Recht und Förderung für mein behindertes Kind - Greß - Beck-Shop

Werbung
Beck-Rechtsberater im dtv 50745
Recht und Förderung für mein behindertes Kind
Elternratgeber für alle Lebensphasen - alles zu Sozialleistungen, Betreuung und Behindertentestament
von
Jürgen Greß
2. Auflage
Recht und Förderung für mein behindertes Kind – Greß
schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Thematische Gliederung:
SGB IX - Rehabilitation
Verlag C.H. Beck München 2014
Verlag C.H. Beck im Internet:
www.beck.de
ISBN 978 3 406 65402 2
Inhaltsverzeichnis: Recht und Förderung für mein behindertes Kind – Greß
beck-shop.de
B. Welche Sozialleistungen stehen Menschen mit Behinderung zu?
d) Verhinderungspflege. Im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39
SGB XI) haben Pflegebedürftige (jetzt auch bereits bei Pflegestufe 0)
Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft für bis zu vier Wochen pro Jahr,
wenn die ehrenamtliche Pflegeperson (Angehörige, Lebensgefährten, Bekannte) z. B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit
verhindert ist.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Leistung ist beschränkt auf die Dauer von vier Wochen pro
Kalenderjahr und auf einen Betrag von 1.550 € im Kalenderjahr.
Die Kosten werden jedoch nur bis zur Höhe von 1.550 € übernommen, wenn die Verhinderungspflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten
Grade verwandt (also nicht Großeltern und Geschwister des Kindes,
aber Onkel und Tante) oder verschwägert sind und nicht mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft leben. Als üblicher Stundensatz für die
Pflegeperson werden in der Regel 10 € bis 12 € akzeptiert.
Bei Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten
Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft leben, übernimmt die Pflegekasse nur den Betrag des
Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe, außer die Pflege wird nachweislich erwerbsmäßig ausgeübt. Zusätzlich kann die Pflegeperson jedoch den Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen wie Fahrtkosten
verlangen. Der Höchstbetrag beträgt 1.550 € einschließlich Pflegegeld.
Alternativ kann der Pflegebedürftige für die Dauer von vier Wochen
in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Urlaubs- und Verhinderungspflege kann in einer zugelassenen oder in einer nicht zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden. Auch der Aufenthalt in einem
Feriencamp oder Ferienheim einer Behinderteneinrichtung kann als
Verhinderungspflege anerkannt werden. Die Pflegekasse übernimmt
pflegebedingte Kosten bis zu 1.550 €. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige jedoch selbst aufkommen.
e) Kurzzeitpflege. Unter die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) fällt die
vorübergehende Aufnahme in eine für die Kurzzeitpflege anerkannte vollstationäre Einrichtung.
139
2. KAPITEL
beck-shop.de
Rechte und Rechtsansprüche
Dies gilt für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen,
wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Sie ist
auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Auch hier übernimmt
die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu 1.550 € im Kalenderjahr und zwar zusätzlich zur Verhinderungspflege.
Es besteht die Möglichkeit, für pflegebedürftige Kinder unter 25
Jahren auch Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe
und anderen geeigneten Einrichtungen in Anspruch zu nehmen,
wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint (§ 42
Abs. 3 S. 1 SGB XI).
Für Zeiten der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann jedoch
kein Pflegegeld beansprucht werden.
f) Zusätzliche Betreuungsleistungen. Zusätzliche Betreuungsleistungen
erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit eingeschränkter
Alltagskompetenz. Diese liegt bei einem erheblichen und dauerhaften Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vor.
aa) Welche Betreuungsleistungen werden gewährt? Es werden von
der Pflegekasse monatlich Kosten in Höhe von 100 € (bei verhältnismäßig geringem allgemeinen Betreuungsaufwand) bzw. in Höhe
von 200 € (bei hohem allgemeinen Betreuungsaufwand) übernommen. Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne
eine Pflegestufe (sog. Pflegestufe 0) erhalten den zusätzlichen Betrag für Betreuungsleistungen.
Eltern von Kindern mit einer hauptsächlich geistigen oder seelischen Behinderung, die körperlich relativ fit sind und daher keine
Pflegestufe haben, sollten unbedingt bei ihrer Pflegekasse Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz für Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz beantragen. Liegt bei dem Kind
ein hoher allgemeiner Betreuungsaufwand vor, sollte der erhöhte
monatliche Betrag von 200 € beantragt werden.
