Wegweiser zur effizienten Modernisierunug

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Haus?
FORUM
Energieausweis für Wohngebäude
info 10
Wegweiser zur effizienten
Modernisierunug
für Energieeffizienz in der
Gebäudetechnik e.V.
Ein Gütesiegel für energetische Effizienz
Die Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) hat den Energieausweis für
bestehende Gebäude verbindlich eingeführt. Er muss künftig vorliegen,
wenn ein Haus oder eine Wohnung
verkauft oder neu vermietet wird. So
können sich Miet- oder Kaufinteressenten ein Bild von der energetischen
Qualität des Gebäudes machen und es
mit anderen Immobilien vergleichen.
Aber auch der Eigentümer erhält durch
den Ausweis wichtige Informationen:
Er kann sehen, wo seine Immobilie
energetische Schwachstellen hat und
wo sinnvolle Möglichkeiten zur Energieeinsparung stecken.
Bei Neubauten ist der Energieausweis
schon seit 2002 vorgeschrieben. Er
muss vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Jetzt gilt die Energieausweis-Pflicht auch im Gebäudebestand. Denn hier liegen besonders
große Potenziale zur Verbesserung
der Energieeffizienz.
Neubauten kommen heute mit 40 bis
80 Kilowattstunden Endenergie pro
Quadratmeter Wohnfläche im Jahr
aus. In älteren Wohngebäuden liegt
der jährliche Verbrauch dagegen
zwischen 150 und 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Dabei könnten sie bei entsprechender
Sanierung eine weit günstigere Energiebilanz erreichen. Techniken für die
energieeffiziente Gebäudesanierung
sind seit langem vorhanden und
erprobt. Moderne System- und Anlagentechnik für die Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung spielt
dabei eine wesentliche Rolle.
Der Energieausweis für bestehende
Gebäude enthält drei wesentliche
Aussagen:
Kennwerte für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Vergleichswerte für typische
andere Gebäude
Empfehlungen zur Steigerung
der Energieeffizienz
2
Bei der Anmietung einer Wohnung
und beim Kauf eines Hauses
gewinnen die Energiekosten zunehmend
an Bedeutung.
Ein topaktuelles Thema
Der neue Energieausweis kommt zur
richtigen Zeit. Denn beim Thema
Energieeffizienz und Heizkosten gibt
es derzeit sehr viel Bewegung. Steigende Energiepreise belasten die Verbraucher immer stärker und sorgen
für große Verunsicherung. Gleichzeitig setzt die Umweltpolitik ganz klare
Akzente, um vor allem die klimabelastenden CO2-Emissionen zu reduzieren. Neue Gesetze und Verordnungen
sollen den Heizenergieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern
und den Anteil erneuerbarer Energien
an der Wärmeversorgung deutlich
erhöhen. Flankierend wird energiebewusstes Bauen und Sanieren durch
staatliche Programme nachhaltig
gefördert.
Im Bereich der EU fließen mehr als
40 % des Primärenergieverbrauchs in
die Heizung und Warmwasserbereitung. Dadurch werden etwa 20 % des
gesamten CO2-Ausstoßes in den EULändern verursacht. Um das große
Potenzial zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebestand stärker
auszuschöpfen, wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (EPBD) beschlossen, die
als zentrales Instrument zur Verbraucherinformation den Energieausweis
vorsieht. Die EPBD wird in Deutschland durch das Energieeinspargesetz
(EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund spielt die
energetische Effizienz von Gebäuden
eine immer größere Rolle. Aktuelle
Untersuchungen zeigen: Viele Hausbesitzer würden gern die energetische
Qualität ihrer Immobilie verbessern,
um die Energiekosten besser „in den
Griff zu bekommen“. Aber oft wissen
sie nicht, wie. Hier kann der Energieausweis wichtige Unterstützung
leisten. Die Praxis zeigt, dass in vielen Gebäuden und Heizungsanlagen
beachtliche Energiesparpotenziale
stecken.
