R 18 DE Dokumentierte Patientenaufklärung Basisinformation zum Aufklärungsgespräch Punktion von Geweben, Organen oder Körperhöhlen unter Sicht mit Ultraschall mit Röntgendurchleuchtung mit Computertomographie (CT) mit Kernspintomographie (MRT) Punktionsort: Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Eltern, die vorgeschlagene Punktion ermöglicht es, Ihre Beschwerden/die Beschwerden Ihres Kindes zu lindern (z.B. durch Absaugen von Ergüssen, Drainage von Abszessen) bzw. krankhafte Veränderungen eines Organs diagnostisch einzuordnen und ggf. zu behandeln. Die Punktion erspart Ihnen/Ihrem Kind möglicherweise eine Operation. Vor dem Eingriff werden Sie über den Ablauf, die möglichen (typischen) Risiken und Folgen, sowie die Alternativen der geplanten Maßnahme informiert, damit Sie sich entscheiden und in die Punktion einwilligen können. Dieses Aufklärungsblatt soll helfen, das Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt (im Folgenden nur Arzt) vorzubereiten und die wichtigsten Punkte zu dokumentieren. Wie läuft der Eingriff ab? Der Eingriff kann ohne Betäubung, in örtlicher Betäubung, oder manchmal auch in Sedierung oder Narkose durchgeführt werden. Ggf. werden Sie über die Risiken einer Narkose noch gesondert aufgeklärt. Nach Desinfektion wird eine dünne Hohlnadel oder eine wenige Millimeter dünne Biopsienadel unter Sichtkontrolle bzw. Kontrolle durch Ultraschall, Röntgendurchleuchtung, Computertomographie bzw. Kernspintomographie gezielt in die zu punktierende Körperstelle vorgeschoben. In manchen Fällen ist die intravenöse Gabe von Kontrastmittel notwendig. Über den Ablauf sowie mögliche (typische) Risiken der Computer- bzw. Kernspintomographie klärt Sie Ihr Arzt gesondert auf. Sobald sich die Spitze der Nadel an der richtigen Stelle befindet, werden Proben (z.B. Sekret, Zellen, Gewebezylinder, Blut) entnommen und weiter untersucht (z.B. bakteriologisch oder feingeweblich) oder ein bzw. mehrere Drainagekatheter eingeführt, um z.B. Flüssigkeit oder Eiter abzuleiten. Meist bleibt(en) der/die Drainagekatheter einige Zeit liegen und ggf. über einen zweiten Katheter kontinuierlich mit Kochsalzlösung gespült, bis z.B. ein Eiterherd (Abszess) ausgeschwemmt ist. Nach der Punktion zur Entnahme von Gewebe wird die Nadel entfernt und die Punktionsstelle versorgt. Abb.: Mögliche Punktionsstellen Je nach klinischer Fragestellung stehen auch alternative Behandlungsmethoden zur Verfügung, z.B. Endoskopie und Operation. Auf Wunsch informiert Sie Ihr Arzt gerne näher über die Alternativen und erklärt Ihnen, warum er in Ihrem Fall die Punktion empfiehlt. Dokumentierte Patientenaufklärung • Herausgeber: proCompliance in Thieme Compliance GmbH • Red. 08/2011 • Fachgebietshrsg.: Prof. Dr. med. V. Bar th • Autor: Prof. Dr. med. V. Barth • Juristische Betreuung: RA Dr. jur. A. Schwerdtfeger • Wi ss. Illustration: Alle Rechte bei Thieme Compliance GmbH • © 2011 by Thieme Compliance GmbH, 91058 Erlangen • Nachdruck – auch auszugsweise – und Fotokopieren verboten. Bestell-Adresse: Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, Tel. 09131 93406-40, Fax 09131 93406-70 • www.proCompliance.de R 18 DE Ist mit Komplikationen zu rechnen? Kein medizinischer Eingriff ist völlig frei von Risiken! Trotz größter Sorgfalt kann es in Einzelfällen zu Missempfindungen, Störungen oder Schäden kommen, die u.U. sogar lebensbedrohlich verlaufen können. Zu nennen sind: • Spannungsgefühl, leichte Schmerzen (nach Abklingen der Betäubung) und kleine Blutergüsse an der Punktionsstelle, die harmlos sind und meist keiner Behandlung bedürfen; • selten leichte allergische Reaktionen beziehungsweise Unverträglichkeitsreaktionen z.B. auf das örtliche Betäubungsmittel oder auf Kontrastmittel, die sich z.B. als Brechreiz, Juckreiz oder Hautausschlag äußern. Sie klingen in den meisten Fällen von selbst wieder ab und bedürfen in der Regel keiner