Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das BVD-V auf Ebene einer Herde ABKOMMEN Im Rahmen der Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD), wurde Folgendes beschlossen, zwischen: • • Der VoG « Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung » im Folgenden « ARSIA » genannt und Herrn (Frau) , im Folgenden « der Tierhalter » genannt, Sanitär Verantwortliche(r) der Herde Nr. (die Herde) und der(die) bestätigt, den freiwilligen solidarischen Beitrag der ARSIA entrichtet zu haben. Dieser Vertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und betrifft lediglich die Bekämpfung des Virus der Bovinen Virusdiarrhoe oder BVD-V. 1. Ziel und Tragweite des Abkommens Das Ziel dieses Abkommens liegt darin, die Herde bezüglich der BVD-V komplett gesunden zu lassen und die Ausbreitung der Infektion auf andere Herden zu begrenzen. Hierzu verpflichtet sich der Tierhalter, je nach Wahl, einen der beiden unten beschriebenen Pläne zur Nachsuche einzuführen und die virämischen Tiere so schnell wie möglich entweder schlachten zu lassen oder zu mästen. • Schema Typ « BN1 » Bilanz zur virologischen Nachsuche anhand aller Tieren der Herde (siehe Punkt 2), gefolgt von einer virologischen Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber (siehe Punkte 3 und 4) während einer Zeitspanne von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Bilanz. • Schema Typ « N3M » Virologische Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber und der abortierten Föten während mindestens 3 Jahren (siehe Punkte 3 und 4), vervollständigt durch eine virologische Nachsuche anhand der biologischen Mütter der Kälber oder abortieren Föten, die Viren im Blut hatten, sowie anhand der Nachkommenschaft der weiblichen Tiere, bei denen die Virämie nachgewiesen wurde. Während des Zeitraumes dieses Abkommens, verpflichtet sich der Tierhalter, eine breite serologische und virologische Nachsuche durchführen zu lassen, wie sie unter Punkt 5 beschrieben wird und dies, an jedem Tier, das in die Herde eingeführt wird. Im Gegenzug werden dem Tierhalter die Analysen zur Nachsuche des BVD-V und die Ohrmarken, mit denen eine Haut-Biopsie entnommen werden kann, zu einem Vorzugstarif in Rechnung gestellt (siehe Punkt 9). 2. Bilanz zur Nachsuche anhand der anwesenden Tiere 2.1. Prinzipien Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema Typ « BN1 » entschieden hat. Die Gesamtheit der anwesenden Tiere des Betriebs müssen einem der Protokolle zur virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, das von der ARSIA anerkannt ist. Die Tiere, die bereits einer virologischen Nachsuche unterzogen wurden, müssen nicht erneut getestet werden, vorausgesetzt, dass … die Art der Nachsuche von der ARSIA anerkannt ist (siehe Punkt 3); die Tests in einem der Labors der ARSIA durchgeführt wurden; die Identifizierung der Proben mit der offiziellen Identifizierung (Landeskode gefolgt von der kompletten Nummer) der entsprechenden Rinder übereinstimmt. 2.2. Probenentnahmen Lediglich der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter dürfen die Proben entnehmen, anhand eines persönlichen « Dokuments zur Identifizierung und Begleitung der Probenentnahmen » (DIAP), welches die ARSIA druckt. Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar ARSIA Seite 1 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN Dieses Dokument beinhaltet die Liste der Tiere, denen eine Probe entnommen werden muss (Tiere, die zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Inventar der Herde anwesend waren), sowie ein selbstklebendes Etikett für jedes dieser Tiere. Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Das Deckblatt des Dokuments muss vom probenentnehmenden Tierarzt unterschrieben werden und gemeinsam mit den Proben ans Labor der ARSIA geschickt werden. 