STADTBILDER BILDERGALERIE Zum Villinger Baugesetz Und Sonstiger Bebauung Thomas Hettich Vergleich zwischen dem Villinger Baugesetz (Gesamtanlagensatzung) Und Sonstiger Bebauung (nach Gestaltungssatzung möglich) In der historischen Villinger Innenstadt Die Kernstadt Villingen steht unter Denkmalschutz, insbesondere des Ensembleschutzes (Gesamtanlagenschutz). Der älteste Plan von Villingen geht zurück auf den Festungsbaumeister Gumpp von 1692. Der Plan verglichen mit einem heutigen Plan zeigt nachdrücklich die Formstabilität dieser Anlage. Die Städte Karlsruhe, Mannheim Freudenstadt zeigen hier ein gänzlich anderes Bild. Die Wachstumsprozesse, die sich in einer fraktalen Geometrie zeigen, haben bei diesen 3 Städten die äußere Form deutlich mehr beeinflusst. Dies als Hinweis, denn im von Gumpp gezeichneten Jahrhundert ist die Stadt schon rund 600 Jahre alt. Gültig war und ist die Satzung über den Schutz der Gesamtanlage vom 16.10.1991. „Historische Innenstadt, Stadtbezirk Villingen“ Der unter § 3 definierte SCHUTZGEGENSTAND lautet wie folgt: Nr.1 Gegenstand des Schutzes sind das Erscheinungsbild der historischen Innenstadt innerhalb des ehemaligen mittelalterlichen Mauerring sowie (1) …………. Nr. 2 Das Erscheinungsbild der Gesamtanlage wird von relativ breiten Hauptstraßen mit einer höhergeschossigen Bebauung und schmäleren das innere Quartier erschließende Nebenstraßen mit einer niedrigen Bebauung bestimmt.(2) Durch die Unterschiede in der Höhenentwicklung und der Gestaltqualität der Fassaden wird die noch immer unterschiedliche Funktion der Straßen erkennbar.(3) Die inneren Lagen der Baublöcke sind in der Regel ebenfalls bebaut, meist mit niedrigen Gebäuden.(4) In einigen Bereichen sogar noch Reste der ehemaligen Höfe und Gärten vorhanden.(5) Die vorhandene Bausubstanz und Baustruktur ist in ihrer Gesamtheit stadtbildprägend und stark mit Kulturdenkmalen durchsetzt.(6) Charakteristisch für das Stadtbild in der historischen Innenstadt von Villingen ist die geschlossene Bauweise mit Traufstellung der Gebäude zur Hauptstraße , verputzten Lochfassaden und steilen, geschlossenen wirkenden Dächern mit Biberschwanztondeckung.(6) Das Erscheinungsbild der Straßenfonten ist noch von der mittelalterlichen Parzellenstruktur geprägt und wirkt somit in der Regel sehr kleingliederig.(7) Beeinflusst von ihrer historischen Funktion entstanden typische, aber doch je nach Straße individuell geprägte Fassadenbilder mit charakteristischen Gliederungen.(8) Mit Ausnahme von aufgerissenen Erdgeschosszonen herrscht die Lochfassade mit stehend rechteckigen Fensterformaten und mehrflügeligen, durch konstruktive Sprossen gegliederten Fenstern mit Leibungen vor.(9) Charakteristisch für das Stadtbild ist die Putzfassade mit zurückgesetzten Fenstern und Türen sowie zum Teil gliedernden Architekturelementen wie Gurten, Lisenen u.ä.(10) Fassadenvorbauten mit Ausnahme von Erkern sind untypisch.