Neubau der B 281, OU Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord UVS

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Neubau der B 281,
OU Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
UVS Phase II – Auswirkungsprognose
und Variantenvergleich
Auftraggeber:
Straßenbauamt Ostthüringen
Hermann-Drechsler-Str. 1
07458 Gera
Auftragnehmer:
Bearbeitung:
Kartografie:
IPU – Ingenieurbüro für Planung und Umwelt
Breite Gasse 4/5
99084 Erfurt
Dipl.- Geogr. Michael Giel
Gabriele Fischer
Stand:
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................I
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................II
Tabellenverzeichnis .............................................................................................................II
Kartenverzeichnis ...............................................................................................................III
1 Einleitung .........................................................................................................................4
1.1
Vorbemerkung ..........................................................................................................4
1.2
Methodisches Konzept der UVS Phase II .................................................................5
1.2.1
Methodik des Variantenvergleich ..............................................................................6
1.2.1.1 Schutzgutbezogener Variantenvergleich...................................................................6
1.2.1.2 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ............................................................6
2 Auswirkungsprognose ....................................................................................................8
2.1
Beschreibung der zu untersuchenden Varianten ......................................................8
2.2
Ermittlung der umwelterheblichen Wirkungen .........................................................10
2.3
Bewerten der Wirkungen/ Wirkintensitäten .............................................................18
2.4
Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der zu erwartenden Auswirkungen ..............23
2.4.1
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ..................................................................23
2.4.2
Boden .....................................................................................................................60
2.4.3
Wasser ...................................................................................................................65
2.4.4
Klima, Luft ..............................................................................................................72
2.4.5
Landschaft und Erholung ........................................................................................77
2.4.6
Mensch, Wohn- und Wohnumfeldfunktion ..............................................................86
2.4.7
Kultur- und sonstige Sachgüter...............................................................................94
2.4.8
Wechselwirkungen..................................................................................................95
2.5
Betrachtung rechtlicher Auswirkungen....................................................................96
2.5.1
Beeinträchtigung von Schutzgebieten.....................................................................96
2.5.2
Darstellung der Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet .....99
2.5.3
Europarechtlicher Artenschutz..............................................................................102
2.5.3.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................102
2.5.3.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung .......................................................................102
2.5.3.3 abschließende Wertung und Variantenvergleich...................................................123
2.6
Risikovermeidung und –minderung und Kompensationsvorschläge .....................125
2.6.1
Möglichkeiten zur Risikovermeidung und –minderung ..........................................125
2.6.2
Kompensationsvorschläge....................................................................................129
3 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich, Ergebnisdarstellung und
Zusammenfassung ......................................................................................................130
4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der UVS.....................................135
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II
5 Quellenverzeichnis ......................................................................................................136
6 Anhang .........................................................................................................................138
6.1
Einzelkonflikte im Schutzgut Pflanzen...................................................................138
6.2
Wertungsrahmen zur Einschätzung ökologischer Konflikte und Risiken ...............153
6.2.1
Schutzgüter Pflanzen und Tiere............................................................................153
6.2.2
Schutzgut Boden ..................................................................................................154
6.2.3
Schutzgut Wasser.................................................................................................154
6.2.4
Schutzgut Landschaft ...........................................................................................155
6.2.5
Schutzgut Klima/ Luft............................................................................................155
6.2.6
Schutzgut Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen .........................156
6.3
FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer
Schweiz“ .....................................................................................................................
6.4
FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich
Uhlstädt“ .....................................................................................................................
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bewertungsmethodik einer Risikoeinschätzung ...............................................5
Abbildung 3: Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet FFH-Gebiet
„Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ .............................100
Abbildung 4: Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere
und Hintere Heide südlich Uhlstädt“.............................................................101
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Baubedingte Wirkungen ................................................................................11
Anlagebedingte Wirkungen............................................................................12
Streckenlängen und Flächenbedarf der Varianten .........................................13
Übersicht der Verkehrsprognosezahlen .........................................................14
Betriebsbedingte Wirkungen..........................................................................15
Standards für den Lärmschutz.......................................................................17
Bewertungsschema der Wirkintensität bei Flächeninanspruchnahme............19
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch
Schadstoffeintrag ..........................................................................................20
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch
Verlärmung im Schutzgut Mensch/ Wohnen ..................................................20
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen auf
Lebensräume, Erholung und Erholungseignung ............................................21
Bewertungsschema der Wirkintensität bei Zerschneidungen .........................22
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter Wirkungen
und Risiken..................................................................................................125
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III
Kartenverzeichnis
Karten Phase II
(Maßstab 1:7.500)
Karte 9
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Karte 10 Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima/ Luft
Karte 11 Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Kultur und Sachgüter, Landschaftsbild und Erholung / Freizeitinfrastruktur
Variante
Variante 1a
Variante 1b
Variante 2a
Variante 3a
Variante 4a
Variante 6
Variante 5
Variante 7
Variante 8
Variante 9
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blatt 1
Blätter
Blatt 2
Blatt 2
Blatt 2
Blatt 2
Blatt 2
Karte:
Übersicht der Varianten
(Maßstab 1:15.000)
Karte:
Artenschutzfachbeitrag (für alle Varianten)
(Maßstab 1:15.000)
Karte:
FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet (für alle Varianten)
(Maßstab 1:7.500)
Karte:
FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet (für alle Varianten)
(Maßstab 1:7.500)
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1
Einleitung
1.1
Vorbemerkung
4
Im Jahr 2004 wurde mit der Erarbeitung der Phase I für die Ortsumgehungen Rockendorf,
Krölpa und Pößneck Nord begonnen. Ende des Jahres 2004 lagen die Ergebnisse der Phase I der UVS vor. Auf der Grundlage der relativ konfliktarmen Korridore wurde mit der Erarbeitung der Linien und deren straßenbautechnischen Bewertung begonnen.
Im Ergebnis wurden vier Varianten betrachtet. Zwei Trassen umfahren die Ortslage Pößneck
im nördlichen Bereich südlich der Waldstraße. Eine Variante schwenkt im Bereich des ehemaligen Landesgartenschaugeländes von der bestehenden B 281 nach Norden ab, um die
Lärmprobleme für die Wohnlagen im Bereich „Am Teichrasen“ und „Waldstraße“ zu reduzieren. Der Ausbau der bestehenden B 281 in der Stadt Pößneck stellt eine weitere Variante
dar, wobei diese Variante den verkehrlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Mit der Erweiterung des Untersuchungsraumes der Phase II und dem Vorliegen der Ergebnisse im Februar 2009 wurden weitere Varianten für diese Ortsumgehungen gesucht. Neben
möglicher Trassierungen in dem Erweiterungsraum wurden auch zusätzliche Varianten im
ursprünglichen Untersuchungsraum geprüft, wobei insbesondere die Verringerung der Lärmbelastung der Bevölkerung als Ziel stand. Der neue Untersuchungsraum und damit die neu
zu betrachtenden Varianten reichen von Rockendorf bis zum westlichen Ortsrand von
Oppurg.
Die vier ursprünglichen Varianten (1 bis 4) blieben in ihrer Trassierung erhalten, sie wurden
jedoch um den Ausbauabschnitt der B 281 zwischen dem ursprünglichen Bauende bei
Köstitz bis Oppurg erweitert (neue Bezeichnung 1a bis 4a). Mit der Einhausung der Variante
1a im Bereich der Waldstraße, wird die Verringerung der Verlärmung der Bewohner angestrebt (als Variante 1b).
Die Varianten 5 und 6 stellen weitere optimierte Varianten im näheren Umfeld der Ortslagen
dar. Bei beiden Varianten wurde ein Tunnel mit ca. 850 m Länge im Bereich Waldstraße vorgesehen. Die Varianten 7 und 8 wurden als noch weiträumigere Umfahrung von Pößneck
konzipiert, diese nutzen z.T. die Waldbereiche der Vorderen Heide. Mit der Variante 9 wird
jetzt auch eine südliche Trassierung um die Ortslagen in die Prüfung einbezogen.
Insgesamt stehen somit 10 Varianten für den Variantenvergleich zur Verfügung, welche in
der Phase II dieser UVS beurteilt werden.
Als Zielstellung für die Phase II der UVS steht die Herausarbeitung der umweltverträglichsten
Trassenvariante bzw. eine Rangfolgeeinschätzung der untersuchten Varianten unter Berücksichtigung risikovermeidender bzw. -mindernder Maßnahmen.
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1.2
5
Methodisches Konzept der UVS Phase II
Aufbauend auf den Ergebnissen der raumbezogenen Bedeutungs- und Empfindlichkeitsanalyse werden auf Grundlage der ökologischen Risikoanalyse die spezifischen Auswirkungen
der Trassenvarianten auf die Umwelt beurteilt. Es erfolgt eine Überlagerung der prognostizierten Wirkungen (siehe Bewertungsgrundlagen unter Punkt 2.3) auf die räumlich differenzierte Leistungsfähigkeit bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter, welche aus den Ergebnissen
der Schutzgutbewertungen der Phase I resultieren. Die Bewertungsmethodik für die Überlagerung und die sich daraus ergebenden Risiken sind ausführlich im Anhang dargestellt.
Folgende Abbildung gibt das Vorgehen bei der Beurteilung der Risikoeinschätzung wieder.
Abbildung 1:
Bewertungsmethodik einer Risikoeinschätzung
Eigenschafts-
bzw.
Klassifikation der Eigenschafts-
Ermitteln des Risikos der Beein-
Empfindlichkeitsmerkmale
und
Empfindlichkeitsmerkmale
trächtigung (z.B.
im Hinblick auf einen Be-
(z.B.
 hoch,  mittel,
tel,  vorhanden)

...
...

...
► ...

...
...
 ...
...
 ...
► ...
...






...
Nutzungsmerkmale
bzw.
Belastungsfaktoren
der
geplanten Maßnahme
hoch,
 mit-
 vorhanden)
lastungsfaktor


z.B.









Klassifikation der BelastungsFaktoren (z.B.

