Welche r Ih t a h e b r a F Haus? FORUM Energieausweis für Wohngebäude info 10 Wegweiser zur effizienten Modernisierunug für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Ein Gütesiegel für energetische Effizienz Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat den Energieausweis für bestehende Gebäude verbindlich eingeführt. Er muss künftig vorliegen, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. So können sich Miet- oder Kaufinteressenten ein Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen und es mit anderen Immobilien vergleichen. Aber auch der Eigentümer erhält durch den Ausweis wichtige Informationen: Er kann sehen, wo seine Immobilie energetische Schwachstellen hat und wo sinnvolle Möglichkeiten zur Energieeinsparung stecken. Bei Neubauten ist der Energieausweis schon seit 2002 vorgeschrieben. Er muss vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Jetzt gilt die Energieausweis-Pflicht auch im Gebäudebestand. Denn hier liegen besonders große Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz. Neubauten kommen heute mit 40 bis 80 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aus. In älteren Wohngebäuden liegt der jährliche Verbrauch dagegen zwischen 150 und 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Dabei könnten sie bei entsprechender Sanierung eine weit günstigere Energiebilanz erreichen. Techniken für die energieeffiziente Gebäudesanierung sind seit langem vorhanden und erprobt. Moderne System- und Anlagentechnik für die Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der Energieausweis für bestehende Gebäude enthält drei wesentliche Aussagen: Kennwerte für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes Vergleichswerte für typische andere Gebäude Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz 2 Bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Ein topaktuelles Thema Der neue Energieausweis kommt zur richtigen Zeit. Denn beim Thema Energieeffizienz und Heizkosten gibt es derzeit sehr viel Bewegung. Steigende Energiepreise belasten die Verbraucher immer stärker und sorgen für große Verunsicherung. Gleichzeitig setzt die Umweltpolitik ganz klare Akzente, um vor allem die klimabelastenden CO2-Emissionen zu reduzieren. Neue Gesetze und Verordnungen sollen den Heizenergieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöhen. Flankierend wird energiebewusstes Bauen und Sanieren durch staatliche Programme nachhaltig gefördert. Im Bereich der EU fließen mehr als 40 % des Primärenergieverbrauchs in die Heizung und Warmwasserbereitung. Dadurch werden etwa 20 % des gesamten CO2-Ausstoßes in den EULändern verursacht. Um das große Potenzial zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebestand stärker auszuschöpfen, wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) beschlossen, die als zentrales Instrument zur Verbraucherinformation den Energieausweis vorsieht. Die EPBD wird in Deutschland durch das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Vor diesem Hintergrund spielt die energetische Effizienz von Gebäuden eine immer größere Rolle. Aktuelle Untersuchungen zeigen: Viele Hausbesitzer würden gern die energetische Qualität ihrer Immobilie verbessern, um die Energiekosten besser „in den Griff zu bekommen“. Aber oft wissen sie nicht, wie. Hier kann der Energieausweis wichtige Unterstützung leisten. Die Praxis zeigt, dass in vielen Gebäuden und Heizungsanlagen beachtliche Energiesparpotenziale stecken. Auch bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Wer einen Mietoder Kaufvertrag unterschreibt, will möglichst genau wissen, welche Belastungen auf ihn zukommen. Die Wohnnebenkosten sind in den zurückliegenden Jahren massiv gestiegen. Dabei machen Heizung und Warmwasserbereitung den weit größten Posten aus: Im Schnitt werden in Privathaushalten dafür 80 bis 90 % der