(11) Villinger Baugesetz (Gesamtanlagensatzung) Die Stadt besteht seit rund tausend Jahren. Auf einem erdachten Stadtgrundriss sind Parzellen für ihre Bürger vorgesehen. Die Parzellen werden zunächst über eine Phase von rund 50 Jahren komplett gebaut. Die Haltbarkeit der Gebäude ist unterschiedlich. Gebäude erleben partiell für den Grundriss zufällig ihren Niedergang. Eines brennt ab, eines bricht man ab, eines hat statische Probleme etc. Durch diese in verschiedenen Zeiten, in zufällig sich ergebenden freien Grundstücken, werden neue Gebäude gebaut. Diese Gebäude passen sich nicht an das Nachbargebäude in dem Sinne an um eine irgendwie mögliche Kopie zu realisieren, sondern Sie stellen sich eigenständig in die bestehende Lücke des vorhandenen Fassadenbildes. Eine Lochfassade, eine Traufuntersicht, Fenstersprossen, etc sehen in den verschiedenen Stilen anders aus und haben einen individuellen Charakter welches das charakteristische Erscheinungsbildes Villingens prägt. Bild A.) Bild B.) Um das Erscheinungsbild (nachfolgende Bilder) der Stadt Villingen verstehen zu können, muss man den Grundriss betrachten analysieren und am Objekt prüfen. Er ist nach einer ersten Einschätzung einfach, bei genauerer Betrachtung jedoch komplex. Kennzeichen dieses Grundrisses ist als wesentlichstes Kriterium der Kreuzraum, der durch vier Hauptstraßen gebildet wird. Die Umfassungslinie kann man als Oval charakterisieren, die sich weit von der amorphen Form der gewachsenen Stadt unterscheidet. Die untergeordneten Straßen nehmen die Geometrie auf die durch die Hauptstraßen vorgegeben sind. Es ist somit eine euklidische Geometrie zu erkennen, die geplant wurde, der man eine geistige Setzung zuweisen muss. Entlang der Straßen wurden Parzellen in verschiedenen kleingliederigen Größen angeordnet. Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen den Grundstücken der Kirchen und Klöster und den Bürgern. Seit den 60 ziger Jahren hat eine Entwicklung eingesetzt um Parzellen zusammenzulegen, Geschäftsgrundstücke, und um den kirchlichen Gebäude in Konkurrenz zu treten. Bild A.) zeigt die Parzellengröße des Bürgertums, welches zu einem einmaligen Stadtbild führt, weil es auf definierten Gesetzmäßigkeiten beruht. Bild B.) zeigt einen Ausschnitt der Geschäftsgrundstücke die entstanden sind und gänzlich andere Bilder der Fassaden generieren. Bild C Villinger Münster Ein schönes Beispiel mit was sich die Architekten in ihrer Arbeit immer wieder im Lauf der Jahrhunderte auseinandersetzen. Es ist die Verdichtung und die Auflösung der Materie. Es beginnt bei den Pyramiden als monolithischem Bauwerk im Gegensatz zu einem griechischen Tempel dessen Säulen die Wand auflösen. Geht über zur Romanik und Gotik, dessen Beispiel wir hier sehen. Le Corbusier löste wieder die Wand in seiner modernen Fassade mit zurückliegenden Stützen auf und die Architektur von Gottfried Böhm gegenüber Günther Behnisch ist ebenfalls als Auflösung und Verdichtung der Materie zu interpretieren. In der Auffassung der Dekonstruktion sind ebenfalls dieselben Prinzipien bei Coop- Himmelblau und bei Frank Gehry zu erkennen. Der geistige Kampf um die gestaltende Materie ist überall vorhanden. Städtebaulich gibt es nur ganz wenige Zeitzeugen der Städte, die einen ähnlich qualitätvollen Grundriss haben wie Villingen Bild D Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Zinsergasse Bild E Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Rietgasse Bild F Ein charakteristisches Fassadenbild aus der Rietgasse Bild G Charakteristisches Fassadenbild in der Turmgasse Gegenüberliegende Neubebauung 1.Geschoss höher Bild H.) Charakteristisches Fassadenbild in der Rosengasse, einfache individuelle Fassaden ergänzen sich zu einem charakteristischem Fassadenbild der einen Straßenabschnitt prägt. Bild I.) Charakteristisches Fassadenbild aus der unteren Niederenstraße Ruhiges Bild. Die Erker sind nur partiell vorhanden. Die Bebbauungshöhe ist aus der Straßenbreite abgeleitet. Bild J.) Charakteristisches Fassadenbild untere Gerberstraße Unterschiedliche Fenstergewände Bild K.) Charakteristisches Fassadenbild obere Gerberstraße Vorhandene Lochfassade Bild K.