hoch,
 mit-
tel,  vorhanden)
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT ET AL. (1993) IN: SCHOLLES (1997)
Die Beurteilung der direkten umweltrelevanten Risiken wird schutzgutspezifisch für jede einzelne Variante durchgeführt. Im Ergebnis wird für jedes Schutzgut eine Reihenfolge der Varianten gebildet.
Neben der schutzgutspezifischen Reihenfolge werden auch risikovermeidende bzw. mindernde Maßnahmen sowie variantenspezifische Entlastungseffekte berücksichtigt. Weiterhin sind die betroffenen rechtlichen Festsetzungen (z.B. Schutzgebiete) wie auch die indirekten Folgen durch raumstrukturelle Folgewirkungen sowie kumulative Effekte mit anderen
Planungen zu beachten.
Vor dem Hintergrund der Risikobeurteilung wird abschließend eine Rangfolgeneinschätzung
vorgenommen, welche die relativ umweltverträglichste Variante ermittelt.
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6
1.2.1 Methodik des Variantenvergleich
1.2.1.1
Schutzgutbezogener Variantenvergleich
Die vergleichende Gegenüberstellung einzelner Varianten erfolgt zunächst schutzgutbezogen. Grundlage hierfür ist die Auswirkungsprognose, d.h. die schutzgutbezogenen Einzelergebnisse der Umweltauswirkungen.
Da es sich in der Regel um quantitativ erfasste Auswirkungen handelt, orientiert sich die Beurteilung der Varianten an den ermittelten Zahlenwerten. Die Beurteilung der Zahlenwerte,
die sich erheblich oder nur geringfügig in den einzelnen Schutzgutfunktionen voneinander
unterscheiden können, erfolgt sowohl an den absoluten wie auch relativen Größe, wobei
letztere sich durch die prozentualen Unterschiede zwischen den Varianten ermitteln lassen.
Die schutzgutbezogene Gesamtreihung über alle relevanten Auswirkungskategorien wird
verbal-argumentativ abgeleitet, wobei eine qualitative Einschätzung der jeweiligen Auswirkungskategorie in Abhängigkeit des betroffenen Raumes und der Bedeutung und Relevanz
zueinander einzelfallbezogen vorgenommen wird.
Für die schutzgutbezogene Beurteilung der Varianten werden die Einzelrisiken der
Schutzgutfunktionen (Konfliktrisiko) für die Variante zu einem Gesamtrisiko (Konfliktschwere) für das jeweilige Schutzgut zusammengeführt. Die Beurteilung der Konfliktrisiken
wie auch der Konfliktschwere erfolgt anhand einer fünfstufigen ordinalen Skalierung hilfsweise auf der Grundlage von Mittelwerten. Liegen die für eine Variante ermittelten Konflikte im
Bereich des Mittelwertes, wird die mittlere Beurteilung vergeben. Varianten, deren Konflikte
für die einzelnen Schutzgüter überwiegend unter dem entsprechenden Mittelwert liegen,
werden entsprechend als „gering“ bzw. „sehr gering“ eingestuft. Liegen die schutzgutbezogenen Konflikte deutlich über diesem Mittelwert wird die Variante als „hoch“ bzw. „sehr hoch“
eingeschützt.
Beurteilung der Varianten bezogen auf die Konfliktrisiken / Konfliktschwere
1
sehr gering
2
gering
3
mittel
4
hoch
5
sehr hoch
1.2.1.2
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich
Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich wird eine Gesamtabwägung aller umweltrelevanten Informationen durchgeführt. Eine wesentliche Grundlage stellen die Ergebnisse der
schutzgutbezogenen Variantenvergleiche dar. Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich wird eine Rangfolge der Varianten aufgestellt, wobei im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie die Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen ermittelt wird.
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Neben der schutzgutbezogenen Einstufung und dem Umfang erheblicher Umweltauswirkungen ist im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich zu berücksichtigen, dass nicht alle
Schutzgüter und diesbezüglich ermittelte Umweltauswirkungen von gleicher Entscheidungsrelevanz sind. Eine unterschiedliche Gewichtung bzw. Entscheidungsrelevanz kann z.B.
aus folgenden Gründen gegeben sein:
- Seltenheit bzw. Repräsentanz von Werten und Funktionen des Schutzgutes im Untersuchungsgebiet
- Bedeutung bzw. Empfindlichkeit von Werten und Funktionen des Schutzgutes
- Unterschiede in der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zwischen den Varianten
Die schutzgutübergreifende Reihung und umweltfachliche Entscheidung über die Vorzugsvariante erfolgt verbal-argumentativ und nicht durch Addition der Einstufungen der schutzgutbezogenen Vergleiche. Die vorzunehmende Gewichtung der schutzgutbezogenen Ergebnisse erfolgt unter Berücksichtigung der Abstände in der Rangfolge und im Abgleich mit den
Zielsetzungen und Vorgaben des Naturschutzes, der Landes- und Regionalplanung sowie
der jeweiligen Fachplanungen.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete und auf die europarechtlich geschützten Arten zu untersuchen und in den Variantenvergleich einzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten
bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei dem Vorhandensein von Alternativen zur
Unzulässigkeit der Variante führen.
Nach der Einschätzung der Konfliktschwere der Varianten, werden diese in eine Reihenfolge
gebracht, wobei diese aus umweltfachlicher Sicht gegeneinander abgewogen werden.
Rangfolge der Varianten im Vergleich
A
günstigste Variante
B
…..
..
…..
H
ungünstigste Variante
Lässt sich keine eindeutige Bevorzugung einer Variante aus Umweltgesichtspunkten ableiten, so ist es denkbar, dass keine eindeutige Planungsempfehlung aus gesamtumweltfachlicher Sicht ausgesprochen wird. In diesem Fall können jedoch aufgrund des Stellenwertes
einzelner Schutzgüter Präferenzen vorgenommen werden.
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2
Auswirkungsprognose
2.1
Beschreibung der zu untersuchenden Varianten
8
Im Zuge der Linienplanung und im Ergebnis der Phase I wurden mehrere Linienführungen
entwickelt. Ziel der Planung ist es, von Rockendorf bis Oppurg eine durchgängige verkehrswirksame Variante zu entwickeln, welche die Stadtlage Pößneck mit Stadtteil Öpitz und die
Ortslagen Krölpa und Rockendorf vom derzeitigen Durchgangsverkehr entlastet. In der Umweltverträglichkeitsstudie werden 10 Varianten verglichen. (vgl. auch Karte: Übersicht der
Varianten)
Variante 1a
Die Variante 1a verläuft nördlich der Ortslage Rockendorf und weiter zwischen Zella und
dem Wald der Vorderen Heide. Im weiteren Verlauf führt die Variante 1a zwischen
Trannroda und Schlettwein unter Querung des Trannrodaer Tales mit einer großen Talbrücke (LW=175 m, LH=14 m). Das Tal des Herschdorfer Baches einschließlich der Landesstraße L 2368 wird mit einer größeren Talbrücke (LW=115 m, LH= 7,7 m) gequert. Die Variante 1a führt wenige hundert Meter südlich der Waldbereiche bis zur Orlamünder Straße.
Unmittelbar nördlich von Jüdewein befindet sich die Trasse bis zur Querung der Bärenleite,
danach verläuft sie parallel südlich der Wohnbereiche Waldstraße. Anschließend werden
Waldstraße, Straße am Teichrasen und die zwischenliegende Grünfläche mit einer großen
Talbrücke gequert. In Richtung Südosten verläuft die Variante 1a über die Ackerfläche, um
im Bereich des Parkplatzes des ehemaligen Landesgartenschaugeländes westlich von
Köstitz auf die bestehende B 281 aufzubinden. Hier erfolgt eine Verknüpfung in Richtung
Norden zur L 1108. Die Variante 1a verläuft auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei
die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird.
Variante 1b
Die Variante 1 b entspricht in ihrem Verlauf der Variante 1a. Jedoch wird bei dieser Variante
die Straße von der Orlamünder Straße bis kurz vor Querung der Waldstraße auf ca. 1.200 m
Länge eingehaust.
Variante 2a
Die Variante 2a verläuft nördlich von Rockendorf und quert den Talbereich des Zellaer Baches zwischen Zella und Krölpa in etwa mittig mit einer großen Talbrücke (LW=160 m,
LH=21 m). Im weiteren Verlauf nach Osten wird die große Ackerfläche bis Trannroda,
Schlettwein und Öpitz genutzt. Danach wird der schmale Korridor zwischen Schlettwein und
Öpitz und anschließend das Tal des Trannrodaer Baches und die L 2368 mit einer großen
Talbrücke (LW=120 m, LH=9,5 m) gequert. Es erfolgt die Anbindung an die alte B 281 im
Westen von Pößneck. Im weiteren Verlauf schwenkt die Variante 2a nach Norden, um Pößneck nördlich zu umfahren. Dann werden die nordwestlichen Ausläufer von Jüdewein umfahren und der vorhandene Korridor wie bei den Varianten 1a und b bis zum Bauende genutzt.
Variante 3a
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9
Die Variante 3a entspricht von Baubeginn bis einschließlich der Querung des Zellaer Baches
dem Verlauf von Variante 2a. Danach verläuft sie etwas südlicher als Variante 2a im Bereich
der Trinkwasserfernleitung. Wie bei Variante 2a wird jedoch der schmale Korridor zwischen
Schlettwein und Öpitz genutzt und anschließend das Tal mit einer großen Talbrücke
(LW=135 m, LH=9,5 m) gequert. Die Variante 3a schwenkt nach Süden, um im Westen von
Pößneck auf die bestehende B 281 aufzubinden. Anschließend wird weitestgehend die bestehende B 281 bis Oppurg ausgebaut und verbreitert. Östlich des Landesgartenschaugeländes erfolgt die Anbindung an den Stadtverkehr und an die L 1108 über eine westliche
Umfahrung von Köstitz.
Variante 4a
Die Variante 4a entspricht in ihrem Verlauf von Bauanfang bis zur Querung der Bärenleite
weitgehend dem Verlauf der Variante 2a. Die Querung des Zellaer Baches erfolgt etwas
nördlicher als bei Variante 2a, anschließend verläuft die Variante 4a parallel zur vorhandenen Fernwasserleitung. Nach der Querung der „Bärenleite“ verläuft die Variante 4a im Einschnitt in Richtung Südost bis zu der Abbauhohlform, welche mit einer großen Brücke
(LW=135 m, LH=10 m) überquert wird. Anschließend führt Variante 4a durch eine Gartenanlage bis zur Straße „Am Teichrasen“, welche ebenfalls überbrückt wird. Über einen Teil des
ehemaligen Landesgartenschaugeländes erfolgt die Aufbindung auf die bestehende B 281
bzw. die Anbindung an den Stadtverkehr bzw. an die L 1108 über eine westliche Umfahrung
von Köstitz. Danach verläuft die Variante 4a auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei
die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird.
Variante 5
Die Variante 5 entspricht von Rockendorf bis zur Querung der Orlamünder Straße dem Verlauf der Variante 1a. Anschließend werden die Waldstraße und die angrenzenden Wohnbereiche mit einem ca. 850 m langen Tunnel gequert. In einem weiten Bogen zwischen Deponie, Kläranlage und der Orla im Norden und der landwirtschaftlichen Anlage und Köstitz im
Süden verläuft die Variante 5 weiter ostwärts. Nördlich von Köstitz erfolgt eine Anbindung zur
L 1108. Danach verläuft die Variante 5 in einem weiten Bogen bis zur Aufbindung auf die bestehende B 281 in der Ortslage Oppurg.
Variante 6
Die Variante 6 entspricht in ihrem Verlauf von Rockendorf bis auf die Höhe Sportplatz Pößneck der Variante 4a. Die Orlamündaer Straße wird etwas nördlicher und anschließend werden die Waldstraße und die angrenzenden Wohnbereiche mit einem ca. 850 m langen Tunnel gequert. Zwischen der Deponie im Norden und der landwirtschaftlichen Anlage im Süden
macht die Variante 6 einen scharfen Schwenk in Richtung Süden, um dann im Bereich der
Parkplätze des ehemaligen Landesgartenschaugeländes wieder auf die bestehende B 281
aufzubinden. Südlich der Deponie erfolgt die Verknüpfung mit der L 1108. Danach verläuft
die Variante 6 auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird.
Variante 7
Vom Bauanfang bis zur Querung des Herschdorfer Baches entspricht die Lage der der Variante 1a. Nach der Querung des Herschdorfer Baches mit einer großen Talbrücke (LW=95 m,
LH=4,7 m) schwenkt die Variante 7 weiter nach Norden und verläuft in den Waldbereichen
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10
der Vorderen Heide nördlich der äußersten Wohnlagen von Pößneck. In den Waldbereichen
ist ein Tunnel von ca. 400 m Länge sowie Einschnitte bis 20 m und Dammhöhen bis 14 m
vorgesehen. Nach der Querung und Anbindung der L 1108, der Querung von Bahnlinie Jena-Pößneck und Orla umfährt die Variante 7 den Rehmer See nördlich mit einen weiten Bogen, um in Oppurg wieder auf die bestehende B 281 zu gelangen.
Variante 8
Die Variante 8 verläuft nördlich von Rockendorf und Zella und biegt westlich vom Waldhaus
in den Waldbereich der Vorderen Heide. Danach verläuft die Trasse auf mehreren Kilometern nur unterbrochen auf einem kurzen Abschnitt östlich von Herschdorf durch Waldbereiche, verbunden mit einem Tunnel (Länge 240 m), mehreren Brücken, hohen Dämmen und
Einschnitten. Nördlich der Wohnbereiche von Pößneck geht die Variante 8 auf den Verlauf
der Variante 7 über und nutzt die gleiche Trassenführung bis Oppurg und die Verknüpfung
an die L 1108 wie Variante 7.
Variante 9
Die Variante 9 quert die Kotschau mit einem großen Brückenbauwerk (LH=115 m,
LW=4,7 m) und die Bahnlinie Saalfeld-Gera, umfährt südlich die Ortslage Rockendorf und
führt südlich an Krölpa vorbei. Über den Fischbach führt eine Brücke (LW=68 m, LH=11,5 m)
und anschließend wird das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer
Schweiz“ nördlich vom Schloss Brandenstein mit einem 930 m langen Tunnel gequert. Die
Trasse verläuft mit mehreren hundert Metern Abstand parallel zur Bahnlinie. Südlich von
Pößneck, wo das FFH-Gebiet bis an die Stadt heranreicht, wird dieses mit zwei kurzen Tunneln (220 m und 330 m Länge) gequert. Anschließend führt die Trasse zwischen Pößneck
und Wernburg zur Querung der 2 Arme der Griebse. Dafür werden große Brückenbauwerke
(LW=40 m, LH=10 m und LW=220 m, LH=15 m) notwendig. Der weitere Trassenverlauf
führt nördlich an Bodelwitz vorbei, um dann östlich des Gewerbegebietes von Pößneck wieder die Bahnlinie zu queren und in Oppurg wieder auf die bestehende B 281 aufzubinden.
Zusätzlich wird eine Verknüpfung der B 281n mit der L 1108 in Richtung Orlamünde notwendig, welche in Anlehnung an den Verlauf der Variante 5 mit einer Neutrassierung nördlich
von Köstitz erfolgt.
2.2
Ermittlung der umwelterheblichen Wirkungen
Die von Straßenbauvorhaben ausgehenden umweltrelevanten Wirkungen lassen sich unterscheiden in:
baubedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die mit dem Bau der Straße und auf die Bauzeit
beschränkt verbunden sind,
anlagebedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die durch den Baukörper der Straße verursacht werden,
betriebsbedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die durch den Straßenverkehr und die Unterhaltung der Straße verursacht werden.
Im Folgenden sollen nun die von dem Straßenbauvorhaben ausgehenden möglichen Wirkungen auf die betroffenen Schutzgüter beschrieben und bewertet werden.
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11
Beschreibung baubedingter Wirkungen
Baubedingte Wirkungen werden durch die Anlage von Bauhöfen, Lagerplätzen und Baustellenzufahrten, die Erd- und Gründungsarbeiten sowie den Baustellenverkehr verursacht. Zudem sind die nicht auf den näheren Trassenbereich beschränkten Eingriffe, wie Materialentnahmen (z.B. Sand-/ Kiesabbau) und Ablagerungen (Aushub) zu berücksichtigen.
Einen Überblick der verschiedenen baubedingten Wirkungen und ihrer Relevanz für die jeweiligen Schutzgüter gibt folgende Tabelle.
Tabelle 1:
Baubedingte Wirkungen
Wirkungsfaktor
ökologisch bedeutsame
Mögliche betroffene Schutzgüter
Effekte
TP B
GW OW KL
LE KS
vorübergehende Flächeninanzumindest vorübergex
x
x
x
x
x
x
spruchnahme durch
hende Zerschneidung
Einrichtung der Baustelleninfraund Verlust von Flächenstruktur (Baustellenzufahrt, Bauhö- und Raumfunktionen,
fe, Lagerplätze etc.), Bodenentmechanische Beschädinahmen, Abgrabungen
gungen
Schadstoffemissionen und –
Beeinträchtigungen
x
x
x
x
x
x
x
immissionen durch
durch Schadstoffeinträge
- Abgasemission durch Baumaschinen und Baustellenverkehr;
- Staubentwicklung;
- Tropfverluste bei Betankung,
Wartung und Betrieb der Baumaschinen/ -fahrzeuge
- Unfälle
Lärmemission und -immission
Verlärmung im Umfeld
x
x
x
- Maschinenbetrieb
der Baustelle bzw. Er- Baustellenverkehr
schütterungen
Eingriff in den Wasserhaushalt
Grundwasserabsenkung
x
x
x
x
-Minderung der Deckschichten
durch Bodenentnahmen,
- Abgrabungen im Bereich von
Einschnitten, Brückenfundamenten
TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/ Luft;
LE = Landschaftsbild/ Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch und Wohnen
MW
x
x
x
Die aufgeführten baubedingten Wirkfaktoren lassen sich auf der Grundlage des derzeitigen
Planungsstandes nicht erheben und bleiben somit bei der weiteren Betrachtung unberücksichtigt.
Beschreibung anlagebedingter Wirkungen
Anlagebedingte Wirkungen werden dauerhaft durch den Baukörper der Trasse verursacht.
Umfang und Intensität der Wirkungen sind dabei abhängig von
- Linien- und Höhenführung
- Ausbaustandard bzw. Trassenquerschnitt
- Anzahl und Umfang der vorgesehenen Bauwerke
- Flächenbedarf für Knotenpunkte und Nebenanlagen
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der wesentlichen anlagebedingten Wirkfaktoren:
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Tabelle 2:
12
Anlagebedingte Wirkungen
Wirkungsfaktor
ökologisch bedeutsame
Effekte
Flächeninanspruchnahme durch
Trassenkörper, Zusatzflächen, Nebeneinrichtungsflächen
Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge durch
Trassenkörper
Visuelle Beeinträchtigungen durch
Trassenkörper
Veränderungen am
Gewässer bei Gewässerquerungen
dauerhafter Verlust des Nutzungsund Funktionspotentials auf den versiegelten und umgewandelten Flächen, Veränderung der Bodenstruktur, Verlust des Lebensraumes
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen wie Lebensräume, Wege,
Kaltluftabflussbahnen etc.
Beeinträchtigung von Blickbeziehungen bzw. Aussichtspunkten
betroffene Schutzgüter
TP
B
GW
X
X
X
X
OW
X
KL
LE
KS
MW
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Einschränkung des Retentions- und
X
X
X
X
Hochwassersicherungspotentials,
Verrohrung/ Ausbau von Oberflächengewässer
TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/ Luft;
LE = Landschaftsbild/ Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch/Wohnen
X
Zum derzeitigen Planungsstand kann von folgenden wesentlichen Wirkungen ausgegangen
werden:
- Flächenverbrauch, durch direkten Flächenbedarf einer Trasse
- Zerschneidungs- und Barriereeffekte als indirekte Flächeninanspruchnahme
- visuelle Beeinträchtigungen durch Trassenkörper und Gradientenverlauf
- Veränderungen am Gewässer bei Gewässerquerungen
Flächeninanspruchnahme
Mit dem Bau einer Straße ist ein entsprechender Flächenverlust verbunden, der in den betroffenen Bereichen zu einem vollständigen Verlust der Flächen für Natur und Landschaft
sowie für diverse Umweltnutzungen führt. Für die Bewertung wurden zum einen die Versiegelung sowie die Flächeninanspruchnahme durch Böschungen berücksichtigt. Informationen
zu weiterem Flächenbedarf liegen noch nicht vor.
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Tabelle 3:
13
Streckenlängen und Flächenbedarf der Varianten
Variante
Streckenlänge in km
Ausbaustrecke in km Neubaustrecke in km
Flächenbedarf in ha
1a
12,9
3,0
9,9
34,7
1b
12,9
3,0
9,9
32,6
2a
12,4
3,0
9,4
35,9
3a
11,9
5,6
6,3
31,2
4a
12,5
3,0
9,5
40,7
5
12,9
1,8
11,1
42,0
6
12,8
3,0
9,8
38,2
7
13,7
0,0
13,7
47,0
8
14,0
0,0
14,0
47,9
9
12,5
0,0
12,5
37,1
Die Länge der Varianten liegt zwischen knapp 12 km bei der Variante 3 a und 13,7 km bei
der Variante 7. Der Flächenbedarf unterscheidet sich mit ca. 31 ha bei der Variante 3a und
fast 48 ha bei der Variante 8 erheblich.
Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge
Neben der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme stellen die durch die Anlage von Straßen
verursachten Zerschneidungs- und Barriereeffekte eine wesentliche Wirkung im Landschaftsraum dar. Hiervon sind besonders sensible Räume mit ihren funktionalen Zusammenhängen betroffen, was sich in den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Wasser, Landschaftsbild/ Erholung und Mensch widerspiegelt.
Aufgrund der Bedeutung der indirekten Flächeninanspruchnahme für das Schutzgut Tiere
und
Pflanzen
wird
dieses
Risiko
speziell
betrachtet.
Straßenbaubedingte
Habitatfragmentierung und Isolationseffekte gelten als eine wesentliche Ursache des Artenrückgangs. Die Trennung von Teillebensräumen, Tierpopulationen und -wanderwegen bewirkt häufig die Isolation von Lebensräumen, was mit einer Unterschreitung kritischer Flächengrößen, sogenannten Minimalarealen verbunden sein und zum Verlust von Populationen führen kann. Weiterhin wird damit die Besiedlung neuer Lebensräume verhindert. Als
zentrales Kriterium zur Beurteilung von Zerschneidungs- und Barriereeffekten empfiehlt sich
die Orientierung an kritischen Flächengrößen, die sich aus den Anforderungen verschiedener Tierarten aber auch aus Minimalarealen für Ökosystemtypen ableiten lassen.
Die Zerschneidung der Lebensräume wird neben dem Vorhandensein der Straße (anlagebedingt) durch die Verkehrsbelegung (betriebsbedingt) bestimmt, welche insbesondere bei höherer Verkehrsbelegung zu einer zusätzlichen Intensität der Zerschneidung für alle bodengebundene bzw. oberhalb des Bodens aufhaltende Lebewesen führt.
Weitere Zerschneidungen von funktionalen Zusammenhängen entstehen bei Querungen von
Fließgewässern als wesentliche Leitstrukturen, von geschlossenen Waldbeständen und der
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damit verbundenen Änderung des Bestandsklimas oder durch visuelle Beeinträchtigungen
auf Grund von Dämmen > 3 m.
Beschreibung betriebsbedingter Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen werden durch den Fahrzeugverkehr sowie durch Unterhaltungsmaßnahmen verursacht. Die wichtigste Größe zur Beurteilung der betriebsbedingten
Wirkungen ist die Verkehrsstärke und die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Für alle Varianten ist grundsätzlich von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h auszugehen. Abweichend hiervon werden bei Variante 3a im Neubauabschnitt
ebenfalls 100 km/h und im Ausbauabschnitt der Ortslage Pößneck 50 km/h erreicht. Die
prognostizierten Verkehrsbelegungen (Kfz/ 24 h) sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Tabelle 4:
Übersicht der Verkehrsprognosezahlen
Variante
Verkehrsprognose für B 281n (Kfz/ 24 h) für Variante
(je nach Abschnitt)
1a / 1b
14.750 – 22.100
2a / 4a
15.500 – 22.400
3a
15.600 – 20.100
5
12.000 – 20.500
6
15.550 – 22.000
7
10.700 – 18.900
8
11.250 – 18.900
9
13.100 – 18.900
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass auch bei den Neubauvarianten erhebliche Verkehrsmengen auf der ehemaligen B 281 verbleiben.
Variante
Prognose der verbleibenden Belegung auf der B 281n (Kfz/ 24 h)
OD Rockendorf
OD Krölpa/OD Öpitz
OD Pößneck
4.450
4.400
14.800
2a / 4a
1.800
3.600
8.750
3a
1.800
3.550
19.500
5
2.750
2.650
16.550
6
1.800
3.600
8.750
7
2.750
2.650
11.050
8
-
5.950
10.450
9
3.700
3.800
10.550
1a / 1b
Die wurde jedoch bei der Bewertung der Neubelastung (Ausnahme bildet hierbei die Variante 3a) nicht berücksichtigt.
Nachfolgende Tabelle zeigt die mit einem Straßenbauvorhaben verbundenen betriebsbedingten Risiken im Überblick.
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Tabelle 5:
15
Betriebsbedingte Wirkungen
Wirkungsfaktor
Schadstoffimmission
durch Emission von
Verbrennungsprodukten
aus Motoren, Abrieb von
Fahrbahnen, Bremsbelägen, Bereifung
Schadstoffhaltiger Straßenabfluss durch Tropfverluste, Abrieb, Streugut,
Unfälle
Lärmemission durch
Motoren, Fahrgeräusche
Barrierewirkung durch
Verkehrsmengen
ökologisch bedeutsame
Effekte
Gefährdung der Umwelt durch
additive/ synergetische Wirkungen;
bedeutsamer Beitrag zur regionalen/ globalen Belastung der Umwelt
Eutrophierung/ Schadstoffeintrag,
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit wichtiger Naturgüter
TP
X
B
X
X
X
betroffene Schutzgüter
GW OW KL LE KS
X
X
X
X
X
X
MW
X
X
Verlärmung von LandschaftsteiX
X
len, Siedlungen
Zerschneidung funktionaler ZuX
X
sammenhänge; Verstärkung anlagebedingter Barriere-/ Trennwirkungen
Erschütterung
Schädigung von Bauwerken, KulX
turdenkmalen etc. durch Vibrationen
TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/Luft;
LE = Landschaftsbild/Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch/Wohnen
X
X
X
Schadstoffemissionen
Die betriebsbedingten Schadstoffemissionen einer Straße lassen sich auf die gasförmigen
Rückstände im Rahmen der Kraftstoffverbrennung sowie auf die staubförmigen Freisetzungen durch Reifen-, Fahrbahn- und Bremsbelagabrieb zurückführen.
a) gasförmige Stoffgruppen:
- Kohlendioxid (CO2)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Stickoxide (NOX)
- Schwefeldioxid (SO2)
- Kohlenwasserstoffe (HC)
b) flüssige Stoffgruppen:
- Kraftstoff
- Motor- und Getriebeöl
- Schmiermittel
- Frostschutz
- Bremsflüssigkeit
c) Stäube und Aerosole:
- Rußpartikel mit angelagerten Schadstoffen
- Kohlenwasserstoffe: Benzol, Pyren, Fluoanthen, Chrysen, Benz(a)pyren u.a.
- Schwermetalle: Blei (Pb), Chrom (Cr), Nickel (Ni), Cadmium (Cd), Zink (Zn), Kupfer
(Cu), Arsen (Ar), Vanadium (V)
- Asbest
- Dioxine und Furane (Umwandlungsprodukte von Zusatzstoffen)
Die Schadstoffimmissionen im Umfeld einer Straße resultieren damit aus den Emissionen
des Verkehrs.
Die Schadstoffausbreitung hängt im wesentlichen vom Verkehrsaufkommen, der Fahrzeugzusammensetzung, der Geschwindigkeit, der Höhenlage der Trasse (Dämme, Ein-
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16
schnitte), den Ausbreitungshindernissen (Bewuchs, Lärmschutzeinrichtungen etc.) sowie den
Witterungsbedingungen ab.
Sowohl für die gasförmigen Immissionen CO, HC, NO, SO2, für Staub und sonstige
akkumulierbare Substanzen können vergleichbare Ausbreitungsfunktionen angenommen
werden. Es lassen sich für stark befahrene Straßen in 200 m Entfernung zur Straße noch geringe Anteile der Schadstoffe in Boden und Luft nachweisen. Dagegen wird der Fahrbahnrandbereich von 10-20 m sehr stark belastet, die Belastung mit zunehmender Entfernung
nimmt exponential ab.
Neben den gasförmigen Abgaskomponenten stellen Stäube und Aerosole, insbesondere im
Hinblick auf einen möglichen Eintrag in Böden und Gewässer, eine weitere wesentliche Belastungsursache dar. Die vom Kfz-Verkehr emittierten Substanzen werden durch Niederschläge in gelöster Form an Schwebstoffen sorbiert oder als Feststoffe von der Fahrbahn
abgeschwemmt und gelangen auf diese Weise in den Boden bzw. direkt in die als Vorfluter
genutzten Oberflächengewässer.
Schadstoffhaltige Straßenabwässer, verursacht durch Tropfverluste von Treibstoffen,
Schmiermittel, Fahrbahn- und Reifenabrieb, größere Staubpartikel sowie Streusalzreste, erfahren in Abhängigkeit der Entwässerungsart sowie den jeweiligen standortspezifischen Eigenschaften durch mechanische Filterwirkungen, Verdünnungseffekte bzw. durch chemische, physikalische und biologische Prozesse im Boden bzw. durch Eintrag in Gewässer
Veränderungen. Auch hier kann von einem Immissionsband von bis zu ca. 200 m beidseitig
der Fahrbahn ausgegangen werden.1
Lärm
Eine der wesentlichen Belastungsquellen des Verkehrs stellen Lärmemissionen durch Motoren- und Fahrgeräusche dar. Die Lärmintensität zeigt sich dabei als Funktion der Verkehrsmenge und -zusammensetzung, der Geschwindigkeit, des Fahrbahnbelages und der Gradiente. Die konkrete Lärmausbreitung hängt aber zusätzlich von der Geländelage sowie von
vorhandenen Abschirmungen durch Lärmschutzwände, Bebauung oder Vegetation ab.
Der Wirkfaktor Lärm verursacht bei längerer Einwirkung z.T. erhebliche Beeinträchtigungen
hinsichtlich des physiologischen, psychologischen und sozialen Wohlbefindens des Menschen. Auswirkungen auf die Gesundheit können u.a. Schlaf-, Kommunikations-, Rekreations-, Leistungs- und Verhaltensstörungen sowie ein allgemeines Belästigungsempfinden
sein.
Die Beurteilung der Lärmbelastung und die Einstufung in Belastungszonen orientiert sich an
den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, unter Berücksichtigung der Vorsorgewerte
der DIN 18005.
1
vgl. GOLWER & SCHNEIDER (1983)
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Tabelle 6:
17
Standards für den Lärmschutz
Art der zu schützenden Nutzung
reine Wohngebiete, Wochenend- und Ferienhausgebiete
DIN 18005
Orientierungswerte
in dB(A)
Tag
Nacht
50
40
reine u. allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete
allgemeine Wohn-, Kleinsiedlungs- u. Campingplatzgebiete
55
45
besondere Wohngebiete
60
45
Dorf- und Mischgebiete
60
50
Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete
Kern- und Gewerbegebiete
65
55
45 -65
49
64
54
69
59
57
47
55
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime
Sondergebiete je nach Art der Nutzung
59
55
Gewerbegebiete
Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen
16. BImSchV
Immissionsgrenzwerte
in dB(A)
Tag
Nacht
35 - 65
Es handelt sich bei den angegebenen Werten um Mittelungspegel: Tag (6.00 - 22.00 Uhr) bzw. Nacht (22.00 6.00 Uhr)
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.1992 (BVerwG 230.91) sind
auch Kleingartenanlagen schutzbedürftig und entsprechend der Mischgebiete (Tagwert) zu
behandeln.
Lärmeinträge führen ebenso zu Beeinträchtigungen im Schutzgut Tiere. Obwohl die Reaktionen vieler Tierarten auf Lärmeinwirkung noch nicht bekannt ist, so können nach dem derzeitigen Wissenstand zumindest Vögel als Indikatoren zur Wirkungsabschätzung herangezogen
werden. In Garniel et. al (2007) wurde festgestellt, dass Verkehrslärm auf unterschiedliche
Arten verschieden wirkt. Dabei kann Lärm insbesondere bei Partnerfindung, bei Revierverteidigung, Gefahrenwahrnehmung und Kontaktkommunikation zu erheblichen Störungen führen. Dies trifft insbesondere für lärmempfindliche Arten zu. Bei eher lärmunempfindlicheren
Arten stellt Lärm nicht den entscheidenden Faktor dar, hier scheinen optische Störreize zur
Beeinträchtigung zu führen. Deshalb wurde davon ausgegangen, dass eine Kombination aus
Lärm (kritischer Schallpegel) und optischen Störreizen (kritische Effektdistanz) zwar je nach
Art verschieden, jedoch insgesamt für die Vögel bzw. Tierwelt zur Beurteilung herangezogen
werden muss. „Die ersten 100 m vom Straßenrand stellen für alle Vogelarten einen Bereich
mit drastisch reduzierter Lebensraumeignung dar.“ Erst mit weiterem Abstand von der Straße spielt der Lärmpegel eine entscheidende Rolle. Bei besonders lärmempfindlichen Arten
(z.B. Wachtelkönig) ist bis 47 dB(A) nachts oder z.B. Zwergdommel bis 52 dB(A) tags von
einer Abnahme der Lebensraumeignung auszugehen. Um ein sinnvolles Vorgehen in der
vorliegenden Prüfung zu erreichen, wurde auf den Wert von 50 dB(A) Tag als unteren
Schwellenwert abgestellt.
Die der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegenden Lärmwerte stammen aus
einer schalltechnischen Berechnung. Diese trägt überschlägigen Charakter und basiert auf
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18
dem Rechenverfahren "lange gerade Fahrstreifen" der "Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen" (RLS-90). Folgende Schallpegel liegen der weiteren Betrachtung zu Grunde:
Isophone
59 dB (A) 54 dB (A) 49 dB (A)
Nacht
Nacht
Nacht
Variante 1a 32-45 m 74-109 m 180-256 m
69 dB(A)
Tag
22-30 m
64 dB(A)
Tag
47-68 m
59 dB(A)
Tag
113-164 m
54 dB(A)
Tag
267-363 m
50 dB(A)
Tag
468-611 m
Variante 1b
Variante 2a
32-45 m
34-45 m
74-109 m 180-256 m
77-108 m 187-253 m
22-30 m
23-23 m
47-68 m
49-67 m
113-164 m
118-164 m
267-363 m
273-362 m
468-611 m
483-609 m
Variante 3a
Variante 4a
21-45 m
34-45 m
43-109 m 103-256 m
77-108 m 187-253 m
15-30 m
23-30 m
29-68 m
49-67 m
64-164 m
118-164 m
156-363 m
273-362 m
299-611 m
483-609 m
Variante 5
Variante 6
29-42 m
34-45 m
65-101 m 153-238 m
77-108 m 187-253 m
20-28 m
23-30 m
42-63 m
49-67 m
100-153 m
118-164 m
236-341 m
273-362 m
426-581 m
483-609 m
Variante 7
Variante 8
29-42 m
30-42 m
66-99 m
68-99 m
160-234 m
166-234 m
21-28 m
21-28 m
42-62m
44-62 m
100-151 m
104-151 m
237-337 m
245-337 m
428-575 m
441-575 m
Variante 9
31-42 m
70-99 m
170-234 m
21-28 m
45-62 m
107-151 m
250-337 m
449-575 m
Barrierewirkung
In Abhängigkeit von der Verkehrsdichte ergeben sich z.T. erhebliche Trennwirkungen durch
eine Straße. Diese betrifft sowohl den Menschen in seinen Bewegungsgewohnheiten durch
die Unterbrechung von Wegebeziehungen, durch die Minderung der Erholungswirksamkeit
sowie ggf. durch Zeitverluste infolge eingeschränkter Überquerungsmöglichkeiten.2
Aber auch Lebens- und Aktivitätsräume für diverse Tierarten werden durchschnitten und
damit häufig in ihrer Ausdehnung begrenzt. Ein besonderes Problem stellt in diesem Zusammenhang die Beeinträchtigung der Wandertätigkeit zwischen Teillebensräumen z.B. bei
Amphibien dar. Darüber hinaus entstehen durch die veränderten Nahrungs-, Licht- und
mikroklimatischen Verhältnisse Isolations- und Lockeffekte, die den Tod einzelner Individuen
bzw. im Extremfall das Absterben ganzer Populationen sowie Veränderungen ganzer Lebensräume hervorrufen können.
Erschütterung
Die durch den Fahrzeugverkehr besonders dem Schwerlastverkehr ausgelösten Vibrationen
können zu erheblichen Schäden an in unmittelbarer Umgebung befindlichen Bauwerken,
Kulturgütern etc. führen.
Konkrete Aussagen lassen sich auf der derzeitigen Planungsebene nicht treffen, so dass die
Auswirkungen nicht näher untersucht werden.
2.3
Bewerten der Wirkungen/ Wirkintensitäten
Die in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Wirkungen werden hinsichtlich ihrer
Wirkintensität bewertet.
Anlagebedingte Wirkungen
Durch Versiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme gehen die vorhandenen Schutzgutfunktionen durch direkte Beanspruchung vollkommen verloren bzw. werden stark verändert.
Hierzu zählen auch methodisch Brücken < 20 m lichter Weite. Größere Brücken führen im-
2
Nach HARDER (in: SANDLEBEN, 1983) können Straßen mit Verkehrsbelastungen von ca. 300 bis 350 KFZ/h ohne besondere Hindernisse, Wartezeiten oder Stockungen vom Menschen gefahrlos überquert werden.
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mer noch durch starke Verschattung und bauliche Beanspruchung zur Beeinträchtigung der
überbrückten Fläche.
Tabelle 7:
Bewertungsschema der Wirkintensität bei Flächeninanspruchnahme
konstruktives Merkmal
Bewertung der Wirkintensität
anlagebedingt
Fahrbahn, Bankett, Damm, Einschnitt, Brücke (Lichte Weite < 20 m)
Brücke (Lichte Weite > 20 m)
sehr hoch
mittel
Betriebsbedingte Wirkungen
Die wichtigste Größe zur Beurteilung der betriebsbedingten Wirkungen ist die Verkehrsstärke. Diese schwankt zwischen ca. 10.700 Kfz/ 24 h auf Teilabschnitten der Variante 7 und ca.
22.100 Kfz/ 24 h auf Teilabschnitten der Varianten 1a, 1b und 3a Variante (vgl. Tabelle 4).
Schadstoffeintrag
Bei Schadstoffeinträgen ist die vorhandene Vorbelastung zu berücksichtigen. Diese spielt
insbesondere auf der bestehenden B 281 eine Rolle (11.300 Kfz/ 24 h). Die Bereiche mit
vorhandener Vorbelastung werden nicht neu beeinträchtigt und deshalb in der Bilanz nicht
berücksichtigt.
Bei allen Varianten wird methodisch von gleichen randlichen Wirkungen durch Schadstoffeintrag ausgegangen, da sich die Verkehrsbelegungen der Varianten in ähnlichem Rahmen
bewegen.
Bei den abiotischen Schutzgütern treten die erheblichsten Wirkungen durch Schadstoffeintrag im direkten Fahrbahnrandbereich bis ca. 20 m Abstand auf, mit erheblichen Wirkungen ist noch bis ca. 100 m zu rechnen. Darüber hinaus reichende Einträge spielen hinsichtlich ihrer Intensität und damit für die Bewertung eine untergeordnete Rolle.
Im Schutzgut Tiere und Pflanzen besonders bei den Biotoptypen ist von einer höheren Wirkintensität des Schadstoffeintrages als bei den abiotischen Schutzgütern auszugehen. Die der
Bewertung zu Grunde liegenden Wirkintensitäten werden in der folgenden Tabelle wiedergegeben.
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Tabelle 8:
20
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch
3
Schadstoffeintrag
Bereich
Bewertung der Wirkintensität
bis ca. in m
Schadstoffeintrag in
Biotoptypen
Boden, Wasser, Klima
20
sehr hoch
sehr hoch
50
sehr hoch
hoch
100
hoch
mittel
200
mittel
gering
Berücksichtigung der Vorbelastung entlang der bestehenden B 281
Entlang der bestehenden B 281 ist bis zu einem Abstand von 50 m zur Fahrbahn von einer
Vorbelastung der abiotischen Schutzgüter auszugehen, so dass für diesen Bereich kein
neuer Schadstoffeintrag bilanziert wird.
Verlärmung
Im Schutzgut Mensch spielt die Verlärmung von Aufenthalts- bzw. Erholungsräumen eine
entscheidende Bedeutung.
Bei der Verwendung der Isophonen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese ohne
die konkrete Relief- und Bebauungssituation und Trassenlage ermittelt wurden, die Trassen
sich jedoch überwiegend in Einschnitt- oder Dammlage befinden. Bei den meisten Flächennutzungskategorien (Wohn-, Misch-, Sonder-, Gewerbegebiet) sind Tag- und Nachtwerte zu
berücksichtigen. Zur Vereinfachung wurden methodisch die Reichweiten der Grenzwerte in
drei Wirkzonen eingeteilt, wobei die größere Reichweite der Isophonen verwendet wird.
Tabelle 9:
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch
Verlärmung im Schutzgut Mensch/ Wohnen
Isophone dB (A)
Bewertung der Wirkintensität
Nacht / Tag
Verlärmung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion
59 / 69
sehr hoch
54 / 64
hoch
49/ 59
mittel
Bei der Festlegung der Beeinträchtigungsrisiken wurde dem überschlägigen Charakter der
Werte Rechnung getragen. Die Einstufungen in der Risikotabelle aus den Lärmbelastungen
(Isophonen) und vorhandenen Empfindlichkeiten (Gebietsnutzungen) erfolgten unter der
3
FRÖLICH & SPORBECK (2000)
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21
Prämisse der deutlichen Herausarbeitung der unterschiedlichen Betroffenheiten. (siehe Kapitel 6.2.6)
Für die naturgebundene Erholung stellt insbesondere die Verlärmung eine wesentliche Beeinträchtigung dar. Je höher die Verlärmung desto stärker wird die vorhandene Funktion beeinträchtigt. Als Erheblichkeitsschwelle für die Minderung des Landschaftsraumes in seiner
Erholungseignung wird die 50 dB (A) Tag Isophone angenommen.
Dagegen weist der siedlungsnahe Freiraum seine Bedeutung nicht durch seine Struktur sondern durch seine Siedlungsnähe auf. Zur Ermittlung der Beeinträchtigung dieser Flächen
durch Verlärmung wurde von einem Mittelungspegel ab 54 dB(A) Tag ausgegangen.
Für empfindliche Tiere und ihre Lebensräume spielen neben der Verlärmung weitere Wirkungen wie Schadstoffeintrag, optische Effekte etc. eine Rolle. In dem näheren Trassenbereich verringern Lock- und Sogeffekte mit daraus resultierenden Mortalitäten, optische
Störwirkungen bzw. Schadstoffeintrag die Lebensraumeignung. Im weiteren Abstand zur
Trasse überwiegen dann die akustischen Wirkungen. Eine Betrachtung einzelner Arten ist im
Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie nicht leistbar, so dass auf die bedeutenden Lebensräume Bezug genommen wird. Bei der Ausgrenzung der Lebensräume spielte die Empfindlichkeit und Bedeutung der Arten eine wesentliche Rolle. Für die Einschätzung der Wirkintensität der randlichen Wirkungen werden bis 100 m Abstand die optischen Effekte und
Schadstoffeintrag berücksichtigt, danach überwiegen bis zur 50 dB (A) Tag-Isophone die
Lärmwirkungen. Die konkrete Minderung der Lebensraumeignung in Abhängigkeit von den
randlichen Wirkungen ist im Anhang 6.2.1 dargestellt.
Nachfolgende Tabelle gibt die Wirkintensitäten für die randlichen Wirkungen auf Lebensräume bzw. Erholung (Schutzgut Mensch) und Erholungseignung (Schutzgut Landschaftsbild)
wieder.
Tabelle 10:
Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen auf
Lebensräume, Erholung und Erholungseignung
Isophone
Bereich
dB (A)
bis ca.
Tag
in m
-
Bewertung der Wirkintensität
optische Effekte, Verlärmung, teilweise Schadstoffbelastung
Lebensräume von Tieren
Erholungseignung/ -nutzung
50
sehr hoch
sehr hoch
-
100
hoch
hoch
54
363
mittel
50
661
gering
mittel
Zerschneidung
Die visuelle Zerschneidung hängt im Wesentlichen von der Höhe des Baukörpers und der
damit verbundenen Sichtbarkeit ab. In dieser leicht reliefierten Landschaft sind besonders
Dammhöhen ab ca. 3 m weit sichtbar. Deshalb wird ab dieser Dammhöhe von einer höheren
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22
Wirkintensität ausgegangen. Einschnitte werden in der Landschaft noch weniger wahrgenommen, hier werden erst Einschnittstiefen ab 5 m als erheblich angenommen.
Die Zerschneidung von faunistischen Funktionsbeziehungen wird neben der Breite der Straße auch von deren Verkehrsbelegung bestimmt. Der geplante Straßenkörper der B 281 wird
eine erhebliche Zerschneidungswirkung hervorrufen. Dagegen kann bei Brückenbauwerken
mit einer lichten Weite > 20 m eine geringere Wirkung prognostiziert werden. Die Brücken
mit lichter Weite ≤ 20 m werden wie die Gleichlage behandelt.
Die Bewertung der Wirkintensität der geplanten Trassen gibt folgende Tabelle wieder.
Tabelle 11:
Bewertungsschema der Wirkintensität bei Zerschneidungen
konstruktives Merkmal
Bewertung der Wirkintensität
visuelle Zerschneidung
Zerschneidung von faunistischen
Funktionsbeziehungen
Damm > 3 m, Einschnitt > 5 m
sehr hoch
sehr hoch
Gleichlage, Einschnitt < 5 m, Damm < 3 m
-
sehr hoch
Brücke > 20 m
-
mittel
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2.4
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Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der zu erwartenden Auswirkungen
Nachfolgend werden schutzgutweise die zu erwartenden Auswirkungen beschrieben. Am
Ende jedes Kapitels zu dem jeweiligen Schutzgut stehen die Varianten in der Reihenfolge
der Verträglichkeit.
Der Ausbaubereich der B 281 zwischen Köstitz und Oppurg ist für die Varianten 1a, 1b, 2a,
3a, 4a und 6 identisch. Deshalb wurde dieser Abschnitt für die genannten Varianten in einer
gemeinsamen Karte dargestellt. Die Konflikte in diesem Abschnitt werden in der notwendigen Nummerierung durch den Buchstaben A (Ausbauabschnitt) ergänzt.
2.4.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Risikobeschreibung Biotope
Nachfolgend sind die Risiken, die mit jeder Variante verbunden sind, beschrieben. Eine Auflistung der Einzelkonflikte für die Varianten befindet sich im Anhang unter 6.1.
Variante 1a
Durch die Variante 1a gehen durch das Straßenbauwerk 0,16 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches
(EK-Nr. 7)
 Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A)
 vier Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 4, 6, 10)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,62 ha) durch das
Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7)
 Laubbaumreihen im Talbereich des Herschdorfer Baches und nördlich Jüdewein (EKNr. 9 und 10)
 naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Baumreihe an der B 281 im Bereich des Knotens Pößneck-Ost (EK-Nr. 13 und 14)
Im anschließenden Ausbaubereich der B 281 gehen weitere hochwertige Biotope verloren:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den
Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher
Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch
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die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den
Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 8,86 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte außerhalb der Ortslagen, Grünflächen
(z. T. Flächen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes) und Gärten an den Ortsrändern
überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse
zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,8 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9,5 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 73 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer,
Trannrodaer und Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige
Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein betroffen.
Variante 1b
Durch die Variante 1b gehen durch das Straßenbauwerk 0,13 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches
(EK-Nr. 7)
 Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A)
 drei Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,62 ha) durch das
Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7)
 Laubbaumreihe im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9)
 naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Allee an der B 281 im Bereich des Knotens
Pößneck-Ost (EK-Nr. 12 und 13)
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den
Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher
Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch
die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den
Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können.
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Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 8,62 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte außerhalb der Ortslagen, Grünflächen
(z. T. Flächen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes) und Gärten an den Ortsrändern
überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse
zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,8 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 68 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer,
Trannrodaer und Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige
Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein betroffen.
Variante 2a
Durch die Variante 2a gehen 0,11 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren.
Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Zellaer Baches (EKNr. 6)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A)
 drei Obstbaumreihen an Straßen (EK-Nr. 2, 7, 11)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,22 ha) durch die
Variante 2a. Betroffen sind insbesondere:
 mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 drei Laubbaumreihen (EK-Nr. 3 und 4 nordwestlich von Rockendorf; EK-Nr. 10 am Sportplatz im Westen von Jüdewein)
 Obstbaumgruppe am östlichen Ortsrand von Schlettwein/ Öpitz (EK-Nr. 9)
 naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Allee an der B 281 im Bereich des Knotens
Pößneck-Ost (EK-Nr. 13 und 14)
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Zellaer Bach und den Trannrodaer Bach werden
Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer
und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen.
Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese im Zuge der Brücke über den
Zellaer Bach (EK-Nr. 6), die Überbauung von Feldgehölzen und Obstbaumgruppen im Bereich der Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 9) und die Überbauung eines Feldgehölzes infolge der Überbrückung der Grünfläche am Teichrasen in Pößneck (EK-Nr. 12).
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 6,2 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder Baumgruppen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im
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Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen
Verlust von Bachabschnitten kommen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,52 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 8,86 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 41 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im
Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den Ortsrandbereichen von Schlettwein, Öpitz, Jüdewein und Köstitz sowie am
Gamsenberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt.
Variante 3a
Durch die Variante 3a gehen 0,23 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren.
Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Zellaer Baches (EKNr. 6)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EKNr. 10 im Trannrodaer Tal)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A)
 zwei Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2 und 7)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,95 ha) durch die
Variante 3a. Betroffen sind insbesondere:
 mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 naturnahe Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz und an der L 1108 (EK-Nr. 9,
10 und 14)
 vier Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 11), zwei Alleen (EK-Nr. 6 und 13) und eine Hecke
(EK-Nr. 11) entlang von Straßen
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach werden Biotope mit hoher und sehr
hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf, eine Streuobstwiese und eine Allee,
hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind ca. 6,2 ha betroffen. Dabei werden vor allem
Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder Baumgruppen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im
Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen
Verlust von Bachabschnitten kommen. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281
durch Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung durch Überbauung verloren.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für
ca. 46 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld
des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den
Ortsrandbereichen von Schlettwein, Öpitz sowie am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag
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beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind am häufigsten entlang des Kotschaubaches in
Pößneck betroffen.
Variante 4a
Durch die Variante 4a gehen 0,08 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren.
Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A)
 drei Obstbaumreihe entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 7 und 12)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (1,08 ha) durch die
Variante 4a. Betroffen sind insbesondere:
 mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 Feldgehölz südlich von Zella (EK-Nr. 5)
 Obstbaumgruppe und Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EK-Nr. 9)
 naturnahe Feldgehölze im Bereich der Abbauhohlform nördlich Jüdewein und an der
L 1108 (EK-Nr. 14 und 15)
 vier Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 11, 13) und eine Allee (EK-Nr. 16)
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach (EK-Nr. 6) werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf und eine Allee, hier ist
jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 7,4 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche, Baumgruppen oder kulturbestimmte Nadelwälder außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den
Ortsrändern überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281 durch Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung durch Überbauung verloren.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,2 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 10 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 43 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in
den Ortsrandbereichen von Schlettwein / Öpitz, im Bereich der Abbauhohlform nördlich
Jüdewein und am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt.
Variante 5
Durch die Variante 5 gehen durch das Straßenbauwerk 0,22 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches
(EK-Nr. 7)
 Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9)
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 Trockenrasen (geschützt nach § 30 BNatSchG) westlich von Jüdewein im Bereich der Mittelanbindung an die B 281 (EK-Nr. 10)
 Feuchtwiesen und Röhricht (beide geschützt nach § 30 BNatSchG) östlich von Köstritz
(EK Nr. 18, betrifft planfestgestellte A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 21)
 vier Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6 und 12)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,98 ha) durch das
Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7)
 naturnahe Feldgehölze nördlich Jüdewein und im Bereich der Anbindung an die L1108
(EK-Nr. 13 und 15)
 eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 9) und eine Hecke (EK-Nr. 13) entlang von Straßen
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland sowie Laubbaumreihe nordöstlich von
Pößneck (EK-Nr. 19, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 20 und 21)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den
Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher
Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch
die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den
Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 10,08 ha betroffen. Davon werden durch die
Variante 5 (einschließlich der ca. 1 km langen Anbindung an die B 281) überwiegend Intensivgrünland überbaut. Zum Teil sind Staudenfluren frischer Standorte, Grünflächen und Gärten betroffen. Im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse
zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 2 ha der Biotope, mit hohem Risiko für ca. 8 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 69 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden im Umfeld des
Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer, Trannrodaer und
Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Beidseitig des Tunnels im Bereich Waldsiedlung werden wertvolle Gehölz- und Trockenbiotope durch Schadstoffeintrag
beeinträchtigt. Im Bereich Köstitz/ Steinmühle (A/E-Maßnahmen des Straßenbaues) kommt
es ebenfalls zu Beeinträchtigungen wertvoller Feucht- und Gehölz- und Grünlandbiotope
durch Schadstoffeintrag. Mittelwertige Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein
betroffen.
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Variante 6
Durch die Variante 6 gehen 0,08 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von
Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 1A)
 drei Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 7, 11)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,76 ha) durch die
Variante 6. Betroffen sind insbesondere:
 mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 Feldgehölz südlich von Zella (EK-Nr. 5)
 Obstbaumgruppe und Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EK-Nr. 9 im
Trannrodaer Tal)
 drei Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 10) und Allee (EK-Nr. 14) entlang von Straßen und
Wegen
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck
(EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus)
 mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A)
Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach (EK-Nr. 6) werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf und eine Allee, hier ist
jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 7,08 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder kulturbestimmte Nadelwälder bzw. Laubwaldaufforstungen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281 durch
Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung
durch Überbauung verloren. Im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,1 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 8,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 40 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in
den Ortsrandbereichen von Schlettwein / Öpitz und am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag
beeinträchtigt.
Variante 7
Durch die Variante 7 gehen durch das Straßenbauwerk 0,16 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches
(EK-Nr. 7)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) am westlichen Ortsrand von
Schlettwein/Öpitz im Zuge der Anbindung an die B 281 (EK-Nr. 8)
 drei Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6)
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
30
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,65 ha) durch das
Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7)
 naturnahes Feldgehölz am westlichen Ortsrand von Schlettwein/Öpitz im Zuge der Anbindung an die B 281 (EK-Nr. 8)
 mesophiles Grünland am westlichen Ortsrand von Oppurg (EK-Nr. 16)
 zwei Laubbaumreihen, eine Hecke und eine Obstbaumgruppe (EK-Nr. 8 und 9)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den
Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher
Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6), die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch die
Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7) und die Überbauung von Sumpfhochstauden
(geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich der Gamse (EK-Nr. 15). Der Flusslauf der
Orla wird zwei Mal überbrückt (EK-Nr. 12 und 14), was jeweils als mittlerer Konflikt gewertet
wird. Weiterhin kann es beim Bau der großen Talbrücke über den Trannrodaer Bach zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 17,3 ha betroffen. Dieser relativ große Verlust
resultiert aus der Durchfahrung der zusammenhängenden Waldbereiche nördlich von Pößneck, wobei mit Ausnahme des Tunnels am Ratsberg von der Variante 7 vor allem kulturbestimmter Kiefernmischwald neben Fichtenmischwald und Robinienwald in Anspruch genommen werden (EK-Nr. 10 und 11). Durch das Straßenbauwerk mit Fahrbahn und Böschungen
entsteht innerhalb der bisher geschlossenen Nadelwälder eine breite von Gehölzen freigestellte Schneise. Dadurch kann es zu klimatischen Veränderungen kommen, die zu einer Gefährdung des angrenzenden Waldbestandes führen können.
In den Offenlandbereichen ist von den Biotopen mittlerer Bedeutung vor allem Intensivgrünland betroffen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 1,5 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 5,7 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 106 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im
Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer,
Trannrodaer, Herschdorfer Baches und der Gamse durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt.
Mittelwertige Biotope sind großflächig nördlich von Pößneck und nordwestlich von
Schlettwein betroffen.
Die Variante 7 läuft auf ca. 2,8 km Länge mit großen Einschnitts- und Dammböschungen
durch Waldbereiche, was den Verlust von großen Waldflächen zur Folge hat.
Variante 8
Durch die Variante 8 gehen durch das Straßenbauwerk 0,12 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
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31
 Sumpfhochstaudenflur (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich der Gamse (EKNr. 13)
 Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung Oppurg
(EK-Nr. 14)
 zwei Obstbaumreihen und eine Obstbaumallee entlang von Straßen (EK- Nr. 3 und 5)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,66 ha) durch das
Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1)
 kulturbestimmter Ahornwald westlich vom Waldhaus (EK-Nr. 6)
 mesophiles Grünland am westlichen Ortsrand von Oppurg (EK-Nr. 14)
 eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 4)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Herschdorfer Bach, über die Orla und die Gamse
werden naturnahe Gewässerläufe mit hoher bis sehr hoher Wertigkeit (zum Teil geschützt
nach § 30 BNatSchG) überbaut.
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 22,8 ha betroffen. Dieser große Verlust resultiert aus der Durchfahrung der zusammenhängenden Waldbereiche nordwestlich von Zella
und nördlich von Pößneck, wobei mit Ausnahme des Tunnels am Ratsberg von der Variante
8 großflächig kulturbestimmter Kiefernmischwald und Fichtenmischwald sowie weitere Waldflächen, wie z. B. Lärchenwald und Robinienwald in Anspruch genommen werden. Durch
das Straßenbauwerk mit Fahrbahn und Böschungen entsteht innerhalb der bisher geschlossenen Nadelwälder eine breite von Gehölzen freigestellte Schneise. Dadurch kann es zu
klimatischen Veränderungen kommen, die zu einer Gefährdung des angrenzenden Waldbestandes führen können.
Bei Biotopen mittlerer Bedeutung ist in den Offenlandbereichen vor allem Intensivgrünland
betroffen.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 0,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 5,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko
für ca. 140 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden im Umfeld des
Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Lausnitzbaches, im Gamsetal
und westlich Oppurg sowie vereinzelt bei der Tangierung von Laubwaldbereichen und bei
der Querung der Orla beeinträchtigt. Im Zuge der 6,5 km langen Querung der Waldbereiche
sind großflächig mittelwertige Waldbiotope durch Schadstoffeintrag betroffen.
Die Variante 8 läuft auf ca. 6,5 km Länge mit großen Einschnitts- und Dammböschungen
durch Waldbereiche, was den Verlust von großen Waldflächen zur Folge hat.
Variante 9
Durch die Variante 9 gehen durch das Straßenbauwerk 1,27 ha Biotope mit sehr hoher
Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen:
 Feuchtwiesen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Kotschaubaches (EKNr. 1)
 Trockenrasen und Trockengebüsche (beide geschützt nach § 30 BNatSchG) am Erzberg
(EK-Nr. 8)
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32
 Ahorn- und Eschen-Ahorn-Schlucht-, Block- und Hangwald nordwestlich von Wernburg
innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 10)
 Eichen-Hainbuchenwald im Talbereich der Griebse (EK-Nr. 11)
 drei Obstbaumreihen (EK-Nr. 2, 7 und 10)
 Feuchtwiese und Röhricht der Kompensationsmaßnahme im Orlatal (EK-Nr. 18)
Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (1,98 ha) durch das
Straßenbauwerk). Betroffen sind insbesondere:
 naturnahes Feldgehölz entlang der Bahnlinie südwestlich Rockendorf (EK-Nr. 2)
 trockene Staudenflur südöstllich Rockendorf (EK-Nr. 3)
 kulturbestimmter Buchenwald am Pinsenberg innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 5)
 naturnahes Feldgehölz nordöstlich von Brandenstein (EK-Nr. 7)
 mesophiles Grünland und Staudenfluren auf trockenem Standort sowie naturnahes Feldgehölz am Erzberg (EK-Nr. 8)
 kulturbestimmter Buchenwald und mesophiles Grünland nordwestlich von Wernburg innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 10)
 kulturbestimmter Buchenwald im Talbereich der Griebse (EK-Nr. 12)
 naturnaher Bachlauf, mesophiles Grünland und Staudenfluren auf trockenem Standort
sowie naturnahes Feldgehölz im Talbereich der Gamse (EK-Nr. 15)
 mesophiles Grünland südwestlich von Oppurg (EK-Nr. 16)
 eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 1)
Im Bereich der Brückenbauwerke über den Fischbach (EK-Nr. 5) und die Griebse (EK- Nr.
11 und 12) werden naturnahe Bäche mit hoher Wertigkeit überbaut, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Im Bereich des Tunnels bei Brandenstein
kann es zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen (z. B. Großseggenried,
Feuchtgrünland) insbesondere im Talbereich des Fischbaches kommen (EK-Nr. 6).
Im Bachtal des östlichen Armes der Griebse ist die Überbauung von Roterlenwald (geschützt
nach § 30 BNatSchG) hervorzuheben, der beim Bau der großen Talbrücke durch Veränderungen des Wasserhaushaltes gefährdet ist (EK-Nr. 12).
Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 3,22 ha betroffen. Dabei werden in offenen
Lagen vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte, Gebüsche und strukturarme Bäche überbaut. In Waldbereichen gehen kulturbestimmte Nadelwälder und Pionierwälder mit mittlerer Bedeutung verloren.
Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko
für ca. 3,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für ca. 20 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 59 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im
Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Fischbaches, der
Griebse und der Gamse sowie am Erzberg und am Kochberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind großflächig südlich von Öpitz betroffen.
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33
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffe- Beschreibung
ne Variante
P1
2a, 3a
-
Verlust von Teilen einer Streuobstwiese, Überbauung der Streuobstwiese und des
Zellaer Baches durch ein großes Brückenbauwerk sowie Schadstoffeintrag in Biotope
mit sehr hoher und hoher Bedeutung
P2
1a, 1b,
5, 7
-
Verlust und Überbauung hochwertiger Biotopstrukturen im Talbereich Trannrodaer Bach
sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung, Beeinträchtigung für grundwasserabhängige Biotoptypen durch Veränderung des Wasserhaushaltes
3a
-
Verlust und Überbauung hochwertiger Biotopstrukturen im Talbereich Trannrodaer Bach
sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung
P3
1a
-
sehr hohes Verlustrisiko für ein naturnahes Standgewässer im Talbereich des
Herschdorfer Baches sowie Schadstoffeintrag in Gewässer und Feuchtbiotope
P4
4a
-
Überbauung eines strukturreichen Standgewässers (nördlich von Jüdewein) durch eine
Brücke, Verlust und Überbauung von Feldgehölzen sowie Schadstoffeintrag in Biotope
mit hoher Bedeutung
P5
5
-
Zerschneidung eines Feuchtbiotopkomplexes östlich von Köstitz mit Verlust von
Feuchtwiesen und Röhricht sowie Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
-
Verlust von mesophilem Grünland und naturnahem Feldgehölz nordöstlich von Pößneck
sowie Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag
P6
7, 8
-
Zerschneidung großer zusammenhängender Waldbereiche nördlich von Pößneck, großflächiger Verlust von Nadelwald sowie Beeinträchtigung durch Freistellung und Schadstoffeintrag
P7
8
-
Zerschneidung großer zusammenhängender Waldbereiche nordwestlich von Zella,
großflächiger Verlust von Nadelwald sowie Beeinträchtigung durch Freistellung und
Schadstoffeintrag
P8
8
-
Verlust von Sumpfhochstauden, Überbauung des Bachlaufes der Gamse und der
Sumpfhochstauden durch eine Brücke sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung
9
-
Verlust von naturnahen Bachabschnitten der Gamse und von naturnahen Feldgehölzen,
Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung
P9
9
-
Verlust von Feuchtwiesen im Talbereich des Kotschaubaches, Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung
P 10
9
-
Verlust von Trockenrasen, Staudenfluren auf Trockenstandorten und Trockengebüschen sowie von mesophilem Grünland und naturnahen Feldgehölzen am Erzberg,
Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung
P11
9
-
Verlust von Eichen-Hainbuchenwald und Überbauung von Roterlenwald in den Tälern
der Griebse, Überbauung des westlichen und östlichen Bachlaufes der Griebse durch
Brückenbauwerke
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Variantenvergleich im Schutzgut Pflanzen
Variante Verlust von Biotopen (in ha) Bedeutung
Biotopbeeinträchtigungsrisiko (in ha)
Biotopkomplexbeeinträchtigungsrisiko (in ha)
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
1a
0,16
0,62
8,86
1,82
9,5
72,94
3,36
7,43
16,68
1b
0,13
0,62
8,62
1,82
9,14
68,45
3,35
7,42
16,67
2a
0,11
0,22
6,2
1,52
8,86
40,83
-
2,61
4,59
3a
0,23
0,95
6,18
1,6
8,99
45,86
-
2,61
4,59
4a
0,08
1,08
7,4
1,2
10,16
42,75
-
2,60
4,26
5
0,22
0,98
10,08
2,01
8,2
68,81
3,33
7,34
16,67
6
0,08
0,76
7,08
1,09
8,11
40,39
-
2,62
4,26
7
0,16
0,65
17,31
1,54
5,7
105,81
3,36
49,29
68,71
8
0,12
0,66
22,75
0,62
5,06
139,91
0,58
11,09
12,23
9
1,27
1,98
3,22
3,58
20,26
59,14
3,69
9,07
20,63
Hinsichtlich des Verlustes von Biotopen weist die Variante 2a ein sehr geringes Konfliktrisiko
auf, insbesondere beim Verlust hochwertiger Biotope. Geringe Konfliktrisiken sind mit den
Varianten 3a und 6 zu erwarten. Dagegen bringen die Variante 8 ein sehr hohes Risiko und
die Varianten 7 und 9 ein hohes Risiko durch den Verlust von Biotopen mit sich.
Bei der Beeinträchtigung wertvoller Biotope weisen die meisten Varianten geringe bis mittlere Risiken auf. Sehr hohes Konfliktrisiko ist mit der Variante 8 und hohe mit den Varianten 7
und 9 verbunden. Außerdem kommt es mit der Variante 8 zu einem sehr hohen Waldverlust
und mit der Variante 7 ebenfalls zu einem erheblichen Waldverlust.
Erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopkomplexen sind mit der Variante 7 verbunden.
Insgesamt weist die Variante 2a als günstigste Variante im Schutzgut Pflanzen nur eine sehr
geringe und die Varianten 3a, 4a und 6 eine geringe Konfliktschwere auf. Hohe Konfliktschweren sind mit den Varianten 7, 8 und 9 zu erwarten.
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Variante
Konfliktrisiken bei
Biotopverlust
Biotopbeeinträchtigung
Biotopkomplexbeeinträchtigung
1a
3
3
3
1b
3
3
3
2a
1
2
1
3a
2
2
1
4a
3
2
1
5
3
3
3
6
2
2
1
7
4
4
5
8
5
5
2
9
4
4
3
35
Beurteilung der
Konfliktschwere
3
3
1
2
2
3
2
4
4
4
Risikobeschreibung Tiere
Variante 1a
Durch die Variante 1a gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
2,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 32 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 24 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
Die Variante 1a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle)
sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von
Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu
rechnen. (Konfliktbereich T2)
Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard,
Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes
„Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser
Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem
befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 1a (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch
Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3)
Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und ZauneiIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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dechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung,
visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4)
Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere
Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr
des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für
die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T5)
Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer
Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T6).
Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des
großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T7)
Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen
von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T8)
Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum
„Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle,
Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert.
(Konfliktbereich T9)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse westlich von Oppurg ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 1a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte
9 dargestellt.
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Rohrweihe
Teichralle
besonders bzw.
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Lausnitzbach
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Teiche westlich von Zella
Laubfrosch
Libellen
besonders
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T3
Waldflächen nordwestlich von
Zella
Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube
Libellen
herausragend
(EG-Vogelschutzgebiet)
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Visuelle Störreize
Kleine Hufeisennase
Männchenquarti
er
Verlärmung
Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel,
Rotmilan
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
T4
T5
Talbereich zwischen
Tannroda und Schlettwein
Talbereich Herschdorfer Bach
Knoblauchkröte,
Laubfrosch, Zauneidechse
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Teichralle
Neuntöter
besonders bis
herausragend
Laubfrosch
Knoblauchkröte
Libellen
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T6
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Kammmolch
Knoblauchkröte
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T7
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Vögel
besonders
Verlärmung
T8
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Neuntöter
Laubfrosch
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
T9
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
Teichralle, Eisvogel
Fledermäuse
besonders bis
herausragend
Verlärmung
Visuelle Störreize
Knoblauchkröte
Libellen
T1A
Gamsetal
Fledermäuse
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 1b
Durch die Variante 1b gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
2,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 31 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 23 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
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Die Variante 1b zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle)
sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von
Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu
rechnen (Konfliktbereich T2).
Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard,
Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes
„Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser
Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem
befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 1b (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch
den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3)
Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung,
visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4)
Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere
Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr
des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für
die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T5)
Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge im südlichen
Teilbereich von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T6). Die Senke westlich der Deponie Pößneck (Konfliktbereich T7) ist geringfügig durch randliche Beeinträchtigungen betroffen.
Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum
„Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle,
Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlär-
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mung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert.
(Konfliktbereich T8)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 1b sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte
9 dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Rohrweihe
Teichralle
besonders bzw.
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Lausnitzbach
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Teiche westlich von Zella
Laubfrosch
Libellen
besonders
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T3
Waldflächen nordwestlich von
Zella
Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube
Libellen
herausragend
(EG-Vogelschutzgebiet)
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Visuelle Störreize
Kleine Hufeisennase
Männchenquarti
er
Verlärmung
Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel,
Rotmilan
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
T4
T5
Talbereich zwischen Tannroda
und Schlettwein
Talbereich Herschdorfer Bach
Knoblauchkröte,
Laubfrosch, Zauneidechse
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Teichralle
Neuntöter
besonders bis
herausragend
Laubfrosch
Knoblauchkröte
Libellen
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T6
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Kammmolch
Knoblauchkröte
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T7
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Neuntöter
Laubfrosch
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
T8
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
Teichralle, Eisvogel
Fledermäuse
besonders bis
herausragend
Verlärmung
Visuelle Störreize
Knoblauchkröte
Libellen
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Schadstoffeintrag
Verlärmung
August 2010
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40
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1A
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 2a
Durch die Variante 2a gehen ca. 0,9 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren.
Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch
genommen. Weiterhin kommt es für ca. 8 ha Lebensräume mit herausragender und für ca.
10 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung
durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge.
Die Variante 2a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien
(Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein
Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert
dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
(Konfliktbereich T2)
Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind 300 bis 400 m
von der Variante 2a entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten,
da der Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite
und den Winterquartieren an der Südseite darstellt.
Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal
hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Teichralle und Wachtel sowie für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter mindern. (Konfliktbereich T3)
Für den Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch
und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von
einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4)
Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des
großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T5)
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Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen
von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6)
Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum
„Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle,
Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert.
(Konfliktbereich T7)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 2a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte
9 dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Zellaer Bach
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T3
Talbereich zwischen Tannroda
und Schlettwein
Teichralle
Wachtel
herausragend
Verlärmung
Visuelle Störreize
Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T4
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Kammmolch
Knoblauchkröte
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T5
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Vögel
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
T6
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Neuntöter
Laubfrosch
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
T7
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
Teichralle, Eisvogel
Fledermäuse
besonders bis
herausragend
Verlärmung
Visuelle Störreize
Knoblauchkröte
Libellen
T1A
Gamsetal
Fledermäuse
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Schadstoffeintrag
Verlärmung
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
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Variante 3a
Durch die Variante 3a gehen ca. 0,2 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren.
Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch
genommen. Weiterhin kommt es für ca. 1 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 7
ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch
Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge.
Die Variante 3a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle)
sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
(Konfliktbereich T2)
Die Variante 3a führt durch die Kuppe des Gipsberges. Das Winterquartier mehrerer Fledermausarten im Gipsbruch Krölpa liegt mit seinen Ein- und Ausflugöffnungen unterhalb der
Hangkante in Richtung Kotschau und damit auf der trassenabgewandten Seite. Störungen
der Fledermäuse durch den Straßenlärm können bei einer Entfernung der Quartiere von 100
m und einer Lage innerhalb der 54 dB(A)-Tag-Isophone jedoch nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T3)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 3a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte
9 dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T2
Zellaer Bach
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T3
Gipsbruch Krölpa mit Winterquartieren von Fledermäusen
Braunes Langohr, Großes Mausohr, Kleine
Hufeisennase, Mopsfledermaus, Zwergfledermaus
Winterquartier
Verlärmung
T1A
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 4a
Durch die Variante 4a gehen ca. 1,3 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
0,6 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 7 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 10 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung
zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge.
Die Variante 4a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle)
sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
(Konfliktbereich T2)
Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind ca. 400 m von
der Variante 4a entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten, da
der Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite und
den Winterquartieren an der Südseite darstellt.
Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal
hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter sowie für die Wachtel mindern. (Konfliktbereich T3)
Für den Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch
und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von
einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4)
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Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des
großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T5)
Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen
von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6)
Der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle, Knoblauchkröte und Libellen sowie als Jagdgebiet von Fledermäusen wird
durch die Variante 4a gequert. In den Randbereichen des Lebensraumes mit herausragender Bedeutung kommt es zum Verlust von Habitatstrukturen. Das Laichgewässer der Knoblauchkröte wird mit einer großen Brücke überbaut. Der Gesamtlebensraum wird durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 4a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte
9 dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Fledermäuse
T2
Zellaer Bach
Fledermäuse
Hauptflugroute
T3
Talbereich zwischen
Tannroda und Schlettwein
Wachtel
herausragend
Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter
Kammmolch
Knoblauchkröte
Vögel
herausragend
Neuntöter Laubfrosch
besonders
Teichralle
Eisvogel
Fledermäuse
besonders bis
herausragend
T3
T5
T6
T7
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
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besonders
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Knoblauchkröte
Libellen
T1A
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
45
Wirkfaktoren
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 5
Durch die Variante 5 gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
2,2 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 33 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 29 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
Die Variante 5 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei
den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von
Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu
rechnen (Konfliktbereich T2).
Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard,
Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes
„Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser
Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem
befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 5 (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch
den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3)
Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung,
visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4)
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Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere
Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr
des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für
die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T 5)
Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer
Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T 6).
Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ mit Vorkommen des Mäusebussards hinein. (Konfliktbereich T7)
Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen
von Neuntöter und Laubfrosch wird in den südlichen Randbereichen von der Variante 5 tangiert und vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T8)
Weiterhin wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen der Teichralle sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung bzw.
visuelle Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T 9)
Der nördlich von Variante 5 gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“
mit herausragender Bedeutung und mit Vorkommen von Teichralle und Libellen wird in seinem südlichen Teil durch Neuverlärmung beeinträchtigt. (Konfliktbereich T 10)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T 11)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 5 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9
dargestellt.
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Rohrweihe
Teichralle
besonders bzw.
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Lausnitzbach
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Teiche westlich von Zella
Laubfrosch
Libellen
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
T3
Waldflächen nordwestlich von
Zella
Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube
Kleine Hufeisennase
Libellen
herausragend
(EG-Vogelschutzgebiet)
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Visuelle Störreize
T4
Talbereich zwischen Tannroda
und Schlettwein
Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel, Rotmilan
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
T5
Talbereich Herschdorfer Bach
Knoblauchkröte,
Laubfrosch, Zauneidechse
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Teichralle
Neuntöter
besonders bis
herausragend
Laubfrosch
Knoblauchkröte
Libellen
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T6
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Kammmolch
Knoblauchkröte
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T7
Waldflächen nördlich von Pößneck
Mäusebussard
besonders
Verlärmung
T8
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Neuntöter
Laubfrosch
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
T9
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
Teichralle
Fledermäuse
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
T10
Offenlandflächen um den
Rehmer See
Teichralle
Libellen
herausragend
Verlärmung
T11
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 6
Durch die Variante 6 gehen ca. 0,8 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch genommen. Weiterhin kommt es für ca. 7 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 14
ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch
Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge.
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Die Variante 6 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei
den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
(Konfliktbereich T2)
Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind ca. 400 m von
der Variante 6 entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten, da der
Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite und den
Winterquartieren an der Südseite darstellt.
Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal
hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter sowie für die Wachtel mindern. (Konfliktbereich T3)
Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer
Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4)
Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ mit Vorkommen des Mäusebussards hinein. (Konfliktbereich T5)
Die Senke westlich der Deponie Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch und Neuntöter
wird in den südlichen Randbereichen von der Trasse tangiert. Der Gesamtlebensraum wird
durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6)
Weiterhin wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen der Teichralle sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung bzw.
visuelle Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T7)
Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem
eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281
zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A)
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 6 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9
dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Visuelle Störreize
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Fledermäuse
T2
Zellaer Bach
Fledermäuse
Hauptflugroute
T3
Talbereich zwischen
Tannroda und Schlettwein
herausragend
T4
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Teichralle
Wachtel
Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter
Kammmolch
Knoblauchkröte
Mäusebussard
Neuntöter
Laubfrosch
besonders
Teichralle
Fledermäuse
Fledermäuse
besonders
T5
T6
T7
T1A
Teiche und Abbauhohlformen
nördlich von Jüdewein
Gamsetal
herausragend
besonders
Hauptflugroute
Variante 7
Durch die Variante 7 gehen ca. 5,6 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
28,5 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 36 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 95 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
Die Variante 7 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei
den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von
Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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50
rechnen (Konfliktbereich T2).
Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard,
Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes
„Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser
Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem
befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 7 (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch
den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3)
Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung,
visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4)
Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere
Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen des Lebensraumes durch Schadstoffeinträge möglich. Beeinträchtigungen durch
Verlärmung sind insbesondere für die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu
erwarten. (Konfliktbereich T5)
Der am Waldrand gelegene Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch und Neuntöter wird durch Schadstoffeinträge und Lärm in seiner Lebensraumqualität
gemindert. (Konfliktbereich T6)
Die Waldflächen nördlich von Pößneck als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, u. a. für
Neuntöter, Habicht, Turteltaube und Mäusebussard und als vermutetes FledermausJagdgebiet werden beidseits des Tunnels großflächig durch die Variante 7 in Anspruch genommen und zerschnitten. Durch Lärm und visuelle Störreize werden zusätzlich große Bereiche der Waldflächen beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7)
Nach dem Übergang von den Waldbereichen ins Orlatal überquert die Variante 7 südlich von
Schweinitz den Flusslauf der Orla und zerschneidet dabei die Hauptflugrouten von Fledermäusen sowie die Wanderbeziehungen von Amphibien. (Konfliktbereich T8)
Der in der Orlaschleife gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“ mit
Vorkommen von Teichralle, Eisvogel, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Libellen wird
durch die Variante 7 zerschnitten und in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flugrouten
von Fledermäusen und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen der Amphibien
zerschnitten. Im Nordosten des Lebensraums besteht die Gefahr, dass das Laichgewässer
der Amphibien vom Straßenbau tangiert wird. Der gesamte Lebensraum um den Rehmer
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51
See wird durch Schadstoffeintrag, Verlärmung und visuelle Störreize beeinträchtigt. (Konfliktbereich T9)
Die randlichen Auswirkungen der Variante 7 reichen bis in den südwestlichen Rand des Lebensraumes „Offenlandbereich nördlich von Rehmen“. (Konfliktbereich T10)
Westlich von Rehmen wird der Flusslauf der Orla durch ein großes Brückenbauwerk überbaut. Beeinträchtigungen der Hauptflugroute von Fledermäusen sowie von Wanderbeziehungen der Amphibien können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T11)
Mit der Querung der Gamse durch den Neubau einer Brücke abseits der B 281 wird eine
Hauptflugroute von Fledermäusen neu beeinträchtigt. (Konfliktbereich T12)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 7 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9
dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Teiche westlich von Zella
Laubfrosch
Libellen
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
T3
Waldflächen nordwestlich
von Zella
Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube
Kleine Hufeisennase
herausragend
(EG-Vogelschutzgebiet)
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Visuelle Störreize
T4
Talbereich zwischen
Tannroda und Schlettwein
Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel,
Rotmilan
herausragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
T5
Talbereich Herschdorfer
Bach
Knoblauchkröte,
Laubfrosch, Zauneidechse
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Teichralle
Neuntöter
besonders bis
herausragend
Laubfrosch
Knoblauchkröte
Libellen
Verlärmung
Visuelle Störreize
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T6
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck und
Laubfrosch
Neuntöter
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T7
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Neuntöter, Habicht, Turteltaube, Mäusebussard
besonders
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Verlärmung
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
52
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
Visuelle Störreize
T8
Orlatal südlich von Schweinitz
Fledermäuse
Amphibien
Hauptflugroute
Wanderleitlinie
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T9
Offenlandflächen um den
Rehmer See
Teichralle, Eisvogel
Fledermäuse
Libellen
herausragend
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Kammmolch, Kleiner
Wasserfrosch
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T10
Offenlandbereich nördlich
von Rehmen
Neuntöter
Turmfalke
besonders
Verlärmung
T11
Orlatal westlich von Rehmen
Fledermäuse
Amphibien
Hauptflugroute
Wanderleitlinie
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T12
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 8
Durch die Variante 8 gehen ca. 34 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
38 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 85 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 118 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
Die Variante 8 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei
den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des
Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien mit einer Brücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht
auszuschließen. In den Randbereichen des Lebensraumes werden Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1)
Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von
Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu
rechnen (Konfliktbereich T2).
Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum mit Vorkommen von Heidelerche,
Mäusebussard, Turteltaube ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und
Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Weiterhin sind die
Waldbereiche für Amphibien von Bedeutung (Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte).
Dieser Lebensraum wird auf einer Länge von 2,8 km durch die Trasse zerschnitten, in
Anspruch genommen und beidseits der Trasse durch Schadstoffeinträge, Verlärmung bzw.
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visuelle Störreize beeinträchtigt. In 300 m Entfernung zur Variante 8 befindet sich (innerhalb
der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass
Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können.
Eine Hauptflugroute entlang am Waldrand wird durch die Variante 8 in Dammlage
zerschnitten. (Konfliktbereich T3)
Die randlichen Beeinträchtigungen reichen bis in das Trannrodaer Tal, so dass der
Amphibien- und Vogellebensraum mit Vorkommen von Laubfrosch, Kammmolch,
Knoblauchkröte, Kleinem Wasserfrosch, Rohrweihe, Teichralle und Zwergtaucher
beeinträchtigt wird. (Konfliktbereich T4)
Das Herschdorfer Tal als Amphibien- und Vogellebensraum mit herausragender Bedeutung
(mit Vorkommen von Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleinem Wasserfrosch sowie Grünspecht, Neuntöter und Teichralle) wird mit einer großen Brücke überbaut. Durch Verlärmung,
visuelle Störreize und Schadstoffeinträge mindert sich die Lebensraumeignung für die genannten Arten. Außerdem werden Hauptflugrouten der Fledermäuse mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen.
(Konfliktbereich T5)
Der Lebensraum „Senke östlich von Herschdorf“ mit Vorkommen von Laubfrosch und Kleinem Wasserfrosch wird durch Schadstoffeinträge und Verlärmung in seiner Lebensraumeignung gemindert. (Konfliktbereich T6)
Die Waldflächen nördlich von Pößneck als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, u. a. für
Neuntöter, Habicht, Turteltaube und Mäusebussard und als vermutetes FledermausJagdgebiet werden beidseits des Tunnels großflächig durch die Variante 8 in Anspruch genommen und auf 6,5 km Länge zerschnitten. Durch Lärm und visuelle Störreize werden zusätzlich große Bereiche der Waldflächen beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7)
Der am Waldrand gelegene Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch, Neuntöter und Wendehals wird durch Schadstoffeinträge und Lärm in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T8)