2.3. Durchführung der Analysen Das Labor der ARSIA verpflichtet sich, die virologischen Analysen anhand der Proben der Bilanz durchzuführen, laut der oder den Labormethoden, die dem Alter der entnommenen Tiere am besten angepasst sind und dies, zu einem Pauschalbetrag (pro Tier), wie er unter Punkt 9 beschrieben steht, gleich welche Anzahl Tests durchgeführt wurde. 3. Nachsuche anhand der zukünftigen Kälber 3.1. Prinzipien Alle Kälber müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt auf das BVD-V untersucht werden. Dazu wird der Test ELISA Ag anhand einer Hautprobe (Haut-Biopsie) benutzt, die Probenentnahme erfolgt mittels der anerkannten Allflex TST Ohrmarken, die bei der ARSIA erhältlich sind. Der Tierhalter verpflichtet sich, für alle Kälber ausschließlich diese Ohrmarken zu benutzen, einschließlich jener, die nicht für die Ersatzherde vorgesehen sind oder vor der gesetzlichen Frist zur Identifizierung sterben. 3.2. Dauer der Nachsuche Beim Schema Typ « BN1 » muss die Nachsuche bei der Geburt mindestens während 12 Monaten nach der Bilanz weitergeführt werden. Beim Schema Typ « N3M » muss die Nachsuche mindestens während 3 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Abkommens weitergeführt werden. Sollte zu Beginn oder während des Abkommens ein Rind als « permanent infiziert » nachgewiesen werden, dann muss die Nachsuche bei der Geburt, gleich welches Schema ausgewählt wurde, noch 12 Monate nach dem Datum der Eliminierung dieses Tieres weitergeführt werden. 3.3. Probenentnahmen Die „Geburtsmeldung“ und eine Anfrage für spezifische Analyse müssen der Hautprobe beiliegen, ansonsten ist die Probe nicht gültig. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Proben innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Entnahme in eines der Labors der ARSIA zu bringen. Jede andere Hautprobe (z.B. Kontrolle, …), außerhalb der Identifizierung der Kälber, darf nur der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter entnehmen und muss dem Labor mit einer Analyse Anfrage zugesandt werden, die der entnehmende Tierarzt unterschrieben hat. 3.4. Durchführung der Analysen Die ARSIA verpflichtet sich, die Analysen anhand der Haut-Biopsien innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt durchzuführen. Nach der Analyse sendet die ARSIA dem Tierhalter die Resultate und dem Tierarzt, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Proben in der Datenbank Sanitrace als « Tierarzt der epidemiologischen Überwachung » für die Herde angegeben war. 3.5. Maßnahmen bei Nachweis eines Kalbes mit Virämie Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat. Die biologische Mutter des Kalbes muss einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden. Ist das Resultat positiv, müssen alle Nachkommen dieser Kuh, die noch in der Herde anwesend sind, einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden, es sei denn, sie wurden bereits im Rahmen eines von der ARSIA anerkannten Nachsuche-Protokolls getestet. Ist das Resultat negativ, empfehlen wir den Wechsel zum Schema der Ausrottung, Typ « BN1 » und die Durchführung einer kompletten Nachsuche-Bilanz, um den Ursprung der Infektion zu finden. 4. Nachsuche anhand der abortierten Föten Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat. Alle abortierten Föten müssen einer direkten virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, so wie es im Rahmen des « offiziellen Protokolls » zur Diagnose der Fehlgeburten Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar ARSIA Seite 2 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN vorgeschlagen wird. In Ermangelung, muss, im Falle einer Fehlgeburt, mindestens eine virologische Nachsuche des BVD-V anhand der Kuh, die verworfen hat durchgeführt werden, außer, wenn diese bereits einer solchen Nachsuche unterzogen wurde. 