9583

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/9583
27. 06. 17
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Haushaltsplan 2017/2018, Nachbewilligung nach § 35 LHO
Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
sowie Stellungnahme des Senats
zu den Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 12. Dezember 2012
„Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 16. August 2012
‚Bericht des Kulturausschusses über die Drucksachen 20/3527:
Sanierungsfonds 2020 – Hamburger Sternwarte Bergedorf und 20/3659:
Sanierung der Hamburger Sternwarte in Bergedorf‘ (Drucksache 20/4515)
sowie zur Welterbe-Bewerbung Hamburger Sternwarte“ (Drucksache 20/5940)
und vom 15. Februar 2017 „Sanierungsfonds Hamburg 2020 –
Die Sternwarte Bergedorf als Forschungsstandort und Kulturdenkmal
stärken und schützen“
(Drucksache 21/7964)
1. Anlass und Ziel
Die Hamburgische Bürgerschaft hat zwei Ersuchen an den Senat gerichtet mit dem Ziel, die
Hamburger Sternwarte in Bergedorf zu stärken.
Mit der Drucksache 20/5940 auf der Basis der
Drucksache 20/5702 wurde folgender Beschluss
gefasst:
„1.Im Haushaltsjahr 2012 werden aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel
9890.791.07) 500.000 Euro für die vorstehend
dargestellten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktions- und Zukunftsfähigkeit der
Hamburger Sternwarte zur Verfügung gestellt
und hierfür auf den Titel 3400.685.92 übertragen.
2. Die Mittel sind gesperrt, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein unter anderem durch einen ausreichenden Finanzierungsanteil Dritter.
b)Voraussetzung für den Beginn der Maßnahme ist die Vorlage einer ausreichenden
Kostenunterlage nach DIN 276.
3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitgerecht über die Sanierungsmaßnahmen und
das Bewerbungsverfahren zur UNESCO-Welt1
Drucksache 21/9583
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
kulturerbeliste der Hamburger Sternwarte zu
berichten.“
Mit der Drucksache 21/7964 ersucht die Bürgerschaft den Senat
„1. die vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung
der Sternwarte Bergedorf weiter voranzutreiben, mit dem Ziel, spätestens im 4. Quartal
2017 mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu
können, und
2. der Bürgerschaft bis Ende 2017 über den Fortgang der Sanierungsmaßnahmen zu berichten.“
Mit dieser Mitteilung des Senats wird die Bürgerschaft
– über die Umsetzung der Ersuchen und
– über das Ergebnis der Entwurfsplanung und
der Kostenberechnung informiert, sowie
– um Nachbewilligung nach § 35 LHO zur Anpassung des Haushaltsplanes 2017/2018 gebeten,
– um die Aufhebung der Sperre nach § 38 LHO
für die Ermächtigungen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Aufgabenbereiches 283 des Einzelplans 9.2 gebeten und
– um Zustimmung zur Sollübertragung aus der
„Zentralen Investitionsreserve“ des Aufgabenbereichs 283 des Einzelplans 9.2 an den Aufgabenbereich 246 des Einzelplans 3.2 gebeten.
2.Stand der Welterbe-Bewerbung Hamburger
Sternwarte
Da die Kultusministerkonferenz 2014 die Hamburger Sternwarte nicht in die bis mindestens 2024
gültige deutsche Tentativliste aufgenommen hat,
ist eine Welterbe-Bewerbung der Hamburger
Sternwarte von deutscher Seite aus auf absehbare
Zeit leider nicht möglich, wird aber als mittel- bis
langfristiges Ziel von Hamburg weiterverfolgt
(siehe dazu die Ausführungen in den Drucksachen
21/8593 sowie 21/8774).
3. Gegenstand der Planung
Das Gebäude am Gojenbergsweg 112, in dem der
Große Refraktor steht, wurde als Teil der Hamburger Sternwarte Bergedorf 1908/09 erbaut und wird
heute von der Astrophysik der Universität Hamburg im Wesentlichen zu Demonstrationszwecken
genutzt.
