Wärmeschutz wird transparenter

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Branche aktuell
Energieausweis:
Wärmeschutz wird
transparenter
Seit einigen Wochen gibt es einen Referentenentwurf zur
Energieeinsparverordnung (EnEV). Darin integriert ist die
Pflicht zum Energieausweis für Altbauten. Ein Verkäufer
oder Vermieter eines Wohn- oder sonstigen Gebäudes muss
in Zukunft den Energieausweis im Falle eines Verkaufs oder
einer Vermietung dem Kauf- und Mietinteressenten vorzeigen. Obschon der Referentenentwurf vonseiten der Politik
noch nicht verabschiedet ist, sind erfahrungsgemäß die
Inhalte ziemlich festgeschrieben.
D
er Energieausweis gibt
mit einem bestimmten
Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Sie kann entweder als Energiebedarf oder als Energiekennwert auf der Grundlage
des gemessenen tatsächlichen
Energieverbrauchs angegeben
werden. Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen,
müssen bei beiden Varianten auch Empfehlungen für
∂ So könnte später der Energieausweis aussehen. 16
die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden. Ein
Datum für das In-Kraft-Treten der neuen EnEV ist noch
nicht bekannt.
Energiebedarf
Unter Energiebedarf versteht man hauptsächlich die
zum Heizen und für Warmwasser auf der Grundlage von
Berechnungen benötigte Ener­
gie des Gebäudes. Dabei werden z. B. die subjektiven Gewohnheiten der Bewohner
und die Lage des Gebäudes in
Deutschland nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wie lange
und mit welcher Intensität die
Bewohner heizen, wie lange
sie die Fenster zum Lüften
öffnen, wie viel Warmwasser
sie zum Duschen benötigen,
spielt keine Rolle. Solche Faktoren werden objektiviert und
als so genannte standardisierte Randbedingungen, die in
einer technischen Regel festgelegt sind, in die Rechnung
einbezogen. Um den Energiebedarf zu errechnen, werden
die energetische Qualität vor
allem der Außenwände und
des Daches sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Brauchwassers
berücksichtigt.
Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen
sich auf das ganze Gebäude.
Für einzelne Wohnungen lässt
die Angabe keinen genauen
Rückschluss zu. Viel wichtiger ist, dass der Energiebedarfswert – gerade weil er frei
von individuellen und subjektiven Verhältnissen errechnet
wird – keinerlei Rückschlüsse
auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts oder des gesamten Gebäudes erlaubt, auch nicht
auf die Energiekosten.
Energieverbrauchs­kennwert
Der Energieverbrauchskennwert wird aus dem tatsächlichen Energieverbrauch
der letzten Jahre (gedacht ist
an drei Jahre) ermittelt. Sodann werden, sofern sie das
übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch
berücksichtigt und eine so
genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes
vorgenommen. Damit soll der
ermittelte Energieverbrauch
auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen
und der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen (wie besonders warme
oder kühle Winter) sowie re-
(Bild: dena)
IKZ-Haustechnik · Heft 12 /2006
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gionale Unterschiede ausgeglichen werden. Da bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten der Einfluss der
Nutzungsgewohnheiten im
Allgemeinen stärker auf den
Energieverbrauchskennwert
durchschlägt als bei größeren Wohngebäuden, ist für
Gebäude mit nicht mehr als
fünf Wohnungen zum Ausgleich ein Sicherheitszuschlag
vorgesehen.
Grundsätzlich erlaubt der
Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs – wie auch der Ener­
gieausweis auf der Grundlage
des berechneten Bedarfs – keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch
des einzelnen Haushalts oder
Gebäudes.
Optionsrecht
Die wohl wichtigste Neuigkeit innerhalb des Referentenentwurfs ist das Optionsrecht für den Eigentümer und
Vermieter: Er darf zwischen
einem bedarfsorientierten
und einem verbrauchsorientierten Energieausweis wählen. Kaum war dieses Wahlrecht formuliert, hagelte es
Kritik – aber auch Zustimmung. (Lesen Sie dazu „Pro
und Contra dem Optionsmodell“ eine Seite weiter.)
Wem nutzt der
Energieausweis?
Er ist nach Einschätzung
der Bundesregierung sowohl
für die Kauf- und Mietinte­
ressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer
ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will,
könne anhand der Angaben
im Energieausweis und des
Vergleichswertes einen überschlägigen Eindruck von der
baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes bekommen. „Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten
energetischen Gebäudewerten
dürften auf dem Immobilien-
markt umso größere Vorteile
haben, desto mehr Gewicht
die Kauf- und Mietinteressenten künftig auf gute Wärmedämmung und moderne
Anlagentechnik legen“, heißt
es. Schließlich sei das Wissen
um die Energieeffizienz eines
Gebäudes auch Voraussetzung für Maßnahmen zur
energetischen Verbesserung.
Die Bundesregierung verspricht sich von den Energieausweisen eine Belebung der
Investitionen im Gebäudesektor und damit einen positiven
Effekt auf dem Arbeitsmarkt,
wenn Energiesparmaßnahmen aufgrund der Informationen aus dem Ausweis vermehrt umgesetzt werden. Für
sie bedeutet der Energieaus-
weis ein Plus auf allen Ebenen:
∑ mehr Transparenz und
mehr Wettbewerb auf dem
Immobilienmarkt,
∑ mehr Anreiz zur Energieeinsparung, damit auch
zum Klimaschutz,
∑ zusätzliche Arbeitsplätze.
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