Prolongation du projet pilote :

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Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das BVD-V
auf Ebene einer Herde
ABKOMMEN
Im Rahmen der Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das Virus der Bovinen
Virusdiarrhoe (BVD), wurde Folgendes beschlossen, zwischen:
•
•
Der VoG « Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung » im Folgenden
« ARSIA » genannt
und
Herrn (Frau)
, im Folgenden « der Tierhalter » genannt, Sanitär
Verantwortliche(r) der Herde Nr.
(die Herde) und der(die) bestätigt, den
freiwilligen solidarischen Beitrag der ARSIA entrichtet zu haben.
Dieser Vertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und betrifft lediglich die Bekämpfung des Virus der
Bovinen Virusdiarrhoe oder BVD-V.
1.
Ziel und Tragweite des Abkommens
Das Ziel dieses Abkommens liegt darin, die Herde bezüglich der BVD-V komplett gesunden zu lassen
und die Ausbreitung der Infektion auf andere Herden zu begrenzen.
Hierzu verpflichtet sich der Tierhalter, je nach Wahl, einen der beiden unten beschriebenen Pläne zur
Nachsuche einzuführen und die virämischen Tiere so schnell wie möglich entweder schlachten zu
lassen oder zu mästen.
•
Schema Typ « BN1 »
Bilanz zur virologischen Nachsuche anhand aller Tieren der Herde (siehe Punkt 2), gefolgt von
einer virologischen Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber (siehe Punkte 3 und 4) während
einer Zeitspanne von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Bilanz.
•
Schema Typ « N3M »
Virologische Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber und der abortierten Föten während
mindestens 3 Jahren (siehe Punkte 3 und 4), vervollständigt durch eine virologische Nachsuche
anhand der biologischen Mütter der Kälber oder abortieren Föten, die Viren im Blut hatten, sowie
anhand der Nachkommenschaft der weiblichen Tiere, bei denen die Virämie nachgewiesen
wurde.
Während des Zeitraumes dieses Abkommens, verpflichtet sich der Tierhalter, eine breite serologische
und virologische Nachsuche durchführen zu lassen, wie sie unter Punkt 5 beschrieben wird und dies,
an jedem Tier, das in die Herde eingeführt wird.
Im Gegenzug werden dem Tierhalter die Analysen zur Nachsuche des BVD-V und die Ohrmarken, mit
denen eine Haut-Biopsie entnommen werden kann, zu einem Vorzugstarif in Rechnung gestellt (siehe
Punkt 9).
2.
Bilanz zur Nachsuche anhand der anwesenden Tiere
2.1. Prinzipien
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema Typ « BN1 » entschieden
hat.
Die Gesamtheit der anwesenden Tiere des Betriebs müssen einem der Protokolle zur virologischen
Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, das von der ARSIA anerkannt ist.
Die Tiere, die bereits einer virologischen Nachsuche unterzogen wurden, müssen nicht erneut
getestet werden, vorausgesetzt, dass …
 die Art der Nachsuche von der ARSIA anerkannt ist (siehe Punkt 3);
 die Tests in einem der Labors der ARSIA durchgeführt wurden;
 die Identifizierung der Proben mit der offiziellen Identifizierung (Landeskode gefolgt von der
kompletten Nummer) der entsprechenden Rinder übereinstimmt.
2.2. Probenentnahmen
Lediglich der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter dürfen die
Proben entnehmen, anhand eines persönlichen « Dokuments zur Identifizierung und Begleitung
der Probenentnahmen » (DIAP), welches die ARSIA druckt.
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar ARSIA
Seite 1 von 4
Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
Dieses Dokument beinhaltet die Liste der Tiere, denen eine Probe entnommen werden muss (Tiere,
die zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Inventar der Herde anwesend waren), sowie ein
selbstklebendes Etikett für jedes dieser Tiere.
Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Das Deckblatt des
Dokuments muss vom probenentnehmenden Tierarzt unterschrieben werden und gemeinsam mit
den Proben ans Labor der ARSIA geschickt werden.