Die Leistung muss allerdings zweckgebunden für qualitätsgesicherte
Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Die Aufwendungen für die
Betreuung durch ehrenamtliche Pflegepersonen (Angehörige, Le140
beck-shop.de
B. Welche Sozialleistungen stehen Menschen mit Behinderung zu?
bensgefährten, Bekannte) sind nicht mit umfasst. Die Aufwendungen für die folgenden Betreuungsleistungen werden übernommen:
n
Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege,
n
Angebote für die allgemeine Betreuung und Anleitung durch
Pflegedienste (grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht dazu, da sie Leistungen der Pflegeversicherung sind),
n
sonstige niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
wie beispielsweise Familienentlastende Dienste. Diese Betreuungsangebote müssen staatlich anerkannt sein. Auskünfte bzw.
entsprechende Listen gibt es u. a. bei den Pflegekassen.
bb) Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen: Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
(MDK) im Rahmen der Begutachtung des Pflegebedürftigen anhand eines gesetzlich geregelten Kriterienkataloges (§ 45 a Abs. 2
SGB XI) Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens
feststellt, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der
Alltagskompetenz führen. Anspruchsberechtigt sind nur Menschen
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Ein aus anderen Ursachen resultierender allgemeiner Betreuungsbedarf ist nicht zu berücksichtigen (BSG, 12.8.2010, Az. B 3 P 3/09 R).
Daher besteht für Menschen mit Epilepsie – einer neurologischen
Erkrankung – ohne weitere Erkrankungen (z. B. psychische Auswirkungen) kein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf
Dauer erheblich ist, sind die folgenden 13 Fähigkeitsstörungen, von
denen mindestens zwei vorliegen müssen, maßgebend:
(1)Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
(2)Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
(3)Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder
potenziell gefährdenden Substanzen
(4)Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
141
2. KAPITEL
beck-shop.de
Rechte und Rechtsansprüche
(5)Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
(6)Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle
oder Bedürfnisse wahrzunehmen
(7)Unfähigkeit zur erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
(8)Störungen der höheren Hirnfunktionen, die zu Problemen bei
der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt hat
(9)Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
(10) Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu
strukturieren
(11) Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in
Alltagssituationen
(12) Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
(13) Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Erforderlich ist die Stellung eines entsprechenden Antrages bei der
Pflegekasse. Leistungen werden nur gegen Nachweis der entstandenen Aufwendungen für besondere Betreuungsleistungen gewährt.
Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann
der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
5. Änderungen durch das Gesetz zur Neuausrichtung
der Pflegeversicherung (PNG)
Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung traten
zum 1.1.2013 verschiedene Neuerungen und Verbesserungen im
Bereich der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Kraft.
Im Folgenden werden ausgewählte Neuerungen dargestellt.
a) Verbesserungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie
z. B. Menschen mit geistiger Behinderung oder mit Demenzerkran142
beck-shop.de
B. Welche Sozialleistungen stehen Menschen mit Behinderung zu?
kung, haben im Bereich der Beaufsichtigung und Anleitung einen
besonderen Hilfebedarf. Dieser Hilfebedarf wird jedoch nach dem
bisherigen Beurteilungssystem der Pflegeversicherung, dem „Minutenzählen“ des Pflegebedarfes bei den täglichen Verrichtungen,
nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die Pflegereform werden
jetzt die Leistungen aus der Pflegeversicherung zum 1.1.2013 zumindest teilweise auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz hin ausgeweitet. Die folgenden
wichtigen Verbesserungen gelten seit dem 1.1.2013 (vgl. § 123 SGB
IX):
aa) Pflegegeld: Menschen mit anerkannter Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten seit dem 1.1.2013 zusätzlich zu den bestehenden zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI
ein erhöhtes monatliches Pflegegeld (§ 123 SGB XI).
mit eingeschränkter mit eingeschränkter ohne eingeschränkte
Alltagskompetenz
Alltagskompetenz
Alltagskompetenz
Kalenderjahr
2013
bisher in 2012
2013
Pflegestufe:
Pflegestufe 0
120 €
—€
—€
Pflegestufe I
305 €
235 €
235 €
Pflegestufe II
525 €
440 €
440 €
Pflegestufe III
700 €
700 €
700 €
Beachte:
Personen, die nicht mindestens in Pflegestufe I eingestuft sind
und denen daher bisher kein Pflegegeld zustand, erhalten bei
eingeschränkter Alltagskompetenz seit 1.1.2013 ein monatliches
Pflegegeld von 120 €. Sofern noch nicht bereits geschehen, sollten
Betroffene unbedingt bei Ihrer Pflegekasse zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz beantragen, um das neue Pflegegeld zu erhalten.
