Stimmungsauffälligkeiten, Sprache/Kommunikation, Wahrnehmung

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Merkblatt
Zusätzlichen Betreuungsleistungen nach SGB XI § 45a, 45b /Feststellungsverfahren
Anspruch und Voraussetzung:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz
haben Anspruch auf zusätzliche Sachleistungen (§ 45b SGB XI) in Form qualitätsgesicherten,
niedrigschwelligen Betreuungsangeboten.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige aller Pflegestufen (0 – III) mit einem auf Dauer
bestehendem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
 z.B. wenn ihr Kind nicht altersgerecht entwickelt ist oder in seiner Alltags-kompetenz
Lernfähigkeit, Orientierung,
Stimmungsauffälligkeiten, Sprache/Kommunikation, Wahrnehmung, Verhalten,
Aggressionen, Gedächtnisleistungen, Gefahrenerkennung, oder im Kontakt zu
anderen Menschen bzw. Kindern…)
eingeschränkt
ist
(z.B.
in
den
Bereichen:
Verfahren zur Feststellung des Anspruchs und der Höhe der Leistungen:
Die Feststellung des Bedarfs an (auf Dauer bestehender) zusätzlicher Beaufsichtigung und
Betreuung wegen „eingeschränkter Alltagskompetenz“ bleibt weiterhin Bestandteil bei Erstbzw. Wiederholungsbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MDK) zur Feststellung
der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen 0 – III).
Ob der Grundbetrag oder der erhöhte Betrag gewährt wird, prüft der Medizinische Dienst
zunächst durch ein Screening und dann durch das Assessment (Hausbesuch/ bzw.
Begutachtung ist hierzu erforderlich).
I.
Zugang:
Zugang zu diesen Leistungen haben u. a. Menschen mit geistigen Behinderungen,
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen.
Ausschlaggebend ist jedoch „ein tatsächlicher Hilfebedarf“, der durch bestimmte
Beeinträchtigungen bei Aktivitäten ausgelöst wird, die zu Einschränkungen in der Alltagskompetenz führen“ (Betreuungs-/ Begleitungsbedarf).
So wird in der Regel auch für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit den Diagnosen
Entwicklungsverzögerung, Entwicklungsstörung, Lernbehinderung, Autismus, Mutismus,
AD(H)S, Down-Syndrom und anderem ebenso ein Betreuungsbedarf festgestellt.
II. Screening und Assessment:
1. Schritt: Screening (Besteht in mindestens einem der 9 Bereiche ein spezifischer
Hilfebedarf?)
unauffällig
Orientierung
x
Antrieb/Beschäftigung
x
auffällig
Gedächtnis
x
Stimmung
x
Tag-/ Nachtrhythmus
x
Wahrnehmung und Denken
x
Kommunikation/ Sprache
x
Situatives Anpassen
x
Soziale Bereiche des Lebens wahrnehmen
x
Wird mindestens eine Auffälligkeit (Hilfebedarf) festgestellt, die auf eine geistige oder
Lernbehinderung, eine Entwicklungsverzögerung oder dauerhafte Entwicklungsstörung, auf
Autismus
oder
Demenzbedingte
AD(H)S,
Downsyndrom,
Fähigkeitsstörung
eine
Psychische
zurückzuführen
ist
und
Erkrankung
oder
eine
resultiert
hieraus
ein
regelmäßiger und dauerhafter Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf
(mindestens 6
Monate), wird das Assessment durchgeführt (Schritt 2).
2. Schritt: Assessment
Begutachtungskriterien für Leistungen nach § 45b SGB XI sind:

für den Grundbetrag (104,- € mtl./ 1248,- € pro Jahr):
mindestens 2 Fähigkeitseinschränkungen müssen gegeben sein, davon eine aus
Nr.1-9 = erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz

für den erhöhten Betrag (208,- € mtl./ 2496,- € pro Jahr):
zusätzlich ein drittes Kriterium aus Nr. 1-5 oder 9 oder 11
= erhöht eingeschränkte Alltagskompetenz
Katalog der 13 Items: bzw. Fähigkeitseinschränkungen (Kurzfassung nach § 45a)
1. Unkontrolliert den Wohnbereich verlassen (Weglauftendenz).
2. Gefährdende Situationen verkennen oder verursachen (z.B. Straßenverkehr).
3. Mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen unsachgemäß
umgehen, Gefahren nicht erkennen (z.B. Herdplatte).
4. Sich tätlich oder verbal aggressiv verhalten, gegen andere, gegen Sachgegenstände,
gegen sich selbst.
5. Auffälliges Verhalten, nicht altersgerechtes Verhalten, auch Bewegungsdrang, Unruhe,
schreien, nicht alleine spielen oder Antriebslosigkeit, „In sich gekehrt sein“.
6. Die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse nicht wahrnehmen.
oder äußern (z.B. Hunger & Durst -auch übermäßig- Toilette, Schmerzen, Soziales).
7. Aufgrund von Depressionen oder Ängsten (nur bei ärztlicher Behandlung).
8. Aufgrund von Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des
Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen) Problemen bei der Bewältigung von
sozialen Alltagsleistungen, Entwicklungsverzögerung, Lernbehinderung oder geistiger
Behinderung, eingeschränkter Lernfähigkeit, Besuch von Fördereinrichtungen u.a..
9. Unter einer Störung des Tag-und-Nacht-Rhythmus leiden.
10. Den Tagesablauf nicht eigenständig umsetzen können, ab ca. 10 Jahre.
11. Alltagssituationen verkennen und deutlich unangemessen darauf reagieren.
12. Sich extrem labil oder unkontrolliert emotional verhalten.
13. Aufgrund einer therapieresistenten Depression die meiste Zeit unter
Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit leiden, meist im
Alter, bei Demenz o.ä..
2. Schritt: Alter der Betreuungsbedürftigen Person:
über 12 Jahren oder unter 12 Jahren?
Die ‚Langfassung’ mit ausführlichen Beispielen zu jedem der 13 Items zum besseren
Verständnis und zur besseren Einschätzung für Kinder unter 12 Jahren sowie für alle älteren
Menschen erhalten Sie in der Beratungsstelle der Lebenshilfe Duisburg.
(alle Angaben ohne Gewähr)
Kontakt
Beratungsstelle
Lebenshilfe Center Neudorf (Erdgeschoss)
Mülheimer Straße 200
47057 Duisburg
Andreas Herget
Leitung – Dipl. Pädagoge
Tel.
0203. 280 999 0
Fax
0203. 280 999 19
Email [email protected]
Time: Mo. - Fr. 09.00 – 16.00 Uhr (bitte vereinbaren Sie einen Termin)
im Einzelfall sind auch Hausbesuche möglich
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