stadtbilder - Thomas Hettich

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STADTBILDER
BILDERGALERIE
Zum
Villinger Baugesetz
Und
Sonstiger Bebauung
Thomas Hettich
Vergleich zwischen dem Villinger Baugesetz
(Gesamtanlagensatzung)
Und
Sonstiger Bebauung (nach Gestaltungssatzung möglich)
In der historischen Villinger Innenstadt
Die Kernstadt Villingen steht unter Denkmalschutz, insbesondere des Ensembleschutzes
(Gesamtanlagenschutz).
Der älteste Plan von Villingen geht zurück auf den Festungsbaumeister Gumpp von 1692.
Der Plan verglichen mit einem heutigen Plan zeigt nachdrücklich die Formstabilität dieser Anlage. Die
Städte Karlsruhe, Mannheim Freudenstadt zeigen hier ein gänzlich anderes Bild. Die
Wachstumsprozesse, die sich in einer fraktalen Geometrie zeigen, haben bei diesen 3 Städten die
äußere Form deutlich mehr beeinflusst. Dies als Hinweis, denn im von Gumpp gezeichneten
Jahrhundert ist die Stadt schon rund 600 Jahre alt.
Gültig war und ist die Satzung über den Schutz der Gesamtanlage vom 16.10.1991.
„Historische Innenstadt, Stadtbezirk Villingen“
Der unter § 3 definierte SCHUTZGEGENSTAND lautet wie folgt:
Nr.1 Gegenstand des Schutzes sind das Erscheinungsbild der historischen Innenstadt innerhalb des
ehemaligen mittelalterlichen Mauerring sowie (1) ………….
Nr. 2 Das Erscheinungsbild der Gesamtanlage wird von relativ breiten Hauptstraßen mit einer
höhergeschossigen Bebauung und schmäleren das innere Quartier erschließende Nebenstraßen mit
einer niedrigen Bebauung bestimmt.(2) Durch die Unterschiede in der Höhenentwicklung und der
Gestaltqualität der Fassaden wird die noch immer unterschiedliche Funktion der Straßen erkennbar.(3)
Die inneren Lagen der Baublöcke sind in der Regel ebenfalls bebaut, meist mit niedrigen
Gebäuden.(4) In einigen Bereichen sogar noch Reste der ehemaligen Höfe und Gärten vorhanden.(5)
Die vorhandene Bausubstanz und Baustruktur ist in ihrer Gesamtheit stadtbildprägend und stark mit
Kulturdenkmalen durchsetzt.(6)
Charakteristisch für das Stadtbild in der historischen Innenstadt von Villingen ist die geschlossene
Bauweise mit Traufstellung der Gebäude zur Hauptstraße , verputzten Lochfassaden und steilen,
geschlossenen wirkenden Dächern mit Biberschwanztondeckung.(6) Das Erscheinungsbild der
Straßenfonten ist noch von der mittelalterlichen Parzellenstruktur geprägt und wirkt somit in der
Regel sehr kleingliederig.(7) Beeinflusst von ihrer historischen Funktion entstanden typische, aber
doch je nach Straße individuell geprägte Fassadenbilder mit charakteristischen Gliederungen.(8) Mit
Ausnahme von aufgerissenen Erdgeschosszonen herrscht die Lochfassade mit stehend rechteckigen
Fensterformaten und mehrflügeligen, durch konstruktive Sprossen gegliederten Fenstern mit
Leibungen vor.(9) Charakteristisch für das Stadtbild ist die Putzfassade mit zurückgesetzten Fenstern
und Türen sowie zum Teil gliedernden Architekturelementen wie Gurten, Lisenen u.ä.(10)
Fassadenvorbauten mit Ausnahme von Erkern sind untypisch.(11)
Villinger Baugesetz
(Gesamtanlagensatzung)
Die Stadt besteht seit rund tausend Jahren. Auf einem erdachten Stadtgrundriss sind Parzellen für ihre
Bürger vorgesehen. Die Parzellen werden zunächst über eine Phase von rund 50 Jahren komplett
gebaut. Die Haltbarkeit der Gebäude ist unterschiedlich. Gebäude erleben partiell für den Grundriss
zufällig ihren Niedergang. Eines brennt ab, eines bricht man ab, eines hat statische Probleme etc.