Auch bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses
gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Wer einen Mietoder Kaufvertrag unterschreibt, will
möglichst genau wissen, welche
Belastungen auf ihn zukommen. Die
Wohnnebenkosten sind in den zurückliegenden Jahren massiv gestiegen.
Dabei machen Heizung und Warmwasserbereitung den weit größten
Posten aus: Im Schnitt werden in Privathaushalten dafür 80 bis 90 % der
eingesetzten Energie aufgewendet.
Der Energieausweis kann damit zu
einer wichtigen Entscheidungshilfe
werden, bei der Anmietung oder
beim Immobilienkauf ebenso wie bei
der Modernisierung. Denn bei den
aktuellen Energiepreisen können sich
Investitionen in die Energieeffizienz –
vor allem der Einbau eines modernen, sparsamen und umweltschonenden Heizsystems – schnell auszahlen,
und zwar gleich mehrfach:
Durch den geringeren Energieverbrauch sinken die Nebenkosten.
Gleichzeitig steigt der Wohnkomfort,
die Immobilie gewinnt insgesamt an
Marktwert.
Ein sparsames, fachgerecht modernisiertes Gebäude wird künftig
klare Wettbewerbsvorteile gegenüber nichtsanierten Objekten mit
hohem Energieverbrauch haben.
Der Energieausweis dokumentiert
und bewertet die Energieeffizienz
von Gebäuden nach einheitlichen
Kriterien. Dadurch macht er Immobilien untereinander vergleichbar.
Der Ausweis zeigt die Energieverluste der Gebäudehülle und der
Anlagentechnik sowie die verursachten CO2-Emissionen auf. So
wird die energetische Qualität von
Häusern „sichtbar“.
Ist eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes möglich, muss der
Energieausweis objektbezogene
Modernisierungstipps zur Gebäudesubstanz (Keller-, Dach- und Wärmedämmung) sowie zur Heizungsanlage (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung) enthalten.
3
Der Energieausweis muss künftig
auf Verlangen eines Kauf- oder
Mietinteressenten vorgelegt werden.
Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis
Wann wird der Energieausweis
gebraucht?
Hauseigentümer benötigen einen
Energieausweis, wenn ein bestehendes Gebäude (bzw. eine Wohnung darin) verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll,
also ein Nutzerwechsel ansteht.
Der Energieausweis ist dabei für
alle bestehenden Wohn- und
Nichtwohngebäude Pflicht, nur
denkmalgeschützte Gebäude sind
davon ausgenommen.
Er muss nicht für selbst genutzte
Gebäude oder bei bestehenden
Verträgen ausgestellt werden.
Der Ausweis wird außerdem
benötigt, wenn ein Gebäude mit
staatlichen Fördermitteln (z. B. von
der KfW) modernisiert werden soll.
Wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis wird stets nur für das
ganze Gebäude ausgestellt, nicht
für einzelne Wohnungen!
Wie wird die energetische Qualität
des Gebäudes ermittelt?
Zur energetischen Bewertung wird
die Energieeffizienz des Gebäudes
beurteilt, und im Verbrauchs- oder
bedarfsorientierten Energieausweis ermittelt und ausgewiesen.
Basis für die Ausstellung ist entweder der tatsächliche Energieverbrauch oder der berechnete Energiebedarf.
Je kleiner der Wert, desto höher ist
die Energieeffizienz des Gebäudes.
Wie wird der Energieausweis erstellt?
Ansätze zur Ermittlung der energetischen Qualität von Wohngebäuden
Verbrauchsorientierter Ausweis
4
Bedarfsorientierter Ausweis
Energiekennzahl: Erfasster Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung
Energiekennzahl: Berechneter
spezifischer End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung
Basis: Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre / Abrechnungsperioden (z. B. aus Heizkostenabrechnungen)
Basis: Erfassung und Bewertung von
energetischen Daten zur Gebäudekonstruktion (Außenwände, Dach,
Fenster…) und zur Anlagentechnik
Der verbrauchsbasierte Ausweis
orientiert sich ausschließlich am
tatsächlichen Energieverbrauch
des Objekts. Hier werden mindestens die letzten 3 Heizperioden
betrachtet, um das individuelle
Nutzerverhalten und Witterungseinflüsse anzugleichen.