143
2. KAPITEL
beck-shop.de
Rechte und Rechtsansprüche
bb) Pflegesachleistungen: Menschen mit anerkannter Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten für die ambulante häusliche
Pflege auch erhöhte monatliche Sachleistungen.
mit eingeschränkter mit eingeschränkter ohne eingeschränkte
Alltagskompetenz
Alltagskompetenz
Alltagskompetenz
Kalenderjahr
2013
bisher in 2012
2013
Pflegestufe:
Pflegestufe 0
225 €
—€
—€
Pflegestufe I
665 €
450 €
450 €
Pflegestufe II
1.250 €
1.100 €
1.100 €
Pflegestufe III
1.550 €
1.550 €
1.550 €
b) Weitere wichtige Neuerungen seit 1.1.2013
aa) Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Für
Zeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird Pflegegeld in
Höhe von 50% (hälftig) weitergezahlt (bisher entfiel für diese Zeiten
das Pflegegeld).
bb) Rentenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson: Zu ihrer sozialen Absicherung sind
Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie einen pflegebedürftigen Menschen mindestens 14
Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Für
eine Pflegeperson, die zwei oder mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig jeweils weniger als 14 Stunden pro Woche pflegt, bezahlte die
Pflegeversicherung bisher keine Rentenversicherungsbeiträge. Künftig werden die einzelnen Pflegezeiten addiert, wenn mindestens
Pflegestufe I anerkannt ist.
cc) Besondere Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen: Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten
Wohngruppen (= gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen) in einer gemeinsamen Wohnung
mit häuslicher Pflege leben, erhalten neben dem Pflegegeld bzw. der
Pflegesachleistung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 €
monatlich (§ 38 a Abs. 1 SGB XI). Außerdem muss in der Wohn144
beck-shop.de
B. Welche Sozialleistungen stehen Menschen mit Behinderung zu?
gruppe eine Pflegekraft tätig sein, die organisatorische, verwaltende
oder pflegerische Tätigkeiten übernimmt.
dd) Antragstellung und Begutachtung: Folgende Regelungen und
Rechte, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, sind jetzt
ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:
Die Pflegekasse hat unmittelbar nach Antragseingang einen Beratungstermin innerhalb von 2 Wochen in der häuslichen Umgebung
unter Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten anzubieten. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, erhält der Antragsteller
einen Beratungsgutschein, der bei einer von der Pflegekasse zu benennenden qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden kann.
Der MDK wird zur Einhaltung von Servicegrundsätzen sowie zur
Einrichtung eines Beschwerdemanagements verpflichtet.
Die Pflegekassen haben die Versicherten darüber aufzuklären, dass
sie einen Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens haben. Ihr Wunsch wird bei der Begutachtung dokumentiert.
6. Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Werden nahe Angehörige in der häuslichen Umgebung gepflegt, besteht gemäß § 3 PflegeZG ein Anspruch auf unbezahlte vollständige
oder teilweise Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit). Während der
Pflegezeit besteht ein absoluter Kündigungsschutz, ähnlich dem
Mutterschutz.
Die Pflegezeit beträgt längstens sechs Monate und muss spätestens
zehn Arbeitstage vor Beginn dem Arbeitgeber schriftlich angekündigt werden. Als nahe Angehörige gelten Eltern, Großeltern, Kinder
und Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder und der Ehegatte
oder Lebenspartner. Diese Regelung gilt jedoch nur für Betriebe mit
in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
Wichtig ist zu wissen, dass ab dem ersten Tag der Pflegezeit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erlischt.
Besteht kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz, insbesondere über eine Familienmitversicherung, muss man sich daher
unverzüglich freiwillig bei der Krankenkasse weiterversichern. Die
Pflegeversicherung gewährt auf Antrag zur Weiterversicherung einen
145
2. KAPITEL
beck-shop.de
Rechte und Rechtsansprüche
Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und
Pflegeversicherung (§ 44 a SGB XI). Die Pflegeversicherung zahlt
auch die Beiträge zur Fortführung der Arbeitslosenversicherung.
Neben dem Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte auch das
Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies
erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen
in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte
Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser
Zeit sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 PflegeZG). Eine Verpflichtung des
Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung für diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung kann sich aus Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
7. Besonderheiten bei der privaten Pflegeversicherung
Bei Streitigkeiten über Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung ist auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. Das
heißt, dass vor den Sozialgerichten auf Leistungen aus der privaten
Pflegeversicherung geklagt werden kann, obwohl ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag zu Grunde liegt.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung müssen mindestens
den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen.
Insofern bestehen daher keine wesentlichen Unterschiede bei den
Leistungen.
Zu beachten ist jedoch, dass bei der privaten Pflegeversicherung im
Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausschließlich der im
Vertrag genannte Versicherungsnehmer und nicht das mitversicherte, pflegebedürftige Kind anspruchsberechtigt ist. Bei Streitigkeiten
kann daher nur das versicherte Elternteil gerichtlich gegen das Versicherungsunternehmen vorgehen.
Wichtig ist schließlich noch, dass bei einer ablehnenden Entscheidung der privaten Pflegeversicherung in der Regel eine Frist von
6 Monaten besteht, innerhalb der Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden muss.
Die Feststellungen zur Pflegebedürftigkeit bzw. die Begutachtung
der pflegebedürftigen Person erfolgen bei der privaten Pflegeversi146
Herunterladen