IB_03_Pflegeleistungen für Menschen mit eingeschränkter

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Informationsblatt Nr. 3
Pflegeleistungen für Menschen mit einer
Einschränkung der Alltagskompetenz
Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen benötigen unter Umständen dauerhafte
Unterstützung und Begleitung bei der Alltagsbewältigung.
Wann liegt eine Einschränkung der Alltagskompetenz vor?
Menschen mit krankheits- oder behinderungsbedingten Wahrnehmungs- und
Denkstörungen brauchen häufig Beaufsichtigung und Betreuung im täglichen Leben.
Hier kann es sich zum Beispiel um Orientierungsstörungen handeln, die bei Menschen
mit Demenz häufig vorkommen. Menschen mit einer depressiven Erkrankung fehlt oft
der Antrieb oder sie leiden an Stimmungsschwankungen, die es ihnen erschweren,
den eigenen Tagesablauf zu planen und somit ihren Alltag zu strukturieren.
Wie kann man diese Leistung erhalten?
Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, findet eine Begutachtung
statt, und zwar grundsätzlich im häuslichen Bereich des Antragstellers. Hier sollte,
wenn möglich, eine Vertrauensperson anwesend sein.
Es wird empfohlen, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten und sich Gedanken
zu machen zu Fragen wie: Welche Auffälligkeiten stellen Sie im Alltag fest? Was
macht den Tagesablauf so schwierig? Welche Auswirkungen ergeben sich durch die
Erkrankung?
Folgende Kriterien spielen bei der Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz
die große Rolle.
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Stand 01/15
Kostenfreie Servicenummer: 0800 5950059
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Begutachtungskriterien für die Leistungen nach § 45 a/b SGB XI:
Grundbetrag 104,- € monatlich: mindestens zwei der folgenden Fähigkeitsstörungen
müssen vorliegen, davon eine aus dem Bereich 1. - 9.
Erhöhter Betrag 208,- € monatlich: zusätzlich muss ein Kriterium aus den Ziffern 1. - 5.
oder 9. oder 11. (kursiv) vorliegen.
Bereich 1. – 9.
Bereich 10. - 13.
1. Unkontrolliertes Verlassen des
Wohnbereiches (Weglauftendenz)
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf
zu planen und zu strukturieren
(Körperpflege, Mobilität, Ernährung,...)
2. Verkennen oder verursachen
gefährdender Situationen
(Verlassen der Wohnung in
unangemessener Kleidung,
Straßenverkehr,...)
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen
Substanzen oder potentiell gefährdenden
Substanzen
(Wäsche zum trocknen in den Backofen,
offenes Feuer in der Wohnung,...)
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten
in Verkennung der Situation
5. in Zusammenhang mit speziellen
Situationen unangebrachtes Verhalten
(in Wohnräume urinieren, fremdes Eigentum
sammeln,...)
11. Verkennen von Alltagssituationen und
unangemessenes Reagieren in
Alltagssituationen
(verkennen des Spiegelbildes, bekannte
Personenfotos nicht wiedererkennen)
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert
emotionales Verhalten
(eine hohes Ausmaß an Euphorie, Reizbarkeit,
Misstrauen,... was den Alltag erheblich
erschwert)
13. zeitlich überwiegend
Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit
oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer
therapieresistenten Depression
6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder
körperliche Bedürfnisse wahrzunehmen
(Hunger, Durst, Schmerz,...)
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen
Kooperation bei therapeutischen oder
schützenden Maßnahmen als Folge einer
therapieresistenten Depression oder
Angststörung
8. Störung der höheren Hirnfunktionen
(Beeinträchtigung des Gedächtnisses,
herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu
Problemen bei der Bewältigung von sozialen
Alltagsleistungen geführt haben
9. Störung des Tag- und Nacht- Rhytmus
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Welche Leistungen kann man erhalten?
Wenn eine Einschränkung der Alltagskompetenz bei Pflegestufe 0 festgestellt wurde,
stehen folgende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:
•
•
•
•
•
•
nach § 123 SGB XI Anspruch auf folgende Leistungen monatlich
Pflegestufe
Pflegegeld
Pflegesachleistung
0
123 €
231 €
1
316 €
689 €
2
545 €
1.298 €
3
728 €
1.612 €
nicht genutzte Pflegesachleistungen können bis zu 40% in Betreuungs- und
Entlastungsleistungen umgewandelt werden (siehe Informationsblatt Nr. 3)
Sachleistungen für die Tagespflege in Höhe von 231€ zusätzlich zum
Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung oder
Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von jeweils bis zu 1.612€.
(siehe Informationsblatt Nr. 8)
einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.000€.
(siehe Informationsblatt Nr. 16)
einen zusätzlichen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst
Zudem erhält der Anspruchsberechtigte die zusätzlichen
Entlastungsleistungen in Höhe von 104 € oder 208 € monatlich.
Betreuungs-
und
Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes
www.pflegestuetzpunkteberlin.de
Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin
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