Es verfügt über rd. 342 m² Nutzfläche (NF 1–6
gem. DIN 277). Das Gebäude ist in zwei miteinander verbundene Baukörper unterteilt. Dem runden
Baukörper ist ein eingeschossiger, rechteckiger
Baukörper vorgelagert in dem u.a. Büros untergebracht sind. In dem Rundbau ist der Refraktor fest
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installiert. Das Dach besteht aus einer drehbaren
Stahlkuppel mit Spaltenschieber, das zu Beobachtungszwecken geöffnet werden kann. Zwecks
leichterer Bedienung des Refraktors ist der Rundbau mit einer Hebebühne im Durchmesser der
Kuppel und einem Hub von 4,5 m ausgestattet.
Beide Gebäudeteile sind durch eine „Schleuse“
getrennt, weil im Kuppelraum für Sichtungen zwingend die gleichen Temperaturen wie im Außen­
bereich herrschen müssen.
Beide Gebäudeteile weisen beträchtliche Schäden
an der Bausubstanz auf, die den Bestand des
­Gebäudes gefährden. Die 1908 errichtete Kuppel
ist undicht und hat starke Korrosionsschäden, tragende Teile der Konstruktionen sind schadhaft,
das Untergeschoss ist massiv durchfeuchtet. Das
Gebäude hat im Zweiten Weltkrieg einen Bombenschaden erlitten, die Kuppel mit Antrieben wurde
mehrfach modifiziert.
Um den Erhalt des Gebäudes als bedeutendes
Kulturdenkmal zu gewährleisten und seine Funk­
tionsfähigkeit wieder herzustellen, ist dringend
eine umfassende Sanierung erforderlich. Die Herrichtung soll denkmalgerecht erfolgen und den
Großen Refraktor auch für die Öffentlichkeit möglichst barrierefrei zugänglich machen.
Für die Trockenlegung des Gebäudes ist es notwendig, eine Drainage anzulegen und das Fundament sowie die Außenwände im unteren Bereich
zu isolieren. Ölhaltige Farbe ist zu entfernen, weil
der Anstrich der Fassade schadet. Außerdem soll
die bauzeitliche Farbgebung wieder hergestellt
werden. Sämtliche Fenster und Türen sind zu
erneuern.
Die Elektroinstallation entspricht nicht mehr den
geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik. Sie ist vollständig zu erneuern und zu modernisieren. Dabei sollen die vorhandenen Komponenten museal aufgearbeitet werden. Außerdem
sind für die Beschäftigten sowie Besucherinnen
und Besucher Rettungswege zu schaffen, um eine
Flucht im Brandfall zu ermöglichen. Um bei diesen
Baumaßnahmen den historischen Großen Refraktor nicht zu beschädigen, wird das Fernrohr durch
eine staubdichte und klimatisierte Einhausung geschützt.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung
mit öffentlicher Zugänglichkeit betragen gemäß
Haushaltsunterlage Bau (Stand vom März 2016)
entsprechend den Regeln des Kostenstabilen
Bauens rd. 3.150 TEuro.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/9583
Tabelle gemäß Drucksache 20/6208 Kostenstabiles Bauen und VV zu § 18 LHO
Kostenermittlungsstufe (Kosten einschl. MwSt.)
„Baukosten“
Gesamtbaukosten
Gesamtkosten
Kostendefinition
Kostenrahmen
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Kostenanschlag
Kostenfeststellung
in Mio. €
in Mio. €
1,66
in Mio. €
1,99
in Mio. €
in Mio. €
0,21
0,10
Preissteigerungen:
0,03
0,06
Baunebenkosten:
(Planungskosten)
0,59
0,92
2,49
3,07
-
-
-
0,08
-
-
2,49
3,15
Kostenbestandteile
Basiskosten:
Ansatz für Kostenvarianz:
Gesamtbaukosten
(Summe Baukosten + Baunebenkosten):
Grunderwerbskosten:
Einrichtungskosten:
Besondere Kostenrisiken:
Summe:
Die denkmalgerechte Herrichtung erfordert schon
während der Planung sehr genaue Untersuchungen der baulichen Substanz und detaillierte Beschreibungen der Sanierungsschritte. Darüber hinaus ist während der Bauausführung, sowohl der
historische Zustand der Bauteile als auch die im
Rahmen der Sanierung ausgeführten Veränderungen kleinteilig zu dokumentieren. Diese als besondere Leistungen der Fachplaner zu beauftragenden Arbeiten tragen wesentlich zu den höheren
Nebenkosten bei.