2.3. Durchführung der Analysen
Das Labor der ARSIA verpflichtet sich, die virologischen Analysen anhand der Proben der Bilanz
durchzuführen, laut der oder den Labormethoden, die dem Alter der entnommenen Tiere am
besten angepasst sind und dies, zu einem Pauschalbetrag (pro Tier), wie er unter Punkt 9
beschrieben steht, gleich welche Anzahl Tests durchgeführt wurde.
3.
Nachsuche anhand der zukünftigen Kälber
3.1. Prinzipien
Alle Kälber müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt auf das BVD-V untersucht werden.
Dazu wird der Test ELISA Ag anhand einer Hautprobe (Haut-Biopsie) benutzt, die Probenentnahme
erfolgt mittels der anerkannten Allflex TST Ohrmarken, die bei der ARSIA erhältlich sind. Der
Tierhalter verpflichtet sich, für alle Kälber ausschließlich diese Ohrmarken zu benutzen,
einschließlich jener, die nicht für die Ersatzherde vorgesehen sind oder vor der gesetzlichen Frist zur
Identifizierung sterben.
3.2. Dauer der Nachsuche
Beim Schema Typ « BN1 » muss die Nachsuche bei der Geburt mindestens während 12 Monaten
nach der Bilanz weitergeführt werden.
Beim Schema Typ « N3M » muss die Nachsuche mindestens während 3 Jahren ab dem Datum der
Unterzeichnung des Abkommens weitergeführt werden.
Sollte zu Beginn oder während des Abkommens ein Rind als « permanent infiziert » nachgewiesen
werden, dann muss die Nachsuche bei der Geburt, gleich welches Schema ausgewählt wurde,
noch 12 Monate nach dem Datum der Eliminierung dieses Tieres weitergeführt werden.
3.3. Probenentnahmen
Die „Geburtsmeldung“ und eine Anfrage für spezifische Analyse müssen der Hautprobe beiliegen,
ansonsten ist die Probe nicht gültig. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Proben innerhalb von 8
Kalendertagen nach der Entnahme in eines der Labors der ARSIA zu bringen.
Jede andere Hautprobe (z.B. Kontrolle, …), außerhalb der Identifizierung der Kälber, darf nur der
Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter entnehmen und muss
dem Labor mit einer Analyse Anfrage zugesandt werden, die der entnehmende Tierarzt
unterschrieben hat.
3.4. Durchführung der Analysen
Die ARSIA verpflichtet sich, die Analysen anhand der Haut-Biopsien innerhalb von 8 Arbeitstagen
nach Erhalt durchzuführen.
Nach der Analyse sendet die ARSIA dem Tierhalter die Resultate und dem Tierarzt, der zum
Zeitpunkt des Erhalts der Proben in der Datenbank Sanitrace als « Tierarzt der epidemiologischen
Überwachung » für die Herde angegeben war.
3.5. Maßnahmen bei Nachweis eines Kalbes mit Virämie
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat.
Die biologische Mutter des Kalbes muss einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen
werden.
Ist das Resultat positiv, müssen alle Nachkommen dieser Kuh, die noch in der Herde anwesend
sind, einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden, es sei denn, sie wurden
bereits im Rahmen eines von der ARSIA anerkannten Nachsuche-Protokolls getestet.
Ist das Resultat negativ, empfehlen wir den Wechsel zum Schema der Ausrottung, Typ « BN1 » und
die Durchführung einer kompletten Nachsuche-Bilanz, um den Ursprung der Infektion zu finden.
4.
Nachsuche anhand der abortierten Föten
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat.
Alle abortierten Föten müssen einer direkten virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen
werden, so wie es im Rahmen des « offiziellen Protokolls » zur Diagnose der Fehlgeburten
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar ARSIA
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vorgeschlagen wird. In Ermangelung, muss, im Falle einer Fehlgeburt, mindestens eine virologische
Nachsuche des BVD-V anhand der Kuh, die verworfen hat durchgeführt werden, außer, wenn diese
bereits einer solchen Nachsuche unterzogen wurde.
5.