Der bedarfsbasierte Ausweis beurteilt die vorhandene Gebäude- und
Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, und bei Berücksichtigung von Standort, Nutzung
und Witterungseinflüssen.
0
50
niedrig
100
150
200
250
300
Modernisierungsbedarf
Welchen Energieausweis braucht man?
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die bis zum 1.11.1977
der Bauantrag gestellt wurde,
muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Wohngebäude, die in der
Zwischenzeit saniert wurden und
mindestens den energetischen
Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben.
Für sie besteht Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die ab
1978 errichtet wurden oder die
mehr als vier Wohnungen haben,
kann ebenfalls zwischen beiden
Ausweisarten gewählt werden.
Generell gilt: ein Verbrauchsausweis ist optimal für die Vermietung
und den Verkauf von Gebäuden.
Wer umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen plant, erhält
über eine Energieberatung und
einen Bedarfsausweis wichtige
grundlegende Informationen.
Auch wer staatliche Fördermittel
zur Sanierung nutzen will, benötigt
einen Bedarfsausweis.
350
400
450
500
entschieden zu hoch
Wie sieht der Energieausweis aus?
Mit der Energieeinsparverordnung
(EnEV) wurden einheitliche Energieausweis-Formulare für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt.
-
Ein zentrales Element des Energieausweises
ist die Energieskala die anhand der farbigen
Abstufung auf einem Blick deutlich macht,
wo das betreffende Gebäude energetisch
einzuordnen ist.
Sie enthalten auf vier Seiten
folgende Informationen:
Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr,
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Kennwerte zur Gesamtenergieeffizienz des Objektes
Vergleichswerte zu anderen
Gebäuden
Modernisierungsempfehlungen
zur energetischen Verbesserung
des Gebäudes
Wer darf einen Energieausweis
ausstellen?
Der Energieausweis für bestehende
Gebäude darf nur von qualifizierten
und zugelassenen Fachleuten* ausgestellt werden. Dazu gehören z. B.
- Architekten, Ingenieure
- Handwerksmeister (z. B. aus dem
Sanitär- und Heizungsfachhandwerk) mit entsprechender
Zusatzqualifikation
- Energieberater, z. B. so genannte
»Vor-Ort-Berater« mit BAFA-Registrierung oder »Gebäude-Energieberater des Handwerks«
* Die Anforderungen an Energieausweis-Aussteller sind in § 21 der EnEV 2009 festgelegt.
Wann wird welcher Energieausweis benötigt?
Bestehendes Gebäude
bei unveränderter Nutzung
kein Energieausweis
erforderlich
nein
Neubau
bei
Verkauf, Neuvermietung,
Neuverpachtung
Gebäude mit bis zu vier
Wohnungen
ja
nein
Errichtung vor 1978
ja
ja
Gebaut oder modernisiert
nach der Wärmeschutzverordnung 1977
nein
Energieausweis auf Grundlage
des Verbrauchs oder des Bedarfs
erforderlich
Energieausweis
auf Grundlage des Bedarfs
erforderlich
5
Verzeichnisse der zugelassenen
Aussteller können z. B. online
unter www.vdzev.de, über die
Handwerkersuche des ZVSHK
(www.wasserwaermeluft.de) oder
unter www.bafa.de oder beim
Deutschen Energieberater-Netzwerk unter www.den-ev.de
abgerufen werden.
Der Aussteller muss den Energieausweis eigenhändig unterzeichnen
und übernimmt die Verantwortung
für die Richtigkeit der Informationen.
Was kostet ein Energieausweis?
