Gesetzliche Regelung der Haustürschliessung im Mehrfamilienhaus Oktober 2015 Seite 1 von 4 Schluss mit der Unsicherheit. Jetzt ist es amtlich: Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen nachts nicht mehr abgeschlossen werden. Was in öffentlichen Gebäuden schon längst gesetzlich geregelt ist, gilt nun auch für den privaten Bereich. Die Notfallregelung in Mehrfamilienhäusern bei Not- bzw. Paniksituationen. Das LG Frankfurt am Main, entschied nun ganz aktuell (AZ: 2-13 S 127/12, 12.05.2015), dass Haustüren nicht abgeschlossen/verriegelt werden dürfen, wenn damit die Flucht der Bewohner oder Besucher im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur mit einem Schlüssel möglich ist. Denn gerade in Paniksituationen ist der rettende Schlüssel oft nicht zur Hand. Mit diesem Urteil ist die Forderung in vielen Hausordnungen hinfällig, dass die Haustür in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr abgeschlossen werden muss. Diese Pflicht zum Türabschließen ist somit juristisch unwirksam und unzulässig. Die gute Nachricht ist, dass trotz der Neuregelung die Forderungen nach uneingeschränkter Sicherheit und hohem Komfort auch zukünftig erfüllt werden können. Die Lösung sind moderne, speziell entwickelte Panikverschlüsse für Flucht- und Rettungswege. Sie erlauben, dass die Tür verriegelt sein darf, da sie von innen ohne Schlüssel geöffnet werden kann. FUHR – der Spezialist für Fenster- und Türbeschläge – bietet hier ein breites Spektrum an Verriegelungslösungen für jede Anforderung in Mehrfamilienhäusern. Angefangen vom Panik-Einsteckschloss über PanikMehrfachverriegelungen, Automatik-Mehrfachverriegelungen bis hin zu vollmotorischen Mehrfachverriegelungen mit integrierter Panikfunktion. FUHR Verriegelungslösungen haben sich im harten Praxisalltag bewährt und setzen mit Ihrer Qualität Maßstäbe. Beispielsweise hinsichtlich der Zuverlässigkeit und langen Lebensdauer. Dauertests mit mindestens 200.000 Betätigungen belegen das. Zusätzlich sind sie zertifiziert gemäß der europäischen Fluchttürnormen EN 179/EN 1125. Seite 2 von 4 Abbildung 1: FUHR_PR_Haustür_Panik.jpg Intelligente Lösungen für die Sicherung der Haustür in Mehrfamilienhäusern mit integrierter Fluchtmöglichkeit. Vom einfachen Panik-Eisteckschloss bis zur vollmotorischen Mehrfachverriegelung mit Panikfunktion. FUHR Panikverschlüsse bieten auch im verriegelten Zustand die sichere Flucht im Notfall durch eine einfache Drückerbetätigung. Zuverlässigkeit und lange Lebensdauer sind durch Tests mit mindestens 200.000 Betätigungen bestätigt – zertifiziert gemäß der europäischen Fluchttürnormen EN 179/EN1125. Abbildung 2: FUHR_PR_Haustür_Panik_autotronic 834P.jpg Automatik-Panik-Mehrfachverriegelung mit Motor-Entriegelung Automatisch ein Maximum an Sicherheit und Komfort: Beim Schließen der Tür fahren automatisch zwei stabile Fallenriegel und der Mittenriegel aus und verriegeln die Tür immer versicherungstechnisch. Ein Abschließen ist somit nicht erforderlich und kann auch nicht mehr vergessen werden. Das Öffnen der Tür erfolgt mühelos über eine Drückerbetätigung, bequem über eine Gegensprechanlage oder über ein Zutrittskontrollsystem. Auch der Anschluss eines elektrischen Drehtürantriebs ist problemlos möglich. Das Schloss ist von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert worden. Seite 3 von 4 Abbildung 3: FUHR_PR_Haustür_Panik_multitronic 881/881GL.jpg Vollmotorische Mehrfachverriegelung mit integrierter Panikfunktion multitronic 881/881GL Für den Komfortliebhaber empfiehlt sich diese vollmotorische Panik-Mehrfachverriegelung. Der patentierte Doppelmotor sorgt beim Schließen der Tür für einen kraftvollen Verschluss aller Verriegelungspunkte. Eine Öffnung ist hier sowohl über den Drücker als auch über ein Zutrittskontrollsystem oder eine Gegensprechanlage möglich. Der optionale Anschluss eines elektrischen Drehtürantriebs bietet zusätzlichen Komfort. Auch weitere Anschlussmöglichkeiten, wie z. B. an ein Gebäudemanagementsystem oder eine Einbruchmeldeanlage, sind serienmäßig gegeben. Selbst eine Tagesfallen- oder Dauer-Auf-Funktion ist ganz einfach zu realisieren. Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, liegen alle Bildrechte bei CARL FUHR GmbH & Co. KG, Heiligenhaus. Seite 4 von 4