5. Vorgehensweise bei der Einfuhr von neuen Tieren 5.1. Einfuhr eines jeden Tieres Der Tierhalter verpflichtet sich, bei jedem Tier, dass in die Herde eingeführt wird, eine virologische Nachsuche des BVD-V innerhalb von 5 Tagen nach dem Ankauf durchzuführen, sowie eine serologische Nachsuche der IBR, der Paratuberkulose und der Neosporose, wie es das Protokoll « Kit Ankauf » vorsieht und das vom Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse finanziell unterstützt wird. Bis zum Erhalt der Resultate der virologischen Nachsuche, muss jedes eingeführte Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden. 5.2. Zusätzliche Maßnahmen bei Einfuhr von trächtigen Tieren Zusätzlich zu den Analysen, die unter Punkt 5.1 aufgeführt sind, ist es ratsam, eine serologische Nachsuche des BVD-V (Nachweis der Antikörper) bei jedem weiblichen Tier durchführen zu lassen, dass in die Herde eingeführt wird und beim Ankauf älter als 14 Monate ist. Bei negativem Resultat auf diesen Test sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Im gegenteiligen Fall, muss jedes Kalb, dass ein solches Tier zur Welt bringt und das innerhalb von 8 Monaten nach dem Ankaufsdatum geboren wird, einer virologischen Nachsuche unterzogen werden, selbst wenn die Geburt nach dem Ende der Phase der systematischen Nachsuche bei der Geburt, wie unter Punkt 3.2 aufgeführt, erfolgt. 5.3. Maßnahmen im Falle einer positiven virologischen Nachsuche beim Ankauf Das Tier muss mittels eines Test ELISA Antigene BVD auf Blut kontrolliert werden, mindestens 21 Tage nach der ersten Probe, um den Verkauf zu annullieren, sollte die zweite Analyse den permanenten Charakter der Virämie bestätigen, wie es im K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren vorgesehen ist. Bis zum Erhalt der Resultate des zweiten Tests muss das Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden. 6. Definition eines GESUNDEN Tieres – Nachsuche-Protokolle, die von der ARSIA anerkannt sind Die virologischen BVD-V Nachsuche-Protokolle können Änderungen unterzogen werden, je nach der Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Leistungen der Diagnose-Kits. Daher werden die Protokolle, die im Rahmen dieses Abkommens anerkannt sind, auf der Internet Seite der ARSIA veröffentlicht (www.arsia.be) - Dokument: « Von der ARSIA anerkannte Protokolle zur virologischen Nachsuche des BVD-V ». 7. Definition eines Rindes mit Virämie (Viren im Blut) Ein Rind mit Virämie ist ein Tier, welches ein positives oder nicht interpretierbares Resultat auf einen virologischen Test zur Nachsuche des BVD-V aufweist. Jedes Tier, das Viren im Blut aufweist, wird grundsätzlich als « permanent infiziert» mit dem BVD-V angesehen (permanent infiziertes Rind oder « PI »). Wenn ein solches Rind negativ auf einen virologischen Test reagiert, anhand einer neuen Probe, so verliert das Tier den « PI » Charakter und wird als vorübergehend infiziert (mit dem BVD-V) betrachtet. 8. Zukunft der Tiere mit Virämie Jedes permanent infiziert nachgewiesene Rind darf auf keinen Fall in einen anderen Betrieb verkauft werden und eventuell eine andere Herde anstecken. Diese Tiere müssen eingeschläfert oder nach der Mast geschlachtet werden. Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Stellt die ARSIA fest, dass diese Klausel nicht eingehalten wird, hat sie das Recht: • Den Ankäufer sofort über den infizierten Charakter des Tieres zu benachrichtigen, damit er die Möglichkeit hat, seine Tiere zu schützen und die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, um den Verkauf zu annullieren, laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren; • Dem Tierhalter den Betrag der gewährten Ermäßigungen nachträglich in Rechnung zu stellen; • Dieses Abkommen zu beenden. Dieser Punkt ist nicht anwendbar für die Rinder, die beim Ankauf als permanent infiziert nachgewiesen wurden und deren Verkauf im Rahmen des KE vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel annulliert wurde. Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar ARSIA Seite 3 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN 9. Vorzugstarif Im Rahmen dieses Abkommens profitiert der Tierhalter von: - einer Ermäßigung von 1.00 € o. MwSt. auf die Ohrmarken mit Stanzfunktion; - einer Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. auf die Tests der virologischen Nachsuche des BVD-V, zusätzlich zu der Ermäßigung die jeder Tierhalter erhält, der den solidarischen Mitgliedsbeitrag der ARSIA entrichtet hat; - einer zusätzlichen Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. zu der Ermäßigung von 11.32 € o. MwSt., die der Gesundheitsfonds Tier im Rahmen des « Kit Ankauf » gewährt. Zur Information: die Tarife der ARSIA für die Ohrmarken mit Stanzfunktion, die BVD Analysen und den Kit Ankauf belaufen sich am 1. Januar 2012 auf: Virologische Nachsuche des BVD-V mit Hautbiopsie E.P. o. MwSt. (Tierhalter Mitglied «Versicherung» ARSIA) 7.50 € E.P. o. MwSt. für die Unterzeichner des Abkommens 6.00 € Virologische Nachsuche des BVD-V mit Serum o. kompl. Blut 7.50 € 6.00 € Paar Ohrmarken mit Stanzfunktion (inkl. frankierte Umschläge) 3.90 € 2.90 € Kit «Ankauf» (einschl. Ermäßigung Gesundheitsfonds) 8.50 € 7.00 € NB: Die ARSIA ist nicht vertraglich an diese Endbeträge gebunden, daher können sie sich ändern (jährliche Indexierung). 10. Wechsel des Sanitär-Verantwortlichen und Aufgabe der Herde Bei einem Wechsel des Sanitär Verantwortlichen der Herde Nr. während der Dauer dieses Abkommens, erbt der neue Tierhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags. Bei Aufgabe der Aktivitäten der Herde vor dem Ende des Abkommens muss der Tierhalter der ARSIA das nicht benutzte Material zur Identifizierung und Probenentnahme gemäß den Bestimmungen des Dienstes « Identifizierung und Registrierung » zurücksenden. Die ARSIA beendet anschließend das Abkommen und erstattet dem Tierhalter die Kosten des zurückgesandten Materials zurück, vorausgesetzt, dieses ist in einwandfreiem Zustand. 11. Ende des Abkommens Dieses Abkommen endet erst dann, wenn die folgenden 4 Bedingungen erfüllt sind: Das gewählte Nachsuche-Schema wurde bis zum Ende verfolgt; Alle als infiziert nachgewiesenen Tiere wurden eliminiert; Alle Kälber, die im Laufe von 12 Monaten nach dem Datum der Eliminierung des letzten permanent infizierten Tieres geboren wurden, sind virologisch auf das BVD-V untersucht worden und haben negativ reagiert. Alle Ohrmarken « zur Biopsie », die im Rahmen dieses Abkommens erworben wurden, sind entweder eingezogen oder der ARSIA zurückgesandt worden und die damit verbundenen Hautproben wurden analysiert. 12. Wahl der Nachsuche-Strategie und Aufwertung der vorherigen Nachsuchen Ich, Unterzeichneter, erkläre, den solidarischen Mitgliedsbeitrag der ARSIA entrichtet zu haben und entscheide mich für das Schema der Nachsuche des Typs « BN1 » (Bilanz + Kälber während 1 Jahr) Eine komplette Bilanz zur Nachsuche des BVD-V mit Referenz Nr. ……………………………… wurde bereits durchgeführt; Es wurde noch keine Bilanz zur Nachsuche durchgeführt: das Schema der Nachsuche des Typs « N3M » (Kälber während 3 Jahren + Mütter der positiven Kälber) Ausgestellt in doppelter Ausführung zu Dr. Vet. Houtain Jean-Yves Gesundheitsverwaltung der ARSIA , den …………………………………… Sanitär Verantwortlicher der Herde Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar ARSIA Seite 4 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das BVD-V auf Ebene einer Herde ABKOMMEN Im Rahmen der Einführung eines freiwilligen