EG-Sicherheitsdatenblatt

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EG-Sicherheitsdatenblatt
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
BlütoVin Bio-Powerdünger 6–2–2
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Bio-Powerdünger 6 – 2 – 2
1.1.
Produktidentifikator
Bio-Powerdünger 6 – 2 – 2
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
Abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Düngemittel (flüssig), Bodenverbesserung
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Biovin Naturprodukte, Niederlassung ASAM GmbH & Co. Betriebs KG
Straße:
An der Ahlmühle 4
Ort:
76831 Ilbesheim
Telefon:
06341-945590
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.biovin-naturprodukte.de
1.4.
Notrufnummer: +49-6341-945590
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
2.3.
Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.
Gemisch
Extrakte aus pflanzlichen Stoffen, Vinasse
rein pflanzlicher Flüssigdünger
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen herbeiführen, wenn die betroffene
Person bei Bewusstsein ist.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Nicht brennbare Flüssigkeiten
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (bei Raumtemperatur)
Geeignetes Material für Behälter/Anlagen: Edelstahl, PE (Polyethylen), PVC (Polyvinylchlorid).
Zusammenlagerungshinweise
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Lagerklasse nach TRGS 510: 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK
zuzuordnen sind)
7.3. Spezifische Endanwendungen
Düngemittel (flüssig), Bodenverbesserung
ABSCHNITT 8: Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE –
Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind
in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe
für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Geeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex), PVC (Polyvinylchlorid).
Körperschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
ABSCHNITT 9: Eigenschaften
9.1. Grundlegende Eigenschaften
Aggregatszustand:
Farbe:
Geruch:
flüssig
braun
charakteristisch
Zustandsänderungen
Schmelzpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Entzündlichkeit
Feststoff:
Gas:
.
Explosionsgefahren
Nicht explosionsgefährlich
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
Feststoff:
Gas:
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Brandfördernde Eigenschaften
Nicht brandfördernd.
Dampfdruck:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
sehr gut löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
Geruchsschwelle:
nicht bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Nicht einer Temperatur über 40 °C und einer Temperatur unter 5 ° C aussetzen. Möglichst innerhalb 1
Jahres aufbrauchen. Vor Anwendung gut aufrühren.
10.5. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprozesse bekannt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reiz- und Ätzwirkung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7. Weitere Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.5. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.8. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.9. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.10. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO)
14.11. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.12. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.13. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5. Umweltgefahren
Nicht umweltgefährdend
WEITERE ANGABEN
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die
Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,
vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte
neue Material übertragen werden.
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