BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21. Wahlperiode 21/9583 27. 06. 17 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2017/2018, Nachbewilligung nach § 35 LHO Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sowie Stellungnahme des Senats zu den Bürgerschaftlichen Ersuchen vom 12. Dezember 2012 „Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 16. August 2012 ‚Bericht des Kulturausschusses über die Drucksachen 20/3527: Sanierungsfonds 2020 – Hamburger Sternwarte Bergedorf und 20/3659: Sanierung der Hamburger Sternwarte in Bergedorf‘ (Drucksache 20/4515) sowie zur Welterbe-Bewerbung Hamburger Sternwarte“ (Drucksache 20/5940) und vom 15. Februar 2017 „Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Die Sternwarte Bergedorf als Forschungsstandort und Kulturdenkmal stärken und schützen“ (Drucksache 21/7964) 1. Anlass und Ziel Die Hamburgische Bürgerschaft hat zwei Ersuchen an den Senat gerichtet mit dem Ziel, die Hamburger Sternwarte in Bergedorf zu stärken. Mit der Drucksache 20/5940 auf der Basis der Drucksache 20/5702 wurde folgender Beschluss gefasst: „1.Im Haushaltsjahr 2012 werden aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Haushaltstitel 9890.791.07) 500.000 Euro für die vorstehend dargestellten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Funktions- und Zukunftsfähigkeit der Hamburger Sternwarte zur Verfügung gestellt und hierfür auf den Titel 3400.685.92 übertragen. 2. Die Mittel sind gesperrt, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a)Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein unter anderem durch einen ausreichenden Finanzierungsanteil Dritter. b)Voraussetzung für den Beginn der Maßnahme ist die Vorlage einer ausreichenden Kostenunterlage nach DIN 276. 3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft zeitgerecht über die Sanierungsmaßnahmen und das Bewerbungsverfahren zur UNESCO-Welt1 Drucksache 21/9583 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode kulturerbeliste der Hamburger Sternwarte zu berichten.“ Mit der Drucksache 21/7964 ersucht die Bürgerschaft den Senat „1. die vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung der Sternwarte Bergedorf weiter voranzutreiben, mit dem Ziel, spätestens im 4. Quartal 2017 mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu können, und 2. der Bürgerschaft bis Ende 2017 über den Fortgang der Sanierungsmaßnahmen zu berichten.“ Mit dieser Mitteilung des Senats wird die Bürgerschaft – über die Umsetzung der Ersuchen und – über das Ergebnis der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung informiert, sowie – um Nachbewilligung nach § 35 LHO zur Anpassung des Haushaltsplanes 2017/2018 gebeten, – um die Aufhebung der Sperre nach § 38 LHO für die Ermächtigungen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Aufgabenbereiches 283 des Einzelplans 9.2 gebeten und – um Zustimmung zur Sollübertragung aus der „Zentralen Investitionsreserve“ des Aufgabenbereichs 283 des Einzelplans 9.2 an den Aufgabenbereich 246 des Einzelplans 3.2 gebeten. 2.Stand der Welterbe-Bewerbung Hamburger Sternwarte Da die Kultusministerkonferenz 2014 die Hamburger Sternwarte nicht in die bis mindestens 2024 gültige deutsche Tentativliste aufgenommen hat, ist eine Welterbe-Bewerbung der Hamburger Sternwarte von deutscher Seite aus auf absehbare Zeit leider nicht möglich, wird aber als mittel- bis langfristiges Ziel von Hamburg weiterverfolgt (siehe dazu die Ausführungen in den Drucksachen 21/8593 sowie 21/8774). 