EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 BlütoVin Bio-Powerdünger 6–2–2 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Bio-Powerdünger 6 – 2 – 2 1.1. Produktidentifikator Bio-Powerdünger 6 – 2 – 2 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen Abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Düngemittel (flüssig), Bodenverbesserung 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Biovin Naturprodukte, Niederlassung ASAM GmbH & Co. Betriebs KG Straße: An der Ahlmühle 4 Ort: 76831 Ilbesheim Telefon: 06341-945590 E-Mail: [email protected] Internet: www.biovin-naturprodukte.de 1.4. Notrufnummer: +49-6341-945590 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2.3. Sonstige Gefahren Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemisch Extrakte aus pflanzlichen Stoffen, Vinasse rein pflanzlicher Flüssigdünger ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen herbeiführen, wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Nicht brennbare Flüssigkeiten 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (bei Raumtemperatur) Geeignetes Material für Behälter/Anlagen: Edelstahl, PE (Polyethylen), PVC (Polyvinylchlorid). Zusammenlagerungshinweise Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Lagerklasse nach TRGS 510: 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) 7.3. Spezifische Endanwendungen Düngemittel (flüssig), Bodenverbesserung ABSCHNITT 8: Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Schutz- und Hygienemaßnahmen Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE – Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Geeignetes Material: NR (Naturkautschuk, Naturlatex), PVC (Polyvinylchlorid). Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. ABSCHNITT 9: Eigenschaften 9.1. Grundlegende Eigenschaften Aggregatszustand: Farbe: Geruch: flüssig braun charakteristisch Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: nicht bestimmt nicht bestimmt nicht bestimmt Entzündlichkeit Feststoff: Gas: . Explosionsgefahren Nicht explosionsgefährlich Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt nicht bestimmt Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar nicht anwendbar Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: Dichte: Wasserlöslichkeit: nicht bestimmt nicht bestimmt sehr gut löslich Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Geruchsschwelle: nicht bestimmt ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht einer Temperatur über 40 °C und einer Temperatur unter 5 ° C aussetzen. Möglichst innerhalb 1 Jahres aufbrauchen. Vor Anwendung gut aufrühren. 10.5. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprozesse bekannt ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reiz- und Ätzwirkung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sonstige Angaben zu Prüfungen Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 12.7. Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Binnenschiffstransport (ADN) 14.5. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.6. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.7. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.8. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) 14.9. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.10. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Lufttransport (ICAO) 14.11. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.12. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.13. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.5. Umweltgefahren Nicht umweltgefährdend WEITERE ANGABEN Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.