Die Senke westlich der Deponie Pößneck wird in den nördlichen Randbereichen geringfügig
durch Lärm und Schadstoffe beeinträchtigt. (Konfliktbereich T9)
Nach dem Übergang von den Waldbereichen ins Orlatal überquert die Variante 8 südlich von
Schweinitz den Flusslauf der Orla und zerschneidet dabei die Hauptflugrouten von Fledermäusen sowie die Wanderleitlinien von Amphibien. (Konfliktbereich T10)
Der in der Orlaschleife gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“ mit
Vorkommen von Teichralle, Eisvogel, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Libellen wird
durch die Variante 8 zerschnitten und in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flugrouten
von Fledermäusen und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen der Amphibien
zerschnitten. Im Nordosten des Lebensraums besteht die Gefahr, dass das Laichgewässer
der Amphibien vom Straßenbau tangiert wird. Der gesamte Lebensraum um den Rehmer
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See wird durch Schadstoffeintrag, Verlärmung und visuelle Störreize beeinträchtigt. (Konfliktbereich T11)
Die randlichen Auswirkungen der Variante 8 reichen bis in den südwestlichen Rand des Lebensraumes „Offenlandbereich nördlich von Rehmen“. (Konfliktbereich T12)
Westlich von Rehmen wird der Flusslauf der Orla durch ein großes Brückenbauwerk überbaut. Beeinträchtigungen der Hauptflugroute von Fledermäusen sowie von Wanderbeziehungen der Amphibien können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T13)
Mit der Querung der Gamse durch den Neubau einer Brücke abseits der B 281 wird eine
Hauptflugroute von Fledermäusen neu beeinträchtigt. (Konfliktbereich T14)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 8 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9
dargestellt.
Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Rohrweihe
Teichralle
besonders bis
herausragend
Inanspruchnahme/
Überbauung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Inanspruchnahme/
Überbauung
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
T2
Teiche westlich von Zella
Laubfrosch
Libellen
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
T3
Waldflächen nordwestlich
von Zella
Heidelerche
Mäusebussard
Turteltaube
herausragend
(EG-Vogelschutzgebiet)
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Laubfrosch
Kammmolch
Knoblauchkröte
Kleine Hufeisennase
T4
Talbereich zwischen
Tannroda und Schlettwein
Rohrweihe, Teichralle,
Zwergtaucher
Inanspruchnahme
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Männchenquarti
er
Hauptflugroute
herausragend
Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte
Kleiner Wasserfrosch
T5
Talbereich Herschdorfer
Bach
Grünspecht, Neuntöter
Teichralle
Senke östlich von
Herschdorf
Laubfrosch
Kleiner Wasserfrosch
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Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Verlärmung
besonders bis
herausragend
Kammmolch, Knoblauchkröte,
Kleiner Wasserfrosch
T6
Verlärmung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
Verlärmung
besonders
Schadstoffeintrag
Verlärmung
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T7
Waldflächen nördlich von
Pößneck
Neuntöter, Habicht,
Turteltaube, Mäusebussard
besonders
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T8
Feuchtbereich am Waldrand
nördlich von Pößneck
Laubfrosch, Neuntöter,
Wendehals
herausragend
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T9
Senke westlich der Deponie
Pößneck
Laubfrosch
Neuntöter
besonders
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T10
Orlatal südlich von Schweinitz
Fledermäuse
Amphibien
Hauptflugroute
Wanderleitlinie
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T11
Offenlandflächen um den
Rehmer See
Teichralle, Eisvogel
Fledermäuse
Libellen
herausragend
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Kammmolch, Kleiner
Wasserfrosch
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
T12
Offenlandbereich nördlich
von Rehmen
Neuntöter
Turmfalke
besonders
Verlärmung
T13
Orlatal westlich von Rehmen
Fledermäuse
Amphibien
Hauptflugroute
Wanderleitlinie
Barrierewirkung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T14
Gamsetal
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Variante 9
Durch die Variante 9 gehen ca. 1,8 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca.
8,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 27 ha
Lebensräume mit herausragender und für ca. 29 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und
Schadstoffeinträge.
Bei der südlichen Umfahrung von Rockendorf reichen die Auswirkungen von Variante 9 bis
in den Lebensraum „Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach“ hinein, so
dass der Amphibien- und Vogellebensraum mit Vorkommen von Laubfrosch und Teichralle
beeinträchtigt wird. (Konfliktbereich T1) Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die neue
Trasse nach Süden verschoben und somit der Abstand zu dem Lebensraum gegenüber der
bestehenden B 281 vergrößert wird.
Im weiteren Verlauf tangiert die Variante 9 den Lebensraum „Offenland von Krölpa“ mit Vorkommen zahlreicher Vogelarten (u. a. Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe und Heidelerche)
und dem Vorkommen des Seefrosches am Talbach. Dabei gehen südliche Randbereiche
des Lebensraumes durch die Trasse in Dammlage verloren. Außerdem wird der Wert dieses
Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert.
(Konfliktbereich T2)
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Im Bereich des Lebensraumes um Buchenberg, Pinsenberg und Brandenstein verläuft die
Variante 9 größtenteils in Tunnellage. Nach der Überbrückung des Fischbaches gehen am
westlichen Tunnelportal Flächen verloren, die eine Bedeutung als Lebensraum insbesondere
für den Feuersalamander haben. Weiterhin mindert sich durch Verlärmung großflächig die
Lebensraumeignung für Kleinsäuger (Gartenschläfer) und Vögel (Rotmilan, Turmfalke, Turteltaube, Grünspecht, Neuntöter). Außerdem befinden sich Wochenstube und Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase am Schloss Brandenstein innerhalb der 50 dB(A)-TagIsophone, so dass Störungen der Tiere durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden
können. (Konfliktbereich T3)
Das Fledermaus-Winterquartier am Pinsenberg ist nicht betroffen, da es sich mit einer Entfernung von mindestens 600 m zur Trasse außerhalb der relevanten Wirkzone für Beeinträchtigungen durch Lärm befindet.
Der Lebensraum „Gehölz- und Grünlandflächen südlich von Öpitz“ mit besonderer Bedeutung und mit Vorkommen von Neuntöter, Wendehals und Turteltaube wird durch die Variante
9 zerschnitten. Dadurch gehen Habitatstrukturen für Vögel zum Teil verloren oder werden
durch eine Brücke überbaut. Der gesamte Lebensraum wird durch Verlärmung und optische
Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T4)
Der Lebensraum „strukturreiche Landschaft am Kochberg“ mit Vorkommen von Grünspecht,
Schwarzspecht und Glattnatter wird durch die Variante 9 gequert und dabei zum größten Teil
untertunnelt. Im Bereich der Tunnelportale gehen Habitatstrukturen verloren bzw. werden
durch eine Brücke überbaut. Der Wert des Lebensraumes mit besonderer Bedeutung wird
durch Verlärmung und optische Störreize gemindert. (Konfliktbereich T5)
Die Variante 9 quert die zwei Täler der Griebse jeweils mit einem Brückenbauwerk. Der Lebensraum „Gehölzstrukturen und Waldflächen entlang der Griebse“ mit Vorkommen von
Feuersalamander, Grünspecht und Schwarzspecht wird größtenteils überbrückt und nur in
den Randbereichen durch die Trasse in Anspruch genommen. Der gesamte Lebensraum
wird durch Schadstoffeinträge, Verlärmung, und optische Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. Beeinträchtigungen von Hauptflugrouten der Fledermäuse entlang der
beiden Bachtäler der Griebse können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T6)
Mit der Querung der Gamse mit einer neuen kurzen Brücke abseits der B 281 wird eine
Hauptflugroute von Fledermäusen neu zerschnitten. (Konfliktbereich T7)
Konfliktbereiche
Die Konfliktbereiche der Variante 9 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9
dargestellt.
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Konfliktbereich
Nr.
Kurzbezeichnung des
Lebensraums
Betroffene Tierarten/
Artengruppen
Bedeutung
des Lebensraums
Wirkfaktoren
T1
Bereich Stockteich und
Lausnitzbach
Teichralle
Laubfrosch
besonders
Verlärmung
Visuelle Störreize
Schadstoffeintrag
T2
Offenland südlich von Krölpa
Neuntöter, Rohrweihe,
Rotmilan, Schwarzmilan,
Teichralle, Heidelerche,
Mäusebussard
hervorragend
Inanspruchnahme
Verlärmung
Visuelle Störreize
Seefrosch
T3
Bereich Buchenberg,
Pinsenberg und Brandenstein
Gartenschläfer
Rotmilan, Turmfalke,
Turteltaube, Grünspecht,
Neuntöter
Schadstoffeintrag
Verlärmung
hervorragend
Feuersalamander
Inanspruchnahme
/ Überbauung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Inanspruchnahme
/ Überbauung
Verlärmung
Schadstoffeintrag
Kleine Hufeisennase
Wochenstube
Sommerquartier
Verlärmung
T4
Gehölz- und Grünlandflächen
südlich von Öpitz
Neuntöter, Wendehals,
Turteltaube
besonders
Inanspruchnahme
/ Überbauung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T5
Strukturreiche Landschaft am
Kochberg
Grünspecht,
Schwarzspecht
Glattnatter
besonders
Inanspruchnahme
/ Überbauung
Verlärmung
Visuelle Störreize
T6
Gehölzstrukturen und Waldflächen entlang der Griebse
Grünspecht
Schwarzspecht
besonders
Inanspruchnahme
/ Überbauung
Verlärmung
Visuelle Störreize
Feuersalamander
T7
Gamsetal
Inanspruchnahme
Barrierewirkung
Schadstoffeintrag
Verlärmung
Fledermäuse
Hauptflugrouten
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
Fledermäuse
Hauptflugroute
Barrierewirkung
Visuelle Störreize
Verlärmung
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Variantenvergleich im Schutzgut Tiere
Varian- Verlust von LebensMinderung der LebensZerschneidung we- Beeinträchtigung wete
raum mit herausragen- raumeignung von herausra- sentlicher Funktions- sentlicher Funktionsbeder/ besonderer Bedeugender/ besonderer
beziehungen
ziehungen durch Brücke
tung (in ha)
Bedeutung (in ha)
(Anzahl)
LW > 20 m (Anzahl)
1a
3,96 / 2,29
31,86 / 23,99
2
2
1b
3,97 / 2,31
30,56 / 22,97
2
2
2a
-- / 0,91
7,9, / 9,87
2
1
3a
-- / 0,22
1,13 / 7,18
2
1
4a
1,31 / 0,58
7,13 / 9,74
2
1
5
3,95 / 2,19
33,07 / 29,33
2
2
6
-- / 0,81
6,72 / 14,12
2
1
7
5,58 / 28,54
36,23 / 95,09
3
4
8
34,04 / 37,57
85,34 / 117,85
3
4
9
1,75 / 8,31
26,85 / 29,26
1
2
Bei dem Verlust von Lebensraum weisen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 nur sehr geringe
Konfliktrisiken auf, bei den Varianten 1a, 1b und 5 ist mit geringem Risiko zu rechnen. Im
Gegensatz dazu lassen die Varianten 7 und 8 sehr hohes Konfliktrisiko erwarten.
Bei der Minderung von Lebensraumeignung werden mit den Varianten 2a, 3a, 4a und 6 nur
sehr geringe Konfliktrisiken auftreten. Auch hier lassen sich sehr hohe Konfliktrisiken bei den
Varianten 7 und 8 absehen. Dies resultiert insbesondere aus der Zerschneidung und Beeinträchtigung der Waldbereiche der Vorderen Heide in ihrer Lebensraumfunktion.
Zerschneidungen bzw. Beeinträchtigungen von faunistischen Funktionsbeziehungen finden
bei allen Varianten statt, wobei geringe Konfliktrisiken bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9
zu erwarten sind. Dagegen muss bei den Varianten 7 und 8 mit einem sehr hohen Konfliktrisiko gerechnet werden.
Im Schutzgut Tiere lassen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 durchgehend geringe Beeinträchtigungen erwarten, so dass diese von einer sehr geringen Konfliktschwere einzuschätzen
sind. Die Varianten 1a, 1b und 5 weisen insgesamt eine mittlere Konfliktschwere auf, bei diesen Varianten besteht der größte Konfliktschwerpunkt in der Querung des Trannrodaer Tales
mit seinen wichtigen Lebensraumfunktionen. Da bei der Variante 9 die wichtigen Lebensräume fast vollständig mit Tunneln unterquert werden, ist auch bei dieser Variante von einer
mittleren Konfliktschwere auszugehen. Dagegen sind die Varianten 7 und 8 von einer sehr
hohen Konfliktschwere einzuschätzen. Deren Trassierung in den Waldbereichen der Vorderen Heide führt zwangsläufig zum Verlust bzw. zur Minderung der Lebensraumeignung
von großflächigen Lebensräumen.
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Variante
Konfliktrisiken bei
Lebensraumverlust
Lebensraumminderung
Beeinträchtigung von
Funktionsbeziehungen
1a
2
3
3
1b
2
3
3
2a
1
1
2
3a
2
1
1
4a
1
1
2
5
2
3
3
6
1
1
2
7
5
5
4
8
5
5
4
9
3
3
2
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Beurteilung der
Konfliktschwere
3
3
1
1
1
3
1
5
5
3
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60
2.4.2 Boden
Die Beurteilung des Verlustes erfolgt anhand der Bedeutung des Bodens. In einem ersten
Schritt werden die verschiedenen Bedeutungen aus der Phase I für die Risikoanalyse zusammengefasst.
Bedeutung/ Empfindlichkeit
biotische Lebens-
natürliche Er-
des Bodens
raumfunktion
tragsfunktion
sehr hoch
sehr hoch
hoch
hoch
oder
hoch
mittel
mittel
oder
mittel
nachrangig
nachrangig
nachrangig
Risikobeschreibung
Variante 1a
Auf ca. 110 m Länge wird östlich von Zella stark steiniger Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen gerechnet wird, in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt
Boden 1 – B 1)
Weiterhin gehen fast 6 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um
lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella, stark steinigen Lehm (k3g) im Osten von Zella,
um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im
Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Darüberhinaus werden fast
25,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht.
Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 1a mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko
durch Schadstoffeintrag (ca. 93,5 ha), jedoch werden nordwestlich von Zella, nördlich von
Schlettwein und Jüdewein bzw. teilweise auf der Ausbaustrecke zwischen Pößneck und
Oppurg Randbereiche von ca. 11,4 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 2a
Die Variante 2a verläuft zwischen Krölpa und Zella und zwischen Schlettwein und Pößneck
auf insgesamt 1.660 m im Bereich stark steinigen Lehmes (k3g) als seltener Boden in Thüringen. (Konfliktschwerpunkt B 1)
Bei der Variante 2a gehen ca. 7,3 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt
es sich um stark steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella und zwischen Schlettwein
und Pößneck sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der
Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Zusätzlich gehen ca. 24,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren.
Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag finden mit hohem Risiko auf ca. 2 ha
Fläche im Bereich der Ausbaustrecke zwischen Pößneck und Oppurg statt. Mittleres Beeinträchtigungsrisiko besteht entlang der Variante 2a auf etwas mehr als 85 ha Fläche.
Variante 3a
Mit der südlicheren Trassenführung der Variante 3a ab südlich von Zella bis nach Pößneck
wird zu großen Teilen stark steiniger Lehm (k3g) als seltener Boden durch Fahrbahn und
Böschung auf über 2.000 m Länge in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt B1)
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Weiterhin verläuft die Variante 3a ab südlich von Zella bis östlich von Pößneck im Bereich
von stark steinigen Lehm (k3g) bzw. von Auelehm (h2l) mit hoher Bedeutung. Insgesamt gehen aber nur ca. 8,2 ha Fläche mit hoher Bedeutung verloren, da bei dieser Variante in der
Stadtlage von Pößneck ein Ausbau des Bestandes vorgesehen ist. Zusätzlich werden knapp
15 ha Böden mit mittlerer Bedeutung beansprucht.
Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es nur
auf etwas mehr als 1,5 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf knapp
65 ha Fläche entlang der Trasse auszugehen.
Variante 4a
Die Variante 4a verläuft zwischen Krölpa und Zella bzw. zwischen Schlettwein und Pößneck
auf über 2.000 m Länge im Vereich des seltenen Bodens stark steiniger Lehm (k3g). (Konfliktschwerpunkt B1)
Es gehen fast 10 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um stark
steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella, zwischen Schlettwein und Pößneck und bei
Jüdewein sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der
Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Zusätzlich gehen ca. 24,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren.
Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es nur
auf etwas mehr als 1,5 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf über
81 ha Fläche entlang der Trasse auszugehen.
Variante 5
Auf ca. 110 m Länge wird östlich von Zella stark steiniger Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen gerechnet wird, in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt
B 1)
Weiterhin gehen ca. 14,3 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich
um lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella, stark steinigen Lehm (k3g) im Osten von
Zella und nördlich der Waldsiedlung, um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um
Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches
der Orla. Darüberhinaus werden ca. 21,4 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse
beansprucht.
Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 5 mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko
durch Schadstoffeintrag (ca. 96,4 ha), jedoch werden nordwestlich von Zella, nördlich von
Schlettwein und Jüdewein, nördlich der Waldsiedlung bzw. teilweise auf der Ausbaustrecke
zwischen Pößneck und Oppurg ca. 17,8 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 6
Zwischen Krölpa und Zella bzw. zwischen Schlettwein und Pößneck nimmt die Variante 6 auf
fast 2.000 m Länge den seltenen Boden stark steiniger Lehm (k3g) in Anspruch. (Konfliktschwerpunkt B 1)
Es gehen ca. 11,4 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um stark
steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella, zwischen Schlettwein und Pößneck und
nördlich der Waldsiedlung sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um
Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches
der Orla. Zusätzlich gehen ca. 20 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren.
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Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es auf
ca. 8,2 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf etwa 83,7 ha Fläche
entlang der Trasse auszugehen.
Variante 7
Östlich von Zella und südlich von Schweinitz verläuft die Variante 7 auf ca. 640 m Länge auf
stark steinigem Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1)
Weiterhin gehen fast 22 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um
lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella und in den Waldbereichen nördlich von Pößneck, stark steinigem Lehm (k3g) im Osten von Zella und im Süden von Schweinitz, um
Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue nördlich und östlich von Köstitz sowie um LehmVega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla.
Darüberhinaus werden ca. 23,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht.
Insbesondere durch den langen Verlauf im Bereich von lehmigen Sand (s2) besteht auf ca.
37,3 ha Fläche hohes Risiko durch Schadstoffeintrag. Mittlere Beeinträchtigungsrisiken
durch Schadstoffeintrag bestehen auf ca. 109,5 ha Fläche entlang der Trasse.
Im Waldbereich nördlich von Pößneck geht durch die Variante 7 auf ca. 360 m Länge Bodenschutzwald verloren.
Variante 8
Südlich von Schweinitz verläuft die Variante 8 auf ca. 290 m Länge auf stark steinigem Lehm
(k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1)
Der Flächenverlust von fast 35 ha Boden mit hoher Bedeutung, durch den Verlauf im Bereich
lehmigen Sandes (s2) in den nördlichen Waldbereichen aber auch Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue nördlich und östlich von Köstitz sowie um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l)
im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla, ist mit Abstand der umfangreichste aller Varianten. Darüberhinaus werden ca. 12,3 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht.
Insbesondere durch den langen Verlauf im Bereich von lehmigen Sand (s2) besteht auf ca.
68,9 ha Fläche hohes Risiko durch Schadstoffeintrag. Mittlere Beeinträchtigungsrisiken
durch Schadstoffeintrag bestehen auf fast 120 ha Fläche entlang der Trasse.
Im Waldbereich nördlich von Pößneck geht durch die Variante 8 auf ca. 520 m Länge Bodenschutzwald verloren.
Variante 9
Abschnittsweise zwischen Wernburg und Krölpa verläuft die Variante 9 auf ca. 370 m Länge
auf stark steinigem Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1)
Es kommt außerdem zum Flächenverlust von ca. 8,3 ha Boden mit hoher Bedeutung, durch
die Querung mehrerer Nebentäler (Gamse, Talbach, Fischbach, Kotschau) mit Lehm-Vega
(h3l) und den Verlauf im Bereich stark steinigem Lehms (k3g) zwischen Wernburg und
Krölpa. Darüberhinaus werden ca. 30 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht.
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Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 9 mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko
durch Schadstoffeintrag (ca. 86,2 ha), nur im Bereich der Ausbaustrecke westlich von
Oppurg sind ca. 6,8 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Im Bereich Brandenstein gehen kleinflächig auf ca. 40 m Länge Bodenschutzwald verloren.
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
B1
alle Varian- - Verlust bzw. Funktionsverlust von stark steinigem Lehm k3g (seltener Boden)
ten
mit hohem Biotopentwicklungspotential
Variantenvergleich
Variante
Flächeninanspruchnahme von Boden (in
ha) Bedeutung
Beeinträchtigungsrisiko Inanspruchnahme
der Böden durch Schads- seltener Böden
toffeintrag (in ha)
auf Trassenlänge
(in m)
hoch
mittel
Inanspruchnahme
von Bodenschutzwald auf
Trassenlänge (in m)
hoch
mittel
1a
5,91
24,49
11,42
93,58
110
-
1b
5,92
22,36
11,42
85,43
110
-
2a
7,29
24,49
2,08
85,72
1.660
-
3a
8,2
14,91
1,56
64,69
2.080
-
4a
9,92
24,5
1,56
81,25
2.070
-
5
14,27
21,41
17,84
96,38
110
-
6
11,44
19,95
8,24
83,66
1.920
-
7
21,84
23,52
37,31
109,46
640
360
8
34,65
12,35
68,86
119,21
290
520
9
8,34
29,68
6,85
86,21
370
40
Hinsichtlich des Verlustes von Boden durch Flächeninanspruchnahme weisen die Varianten
1a, 1b und 3a geringe Risiken auf, da diese Varianten den geringsten Verlust an Böden mit
hoher Bedeutung mit sich bringen. Variante 8 besitzt einen wesentlich höheren Flächenverlust als die anderen Varianten und damit eine sehr hohes Risiko.
Hinsichtlich des Beeinträchtigungsrisikos durch Schadstoffeintrag besitzt die Variante 3a nur
ein sehr geringes Risiko, bei den Varianten 2a und 4a sind geringe Risiken zu erwarten. Die
Variante 7 weist dagegen ein hohes und die Variante 8 sogar sehr hohes Risiko auf.
Bei der Inanspruchnahme seltener Böden treten große Unterschiede auf. Die meisten Varianten verlaufen auf wenigen hundert Metern im Bereich seltener Böden. Dagegen ist bei den
Varianten 2a von einem hohen und bei den Varianten 3a, 4a und 6 von einem sehr hohen
Konfliktrisiko auszugehen.
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Der Verlust von Bodenschutzwald ist bei den Varianten 7 und 8 erheblich.
Insgesamt stellen sich im Schutzgut Boden die Varianten 1a, 1b und 3a durch die geringe
Flächeninanspruchnahme bei insgesamt geringer Konfliktschwere als etwas günstiger dar.
Dagegen sind die Variante 7 als von hoher und die Variante 8 von sehr hoher Konfliktschwere zu betrachten, da diese zu einem erheblich größeren Flächenverlust führen und
darüber hinaus bei diesen Varianten ein erheblicher Teil an Bodenschutzwald verloren geht.
Variante
Konfliktrisiken bei
Beurteilung
Flächeninan-
Schadstoff-
Inanspruchnahme
Inanspruchnahme
der Konflikt-
spruchnahme
eintragsrisiko
seltener Böden
Bodenschutzwald
schwere
1a
2
3
1
1
1b
2
3
1
1
2a
3
2
4
1
3a
2
1
5
1
4a
3
2
5
1
5
3
3
1
1
6
3
3
5
1
7
4
4
3
4
8
5
5
1
5
9
3
3
2
2
2
2
3
2
3
3
3
4
5
3
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2.4.3 Wasser
Risikobeschreibung Grundwasser
Variante 1a
Durch die Variante 1a werden ca. 14 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit
mittlerer Bedeutung beansprucht.
Insgesamt besteht für ca. 14 ha ein hohes Schadstoffeintragsrisiko und für über 88 ha Fläche ein mittleres Schadstoffeintragsrisiko.
Variante 1b
Die Variante 1b verläuft auf ca. 14,2 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung.
Auf ca. 7,7 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 81,5 ha Fläche von einem mittlerem
Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen.
Variante 2a
Auf ca. 14 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer
Bedeutung durch die Variante 2a.
Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf fast 48 ha
Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden 87,5 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 3a
Die Variante 3a verläuft auf knapp 14 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit
mittlerer Bedeutung.
Auf ca. 33 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 67,5 ha Fläche von einem mittlerem
Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen.
Variante 4a
Durch die Variante 4a werden ca. 15,4 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit
mittlerer Bedeutung beansprucht.
Insgesamt besteht für ca. 49,5 ha ein hohes Schadstoffeintragsrisiko und für über 84 ha Fläche ein mittleres Schadstoffeintragsrisiko.
Variante 5
Auf ca. 14,6 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer
Bedeutung durch die Variante 5.
Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf ca. 14,1 ha
Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden 89,4 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 6
Auf ca. 15 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer
Bedeutung durch die Variante 6.
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Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf ca. 38,5 ha
Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden ca. 86,7 ha Fläche von einem mittleren Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 7
Die Variante 7 verläuft auf ca. 17,3 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung.
Auf ca. 13,8 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 104,3 ha Fläche von einem mittlerem
Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen.
Variante 8
Auf ca. 16,4 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer
Bedeutung durch die Variante 8.
Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf fast 32 ha
Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden fast 108 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen.
Variante 9
Die Variante 9 verläuft auf ca. 13 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung.
Auf ca. 53,7 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 98,6 ha Fläche von einem mittlerem
Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen.
Neben den beschriebenen Konflikten und Risiken treten keine besonderen Konfliktschwerpunkte im Schutzgut Grundwasser auf.
Variantenvergleich
Variante
Beeinträchtigungsrisiko von Flächen durch Schadstoffeintrag ins Grundwasser (in ha)
Beanspruchung von Flächen im Bereich eines Grundwasserleiters mit
mittlerer Bedeutung (in ha)
hoch
mittel
1a
14,04
88,19
14,05
1b
7,69
81,54
14,16
2a
47,96
87,55
14,03
3a
33,03
67,51
13,87
4a
49,52
84,02
15,4
5
14,11
89,36
14,57
6
38,55
86,72
14,99
7
13,85
104,33
17,26
8
31,88
107,73
16,39
9
53,69
98,57
12,85
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Hinsichtlich dem Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag weist die Variante 1b geringe Risken auf, von einem sehr hohen Risiko ist bei der Variante 9 und von hohen Risiken
bei den Varianten 2a, 4a, 6 und 8 auszugehen.
Hinsichtlich der Beanspruchung des Grundwasserleiters hat die Variante 9 ein geringes Risiko, die Variante 7 weist als einzige ein hohes Konfliktrisiko auf.
Insgesamt sind im Schutzgut Grundwasser die Unterschiede zwischen den Varianten eher
gering. Insgesamt können alle Varianten mit einer mittleren Konfliktschwere eingeschätzt
werden.
Variante
Konfliktrisiken bei
Schadstoffeintragsrisiko
Flächeninanspruchnahme
über Grundwasserleiter
1a
3
3
1b
2
3
2a
4
3
3a
3
3
4a
4
3
5
3
3
6
4
3
7
3
4
8
4
3
9
5
2
Beurteilung der
Konfliktschwere
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Risikobeschreibung Oberflächenwasser
Variante 1a
Bei der Variante 1a werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse
(Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit kleineren Bauwerken überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht.
Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es
sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite
175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk
(lichte Weite 145 m, lichte Höhe 7,7 m).
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,24 ha zu einem hohen
und auf ca. 2,21 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 1a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
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Variante 1b
Bei der Variante 1b werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse
(Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit Bauwerken < 20 m
lichte Weite überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht.
Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es
sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite
175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk
(lichte Weite 145 m, lichte Höhe 7,7 m).
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,24 ha zu einem hohen
und auf ca. 2,21 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 1b im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 2a
Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Mit der Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und des Zellaer Baches von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 160 m, lichte Höhe 21 m) kommt
es zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko.
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,54 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,61 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 2a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 3a
Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und des Zellaer Baches von hoher
Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 160 m, lichte Höhe 19,5 m) kommt es
zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko.
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,54 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,86 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 390 m verläuft die Variante 3a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 4a
Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung, Zellaer Bach von hoher Bedeutung
(mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 110 m, lichte Höhe 17,5 m) sowie eines Teiches
im Bereich der Abbauhohlform bei Jüdewein (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 135
m, lichte Höhe 10 m) führt zur Beeinträchtigung von 3 Oberflächengewässern mit mittlerem
Risiko.
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Schadstoffeintrag führt im Bereich der Teiche zu sehr hohem Risiko auf einer Fläche von
0,03 ha. Weiterhin werden Oberflächengewässer auf ca. 0,61 ha mit einem hohen und auf
ca. 1,72 ha mit einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag betroffen.
Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 4a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 5
Bei der Variante 5 werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse
(Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit kleineren Bauwerken überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht.
Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es
sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite
175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk
(lichte Weite 160 m, lichte Höhe 7,7 m).
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,25 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,76 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 280 m verläuft die Variante 5 im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 6
Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und Zellaer Bach von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 110 m, lichte Höhe 17,5 m) führt zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko.
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,56 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,51 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 6 im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches.
Variante 7
Bei der Variante 7 wird der Zellaer Bach von hoher Bedeutung (Konfliktschwerpunkt W 1)
mit einem kleineren Bauwerk überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht.
Zusätzlich werden 5 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es
sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite
175 m, lichte Höhe 14 m), den Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk (lichte
Weite 95 m, lichte Höhe 4,7 m), die Orla nördlich von Köstitz mit einem Brückbauwerk (< 20
m lichte Weite) sowie die Gamse mit hoher Bedeutung mit einem großen Brückenbauwerk
(60 m lichte Weite).
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,14 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,99 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 230 m verläuft die Variante 7 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla.
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Variante 8
Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Die Querung des Trannrodaer Baches von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk
lichte Weite 145 m, lichte Höhe 15 m) und der Orla nördlich von Köstitz mit einem
Brückbauwerk (< 20 m lichte Weite) führt zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern
mit mittlerem Risiko.
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,66 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,73 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 230 m verläuft die Variante 8 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla.
Variante 9
Ein hohes Funktionsverlustrisiko tritt im Bereich der Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung mit einem kleinen Brückenbauwerk auf. (Konfliktschwerpunkt W 2)
Die Querung des Talbaches und zwei weiterer Gräben von mittlerer Bedeutung mit einem
kleinen Brückenbauwerkes, des Fischbaches mit hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 68 m, lichte Höhe 11,5 m) und zwei Arme der Griebse (mit großen
Brückbauwerken (40 m und 220 m lichte Weite) führt zur Beeinträchtigung von 6 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko.
Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,87 ha zu einem hohen
und auf ca. 1,96 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko.
Auf einer Länge von 180 m verläuft die die Anbindung zur L 1108 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla.
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
W1
1a, 1b, 5, 7
- Querung des Zellaer Baches mit hoher Bedeutung und damit Risiko der Beeinträchtigung durch Überbauung bzw. Schadstoffeintrag
W2
1a, 1b, 2a, - Querung der Gamse mit hoher Bedeutung und damit Risiko der Beeinträchti3a, 4a, 5, 6,
gung durch Überbauung bzw. Schadstoffeintrag
8, 9
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
71
Variantenvergleich
Variante
Funktionsverlustrisiko von
Oberflächengewässern durch
Überbauung (Anzahl)
Beeinträchtigungsrisiko von Oberflächengewässern durch Schadstoffeintrag (in ha)
Verlauf im Bereich von
Überschwemmungsgebieten (Länge in m)
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
1a
2
3
-
1,24
2,21
240
1b
2
3
-
1,24
2,21
240
2a
1
2
-
0,54
1,61
240
3a
1
2
-
0,54
1,86
390
4a
1
3
0,03
0,61
1,72
240
5
2
3
-
1,25
1,76
280
6
1
2
-
0,56
1,51
240
7
1
5
-
1,14
1,99
230
8
1
2
0,66
1,73
230
9
1
6
0,87
1,96
180
Hinsichtlich des Funktionsverlustes von Fließgewässerabschnitten weisen die Varianten 2a,
3a, 4a, 5, 6 und 8 insgesamt ein geringes Konfliktrisiko auf. Die Variante 9 lässt mit sieben
und die Variante 7 mit sechs Überbauungsrisiken für Gewässer ein insgesamt hohes Konfliktrisiko erwarten.
Beim Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag treten bei den Varianten 2a und 6 nur
geringe Risken auf, die Varianten 1a, 1b, 5 und 7 lassen jedoch hohe Konfliktrisiken erwarten.
Im Schutzgut Oberflächenwasser weisen die Varianten überwiegend eine mittlere Konfliktschwere auf. Etwas günstiger insbesondere durch den geringeren Funktionsverlust von Gewässern sind die Varianten 2a, 4a, 6 und 8 einzuschätzen, etwas ungünstiger die Variante 7.
Variante
Konfliktrisiken bei
Funktionsverlust von SchadstoffeinOberflächengewässern
tragsrisiko
Überschwemmungsgebiet
1a
3
4
3
1b
3
4
3
2a
2
2
3
3a
2
3
4
4a
2
3
3
5
2
4
3
6
2
2
3
7
4
4
3
8
2
3
3
9
4
3
1
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Beurteilung der
Konfliktschwere
3
3
2
3
2
3
2
4
2
3
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UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
72
2.4.4 Klima, Luft
Risikobeschreibung
Variante 1a
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 1a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion werden von Variante 1a nicht betroffen.
Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die
Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 1a auf ca.
9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer
Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach und der Gamse führen zum
Verlust von ca. 9 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 1a kommt es auf knapp 43 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 1b
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 1b auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion werden von Variante 1b nicht betroffen.
Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die
Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 1b auf ca.
9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer
Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach und der Gamse führen zum
Verlust von ca. 9 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 1b kommt es auf knapp 40 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 2a
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 2a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Durch die Variante 2a gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion
von hoher Bedeutung verloren.
Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die
Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 2a auf ca.
9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer
Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 2a kommt es auf knapp 25 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 3a
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 3a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Durch die Variante 3a gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion
von hoher Bedeutung verloren.
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
73
Lediglich die Querung von Zellaer Bach südlich von Zella und der Gamse führen zum Verlust
von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 3a kommt es auf ca. 17 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 4a
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 4a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Durch die Variante 4a gehen ca. 2 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion von hoher Bedeutung verloren.
Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die
Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 4a auf ca.
9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer
Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 4a kommt es auf knapp 22 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 5
Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich von Köstitz befindet sich die Variante 5 auf
insgesamt 1.050 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Die Querung von Zellaer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 9 ha Fläche mit
hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 5 kommt es darüberhinaus auf fast 37 ha Fläche zum Schadstoffeintrag
in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 6
Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 6 auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Durch die Variante 6 gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion
von hoher Bedeutung verloren.
Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach sowie der Gamse führen zum Verlust von ca. 6,3 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 6 kommt es auf knapp 21 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 7
Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich und östlich von Köstitz befindet sich die Variante 7 auf insgesamt 940 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Aufgrund der großflächigen Zerschneidung der Waldbereiche der vorderen Heide kommt es
zum Verlust von über 27 ha Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion mit sehr hoher
Bedeutung. (Konfliktschwerpunkt K 1)
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74
Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach sowie der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 7 kommt es darüberhinaus auf knapp 36 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 8
Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich von Köstitz befindet sich die Variante 8 auf
insgesamt 910 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Aufgrund der großflächigen Zerschneidung der Waldbereiche der vorderen Heide kommt es
zum Verlust von über 35 ha Flächen mit sehr hoher, über 17 ha mit hoher und fast 14 ha mit
mittlerer Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion. (Konfliktschwerpunkt K 1)
Die Querung der Gamse führt zum Verlust von ca. 5 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 8 kommt es darüberhinaus auf fast 6 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in
Kaltluftentstehungsflächen.
Variante 9
Westlich von Rockendorf befindet sich die Variante 9 auf insgesamt 990 m Länge und die
Anbindung von der B 281 bis zur L 1108 auf 740 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet.
Durch die Variante 9 gehen ca. 2 ha mit hoher und weniger als 1 ha Fläche mit mittlerer Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion verloren.
Die Querungen mehrer Nebentäler z.B. der Gamse und Griebse führen zum Verlust von ca.
5 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion.
Durch die Variante 8 kommt es darüberhinaus auf fast 6 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in
Kaltluftentstehungsflächen.
Abschätzung der Luftschadstoffbelastung
Um die mit den geplanten Varianten verbundenen Schadstoffbelastungen abschätzen zu
können, wurde eine Abschätzung und Bewertung der zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen vorgenommen.4
Für die Streckenabschnitte außerhalb der bebauten Gebiete hat die Abschätzung nach
MLuS 02, geänderte Fassung 2005 ergeben, dass alle Varianten die Immissionsgrenzwerte
der 22. BImSchV bereits am Fahrbahnrand deutlich einhalten.
Für den innerörtlichen Streckenabschnitt der Variante 3a erfolgte die Luftschadstoffabschätzung in dem Straßenraum mit dem Programm Street, Version 5.2. Im Ergebnis stellt sich voraussichtlich eine 51malige Überschreitung des 24-Stunden-Grenzwertes für PM10 im Jahr
ein, 35 Überschreitungen im Jahr sind erlaubt. (Konfliktschwerpunkt K 2)
4
INVER 2009 (siehe Anlage 4)
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Luftschadstoff
Mittelungs-
Grenzwert
zulässige
zeitraum
75
mögliche Überschreitungen
Überschrei-
außerorts (alle
innerorts
tungen pro
Varianten)
(Variante
Jahr
Benzol (C6H6)
Blei (Pb)
Kohlenmonoxid (CO)
Feinstaub (PM10)
Schwefeldioxid (SO2)
Stickstoffdioxid (NO2)
Kalenderjahr
5 g/m
Kalenderjahr
0,5 g/m
8 h (gleitend)
10.000 g/m
Kalenderjahr
3
3
3
3a)
keine
nein
nein
keine
nein
nein
keine
nein
nein
40 g/m
3
keine
nein
nein
24 h
50 g/m
3
35 mal
nein
ja
Kalenderjahr
20 g/m
3
keine
nein
nein
Kalenderjahr
40 g/m
3
keine
nein
nein
1h
200 g/m
18 mal
nein
nein
3
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
K1
1a, 1b, 2a, - Verbau der Kaltluftbahn nördlich von Jüdewein mit sehr hoher Bedeutung für
4a
die Kaltluftzufuhr nach Pößneck
K2
7, 8
- Verlust von Waldflächen nördlich von Pößneck mit ihrer lufthygienischer Ausgleichsfunktion mit sehr hoher Bedeutung
K3
3a
- mögliche Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 in den bebauten Bereichen von Pößneck
Variantenvergleich
Variante
Verlust von Flächen
mit klimatischer
Ausgleichsfunktion
(in ha)
Verlust von Flächen
mit lufthygienischer
Ausgleichsfunktion
(in ha)
mittel
Schadstoffeintrag in
Kaltluftentstehungsgebiete
(in ha)
Trassenverlauf
im Bereich eines
Kaltluftsammelgebietes
(Länge in m)
Schadstoffbelastung der Luft/
Überschreitung der
Grenzwerte nach
22. BImSchV
sehr hoch
hoch
sehr
hoch
hoch
1a
9,6
9,0
-
-
-
42,9
430
nein
1b
9,6
9,1
-
-
-
39,9
430
nein
2a
9,6
6,3
-
0,8
-
24,8
430
nein
3a
-
6,5
-
0,9
-
17,1
430
ja
4a
9,6
6,5
-
2,0
-
21,6
430
nein
5
-
9,1
-
-
-
36,7
1.050
nein
6
-
6,3
-
0,7
-
20,8
430
nein
7
-
6,1
27,3
-
-
35,7
940
nein
8
-
5,1
35,73
17,4
13,9
5,75
910
nein
9
-
4,6
-
2,1
0,8
4,65
1.730
nein
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76
Hinsichtlich des Verlustes von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion sind bei den Varianten 3a, 6, 7, 8 und 9 nur sehr geringe Konfliktrisiken zu erwarten. Die Varianten 1a und 1b
führen dagegen zu sehr hohen und die Varianten 2a und 4a zu hohen Konfliktrisiken durch
die Beeinträchtigung der bestehende Kaltluftzufuhr nach Pößneck nördlich von Jüdewein.
Beim Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion führen die Varianten 7 und
8 zu sehr hohen Konfliktrisiken, alle anderen Varianten weisen nur sehr geringe und geringe
Konfliktrisiken auf.
Sehr hohe Konfliktrisiken durch Schadstoffeintrag und Verlauf in Kaltluftentstehungsgebiete
sind mit den Varianten 1a und 1b zu erwarten. Zu hohen Konfliktrisiken führen die Varianten
5 und 7. Sehr geringe Konfliktrisiken treten dagegen bei den Varianten 8 und 9 auf.
Die Varianten 5, 7, 8 und vor allem die Variante 9 besitzen größere Abschnitten des
Trassenverlaufs im Kaltluftsammelgebiet.
Eine mögliche Überschreitung der Grenzwerte von Luftschadstoffkonzentrationen (Feinstaub) ist für die Variante 3a im Bereich der Stadt Pößneck zu erwarten, so dass diese Variante sich wesentlich ungünstiger als die anderen Varianten darstellt.
Durch die Variante 3a kommt es zur Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffkonzentration. Die Varianten 1a und 1b weisen eine erhebliche Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion auf. Die Varianten 7 und 8 führen zum großflächigen Verlust von
Waldflächen mit sehr hoher lufthygienischer Bedeutung. Alle genannten Varianten werden
deshalb von hoher Konfliktschwere eingestuft. Die Variante 6 lässt dagegen lediglich eine
sehr geringe und die Variante 9 eine geringe Konfliktschwere erwarten.
Variante
Konfliktrisiken bei
Beeinträchtigung klimatische Ausgleichsfunktion
Beeinträchtigung lufthygienische Ausgleichsfunktion
Schadstoffeintragsrisiko in
Kaltluftentstehungsflächen
Verlauf im
Kaltluftsammelgebiet
Überschreitung Luftschadstoffe
1a
5
1
5
2
1
1b
5
1
5
2
1
2a
4
1
3
2
1
3a
1
1
2
2
4
4a
4
2
3
2
1
5
2
1
4
4
1
6
1
1
3
2
1
7
1
5
4
4
1
8
1
5
1
4
1
9
1
2
1
5
1
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Beurteilung
der Konfliktschwere
4
4
3
4
3
3
1
4
4
2
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77
2.4.5 Landschaft und Erholung
Risikobeschreibung Landschaftsbild, -erleben
Variante 1a
Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr
hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt Landschaftsbild 1 – L 1)
Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,5 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung.
Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich.
Darüber hinaus beansprucht die Variante 1a ca. 11 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität
und beeinträchtigt über 150 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Mit der Variante 1a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 15 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Im Bereich der Waldsiedlung sind Dämme bis zu 7 m Höhe für die Brücke über den Teichrasen erforderlich, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt, was
besonders kritisch zu bewerten ist.
Insgesamt verläuft die Variante 1a auf ca. 800 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m und auf
einer Länge von 1.400 m auf Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen.
