Punktion von Geweben, Organen oder Körperhöhlen

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Dokumentierte Patientenaufklärung
Basisinformation zum Aufklärungsgespräch
Punktion von Geweben, Organen
oder Körperhöhlen
unter Sicht
mit Ultraschall
mit Röntgendurchleuchtung
mit Computertomographie (CT)
mit Kernspintomographie (MRT)
Punktionsort:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Eltern,
die vorgeschlagene Punktion ermöglicht es, Ihre Beschwerden/die Beschwerden Ihres Kindes zu lindern (z.B. durch Absaugen
von Ergüssen, Drainage von Abszessen) bzw. krankhafte Veränderungen eines Organs diagnostisch einzuordnen und ggf. zu
behandeln. Die Punktion erspart Ihnen/Ihrem Kind möglicherweise eine Operation. Vor dem Eingriff werden Sie über den Ablauf,
die möglichen (typischen) Risiken und Folgen, sowie die Alternativen der geplanten Maßnahme informiert, damit Sie sich
entscheiden und in die Punktion einwilligen können. Dieses Aufklärungsblatt soll helfen, das Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt
(im Folgenden nur Arzt) vorzubereiten und die wichtigsten Punkte zu dokumentieren.
Wie läuft der Eingriff ab?
Der Eingriff kann ohne Betäubung, in örtlicher
Betäubung, oder manchmal auch in Sedierung oder Narkose
durchgeführt werden. Ggf. werden Sie über die Risiken einer
Narkose noch gesondert aufgeklärt.
Nach Desinfektion wird eine dünne Hohlnadel oder eine
wenige Millimeter dünne Biopsienadel unter Sichtkontrolle
bzw. Kontrolle durch Ultraschall, Röntgendurchleuchtung,
Computertomographie bzw. Kernspintomographie gezielt in
die zu punktierende Körperstelle vorgeschoben.
In manchen Fällen ist die intravenöse Gabe von
Kontrastmittel notwendig.
Über den Ablauf sowie mögliche (typische) Risiken der
Computer- bzw. Kernspintomographie klärt Sie Ihr Arzt
gesondert auf.
Sobald sich die Spitze der Nadel an der richtigen Stelle
befindet, werden Proben (z.B. Sekret, Zellen, Gewebezylinder, Blut) entnommen und weiter untersucht (z.B.
bakteriologisch oder feingeweblich) oder ein bzw. mehrere
Drainagekatheter eingeführt, um z.B. Flüssigkeit oder Eiter
abzuleiten.
Meist bleibt(en) der/die Drainagekatheter einige Zeit liegen
und ggf. über einen zweiten Katheter kontinuierlich mit
Kochsalzlösung gespült, bis z.B. ein Eiterherd (Abszess)
ausgeschwemmt ist.
Nach der Punktion zur Entnahme von Gewebe wird die
Nadel entfernt und die Punktionsstelle versorgt.
Abb.: Mögliche Punktionsstellen
Je nach klinischer Fragestellung stehen auch alternative
Behandlungsmethoden zur Verfügung, z.B. Endoskopie und
Operation. Auf Wunsch informiert Sie Ihr Arzt gerne näher
über die Alternativen und erklärt Ihnen, warum er in Ihrem
Fall die Punktion empfiehlt.
Dokumentierte Patientenaufklärung • Herausgeber: proCompliance in Thieme Compliance GmbH • Red. 08/2011 • Fachgebietshrsg.: Prof. Dr. med. V. Bar th • Autor: Prof.
Dr. med. V. Barth • Juristische Betreuung: RA Dr. jur. A. Schwerdtfeger • Wi ss. Illustration: Alle Rechte bei Thieme Compliance GmbH • © 2011 by Thieme Compliance
GmbH, 91058 Erlangen • Nachdruck – auch auszugsweise – und Fotokopieren verboten.
Bestell-Adresse: Thieme Compliance GmbH, Am Weichselgarten 30, 91058 Erlangen, Tel. 09131 93406-40, Fax 09131 93406-70 • www.proCompliance.de
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Ist mit Komplikationen zu rechnen?
Kein medizinischer Eingriff ist völlig frei von Risiken!