Für die Ausstellung gibt es keine
verbindlichen Preisvorgaben.
Die genauen Kosten hängen
maßgeblich von der Größe des
Gebäudes ab.
Zur Orientierung kostet ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ca. 50 Euro (inkl. MwSt.), der
Bedarfsausweis wird in der Regel
ab ca. 300 Euro (inkl. MwSt.) angeboten. Je nach Umfang einer darauf aufbauenden Beratung können
entsprechend höhere Kosten entstehen. Ein verbindliches Angebot
vom Energieberater im Voraus hilft.
6
Gemeinsam kann im Vorfeld festgelegt werden, welche Leistungen
sinnvoll und notwendig sind.
Die Kosten muss grundsätzlich der
Eigentümer des Gebäudes tragen;
eine Umlage auf die Mietparteien
ist nicht möglich.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Beide Ausweisvarianten sind ab
dem Ausstellungsdatum zehn
Jahre lang gültig.
Wer sein Gebäude energetisch
modernisiert, sollte sich einen
neuen Ausweis ausstellen lassen,
um die verbesserten Werte bei
Vermietung oder Verkauf nachweisen zu können.
Ein Folgeausweis ist in der Regel
preisgünstiger, weil die Datenaufnahme und Beratung schon
erfolgt sind. Beim Bedarfsausweis machen sich energetische
Verbesserungen sofort bemerkbar, beim Verbrauchsausweis
sind sie erst nach drei Jahren in
vollem Umfang sichtbar.
Das gilt auch für Energieausweise,
die vor dem 1. Juli 2008 erstellt
worden sind, wenn sie den Anforderungen der EnEV entsprechen.
Welche Rechtswirkung hat der
Energieausweis?
Der Ausweis dient lediglich der
Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung
ist nicht verpflichtend. Ebenso können später die Miete oder der Kaufpreis nicht angefochten werden,
wenn sich herausstellt, dass der
Energieverbrauch höher ausfällt als
im Energieausweis angegeben.
Welche Unterlagen werden für die
Erstellung des Energieausweises
benötigt?
Für den Verbrauchsausweis:
Heizkostenabrechnungen der
letzten 4 Jahre / 3 Heizperioden
Für den Bedarfsausweis:
- Grundriss- und Ansichtszeichnungen des Gebäudes
- Angaben zur Heizungsanlage
(Baujahr, Energieträger, Kesselart,
Leistung, Abgasverlust)
- Angaben zur Warmwasserversorgung
Falls vorhanden: Baubeschreibung,
Detailzeichnungen von Außenwänden / Mauerwerk und Dachaufbau
– Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungen (Angebote,
Rechnungen)
Auf einen Blick ist zu erkennen,
wie das Gebäude energetisch zu
bewerten ist. Steht der Pfeil im
grünen Bereich, bedeutet das:
Der ermittelte Energiebedarf bzw.
Energieverbrauch ist recht niedrig.
Das sagt der Energieausweis aus
Der Bedarfsausweis wird auf der
Grundlage einer technischen Analyse
der Bausubstanz und der Heizungsanlage erstellt. Somit enthält er
objektive, verbrauchsunabhängige
Angaben zum Energiebedarf von
Gebäuden. Dabei werden die Daten
der Gebäudehülle von Fenstern, Wänden oder Dachflächen, die verwendeten Baumaterialien und Dämmung,
ausgeführte Bauweise und Konstruktionen berücksichtigt. In die Berechnung fließen außerdem Eigenschaften der Heizungsanlage (ob z. B. ein
Heizkessel mit Brennwerttechnik,
eine Wärmepumpe oder andere regenerative Energien verwendet werden)
und ggf. der vorhandenen Lüftungstechnik ein.
Aus diesen Daten wird dann ermittelt,
wie viel Energie für das Gebäude –
bei durchschnittlichen Klima- und
Nutzungsbedingungen – benötigt
wird. Als Kennzahl gibt der Bedarfsausweis den Endenergiebedarf für
Heizung, Warmwasserbereitung und
Lüftung sowie den Primärenergiebedarf* an, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes abbildet.
Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert einen witterungsbereinigten, standardisierten Verbrauchswert.
Der tatsächliche Verbrauch kann,
ähnlich wie bei einem Auto, nutzerund wetterabhängig abweichen. Da
aber alle Gebäude unter gleichen
Bedingungen betrachtet werden, sind
sie direkt miteinander vergleichbar.
Der verbrauchsorientierte Ausweis
bewertet den tatsächlich angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieverbrauchsrechnungen der letzten drei
Heizperioden. In Mehrfamilienhäusern werden dabei ggf. längere Wohnungsleerstände berücksichtigt. Der
ermittelte Energiekennwert enthält
die Verbräuche für Beheizung und
zentrale Warmwasserbereitung, und
spiegelt so das Nutzerverhalten
der Gebäudebewohner wider, da der
Heiz- und Warmwasserverbrauch
durch beispielsweise individuelle
Raumtemperaturen und Lebensgewohnheiten beeinflusst wird. Wichtig
ist, dass die Zahlen eines verbrauchsbasierten Energieausweises nicht
direkt mit den berechneten Werten
des bedarfsorientierten Ausweises
verglichen werden kann.
Da beim bedarfsorientierten Ausweis
eine Datenaufnahme des Gebäudes
erfolgt, können hier konkrete und
fundierte Modernisierungsempfehlungen für das Objekt gegeben werden.
Dies ist ein deutlicher Unterschied
zum verbrauchsorientierten Ausweis.
Da bei diesem das Gebäude nicht
detailliert betrachtet wird, können
nur allgemeine Empfehlungen gegeben werden, die nicht notwendigerweise für das betrachtete Objekt
sinnvoll sind. Im Rahmen einer Energieberatung lassen sich aus dem
bedarfsorientierten Ausweis verschiedene Sanierungsszenarien ableiten
und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch vergleichen.
Auf einen Blick ist zu erkennen, wie
das Gebäude energetisch zu bewerten ist. Steht der Pfeil im grünen
Bereich, bedeutet das: Der ermittelte
Energiebedarf bzw. Energieverbrauch
ist recht niedrig.
*) Der Primärenergiebedarf gibt den Gesamtenergiebedarf für die Beheizung, Warmwasserversorgung
und Klimatisierung eines Gebäudes an. Er berücksichtigt auch den Energiebedarf der Prozesskette
auf dem Weg von der Energiequelle zum Gebäude
(z.B. für Aufbereitung und Transport). Dieser
Aufwand fließt in den so genannten Primärenergiefaktor für den jeweiligen Energieträger ein.
7
So sieht der Energieausweis aus (Titelseite/Beispiel)
16.07.2018
freistehendes Einfamilienhaus
Musterstr. 55, 01234 Musterstadt
Einfamilienhaus
1982
1982
1
162 m2
Qualifizierter Energieberater
8
Seite 2 des Bedarfsausweises (Beispiel)
76,8
303,2
340,7
0,81
340,7
163,3
Erdgas E
Strom-Mix
214,3
0,70
84,4
4,5
298,7
4,5
9
Ausgangssituation •
Endenergieverbrauch
vor der Modernisierung
303 kWh/m2·a
0
50
100
150
Endenergieverbrauch •
nach der Modernisierung
200
250
300
350
400
450
500
174 kWh/m2·a
Wegweiser zur
energetischen Modernisierung
Ein integraler Bestandteil des Energieausweises sind Empfehlungen zur
kostengünstigen Modernisierung. Auf
einem separaten Blatt gibt der Aussteller an, mit welchen Maßnahmen
das Gebäude energetisch optimiert
werden kann und wie stark dadurch
der Primärenergiebedarf sowie die
CO2-Emissionen gesenkt werden.
Damit kann der Ausweis keine umfassende Energieberatung ersetzen.