Bekämpfungsplans gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD), wurde Folgendes beschlossen, zwischen: • • Der VoG « Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identifizierung » im Folgenden « ARSIA » genannt und Herrn (Frau) , im Folgenden « der Tierhalter » genannt, Sanitär Verantwortliche(r) der Herde Nr. (die Herde) und der(die) bestätigt, den freiwilligen solidarischen Beitrag der ARSIA entrichtet zu haben. Dieser Vertrag beginnt am Tag der Unterzeichnung und betrifft lediglich die Bekämpfung des Virus der Bovinen Virusdiarrhoe oder BVD-V. 1. Ziel und Tagweite des Abkommens Das Ziel dieses Abkommens liegt darin, die Herde bezüglich des BVD-V komplett gesunden zu lassen und die Ausbreitung der Infektion auf andere Herden zu begrenzen. Hierzu verpflichtet sich der Tierhalter, je nach Wahl, einen der beiden unten beschriebenen Pläne zur Nachsuche einzuführen und die virämischen Tiere so schnell wie möglich entweder schlachten zu lassen oder zu mästen. • Schema Typ « BN1 » Bilanz zur virologischen Nachsuche anhand aller Tieren der Herde (siehe Punkt 2), gefolgt von einer virologischen Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber (siehe Punkte 3 und 4) während einer Zeitspanne von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Bilanz. • Schema Typ « N3M » Virologische Nachsuche anhand aller zukünftiger Kälber und der abortierten Föten während mindestens 3 Jahren (siehe Punkte 3 und 4), vervollständigt durch eine virologische Nachsuche anhand der biologischen Mütter der Kälber oder abortieren Föten, die Viren im Blut hatten, sowie anhand der Nachkommenschaft der weiblichen Tiere, bei denen die Virämie nachgewiesen wurden. Während des Zeitraumes dieses Abkommens, verpflichtet sich der Tierhalter, eine breite serologische und virologische Nachsuche durchführen zu lassen, wie sie unter Punkt 5 beschrieben wird und dies, an jedem Tier, das in die Herde eingeführt wird. Im Gegenzug werden dem Tierhalter die Analysen zur Nachsuche des BVD-V und die Ohrmarken, mit denen eine Haut-Biopsie entnommen werden kann, zu einem Vorzugstarif in Rechnung gestellt (siehe Punkt 9). 2. Bilanz zur Nachsuche anhand der anwesenden Tiere 2.1. Prinzipien Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema Typ « BN1 » entschieden hat. Die Gesamtheit der anwesenden Tiere des Betriebs müssen einem der Protokolle zur virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, das von der ARSIA anerkannt ist. Die Tiere, die bereits einer virologischen Nachsuche unterzogen wurden, müssen nicht erneut getestet werden, vorausgesetzt, dass … die Art der Nachsuche von der ARSIA anerkannt ist (siehe Punkt 3); die Tests in einem der Labors der ARSIA durchgeführt wurden; die Identifizierung der Proben mit der offiziellen Identifizierung (Landeskode gefolgt von der kompletten Nummer) der entsprechenden Rinder übereinstimmt. 2.2. Probenentnahmen Lediglich der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter dürfen die Proben entnehmen, anhand eines persönlichen « Dokuments zur Identifizierung und Begleitung der Probenentnahmen » (DIAP), welches die ARSIA druckt. Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar Tierhalter Seite 4 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN Dieses Dokument beinhaltet die Liste der Tiere, denen eine Probe entnommen werden muss (Tiere, die zum Zeitpunkt des Ausdrucks im Sanitrace Inventar der Herde anwesend waren), sowie ein selbstklebendes Etikett für jedes dieser Tiere. Jede Probe muss mit dem entsprechenden Etikett gekennzeichnet werden. Das Deckblatt des Dokuments muss vom probenentnehmenden Tierarzt unterschrieben werden und gemeinsam mit den Proben ans Labor der ARSIA geschickt werden. 