Durch diese in verschiedenen Zeiten, in zufällig sich ergebenden freien Grundstücken, werden neue
Gebäude gebaut. Diese Gebäude passen sich nicht an das Nachbargebäude in dem Sinne an um eine
irgendwie mögliche Kopie zu realisieren, sondern Sie stellen sich eigenständig in die bestehende
Lücke des vorhandenen Fassadenbildes.
Eine Lochfassade, eine Traufuntersicht, Fenstersprossen, etc sehen in den verschiedenen Stilen anders
aus und haben einen individuellen Charakter welches das charakteristische Erscheinungsbildes
Villingens prägt.
Bild A.)
Bild B.)
Um das Erscheinungsbild (nachfolgende Bilder) der Stadt Villingen verstehen zu können, muss man
den Grundriss betrachten analysieren und am Objekt prüfen. Er ist nach einer ersten Einschätzung
einfach, bei genauerer Betrachtung jedoch komplex. Kennzeichen dieses Grundrisses ist als
wesentlichstes Kriterium der Kreuzraum, der durch vier Hauptstraßen gebildet wird. Die
Umfassungslinie kann man als Oval charakterisieren, die sich weit von der amorphen Form der
gewachsenen Stadt unterscheidet. Die untergeordneten Straßen nehmen die Geometrie auf die durch
die Hauptstraßen vorgegeben sind. Es ist somit eine euklidische Geometrie zu erkennen, die geplant
wurde, der man eine geistige Setzung zuweisen muss. Entlang der Straßen wurden Parzellen in
verschiedenen kleingliederigen Größen angeordnet. Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen den
Grundstücken der Kirchen und Klöster und den Bürgern. Seit den 60 ziger Jahren hat eine
Entwicklung eingesetzt um Parzellen zusammenzulegen, Geschäftsgrundstücke, und um den
kirchlichen Gebäude in Konkurrenz zu treten. Bild A.) zeigt die Parzellengröße des Bürgertums,
welches zu einem einmaligen Stadtbild führt, weil es auf definierten Gesetzmäßigkeiten beruht. Bild
B.) zeigt einen Ausschnitt der Geschäftsgrundstücke die entstanden sind und gänzlich andere Bilder
der Fassaden generieren.
Bild C
Villinger Münster
Ein schönes Beispiel mit was sich die Architekten in ihrer Arbeit immer wieder im Lauf der
Jahrhunderte auseinandersetzen. Es ist die Verdichtung und die Auflösung der Materie. Es beginnt bei
den Pyramiden als monolithischem Bauwerk im Gegensatz zu einem griechischen Tempel dessen
Säulen die Wand auflösen. Geht über zur Romanik und Gotik, dessen Beispiel wir hier sehen. Le
Corbusier löste wieder die Wand in seiner modernen Fassade mit zurückliegenden Stützen auf und die
Architektur von Gottfried Böhm gegenüber Günther Behnisch ist ebenfalls als Auflösung und
Verdichtung der Materie zu interpretieren. In der Auffassung der Dekonstruktion sind ebenfalls
dieselben Prinzipien bei Coop- Himmelblau und bei Frank Gehry zu erkennen. Der geistige Kampf um
die gestaltende Materie ist überall vorhanden.
Städtebaulich gibt es nur ganz wenige Zeitzeugen der Städte, die einen ähnlich qualitätvollen
Grundriss haben wie Villingen
Bild D
Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Zinsergasse
Bild E
Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Rietgasse
Bild F
Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Rietgasse
Bild G
Charakteristisches Fassadenbild in der Turmgasse
Gegenüberliegende Neubebauung 1.Geschoss höher
Bild H.)
Charakteristisches Fassadenbild in der Rosengasse, einfache individuelle Fassaden ergänzen sich zu
einem charakteristischem Fassadenbild der einen Straßenabschnitt prägt.
Bild I.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der unteren Niederenstraße
Ruhiges Bild. Die Erker sind nur partiell vorhanden. Die Bebbauungshöhe ist aus der Straßenbreite
abgeleitet.