eingesetzten Energie aufgewendet. Der Energieausweis kann damit zu einer wichtigen Entscheidungshilfe werden, bei der Anmietung oder beim Immobilienkauf ebenso wie bei der Modernisierung. Denn bei den aktuellen Energiepreisen können sich Investitionen in die Energieeffizienz – vor allem der Einbau eines modernen, sparsamen und umweltschonenden Heizsystems – schnell auszahlen, und zwar gleich mehrfach: Durch den geringeren Energieverbrauch sinken die Nebenkosten. Gleichzeitig steigt der Wohnkomfort, die Immobilie gewinnt insgesamt an Marktwert. Ein sparsames, fachgerecht modernisiertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber nichtsanierten Objekten mit hohem Energieverbrauch haben. Der Energieausweis dokumentiert und bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden nach einheitlichen Kriterien. Dadurch macht er Immobilien untereinander vergleichbar. Der Ausweis zeigt die Energieverluste der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie die verursachten CO2-Emissionen auf. So wird die energetische Qualität von Häusern „sichtbar“. Ist eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich, muss der Energieausweis objektbezogene Modernisierungstipps zur Gebäudesubstanz (Keller-, Dach- und Wärmedämmung) sowie zur Heizungsanlage (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung) enthalten. 3 Der Energieausweis muss künftig auf Verlangen eines Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden. Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis Wann wird der Energieausweis gebraucht? Hauseigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn ein bestehendes Gebäude (bzw. eine Wohnung darin) verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll, also ein Nutzerwechsel ansteht. Der Energieausweis ist dabei für alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude Pflicht, nur denkmalgeschützte Gebäude sind davon ausgenommen. Er muss nicht für selbst genutzte Gebäude oder bei bestehenden Verträgen ausgestellt werden. Der Ausweis wird außerdem benötigt, wenn ein Gebäude mit staatlichen Fördermitteln (z. B. von der KfW) modernisiert werden soll. Wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis wird stets nur für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen! Wie wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt? Zur energetischen Bewertung wird die Energieeffizienz des Gebäudes beurteilt, und im Verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis ermittelt und ausgewiesen. Basis für die Ausstellung ist entweder der tatsächliche Energieverbrauch oder der berechnete Energiebedarf. Je kleiner der Wert, desto höher ist die Energieeffizienz des Gebäudes. Wie wird der Energieausweis erstellt? Ansätze zur Ermittlung der energetischen Qualität von Wohngebäuden Verbrauchsorientierter Ausweis 4 Bedarfsorientierter Ausweis Energiekennzahl: Erfasster Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung Energiekennzahl: Berechneter spezifischer End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung Basis: Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre / Abrechnungsperioden (z. B. aus Heizkostenabrechnungen) Basis: Erfassung und Bewertung von energetischen Daten zur Gebäudekonstruktion (Außenwände, Dach, Fenster…) und zur Anlagentechnik Der verbrauchsbasierte Ausweis orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen Energieverbrauch des Objekts. Hier werden mindestens die letzten 3 Heizperioden betrachtet, um das individuelle Nutzerverhalten und Witterungseinflüsse anzugleichen. Der bedarfsbasierte Ausweis beurteilt die vorhandene Gebäude- und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, und bei Berücksichtigung von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. 0 50 niedrig 100 150 200 250 300 Modernisierungsbedarf Welchen Energieausweis braucht man? Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die bis zum 1.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert wurden und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben. Für sie besteht Wahlfreiheit. Für alle Wohngebäude, die ab 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben, kann ebenfalls zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden. Generell gilt: ein Verbrauchsausweis ist optimal für die Vermietung und den Verkauf von Gebäuden. Wer umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen plant, erhält über eine Energieberatung und einen Bedarfsausweis wichtige grundlegende Informationen. Auch wer staatliche Fördermittel zur Sanierung nutzen will, benötigt einen Bedarfsausweis. 350 400 450 500 entschieden zu hoch Wie sieht der Energieausweis aus? Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden einheitliche Energieausweis-Formulare für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt. - Ein zentrales Element des Energieausweises ist die Energieskala die anhand der farbigen Abstufung auf einem Blick deutlich macht, wo das betreffende Gebäude energetisch einzuordnen ist. Sie enthalten auf vier Seiten folgende Informationen: Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr, Gebäudehülle und Anlagentechnik Kennwerte zur Gesamtenergieeffizienz des Objektes Vergleichswerte zu anderen Gebäuden Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Der Energieausweis für bestehende Gebäude darf nur von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten* ausgestellt werden. Dazu gehören z. B. - Architekten, Ingenieure - Handwerksmeister (z. B. aus dem Sanitär- und Heizungsfachhandwerk) mit entsprechender Zusatzqualifikation - Energieberater, z. B. so genannte »Vor-Ort-Berater« mit BAFA-Registrierung oder »Gebäude-Energieberater des Handwerks« * Die Anforderungen an Energieausweis-Aussteller sind in § 21 der EnEV 2009 festgelegt. Wann wird welcher Energieausweis benötigt? Bestehendes Gebäude bei unveränderter Nutzung kein Energieausweis erforderlich nein Neubau bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung Gebäude mit bis zu vier Wohnungen ja nein Errichtung vor 1978 ja ja Gebaut oder modernisiert nach der Wärmeschutzverordnung 1977 nein Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs oder des Bedarfs erforderlich Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs erforderlich 5 Verzeichnisse der zugelassenen Aussteller können z. B. online unter www.vdzev.de, über die Handwerkersuche des ZVSHK (www.wasserwaermeluft.de) oder unter www.bafa.de oder beim Deutschen Energieberater-Netzwerk unter www.den-ev.de abgerufen werden. Der Aussteller muss den Energieausweis eigenhändig unterzeichnen und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen. Was kostet ein Energieausweis? Für die Ausstellung gibt es keine verbindlichen Preisvorgaben. Die genauen Kosten hängen maßgeblich von der Größe des Gebäudes ab. Zur Orientierung kostet ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ca. 50 Euro (inkl. MwSt.), der Bedarfsausweis wird in der Regel ab ca. 300 Euro (inkl. MwSt.) angeboten. Je nach Umfang einer darauf aufbauenden Beratung können entsprechend höhere Kosten entstehen. Ein verbindliches Angebot vom Energieberater im Voraus hilft. 6 Gemeinsam kann im Vorfeld festgelegt werden, welche Leistungen sinnvoll und notwendig sind. Die Kosten muss grundsätzlich der Eigentümer des Gebäudes tragen; eine Umlage auf die Mietparteien ist nicht möglich. Wie lange ist der Ausweis gültig? Beide Ausweisvarianten sind ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Wer sein Gebäude energetisch modernisiert, sollte sich einen neuen Ausweis ausstellen lassen, um die verbesserten Werte bei Vermietung oder Verkauf nachweisen zu können. Ein Folgeausweis ist in der Regel preisgünstiger, weil die Datenaufnahme und