3. Gegenstand der Planung Das Gebäude am Gojenbergsweg 112, in dem der Große Refraktor steht, wurde als Teil der Hamburger Sternwarte Bergedorf 1908/09 erbaut und wird heute von der Astrophysik der Universität Hamburg im Wesentlichen zu Demonstrationszwecken genutzt. Es verfügt über rd. 342 m² Nutzfläche (NF 1–6 gem. DIN 277). Das Gebäude ist in zwei miteinander verbundene Baukörper unterteilt. Dem runden Baukörper ist ein eingeschossiger, rechteckiger Baukörper vorgelagert in dem u.a. Büros untergebracht sind. In dem Rundbau ist der Refraktor fest 2 installiert. Das Dach besteht aus einer drehbaren Stahlkuppel mit Spaltenschieber, das zu Beobachtungszwecken geöffnet werden kann. Zwecks leichterer Bedienung des Refraktors ist der Rundbau mit einer Hebebühne im Durchmesser der Kuppel und einem Hub von 4,5 m ausgestattet. Beide Gebäudeteile sind durch eine „Schleuse“ getrennt, weil im Kuppelraum für Sichtungen zwingend die gleichen Temperaturen wie im Außen­ bereich herrschen müssen. Beide Gebäudeteile weisen beträchtliche Schäden an der Bausubstanz auf, die den Bestand des ­Gebäudes gefährden. Die 1908 errichtete Kuppel ist undicht und hat starke Korrosionsschäden, tragende Teile der Konstruktionen sind schadhaft, das Untergeschoss ist massiv durchfeuchtet. Das Gebäude hat im Zweiten Weltkrieg einen Bombenschaden erlitten, die Kuppel mit Antrieben wurde mehrfach modifiziert. Um den Erhalt des Gebäudes als bedeutendes Kulturdenkmal zu gewährleisten und seine Funk­ tionsfähigkeit wieder herzustellen, ist dringend eine umfassende Sanierung erforderlich. Die Herrichtung soll denkmalgerecht erfolgen und den Großen Refraktor auch für die Öffentlichkeit möglichst barrierefrei zugänglich machen. Für die Trockenlegung des Gebäudes ist es notwendig, eine Drainage anzulegen und das Fundament sowie die Außenwände im unteren Bereich zu isolieren. Ölhaltige Farbe ist zu entfernen, weil der Anstrich der Fassade schadet. Außerdem soll die bauzeitliche Farbgebung wieder hergestellt werden. Sämtliche Fenster und Türen sind zu erneuern. Die Elektroinstallation entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik. Sie ist vollständig zu erneuern und zu modernisieren. Dabei sollen die vorhandenen Komponenten museal aufgearbeitet werden. Außerdem sind für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher Rettungswege zu schaffen, um eine Flucht im Brandfall zu ermöglichen. Um bei diesen Baumaßnahmen den historischen Großen Refraktor nicht zu beschädigen, wird das Fernrohr durch eine staubdichte und klimatisierte Einhausung geschützt. 4. Kosten und Finanzierung Die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung mit öffentlicher Zugänglichkeit betragen gemäß Haushaltsunterlage Bau (Stand vom März 2016) entsprechend den Regeln des Kostenstabilen Bauens rd. 3.150 TEuro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9583 Tabelle gemäß Drucksache 20/6208 Kostenstabiles Bauen und VV zu § 18 LHO Kostenermittlungsstufe (Kosten einschl. MwSt.) „Baukosten“ Gesamtbaukosten Gesamtkosten Kostendefinition Kostenrahmen Kostenschätzung Kostenberechnung Kostenanschlag Kostenfeststellung in Mio. € in Mio. € 1,66 in Mio. € 1,99 in Mio. € in Mio. € 0,21 0,10 Preissteigerungen: 0,03 0,06 Baunebenkosten: (Planungskosten) 0,59 0,92 2,49 3,07 - - - 0,08 - - 2,49 3,15 Kostenbestandteile Basiskosten: Ansatz für Kostenvarianz: Gesamtbaukosten (Summe Baukosten + Baunebenkosten): Grunderwerbskosten: Einrichtungskosten: Besondere Kostenrisiken: Summe: Die denkmalgerechte Herrichtung erfordert schon während der Planung sehr genaue Untersuchungen der baulichen Substanz und detaillierte Beschreibungen der Sanierungsschritte. Darüber hinaus ist während der Bauausführung, sowohl der historische Zustand der Bauteile als auch die im Rahmen der Sanierung ausgeführten Veränderungen kleinteilig zu dokumentieren. Diese als besondere Leistungen der Fachplaner zu beauftragenden Arbeiten tragen wesentlich zu den höheren Nebenkosten bei. Im Zuge der Planungsverfeinerung stellte sich heraus, dass die technische Ausstattung des Gebäudes, insbesondere die Elektro- und Abwasserleitungen, in einem wesentlich schlechteren Zustand waren als angenommen und komplett erneuert werden muss. Um die öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten wurden zusätzlich verschiedene Maßnahmen eingeplant, um einen behindertengerechten und barrierefreien Zugang zu schaffen. Darüber hinaus wurden auf Grund der Besonderheiten des Gebäudes während der Entwurfsplanung diverse Bauteile geöffnet, um deren Zustand genauer zu prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die hölzerne Innenverkleidung des Kuppeldachs so schadhaft war, dass ein Ersatz unumgänglich ist. Die Hamburger Bürgerschaft hat für das Haushaltsjahr 2012 aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ 500 TEuro zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden gesperrt, bis die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist, ein ausreichender Finanzierungsanteil Dritter bereit steht und eine ausreichende Kostenunterlage nach DIN 276 vorliegt. 2013 hat der Bund 400 TEuro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IV für die Sanierung bereitgestellt. Ende 2016 hat dann der Bundestag auf der Basis der HU-Bau für die Gesamtsanierung 1.575 TEuro zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung stehen also folgende Mittel zur Verfügung: 500 TEuro aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg („Sanierungsfonds Hamburg 2020“) der Bürgerschaft. Die Mittel sind gesperrt bis zur Vorlage einer Kostenunterlage nach DIN 276 sowie der Sicherung der Gesamtfinanzierung und müssen nach § 38 LHO von der Bürgerschaft entsperrt werden. 400 TEuro aus dem Denkmalschutzprogramm IV des Bundes. Diese Mittel stehen nur noch in 2017 zur Verfügung. 3 Drucksache 21/9583 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 1.575 TEuro aus dem Sammeltitel für Kulturinvestitionen des Bundes, die in 2018 und 2019 baubegleitend zur Verfügung gestellt werden. Weitere 675 TEuro werden als zusätzlicher Eigenanteil Hamburgs benötigt, um die Finanzierung der Sanierung der beiden Baukörper des Großen Refraktors sicher zu stellen. Der Bund hat mitgeteilt, dass er den oben dargestellten Finanzierungsanteil Hamburgs für angemessen hält. 5.Wirtschaftlichkeit Das Gebäude ist Teil der denkmalgeschützten Hamburger Sternwarte in Bergedorf. Die Sanierung ist alternativlos, um das Gebäude als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung zu erhalten. 6.Zeitplan Nach Beschluss der Bürgerschaft werden die weiteren Planungsphasen in Auftrag gegeben. Der Baubeginn ist für 2017 vorgesehen, die Fertigstellung für Ende 2019 geplant. 7. Auswirkung auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Für den Bundesanteil sind Einzahlungs- und Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.975 TEuro im Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich 246, Einzelinvestition „Sanierung Hamburger Sternwarte“ erforderlich. Hiervon werden 400 TEuro in 2017 aus dem Denkmalschutzprogramm erfolgen. Weitere Raten in Höhe von 900 TEuro in 2018 und 675 TEuro in 2019 werden aus dem Sammeltitel für Kulturinvestitionen vereinnahmt. Für den Bundesanteil entstehen in der Produktgruppe 246.03 Bau- und Investitionsplanung ab Fertigstellung im 4. Quartal 2019 Kosten aus Abschreibungen und Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 66 TEuro. Der Hamburger Anteil an den Auszahlungen in Höhe von 1.175 TEuro für die Sanierung des Großen Refraktors wird durch Sollübertragung aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen, gedeckt. Hierfür wurden bereits 500 TEuro im Investitionsprogramm „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ vorgesehen, die bis zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Bürgerschaft gesperrt sind. Darüber hinaus werden weitere 675 TEuro aus dem Investitionsprogramm „Zentrale Investitionsreserve“ des Aufgabenbereiches 283 an die Einzelinvestitionen „Sanierung Hamburger Sternwarte“ des Einzelplans 3.2, Aufgabenbereich 246 Steuerung und Service übertragen. Die erforderlichen Abschreibungen für den Hamburger Anteil werden im Rahmen der 4 Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 berücksichtigt in der Produktgruppe 246.03 Bau und Investi­ tionsplanung. Um in 2017 die Aufträge erteilen zu können wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.750 TEUR zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 und 2019 benötigt. Die über die Planansätze des Bundesanteils hinaus gehenden Ermächtigungen werden durch die o.g. Sollübertragung aus dem Einzelplan 9.2 abgesichert. 