Die Modernisierungstipps haben auch
keinen verbindlichen Charakter, sondern sind lediglich als Empfehlung
gedacht. Sie können dem Gebäudeeigentümer aber wichtige Impulse
geben, über eine energetische Sanierung nachzudenken, und liefern ihm
konkrete Entscheidungshilfen für
sinnvolle Schritte.
Zur Steigerung der Energieeffizienz
bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Erneuerung der
Anlagentechnik an. Der optimale energetische Effekt lässt sich durch eine
Verbindung von beidem erreichen.*
Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist
die Heizungserneuerung, das heißt der
Einbau moderner, energiesparender
Anlagentechnik in vielen Fällen das
wirkungsvollste Instrument.
Wichtig ist dabei, das gesamte System
von Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübertragung mit
allen zugehörigen Komponenten zu
betrachten.
Sie alle haben Einfluss auf den Energieverbrauch und bieten gute Ansatzpunkte, Energie und Geld zu sparen,
ohne den Komfort zu reduzieren.
* Mehr darüber in der VdZ Info 11: Effiziente
Wärmeversorgung durch Systemoptimierung
10
Praxisbeispiel: Empfehlungen zur
Modernisierung der Heizungsanlage
Auf den Seiten 8 und 9 ist der bedarfsorientierte Energieausweis für ein typisches Praxisbeispiel (Einfamilienhaus,
Baujahr 1982, Gebäudenutzfläche ca.
160 m2) abgebildet. Nachfolgend wird
aufgezeigt:
Welche Empfehlungen für eine
kostengünstige Modernisierung lassen
sich in diesem Beispielfall aus der
energetischen Bewertung der vorhandenen Heiztechnik ableiten?
Welchen Energieeinspareffekt
würde die Umsetzung der Empfehlungen bringen?
• Zentrale Warmwasserbereitung, mäßig
gedämmter Speicher (Baujahr vor 1986)
• Mäßig gedämmte Heizungsrohrleitungen und Warmwasser-Zirkulationsleitung
Modernisierungsbeispiel
• Austausch des Kessels gegen
modernen Brennwertkessel
(Aufstellung im Keller)
• Solare Trinkwassererwärmung
• Systemoptimierung
Ausgangszustand
• Hydraulischer Abgleich der
Heizungsanlage
• Standardheizkessel
(Öl/Gas, Baujahr vor 1987)
• Neue, geregelte, korrekt eingestellte Pumpe (Effizienzklasse A)
• Heizkreis 70/55 °C (nicht optimiert)
• Dämmung der Heizungs- und
Warmwasserverteilleitungen
• Ungeregelte, überdimensionierte
Pumpe
• Neue Thermostatventile
• Heizkörper mit veralteten
Thermostatventilen
Wie hoch sind die Einsparpotenziale pro Jahr?
Ist-Zustand
Primärenergiebedarf* [kWh/m2 · a]
Endenergiebedarf* [kWh/m2 · a]
CO2-Emissionen [kg/m2 · a]
Einsparung gegenüber Ist-Zustand
(Energiebedarf und CO2-Emissionen)
340,7
303,2
76,8
Energiekosten**
Einsparung Energiekosten (pro Jahr)
3.289 €***
Modernisierungsbeispiel
198,3
174,9
44,8
ca. 42 %
1.924 €***
1.365 €
* einschließlich Hilfsenergie (Strom)
** zugrunde gelegte spezifische Energiekosten: Heizöl/Erdgas 0,065 €/kWh(Hi), Strom 0,21 €/kWh
***bei Erdgas jeweils zuzüglich Grundpreis 205 €/a
Genereller Hinweis: Werden ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
(Außenwand, Fenster, Dach) erforderlich, dann sollte gleichzeitig der bauliche Wärmeschutz durch eine zusätzliche Dämmung oder den Einbau wärmeschutztechnisch
optimierter Bauteile verbessert werden.