Variante 1b
Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr
hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1)
Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,5 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung.
Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich.
Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 9 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und
beeinträchtigt ca. 134 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Mit der Variante 1b kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 17 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Zwischen Waldsiedlung und Orlamünder Straße wird die Straße auf ca. 1.200 m Länge eingehaust, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt und den
Wohnbereichen der Waldsiedlung der Blick in Richtung Pößneck versperrt wird.
Zusätzlich verläuft die Variante 1b auf ca. 600 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m und auf
einer Länge von 700 m auf Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen.
Variante 2a
Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 2a ca. 15 ha mit mittlerer LandIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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78
schaftsbildqualität und führt auf ca. 96 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der
Erholungseignung.
Mit der Variante 2a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 21 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Im Bereich der Waldsiedlung sind Dämme bis zu 7 m Höhe für die Brücke über den Teichrasen erforderlich, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt, was
besonders kritisch zu bewerten ist.
Insgesamt verläuft die Variante 2a auf ca. 1.500 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m, längere Abschnitte befinden sich westlich des Sportplatzes von Pößneck mit bis zu 15 m
Einschnittshöhen. Auf einer Länge von 1.900 m sind Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen vorgesehen, so mit einem längeren Abschnitt
westlich von Schlettwein.
Variante 3a
Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 3a nur ca. 6 ha mit mittlerer
Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 40 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko
der Erholungseignung.
Mit der Variante 3a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Variante 3a verläuft auf nur ca. 400 m Länge auf einer Dammlage > 3 m. Einschnittslagen
von > 5 m treten auch nur auf ca. 500 m Länge auf.
Variante 4a
Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 4a ca. 17 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 91 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der
Erholungseignung.
Mit der Variante 4a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 21 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Insgesamt verläuft die Variante 4a auf ca. 1.800 m im Einschnitt > 5 m, wobei im Bereich der
„Bärenleite“ bis 15 m tiefe Einschnitte starke Landschaftsveränderungen erwarten lassen.
Dämme > 3 m sind auf ca. 600 m Länge vorgesehen.
Variante 5
Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr
hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1)
Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,3 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung.
Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich.
Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 13 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität
und beeinträchtigt ca. 157 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Mit der Variante 5 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 17 landschaftsprägenden Strukturelementen.
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79
Mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung wird die Veränderung der Landschaft durch die Anlage von zwei Tunnelportalen notwendig.
Insgesamt sind für diese Variante auf ca. 1.500 m Länge Einschnittsbereiche > 5 m und auf
einer Länge von 1.300 m Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen vorgesehen.
Variante 6
Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha Fläche mit
hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 6 ca. 15 ha mit mittlerer
Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 106 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko
der Erholungseignung.
Mit der Variante 6 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Insgesamt verläuft die Variante 6 auf ca. 1.400 m im Einschnitt > 5 m, wobei im Bereich der
„Bärenleite“ westlich vom Tunnel bis 20 m tiefe Einschnitte starke Landschaftsveränderungen erwarten lassen. Dämme > 3 m sind auf ca. 600 m Länge vorgesehen.
Variante 7
Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,5 ha Fläche mit sehr
hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1)
Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf über 10 ha Fläche, zusätzlich
werden noch ca. 51,5 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Hiervon sind insbesondere die Waldbereiche nördlich von Pößneck auf knapp 3 km Länge betroffen, wobei sich
bis zu 20 m tiefe Einschnitte mit bis zu 14 m hohen Dämmen und einem Tunnel abwechseln,
so dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist. (Konfliktschwerpunkt L 2)
Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 11 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität
und beeinträchtigt über 261 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Mit der Variante 7 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Insgesamt verläuft die Variante 7 auf ca. 2.900 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m. Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 3.800 m, fast vollständig verläuft die Variante 7
zwischen der Anbindung Pößneck Nord bis zur Anbindung auf die bestehende B 281 bei
Oppurg auf Dammbereichen.
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80
Variante 8
Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf über 21 ha Fläche durch den
6,5 km langen Verlauf der Variante 8 durch die Waldbereiche der Vorderen Heide, zusätzlich
werden noch ca. 107 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Weiterhin werden bis
zu 20 m tiefe Einschnitte, bis zu 14 m hohen Dämmen, ein Tunnel und zwei Brücken notwendig, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden
ist. (Konfliktschwerpunkt L 2)
Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 7 ha Fläche mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 380 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Weiterhin kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 12 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Insgesamt verläuft die Variante 8 auf ca. 1.300 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m. Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 2.200 m.
Variante 9
Mit dem Verlauf der Variante 9 im Bereich der Zechsteinriffe kommt es zum Verlust von 0,6
ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 4 ha mit sehr
hoher Erholungseignung. Hier werden auch eine Brücke über den Fischbach, ein Tunnel mit
Tunnelportalen unterm Brandenstein sowie zwei weitere Tunnel mit 4 Tunnelportalen und
zwei weitere Talbrücken im Bereich Wernburg notwendig. (Konfliktschwerpunkt L 3)
Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf ca. 0,4 ha Fläche, zusätzlich
werden noch ca. 15 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Die Flächen befinden
sich bei der Querung der Griebse.
Darüber hinaus beansprucht diese Variante 10 ha Fläche mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 210 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung.
Mit der Variante 9 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen.
Insgesamt verläuft diese Variante auf ca. 2.300 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m.
Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 2.600 m.
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
L1
1a, 5, 7
- Verlust von Flächen mit sehr hoher Landschaftsbildqualität im Talbereich des
Trannrodaer Baches
- Verlärmung der Bereiche mit besonderer Erholungseignung
L2
7, 8
- großflächiger Verlust von Flächen mit hoher Landschaftsbildqualität im Waldbereich der Vorderen Heide
- Verlärmung der Bereiche mit Erholungseignung
- starke Landschaftsüberprägung durch abwechselnd hohe Damm- und
Einschnittsböschungen
L3
9
- Verlust von Flächen mit sehr hoher Landschaftsbildqualität im Bereich Zechsteinriffe
- Verlärmung der Bereiche mit Erholungseignung
- starke Landschaftsüberprägung durch Brücken und Tunnel
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81
Variantenvergleich
Varian- Verlust von Flächen mit
te
bedeutender Landschaftsbildqualität
(in ha)
Beeinträchtigungsrisiko der natürlichen Erholungseignung durch
Verlärmung (in ha)
Veränderung der
Landschaftsstruktur
(Anzahl)
Beeinträchtigung der
Landschaft durch den
Trassenverlauf
(Länge in m)
sehr
hoch
hoch
mittel
sehr
hoch
hoch
mittel
Verlust
Strukturelemente
Anlage
Tunnelportale
Damm (> 3
m) oder Einschnitt (> 5
m)
Einhausung
1a
0,4
0,5
10,7
3,5
10,2
153,3
15
-
2.200
-
1b
0,4
0,4
8,7
3,5
10,3
134,3
17
-
1.300
1.200
2a
-
-
14,8
-
3,2
96,2
21
-
3.400
-
3a
-
0,1
6,2
-
3,2
39,2
16
-
900
-
4a
-
0,1
17,4
-
2,9
90,9
21
-
2.400
-
5
0,4
0,3
12,9
3,5
10,4
157,0
17
2
2.800
-
6
-
0,1
14,6
-
2,9
105,8
16
2
2.000
-
7
0,5
10,8
4,5
3,5
51,5
261,6
16
2
6.100
-
8
-
21,1
6,6
-
107,0
386,3
12
2
3.500
-
9
0,6
0,4
10,5
4,0
15,1
210,9
16
6
4.900
-
Beim Verlust von Flächen mit bedeutender Landschaftsbildqualität lässt die Variante 3a nur
ein sehr geringes Konfliktrisiko und die Varianten 1a, 1b und 9 geringe Konfliktrisiken erwarten. Im Gegensatz dazu kommt es mit der 8 zu einem sehr hohen und bei der Variante 7 zu
einem hohen Konfliktrisiko.
Hinsichtlich der Beeinträchtigung der Erholungseignung weisen die Varianten 2a, 3a und 4a
ein sehr geringes Konfliktrisiko auf. Dagegen muss bei der Variante 8 mit einem sehr hohen
Konfliktrisiko gerechnet werden.
Bei dem Verlust von prägenden Struktur- und Vegetationselementen einschließlich der Anlage von Tunnelportalen sind die Unterschiede zwischen den Varianten eher gering. Die Varianten 2a, 4a und 9 weisen hier ein höheres Konfliktrisiko auf.
Hinsichtlich der Trassierung auf Damm- bzw. Einschnittslagen und der damit verbundenen
Landschaftsveränderungen ist bei der Variante 3a nur von sehr geringen Risiken auszugehen. Durch die Lage in relativ stark reliefiertem Raum ist bei der Variante 7 mit sehr hohen
und bei der Variante 9 mit hohen Konfliktrisiken zu rechnen.
Im Schutzgut Landschaftsbild weist insgesamt die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf. Etwas ungünstiger sind die Varianten 1a, 1b, 4a und 6 zu betrachten, diese
besitzen eine geringe Konfliktschwere. Eine hohe Konfliktschwere weisen im Gegensatz
dazu die Varianten 7 und 8 auf.
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Variante
Konfliktrisken bei
Verlust Landschaftsbildqualität
Verlärmung
Erholungseignung
Veränderung
Landschaftsstruktur
Beeinträchtigung durch
Trassenverlauf
1a
2
3
2
2
1b
2
2
3
2
2a
3
1
4
3
3a
1
1
2
1
4a
3
1
4
2
5
3
3
3
3
6
3
2
3
2
7
4
2
3
5
8
5
5
2
3
9
2
3
4
4
82
Beurteilung
der Konfliktschwere
2
2
3
1
2
3
2
4
4
3
Risikobeschreibung Erholungsnutzung
Variante 1a
Durch die Variante 1a werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko
und ca. 55 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt.
Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und
am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1a beeinträchtigt.
Variante 1b
Durch die Variante 1b werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko
und ca. 51 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt.
Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und
am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1b beeinträchtigt.
Variante 2a
Mit der Variante 2a kommt es zur Verlärmung von ca. 13 ha Erholungsbereiche mit mittlerem
Risiko.
Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 2a
beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck.
Variante 3a
Mit der Variante 3a kommt es lediglich zur Verlärmung von ca. 9 ha Erholungsbereiche mit
mittlerem Risiko.
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83
Variante 4a
Mit der Variante 4a kommt es zur Verlärmung von ca. 13 ha Erholungsbereiche mit mittlerem
Risiko.
Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 4a
beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck.
Variante 5
Durch die Variante 5 werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko und
ca. 73 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt.
Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und
am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1a beeinträchtigt.
Variante 6
Mit der Variante 6 kommt es zur Verlärmung von ca. 27 ha Erholungsbereiche mit mittlerem
Risiko.
Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 6
beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck.
Variante 7
Durch die Variante 7 werden ca. 42 ha Erholungsflächen mit hohem und ca. 207 ha Flächen
mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Schwerpunktmäßig werden die Erholungsflächen der Vorderen Heide betroffen. (Konfliktschwerpunkt Erholung 1 – E 1)
Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella und nordöstlich von Trannroda
werden durch die Trassenführung von Variante 7 beeinträchtigt.
Die Variante 7 ist mit der Inanspruchnahme von Wald mit Erholungsfunktion auf einer Länge
von ca. 1.300 m verbunden.
Variante 8
Durch die Variante 8 werden bis zu 120 ha Erholungsflächen mit hohem und ca. 388 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Schwerpunktmäßig werden die Erholungsflächen der Vorderen Heide betroffen. (Konfliktschwerpunkt E 1)
Die Blickbeziehung des Aussichtspunktes westlich von Zella wird durch die Trassenführung
von Variante 8 beeinträchtigt.
Die Variante 8 ist mit der Inanspruchnahme von Wald mit Erholungsfunktion auf einer Länge
von ca. 1.900 m verbunden.
Variante 9
Mit der Variante 9 kommt es zur Verlärmung von ca. 31 ha Erholungsbereiche mit mittlerem
Risiko.
Die Blickbeziehungen westlich von Wernburg, und zweier im Bereich des Schlosses Brandenstein werden durch die Variante 9 beeinträchtigt. Weiterhin kommt es zur Verlärmung des
Schlosses Brandenstein.
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84
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
E1
7, 8
- Verlärmung des Erholungsgebietes Vordere Heide mit hohem bis mittlerem
Beeinträchtigungsrisiko, Inanspruchnahme von Erholungswald
Variantenvergleich
Variante
Beeinträchtigungsrisiko der Erholungsbereiche durch Verlärmung (in ha)
Beeinträchtigung von Aussichtspunkten
(Anzahl)
Verlärmung von
Inanspruchnahme von Wald
Erholungszielmit Erholungspunkten (Sportfunktion
platz, Schloss
Brandenstein)
(Länge in m)
hoch
mittel
1a
0,2
54,8
3
-
-
1b
0,2
51,1
3
-
-
2a
-
13,4
1
1
-
3a
-
9,0
-
-
-
4a
-
13,6
1
1
-
5
0,2
72,9
3
-
-
6
-
26,8
1
1
-
7
42,0
206,7
2
-
1.300
8
120,2
387,9
1
-
1.900
9
-
31,4
3
1
-
Hinsichtlich der Verlärmung von Erholungsbereichen treten bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6
und 9 nur sehr geringe Konfliktrisiken auf. Mit den Varianten 1a, 1b und 5 sind geringe Konfliktrisiken verbunden. Im Gegensatz dazu kommt es mit der großflächigen Verlärmung der
Waldbereiche Vordere Heide bei der Variante 7 zu hohen und bei der Variante 8 sogar zu
sehr hohen Konfliktrisiken.
Aussichtspunkte werden in ihren Blickbeziehungen von den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 8
unterdurchschnittlich betroffen. Die Varianten 1a, 1b, 5 und 9 führen zur Beeinträchtigung
von drei Aussichtspunkten.
Mit den Varianten 2a, 4a und 6 kommt es zur Verlärmung des Sportplatzbereiches nordwestlich von Jüdewein als Erholungszielpunkt, bei der Variante 9 ist von der Verlärmung des
Schlosses Brandenstein auszugehen.
Die Inanspruchnahme von Erholungswald führt bei der Variante 7 zu einem mittleren und bei
der Variante 8 zu einem hohen Konfliktrisiko.
Insgesamt weist die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf die Erholungsnutzung auf. Die Varianten 2a, 4a und 6 lassen eine geringe Konfliktschwere erwarten. Durch
die großflächige Entwertung der Erholungsbereiche bei der Variante 8 ist von einer sehr
hohen Konfliktschwere auszugehen. Bei der Variante 7 kommt es in einem etwas geringeIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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85
ren Umfang zur Verlärmung der Waldbereiche, so dass bei dieser Variante eine hohe Konfliktschwere zu erwarten ist.
Variante
Konfliktrisiken bei
Verlärmung von
Erholungsbereichen
Beeinträchtigung
von Aussichtspunkten
Verlärmung von
Erholungszielpunkten
Inanspruchnahme von Erholungswald
1a
2
4
1
1
1b
2
4
1
1
2a
1
2
3
1
3a
1
1
1
1
4a
1
2
3
1
5
2
4
1
1
6
1
2
3
1
7
4
3
1
3
8
5
2
1
4
9
1
4
3
1
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Beurteilung
der Konfliktschwere
3
3
2
1
2
3
2
4
5
3
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2.4.6 Mensch, Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Risikobeschreibung
Variante 1a
Mit der Variante 1a werden insgesamt ca. 22,48 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 20,71 ha Fläche besteht ein hohes und
für 13,82 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere
Gärten betroffen, so kommt es ab der Bärenleite, entlang der Waldstraße einschließlich der
Querung der Teiche am Teichrasen zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit
sehr hohem und hohem Risiko. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Variante 1a parallel
zum Wohngebiet an der Waldstraße auf Dammhöhen zwischen 2 und 7 m verläuft. Dies hat
zur Folge, dass die Verlärmung über die berechneten Werte (da für Gleichlage berechnet)
hinausgehen und aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur mit gravierenden Landschaftsveränderungen möglich sind. Darüber hinaus geht ein Wohnhaus an der Waldstraße
verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1)
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella, bei Jüdewein und Oppurg besteht auf ca.
1,5 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 1a werden insgesamt ca. 185 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
Variante 1b
Mit der Variante 1b werden insgesamt ca. 15,95 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 18,33 ha Fläche besteht ein hohes und
für 11,34 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere
Gärten betroffen, so kommt es nach der Querung der Teiche am Teichrasen zur Verlärmung
von Wohnbereichen mit sehr hohem Risiko, wobei durch die Einhausung nur ein Teil des
Wohngebietes an der Waldstraße betroffen ist. Weiterhin geht ein Wohnhaus an der Waldstraße verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1)
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
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87
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella, bei Jüdewein und Oppurg besteht auf ca.
1 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 1b werden insgesamt ca. 164 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
Variante 2a
Mit der Variante 2a werden insgesamt ca. 31,33 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 25,71 ha Fläche besteht ein hohes und
für 18,47 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit
sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt.
Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 2a, womit
die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und
hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse
zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2)
Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere
Gärten betroffen, so kommt es ab der Bärenleite, entlang der Waldstraße einschließlich der
Querung der Teiche am Teichrasen zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit
sehr hohem und hohem Risiko. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Variante 2a parallel
zum Wohngebiet an der Waldstraße auf Dammhöhen zwischen 2 und 7 m verläuft. Dies hat
zur Folge, dass die Verlärmung über die berechneten Werte (da für Gleichlage berechnet)
hinausgehen und aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur mit gravierenden Landschaftsveränderungen möglich sind. Darüber hinaus geht ein Wohnhaus an der Waldstraße
verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1)
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein, Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 2,4 ha
Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 2a werden insgesamt ca. 253 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
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Variante 3a
Mit der Variante 3a werden insgesamt ca. 32,3 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 32,55 ha Fläche besteht ein hohes und
für 15,56 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit
sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt.
Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 3a, womit
die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und
hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse
zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2)
Mit dem Ausbau der bestehenden B 281 in Pößneck kommt es zur Verlärmung der angrenzenden Stadtbereiche. Hierbei handelt es sich um die von Gewerbe- und Mischbebauung
geprägten Flächen der westlichen Vorstadt wie auch um die innerstädtisch geprägten Bereiche mit überwiegend Wohn- und Mischbebauung im Osten. Die erhöhte Verkehrsbelastung
würde diese Flächen, die derzeit schon durch den vorhandenen Verkehr verlärmt werden, in
Zukunft noch stärker verlärmen, wobei insbesondere die innerstädtischen Funktionen (Aufenthalt, Verweilen etc.) zwischen beiden Stadthälften weiter stark vermindert würden. (Konfliktschwerpunkt M 3)
Die Neubelastung in der Stadt Pößneck ist durch die vorhandenen Schallschutzmaßnahmen
von der Kreuzung Rotasym bis zum ehemaligen Landesgartenschaugelände zu relativieren.
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein und Oppurg besteht auf ca. 1,6 ha Fläche und
für geplante Mischbauflächen auf ca. 0,3 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 3a werden insgesamt ca. 183 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt.
Variante 4a
Mit der Variante 4a werden insgesamt ca. 34,95 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 39,31 ha Fläche besteht ein hohes und
für 19,79 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit
sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt.
Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 4a, womit
die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und
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89
hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse
zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2)
Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere
Gärten betroffen, so kommt es im Bereich Bärenleite und Waldstraße zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit sehr hohem und hohem Risiko. (Konfliktschwerpunkt M
1) Durch die südlichere Lage gegenüber den Varianten 1a und 2a sowie die Führung im Einschnitt werden die Wohnbereiche an der Waldstraße bzw. die weiteren Wohnbereiche von
Jüdewein jedoch in einem geringeren Umfang verlärmt.
Im Bereich Jüdewein kommt es weiterhin zum Verlust von mehreren Gärten der Kleingartenanlage sowie eines Teiles des Landesgartenschaugeländes, auch werden Mischbauflächen
an der Straße Am Teichrasen bzw. Garten- und Grünflächen verlärmt.
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein, Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 4,3 ha
Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 4a werden insgesamt ca. 235 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
Variante 5
Mit der Variante 5 werden insgesamt ca. 4,2 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 5,9 ha Fläche besteht ein hohes und für
7,74 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Beeinträchtigungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sind im Norden von Jüdewein zu
erwarten. Bei der Querung der Orlamünder Straße werden insbesondere Gärten verlärmt.
Etwas weiter östlich beginnt der Tunnel unter der Waldsiedlung, damit werden Lärmbeeinträchtigungen ausgeschlossen. Lediglich im Umfeld des östlichen Tunnelpotals können Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen der Wohnbereiche auf der nördlichen
Seite der Waldsiedlung nicht vollkommen ausgeschlossen werden. (Konfliktschwerpunkt
M 1) Östlich der Waldsiedlung treten im Bereich Jüdewein keine Beeinträchtigungen mehr
auf.
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz (nördliche Ortslage) und
Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in der Ortslage Oppurg ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht
zur Neubelastung.
Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella und bei Oppurg besteht auf ca. 1 ha Fläche
ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
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90
Durch die Variante 5 werden insgesamt ca. 180 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
Variante 6
Mit der Variante 6 werden insgesamt ca. 16,25 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 18,88 ha Fläche besteht ein hohes und
für 16,14 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit
sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt.
Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 6, womit die
Verlärmung von Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und hohem
Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse zum
Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2)
Im Bereich der Querung der Orlamünder Straße werden insbesondere Gärten verlärmt. Etwas weiter östlich beginnt der Tunnel unter der Waldsiedlung, damit werden Lärmbeeinträchtigungen ausgeschlossen. Lediglich im Umfeld des östlichen Tunnelpotals können Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen der Wohnbereiche auf der nördlichen
Seite der Waldsiedlung nicht vollkommen ausgeschlossen werden. (Konfliktschwerpunkt
M 1) Östlich der Waldsiedlung treten im Bereich Jüdewein keine Beeinträchtigungen mehr
auf.
Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es
kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung.
Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden.
Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein und Oppurg besteht auf ca. 1,7 ha Fläche ein
Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Zwischen Jüdewein und Köstitz wird das geplante
Gewerbegebiet durch die Variante 6 zerschnitten und auf ca. 2,5 ha verlärmt.
Durch die Variante 6 werden insgesamt ca. 252 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg)
verlärmt.
Variante 7
Mit der Variante 7 werden insgesamt ca. 3,24 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 0,95 ha Fläche besteht ein hohes und für
4,95 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Die Garten- und Erholungsbereiche im Bereich Rehmer See westlich von Rehmen werden
z.T. durch die Variante 7 verlärmt.
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91
Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die
Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt.
Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella und bei Oppurg besteht auf ca. 1,1 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 7 werden insgesamt ca. 110 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Rehmen, Oppurg, Schweinitz) verlärmt.
Variante 8
Mit der Variante 8 werden insgesamt ca. 3,45 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 1 ha Fläche besteht ein hohes und für
4,86 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Die Garten- und Erholungsbereiche Schwimmbad Pößneck, Waldhaus und im Bereich
Rehmener See westlich von Rehmen werden z.T. durch die Variante 8 verlärmt.
Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die
Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt.
Für geplante Wohnbauflächen bei Oppurg besteht auf ca. 0,8 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 8 werden insgesamt ca. 72 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Zella, Rehmen, Oppurg, Schweinitz) verlärmt.
Variante 9
Mit der Variante 9 werden insgesamt ca. 5,11 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 1,7 ha Fläche besteht ein hohes und für
5,88 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Eine Verlärmung ist für Wohnbau- und Gartenbereiche im Süden von Pößneck (Konfliktschwerpunkt M 4), für Wohnbauflächen im Norden von Bodelwitz und Nimritz durch die Variante 9 zu erwarten.
Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die
Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt.
Für geplante Wohnbauflächen bei Oppurg besteht auf ca. 0,8 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung.
Durch die Variante 9 werden insgesamt ca. 140 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte
Lausnitz, Rockendorf, Krölpa, Öpitz, Pößneck Süd, Podelwitz, Wernburg, Oppurg) verlärmt.
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92
Übersicht über die Konfliktschwerpunkte
Konfliktschwerpunkt
betroffene
Variante
Beschreibung
M1
1a, 1b, 2a, - sehr hohes bis hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Wohn- und Wohnumfeld4a, 5, 6
funktion der Wohnbereiche von Jüdewein durch Verlärmung
M2
2a, 3a, 4a, - Verlärmung von Wohn- und Mischbauflächen von Öpitz und Schlettwein mit sehr
6
hohem bis mittlerem Beeinträchtigungsrisiko in ihrer Wohn- und Wohnumfeldfunktion
M3
3a
- Verlärmung von großen Teilen derzeit schon verlärmter Innenstadtbereiche von
Pößneck mit mittlerem bis sehr hohem Beeinträchtigungsrisiko in ihrer Wohnund Wohnumfeldfunktion bei Wohn-, Mischbau-, Grün- und Gewerbeflächen
M4
9
-
Verlärmung von Wohnbau- und Gartenflächen am südlichen Stadtrand von Pößneck
Variantenvergleich
Variante
Beeinträchtigungsrisiko von
Wohn- und Wohnumfeldfunktionen durch Verlärmung (in ha)
Beeinträchtigungsrisiko von geplanten Baugebieten durch Verlärmung (in ha)
Verlust bzw. Verlärmung siedlungsnaher
Freiräume (in ha)
sehr hoch
hoch
mittel
Wohngebiet
Mischgebiet
1a
22,48
20,71
13,82
1,47
-
185,7
1b
15,95
18,33
11,34
1,03
-
164,0
2a
31,33
25,71
18,47
2,42
-
253,1
3a
32,30
32,55
15,56
1,62
0,25
182,7
4a
34,95
39,31
19,79
4,27
-
235,6
5
4,24
5,88
7,74
0,99
-
180,1
6
16,25
18,88
16,14
1,70
-
244,3
7
3,24
0,95
4,95
1,11
-
110,0
8
3,45
0,99
4,86
0,82
-
71,9
9
5,11
1,70
5,88
0,82
-
139,5
Insbesondere bei den Varianten 1a, 2a und 4a ist im nördlichen Stadtbereich von Pößneck
mit sehr hohen neuen Konfliktrisiken durch die Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen zu rechnen. Im Stadtzentrum erhöht sich die Verlärmung von Flächen bei der
Variante 3a erheblich, so dass ebenfalls von einem sehr hohen Konfliktrisiko auszugehen ist.
Auch bei den Varianten 1b, 5 und 6 kommt es zur Neuverlärmung im nördlichen Stadtbereich, wobei hier durch die Tunnellösung bei den Varianten 5 und 6 bzw. die Einhausung bei
der Variante 1b der Umfang der betroffenen Wohn- und Mischbauflächen wesentlich minimiert wird.
Im Gegensatz dazu treten bei den ortsferneren Varianten vom Umfang geringere Auswirkungen auf Ortsrandbereiche verschiedene Orte auf. Jedoch kommt es weiterhin zu einer erheblichen Belastung auf der bestehenden B 281 vor allem bei den Varianten 5, 1a und 1b mit
abschnittsweise um die 15.000 Kfz/ 24 h und bei den Varianten 7 und 8 mit über 10.000 Kfz/
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24 h durch Verkehrsströme von und nach Pößneck, für die die neue Ortsumgehung einen
deutlichen Umweg darstellt. Aus diesem Grund ist auch bei diesen Varianten vor allem von
verbleibenden Konfliktrisiken in der Stadt Pößneck auf der derzeitigen B 281 auszugehen.
Bei den Beeinträchtigungsrisiken der geplanten Bauflächen weist die Variante 4a ein hohes
Konfliktrisiko auf, alle anderen Varianten haben ein geringes bis mittleres Konfliktrisiko.
Bei den Varianten 7 und 8 sind die Konfliktrisiken bei der Verlärmung siedlungsnaher Freiräume durch ihre ortsferne Lage eher gering. Die Varianten 2a, 4a und 6 weisen hier ein hohes Konfliktrisiko auf.
Als wichtigstes Kriterium ist bei der Gesamtbeurteilung die Beeinträchtigung der Wohn- und
Wohnumfeldfunktionen heranzuziehen. Insgesamt lässt sich im Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohn- und Wohnumfeldfunktion keine Variante mit sehr geringer Konfliktschwere
einschätzen.
Jedoch weisen die ortsferneren Varianten 7, 8 und 9 bzw. die Variante 5 mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung mit den geringsten Neubelastungen insgesamt nur eine geringe Konfliktschwere auf. Die Varianten 1b (durch die Einhausung an der Waldstraße) und die Variante 6 (durch den Tunnel unter der Waldsiedlung) führen zu einer deutlich geringeren Neubelastung als die andern ortsnahen Varianten, so dass diese von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen ist. Dagegen sind mit den Varianten 1a, 2a und 4a großflächig neu verlärmte
Siedlungsbereiche und mit der Variante 3a von einer wesentlichen Erhöhung der Verlärmung
der Innenstadt von Pößneck, verbunden mit einer starken Trennwirkung der innerörtlichen
Funktionen zu konstatieren, so dass eine sehr hohe Konfliktschwere zu bilanzieren ist.
Variante
Konfliktrisiken bei
Beeinträchtigung Wohn, Wohnumfeldfunktion
Beeinträchtigung geplante
Wohn-, Wohnumfeldfunktion
Verlärmung
Freiräume
1a
5
3
3
1b
3
3
3
2a
5
3
4
3a
5
3
3
4a
5
4
4
5
2
2
3
6
3
3
4
7
2
3
2
8
2
2
1
9
2
2
2
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Beurteilung der
Konfliktschwere
5
3
5
5
5
2
3
2
2
2
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2.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter
Risikobeschreibung
Variante 1a
Bei der Variante 1a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 1b
Bei der Variante 1b werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 2a
Bei der Variante 2a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 3a
Bei der Variante 3a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 4a
Bei der Variante 4a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 5
Bei der Variante 5 werden fünf archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 6
Bei der Variante 6 werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 7
Bei der Variante 7 werden neun archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 8
Bei der Variante 8 werden sechs archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
Variante 9
Bei der Variante 9 werden sechs archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt.
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Variantenvergleich
Variante
Beanspruchung / Beeinträchtigung archäologischer Relevanzgebiete
Gesamtzahl
davon geschützt
(Anzahl)
Beurteilung der
Konfliktschwere
1a
7
-
3
1b
7
-
3
2a
7
-
3
3a
7
-
3
4a
7
-
3
5
5
-
2
6
7
-
3
7
9
-
4
8
6
-
2
9
6
-
2
Mit den Varianten 8, 9 und 5 werden fünf bzw. sechs archäologische Relevanzgebiete ohne
Schutzstatus beansprucht, so dass diese Varianten im Schutzgut Kultur- und Sachgüter mit
einer geringen Konfliktschwere eingeschätzt werden. Durch die Beanspruchung von 9 archäologischen Relevanzgebieten ohne Schutzstatus weist die Variante 7 eine hohe Konfliktschwere auf. Die anderen Varianten besitzen eine mittlere Konfliktschwere.
2.4.8 Wechselwirkungen
Die schutzgutbezogene Berücksichtigung von ökosystemaren Wechselwirkungen erfolgt
aufbauend auf den planungsrelevanten Erfassungs- und Bewertungskriterien über die Funktionen der Schutzgüter. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die schutzgutbezogenen
Erfassungskriterien im Sinne des Indikationsprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgutfunktionen beinhalten. Somit
werden über den schutzgutbezogenen Ansatz indirekt ökosystemare Wechselwirkungen erfasst.5
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Landschaftsteile mit besonderen ökosystemaren Beziehungen zwischen den Schutzgütern (Wechselwirkungskomplexe), von den Varianten betroffen
sind. Beispiele hierfür sind z.B. Auenbereiche von Fließgewässern etc..
Die Varianten 7 und 8 zerschneiden auf mehreren hundert Meter Länge die Waldbereiche
der Vorderen Heide. Die Waldbereiche haben eine vielfältige Aufgabe. Neben den bewerteten Schutzgutfunktionen stellen Waldbereiche auch einen eher extensiv genutzten Landschaftsraum dar, welcher einen Rückzugsraum für vor allem Großwildarten (Damm- und
Schalenwild) bietet. Mit der großzügigen Trassierung vor allem der Variante 8, aber auch der
Variante 7 im Wald würden Schneisen bis zu 100 m Breite notwendig werden, die den Öko-
5
FGSV (1997)
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96
systemkomplex Wald erheblich zerschneiden würde. Außerdem würde es zur weiteren Verkleinerung des großen unzerschnittenen Raumes der Vorderen Heide kommen.
2.5
Betrachtung rechtlicher Auswirkungen
Neben den im vorhergehenden Kapitel beschriebenen fachlichen Wirkungen sind auch die
Auswirkungen der Varianten auf Schutzgebiete bzw. geschützte Elemente zu betrachten.
Insbesondere die Auswirkungen auf die europarechtlichen Schutzziele sind bei dem Variantenvergleich besonders zu berücksichtigen. Folgende Einschätzungen wurden vorgenommen:
Beurteilung der Varianten in ihrer Auswirkung auf den Schutzstatus
+
keine Auswirkung
o
ohne wesentliche Auswirkung
-
negative Auswirkungen nicht auszuschließen
--
sehr hohe Auswirkungen (Ausschlusskriterium)
2.5.1 Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Die Betrachtung der Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete erfolgt im Kapitel 2.5.2
und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Kapitels.
Risikobeschreibung
Variante 1a
Bei Köstitz verläuft die Variante 1a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Weiterhin besteht für vier § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung.
Variante 1b
Bei Köstitz verläuft die Variante 1b auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Weiterhin besteht für vier § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung.
Variante 2a
Bei Köstitz verläuft die Variante 2a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Für die § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese und Zellaer Bach) ist die Möglichkeit des
Verlustes bzw. der Beeinträchtigung nicht auszuschließen.
Variante 3a
Bei Köstitz verläuft die Variante 3a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Für die § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese und Zellaer Bach) ist die Möglichkeit des
Verlustes bzw. der Beeinträchtigung nicht auszuschließen.
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Variante 4a
Bei Köstitz verläuft die Variante 4a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Das Risiko für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Zellaer Bach und eines Standgewässers bei Jüdewein (beide § 30 BNatSchG Biotope) ist nicht auszuschließen.
Variante 5
Bei Köstitz verläuft die Variante 5 auf ca. 280 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Weiterhin besteht für sechs § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, 2x
Landröhricht, Feuchtgrünland, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung.
Variante 6
Bei Köstitz verläuft die Variante 6 auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des
Kotschaubaches.
Das Risiko für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung des Zellaer Baches (§ 18 Biotop) ist
nicht auszuschließen.
Variante 7
Östlich von Köstitz verläuft die Variante 7 auf ca. 230 m durch das Überschwemmungsgebiet
der Orla.
Weiterhin besteht für sechs § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Sumpfhochstaudenflur, Orla und Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung.
Variante 8
Östlich von Köstitz verläuft die Variante 8 auf ca. 230 m durch das Überschwemmungsgebiet
der Orla.
Weiterhin besteht für drei § 30 BNatSchG Biotope (Sumpfhochstaudenflur, Orla und Zellaer
Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung.
Variante 9
Auf einer Länge von 180 m verläuft die Anbindung zur L 1108 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla.
Die Variante 9 verläuft zweimal durch „Zechsteinriffe in der Orlasenke“, wobei sie sich auf
dem größten Teil im Tunnel oder auf einer Brücke befindet. Jedoch werden auch auf 100 m
Länge direkt Flächen im Landschaftsschutzgebiet beansprucht.
Zusätzlich werden vier § 30 BNatSchG Biotope mit der geplanten B 281 (Roterlenwald,
Landröhricht, Trockengebüsch und Halbtrockenrasen) und zwei mit der Anbindung zur L
1108 (Feuchtgrünland, Röhricht) beansprucht.
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Variantenvergleich
Variante
Verlauf im ÜberBeeinträchtigung
schwemmungsgebiet von § 30 Biotopen
(Länge in m)
(Anzahl)
Verlauf im LSG
(Länge in m)
Auswirkung auf die
Variantenbeurteilung
1a
240
4
-
o
1b
240
4
-
o
2a
240
2
-
o
3a
240
2
-
o
4a
240
2
-
o
5
280
6
-
o
6
240
1
-
o
7
230
6
-
o
8
230
3
-
o
9
180
6
100
o
Bei dem Verlauf in Überschwemmungsgebieten unterscheiden sich die Varianten kaum, alle
Varianten verlaufen auf weniger als 300 m durch diese.
Die Unterschiede bei der Beeinträchtigung von § 30 BNatSchG Biotopen ist ebenfalls relativ
gering, lediglich bei den Varianten 5, 7 und 9 werden mit je 6 geschützten Biotopen etwas
größere Beeinträchtigungen hervorgerufen.
Nur die Variante 9 verläuft durch ein Landschaftsschutzgebiet, wobei ein Großteil der Variante sich in Tunnellage bzw. auf einer Brücke befindet. Jedoch wird das Schutzgebiet mindestens auf 100 m Länge beansprucht.
Insgesamt weisen alle Varianten ähnliche Konflikte mit Schutzgebieten bzw. geschützten Biotopen auf, so dass keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden können.
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2.5.2 Darstellung der Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet
Die Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet sind für den Variantenvergleich von wesentlicher Relevanz. Nachfolgend werden deshalb die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.
Auswirkungen der Varianten auf das FFH-Gebiet (siehe auch Kapitel 6.3)
Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7 und 8
Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und von Arten
nach Anhang II FFH-RL können ausgeschlossen werden, da sich diese weit außerhalb des
Wirkraumes der Trassenvarianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7 und 8 befinden.
Variante 9
Die Variante 9 quert das FFH-Gebiet. Dabei kommt es zur bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme sowie zur Zerschneidung von Lebensraumtypen. Bei einigen LRT kann es
durch hydrologische Veränderungen aufgrund der Tunnelbauwerke zu einer Gefährdung der
Standortbedingungen der LRT kommen. Weiterhin sind betriebsbedingte Nähr- und Schadstoffimmissionen in die LRT zu erwarten.
Der prioritäre Lebensraumtyp Schlucht- und Hangmischwälder (LRT *9180) ist bau-, anlageund betriebsbedingten Wirkungen ausgesetzt, die in der Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erhebliche Beeinträchtigungen des LRT führen können. Erhebliche Beeinträchtigungen von sieben weiteren Lebensraumtypen (LRT 6210, 6430, 6510, 8210, 9130,
9150, 9170) können nicht ausgeschlossen werden.
Außerdem können erhebliche Beeinträchtigungen der Kleinen Hufeisennase durch die
Variante 9 nicht ausgeschlossen werden, weil Wochenstube bzw. Sommerquartier der Art
bau- und betriebsbedingten Störungen ausgesetzt sind.
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Abbildung 2:
100
Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet FFHGebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“
Variante
Flächenverlust
von LRT
Zerschneidung
von LRT
Stoffeintrag in
LRT
Entwertung von
Lebensräumen
Bewertung:
erhebliche Beeinträchtigunge
n
Beurteilung
nein
Auswirkungen auf
grundwasserabhängi
ge LRT
nein
1a
nein
nein
nein
+
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
3a
nein
nein
nein
nein
nein
4a
nein
nein
nein
nein
nein
5
nein
nein
nein
nein
nein
6
nein
nein
nein
nein
nein
7
nein
nein
nein
nein
nein
8
nein
nein
nein
nein
nein
9
ja
ja
ja
ja
ja
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
wahrscheinlich
1b
nein
2a
+
+
+
+
+
+
+
+
--
Auswirkungen der Varianten auf das Vogelschutz-Gebiet (siehe auch Kapitel 6.4)
Varianten 1a, 1b, 5 und 7
Durch verkehrsbedingte Störungen werden Brutreviere der Heidelerche und potenzielle
Brutreviere des Auerhuhns durch die Varianten 1a, 1b, 5 und 7 beeinträchtigt, weshalb erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9
Erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelarten nach Anhang I VS-RL können ausgeschlossen werden, da sich diese weit außerhalb des Wirkraumes der Trassenvarianten 2a,
3a, 4a, 6 und 9 befinden.
Variante 8
Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind wahrscheinlich,
weil es durch den Verlauf von Variante 8 über eine Länge von knapp 2 km innerhalb des Vogelschutzgebietes zum Verlust und zur Zerschneidung der Brutreviere von Heidelerche und
Sperlingskauz und zur Zerschneidung der potenziellen Lebensräume des Auerhuhns sowie zu Störwirkungen durch den Straßenverkehr kommt.
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Abbildung 3:
Variante
101
Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet
„Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“
Zerschneidung,
Trennung von
Habitaten
nein
Lärmwirkungen,
Entwertung von
Lebensräumen
ja
Bewertung:
erhebliche Beeinträchtigungen
möglich
Beurteilung
1a
Flächenverlust
von Bruthabitaten
nein
1b
nein
nein
ja
möglich
-
2a
nein
nein
nein
ausgeschlossen
+
3a
nein
nein
nein
ausgeschlossen
+
4a
nein
nein
nein
ausgeschlossen
+
5
nein
nein
ja
möglich
-
6
nein
nein
nein
ausgeschlossen
+
7
nein
nein
ja
möglich
-
8
ja
ja
ja
wahrscheinlich
--
9
nein
nein
nein
ausgeschlossen
+
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-
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102
2.5.3 Europarechtlicher Artenschutz
2.5.3.1
Vorbemerkungen
Im Kapitel 3.1.1.3 und 3.1.1.4 der Phase I der UVS wurden umfangreiche Betrachtungen zu
den vorkommenden Pflanzen- und Tierarten angestellt. Darauf aufbauend wurde in dem Kapitel 2.4.1 der Phase II der UVS die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die
Pflanzen- und Tierarten vorgenommen.
Mit der neueren Rechtssprechung wird es notwendig, in der UVS artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Sind artenschutzrechtliche Konflikte möglich, ist zu prüfen, ob
sich mögliche Planungsalternativen anbieten. Ziel sollte es sein, eine Variante zur Planfeststellung zu bringen, bei der keine Verbotstatbestände gemäß Art. 12 und 13 der FFHRichtlinie bzw. Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie auftreten. Sollte jedoch eine Befreiung von
den Verbotstatbeständen des europäischen Artenschutzrechtes notwendig werden, ist der
Nachweis erforderlich, dass keine anderweitig zufrieden stellende Lösungen existiert (vgl.
Art. 16 FFH-Richtlinie und Art. 9 VS-Richtlinie).
Der europäische Artenschutz wurde wie folgt bisher im Rahmen des Variantenvergleichs berücksichtigt:
 Die wertvollen faunistischen Lebensräume wurden in der UVS ermittelt und bewertet. Bei
der Trassenplanung spielte die Vermeidung bzw. Minderung von Eingriffen in diese Lebensräume eine besondere Bedeutung, so dass insbesondere tierökologische Belange
besonders berücksichtigt wurden.
 Detailliertere Erhebungen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden für die Artengruppen Amphibien, Vögel und Fledermäuse vorgenommen, so dass die
wertgebenden Arten auch aus europarechtlicher Sicht in der Bewertung Berücksichtung
fanden.
 Alle anderen Arten und Artengruppen wurden soweit Nachweise vorlagen erfasst und in
die Bewertung einbezogen.
Darüber hinaus erfolgt eine Abschätzung der Konflikte mit europäisch geschützten Arten in
diesem Kapitel. Für jede Variante erfolgt die Einschätzung der Betroffenheit von einzelnen
Arten bzw. Artengruppen. Anschließend werden die Varianten hinsichtlich ihres Konfliktpotenzials im Bezug auf den europäischen Artenschutz bewertet und gegeneinander gestellt.
2.5.3.2
Artenschutzrechtliche Betrachtung
Zusätzlich zu den im Jahr 2004 in der Phase I erfassten Pflanzen- und Tierarten wurden im
Jahr 2007 die aktuellen Artendaten unter dem Aspekt des europäischen Artenschutzes berücksichtigt.
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103
Für folgende Artengruppen liegen Nachweise von Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie
vor:
 Amphibien
 Reptilien
 Fledermäuse
 Vögel
Für die anderen Tierartengruppen bzw. für die Pflanzen sind keine Arten nach Anhang IV der
FFH-RL bekannt bzw. wesentliche Vorkommen auch nicht zu erwarten.
2.5.3.2.1
Amphibien
Bestandssituation
Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum
Art
Ort des Nachweises
Amphibien
Europäischer Laubfrosch
Kleiner Wasserfrosch
Knoblauchkröte
Nördlicher Kammmolch