Trotz größter Sorgfalt kann es in Einzelfällen zu Missempfindungen, Störungen oder Schäden kommen, die u.U.
sogar lebensbedrohlich verlaufen können. Zu nennen sind:
• Spannungsgefühl, leichte Schmerzen (nach Abklingen
der Betäubung) und kleine Blutergüsse an der
Punktionsstelle, die harmlos sind und meist keiner
Behandlung bedürfen;
• selten leichte allergische Reaktionen beziehungsweise
Unverträglichkeitsreaktionen z.B. auf das örtliche
Betäubungsmittel oder auf Kontrastmittel, die sich z.B.
als Brechreiz, Juckreiz oder Hautausschlag äußern. Sie
klingen in den meisten Fällen von selbst wieder ab und
bedürfen in der Regel keiner Behandlung. Schwere
allergische Reaktionen mit Schleimhautschwellung im
Kehlkopf, Herz- und Kreislaufversagen, Atemstörungen
und Krämpfen, die eine sofortige intensivmedizinische
Behandlung erfordern, sind extrem selten, können aber
infolge Mangeldurchblutung zu bleibenden Organschäden (z.B. Nierenversagen, Hirnschädigung, Krampfanfällen, Nervenlähmung) führen;
• selten Blutung, Infektion, Verletzung von punktierten
Organen (z.B. im Bauchraum, Magen und Darm), die
eine weitere Behandlung (evtl. mit Operation) erfordern
können;
• sehr selten Austritt von Körperflüssigkeit (z.B. Galle,
Magen-Darmflüssigkeit, Eiter) in die Bauchhöhle, wenn
im Bauchraum punktiert wurde. Dies kann in
Ausnahmefällen
zu
einer
Bauchfellentzündung
(Peritonitis bis hin zur Blutvergiftung (Sepsis)) führen.
Durch die Gabe von Antibiotika lässt sich dies jedoch
meist vermeiden bzw. gut behandeln. Sehr selten ist eine
Operation erforderlich;
• bei Punktion der Lunge oder des Brustfelles: Eindringen
von Luft in den Pleuraraum (Pneumothorax), die
vorübergehend die Lunge verdrängt und meist von alleine
resorbiert wird. Selten kann auch ein operativer Eingriff
mit stationärem Aufenthalt erforderlich sein, um eine
Saugdrainage einzulegen und so die Atmung zu
verbessern. Zur besseren Sicht auf das Punktionsfeld
wird gelegentlich schon vor der Punktion absichtlich Luft
in den Brustfellraum eingeleitet (künstlicher Pneumothorax), später wieder abgesaugt oder wird – unter
ambulanter Kontrolle – von alleine resorbiert. In der
Folge eines Pneumothorax kann es extrem selten durch
eine Infektion zu schwieliger Verdickung des
Rippenfelles (Pleuraschwarte) kommen, die u.U. zu
Schmerzen und/oder langfristiger Behinderung der
Atmung führen kann;
• starke Blutungen können eine Übertragung von
Fremdblut/-bestandteilen notwendig machen. Damit
verbundene Risiken sind u.a. Infektionen, z.B. sehr selten
mit Hepatitis-Viren (Folge: Leberentzündung), extrem
selten mit HIV (Folge: AIDS) und/oder anderen Erregern
(z.B. BSE, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung)
sowie derzeit unbekannten Erregern. Nach Transfusion
besteht die Möglichkeit einer Kontrolluntersuchung.
Fragen Sie Ihren Arzt nach deren Notwendigkeit sowie
nach der Möglichkeit einer Eigenblutübertragung zur
Umgehung von Transfusionsrisiken;
• selten bei Lungenpunktionen Blutungen in die Lunge
mit Schockzustand;
• extrem selten Verlust des punktierten Organs (z.B.
Niere, Milz) infolge einer nicht beherrschbaren Blutung;
• extrem selten Verschleppung von Geschwulstzellen in
den Punktionskanal nach Punktion bösartiger Tumoren,
die dort im ungünstigsten Fall Tochtergeschwülste (sog.
Impfmetastasen) entwickeln können;
• extrem selten kann es durch ein evtl. intravenös
verabreichtes jodhaltiges Kontrastmittel bei schon vorab
bestehenden Störungen der Niere bzw. Schilddrüse zur
Verschlechterung der Nierentätigkeit (bis hin zum
dialysepflichtigen Nierenversagen) bzw. zur Überfunktion der Schilddrüse (im Extremfall thyreotoxische Krise) kommen. In den meisten Fällen sind
diese Störungen durch Infusionen bzw. Medikamente
behandelbar. Extrem selten kann die operative
Entfernung der Schilddrüse notwendig werden;
• sehr selten Haut-, Weichteil- oder Nervenschäden (z.B.
Spritzenabszess, Absterben von Gewebe) an der
Einstichstelle oder im punktiertem Organ. Sie bilden sich
meist von selbst wieder zurück bzw. sind gut
behandelbar. Unter Umständen kann es zu bleibenden
Beschwerden (z.B. Schmerzen, Missempfindungen)
kommen;
• selten kann das zu punktierende Areal nicht getroffen und
die Untersuchung abgebrochen werden.