8. Auswirkung auf die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg Die Investition erhöht als zu aktivierender materieller Vermögensgegenstand das Sachanlagevermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und wird über 30 Jahre abgeschrieben. Auf Grund der Besonderheiten des Bauwerkes und des hohen Anteils technischer Vorrichtungen der Dachkonstruktion wird von einer kürzeren Abschreibungsdauer ausgegangen als bei einem gewöhnlichen Gebäude. Der Erhalt und die Weiterleitung des Bundesanteils wirken sich erfolgsneutral auf die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg aus, da den Abschreibungen Erlöse durch Auflösung von Sonderposten in gleicher Höhe entgegenstehen. Die Abschreibungen für den Hamburger Anteil mindern über die Ergebnisrechnung ab Aktivierung Ende 2019 das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg. 9.Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle – von den Ausführungen Kenntnis nehmen, – die Nachbewilligung nach § 35 LHO zur Anpassung des Haushaltsplans 2017/2018 entsprechend des anliegenden Zahlenprotokolls beschließen, – die Aufhebung der Sperre nach § 38 LHO für die gesperrten Auszahlungsermächtigungen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ (Sanierungsfonds 2020) des Einzelplans 9.2 in Höhe von 500 TEUR beschließen und – der Sollübertragung in Höhe von 675 TEuro aus dem Einzelplan 9.2 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ veranschlagten Zentralen Investitions­ reserve“ zugunsten der im Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft und Forschung, Aufgabenbereich 246 „Steuerung und Service“ neu zu veranschlagenden Einzelinvestition „Sanierung Sternwarte Bergedorf“ zustimmen. 2 3 Kontenbereich / Bezeichnung / Position Sanierung Hamburger Sternwarte Auszahlungen Einzelinv estition Änderungen Epl. insgesamt Verpf lichtungsermächtigung 0 0 Ergebnisplan zw Positionen: 0 0 900 Finanzplan: 0 0 900 -900 0 0 400 -400 Ergebnisplan gesamt: 0 0 0 2.750 400 -400 0 129.287 0 0 VE f ür Einzelinv estition ----------Sanierung Hamburger Sternwarte Änderungen Finanzplan gesamt Sanierung Hamburger Sternwarte Einzahlungen Einzelinv estition Aufgabenbereich 246 - Steuerung und Service -900 129.287 -23.301 9 0 0 -23.301 8 Tsd. Euro Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 8 zu Sp. 9) 0 122.311 0 7 Plan - aktuell- * 2018 Änderungen Ergebnisplan insgesamt 122.311 -25.881 6 fortgeschr. Plan - Neu - 0 Kosten -25.881 5 Tsd. Euro Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 5 zu Sp. 6) 0 Kosten aus Abschreibungen Ergebnisplan Erlöse 4 Plan - aktuell- * 2017 Änderungen zahlungswirksame Positionen Erlöse (aus Auf lösung Sonderposten) Ergebnisplan Produktgruppe 246.03 - Bau- und Investitionsplanung Einzelplan 3.2 - Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 1 Plantyp fortgeschr. Plan - Neu - Anlage zur Drucksache "Universität Hamburg, Sanierung Hamburger Sternwarte Nachbewilligung und Anpassung des Haushaltsplans 2017/2018" - Planänderungen - Die VE wird zu Lasten der Jahren 2018 und 2019 über die Planansätze hinaus durch Sollübertragungen aus dem Einzelplan 9.2 abgesichert Abschreibungen f allen voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2019 an 19 Erläuterungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9583 Anlage 1 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 5