Vorgehensweise bei der Einfuhr von neuen Tieren
5.1. Einfuhr eines jeden Tieres
Der Tierhalter verpflichtet sich, bei jedem Tier, dass in die Herde eingeführt wird, eine virologische
Nachsuche des BVD-V innerhalb von 5 Tagen nach dem Ankauf durchzuführen, sowie eine
serologische Nachsuche der IBR, der Paratuberkulose und der Neosporose, wie es das Protokoll
« Kit Ankauf » vorsieht und das vom Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und
tierischen Erzeugnisse finanziell unterstützt wird. Bis zum Erhalt der Resultate der virologischen
Nachsuche, muss jedes eingeführte Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden.
5.2. Zusätzliche Maßnahmen bei Einfuhr von trächtigen Tieren
Zusätzlich zu den Analysen, die unter Punkt 5.1 aufgeführt sind, ist es ratsam, eine serologische
Nachsuche des BVD-V (Nachweis der Antikörper) bei jedem weiblichen Tier durchführen zu
lassen, dass in die Herde eingeführt wird und beim Ankauf älter als 14 Monate ist.
Bei negativem Resultat auf diesen Test sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.
Im gegenteiligen Fall, muss jedes Kalb, dass ein solches Tier zur Welt bringt und das innerhalb von 8
Monaten nach dem Ankaufsdatum geboren wird, einer virologischen Nachsuche unterzogen
werden, selbst wenn die Geburt nach dem Ende der Phase der systematischen Nachsuche bei
der Geburt, wie unter Punkt 3.2 aufgeführt, erfolgt.
5.3. Maßnahmen im Falle einer positiven virologischen Nachsuche beim Ankauf
Das Tier muss mittels eines Test ELISA Antigene BVD auf Blut kontrolliert werden, mindestens 21 Tage
nach der ersten Probe, um den Verkauf zu annullieren, sollte die zweite Analyse den permanenten
Charakter der Virämie bestätigen, wie es im K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der
Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren vorgesehen ist.
Bis zum Erhalt der Resultate des zweiten Tests muss das Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten
werden.
6.
Definition eines GESUNDEN Tieres – Nachsuche-Protokolle, die von der ARSIA anerkannt sind
Die virologischen BVD-V Nachsuche-Protokolle können Änderungen unterzogen werden, je nach der
Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Leistungen der Diagnose-Kits. Daher werden
die Protokolle, die im Rahmen dieses Abkommens anerkannt sind, auf der Internet Seite der ARSIA
veröffentlicht (www.arsia.be) - Dokument: « Von der ARSIA anerkannte Protokolle zur virologischen
Nachsuche des BVD-V ».
7.
Definition eines Rindes mit Virämie (Viren im Blut)
Ein Rind mit Virämie ist ein Tier, welches ein positives oder nicht interpretierbares Resultat auf einen
virologischen Test zur Nachsuche des BVD-V aufweist.
Jedes Tier, das Viren im Blut aufweist, wird grundsätzlich als « permanent infiziert» mit dem BVD-V
angesehen (permanent infiziertes Rind oder « PI »).
Wenn ein solches Rind negativ auf einen virologischen Test reagiert, anhand einer neuen Probe, so
verliert das Tier den « PI » Charakter und wird als vorübergehend infiziert (mit dem BVD-V) betrachtet.
8.
Zukunft der Tiere mit Virämie
Jedes permanent infiziert nachgewiesene Rind darf auf keinen Fall in einen anderen Betrieb verkauft
werden und eventuell eine andere Herde anstecken. Diese Tiere müssen eingeschläfert oder nach
der Mast geschlachtet werden.
Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Stellt die ARSIA fest, dass diese Klausel
nicht eingehalten wird, hat sie das Recht:
• Den Ankäufer sofort über den infizierten Charakter des Tieres zu benachrichtigen, damit er die
Möglichkeit hat, seine Tiere zu schützen und die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, um
den Verkauf zu annullieren, laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel
beim Verkauf oder Austausch von Haustieren;
• Dem Tierhalter den Betrag der gewährten Ermäßigungen nachträglich in Rechnung zu stellen;
• Dieses Abkommen zu beenden.
Dieser Punkt ist nicht anwendbar für die Rinder, die beim Ankauf als permanent infiziert
nachgewiesen wurden und deren Verkauf im Rahmen des KE vom 24. Dezember 1987 bezüglich der
Wandlungsmängel annulliert wurde.