Im Zuge der Planungsverfeinerung stellte sich heraus, dass die technische Ausstattung des Gebäudes, insbesondere die Elektro- und Abwasserleitungen, in einem wesentlich schlechteren Zustand
waren als angenommen und komplett erneuert
werden muss. Um die öffentliche Zugänglichkeit
zu gewährleisten wurden zusätzlich verschiedene
Maßnahmen eingeplant, um einen behindertengerechten und barrierefreien Zugang zu schaffen.
Darüber hinaus wurden auf Grund der Besonderheiten des Gebäudes während der Entwurfsplanung diverse Bauteile geöffnet, um deren Zustand
genauer zu prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass
die hölzerne
Innenverkleidung des Kuppeldachs
so schadhaft war, dass ein Ersatz unumgänglich
ist.
Die Hamburger Bürgerschaft hat für das Haushaltsjahr 2012 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ 500 TEuro zur Verfügung gestellt. Die
Mittel wurden gesperrt, bis die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist, ein ausreichender Finanzierungsanteil Dritter bereit steht und eine ausreichende Kostenunterlage nach DIN 276 vorliegt.
2013 hat der Bund 400 TEuro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IV für die Sanierung bereitgestellt. Ende 2016 hat dann der Bundestag
auf der Basis der HU-Bau für die Gesamtsanierung
1.575 TEuro zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung stehen also folgende Mittel zur
Verfügung:
500 TEuro aus der Zentralen Sanierungsreserve
Hamburg („Sanierungsfonds Hamburg 2020“) der Bürgerschaft. Die
Mittel sind gesperrt bis zur Vorlage
einer Kostenunterlage nach DIN 276
sowie der Sicherung der Gesamtfinanzierung und müssen nach § 38
LHO von der Bürgerschaft entsperrt
werden.
400 TEuro aus dem Denkmalschutzprogramm
IV des Bundes. Diese Mittel stehen
nur noch in 2017 zur Verfügung.
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Drucksache 21/9583
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
1.575 TEuro aus dem Sammeltitel für Kulturinvestitionen des Bundes, die in 2018 und
2019 baubegleitend zur Verfügung
gestellt werden.
Weitere 675 TEuro werden als zusätzlicher Eigenanteil Hamburgs benötigt, um die Finanzierung
der Sanierung der beiden Baukörper des Großen
Refraktors sicher zu stellen. Der Bund hat mitgeteilt, dass er den oben dargestellten Finanzierungsanteil Hamburgs für angemessen hält.
5.Wirtschaftlichkeit
Das Gebäude ist Teil der denkmalgeschützten
Hamburger Sternwarte in Bergedorf. Die Sanierung ist alternativlos, um das Gebäude als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung zu erhalten.
6.Zeitplan
Nach Beschluss der Bürgerschaft werden die weiteren Planungsphasen in Auftrag gegeben. Der
Baubeginn ist für 2017 vorgesehen, die Fertigstellung für Ende 2019 geplant.
7. Auswirkung auf den Haushalt der Freien und
Hansestadt Hamburg
Für den Bundesanteil sind Einzahlungs- und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
1.975 TEuro im Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich
246, Einzelinvestition „Sanierung Hamburger
Sternwarte“ erforderlich. Hiervon werden 400
TEuro in 2017 aus dem Denkmalschutzprogramm
erfolgen. Weitere Raten in Höhe von 900 TEuro in
2018 und 675 TEuro in 2019 werden aus dem
Sammeltitel für Kulturinvestitionen vereinnahmt.
Für den Bundesanteil entstehen in der Produktgruppe 246.03 Bau- und Investitionsplanung
ab Fertigstellung im 4. Quartal 2019 Kosten aus
Abschreibungen und Erlöse aus der Auflösung
von Sonderposten in Höhe von jährlich 66 TEuro.
Der Hamburger Anteil an den Auszahlungen in
Höhe von 1.175 TEuro für die Sanierung des Großen Refraktors wird durch Sollübertragung aus
dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen, gedeckt. Hierfür wurden bereits 500
TEuro im Investitionsprogramm „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ vorgesehen, die bis zur
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die
Bürgerschaft gesperrt sind. Darüber hinaus werden weitere 675 TEuro aus dem Investitionsprogramm „Zentrale Investitionsreserve“ des Aufgabenbereiches 283 an die Einzelinvestitionen „Sanierung Hamburger Sternwarte“ des Einzelplans
3.2, Aufgabenbereich 246 Steuerung und Service
übertragen. Die erforderlichen Abschreibungen
für den Hamburger Anteil werden im Rahmen der
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Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 berücksichtigt in der Produktgruppe 246.03 Bau und Investi­
tionsplanung.