Beratung schon erfolgt sind. Beim Bedarfsausweis machen sich energetische Verbesserungen sofort bemerkbar, beim Verbrauchsausweis sind sie erst nach drei Jahren in vollem Umfang sichtbar. Das gilt auch für Energieausweise, die vor dem 1. Juli 2008 erstellt worden sind, wenn sie den Anforderungen der EnEV entsprechen. Welche Rechtswirkung hat der Energieausweis? Der Ausweis dient lediglich der Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung ist nicht verpflichtend. Ebenso können später die Miete oder der Kaufpreis nicht angefochten werden, wenn sich herausstellt, dass der Energieverbrauch höher ausfällt als im Energieausweis angegeben. Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Energieausweises benötigt? Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 4 Jahre / 3 Heizperioden Für den Bedarfsausweis: - Grundriss- und Ansichtszeichnungen des Gebäudes - Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Energieträger, Kesselart, Leistung, Abgasverlust) - Angaben zur Warmwasserversorgung Falls vorhanden: Baubeschreibung, Detailzeichnungen von Außenwänden / Mauerwerk und Dachaufbau – Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungen (Angebote, Rechnungen) Auf einen Blick ist zu erkennen, wie das Gebäude energetisch zu bewerten ist. Steht der Pfeil im grünen Bereich, bedeutet das: Der ermittelte Energiebedarf bzw. Energieverbrauch ist recht niedrig. Das sagt der Energieausweis aus Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt. Somit enthält er objektive, verbrauchsunabhängige Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle von Fenstern, Wänden oder Dachflächen, die verwendeten Baumaterialien und Dämmung, ausgeführte Bauweise und Konstruktionen berücksichtigt. In die Berechnung fließen außerdem Eigenschaften der Heizungsanlage (ob z. B. ein Heizkessel mit Brennwerttechnik, eine Wärmepumpe oder andere regenerative Energien verwendet werden) und ggf. der vorhandenen Lüftungstechnik ein. Aus diesen Daten wird dann ermittelt, wie viel Energie für das Gebäude – bei durchschnittlichen Klima- und Nutzungsbedingungen – benötigt wird. Als Kennzahl gibt der Bedarfsausweis den Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung sowie den Primärenergiebedarf* an, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes abbildet. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert einen witterungsbereinigten, standardisierten Verbrauchswert. Der tatsächliche Verbrauch kann, ähnlich wie bei einem Auto, nutzerund wetterabhängig abweichen. Da aber alle Gebäude unter gleichen Bedingungen betrachtet werden, sind sie direkt miteinander vergleichbar. Der verbrauchsorientierte Ausweis bewertet den tatsächlich angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieverbrauchsrechnungen der letzten drei Heizperioden. In Mehrfamilienhäusern werden dabei ggf. längere Wohnungsleerstände berücksichtigt. Der ermittelte Energiekennwert enthält die Verbräuche für Beheizung und zentrale Warmwasserbereitung, und spiegelt so das Nutzerverhalten der Gebäudebewohner wider, da der Heiz- und Warmwasserverbrauch durch beispielsweise individuelle Raumtemperaturen und Lebensgewohnheiten beeinflusst wird. Wichtig ist, dass die Zahlen eines verbrauchsbasierten Energieausweises nicht direkt mit den berechneten Werten des bedarfsorientierten Ausweises verglichen werden kann. Da beim bedarfsorientierten Ausweis eine Datenaufnahme des Gebäudes erfolgt, können hier konkrete und fundierte Modernisierungsempfehlungen für das Objekt gegeben werden. Dies ist ein deutlicher Unterschied zum verbrauchsorientierten Ausweis. Da bei diesem das Gebäude nicht detailliert betrachtet wird, können nur allgemeine Empfehlungen gegeben werden, die nicht notwendigerweise für das betrachtete Objekt sinnvoll sind. Im Rahmen einer Energieberatung lassen sich aus dem bedarfsorientierten Ausweis