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar ARSIA
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Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
9.
Vorzugstarif
Im Rahmen dieses Abkommens profitiert der Tierhalter von:
- einer Ermäßigung von 1.00 € o. MwSt. auf die Ohrmarken mit Stanzfunktion;
- einer Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. auf die Tests der virologischen Nachsuche des BVD-V,
zusätzlich zu der Ermäßigung die jeder Tierhalter erhält, der den solidarischen Mitgliedsbeitrag
der ARSIA entrichtet hat;
- einer zusätzlichen Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. zu der Ermäßigung von 11.32 € o. MwSt., die
der Gesundheitsfonds Tier im Rahmen des « Kit Ankauf » gewährt.
Zur Information: die Tarife der ARSIA für die Ohrmarken mit Stanzfunktion, die BVD Analysen und den
Kit Ankauf belaufen sich am 1. Januar 2012 auf:
Virologische Nachsuche des BVD-V mit Hautbiopsie
E.P. o. MwSt.
(Tierhalter Mitglied
«Versicherung»
ARSIA)
7.50 €
E.P. o. MwSt.
für die
Unterzeichner
des Abkommens
6.00 €
Virologische Nachsuche des BVD-V mit Serum o. kompl. Blut
7.50 €
6.00 €
Paar Ohrmarken mit Stanzfunktion (inkl. frankierte Umschläge)
3.90 €
2.90 €
Kit «Ankauf» (einschl. Ermäßigung Gesundheitsfonds)
8.50 €
7.00 €
NB:
Die ARSIA ist nicht vertraglich an diese Endbeträge gebunden, daher können sie sich ändern (jährliche Indexierung).
10. Wechsel des Sanitär-Verantwortlichen und Aufgabe der Herde
Bei einem Wechsel des Sanitär Verantwortlichen der Herde Nr.
während der Dauer
dieses Abkommens, erbt der neue Tierhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags.
Bei Aufgabe der Aktivitäten der Herde vor dem Ende des Abkommens muss der Tierhalter der ARSIA
das nicht benutzte Material zur Identifizierung und Probenentnahme gemäß den Bestimmungen des
Dienstes « Identifizierung und Registrierung » zurücksenden. Die ARSIA beendet anschließend das
Abkommen und erstattet dem Tierhalter die Kosten des zurückgesandten Materials zurück,
vorausgesetzt, dieses ist in einwandfreiem Zustand.
11. Ende des Abkommens
Dieses Abkommen endet erst dann, wenn die folgenden 4 Bedingungen erfüllt sind:
 Das gewählte Nachsuche-Schema wurde bis zum Ende verfolgt;
 Alle als infiziert nachgewiesenen Tiere wurden eliminiert;
 Alle Kälber, die im Laufe von 12 Monaten nach dem Datum der Eliminierung des letzten
permanent infizierten Tieres geboren wurden, sind virologisch auf das BVD-V untersucht worden
und haben negativ reagiert.
 Alle Ohrmarken « zur Biopsie », die im Rahmen dieses Abkommens erworben wurden, sind
entweder eingezogen oder der ARSIA zurückgesandt worden und die damit verbundenen
Hautproben wurden analysiert.
12. Wahl der Nachsuche-Strategie und Aufwertung der vorherigen Nachsuchen
Ich, Unterzeichneter,
erkläre, den solidarischen Mitgliedsbeitrag der
ARSIA entrichtet zu haben und entscheide mich für
 das Schema der Nachsuche des Typs « BN1 » (Bilanz + Kälber während 1 Jahr)
 Eine komplette Bilanz zur Nachsuche des BVD-V mit Referenz Nr. ………………………………
wurde bereits durchgeführt;
 Es wurde noch keine Bilanz zur Nachsuche durchgeführt:
 das Schema der Nachsuche des Typs « N3M » (Kälber während 3 Jahren + Mütter der positiven
Kälber)
Ausgestellt in doppelter Ausführung zu
Dr. Vet. Houtain Jean-Yves
Gesundheitsverwaltung der ARSIA
, den ……………………………………
Sanitär Verantwortlicher der Herde
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar ARSIA
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Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das BVD-V
auf Ebene einer Herde
ABKOMMEN
Im Rahmen der Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das Virus der Bovinen
Virusdiarrhoe (BVD), wurde Folgendes beschlossen, zwischen:
•
•
Der VoG « Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung » im Folgenden
« ARSIA » genannt
und
Herrn (Frau)
, im Folgenden « der Tierhalter » genannt, Sanitär
Verantwortliche(r) der Herde Nr.