Bild J.)
Charakteristisches Fassadenbild untere Gerberstraße
Unterschiedliche Fenstergewände
Bild K.)
Charakteristisches Fassadenbild obere Gerberstraße
Vorhandene Lochfassade
Bild K.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Bickenstraße
Bild L.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Oberenstraße
Bild M.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Kronengasse
Bild O.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Schulgasse
Ruhige Lochfassade (Einfach mit hohem Wert)
Bild P.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Rietstraße
Bild Q.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der oberen Niederenstraße
Bild R.)
Charakteristisches Fassadenbild aus der Brunnenstraße
Bild S.)
Blick in die Obere Straße
Bild T.)
Solche Bilder sind nicht zu vergleichen mit einem Pinselstrich eines Picasso auf einer Glasscheibe.
Diese Gesetzmäßigkeit dieser Bilder entspricht eher dem Vorgehen der alten Meister, Malgrund
aussuchen, 1.2. Grundierung, Lasur aufbringen, Bild erstellen mit einem klaren Konzept etc.
Musikalisch wäre es eine Improvisation, die sich streng, nach der Harmoniestruktur ausrichtet und mit
einem entschieden ausgewählten Tonumfang auskommt, sogar auskommen muss. Dreh und
Angelpunkt ist die Parzelle auf der Gebäude, in unterschiedlichen Zeiten, von unterschiedlichen
Architekten durch unterschiedliche Bauherrn, anhand eines gegebenen baulichen Kanons, der von
allen mit geringen Differenzen eingehalten wird, bzw. errichtet werden. Dann entstehen solche
charakteristischen Fassadenbilder. Diese Fassadenbilder repräsentieren das Villinger historische
Baugesetz aus dem die Gesamtanlagensatzung abgeleitet wurde.
Zusammenfassung
Die Begriffe wie,
Erscheinungsbild der Gesamtanlage, breite Hauptstraßen mit einer höhergeschossigen Bebauung und
schmäleren das innere Quartier erschließende Nebenstraßen mit einer niedrigen Bebauung,
unterschiedliche Funktion der Straßen, Reste der ehemaligen Höfe und Gärten, vorhandene
Bausubstanz und Baustruktur stadtbildprägend, geschlossene Bauweise mit Traufstellung, verputzten
Lochfassaden, geschlossenen wirkenden Dächern, Erscheinungsbild ist von der mittelalterlichen
Parzellenstruktur geprägt und wirkt somit in der Regel sehr kleingliederig, individuell geprägte
Fassadenbilder, charakteristischen Gliederungen, Lochfassade, Fassadenvorrbauten untypisch.
dürfen nicht nur Makulatur sein, sie müssen gebaut werden. Es geht nicht um die Frage, ob alt oder
neu. Sondern darum wie sich das Neue in das bestehende Alte einpasst, welches einem
satzungsmäßigen Schutz unterliegt. Wer allerdings glaubt diesen Satzungsschutz für einige wenige
aufzuheben, der zerstört ein Kulturgut welches normalerweise der Anschauung und Nutzung der
Allgemeinheit dienen sollte.
Einer schleichenden Zerstörung dieses Kulturgutes muss mit Argumenten entgegengetreten werden.
Wenn wir das Recht erlassen und es nicht einhalten, dann brauchen wir kein Recht. Dann überlassen
wir die Entwicklung in diesem Fall dem Gutdünken der Mächtigen und deren Vertreter. Wenn wir
aber ein Recht haben, dann müssen wir es auch anwenden, insbesondere dann, wenn es um eines der
bedeutendsten Stadtkulturerbestätten Süddeutschlands geht. Der Dreiklang Rottweil, Kenzingen und
Villingen hätte die Wertigkeit eines Weltkulturerbes wenn wir die Gründungsphase und die Form des
Kreuzraumes unter ein christliches Zeichen stellen. Abzulesen ist dies bis heute.
Bild U.)