Beim normierten Heizungs-Check
werden alle Komponenten der
Anlage von einem SHK-Fachbetrieb
begutachtet und bewertet.
Aufschlussreich: Der normierte Heizungs-Check
nach DIN EN 15378
Eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Heizungsanlagen in punkto
Energieeffizienz und Modernisierungsbedarf unter die Lupe zu nehmen, bietet der neue Heizungs-Check. Dabei
begutachtet ein SHK-Fachbetrieb die
einzelnen Anlagenkomponenten
(Kessel, Abgasanlage, Umwälzpumpe,
Verteilungsleitungen, Heizflächen,
Regelung) und bewertet sie im Blick
auf ihre energetische Qualität mit
Punkten. Je höher die Punktzahl,
desto höher ist das Energieeinsparpotenzial und desto mehr lohnt sich
die Modernisierung.
Eine große Felduntersuchung mit dem
normierten Heizungs-Check an über
500 Heizungsanlagen hat überzeugend nachgewiesen, welche Einsparpotenziale in der energetischen
Verbesserung der häuslichen Wärmeversorgung stecken. Nur 10 % der
Anlagen waren energetisch auf dem
optimalen Stand, bei 50 % wurden
erhebliche Optimierungsmöglichkeiten
festgestellt, 25 % erwiesen sich als
vollständig sanierungsbedürftig.
Beispielsweise war beinahe jeder
2. Kessel überdimensioniert. Bei neun
von zehn Anlagen verbrauchte die
Umwälzpumpe zu viel Strom, waren die
Rohrleitungen schlecht gedämmt oder
fehlte der hydraulische Abgleich.
Aus den Ergebnissen der Felduntersuchung lässt sich ableiten: Durch
entsprechende Optimierungsmaßnahmen könnten jährlich bei einer
10 Jahre alten durchschnittlichen
Heizungsanlage 10 bis 20 % Energie
eingespart werden, bei einer 20 Jahre
alten Anlage bis zu 40 % Energie.
Punkte-Bewertung Heizungs-Check
Anwendung Wohngebäude
Heizungsanlagenbewertung
Mögliche Punkte für
Verbesserungspotenzial
1. Wärmeerzeuger
Abgasverlust nach 1.BImSchV
Oberflächenverluste
Ventilationsverluste
Brennwertnutzung ja = 0 / nein = 5
Kessel überdimensioniert ja = 5 / nein = 0
Regelung
Kesselthermostat / ohne Regelung
raumgeführt
witterungsgeführt
Zwischensumme
2. Wärmeverteilung
Hydraulischer Abgleich
Pumpe
ungeregelt oder stufig einstellbar,
überdimensioniert / zu hoch eingestellt
ungeregelt oder stufig einstellbar,
korrekt dimensioniert / eingestellt
elektronisch geregelt, zu hoch eingestellt
elektronisch geregelt, korrekt eingestellt
Rohrleitungsdämmung
ohne
Dämmung mäßig
Dämmung nach EnEV
Zwischensumme
3. Wärmeübergabe
Heizkörper
Heizkörper mit Handrad
Thermostatventil* ohne CENCER-Mark
Thermostatventil* alt
Thermostatventil* neu
Regler mit Zeitprogramm
Fußbodenheizung
Handventil
Einzelraumregelung
Einzelraumregelung, Zeitprogramm
Zwischensumme
*Thermostatkopf
Gesamtpunkte
0 bis 15
0 bis 8
0 bis 5
0/ 5
5/ 0
Ermittelte Punkte für das
Verbesserungspotenzial
(0 Punkte = optimal)
hier eintragen
10
5/ 7/9
0/ 2/4
max. 48 Punkte
0/ 3/7
10
5
5
0
20
10
0
max. 37 Punkte
15
10
6/8
2/4
0/2
15
3
0
max. 15 Punkte
max. 100 Punkte
Detaillierte Empfehlungen für den Betreiber / Eigentümer · Evtl. Bemerkungen zur Bewertung der Heizungsanlage:
VdZ I Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Robert-Koch-Platz 4 · 10115 Berlin · Tel. 030 2787 4408-0 · Fax 030 2787 4408-9 · [email protected] · www.vdzev.de · www.intelligent-heizen.info
Anhand einer Skala (ähnlich wie bei beim Energieausweis-Label) zeigt der Inspektionsbericht zum normierten Heizungs-Check auf, wie die Anlage bewertet wird und wie groß
der Handlungsbedarf bzw. das Energieeinsparpotenzial ist.