Teich bei Rockendorf / Lausnitzbach

Stockteich bei Lausnitz

Teichkette nördlich von Trannroda

Forellengrund

Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein (Trannrodaer Bach)

Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach)

Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach)

Senke westlich der Deponie Pößneck

Teichkette nördlich von Trannroda

Rehmer See

Stockteich bei Lausnitz,

Teichkette nördlich von Trannroda

Forellengrund

Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach)

Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach)

Abbauhohlform nördlich von Jüdewein

Stockteich bei Lausnitz

Teichkette nördlich von Trannroda

Forellengrund

Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach)

Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach)

Bereich Gipsberg

Rehmer See
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104
Risikobeschreibung
Varianten 1a/1b
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer
Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert.
Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit
ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut.
Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber
durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden.
Im Talbereich des Herschdorfer Baches können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
nicht ausgeschlossen werden, weil das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte
vom Trassenkörper tangiert wird und außerdem Individuenverluste während der Bauphase
möglich sind. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung sowie Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen notwendig.
Variante 2a
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Am Nordhang des Gipsberges ist in 60 m Entfernung zur Variante 2a der Kammmolch (in einem Straßenteich) nachgewiesen. Das Laichgewässer wird durch die Trasse nicht berührt.
Potenzielle Leitstrukturen für die Amphibienwanderung (Gräben, feuchte Säume o. ä.) werden von der Trasse nicht gequert, so dass auf dieser Planungsebene Verbotstatbestände
ausgeschlossen werden.
Variante 3a
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Variante 4a
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Im Bereich der Abbauhohlform nördlich von Jüdewein wird ein Laichgewässer der Knoblauchkröte durch eine Brücke überbaut. Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen, lassen sich aber durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden.
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105
Variante 5
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer
Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert.
Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit
ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut.
Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber
durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden.
Im Talbereich des Herschdorfer Baches können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
nicht ausgeschlossen werden, weil das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte
vom Trassenkörper tangiert wird und außerdem Individuenverluste während der Bauphase
möglich sind. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung sowie Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen notwendig.
In der Senke westlich der Deponie Pößneck kommt nördlich der Trasse der Laubfrosch vor.
Das Laichgewässer des Laubfroschs wird von der Trasse nicht tangiert, so dass Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können.
Variante 6
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
In der Senke westlich der Deponie Pößneck kommt nördlich der Trasse der Laubfrosch vor.
Das Laichgewässer des Laubfroschs wird von der Trasse nicht tangiert, so dass Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können.
Variante 7
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer
Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert.
Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit
ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut.
Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber
durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden.
Das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte im Talbereich des Herschdorfer
Baches ist von der Trasse weit genug entfernt, so dass Verbotstatbestände des § 44
BNatSchG ausgeschlossen werden können.
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Der in der Orlaschleife im Bereich Rehmer See gelegene Lebensraum von Kammmolch und
Kleinem Wasserfrosch wird durch die Variante 7 zerschnitten und in Anspruch genommen.
Durch die Dammlage der Trasse werden die Austauschbeziehungen zwischen dem Laichgewässer östlich der Trasse und den Landhabitaten westlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG wahrscheinlich.
Bei der zweimaligen Überbrückung der Orla werden jeweils Wanderleitlinien von Amphibien
gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Variante 8
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Der Amphibienlebensraum nordwestlich von Zella mit Waldflächen am Sorgenberg und
Teichkette nördlich von Trannroda wird von der Variante 8 zerschnitten. Dabei werden die
Austauschbeziehungen zwischen den Laichgewässern südlich der Trasse und den Landhabitaten nördlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das Eintreten von Verbotstatbeständen
nach § 44 BNatSchG für vier europäisch geschützte Amphibienarten (Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch) wahrscheinlich.
Im Waldbereich nördlich von Trannroda wird außerdem ein kleines Laichgewässer von Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte durch die Trasse tangiert, so dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nordöstliche Richtung sowie Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen erforderlich.
Der östlich des Rehmer Sees gelegene Lebensraum von Kammmolch und Kleinem Wasserfrosch wird durch die Variante 8 zerschnitten und in Anspruch genommen. Durch die
Dammlage der Trasse werden die Austauschbeziehungen zwischen dem Laichgewässer
östlich der Trasse und den Landhabitaten westlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das
Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG wahrscheinlich.
Bei der zweimaligen Überbrückung der Orla werden jeweils Wanderleitlinien von Amphibien
gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Variante 9
Die Variante 9 berührt keine Lebensräume europäisch geschützter Amphibienarten und auch
keine Wanderleitlinien von Amphibien. Deshalb können Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG ausgeschlossen werden.
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Zusammenfassung
Lebensraumfunktionen
Anzahl
Konfliktpunkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
(Brückenbauwerk)
Erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen
Verbotstatbestand nach
§ 44
BNatSchG
Wanderleitlinie Amphibien
3
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Laichgewässer des Laubfrosches
1
ja
Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte
1
nein
Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in
Richtung Osten i. V. m. Bauzeitund Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
1
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
1
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Wanderleitlinie Amphibien
1
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte
1
ja
Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Wanderleitlinie Amphibien
3
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Laichgewässer des Laubfrosches
1
ja
Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte
1
ja
Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
1
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Wanderleitlinie Amphibien
5
ja
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Laichgewässer des Laubfrosches
1
ja
Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen
von Kammmolch, Kleiner
Wasserfrosch und Knoblauchkröte
1
nein
Varianten 1a/1b
Variante 2a
Wanderleitlinie Amphibien
Variante 3a
Wanderleitlinie Amphibien
Variante 4a
Variante 5
Variante 6
Wanderleitlinie Amphibien
Variante 7
wahrscheinlich
Variante 8
Wanderleitlinie Amphibien
3
ja
Laichhabitat von Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte
1
nein
Leiteinrichtungen
vermeidbar
Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes i.
V. m. Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen
von Laubfrosch, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte
1
nein
wahrscheinlich
Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen
von Kammmolch, Kleiner
Wasserfrosch und Knoblauchkröte
1
nein
wahrscheinlich
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Lebensraumfunktionen
Anzahl
Konfliktpunkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
(Brückenbauwerk)
0
-
108
Erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen
Verbotstatbestand nach
§ 44
BNatSchG
-
ausgeschlossen
Variante 9
Wanderleitlinie/ Lebensraum
Bei der Variante 7 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für drei
Amphibienarten (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte) wahrscheinlich.
Bei der Variante 8 ist für vier Amphibienarten (Laubfrosch, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte) das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
wahrscheinlich.
Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 sind Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen, können
aber ggf. durch Trassenoptimierung, Querungshilfen und Schutzmaßnahmen während der
Bauphase vermieden werden. Bei den Varianten 2a, 3a und 6 sind Verbotstatbestände durch
die Anlage von Querungshilfen vermeidbar. Nur bei der Variante 9 können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden.
2.5.3.2.2
Reptilien
Bestandssituation
Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum
Art
Ort des Nachweises
Reptilien
Zauneidechse

Talbereich zwischen Krölpa und Zella,

Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein,

Gewerbegebiet im Osten von Pößneck
Risikobeschreibung
Variante 1a, 1b
Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein werden südexponierte Hanglagen mit
dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist
eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nördliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig.
Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung
von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig.
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109
Variante 2a, 3a
Im Talbereich zwischen Krölpa und Zella werden die Hangbereiche östlich des Zellaer Baches mit dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so
dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEFMaßnahmen) notwendig.
Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung
von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig.
Variante 4a, 6
Im Talbereich zwischen Krölpa und Zella werden die Hangbereiche östlich des Zellaer Baches von der Trasse in Anspruch genommen, die einen Lebensraum der Zauneidechse darstellen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind durch Baufeldbeschränkungen und
artspezifische CEF-Maßnahmen im Talraum des Zellaer Baches vermeidbar.
Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung
von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig.
Variante 5, 7
Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein werden südexponierte Hanglagen mit
dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist
eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nördliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig.
Varianten 8, 9
Die Varianten 8 und 9 berühren keine Lebensräume europäisch geschützter Reptilienarten.
Deshalb können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden.
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Zusammenfassung
Lebensraumfunktionen
Anzahl
Konfliktpunkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
(großes Brückenbauwerk)
Erforderliche Vermeidungs-/
CEF-Maßnahmen
Verbotstatbestand
nach § 44
BNatSchG
Lebensraum Zauneidechse
1
nein
Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in
Richtung Norden oder artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
Lebensraum Zauneidechse
1
nein
Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
Lebensraum Zauneidechse
1
nein
Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in
Richtung Osten oder artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
Lebensraum Zauneidechse
1
nein
Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
Lebensraum Zauneidechse
1
ja
Baufeldbeschränkungen und artspezifische CEF-Maßnahmen
vermeidbar
Lebensraum Zauneidechse
1
nein
Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
1
nein
Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in
Richtung Norden oder artspezifische CEF-Maßnahmen
nicht ausgeschlossen
0
-
-
ausgeschlossen
0
-
-
ausgeschlossen
Variante 1a, 1b
Variante 2a, 3a
Variante 4a, 6
Variante 5, 7
Lebensraum Zauneidechse
Variante 8
Lebensraum Zauneidechse
Variante 9
Lebensraum Zauneidechse
Bei den Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5 und 6 sind Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen,
können aber ggf. durch Trassenoptimierungen und CEF-Maßnahmen vermieden werden. Bei
den Varianten 8 und 9 können auf dieser Planungsebene Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG ausgeschlossen werden.
2.5.3.2.3
Säugetiere
Bestandssituation
Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum
Art
Ort des Nachweises
Säugetiere
Fischotter

Bereich Stockteich

Wochenstube und Sommerquartier Schloss Brandenstein
Fledermäuse
Kleine Hufeisennase
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Art
111
Ort des Nachweises

Männchenquartier am Waldrand westlich von Zella
Wasserfledermaus

Jagdgebiet/Hauptflugroute im Bereich Rehmer See
Fledermaus (allgemein)