2.3. Durchführung der Analysen Das Labor der ARSIA verpflichtet sich, die virologischen Analysen anhand der Proben der Bilanz durchzuführen, laut der oder den Labormethoden, die dem Alter der entnommenen Tiere am besten angepasst sind und dies, zu einem Pauschalbetrag (pro Tier), wie er unter Punkt 9 beschrieben steht, gleich welche Anzahl Tests durchgeführt wurde. 3. Nachsuche anhand der zukünftigen Kälber 3.1. Prinzipien Alle Kälber müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Geburt auf das BVD-V untersucht werden. Dazu wird der Test ELISA Ag anhand einer Hautprobe (Haut-Biopsie) benutzt, die Probenentnahme erfolgt mittels der anerkannten Allflex TST Ohrmarken, die bei der ARSIA erhältlich sind. Der Tierhalter verpflichtet sich, für alle Kälber ausschließlich diese Ohrmarken zu benutzen, einschließlich jener, die nicht für die Ersatzherde vorgesehen sind oder vor der gesetzlichen Frist zur Identifizierung sterben. 3.2. Dauer der Nachsuche Beim Schema Typ « BN1 » muss die Nachsuche bei der Geburt mindestens während 12 Monaten nach der Bilanz weitergeführt werden. Beim Schema Typ « N3M » muss die Nachsuche mindestens während 3 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Abkommens weitergeführt werden. Sollte zu Beginn oder während des Abkommens ein Rind als « permanent infiziert » nachgewiesen werden, dann muss die Nachsuche bei der Geburt, gleich welches Schema ausgewählt wurde, noch 12 Monate nach dem Datum der Eliminierung dieses Tieres weitergeführt werden. 3.3. Probenentnahme Die „Geburtsmeldung“ und eine Anfrage für spezifische Analyse müssen der Hautprobe beiliegen, ansonsten ist die Probe nicht gültig. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Proben innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Entnahme in eines der Labors der ARSIA zu bringen. Jede andere Hautprobe (z.B. Kontrolle, …), außerhalb der Identifizierung der Kälber, darf nur der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter entnehmen und muss dem Labor mit einer Analyse Anfrage zugesandt werden, die der entnehmende Tierarzt unterschrieben hat. 3.4. Durchführung der Analysen Die ARSIA verpflichtet sich, die Analysen anhand der Haut-Biopsien innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt durchzuführen. Nach der Analyse sendet die ARSIA dem Tierhalter die Resultate und dem Tierarzt, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Proben in der Datenbank Sanitrace als « Tierarzt der epidemiologischen Überwachung » für die Herde angegeben war. 3.5. Maßnahmen bei Nachweis eines Kalbes mit Virämie Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat. Die biologische Mutter des Kalbes muss einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden. Ist das Resultat positiv, müssen alle Nachkommen dieser Kuh, die noch in der Herde anwesend sind, einer virologischen Nachsuche des BVD-V unterzogen werden, es sei denn, sie wurden bereits im Rahmen eines von der ARSIA anerkannten Nachsuche-Protokolls getestet. Ist das Resultat negativ, empfehlen wir den Wechsel zum Schema der Ausrottung, Typ « BN1 » und die Durchführung einer kompletten Nachsuche-Bilanz, um den Ursprung der Infektion zu finden. 4. Nachsuche anhand der abortierten Föten Dieser Punkt ist nur anwendbar, wenn der Tierhalter sich für das Schema « N3M » entschieden hat. Alle abortierten Föten müssen einer direkten virologischen Nachsuche der BVD-V unterzogen werden, so wie es im Rahmen des « offiziellen Protokolls » zur Diagnose der Fehlgeburten Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar Tierhalter Seite 4 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN vorgeschlagen wird. In Ermangelung, muss, im Falle einer Fehlgeburt, mindestens eine virologische Nachsuche des BVD-V anhand der Kuh, die verworfen hat durchgeführt werden, außer, wenn diese bereits einer solchen Nachsuche unterzogen wurde. 