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Bickenstraße Bild L.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Oberenstraße Bild M.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Kronengasse Bild O.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Schulgasse Ruhige Lochfassade (Einfach mit hohem Wert) Bild P.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Rietstraße Bild Q.) Charakteristisches Fassadenbild aus der oberen Niederenstraße Bild R.) Charakteristisches Fassadenbild aus der Brunnenstraße Bild S.) Blick in die Obere Straße Bild T.) Solche Bilder sind nicht zu vergleichen mit einem Pinselstrich eines Picasso auf einer Glasscheibe. Diese Gesetzmäßigkeit dieser Bilder entspricht eher dem Vorgehen der alten Meister, Malgrund aussuchen, 1.2. Grundierung, Lasur aufbringen, Bild erstellen mit einem klaren Konzept etc. Musikalisch wäre es eine Improvisation, die sich streng, nach der Harmoniestruktur ausrichtet und mit einem entschieden ausgewählten Tonumfang auskommt, sogar auskommen muss. Dreh und Angelpunkt ist die Parzelle auf der Gebäude, in unterschiedlichen Zeiten, von unterschiedlichen Architekten durch unterschiedliche Bauherrn, anhand eines gegebenen baulichen Kanons, der von allen mit geringen Differenzen eingehalten wird, bzw. errichtet werden. Dann entstehen solche charakteristischen Fassadenbilder. Diese Fassadenbilder repräsentieren das Villinger historische Baugesetz aus dem die Gesamtanlagensatzung abgeleitet wurde. Zusammenfassung Die Begriffe wie, Erscheinungsbild der Gesamtanlage, breite Hauptstraßen mit einer höhergeschossigen Bebauung und schmäleren das innere Quartier erschließende Nebenstraßen mit einer niedrigen Bebauung, unterschiedliche Funktion der Straßen, Reste der ehemaligen Höfe und Gärten, vorhandene Bausubstanz und Baustruktur stadtbildprägend, geschlossene Bauweise mit Traufstellung, verputzten Lochfassaden, geschlossenen wirkenden Dächern, Erscheinungsbild ist von der mittelalterlichen Parzellenstruktur geprägt und wirkt somit in der Regel sehr kleingliederig, individuell geprägte Fassadenbilder, charakteristischen Gliederungen, Lochfassade, Fassadenvorrbauten untypisch. dürfen nicht nur Makulatur sein, sie müssen gebaut werden. Es geht nicht um die Frage, ob alt oder neu. Sondern darum wie sich das Neue in das bestehende Alte einpasst, welches einem satzungsmäßigen Schutz unterliegt. Wer allerdings glaubt diesen Satzungsschutz für einige wenige aufzuheben, der zerstört ein Kulturgut welches normalerweise der Anschauung und Nutzung der Allgemeinheit dienen sollte. Einer schleichenden Zerstörung dieses Kulturgutes muss mit Argumenten entgegengetreten werden. Wenn wir das Recht erlassen und es nicht einhalten, dann brauchen wir kein Recht. Dann überlassen wir die Entwicklung in diesem Fall dem Gutdünken der Mächtigen und deren Vertreter. Wenn wir aber ein Recht haben, dann müssen wir es auch anwenden, insbesondere dann, wenn es um eines der bedeutendsten Stadtkulturerbestätten Süddeutschlands geht. Der Dreiklang Rottweil, Kenzingen und Villingen hätte die Wertigkeit eines Weltkulturerbes wenn wir die Gründungsphase und die Form des Kreuzraumes unter ein christliches Zeichen