(die Herde) und der(die) bestätigt, den
freiwilligen solidarischen Beitrag der ARSIA entrichtet zu haben.
Dieser Vertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und betrifft lediglich die Bekämpfung des Virus der
Bovinen Virusdiarrhoe oder BVD-V.
1. Ziel und Tagweite des Abkommens
Das Ziel dieses Abkommens liegt darin, die Herde bezüglich des BVD-V komplett gesunden zu lassen
und die Ausbreitung der Infektion auf andere Herden zu begrenzen.
Hierzu verpflichtet sich der Tierhalter, je nach Wahl, einen der beiden unten beschriebenen Pläne zur
Nachsuche einzuführen und die virämischen Tiere so schnell wie möglich entweder schlachten zu
lassen oder zu mästen.
•
Schema Typ « BN1 »
Bilanz zur virologischen Nachsuche anhand aller Tieren der Herde (siehe Punkt 2), gefolgt von
einer virologischen Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber (siehe Punkte 3 und 4) während
einer Zeitspanne von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Bilanz.
•
Schema Typ « N3M »
Virologische Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber und der abortierten Föten während
mindestens 3 Jahren (siehe Punkte 3 und 4), vervollständigt durch eine virologische Nachsuche
anhand der biologischen Mütter der Kälber oder abortieren Föten, die Viren im Blut hatten, sowie
anhand der Nachkommenschaft der weiblichen Tiere, bei denen die Virämie nachgewiesen
wurden.
Während des Zeitraumes dieses Abkommens, verpflichtet sich der Tierhalter, eine breite serologische
und virologische Nachsuche durchführen zu lassen, wie sie unter Punkt 5 beschrieben wird und dies,
an jedem Tier, das in die Herde eingeführt wird.
Im Gegenzug werden dem Tierhalter die Analysen zur Nachsuche des BVD-V und die Ohrmarken, mit
denen eine Haut-Biopsie entnommen werden kann, zu einem Vorzugstarif in Rechnung gestellt (siehe
Punkt 9).
2. Bilanz zur Nachsuche anhand der anwesenden Tiere
2.1. Prinzipien
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema Typ « BN1 » entschieden
hat.
Die Gesamtheit der anwesenden Tiere des Betriebs müssen einem der Protokolle zur virologischen
Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, das von der ARSIA anerkannt ist.
Die Tiere, die bereits einer virologischen Nachsuche unterzogen wurden, müssen nicht erneut
getestet werden, vorausgesetzt, dass …
 die Art der Nachsuche von der ARSIA anerkannt ist (siehe Punkt 3);
 die Tests in einem der Labors der ARSIA durchgeführt wurden;
 die Identifizierung der Proben mit der offiziellen Identifizierung (Landeskode gefolgt von der
kompletten Nummer) der entsprechenden Rinder übereinstimmt.
2.2. Probenentnahmen
Lediglich der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter dürfen die
Proben entnehmen, anhand eines persönlichen « Dokuments zur Identifizierung und Begleitung
der Probenentnahmen » (DIAP), welches die ARSIA druckt.
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar Tierhalter
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Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
Dieses Dokument beinhaltet die Liste der Tiere, denen eine Probe entnommen werden muss (Tiere,
die zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Inventar der Herde anwesend waren), sowie ein
selbstklebendes Etikett für jedes dieser Tiere.
Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Das Deckblatt des
Dokuments muss vom probenentnehmenden Tierarzt unterschrieben werden und gemeinsam mit
den Proben ans Labor der ARSIA geschickt werden.