verschiedene Sanierungsszenarien ableiten und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch vergleichen. Auf einen Blick ist zu erkennen, wie das Gebäude energetisch zu bewerten ist. Steht der Pfeil im grünen Bereich, bedeutet das: Der ermittelte Energiebedarf bzw. Energieverbrauch ist recht niedrig. *) Der Primärenergiebedarf gibt den Gesamtenergiebedarf für die Beheizung, Warmwasserversorgung und Klimatisierung eines Gebäudes an. Er berücksichtigt auch den Energiebedarf der Prozesskette auf dem Weg von der Energiequelle zum Gebäude (z.B. für Aufbereitung und Transport). Dieser Aufwand fließt in den so genannten Primärenergiefaktor für den jeweiligen Energieträger ein. 7 So sieht der Energieausweis aus (Titelseite/Beispiel) 16.07.2018 freistehendes Einfamilienhaus Musterstr. 55, 01234 Musterstadt Einfamilienhaus 1982 1982 1 162 m2 Qualifizierter Energieberater 8 Seite 2 des Bedarfsausweises (Beispiel) 76,8 303,2 340,7 0,81 340,7 163,3 Erdgas E Strom-Mix 214,3 0,70 84,4 4,5 298,7 4,5 9 Ausgangssituation • Endenergieverbrauch vor der Modernisierung 303 kWh/m2·a 0 50 100 150 Endenergieverbrauch • nach der Modernisierung 200 250 300 350 400 450 500 174 kWh/m2·a Wegweiser zur energetischen Modernisierung Ein integraler Bestandteil des Energieausweises sind Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Auf einem separaten Blatt gibt der Aussteller an, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann und wie stark dadurch der Primärenergiebedarf sowie die CO2-Emissionen gesenkt werden. Damit kann der Ausweis keine umfassende Energieberatung ersetzen. Die Modernisierungstipps haben auch keinen verbindlichen Charakter, sondern sind lediglich als Empfehlung gedacht. Sie können dem Gebäudeeigentümer aber wichtige Impulse geben, über eine energetische Sanierung nachzudenken, und liefern ihm konkrete Entscheidungshilfen für sinnvolle Schritte. Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Der optimale energetische Effekt lässt sich durch eine Verbindung von beidem erreichen.* Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist die Heizungserneuerung, das heißt der Einbau moderner, energiesparender Anlagentechnik in vielen Fällen das wirkungsvollste Instrument. Wichtig ist dabei, das gesamte System von Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübertragung mit allen zugehörigen Komponenten zu betrachten. Sie alle haben Einfluss auf den Energieverbrauch und bieten gute Ansatzpunkte, Energie und Geld zu sparen, ohne den Komfort zu reduzieren. * Mehr darüber in der VdZ Info 11: Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung 10 Praxisbeispiel: Empfehlungen zur Modernisierung der Heizungsanlage Auf den Seiten 8 und 9 ist der bedarfsorientierte Energieausweis für ein typisches Praxisbeispiel (Einfamilienhaus, Baujahr 1982, Gebäudenutzfläche ca. 160 m2) abgebildet. Nachfolgend wird aufgezeigt: Welche Empfehlungen für eine kostengünstige Modernisierung lassen sich in diesem Beispielfall aus der energetischen Bewertung der vorhandenen Heiztechnik ableiten? Welchen Energieeinspareffekt würde die Umsetzung der Empfehlungen bringen? • Zentrale Warmwasserbereitung, mäßig gedämmter Speicher (Baujahr vor 1986) • Mäßig gedämmte Heizungsrohrleitungen und Warmwasser-Zirkulationsleitung Modernisierungsbeispiel • Austausch des Kessels gegen modernen Brennwertkessel (Aufstellung im Keller) • Solare Trinkwassererwärmung • Systemoptimierung Ausgangszustand • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage • Standardheizkessel (Öl/Gas, Baujahr vor 1987) • Neue, geregelte, korrekt eingestellte Pumpe (Effizienzklasse A) • Heizkreis 70/55 °C (nicht optimiert) • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserverteilleitungen • Ungeregelte, überdimensionierte Pumpe • Neue Thermostatventile • Heizkörper mit veralteten Thermostatventilen Wie hoch