Behandlung. Schwere allergische Reaktionen mit Schleimhautschwellung im Kehlkopf, Herz- und Kreislaufversagen, Atemstörungen und Krämpfen, die eine sofortige intensivmedizinische Behandlung erfordern, sind extrem selten, können aber infolge Mangeldurchblutung zu bleibenden Organschäden (z.B. Nierenversagen, Hirnschädigung, Krampfanfällen, Nervenlähmung) führen; • selten Blutung, Infektion, Verletzung von punktierten Organen (z.B. im Bauchraum, Magen und Darm), die eine weitere Behandlung (evtl. mit Operation) erfordern können; • sehr selten Austritt von Körperflüssigkeit (z.B. Galle, Magen-Darmflüssigkeit, Eiter) in die Bauchhöhle, wenn im Bauchraum punktiert wurde. Dies kann in Ausnahmefällen zu einer Bauchfellentzündung (Peritonitis bis hin zur Blutvergiftung (Sepsis)) führen. Durch die Gabe von Antibiotika lässt sich dies jedoch meist vermeiden bzw. gut behandeln. Sehr selten ist eine Operation erforderlich; • bei Punktion der Lunge oder des Brustfelles: Eindringen von Luft in den Pleuraraum (Pneumothorax), die vorübergehend die Lunge verdrängt und meist von alleine resorbiert wird. Selten kann auch ein operativer Eingriff mit stationärem Aufenthalt erforderlich sein, um eine Saugdrainage einzulegen und so die Atmung zu verbessern. Zur besseren Sicht auf das Punktionsfeld wird gelegentlich schon vor der Punktion absichtlich Luft in den Brustfellraum eingeleitet (künstlicher Pneumothorax), später wieder abgesaugt oder wird – unter ambulanter Kontrolle – von alleine resorbiert. In der Folge eines Pneumothorax kann es extrem selten durch eine Infektion zu schwieliger Verdickung des Rippenfelles (Pleuraschwarte) kommen, die u.U. zu Schmerzen und/oder langfristiger Behinderung der Atmung führen kann; • starke Blutungen können eine Übertragung von Fremdblut/-bestandteilen notwendig machen. Damit verbundene Risiken sind u.a. Infektionen, z.B. sehr selten mit Hepatitis-Viren (Folge: Leberentzündung), extrem selten mit HIV (Folge: AIDS) und/oder anderen Erregern (z.B. BSE, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung) sowie derzeit unbekannten Erregern. Nach Transfusion besteht die Möglichkeit einer Kontrolluntersuchung. Fragen Sie Ihren Arzt nach deren Notwendigkeit sowie nach der Möglichkeit einer Eigenblutübertragung zur Umgehung von Transfusionsrisiken; • selten bei Lungenpunktionen Blutungen in die Lunge mit Schockzustand; • extrem selten Verlust des punktierten Organs (z.B. Niere, Milz) infolge einer nicht beherrschbaren Blutung; • extrem selten Verschleppung von Geschwulstzellen in den Punktionskanal nach Punktion bösartiger Tumoren, die dort im ungünstigsten Fall Tochtergeschwülste (sog. Impfmetastasen) entwickeln können; • extrem selten kann es durch ein evtl. intravenös verabreichtes jodhaltiges Kontrastmittel bei schon vorab bestehenden Störungen der Niere bzw. Schilddrüse zur Verschlechterung der Nierentätigkeit (bis hin zum dialysepflichtigen Nierenversagen) bzw. zur Überfunktion der Schilddrüse (im Extremfall thyreotoxische Krise) kommen. In den meisten Fällen sind diese Störungen durch Infusionen bzw. Medikamente behandelbar. Extrem selten kann die operative Entfernung der Schilddrüse notwendig werden; • sehr selten Haut-, Weichteil- oder Nervenschäden (z.B. Spritzenabszess, Absterben von Gewebe) an der Einstichstelle oder im punktiertem Organ. Sie bilden sich meist von selbst wieder zurück bzw. sind gut behandelbar. Unter Umständen kann es zu bleibenden Beschwerden (z.B. Schmerzen, Missempfindungen) kommen; • selten kann das zu punktierende Areal nicht getroffen und die Untersuchung abgebrochen werden. Bei Punktionen unter Röntgen- bzw. CT-Kontrolle: • Bei modernen Röntgengeräten ist die Strahlendosis für Erwachsene so gering, dass Strahlenschäden nicht zu erwarten und auch lange Untersuchungszeiten oder wiederholte Untersuchungen möglich sind. Bei Kindern und Jugendlichen sind jedoch Hautschäden oder ein