Neubau der B 281, OU Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord UVS Phase II – Auswirkungsprognose und Variantenvergleich Auftraggeber: Straßenbauamt Ostthüringen Hermann-Drechsler-Str. 1 07458 Gera Auftragnehmer: Bearbeitung: Kartografie: IPU – Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Breite Gasse 4/5 99084 Erfurt Dipl.- Geogr. Michael Giel Gabriele Fischer Stand: August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................I Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................II Tabellenverzeichnis .............................................................................................................II Kartenverzeichnis ...............................................................................................................III 1 Einleitung .........................................................................................................................4 1.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................4 1.2 Methodisches Konzept der UVS Phase II .................................................................5 1.2.1 Methodik des Variantenvergleich ..............................................................................6 1.2.1.1 Schutzgutbezogener Variantenvergleich...................................................................6 1.2.1.2 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ............................................................6 2 Auswirkungsprognose ....................................................................................................8 2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten ......................................................8 2.2 Ermittlung der umwelterheblichen Wirkungen .........................................................10 2.3 Bewerten der Wirkungen/ Wirkintensitäten .............................................................18 2.4 Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der zu erwartenden Auswirkungen ..............23 2.4.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ..................................................................23 2.4.2 Boden .....................................................................................................................60 2.4.3 Wasser ...................................................................................................................65 2.4.4 Klima, Luft ..............................................................................................................72 2.4.5 Landschaft und Erholung ........................................................................................77 2.4.6 Mensch, Wohn- und Wohnumfeldfunktion ..............................................................86 2.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter...............................................................................94 2.4.8 Wechselwirkungen..................................................................................................95 2.5 Betrachtung rechtlicher Auswirkungen....................................................................96 2.5.1 Beeinträchtigung von Schutzgebieten.....................................................................96 2.5.2 Darstellung der Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet .....99 2.5.3 Europarechtlicher Artenschutz..............................................................................102 2.5.3.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................102 2.5.3.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung .......................................................................102 2.5.3.3 abschließende Wertung und Variantenvergleich...................................................123 2.6 Risikovermeidung und –minderung und Kompensationsvorschläge .....................125 2.6.1 Möglichkeiten zur Risikovermeidung und –minderung ..........................................125 2.6.2 Kompensationsvorschläge....................................................................................129 3 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich, Ergebnisdarstellung und Zusammenfassung ......................................................................................................130 4 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der UVS.....................................135 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord II 5 Quellenverzeichnis ......................................................................................................136 6 Anhang .........................................................................................................................138 6.1 Einzelkonflikte im Schutzgut Pflanzen...................................................................138 6.2 Wertungsrahmen zur Einschätzung ökologischer Konflikte und Risiken ...............153 6.2.1 Schutzgüter Pflanzen und Tiere............................................................................153 6.2.2 Schutzgut Boden ..................................................................................................154 6.2.3 Schutzgut Wasser.................................................................................................154 6.2.4 Schutzgut Landschaft ...........................................................................................155 6.2.5 Schutzgut Klima/ Luft............................................................................................155 6.2.6 Schutzgut Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen .........................156 6.3 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ ..................................................................................................................... 6.4 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ ..................................................................................................................... Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bewertungsmethodik einer Risikoeinschätzung ...............................................5 Abbildung 3: Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ .............................100 Abbildung 4: Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“.............................................................101 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Baubedingte Wirkungen ................................................................................11 Anlagebedingte Wirkungen............................................................................12 Streckenlängen und Flächenbedarf der Varianten .........................................13 Übersicht der Verkehrsprognosezahlen .........................................................14 Betriebsbedingte Wirkungen..........................................................................15 Standards für den Lärmschutz.......................................................................17 Bewertungsschema der Wirkintensität bei Flächeninanspruchnahme............19 Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch Schadstoffeintrag ..........................................................................................20 Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch Verlärmung im Schutzgut Mensch/ Wohnen ..................................................20 Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen auf Lebensräume, Erholung und Erholungseignung ............................................21 Bewertungsschema der Wirkintensität bei Zerschneidungen .........................22 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter Wirkungen und Risiken..................................................................................................125 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord III Kartenverzeichnis Karten Phase II (Maßstab 1:7.500) Karte 9 Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen Karte 10 Auswirkungen auf Boden, Wasser und Klima/ Luft Karte 11 Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Kultur und Sachgüter, Landschaftsbild und Erholung / Freizeitinfrastruktur Variante Variante 1a Variante 1b Variante 2a Variante 3a Variante 4a Variante 6 Variante 5 Variante 7 Variante 8 Variante 9 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blatt 1 Blätter Blatt 2 Blatt 2 Blatt 2 Blatt 2 Blatt 2 Karte: Übersicht der Varianten (Maßstab 1:15.000) Karte: Artenschutzfachbeitrag (für alle Varianten) (Maßstab 1:15.000) Karte: FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet (für alle Varianten) (Maßstab 1:7.500) Karte: FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet (für alle Varianten) (Maßstab 1:7.500) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 1 Einleitung 1.1 Vorbemerkung 4 Im Jahr 2004 wurde mit der Erarbeitung der Phase I für die Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa und Pößneck Nord begonnen. Ende des Jahres 2004 lagen die Ergebnisse der Phase I der UVS vor. Auf der Grundlage der relativ konfliktarmen Korridore wurde mit der Erarbeitung der Linien und deren straßenbautechnischen Bewertung begonnen. Im Ergebnis wurden vier Varianten betrachtet. Zwei Trassen umfahren die Ortslage Pößneck im nördlichen Bereich südlich der Waldstraße. Eine Variante schwenkt im Bereich des ehemaligen Landesgartenschaugeländes von der bestehenden B 281 nach Norden ab, um die Lärmprobleme für die Wohnlagen im Bereich „Am Teichrasen“ und „Waldstraße“ zu reduzieren. Der Ausbau der bestehenden B 281 in der Stadt Pößneck stellt eine weitere Variante dar, wobei diese Variante den verkehrlichen Anforderungen nicht gerecht wird. Mit der Erweiterung des Untersuchungsraumes der Phase II und dem Vorliegen der Ergebnisse im Februar 2009 wurden weitere Varianten für diese Ortsumgehungen gesucht. Neben möglicher Trassierungen in dem Erweiterungsraum wurden auch zusätzliche Varianten im ursprünglichen Untersuchungsraum geprüft, wobei insbesondere die Verringerung der Lärmbelastung der Bevölkerung als Ziel stand. Der neue Untersuchungsraum und damit die neu zu betrachtenden Varianten reichen von Rockendorf bis zum westlichen Ortsrand von Oppurg. Die vier ursprünglichen Varianten (1 bis 4) blieben in ihrer Trassierung erhalten, sie wurden jedoch um den Ausbauabschnitt der B 281 zwischen dem ursprünglichen Bauende bei Köstitz bis Oppurg erweitert (neue Bezeichnung 1a bis 4a). Mit der Einhausung der Variante 1a im Bereich der Waldstraße, wird die Verringerung der Verlärmung der Bewohner angestrebt (als Variante 1b). Die Varianten 5 und 6 stellen weitere optimierte Varianten im näheren Umfeld der Ortslagen dar. Bei beiden Varianten wurde ein Tunnel mit ca. 850 m Länge im Bereich Waldstraße vorgesehen. Die Varianten 7 und 8 wurden als noch weiträumigere Umfahrung von Pößneck konzipiert, diese nutzen z.T. die Waldbereiche der Vorderen Heide. Mit der Variante 9 wird jetzt auch eine südliche Trassierung um die Ortslagen in die Prüfung einbezogen. Insgesamt stehen somit 10 Varianten für den Variantenvergleich zur Verfügung, welche in der Phase II dieser UVS beurteilt werden. Als Zielstellung für die Phase II der UVS steht die Herausarbeitung der umweltverträglichsten Trassenvariante bzw. eine Rangfolgeeinschätzung der untersuchten Varianten unter Berücksichtigung risikovermeidender bzw. -mindernder Maßnahmen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 1.2 5 Methodisches Konzept der UVS Phase II Aufbauend auf den Ergebnissen der raumbezogenen Bedeutungs- und Empfindlichkeitsanalyse werden auf Grundlage der ökologischen Risikoanalyse die spezifischen Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Umwelt beurteilt. Es erfolgt eine Überlagerung der prognostizierten Wirkungen (siehe Bewertungsgrundlagen unter Punkt 2.3) auf die räumlich differenzierte Leistungsfähigkeit bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter, welche aus den Ergebnissen der Schutzgutbewertungen der Phase I resultieren. Die Bewertungsmethodik für die Überlagerung und die sich daraus ergebenden Risiken sind ausführlich im Anhang dargestellt. Folgende Abbildung gibt das Vorgehen bei der Beurteilung der Risikoeinschätzung wieder. Abbildung 1: Bewertungsmethodik einer Risikoeinschätzung Eigenschafts- bzw. Klassifikation der Eigenschafts- Ermitteln des Risikos der Beein- Empfindlichkeitsmerkmale und Empfindlichkeitsmerkmale trächtigung (z.B. im Hinblick auf einen Be- (z.B. hoch, mittel, tel, vorhanden) ... ... ... ► ... ... ... ... ... ... ► ... ... ... Nutzungsmerkmale bzw. Belastungsfaktoren der geplanten Maßnahme hoch, mit- vorhanden) lastungsfaktor z.B. Klassifikation der BelastungsFaktoren (z.B. hoch, mit- tel, vorhanden) PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT ET AL. (1993) IN: SCHOLLES (1997) Die Beurteilung der direkten umweltrelevanten Risiken wird schutzgutspezifisch für jede einzelne Variante durchgeführt. Im Ergebnis wird für jedes Schutzgut eine Reihenfolge der Varianten gebildet. Neben der schutzgutspezifischen Reihenfolge werden auch risikovermeidende bzw. mindernde Maßnahmen sowie variantenspezifische Entlastungseffekte berücksichtigt. Weiterhin sind die betroffenen rechtlichen Festsetzungen (z.B. Schutzgebiete) wie auch die indirekten Folgen durch raumstrukturelle Folgewirkungen sowie kumulative Effekte mit anderen Planungen zu beachten. Vor dem Hintergrund der Risikobeurteilung wird abschließend eine Rangfolgeneinschätzung vorgenommen, welche die relativ umweltverträglichste Variante ermittelt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 6 1.2.1 Methodik des Variantenvergleich 1.2.1.1 Schutzgutbezogener Variantenvergleich Die vergleichende Gegenüberstellung einzelner Varianten erfolgt zunächst schutzgutbezogen. Grundlage hierfür ist die Auswirkungsprognose, d.h. die schutzgutbezogenen Einzelergebnisse der Umweltauswirkungen. Da es sich in der Regel um quantitativ erfasste Auswirkungen handelt, orientiert sich die Beurteilung der Varianten an den ermittelten Zahlenwerten. Die Beurteilung der Zahlenwerte, die sich erheblich oder nur geringfügig in den einzelnen Schutzgutfunktionen voneinander unterscheiden können, erfolgt sowohl an den absoluten wie auch relativen Größe, wobei letztere sich durch die prozentualen Unterschiede zwischen den Varianten ermitteln lassen. Die schutzgutbezogene Gesamtreihung über alle relevanten Auswirkungskategorien wird verbal-argumentativ abgeleitet, wobei eine qualitative Einschätzung der jeweiligen Auswirkungskategorie in Abhängigkeit des betroffenen Raumes und der Bedeutung und Relevanz zueinander einzelfallbezogen vorgenommen wird. Für die schutzgutbezogene Beurteilung der Varianten werden die Einzelrisiken der Schutzgutfunktionen (Konfliktrisiko) für die Variante zu einem Gesamtrisiko (Konfliktschwere) für das jeweilige Schutzgut zusammengeführt. Die Beurteilung der Konfliktrisiken wie auch der Konfliktschwere erfolgt anhand einer fünfstufigen ordinalen Skalierung hilfsweise auf der Grundlage von Mittelwerten. Liegen die für eine Variante ermittelten Konflikte im Bereich des Mittelwertes, wird die mittlere Beurteilung vergeben. Varianten, deren Konflikte für die einzelnen Schutzgüter überwiegend unter dem entsprechenden Mittelwert liegen, werden entsprechend als „gering“ bzw. „sehr gering“ eingestuft. Liegen die schutzgutbezogenen Konflikte deutlich über diesem Mittelwert wird die Variante als „hoch“ bzw. „sehr hoch“ eingeschützt. Beurteilung der Varianten bezogen auf die Konfliktrisiken / Konfliktschwere 1 sehr gering 2 gering 3 mittel 4 hoch 5 sehr hoch 1.2.1.2 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich wird eine Gesamtabwägung aller umweltrelevanten Informationen durchgeführt. Eine wesentliche Grundlage stellen die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Variantenvergleiche dar. Im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich wird eine Rangfolge der Varianten aufgestellt, wobei im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie die Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen ermittelt wird. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 7 Neben der schutzgutbezogenen Einstufung und dem Umfang erheblicher Umweltauswirkungen ist im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich zu berücksichtigen, dass nicht alle Schutzgüter und diesbezüglich ermittelte Umweltauswirkungen von gleicher Entscheidungsrelevanz sind. Eine unterschiedliche Gewichtung bzw. Entscheidungsrelevanz kann z.B. aus folgenden Gründen gegeben sein: - Seltenheit bzw. Repräsentanz von Werten und Funktionen des Schutzgutes im Untersuchungsgebiet - Bedeutung bzw. Empfindlichkeit von Werten und Funktionen des Schutzgutes - Unterschiede in der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zwischen den Varianten Die schutzgutübergreifende Reihung und umweltfachliche Entscheidung über die Vorzugsvariante erfolgt verbal-argumentativ und nicht durch Addition der Einstufungen der schutzgutbezogenen Vergleiche. Die vorzunehmende Gewichtung der schutzgutbezogenen Ergebnisse erfolgt unter Berücksichtigung der Abstände in der Rangfolge und im Abgleich mit den Zielsetzungen und Vorgaben des Naturschutzes, der Landes- und Regionalplanung sowie der jeweiligen Fachplanungen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete und auf die europarechtlich geschützten Arten zu untersuchen und in den Variantenvergleich einzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bei dem Vorhandensein von Alternativen zur Unzulässigkeit der Variante führen. Nach der Einschätzung der Konfliktschwere der Varianten, werden diese in eine Reihenfolge gebracht, wobei diese aus umweltfachlicher Sicht gegeneinander abgewogen werden. Rangfolge der Varianten im Vergleich A günstigste Variante B ….. .. ….. H ungünstigste Variante Lässt sich keine eindeutige Bevorzugung einer Variante aus Umweltgesichtspunkten ableiten, so ist es denkbar, dass keine eindeutige Planungsempfehlung aus gesamtumweltfachlicher Sicht ausgesprochen wird. In diesem Fall können jedoch aufgrund des Stellenwertes einzelner Schutzgüter Präferenzen vorgenommen werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 2 Auswirkungsprognose 2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 8 Im Zuge der Linienplanung und im Ergebnis der Phase I wurden mehrere Linienführungen entwickelt. Ziel der Planung ist es, von Rockendorf bis Oppurg eine durchgängige verkehrswirksame Variante zu entwickeln, welche die Stadtlage Pößneck mit Stadtteil Öpitz und die Ortslagen Krölpa und Rockendorf vom derzeitigen Durchgangsverkehr entlastet. In der Umweltverträglichkeitsstudie werden 10 Varianten verglichen. (vgl. auch Karte: Übersicht der Varianten) Variante 1a Die Variante 1a verläuft nördlich der Ortslage Rockendorf und weiter zwischen Zella und dem Wald der Vorderen Heide. Im weiteren Verlauf führt die Variante 1a zwischen Trannroda und Schlettwein unter Querung des Trannrodaer Tales mit einer großen Talbrücke (LW=175 m, LH=14 m). Das Tal des Herschdorfer Baches einschließlich der Landesstraße L 2368 wird mit einer größeren Talbrücke (LW=115 m, LH= 7,7 m) gequert. Die Variante 1a führt wenige hundert Meter südlich der Waldbereiche bis zur Orlamünder Straße. Unmittelbar nördlich von Jüdewein befindet sich die Trasse bis zur Querung der Bärenleite, danach verläuft sie parallel südlich der Wohnbereiche Waldstraße. Anschließend werden Waldstraße, Straße am Teichrasen und die zwischenliegende Grünfläche mit einer großen Talbrücke gequert. In Richtung Südosten verläuft die Variante 1a über die Ackerfläche, um im Bereich des Parkplatzes des ehemaligen Landesgartenschaugeländes westlich von Köstitz auf die bestehende B 281 aufzubinden. Hier erfolgt eine Verknüpfung in Richtung Norden zur L 1108. Die Variante 1a verläuft auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird. Variante 1b Die Variante 1 b entspricht in ihrem Verlauf der Variante 1a. Jedoch wird bei dieser Variante die Straße von der Orlamünder Straße bis kurz vor Querung der Waldstraße auf ca. 1.200 m Länge eingehaust. Variante 2a Die Variante 2a verläuft nördlich von Rockendorf und quert den Talbereich des Zellaer Baches zwischen Zella und Krölpa in etwa mittig mit einer großen Talbrücke (LW=160 m, LH=21 m). Im weiteren Verlauf nach Osten wird die große Ackerfläche bis Trannroda, Schlettwein und Öpitz genutzt. Danach wird der schmale Korridor zwischen Schlettwein und Öpitz und anschließend das Tal des Trannrodaer Baches und die L 2368 mit einer großen Talbrücke (LW=120 m, LH=9,5 m) gequert. Es erfolgt die Anbindung an die alte B 281 im Westen von Pößneck. Im weiteren Verlauf schwenkt die Variante 2a nach Norden, um Pößneck nördlich zu umfahren. Dann werden die nordwestlichen Ausläufer von Jüdewein umfahren und der vorhandene Korridor wie bei den Varianten 1a und b bis zum Bauende genutzt. Variante 3a IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 9 Die Variante 3a entspricht von Baubeginn bis einschließlich der Querung des Zellaer Baches dem Verlauf von Variante 2a. Danach verläuft sie etwas südlicher als Variante 2a im Bereich der Trinkwasserfernleitung. Wie bei Variante 2a wird jedoch der schmale Korridor zwischen Schlettwein und Öpitz genutzt und anschließend das Tal mit einer großen Talbrücke (LW=135 m, LH=9,5 m) gequert. Die Variante 3a schwenkt nach Süden, um im Westen von Pößneck auf die bestehende B 281 aufzubinden. Anschließend wird weitestgehend die bestehende B 281 bis Oppurg ausgebaut und verbreitert. Östlich des Landesgartenschaugeländes erfolgt die Anbindung an den Stadtverkehr und an die L 1108 über eine westliche Umfahrung von Köstitz. Variante 4a Die Variante 4a entspricht in ihrem Verlauf von Bauanfang bis zur Querung der Bärenleite weitgehend dem Verlauf der Variante 2a. Die Querung des Zellaer Baches erfolgt etwas nördlicher als bei Variante 2a, anschließend verläuft die Variante 4a parallel zur vorhandenen Fernwasserleitung. Nach der Querung der „Bärenleite“ verläuft die Variante 4a im Einschnitt in Richtung Südost bis zu der Abbauhohlform, welche mit einer großen Brücke (LW=135 m, LH=10 m) überquert wird. Anschließend führt Variante 4a durch eine Gartenanlage bis zur Straße „Am Teichrasen“, welche ebenfalls überbrückt wird. Über einen Teil des ehemaligen Landesgartenschaugeländes erfolgt die Aufbindung auf die bestehende B 281 bzw. die Anbindung an den Stadtverkehr bzw. an die L 1108 über eine westliche Umfahrung von Köstitz. Danach verläuft die Variante 4a auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird. Variante 5 Die Variante 5 entspricht von Rockendorf bis zur Querung der Orlamünder Straße dem Verlauf der Variante 1a. Anschließend werden die Waldstraße und die angrenzenden Wohnbereiche mit einem ca. 850 m langen Tunnel gequert. In einem weiten Bogen zwischen Deponie, Kläranlage und der Orla im Norden und der landwirtschaftlichen Anlage und Köstitz im Süden verläuft die Variante 5 weiter ostwärts. Nördlich von Köstitz erfolgt eine Anbindung zur L 1108. Danach verläuft die Variante 5 in einem weiten Bogen bis zur Aufbindung auf die bestehende B 281 in der Ortslage Oppurg. Variante 6 Die Variante 6 entspricht in ihrem Verlauf von Rockendorf bis auf die Höhe Sportplatz Pößneck der Variante 4a. Die Orlamündaer Straße wird etwas nördlicher und anschließend werden die Waldstraße und die angrenzenden Wohnbereiche mit einem ca. 850 m langen Tunnel gequert. Zwischen der Deponie im Norden und der landwirtschaftlichen Anlage im Süden macht die Variante 6 einen scharfen Schwenk in Richtung Süden, um dann im Bereich der Parkplätze des ehemaligen Landesgartenschaugeländes wieder auf die bestehende B 281 aufzubinden. Südlich der Deponie erfolgt die Verknüpfung mit der L 1108. Danach verläuft die Variante 6 auf der bestehenden B 281 bis Oppurg, wobei die Straße ausgebaut bzw. geringfügig verlegt wird. Variante 7 Vom Bauanfang bis zur Querung des Herschdorfer Baches entspricht die Lage der der Variante 1a. Nach der Querung des Herschdorfer Baches mit einer großen Talbrücke (LW=95 m, LH=4,7 m) schwenkt die Variante 7 weiter nach Norden und verläuft in den Waldbereichen IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 10 der Vorderen Heide nördlich der äußersten Wohnlagen von Pößneck. In den Waldbereichen ist ein Tunnel von ca. 400 m Länge sowie Einschnitte bis 20 m und Dammhöhen bis 14 m vorgesehen. Nach der Querung und Anbindung der L 1108, der Querung von Bahnlinie Jena-Pößneck und Orla umfährt die Variante 7 den Rehmer See nördlich mit einen weiten Bogen, um in Oppurg wieder auf die bestehende B 281 zu gelangen. Variante 8 Die Variante 8 verläuft nördlich von Rockendorf und Zella und biegt westlich vom Waldhaus in den Waldbereich der Vorderen Heide. Danach verläuft die Trasse auf mehreren Kilometern nur unterbrochen auf einem kurzen Abschnitt östlich von Herschdorf durch Waldbereiche, verbunden mit einem Tunnel (Länge 240 m), mehreren Brücken, hohen Dämmen und Einschnitten. Nördlich der Wohnbereiche von Pößneck geht die Variante 8 auf den Verlauf der Variante 7 über und nutzt die gleiche Trassenführung bis Oppurg und die Verknüpfung an die L 1108 wie Variante 7. Variante 9 Die Variante 9 quert die Kotschau mit einem großen Brückenbauwerk (LH=115 m, LW=4,7 m) und die Bahnlinie Saalfeld-Gera, umfährt südlich die Ortslage Rockendorf und führt südlich an Krölpa vorbei. Über den Fischbach führt eine Brücke (LW=68 m, LH=11,5 m) und anschließend wird das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ nördlich vom Schloss Brandenstein mit einem 930 m langen Tunnel gequert. Die Trasse verläuft mit mehreren hundert Metern Abstand parallel zur Bahnlinie. Südlich von Pößneck, wo das FFH-Gebiet bis an die Stadt heranreicht, wird dieses mit zwei kurzen Tunneln (220 m und 330 m Länge) gequert. Anschließend führt die Trasse zwischen Pößneck und Wernburg zur Querung der 2 Arme der Griebse. Dafür werden große Brückenbauwerke (LW=40 m, LH=10 m und LW=220 m, LH=15 m) notwendig. Der weitere Trassenverlauf führt nördlich an Bodelwitz vorbei, um dann östlich des Gewerbegebietes von Pößneck wieder die Bahnlinie zu queren und in Oppurg wieder auf die bestehende B 281 aufzubinden. Zusätzlich wird eine Verknüpfung der B 281n mit der L 1108 in Richtung Orlamünde notwendig, welche in Anlehnung an den Verlauf der Variante 5 mit einer Neutrassierung nördlich von Köstitz erfolgt. 2.2 Ermittlung der umwelterheblichen Wirkungen Die von Straßenbauvorhaben ausgehenden umweltrelevanten Wirkungen lassen sich unterscheiden in: baubedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die mit dem Bau der Straße und auf die Bauzeit beschränkt verbunden sind, anlagebedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die durch den Baukörper der Straße verursacht werden, betriebsbedingte Wirkungen, d.h. Wirkungen, die durch den Straßenverkehr und die Unterhaltung der Straße verursacht werden. Im Folgenden sollen nun die von dem Straßenbauvorhaben ausgehenden möglichen Wirkungen auf die betroffenen Schutzgüter beschrieben und bewertet werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 11 Beschreibung baubedingter Wirkungen Baubedingte Wirkungen werden durch die Anlage von Bauhöfen, Lagerplätzen und Baustellenzufahrten, die Erd- und Gründungsarbeiten sowie den Baustellenverkehr verursacht. Zudem sind die nicht auf den näheren Trassenbereich beschränkten Eingriffe, wie Materialentnahmen (z.B. Sand-/ Kiesabbau) und Ablagerungen (Aushub) zu berücksichtigen. Einen Überblick der verschiedenen baubedingten Wirkungen und ihrer Relevanz für die jeweiligen Schutzgüter gibt folgende Tabelle. Tabelle 1: Baubedingte Wirkungen Wirkungsfaktor ökologisch bedeutsame Mögliche betroffene Schutzgüter Effekte TP B GW OW KL LE KS vorübergehende Flächeninanzumindest vorübergex x x x x x x spruchnahme durch hende Zerschneidung Einrichtung der Baustelleninfraund Verlust von Flächenstruktur (Baustellenzufahrt, Bauhö- und Raumfunktionen, fe, Lagerplätze etc.), Bodenentmechanische Beschädinahmen, Abgrabungen gungen Schadstoffemissionen und – Beeinträchtigungen x x x x x x x immissionen durch durch Schadstoffeinträge - Abgasemission durch Baumaschinen und Baustellenverkehr; - Staubentwicklung; - Tropfverluste bei Betankung, Wartung und Betrieb der Baumaschinen/ -fahrzeuge - Unfälle Lärmemission und -immission Verlärmung im Umfeld x x x - Maschinenbetrieb der Baustelle bzw. Er- Baustellenverkehr schütterungen Eingriff in den Wasserhaushalt Grundwasserabsenkung x x x x -Minderung der Deckschichten durch Bodenentnahmen, - Abgrabungen im Bereich von Einschnitten, Brückenfundamenten TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/ Luft; LE = Landschaftsbild/ Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch und Wohnen MW x x x Die aufgeführten baubedingten Wirkfaktoren lassen sich auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes nicht erheben und bleiben somit bei der weiteren Betrachtung unberücksichtigt. Beschreibung anlagebedingter Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen werden dauerhaft durch den Baukörper der Trasse verursacht. Umfang und Intensität der Wirkungen sind dabei abhängig von - Linien- und Höhenführung - Ausbaustandard bzw. Trassenquerschnitt - Anzahl und Umfang der vorgesehenen Bauwerke - Flächenbedarf für Knotenpunkte und Nebenanlagen Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der wesentlichen anlagebedingten Wirkfaktoren: IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 2: 12 Anlagebedingte Wirkungen Wirkungsfaktor ökologisch bedeutsame Effekte Flächeninanspruchnahme durch Trassenkörper, Zusatzflächen, Nebeneinrichtungsflächen Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge durch Trassenkörper Visuelle Beeinträchtigungen durch Trassenkörper Veränderungen am Gewässer bei Gewässerquerungen dauerhafter Verlust des Nutzungsund Funktionspotentials auf den versiegelten und umgewandelten Flächen, Veränderung der Bodenstruktur, Verlust des Lebensraumes Zerschneidung von Funktionsbeziehungen wie Lebensräume, Wege, Kaltluftabflussbahnen etc. Beeinträchtigung von Blickbeziehungen bzw. Aussichtspunkten betroffene Schutzgüter TP B GW X X X X OW X KL LE KS MW X X X X X X X X X Einschränkung des Retentions- und X X X X Hochwassersicherungspotentials, Verrohrung/ Ausbau von Oberflächengewässer TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/ Luft; LE = Landschaftsbild/ Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch/Wohnen X Zum derzeitigen Planungsstand kann von folgenden wesentlichen Wirkungen ausgegangen werden: - Flächenverbrauch, durch direkten Flächenbedarf einer Trasse - Zerschneidungs- und Barriereeffekte als indirekte Flächeninanspruchnahme - visuelle Beeinträchtigungen durch Trassenkörper und Gradientenverlauf - Veränderungen am Gewässer bei Gewässerquerungen Flächeninanspruchnahme Mit dem Bau einer Straße ist ein entsprechender Flächenverlust verbunden, der in den betroffenen Bereichen zu einem vollständigen Verlust der Flächen für Natur und Landschaft sowie für diverse Umweltnutzungen führt. Für die Bewertung wurden zum einen die Versiegelung sowie die Flächeninanspruchnahme durch Böschungen berücksichtigt. Informationen zu weiterem Flächenbedarf liegen noch nicht vor. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 3: 13 Streckenlängen und Flächenbedarf der Varianten Variante Streckenlänge in km Ausbaustrecke in km Neubaustrecke in km Flächenbedarf in ha 1a 12,9 3,0 9,9 34,7 1b 12,9 3,0 9,9 32,6 2a 12,4 3,0 9,4 35,9 3a 11,9 5,6 6,3 31,2 4a 12,5 3,0 9,5 40,7 5 12,9 1,8 11,1 42,0 6 12,8 3,0 9,8 38,2 7 13,7 0,0 13,7 47,0 8 14,0 0,0 14,0 47,9 9 12,5 0,0 12,5 37,1 Die Länge der Varianten liegt zwischen knapp 12 km bei der Variante 3 a und 13,7 km bei der Variante 7. Der Flächenbedarf unterscheidet sich mit ca. 31 ha bei der Variante 3a und fast 48 ha bei der Variante 8 erheblich. Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge Neben der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme stellen die durch die Anlage von Straßen verursachten Zerschneidungs- und Barriereeffekte eine wesentliche Wirkung im Landschaftsraum dar. Hiervon sind besonders sensible Räume mit ihren funktionalen Zusammenhängen betroffen, was sich in den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Wasser, Landschaftsbild/ Erholung und Mensch widerspiegelt. Aufgrund der Bedeutung der indirekten Flächeninanspruchnahme für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird dieses Risiko speziell betrachtet. Straßenbaubedingte Habitatfragmentierung und Isolationseffekte gelten als eine wesentliche Ursache des Artenrückgangs. Die Trennung von Teillebensräumen, Tierpopulationen und -wanderwegen bewirkt häufig die Isolation von Lebensräumen, was mit einer Unterschreitung kritischer Flächengrößen, sogenannten Minimalarealen verbunden sein und zum Verlust von Populationen führen kann. Weiterhin wird damit die Besiedlung neuer Lebensräume verhindert. Als zentrales Kriterium zur Beurteilung von Zerschneidungs- und Barriereeffekten empfiehlt sich die Orientierung an kritischen Flächengrößen, die sich aus den Anforderungen verschiedener Tierarten aber auch aus Minimalarealen für Ökosystemtypen ableiten lassen. Die Zerschneidung der Lebensräume wird neben dem Vorhandensein der Straße (anlagebedingt) durch die Verkehrsbelegung (betriebsbedingt) bestimmt, welche insbesondere bei höherer Verkehrsbelegung zu einer zusätzlichen Intensität der Zerschneidung für alle bodengebundene bzw. oberhalb des Bodens aufhaltende Lebewesen führt. Weitere Zerschneidungen von funktionalen Zusammenhängen entstehen bei Querungen von Fließgewässern als wesentliche Leitstrukturen, von geschlossenen Waldbeständen und der IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 14 damit verbundenen Änderung des Bestandsklimas oder durch visuelle Beeinträchtigungen auf Grund von Dämmen > 3 m. Beschreibung betriebsbedingter Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen werden durch den Fahrzeugverkehr sowie durch Unterhaltungsmaßnahmen verursacht. Die wichtigste Größe zur Beurteilung der betriebsbedingten Wirkungen ist die Verkehrsstärke und die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Für alle Varianten ist grundsätzlich von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auszugehen. Abweichend hiervon werden bei Variante 3a im Neubauabschnitt ebenfalls 100 km/h und im Ausbauabschnitt der Ortslage Pößneck 50 km/h erreicht. Die prognostizierten Verkehrsbelegungen (Kfz/ 24 h) sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Tabelle 4: Übersicht der Verkehrsprognosezahlen Variante Verkehrsprognose für B 281n (Kfz/ 24 h) für Variante (je nach Abschnitt) 1a / 1b 14.750 – 22.100 2a / 4a 15.500 – 22.400 3a 15.600 – 20.100 5 12.000 – 20.500 6 15.550 – 22.000 7 10.700 – 18.900 8 11.250 – 18.900 9 13.100 – 18.900 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass auch bei den Neubauvarianten erhebliche Verkehrsmengen auf der ehemaligen B 281 verbleiben. Variante Prognose der verbleibenden Belegung auf der B 281n (Kfz/ 24 h) OD Rockendorf OD Krölpa/OD Öpitz OD Pößneck 4.450 4.400 14.800 2a / 4a 1.800 3.600 8.750 3a 1.800 3.550 19.500 5 2.750 2.650 16.550 6 1.800 3.600 8.750 7 2.750 2.650 11.050 8 - 5.950 10.450 9 3.700 3.800 10.550 1a / 1b Die wurde jedoch bei der Bewertung der Neubelastung (Ausnahme bildet hierbei die Variante 3a) nicht berücksichtigt. Nachfolgende Tabelle zeigt die mit einem Straßenbauvorhaben verbundenen betriebsbedingten Risiken im Überblick. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 5: 15 Betriebsbedingte Wirkungen Wirkungsfaktor Schadstoffimmission durch Emission von Verbrennungsprodukten aus Motoren, Abrieb von Fahrbahnen, Bremsbelägen, Bereifung Schadstoffhaltiger Straßenabfluss durch Tropfverluste, Abrieb, Streugut, Unfälle Lärmemission durch Motoren, Fahrgeräusche Barrierewirkung durch Verkehrsmengen ökologisch bedeutsame Effekte Gefährdung der Umwelt durch additive/ synergetische Wirkungen; bedeutsamer Beitrag zur regionalen/ globalen Belastung der Umwelt Eutrophierung/ Schadstoffeintrag, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit wichtiger Naturgüter TP X B X X X betroffene Schutzgüter GW OW KL LE KS X X X X X X MW X X Verlärmung von LandschaftsteiX X len, Siedlungen Zerschneidung funktionaler ZuX X sammenhänge; Verstärkung anlagebedingter Barriere-/ Trennwirkungen Erschütterung Schädigung von Bauwerken, KulX turdenkmalen etc. durch Vibrationen TP = Tiere und Pflanzen; B = Boden; GW = Grundwasser; OW = Oberflächenwasser; KL = Klima/Luft; LE = Landschaftsbild/Erholung; KS = Kultur- und Sachgüter; MW = Mensch/Wohnen X X X Schadstoffemissionen Die betriebsbedingten Schadstoffemissionen einer Straße lassen sich auf die gasförmigen Rückstände im Rahmen der Kraftstoffverbrennung sowie auf die staubförmigen Freisetzungen durch Reifen-, Fahrbahn- und Bremsbelagabrieb zurückführen. a) gasförmige Stoffgruppen: - Kohlendioxid (CO2) - Kohlenmonoxid (CO) - Stickoxide (NOX) - Schwefeldioxid (SO2) - Kohlenwasserstoffe (HC) b) flüssige Stoffgruppen: - Kraftstoff - Motor- und Getriebeöl - Schmiermittel - Frostschutz - Bremsflüssigkeit c) Stäube und Aerosole: - Rußpartikel mit angelagerten Schadstoffen - Kohlenwasserstoffe: Benzol, Pyren, Fluoanthen, Chrysen, Benz(a)pyren u.a. - Schwermetalle: Blei (Pb), Chrom (Cr), Nickel (Ni), Cadmium (Cd), Zink (Zn), Kupfer (Cu), Arsen (Ar), Vanadium (V) - Asbest - Dioxine und Furane (Umwandlungsprodukte von Zusatzstoffen) Die Schadstoffimmissionen im Umfeld einer Straße resultieren damit aus den Emissionen des Verkehrs. Die Schadstoffausbreitung hängt im wesentlichen vom Verkehrsaufkommen, der Fahrzeugzusammensetzung, der Geschwindigkeit, der Höhenlage der Trasse (Dämme, Ein- IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 16 schnitte), den Ausbreitungshindernissen (Bewuchs, Lärmschutzeinrichtungen etc.) sowie den Witterungsbedingungen ab. Sowohl für die gasförmigen Immissionen CO, HC, NO, SO2, für Staub und sonstige akkumulierbare Substanzen können vergleichbare Ausbreitungsfunktionen angenommen werden. Es lassen sich für stark befahrene Straßen in 200 m Entfernung zur Straße noch geringe Anteile der Schadstoffe in Boden und Luft nachweisen. Dagegen wird der Fahrbahnrandbereich von 10-20 m sehr stark belastet, die Belastung mit zunehmender Entfernung nimmt exponential ab. Neben den gasförmigen Abgaskomponenten stellen Stäube und Aerosole, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Eintrag in Böden und Gewässer, eine weitere wesentliche Belastungsursache dar. Die vom Kfz-Verkehr emittierten Substanzen werden durch Niederschläge in gelöster Form an Schwebstoffen sorbiert oder als Feststoffe von der Fahrbahn abgeschwemmt und gelangen auf diese Weise in den Boden bzw. direkt in die als Vorfluter genutzten Oberflächengewässer. Schadstoffhaltige Straßenabwässer, verursacht durch Tropfverluste von Treibstoffen, Schmiermittel, Fahrbahn- und Reifenabrieb, größere Staubpartikel sowie Streusalzreste, erfahren in Abhängigkeit der Entwässerungsart sowie den jeweiligen standortspezifischen Eigenschaften durch mechanische Filterwirkungen, Verdünnungseffekte bzw. durch chemische, physikalische und biologische Prozesse im Boden bzw. durch Eintrag in Gewässer Veränderungen. Auch hier kann von einem Immissionsband von bis zu ca. 200 m beidseitig der Fahrbahn ausgegangen werden.1 Lärm Eine der wesentlichen Belastungsquellen des Verkehrs stellen Lärmemissionen durch Motoren- und Fahrgeräusche dar. Die Lärmintensität zeigt sich dabei als Funktion der Verkehrsmenge und -zusammensetzung, der Geschwindigkeit, des Fahrbahnbelages und der Gradiente. Die konkrete Lärmausbreitung hängt aber zusätzlich von der Geländelage sowie von vorhandenen Abschirmungen durch Lärmschutzwände, Bebauung oder Vegetation ab. Der Wirkfaktor Lärm verursacht bei längerer Einwirkung z.T. erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich des physiologischen, psychologischen und sozialen Wohlbefindens des Menschen. Auswirkungen auf die Gesundheit können u.a. Schlaf-, Kommunikations-, Rekreations-, Leistungs- und Verhaltensstörungen sowie ein allgemeines Belästigungsempfinden sein. Die Beurteilung der Lärmbelastung und die Einstufung in Belastungszonen orientiert sich an den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, unter Berücksichtigung der Vorsorgewerte der DIN 18005. 1 vgl. GOLWER & SCHNEIDER (1983) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 6: 17 Standards für den Lärmschutz Art der zu schützenden Nutzung reine Wohngebiete, Wochenend- und Ferienhausgebiete DIN 18005 Orientierungswerte in dB(A) Tag Nacht 50 40 reine u. allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete allgemeine Wohn-, Kleinsiedlungs- u. Campingplatzgebiete 55 45 besondere Wohngebiete 60 45 Dorf- und Mischgebiete 60 50 Kerngebiete, Dorf- und Mischgebiete Kern- und Gewerbegebiete 65 55 45 -65 49 64 54 69 59 57 47 55 Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Sondergebiete je nach Art der Nutzung 59 55 Gewerbegebiete Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte in dB(A) Tag Nacht 35 - 65 Es handelt sich bei den angegebenen Werten um Mittelungspegel: Tag (6.00 - 22.00 Uhr) bzw. Nacht (22.00 6.00 Uhr) Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.1992 (BVerwG 230.91) sind auch Kleingartenanlagen schutzbedürftig und entsprechend der Mischgebiete (Tagwert) zu behandeln. Lärmeinträge führen ebenso zu Beeinträchtigungen im Schutzgut Tiere. Obwohl die Reaktionen vieler Tierarten auf Lärmeinwirkung noch nicht bekannt ist, so können nach dem derzeitigen Wissenstand zumindest Vögel als Indikatoren zur Wirkungsabschätzung herangezogen werden. In Garniel et. al (2007) wurde festgestellt, dass Verkehrslärm auf unterschiedliche Arten verschieden wirkt. Dabei kann Lärm insbesondere bei Partnerfindung, bei Revierverteidigung, Gefahrenwahrnehmung und Kontaktkommunikation zu erheblichen Störungen führen. Dies trifft insbesondere für lärmempfindliche Arten zu. Bei eher lärmunempfindlicheren Arten stellt Lärm nicht den entscheidenden Faktor dar, hier scheinen optische Störreize zur Beeinträchtigung zu führen. Deshalb wurde davon ausgegangen, dass eine Kombination aus Lärm (kritischer Schallpegel) und optischen Störreizen (kritische Effektdistanz) zwar je nach Art verschieden, jedoch insgesamt für die Vögel bzw. Tierwelt zur Beurteilung herangezogen werden muss. „Die ersten 100 m vom Straßenrand stellen für alle Vogelarten einen Bereich mit drastisch reduzierter Lebensraumeignung dar.“ Erst mit weiterem Abstand von der Straße spielt der Lärmpegel eine entscheidende Rolle. Bei besonders lärmempfindlichen Arten (z.B. Wachtelkönig) ist bis 47 dB(A) nachts oder z.B. Zwergdommel bis 52 dB(A) tags von einer Abnahme der Lebensraumeignung auszugehen. Um ein sinnvolles Vorgehen in der vorliegenden Prüfung zu erreichen, wurde auf den Wert von 50 dB(A) Tag als unteren Schwellenwert abgestellt. Die der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu Grunde liegenden Lärmwerte stammen aus einer schalltechnischen Berechnung. Diese trägt überschlägigen Charakter und basiert auf IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 18 dem Rechenverfahren "lange gerade Fahrstreifen" der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90). Folgende Schallpegel liegen der weiteren Betrachtung zu Grunde: Isophone 59 dB (A) 54 dB (A) 49 dB (A) Nacht Nacht Nacht Variante 1a 32-45 m 74-109 m 180-256 m 69 dB(A) Tag 22-30 m 64 dB(A) Tag 47-68 m 59 dB(A) Tag 113-164 m 54 dB(A) Tag 267-363 m 50 dB(A) Tag 468-611 m Variante 1b Variante 2a 32-45 m 34-45 m 74-109 m 180-256 m 77-108 m 187-253 m 22-30 m 23-23 m 47-68 m 49-67 m 113-164 m 118-164 m 267-363 m 273-362 m 468-611 m 483-609 m Variante 3a Variante 4a 21-45 m 34-45 m 43-109 m 103-256 m 77-108 m 187-253 m 15-30 m 23-30 m 29-68 m 49-67 m 64-164 m 118-164 m 156-363 m 273-362 m 299-611 m 483-609 m Variante 5 Variante 6 29-42 m 34-45 m 65-101 m 153-238 m 77-108 m 187-253 m 20-28 m 23-30 m 42-63 m 49-67 m 100-153 m 118-164 m 236-341 m 273-362 m 426-581 m 483-609 m Variante 7 Variante 8 29-42 m 30-42 m 66-99 m 68-99 m 160-234 m 166-234 m 21-28 m 21-28 m 42-62m 44-62 m 100-151 m 104-151 m 237-337 m 245-337 m 428-575 m 441-575 m Variante 9 31-42 m 70-99 m 170-234 m 21-28 m 45-62 m 107-151 m 250-337 m 449-575 m Barrierewirkung In Abhängigkeit von der Verkehrsdichte ergeben sich z.T. erhebliche Trennwirkungen durch eine Straße. Diese betrifft sowohl den Menschen in seinen Bewegungsgewohnheiten durch die Unterbrechung von Wegebeziehungen, durch die Minderung der Erholungswirksamkeit sowie ggf. durch Zeitverluste infolge eingeschränkter Überquerungsmöglichkeiten.2 Aber auch Lebens- und Aktivitätsräume für diverse Tierarten werden durchschnitten und damit häufig in ihrer Ausdehnung begrenzt. Ein besonderes Problem stellt in diesem Zusammenhang die Beeinträchtigung der Wandertätigkeit zwischen Teillebensräumen z.B. bei Amphibien dar. Darüber hinaus entstehen durch die veränderten Nahrungs-, Licht- und mikroklimatischen Verhältnisse Isolations- und Lockeffekte, die den Tod einzelner Individuen bzw. im Extremfall das Absterben ganzer Populationen sowie Veränderungen ganzer Lebensräume hervorrufen können. Erschütterung Die durch den Fahrzeugverkehr besonders dem Schwerlastverkehr ausgelösten Vibrationen können zu erheblichen Schäden an in unmittelbarer Umgebung befindlichen Bauwerken, Kulturgütern etc. führen. Konkrete Aussagen lassen sich auf der derzeitigen Planungsebene nicht treffen, so dass die Auswirkungen nicht näher untersucht werden. 2.3 Bewerten der Wirkungen/ Wirkintensitäten Die in den vorhergehenden Kapiteln beschriebenen Wirkungen werden hinsichtlich ihrer Wirkintensität bewertet. Anlagebedingte Wirkungen Durch Versiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme gehen die vorhandenen Schutzgutfunktionen durch direkte Beanspruchung vollkommen verloren bzw. werden stark verändert. Hierzu zählen auch methodisch Brücken < 20 m lichter Weite. Größere Brücken führen im- 2 Nach HARDER (in: SANDLEBEN, 1983) können Straßen mit Verkehrsbelastungen von ca. 300 bis 350 KFZ/h ohne besondere Hindernisse, Wartezeiten oder Stockungen vom Menschen gefahrlos überquert werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 19 mer noch durch starke Verschattung und bauliche Beanspruchung zur Beeinträchtigung der überbrückten Fläche. Tabelle 7: Bewertungsschema der Wirkintensität bei Flächeninanspruchnahme konstruktives Merkmal Bewertung der Wirkintensität anlagebedingt Fahrbahn, Bankett, Damm, Einschnitt, Brücke (Lichte Weite < 20 m) Brücke (Lichte Weite > 20 m) sehr hoch mittel Betriebsbedingte Wirkungen Die wichtigste Größe zur Beurteilung der betriebsbedingten Wirkungen ist die Verkehrsstärke. Diese schwankt zwischen ca. 10.700 Kfz/ 24 h auf Teilabschnitten der Variante 7 und ca. 22.100 Kfz/ 24 h auf Teilabschnitten der Varianten 1a, 1b und 3a Variante (vgl. Tabelle 4). Schadstoffeintrag Bei Schadstoffeinträgen ist die vorhandene Vorbelastung zu berücksichtigen. Diese spielt insbesondere auf der bestehenden B 281 eine Rolle (11.300 Kfz/ 24 h). Die Bereiche mit vorhandener Vorbelastung werden nicht neu beeinträchtigt und deshalb in der Bilanz nicht berücksichtigt. Bei allen Varianten wird methodisch von gleichen randlichen Wirkungen durch Schadstoffeintrag ausgegangen, da sich die Verkehrsbelegungen der Varianten in ähnlichem Rahmen bewegen. Bei den abiotischen Schutzgütern treten die erheblichsten Wirkungen durch Schadstoffeintrag im direkten Fahrbahnrandbereich bis ca. 20 m Abstand auf, mit erheblichen Wirkungen ist noch bis ca. 100 m zu rechnen. Darüber hinaus reichende Einträge spielen hinsichtlich ihrer Intensität und damit für die Bewertung eine untergeordnete Rolle. Im Schutzgut Tiere und Pflanzen besonders bei den Biotoptypen ist von einer höheren Wirkintensität des Schadstoffeintrages als bei den abiotischen Schutzgütern auszugehen. Die der Bewertung zu Grunde liegenden Wirkintensitäten werden in der folgenden Tabelle wiedergegeben. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 8: 20 Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch 3 Schadstoffeintrag Bereich Bewertung der Wirkintensität bis ca. in m Schadstoffeintrag in Biotoptypen Boden, Wasser, Klima 20 sehr hoch sehr hoch 50 sehr hoch hoch 100 hoch mittel 200 mittel gering Berücksichtigung der Vorbelastung entlang der bestehenden B 281 Entlang der bestehenden B 281 ist bis zu einem Abstand von 50 m zur Fahrbahn von einer Vorbelastung der abiotischen Schutzgüter auszugehen, so dass für diesen Bereich kein neuer Schadstoffeintrag bilanziert wird. Verlärmung Im Schutzgut Mensch spielt die Verlärmung von Aufenthalts- bzw. Erholungsräumen eine entscheidende Bedeutung. Bei der Verwendung der Isophonen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese ohne die konkrete Relief- und Bebauungssituation und Trassenlage ermittelt wurden, die Trassen sich jedoch überwiegend in Einschnitt- oder Dammlage befinden. Bei den meisten Flächennutzungskategorien (Wohn-, Misch-, Sonder-, Gewerbegebiet) sind Tag- und Nachtwerte zu berücksichtigen. Zur Vereinfachung wurden methodisch die Reichweiten der Grenzwerte in drei Wirkzonen eingeteilt, wobei die größere Reichweite der Isophonen verwendet wird. Tabelle 9: Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen durch Verlärmung im Schutzgut Mensch/ Wohnen Isophone dB (A) Bewertung der Wirkintensität Nacht / Tag Verlärmung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion 59 / 69 sehr hoch 54 / 64 hoch 49/ 59 mittel Bei der Festlegung der Beeinträchtigungsrisiken wurde dem überschlägigen Charakter der Werte Rechnung getragen. Die Einstufungen in der Risikotabelle aus den Lärmbelastungen (Isophonen) und vorhandenen Empfindlichkeiten (Gebietsnutzungen) erfolgten unter der 3 FRÖLICH & SPORBECK (2000) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 21 Prämisse der deutlichen Herausarbeitung der unterschiedlichen Betroffenheiten. (siehe Kapitel 6.2.6) Für die naturgebundene Erholung stellt insbesondere die Verlärmung eine wesentliche Beeinträchtigung dar. Je höher die Verlärmung desto stärker wird die vorhandene Funktion beeinträchtigt. Als Erheblichkeitsschwelle für die Minderung des Landschaftsraumes in seiner Erholungseignung wird die 50 dB (A) Tag Isophone angenommen. Dagegen weist der siedlungsnahe Freiraum seine Bedeutung nicht durch seine Struktur sondern durch seine Siedlungsnähe auf. Zur Ermittlung der Beeinträchtigung dieser Flächen durch Verlärmung wurde von einem Mittelungspegel ab 54 dB(A) Tag ausgegangen. Für empfindliche Tiere und ihre Lebensräume spielen neben der Verlärmung weitere Wirkungen wie Schadstoffeintrag, optische Effekte etc. eine Rolle. In dem näheren Trassenbereich verringern Lock- und Sogeffekte mit daraus resultierenden Mortalitäten, optische Störwirkungen bzw. Schadstoffeintrag die Lebensraumeignung. Im weiteren Abstand zur Trasse überwiegen dann die akustischen Wirkungen. Eine Betrachtung einzelner Arten ist im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie nicht leistbar, so dass auf die bedeutenden Lebensräume Bezug genommen wird. Bei der Ausgrenzung der Lebensräume spielte die Empfindlichkeit und Bedeutung der Arten eine wesentliche Rolle. Für die Einschätzung der Wirkintensität der randlichen Wirkungen werden bis 100 m Abstand die optischen Effekte und Schadstoffeintrag berücksichtigt, danach überwiegen bis zur 50 dB (A) Tag-Isophone die Lärmwirkungen. Die konkrete Minderung der Lebensraumeignung in Abhängigkeit von den randlichen Wirkungen ist im Anhang 6.2.1 dargestellt. Nachfolgende Tabelle gibt die Wirkintensitäten für die randlichen Wirkungen auf Lebensräume bzw. Erholung (Schutzgut Mensch) und Erholungseignung (Schutzgut Landschaftsbild) wieder. Tabelle 10: Bewertungsschema der Wirkintensität für randliche Wirkungen auf Lebensräume, Erholung und Erholungseignung Isophone Bereich dB (A) bis ca. Tag in m - Bewertung der Wirkintensität optische Effekte, Verlärmung, teilweise Schadstoffbelastung Lebensräume von Tieren Erholungseignung/ -nutzung 50 sehr hoch sehr hoch - 100 hoch hoch 54 363 mittel 50 661 gering mittel Zerschneidung Die visuelle Zerschneidung hängt im Wesentlichen von der Höhe des Baukörpers und der damit verbundenen Sichtbarkeit ab. In dieser leicht reliefierten Landschaft sind besonders Dammhöhen ab ca. 3 m weit sichtbar. Deshalb wird ab dieser Dammhöhe von einer höheren IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 22 Wirkintensität ausgegangen. Einschnitte werden in der Landschaft noch weniger wahrgenommen, hier werden erst Einschnittstiefen ab 5 m als erheblich angenommen. Die Zerschneidung von faunistischen Funktionsbeziehungen wird neben der Breite der Straße auch von deren Verkehrsbelegung bestimmt. Der geplante Straßenkörper der B 281 wird eine erhebliche Zerschneidungswirkung hervorrufen. Dagegen kann bei Brückenbauwerken mit einer lichten Weite > 20 m eine geringere Wirkung prognostiziert werden. Die Brücken mit lichter Weite ≤ 20 m werden wie die Gleichlage behandelt. Die Bewertung der Wirkintensität der geplanten Trassen gibt folgende Tabelle wieder. Tabelle 11: Bewertungsschema der Wirkintensität bei Zerschneidungen konstruktives Merkmal Bewertung der Wirkintensität visuelle Zerschneidung Zerschneidung von faunistischen Funktionsbeziehungen Damm > 3 m, Einschnitt > 5 m sehr hoch sehr hoch Gleichlage, Einschnitt < 5 m, Damm < 3 m - sehr hoch Brücke > 20 m - mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 2.4 23 Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der zu erwartenden Auswirkungen Nachfolgend werden schutzgutweise die zu erwartenden Auswirkungen beschrieben. Am Ende jedes Kapitels zu dem jeweiligen Schutzgut stehen die Varianten in der Reihenfolge der Verträglichkeit. Der Ausbaubereich der B 281 zwischen Köstitz und Oppurg ist für die Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a und 6 identisch. Deshalb wurde dieser Abschnitt für die genannten Varianten in einer gemeinsamen Karte dargestellt. Die Konflikte in diesem Abschnitt werden in der notwendigen Nummerierung durch den Buchstaben A (Ausbauabschnitt) ergänzt. 2.4.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Risikobeschreibung Biotope Nachfolgend sind die Risiken, die mit jeder Variante verbunden sind, beschrieben. Eine Auflistung der Einzelkonflikte für die Varianten befindet sich im Anhang unter 6.1. Variante 1a Durch die Variante 1a gehen durch das Straßenbauwerk 0,16 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A) vier Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 4, 6, 10) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,62 ha) durch das Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Laubbaumreihen im Talbereich des Herschdorfer Baches und nördlich Jüdewein (EKNr. 9 und 10) naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Baumreihe an der B 281 im Bereich des Knotens Pößneck-Ost (EK-Nr. 13 und 14) Im anschließenden Ausbaubereich der B 281 gehen weitere hochwertige Biotope verloren: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 24 die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 8,86 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte außerhalb der Ortslagen, Grünflächen (z. T. Flächen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes) und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,8 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9,5 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 73 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer, Trannrodaer und Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein betroffen. Variante 1b Durch die Variante 1b gehen durch das Straßenbauwerk 0,13 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A) drei Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,62 ha) durch das Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Laubbaumreihe im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9) naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Allee an der B 281 im Bereich des Knotens Pößneck-Ost (EK-Nr. 12 und 13) naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 25 Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 8,62 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte außerhalb der Ortslagen, Grünflächen (z. T. Flächen des ehemaligen Landesgartenschaugeländes) und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,8 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 68 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer, Trannrodaer und Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein betroffen. Variante 2a Durch die Variante 2a gehen 0,11 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Zellaer Baches (EKNr. 6) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A) drei Obstbaumreihen an Straßen (EK-Nr. 2, 7, 11) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,22 ha) durch die Variante 2a. Betroffen sind insbesondere: mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) drei Laubbaumreihen (EK-Nr. 3 und 4 nordwestlich von Rockendorf; EK-Nr. 10 am Sportplatz im Westen von Jüdewein) Obstbaumgruppe am östlichen Ortsrand von Schlettwein/ Öpitz (EK-Nr. 9) naturnahes Feldgehölz an der L 1108 und Allee an der B 281 im Bereich des Knotens Pößneck-Ost (EK-Nr. 13 und 14) naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Zellaer Bach und den Trannrodaer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese im Zuge der Brücke über den Zellaer Bach (EK-Nr. 6), die Überbauung von Feldgehölzen und Obstbaumgruppen im Bereich der Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 9) und die Überbauung eines Feldgehölzes infolge der Überbrückung der Grünfläche am Teichrasen in Pößneck (EK-Nr. 12). Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 6,2 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder Baumgruppen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 26 Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,52 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 8,86 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 41 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den Ortsrandbereichen von Schlettwein, Öpitz, Jüdewein und Köstitz sowie am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Variante 3a Durch die Variante 3a gehen 0,23 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Zellaer Baches (EKNr. 6) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EKNr. 10 im Trannrodaer Tal) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A) zwei Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2 und 7) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,95 ha) durch die Variante 3a. Betroffen sind insbesondere: mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) naturnahe Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz und an der L 1108 (EK-Nr. 9, 10 und 14) vier Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 11), zwei Alleen (EK-Nr. 6 und 13) und eine Hecke (EK-Nr. 11) entlang von Straßen naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf, eine Streuobstwiese und eine Allee, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind ca. 6,2 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder Baumgruppen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281 durch Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung durch Überbauung verloren. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 9 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 46 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den Ortsrandbereichen von Schlettwein, Öpitz sowie am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 27 beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind am häufigsten entlang des Kotschaubaches in Pößneck betroffen. Variante 4a Durch die Variante 4a gehen 0,08 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 3A) drei Obstbaumreihe entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 7 und 12) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (1,08 ha) durch die Variante 4a. Betroffen sind insbesondere: mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) Feldgehölz südlich von Zella (EK-Nr. 5) Obstbaumgruppe und Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EK-Nr. 9) naturnahe Feldgehölze im Bereich der Abbauhohlform nördlich Jüdewein und an der L 1108 (EK-Nr. 14 und 15) vier Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 11, 13) und eine Allee (EK-Nr. 16) naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach (EK-Nr. 6) werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf und eine Allee, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 7,4 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche, Baumgruppen oder kulturbestimmte Nadelwälder außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut bzw. im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281 durch Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung durch Überbauung verloren. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,2 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 10 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 43 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den Ortsrandbereichen von Schlettwein / Öpitz, im Bereich der Abbauhohlform nördlich Jüdewein und am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Variante 5 Durch die Variante 5 gehen durch das Straßenbauwerk 0,22 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Kleines Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches (EK-Nr. 9) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 28 Trockenrasen (geschützt nach § 30 BNatSchG) westlich von Jüdewein im Bereich der Mittelanbindung an die B 281 (EK-Nr. 10) Feuchtwiesen und Röhricht (beide geschützt nach § 30 BNatSchG) östlich von Köstritz (EK Nr. 18, betrifft planfestgestellte A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 21) vier Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6 und 12) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,98 ha) durch das Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) naturnahe Feldgehölze nördlich Jüdewein und im Bereich der Anbindung an die L1108 (EK-Nr. 13 und 15) eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 9) und eine Hecke (EK-Nr. 13) entlang von Straßen naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland sowie Laubbaumreihe nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 19, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 20 und 21) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6) und die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7). Beim Bau der großen Talbrücke über den Trannrodaer Bach kann es zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 10,08 ha betroffen. Davon werden durch die Variante 5 (einschließlich der ca. 1 km langen Anbindung an die B 281) überwiegend Intensivgrünland überbaut. Zum Teil sind Staudenfluren frischer Standorte, Grünflächen und Gärten betroffen. Im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 2 ha der Biotope, mit hohem Risiko für ca. 8 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 69 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer, Trannrodaer und Herschdorfer Baches durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Beidseitig des Tunnels im Bereich Waldsiedlung werden wertvolle Gehölz- und Trockenbiotope durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Im Bereich Köstitz/ Steinmühle (A/E-Maßnahmen des Straßenbaues) kommt es ebenfalls zu Beeinträchtigungen wertvoller Feucht- und Gehölz- und Grünlandbiotope durch Schadstoffeintrag. Mittelwertige Biotope sind großflächig nordwestlich von Schlettwein betroffen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 29 Variante 6 Durch die Variante 6 gehen 0,08 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung von Oppurg an die B 281 (EK-Nr. 1A) drei Obstbaumreihen entlang von Straßen (EK-Nr. 2, 7, 11) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,76 ha) durch die Variante 6. Betroffen sind insbesondere: mesophiles Grünland und naturnahes Feldgehölz südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) Feldgehölz südlich von Zella (EK-Nr. 5) Obstbaumgruppe und Feldgehölze am Ortsrand von Schlettwein/Öpitz (EK-Nr. 9 im Trannrodaer Tal) drei Laubbaumreihen (EK-Nr. 3, 4, 10) und Allee (EK-Nr. 14) entlang von Straßen und Wegen naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland an der B 281 nordöstlich von Pößneck (EK-Nr. 1A, betrifft A/E-Maßnahmen des Straßenbaus) mesophiles Grünland und Obstbaumgruppe am Gamsenberg (EK-Nr. 2A und 3A) Im Bereich des Brückenbauwerks über den Zellaer Bach (EK-Nr. 6) werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie der naturnahe Bachlauf und eine Allee, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 7,08 ha betroffen. Dabei werden vor allem Intensivgrünland, Staudenfluren frischer Standorte sowie Gebüsche oder kulturbestimmte Nadelwälder bzw. Laubwaldaufforstungen außerhalb der Ortslagen sowie Grünflächen und Gärten an den Ortsrändern überbaut. Im Bereich der Anbindung gehen südlich der B 281 durch Änderungen im nachgeordneten Netz Teile des Kotschaubaches mit mittlerer Bedeutung durch Überbauung verloren. Im Ausbauabschnitt östlich von Pößneck kann es bei der Querung der Gamse zum teilweisen Verlust von Bachabschnitten kommen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,1 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 8,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 40 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Zellaer Baches sowie in den Ortsrandbereichen von Schlettwein / Öpitz und am Gamsenberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Variante 7 Durch die Variante 7 gehen durch das Straßenbauwerk 0,16 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Röhrichtflächen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) am westlichen Ortsrand von Schlettwein/Öpitz im Zuge der Anbindung an die B 281 (EK-Nr. 8) drei Obstbaumreihen entlang von Ortsverbindungsstraßen (EK-Nr. 2, 4, 6) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 30 Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,65 ha) durch das Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) naturnahes Feldgehölz im Talbereich des Trannrodaer Baches (EK-Nr. 7) naturnahes Feldgehölz am westlichen Ortsrand von Schlettwein/Öpitz im Zuge der Anbindung an die B 281 (EK-Nr. 8) mesophiles Grünland am westlichen Ortsrand von Oppurg (EK-Nr. 16) zwei Laubbaumreihen, eine Hecke und eine Obstbaumgruppe (EK-Nr. 8 und 9) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Lausnitzbach, den Zellaer Bach, den Trannrodaer Bach und den Herschdorfer Bach werden Biotope mit hoher und sehr hoher Wertigkeit überbaut, wie naturnahe Bäche, Standgewässer und Gehölzstrukturen, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Hervorzuheben ist die Überbauung einer Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) bei Zella im Bereich der Brücke über die K204 (EK-Nr. 6), die Überbauung eines Eichen-Hainbuchenwaldes durch die Brücke über den Trannrodaer Bach (EK-Nr. 7) und die Überbauung von Sumpfhochstauden (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich der Gamse (EK-Nr. 15). Der Flusslauf der Orla wird zwei Mal überbrückt (EK-Nr. 12 und 14), was jeweils als mittlerer Konflikt gewertet wird. Weiterhin kann es beim Bau der großen Talbrücke über den Trannrodaer Bach zu Veränderungen des Wasserhaushaltes kommen, die zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen führen können. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 17,3 ha betroffen. Dieser relativ große Verlust resultiert aus der Durchfahrung der zusammenhängenden Waldbereiche nördlich von Pößneck, wobei mit Ausnahme des Tunnels am Ratsberg von der Variante 7 vor allem kulturbestimmter Kiefernmischwald neben Fichtenmischwald und Robinienwald in Anspruch genommen werden (EK-Nr. 10 und 11). Durch das Straßenbauwerk mit Fahrbahn und Böschungen entsteht innerhalb der bisher geschlossenen Nadelwälder eine breite von Gehölzen freigestellte Schneise. Dadurch kann es zu klimatischen Veränderungen kommen, die zu einer Gefährdung des angrenzenden Waldbestandes führen können. In den Offenlandbereichen ist von den Biotopen mittlerer Bedeutung vor allem Intensivgrünland betroffen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 1,5 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 5,7 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 106 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz sowie bei der Querung des Zellaer, Trannrodaer, Herschdorfer Baches und der Gamse durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind großflächig nördlich von Pößneck und nordwestlich von Schlettwein betroffen. Die Variante 7 läuft auf ca. 2,8 km Länge mit großen Einschnitts- und Dammböschungen durch Waldbereiche, was den Verlust von großen Waldflächen zur Folge hat. Variante 8 Durch die Variante 8 gehen durch das Straßenbauwerk 0,12 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 31 Sumpfhochstaudenflur (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich der Gamse (EKNr. 13) Streuobstwiese (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Bereich der Ortsanbindung Oppurg (EK-Nr. 14) zwei Obstbaumreihen und eine Obstbaumallee entlang von Straßen (EK- Nr. 3 und 5) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (0,66 ha) durch das Straßenbauwerk. Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz und mesophiles Grünland südlich von Lausnitz (EK-Nr. 1) kulturbestimmter Ahornwald westlich vom Waldhaus (EK-Nr. 6) mesophiles Grünland am westlichen Ortsrand von Oppurg (EK-Nr. 14) eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 4) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Herschdorfer Bach, über die Orla und die Gamse werden naturnahe Gewässerläufe mit hoher bis sehr hoher Wertigkeit (zum Teil geschützt nach § 30 BNatSchG) überbaut. Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 22,8 ha betroffen. Dieser große Verlust resultiert aus der Durchfahrung der zusammenhängenden Waldbereiche nordwestlich von Zella und nördlich von Pößneck, wobei mit Ausnahme des Tunnels am Ratsberg von der Variante 8 großflächig kulturbestimmter Kiefernmischwald und Fichtenmischwald sowie weitere Waldflächen, wie z. B. Lärchenwald und Robinienwald in Anspruch genommen werden. Durch das Straßenbauwerk mit Fahrbahn und Böschungen entsteht innerhalb der bisher geschlossenen Nadelwälder eine breite von Gehölzen freigestellte Schneise. Dadurch kann es zu klimatischen Veränderungen kommen, die zu einer Gefährdung des angrenzenden Waldbestandes führen können. Bei Biotopen mittlerer Bedeutung ist in den Offenlandbereichen vor allem Intensivgrünland betroffen. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 0,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für 5,1 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 140 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Lausnitzbaches, im Gamsetal und westlich Oppurg sowie vereinzelt bei der Tangierung von Laubwaldbereichen und bei der Querung der Orla beeinträchtigt. Im Zuge der 6,5 km langen Querung der Waldbereiche sind großflächig mittelwertige Waldbiotope durch Schadstoffeintrag betroffen. Die Variante 8 läuft auf ca. 6,5 km Länge mit großen Einschnitts- und Dammböschungen durch Waldbereiche, was den Verlust von großen Waldflächen zur Folge hat. Variante 9 Durch die Variante 9 gehen durch das Straßenbauwerk 1,27 ha Biotope mit sehr hoher Bedeutung verloren. Schwerpunktmäßig sind folgende Biotope betroffen: Feuchtwiesen (geschützt nach § 30 BNatSchG) im Talbereich des Kotschaubaches (EKNr. 1) Trockenrasen und Trockengebüsche (beide geschützt nach § 30 BNatSchG) am Erzberg (EK-Nr. 8) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 32 Ahorn- und Eschen-Ahorn-Schlucht-, Block- und Hangwald nordwestlich von Wernburg innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 10) Eichen-Hainbuchenwald im Talbereich der Griebse (EK-Nr. 11) drei Obstbaumreihen (EK-Nr. 2, 7 und 10) Feuchtwiese und Röhricht der Kompensationsmaßnahme im Orlatal (EK-Nr. 18) Weiterhin kommt es zum Verlust von Biotopen mit hoher Bedeutung (1,98 ha) durch das Straßenbauwerk). Betroffen sind insbesondere: naturnahes Feldgehölz entlang der Bahnlinie südwestlich Rockendorf (EK-Nr. 2) trockene Staudenflur südöstllich Rockendorf (EK-Nr. 3) kulturbestimmter Buchenwald am Pinsenberg innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 5) naturnahes Feldgehölz nordöstlich von Brandenstein (EK-Nr. 7) mesophiles Grünland und Staudenfluren auf trockenem Standort sowie naturnahes Feldgehölz am Erzberg (EK-Nr. 8) kulturbestimmter Buchenwald und mesophiles Grünland nordwestlich von Wernburg innerhalb des FFH-Gebietes (EK-Nr. 10) kulturbestimmter Buchenwald im Talbereich der Griebse (EK-Nr. 12) naturnaher Bachlauf, mesophiles Grünland und Staudenfluren auf trockenem Standort sowie naturnahes Feldgehölz im Talbereich der Gamse (EK-Nr. 15) mesophiles Grünland südwestlich von Oppurg (EK-Nr. 16) eine Laubbaumreihe (EK-Nr. 1) Im Bereich der Brückenbauwerke über den Fischbach (EK-Nr. 5) und die Griebse (EK- Nr. 11 und 12) werden naturnahe Bäche mit hoher Wertigkeit überbaut, hier ist jeweils von einem mittleren Konflikt durch Verlust auszugehen. Im Bereich des Tunnels bei Brandenstein kann es zur Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotoptypen (z. B. Großseggenried, Feuchtgrünland) insbesondere im Talbereich des Fischbaches kommen (EK-Nr. 6). Im Bachtal des östlichen Armes der Griebse ist die Überbauung von Roterlenwald (geschützt nach § 30 BNatSchG) hervorzuheben, der beim Bau der großen Talbrücke durch Veränderungen des Wasserhaushaltes gefährdet ist (EK-Nr. 12). Bei den Biotopen mit mittlerer Bedeutung sind 3,22 ha betroffen. Dabei werden in offenen Lagen vor allem Intensivgrünland und Staudenfluren frischer Standorte, Gebüsche und strukturarme Bäche überbaut. In Waldbereichen gehen kulturbestimmte Nadelwälder und Pionierwälder mit mittlerer Bedeutung verloren. Durch Schadstoffeintrag ergeben sich insgesamt Beeinträchtigungen mit sehr hohem Risiko für ca. 3,6 ha der Biotope, mit hohem Risiko für ca. 20 ha der Biotope und mit mittlerem Risiko für ca. 59 ha der Biotope. Hoch- und sehr hochwertige Biotope werden insbesondere im Umfeld des Standgewässers südlich von Lausnitz, bei der Querung des Fischbaches, der Griebse und der Gamse sowie am Erzberg und am Kochberg durch Schadstoffeintrag beeinträchtigt. Mittelwertige Biotope sind großflächig südlich von Öpitz betroffen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 33 Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffe- Beschreibung ne Variante P1 2a, 3a - Verlust von Teilen einer Streuobstwiese, Überbauung der Streuobstwiese und des Zellaer Baches durch ein großes Brückenbauwerk sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung P2 1a, 1b, 5, 7 - Verlust und Überbauung hochwertiger Biotopstrukturen im Talbereich Trannrodaer Bach sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung, Beeinträchtigung für grundwasserabhängige Biotoptypen durch Veränderung des Wasserhaushaltes 3a - Verlust und Überbauung hochwertiger Biotopstrukturen im Talbereich Trannrodaer Bach sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung P3 1a - sehr hohes Verlustrisiko für ein naturnahes Standgewässer im Talbereich des Herschdorfer Baches sowie Schadstoffeintrag in Gewässer und Feuchtbiotope P4 4a - Überbauung eines strukturreichen Standgewässers (nördlich von Jüdewein) durch eine Brücke, Verlust und Überbauung von Feldgehölzen sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit hoher Bedeutung P5 5 - Zerschneidung eines Feuchtbiotopkomplexes östlich von Köstitz mit Verlust von Feuchtwiesen und Röhricht sowie Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag - Verlust von mesophilem Grünland und naturnahem Feldgehölz nordöstlich von Pößneck sowie Beeinträchtigung durch Schadstoffeintrag P6 7, 8 - Zerschneidung großer zusammenhängender Waldbereiche nördlich von Pößneck, großflächiger Verlust von Nadelwald sowie Beeinträchtigung durch Freistellung und Schadstoffeintrag P7 8 - Zerschneidung großer zusammenhängender Waldbereiche nordwestlich von Zella, großflächiger Verlust von Nadelwald sowie Beeinträchtigung durch Freistellung und Schadstoffeintrag P8 8 - Verlust von Sumpfhochstauden, Überbauung des Bachlaufes der Gamse und der Sumpfhochstauden durch eine Brücke sowie Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung 9 - Verlust von naturnahen Bachabschnitten der Gamse und von naturnahen Feldgehölzen, Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung P9 9 - Verlust von Feuchtwiesen im Talbereich des Kotschaubaches, Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung P 10 9 - Verlust von Trockenrasen, Staudenfluren auf Trockenstandorten und Trockengebüschen sowie von mesophilem Grünland und naturnahen Feldgehölzen am Erzberg, Schadstoffeintrag in Biotope mit sehr hoher und hoher Bedeutung P11 9 - Verlust von Eichen-Hainbuchenwald und Überbauung von Roterlenwald in den Tälern der Griebse, Überbauung des westlichen und östlichen Bachlaufes der Griebse durch Brückenbauwerke IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 34 Variantenvergleich im Schutzgut Pflanzen Variante Verlust von Biotopen (in ha) Bedeutung Biotopbeeinträchtigungsrisiko (in ha) Biotopkomplexbeeinträchtigungsrisiko (in ha) sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel 1a 0,16 0,62 8,86 1,82 9,5 72,94 3,36 7,43 16,68 1b 0,13 0,62 8,62 1,82 9,14 68,45 3,35 7,42 16,67 2a 0,11 0,22 6,2 1,52 8,86 40,83 - 2,61 4,59 3a 0,23 0,95 6,18 1,6 8,99 45,86 - 2,61 4,59 4a 0,08 1,08 7,4 1,2 10,16 42,75 - 2,60 4,26 5 0,22 0,98 10,08 2,01 8,2 68,81 3,33 7,34 16,67 6 0,08 0,76 7,08 1,09 8,11 40,39 - 2,62 4,26 7 0,16 0,65 17,31 1,54 5,7 105,81 3,36 49,29 68,71 8 0,12 0,66 22,75 0,62 5,06 139,91 0,58 11,09 12,23 9 1,27 1,98 3,22 3,58 20,26 59,14 3,69 9,07 20,63 Hinsichtlich des Verlustes von Biotopen weist die Variante 2a ein sehr geringes Konfliktrisiko auf, insbesondere beim Verlust hochwertiger Biotope. Geringe Konfliktrisiken sind mit den Varianten 3a und 6 zu erwarten. Dagegen bringen die Variante 8 ein sehr hohes Risiko und die Varianten 7 und 9 ein hohes Risiko durch den Verlust von Biotopen mit sich. Bei der Beeinträchtigung wertvoller Biotope weisen die meisten Varianten geringe bis mittlere Risiken auf. Sehr hohes Konfliktrisiko ist mit der Variante 8 und hohe mit den Varianten 7 und 9 verbunden. Außerdem kommt es mit der Variante 8 zu einem sehr hohen Waldverlust und mit der Variante 7 ebenfalls zu einem erheblichen Waldverlust. Erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopkomplexen sind mit der Variante 7 verbunden. Insgesamt weist die Variante 2a als günstigste Variante im Schutzgut Pflanzen nur eine sehr geringe und die Varianten 3a, 4a und 6 eine geringe Konfliktschwere auf. Hohe Konfliktschweren sind mit den Varianten 7, 8 und 9 zu erwarten. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Variante Konfliktrisiken bei Biotopverlust Biotopbeeinträchtigung Biotopkomplexbeeinträchtigung 1a 3 3 3 1b 3 3 3 2a 1 2 1 3a 2 2 1 4a 3 2 1 5 3 3 3 6 2 2 1 7 4 4 5 8 5 5 2 9 4 4 3 35 Beurteilung der Konfliktschwere 3 3 1 2 2 3 2 4 4 4 Risikobeschreibung Tiere Variante 1a Durch die Variante 1a gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 2,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 32 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 24 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 1a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu rechnen. (Konfliktbereich T2) Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 1a (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3) Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und ZauneiIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 36 dechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4) Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T5) Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T6). Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T7) Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T8) Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle, Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T9) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse westlich von Oppurg ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 1a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 37 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Rohrweihe Teichralle besonders bzw. herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Lausnitzbach Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Teiche westlich von Zella Laubfrosch Libellen besonders Schadstoffeintrag Verlärmung T3 Waldflächen nordwestlich von Zella Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube Libellen herausragend (EG-Vogelschutzgebiet) Schadstoffeintrag Verlärmung Visuelle Störreize Kleine Hufeisennase Männchenquarti er Verlärmung Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel, Rotmilan herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize T4 T5 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Talbereich Herschdorfer Bach Knoblauchkröte, Laubfrosch, Zauneidechse Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Teichralle Neuntöter besonders bis herausragend Laubfrosch Knoblauchkröte Libellen Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T6 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Kammmolch Knoblauchkröte herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T7 Waldflächen nördlich von Pößneck Vögel besonders Verlärmung T8 Senke westlich der Deponie Pößneck Neuntöter Laubfrosch besonders Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag T9 Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein Teichralle, Eisvogel Fledermäuse besonders bis herausragend Verlärmung Visuelle Störreize Knoblauchkröte Libellen T1A Gamsetal Fledermäuse Schadstoffeintrag Verlärmung Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 1b Durch die Variante 1b gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 2,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 31 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 23 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 38 Die Variante 1b zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu rechnen (Konfliktbereich T2). Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 1b (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3) Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4) Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T5) Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge im südlichen Teilbereich von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T6). Die Senke westlich der Deponie Pößneck (Konfliktbereich T7) ist geringfügig durch randliche Beeinträchtigungen betroffen. Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle, Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlär- IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 39 mung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T8) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 1b sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Rohrweihe Teichralle besonders bzw. herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Lausnitzbach Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Teiche westlich von Zella Laubfrosch Libellen besonders Schadstoffeintrag Verlärmung T3 Waldflächen nordwestlich von Zella Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube Libellen herausragend (EG-Vogelschutzgebiet) Schadstoffeintrag Verlärmung Visuelle Störreize Kleine Hufeisennase Männchenquarti er Verlärmung Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel, Rotmilan herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize T4 T5 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Talbereich Herschdorfer Bach Knoblauchkröte, Laubfrosch, Zauneidechse Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Teichralle Neuntöter besonders bis herausragend Laubfrosch Knoblauchkröte Libellen Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T6 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Kammmolch Knoblauchkröte herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T7 Senke westlich der Deponie Pößneck Neuntöter Laubfrosch besonders Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag T8 Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein Teichralle, Eisvogel Fledermäuse besonders bis herausragend Verlärmung Visuelle Störreize Knoblauchkröte Libellen IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Verlärmung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 40 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1A Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 2a Durch die Variante 2a gehen ca. 0,9 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch genommen. Weiterhin kommt es für ca. 8 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 10 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 2a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T2) Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind 300 bis 400 m von der Variante 2a entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten, da der Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite und den Winterquartieren an der Südseite darstellt. Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Teichralle und Wachtel sowie für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter mindern. (Konfliktbereich T3) Für den Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4) Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T5) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 41 Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6) Bei der Überbrückung der Straße und Grünflache „Am Teichrasen“ wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle, Knoblauchkröte und Libellen sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T7) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 2a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Zellaer Bach Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T3 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Teichralle Wachtel herausragend Verlärmung Visuelle Störreize Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter Schadstoffeintrag Verlärmung T4 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Kammmolch Knoblauchkröte herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T5 Waldflächen nördlich von Pößneck Vögel besonders Verlärmung Visuelle Störreize T6 Senke westlich der Deponie Pößneck Neuntöter Laubfrosch besonders Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag T7 Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein Teichralle, Eisvogel Fledermäuse besonders bis herausragend Verlärmung Visuelle Störreize Knoblauchkröte Libellen T1A Gamsetal Fledermäuse IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Verlärmung Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 42 Variante 3a Durch die Variante 3a gehen ca. 0,2 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch genommen. Weiterhin kommt es für ca. 1 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 7 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 3a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T2) Die Variante 3a führt durch die Kuppe des Gipsberges. Das Winterquartier mehrerer Fledermausarten im Gipsbruch Krölpa liegt mit seinen Ein- und Ausflugöffnungen unterhalb der Hangkante in Richtung Kotschau und damit auf der trassenabgewandten Seite. Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm können bei einer Entfernung der Quartiere von 100 m und einer Lage innerhalb der 54 dB(A)-Tag-Isophone jedoch nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T3) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 3a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 43 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T2 Zellaer Bach Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T3 Gipsbruch Krölpa mit Winterquartieren von Fledermäusen Braunes Langohr, Großes Mausohr, Kleine Hufeisennase, Mopsfledermaus, Zwergfledermaus Winterquartier Verlärmung T1A Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 4a Durch die Variante 4a gehen ca. 1,3 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 0,6 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 7 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 10 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 4a zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T2) Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind ca. 400 m von der Variante 4a entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten, da der Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite und den Winterquartieren an der Südseite darstellt. Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter sowie für die Wachtel mindern. (Konfliktbereich T3) Für den Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 44 Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen zum Teil bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ hinein. (Konfliktbereich T5) Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen von Neuntöter und Laubfrosch wird fast vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6) Der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen von Eisvogel, Teichralle, Knoblauchkröte und Libellen sowie als Jagdgebiet von Fledermäusen wird durch die Variante 4a gequert. In den Randbereichen des Lebensraumes mit herausragender Bedeutung kommt es zum Verlust von Habitatstrukturen. Das Laichgewässer der Knoblauchkröte wird mit einer großen Brücke überbaut. Der Gesamtlebensraum wird durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 4a sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Verlärmung Schadstoffeintrag Verlärmung Verlärmung Visuelle Störreize Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Inanspruchnahme Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Fledermäuse T2 Zellaer Bach Fledermäuse Hauptflugroute T3 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Wachtel herausragend Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter Kammmolch Knoblauchkröte Vögel herausragend Neuntöter Laubfrosch besonders Teichralle Eisvogel Fledermäuse besonders bis herausragend T3 T5 T6 T7 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Waldflächen nördlich von Pößneck Senke westlich der Deponie Pößneck Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt besonders August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Knoblauchkröte Libellen T1A Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute 45 Wirkfaktoren Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 5 Durch die Variante 5 gehen ca. 4 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 2,2 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 33 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 29 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 5 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu rechnen (Konfliktbereich T2). Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 5 (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3) Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 46 Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr des Verlustes des Teiches als Laichgewässer südlich der Straße sowie von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T 5) Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen (Konfliktbereich T 6). Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ mit Vorkommen des Mäusebussards hinein. (Konfliktbereich T7) Der relativ kleinflächige Lebensraum „Senke westlich der Deponie Pößneck“ mit Vorkommen von Neuntöter und Laubfrosch wird in den südlichen Randbereichen von der Variante 5 tangiert und vollständig durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T8) Weiterhin wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen der Teichralle sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung bzw. visuelle Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T 9) Der nördlich von Variante 5 gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“ mit herausragender Bedeutung und mit Vorkommen von Teichralle und Libellen wird in seinem südlichen Teil durch Neuverlärmung beeinträchtigt. (Konfliktbereich T 10) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T 11) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 5 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 47 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Rohrweihe Teichralle besonders bzw. herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Lausnitzbach Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Teiche westlich von Zella Laubfrosch Libellen besonders Verlärmung Visuelle Störreize T3 Waldflächen nordwestlich von Zella Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube Kleine Hufeisennase Libellen herausragend (EG-Vogelschutzgebiet) Schadstoffeintrag Verlärmung Visuelle Störreize T4 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel, Rotmilan herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize T5 Talbereich Herschdorfer Bach Knoblauchkröte, Laubfrosch, Zauneidechse Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Teichralle Neuntöter besonders bis herausragend Laubfrosch Knoblauchkröte Libellen Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T6 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Kammmolch Knoblauchkröte herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T7 Waldflächen nördlich von Pößneck Mäusebussard besonders Verlärmung T8 Senke westlich der Deponie Pößneck Neuntöter Laubfrosch besonders Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag T9 Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein Teichralle Fledermäuse besonders Verlärmung Visuelle Störreize T10 Offenlandflächen um den Rehmer See Teichralle Libellen herausragend Verlärmung T11 Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 6 Durch die Variante 6 gehen ca. 0,8 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Lebensräume mit herausragender Bedeutung werden durch die Trasse nicht in Anspruch genommen. Weiterhin kommt es für ca. 7 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 14 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 48 Die Variante 6 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Bei der Querung des Zellaer Baches mit einem großen Brückenbauwerk werden Hauptflugrouten der Fledermäuse gequert, Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T2) Mehrere Fledermaus-Winterquartiere im Alttagebaubereich bei Krölpa sind ca. 400 m von der Variante 6 entfernt. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind nicht zu erwarten, da der Gipsberg eine Ausbreitungsbarriere zwischen dem Trassenverlauf an der Nordseite und den Winterquartieren an der Südseite darstellt. Westlich von Schlettwein reichen die randlichen Auswirkungen bis in das Trannrodaer Tal hinein, der einen Lebensraum für wertgebende Vogel- und Amphibienarten darstellt. Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge können die Lebensraumeignung insbesondere für Laubfrosch, Kammmolch und Ringelnatter sowie für die Wachtel mindern. (Konfliktbereich T3) Für den Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Kammmolch und Knoblauchkröte ist durch Neuverlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge von einer Minderung der Lebensraumqualität für Amphibien auszugehen. (Konfliktbereich T4) Die Auswirkungen des Straßenlärms reichen bis in den südlichen Randbereich des großflächigen Vogellebensraums „Waldflächen nördlich von Pößneck“ mit Vorkommen des Mäusebussards hinein. (Konfliktbereich T5) Die Senke westlich der Deponie Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch und Neuntöter wird in den südlichen Randbereichen von der Trasse tangiert. Der Gesamtlebensraum wird durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs beeinträchtigt. (Konfliktbereich T6) Weiterhin wird der Lebensraum „Teiche und Abbauhohlformen nördlich Jüdewein“ mit Vorkommen der Teichralle sowie das Jagdgebiet von Fledermäusen durch Neuverlärmung bzw. visuelle Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T7) Mit der Verbreiterung der Straße im Bereich der Gamse südlich von Rehmen ist außerdem eine Hauptflugroute von Fledermäusen betroffen, die bereits durch die vorhandene B 281 zerschnitten wird. Durch den Straßenausbau ist von einer Erhöhung der Zerschneidungswirkung auszugehen. (Konfliktbereich T1A) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 49 Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 6 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Verlärmung Schadstoffeintrag Verlärmung Verlärmung Visuelle Störreize Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Verlärmung Visuelle Störreize Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Fledermäuse T2 Zellaer Bach Fledermäuse Hauptflugroute T3 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein herausragend T4 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Waldflächen nördlich von Pößneck Senke westlich der Deponie Pößneck Teichralle Wachtel Kammmolch, Laubfrosch, Ringelnatter Kammmolch Knoblauchkröte Mäusebussard Neuntöter Laubfrosch besonders Teichralle Fledermäuse Fledermäuse besonders T5 T6 T7 T1A Teiche und Abbauhohlformen nördlich von Jüdewein Gamsetal herausragend besonders Hauptflugroute Variante 7 Durch die Variante 7 gehen ca. 5,6 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 28,5 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 36 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 95 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 7 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien durch die Trasse zerschnitten sowie Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 50 rechnen (Konfliktbereich T2). Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum von Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube und verschiedenen Libellenarten ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Dieser Lebensraum wird durch Verlärmung bzw. visuelle Störreize beeinträchtigt. Außerdem befindet sich in 300 m Entfernung zur Variante 7 (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3) Bei der Querung des Trannrodaer Tales wird ein Lebensraum mit Vorkommen von Grünund Schwarzspecht, Rotmilan und Wachtel sowie Laubfrosch, Knoblauchkröte und Zauneidechse mit einer großen Brücke überbaut. In den Hangbereichen gehen Flächen dieses Lebensraums verloren, der eine herausragende Bedeutung hat. Weiterhin können Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge die Lebensraumeignung insbesondere für Vogelund Amphibienarten mindern. Es werden im Trannrodaer Tal Hauptflugrouten der Fledermäuse und Wanderleitlinien der Amphibien mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T4) Im Zuge der Querung des Herschdorfer Baches wird ein Lebensraum mit besonderer Bedeutung mit einer großen Brücke überbaut. Die Wanderleitlinien der Amphibien (insbesondere Laubfrosch und Knoblauchkröte) können gestört werden. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen des Lebensraumes durch Schadstoffeinträge möglich. Beeinträchtigungen durch Verlärmung sind insbesondere für die vorkommenden Vogelarten (Teichralle, Neuntöter) zu erwarten. (Konfliktbereich T5) Der am Waldrand gelegene Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch und Neuntöter wird durch Schadstoffeinträge und Lärm in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T6) Die Waldflächen nördlich von Pößneck als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, u. a. für Neuntöter, Habicht, Turteltaube und Mäusebussard und als vermutetes FledermausJagdgebiet werden beidseits des Tunnels großflächig durch die Variante 7 in Anspruch genommen und zerschnitten. Durch Lärm und visuelle Störreize werden zusätzlich große Bereiche der Waldflächen beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7) Nach dem Übergang von den Waldbereichen ins Orlatal überquert die Variante 7 südlich von Schweinitz den Flusslauf der Orla und zerschneidet dabei die Hauptflugrouten von Fledermäusen sowie die Wanderbeziehungen von Amphibien. (Konfliktbereich T8) Der in der Orlaschleife gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“ mit Vorkommen von Teichralle, Eisvogel, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Libellen wird durch die Variante 7 zerschnitten und in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flugrouten von Fledermäusen und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen der Amphibien zerschnitten. Im Nordosten des Lebensraums besteht die Gefahr, dass das Laichgewässer der Amphibien vom Straßenbau tangiert wird. Der gesamte Lebensraum um den Rehmer IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 51 See wird durch Schadstoffeintrag, Verlärmung und visuelle Störreize beeinträchtigt. (Konfliktbereich T9) Die randlichen Auswirkungen der Variante 7 reichen bis in den südwestlichen Rand des Lebensraumes „Offenlandbereich nördlich von Rehmen“. (Konfliktbereich T10) Westlich von Rehmen wird der Flusslauf der Orla durch ein großes Brückenbauwerk überbaut. Beeinträchtigungen der Hauptflugroute von Fledermäusen sowie von Wanderbeziehungen der Amphibien können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T11) Mit der Querung der Gamse durch den Neubau einer Brücke abseits der B 281 wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen neu beeinträchtigt. (Konfliktbereich T12) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 7 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Teiche westlich von Zella Laubfrosch Libellen besonders Verlärmung Visuelle Störreize T3 Waldflächen nordwestlich von Zella Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube Kleine Hufeisennase herausragend (EG-Vogelschutzgebiet) Schadstoffeintrag Verlärmung Visuelle Störreize T4 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Schwarzspecht, Grünspecht, Wachtel, Rotmilan herausragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize T5 Talbereich Herschdorfer Bach Knoblauchkröte, Laubfrosch, Zauneidechse Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Teichralle Neuntöter besonders bis herausragend Laubfrosch Knoblauchkröte Libellen Verlärmung Visuelle Störreize Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T6 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck und Laubfrosch Neuntöter herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T7 Waldflächen nördlich von Pößneck Neuntöter, Habicht, Turteltaube, Mäusebussard besonders Inanspruchnahme Barrierewirkung Verlärmung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen 52 Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren Visuelle Störreize T8 Orlatal südlich von Schweinitz Fledermäuse Amphibien Hauptflugroute Wanderleitlinie Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize T9 Offenlandflächen um den Rehmer See Teichralle, Eisvogel Fledermäuse Libellen herausragend Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T10 Offenlandbereich nördlich von Rehmen Neuntöter Turmfalke besonders Verlärmung T11 Orlatal westlich von Rehmen Fledermäuse Amphibien Hauptflugroute Wanderleitlinie Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize T12 Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 8 Durch die Variante 8 gehen ca. 34 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 38 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 85 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 118 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Die Variante 8 zerschneidet einen Lebensraum mit besonderer Bedeutung und tangiert dabei den Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach, welcher Habitate für Amphibien (Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte) und Vögel (Rohrweihe, Teichralle) sowie ein Hauptjagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Im Zuge der Querung des Lausnitzbaches werden Hauptflugrouten von Fledermäusen und Wanderleitlinien von Amphibien mit einer Brücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. In den Randbereichen des Lebensraumes werden Habitatstrukturen in Anspruch genommen. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T1) Für den Lebensraum „Teiche westlich von Zella“ mit Vorkommen des Laubfrosches und von Libellen ist insbesondere mit Schadstoffeinträgen in das Amphibienlaichgewässer zu rechnen (Konfliktbereich T2). Der nordwestlich von Zella gelegene Lebensraum mit Vorkommen von Heidelerche, Mäusebussard, Turteltaube ist Bestandteil des EG-Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ und von herausragender Bedeutung. Weiterhin sind die Waldbereiche für Amphibien von Bedeutung (Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte). Dieser Lebensraum wird auf einer Länge von 2,8 km durch die Trasse zerschnitten, in Anspruch genommen und beidseits der Trasse durch Schadstoffeinträge, Verlärmung bzw. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 53 visuelle Störreize beeinträchtigt. In 300 m Entfernung zur Variante 8 befindet sich (innerhalb der 50 dB(A)-Tag-Isophone) ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase, so dass Störungen der Fledermäuse durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. Eine Hauptflugroute entlang am Waldrand wird durch die Variante 8 in Dammlage zerschnitten. (Konfliktbereich T3) Die randlichen Beeinträchtigungen reichen bis in das Trannrodaer Tal, so dass der Amphibien- und Vogellebensraum mit Vorkommen von Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleinem Wasserfrosch, Rohrweihe, Teichralle und Zwergtaucher beeinträchtigt wird. (Konfliktbereich T4) Das Herschdorfer Tal als Amphibien- und Vogellebensraum mit herausragender Bedeutung (mit Vorkommen von Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleinem Wasserfrosch sowie Grünspecht, Neuntöter und Teichralle) wird mit einer großen Brücke überbaut. Durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge mindert sich die Lebensraumeignung für die genannten Arten. Außerdem werden Hauptflugrouten der Fledermäuse mit einer großen Talbrücke gequert. Beeinträchtigungen durch das Brückenbauwerk sind nicht auszuschließen. (Konfliktbereich T5) Der Lebensraum „Senke östlich von Herschdorf“ mit Vorkommen von Laubfrosch und Kleinem Wasserfrosch wird durch Schadstoffeinträge und Verlärmung in seiner Lebensraumeignung gemindert. (Konfliktbereich T6) Die Waldflächen nördlich von Pößneck als Lebensraum für zahlreiche Vogelarten, u. a. für Neuntöter, Habicht, Turteltaube und Mäusebussard und als vermutetes FledermausJagdgebiet werden beidseits des Tunnels großflächig durch die Variante 8 in Anspruch genommen und auf 6,5 km Länge zerschnitten. Durch Lärm und visuelle Störreize werden zusätzlich große Bereiche der Waldflächen beeinträchtigt. (Konfliktbereich T7) Der am Waldrand gelegene Feuchtbereich nördlich von Pößneck mit Vorkommen von Laubfrosch, Neuntöter und Wendehals wird durch Schadstoffeinträge und Lärm in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T8) Die Senke westlich der Deponie Pößneck wird in den nördlichen Randbereichen geringfügig durch Lärm und Schadstoffe beeinträchtigt. (Konfliktbereich T9) Nach dem Übergang von den Waldbereichen ins Orlatal überquert die Variante 8 südlich von Schweinitz den Flusslauf der Orla und zerschneidet dabei die Hauptflugrouten von Fledermäusen sowie die Wanderleitlinien von Amphibien. (Konfliktbereich T10) Der in der Orlaschleife gelegene Lebensraum „Offenlandflächen um den Rehmer See“ mit Vorkommen von Teichralle, Eisvogel, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Libellen wird durch die Variante 8 zerschnitten und in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flugrouten von Fledermäusen und Funktionsbeziehungen zwischen Teillebensräumen der Amphibien zerschnitten. Im Nordosten des Lebensraums besteht die Gefahr, dass das Laichgewässer der Amphibien vom Straßenbau tangiert wird. Der gesamte Lebensraum um den Rehmer IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 54 See wird durch Schadstoffeintrag, Verlärmung und visuelle Störreize beeinträchtigt. (Konfliktbereich T11) Die randlichen Auswirkungen der Variante 8 reichen bis in den südwestlichen Rand des Lebensraumes „Offenlandbereich nördlich von Rehmen“. (Konfliktbereich T12) Westlich von Rehmen wird der Flusslauf der Orla durch ein großes Brückenbauwerk überbaut. Beeinträchtigungen der Hauptflugroute von Fledermäusen sowie von Wanderbeziehungen der Amphibien können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T13) Mit der Querung der Gamse durch den Neubau einer Brücke abseits der B 281 wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen neu beeinträchtigt. (Konfliktbereich T14) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 8 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Rohrweihe Teichralle besonders bis herausragend Inanspruchnahme/ Überbauung Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Inanspruchnahme/ Überbauung Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung T2 Teiche westlich von Zella Laubfrosch Libellen besonders Verlärmung Visuelle Störreize T3 Waldflächen nordwestlich von Zella Heidelerche Mäusebussard Turteltaube herausragend (EG-Vogelschutzgebiet) Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Laubfrosch Kammmolch Knoblauchkröte Kleine Hufeisennase T4 Talbereich zwischen Tannroda und Schlettwein Rohrweihe, Teichralle, Zwergtaucher Inanspruchnahme Schadstoffeintrag Verlärmung Männchenquarti er Hauptflugroute herausragend Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte Kleiner Wasserfrosch T5 Talbereich Herschdorfer Bach Grünspecht, Neuntöter Teichralle Senke östlich von Herschdorf Laubfrosch Kleiner Wasserfrosch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Verlärmung besonders bis herausragend Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch T6 Verlärmung Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag Verlärmung besonders Schadstoffeintrag Verlärmung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 55 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T7 Waldflächen nördlich von Pößneck Neuntöter, Habicht, Turteltaube, Mäusebussard besonders Inanspruchnahme Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize T8 Feuchtbereich am Waldrand nördlich von Pößneck Laubfrosch, Neuntöter, Wendehals herausragend Schadstoffeintrag Verlärmung T9 Senke westlich der Deponie Pößneck Laubfrosch Neuntöter besonders Schadstoffeintrag Verlärmung T10 Orlatal südlich von Schweinitz Fledermäuse Amphibien Hauptflugroute Wanderleitlinie Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize T11 Offenlandflächen um den Rehmer See Teichralle, Eisvogel Fledermäuse Libellen herausragend Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung T12 Offenlandbereich nördlich von Rehmen Neuntöter Turmfalke besonders Verlärmung T13 Orlatal westlich von Rehmen Fledermäuse Amphibien Hauptflugroute Wanderleitlinie Barrierewirkung Verlärmung Visuelle Störreize T14 Gamsetal Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Variante 9 Durch die Variante 9 gehen ca. 1,8 ha Lebensraum mit herausragender Bedeutung und ca. 8,3 ha Lebensraum mit besonderer Bedeutung verloren. Weiterhin kommt es für ca. 27 ha Lebensräume mit herausragender und für ca. 29 ha Lebensräume mit besonderer Bedeutung zur Minderung ihrer Lebensraumeignung durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge. Bei der südlichen Umfahrung von Rockendorf reichen die Auswirkungen von Variante 9 bis in den Lebensraum „Feuchtbereich um den Stockteich und den Lausnitzbach“ hinein, so dass der Amphibien- und Vogellebensraum mit Vorkommen von Laubfrosch und Teichralle beeinträchtigt wird. (Konfliktbereich T1) Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die neue Trasse nach Süden verschoben und somit der Abstand zu dem Lebensraum gegenüber der bestehenden B 281 vergrößert wird. Im weiteren Verlauf tangiert die Variante 9 den Lebensraum „Offenland von Krölpa“ mit Vorkommen zahlreicher Vogelarten (u. a. Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe und Heidelerche) und dem Vorkommen des Seefrosches am Talbach. Dabei gehen südliche Randbereiche des Lebensraumes durch die Trasse in Dammlage verloren. Außerdem wird der Wert dieses Lebensraumes durch Verlärmung, visuelle Störreize und Schadstoffeinträge gemindert. (Konfliktbereich T2) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 56 Im Bereich des Lebensraumes um Buchenberg, Pinsenberg und Brandenstein verläuft die Variante 9 größtenteils in Tunnellage. Nach der Überbrückung des Fischbaches gehen am westlichen Tunnelportal Flächen verloren, die eine Bedeutung als Lebensraum insbesondere für den Feuersalamander haben. Weiterhin mindert sich durch Verlärmung großflächig die Lebensraumeignung für Kleinsäuger (Gartenschläfer) und Vögel (Rotmilan, Turmfalke, Turteltaube, Grünspecht, Neuntöter). Außerdem befinden sich Wochenstube und Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase am Schloss Brandenstein innerhalb der 50 dB(A)-TagIsophone, so dass Störungen der Tiere durch den Straßenlärm nicht ausgeschlossen werden können. (Konfliktbereich T3) Das Fledermaus-Winterquartier am Pinsenberg ist nicht betroffen, da es sich mit einer Entfernung von mindestens 600 m zur Trasse außerhalb der relevanten Wirkzone für Beeinträchtigungen durch Lärm befindet. Der Lebensraum „Gehölz- und Grünlandflächen südlich von Öpitz“ mit besonderer Bedeutung und mit Vorkommen von Neuntöter, Wendehals und Turteltaube wird durch die Variante 9 zerschnitten. Dadurch gehen Habitatstrukturen für Vögel zum Teil verloren oder werden durch eine Brücke überbaut. Der gesamte Lebensraum wird durch Verlärmung und optische Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. (Konfliktbereich T4) Der Lebensraum „strukturreiche Landschaft am Kochberg“ mit Vorkommen von Grünspecht, Schwarzspecht und Glattnatter wird durch die Variante 9 gequert und dabei zum größten Teil untertunnelt. Im Bereich der Tunnelportale gehen Habitatstrukturen verloren bzw. werden durch eine Brücke überbaut. Der Wert des Lebensraumes mit besonderer Bedeutung wird durch Verlärmung und optische Störreize gemindert. (Konfliktbereich T5) Die Variante 9 quert die zwei Täler der Griebse jeweils mit einem Brückenbauwerk. Der Lebensraum „Gehölzstrukturen und Waldflächen entlang der Griebse“ mit Vorkommen von Feuersalamander, Grünspecht und Schwarzspecht wird größtenteils überbrückt und nur in den Randbereichen durch die Trasse in Anspruch genommen. Der gesamte Lebensraum wird durch Schadstoffeinträge, Verlärmung, und optische Störreize in seiner Lebensraumqualität gemindert. Beeinträchtigungen von Hauptflugrouten der Fledermäuse entlang der beiden Bachtäler der Griebse können nicht ausgeschlossen werden. (Konfliktbereich T6) Mit der Querung der Gamse mit einer neuen kurzen Brücke abseits der B 281 wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen neu zerschnitten. (Konfliktbereich T7) Konfliktbereiche Die Konfliktbereiche der Variante 9 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt sowie in Karte 9 dargestellt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 57 Konfliktbereich Nr. Kurzbezeichnung des Lebensraums Betroffene Tierarten/ Artengruppen Bedeutung des Lebensraums Wirkfaktoren T1 Bereich Stockteich und Lausnitzbach Teichralle Laubfrosch besonders Verlärmung Visuelle Störreize Schadstoffeintrag T2 Offenland südlich von Krölpa Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Teichralle, Heidelerche, Mäusebussard hervorragend Inanspruchnahme Verlärmung Visuelle Störreize Seefrosch T3 Bereich Buchenberg, Pinsenberg und Brandenstein Gartenschläfer Rotmilan, Turmfalke, Turteltaube, Grünspecht, Neuntöter Schadstoffeintrag Verlärmung hervorragend Feuersalamander Inanspruchnahme / Überbauung Verlärmung Visuelle Störreize Inanspruchnahme / Überbauung Verlärmung Schadstoffeintrag Kleine Hufeisennase Wochenstube Sommerquartier Verlärmung T4 Gehölz- und Grünlandflächen südlich von Öpitz Neuntöter, Wendehals, Turteltaube besonders Inanspruchnahme / Überbauung Verlärmung Visuelle Störreize T5 Strukturreiche Landschaft am Kochberg Grünspecht, Schwarzspecht Glattnatter besonders Inanspruchnahme / Überbauung Verlärmung Visuelle Störreize T6 Gehölzstrukturen und Waldflächen entlang der Griebse Grünspecht Schwarzspecht besonders Inanspruchnahme / Überbauung Verlärmung Visuelle Störreize Feuersalamander T7 Gamsetal Inanspruchnahme Barrierewirkung Schadstoffeintrag Verlärmung Fledermäuse Hauptflugrouten Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung Fledermäuse Hauptflugroute Barrierewirkung Visuelle Störreize Verlärmung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 58 Variantenvergleich im Schutzgut Tiere Varian- Verlust von LebensMinderung der LebensZerschneidung we- Beeinträchtigung wete raum mit herausragen- raumeignung von herausra- sentlicher Funktions- sentlicher Funktionsbeder/ besonderer Bedeugender/ besonderer beziehungen ziehungen durch Brücke tung (in ha) Bedeutung (in ha) (Anzahl) LW > 20 m (Anzahl) 1a 3,96 / 2,29 31,86 / 23,99 2 2 1b 3,97 / 2,31 30,56 / 22,97 2 2 2a -- / 0,91 7,9, / 9,87 2 1 3a -- / 0,22 1,13 / 7,18 2 1 4a 1,31 / 0,58 7,13 / 9,74 2 1 5 3,95 / 2,19 33,07 / 29,33 2 2 6 -- / 0,81 6,72 / 14,12 2 1 7 5,58 / 28,54 36,23 / 95,09 3 4 8 34,04 / 37,57 85,34 / 117,85 3 4 9 1,75 / 8,31 26,85 / 29,26 1 2 Bei dem Verlust von Lebensraum weisen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 nur sehr geringe Konfliktrisiken auf, bei den Varianten 1a, 1b und 5 ist mit geringem Risiko zu rechnen. Im Gegensatz dazu lassen die Varianten 7 und 8 sehr hohes Konfliktrisiko erwarten. Bei der Minderung von Lebensraumeignung werden mit den Varianten 2a, 3a, 4a und 6 nur sehr geringe Konfliktrisiken auftreten. Auch hier lassen sich sehr hohe Konfliktrisiken bei den Varianten 7 und 8 absehen. Dies resultiert insbesondere aus der Zerschneidung und Beeinträchtigung der Waldbereiche der Vorderen Heide in ihrer Lebensraumfunktion. Zerschneidungen bzw. Beeinträchtigungen von faunistischen Funktionsbeziehungen finden bei allen Varianten statt, wobei geringe Konfliktrisiken bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 zu erwarten sind. Dagegen muss bei den Varianten 7 und 8 mit einem sehr hohen Konfliktrisiko gerechnet werden. Im Schutzgut Tiere lassen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 durchgehend geringe Beeinträchtigungen erwarten, so dass diese von einer sehr geringen Konfliktschwere einzuschätzen sind. Die Varianten 1a, 1b und 5 weisen insgesamt eine mittlere Konfliktschwere auf, bei diesen Varianten besteht der größte Konfliktschwerpunkt in der Querung des Trannrodaer Tales mit seinen wichtigen Lebensraumfunktionen. Da bei der Variante 9 die wichtigen Lebensräume fast vollständig mit Tunneln unterquert werden, ist auch bei dieser Variante von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen. Dagegen sind die Varianten 7 und 8 von einer sehr hohen Konfliktschwere einzuschätzen. Deren Trassierung in den Waldbereichen der Vorderen Heide führt zwangsläufig zum Verlust bzw. zur Minderung der Lebensraumeignung von großflächigen Lebensräumen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Variante Konfliktrisiken bei Lebensraumverlust Lebensraumminderung Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen 1a 2 3 3 1b 2 3 3 2a 1 1 2 3a 2 1 1 4a 1 1 2 5 2 3 3 6 1 1 2 7 5 5 4 8 5 5 4 9 3 3 2 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt 59 Beurteilung der Konfliktschwere 3 3 1 1 1 3 1 5 5 3 August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 60 2.4.2 Boden Die Beurteilung des Verlustes erfolgt anhand der Bedeutung des Bodens. In einem ersten Schritt werden die verschiedenen Bedeutungen aus der Phase I für die Risikoanalyse zusammengefasst. Bedeutung/ Empfindlichkeit biotische Lebens- natürliche Er- des Bodens raumfunktion tragsfunktion sehr hoch sehr hoch hoch hoch oder hoch mittel mittel oder mittel nachrangig nachrangig nachrangig Risikobeschreibung Variante 1a Auf ca. 110 m Länge wird östlich von Zella stark steiniger Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen gerechnet wird, in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt Boden 1 – B 1) Weiterhin gehen fast 6 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella, stark steinigen Lehm (k3g) im Osten von Zella, um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Darüberhinaus werden fast 25,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht. Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 1a mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag (ca. 93,5 ha), jedoch werden nordwestlich von Zella, nördlich von Schlettwein und Jüdewein bzw. teilweise auf der Ausbaustrecke zwischen Pößneck und Oppurg Randbereiche von ca. 11,4 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 2a Die Variante 2a verläuft zwischen Krölpa und Zella und zwischen Schlettwein und Pößneck auf insgesamt 1.660 m im Bereich stark steinigen Lehmes (k3g) als seltener Boden in Thüringen. (Konfliktschwerpunkt B 1) Bei der Variante 2a gehen ca. 7,3 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um stark steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella und zwischen Schlettwein und Pößneck sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Zusätzlich gehen ca. 24,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren. Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag finden mit hohem Risiko auf ca. 2 ha Fläche im Bereich der Ausbaustrecke zwischen Pößneck und Oppurg statt. Mittleres Beeinträchtigungsrisiko besteht entlang der Variante 2a auf etwas mehr als 85 ha Fläche. Variante 3a Mit der südlicheren Trassenführung der Variante 3a ab südlich von Zella bis nach Pößneck wird zu großen Teilen stark steiniger Lehm (k3g) als seltener Boden durch Fahrbahn und Böschung auf über 2.000 m Länge in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt B1) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 61 Weiterhin verläuft die Variante 3a ab südlich von Zella bis östlich von Pößneck im Bereich von stark steinigen Lehm (k3g) bzw. von Auelehm (h2l) mit hoher Bedeutung. Insgesamt gehen aber nur ca. 8,2 ha Fläche mit hoher Bedeutung verloren, da bei dieser Variante in der Stadtlage von Pößneck ein Ausbau des Bestandes vorgesehen ist. Zusätzlich werden knapp 15 ha Böden mit mittlerer Bedeutung beansprucht. Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es nur auf etwas mehr als 1,5 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf knapp 65 ha Fläche entlang der Trasse auszugehen. Variante 4a Die Variante 4a verläuft zwischen Krölpa und Zella bzw. zwischen Schlettwein und Pößneck auf über 2.000 m Länge im Vereich des seltenen Bodens stark steiniger Lehm (k3g). (Konfliktschwerpunkt B1) Es gehen fast 10 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um stark steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella, zwischen Schlettwein und Pößneck und bei Jüdewein sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Zusätzlich gehen ca. 24,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren. Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es nur auf etwas mehr als 1,5 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf über 81 ha Fläche entlang der Trasse auszugehen. Variante 5 Auf ca. 110 m Länge wird östlich von Zella stark steiniger Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen gerechnet wird, in Anspruch genommen. (Konfliktschwerpunkt B 1) Weiterhin gehen ca. 14,3 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella, stark steinigen Lehm (k3g) im Osten von Zella und nördlich der Waldsiedlung, um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Darüberhinaus werden ca. 21,4 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht. Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 5 mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag (ca. 96,4 ha), jedoch werden nordwestlich von Zella, nördlich von Schlettwein und Jüdewein, nördlich der Waldsiedlung bzw. teilweise auf der Ausbaustrecke zwischen Pößneck und Oppurg ca. 17,8 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 6 Zwischen Krölpa und Zella bzw. zwischen Schlettwein und Pößneck nimmt die Variante 6 auf fast 2.000 m Länge den seltenen Boden stark steiniger Lehm (k3g) in Anspruch. (Konfliktschwerpunkt B 1) Es gehen ca. 11,4 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um stark steinigen Lehm (k3g) zwischen Krölpa und Zella, zwischen Schlettwein und Pößneck und nördlich der Waldsiedlung sowie um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue bzw. um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Zusätzlich gehen ca. 20 ha Boden mit mittlerer Bedeutung verloren. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 62 Zu randlichen Beeinträchtigungen mit hohem Risiko durch Schadstoffeintrag kommt es auf ca. 8,2 ha Fläche, von einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko ist auf etwa 83,7 ha Fläche entlang der Trasse auszugehen. Variante 7 Östlich von Zella und südlich von Schweinitz verläuft die Variante 7 auf ca. 640 m Länge auf stark steinigem Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1) Weiterhin gehen fast 22 ha Boden mit hoher Bedeutung verloren. Hierbei handelt es sich um lehmigen Sand (s2) im Nordwesten von Zella und in den Waldbereichen nördlich von Pößneck, stark steinigem Lehm (k3g) im Osten von Zella und im Süden von Schweinitz, um Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue nördlich und östlich von Köstitz sowie um LehmVega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla. Darüberhinaus werden ca. 23,5 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht. Insbesondere durch den langen Verlauf im Bereich von lehmigen Sand (s2) besteht auf ca. 37,3 ha Fläche hohes Risiko durch Schadstoffeintrag. Mittlere Beeinträchtigungsrisiken durch Schadstoffeintrag bestehen auf ca. 109,5 ha Fläche entlang der Trasse. Im Waldbereich nördlich von Pößneck geht durch die Variante 7 auf ca. 360 m Länge Bodenschutzwald verloren. Variante 8 Südlich von Schweinitz verläuft die Variante 8 auf ca. 290 m Länge auf stark steinigem Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1) Der Flächenverlust von fast 35 ha Boden mit hoher Bedeutung, durch den Verlauf im Bereich lehmigen Sandes (s2) in den nördlichen Waldbereichen aber auch Lehm-Vega (h2l) im Bereich der Orlaaue nördlich und östlich von Köstitz sowie um Lehm-Vega der Nebentäler (h3l) im Bereich der Gamse und eines weiteren Nebenbaches der Orla, ist mit Abstand der umfangreichste aller Varianten. Darüberhinaus werden ca. 12,3 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht. Insbesondere durch den langen Verlauf im Bereich von lehmigen Sand (s2) besteht auf ca. 68,9 ha Fläche hohes Risiko durch Schadstoffeintrag. Mittlere Beeinträchtigungsrisiken durch Schadstoffeintrag bestehen auf fast 120 ha Fläche entlang der Trasse. Im Waldbereich nördlich von Pößneck geht durch die Variante 8 auf ca. 520 m Länge Bodenschutzwald verloren. Variante 9 Abschnittsweise zwischen Wernburg und Krölpa verläuft die Variante 9 auf ca. 370 m Länge auf stark steinigem Lehm (k3g), welcher zu den seltenen Böden in Thüringen zählt. (Konfliktschwerpunkt B 1) Es kommt außerdem zum Flächenverlust von ca. 8,3 ha Boden mit hoher Bedeutung, durch die Querung mehrerer Nebentäler (Gamse, Talbach, Fischbach, Kotschau) mit Lehm-Vega (h3l) und den Verlauf im Bereich stark steinigem Lehms (k3g) zwischen Wernburg und Krölpa. Darüberhinaus werden ca. 30 ha Boden mit mittlerer Bedeutung von der Trasse beansprucht. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 63 Auf einem Großteil der Strecke verläuft die Variante 9 mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag (ca. 86,2 ha), nur im Bereich der Ausbaustrecke westlich von Oppurg sind ca. 6,8 ha Fläche mit hohem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Im Bereich Brandenstein gehen kleinflächig auf ca. 40 m Länge Bodenschutzwald verloren. Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung B1 alle Varian- - Verlust bzw. Funktionsverlust von stark steinigem Lehm k3g (seltener Boden) ten mit hohem Biotopentwicklungspotential Variantenvergleich Variante Flächeninanspruchnahme von Boden (in ha) Bedeutung Beeinträchtigungsrisiko Inanspruchnahme der Böden durch Schads- seltener Böden toffeintrag (in ha) auf Trassenlänge (in m) hoch mittel Inanspruchnahme von Bodenschutzwald auf Trassenlänge (in m) hoch mittel 1a 5,91 24,49 11,42 93,58 110 - 1b 5,92 22,36 11,42 85,43 110 - 2a 7,29 24,49 2,08 85,72 1.660 - 3a 8,2 14,91 1,56 64,69 2.080 - 4a 9,92 24,5 1,56 81,25 2.070 - 5 14,27 21,41 17,84 96,38 110 - 6 11,44 19,95 8,24 83,66 1.920 - 7 21,84 23,52 37,31 109,46 640 360 8 34,65 12,35 68,86 119,21 290 520 9 8,34 29,68 6,85 86,21 370 40 Hinsichtlich des Verlustes von Boden durch Flächeninanspruchnahme weisen die Varianten 1a, 1b und 3a geringe Risiken auf, da diese Varianten den geringsten Verlust an Böden mit hoher Bedeutung mit sich bringen. Variante 8 besitzt einen wesentlich höheren Flächenverlust als die anderen Varianten und damit eine sehr hohes Risiko. Hinsichtlich des Beeinträchtigungsrisikos durch Schadstoffeintrag besitzt die Variante 3a nur ein sehr geringes Risiko, bei den Varianten 2a und 4a sind geringe Risiken zu erwarten. Die Variante 7 weist dagegen ein hohes und die Variante 8 sogar sehr hohes Risiko auf. Bei der Inanspruchnahme seltener Böden treten große Unterschiede auf. Die meisten Varianten verlaufen auf wenigen hundert Metern im Bereich seltener Böden. Dagegen ist bei den Varianten 2a von einem hohen und bei den Varianten 3a, 4a und 6 von einem sehr hohen Konfliktrisiko auszugehen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 64 Der Verlust von Bodenschutzwald ist bei den Varianten 7 und 8 erheblich. Insgesamt stellen sich im Schutzgut Boden die Varianten 1a, 1b und 3a durch die geringe Flächeninanspruchnahme bei insgesamt geringer Konfliktschwere als etwas günstiger dar. Dagegen sind die Variante 7 als von hoher und die Variante 8 von sehr hoher Konfliktschwere zu betrachten, da diese zu einem erheblich größeren Flächenverlust führen und darüber hinaus bei diesen Varianten ein erheblicher Teil an Bodenschutzwald verloren geht. Variante Konfliktrisiken bei Beurteilung Flächeninan- Schadstoff- Inanspruchnahme Inanspruchnahme der Konflikt- spruchnahme eintragsrisiko seltener Böden Bodenschutzwald schwere 1a 2 3 1 1 1b 2 3 1 1 2a 3 2 4 1 3a 2 1 5 1 4a 3 2 5 1 5 3 3 1 1 6 3 3 5 1 7 4 4 3 4 8 5 5 1 5 9 3 3 2 2 2 2 3 2 3 3 3 4 5 3 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 65 2.4.3 Wasser Risikobeschreibung Grundwasser Variante 1a Durch die Variante 1a werden ca. 14 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung beansprucht. Insgesamt besteht für ca. 14 ha ein hohes Schadstoffeintragsrisiko und für über 88 ha Fläche ein mittleres Schadstoffeintragsrisiko. Variante 1b Die Variante 1b verläuft auf ca. 14,2 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung. Auf ca. 7,7 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 81,5 ha Fläche von einem mittlerem Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen. Variante 2a Auf ca. 14 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung durch die Variante 2a. Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf fast 48 ha Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden 87,5 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 3a Die Variante 3a verläuft auf knapp 14 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung. Auf ca. 33 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 67,5 ha Fläche von einem mittlerem Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen. Variante 4a Durch die Variante 4a werden ca. 15,4 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung beansprucht. Insgesamt besteht für ca. 49,5 ha ein hohes Schadstoffeintragsrisiko und für über 84 ha Fläche ein mittleres Schadstoffeintragsrisiko. Variante 5 Auf ca. 14,6 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung durch die Variante 5. Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf ca. 14,1 ha Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden 89,4 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 6 Auf ca. 15 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung durch die Variante 6. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 66 Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf ca. 38,5 ha Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden ca. 86,7 ha Fläche von einem mittleren Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 7 Die Variante 7 verläuft auf ca. 17,3 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung. Auf ca. 13,8 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 104,3 ha Fläche von einem mittlerem Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen. Variante 8 Auf ca. 16,4 ha Fläche kommt es zur Beanspruchung eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung durch die Variante 8. Randliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag mit hohem Risiko sind auf fast 32 ha Fläche zu erwarten. Darüberhinaus werden fast 108 ha Fläche mit mittlerem Schadstoffeintragsrisiko betroffen. Variante 9 Die Variante 9 verläuft auf ca. 13 ha Fläche im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung. Auf ca. 53,7 ha Fläche ist von einem hohen und auf ca. 98,6 ha Fläche von einem mittlerem Risiko durch Schadstoffeintrag entlang der Trasse auszugehen. Neben den beschriebenen Konflikten und Risiken treten keine besonderen Konfliktschwerpunkte im Schutzgut Grundwasser auf. Variantenvergleich Variante Beeinträchtigungsrisiko von Flächen durch Schadstoffeintrag ins Grundwasser (in ha) Beanspruchung von Flächen im Bereich eines Grundwasserleiters mit mittlerer Bedeutung (in ha) hoch mittel 1a 14,04 88,19 14,05 1b 7,69 81,54 14,16 2a 47,96 87,55 14,03 3a 33,03 67,51 13,87 4a 49,52 84,02 15,4 5 14,11 89,36 14,57 6 38,55 86,72 14,99 7 13,85 104,33 17,26 8 31,88 107,73 16,39 9 53,69 98,57 12,85 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 67 Hinsichtlich dem Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag weist die Variante 1b geringe Risken auf, von einem sehr hohen Risiko ist bei der Variante 9 und von hohen Risiken bei den Varianten 2a, 4a, 6 und 8 auszugehen. Hinsichtlich der Beanspruchung des Grundwasserleiters hat die Variante 9 ein geringes Risiko, die Variante 7 weist als einzige ein hohes Konfliktrisiko auf. Insgesamt sind im Schutzgut Grundwasser die Unterschiede zwischen den Varianten eher gering. Insgesamt können alle Varianten mit einer mittleren Konfliktschwere eingeschätzt werden. Variante Konfliktrisiken bei Schadstoffeintragsrisiko Flächeninanspruchnahme über Grundwasserleiter 1a 3 3 1b 2 3 2a 4 3 3a 3 3 4a 4 3 5 3 3 6 4 3 7 3 4 8 4 3 9 5 2 Beurteilung der Konfliktschwere 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Risikobeschreibung Oberflächenwasser Variante 1a Bei der Variante 1a werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse (Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit kleineren Bauwerken überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht. Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 145 m, lichte Höhe 7,7 m). Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,24 ha zu einem hohen und auf ca. 2,21 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 1a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 68 Variante 1b Bei der Variante 1b werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse (Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit Bauwerken < 20 m lichte Weite überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht. Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 145 m, lichte Höhe 7,7 m). Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,24 ha zu einem hohen und auf ca. 2,21 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 1b im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 2a Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2) Mit der Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und des Zellaer Baches von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 160 m, lichte Höhe 21 m) kommt es zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,54 ha zu einem hohen und auf ca. 1,61 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 2a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 3a Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2) Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und des Zellaer Baches von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 160 m, lichte Höhe 19,5 m) kommt es zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,54 ha zu einem hohen und auf ca. 1,86 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 390 m verläuft die Variante 3a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 4a Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2) Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung, Zellaer Bach von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 110 m, lichte Höhe 17,5 m) sowie eines Teiches im Bereich der Abbauhohlform bei Jüdewein (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 135 m, lichte Höhe 10 m) führt zur Beeinträchtigung von 3 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 69 Schadstoffeintrag führt im Bereich der Teiche zu sehr hohem Risiko auf einer Fläche von 0,03 ha. Weiterhin werden Oberflächengewässer auf ca. 0,61 ha mit einem hohen und auf ca. 1,72 ha mit einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag betroffen. Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 4a im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 5 Bei der Variante 5 werden der Zellaer Bach (Konfliktschwerpunkt W 1) und die Gamse (Konfliktschwerpunkt W 2) (beide Gewässer von hoher Bedeutung) mit kleineren Bauwerken überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht. Zusätzlich werden 3 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 175 m, lichte Höhe 14 m) und der Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 160 m, lichte Höhe 7,7 m). Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,25 ha zu einem hohen und auf ca. 1,76 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 280 m verläuft die Variante 5 im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 6 Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2) Die Querung von Lausnitzbach von mittlerer Bedeutung und Zellaer Bach von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 110 m, lichte Höhe 17,5 m) führt zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,56 ha zu einem hohen und auf ca. 1,51 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 240 m verläuft die Variante 6 im Bereich des Überschwemmungsgebietes des Kotschaubaches. Variante 7 Bei der Variante 7 wird der Zellaer Bach von hoher Bedeutung (Konfliktschwerpunkt W 1) mit einem kleineren Bauwerk überbaut, so dass ein hohes Funktionsverlustrisiko besteht. Zusätzlich werden 5 weitere Gewässer mit mittlerem Verlustrisiko gequert. Hierbei handelt es sich um den Trannrodaer Bach (2 Arme) mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 175 m, lichte Höhe 14 m), den Herschdorfer Bach mit einem großen Brückenbauwerk (lichte Weite 95 m, lichte Höhe 4,7 m), die Orla nördlich von Köstitz mit einem Brückbauwerk (< 20 m lichte Weite) sowie die Gamse mit hoher Bedeutung mit einem großen Brückenbauwerk (60 m lichte Weite). Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 1,14 ha zu einem hohen und auf ca. 1,99 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 230 m verläuft die Variante 7 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 70 Variante 8 Im Bereich des Ausbaus der bestehenden B 281 östlich von Rockendorf führt die Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung zu einem hohen Funktionsverlustrisiko. (Konfliktschwerpunkt W 2) Die Querung des Trannrodaer Baches von hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 145 m, lichte Höhe 15 m) und der Orla nördlich von Köstitz mit einem Brückbauwerk (< 20 m lichte Weite) führt zur Beeinträchtigung von 2 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,66 ha zu einem hohen und auf ca. 1,73 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 230 m verläuft die Variante 8 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla. Variante 9 Ein hohes Funktionsverlustrisiko tritt im Bereich der Überbauung der Gamse von hoher Bedeutung mit einem kleinen Brückenbauwerk auf. (Konfliktschwerpunkt W 2) Die Querung des Talbaches und zwei weiterer Gräben von mittlerer Bedeutung mit einem kleinen Brückenbauwerkes, des Fischbaches mit hoher Bedeutung (mit großem Brückenbauwerk lichte Weite 68 m, lichte Höhe 11,5 m) und zwei Arme der Griebse (mit großen Brückbauwerken (40 m und 220 m lichte Weite) führt zur Beeinträchtigung von 6 Oberflächengewässern mit mittlerem Risiko. Durch Schadstoffeintrag in Oberflächengewässer kommt es auf ca. 0,87 ha zu einem hohen und auf ca. 1,96 ha zu einem mittleren Beeinträchtigungsrisiko. Auf einer Länge von 180 m verläuft die die Anbindung zur L 1108 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla. Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung W1 1a, 1b, 5, 7 - Querung des Zellaer Baches mit hoher Bedeutung und damit Risiko der Beeinträchtigung durch Überbauung bzw. Schadstoffeintrag W2 1a, 1b, 2a, - Querung der Gamse mit hoher Bedeutung und damit Risiko der Beeinträchti3a, 4a, 5, 6, gung durch Überbauung bzw. Schadstoffeintrag 8, 9 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 71 Variantenvergleich Variante Funktionsverlustrisiko von Oberflächengewässern durch Überbauung (Anzahl) Beeinträchtigungsrisiko von Oberflächengewässern durch Schadstoffeintrag (in ha) Verlauf im Bereich von Überschwemmungsgebieten (Länge in m) hoch mittel sehr hoch hoch mittel 1a 2 3 - 1,24 2,21 240 1b 2 3 - 1,24 2,21 240 2a 1 2 - 0,54 1,61 240 3a 1 2 - 0,54 1,86 390 4a 1 3 0,03 0,61 1,72 240 5 2 3 - 1,25 1,76 280 6 1 2 - 0,56 1,51 240 7 1 5 - 1,14 1,99 230 8 1 2 0,66 1,73 230 9 1 6 0,87 1,96 180 Hinsichtlich des Funktionsverlustes von Fließgewässerabschnitten weisen die Varianten 2a, 3a, 4a, 5, 6 und 8 insgesamt ein geringes Konfliktrisiko auf. Die Variante 9 lässt mit sieben und die Variante 7 mit sechs Überbauungsrisiken für Gewässer ein insgesamt hohes Konfliktrisiko erwarten. Beim Beeinträchtigungsrisiko durch Schadstoffeintrag treten bei den Varianten 2a und 6 nur geringe Risken auf, die Varianten 1a, 1b, 5 und 7 lassen jedoch hohe Konfliktrisiken erwarten. Im Schutzgut Oberflächenwasser weisen die Varianten überwiegend eine mittlere Konfliktschwere auf. Etwas günstiger insbesondere durch den geringeren Funktionsverlust von Gewässern sind die Varianten 2a, 4a, 6 und 8 einzuschätzen, etwas ungünstiger die Variante 7. Variante Konfliktrisiken bei Funktionsverlust von SchadstoffeinOberflächengewässern tragsrisiko Überschwemmungsgebiet 1a 3 4 3 1b 3 4 3 2a 2 2 3 3a 2 3 4 4a 2 3 3 5 2 4 3 6 2 2 3 7 4 4 3 8 2 3 3 9 4 3 1 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Beurteilung der Konfliktschwere 3 3 2 3 2 3 2 4 2 3 August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 72 2.4.4 Klima, Luft Risikobeschreibung Variante 1a Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 1a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion werden von Variante 1a nicht betroffen. Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 1a auf ca. 9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 9 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 1a kommt es auf knapp 43 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 1b Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 1b auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion werden von Variante 1b nicht betroffen. Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 1b auf ca. 9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 9 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 1b kommt es auf knapp 40 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 2a Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 2a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Durch die Variante 2a gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion von hoher Bedeutung verloren. Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 2a auf ca. 9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 2a kommt es auf knapp 25 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 3a Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 3a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Durch die Variante 3a gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion von hoher Bedeutung verloren. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 73 Lediglich die Querung von Zellaer Bach südlich von Zella und der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 3a kommt es auf ca. 17 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 4a Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 4a auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Durch die Variante 4a gehen ca. 2 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion von hoher Bedeutung verloren. Der Talbereich nördlich von Jüdewein mit sehr hoher klimatischer Ausgleichsfunktion für die Stadt Pößneck geht in seiner Funktion durch die Inanspruchnahme durch Variante 4a auf ca. 9,6 ha Fläche vollständig verloren. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung von Zellaer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 4a kommt es auf knapp 22 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 5 Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich von Köstitz befindet sich die Variante 5 auf insgesamt 1.050 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Die Querung von Zellaer Bach und der Gamse führen zum Verlust von ca. 9 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 5 kommt es darüberhinaus auf fast 37 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 6 Westlich von Rockendorf verläuft die Variante 6 auf 430 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Durch die Variante 6 gehen weniger als 1 ha Fläche mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion von hoher Bedeutung verloren. Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach sowie der Gamse führen zum Verlust von ca. 6,3 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 6 kommt es auf knapp 21 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 7 Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich und östlich von Köstitz befindet sich die Variante 7 auf insgesamt 940 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Aufgrund der großflächigen Zerschneidung der Waldbereiche der vorderen Heide kommt es zum Verlust von über 27 ha Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion mit sehr hoher Bedeutung. (Konfliktschwerpunkt K 1) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 74 Die Querung von Zellaer Bach nördlich von Zella, Trannrodaer Bach, Herschdorfer Bach sowie der Gamse führen zum Verlust von ca. 6 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 7 kommt es darüberhinaus auf knapp 36 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 8 Westlich von Rockendorf und im Orlatal nördlich von Köstitz befindet sich die Variante 8 auf insgesamt 910 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Aufgrund der großflächigen Zerschneidung der Waldbereiche der vorderen Heide kommt es zum Verlust von über 35 ha Flächen mit sehr hoher, über 17 ha mit hoher und fast 14 ha mit mittlerer Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion. (Konfliktschwerpunkt K 1) Die Querung der Gamse führt zum Verlust von ca. 5 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 8 kommt es darüberhinaus auf fast 6 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Variante 9 Westlich von Rockendorf befindet sich die Variante 9 auf insgesamt 990 m Länge und die Anbindung von der B 281 bis zur L 1108 auf 740 m Länge in einem Kaltluftsammelgebiet. Durch die Variante 9 gehen ca. 2 ha mit hoher und weniger als 1 ha Fläche mit mittlerer Bedeutung für die lufthygienische Ausgleichsfunktion verloren. Die Querungen mehrer Nebentäler z.B. der Gamse und Griebse führen zum Verlust von ca. 5 ha Fläche mit hoher klimatischer Ausgleichsfunktion. Durch die Variante 8 kommt es darüberhinaus auf fast 6 ha Fläche zum Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsflächen. Abschätzung der Luftschadstoffbelastung Um die mit den geplanten Varianten verbundenen Schadstoffbelastungen abschätzen zu können, wurde eine Abschätzung und Bewertung der zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen vorgenommen.4 Für die Streckenabschnitte außerhalb der bebauten Gebiete hat die Abschätzung nach MLuS 02, geänderte Fassung 2005 ergeben, dass alle Varianten die Immissionsgrenzwerte der 22. BImSchV bereits am Fahrbahnrand deutlich einhalten. Für den innerörtlichen Streckenabschnitt der Variante 3a erfolgte die Luftschadstoffabschätzung in dem Straßenraum mit dem Programm Street, Version 5.2. Im Ergebnis stellt sich voraussichtlich eine 51malige Überschreitung des 24-Stunden-Grenzwertes für PM10 im Jahr ein, 35 Überschreitungen im Jahr sind erlaubt. (Konfliktschwerpunkt K 2) 4 INVER 2009 (siehe Anlage 4) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Luftschadstoff Mittelungs- Grenzwert zulässige zeitraum 75 mögliche Überschreitungen Überschrei- außerorts (alle innerorts tungen pro Varianten) (Variante Jahr Benzol (C6H6) Blei (Pb) Kohlenmonoxid (CO) Feinstaub (PM10) Schwefeldioxid (SO2) Stickstoffdioxid (NO2) Kalenderjahr 5 g/m Kalenderjahr 0,5 g/m 8 h (gleitend) 10.000 g/m Kalenderjahr 3 3 3 3a) keine nein nein keine nein nein keine nein nein 40 g/m 3 keine nein nein 24 h 50 g/m 3 35 mal nein ja Kalenderjahr 20 g/m 3 keine nein nein Kalenderjahr 40 g/m 3 keine nein nein 1h 200 g/m 18 mal nein nein 3 Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung K1 1a, 1b, 2a, - Verbau der Kaltluftbahn nördlich von Jüdewein mit sehr hoher Bedeutung für 4a die Kaltluftzufuhr nach Pößneck K2 7, 8 - Verlust von Waldflächen nördlich von Pößneck mit ihrer lufthygienischer Ausgleichsfunktion mit sehr hoher Bedeutung K3 3a - mögliche Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 in den bebauten Bereichen von Pößneck Variantenvergleich Variante Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion (in ha) Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion (in ha) mittel Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsgebiete (in ha) Trassenverlauf im Bereich eines Kaltluftsammelgebietes (Länge in m) Schadstoffbelastung der Luft/ Überschreitung der Grenzwerte nach 22. BImSchV sehr hoch hoch sehr hoch hoch 1a 9,6 9,0 - - - 42,9 430 nein 1b 9,6 9,1 - - - 39,9 430 nein 2a 9,6 6,3 - 0,8 - 24,8 430 nein 3a - 6,5 - 0,9 - 17,1 430 ja 4a 9,6 6,5 - 2,0 - 21,6 430 nein 5 - 9,1 - - - 36,7 1.050 nein 6 - 6,3 - 0,7 - 20,8 430 nein 7 - 6,1 27,3 - - 35,7 940 nein 8 - 5,1 35,73 17,4 13,9 5,75 910 nein 9 - 4,6 - 2,1 0,8 4,65 1.730 nein IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 76 Hinsichtlich des Verlustes von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion sind bei den Varianten 3a, 6, 7, 8 und 9 nur sehr geringe Konfliktrisiken zu erwarten. Die Varianten 1a und 1b führen dagegen zu sehr hohen und die Varianten 2a und 4a zu hohen Konfliktrisiken durch die Beeinträchtigung der bestehende Kaltluftzufuhr nach Pößneck nördlich von Jüdewein. Beim Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion führen die Varianten 7 und 8 zu sehr hohen Konfliktrisiken, alle anderen Varianten weisen nur sehr geringe und geringe Konfliktrisiken auf. Sehr hohe Konfliktrisiken durch Schadstoffeintrag und Verlauf in Kaltluftentstehungsgebiete sind mit den Varianten 1a und 1b zu erwarten. Zu hohen Konfliktrisiken führen die Varianten 5 und 7. Sehr geringe Konfliktrisiken treten dagegen bei den Varianten 8 und 9 auf. Die Varianten 5, 7, 8 und vor allem die Variante 9 besitzen größere Abschnitten des Trassenverlaufs im Kaltluftsammelgebiet. Eine mögliche Überschreitung der Grenzwerte von Luftschadstoffkonzentrationen (Feinstaub) ist für die Variante 3a im Bereich der Stadt Pößneck zu erwarten, so dass diese Variante sich wesentlich ungünstiger als die anderen Varianten darstellt. Durch die Variante 3a kommt es zur Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffkonzentration. Die Varianten 1a und 1b weisen eine erhebliche Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion auf. Die Varianten 7 und 8 führen zum großflächigen Verlust von Waldflächen mit sehr hoher lufthygienischer Bedeutung. Alle genannten Varianten werden deshalb von hoher Konfliktschwere eingestuft. Die Variante 6 lässt dagegen lediglich eine sehr geringe und die Variante 9 eine geringe Konfliktschwere erwarten. Variante Konfliktrisiken bei Beeinträchtigung klimatische Ausgleichsfunktion Beeinträchtigung lufthygienische Ausgleichsfunktion Schadstoffeintragsrisiko in Kaltluftentstehungsflächen Verlauf im Kaltluftsammelgebiet Überschreitung Luftschadstoffe 1a 5 1 5 2 1 1b 5 1 5 2 1 2a 4 1 3 2 1 3a 1 1 2 2 4 4a 4 2 3 2 1 5 2 1 4 4 1 6 1 1 3 2 1 7 1 5 4 4 1 8 1 5 1 4 1 9 1 2 1 5 1 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Beurteilung der Konfliktschwere 4 4 3 4 3 3 1 4 4 2 August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 77 2.4.5 Landschaft und Erholung Risikobeschreibung Landschaftsbild, -erleben Variante 1a Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt Landschaftsbild 1 – L 1) Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,5 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung. Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich. Darüber hinaus beansprucht die Variante 1a ca. 11 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 150 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Mit der Variante 1a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 15 landschaftsprägenden Strukturelementen. Im Bereich der Waldsiedlung sind Dämme bis zu 7 m Höhe für die Brücke über den Teichrasen erforderlich, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt, was besonders kritisch zu bewerten ist. Insgesamt verläuft die Variante 1a auf ca. 800 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m und auf einer Länge von 1.400 m auf Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen. Variante 1b Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1) Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,5 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung. Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich. Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 9 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt ca. 134 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Mit der Variante 1b kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 17 landschaftsprägenden Strukturelementen. Zwischen Waldsiedlung und Orlamünder Straße wird die Straße auf ca. 1.200 m Länge eingehaust, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt und den Wohnbereichen der Waldsiedlung der Blick in Richtung Pößneck versperrt wird. Zusätzlich verläuft die Variante 1b auf ca. 600 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m und auf einer Länge von 700 m auf Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen. Variante 2a Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 2a ca. 15 ha mit mittlerer LandIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 78 schaftsbildqualität und führt auf ca. 96 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der Erholungseignung. Mit der Variante 2a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 21 landschaftsprägenden Strukturelementen. Im Bereich der Waldsiedlung sind Dämme bis zu 7 m Höhe für die Brücke über den Teichrasen erforderlich, wodurch es zur starken Veränderung des Landschaftsbildes kommt, was besonders kritisch zu bewerten ist. Insgesamt verläuft die Variante 2a auf ca. 1.500 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m, längere Abschnitte befinden sich westlich des Sportplatzes von Pößneck mit bis zu 15 m Einschnittshöhen. Auf einer Länge von 1.900 m sind Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen vorgesehen, so mit einem längeren Abschnitt westlich von Schlettwein. Variante 3a Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 3a nur ca. 6 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 40 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der Erholungseignung. Mit der Variante 3a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen. Variante 3a verläuft auf nur ca. 400 m Länge auf einer Dammlage > 3 m. Einschnittslagen von > 5 m treten auch nur auf ca. 500 m Länge auf. Variante 4a Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 4a ca. 17 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 91 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der Erholungseignung. Mit der Variante 4a kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 21 landschaftsprägenden Strukturelementen. Insgesamt verläuft die Variante 4a auf ca. 1.800 m im Einschnitt > 5 m, wobei im Bereich der „Bärenleite“ bis 15 m tiefe Einschnitte starke Landschaftsveränderungen erwarten lassen. Dämme > 3 m sind auf ca. 600 m Länge vorgesehen. Variante 5 Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,4 ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1) Die Querung von Zellaer Bach und Herschdorfer Bach führen zum Verlust von 0,3 ha Flächen mit hoher Bedeutung und zur Verlärmung von ca. 10 ha mit hoher Erholungseignung. Im Vorfeld des Tales vom Herschdorfer Bach werden auf ca. 500 m Länge höhere Dammlagen erforderlich. Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 13 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt ca. 157 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Mit der Variante 5 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 17 landschaftsprägenden Strukturelementen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 79 Mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung wird die Veränderung der Landschaft durch die Anlage von zwei Tunnelportalen notwendig. Insgesamt sind für diese Variante auf ca. 1.500 m Länge Einschnittsbereiche > 5 m und auf einer Länge von 1.300 m Dammlagen > 3 m mit den damit verbundenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen vorgesehen. Variante 6 Mit der Überbrückung des Zellaer Bach kommt es zur Verlärmung von ca. 3 ha Fläche mit hoher Erholungseignung. Darüber hinaus beansprucht die Variante 6 ca. 15 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und führt auf ca. 106 ha Fläche zum mittleren Beeinträchtigungsrisiko der Erholungseignung. Mit der Variante 6 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen. Insgesamt verläuft die Variante 6 auf ca. 1.400 m im Einschnitt > 5 m, wobei im Bereich der „Bärenleite“ westlich vom Tunnel bis 20 m tiefe Einschnitte starke Landschaftsveränderungen erwarten lassen. Dämme > 3 m sind auf ca. 600 m Länge vorgesehen. Variante 7 Mit der Querung des Trannrodaer Tales kommt es zum Verlust von 0,5 ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 3,5 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Im Umfeld des Tales sind beidseitig auf ca. 600 Meter Länge tiefe Einschnittslagen vorgesehen. (Konfliktschwerpunkt L 1) Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf über 10 ha Fläche, zusätzlich werden noch ca. 51,5 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Hiervon sind insbesondere die Waldbereiche nördlich von Pößneck auf knapp 3 km Länge betroffen, wobei sich bis zu 20 m tiefe Einschnitte mit bis zu 14 m hohen Dämmen und einem Tunnel abwechseln, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist. (Konfliktschwerpunkt L 2) Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 11 ha mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 261 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Mit der Variante 7 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen. Insgesamt verläuft die Variante 7 auf ca. 2.900 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m. Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 3.800 m, fast vollständig verläuft die Variante 7 zwischen der Anbindung Pößneck Nord bis zur Anbindung auf die bestehende B 281 bei Oppurg auf Dammbereichen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 80 Variante 8 Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf über 21 ha Fläche durch den 6,5 km langen Verlauf der Variante 8 durch die Waldbereiche der Vorderen Heide, zusätzlich werden noch ca. 107 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Weiterhin werden bis zu 20 m tiefe Einschnitte, bis zu 14 m hohen Dämmen, ein Tunnel und zwei Brücken notwendig, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes damit verbunden ist. (Konfliktschwerpunkt L 2) Darüber hinaus beansprucht diese Variante ca. 7 ha Fläche mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 380 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Weiterhin kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 12 landschaftsprägenden Strukturelementen. Insgesamt verläuft die Variante 8 auf ca. 1.300 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m. Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 2.200 m. Variante 9 Mit dem Verlauf der Variante 9 im Bereich der Zechsteinriffe kommt es zum Verlust von 0,6 ha Fläche mit sehr hoher Landschaftsbildqualität und zur Beeinträchtigung von 4 ha mit sehr hoher Erholungseignung. Hier werden auch eine Brücke über den Fischbach, ein Tunnel mit Tunnelportalen unterm Brandenstein sowie zwei weitere Tunnel mit 4 Tunnelportalen und zwei weitere Talbrücken im Bereich Wernburg notwendig. (Konfliktschwerpunkt L 3) Zum Verlust von Flächen mit hoher Bedeutung kommt es auf ca. 0,4 ha Fläche, zusätzlich werden noch ca. 15 ha Fläche mit hoher Erholungseignung verlärmt. Die Flächen befinden sich bei der Querung der Griebse. Darüber hinaus beansprucht diese Variante 10 ha Fläche mit mittlerer Landschaftsbildqualität und beeinträchtigt über 210 ha Fläche mit mittlerer Erholungseignung durch Verlärmung. Mit der Variante 9 kommt es insgesamt zu einem Verlust bzw. Teilverlust von 16 landschaftsprägenden Strukturelementen. Insgesamt verläuft diese Variante auf ca. 2.300 m Länge im Einschnittsbereich > 5 m. Dammlagen > 3 m bestehen auf einer Länge von 2.600 m. Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung L1 1a, 5, 7 - Verlust von Flächen mit sehr hoher Landschaftsbildqualität im Talbereich des Trannrodaer Baches - Verlärmung der Bereiche mit besonderer Erholungseignung L2 7, 8 - großflächiger Verlust von Flächen mit hoher Landschaftsbildqualität im Waldbereich der Vorderen Heide - Verlärmung der Bereiche mit Erholungseignung - starke Landschaftsüberprägung durch abwechselnd hohe Damm- und Einschnittsböschungen L3 9 - Verlust von Flächen mit sehr hoher Landschaftsbildqualität im Bereich Zechsteinriffe - Verlärmung der Bereiche mit Erholungseignung - starke Landschaftsüberprägung durch Brücken und Tunnel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 81 Variantenvergleich Varian- Verlust von Flächen mit te bedeutender Landschaftsbildqualität (in ha) Beeinträchtigungsrisiko der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung (in ha) Veränderung der Landschaftsstruktur (Anzahl) Beeinträchtigung der Landschaft durch den Trassenverlauf (Länge in m) sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel Verlust Strukturelemente Anlage Tunnelportale Damm (> 3 m) oder Einschnitt (> 5 m) Einhausung 1a 0,4 0,5 10,7 3,5 10,2 153,3 15 - 2.200 - 1b 0,4 0,4 8,7 3,5 10,3 134,3 17 - 1.300 1.200 2a - - 14,8 - 3,2 96,2 21 - 3.400 - 3a - 0,1 6,2 - 3,2 39,2 16 - 900 - 4a - 0,1 17,4 - 2,9 90,9 21 - 2.400 - 5 0,4 0,3 12,9 3,5 10,4 157,0 17 2 2.800 - 6 - 0,1 14,6 - 2,9 105,8 16 2 2.000 - 7 0,5 10,8 4,5 3,5 51,5 261,6 16 2 6.100 - 8 - 21,1 6,6 - 107,0 386,3 12 2 3.500 - 9 0,6 0,4 10,5 4,0 15,1 210,9 16 6 4.900 - Beim Verlust von Flächen mit bedeutender Landschaftsbildqualität lässt die Variante 3a nur ein sehr geringes Konfliktrisiko und die Varianten 1a, 1b und 9 geringe Konfliktrisiken erwarten. Im Gegensatz dazu kommt es mit der 8 zu einem sehr hohen und bei der Variante 7 zu einem hohen Konfliktrisiko. Hinsichtlich der Beeinträchtigung der Erholungseignung weisen die Varianten 2a, 3a und 4a ein sehr geringes Konfliktrisiko auf. Dagegen muss bei der Variante 8 mit einem sehr hohen Konfliktrisiko gerechnet werden. Bei dem Verlust von prägenden Struktur- und Vegetationselementen einschließlich der Anlage von Tunnelportalen sind die Unterschiede zwischen den Varianten eher gering. Die Varianten 2a, 4a und 9 weisen hier ein höheres Konfliktrisiko auf. Hinsichtlich der Trassierung auf Damm- bzw. Einschnittslagen und der damit verbundenen Landschaftsveränderungen ist bei der Variante 3a nur von sehr geringen Risiken auszugehen. Durch die Lage in relativ stark reliefiertem Raum ist bei der Variante 7 mit sehr hohen und bei der Variante 9 mit hohen Konfliktrisiken zu rechnen. Im Schutzgut Landschaftsbild weist insgesamt die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf. Etwas ungünstiger sind die Varianten 1a, 1b, 4a und 6 zu betrachten, diese besitzen eine geringe Konfliktschwere. Eine hohe Konfliktschwere weisen im Gegensatz dazu die Varianten 7 und 8 auf. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Variante Konfliktrisken bei Verlust Landschaftsbildqualität Verlärmung Erholungseignung Veränderung Landschaftsstruktur Beeinträchtigung durch Trassenverlauf 1a 2 3 2 2 1b 2 2 3 2 2a 3 1 4 3 3a 1 1 2 1 4a 3 1 4 2 5 3 3 3 3 6 3 2 3 2 7 4 2 3 5 8 5 5 2 3 9 2 3 4 4 82 Beurteilung der Konfliktschwere 2 2 3 1 2 3 2 4 4 3 Risikobeschreibung Erholungsnutzung Variante 1a Durch die Variante 1a werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko und ca. 55 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1a beeinträchtigt. Variante 1b Durch die Variante 1b werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko und ca. 51 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1b beeinträchtigt. Variante 2a Mit der Variante 2a kommt es zur Verlärmung von ca. 13 ha Erholungsbereiche mit mittlerem Risiko. Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 2a beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck. Variante 3a Mit der Variante 3a kommt es lediglich zur Verlärmung von ca. 9 ha Erholungsbereiche mit mittlerem Risiko. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 83 Variante 4a Mit der Variante 4a kommt es zur Verlärmung von ca. 13 ha Erholungsbereiche mit mittlerem Risiko. Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 4a beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck. Variante 5 Durch die Variante 5 werden <1 ha Erholungsflächen mit hohem Beeinträchtigungsrisiko und ca. 73 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella, nordöstlich von Trannroda und am Sportplatz von Pößneck werden durch die Trassenführung von Variante 1a beeinträchtigt. Variante 6 Mit der Variante 6 kommt es zur Verlärmung von ca. 27 ha Erholungsbereiche mit mittlerem Risiko. Die Blickbeziehung vom Aussichtspunkt am Sportplatz von Pößneck wird durch Variante 6 beeinträchtigt. Weiterhin besteht das Risiko durch Verlärmung für den Sportplatz von Pößneck. Variante 7 Durch die Variante 7 werden ca. 42 ha Erholungsflächen mit hohem und ca. 207 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Schwerpunktmäßig werden die Erholungsflächen der Vorderen Heide betroffen. (Konfliktschwerpunkt Erholung 1 – E 1) Die Blickbeziehungen der Aussichtspunkte westlich von Zella und nordöstlich von Trannroda werden durch die Trassenführung von Variante 7 beeinträchtigt. Die Variante 7 ist mit der Inanspruchnahme von Wald mit Erholungsfunktion auf einer Länge von ca. 1.300 m verbunden. Variante 8 Durch die Variante 8 werden bis zu 120 ha Erholungsflächen mit hohem und ca. 388 ha Flächen mit mittlerem Beeinträchtigungsrisiko verlärmt. Schwerpunktmäßig werden die Erholungsflächen der Vorderen Heide betroffen. (Konfliktschwerpunkt E 1) Die Blickbeziehung des Aussichtspunktes westlich von Zella wird durch die Trassenführung von Variante 8 beeinträchtigt. Die Variante 8 ist mit der Inanspruchnahme von Wald mit Erholungsfunktion auf einer Länge von ca. 1.900 m verbunden. Variante 9 Mit der Variante 9 kommt es zur Verlärmung von ca. 31 ha Erholungsbereiche mit mittlerem Risiko. Die Blickbeziehungen westlich von Wernburg, und zweier im Bereich des Schlosses Brandenstein werden durch die Variante 9 beeinträchtigt. Weiterhin kommt es zur Verlärmung des Schlosses Brandenstein. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 84 Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung E1 7, 8 - Verlärmung des Erholungsgebietes Vordere Heide mit hohem bis mittlerem Beeinträchtigungsrisiko, Inanspruchnahme von Erholungswald Variantenvergleich Variante Beeinträchtigungsrisiko der Erholungsbereiche durch Verlärmung (in ha) Beeinträchtigung von Aussichtspunkten (Anzahl) Verlärmung von Inanspruchnahme von Wald Erholungszielmit Erholungspunkten (Sportfunktion platz, Schloss Brandenstein) (Länge in m) hoch mittel 1a 0,2 54,8 3 - - 1b 0,2 51,1 3 - - 2a - 13,4 1 1 - 3a - 9,0 - - - 4a - 13,6 1 1 - 5 0,2 72,9 3 - - 6 - 26,8 1 1 - 7 42,0 206,7 2 - 1.300 8 120,2 387,9 1 - 1.900 9 - 31,4 3 1 - Hinsichtlich der Verlärmung von Erholungsbereichen treten bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 nur sehr geringe Konfliktrisiken auf. Mit den Varianten 1a, 1b und 5 sind geringe Konfliktrisiken verbunden. Im Gegensatz dazu kommt es mit der großflächigen Verlärmung der Waldbereiche Vordere Heide bei der Variante 7 zu hohen und bei der Variante 8 sogar zu sehr hohen Konfliktrisiken. Aussichtspunkte werden in ihren Blickbeziehungen von den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 8 unterdurchschnittlich betroffen. Die Varianten 1a, 1b, 5 und 9 führen zur Beeinträchtigung von drei Aussichtspunkten. Mit den Varianten 2a, 4a und 6 kommt es zur Verlärmung des Sportplatzbereiches nordwestlich von Jüdewein als Erholungszielpunkt, bei der Variante 9 ist von der Verlärmung des Schlosses Brandenstein auszugehen. Die Inanspruchnahme von Erholungswald führt bei der Variante 7 zu einem mittleren und bei der Variante 8 zu einem hohen Konfliktrisiko. Insgesamt weist die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf die Erholungsnutzung auf. Die Varianten 2a, 4a und 6 lassen eine geringe Konfliktschwere erwarten. Durch die großflächige Entwertung der Erholungsbereiche bei der Variante 8 ist von einer sehr hohen Konfliktschwere auszugehen. Bei der Variante 7 kommt es in einem etwas geringeIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 85 ren Umfang zur Verlärmung der Waldbereiche, so dass bei dieser Variante eine hohe Konfliktschwere zu erwarten ist. Variante Konfliktrisiken bei Verlärmung von Erholungsbereichen Beeinträchtigung von Aussichtspunkten Verlärmung von Erholungszielpunkten Inanspruchnahme von Erholungswald 1a 2 4 1 1 1b 2 4 1 1 2a 1 2 3 1 3a 1 1 1 1 4a 1 2 3 1 5 2 4 1 1 6 1 2 3 1 7 4 3 1 3 8 5 2 1 4 9 1 4 3 1 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Beurteilung der Konfliktschwere 3 3 2 1 2 3 2 4 5 3 August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 86 2.4.6 Mensch, Wohn- und Wohnumfeldfunktion Risikobeschreibung Variante 1a Mit der Variante 1a werden insgesamt ca. 22,48 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 20,71 ha Fläche besteht ein hohes und für 13,82 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere Gärten betroffen, so kommt es ab der Bärenleite, entlang der Waldstraße einschließlich der Querung der Teiche am Teichrasen zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit sehr hohem und hohem Risiko. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Variante 1a parallel zum Wohngebiet an der Waldstraße auf Dammhöhen zwischen 2 und 7 m verläuft. Dies hat zur Folge, dass die Verlärmung über die berechneten Werte (da für Gleichlage berechnet) hinausgehen und aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur mit gravierenden Landschaftsveränderungen möglich sind. Darüber hinaus geht ein Wohnhaus an der Waldstraße verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1) Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella, bei Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 1,5 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 1a werden insgesamt ca. 185 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 1b Mit der Variante 1b werden insgesamt ca. 15,95 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 18,33 ha Fläche besteht ein hohes und für 11,34 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere Gärten betroffen, so kommt es nach der Querung der Teiche am Teichrasen zur Verlärmung von Wohnbereichen mit sehr hohem Risiko, wobei durch die Einhausung nur ein Teil des Wohngebietes an der Waldstraße betroffen ist. Weiterhin geht ein Wohnhaus an der Waldstraße verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1) Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 87 kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella, bei Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 1 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 1b werden insgesamt ca. 164 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 2a Mit der Variante 2a werden insgesamt ca. 31,33 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 25,71 ha Fläche besteht ein hohes und für 18,47 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt. Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 2a, womit die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2) Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere Gärten betroffen, so kommt es ab der Bärenleite, entlang der Waldstraße einschließlich der Querung der Teiche am Teichrasen zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit sehr hohem und hohem Risiko. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Variante 2a parallel zum Wohngebiet an der Waldstraße auf Dammhöhen zwischen 2 und 7 m verläuft. Dies hat zur Folge, dass die Verlärmung über die berechneten Werte (da für Gleichlage berechnet) hinausgehen und aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur mit gravierenden Landschaftsveränderungen möglich sind. Darüber hinaus geht ein Wohnhaus an der Waldstraße verloren. (Konfliktschwerpunkt M 1) Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein, Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 2,4 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 2a werden insgesamt ca. 253 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 88 Variante 3a Mit der Variante 3a werden insgesamt ca. 32,3 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 32,55 ha Fläche besteht ein hohes und für 15,56 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt. Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 3a, womit die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2) Mit dem Ausbau der bestehenden B 281 in Pößneck kommt es zur Verlärmung der angrenzenden Stadtbereiche. Hierbei handelt es sich um die von Gewerbe- und Mischbebauung geprägten Flächen der westlichen Vorstadt wie auch um die innerstädtisch geprägten Bereiche mit überwiegend Wohn- und Mischbebauung im Osten. Die erhöhte Verkehrsbelastung würde diese Flächen, die derzeit schon durch den vorhandenen Verkehr verlärmt werden, in Zukunft noch stärker verlärmen, wobei insbesondere die innerstädtischen Funktionen (Aufenthalt, Verweilen etc.) zwischen beiden Stadthälften weiter stark vermindert würden. (Konfliktschwerpunkt M 3) Die Neubelastung in der Stadt Pößneck ist durch die vorhandenen Schallschutzmaßnahmen von der Kreuzung Rotasym bis zum ehemaligen Landesgartenschaugelände zu relativieren. Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein und Oppurg besteht auf ca. 1,6 ha Fläche und für geplante Mischbauflächen auf ca. 0,3 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 3a werden insgesamt ca. 183 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 4a Mit der Variante 4a werden insgesamt ca. 34,95 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 39,31 ha Fläche besteht ein hohes und für 19,79 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt. Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 4a, womit die Verlärmung größerer Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 89 hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2) Größere Risiken der Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen treten im Norden von Jüdewein auf. Sind im Bereich der Querung der Orlamünder Straße insbesondere Gärten betroffen, so kommt es im Bereich Bärenleite und Waldstraße zur großflächigen Verlärmung von Wohnbereichen mit sehr hohem und hohem Risiko. (Konfliktschwerpunkt M 1) Durch die südlichere Lage gegenüber den Varianten 1a und 2a sowie die Führung im Einschnitt werden die Wohnbereiche an der Waldstraße bzw. die weiteren Wohnbereiche von Jüdewein jedoch in einem geringeren Umfang verlärmt. Im Bereich Jüdewein kommt es weiterhin zum Verlust von mehreren Gärten der Kleingartenanlage sowie eines Teiles des Landesgartenschaugeländes, auch werden Mischbauflächen an der Straße Am Teichrasen bzw. Garten- und Grünflächen verlärmt. Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein, Jüdewein und Oppurg besteht auf ca. 4,3 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 4a werden insgesamt ca. 235 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 5 Mit der Variante 5 werden insgesamt ca. 4,2 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 5,9 ha Fläche besteht ein hohes und für 7,74 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Beeinträchtigungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sind im Norden von Jüdewein zu erwarten. Bei der Querung der Orlamünder Straße werden insbesondere Gärten verlärmt. Etwas weiter östlich beginnt der Tunnel unter der Waldsiedlung, damit werden Lärmbeeinträchtigungen ausgeschlossen. Lediglich im Umfeld des östlichen Tunnelpotals können Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen der Wohnbereiche auf der nördlichen Seite der Waldsiedlung nicht vollkommen ausgeschlossen werden. (Konfliktschwerpunkt M 1) Östlich der Waldsiedlung treten im Bereich Jüdewein keine Beeinträchtigungen mehr auf. Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz (nördliche Ortslage) und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in der Ortslage Oppurg ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella und bei Oppurg besteht auf ca. 1 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 90 Durch die Variante 5 werden insgesamt ca. 180 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Trannroda, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 6 Mit der Variante 6 werden insgesamt ca. 16,25 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 18,88 ha Fläche besteht ein hohes und für 16,14 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Ein Teil der im Norden von Rockendorf befindlichen Wohn- und Mischbauflächen wird mit sehr hohem bzw. hohem Risiko für die Wohn- und Wohnumfeldfunktion verlärmt. Durch den schmalen Korridor zwischen Öpitz und Schlettwein führt die Variante 6, womit die Verlärmung von Wohn- und Mischbauflächen beider Ortslagen mit sehr hohem und hohem Risiko verbunden ist. Durch den schmalen Korridor ist eine Optimierung der Trasse zum Lärmschutz nicht möglich. (Konfliktschwerpunkt M 2) Im Bereich der Querung der Orlamünder Straße werden insbesondere Gärten verlärmt. Etwas weiter östlich beginnt der Tunnel unter der Waldsiedlung, damit werden Lärmbeeinträchtigungen ausgeschlossen. Lediglich im Umfeld des östlichen Tunnelpotals können Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen der Wohnbereiche auf der nördlichen Seite der Waldsiedlung nicht vollkommen ausgeschlossen werden. (Konfliktschwerpunkt M 1) Östlich der Waldsiedlung treten im Bereich Jüdewein keine Beeinträchtigungen mehr auf. Weitere Risiken der Verlärmung bestehen für die Ortslagen Köstitz und Oppurg. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die B 281 in beiden Ortslagen ausgebaut wird, d.h. es kommt zur Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht zur Neubelastung. Z.T. sind auch schon Lärmschutzmaßnahmen (in Köstitz) vorhanden. Für geplante Wohnbauflächen bei Schlettwein und Oppurg besteht auf ca. 1,7 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Zwischen Jüdewein und Köstitz wird das geplante Gewerbegebiet durch die Variante 6 zerschnitten und auf ca. 2,5 ha verlärmt. Durch die Variante 6 werden insgesamt ca. 252 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Krölpa, Öpitz, Schlettwein, Jüdewein, Köstitz, Rehmen, Oppurg) verlärmt. Variante 7 Mit der Variante 7 werden insgesamt ca. 3,24 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 0,95 ha Fläche besteht ein hohes und für 4,95 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Die Garten- und Erholungsbereiche im Bereich Rehmer See westlich von Rehmen werden z.T. durch die Variante 7 verlärmt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 91 Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt. Für geplante Wohnbauflächen nördlich von Zella und bei Oppurg besteht auf ca. 1,1 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 7 werden insgesamt ca. 110 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Rehmen, Oppurg, Schweinitz) verlärmt. Variante 8 Mit der Variante 8 werden insgesamt ca. 3,45 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 1 ha Fläche besteht ein hohes und für 4,86 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Die Garten- und Erholungsbereiche Schwimmbad Pößneck, Waldhaus und im Bereich Rehmener See westlich von Rehmen werden z.T. durch die Variante 8 verlärmt. Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt. Für geplante Wohnbauflächen bei Oppurg besteht auf ca. 0,8 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 8 werden insgesamt ca. 72 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Zella, Rehmen, Oppurg, Schweinitz) verlärmt. Variante 9 Mit der Variante 9 werden insgesamt ca. 5,11 ha Fläche mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit sehr hohem Risiko beeinträchtigt, für ca. 1,7 ha Fläche besteht ein hohes und für 5,88 ha Fläche ein mittleres Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Eine Verlärmung ist für Wohnbau- und Gartenbereiche im Süden von Pößneck (Konfliktschwerpunkt M 4), für Wohnbauflächen im Norden von Bodelwitz und Nimritz durch die Variante 9 zu erwarten. Weitere Risiken der Verlärmung besteht für die Ortslage Oppurg, wobei es sich hier um die Verstärkung schon bestehender Lärmbelastungen aber nicht um Neubelastung handelt. Für geplante Wohnbauflächen bei Oppurg besteht auf ca. 0,8 ha Fläche ein Beeinträchtigungsrisiko durch Verlärmung. Durch die Variante 9 werden insgesamt ca. 140 ha siedlungsnaher Freiraum (der Orte Lausnitz, Rockendorf, Krölpa, Öpitz, Pößneck Süd, Podelwitz, Wernburg, Oppurg) verlärmt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 92 Übersicht über die Konfliktschwerpunkte Konfliktschwerpunkt betroffene Variante Beschreibung M1 1a, 1b, 2a, - sehr hohes bis hohes Beeinträchtigungsrisiko für die Wohn- und Wohnumfeld4a, 5, 6 funktion der Wohnbereiche von Jüdewein durch Verlärmung M2 2a, 3a, 4a, - Verlärmung von Wohn- und Mischbauflächen von Öpitz und Schlettwein mit sehr 6 hohem bis mittlerem Beeinträchtigungsrisiko in ihrer Wohn- und Wohnumfeldfunktion M3 3a - Verlärmung von großen Teilen derzeit schon verlärmter Innenstadtbereiche von Pößneck mit mittlerem bis sehr hohem Beeinträchtigungsrisiko in ihrer Wohnund Wohnumfeldfunktion bei Wohn-, Mischbau-, Grün- und Gewerbeflächen M4 9 - Verlärmung von Wohnbau- und Gartenflächen am südlichen Stadtrand von Pößneck Variantenvergleich Variante Beeinträchtigungsrisiko von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen durch Verlärmung (in ha) Beeinträchtigungsrisiko von geplanten Baugebieten durch Verlärmung (in ha) Verlust bzw. Verlärmung siedlungsnaher Freiräume (in ha) sehr hoch hoch mittel Wohngebiet Mischgebiet 1a 22,48 20,71 13,82 1,47 - 185,7 1b 15,95 18,33 11,34 1,03 - 164,0 2a 31,33 25,71 18,47 2,42 - 253,1 3a 32,30 32,55 15,56 1,62 0,25 182,7 4a 34,95 39,31 19,79 4,27 - 235,6 5 4,24 5,88 7,74 0,99 - 180,1 6 16,25 18,88 16,14 1,70 - 244,3 7 3,24 0,95 4,95 1,11 - 110,0 8 3,45 0,99 4,86 0,82 - 71,9 9 5,11 1,70 5,88 0,82 - 139,5 Insbesondere bei den Varianten 1a, 2a und 4a ist im nördlichen Stadtbereich von Pößneck mit sehr hohen neuen Konfliktrisiken durch die Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen zu rechnen. Im Stadtzentrum erhöht sich die Verlärmung von Flächen bei der Variante 3a erheblich, so dass ebenfalls von einem sehr hohen Konfliktrisiko auszugehen ist. Auch bei den Varianten 1b, 5 und 6 kommt es zur Neuverlärmung im nördlichen Stadtbereich, wobei hier durch die Tunnellösung bei den Varianten 5 und 6 bzw. die Einhausung bei der Variante 1b der Umfang der betroffenen Wohn- und Mischbauflächen wesentlich minimiert wird. Im Gegensatz dazu treten bei den ortsferneren Varianten vom Umfang geringere Auswirkungen auf Ortsrandbereiche verschiedene Orte auf. Jedoch kommt es weiterhin zu einer erheblichen Belastung auf der bestehenden B 281 vor allem bei den Varianten 5, 1a und 1b mit abschnittsweise um die 15.000 Kfz/ 24 h und bei den Varianten 7 und 8 mit über 10.000 Kfz/ IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 93 24 h durch Verkehrsströme von und nach Pößneck, für die die neue Ortsumgehung einen deutlichen Umweg darstellt. Aus diesem Grund ist auch bei diesen Varianten vor allem von verbleibenden Konfliktrisiken in der Stadt Pößneck auf der derzeitigen B 281 auszugehen. Bei den Beeinträchtigungsrisiken der geplanten Bauflächen weist die Variante 4a ein hohes Konfliktrisiko auf, alle anderen Varianten haben ein geringes bis mittleres Konfliktrisiko. Bei den Varianten 7 und 8 sind die Konfliktrisiken bei der Verlärmung siedlungsnaher Freiräume durch ihre ortsferne Lage eher gering. Die Varianten 2a, 4a und 6 weisen hier ein hohes Konfliktrisiko auf. Als wichtigstes Kriterium ist bei der Gesamtbeurteilung die Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen heranzuziehen. Insgesamt lässt sich im Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohn- und Wohnumfeldfunktion keine Variante mit sehr geringer Konfliktschwere einschätzen. Jedoch weisen die ortsferneren Varianten 7, 8 und 9 bzw. die Variante 5 mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung mit den geringsten Neubelastungen insgesamt nur eine geringe Konfliktschwere auf. Die Varianten 1b (durch die Einhausung an der Waldstraße) und die Variante 6 (durch den Tunnel unter der Waldsiedlung) führen zu einer deutlich geringeren Neubelastung als die andern ortsnahen Varianten, so dass diese von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen ist. Dagegen sind mit den Varianten 1a, 2a und 4a großflächig neu verlärmte Siedlungsbereiche und mit der Variante 3a von einer wesentlichen Erhöhung der Verlärmung der Innenstadt von Pößneck, verbunden mit einer starken Trennwirkung der innerörtlichen Funktionen zu konstatieren, so dass eine sehr hohe Konfliktschwere zu bilanzieren ist. Variante Konfliktrisiken bei Beeinträchtigung Wohn, Wohnumfeldfunktion Beeinträchtigung geplante Wohn-, Wohnumfeldfunktion Verlärmung Freiräume 1a 5 3 3 1b 3 3 3 2a 5 3 4 3a 5 3 3 4a 5 4 4 5 2 2 3 6 3 3 4 7 2 3 2 8 2 2 1 9 2 2 2 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Beurteilung der Konfliktschwere 5 3 5 5 5 2 3 2 2 2 August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 94 2.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Risikobeschreibung Variante 1a Bei der Variante 1a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 1b Bei der Variante 1b werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 2a Bei der Variante 2a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 3a Bei der Variante 3a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 4a Bei der Variante 4a werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 5 Bei der Variante 5 werden fünf archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 6 Bei der Variante 6 werden sieben archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 7 Bei der Variante 7 werden neun archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 8 Bei der Variante 8 werden sechs archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. Variante 9 Bei der Variante 9 werden sechs archäologische Relevanzgebiete (ohne Schutzstatus) beeinträchtigt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 95 Variantenvergleich Variante Beanspruchung / Beeinträchtigung archäologischer Relevanzgebiete Gesamtzahl davon geschützt (Anzahl) Beurteilung der Konfliktschwere 1a 7 - 3 1b 7 - 3 2a 7 - 3 3a 7 - 3 4a 7 - 3 5 5 - 2 6 7 - 3 7 9 - 4 8 6 - 2 9 6 - 2 Mit den Varianten 8, 9 und 5 werden fünf bzw. sechs archäologische Relevanzgebiete ohne Schutzstatus beansprucht, so dass diese Varianten im Schutzgut Kultur- und Sachgüter mit einer geringen Konfliktschwere eingeschätzt werden. Durch die Beanspruchung von 9 archäologischen Relevanzgebieten ohne Schutzstatus weist die Variante 7 eine hohe Konfliktschwere auf. Die anderen Varianten besitzen eine mittlere Konfliktschwere. 2.4.8 Wechselwirkungen Die schutzgutbezogene Berücksichtigung von ökosystemaren Wechselwirkungen erfolgt aufbauend auf den planungsrelevanten Erfassungs- und Bewertungskriterien über die Funktionen der Schutzgüter. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die schutzgutbezogenen Erfassungskriterien im Sinne des Indikationsprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgutfunktionen beinhalten. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz indirekt ökosystemare Wechselwirkungen erfasst.5 Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Landschaftsteile mit besonderen ökosystemaren Beziehungen zwischen den Schutzgütern (Wechselwirkungskomplexe), von den Varianten betroffen sind. Beispiele hierfür sind z.B. Auenbereiche von Fließgewässern etc.. Die Varianten 7 und 8 zerschneiden auf mehreren hundert Meter Länge die Waldbereiche der Vorderen Heide. Die Waldbereiche haben eine vielfältige Aufgabe. Neben den bewerteten Schutzgutfunktionen stellen Waldbereiche auch einen eher extensiv genutzten Landschaftsraum dar, welcher einen Rückzugsraum für vor allem Großwildarten (Damm- und Schalenwild) bietet. Mit der großzügigen Trassierung vor allem der Variante 8, aber auch der Variante 7 im Wald würden Schneisen bis zu 100 m Breite notwendig werden, die den Öko- 5 FGSV (1997) IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 96 systemkomplex Wald erheblich zerschneiden würde. Außerdem würde es zur weiteren Verkleinerung des großen unzerschnittenen Raumes der Vorderen Heide kommen. 2.5 Betrachtung rechtlicher Auswirkungen Neben den im vorhergehenden Kapitel beschriebenen fachlichen Wirkungen sind auch die Auswirkungen der Varianten auf Schutzgebiete bzw. geschützte Elemente zu betrachten. Insbesondere die Auswirkungen auf die europarechtlichen Schutzziele sind bei dem Variantenvergleich besonders zu berücksichtigen. Folgende Einschätzungen wurden vorgenommen: Beurteilung der Varianten in ihrer Auswirkung auf den Schutzstatus + keine Auswirkung o ohne wesentliche Auswirkung - negative Auswirkungen nicht auszuschließen -- sehr hohe Auswirkungen (Ausschlusskriterium) 2.5.1 Beeinträchtigung von Schutzgebieten Die Betrachtung der Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete erfolgt im Kapitel 2.5.2 und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Kapitels. Risikobeschreibung Variante 1a Bei Köstitz verläuft die Variante 1a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Weiterhin besteht für vier § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung. Variante 1b Bei Köstitz verläuft die Variante 1b auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Weiterhin besteht für vier § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung. Variante 2a Bei Köstitz verläuft die Variante 2a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Für die § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese und Zellaer Bach) ist die Möglichkeit des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung nicht auszuschließen. Variante 3a Bei Köstitz verläuft die Variante 3a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Für die § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese und Zellaer Bach) ist die Möglichkeit des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung nicht auszuschließen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 97 Variante 4a Bei Köstitz verläuft die Variante 4a auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Das Risiko für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Zellaer Bach und eines Standgewässers bei Jüdewein (beide § 30 BNatSchG Biotope) ist nicht auszuschließen. Variante 5 Bei Köstitz verläuft die Variante 5 auf ca. 280 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Weiterhin besteht für sechs § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, 2x Landröhricht, Feuchtgrünland, Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung. Variante 6 Bei Köstitz verläuft die Variante 6 auf ca. 240 m durch das Überschwemmungsgebiet des Kotschaubaches. Das Risiko für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung des Zellaer Baches (§ 18 Biotop) ist nicht auszuschließen. Variante 7 Östlich von Köstitz verläuft die Variante 7 auf ca. 230 m durch das Überschwemmungsgebiet der Orla. Weiterhin besteht für sechs § 30 BNatSchG Biotope (Streuobstwiese, Standgewässer, Landröhricht, Sumpfhochstaudenflur, Orla und Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung. Variante 8 Östlich von Köstitz verläuft die Variante 8 auf ca. 230 m durch das Überschwemmungsgebiet der Orla. Weiterhin besteht für drei § 30 BNatSchG Biotope (Sumpfhochstaudenflur, Orla und Zellaer Bach) die Möglichkeit von Verlust bzw. Beeinträchtigung. Variante 9 Auf einer Länge von 180 m verläuft die Anbindung zur L 1108 im Bereich des Überschwemmungsgebietes der Orla. Die Variante 9 verläuft zweimal durch „Zechsteinriffe in der Orlasenke“, wobei sie sich auf dem größten Teil im Tunnel oder auf einer Brücke befindet. Jedoch werden auch auf 100 m Länge direkt Flächen im Landschaftsschutzgebiet beansprucht. Zusätzlich werden vier § 30 BNatSchG Biotope mit der geplanten B 281 (Roterlenwald, Landröhricht, Trockengebüsch und Halbtrockenrasen) und zwei mit der Anbindung zur L 1108 (Feuchtgrünland, Röhricht) beansprucht. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 98 Variantenvergleich Variante Verlauf im ÜberBeeinträchtigung schwemmungsgebiet von § 30 Biotopen (Länge in m) (Anzahl) Verlauf im LSG (Länge in m) Auswirkung auf die Variantenbeurteilung 1a 240 4 - o 1b 240 4 - o 2a 240 2 - o 3a 240 2 - o 4a 240 2 - o 5 280 6 - o 6 240 1 - o 7 230 6 - o 8 230 3 - o 9 180 6 100 o Bei dem Verlauf in Überschwemmungsgebieten unterscheiden sich die Varianten kaum, alle Varianten verlaufen auf weniger als 300 m durch diese. Die Unterschiede bei der Beeinträchtigung von § 30 BNatSchG Biotopen ist ebenfalls relativ gering, lediglich bei den Varianten 5, 7 und 9 werden mit je 6 geschützten Biotopen etwas größere Beeinträchtigungen hervorgerufen. Nur die Variante 9 verläuft durch ein Landschaftsschutzgebiet, wobei ein Großteil der Variante sich in Tunnellage bzw. auf einer Brücke befindet. Jedoch wird das Schutzgebiet mindestens auf 100 m Länge beansprucht. Insgesamt weisen alle Varianten ähnliche Konflikte mit Schutzgebieten bzw. geschützten Biotopen auf, so dass keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden können. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 99 2.5.2 Darstellung der Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet Die Ergebnisse der Vorprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiet sind für den Variantenvergleich von wesentlicher Relevanz. Nachfolgend werden deshalb die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. Auswirkungen der Varianten auf das FFH-Gebiet (siehe auch Kapitel 6.3) Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7 und 8 Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und von Arten nach Anhang II FFH-RL können ausgeschlossen werden, da sich diese weit außerhalb des Wirkraumes der Trassenvarianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7 und 8 befinden. Variante 9 Die Variante 9 quert das FFH-Gebiet. Dabei kommt es zur bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme sowie zur Zerschneidung von Lebensraumtypen. Bei einigen LRT kann es durch hydrologische Veränderungen aufgrund der Tunnelbauwerke zu einer Gefährdung der Standortbedingungen der LRT kommen. Weiterhin sind betriebsbedingte Nähr- und Schadstoffimmissionen in die LRT zu erwarten. Der prioritäre Lebensraumtyp Schlucht- und Hangmischwälder (LRT *9180) ist bau-, anlageund betriebsbedingten Wirkungen ausgesetzt, die in der Summe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erhebliche Beeinträchtigungen des LRT führen können. Erhebliche Beeinträchtigungen von sieben weiteren Lebensraumtypen (LRT 6210, 6430, 6510, 8210, 9130, 9150, 9170) können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können erhebliche Beeinträchtigungen der Kleinen Hufeisennase durch die Variante 9 nicht ausgeschlossen werden, weil Wochenstube bzw. Sommerquartier der Art bau- und betriebsbedingten Störungen ausgesetzt sind. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Abbildung 2: 100 Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet FFHGebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ Variante Flächenverlust von LRT Zerschneidung von LRT Stoffeintrag in LRT Entwertung von Lebensräumen Bewertung: erhebliche Beeinträchtigunge n Beurteilung nein Auswirkungen auf grundwasserabhängi ge LRT nein 1a nein nein nein + nein nein nein nein nein nein nein nein nein 3a nein nein nein nein nein 4a nein nein nein nein nein 5 nein nein nein nein nein 6 nein nein nein nein nein 7 nein nein nein nein nein 8 nein nein nein nein nein 9 ja ja ja ja ja ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen ausgeschlossen wahrscheinlich 1b nein 2a + + + + + + + + -- Auswirkungen der Varianten auf das Vogelschutz-Gebiet (siehe auch Kapitel 6.4) Varianten 1a, 1b, 5 und 7 Durch verkehrsbedingte Störungen werden Brutreviere der Heidelerche und potenzielle Brutreviere des Auerhuhns durch die Varianten 1a, 1b, 5 und 7 beeinträchtigt, weshalb erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 Erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelarten nach Anhang I VS-RL können ausgeschlossen werden, da sich diese weit außerhalb des Wirkraumes der Trassenvarianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 befinden. Variante 8 Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind wahrscheinlich, weil es durch den Verlauf von Variante 8 über eine Länge von knapp 2 km innerhalb des Vogelschutzgebietes zum Verlust und zur Zerschneidung der Brutreviere von Heidelerche und Sperlingskauz und zur Zerschneidung der potenziellen Lebensräume des Auerhuhns sowie zu Störwirkungen durch den Straßenverkehr kommt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Abbildung 3: Variante 101 Ergebnisübersicht der FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ Zerschneidung, Trennung von Habitaten nein Lärmwirkungen, Entwertung von Lebensräumen ja Bewertung: erhebliche Beeinträchtigungen möglich Beurteilung 1a Flächenverlust von Bruthabitaten nein 1b nein nein ja möglich - 2a nein nein nein ausgeschlossen + 3a nein nein nein ausgeschlossen + 4a nein nein nein ausgeschlossen + 5 nein nein ja möglich - 6 nein nein nein ausgeschlossen + 7 nein nein ja möglich - 8 ja ja ja wahrscheinlich -- 9 nein nein nein ausgeschlossen + IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt - August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 102 2.5.3 Europarechtlicher Artenschutz 2.5.3.1 Vorbemerkungen Im Kapitel 3.1.1.3 und 3.1.1.4 der Phase I der UVS wurden umfangreiche Betrachtungen zu den vorkommenden Pflanzen- und Tierarten angestellt. Darauf aufbauend wurde in dem Kapitel 2.4.1 der Phase II der UVS die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierarten vorgenommen. Mit der neueren Rechtssprechung wird es notwendig, in der UVS artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Sind artenschutzrechtliche Konflikte möglich, ist zu prüfen, ob sich mögliche Planungsalternativen anbieten. Ziel sollte es sein, eine Variante zur Planfeststellung zu bringen, bei der keine Verbotstatbestände gemäß Art. 12 und 13 der FFHRichtlinie bzw. Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie auftreten. Sollte jedoch eine Befreiung von den Verbotstatbeständen des europäischen Artenschutzrechtes notwendig werden, ist der Nachweis erforderlich, dass keine anderweitig zufrieden stellende Lösungen existiert (vgl. Art. 16 FFH-Richtlinie und Art. 9 VS-Richtlinie). Der europäische Artenschutz wurde wie folgt bisher im Rahmen des Variantenvergleichs berücksichtigt: Die wertvollen faunistischen Lebensräume wurden in der UVS ermittelt und bewertet. Bei der Trassenplanung spielte die Vermeidung bzw. Minderung von Eingriffen in diese Lebensräume eine besondere Bedeutung, so dass insbesondere tierökologische Belange besonders berücksichtigt wurden. Detailliertere Erhebungen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden für die Artengruppen Amphibien, Vögel und Fledermäuse vorgenommen, so dass die wertgebenden Arten auch aus europarechtlicher Sicht in der Bewertung Berücksichtung fanden. Alle anderen Arten und Artengruppen wurden soweit Nachweise vorlagen erfasst und in die Bewertung einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine Abschätzung der Konflikte mit europäisch geschützten Arten in diesem Kapitel. Für jede Variante erfolgt die Einschätzung der Betroffenheit von einzelnen Arten bzw. Artengruppen. Anschließend werden die Varianten hinsichtlich ihres Konfliktpotenzials im Bezug auf den europäischen Artenschutz bewertet und gegeneinander gestellt. 2.5.3.2 Artenschutzrechtliche Betrachtung Zusätzlich zu den im Jahr 2004 in der Phase I erfassten Pflanzen- und Tierarten wurden im Jahr 2007 die aktuellen Artendaten unter dem Aspekt des europäischen Artenschutzes berücksichtigt. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 103 Für folgende Artengruppen liegen Nachweise von Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie vor: Amphibien Reptilien Fledermäuse Vögel Für die anderen Tierartengruppen bzw. für die Pflanzen sind keine Arten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt bzw. wesentliche Vorkommen auch nicht zu erwarten. 2.5.3.2.1 Amphibien Bestandssituation Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum Art Ort des Nachweises Amphibien Europäischer Laubfrosch Kleiner Wasserfrosch Knoblauchkröte Nördlicher Kammmolch Teich bei Rockendorf / Lausnitzbach Stockteich bei Lausnitz Teichkette nördlich von Trannroda Forellengrund Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein (Trannrodaer Bach) Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach) Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach) Senke westlich der Deponie Pößneck Teichkette nördlich von Trannroda Rehmer See Stockteich bei Lausnitz, Teichkette nördlich von Trannroda Forellengrund Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach) Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach) Abbauhohlform nördlich von Jüdewein Stockteich bei Lausnitz Teichkette nördlich von Trannroda Forellengrund Talbereich nördlich von Schlettwein (Herschdorfer Bach) Tälchen südöstlich von Herschdorf (Herschdorfer Bach) Bereich Gipsberg Rehmer See IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 104 Risikobeschreibung Varianten 1a/1b Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut. Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden. Im Talbereich des Herschdorfer Baches können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, weil das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte vom Trassenkörper tangiert wird und außerdem Individuenverluste während der Bauphase möglich sind. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung sowie Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen notwendig. Variante 2a Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Am Nordhang des Gipsberges ist in 60 m Entfernung zur Variante 2a der Kammmolch (in einem Straßenteich) nachgewiesen. Das Laichgewässer wird durch die Trasse nicht berührt. Potenzielle Leitstrukturen für die Amphibienwanderung (Gräben, feuchte Säume o. ä.) werden von der Trasse nicht gequert, so dass auf dieser Planungsebene Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Variante 3a Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Variante 4a Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Im Bereich der Abbauhohlform nördlich von Jüdewein wird ein Laichgewässer der Knoblauchkröte durch eine Brücke überbaut. Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen, lassen sich aber durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 105 Variante 5 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut. Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden. Im Talbereich des Herschdorfer Baches können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, weil das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte vom Trassenkörper tangiert wird und außerdem Individuenverluste während der Bauphase möglich sind. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung sowie Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen notwendig. In der Senke westlich der Deponie Pößneck kommt nördlich der Trasse der Laubfrosch vor. Das Laichgewässer des Laubfroschs wird von der Trasse nicht tangiert, so dass Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. Variante 6 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. In der Senke westlich der Deponie Pößneck kommt nördlich der Trasse der Laubfrosch vor. Das Laichgewässer des Laubfroschs wird von der Trasse nicht tangiert, so dass Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. Variante 7 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Trannrodaer Baches und des Herschdorfer Baches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Im Trannrodaer Tal wird ein Laichgewässer des Laubfrosches durch eine Brücke überbaut. Individuenverluste der Amphibien während der Bauphase sind möglich. Deshalb können Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, lassen sich aber durch Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen vermeiden. Das Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte im Talbereich des Herschdorfer Baches ist von der Trasse weit genug entfernt, so dass Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 106 Der in der Orlaschleife im Bereich Rehmer See gelegene Lebensraum von Kammmolch und Kleinem Wasserfrosch wird durch die Variante 7 zerschnitten und in Anspruch genommen. Durch die Dammlage der Trasse werden die Austauschbeziehungen zwischen dem Laichgewässer östlich der Trasse und den Landhabitaten westlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG wahrscheinlich. Bei der zweimaligen Überbrückung der Orla werden jeweils Wanderleitlinien von Amphibien gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Variante 8 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches werden Wanderleitlinien für Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Der Amphibienlebensraum nordwestlich von Zella mit Waldflächen am Sorgenberg und Teichkette nördlich von Trannroda wird von der Variante 8 zerschnitten. Dabei werden die Austauschbeziehungen zwischen den Laichgewässern südlich der Trasse und den Landhabitaten nördlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für vier europäisch geschützte Amphibienarten (Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte, Kleiner Wasserfrosch) wahrscheinlich. Im Waldbereich nördlich von Trannroda wird außerdem ein kleines Laichgewässer von Laubfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte durch die Trasse tangiert, so dass Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden können. Zur Konfliktvermeidung sind eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nordöstliche Richtung sowie Baufeld- und Bauzeitbeschränkungen erforderlich. Der östlich des Rehmer Sees gelegene Lebensraum von Kammmolch und Kleinem Wasserfrosch wird durch die Variante 8 zerschnitten und in Anspruch genommen. Durch die Dammlage der Trasse werden die Austauschbeziehungen zwischen dem Laichgewässer östlich der Trasse und den Landhabitaten westlich der Trasse unterbrochen. Deshalb ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG wahrscheinlich. Bei der zweimaligen Überbrückung der Orla werden jeweils Wanderleitlinien von Amphibien gequert. Die Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert. In Kombination mit ggf. erforderlichen Leiteinrichtungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Variante 9 Die Variante 9 berührt keine Lebensräume europäisch geschützter Amphibienarten und auch keine Wanderleitlinien von Amphibien. Deshalb können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 107 Zusammenfassung Lebensraumfunktionen Anzahl Konfliktpunkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme (Brückenbauwerk) Erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG Wanderleitlinie Amphibien 3 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Laichgewässer des Laubfrosches 1 ja Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte 1 nein Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in Richtung Osten i. V. m. Bauzeitund Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen 1 ja Leiteinrichtungen vermeidbar 1 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Wanderleitlinie Amphibien 1 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte 1 ja Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen Wanderleitlinie Amphibien 3 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Laichgewässer des Laubfrosches 1 ja Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen Laichgewässer von Laubfrosch und Knoblauchkröte 1 ja Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen 1 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Wanderleitlinie Amphibien 5 ja Leiteinrichtungen vermeidbar Laichgewässer des Laubfrosches 1 ja Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen von Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte 1 nein Varianten 1a/1b Variante 2a Wanderleitlinie Amphibien Variante 3a Wanderleitlinie Amphibien Variante 4a Variante 5 Variante 6 Wanderleitlinie Amphibien Variante 7 wahrscheinlich Variante 8 Wanderleitlinie Amphibien 3 ja Laichhabitat von Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte 1 nein Leiteinrichtungen vermeidbar Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes i. V. m. Bauzeit- und Baufeldbeschränkungen nicht ausgeschlossen Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen von Laubfrosch, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte 1 nein wahrscheinlich Wechselbeziehung zwischen Teillebensräumen von Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte 1 nein wahrscheinlich IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Lebensraumfunktionen Anzahl Konfliktpunkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme (Brückenbauwerk) 0 - 108 Erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG - ausgeschlossen Variante 9 Wanderleitlinie/ Lebensraum Bei der Variante 7 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für drei Amphibienarten (Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte) wahrscheinlich. Bei der Variante 8 ist für vier Amphibienarten (Laubfrosch, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte) das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG wahrscheinlich. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 sind Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Trassenoptimierung, Querungshilfen und Schutzmaßnahmen während der Bauphase vermieden werden. Bei den Varianten 2a, 3a und 6 sind Verbotstatbestände durch die Anlage von Querungshilfen vermeidbar. Nur bei der Variante 9 können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. 2.5.3.2.2 Reptilien Bestandssituation Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum Art Ort des Nachweises Reptilien Zauneidechse Talbereich zwischen Krölpa und Zella, Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein, Gewerbegebiet im Osten von Pößneck Risikobeschreibung Variante 1a, 1b Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein werden südexponierte Hanglagen mit dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nördliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig. Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 109 Variante 2a, 3a Im Talbereich zwischen Krölpa und Zella werden die Hangbereiche östlich des Zellaer Baches mit dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in östliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEFMaßnahmen) notwendig. Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig. Variante 4a, 6 Im Talbereich zwischen Krölpa und Zella werden die Hangbereiche östlich des Zellaer Baches von der Trasse in Anspruch genommen, die einen Lebensraum der Zauneidechse darstellen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind durch Baufeldbeschränkungen und artspezifische CEF-Maßnahmen im Talraum des Zellaer Baches vermeidbar. Im Zuge der Anbindung an die L 1108 im Osten von Pößneck wird eine Hangkante mit Vorkommen der Zauneidechse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig. Variante 5, 7 Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein werden südexponierte Hanglagen mit dem Vorkommen der Zauneidechse von der Trasse in Anspruch genommen, so dass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Verlängerung des Brückenbauwerkes in nördliche Richtung oder die vorzeitige Schaffung von Ausweichhabitaten mit Umsiedelung der Zauneidechse (CEF-Maßnahmen) notwendig. Varianten 8, 9 Die Varianten 8 und 9 berühren keine Lebensräume europäisch geschützter Reptilienarten. Deshalb können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 110 Zusammenfassung Lebensraumfunktionen Anzahl Konfliktpunkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme (großes Brückenbauwerk) Erforderliche Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG Lebensraum Zauneidechse 1 nein Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in Richtung Norden oder artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen Lebensraum Zauneidechse 1 nein Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen Lebensraum Zauneidechse 1 nein Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in Richtung Osten oder artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen Lebensraum Zauneidechse 1 nein Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen Lebensraum Zauneidechse 1 ja Baufeldbeschränkungen und artspezifische CEF-Maßnahmen vermeidbar Lebensraum Zauneidechse 1 nein Konfliktvermeidung durch artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen 1 nein Konfliktvermeidung durch Verlängerung des Brückenbauwerkes in Richtung Norden oder artspezifische CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen 0 - - ausgeschlossen 0 - - ausgeschlossen Variante 1a, 1b Variante 2a, 3a Variante 4a, 6 Variante 5, 7 Lebensraum Zauneidechse Variante 8 Lebensraum Zauneidechse Variante 9 Lebensraum Zauneidechse Bei den Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5 und 6 sind Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Trassenoptimierungen und CEF-Maßnahmen vermieden werden. Bei den Varianten 8 und 9 können auf dieser Planungsebene Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. 2.5.3.2.3 Säugetiere Bestandssituation Vorkommen der Arten nach Anhang IV der FFH-RL im Wirkraum Art Ort des Nachweises Säugetiere Fischotter Bereich Stockteich Wochenstube und Sommerquartier Schloss Brandenstein Fledermäuse Kleine Hufeisennase IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Art 111 Ort des Nachweises Männchenquartier am Waldrand westlich von Zella Wasserfledermaus Jagdgebiet/Hauptflugroute im Bereich Rehmer See Fledermaus (allgemein) Hauptflugroute entlang des Lausnitzbaches Hauptflugroute am Waldrand im Bereich Vordere Heide Hauptflugroute entlang des Zellaer Baches Hauptflugroute entlang des Trannrodaer Baches Hauptflugroute entlang des Herschdorfer Baches Hauptflugroute entlang der Orla Hauptflugroute im Bereich Rehmer See Hauptflugroute entlang der Griebse Hauptflugroute entlang der Gamse Risikobeschreibung Fischotter Varianten 1a, 2a, 3a, 4a, 5, 6, 7, 8 Der Fischotter wurde am Stockteich (ca. 250 m von den Varianten entfernt) nachgewiesen. Da Fischotter sich entlang der Gewässer fortbewegen, queren die Varianten 1 bis 8 die Wanderleitlinie des Fischotters durch Brückenbauwerke über den Lausnitzbach. Entsprechend MAQ (2009) benötigt der Fischotter als Querungshilfe beidseitige Trockenbermen mit einer Breite von 2,50 m sowie eine lichte Höhe der Berme von mindestens 1,50 m. Alle Brücken über den Lausnitzbach genügen mit lichten Weiten ≥ 10 m und lichten Höhen ≥ 2,50 den Anforderungen an das Querungsbauwerk, so dass Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Risikobeschreibung Fledermäuse Variante 1a Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen6 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches und der Gamse werden weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen überbrückt. Die zwei Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 1a ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungs- 6 Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW ≥ 4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 112 räumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Variante 1b Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen7 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches wird auch eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 1b ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Variante 2a, 3a, 4a, 6 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen8 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Bei der Überbrückung des Zellaer Baches wird eine weitere Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. 7 Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW ≥ 4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute. 8 siehe Fußnote 7 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 113 Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Variante 5 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen9 zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Bei der Überbrückung des Trannrodaer Baches wird auch eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Das Brückenbauwerk ist nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Die Brücke über die Gamse als weitere Hauptflugroute von Fledermäusen genügt mit einer LH ≥ 2 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 5 ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Variante 7 Bei der Überbrückung des Lausnitzbaches wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen gequert. Dabei genügt das Brückenbauwerk mit einer LH von 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse. Deshalb sind Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine Aufweitung des Bauwerkes in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Im Bereich des Rehmer Sees wird eine Hauptflugroute von Fledermäusen durch die Variante 7 in Dammlage zerschnitten. Brücken oder Durchlässe zum Unterfliegen der Trasse sind nicht vorhanden. Deshalb sind Verbotstatbestände insbesondere für die dort vorkommende 9 Nach MAQ (2008) werden bei Gewässerunterführungen für Fledermäuse folgende Maße angegeben: LW ≥ 4 m, LH über MHW ≥ 3 m. Zudem sind Irritationsschutzwände an der Straße erforderlich sowie ≥ 3m hohe Leitpflanzungen zur Gewässerunterführung in der traditionellen Flugroute. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 114 Wasserfledermaus wahrscheinlich. Eine Konfliktvermeidung ist nur durch den Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit weiteren Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) möglich. Mit der Überbrückung des Trannrodaer Baches, der Orla bei Schweinitz und bei Rehmen sowie der Gamse werden vier weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 7 ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Die Flugrouten vom Quartier zu den Nahrungsräumen verlaufen parallel zur Trasse und werden nicht zerschnitten. Störungen des Männchenquartiers während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Variante 8 Mit der Überbrückung des Lausnitzbaches, des Herschdorfer Baches und der Orla bei Schweinitz werden drei Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Westlich von Zella befindet sich am Waldrand in 300 m Entfernung zur Variante 8 ein Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase. Störungen während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen sind möglich, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Im Bereich Vordere Heide wird eine Hauptflugroute entlang des Waldrandes von der Variante 8 in Dammlage gequert. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Männchenquartier sind Verbotstatbestände insbesondere für die Kleine Hufeisennase wahrscheinlich. Zur Konfliktvermeidung ist der Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit weiteren Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Im Bereich des Rehmer Sees wird eine weitere Hauptflugroute von Fledermäusen durch die Variante 8 in Dammlage zerschnitten. Brücken oder Durchlässe zum Unterfliegen der Trasse sind nicht vorhanden. Deshalb sind Verbotstatbestände insbesondere für die dort vorkommende Wasserfledermaus wahrscheinlich. Eine Konfliktvermeidung ist nur durch den Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes in Verbindung mit weiteren Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) möglich. Weitere Hauptflugrouten von Fledermäusen werden mit der Überbrückung der Orla bei Rehmen und der Gamse gequert. Die beiden Brücken genügen mit lichten Höhen ≥ 2,50 m nicht den Ansprüchen an artgerechte Querungshilfen zur Unterfliegung der Trasse, weshalb Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen sind. Zur Konfliktvermeidung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 115 ist eine Aufweitung der Bauwerke in Verbindung mit Querungshilfen (Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen) erforderlich. Variante 9 Mit der Überbrückung der beiden Bacharme der Griebse und der Gamse werden drei Hauptflugrouten von Fledermäusen gequert. Die jeweiligen Brückenbauwerke sind nach MAQ (2008) ausreichend dimensioniert (LW ≥ 4m, LH ≥ 3m). In Kombination mit ggf. erforderlichen Irritationsschutzwänden und Leitpflanzungen sind Verbotstatbestände vermeidbar. Im Schloss Brandenstein befinden sich Quartiere der Kleinen Hufeisennase (Wochenstube, Sommerquartier), die von der Variante 9 ca. 350 m entfernt sind. Störungen der Quartiere während der Bauphase durch Lärm und Erschütterungen (z. B. Sprengarbeiten beim Tunnelbau) sind möglich. Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung können Bauzeitbeschränkungen erforderlich werden. Zusammenfassung Lebensraumfunktionen Anzahl Konfliktpunkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme (großes Brückenbauwerk) erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG 1 nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 2 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar 1 - Bauzeitbeschränkungen nicht ausgeschlossen 2 nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 1 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar 1 - Bauzeitbeschränkungen nicht ausgeschlossen 2 nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 1 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar 2 nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 2 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar 1 - Bauzeitbeschränkungen nicht ausgeschlossen Variante 1a Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase Variante 1b Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase Variante 2a, 3a, 4a, 6 Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Variante 5 Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Lebensraumfunktionen Anzahl Konfliktpunkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme (großes Brückenbauwerk) 1 116 erforderliche Vermeidungs-/ CEFMaßnahmen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 1 nein Konfliktvermeidung für Wasserfledermaus durch Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes i. V. m. Querungshilfen wahrscheinlich (Wasserfled er-maus) 4 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar 1 - Bauzeitbeschränkungen nicht ausgeschlossen 2 nein Konfliktvermeidung durch Aufweitung Bauwerk, ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen nicht ausgeschlossen 1 nein Konfliktvermeidung durch Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes i. V. m. Querungshilfen wahrscheinlich (Kleine Hufeisennase) 1 nein Konfliktvermeidung durch Einbau eines ausreichend dimensionierten Bauwerkes i. V. m. Querungshilfen wahrscheinlich (Wasserfled er-maus) 3 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse 3 ja ggf. Irritationsschutzwände, Leitpflanzungen vermeidbar Wochenstube / Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase 1 - Bauzeitbeschränkungen nicht ausgeschlossen Variante 7 Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Männchenquartier der Kleinen Hufeisennase Variante 8 Hauptflugroute,jagdbereich Fledermäuse Variante 9 Bei der Variante 7 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für eine Fledermausart (Wasserfledermaus) wahrscheinlich. Bei der 8 ist das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für zwei Fledermausarten (Kleine Hufeisennase, Wasserfledermaus) wahrscheinlich. Bei den Varianten 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 5, 6 und 9 sind Verbotstatbestände für Fledermäuse nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Trassenoptimierungen, Schutzmaßnahmen während der Bauphase, und die Anlage von Querungshilfen vermieden werden. Verbotstatbestände für den Fischotter können bei allen Varianten ausgeschlossen werden. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 2.5.3.2.4 117 Vögel Bestandssituation Bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung für die einzelnen Varianten werden nur die Vorkommen der wertgebenden europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-RL im Wirkraum10 betrachtet. Art Ort des Nachweises Vögel Auerhuhn (potenzielles Vorkommen) Waldbereich „Vordere Heide“, Schießplatz Rockendorf Eisvogel Abbauhohlform nördlich von Jüdewein Grünspecht Gehölzbereiche westlich Wernburg Mäusebussard Waldbereich „Vordere Heide“, Nähe Waldhaus Neuntöter Senke westlich der Deponie Pößneck Waldbereiche nördlich Pößneck, östlicher Waldrand Siedlungsrand östlich von Köstitz Offenland zwischen Buchenberg und Erzberg Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein Gehölzbereiche westlich Wernburg Wäldchen nördlich Wernburg Abbauhohlform nördlich von Jüdewein, Teiche nordöstlich von Jüdewein Rehmer See Wachtel Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein Wendehals Offenland zwischen Buchenberg und Erzberg Wiesenpieper Rehmer See Schwarzspecht Teichralle Variante 1a / 1b Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des § 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden. In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig. 10 Der Wirkraum wird mit 100 m beidseits der Trasse angesetzt, bei besonders lärmempfindlichen Arten werden zusätzlich die artspezifischen kritischen Schallpegel nach GARNIEL et al. (2007) herangezogen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 118 Das Bruthabitat der Teichralle im Bereich der Teiche nordöstlich von Jüdewein wird mit einer größeren Brücke gequert, so dass Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen auftreten. Die Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Umfeld erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit der Art möglich, so dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint. Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden. Variante 2a Im Bereich der Teiche nordöstlich von Jüdewein wird das Bruthabitat der Teichralle durch die Variante 2a mit einer größeren Brücke gequert, so dass Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen auftreten. Die Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Umfeld erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit der Art möglich, so dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint. Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden. Variante 3a Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden. Variante 4a Die Variante 4a quert den Bereich der Abbauhohlform nördlich von Jüdewein mit dem Vorkommen von Eisvogel und Teichralle. Der Brutplatz des Eisvogels wird durch ein großes Brückenbauwerk überbaut, so dass Verbotstatbestände durch Schädigung vermieden werden. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch Störungen während der Bauphase und betriebsbedingte Verlärmung bzw. optische Störreize können bei Effektdistanzen der Art bis 200 m nicht ausgeschlossen werden. Trassenverschiebungen sind aufgrund der umgebenden Bebauung kaum möglich. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen müsste der Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen stattfinden. Außerdem wären Schutzmaßnahmen im TrassenbeIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 119 reich (Lärm- und Sichtschutz) und ggf. artspezifische CEF-Maßnahmen (z. B. künstliche Brutröhren in Abbruchkanten an Gewässern im Umfeld) erforderlich. Die Nester der Teichralle im Bereich der Ufervegetation werden durch die Trasse nicht beschädigt. Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen sind möglich. Die Schaffung von funktionsfähigen Ersatzhabitaten (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Umfeld erscheint angesichts der geringen Empfindlichkeit der Art möglich, so dass der Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vermeidbar erscheint. Im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz geht bau- und anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden. Variante 5 Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des § 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden. In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig. In der Senke westlich der Deponie Pößneck ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar. Ein weiteres Bruthabitat des Neuntöters befindet sich östlich von Köstitz und ist bereits jetzt den Störwirkungen des Verkehrs durch die bestehende B 281 ausgesetzt. Durch den Straßenausbau nimmt der Verkehr etwas zu, was aber nicht zu einem Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG führt. Variante 6 In der Senke westlich der Deponie Pößneck ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 120 Im Unterschied dazu geht im Bereich der Anbindung an die L 1108 östlich von Köstitz bauund anlagebedingt ein Brutplatz des Neuntöters verloren. Der Neuntöter ist nicht essenziell an einen bestimmten Neststandort gebunden, sondern vielmehr an das Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (z. B. Feldhecke). Verbotstatbestände sind vermeidbar, wenn die Gehölze außerhalb der Brutzeit entfernt werden, durch CEF-Maßnahmen Gehölzstrukturen im Umfeld neu geschaffen werden und die Bauarbeiten nicht während der Brutzeit stattfinden. Variante 7 Im Talbereich zwischen Trannroda und Schlettwein wurde der Schwarzspecht im direkten Trassenbereich nachgewiesen, so dass es beim Bau der Brücke mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Bruthöhle des Schwarzspechtes kommen wird. Schädigungsverbote des § 44 BNatSchG sind nicht ausgeschlossen. Zur Konfliktvermeidung ist eine kleinräumige Trassenverschiebung und Bau der Brücke außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Jungen notwendig. Störungsverbote des Schwarzspechthabitates nach § 44 BNatSchG sind bei Effektdistanzen der Art bis 300 m ebenfalls nicht ausgeschlossen, können aber ggf. durch Schutzmaßnahmen im Trassenbereich (Lärm- und Sichtschutz) und artspezifische CEFMaßnahmen vermieden werden. In einem Ausläufer der Trannrodaer Tales ist ein Bruthabitat der lärmempfindlichen Wachtel nachgewiesen, so dass wichtige Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden können. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zur Konfliktvermeidung sind Lärm mindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen notwendig. Die Variante 7 durchquert die Waldflächen nördlich von Pößneck. Am östlichen Waldrand ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar. Die Variante 7 quert den Lebensraum um den Rehmer See. Dabei sind die Bruthabitate der Teichralle und des Wiesenpiepers Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen ausgesetzt. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vermeidbar, wenn im räumlichen Umfeld funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden. Variante 8 Im Bereich Vordere Heide (EU-Vogelschutzgebiet) gibt es Hinweise auf ein potenzielles Bruthabitat des Auerhuhns. Variante 8 quert die Waldbereiche, so dass potenzieller Lebensraum der Art beansprucht und zerschnitten wird. Da das Auerhuhn eine besonders lärmempfindliche Art ist, können durch die Auswirkungen des Straßenlärmes Lebensfunktionen wie Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung oder Kontaktkommunikation gestört werden. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind deshalb nicht ausgeschlossen. Aussagen zu Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen lassen sich erst mit Vorliegen aktueller Daten zum Auerhuhn-Vorkommen ableiten. Am Waldrand befindet sich ein Bruthabitat des Mäusebussards. Bei einem Abstand des Horstbaumes von 60 m zur Variante 8 können Störungen insbesondere während der BauIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 121 phase nicht ausgeschlossen werden. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können ggf. durch Bauzeitbeschränkungen und artspezifische CEF-Maßnahmen vermieden werden. Die Variante 8 durchquert die Waldflächen nördlich von Pößneck. Am östlichen Waldrand ist ein Bruthabitat des Neuntöters durch Lärm, optische Störreize und Erschütterungen betroffen. Störungsverbote nach § 44 BNatSchG sind durch artspezifische CEF-Maßnahmen im räumlichen Umfeld vermeidbar. Die Variante 8 quert den Lebensraum um den Rehmer See. Dabei sind die Bruthabitate der Teichralle und des Wiesenpiepers Störungen durch Lärm, optische Reize und Erschütterungen ausgesetzt. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vermeidbar, wenn im räumlichen Umfeld funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden. Variante 9 Im Bereich zwischen Buchenberg und Erzberg reichen die Störwirkungen der Variante 9 mit Lärm, optischen Reizen und Erschütterungen bis in die Bruthabitate von Neuntöter und Wendehals. Durch die Störwirkungen des Straßenverkehrs sind außerdem westlich von Wernburg Bruthabitate von Grün- und Schwarzspecht sowie nördlich von Wernburg ein weiteres Bruthabitat des Schwarzspechtes betroffen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind für Neuntöter und Wendehals sowie für Grün- und Schwarzspecht vermeidbar, wenn im räumlichen Umfeld jeweils funktionsfähige Ersatzhabitate (CEF-Maßnahmen) geschaffen werden. Lebensraumfunktionen Anzahl Kofliktp unkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen Bruthöhle des Schwarzspechtes 1 nein Konfliktvermeidung durch kleinräumige Trassenverschiebung, Bauzeitbeschränkung, ggf. Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat der Wachtel 1 nein Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen Varianten 1a / 1b Bruthabitat der Teichralle 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Brutplatz des Neuntöters 1 nein Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Bruthabitat der Teichralle 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Brutplatz des Neuntöters 1 nein Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen 1 nein Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Brutplatz des Eisvogels 1 nein Konfliktvermeidung durch Bauzeitbeschränkung, Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen und ggf. artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat der Teichralle 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Variante 2a Variante 3a Brutplatz des Neuntöters Variante 4a IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 122 Lebensraumfunktionen Anzahl Kofliktp unkte vorhandene Vermeidungsmaßnahme Vermeidungs-/ CEF-Maßnahmen Brutplatz des Neuntöters 1 nein Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Bruthöhle des Schwarzspechtes 1 nein Konfliktvermeidung durch Trassenverschiebung oder Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Bruthabitat der Wachtel 1 nein Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Neuntöters 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Neuntöters 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Brutplatz des Neuntöters 1 nein Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Bruthöhle des Schwarzspechtes 1 nein Konfliktvermeidung durch Trassenverschiebung oder Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit, Bauzeitbeschränkung und artspezifische CEFMaßnahmen Bruthabitat der Wachtel 1 nein Lärmmindernde Maßnahmen und artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Neuntöters 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat der Teichralle 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Wiesenpipers 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen potenzielles Bruthabitat des Auerhuhns 1 nein keine Bruthabitat des Mäusebussards 1 nein Bauzeitbeschränkungen, artspezifische CEFMaßnahmen Bruthabitat des Neuntöters 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat der Teichralle 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Wiesenpiepers 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat des Neuntöters 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat Wendehals 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat Grünspecht 1 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Bruthabitat Schwarzspecht 2 nein artspezifische CEF-Maßnahmen Variante 5 Variante 6 Variante 7 Variante 8 Variante 9 Auf dieser Planungsebene können Verbotstatbestände bei Vögeln bei keiner Variante ausgeschlossen werden. Jedoch sind bei den Varianten 2a, 3a, 6, 8 und 9 Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch Schutzmaßnahmen während der Bauphase bzw. durch CEFMaßnahmen vermeidbar. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a, 5, 7und 8 können Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden, eine Konfliktvermeidung ist ggf. durch Trassenoptimierungen, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen möglich. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 2.5.3.3 123 abschließende Wertung und Variantenvergleich Die Varianten lassen sich wie folgt bewerten: Variante Säugetiere Amphibien Reptilien Vögel Gesamt 1a - - ○ - - 1b - - ○ - - 2a - ○ ○ ○ ○ 3a - ○ ○ ○ ○ 4a - - ○ - - 5 - - ○ - - 6 - ○ ○ ○ ○ 7 -- -- ○ - -- 8 -- -- + - -- 9 - + + ○ ○ Säugetiere Die Variante 8 quert eine Hauptflugroute der Kleinen Hufeisennase am Waldrand westlich von Zella, die somit verloren geht. Bei den Varianten 7 und 8 wird östlich von Köstitz eine Hauptflugroute der Wasserfledermaus zerschnitten, so dass diese ihre Funktion in Zukunft nicht weiter erfüllt werden kann. Deshalb ist bei beiden Varianten von einem Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG auszugehen. Diese wie auch alle anderen Varianten queren mehrere Hauptflugrouten von Fledermäusen, so dass Verbotstatbestände nicht auszuschließen sind. Bei der Durchführung geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (Überflug- und Irritationsschutz) ist jedoch davon auszugehen, dass keine Verbotstatbestände für Fledermausarten verbleiben. Amphibien Bei der Variante 9 sind keine bekannten Lebensräume von Amphibien betroffen. Für die Varianten 2a, 3a und 6 sind wesentliche Beeinträchtigungen von Amphibien auszuschließen. Es werden von den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 Teillebensräume von Amphibien (Laubfrosch, Knoblauchkröte) gequert, wobei Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht vollkommen auszuschließen sind. Jedoch ist die Verhinderung von Verbotstatbeständen durch geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen abschätzbar. Bei den Varianten 7 und 8 muss nach derzeitigem Planungsstand für Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Knoblauchkröte sowie zusätzlich bei Variante 8 für Laubfrosch von einem Verbotstatbestand gemäß § 44 BNatSchG ausgegangen werden. Reptilien Für die Varianten 8 und 9 lassen sich Verbotstatbestände ausschließen. Auch bei allen anderen Varianten sind keine wesentlichen Auswirkungen durch geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse gemäß § 44 BNatSchG zu erwarten. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 124 Vögel Für die Varianten 2a, 3a, 6 und 9 ist nicht von einem Verbotstatbestand für die vorkommenden Vogelarten auszugehen. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a, 5, 7 und 8 können sich auf dieser Planungsebene Verbotstatbestände nicht ausschließen lassen. Jedoch scheinen diese durch geeignete Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermeidbar. Gesamteinschätzung Nach dem derzeitigen Planungsstand lassen sich die Varianten 7 und 8 (Verbotstatbestände für Wasserfledermaus und für Kammmolch, Wasserfrosch, Knoblauchkröte und zusätzlich bei Variante 8 für den Laubfrosch) mit den Zielen des Artenschutzes nicht vereinbaren. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten scheinen aber nicht vollkommen ausgeschlossen, trotzdem stellen sich beide Varianten wesentlich konfliktreicher als die anderen untersuchten Varianten dar. Dagegen sind mit den Varianten 2a, 3a, 6 und 9 nur geringe Risiken in Bezug auf den Artenschutz und damit auch für notwendige Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zu erwarten, nur für Fledermäuse werden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen notwendig. Diese Varianten sind deshalb als besonders günstig einzuschätzen. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 lassen sich Verbotstatbestände (für Fledermäuse, Vögel, Amphibien) auf diesem Planungsstand nicht ausschließen. Sie erfordern erhöhte Aufwendungen an Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Mit technischen Lösungen nach derzeitigem Standard scheint aber eine Genehmigungsfähigkeit gegeben. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 2.6 125 Risikovermeidung und –minderung und Kompensationsvorschläge 2.6.1 Möglichkeiten zur Risikovermeidung und –minderung Nachfolgend werden mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen der Umwelt durch das Straßenbauvorhaben beschrieben. Diese Angaben sind als Hinweise zu verstehen, die - im Rahmen der Linienfindung zur Auswahl einer umweltverträglichen Variante herangezogen werden und - auf der nachfolgenden Planungsebene (Straßenentwurf) konkretisiert werden müssen, um den Ansprüchen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu genügen. Die Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsstudie besteht nicht zuletzt darin, Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verminderung der zuvor beschriebenen Umweltrisiken des Straßenbauvorhabens aufzuzeigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass im Rahmen der Planfeststellung entsprechende gesetzliche Verpflichtungen wirksam werden, die sich insbesondere aus der Eingriffsregelung nach BNatSchG bzw. dem ThürNatG ableiten lassen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurden bereits folgende Vermeidungsmöglichkeiten genutzt bzw. aufgezeigt: - die Korridorauswahl in Phase I der UVS sowie - der Variantenvergleich hinsichtlich der Umweltrisiken in Phase II. Bezüglich der diskutierten Varianten sind darüber hinaus generell folgende Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung bau-, anlage- und betriebsbedingter Wirkungen und der daraus resultierenden Risiken zu fordern: Tabelle 12: Beeinträchtigende Wirkung B vorübergeA hende FläU cheninanB spruchnahm E e D I N G T Bodenentnahmen/ablagerungen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter Wirkungen und Risiken Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des ökologischen Risikos Wirksamkeit/ verbleibendes Restrisiko - Minimierung des Flächenverbrauches während des Baus u.a. Risiko unvermeidbar, durch Eingrenzung des Baubereiches, Vor-Kopf-Arbeiten, Siaber i.d.R. ausgleichbar cherung sensibler Bereiche vor Befahren, Betreten, Ablagerung - Vermeidung von Eingriffen in Bereiche mit hoher/ sehr hoher Empfindlichkeit bzw. Schutz von Einzelobjekten während der Anlage von Baustellen z.B. durch sorgfältige Standortwahl, Schutzmaßnahmen für einzelne Gehölze etc. - verzögerungsfreier Rückbau von für den Bau notwendigen Infrastruktureinrichtungen - Aufrechterhaltung von Wegeverbindungen oder Anbieten von Ersatzmöglichkeiten abhängig von Auflagen zur Baustelleneinrichtung - Vermeidung von Bodenlagerungen in hochwertigen Bereichen - sachgerechte Wiederherstellung von Baustoffentnahmestellen und fachgerechter Einbau von Oberboden - sorgfältige Ausführung von Erdarbeiten zur rechtzeitigen Erkennung von Bodendenkmälern; ggf. Einbeziehung eines entsprechenden Spezialisten - sorgfältige Trennung/ Lagerung von Ober- und Unterboden Risiko unvermeidbar oder i.d.R. ausgleichbar IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord BeeinträchtiMaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des ökogende Wirkung logischen Risikos Schadstoffund Lärmemission/immission A N L A G E B E D I N G T B E T R I E B S B E D I N G T 126 Wirksamkeit/ verbleibendes Restrisiko - Verwendung von Baumaschinen und -fahrzeugen nach neuestem Stand der Technik - sachgerechter und sorgfältiger Umgang mit Öl, Schmier-, Treibstoffen, regelmäßige Wartung der Fahrzeuge - Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Bauund Betriebsstoffe - Reglementierung der Bauzeiten, insbesondere im besiedelten Bereich Schadstoffeintrag zwar reduzier- aber nicht ausgleichbar Flächenver- - Umgehung wertvoller Strukturen und hochwertiger Bereiche im brauch/Rahmen der Feinabstimmung der Linienführung versiege- Minimierung des Flächenbedarfs durch Änderung der Gradienlung durch ten bzw. durch Entsiegelung nicht mehr benötigter bzw. abgeTrassenkörhängter Straßenzüge per - Optimierung der Zufahrtswege und der Anschlüsse des nachgeordneten Verkehrsnetzes Versiegelung nur durch Entsiegelung im gleichen Umfang ausgleichbar, was in der Regel nicht möglich ist, so dass ein hohes Restrisiko verbleibt Zerschnei- enge Trassenbündelung mit vorhandenen Straßen, Wirtdung funktischaftswegen, Bahntrassen onaler Zu- Minimierung der Trennwirkung durch Einrichtung von Fußgänsammenhän gerunter- / -überführungen, Lichtzeichenanlagen, Ableitung von ge, Tierwanderwegen, Wilddurchlässe, Amphibientunnel etc. Barriereeffe - Querung von Fließgewässern mit maximalen Spann- bzw. kte Stützweiten Risiko nur zu einem geringen Teil ausgleichbar, ein hohes Restrisiko bleibt bestehen Beeinträchtigung des Landschafts-/ Ortsbildes - Anpassung der Bauwerke an die topographischen Gegebenheiten; weitmöglicher Verzicht auf Abgrabungen, Aufschüttungen - Berücksichtigung sensibler Bereiche für das Orts- und Landschaftsbild durch schonende Trassierung - Erhaltung landschaftsprägender Vegetationsstrukturen - verzögerungsfreie Begrünung von technischen Bauwerken (Lärmschutzeinrichtungen etc.) und Straßenböschungen - Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenraumgestalt - Verwendung landschafts-/ ortstypischer Baumaterialien Eingriffe nicht vollständig ausgleichbar; Fremdkörperwirkung bleibt bestehen; selbst unter Berücksichtigung von Minimierungsmaßnahmen verbleibt Restrisiko Lärmimmission passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen wie: - Lärmschutzpflanzungen, -wände, -wälle - Verwendung lärmmindernder Straßenbeläge - Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Wohngebieten, ggf. temporäre Einschränkungen für den Schwerlastverkehr - Maßnahmen zum Schallschutz an Gebäuden Risiko kaum vermeidbar, insbesondere im besiedelten Bereich besteht ein hohes Restrisiko Schadstoffimmission durch Abgase, Stäube, Reifenund Fahrbahnabrieb etc./ Schadstoffeintrag bei Unfällen - Reduzierung der Quellstärke durch Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahrverbote/ -beschränkungen für bestimmte Verkehrsarten - Immissionsschutzpflanzung etc. - Verbote für Pestizide, Wuchsstoffhemmer, Dünger etc. im Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns - Sammlung, Ableitung und Klärung des Straßenwassers z.B. Abwasserreinigungs-/Versickerungsanlagen mit Retentionswirkung unter Verwendung von Abscheidern für Leichtflüssigkeiten Risiko in Abhängigkeit der vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen, Restrisiko bleibt bestehen Barrierewirkung - Minderung der Unfallgefahr durch verkehrssichernde Maßnahmen (Fußgängerüber-/ -unterführungen, Amphibientunnel, Mittelinseln, Einengungen etc.) Risiko z.T. vermeidbar IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 127 In Ergänzung bzw. Präzisierung zu den generell zu fordernden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind für die einzelnen Varianten folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erforderlich: Variante Lage Vermeidung, Verminderung 1a, 1b, 5 Querung des Lausnitzbaches Querung des Trannrodaer Baches - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brückenpfeilerstellung - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Trannrodaer Bach - Verschiebung der Trasse nach Norden zur Schonung des Teiches im Talbereich - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Bach - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Zellaer Bach - Schonung der Streuobstfläche am Westhang - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Zellaer Bach - Minimierung der Zerschneidungswirkung für den Biotopkomplex durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes ohne Pfeiler in den sensiblen Bereichen - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Zellaer Bach - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brü- Querung des Herschdorfer Baches Querung der Gamse 2a, 3a Querung des Lausnitzbaches Querung des Zellaer Baches Querung der Gamse 4a Querung des Lausnitzbaches Querung des Zellaer Baches Querung des Altbergbaus nördlich Jüdewein Querung der Gamse 6 Querung des Lausnitzbaches Querung des Zellaer Baches Querung der Gamse 7 Querung des Lausnitzbaches Querung des IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Variante Lage Vermeidung, Verminderung Trannrodaer Baches ckenpfeilerstellung - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Trannrodaer Bach - Verschiebung der Trasse nach Norden zur Schonung des Teiches im Talbereich - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Bach - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Orla - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Orla - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkung durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in den Bach - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Orla - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Orla - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Griebse - Schonung der wertvollen Biotope durch ausgewählte Brückenpfeilerstellung - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Griebse - Minimierung der Zerschneidungswirkungen durch ausreichende Dimensionierung des Brückenbauwerkes - Vermeidung der direkten Einleitung der Straßenwässer in die Gamse Querung des Herschdorfer Baches Querung der Orla südlich von Schweinitz Querung der Orla östlich von Köstitz Querung der Gamse 8 Querung des Lausnitzbaches Querung des Herschdorfer Baches Querung der Orla südlich von Schweinitz Querung der Orla östlich von Köstitz Querung der Gamse 9 128 Querung der Griebse von Wernburg Querung der Griebse vom Speicher Wernburg Querung der Gamse Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sich bei allen Varianten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführen lassen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um die Querung der wertvollen Talbereiche und eine damit verbundene Optimierung der Brückenbauwerke. Wesentliche Änderungen durch eine Verschiebung der Trasse und damit der Verrin- IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 129 gerung der Konflikte lassen sich nicht erkennen. Somit lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten feststellen. 2.6.2 Kompensationsvorschläge Die Möglichkeiten der Kompensation richten sich nach der gewählten Trasse, um insbesondere die Eingriffe funktionsgerecht kompensieren zu können. Aus Sicht der UVS werden folgende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen: - Ergänzung von Baumreihen und Hecken zur weiteren Strukturierung der Landschaft - Extensivierung von Flächen im Tal der Kotschau, Umwandlung von Acker in Grünland, Anlage von Überschwemmungsflächen, Renaturierung der Kotschau - weitere Aufwertung der Feuchtbereiche in den Tallagen durch Nutzungsextensivierung, Teichsanierung bzw. –anlage, Renaturierung von Gewässerabschnitten z.B. im Bereich Herschdorf - Anlage von Gehölzflächen, Umwandlung von Nadelwaldbereichen in naturnahe Waldbestände - Extensivierung von Grünlandflächen - Rückbau nicht mehr benötigter Straßenabschnitte, Entsiegelung von Flächen - Anlage von Pufferbereichen um die hochwertigen Biotope bzw. Lebensräume z.B. Feuchtbereich Stockteich, Biotopkomplex südlich Lausnitz, Herschdorfer und Trannrodaer Bach IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 3 130 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich, Ergebnisdarstellung und Zusammenfassung Als wesentliche Grundlage des Variantenvergleiches wurde das Ergebnis der einzelnen Schutzgutbeurteilungen herangezogen. Neben den ermittelten Risiken der Varianten für die einzelnen Schutzgüter wurden die Beeinträchtigungen für die geschützten Flächen sowie der europarechtlich geschützten Arten bei der vergleichenden Beurteilung berücksichtigt. Alle Varianten werden auf der Grundlage der vorangegangenen Kapitel in ihre Umweltverträglichkeit beurteilt und anschließend in eine Rangfolge gebracht. Da die verschiedenen Ergebnisse unterschiedliche Konsequenzen hervorrufen, wird ein gestuftes Vorgehen vorgenommen. Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten Durch die europäischen Rechtsvorgaben (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) kann nur eine Variante als umweltverträglich eingeschätzt werden, die den entsprechenden europarechtlichen Anforderungen genügt. Sind Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele bei einer Variante nicht auszuschließen, so ist zwingend einer alternativen Variante den Vorzug zu geben. Die Variante 9 quert als einzige das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“. Trotz aufwändiger Trassierung von 3 Tunneln und einer Talbrücke sind erhebliche Beeinträchtigungen von Schutz- und Erhaltungszielen (mehrerer Lebensraumtypen) bei dieser Variante nicht auszuschließen. Alle anderen Varianten führen nicht zur Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes. Aus diesem Grund ist von einer Realisierung der Variante 9 abzusehen. Die Variante 8 führt zur großflächigen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“. Da mehrere Alternativen, auch unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. –begrenzung, existieren, welche das Vogelschutzgebiet erheblich weniger betreffen, ist diese Variante als nicht genehmigungsfähig und damit sehr ungünstig zu bewerten. Mit den Varianten 1a, 1b, 5 und 7 lassen sich auf dieser Planungsebene Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes nicht ausschließen. Mit der Durchführung geeigneter Vermeidungsund CEF-Maßnahmen (funktionserhaltende Maßnahmen, die im Aktionsraum der betroffenen Arten liegen, die vor Baubeginn funktionstüchtig sind und bei denen eine Wiederbesiedelung nachgewiesen ist) kann jedoch von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit dieser Varianten ausgegangen werden. Bei den Varianten 2a, 3a, 4a, 6 und 9 sind Beeinträchtigungen durch den gegebenen Abstand zum Vogelschutzgebiet auszuschließen. Aus diesem Grund ist von einer Realisierung der Variante 8 abzusehen. Beeinträchtigung von europarechtlichen Artenschutzbelangen Mit den Varianten 2a, 3a, 6 und 9 sind nur geringe Risiken in Bezug auf den Artenschutz und damit auch für notwendige Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zu erwarten, nur für FleIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 131 dermäuse werden Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen notwendig. Diese Varianten sind deshalb als besonders günstig einzuschätzen. Bei den Varianten 1a, 1b, 4a und 5 lassen sich Verbotstatbestände (für Fledermäuse, Vögel, Amphibien) auf diesem Planungsstand nicht ausschließen. Sie erfordern erhöhte Aufwendungen an Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Mit technischen Lösungen nach derzeitigem Standard scheint aber eine Genehmigungsfähigkeit gegeben. Nach dem derzeitigen Planungsstand lassen sich die Varianten 7 und 8 (Verbotstatbestände für Wasserfledermaus und für Kammmolch, Wasserfrosch, Knoblauchkröte und zusätzlich bei Variante 8 für Kleine Hufeisennase und Laubfrosch) mit den Zielen des Artenschutzes nicht vereinbaren. Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten scheinen aber nicht vollkommen ausgeschlossen, trotzdem stellen sich beide Varianten wesentlich konfliktreicher als die anderen untersuchten Varianten dar. Aus diesen Gründen sollte auf die Variante 8 aber auch die Variante 7 in der Weiterführung verzichtet werden. Schutzgüter mit nachrangiger Bedeutung / ohne weitere Betrachtung Die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter, Grundwasser und Landschaft spielen in diesem Raum nur eine untergeordnete Rolle bzw. es bestehen zwischen den Varianten nur geringe Unterschiede. Deshalb werden sie in der weiteren Betrachtung nachgeordnet. Auch die Unterschiede der Beeinträchtigung der nationalen Schutzgebiete sind zwischen den Varianten gering. Zusammenfassung der Auswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter Pflanzen Insgesamt weist die Variante 2a als günstigste Variante im Schutzgut Pflanzen nur eine sehr geringe und die Varianten 3a, 4a und 6 eine geringe Konfliktschwere auf. Hohe Konfliktschweren sind mit den Varianten 7, 8 und 9 zu erwarten. Tiere Im Schutzgut Tiere lassen die Varianten 2a, 3a, 4a und 6 durchgehend geringe Beeinträchtigungen erwarten, so dass diese von einer sehr geringen Konfliktschwere einzuschätzen sind. Die Varianten 1a, 1b und 5 weisen insgesamt eine mittlere Konfliktschwere auf, bei diesen Varianten besteht der größte Konfliktschwerpunkt in der Querung des Trannrodaer Tales mit seinen wichtigen Lebensraumfunktionen. Da bei der Variante 9 die wichtigen Lebensräume fast vollständig mit Tunneln unterquert werden, ist auch bei dieser Variante von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen. Dagegen sind die Varianten 7 und 8 von einer sehr hohen Konfliktschwere einzuschätzen. Deren Trassierung in den Waldbereichen der Vorderen Heide führt zwangsläufig zum Verlust bzw. zur Minderung der Lebensraumeignung von großflächigen Lebensräumen. Boden Insgesamt stellen sich im Schutzgut Boden die Varianten 1a, 1b und 3a durch die geringe Flächeninanspruchnahme bei insgesamt geringer Konfliktschwere als etwas günstiger dar. Dagegen sind die Variante 7 von hoher und die Variante 8 von sehr hoher KonfliktschweIPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 132 re zu betrachten, da diese zu einem erheblich größeren Flächenverlust führen und darüber hinaus ein erheblicher Teil an Bodenschutzwald verloren geht. Oberflächenwasser Im Schutzgut Oberflächenwasser weisen die Varianten überwiegend eine mittlere Konfliktschwere auf. Etwas günstiger insbesondere durch den geringeren Funktionsverlust von Gewässern sind die Varianten 2a, 4a, 6 und 8 einzuschätzen. Klima/Luft Durch die Variante 3a kommt es zur Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffkonzentration in Pößneck. Die Varianten 1a und 1b weisen eine erhebliche Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion auf. Die Varianten 7 und 8 führen zum großflächigen Verlust von Waldflächen mit sehr hoher lufthygienischer Bedeutung. Alle genannten Varianten werden deshalb von hoher Konfliktschwere eingestuft. Die Variante 6 lässt dagegen lediglich eine sehr geringe und die Variante 9 eine geringe Konfliktschwere erwarten. Erholung Insgesamt weist die Variante 3a nur eine sehr geringe Konfliktschwere auf die Erholungsnutzung auf. Die Varianten 2a, 4a und 6 lassen eine geringe Konfliktschwere erwarten. Durch die großflächige Entwertung der Erholungsbereiche bei der Variante 8 ist von einer sehr hohen Konfliktschwere auszugehen. Bei der Variante 7 kommt es in einem etwas geringeren Umfang zur Verlärmung der Waldbereiche, so dass bei dieser Variante eine hohe Konfliktschwere zu erwarten ist. Mensch/ Wohnen Insgesamt lässt sich im Schutzgut Mensch hinsichtlich der Wohn- und Wohnumfeldfunktion keine Variante mit sehr geringer Konfliktschwere einschätzen. Jedoch weisen die ortsferneren Varianten 7, 8 und 9 bzw. die Variante 5 mit dem Tunnel unter der Waldsiedlung mit den geringsten Neubelastungen insgesamt nur eine geringe Konfliktschwere auf. Die Varianten 1b (durch die Einhausung an der Waldstraße) und die Variante 6 (durch den Tunnel unter der Waldsiedlung) führen zu einer deutlich geringeren Neubelastung als die andern ortsnahen Varianten, so dass diese von einer mittleren Konfliktschwere auszugehen ist. Dagegen sind mit den Varianten 1a, 2a und 4a großflächig neu verlärmte Siedlungsbereiche und mit der Variante 3a von einer wesentlichen Erhöhung der Verlärmung der Innenstadt von Pößneck, verbunden mit einer starken Trennwirkung der innerörtlichen Funktionen zu konstatieren, so dass eine sehr hohe Konfliktschwere zu bilanzieren ist. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Tabelle 34: 133 Gesamtvariantenvergleich Auswirkungen auf Variante 1a 1b 2a 3a 4a 5 6 7 8 9 Pflanzen 3 3 1 2 2 3 2 4 4 4 Tiere 3 3 1 1 1 3 1 5 5 3 Boden 2 2 3 2 3 3 3 4 5 3 Grundwasser 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Oberflächenwasser 3 3 2 3 2 3 2 4 2 3 Klima/ Luft 4 4 3 4 3 3 1 4 4 2 Landschaft 2 2 3 1 2 3 2 4 4 3 Erholung 3 3 2 1 2 3 2 4 5 3 Mensch/ Wohnen 5 3 5 5 5 2 3 2 2 2 Kultur-/ Sachgüter 3 3 3 3 3 2 3 4 2 2 Durchschnitt 3,0 2,9 2,6 2,5 2,6 2,8 2,2 3,8 3,6 2,8 nationale Schutzgebiete o o o o o o o o o o Artenschutz - - o o - - o -- -- o FFH/VS-Gebiete - - + + + - + - -- -- Gesamtbeurteilung 4 3 4 4 4 3 2 5 5 5 Rangstufe E C D D D B A F G F Genehmigungsfähigkeit durch europäische Rechtsvorgaben stark eingeschränkt 4 oder 5 Kritische Konfliktschwere Gesamtbeurteilung Nach Prüfung aller umweltrelevanten Sachverhalte für die vorliegenden 10 Varianten muss festgestellt werden, dass mit keiner Variante sehr geringe Konfliktrisiken verbunden sein werden. Eingeschränkt genehmigungsfähige Varianten Die Variante 8 weist Verbotstatbestände mit dem Artenschutz und Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes auf, bei der Variante 9 ist die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes wahrscheinlich. Mit der Variante 7 kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Aus diesen Gründen sind diese Varianten in ihrer Genehmigungsfähigkeit stark eingeschränkt und zählen nicht zu den umweltverträglichen Varianten. Hierzu können nur Varianten gezählt werden, bei denen Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten bzw. von europarechtlich geschützten Tierarten nicht wahrscheinlich sind. Diese Varianten werden deshalb nur in die Rangstufe G (Variante 8) bzw. F (Varianten 7 und 9) eingestuft. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 134 Varianten mit eingeschränkter Umweltverträglichkeit Eine umweltverträgliche Variante sollte, wenn Alternativen vorhanden sind, in keinem Schutzgut sehr hohe Risiken aufweisen. Bei den Varianten 1a, 2a, 3a und 4a sind sehr hohe Risiken im Schutzgut Mensch/Wohnen nicht auszuschließen, so dass diese Varianten insgesamt von einer hohen Konfliktschwere eingeschätzt werden. Die Variante 1a weist darüber hinaus die durchschnittlich höchste Konfliktschwere auf, auch ist mit ihr die großräumige Landschaftszerschneidung im Westen von Pößneck verbunden. Deshalb wird sie in die Rangstufe E eingestuft. Die Varianten 2a, 3a und 4a unterscheiden sich nur geringfügig in ihren Umweltrisiken, so dass diese insgesamt in die Rangstufe D eingeordnet werden. Umweltverträgliche Varianten Zu den Varianten ohne Einschränkung aus europarechtlicher Sicht und ohne sehr hohe Konfliktschwere gehören die Varianten 1b, 5 und 6. Diese Varianten können deshalb als relativ umweltverträglich betrachtet werden. Nachfolgend wird die festgelegte Rangfolge der relativ umweltverträglichen Varianten begründet: Die Variante 1b weist in fast allen Schutzgütern durchschnittliche Konfliktschweren auf, jedoch ist im Schutzgut Klima eine hohe Konfliktschwere zu erwarten. Ein weiterer Nachteil dieser Variante besteht in der großräumigen Landschaftszerschneidung im Westen von Pößneck, außerdem wird der Abriss mindestens eines Wohngebäudes notwendig. Darüberhinaus nähert sich diese Variante den Waldbereichen der Vorderen Heide stark an, dabei sind hohe Risiken für verschiedene Tierarten aber auch für das hier befindliche Vogelschutzgebiet nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen wird diese als Variante mit mittlerer Konfliktschwere in der Rangfolge auf Rangstufe C eingeordnet. Die Variante 5 weist fast durchgängig geringere Konfliktschweren in den Schutzgütern auf. Ihr wesentlicher Vorteil besteht in der weitgehenden Schonung der Wohn- und Siedlungsbereiche. Jedoch kommt es auch mit dieser Variante zu der großräumigen Landschaftszerschneidung im Westen von Pößneck. Aus diesen Gründen wird die Variante in die Rangstufe B eingeordnet. Die Variante 6 weist im Durchschnitt über alle Schutzgüter die geringste Konfliktschwere auf. Auch wenn die Probleme der Neuverlärmung durch die Tunnellösung im Wohnbereich Waldstraße nicht vollkommen beseitigt werden, sind über alle Schutzgüter, die Schutzgebiete und den Artenschutz die geringsten Beeinträchtigungen mit ihr verbunden. Die Variante 6 wird in die Rangstufe A eingeordnet und stellt die Vorzugsvariante aus Umweltsicht dar. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 4 135 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der UVS Schutzgut Mensch Die verwendeten Lärmprognosen beruhen auf überschlägigen Berechnungen auf der Annahme von langen Geraden auf einer Trassierung in Gleichlage. Durch das abwechslungsreiche Relief ist bei den berechneten Werten von einer hohen Ungenauigkeit gegenüber den möglichen Auswirkungen auszugehen. Weiterhin lagen die schalltechnischen Berechnungen nur für die Neubautrasse vor, insbesondere bei den ortsfernen Varianten bleiben jedoch hohe Belastungen auf der vorhandenen B 281 bestehen. Aus diesen Gründen konnten die berechneten Werte nur grobe Anhaltspunkte für den Variantenvergleich darstellen. Schutzgut Tiere Für die Bewertung der Fauna wurden Gutachten erstellt, die Erfassung von Vögel und Fledermäuse konnte jedoch durch die Größe des Untersuchungsraumes nur in Teilräumen/ Schwerpunkträumen durchgeführt werden. Artenschutz Durch die Größe des Untersuchungsraumes und Planungsebene (Vorplanung) liegen Angaben für die nach Europarecht zu schützenden Arten nur selektiv vor. Neben der Verwendung der vorhandenen Daten wurden weiterhin wahrscheinliche potenzielle Vorkommen auf einer abstrakteren Ebene ermittelt und in die Betrachtung eingestellt. Weitere Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten sind nicht auszuschließen, die Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Jedoch müssen auf Ebene der Planfeststellung die Artenkenntnisse für die zu planende Trasse weiter vertieft werden. Allgemein Mit der Vergrößerung des Raumes und dem Vergleich von insgesamt 10 Varianten musste der Variantenvergleich stringent durchgeführt werden und die textliche Beschreibung konnte sich nur auf das Wesentliche beschränken. Schwerpunkt wurde jedoch darauf gelegt, dass die entscheidungserheblichen Beeinträchtigungen und Risiken herausgearbeitet und dargestellt wurden. Mit der Vergrößerung des Raumes ergaben sich in Änderung zur ursprünglichen UVS auch neue Konflikte und Risiken. Gleichzeitig hat sich die Relation der Konflikte zwischen den ursprünglich untersuchten 4 Varianten relativ verringert, da die neuen Varianten in verschiedenen Schutzgutfunktionen wesentlich höhere Risiken erwarten lassen. IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 5 136 Quellenverzeichnis LITERATUR BLAB, J. (1994) Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. - 4. Aufl., Schriftenreihe f. Landschaftspflege u. Naturschutz, Heft 24, Bonn-Bad Godesberg BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR; ABT. STRASSENBAU, Hrsg. (1995) Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau, Ausgabe 1995, Bonn FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (1992) Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS-92), Ausgabe 1992, Köln FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (1997) Arbeitshilfe zur praxisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauvorhaben, Ausgabe 1997, Köln FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2001) Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung MUVS, Köln FRÖLICH & SPORBECK (2000) Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben, Teil II, Wiesbaden GARNIEL et al. (2007) Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007 GEMEINDE KRÖLPA (2005) Zuarbeit zu möglichen Kompensationsmaßnahmen im Gemeindegebiet Krölpa GOLWER, A.; SCHNEIDER, W. (1983) Untersuchungen über die Belastung der unterirdischen Gewässer mit anorganischen toxischen Spurenstoffen im Gebiet von Straßen, Reihe: Forschung Straßenbau und Verkehrstechnik (3919, Bonn Bad Godesberg) INVER Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH (2010) Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung (B 281), Erfurt, Januar 2010 LICHTENTHÄLER, U.; REUTER, O. (1987) Die Seitenstreifen-Altlast, ILS -Schriften 7, S. 56-64, Dortmund PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT (1988) Entwicklung einer vergleichbaren Methodik zur ökologischen Beurteilung von Bundesfernstraßen auf allen Planungsebenen. Forschungsbericht FE-Nr. 98066/85 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 137 RECK, H.; KAULE, G. (1992) Straßen und Lebensräume: Ermittlung und Beurteilung straßenbedingter Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume. Abschlussbericht im Auftrag des Bundesministers für Verkehr (FE 02. 125 G 88 L, FE 02. 135 R 89 L), Stuttgart RECK, H. (2001) Lärm und Landschaft in: Angewandte Landschaftsökologie, Heft 44, Bundesamt für Naturschutz, Bonn – Bad Godesberg SANDLEBEN, W.-I. (1983) Entwicklung eines Bewertungssystems für die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Straßenplanung. Reihe: Forschung, Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (398), Bonn-Bad Godesberg SCHOLLES, F. (1997) Abschätzen, Einschätzen und Bewerten in der UVP - Weiterentwicklung der Ökologischen Risikoanalyse vor dem Hintergrund der neueren Rechtslage und des Einsatzes rechnergestützter Werkzeuge. UVP spezial Bd. 13, Dortmund UMWELTBUNDESAMT (1991) Emissionsszenarien für den Pkw- und Nutzfahrzeugverkehr in Deutschland 1988-2005; Beilage zu Texte 40/91, Berlin DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau (1987) Berechnungsverfahren mit Beiblatt 1. Schalltechnische Orientierungswerte in der städtebaulichen Planung, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Normenausschuss Akustik und Schwingungstechnik (FANAK) im DIN, Berlin 16. BImSchV (1990) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 22. BImSchV (2002) Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 6 Anhang 6.1 Einzelkonflikte im Schutzgut Pflanzen Einzelkonflikt Nr. Anhang 138 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 4220, 6214 4250 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6372 sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6510 sehr hoch Schadstoffeintrag Variante 1a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2213, 4250 mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2513, 3220, 3230, 6372 4720, 6312 2213, 4250 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6372 sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6373 sehr hoch Schadstoffeintrag 4250 mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512, 6372 4733, 6214, 6352 4250, 4710, 7107 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 2211, 6510, 6372 4250 sehr hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2211, 2511, 2513 6372, 6373, 6510 6312 2515, 4250 sehr hoch Schadstoffeintrag 2513, 3230,7503 6214 4250 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes 2511, 2512, 2513 3230, 4211, 7503 6214 4250, 4710, 6215 sehr hoch Schadstoffeintrag 4250 mittel Inanspruchnahme/Überbauung 4250 mittel Schadstoffeintrag 2512 2212, 6354 4250 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512, 4230 2212, 6354 2213, 4250 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6372 9351 sehr hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6510 sehr hoch Schadstoffeintrag hoch mittel hoch mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. Anhang 139 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 6120 4250, 9351 hoch mittel 6312 6220, 9351 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 6510 6214, 6312 4250, 6220, 9351 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6214 4250, 9351, 9392 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2511 6214 2515, 4250, 9351 9392, 9399 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 13 6214 4250 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 14 6313 2213, 9280, 9311 9351, 9399 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512 4220, 6313 2213, 6220, 9280 9311, 9351, 9392, 9399 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 4250, 4710, 9351, 9392 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 4220, 6371 hoch Inanspruchnahme/Überbauung 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6510 4220 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 6510, 7503 4220 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 4250, 9351 mittel Schadstoffeintrag 4220, 6214 4250 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 11 12 1A 2A 3A 4A Wirkfaktoren Variante 1b 1 2 3 6372 sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6510 sehr hoch Schadstoffeintrag 2213, 4250 mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2513, 3220, 3230, 6372 4720, 6312 sehr hoch hoch Schadstoffeintrag IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 4 5 6 7 8 Anhang 140 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 2213, 4250 mittel 6372 sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6373 sehr hoch Schadstoffeintrag 4250 mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512, 6372 4733, 6214, 6352 4250, 4710, 7107 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 2211, 6510, 6372 4250 sehr hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2211, 2511, 2513 6372, 6373, 6510 6312 2515, 4250 sehr hoch Schadstoffeintrag 2513, 3230,7503 6214 4250 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes 2511, 2512, 2513 3230, 4211, 7503 6214 4250, 4710, 6215 sehr hoch Schadstoffeintrag 4250 mittel hoch mittel hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 4250 mittel Schadstoffeintrag 2512 2212, 6354 4250 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512, 4230 2212, 6354 2213, 4250 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 10 6372, 6510 6120 4250, 9351 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 11 6214 4250, 9351, 9392 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2511 6214 2515, 4250, 9351 9392, 9399 sehr hoch hoch mittel mittel Schadstoffeintrag 12 6214 4250 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 13 6313 2213, 9280, 9311 9351, 9399 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 2512 4220, 6313 2213, 6220, 9280 9311, 9351, 9392, 9399 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 sehr hoch hoch Schadstoffeintrag 9 1A IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 2A 3A 4A Anhang 141 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 4250, 4710, 9351, 9392 mittel 4220, 6371 hoch Inanspruchnahme/Überbauung 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 6510 4220 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung 6510, 7503 4220 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag 4250, 9351 mittel Schadstoffeintrag 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung 6372, 6510 6312 2213 6372 6312 2213 6312 6312 4250 6214 4250 2211, 6510 6313 2213, 4250 2211, 3230 6372, 6373, 6510 6214, 6313 2213, 4250 6372 4211, 6372 6313, 6371 4250 4250, 4710 sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch 6510 6214 4250, 4710 6214, 6352 4250 2211, 6510 6110, 6214, 6352, 6371 2213, 4250, 9351 6312 4250, 6220, 9351 4211 sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch Variante2a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 11 12 13 14 1A 2A 3A 4A Variante 3a 1 2 3 4 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 6214, 6312, 6352 4250, 4710, 6220 9329, 9351 6372 6312 6220, 9351 6372, 6510 4220, 6120, 6214, 6312 4250, 6220, 9351 6214 4250, 9351, 9392 2511 6214 2515, 4250, 9351 9392, 9399 6214 4250 6313 2213, 9280, 9311 9351, 9399 2512 4220, 6313 2213, 6220, 9280, 9311 9351, 9392, 9399 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 4250, 4710, 9351, 9392 4220, 6371 4721 4220, 6214, 6371 4250, 4710 6510 4220 4250, 4710 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 hoch mittel 4220,6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 6372 6510 6312 2213 2513, 4720, 6312 2213, 3220, 3230, 4250 6372, 9329 6312 Anhang 142 Wirkfaktoren sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung hoch mittel hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch mittel hoch mittel hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag hoch Inanspruchnahme/Überbauung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 1A 2A 3A Anhang 143 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 6312 2213, 4250 6372 2213, 4250, 6214, 6373 2211, 6510 6313 2211, 3230, 6510 6313 4211, 4250, 7108 6372 4250 4211, 6372 6371 4250 4211 6214 8220 2211 2512, 6214 4250, 4710, 8220 6510 6214 4250 6510 6214, 6371 2213, 4250, 9351 6110, 6352 9351 2211 6110, 6352 2213, 4250, 9351 9117, 9280, 9311, 9351 2212 9117, 9280, 9311, 9351 6313 2213, 9280, 9311 9351, 9399 2512 2212, 4220, 6313 2213, 6220, 9280, 9311 9351, 9392, 9399 6214 4250 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 4250, 4710, 9351, 9392 4220, 6371 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4170, 4250, 4710 6510 4220 4250, 4710 hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel hoch mittel hoch mittel Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 4A Variante 4a 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Anhang 144 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 sehr hoch hoch mittel mittel Schadstoffeintrag 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 6372, 6510 6312 2213 6372 6312 2213 6312 6312 6214 2213, 4250 6372, 6373 6214 2213, 4250 2211 6313 4250, 7108 2211, 2513, 6510 6313 4250, 7108 6372 6372 6371 4250 4250, 4710 6510 6214 4250, 4710 6214, 6371 4250 2211, 6510 6214, 6371 2213, 4250, 9351 6110, 6352 6312, 6352 4250, 6220, 9351 4211 6214, 6312, 6352 4250, 4710, 6220, 9329 9351 6372 6220, 9351 6372, 6510 6120, 9351 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Anhang 145 Einzelkonflikt Nr. Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 13 6312 4220, 6214, 6312 4250, 9351 6214 4250, 9351 6214, 6351 4250, 9117, 9351, 9392 6214 4250 6313 2213, 9280, 9311 9351, 9399 2213, 6220, 9280, 9311 9351, 9392, 9399 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 4250, 4710, 9351, 9392 4220, 6371 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4250, 4710 6510 4220 4250, 4710 6510, 7503 4220 4250, 4710 9351 4250, 9351 hoch hoch mittel hoch mittel hoch mittel hoch mittel hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag mittel Schadstoffeintrag hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung 14 15 16 1A 2A 3A 4A Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Variante 5 1 2 3 4 5 6 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 6372, 6510 2213, 4250 2513, 3220, 3230, 6372 4720, 6312 2213, 4250 6372 6372, 6373 4250 2512, 6372 4733, 6214, 6352 4250, 4710, 7107 2211, 6510, 6372 4250 2211, 2511, 2513 6372, 6373, 6510 6312 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag hoch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 2515, 4250 2513, 3230,7503 6214 4250 2511, 2512, 2513 3230, 4211, 7503 6214 4250, 4710, 6215 4250 4250 2512 2212, 6354 4250 2512, 4230 2212, 6354 2213, 4250 4211 4250 9351 6372 9351 6372, 6510 6120 4250, 9351 9351 6510 6220, 9351 7910 2512 4733 7910 6110, 6214 4170, 4250 6110 4250 4250 6540 6214 4250, 9351 9351, 9392 2311, 4211 2312, 4220, 4720 2213, 4250, 4710, 7910, 9351, 9392 3230, 4230 4250, 4710 3230, 4230 4250, 4710 4220, 6214 4220, 6214, 6352 4220, 6371 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4250, 4710 mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel mittel sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch mittel hoch hoch hoch sehr hoch hoch mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Anhang 146 Wirkfaktoren Inanspruchnahme/Überbauung, teilweise Veränderung des Wasserhaushaltes Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Inanspruchnahme/Überbauung Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Anhang 147 Einzelkonflikt Nr. Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 21 6510 4220 4250, 4710 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 6372, 6510 2213 6312 6372 6312 2213 6312 6312 6214 2213, 4250 6372, 6373 6214 2213, 4250 2211 6313 4250, 7108 2211, 2513, 6510 6313 4250, 7108 6372 6372 6371 4250 4250, 4710 6510 6214 4250, 4710 6214, 6371 4250 2211, 6510 6110, 6214, 6352, 6371 2213, 4250, 9351 6312 4250, 6220, 9351 4211 6214, 6312, 6352 4250, 4710, 6220, 9329, 9351 9351 6510 hoch mittel sehr hoch hoch Inanspruchnahme/Überbauung 22 Variante 6 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 mittel sehr hoch sehr hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel hoch hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 12 13 14 1A 2A 3A 4A Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 6220, 9351 7910 2512 4733 7910 4170, 4250 6110 4250 6313 2213, 9280, 9311, 9399 2512, 6540 4220, 6214, 6313 2213, 6220, 9280, 9311, 9351, 9392, 9399 4220, 6214 4250, 4710, 9351, 9392 4230, 6510 4220, 6210, 6214, 6352 4250, 4710, 9351, 9392 4220, 6371 4721 4220, 4222, 6214, 6371 4250, 4710 6510 4220 4250, 4710 6510, 7503 4220 4250, 4710 9351 4250, 9351 mittel mittel sehr hoch hoch mittel mittel hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel mittel Anhang 148 Wirkfaktoren Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Variante 7 1 2 3 4 5 6 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372 6372, 6510 2213, 4250 2513, 3220, 3230, 6372 4720, 6312 2213, 4250 6372 6372, 6373 4250 2512, 6372 4733, 6214, 6352 4250, 4710, 7107 2211, 6510, 6372 4250 2211, 2511, 2513, 6372, 6373, 6510 6312 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag hoch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Variante 8 1 2 3 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 2515, 4250 2513, 3230, 7503 6214 4250 2511, 2512, 2513, 3230, 4211, 7503 6214 4250, 4710, 6215 6510 6110, 6214, 6352, 6371 4250, 9351 2212, 6354 4250 2512, 2513, 4230 2212, 6354 2213, 4250 7107, 7920 2512, 7502 4250, 7104, 7105, 7106, 7107, 7108, 7920, 7921, 9370 4250, 7105, 7106, 7107, 7920 5820, 6510 6214, 7101, 7102 4250, 4710, 7105, 7106, 7107, 7108, 7920, 9329, 9392 2312 2312 6220 2511, 2512 6214 4710, 9116 2311 2311 2312 9116 4721 2212 4170 4721 4220, 4222, 4733, 6214, 6371 6220, 4170 4220 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 mittel sehr hoch hoch mittel Sehr hoch 4220, 6214 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 4250 6372, 6510 6372 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch mittel Anhang 149 Wirkfaktoren Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag mittel sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Variante 9 1 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 4250 2513, 3220, 3230, 6372 4720, 6312 2213, 4250 6312 2213, 4250, 4710, 9351 6372, 6373 4250 2512, 6372, 6373, 7501 4733, 6214, 6352 4250, 4710 7101 7106, 7107, 7108, 7910 2512, 4721, 7502, 7504 6214, 7101 4250, 4710, 7106, 7107, 7108, 7910, 7920, 9392 4250, 7106 2512, 2513, 3220 4250, 7106, 7107 7105, 7106, 7107, 7108, 7920, 9370 2512, 7502 4722 4250, 7105, 7106, 7107, 7108, 7920, 7921, 9370 4250, 7105, 7106, 7107, 7920 5820, 6510 6214, 7101, 7102 4250, 4710, 7105, 7106, 7107, 7108, 7920, 9329, 9392 2312 2312 6220 2511, 2512 6214 4710, 9116 2311 2311 2312 9116 4721 2212 4170 4721 4220, 4222, 4733, 6214, 6371 6220, 4170 6510 4220 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel 3230 Anhang 150 Wirkfaktoren Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag mittel sehr hoch mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag sehr hoch hoch mittel Schadstoffeintrag mittel sehr hoch hoch mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch sehr hoch hoch mittel mittel Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag sehr hoch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops 6312 4250 2511, 3230 4220, 6214, 6312 2213, 4250 6372 6214 4710 6372 4710, 6214 4733 4250, 6220 6372, 6550 4733 4250, 6220 2213 3230 2213, 4710 2212 7102 4211, 4721 7102 4710 3220, 4230, 4721 4732, 8101, 4211 6214 6372 6214 4250, 6220 4211, 6213, 6372, 6510 4222, 6214 4250, 6220, 4710 4211, 6223 4222, 4733, 6214 4250 4211, 6223 4222, 4733, 6214 4250 6214, 6371 4170, 4710, 9116 6372, 7505 4220, 7102 7106, 9351 4211, 5820, 6372, 7503, 7505 4220, 6210, 6214, 7101, 7102 4250, 7106, 9351 7503 2212 4250 7503 2212 4250 7506 2212, 7102 7920 hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch mittel hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel sehr hoch hoch mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Anhang 151 Wirkfaktoren Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Veränderung des Wasserhaushalts Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Einzelkonflikt Nr. 13 14 15 16 17 18 Anhang 152 Betroffene Biotope Bedeutung/ Empfindlichkeit des Biotops Wirkfaktoren 7506 4211, 7503, 7506 2212, 7102 4250, 7920 2213 3230, 6372 2213 4710 2512 6214 4710, 6220 2212, 4222, 4733, 6214 4170, 4721 2212, 4220, 4222, 4733, 6214, 6371 4250, 6220 4220 4250 6510, 7503 4220 4250, 4710 4250, 9351 3230, 4230 4250, 4710, 9351, 9392 sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch mittel mittel sehr hoch hoch mittel hoch sehr hoch hoch Veränderung des Wasserhaushaltes Schadstoffeintrag mittel hoch mittel sehr hoch hoch mittel mittel sehr hoch mittel IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung Schadstoffeintrag Schadstoffeintrag Inanspruchnahme/Überbauung August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 6.2 Anhang 153 Wertungsrahmen zur Einschätzung ökologischer Konflikte und Risiken Die nachfolgenden Wertungsrahmen sind die Beurteilungsbasis zur Einschätzung der ökologischen Konflikte und Risiken des Straßenbauvorhabens. Grundprinzip ist dabei die Verknüpfung der schutzgutspezifischen Bedeutungen und Empfindlichkeiten mit den Wirkintensitäten der anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Straßenbauprojektes. 6.2.1 Schutzgüter Pflanzen und Tiere Verlust/ Funktionsverlust von Biotopen Bedeutung/ Empfindlichkeit der Biotope Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering Beeinträchtigungsrisiko von Biotopen und Biotopkomplexen durch Schadstoffeintrag Bedeutung/ Empfindlichkeit der Biotope, Biotopkomplexe Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel hoch hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering Verlust/ Funktionsverlust von Lebensräumen Bedeutung/ Empfindlichkeit der Lebensräume Wirkintensität herausragend besonders sehr hoch sehr hoch hoch Beeinträchtigungsrisiko von Lebensräumen durch randliche Beeinträchtigungen Wirkintensität Minderung der Eignung der Fläche als Lebensraum um ...% sehr hoch 100 hoch 75 mittel 50 gering 25 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Anhang 154 6.2.2 Schutzgut Boden Verlust/ Funktionsverlust des Bodens durch Flächeninanspruchnahme Bedeutung/Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering Beeinträchtigungsrisiko der Böden durch Schadstoffeintrag Bedeutung für Speicher- und Reglerfunktion (Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag) hoch mittel Wirkintensität (mittel) (hoch) sehr hoch mittel hoch hoch mittel hoch mittel gering mittel 6.2.3 Schutzgut Wasser Verlust von Infiltrationsfläche über Grundwasserleiter durch Versiegelung Bedeutung als Grundwasserleiter/ Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung Wirkintensität mittel sehr hoch mittel Beeinträchtigungsrisiko des Grundwassers durch Schadstoffeintrag Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag Wirkintensität hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch mittel mittel mittel gering IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Anhang 155 Verlust/ Funktionsverlust eines Oberflächengewässers durch Querung und/ oder Verbauung Bedeutung des Oberflächengewässers/ Empfindlichkeit gegenüber Verbauung Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering Beeinträchtigungsrisiko eines Oberflächengewässers durch Schadstoffeintrag Bedeutung/Empfindlichkeit des Oberflächengewässers Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel hoch hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering 6.2.4 Schutzgut Landschaft Beeinträchtigung von Flächen mit bedeutender Landschaftsbildqualität durch Verlust/ Inanspruchnahme Landschaftsbildqualität Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering Beeinträchtigungsrisiko der natürlichen Erholungseignung durch Verlärmung Landschaftsbildqualität / Erholungseignung Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel hoch hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering 6.2.5 Schutzgut Klima/ Luft Verlust/ Funktionsverlust einer Kaltluftleitbahn mit klimatischer Ausgleichsfunktion durch Barrierewirkung Bedeutung/ Empfindlichkeit der klimatischen Ausgleichsfunktion Wirkintensität sehr hoch hoch sehr hoch sehr hoch hoch IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord Anhang 156 Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion Bedeutung/ Empfindlichkeit der lufthygienischen Ausgleichsfunktion Wirkintensität sehr hoch hoch mittel sehr hoch sehr hoch hoch mittel mittel mittel mittel gering 6.2.6 Schutzgut Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Beeinträchtigungsrisiko der Erholungsnutzung durch Verlärmung Bedeutung/ Empfindlichkeit der Erholungsnutzung Wirkintensität hoch mittel sehr hoch hoch mittel hoch hoch mittel mittel mittel gering Beeinträchtigungsrisiko von Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen durch Verlärmung Wirkintensität Wohn- und Wohnumfeldfunktion Wohngebiet Mischgebiet, Einzelhaus, Kleingarten Grün- und Sportanlage, Gewerbegebiet Garten sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch mittel hoch sehr hoch sehr hoch hoch gering mittel sehr hoch hoch mittel gering IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 6.3 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Zechsteinriffe in der Orlasenke und Döbritzer Schweiz“ Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Uta Röhl Stand: August 2010 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010 UVS Phase II - Ortsumgehungen Rockendorf, Krölpa, Pößneck Nord 6.4 FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Vordere und Hintere Heide südlich Uhlstädt“ Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Uta Röhl Stand: August 2010 IPU - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt August 2010