Informationsblatt Nr. 3 Pflegeleistungen für Menschen mit einer Einschränkung der Alltagskompetenz Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen benötigen unter Umständen dauerhafte Unterstützung und Begleitung bei der Alltagsbewältigung. Wann liegt eine Einschränkung der Alltagskompetenz vor? Menschen mit krankheits- oder behinderungsbedingten Wahrnehmungs- und Denkstörungen brauchen häufig Beaufsichtigung und Betreuung im täglichen Leben. Hier kann es sich zum Beispiel um Orientierungsstörungen handeln, die bei Menschen mit Demenz häufig vorkommen. Menschen mit einer depressiven Erkrankung fehlt oft der Antrieb oder sie leiden an Stimmungsschwankungen, die es ihnen erschweren, den eigenen Tagesablauf zu planen und somit ihren Alltag zu strukturieren. Wie kann man diese Leistung erhalten? Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, findet eine Begutachtung statt, und zwar grundsätzlich im häuslichen Bereich des Antragstellers. Hier sollte, wenn möglich, eine Vertrauensperson anwesend sein. Es wird empfohlen, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten und sich Gedanken zu machen zu Fragen wie: Welche Auffälligkeiten stellen Sie im Alltag fest? Was macht den Tagesablauf so schwierig? Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Erkrankung? Folgende Kriterien spielen bei der Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz die große Rolle. Informationsblatt Nr. 03 Stand 01/15 Kostenfreie Servicenummer: 0800 5950059 Seite 1 von 3 Begutachtungskriterien für die Leistungen nach § 45 a/b SGB XI: Grundbetrag 104,- € monatlich: mindestens zwei der folgenden Fähigkeitsstörungen müssen vorliegen, davon eine aus dem Bereich 1. - 9. Erhöhter Betrag 208,- € monatlich: zusätzlich muss ein Kriterium aus den Ziffern 1. - 5. oder 9. oder 11. (kursiv) vorliegen. Bereich 1. – 9. Bereich 10. - 13. 1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren (Körperpflege, Mobilität, Ernährung,...) 2. Verkennen oder verursachen gefährdender Situationen (Verlassen der Wohnung in unangemessener Kleidung, Straßenverkehr,...) 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Substanzen oder potentiell gefährdenden Substanzen (Wäsche zum trocknen in den Backofen, offenes Feuer in der Wohnung,...) 4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation 5. in Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten (in Wohnräume urinieren, fremdes Eigentum sammeln,...) 11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen (verkennen des Spiegelbildes, bekannte Personenfotos nicht wiedererkennen) 12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten (eine hohes Ausmaß an Euphorie, Reizbarkeit, Misstrauen,... was den Alltag erheblich erschwert) 13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression 6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder körperliche Bedürfnisse wahrzunehmen (Hunger, Durst, Schmerz,...) 7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung 8. Störung der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9. Störung des Tag- und Nacht- Rhytmus Informationsblatt Nr. 03 Stand 01/15 Kostenfreie Servicenummer: 0800 5950059 Seite 2 von 3 Welche Leistungen kann man erhalten? Wenn eine Einschränkung der Alltagskompetenz bei Pflegestufe 0 festgestellt wurde, stehen folgende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung: • • • • • • nach § 123 SGB XI Anspruch auf folgende Leistungen monatlich Pflegestufe Pflegegeld Pflegesachleistung 0 123 € 231 € 1 316 € 689 € 2 545 € 1.298 € 3 728 € 1.612 € nicht genutzte Pflegesachleistungen können bis zu 40% in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewandelt werden (siehe Informationsblatt Nr. 3) Sachleistungen für die Tagespflege in Höhe von 231€ zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung oder Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von jeweils bis zu 1.612€. (siehe Informationsblatt Nr. 8) einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bis zu 4.000€. (siehe Informationsblatt Nr. 16) einen zusätzlichen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst Zudem erhält der Anspruchsberechtigte die zusätzlichen Entlastungsleistungen in Höhe von 104 € oder 208 € monatlich. Betreuungs- und Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes www.pflegestuetzpunkteberlin.de Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin Informationsblatt Nr. 03 Stand 01/15 Kostenfreie Servicenummer: 0800 5950059 Seite 3 von 3