erhöhtes Krebs- oder Leukämierisiko nicht vollständig auszuschließen, weshalb bei ihnen besonders strahlensparend untersucht wird. • Im Falle einer Schwangerschaft besteht das Risiko einer Schädigung des ungeborenen Kindes durch die Röntgenstrahlen. Teilen Sie deshalb bitte dem Arzt unbedingt mit, falls Sie schwanger sind oder auch nur den Verdacht hegen! Wie sind die Erfolgsaussichten? Die gezielte Punktion zur Gewinnung von Gewebe oder Flüssigkeit lässt – nach feingeweblicher Untersuchung – krankhafte Veränderungen mit hoher Sicherheit erkennen. Dennoch können bösartige Veränderungen nicht erfasst werden, z.B. wenn das Zielgebiet nicht getroffen wird oder das Laborergebnis falsch negativ ist. Die Ableitung von Flüssigkeit oder Eiter aus Hohlräumen stellt häufig bereits die endgültige Behandlung dar. Verhaltenshinweise Vor der Untersuchung • Medikamente sollten nur in Absprache mit dem Arzt verwendet werden. Dazu gehören insbesondere blutgerinnungshemmende Medikamente (z.B. Marcumar® , Aspirin® , Plavix® ) und, bei Diabetikern, metforminhaltige Medikamente. Fragen Sie Ihren Arzt, ob die © 2011 Red. 08/2011 by Thieme Compliance GmbH, 91058 Erlangen • Nachdruck – auch auszugsweise – und Fotokopieren verboten. Bestell-Adresse: Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, Tel. 09131 93406-40, Fax 09131 93406-70 • www.proCompliance.de R 18 DE Gabe von Röntgenkontrastmittel vorgesehen ist und für welchen Zeitraum Sie Ihre Medikamente ggf. absetzen müssen. Falls nicht anders angeordnet: bei Punktionen des Brust- und Bauchraumes 4 Stunden vorher nichts essen und trinken für den Fall einer extrem seltenen Notoperation. Für Schilddrüsen-, Brustdrüsen- und Hautpunktionen gilt dies nicht. • Bei Frauen im gebärfähigem Alter sollte die Punktion möglichst nicht während der Monatsblutung stattfinden, da die allgemeine Blutungsneigung in dieser Zeit erhöht ist. Nach der Untersuchung • Belassen Sie den angelegten Verband nach Angaben des Arztes! Bleiben Sie nach Punktionen des Brust- oder Bauchraumes 2 Stunden auf der punktierten Seite liegen! • Bei Fieber, Atemnot, Schmerzen im Schulterblatt oder an den punktierten Stellen, unverzüglich den Arzt oder das Pflegepersonal informieren! • Falls Sie ein Kontrastmittel erhalten haben, trinken Sie viel (z.B. Tee, Mineralwasser), um dessen Ausscheidung durch die Nieren zu beschleunigen. • Nach ambulanter Punktion im Brust-, Becken- oder Bauchraum lassen Sie sich bitte unbedingt von einer erwachsenen Begleitperson abholen, und stellen Sie für die nächsten 24 Stunden eine Aufsichtsperson sicher. In dieser Zeit sind Sie auch im Straßenverkehr nur eingeschränkt tauglich, dürfen kein Kraftfahrzeug/ Zweirad führen, keine gefährlichen Tätigkeiten verrichten (z.B. an gefährlichen Maschinen oder Arbeiten ohne festen Halt), keinen Alkohol trinken und sollten keine wichtigen Entscheidungen treffen. Fragen zum Aufklärungsgespräch: Im Aufklärungsgespräch sollten Sie nach allem fragen, was Ihnen wichtig oder noch unklar erscheint (z.B. nach persönlichen Risiken, die nicht im Aufklärungsblatt erwähnt sind oder nach Alternativen zur Punktion, falls solche in Ihrem Fall vorhanden sind). Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu notieren, damit Sie diese beim Gespräch nicht vergessen: n = nein j = ja 1. Leiden Sie/Ihr Kind an einer der folgenden Krankheiten? – bösartige Bluterkrankungen (z.B. Plasmozytom) n j – Überfunktion der Schilddrüse n j – Herzerkrankung n j – Zuckerkrankheit (Diabetes) n j – Nierenerkrankung n j – Tumorerkrankungen n j – Infektionskrankheit (z.B. Hepatitis, Tbc, AIDS) n j n j Ist in der Familie (insbes. Vater, Mutter, Geschwister) eine erhöhte Blutungsneigung bekannt? n j Wurden schon einmal Blut oder -produkte übertragen? n j Wenn ja, gab es dabei Probleme? n j 3. Besteht eine Allergie (z.B. Asthma, Heuschnupfen) oder eine Überempfindlichkeit (z.B. gegen n j 