B ekanntmachung - Stadt Neutraubling

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Stadt Neutraubling
610 Hochbau Mosbach
Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kleinfeld“
im Parallelverfahren mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
und über eine frühzeitige Informationsveranstaltung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Neutraubling hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, den
Bebauungsplan
„Am Kleinfeld“
aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan (9. Änderung) zu ändern. Die Vorentwürfe wurden in der Sitzung am 18.05.2017 gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke mit den Flurnummern (siehe Lageplan): 837 (Tf.), 837/1 (Tf.), 2613/5, 3612/6, 846 (Teilfläche der Mintrachinger Straße), 3610/438, 3612/6, 2630/4 (Teilfläche der Mangoldinger Straße), 1248/2 (Tf.), und
1248/0 (Teilfläche der Südumgehung) der Gemarkung Neutraubling.
Das Planungsgebiet wird wie folgt umgrenzt:
-
Im Norden:
Im Westen:
Im Süden:
Im Osten:
Neubaugebiet „Birkenfeld Süd-Ost“
Mangoldinger Straße
Südumgehung
Mintrachinger Straße
Die Bauleitplanentwürfe (Stand: 18.05.2017) wurden von der Ingenieurgesellschaft EBB
mbH, Michael-Burgau-Str. 22 A aus 93049 Regensburg ausgearbeitet.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung sicherzustellen. Als Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet
(WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Innerhalb des Baugebietes werden neben Einzelhäusern auch Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie ein Kindergarten geplant.
Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB.
Da der Flächennutzungsplan zum Teil noch ein Dorfgebiet (MD, § 5 BauNVO) vorsieht, wird
dieser aufgrund des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) im Parallelverfahren geändert
(9. Deckblattänderung).
Die Vorentwürfe, samt Begründung, Umweltbericht und Schallgutachten können in der Zeit
vom 30.05.2017 bis zum 30.06.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag und
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Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr) in der Bauabteilung (Zi. U.2 und U.3) im Rathaus (Regensburger Str. 9) der Stadt Neutraubling eingesehen werden. Die Verwaltung steht Ihnen in dieser Zeit für Fragen zum Bebauungsplan und zur
Flächennutzungsplanänderung gerne zur Verfügung und erteilt über die Planung Auskünfte (§
3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Neutraubling (www.stadt-neutraubling.de) eingesehen werden.
Darüber hinaus findet am 20.06.2017 um 19:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung
in der Stadthalle (Regensburger Str. 9) statt. Hierbei werden die Planer für alle Interessierten
Ihre Vorentwürfe vorstellen und erläutern, sowie für Fragen zur Verfügung stehen.
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Kleinfeld“ und der
9. Änderung des Flächennutzungsplans
Neutraubling, ________
Stadt Neutraubling
Kiechle
1. Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln.
Angeheftet am:
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Abgenommen am: _____________
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Unterschrift
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