Um in 2017 die Aufträge erteilen zu können wird
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
2.750 TEUR zu Lasten der Haushaltsjahre 2018
und 2019 benötigt. Die über die Planansätze des
Bundesanteils hinaus gehenden Ermächtigungen
werden durch die o.g. Sollübertragung aus dem
Einzelplan 9.2 abgesichert.
8. Auswirkung auf die Vermögenslage der Freien
und Hansestadt Hamburg
Die Investition erhöht als zu aktivierender materieller Vermögensgegenstand das Sachanlagevermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und wird
über 30 Jahre abgeschrieben. Auf Grund der Besonderheiten des Bauwerkes und des hohen Anteils technischer Vorrichtungen der Dachkonstruktion wird von einer kürzeren Abschreibungsdauer
ausgegangen als bei einem gewöhnlichen Gebäude.
Der Erhalt und die Weiterleitung des Bundesanteils wirken sich erfolgsneutral auf die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg aus, da
den Abschreibungen Erlöse durch Auflösung von
Sonderposten in gleicher Höhe entgegenstehen.
Die Abschreibungen für den Hamburger Anteil
mindern über die Ergebnisrechnung ab Aktivierung Ende 2019 das Eigenkapital der Freien und
Hansestadt Hamburg.
9.Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
– von den Ausführungen Kenntnis nehmen,
– die Nachbewilligung nach § 35 LHO zur Anpassung des Haushaltsplans 2017/2018 entsprechend des anliegenden Zahlenprotokolls beschließen,
– die Aufhebung der Sperre nach § 38 LHO für die
gesperrten Auszahlungsermächtigungen aus
der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“
(Sanierungsfonds 2020) des Einzelplans 9.2 in
Höhe von 500 TEUR beschließen und
– der Sollübertragung in Höhe von 675 TEuro aus
dem Einzelplan 9.2 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ veranschlagten Zentralen Investitions­
reserve“ zugunsten der im Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft und Forschung, Aufgabenbereich 246 „Steuerung und Service“ neu
zu veranschlagenden Einzelinvestition „Sanierung Sternwarte Bergedorf“ zustimmen.
2
3
Kontenbereich / Bezeichnung / Position
Sanierung Hamburger Sternwarte Auszahlungen
Einzelinv estition
Änderungen Epl. insgesamt
Verpf lichtungsermächtigung
0
0
Ergebnisplan zw Positionen:
0
0
900
Finanzplan:
0
0
900
-900
0
0
400
-400
Ergebnisplan gesamt:
0
0
0
2.750
400
-400
0
129.287
0
0
VE f ür Einzelinv estition
----------Sanierung Hamburger Sternwarte
Änderungen Finanzplan gesamt
Sanierung Hamburger Sternwarte Einzahlungen
Einzelinv estition
Aufgabenbereich 246 - Steuerung und Service
-900
129.287
-23.301
9
0
0
-23.301
8
Tsd. Euro
Veränderungsbetrag
(Differenzwert
Sp. 8 zu Sp. 9)
0
122.311
0
7
Plan
- aktuell- *
2018
Änderungen Ergebnisplan insgesamt
122.311
-25.881
6
fortgeschr.
Plan
- Neu -
0
Kosten
-25.881
5
Tsd. Euro
Veränderungsbetrag
(Differenzwert
Sp. 5 zu Sp. 6)
0
Kosten aus Abschreibungen
Ergebnisplan
Erlöse
4
Plan
- aktuell- *
2017
Änderungen zahlungswirksame Positionen
Erlöse (aus Auf lösung
Sonderposten)
Ergebnisplan
Produktgruppe 246.03 - Bau- und Investitionsplanung
Einzelplan 3.2 - Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
1
Plantyp
fortgeschr.
Plan
- Neu -
Anlage zur Drucksache "Universität Hamburg, Sanierung Hamburger Sternwarte Nachbewilligung und Anpassung des Haushaltsplans 2017/2018"
- Planänderungen -
Die VE wird zu Lasten der Jahren
2018 und 2019 über die
Planansätze hinaus durch
Sollübertragungen aus dem
Einzelplan 9.2 abgesichert
Abschreibungen f allen
voraussichtlich ab
dem 4. Quartal 2019 an
19
Erläuterungen
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Anlage 1
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
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