4. Werden regelmäßig Medikamente eingenommen (z.B. Herz-, Schmerz-, blutdrucksenkende n j 5. Ist eine Schilddrüsenuntersuchung/-behandlung geplant (z.B. Radiojodbehandlung oder Operation)? n j 6. Wurde der zu untersuchende Körperabschnitt bereits früher geröntgt? n j 7. Haben Sie einen Röntgen- und/oder Allergiepass? n j Könnten Sie schwanger sein? n j Stillen Sie? n j 2. Liegt eine Blutgerinnungsstörung (z.B. Willebrand-Syndrom) oder eine erhöhte Blutungsneigung (z.B. häufiges Nasen/Zahnfleischbluten, Nachbluten nach Operationen oder dem Ziehen von Zähnen, nach Geburten, verlängerte/verstärkte Regelblutung, häufige blauen Flecken) vor? Medikamente – insbesondere Jod oder Penicillin –, Pflaster, Latex, Kontrastmittel, örtliche Betäubungsmittel, Nahrungsmittel)? oder blutgerinnungshemmende Mittel wie Marcumar®, Aspirin®, Plavix)? Wenn ja, ggf. die Röntgenaufnahmen mitbringen! Wenn ja, legen Sie diese bei der Anmeldung vor. 8. Frauen im gebärfähigen Alter: Wann war Ihre letzte Monatsblutung? Wichtige Fragen: Damit Ihr Arzt Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen und in Ihrem Fall, bzw. im Falle Ihres Kindes, spezielle Risiken besser abschätzen kann, beantworten Sie bitte folgende Fragen: © 2011 Red. 08/2011 by Thieme Compliance GmbH, 91058 Erlangen • Nachdruck – auch auszugsweise – und Fotokopieren verboten. Bestell-Adresse: Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, Tel. 09131 93406-40, Fax 09131 93406-70 • www.proCompliance.de R 18 DE Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch ABLEHNUNG (z.B. individuelle Risiken und damit verbundene mögliche Komplikationen , Neben- und Folgemaßnahmen , möglich e Nachteile im Falle einer Ablehnung/Verschiebung der Untersuchung, Gründe des Patienten für die Ablehnung, Feststellung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger, gesetzliche Vertretung, Betreuungsfall, Bevollmächtigter) Die vorgeschlagene Untersuchung wurde nach ausführlicher Aufklärung abgelehnt. Über die sich daraus ergebenden möglichen Nachteile (z.B. Nichterkennung von Krankheiten und ihres Schweregrades/Verlaufs) wurde informiert. ________________________________________________ Ort, Datum, Uhrzeit ________________________________________________ Ärztin/Arzt ________________________________________________ Patientin/Patient/Eltern*, ggf. Zeuge EINWILLIGUNG Über die geplante Maßnahme hat mich die Ärztin/der Arzt in einem Aufklärungsgespräch ausführlich informiert. Dabei konnte ich alle mir wichtig erscheinenden Fragen z.B. über die in meinem Fall speziellen Risiken und möglichen Komplikationen sowie über Neben- und Folgemaßnahmen (z.B. Kontrastmittelgabe) und ihre Risiken sowie auch über alternative Behandlungsmethoden stellen. Ich habe keine weiteren Fragen, fühle mich genügend informiert und willige hiermit nach angemessener Bedenkzeit in die geplante Untersuchung ein. Mit erforderlichen Neben- und Folgemaßnahmen bin ich ebenfalls einverstanden. Mein Einverständnis bezieht sich auch auf eine ggf. medizinisch notwendige Blutübertragung. ________________________________________________ Ort, Datum, Uhrzeit ________________________________________________ Patientin/Patient/Eltern* Röntgenpass hat vorgelegen bzw. wurde ausgehändigt n j ________________________________________________ Ort, Datum, Uhrzeit ________________________________________________ Unterschrift Ärztin/Arzt * Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Un terschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass er im Einverständnis mit dem an deren Elternteil h andelt. Bei schwereren Eingriffen sollten grundsätzlich beide Eltern unterschreiben. © 2011 Red. 08/2011 by Thieme Compliance GmbH, 91058 Erlangen • Nachdruck – auch auszugsweise – und Fotokopieren verboten. Bestell-Adresse: Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, Tel. 09131 93406-40, Fax 09131 93406-70 • www.proCompliance.de