stellen. Abzulesen ist dies bis heute. Bild U.) Das Riettor steht für den Schutz der Sta DIE SONSTIGE BEBAUUNG Seit rund 60 Jahren wird in Villingen gebaut ohne auf das bestehende historisch gewachsene Villinger Baugesetz Rücksicht zu nehmen. Die seit 1991 bestehende Gesamtanlagensatzung hat daran nicht viel geändert. Allerdings liegt mit dieser Satzung ein Rechtsrahmen vor, wie man bauen soll. Leider gibt es immer wieder individuell geprägte und durch die Politik legalisierte Interessen, die dem Bild dieser Stadt schaden.I n der Gesamtanlagensatzung wurde in wesentlichen Sätzen das Villinger- seit rund 1000 Jahren bestehende Baugesetz festgehalten. Wer außerhalb dieser Satzung handelt, handelt grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich. Bildauszüge Bild 1 (links) Bild 2 (rechts) Die beiden Häuser (Bild 1+2) befinden sich im unteren Gerberviertel von Villingen. Das gelbe Haus zur Gerberstraße zu. Das rote Haus zur Goldgrubengasse. Die Gerberstraße ist eine Straße II. Ordnung in der Straßensystemhierarchie von Villingen, die Goldgrubengasse besitzt die III. Ordnung. Satz 2 der Satzung drückt aus, dass die Höhenentwicklung der Gebäude sich an der Hierarchie der Straßen auszurichten haben. Das rote Gebäude hätte zumindest ein Geschoss niedriger genehmigt werden müssen. Bilder von zusammengelegten Parzellen. Bild 3 Bild 4 Das Haus (Bild 3+4) steht an der Ecke Rosengasse- Thomasgasse. Die vorherrschende 2Geschossigkeit in der Rosengasse wurde durch die Dreigeschossigkeit des Hauses unterbrochen. Zur Rosengasse zeigt sich nun ein Giebel, anstatt einer Traufstellung so, wie es die Satzung (Satz 6) aber auch die Villinger Baustruktur fordert. Bilder von zusammengelegten Parzellen Bild 5 Das modernistische Erscheinungsbild des Gebäude wäre dann akzeptabel, wenn es sich an die Vorgaben der Satzung halten würde. Die Paradiesgasse ist eine Gasse vierter Ordnung, die Goldgrubengasse eine der dritten Ordnung. Die Traufe hätte demnach zur Goldgrubengasse platziert werden müssen.(Satz 6 der Satzung). Das gebaute Gebäude verfügt über ein Lichtband. Die Satzung spricht dagegen von der Herrschaft der Lochfassade (Satz 9 der Satzung). Das rote Mauerstück widerspricht der Kleingliederigkeit die durch die Villinger Parzellenstruktur vorgegeben ist. Durch ein fremdes Element wie diese Wandscheibe werden Realitäten geschaffen, die nachfolgenden „Architekten“ und Bauherrn Begründung liefern etwas ähnlich Fremdes im Villinger Erscheinungsbild zu bauen (Satz7 der Satzung). Bild 6 Bild 7 Fassadenvorbauten sind für die Villinger Kernstadt untypisch. Bild 6 zeigt einen solchen Vorbau, der in irgend einer Weise einem Heuaufzug nach gebildet sein soll. Beide Ausformungen sind auf dem, Bild 6 zu sehen. Allerdings ist die Größenausbildung sehr, wenn nicht gänzlich verschieden. Das untypische hätte nach Satzung nicht gebaut werden dürfen. Die Glasgestaltung dieses Fassadenvorbaues spricht für sich in einer mittelalterlichen Stadt mit einer tausendjährigen Geschichte. Bild 8 Bild 9 Links zeigt sich eine typische Dachlandschaft in Villingen. Schleppgaube mit kleinen Sichtfenstern und schmaler Satteldachgaube. Rechts dagegen ein Dachaufbau der das Hauptdach fast einnimmt. Intergriert in diesen Dachaufbau ist ein begehbarer Dacheinschnitt. Solch ein Dachaufbau widerspricht dem Erscheinungsbild der historischen Innenstadt (Satz 1 der Satzung). Bild 10 Dieses Gebäude kann man nur begreifen, wenn