2.3. Durchführung der Analysen
Das Labor der ARSIA verpflichtet sich, die virologischen Analysen anhand der Proben der Bilanz
durchzuführen, laut der oder den Labormethoden, die dem Alter der entnommenen Tiere am
besten angepasst sind und dies, zu einem Pauschalbetrag (pro Tier), wie er unter Punkt 9
beschrieben steht, gleich welche Anzahl Tests durchgeführt wurde.
3. Nachsuche anhand der zukünftigen Kälber
3.1. Prinzipien
Alle Kälber müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt auf das BVD-V untersucht werden.
Dazu wird der Test ELISA Ag anhand einer Hautprobe (Haut-Biopsie) benutzt, die Probenentnahme
erfolgt mittels der anerkannten Allflex TST Ohrmarken, die bei der ARSIA erhältlich sind. Der
Tierhalter verpflichtet sich, für alle Kälber ausschließlich diese Ohrmarken zu benutzen,
einschließlich jener, die nicht für die Ersatzherde vorgesehen sind oder vor der gesetzlichen Frist zur
Identifizierung sterben.
3.2. Dauer der Nachsuche
Beim Schema Typ « BN1 » muss die Nachsuche bei der Geburt mindestens während 12 Monaten
nach der Bilanz weitergeführt werden.
Beim Schema Typ « N3M » muss die Nachsuche mindestens während 3 Jahren ab dem Datum der
Unterzeichnung des Abkommens weitergeführt werden.
Sollte zu Beginn oder während des Abkommens ein Rind als « permanent infiziert » nachgewiesen
werden, dann muss die Nachsuche bei der Geburt, gleich welches Schema ausgewählt wurde,
noch 12 Monate nach dem Datum der Eliminierung dieses Tieres weitergeführt werden.
3.3. Probenentnahme
Die „Geburtsmeldung“ und eine Anfrage für spezifische Analyse müssen der Hautprobe beiliegen,
ansonsten ist die Probe nicht gültig. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Proben innerhalb von 8
Kalendertagen nach der Entnahme in eines der Labors der ARSIA zu bringen.
Jede andere Hautprobe (z.B. Kontrolle, …), außerhalb der Identifizierung der Kälber, darf nur der
Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter entnehmen und muss
dem Labor mit einer Analyse Anfrage zugesandt werden, die der entnehmende Tierarzt
unterschrieben hat.
3.4. Durchführung der Analysen
Die ARSIA verpflichtet sich, die Analysen anhand der Haut-Biopsien innerhalb von 8 Arbeitstagen
nach Erhalt durchzuführen.
Nach der Analyse sendet die ARSIA dem Tierhalter die Resultate und dem Tierarzt, der zum
Zeitpunkt des Erhalts der Proben in der Datenbank Sanitrace als « Tierarzt der epidemiologischen
Überwachung » für die Herde angegeben war.
3.5. Maßnahmen bei Nachweis eines Kalbes mit Virämie
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat.
Die biologische Mutter des Kalbes muss einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen
werden.
Ist das Resultat positiv, müssen alle Nachkommen dieser Kuh, die noch in der Herde anwesend
sind, einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden, es sei denn, sie wurden
bereits im Rahmen eines von der ARSIA anerkannten Nachsuche-Protokolls getestet.
Ist das Resultat negativ, empfehlen wir den Wechsel zum Schema der Ausrottung, Typ « BN1 » und
die Durchführung einer kompletten Nachsuche-Bilanz, um den Ursprung der Infektion zu finden.
4. Nachsuche anhand der abortierten Föten
Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat.
Alle abortierten Föten müssen einer direkten virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen
werden, so wie es im Rahmen des « offiziellen Protokolls » zur Diagnose der Fehlgeburten
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar Tierhalter
Seite 4 von 4
Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
vorgeschlagen wird. In Ermangelung, muss, im Falle einer Fehlgeburt, mindestens eine virologische
Nachsuche des BVD-V anhand der Kuh, die verworfen hat durchgeführt werden, außer, wenn diese
bereits einer solchen Nachsuche unterzogen wurde.