Das Riettor steht für den Schutz der Sta
DIE SONSTIGE BEBAUUNG
Seit rund 60 Jahren wird in Villingen gebaut ohne auf das bestehende historisch gewachsene Villinger
Baugesetz Rücksicht zu nehmen. Die seit 1991 bestehende Gesamtanlagensatzung hat daran nicht viel
geändert. Allerdings liegt mit dieser Satzung ein Rechtsrahmen vor, wie man bauen soll. Leider gibt es
immer wieder individuell geprägte und durch die Politik legalisierte Interessen, die dem Bild dieser
Stadt schaden.I n der Gesamtanlagensatzung wurde in wesentlichen Sätzen das Villinger- seit rund
1000 Jahren bestehende Baugesetz festgehalten. Wer außerhalb dieser Satzung handelt, handelt grob
fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich.
Bildauszüge
Bild 1 (links)
Bild 2 (rechts)
Die beiden Häuser (Bild 1+2) befinden sich im unteren Gerberviertel von Villingen. Das gelbe Haus
zur Gerberstraße zu. Das rote Haus zur Goldgrubengasse. Die Gerberstraße ist eine Straße II. Ordnung
in der Straßensystemhierarchie von Villingen, die Goldgrubengasse besitzt die III. Ordnung. Satz 2 der
Satzung drückt aus, dass die Höhenentwicklung der Gebäude sich an der Hierarchie der Straßen
auszurichten haben. Das rote Gebäude hätte zumindest ein Geschoss niedriger genehmigt werden
müssen. Bilder von zusammengelegten Parzellen.
Bild 3
Bild 4
Das Haus (Bild 3+4) steht an der Ecke Rosengasse- Thomasgasse. Die vorherrschende 2Geschossigkeit in der Rosengasse wurde durch die Dreigeschossigkeit des Hauses unterbrochen. Zur
Rosengasse zeigt sich nun ein Giebel, anstatt einer Traufstellung so, wie es die Satzung (Satz 6) aber
auch die Villinger Baustruktur fordert. Bilder von zusammengelegten Parzellen
Bild 5
Das modernistische Erscheinungsbild des Gebäude wäre dann akzeptabel, wenn es sich an die
Vorgaben der Satzung halten würde. Die Paradiesgasse ist eine Gasse vierter Ordnung, die
Goldgrubengasse eine der dritten Ordnung. Die Traufe hätte demnach zur Goldgrubengasse platziert
werden müssen.(Satz 6 der Satzung). Das gebaute Gebäude verfügt über ein Lichtband. Die Satzung
spricht dagegen von der Herrschaft der Lochfassade (Satz 9 der Satzung). Das rote Mauerstück
widerspricht der Kleingliederigkeit die durch die Villinger Parzellenstruktur vorgegeben ist. Durch ein
fremdes Element wie diese Wandscheibe werden Realitäten geschaffen, die nachfolgenden
„Architekten“ und Bauherrn Begründung liefern etwas ähnlich Fremdes im Villinger Erscheinungsbild
zu bauen (Satz7 der Satzung).
Bild 6
Bild 7
Fassadenvorbauten sind für die Villinger Kernstadt untypisch. Bild 6 zeigt einen solchen Vorbau, der
in irgend einer Weise einem Heuaufzug nach gebildet sein soll. Beide Ausformungen sind auf dem,
Bild 6 zu sehen. Allerdings ist die Größenausbildung sehr, wenn nicht gänzlich verschieden. Das
untypische hätte nach Satzung nicht gebaut werden dürfen. Die Glasgestaltung dieses
Fassadenvorbaues spricht für sich in einer mittelalterlichen Stadt mit einer tausendjährigen
Geschichte.
Bild 8
Bild 9
Links zeigt sich eine typische Dachlandschaft in Villingen. Schleppgaube mit kleinen Sichtfenstern
und schmaler Satteldachgaube. Rechts dagegen ein Dachaufbau der das Hauptdach fast einnimmt.
Intergriert in diesen Dachaufbau ist ein begehbarer Dacheinschnitt. Solch ein Dachaufbau widerspricht
dem Erscheinungsbild der historischen Innenstadt (Satz 1 der Satzung).