man die bauliche Konsequenz berücksichtigt, die sich aus den verschiedenen Bebauungsmöglichkeiten der jetzt noch gültigen Satzung ergeben. Das Gebäude stammt aus den 60 ziger Jahren des letzten Jahrhunderts als es noch keine Stadtsatzung gab. Wendet man den Maßstab der o.g. Satzung an, dann kann man die Kleingliederigkeit, die Traufstellung, die Lochfassade erkennen, wie sie auch die Satzung vorgibt. Ein wesentliches Element, nämlich das wesentlichste Element, ist der Schutzgegenstand der Parzelle. Diese Vorgabe wurde beim Bau dieses Gebäudes nicht eingehalten. Damit ergab sich eine negative Zäsur im Villinger Erscheinungsbild, die bis heute nachwirkt. Vorwiegend werden solche Gebäude von einem Architekten, damit einer positiven oder auch negativen Architektursprache umgesetzt. Die Wirkung dieser Zäsur hält bis heute an. Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 11 Das Bild 11 zeigt ein Eckgebäude im Rietviertel. Wie so viele Gebäude imitiert es etwas, was man als Original nicht mehr nachbauen kann, auch als Einzelgebäude. Es wird im folgenden als PseudoHistorismus definiert. Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 12 Ebenfalls unteres Rietviertel. Pseudohistorismus. Undefinierbare Fensterschlitze, Erker mit ungenauem Detailgrad, Schaufenster mit irgendwie gearteten Torbogenausbildungen, Die Maßstäblichkeit der Gaupen ist weit überzogen und verletzt. Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 13 Pseudo Historismus. Die Gebäude sind zwar als Einzelhäuser ablesbar. Tatsächlich gehört das Grundstück einem Hausbesitzer. Die inneren Funktionen sind nicht bekannt. Jedes zweite Haus erhält einen Erker. Unruhige Fassade. Die Erneuerung auf einer Parzelle ist nicht möglich. Die Höhenentwicklung ist zu hoch. Nachbarschutz. Bild 14 Pseudohistorismus, Das Gebäude ist ablesbar als Einzelhaus, tatsächlich ist es aber ein Wohnblock mit PKW-Stellplätzen die durch Rolltore markiert sind. Die Rolltore sind nunmehr in der ganzen sonstigen Stadt (Außerhalb Sonderzone) zulässig. Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 15 Die Wartezeit auf den Profit von zusammengelegten Parzellen Bild 16 Pseudohistorismus, anstatt max. 2-geschossige Erker; nunmehr 3-geschossige Erker Bild von zusammengefassten Parzellen Bild 17 Betonskelett, mit durchlaufenden Stahlbetonstützen, bebilderte Betongefache und Arkadenausbildung, Die Freiheit des Bauens Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 18 Betonfensterrahmen oben offen, neues Arkadenelement Bild von zusammengefassten Parzellen Bild 19 Die Gebäudehöhe entspricht nicht der untergeordneten Paradiesgasse Neues städtebauliches Elementes eines Überganges, Eine Unterführung wäre möglich gewesen Neue Fenstergliederung Arkadenausbildung wird weitergeführt Bild 20 Paradiesgasse, Pseudo-Historismus Handwerkliche Fehler mit durchlaufender Traufe vor überdimensionierter Gaupe Bild von zusammengefassten Parzellen Bild 21 Musterhaus zum Abbruch des gesamten Rietviertel in den 60 ziger Jahren Bild 22 Angedeutete Hausbreiten; Ein Baukörper, durchgehende Erdgeschosszone Kein Gestaltwechsel über die gesamte Breite (ca.50m) Bild von zusammengefassten Parzellen Bild 23 Pseudo-Historismus, falsche Erdgeschosshöhe Bild von zusammengefassten Parzellen Bild 24 Pseudo-Moderne, Beton-Brutalismus der 1990 er Jahre Bau-Freiheit ohne Bezug zum Bestand Bild 25 Wohnblock in der Josefsgasse; 3-geschossige „postmoderne“ Erkervorbauten Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 26 Feuerwehrhaus, 1.Zusammenlegung von historischen Parzellen, Klassische Moderne der 50-ziger Jahre, klar ablesbarer Stil, widerspricht der historischen Parzellenbebauung und dem Formenkanon des Villinger Baugesetzes, aus der Parzelle, Lochfassade, Satteldach, Traufstellung, Sprossenfenster, etc. Bild 27 Versammlungsstätte, Durchlaufende Betonstützen mit dazwischen liegenden Fensterfronten. Modernistischer Aufzug Bild von zusammengelegten Grundstücken Bild 28 Pseudohistorismus. aufgerissene Wandscheibe mit Dekoreingang; Fenster mit Bodenberührung Indifferente Fassadenaufteilung im historischen Vergleich Bild 29 Wandfläche zu Fensterfläche entspricht Gestaltungssatzung Moderner Bau im rückwärtigen Bereich der Webergasse Bild 30 Spiegelerker Bild 31 Pseudo- Historisch, ablesbare Fassadenteilung mit Farbanstrich Frauendeko, Neue Dreiecksgaupe Nach Gestaltungssatzung möglich Bild von zusammengelegten Parzellen Bild 32 Nachfolgegebäude des legendären Hotel- Blume-Post Wirkung von zusammengelegten Parzellen Bild 33 Übersichtsplan als Verdeutlichung über die zusammengefassten Parzellen der sonstigen Bebbauung Zusammenfassung sonstige Bebauung Die Bilder zeigen die mehr oder weniger großen Bemühungen der Bauherren und ihrer Architekten mit dem Umgang der historischen Stadt. Dabei sind große Tendenzen ablesbar, die das historische Bild nachbauen wollen. Diese Vorgehensweise entspricht aber in keinster Weise dem historischen Fassadenbild. Im historischen Kontext gibt es keine Nachbauten. Sondern es sind Gebäude die sich auf ihrer einzelnen Parzelle eigenständig nach außen, aber auch nach innen zeigen. Wesentlichste ist dieser Ausdruck in ihrer Zeit, Gründerzeit, Spätgotik etc., alle jedoch mit den baulichen Merkmalen wie Lochfassade, Traufstellung, Satteldach etc.. Durch die eingeleitete Entwicklung der „baulichen“ Moderne in der Jahrhundertwende 1899-1900 (Adolf Loos) war jegliche Art des Ornamentes verpönt. In der Architektur verboten. Die Auswüchse sind bekannt. Die Einleitung der baulichen Postmoderne durch Philipp Johnson brachte das Ornament auch in die moderne Architektur zurück. Die auf dem Markt operierenden Schulen und ihre Vertreter (Behnisch-Stuttgart, Kleihuss- Berlin, Ungers), haben verschiedene Auffassungen von Architektur, was man an den monolythischen und aufgelösten Auffassungen zum Baustoff ablesen kann. Die Abkehr von der Schule zeigen Architekten wie Norman Foster, Frank Gehry, Zaha Hadid die in den Studentenvorlesungen ihren Platz finden. Die Unterschiede in der Architektur der Dekonstruktion zwischen Frank Gehry, Zaha Hadid und Coop Himmelblau sind vielfältig, die Einreihung in einen Begriff wie Dekonstruktion bleibt jedoch haften, insbesondere des individuellen Stils, etwas was der Freiheit unterliegt. Eine Architekturauffassung, die keine Rücksicht auf den Bestand nimmt (vergl. Zaha Hadid Rom). Entsprechend den großen Vorbildern müssen wir auch in dieser Stadt die Vorgehensweise der Architekten und ihrer Bauherren sehen (Individuell, Rücksichtslos, Von der „Freiheit“ getrieben, Handwerklich schlecht, Zerstörerisch, Unpassendes Material, Unwissend). Mir ist bewusst, dass manch einer dies kritisch sieht. Aber er soll diese Bildergalerie ansehen und werten. Es kommt auf die Haltung darauf an, ob man etwas baut oder ob man es lässt. Das gleiche bezieht sich auf die Finanzierung.