5. Procédure en cas d’introduction de nouveaux animaux 5.1. Einfuhr eines jeden Tieres Der Tierhalter verpflichtet sich, bei jedem Tier, dass in die Herde eingeführt wird, eine virologische Nachsuche des BVD-V innerhalb von 5 Tagen nach dem Ankauf durchzuführen, sowie eine serologische Nachsuche der IBR, der Paratuberkulose und der Neosporose, wie es das Protokoll « Kit Ankauf » vorsieht und das vom Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse finanziell unterstützt wird. Bis zum Erhalt der Resultate der virologischen Nachsuche, muss jedes eingeführte Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden. 5.2. Zusätzliche Maßnahmen bei Einfuhr von trächtigen Tieren Zusätzlich zu den Analysen, die unter Punkt 5.1 aufgeführt sind, ist es ratsam, eine serologische Nachsuche des BVD-V (Nachweis der Antikörper) bei jedem weiblichen Tier durchführen zu lassen, dass in die Herde eingeführt wird und beim Ankauf älter als 14 Monate ist. Bei negativem Resultat auf diesen Test sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig. Im gegenteiligen Fall, muss jedes Kalb, dass ein solches Tier zur Welt bringt und das innerhalb von 8 Monaten nach dem Ankaufsdatum geboren wird, einer virologischen Nachsuche unterzogen werden, selbst wenn die Geburt nach dem Ende der Phase der systematischen Nachsuche bei der Geburt, wie unter Punkt 3.2 aufgeführt, erfolgt. 5.3. Maßnahmen im Falle einer positiven virologischen Nachsuche beim Ankauf Das Tier muss mittels eines Test ELISA Antigene BVD auf Blut kontrolliert werden, mindestens 21 Tage nach der ersten Probe, um den Verkauf zu annullieren, sollte die zweite Analyse den permanenten Charakter der Virämie bestätigen, wie es im K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren vorgesehen ist. Bis zum Erhalt der Resultate des zweiten Tests muss das Tier vom Rest der Herde getrennt gehalten werden. 6. Definition eines GESUNDEN Tieres – Nachsuche-Protokolle, die von der ARSIA anerkannt sind Die virologischen BVD-V Nachsuche-Protokolle können Änderungen unterzogen werden, je nach der Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Leistungen der Diagnose-Kits. Daher werden die Protokolle, die im Rahmen dieses Abkommens anerkannt sind, auf der Internet Seite der ARSIA veröffentlicht (www.arsia.be) - Dokument: « Von der ARSIA anerkannte Protokolle zur virologischen Nachsuche des BVD-V ». 7. Definition eines Rindes mit Virämie (Viren im Blut) Ein Rind mit Virämie ist ein Tier, welches ein positives oder nicht interpretierbares Resultat auf einen virologischen Test zur Nachsuche des BVD-V aufweist. Jedes Tier, das Viren im Blut aufweist, wird grundsätzlich als « permanent infiziert» mit dem BVD-V angesehen (permanent infiziert Rind oder « PI »). Wenn ein solches Rind negativ auf einen virologischen Test reagiert, anhand einer neuen Probe, so verliert das Tier den « PI » Charakter und wird als vorübergehend infiziert (mit dem BVD-V) betrachtet. 8. Zukunft der Tiere mit Virämie Jedes permanent infiziert nachgewiesene Rind darf auf keinen Fall in einen anderen Betrieb verkauft werden und eventuell eine andere Herde anstecken. Diese Tiere müssen eingeschläfert oder nach der Mast geschlachtet werden. Die ARSIA kontrolliert regelmäßig den Werdegang dieser Tiere. Stellt die ARSIA fest, dass diese Klausel nicht eingehalten wird, hat sie das Recht: • Den Ankäufer sofort über den infizierten Charakter des Tieres zu benachrichtigen, damit er die Möglichkeit hat, seine Tiere zu schützen und die notwendigen Untersuchungen durchzuführen, um den Verkauf zu annullieren, laut K.E. vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel beim Verkauf oder Austausch von Haustieren; • Dem Tierhalter den Betrag der gewährten Ermäßigungen nachträglich in Rechnung zu stellen; • Dieses Abkommen zu beenden. Dieser Punkt ist nicht anwendbar für die Rinder, die beim Ankauf als permanent infiziert nachgewiesen wurden und deren Verkauf im Rahmen des KE vom 24. Dezember 1987 bezüglich der Wandlungsmängel annulliert wurde. Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar Tierhalter Seite 4 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN 9. Vorzugstarif Im Rahmen dieses Abkommens profitiert der Tierhalter von: - einer Ermäßigung von 1.00 € o. MwSt. auf die Ohrmarken mit Stanzfunktion; - einer Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. auf die Tests der virologischen Nachsuche des BVD-V, zusätzlich zu der Ermäßigung die jeder Tierhalter erhält, der den solidarischen Mitgliedsbeitrag der ARSIA entrichtet hat; - einer zusätzlichen Ermäßigung von 1.50 € o. MwSt. zu der Ermäßigung von 11.32 € o. MwSt., die der Gesundheitsfonds Tier im Rahmen des « Kit Ankauf » gewährt. Zur Information: die Tarife der ARSIA für die Ohrmarken mit Stanzfunktion, die BVD Analysen und den Kit Ankauf belaufen sich am 1. Januar 2012 auf: Virologische Nachsuche des BVD-V mit Hautbiopsie E.P. o. MwSt. E.P. o. MwSt. (Tierhalter Mitglied für die «Versicherung» Unterzeichner ARSIA) des Abkommens 7.50 € 6.00 € Virologische Nachsuche des BVD-V mit Serum o. kompl. Blut 7.50 € 6.00 € Paar Ohrmarken mit Stanzfunktion (inkl. frankierte Umschläge) 3.90 € 2.90 € Kit «Ankauf» (einschl. Ermäßigung Gesundheitsfonds) 8.50 € 7.00 € NB: Die ARSIA ist nicht vertraglich an diese Endbeträge gebunden, daher können sie sich ändern (jährliche Indexierung). 10. Wechsel des Sanitär-Verantwortlichen und Aufgabe der Herde Bei einem Wechsel des Sanitär Verantwortlichen der Herde Nr. während der Dauer dieses Abkommens, erbt der neue Tierhalter automatisch die Rechte und Pflichten dieses Vertrags. Bei Aufgabe der Aktivitäten der Herde vor dem Ende des Abkommens muss der Tierhalter der ARSIA das nicht benutzte Material zur Identifizierung und Probenentnahme gemäß den Bestimmungen des Dienstes « Identifizierung und Registrierung » zurücksenden. Die ARSIA beendet anschließend das Abkommen und erstattet dem Tierhalter die Kosten des zurückgesandten Materials zurück, vorausgesetzt, dieses ist in einwandfreiem Zustand. 11. Ende des Abkommens Dieses Abkommen endet erst dann, wenn die folgenden 4 Bedingungen erfüllt sind: Das gewählte Nachsuche-Schema wurde bis zum Ende verfolgt; Alle als infiziert nachgewiesenen Tiere wurden eliminiert; Alle Kälber, die im Laufe von 12 Monaten nach dem Datum der Eliminierung des letzten permanent infizierten Tieres geboren wurden, sind virologisch auf das BVD-V untersucht worden und haben negativ reagiert. Alle Ohrmarken « zur Biopsie », die im Rahmen dieses Abkommens erworben wurden, sind entweder eingezogen oder der ARSIA zurückgesandt worden und die damit verbundenen Hautproben wurden analysiert. 12. Wahl der Nachsuche-Strategie und Aufwertung der vorherigen Nachsuchen Ich, Unterzeichneter, erkläre, den solidarischen Mitgliedsbeitrag der ARSIA entrichtet zu haben und entscheide mich für das Schema der Nachsuche des Typs « BN1 » (Bilanz + Kälber während 1 Jahr) Eine komplette Bilanz zur Nachsuche des BVD-V mit Referenz Nr. ……………………………… wurde bereits durchgeführt; Es wurde noch keine Bilanz zur Nachsuche durchgeführt: das Schema der Nachsuche des Typs « N3M » (Kälber während 3 Jahren + Mütter der positiven Kälber) Ausgestellt in doppelter Ausführung zu Dr. Vet. Houtain Jean-Yves Gesundheitsverwaltung der ARSIA , den …………………………………… Sanitär Verantwortlicher der Herde Vertrag Bekämpfungsplangegen die BVD-V(V. 1.1) Exemplar Tierhalter Seite 4 von 4 Vertrag unterschrieben zurückzusenden, per Fax an die 04/239.95.11, oder per Post an: ARSIA-VoG Gesundheitsverwaltung Av. A. Deponthière, 40 4431 LONCIN