5. Procédure en cas d’introduction de nouveaux animaux
5.1. Einfuhr eines jeden Tieres
Der Tierhalter verpflichtet sich, bei jedem Tier, dass in die Herde eingeführt wird, eine virologische
Nachsuche des BVD-V innerhalb von 5 Tagen nach dem Ankauf durchzuführen, sowie eine
serologische Nachsuche der IBR, der Paratuberkulose und der Neosporose, wie es das Protokoll
« Kit Ankauf » vorsieht und das vom Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und
tierischen Erzeugnisse finanziell unterstützt wird. Bis zum Erhalt der Resultate der virologischen
Nachsuche, muss jedes eingeführte Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden.
5.2. Zusätzliche Maßnahmen bei Einfuhr von trächtigen Tieren
Zusätzlich zu den Analysen, die unter Punkt 5.1 aufgeführt sind, ist es ratsam, eine serologische
Nachsuche des BVD-V (Nachweis der Antikörper) bei jedem weiblichen Tier durchführen zu
lassen, dass in die Herde eingeführt wird und beim Ankauf älter als 14 Monate ist.
Bei negativem Resultat auf diesen Test sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.
Im gegenteiligen Fall, muss jedes Kalb, dass ein solches Tier zur Welt bringt und das innerhalb von 8
Monaten nach dem Ankaufsdatum geboren wird, einer virologischen Nachsuche unterzogen
werden, selbst wenn die Geburt nach dem Ende der Phase der systematischen Nachsuche bei
der Geburt, wie unter Punkt 3.2 aufgeführt, erfolgt.
5.3. Maßnahmen im Falle einer positiven virologischen Nachsuche beim Ankauf
Das Tier muss mittels eines Test ELISA Antigene BVD auf Blut kontrolliert werden, mindestens 21 Tage
nach der ersten Probe, um den Verkauf zu annullieren, sollte die zweite Analyse den permanenten
Charakter der Virämie bestätigen, wie es im K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der
Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren vorgesehen ist.
Bis zum Erhalt der Resultate des zweiten Tests muss das Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten
werden.
6. Definition eines GESUNDEN Tieres – Nachsuche-Protokolle, die von der ARSIA anerkannt sind
Die virologischen BVD-V Nachsuche-Protokolle können Änderungen unterzogen werden, je nach der
Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Leistungen der Diagnose-Kits. Daher werden
die Protokolle, die im Rahmen dieses Abkommens anerkannt sind, auf der Internet Seite der ARSIA
veröffentlicht (www.arsia.be) - Dokument: « Von der ARSIA anerkannte Protokolle zur virologischen
Nachsuche des BVD-V ».
7. Definition eines Rindes mit Virämie (Viren im Blut)
Ein Rind mit Virämie ist ein Tier, welches ein positives oder nicht interpretierbares Resultat auf einen
virologischen Test zur Nachsuche des BVD-V aufweist.
Jedes Tier, das Viren im Blut aufweist, wird grundsätzlich als « permanent infiziert» mit dem BVD-V
angesehen (permanent infiziert Rind oder « PI »).
Wenn ein solches Rind negativ auf einen virologischen Test reagiert, anhand einer neuen Probe, so
verliert das Tier den « PI » Charakter und wird als vorübergehend infiziert (mit dem BVD-V) betrachtet.
8. Zukunft der Tiere mit Virämie
Jedes permanent infiziert nachgewiesene Rind darf auf keinen Fall in einen anderen Betrieb verkauft
werden und eventuell eine andere Herde anstecken. Diese Tiere müssen eingeschläfert oder nach
der Mast geschlachtet werden.
Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Stellt die ARSIA fest, dass diese Klausel
nicht eingehalten wird, hat sie das Recht:
• Den Ankäufer sofort über den infizierten Charakter des Tieres zu benachrichtigen, damit er die
Möglichkeit hat, seine Tiere zu schützen und die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, um
den Verkauf zu annullieren, laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel
beim Verkauf oder Austausch von Haustieren;
• Dem Tierhalter den Betrag der gewährten Ermäßigungen nachträglich in Rechnung zu stellen;
• Dieses Abkommen zu beenden.
Dieser Punkt ist nicht anwendbar für die Rinder, die beim Ankauf als permanent infiziert
nachgewiesen wurden und deren Verkauf im Rahmen des KE vom 24. Dezember 1987 bezüglich der
Wandlungsmängel annulliert wurde.