Bild 10
Dieses Gebäude kann man nur begreifen, wenn man die bauliche Konsequenz berücksichtigt, die sich
aus den verschiedenen Bebauungsmöglichkeiten der jetzt noch gültigen Satzung ergeben. Das
Gebäude stammt aus den 60 ziger Jahren des letzten Jahrhunderts als es noch keine Stadtsatzung gab.
Wendet man den Maßstab der o.g. Satzung an, dann kann man die Kleingliederigkeit, die
Traufstellung, die Lochfassade erkennen, wie sie auch die Satzung vorgibt. Ein wesentliches Element,
nämlich das wesentlichste Element, ist der Schutzgegenstand der Parzelle. Diese Vorgabe wurde beim
Bau dieses Gebäudes nicht eingehalten. Damit ergab sich eine negative Zäsur im Villinger
Erscheinungsbild, die bis heute nachwirkt. Vorwiegend werden solche Gebäude von einem
Architekten, damit einer positiven oder auch negativen Architektursprache umgesetzt. Die Wirkung
dieser Zäsur hält bis heute an.
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 11
Das Bild 11 zeigt ein Eckgebäude im Rietviertel. Wie so viele Gebäude imitiert es etwas, was man als
Original nicht mehr nachbauen kann, auch als Einzelgebäude. Es wird im folgenden als PseudoHistorismus definiert. Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 12
Ebenfalls unteres Rietviertel. Pseudohistorismus. Undefinierbare Fensterschlitze, Erker mit
ungenauem Detailgrad, Schaufenster mit irgendwie gearteten Torbogenausbildungen, Die
Maßstäblichkeit der Gaupen ist weit überzogen und verletzt.
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 13
Pseudo Historismus. Die Gebäude sind zwar als Einzelhäuser ablesbar. Tatsächlich gehört das
Grundstück einem Hausbesitzer. Die inneren Funktionen sind nicht bekannt. Jedes zweite Haus erhält
einen Erker. Unruhige Fassade. Die Erneuerung auf einer Parzelle ist nicht möglich. Die
Höhenentwicklung ist zu hoch. Nachbarschutz.
Bild 14
Pseudohistorismus, Das Gebäude ist ablesbar als Einzelhaus, tatsächlich ist es aber ein Wohnblock mit
PKW-Stellplätzen die durch Rolltore markiert sind. Die Rolltore sind nunmehr in der ganzen sonstigen
Stadt (Außerhalb Sonderzone) zulässig.
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 15
Die Wartezeit auf den Profit von zusammengelegten Parzellen
Bild 16
Pseudohistorismus, anstatt max. 2-geschossige Erker;
nunmehr 3-geschossige Erker
Bild von zusammengefassten Parzellen
Bild 17
Betonskelett, mit durchlaufenden Stahlbetonstützen,
bebilderte Betongefache und Arkadenausbildung,
Die Freiheit des Bauens
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 18
Betonfensterrahmen oben offen, neues Arkadenelement
Bild von zusammengefassten Parzellen
Bild 19
Die Gebäudehöhe entspricht nicht der untergeordneten Paradiesgasse
Neues städtebauliches Elementes eines Überganges,
Eine Unterführung wäre möglich gewesen
Neue Fenstergliederung
Arkadenausbildung wird weitergeführt
Bild 20
Paradiesgasse, Pseudo-Historismus
Handwerkliche Fehler mit durchlaufender Traufe vor überdimensionierter
Gaupe
Bild von zusammengefassten Parzellen
Bild 21
Musterhaus zum Abbruch des gesamten Rietviertel in den 60 ziger Jahren
Bild 22
Angedeutete Hausbreiten; Ein Baukörper, durchgehende Erdgeschosszone
Kein Gestaltwechsel über die gesamte Breite (ca.50m)
Bild von zusammengefassten Parzellen
Bild 23
Pseudo-Historismus, falsche Erdgeschosshöhe
Bild von zusammengefassten Parzellen
Bild 24
Pseudo-Moderne, Beton-Brutalismus der 1990 er Jahre
Bau-Freiheit ohne Bezug zum Bestand
Bild 25
Wohnblock in der Josefsgasse; 3-geschossige „postmoderne“ Erkervorbauten
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 26
Feuerwehrhaus, 1.Zusammenlegung von historischen Parzellen, Klassische Moderne der 50-ziger
Jahre, klar ablesbarer Stil, widerspricht der historischen Parzellenbebauung und dem Formenkanon
des Villinger Baugesetzes, aus der Parzelle, Lochfassade, Satteldach, Traufstellung, Sprossenfenster,
etc.