11
Das Wichtigste
auf einen Blick
Der Energieausweis schafft ein „Gütesiegel“ für die
energetische Qualität von Gebäuden. Er zeigt energetische
Schwachstellen sowie Energiesparpotenziale auf. Damit
ermöglicht er mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf
dem Immobilienmarkt – für Kauf- und Mietinteressenten
ebenso wie für Eigentümer und Vermieter.
Der potenzielle Käufer oder Mieter gewinnt durch den
Energieausweis Einblick in die energetische Qualität des
Gebäudes und kann sich vor Vertragsabschluss ein ungefähres Bild über die zu erwartenden Energiekosten machen.
Der Eigentümer erhält wertvolle Informationen über den
energetischen Zustand seiner Immobilie und sinnvolle
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten.
Der Energieausweis zeigt auch auf, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann.
Damit kann er zwar keine umfassende Energieberatung
ersetzen. Wer jedoch ohnehin eine Gebäudesanierung
plant, erkennt die energetischen Schwachstellen seiner
Immobilie und kann daraus weitere Schritte ableiten.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Energieeinsparung
bei Gebäuden bietet die VdZ auch mit folgenden Broschüren:
• Heizungsoptimierung mit System
• Energieausweis für Wohngebäude
• Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung
• Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm
Die VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. – bildet die
Plattform für den fachlichen Austausch zwischen den Verbänden der Heizungsindustrie, des Heizungsgroßhandels und der Verbände der Verarbeiter.
Überreicht durch:
Energiesparende Bauweisen und
effiziente Heizanlagentechnik leisten
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in moderne, energiesparende
Gebäude- und Anlagentechnik durch zahlreiche Förderprogramme
der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) oder anderer
Anbieter (z. B. Energieversorger) unterstützt. Aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten liefert z. B. die VdZ auf
www.intelligent-heizen.info unter der Rubrik „Förderdatenbank“.
Verbrauchsbasierte Energieausweise haben allerdings nur
eine eingeschränkte Aussagefähigkeit bezüglich sinnvoller
Modernisierungsmaßnahmen und geben energetische Verbesserungen nur mit drei Jahren Verzögerung wieder.
Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen steigern
nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der
Immobilie und ihre Vermarktungschancen. Energieeffiziente
Gebäude werden künftig auf dem Immobilienmarkt an Attraktivität gewinnen.
Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen
zur Wärmedämmung und/oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Erfahrungsgemäß ist die Heizungsmodernisierung
unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt meist das wirkungsvollste
Instrument.
• Brennwert- und Solartechnik
• Umweltwärme ins Haus geholt
• KfW-Förderung: Energieeffizient Sanieren
Programme 152 + 430 (Auszüge)
• Hydraulischer Abgleich
Die Broschüren können bei der VdZ bezogen werden.
Die VdZ publiziert diese Informationsschriften für Fachbetriebe, die Heizungssysteme installieren, sowie zur Weitergabe an deren Kunden.
Ausgabe: Februar 2011
Herausgeber:
FÖGES – Fördergemeinschaft
Gebäude- und Energiesysteme GmbH
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Tel. 030 2787 4408-0
Fax 030 2787 4408-9
[email protected] · www.vdzev.de
www.intelligent-heizen.info
FORUM für
Energieeffizienz in der
Gebäudetechnik e.V.
typostudio friedrich gmbh · köln
Förderung für energiesparende Maßnahmen
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