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar Tierhalter
Seite 4 von 4
Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
9. Vorzugstarif
Im Rahmen dieses Abkommens profitiert der Tierhalter von:
- einer Ermäßigung von 1.00 € o. MwSt. auf die Ohrmarken mit Stanzfunktion;
- einer Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. auf die Tests der virologischen Nachsuche des BVD-V,
zusätzlich zu der Ermäßigung die jeder Tierhalter erhält, der den solidarischen Mitgliedsbeitrag
der ARSIA entrichtet hat;
- einer zusätzlichen Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. zu der Ermäßigung von 11.32 € o. MwSt., die
der Gesundheitsfonds Tier im Rahmen des « Kit Ankauf » gewährt.
Zur Information: die Tarife der ARSIA für die Ohrmarken mit Stanzfunktion, die BVD Analysen und den
Kit Ankauf belaufen sich am 1. Januar 2012 auf:
Virologische Nachsuche des BVD-V mit Hautbiopsie
E.P. o. MwSt.
E.P. o. MwSt.
(Tierhalter Mitglied
für die
«Versicherung»
Unterzeichner
ARSIA)
des Abkommens
7.50 €
6.00 €
Virologische Nachsuche des BVD-V mit Serum o. kompl. Blut
7.50 €
6.00 €
Paar Ohrmarken mit Stanzfunktion (inkl. frankierte Umschläge)
3.90 €
2.90 €
Kit «Ankauf» (einschl. Ermäßigung Gesundheitsfonds)
8.50 €
7.00 €
NB:
Die ARSIA ist nicht vertraglich an diese Endbeträge gebunden, daher können sie sich ändern (jährliche Indexierung).
10. Wechsel des Sanitär-Verantwortlichen und Aufgabe der Herde
Bei einem Wechsel des Sanitär Verantwortlichen der Herde Nr.
während der Dauer
dieses Abkommens, erbt der neue Tierhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags.
Bei Aufgabe der Aktivitäten der Herde vor dem Ende des Abkommens muss der Tierhalter der ARSIA
das nicht benutzte Material zur Identifizierung und Probenentnahme gemäß den Bestimmungen des
Dienstes « Identifizierung und Registrierung » zurücksenden. Die ARSIA beendet anschließend das
Abkommen und erstattet dem Tierhalter die Kosten des zurückgesandten Materials zurück,
vorausgesetzt, dieses ist in einwandfreiem Zustand.
11. Ende des Abkommens
Dieses Abkommen endet erst dann, wenn die folgenden 4 Bedingungen erfüllt sind:
 Das gewählte Nachsuche-Schema wurde bis zum Ende verfolgt;
 Alle als infiziert nachgewiesenen Tiere wurden eliminiert;
 Alle Kälber, die im Laufe von 12 Monaten nach dem Datum der Eliminierung des letzten
permanent infizierten Tieres geboren wurden, sind virologisch auf das BVD-V untersucht worden
und haben negativ reagiert.
 Alle Ohrmarken « zur Biopsie », die im Rahmen dieses Abkommens erworben wurden, sind
entweder eingezogen oder der ARSIA zurückgesandt worden und die damit verbundenen
Hautproben wurden analysiert.
12. Wahl der Nachsuche-Strategie und Aufwertung der vorherigen Nachsuchen
Ich, Unterzeichneter,
erkläre, den solidarischen Mitgliedsbeitrag der
ARSIA entrichtet zu haben und entscheide mich für
 das Schema der Nachsuche des Typs « BN1 » (Bilanz + Kälber während 1 Jahr)
 Eine komplette Bilanz zur Nachsuche des BVD-V mit Referenz Nr. ………………………………
wurde bereits durchgeführt;
 Es wurde noch keine Bilanz zur Nachsuche durchgeführt:
 das Schema der Nachsuche des Typs « N3M » (Kälber während 3 Jahren + Mütter der positiven
Kälber)
Ausgestellt in doppelter Ausführung zu
Dr. Vet. Houtain Jean-Yves
Gesundheitsverwaltung der ARSIA
, den ……………………………………
Sanitär Verantwortlicher der Herde
Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1)
Exemplar Tierhalter
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Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN
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