Hauptflugroute entlang des Lausnitzbaches

Hauptflugroute am Waldrand im Bereich Vordere Heide

Hauptflugroute entlang des Zellaer Baches

Hauptflugroute entlang des Trannrodaer Baches

Hauptflugroute entlang des Herschdorfer Baches

Hauptflugroute entlang der Orla

Hauptflugroute im Bereich Rehmer See

Hauptflugroute entlang der Griebse

Hauptflugroute entlang der Gamse
Risikobeschreibung Fischotter
Varianten 1a, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7, 8
Der Fischotter wurde am Stockteich (ca. 250 m von den Varianten entfernt) nachgewiesen.
Da Fischotter sich entlang der Gewässer fortbewegen, queren die Varianten 1 bis 8 die
Wanderleitlinie des Fischotters durch Brückenbauwerke über den Lausnitzbach. Entsprechend MAQ (2009) benötigt der Fischotter als Querungshilfe beidseitige Trockenbermen mit
einer Breite von 2,50 m sowie eine lichte Höhe der Berme von mindestens 1,50 m. Alle Brücken über den Lausnitzbach genügen mit lichten Weiten ≥ 10 m und lichten Höhen ≥ 2,50
den Anforderungen an das Querungsbauwerk, so dass Verbotstatbestände des § 44
BNatSchG ausgeschlossen werden können.
Risikobeschreibung Fledermäuse
Variante 1a
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an
artgerechte Querungshilfen6 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des
Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches und der Gamse werden weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen überbrückt. Die zwei Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008)
ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 1a ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungs-
6
Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW ≥
4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe
Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute.
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112
räumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des
Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich.
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur
Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden.
Variante 1b
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an
artgerechte Querungshilfen7 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des
Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches wird auch eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW
≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer
LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse,
weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 1b ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des
Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich.
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur
Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden.
Variante 2a, 3a, 4a, 6
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an
artgerechte Querungshilfen8 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des
Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Bei der Überbrückung des Zellaer Baches wird eine weitere Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥
4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
7
Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW
≥ 4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe
Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute.
8
siehe Fußnote 7
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113
Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer
LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse,
weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Variante 5
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an
artgerechte Querungshilfen9 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des
Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches wird auch eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW
≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer
LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse,
weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 5 ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des
Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich.
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur
Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden.
Variante 7
Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an
artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des
Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Im Bereich des Rehmer Sees wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen durch die Variante
7 in Dammlage zerschnitten. Brücken oder Durchlässe zum Unterfliegen der Trasse sind
nicht vorhanden. Deshalb sind Verbotstatbestände insbesondere für die dort vorkommende
9
Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW
≥ 4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe
Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute.
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114
Wasserfledermaus wahrscheinlich. Eine Konfliktvermeidung ist nur durch den Einbau eines
ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit weiteren Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) möglich.
Mit der Überbrückung des Trannrodaer Baches, der Orla bei Schweinitz und bei Rehmen
sowie der Gamse werden vier weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH
≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen
sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 7 ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des
Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich.
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur
Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden.
Variante 8
Mit der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Herschdorfer Baches und der Orla bei
Schweinitz werden drei Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 8 ein
Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Störungen während der Bauphase durch Lärm
und Erschütterungen sind möglich, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht
ausgeschlossen werden können. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen
erforderlich werden.
Im Bereich Vordere Heide wird eine Hauptflugroute entlang des Waldrandes von der Variante 8 in Dammlage gequert. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Männchenquartier sind Verbotstatbestände insbesondere für die Kleine Hufeisennase wahrscheinlich. Zur Konfliktvermeidung ist der Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit
weiteren Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich.
Im Bereich des Rehmer Sees wird eine weitere Hauptflugroute von Fledermäusen durch die
Variante 8 in Dammlage zerschnitten. Brücken oder Durchlässe zum Unterfliegen der Trasse
sind nicht vorhanden. Deshalb sind Verbotstatbestände insbesondere für die dort vorkommende Wasserfledermaus wahrscheinlich. Eine Konfliktvermeidung ist nur durch den Einbau
eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit weiteren Querungshilfen
(Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) möglich.
Weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen werden mit der Überbrückung der Orla bei
Rehmen und der Gamse gequert. Die beiden Brücken genügen mit lichten Höhen ≥ 2,50 m
nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse, weshalb
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung
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115
ist eine Aufweitung der Bauwerke in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände,
Leitpflanzungen) erforderlich.
Variante 9
Mit der Überbrückung der beiden Bacharme der Griebse und der Gamse werden drei Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ
(2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar.
Im Schloss Brandenstein befinden sich Quartiere der Kleinen Hufeisennase (Wochenstube,
Sommerquartier), die von der Variante 9 ca. 350 m entfernt sind. Störungen der Quartiere
während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen (z. B. Sprengarbeiten beim Tunnelbau) sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden.
Zusammenfassung
Lebensraumfunktionen
Anzahl
Konfliktpunkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
(großes Brückenbauwerk)
erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen
Verbotstatbestand
nach § 44
BNatSchG
1
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände,
Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
2
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
1
-
Bauzeitbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
2
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände
Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
1
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
1
-
Bauzeitbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
2
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände,
Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
1
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
2
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
2
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
1
-
Bauzeitbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Variante 1a
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Männchenquartier der
Kleinen Hufeisennase
Variante 1b
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Männchenquartier der
Kleinen Hufeisennase
Variante 2a, 3a, 4a, 6
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Variante 5
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Männchenquartier der
Kleinen Hufeisennase
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Lebensraumfunktionen
Anzahl
Konfliktpunkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
(großes Brückenbauwerk)
1
116
erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen
Verbotstatbestand
nach § 44
BNatSchG
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände,
Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
1
nein
Konfliktvermeidung für Wasserfledermaus durch Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes i.
V. m. Querungshilfen
wahrscheinlich
(Wasserfled
er-maus)
4
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
1
-
Bauzeitbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
2
nein
Konfliktvermeidung durch Aufweitung
Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände,
Leitpflanzungen
nicht ausgeschlossen
1
nein
Konfliktvermeidung durch Einbau eines ausreichend dimensionierten
Bauwerkes i. V. m. Querungshilfen
wahrscheinlich
(Kleine Hufeisennase)
1
nein
Konfliktvermeidung durch Einbau eines ausreichend dimensionierten
Bauwerkes i. V. m. Querungshilfen
wahrscheinlich
(Wasserfled
er-maus)
3
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
3
ja
ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen
vermeidbar
Wochenstube / Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase
1
-
Bauzeitbeschränkungen
nicht ausgeschlossen
Variante 7
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Männchenquartier der
Kleinen Hufeisennase
Variante 8
Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse
Variante 9
Bei der Variante 7 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für eine
Fledermausart (Wasserfledermaus) wahrscheinlich. Bei der 8 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für zwei Fledermausarten (Kleine Hufeisennase, Wasserfledermaus) wahrscheinlich. Bei den Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6 und 9 sind Verbotstatbestände für Fledermäuse nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch
Trassenoptimierungen, Schutzmaßnahmen während der Bauphase, und die Anlage von
Querungshilfen vermieden werden.
Verbotstatbestände für den Fischotter können bei allen Varianten ausgeschlossen werden.
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2.5.3.2.4
117
Vögel
Bestandssituation
Bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung für die einzelnen Varianten werden nur die Vorkommen der wertgebenden europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-RL im
Wirkraum10 betrachtet.
Art
Ort des Nachweises
Vögel
Auerhuhn (potenzielles Vorkommen)