sind die Einsparpotenziale pro Jahr? Ist-Zustand Primärenergiebedarf* [kWh/m2 · a] Endenergiebedarf* [kWh/m2 · a] CO2-Emissionen [kg/m2 · a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand (Energiebedarf und CO2-Emissionen) 340,7 303,2 76,8 Energiekosten** Einsparung Energiekosten (pro Jahr) 3.289 €*** Modernisierungsbeispiel 198,3 174,9 44,8 ca. 42 % 1.924 €*** 1.365 € * einschließlich Hilfsenergie (Strom) ** zugrunde gelegte spezifische Energiekosten: Heizöl/Erdgas 0,065 €/kWh(Hi), Strom 0,21 €/kWh ***bei Erdgas jeweils zuzüglich Grundpreis 205 €/a Genereller Hinweis: Werden ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Dach) erforderlich, dann sollte gleichzeitig der bauliche Wärmeschutz durch eine zusätzliche Dämmung oder den Einbau wärmeschutztechnisch optimierter Bauteile verbessert werden. Beim normierten Heizungs-Check werden alle Komponenten der Anlage von einem SHK-Fachbetrieb begutachtet und bewertet. Aufschlussreich: Der normierte Heizungs-Check nach DIN EN 15378 Eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Heizungsanlagen in punkto Energieeffizienz und Modernisierungsbedarf unter die Lupe zu nehmen, bietet der neue Heizungs-Check. Dabei begutachtet ein SHK-Fachbetrieb die einzelnen Anlagenkomponenten (Kessel, Abgasanlage, Umwälzpumpe, Verteilungsleitungen, Heizflächen, Regelung) und bewertet sie im Blick auf ihre energetische Qualität mit Punkten. Je höher die Punktzahl, desto höher ist das Energieeinsparpotenzial und desto mehr lohnt sich die Modernisierung. Eine große Felduntersuchung mit dem normierten Heizungs-Check an über 500 Heizungsanlagen hat überzeugend nachgewiesen, welche Einsparpotenziale in der energetischen Verbesserung der häuslichen Wärmeversorgung stecken. Nur 10 % der Anlagen waren energetisch auf dem optimalen Stand, bei 50 % wurden erhebliche Optimierungsmöglichkeiten festgestellt, 25 % erwiesen sich als vollständig sanierungsbedürftig. Beispielsweise war beinahe jeder 2. Kessel überdimensioniert. Bei neun von zehn Anlagen verbrauchte die Umwälzpumpe zu viel Strom, waren die Rohrleitungen schlecht gedämmt oder fehlte der hydraulische Abgleich. Aus den Ergebnissen der Felduntersuchung lässt sich ableiten: Durch entsprechende Optimierungsmaßnahmen könnten jährlich bei einer 10 Jahre alten durchschnittlichen Heizungsanlage 10 bis 20 % Energie eingespart werden, bei einer 20 Jahre alten Anlage bis zu 40 % Energie. Punkte-Bewertung Heizungs-Check Anwendung Wohngebäude Heizungsanlagenbewertung Mögliche Punkte für Verbesserungspotenzial 1. Wärmeerzeuger Abgasverlust nach 1.BImSchV Oberflächenverluste Ventilationsverluste Brennwertnutzung ja = 0 / nein = 5 Kessel überdimensioniert ja = 5 / nein = 0 Regelung Kesselthermostat / ohne Regelung raumgeführt witterungsgeführt Zwischensumme 2. Wärmeverteilung Hydraulischer Abgleich Pumpe ungeregelt oder stufig einstellbar, überdimensioniert / zu hoch eingestellt ungeregelt oder stufig einstellbar, korrekt dimensioniert / eingestellt elektronisch geregelt, zu hoch eingestellt elektronisch geregelt, korrekt eingestellt Rohrleitungsdämmung ohne Dämmung mäßig Dämmung nach EnEV Zwischensumme 3. Wärmeübergabe Heizkörper Heizkörper mit Handrad Thermostatventil* ohne CENCER-Mark Thermostatventil* alt Thermostatventil* neu Regler mit Zeitprogramm Fußbodenheizung Handventil Einzelraumregelung Einzelraumregelung, Zeitprogramm Zwischensumme *Thermostatkopf Gesamtpunkte 0 bis 15 0 bis 8 0 bis 5 0/ 5 5/ 0 Ermittelte Punkte für das Verbesserungspotenzial (0 Punkte = optimal) hier eintragen 10 5/ 7/9 0/ 2/4 max. 48 Punkte 0/ 3/7 10 5 5 0 20 10 0 max. 37 Punkte 15 10 6/8 2/4 0/2 15 3 0 max. 15 Punkte max. 100 Punkte Detaillierte Empfehlungen für den Betreiber / Eigentümer · Evtl. Bemerkungen zur Bewertung der Heizungsanlage: VdZ I Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Robert-Koch-Platz 