Bei Punktionen unter Röntgen- bzw. CT-Kontrolle:
• Bei modernen Röntgengeräten ist die Strahlendosis für
Erwachsene so gering, dass Strahlenschäden nicht zu
erwarten und auch lange Untersuchungszeiten oder
wiederholte Untersuchungen möglich sind. Bei Kindern
und Jugendlichen sind jedoch Hautschäden oder ein
erhöhtes Krebs- oder Leukämierisiko nicht vollständig
auszuschließen, weshalb bei ihnen besonders strahlensparend untersucht wird.
• Im Falle einer Schwangerschaft besteht das Risiko einer
Schädigung des ungeborenen Kindes durch die
Röntgenstrahlen. Teilen Sie deshalb bitte dem Arzt
unbedingt mit, falls Sie schwanger sind oder auch nur
den Verdacht hegen!
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Die gezielte Punktion zur Gewinnung von Gewebe oder
Flüssigkeit lässt – nach feingeweblicher Untersuchung –
krankhafte Veränderungen mit hoher Sicherheit erkennen.
Dennoch können bösartige Veränderungen nicht erfasst
werden, z.B. wenn das Zielgebiet nicht getroffen wird oder
das Laborergebnis falsch negativ ist. Die Ableitung von
Flüssigkeit oder Eiter aus Hohlräumen stellt häufig bereits die
endgültige Behandlung dar.
Verhaltenshinweise
Vor der Untersuchung
• Medikamente sollten nur in Absprache mit dem Arzt
verwendet werden. Dazu gehören insbesondere blutgerinnungshemmende Medikamente (z.B. Marcumar® ,
Aspirin® , Plavix® ) und, bei Diabetikern, metforminhaltige Medikamente. Fragen Sie Ihren Arzt, ob die
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Gabe von Röntgenkontrastmittel vorgesehen ist und
für welchen Zeitraum Sie Ihre Medikamente ggf.
absetzen müssen.
Falls nicht anders angeordnet: bei Punktionen des
Brust- und Bauchraumes 4 Stunden vorher nichts essen
und trinken für den Fall einer extrem seltenen
Notoperation. Für Schilddrüsen-, Brustdrüsen- und
Hautpunktionen gilt dies nicht.
• Bei Frauen im gebärfähigem Alter sollte die Punktion
möglichst nicht während der Monatsblutung stattfinden, da die allgemeine Blutungsneigung in dieser Zeit
erhöht ist.
Nach der Untersuchung
• Belassen Sie den angelegten Verband nach Angaben des
Arztes! Bleiben Sie nach Punktionen des Brust- oder
Bauchraumes 2 Stunden auf der punktierten Seite liegen!
• Bei Fieber, Atemnot, Schmerzen im Schulterblatt oder
an den punktierten Stellen, unverzüglich den Arzt oder
das Pflegepersonal informieren!
• Falls Sie ein Kontrastmittel erhalten haben, trinken Sie
viel (z.B. Tee, Mineralwasser), um dessen Ausscheidung
durch die Nieren zu beschleunigen.
• Nach ambulanter Punktion im Brust-, Becken- oder
Bauchraum lassen Sie sich bitte unbedingt von einer
erwachsenen Begleitperson abholen, und stellen Sie für
die nächsten 24 Stunden eine Aufsichtsperson sicher. In
dieser Zeit sind Sie auch im Straßenverkehr nur
eingeschränkt tauglich, dürfen kein Kraftfahrzeug/
Zweirad führen, keine gefährlichen Tätigkeiten verrichten
(z.B. an gefährlichen Maschinen oder Arbeiten ohne
festen Halt), keinen Alkohol trinken und sollten keine
wichtigen Entscheidungen treffen.
Fragen zum Aufklärungsgespräch:
Im Aufklärungsgespräch sollten Sie nach allem fragen,
was Ihnen wichtig oder noch unklar erscheint (z.B. nach
persönlichen Risiken, die nicht im Aufklärungsblatt erwähnt
sind oder nach Alternativen zur Punktion, falls solche in
Ihrem Fall vorhanden sind). Hier haben Sie die Möglichkeit,
Ihre Fragen zu notieren, damit Sie diese beim Gespräch nicht
vergessen:
n = nein j = ja
1. Leiden Sie/Ihr Kind an einer der folgenden
Krankheiten?