Bild 27
Versammlungsstätte, Durchlaufende Betonstützen mit dazwischen liegenden Fensterfronten.
Modernistischer Aufzug
Bild von zusammengelegten Grundstücken
Bild 28
Pseudohistorismus. aufgerissene Wandscheibe mit Dekoreingang;
Fenster mit Bodenberührung
Indifferente Fassadenaufteilung im historischen Vergleich
Bild 29
Wandfläche zu Fensterfläche entspricht Gestaltungssatzung
Moderner Bau im rückwärtigen Bereich der Webergasse
Bild 30
Spiegelerker
Bild 31
Pseudo- Historisch, ablesbare Fassadenteilung mit Farbanstrich
Frauendeko, Neue Dreiecksgaupe
Nach Gestaltungssatzung möglich
Bild von zusammengelegten Parzellen
Bild 32
Nachfolgegebäude des legendären Hotel- Blume-Post
Wirkung von zusammengelegten Parzellen
Bild 33
Übersichtsplan als Verdeutlichung über die zusammengefassten Parzellen der sonstigen Bebbauung
Zusammenfassung sonstige Bebauung
Die Bilder zeigen die mehr oder weniger großen Bemühungen der Bauherren und ihrer Architekten
mit dem Umgang der historischen Stadt. Dabei sind große Tendenzen ablesbar, die das historische
Bild nachbauen wollen. Diese Vorgehensweise entspricht aber in keinster Weise dem historischen
Fassadenbild. Im historischen Kontext gibt es keine Nachbauten. Sondern es sind Gebäude die sich auf
ihrer einzelnen Parzelle eigenständig nach außen, aber auch nach innen zeigen. Wesentlichste ist
dieser Ausdruck in ihrer Zeit, Gründerzeit, Spätgotik etc., alle jedoch mit den baulichen Merkmalen
wie Lochfassade, Traufstellung, Satteldach etc.. Durch die eingeleitete Entwicklung der „baulichen“
Moderne in der Jahrhundertwende 1899-1900 (Adolf Loos) war jegliche Art des Ornamentes verpönt.
In der Architektur verboten. Die Auswüchse sind bekannt. Die Einleitung der baulichen Postmoderne
durch Philipp Johnson brachte das Ornament auch in die moderne Architektur zurück. Die auf dem
Markt operierenden Schulen und ihre Vertreter (Behnisch-Stuttgart, Kleihuss- Berlin, Ungers), haben
verschiedene Auffassungen von Architektur, was man an den monolythischen und aufgelösten
Auffassungen zum Baustoff ablesen kann. Die Abkehr von der Schule zeigen Architekten wie Norman
Foster, Frank Gehry, Zaha Hadid die in den Studentenvorlesungen ihren Platz finden. Die
Unterschiede in der Architektur der Dekonstruktion zwischen Frank Gehry, Zaha Hadid und Coop
Himmelblau sind vielfältig, die Einreihung in einen Begriff wie Dekonstruktion bleibt jedoch haften,
insbesondere des individuellen Stils, etwas was der Freiheit unterliegt. Eine Architekturauffassung, die
keine Rücksicht auf den Bestand nimmt (vergl. Zaha Hadid Rom).
Entsprechend den großen Vorbildern müssen wir auch in dieser Stadt die Vorgehensweise der
Architekten und ihrer Bauherren sehen (Individuell, Rücksichtslos, Von der „Freiheit“ getrieben,
Handwerklich schlecht, Zerstörerisch, Unpassendes Material, Unwissend). Mir ist bewusst, dass
manch einer dies kritisch sieht. Aber er soll diese Bildergalerie ansehen und werten. Es kommt auf die
Haltung darauf an, ob man etwas baut oder ob man es lässt. Das gleiche bezieht sich auf die
Finanzierung.
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