Waldbereich „Vordere Heide“, Schießplatz Rockendorf
Eisvogel

Abbauhohlform nördlich von Jüdewein
Grünspecht

Gehölzbereiche westlich Wernburg
Mäusebussard

Waldbereich „Vordere Heide“, Nähe Waldhaus
Neuntöter

Senke westlich der Deponie Pößneck

Waldbereiche nördlich Pößneck, östlicher Waldrand

Siedlungsrand östlich von Köstitz

Offenland zwischen Buchenberg und Erzberg

Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein

Gehölzbereiche westlich Wernburg

Wäldchen nördlich Wernburg

Abbauhohlform nördlich von Jüdewein,

Teiche nordöstlich von Jüdewein

Rehmer See
Wachtel

Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein
Wendehals

Offenland zwischen Buchenberg und Erzberg
Wiesenpieper

Rehmer See
Schwarzspecht
Teichralle
Variante 1a / 1b
Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten
Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des
§ 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige
Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen
notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch
Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden.
In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel
nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm
mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig.
10
Der Wirkraum wird mit 100 m beidseits der Trasse angesetzt, bei besonders lärmempfindlichen Arten werden
zusätzlich die artspezifischen kritischen Schallpegel nach GARNIEL et al. (2007) herangezogen.
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Das Bruthabitat der Teichralle im Bereich der Teiche nordöstlich von Jüdewein wird mit einer größeren Brücke gequert, so dass Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen auftreten. Die Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten (CEF-Maßnahmen) im
räumlichen Umfeld erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit der Art möglich, so
dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint.
Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein
Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten
Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der
Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden.
Variante 2a
Im Bereich der Teiche nordöstlich von Jüdewein wird das Bruthabitat der Teichralle durch
die Variante 2a mit einer größeren Brücke gequert, so dass Störungen durch Lärm, optische
Reize und Erschütterungen auftreten. Die Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten
(CEF-Maßnahmen) im räumlichen Umfeld erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit
der Art möglich, so dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint.
Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein
Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten
Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der
Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden.
Variante 3a
Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein
Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten
Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der
Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden.
Variante 4a
Die Variante 4a quert den Bereich der Abbauhohlform nördlich von Jüdewein mit dem Vorkommen von Eisvogel und Teichralle.
Der Brutplatz des Eisvogels wird durch ein großes Brückenbauwerk überbaut, so dass Verbotstatbestände durch Schädigung vermieden werden. Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG durch Störungen während der Bauphase und betriebsbedingte Verlärmung bzw.
optische Störreize können bei Effektdistanzen der Art bis 200 m nicht ausgeschlossen werden. Trassenverschiebungen sind aufgrund der umgebenden Bebauung kaum möglich. Zur
Vermeidung von Verbotstatbeständen müsste der Bau der Brücke außerhalb der Brut- und
Aufzuchtzeit der Jungen stattfinden. Außerdem wären Schutzmaßnahmen im TrassenbeIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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119
reich (Lärm- und Sichtschutz) und ggf. artspezifische CEF-Maßnahmen (z. B. künstliche
Brutröhren in Abbruchkanten an Gewässern im Umfeld) erforderlich.
Die Nester der Teichralle im Bereich der Ufervegetation werden durch die Trasse nicht beschädigt. Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen sind möglich. Die
Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Umfeld
erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit der Art möglich, so dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint.
Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein
Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten
Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der
Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden.
Variante 5
Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten
Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des
§ 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige
Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen
notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch
Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden.
In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel
nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm
mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig.
In der Senke westlich der Deponie Pößneck ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm,
optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG
sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar. Ein weiteres
Bruthabitat des Neuntöters befindet sich östlich von Köstitz und ist bereits jetzt den Störwirkungen des Verkehrs durch die bestehende B 281 ausgesetzt. Durch den Straßenausbau
nimmt der Verkehr etwas zu, was aber nicht zu einem Verbotstatbestand nach § 44
BNatSchG führt.
Variante 6
In der Senke westlich der Deponie Pößneck ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm,
optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG
sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar.
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120
Im Unterschied dazu geht im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz bauund anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell
an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die
Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen
im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden.
Variante 7
Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten
Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des
§ 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige
Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen
notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch
Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden.
In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel
nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm
mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig.
Die Variante 7 durchquert die Waldflächen nördlich von Pößneck. Am östlichen Waldrand ist
ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im
räumlichen Umfeld vermeidbar.
Die Variante 7 quert den Lebensraum um den Rehmer See. Dabei sind die Bruthabitate der
Teichralle und des Wiesenpiepers Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen ausgesetzt. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vermeidbar, wenn im
räumlichen Umfeld funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden.
Variante 8
Im Bereich Vordere Heide (EU-Vogelschutzgebiet) gibt es Hinweise auf ein potenzielles
Bruthabitat des Auerhuhns. Variante 8 quert die Waldbereiche, so dass potenzieller Lebensraum der Art beansprucht und zerschnitten wird. Da das Auerhuhn eine besonders lärmempfindliche Art ist, können durch die Auswirkungen des Straßenlärmes Lebensfunktionen wie
Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind deshalb nicht ausgeschlossen. Aussagen zu
Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen lassen sich erst mit Vorliegen aktueller Daten zum
Auerhuhn-Vorkommen ableiten.
Am Waldrand befindet sich ein Bruthabitat des Mäusebussards. Bei einem Abstand des
Horstbaumes von 60 m zur Variante 8 können Störungen insbesondere während der BauIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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121
phase nicht ausgeschlossen werden. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können ggf.
durch Bauzeitbeschränkungen und artspezifische CEF-Maßnahmen vermieden werden.
Die Variante 8 durchquert die Waldflächen nördlich von Pößneck. Am östlichen Waldrand ist
ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im
räumlichen Umfeld vermeidbar.
Die Variante 8 quert den Lebensraum um den Rehmer See. Dabei sind die Bruthabitate der
Teichralle und des Wiesenpiepers Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen ausgesetzt. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vermeidbar, wenn im
räumlichen Umfeld funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden.
Variante 9
Im Bereich zwischen Buchenberg und Erzberg reichen die Störwirkungen der Variante 9 mit
Lärm, optischen Reizen und Erschütterungen bis in die Bruthabitate von Neuntöter und
Wendehals. Durch die Störwirkungen des Straßenverkehrs sind außerdem westlich von
Wernburg Bruthabitate von Grün- und Schwarzspecht sowie nördlich von Wernburg ein
weiteres Bruthabitat des Schwarzspechtes betroffen. Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG sind für Neuntöter und Wendehals sowie für Grün- und Schwarzspecht vermeidbar, wenn im räumlichen Umfeld jeweils funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen)
geschaffen werden.
Lebensraumfunktionen
Anzahl
Kofliktp
unkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen
Bruthöhle des Schwarzspechtes
1
nein
Konfliktvermeidung durch kleinräumige
Trassenverschiebung, Bauzeitbeschränkung, ggf.
Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat der Wachtel
1
nein
Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische
CEF-Maßnahmen
Varianten 1a / 1b
Bruthabitat der Teichralle
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Brutplatz des Neuntöters
1
nein
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthabitat der Teichralle
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Brutplatz des Neuntöters
1
nein
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
1
nein
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Brutplatz des Eisvogels
1
nein
Konfliktvermeidung durch Bauzeitbeschränkung,
Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen und ggf. artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat der Teichralle
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Variante 2a
Variante 3a
Brutplatz des Neuntöters
Variante 4a
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Lebensraumfunktionen
Anzahl
Kofliktp
unkte
vorhandene
Vermeidungsmaßnahme
Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen
Brutplatz des Neuntöters
1
nein
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthöhle des Schwarzspechtes
1
nein
Konfliktvermeidung durch Trassenverschiebung
oder Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit,
Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthabitat der Wachtel
1
nein
Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische
CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Neuntöters
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Neuntöters
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Brutplatz des Neuntöters
1
nein
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthöhle des Schwarzspechtes
1
nein
Konfliktvermeidung durch Trassenverschiebung
oder Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit,
Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthabitat der Wachtel
1
nein
Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische
CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Neuntöters
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat der Teichralle
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Wiesenpipers
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
potenzielles Bruthabitat des
Auerhuhns
1
nein
keine
Bruthabitat des Mäusebussards
1
nein
Bauzeitbeschränkungen, artspezifische CEFMaßnahmen
Bruthabitat des Neuntöters
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat der Teichralle
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Wiesenpiepers
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat des Neuntöters
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat Wendehals
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat Grünspecht
1
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Bruthabitat Schwarzspecht
2
nein
artspezifische CEF-Maßnahmen
Variante 5
Variante 6
Variante 7
Variante 8
Variante 9
Auf dieser Planungsebene können Verbotstatbestände bei Vögeln bei keiner Variante ausgeschlossen werden. Jedoch sind bei den Varianten 2a, 3a, 6, 8 und 9 Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG durch Schutzmaßnahmen während der Bauphase bzw. durch CEFMaßnahmen vermeidbar. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a, 5, 7und 8 können Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden, eine Konfliktvermeidung ist ggf. durch Trassenoptimierungen, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen möglich.
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
2.5.3.3
123
abschließende Wertung und Variantenvergleich
Die Varianten lassen sich wie folgt bewerten:
Variante
Säugetiere
Amphibien
Reptilien
Vögel
Gesamt
1a
-
-
○
-
-
1b
-
-
○
-
-
2a
-
○
○
○
○
3a
-
○
○
○
○
4a
-
-
○
-
-
5
-
-
○
-
-
6
-
○
○
○
○
7
--
--
○
-
--
8
--
--
+
-
--
9
-
+
+
○
○
Säugetiere
Die Variante 8 quert eine Hauptflugroute der Kleinen Hufeisennase am Waldrand westlich
von Zella, die somit verloren geht. Bei den Varianten 7 und 8 wird östlich von Köstitz eine
Hauptflugroute der Wasserfledermaus zerschnitten, so dass diese ihre Funktion in Zukunft
nicht weiter erfüllt werden kann. Deshalb ist bei beiden Varianten von einem Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG auszugehen.
Diese wie auch alle anderen Varianten queren mehrere Hauptflugrouten von Fledermäusen,
so dass Verbotstatbestände nicht auszuschließen sind. Bei der Durchführung geeignete
Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (Überflug- und Irritationsschutz) ist jedoch davon auszugehen, dass keine Verbotstatbestände für Fledermausarten verbleiben.
Amphibien
Bei der Variante 9 sind keine bekannten Lebensräume von Amphibien betroffen. Für die Varianten 2a, 3a und 6 sind wesentliche Beeinträchtigungen von Amphibien auszuschließen.
Es werden von den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 Teillebensräume von Amphibien (Laubfrosch,
Knoblauchkröte) gequert, wobei Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht vollkommen auszuschließen sind. Jedoch ist die Verhinderung von Verbotstatbeständen durch geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen abschätzbar. Bei den Varianten 7 und 8 muss
nach derzeitigem Planungsstand für Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte
sowie zusätzlich bei Variante 8 für Laubfrosch von einem Verbotstatbestand gemäß § 44
BNatSchG ausgegangen werden.
Reptilien
Für die Varianten 8 und 9 lassen sich Verbotstatbestände ausschließen. Auch bei allen anderen Varianten sind keine wesentlichen Auswirkungen durch geeignete Vermeidungs- und
CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten.
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
124
Vögel
Für die Varianten 2a, 3a, 6 und 9 ist nicht von einem Verbotstatbestand für die vorkommenden Vogelarten auszugehen. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a, 5, 7 und 8 können sich auf dieser
Planungsebene Verbotstatbestände nicht ausschließen lassen. Jedoch scheinen diese durch
geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermeidbar.
Gesamteinschätzung
Nach dem derzeitigen Planungsstand lassen sich die Varianten 7 und 8 (Verbotstatbestände
für Wasserfledermaus und für Kammmolch, Wasserfrosch, Knoblauchkröte und zusätzlich
bei Variante 8 für den Laubfrosch) mit den Zielen des Artenschutzes nicht vereinbaren.
Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten scheinen aber nicht vollkommen ausgeschlossen,
trotzdem stellen sich beide Varianten wesentlich konfliktreicher als die anderen untersuchten
Varianten dar.
Dagegen sind mit den Varianten 2a, 3a, 6 und 9 nur geringe Risiken in Bezug auf den Artenschutz und damit auch für notwendige Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zu erwarten, nur
für Fledermäuse werden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen notwendig. Diese Varianten
sind deshalb als besonders günstig einzuschätzen.
Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 lassen sich Verbotstatbestände (für Fledermäuse, Vögel,
Amphibien) auf diesem Planungsstand nicht ausschließen. Sie erfordern erhöhte Aufwendungen an Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Mit technischen Lösungen nach derzeitigem Standard scheint aber eine Genehmigungsfähigkeit gegeben.
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UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
2.6
125
Risikovermeidung und –minderung und Kompensationsvorschläge
2.6.1 Möglichkeiten zur Risikovermeidung und –minderung
Nachfolgend werden mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen der Umwelt durch das Straßenbauvorhaben beschrieben.
Diese Angaben sind als Hinweise zu verstehen, die
- im Rahmen der Linienfindung zur Auswahl einer umweltverträglichen Variante herangezogen werden und
- auf der nachfolgenden Planungsebene (Straßenentwurf) konkretisiert werden müssen, um
den Ansprüchen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu genügen.
Die Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsstudie besteht nicht zuletzt darin, Möglichkeiten zur
Vermeidung bzw. Verminderung der zuvor beschriebenen Umweltrisiken des Straßenbauvorhabens aufzuzeigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass im Rahmen der Planfeststellung entsprechende gesetzliche Verpflichtungen wirksam werden, die sich insbesondere
aus der Eingriffsregelung nach BNatSchG bzw. dem ThürNatG ableiten lassen.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurden bereits folgende Vermeidungsmöglichkeiten genutzt bzw. aufgezeigt:
- die Korridorauswahl in Phase I der UVS sowie
- der Variantenvergleich hinsichtlich der Umweltrisiken in Phase II.
Bezüglich der diskutierten Varianten sind darüber hinaus generell folgende Maßnahmen zur
Vermeidung/Minderung bau-, anlage- und betriebsbedingter Wirkungen und der daraus resultierenden Risiken zu fordern:
Tabelle 12:
Beeinträchtigende Wirkung
B vorübergeA hende FläU cheninanB spruchnahm
E e
D
I
N
G
T
Bodenentnahmen/ablagerungen
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter
Wirkungen und Risiken
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des ökologischen Risikos
Wirksamkeit/ verbleibendes Restrisiko
- Minimierung des Flächenverbrauches während des Baus u.a.
Risiko
unvermeidbar,
durch Eingrenzung des Baubereiches, Vor-Kopf-Arbeiten, Siaber i.d.R. ausgleichbar
cherung sensibler Bereiche vor Befahren, Betreten, Ablagerung
- Vermeidung von Eingriffen in Bereiche mit hoher/ sehr hoher
Empfindlichkeit bzw. Schutz von Einzelobjekten während der
Anlage von Baustellen z.B. durch sorgfältige Standortwahl,
Schutzmaßnahmen für einzelne Gehölze etc.
- verzögerungsfreier Rückbau von für den Bau notwendigen Infrastruktureinrichtungen
- Aufrechterhaltung von Wegeverbindungen oder Anbieten von
Ersatzmöglichkeiten
abhängig von Auflagen
zur Baustelleneinrichtung
- Vermeidung von Bodenlagerungen in hochwertigen Bereichen
- sachgerechte Wiederherstellung von Baustoffentnahmestellen
und fachgerechter Einbau von Oberboden
- sorgfältige Ausführung von Erdarbeiten zur rechtzeitigen Erkennung von Bodendenkmälern; ggf. Einbeziehung eines entsprechenden Spezialisten
- sorgfältige Trennung/ Lagerung von Ober- und Unterboden
Risiko unvermeidbar oder
i.d.R. ausgleichbar
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BeeinträchtiMaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des ökogende Wirkung
logischen Risikos
Schadstoffund Lärmemission/immission
A
N
L
A
G
E
B
E
D
I
N
G
T
B
E
T
R
I
E
B
S
B
E
D
I
N
G
T
126
Wirksamkeit/ verbleibendes Restrisiko
- Verwendung von Baumaschinen und -fahrzeugen nach neuestem Stand der Technik
- sachgerechter und sorgfältiger Umgang mit Öl, Schmier-,
Treibstoffen, regelmäßige Wartung der Fahrzeuge
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Bauund Betriebsstoffe
- Reglementierung der Bauzeiten, insbesondere im besiedelten
Bereich
Schadstoffeintrag
zwar
reduzier- aber nicht ausgleichbar
Flächenver- - Umgehung wertvoller Strukturen und hochwertiger Bereiche im
brauch/Rahmen der Feinabstimmung der Linienführung
versiege- Minimierung des Flächenbedarfs durch Änderung der Gradienlung durch
ten bzw. durch Entsiegelung nicht mehr benötigter bzw. abgeTrassenkörhängter Straßenzüge
per
- Optimierung der Zufahrtswege und der Anschlüsse des nachgeordneten Verkehrsnetzes
Versiegelung nur durch
Entsiegelung im gleichen
Umfang
ausgleichbar,
was in der Regel nicht
möglich ist, so dass ein
hohes Restrisiko verbleibt
Zerschnei- enge Trassenbündelung mit vorhandenen Straßen, Wirtdung funktischaftswegen, Bahntrassen
onaler Zu- Minimierung der Trennwirkung durch Einrichtung von Fußgänsammenhän
gerunter- / -überführungen, Lichtzeichenanlagen, Ableitung von
ge,
Tierwanderwegen, Wilddurchlässe, Amphibientunnel etc.
Barriereeffe - Querung von Fließgewässern mit maximalen Spann- bzw.
kte
Stützweiten
Risiko nur zu einem geringen Teil ausgleichbar,
ein
hohes
Restrisiko
bleibt bestehen
Beeinträchtigung des
Landschafts-/
Ortsbildes
- Anpassung der Bauwerke an die topographischen Gegebenheiten; weitmöglicher Verzicht auf Abgrabungen, Aufschüttungen
- Berücksichtigung sensibler Bereiche für das Orts- und Landschaftsbild durch schonende Trassierung
- Erhaltung landschaftsprägender Vegetationsstrukturen
- verzögerungsfreie Begrünung von technischen Bauwerken
(Lärmschutzeinrichtungen etc.) und Straßenböschungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenraumgestalt
- Verwendung landschafts-/ ortstypischer Baumaterialien
Eingriffe nicht vollständig
ausgleichbar; Fremdkörperwirkung bleibt bestehen; selbst unter Berücksichtigung von Minimierungsmaßnahmen
verbleibt Restrisiko
Lärmimmission
passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen wie:
- Lärmschutzpflanzungen, -wände, -wälle
- Verwendung lärmmindernder Straßenbeläge
- Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Wohngebieten,
ggf. temporäre Einschränkungen für den Schwerlastverkehr
- Maßnahmen zum Schallschutz an Gebäuden
Risiko kaum vermeidbar,
insbesondere im besiedelten Bereich besteht ein
hohes Restrisiko
Schadstoffimmission
durch Abgase, Stäube, Reifenund Fahrbahnabrieb
etc./
Schadstoffeintrag bei
Unfällen
- Reduzierung der Quellstärke durch Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahrverbote/ -beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten
- Immissionsschutzpflanzung etc.
- Verbote für Pestizide, Wuchsstoffhemmer, Dünger etc. im
Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns
- Sammlung, Ableitung und Klärung des Straßenwassers z.B.
Abwasserreinigungs-/Versickerungsanlagen mit Retentionswirkung unter Verwendung von Abscheidern für Leichtflüssigkeiten
Risiko in Abhängigkeit der
vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen, Restrisiko bleibt bestehen
Barrierewirkung
- Minderung der Unfallgefahr durch verkehrssichernde Maßnahmen (Fußgängerüber-/ -unterführungen, Amphibientunnel, Mittelinseln, Einengungen etc.)
Risiko z.T. vermeidbar
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127
In Ergänzung bzw. Präzisierung zu den generell zu fordernden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind für die einzelnen Varianten folgende Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung erforderlich:
Variante
Lage
Vermeidung, Verminderung
1a, 1b, 5
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des
Trannrodaer Baches
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brückenpfeilerstellung
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Trannrodaer Bach
- Verschiebung der Trasse nach Norden zur Schonung des
Teiches im Talbereich
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Bach
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Zellaer Bach
- Schonung der Streuobstfläche am Westhang
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Zellaer Bach
- Minimierung der Zerschneidungswirkung für den Biotopkomplex durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes ohne Pfeiler in den sensiblen Bereichen
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Zellaer Bach
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brü-
Querung des
Herschdorfer Baches
Querung der Gamse
2a, 3a
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des Zellaer
Baches
Querung der Gamse
4a
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des Zellaer
Baches
Querung des Altbergbaus nördlich
Jüdewein
Querung der Gamse
6
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des Zellaer
Baches
Querung der Gamse
7
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des
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Variante
Lage
Vermeidung, Verminderung
Trannrodaer Baches
ckenpfeilerstellung
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Trannrodaer Bach
- Verschiebung der Trasse nach Norden zur Schonung des
Teiches im Talbereich
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Bach
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Orla
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Orla
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende
Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in
den Bach
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Orla
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Orla
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Griebse
- Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brückenpfeilerstellung
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Griebse
- Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes
- Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die
Gamse
Querung des
Herschdorfer Baches
Querung der Orla südlich von Schweinitz
Querung der Orla östlich von Köstitz
Querung der Gamse
8
Querung des
Lausnitzbaches
Querung des
Herschdorfer Baches
Querung der Orla südlich von Schweinitz
Querung der Orla östlich von Köstitz
Querung der Gamse
9
128
Querung der Griebse
von Wernburg
Querung der Griebse
vom Speicher
Wernburg
Querung der Gamse
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sich bei allen Varianten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführen lassen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Querung der wertvollen Talbereiche und eine damit verbundene Optimierung der Brückenbauwerke. Wesentliche Änderungen durch eine Verschiebung der Trasse und damit der Verrin-
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129
gerung der Konflikte lassen sich nicht erkennen. Somit lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten feststellen.
2.6.2 Kompensationsvorschläge
Die Möglichkeiten der Kompensation richten sich nach der gewählten Trasse, um insbesondere die Eingriffe funktionsgerecht kompensieren zu können. Aus Sicht der UVS werden folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen:
- Ergänzung von Baumreihen und Hecken zur weiteren Strukturierung der Landschaft
- Extensivierung von Flächen im Tal der Kotschau, Umwandlung von Acker in Grünland,
Anlage von Überschwemmungsflächen, Renaturierung der Kotschau
- weitere Aufwertung der Feuchtbereiche in den Tallagen durch Nutzungsextensivierung,
Teichsanierung bzw. –anlage, Renaturierung von Gewässerabschnitten z.B. im Bereich
Herschdorf
- Anlage von Gehölzflächen, Umwandlung von Nadelwaldbereichen in naturnahe Waldbestände
- Extensivierung von Grünlandflächen
- Rückbau nicht mehr benötigter Straßenabschnitte, Entsiegelung von Flächen
- Anlage von Pufferbereichen um die hochwertigen Biotope bzw. Lebensräume z.B.
Feuchtbereich Stockteich, Biotopkomplex südlich Lausnitz, Herschdorfer und Trannrodaer
Bach
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3
130
Schutzgutübergreifender Variantenvergleich, Ergebnisdarstellung und Zusammenfassung
Als wesentliche Grundlage des Variantenvergleiches wurde das Ergebnis der einzelnen
Schutzgutbeurteilungen herangezogen. Neben den ermittelten Risiken der Varianten für die
einzelnen Schutzgüter wurden die Beeinträchtigungen für die geschützten Flächen sowie der
europarechtlich geschützten Arten bei der vergleichenden Beurteilung berücksichtigt.
Alle Varianten werden auf der Grundlage der vorangegangenen Kapitel in ihre Umweltverträglichkeit beurteilt und anschließend in eine Rangfolge gebracht. Da die verschiedenen Ergebnisse unterschiedliche Konsequenzen hervorrufen, wird ein gestuftes Vorgehen vorgenommen.
Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten
Durch die europäischen Rechtsvorgaben (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) kann nur
eine Variante als umweltverträglich eingeschätzt werden, die den entsprechenden europarechtlichen Anforderungen genügt. Sind Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele
bei einer Variante nicht auszuschließen, so ist zwingend einer alternativen Variante den Vorzug zu geben.
Die Variante 9 quert als einzige das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und
Döbritzer Schweiz“. Trotz aufwändiger Trassierung von 3 Tunneln und einer Talbrücke sind
erhebliche Beeinträchtigungen von Schutz- und Erhaltungszielen (mehrerer Lebensraumtypen) bei dieser Variante nicht auszuschließen. Alle anderen Varianten führen nicht zur Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes.
Aus diesem Grund ist von einer Realisierung der Variante 9 abzusehen.
Die Variante 8 führt zur großflächigen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Vordere
und Hintere Heide südlich Uhlstädt“. Da mehrere Alternativen, auch unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. –begrenzung, existieren, welche das Vogelschutzgebiet erheblich weniger betreffen, ist diese Variante als nicht genehmigungsfähig und damit sehr ungünstig zu bewerten.
Mit den Varianten 1a, 1b, 5 und 7 lassen sich auf dieser Planungsebene Beeinträchtigungen
des Vogelschutzgebietes nicht ausschließen. Mit der Durchführung geeigneter Vermeidungsund CEF-Maßnahmen (funktionserhaltende Maßnahmen, die im Aktionsraum der betroffenen Arten liegen, die vor Baubeginn funktionstüchtig sind und bei denen eine Wiederbesiedelung nachgewiesen ist) kann jedoch von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit
dieser Varianten ausgegangen werden.
Bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 sind Beeinträchtigungen durch den gegebenen Abstand zum Vogelschutzgebiet auszuschließen.
Aus diesem Grund ist von einer Realisierung der Variante 8 abzusehen.
Beeinträchtigung von europarechtlichen Artenschutzbelangen
Mit den Varianten 2a, 3a, 6 und 9 sind nur geringe Risiken in Bezug auf den Artenschutz und
damit auch für notwendige Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zu erwarten, nur für FleIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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131
dermäuse werden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen notwendig. Diese Varianten sind
deshalb als besonders günstig einzuschätzen.
Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 lassen sich Verbotstatbestände (für Fledermäuse, Vögel,
Amphibien) auf diesem Planungsstand nicht ausschließen. Sie erfordern erhöhte Aufwendungen an Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Mit technischen Lösungen nach derzeitigem Standard scheint aber eine Genehmigungsfähigkeit gegeben.
Nach dem derzeitigen Planungsstand lassen sich die Varianten 7 und 8 (Verbotstatbestände
für Wasserfledermaus und für Kammmolch, Wasserfrosch, Knoblauchkröte und zusätzlich
bei Variante 8 für Kleine Hufeisennase und Laubfrosch) mit den Zielen des Artenschutzes
nicht vereinbaren. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten scheinen aber nicht vollkommen
ausgeschlossen, trotzdem stellen sich beide Varianten wesentlich konfliktreicher als die anderen untersuchten Varianten dar.
Aus diesen Gründen sollte auf die Variante 8 aber auch die Variante 7 in der Weiterführung verzichtet werden.
Schutzgüter mit nachrangiger Bedeutung / ohne weitere Betrachtung
Die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter, Grundwasser und Landschaft spielen in diesem
Raum nur eine untergeordnete Rolle bzw. es bestehen zwischen den Varianten nur geringe
Unterschiede. Deshalb werden sie in der weiteren Betrachtung nachgeordnet.
Auch die Unterschiede der Beeinträchtigung der nationalen Schutzgebiete sind zwischen
den Varianten gering.
Zusammenfassung der Auswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter
Pflanzen
Insgesamt weist die Variante 2a als günstigste Variante im Schutzgut Pflanzen nur eine sehr
geringe und die Varianten 3a, 4a und 6 eine geringe Konfliktschwere auf. Hohe Konfliktschweren sind mit den Varianten 7, 8 und 9 zu erwarten.
Tiere
Im Schutzgut Tiere lassen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 durchgehend geringe Beeinträchtigungen erwarten, so dass diese von einer sehr geringen Konfliktschwere einzuschätzen
sind. Die Varianten 1a, 1b und 5 weisen insgesamt eine mittlere Konfliktschwere auf, bei diesen Varianten besteht der größte Konfliktschwerpunkt in der Querung des Trannrodaer Tales
mit seinen wichtigen Lebensraumfunktionen. Da bei der Variante 9 die wichtigen Lebensräume fast vollständig mit Tunneln unterquert werden, ist auch bei dieser Variante von einer
mittleren Konfliktschwere auszugehen. Dagegen sind die Varianten 7 und 8 von einer sehr
hohen Konfliktschwere einzuschätzen. Deren Trassierung in den Waldbereichen der Vorderen Heide führt zwangsläufig zum Verlust bzw. zur Minderung der Lebensraumeignung
von großflächigen Lebensräumen.
Boden
Insgesamt stellen sich im Schutzgut Boden die Varianten 1a, 1b und 3a durch die geringe
Flächeninanspruchnahme bei insgesamt geringer Konfliktschwere als etwas günstiger dar.
Dagegen sind die Variante 7 von hoher und die Variante 8 von sehr hoher KonfliktschweIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
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132
re zu betrachten, da diese zu einem erheblich größeren Flächenverlust führen und darüber
hinaus ein erheblicher Teil an Bodenschutzwald verloren geht.
Oberflächenwasser
Im Schutzgut Oberflächenwasser weisen die Varianten überwiegend eine mittlere Konfliktschwere auf. Etwas günstiger insbesondere durch den geringeren Funktionsverlust von Gewässern sind die Varianten 2a, 4a, 6 und 8 einzuschätzen.
Klima/Luft
Durch die Variante 3a kommt es zur Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffkonzentration in Pößneck. Die Varianten 1a und 1b weisen eine erhebliche Beeinträchtigung der
klimatischen Ausgleichsfunktion auf. Die Varianten 7 und 8 führen zum großflächigen Verlust
von Waldflächen mit sehr hoher lufthygienischer Bedeutung. Alle genannten Varianten werden deshalb von hoher Konfliktschwere eingestuft. Die Variante 6 lässt dagegen lediglich
eine sehr geringe und die Variante 9 eine geringe Konfliktschwere erwarten.
Erholung
Insgesamt weist die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf die Erholungsnutzung auf. Die Varianten 2a, 4a und 6 lassen eine geringe Konfliktschwere erwarten. Durch
die großflächige Entwertung der Erholungsbereiche bei der Variante 8 ist von einer sehr
hohen Konfliktschwere auszugehen. Bei der Variante 7 kommt es in einem etwas geringeren Umfang zur Verlärmung der Waldbereiche, so dass bei dieser Variante eine hohe Konfliktschwere zu erwarten ist.
Mensch/ Wohnen
Insgesamt lässt sich im Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohn- und Wohnumfeldfunktion
keine Variante mit sehr geringer Konfliktschwere einschätzen.
Jedoch weisen die ortsferneren Varianten 7, 8 und 9 bzw. die Variante 5 mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung mit den geringsten Neubelastungen insgesamt nur eine geringe Konfliktschwere auf. Die Varianten 1b (durch die Einhausung an der Waldstraße) und die Variante 6 (durch den Tunnel unter der Waldsiedlung) führen zu einer deutlich geringeren Neubelastung als die andern ortsnahen Varianten, so dass diese von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen ist. Dagegen sind mit den Varianten 1a, 2a und 4a großflächig neu verlärmte
Siedlungsbereiche und mit der Variante 3a von einer wesentlichen Erhöhung der Verlärmung
der Innenstadt von Pößneck, verbunden mit einer starken Trennwirkung der innerörtlichen
Funktionen zu konstatieren, so dass eine sehr hohe Konfliktschwere zu bilanzieren ist.
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Tabelle 34:
133
Gesamtvariantenvergleich
Auswirkungen
auf
Variante
1a
1b
2a
3a
4a
5
6
7
8
9
Pflanzen
3
3
1
2
2
3
2
4
4
4
Tiere
3
3
1
1
1
3
1
5
5
3
Boden
2
2
3
2
3
3
3
4
5
3
Grundwasser
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Oberflächenwasser
3
3
2
3
2
3
2
4
2
3
Klima/ Luft
4
4
3
4
3
3
1
4
4
2
Landschaft
2
2
3
1
2
3
2
4
4
3
Erholung
3
3
2
1
2
3
2
4
5
3
Mensch/ Wohnen
5
3
5
5
5
2
3
2
2
2
Kultur-/ Sachgüter
3
3
3
3
3
2
3
4
2
2
Durchschnitt
3,0
2,9
2,6
2,5
2,6
2,8
2,2
3,8
3,6
2,8
nationale Schutzgebiete
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Artenschutz
-
-
o
o
-
-
o
--
--
o
FFH/VS-Gebiete
-
-
+
+
+
-
+
-
--
--
Gesamtbeurteilung
4
3
4
4
4
3
2
5
5
5
Rangstufe
E
C
D
D
D
B
A
F
G
F
Genehmigungsfähigkeit durch europäische Rechtsvorgaben stark eingeschränkt
4 oder 5
Kritische Konfliktschwere
Gesamtbeurteilung
Nach Prüfung aller umweltrelevanten Sachverhalte für die vorliegenden 10 Varianten muss
festgestellt werden, dass mit keiner Variante sehr geringe Konfliktrisiken verbunden sein
werden.
Eingeschränkt genehmigungsfähige Varianten
Die Variante 8 weist Verbotstatbestände mit dem Artenschutz und Beeinträchtigungen des
Vogelschutzgebietes auf, bei der Variante 9 ist die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes
wahrscheinlich. Mit der Variante 7 kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Aus diesen Gründen sind diese Varianten in ihrer
Genehmigungsfähigkeit stark eingeschränkt und zählen nicht zu den umweltverträglichen
Varianten. Hierzu können nur Varianten gezählt werden, bei denen Beeinträchtigungen von
FFH- oder Vogelschutzgebieten bzw. von europarechtlich geschützten Tierarten nicht wahrscheinlich sind.
Diese Varianten werden deshalb nur in die Rangstufe G (Variante 8) bzw. F (Varianten 7
und 9) eingestuft.
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134
Varianten mit eingeschränkter Umweltverträglichkeit
Eine umweltverträgliche Variante sollte, wenn Alternativen vorhanden sind, in keinem
Schutzgut sehr hohe Risiken aufweisen. Bei den Varianten 1a, 2a, 3a und 4a sind sehr hohe
Risiken im Schutzgut Mensch/Wohnen nicht auszuschließen, so dass diese Varianten insgesamt von einer hohen Konfliktschwere eingeschätzt werden.
Die Variante 1a weist darüber hinaus die durchschnittlich höchste Konfliktschwere auf, auch
ist mit ihr die großräumige Landschaftszerschneidung im Westen von Pößneck verbunden.
Deshalb wird sie in die Rangstufe E eingestuft.
Die Varianten 2a, 3a und 4a unterscheiden sich nur geringfügig in ihren Umweltrisiken, so
dass diese insgesamt in die Rangstufe D eingeordnet werden.
Umweltverträgliche Varianten
Zu den Varianten ohne Einschränkung aus europarechtlicher Sicht und ohne sehr hohe Konfliktschwere gehören die Varianten 1b, 5 und 6. Diese Varianten können deshalb als relativ
umweltverträglich betrachtet werden.
Nachfolgend wird die festgelegte Rangfolge der relativ umweltverträglichen Varianten begründet:
Die Variante 1b weist in fast allen Schutzgütern durchschnittliche Konfliktschweren auf, jedoch ist im Schutzgut Klima eine hohe Konfliktschwere zu erwarten. Ein weiterer Nachteil
dieser Variante besteht in der großräumigen Landschaftszerschneidung im Westen von
Pößneck, außerdem wird der Abriss mindestens eines Wohngebäudes notwendig. Darüberhinaus nähert sich diese Variante den Waldbereichen der Vorderen Heide stark an, dabei
sind hohe Risiken für verschiedene Tierarten aber auch für das hier befindliche Vogelschutzgebiet nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen wird diese als Variante mit mittlerer Konfliktschwere in der Rangfolge auf Rangstufe C eingeordnet.
Die Variante 5 weist fast durchgängig geringere Konfliktschweren in den Schutzgütern auf.
Ihr wesentlicher Vorteil besteht in der weitgehenden Schonung der Wohn- und Siedlungsbereiche. Jedoch kommt es auch mit dieser Variante zu der großräumigen Landschaftszerschneidung im Westen von Pößneck. Aus diesen Gründen wird die Variante in die Rangstufe B eingeordnet.
Die Variante 6 weist im Durchschnitt über alle Schutzgüter die geringste Konfliktschwere
auf. Auch wenn die Probleme der Neuverlärmung durch die Tunnellösung im Wohnbereich
Waldstraße nicht vollkommen beseitigt werden, sind über alle Schutzgüter, die Schutzgebiete und den Artenschutz die geringsten Beeinträchtigungen mit ihr verbunden.
Die Variante 6 wird in die Rangstufe A eingeordnet und stellt die Vorzugsvariante aus
Umweltsicht dar.
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
4
135
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der UVS
Schutzgut Mensch
Die verwendeten Lärmprognosen beruhen auf überschlägigen Berechnungen auf der Annahme von langen Geraden auf einer Trassierung in Gleichlage. Durch das abwechslungsreiche Relief ist bei den berechneten Werten von einer hohen Ungenauigkeit gegenüber den
möglichen Auswirkungen auszugehen. Weiterhin lagen die schalltechnischen Berechnungen
nur für die Neubautrasse vor, insbesondere bei den ortsfernen Varianten bleiben jedoch hohe Belastungen auf der vorhandenen B 281 bestehen. Aus diesen Gründen konnten die berechneten Werte nur grobe Anhaltspunkte für den Variantenvergleich darstellen.
Schutzgut Tiere
Für die Bewertung der Fauna wurden Gutachten erstellt, die Erfassung von Vögel und Fledermäuse konnte jedoch durch die Größe des Untersuchungsraumes nur in Teilräumen/
Schwerpunkträumen durchgeführt werden.
Artenschutz
Durch die Größe des Untersuchungsraumes und Planungsebene (Vorplanung) liegen Angaben für die nach Europarecht zu schützenden Arten nur selektiv vor. Neben der Verwendung
der vorhandenen Daten wurden weiterhin wahrscheinliche potenzielle Vorkommen auf einer
abstrakteren Ebene ermittelt und in die Betrachtung eingestellt. Weitere Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten sind nicht auszuschließen, die Wahrscheinlichkeit ist eher
gering. Jedoch müssen auf Ebene der Planfeststellung die Artenkenntnisse für die zu planende Trasse weiter vertieft werden.
Allgemein
Mit der Vergrößerung des Raumes und dem Vergleich von insgesamt 10 Varianten musste
der Variantenvergleich stringent durchgeführt werden und die textliche Beschreibung konnte
sich nur auf das Wesentliche beschränken. Schwerpunkt wurde jedoch darauf gelegt, dass
die entscheidungserheblichen Beeinträchtigungen und Risiken herausgearbeitet und dargestellt wurden.
Mit der Vergrößerung des Raumes ergaben sich in Änderung zur ursprünglichen UVS auch
neue Konflikte und Risiken. Gleichzeitig hat sich die Relation der Konflikte zwischen den ursprünglich untersuchten 4 Varianten relativ verringert, da die neuen Varianten in verschiedenen Schutzgutfunktionen wesentlich höhere Risiken erwarten lassen.
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
5
136
Quellenverzeichnis
LITERATUR
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Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. - 4. Aufl., Schriftenreihe f. Landschaftspflege u. Naturschutz, Heft 24, Bonn-Bad Godesberg
BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR; ABT. STRASSENBAU, Hrsg. (1995)
Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau, Ausgabe 1995, Bonn
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (1992)
Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS-92), Ausgabe 1992, Köln
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (1997)
Arbeitshilfe zur praxisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauvorhaben, Ausgabe 1997, Köln
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2001)
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung MUVS, Köln
FRÖLICH & SPORBECK (2000)
Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, Teil II, Wiesbaden
GARNIEL et al. (2007)
Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen
von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007
GEMEINDE KRÖLPA (2005)
Zuarbeit zu möglichen Kompensationsmaßnahmen im Gemeindegebiet Krölpa
GOLWER, A.; SCHNEIDER, W. (1983)
Untersuchungen über die Belastung der unterirdischen Gewässer mit anorganischen toxischen Spurenstoffen im Gebiet von Straßen, Reihe: Forschung Straßenbau und Verkehrstechnik (3919, Bonn Bad Godesberg)
INVER Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH (2010)
Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung (B 281), Erfurt, Januar 2010
LICHTENTHÄLER, U.; REUTER, O. (1987)
Die Seitenstreifen-Altlast, ILS -Schriften 7, S. 56-64, Dortmund
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT (1988)
Entwicklung einer vergleichbaren Methodik zur ökologischen Beurteilung von Bundesfernstraßen auf
allen Planungsebenen. Forschungsbericht FE-Nr. 98066/85 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
137
RECK, H.; KAULE, G. (1992)
Straßen und Lebensräume: Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter Auswirkungen auf Pflanzen,
Tiere und ihre Lebensräume. Abschlussbericht im Auftrag des Bundesministers für Verkehr (FE 02.
125 G 88 L, FE 02. 135 R 89 L), Stuttgart
RECK, H. (2001)
Lärm und Landschaft in: Angewandte Landschaftsökologie, Heft 44, Bundesamt für Naturschutz, Bonn
– Bad Godesberg
SANDLEBEN, W.-I. (1983)
Entwicklung eines Bewertungssystems für die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Straßenplanung. Reihe: Forschung, Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (398), Bonn-Bad Godesberg
SCHOLLES, F. (1997)
Abschätzen, Einschätzen und Bewerten in der UVP - Weiterentwicklung der Ökologischen Risikoanalyse vor dem Hintergrund der neueren Rechtslage und des Einsatzes rechnergestützter Werkzeuge.
UVP spezial Bd. 13, Dortmund
UMWELTBUNDESAMT (1991)
Emissionsszenarien für den Pkw- und Nutzfahrzeugverkehr in Deutschland 1988-2005; Beilage zu
Texte 40/91, Berlin
DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau (1987)
Berechnungsverfahren mit Beiblatt 1. Schalltechnische Orientierungswerte in der städtebaulichen Planung, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Normenausschuss Akustik und Schwingungstechnik (FANAK) im DIN, Berlin
16. BImSchV (1990)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990
22. BImSchV (2002)
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.
Juni 2007
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
6
Anhang
6.1
Einzelkonflikte im Schutzgut Pflanzen
Einzelkonflikt
Nr.
Anhang 138
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
4220, 6214
4250
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6372
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6510
sehr hoch
Schadstoffeintrag
Variante 1a
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
2213, 4250
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2513, 3220, 3230, 6372
4720, 6312
2213, 4250
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6372
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6373
sehr hoch
Schadstoffeintrag
4250
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512, 6372
4733, 6214, 6352
4250, 4710, 7107
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
2211, 6510, 6372
4250
sehr hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2211, 2511, 2513
6372, 6373, 6510
6312
2515, 4250
sehr hoch
Schadstoffeintrag
2513, 3230,7503
6214
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes
2511, 2512, 2513
3230, 4211, 7503
6214
4250, 4710, 6215
sehr hoch
Schadstoffeintrag
4250
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
4250
mittel
Schadstoffeintrag
2512
2212, 6354
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512, 4230
2212, 6354
2213, 4250
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6372
9351
sehr hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6510
sehr hoch
Schadstoffeintrag
hoch
mittel
hoch
mittel
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
Anhang 139
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
6120
4250, 9351
hoch
mittel
6312
6220, 9351
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
6510
6214, 6312
4250, 6220, 9351
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6214
4250, 9351, 9392
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2511
6214
2515, 4250, 9351
9392, 9399
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
13
6214
4250
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
14
6313
2213, 9280, 9311
9351, 9399
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512
4220, 6313
2213, 6220, 9280
9311, 9351, 9392, 9399
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
4250, 4710, 9351, 9392
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6371
hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6510
4220
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
6510, 7503
4220
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
4250, 9351
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6214
4250
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
11
12
1A
2A
3A
4A
Wirkfaktoren
Variante 1b
1
2
3
6372
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6510
sehr hoch
Schadstoffeintrag
2213, 4250
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2513, 3220, 3230, 6372
4720, 6312
sehr hoch
hoch
Schadstoffeintrag
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
4
5
6
7
8
Anhang 140
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
2213, 4250
mittel
6372
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6373
sehr hoch
Schadstoffeintrag
4250
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512, 6372
4733, 6214, 6352
4250, 4710, 7107
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
2211, 6510, 6372
4250
sehr hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2211, 2511, 2513
6372, 6373, 6510
6312
2515, 4250
sehr hoch
Schadstoffeintrag
2513, 3230,7503
6214
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes
2511, 2512, 2513
3230, 4211, 7503
6214
4250, 4710, 6215
sehr hoch
Schadstoffeintrag
4250
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
4250
mittel
Schadstoffeintrag
2512
2212, 6354
4250
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512, 4230
2212, 6354
2213, 4250
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
10
6372, 6510
6120
4250, 9351
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
11
6214
4250, 9351, 9392
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2511
6214
2515, 4250, 9351
9392, 9399
sehr hoch
hoch mittel
mittel
Schadstoffeintrag
12
6214
4250
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
13
6313
2213, 9280, 9311
9351, 9399
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
2512
4220, 6313
2213, 6220, 9280
9311, 9351, 9392, 9399
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
sehr hoch
hoch
Schadstoffeintrag
9
1A
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August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
2A
3A
4A
Anhang 141
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
4250, 4710, 9351, 9392
mittel
4220, 6371
hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
6510
4220
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
6510, 7503
4220
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
4250, 9351
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
6372, 6510
6312
2213
6372
6312
2213
6312
6312
4250
6214
4250
2211, 6510
6313
2213, 4250
2211, 3230
6372, 6373, 6510
6214, 6313
2213, 4250
6372
4211, 6372
6313, 6371
4250
4250, 4710
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
6510
6214
4250, 4710
6214, 6352
4250
2211, 6510
6110, 6214, 6352, 6371
2213, 4250, 9351
6312
4250, 6220, 9351
4211
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
Variante2a
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
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Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
11
12
13
14
1A
2A
3A
4A
Variante 3a
1
2
3
4
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
6214, 6312, 6352
4250, 4710, 6220
9329, 9351
6372
6312
6220, 9351
6372, 6510
4220, 6120, 6214, 6312
4250, 6220, 9351
6214
4250, 9351, 9392
2511
6214
2515, 4250, 9351
9392, 9399
6214
4250
6313
2213, 9280, 9311
9351, 9399
2512
4220, 6313
2213, 6220, 9280, 9311
9351, 9392, 9399
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
4250, 4710, 9351, 9392
4220, 6371
4721
4220, 6214, 6371
4250, 4710
6510
4220
4250, 4710
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
hoch
mittel
4220,6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372
6372
6510
6312
2213
2513, 4720, 6312
2213, 3220, 3230, 4250
6372, 9329
6312
Anhang 142
Wirkfaktoren
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
hoch
mittel
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
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Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
1A
2A
3A
Anhang 143
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
6312
2213, 4250
6372
2213, 4250, 6214, 6373
2211, 6510
6313
2211, 3230, 6510
6313
4211, 4250, 7108
6372
4250
4211, 6372
6371
4250
4211
6214
8220
2211
2512, 6214
4250, 4710, 8220
6510
6214
4250
6510
6214, 6371
2213, 4250, 9351
6110, 6352
9351
2211
6110, 6352
2213, 4250, 9351
9117, 9280, 9311, 9351
2212
9117, 9280, 9311, 9351
6313
2213, 9280, 9311
9351, 9399
2512
2212, 4220, 6313
2213, 6220, 9280, 9311
9351, 9392, 9399
6214
4250
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
4250, 4710, 9351, 9392
4220, 6371
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4170, 4250, 4710
6510
4220
4250, 4710
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
4A
Variante 4a
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Anhang 144
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
Schadstoffeintrag
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372
6372, 6510
6312
2213
6372
6312
2213
6312
6312
6214
2213, 4250
6372, 6373
6214
2213, 4250
2211
6313
4250, 7108
2211, 2513, 6510
6313
4250, 7108
6372
6372
6371
4250
4250, 4710
6510
6214
4250, 4710
6214, 6371
4250
2211, 6510
6214, 6371
2213, 4250, 9351
6110, 6352
6312, 6352
4250, 6220, 9351
4211
6214, 6312, 6352
4250, 4710, 6220, 9329
9351
6372
6220, 9351
6372, 6510
6120, 9351
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
mittel
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Anhang 145
Einzelkonflikt
Nr.
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
13
6312
4220, 6214, 6312
4250, 9351
6214
4250, 9351
6214, 6351
4250, 9117, 9351, 9392
6214
4250
6313
2213, 9280, 9311
9351, 9399
2213, 6220, 9280, 9311
9351, 9392, 9399
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
4250, 4710, 9351, 9392
4220, 6371
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4250, 4710
6510
4220
4250, 4710
6510, 7503
4220
4250, 4710
9351
4250, 9351
hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
mittel
Schadstoffeintrag
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
14
15
16
1A
2A
3A
4A
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Variante 5
1
2
3
4
5
6
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372
6372, 6510
2213, 4250
2513, 3220, 3230, 6372
4720, 6312
2213, 4250
6372
6372, 6373
4250
2512, 6372
4733, 6214, 6352
4250, 4710, 7107
2211, 6510, 6372
4250
2211, 2511, 2513
6372, 6373, 6510
6312
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
hoch
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
2515, 4250
2513, 3230,7503
6214
4250
2511, 2512, 2513
3230, 4211, 7503
6214
4250, 4710, 6215
4250
4250
2512
2212, 6354
4250
2512, 4230
2212, 6354
2213, 4250
4211
4250
9351
6372
9351
6372, 6510
6120
4250, 9351
9351
6510
6220, 9351
7910
2512
4733
7910
6110, 6214
4170, 4250
6110
4250
4250
6540
6214
4250, 9351
9351, 9392
2311, 4211
2312, 4220, 4720
2213, 4250, 4710, 7910,
9351, 9392
3230, 4230
4250, 4710
3230, 4230
4250, 4710
4220, 6214
4220, 6214, 6352
4220, 6371
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4250, 4710
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Anhang 146
Wirkfaktoren
Inanspruchnahme/Überbauung, teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Inanspruchnahme/Überbauung
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Anhang 147
Einzelkonflikt
Nr.
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
21
6510
4220
4250, 4710
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214,
6312
4250
6372
6372, 6510
2213
6312
6372
6312
2213
6312
6312
6214
2213, 4250
6372, 6373
6214
2213, 4250
2211
6313
4250, 7108
2211, 2513, 6510
6313
4250, 7108
6372
6372
6371
4250
4250, 4710
6510
6214
4250, 4710
6214, 6371
4250
2211, 6510
6110, 6214, 6352, 6371
2213, 4250, 9351
6312
4250, 6220, 9351
4211
6214, 6312, 6352
4250, 4710, 6220, 9329, 9351
9351
6510
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
22
Variante 6
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
12
13
14
1A
2A
3A
4A
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
6220, 9351
7910
2512
4733
7910
4170, 4250
6110
4250
6313
2213, 9280, 9311, 9399
2512, 6540
4220, 6214, 6313
2213, 6220, 9280, 9311,
9351, 9392, 9399
4220, 6214
4250, 4710, 9351, 9392
4230, 6510
4220, 6210, 6214, 6352
4250, 4710, 9351, 9392
4220, 6371
4721
4220, 4222, 6214, 6371
4250, 4710
6510
4220
4250, 4710
6510, 7503
4220
4250, 4710
9351
4250, 9351
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
Anhang 148
Wirkfaktoren
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Variante 7
1
2
3
4
5
6
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372
6372, 6510
2213, 4250
2513, 3220, 3230, 6372
4720, 6312
2213, 4250
6372
6372, 6373
4250
2512, 6372
4733, 6214, 6352
4250, 4710, 7107
2211, 6510, 6372
4250
2211, 2511, 2513, 6372,
6373, 6510
6312
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
hoch
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Variante 8
1
2
3
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
2515, 4250
2513, 3230, 7503
6214
4250
2511, 2512, 2513, 3230,
4211, 7503
6214
4250, 4710, 6215
6510
6110, 6214, 6352, 6371
4250, 9351
2212, 6354
4250
2512, 2513, 4230
2212, 6354
2213, 4250
7107, 7920
2512, 7502
4250, 7104, 7105, 7106,
7107, 7108, 7920, 7921, 9370
4250, 7105, 7106, 7107, 7920
5820, 6510
6214, 7101, 7102
4250, 4710, 7105, 7106,
7107, 7108, 7920, 9329, 9392
2312
2312
6220
2511, 2512
6214
4710, 9116
2311
2311
2312
9116
4721
2212
4170
4721
4220, 4222, 4733, 6214, 6371
6220, 4170
4220
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
Sehr hoch
4220, 6214
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
4250
6372, 6510
6372
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
Anhang 149
Wirkfaktoren
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Variante 9
1
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
4250
2513, 3220, 3230, 6372
4720, 6312
2213, 4250
6312
2213, 4250, 4710, 9351
6372, 6373
4250
2512, 6372, 6373, 7501
4733, 6214, 6352
4250, 4710
7101
7106, 7107, 7108, 7910
2512, 4721, 7502, 7504
6214, 7101
4250, 4710, 7106, 7107,
7108, 7910, 7920, 9392
4250, 7106
2512, 2513, 3220
4250, 7106, 7107
7105, 7106, 7107, 7108,
7920, 9370
2512, 7502
4722
4250, 7105, 7106, 7107,
7108, 7920, 7921, 9370
4250, 7105, 7106, 7107, 7920
5820, 6510
6214, 7101, 7102
4250, 4710, 7105, 7106,
7107, 7108, 7920, 9329, 9392
2312
2312
6220
2511, 2512
6214
4710, 9116
2311
2311
2312
9116
4721
2212
4170
4721
4220, 4222, 4733, 6214, 6371
6220, 4170
6510
4220
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
3230
Anhang 150
Wirkfaktoren
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
mittel
sehr hoch
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
sehr hoch
hoch
mittel
Schadstoffeintrag
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
sehr hoch
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
6312
4250
2511, 3230
4220, 6214, 6312
2213, 4250
6372
6214
4710
6372
4710, 6214
4733
4250, 6220
6372, 6550
4733
4250, 6220
2213
3230
2213, 4710
2212
7102
4211, 4721
7102
4710
3220, 4230, 4721
4732, 8101, 4211
6214
6372
6214
4250, 6220
4211, 6213, 6372, 6510
4222, 6214
4250, 6220, 4710
4211, 6223
4222, 4733, 6214
4250
4211, 6223
4222, 4733, 6214
4250
6214, 6371
4170, 4710, 9116
6372, 7505
4220, 7102
7106, 9351
4211, 5820, 6372, 7503, 7505
4220, 6210, 6214, 7101, 7102
4250, 7106, 9351
7503
2212
4250
7503
2212
4250
7506
2212, 7102
7920
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Anhang 151
Wirkfaktoren
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Veränderung des Wasserhaushalts
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Einzelkonflikt
Nr.
13
14
15
16
17
18
Anhang 152
Betroffene Biotope
Bedeutung/
Empfindlichkeit des
Biotops
Wirkfaktoren
7506
4211, 7503, 7506
2212, 7102
4250, 7920
2213
3230, 6372
2213
4710
2512
6214
4710, 6220
2212, 4222, 4733, 6214
4170, 4721
2212, 4220, 4222, 4733,
6214, 6371
4250, 6220
4220
4250
6510, 7503
4220
4250, 4710
4250, 9351
3230, 4230
4250, 4710, 9351, 9392
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
sehr hoch
hoch
Veränderung des Wasserhaushaltes
Schadstoffeintrag
mittel
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
sehr hoch
mittel
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
Schadstoffeintrag
Schadstoffeintrag
Inanspruchnahme/Überbauung
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
6.2
Anhang 153
Wertungsrahmen zur Einschätzung ökologischer Konflikte und Risiken
Die nachfolgenden Wertungsrahmen sind die Beurteilungsbasis zur Einschätzung der ökologischen
Konflikte und Risiken des Straßenbauvorhabens. Grundprinzip ist dabei die Verknüpfung der schutzgutspezifischen Bedeutungen und Empfindlichkeiten mit den Wirkintensitäten der anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Straßenbauprojektes.
6.2.1 Schutzgüter Pflanzen und Tiere
Verlust/ Funktionsverlust von Biotopen
Bedeutung/ Empfindlichkeit der Biotope
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Beeinträchtigungsrisiko von Biotopen und Biotopkomplexen durch Schadstoffeintrag
Bedeutung/ Empfindlichkeit der Biotope, Biotopkomplexe
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Verlust/ Funktionsverlust von Lebensräumen
Bedeutung/ Empfindlichkeit der Lebensräume
Wirkintensität
herausragend
besonders
sehr hoch
sehr hoch
hoch
Beeinträchtigungsrisiko von Lebensräumen durch randliche Beeinträchtigungen
Wirkintensität
Minderung der Eignung der Fläche als Lebensraum um ...%
sehr hoch
100
hoch
75
mittel
50
gering
25
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Anhang 154
6.2.2 Schutzgut Boden
Verlust/ Funktionsverlust des Bodens durch Flächeninanspruchnahme
Bedeutung/Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Beeinträchtigungsrisiko der Böden durch Schadstoffeintrag
Bedeutung für Speicher- und Reglerfunktion
(Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag)
hoch
mittel
Wirkintensität
(mittel)
(hoch)
sehr hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
hoch
mittel
gering
mittel
6.2.3 Schutzgut Wasser
Verlust von Infiltrationsfläche über Grundwasserleiter durch Versiegelung
Bedeutung als Grundwasserleiter/ Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung
Wirkintensität
mittel
sehr hoch
mittel
Beeinträchtigungsrisiko des Grundwassers durch Schadstoffeintrag
Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag
Wirkintensität
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
gering
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Anhang 155
Verlust/ Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch Querung und/ oder Verbauung
Bedeutung des Oberflächengewässers/
Empfindlichkeit gegenüber Verbauung
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Beeinträchtigungsrisiko eines Oberflächengewässers durch Schadstoffeintrag
Bedeutung/Empfindlichkeit des Oberflächengewässers
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
6.2.4 Schutzgut Landschaft
Beeinträchtigung von Flächen mit bedeutender Landschaftsbildqualität durch Verlust/ Inanspruchnahme
Landschaftsbildqualität
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Beeinträchtigungsrisiko der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung
Landschaftsbildqualität / Erholungseignung
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
6.2.5 Schutzgut Klima/ Luft
Verlust/ Funktionsverlust einer Kaltluftleitbahn mit klimatischer Ausgleichsfunktion durch Barrierewirkung
Bedeutung/ Empfindlichkeit der klimatischen Ausgleichsfunktion
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
sehr hoch
sehr hoch
hoch
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
Anhang 156
Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion
Bedeutung/ Empfindlichkeit der lufthygienischen Ausgleichsfunktion
Wirkintensität
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
6.2.6 Schutzgut Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen
Beeinträchtigungsrisiko der Erholungsnutzung durch Verlärmung
Bedeutung/ Empfindlichkeit der Erholungsnutzung
Wirkintensität
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
gering
Beeinträchtigungsrisiko von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen durch Verlärmung
Wirkintensität
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Wohngebiet
Mischgebiet, Einzelhaus, Kleingarten
Grün- und Sportanlage,
Gewerbegebiet
Garten
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
mittel
hoch
sehr hoch
sehr hoch
hoch
gering
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
gering
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
6.3 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und
Döbritzer Schweiz“
Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Uta Röhl
Stand: August 2010
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord
6.4 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich
Uhlstädt“
Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Uta Röhl
Stand: August 2010
IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt
August 2010
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