4 · 10115 Berlin · Tel. 030 2787 4408-0 · Fax 030 2787 4408-9 · [email protected] · www.vdzev.de · www.intelligent-heizen.info Anhand einer Skala (ähnlich wie bei beim Energieausweis-Label) zeigt der Inspektionsbericht zum normierten Heizungs-Check auf, wie die Anlage bewertet wird und wie groß der Handlungsbedarf bzw. das Energieeinsparpotenzial ist. 11 Das Wichtigste auf einen Blick Der Energieausweis schafft ein „Gütesiegel“ für die energetische Qualität von Gebäuden. Er zeigt energetische Schwachstellen sowie Energiesparpotenziale auf. Damit ermöglicht er mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt – für Kauf- und Mietinteressenten ebenso wie für Eigentümer und Vermieter. Der potenzielle Käufer oder Mieter gewinnt durch den Energieausweis Einblick in die energetische Qualität des Gebäudes und kann sich vor Vertragsabschluss ein ungefähres Bild über die zu erwartenden Energiekosten machen. Der Eigentümer erhält wertvolle Informationen über den energetischen Zustand seiner Immobilie und sinnvolle Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. Der Energieausweis zeigt auch auf, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann. Damit kann er zwar keine umfassende Energieberatung ersetzen. Wer jedoch ohnehin eine Gebäudesanierung plant, erkennt die energetischen Schwachstellen seiner Immobilie und kann daraus weitere Schritte ableiten. Aktuelle Informationen rund um das Thema Energieeinsparung bei Gebäuden bietet die VdZ auch mit folgenden Broschüren: • Heizungsoptimierung mit System • Energieausweis für Wohngebäude • Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung • Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm Die VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. – bildet die Plattform für den fachlichen Austausch zwischen den Verbänden der Heizungsindustrie, des Heizungsgroßhandels und der Verbände der Verarbeiter. Überreicht durch: Energiesparende Bauweisen und effiziente Heizanlagentechnik leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in moderne, energiesparende Gebäude- und Anlagentechnik durch zahlreiche Förderprogramme der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) oder anderer Anbieter (z. B. Energieversorger) unterstützt. Aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten liefert z. B. die VdZ auf www.intelligent-heizen.info unter der Rubrik „Förderdatenbank“. Verbrauchsbasierte Energieausweise haben allerdings nur eine eingeschränkte Aussagefähigkeit bezüglich sinnvoller Modernisierungsmaßnahmen und geben energetische Verbesserungen nur mit drei Jahren Verzögerung wieder. Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen steigern nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie und ihre Vermarktungschancen. Energieeffiziente Gebäude werden künftig auf dem Immobilienmarkt an Attraktivität gewinnen. Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung und/oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Erfahrungsgemäß ist die Heizungsmodernisierung unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt meist das wirkungsvollste Instrument. • Brennwert- und Solartechnik • Umweltwärme ins Haus geholt • KfW-Förderung: Energieeffizient Sanieren Programme 152 + 430 (Auszüge) • Hydraulischer Abgleich Die Broschüren können bei der VdZ bezogen werden. Die VdZ publiziert diese Informationsschriften für Fachbetriebe, die Heizungssysteme installieren, sowie zur Weitergabe an deren Kunden. Ausgabe: Februar 2011 Herausgeber: FÖGES – Fördergemeinschaft Gebäude- und Energiesysteme GmbH Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Tel. 030 2787 4408-0 Fax 030 2787 4408-9 [email protected] · www.vdzev.de www.intelligent-heizen.info FORUM für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. typostudio friedrich gmbh · köln Förderung für energiesparende Maßnahmen