– bösartige Bluterkrankungen (z.B. Plasmozytom)
n
j
– Überfunktion der Schilddrüse
n
j
– Herzerkrankung
n
j
– Zuckerkrankheit (Diabetes)
n
j
– Nierenerkrankung
n
j
– Tumorerkrankungen
n
j
– Infektionskrankheit (z.B. Hepatitis, Tbc, AIDS)
n
j
n
j
Ist in der Familie (insbes. Vater, Mutter, Geschwister)
eine erhöhte Blutungsneigung bekannt?
n
j
Wurden schon einmal Blut oder -produkte
übertragen?
n
j
Wenn ja, gab es dabei Probleme?
n
j
3. Besteht eine Allergie (z.B. Asthma, Heuschnupfen)
oder eine Überempfindlichkeit (z.B. gegen
n
j
4. Werden regelmäßig Medikamente
eingenommen (z.B. Herz-, Schmerz-, blutdrucksenkende
n
j
5. Ist eine Schilddrüsenuntersuchung/-behandlung geplant (z.B. Radiojodbehandlung oder
Operation)?
n
j
6. Wurde der zu untersuchende Körperabschnitt
bereits früher geröntgt?
n
j
7. Haben Sie einen Röntgen- und/oder
Allergiepass?
n
j
Könnten Sie schwanger sein?
n
j
Stillen Sie?
n
j
2. Liegt eine Blutgerinnungsstörung
(z.B. Willebrand-Syndrom) oder eine erhöhte
Blutungsneigung (z.B. häufiges Nasen/Zahnfleischbluten, Nachbluten nach Operationen oder dem
Ziehen von Zähnen, nach Geburten, verlängerte/verstärkte
Regelblutung, häufige blauen Flecken) vor?
Medikamente – insbesondere Jod oder Penicillin –, Pflaster,
Latex, Kontrastmittel, örtliche Betäubungsmittel,
Nahrungsmittel)?
oder blutgerinnungshemmende Mittel wie Marcumar®,
Aspirin®, Plavix)?
Wenn ja, ggf. die Röntgenaufnahmen mitbringen!
Wenn ja, legen Sie diese bei der Anmeldung vor.
8. Frauen im gebärfähigen Alter:
Wann war Ihre letzte Monatsblutung?
Wichtige Fragen:
Damit Ihr Arzt Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen und
in Ihrem Fall, bzw. im Falle Ihres Kindes, spezielle Risiken
besser abschätzen kann, beantworten Sie bitte folgende
Fragen:
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Ärztliche Anmerkungen zum
Aufklärungsgespräch
ABLEHNUNG
(z.B. individuelle Risiken und damit verbundene mögliche
Komplikationen , Neben- und Folgemaßnahmen , möglich e Nachteile im Falle
einer Ablehnung/Verschiebung der Untersuchung, Gründe des Patienten für die
Ablehnung, Feststellung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger, gesetzliche
Vertretung, Betreuungsfall, Bevollmächtigter)
Die vorgeschlagene Untersuchung wurde nach
ausführlicher Aufklärung abgelehnt. Über die sich daraus
ergebenden möglichen Nachteile (z.B. Nichterkennung von
Krankheiten und ihres Schweregrades/Verlaufs) wurde
informiert.
________________________________________________
Ort, Datum, Uhrzeit
________________________________________________
Ärztin/Arzt
________________________________________________
Patientin/Patient/Eltern*, ggf. Zeuge
EINWILLIGUNG
Über die geplante Maßnahme hat mich
die Ärztin/der Arzt
in einem Aufklärungsgespräch ausführlich informiert. Dabei
konnte ich alle mir wichtig erscheinenden Fragen z.B. über
die in meinem Fall speziellen Risiken und möglichen
Komplikationen sowie über Neben- und Folgemaßnahmen
(z.B. Kontrastmittelgabe) und ihre Risiken sowie auch über
alternative Behandlungsmethoden stellen.
Ich habe keine weiteren Fragen, fühle mich genügend
informiert und willige hiermit nach angemessener
Bedenkzeit in die geplante Untersuchung ein. Mit
erforderlichen Neben- und Folgemaßnahmen bin ich ebenfalls
einverstanden. Mein Einverständnis bezieht sich auch auf eine
ggf. medizinisch notwendige Blutübertragung.
________________________________________________
Ort, Datum, Uhrzeit
________________________________________________
Patientin/Patient/Eltern*
Röntgenpass hat vorgelegen bzw. wurde
ausgehändigt
n
j
________________________________________________
Ort, Datum, Uhrzeit
________________________________________________
Unterschrift Ärztin/Arzt
* Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Un terschrift zugleich,
dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass er im Einverständnis mit dem
an deren Elternteil h andelt. Bei schwereren Eingriffen sollten grundsätzlich
beide Eltern unterschreiben.
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