Gesetzliche Regelung der Haustürschliessung im Mehrfamilienhaus

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Gesetzliche Regelung der
Haustürschliessung im Mehrfamilienhaus
Oktober 2015
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Schluss mit der Unsicherheit.
Jetzt ist es amtlich: Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht mehr
abgeschlossen werden.
Was in öffentlichen Gebäuden schon längst gesetzlich geregelt ist, gilt nun auch für den privaten
Bereich. Die Notfallregelung in Mehrfamilienhäusern bei Not- bzw. Paniksituationen. Das LG Frankfurt
am Main, entschied nun ganz aktuell (AZ: 2-13 S 127/12, 12.05.2015), dass Haustüren nicht
abgeschlossen/verriegelt werden dürfen, wenn damit die Flucht der Bewohner oder Besucher im
Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur mit einem Schlüssel möglich ist. Denn gerade in
Paniksituationen ist der rettende Schlüssel oft nicht zur Hand.
Mit diesem Urteil ist die Forderung in vielen Hausordnungen hinfällig, dass die Haustür in der Zeit von
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr abgeschlossen werden muss. Diese Pflicht zum Türabschließen ist somit
juristisch unwirksam und unzulässig.
Die gute Nachricht ist, dass trotz der Neuregelung die Forderungen nach uneingeschränkter
Sicherheit und hohem Komfort auch zukünftig erfüllt werden können. Die Lösung sind moderne,
speziell entwickelte Panikverschlüsse für Flucht- und Rettungswege. Sie erlauben, dass die Tür
verriegelt sein darf, da sie von innen ohne Schlüssel geöffnet werden kann. FUHR – der Spezialist für
Fenster- und Türbeschläge – bietet hier ein breites Spektrum an Verriegelungslösungen für jede
Anforderung in Mehrfamilienhäusern. Angefangen vom Panik-Einsteckschloss über PanikMehrfachverriegelungen, Automatik-Mehrfachverriegelungen bis hin zu vollmotorischen
Mehrfachverriegelungen mit integrierter Panikfunktion.
FUHR Verriegelungslösungen haben sich im harten Praxisalltag bewährt und setzen mit Ihrer Qualität
Maßstäbe. Beispielsweise hinsichtlich der Zuverlässigkeit und langen Lebensdauer. Dauertests mit
mindestens 200.000 Betätigungen belegen das. Zusätzlich sind sie zertifiziert gemäß der
europäischen Fluchttürnormen EN 179/EN 1125.
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Abbildung 1: FUHR_PR_Haustür_Panik.jpg
Intelligente Lösungen für die Sicherung der Haustür in Mehrfamilienhäusern mit integrierter
Fluchtmöglichkeit. Vom einfachen Panik-Eisteckschloss bis zur vollmotorischen
Mehrfachverriegelung mit Panikfunktion.
FUHR Panikverschlüsse bieten auch im verriegelten Zustand die sichere Flucht im Notfall durch eine
einfache Drückerbetätigung. Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer sind durch Tests mit mindestens
200.000 Betätigungen bestätigt – zertifiziert gemäß der europäischen Fluchttürnormen
EN 179/EN1125.
Abbildung 2: FUHR_PR_Haustür_Panik_autotronic 834P.jpg
Automatik-Panik-Mehrfachverriegelung mit Motor-Entriegelung
Automatisch ein Maximum an Sicherheit und Komfort: Beim Schließen der Tür fahren automatisch
zwei stabile Fallenriegel und der Mittenriegel aus und verriegeln die Tür immer
versicherungstechnisch. Ein Abschließen ist somit nicht erforderlich und kann auch nicht mehr
vergessen werden. Das Öffnen der Tür erfolgt mühelos über eine Drückerbetätigung, bequem über
eine Gegensprechanlage oder über ein Zutrittskontrollsystem. Auch der Anschluss eines elektrischen
Drehtürantriebs ist problemlos möglich. Das Schloss ist von der VdS Schadenverhütung GmbH
zertifiziert worden.
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Abbildung 3: FUHR_PR_Haustür_Panik_multitronic 881/881GL.jpg
Vollmotorische Mehrfachverriegelung mit integrierter Panikfunktion
multitronic 881/881GL
Für den Komfortliebhaber empfiehlt sich diese vollmotorische Panik-Mehrfachverriegelung. Der
patentierte Doppelmotor sorgt beim Schließen der Tür für einen kraftvollen Verschluss aller
Verriegelungspunkte. Eine Öffnung ist hier sowohl über den Drücker als auch über ein
Zutrittskontrollsystem oder eine Gegensprechanlage möglich. Der optionale Anschluss eines
elektrischen Drehtürantriebs bietet zusätzlichen Komfort. Auch weitere Anschlussmöglichkeiten,
wie z. B. an ein Gebäudemanagementsystem oder eine Einbruchmeldeanlage, sind serienmäßig
gegeben. Selbst eine Tagesfallen- oder Dauer-Auf-Funktion ist ganz einfach zu realisieren.
Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, liegen alle Bildrechte bei
CARL FUHR GmbH & Co. KG, Heiligenhaus.
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