braucht die medizin werte - Zentrum für Medizinische Ethik

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Heft 106
BRAUCHT DIE MEDIZIN WERTE?
Gedanken über die methodologischen Probleme einer „Bioethik“?
Axel W. Bauer
März 1996
1
Dr. med. Axel W. Bauer ist Professor am Institut für Geschichte der Medizin der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg.
GLIEDERUNG
1. Werte als Zeichen: Sind "Results" und "Values" vergleichbar?
2. Das Beispiel "Menschenwürde"
2.1 Ätiologischer (historischer) Aspekt
2.2 Bewertungsaspekt
2.3 Handlungsaspekt
3. Vom Untergrund der Werte: Metaethische Reflexionen
3.1 Kognitivismus
3.2 Emotivismus
3.3 Institutionalismus
3.4 Evolutionäre Erkenntnistheorie
3.5 Evolutionäre Ethik und Soziobiologie
4. Werte als Zeichen: Vom schwankenden Boden der Bioethik
Herausgeber:
Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass
Prof. Dr. med. Herbert Viefhues
Prof. Dr. med. Michael Zenz
Zentrum für Medizinische Ethik Bochum
Ruhr-Universität
Gebäude GA 3/53
44780 Bochum
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2
BRAUCHT DIE MEDIZIN WERTE?
Gedanken über die methodologischen Probleme einer „Bioethik“
Axel W. Bauer
1. WERTE ALS ZEICHEN: SIND "RESULTS" UND "VALUES" VERGLEICHBAR?
Braucht die Medizin Werte? Dies sei eine rhetorische Frage, werden viele Leser, vor
allem Ärzte und Medizinstudenten, sicher einwenden. Natürlich brauche die Medizin Werte.
Ohne Werte sei die moderne Heilkunde gar nicht vorstellbar. Tatsächlich hat die
naturwissenschaftlich geprägte Medizin auch Werte, zum Beispiel Blut-, Harn-, LiquorNormalwerte sowie normale und pathologische Werte von Enzymen, Blutgasen oder
Elektrolyten. Selbst ein aufgeklärter Patient kennt heute die Werte der Medizin, er weiß also,
was es für ihn bedeutet, wenn sein LDL-Cholesterin-Wert auf 200 mg/dl angestiegen ist und
somit eine potentiell gefährliche Hyperlipoproteinämie anzeigt, oder wenn sein diastolischer
Blutdruck 120 mm Hg beträgt, ein Wert, der Schäden im Herz-Kreislauf-System signalisiert.
Zugegeben, ich habe hier von einem reizvollen Wortspiel Gebrauch gemacht, indem
ich die Mehrdeutigkeit des deutschen Substantivs Werte ausgenutzt habe. Dies wäre bei
einem Text in englischer Sprache nicht geglückt, denn dort heißen die digitalen Zahlenwerte
schlicht results - Ergebnisse - während die in den Bereich der Ethik fallenden moralischen
Werte als values bezeichnet werden. Auch im Italienischen kann man risultati und valori
unterscheiden, wobei letztere allerdings die gleiche Polysemie wie ihr deutsches Pendant
enthalten.
Auf den ersten Blick scheint es, als könne man mit Hilfe eines solchen Wortspiels die
nicht selten von Kritikern geäußerte Behauptung untermauern, die moderne Medizin habe
grundlegende moralische Werte der abendländischen Tradition gegen profane technische
Meßwerte eingetauscht, um nicht zu sagen jene diesen geopfert. Tatsächlich lassen sich
jedoch substantiellere Erkenntnisse gewinnen, wenn man diese semantischen Geschwister
einmal vergleichend betrachtet. Man kann durch einen Blick auf die vertrauten technischen
Meßwerte der Medizin durchaus etwas über die Struktur jener meist wenig transparenten
Werte lernen, mit denen es die Medizinische Ethik - und im weiteren Sinne die Bioethik 1 - zu
tun hat.
Drei Gemeinsamkeiten verbinden results und values, die dem Arzt jedenfalls von den
Meßwerten her eigentlich ganz geläufig sind: Werte haben erstens eine in die Vergangenheit
3
zurückreichende Ursache oder Entstehungsgeschichte, sie dienen zweitens als Hilfsmittel zur
Be"wertung" von gegenwärtigen Zuständen, und schließlich geben sie drittens Hinweise für
zukünftiges Handeln. Werte besitzen also in dreifacher Beziehung einen Verweis- oder
Zeichencharakter, wir können sie deshalb formal als Signifikanten mit drei Dimensionen
interpretieren: Unter dem (1) ätiologischen Aspekt erscheinen uns diese Zeichen dabei als
entweder
empirisch
(results)
oder
historisch
(values)
erklärbar
bzw.
zumindest
erklärungsbedürftig, während sie im Hinblick auf den (2) Bewertungsaspekt und den (3)
Handlungsaspekt als (mehr oder minder willkürliche) intellektuelle Sinnzuschreibungen, d.h.
als wissens- bzw. kulturabhängige und kontextgebundene Konventionen aufzufassen sind.
Weiterhin setzt die Beschreibung von Werten als Zeichen implizit die Existenz von
Zeichenanwendern voraus, die sich über die Bedeutung der Signifikanten - jedenfalls
prinzipiell - einig sind und diese als Kommunikationsmittel benutzen.
Betrachten wir zur Illustration ein alltägliches Beispiel aus der Inneren Medizin: Bei
einem 71jährigen Patienten werden im Sommer 1995 über einen längeren Zeitraum hinweg
Blutdruckwerte gemessen, die im Mittel bei etwa 195 mm Hg systolisch und bei etwa 90 mm
Hg diastolisch liegen. Interpretiert der Arzt diese relativ hohen Werte als ein mit empirischer
Gesetzmäßigkeit entstandenes Symptom, so kommen dafür unter dem ätiologischen Aspekt
mehrere Ursachen in Frage, zum Beispiel eine Rigiditätszunahme der großen Arterien oder
eine Erhöhung des Herzzeitvolumens 2 . Hat der Arzt im folgenden eine Hyperthyreose, eine
arteriovenöse Fistel, längerdauerndes Fieber, einen totalen AV-Block sowie eine
Aorteninsuffizienz ausgeschlossen, so wird er unter dem Bewertungsaspekt wohl die
Diagnose "Altershochdruck" stellen. Damit nimmt er bereits eine konventionelle
Zeichendeutung vor, indem er dem gemessenen Signifikanten ein bestimmtes Signifikat
intellektuell zuordnet. Schließlich könnte der Arzt unter dem Handlungsaspekt ein
antihypertensives Medikament verordnen, zum Beispiel einen Kalziumantagonisten oder ein
Diuretikum 3 . Auch bei dieser Zuordnung der für adäquat gehaltenen Therapie zum
Blutdruckwert geht der Arzt gemäß einer - im vorliegenden Fall biowissenschaftlichen Konvention vor. Die vorgenannte Dekodierung und Bedeutungszuweisung der von ihm
gemessenen Zeichen bewältigt der Arzt mit Hilfe eines innerhalb seines Fachbereichs
normierten Schemas, über das sich die Scientific Community der Internisten verständigt hat.
Den jeweils neuesten Stand der gültigen Übereinkunft findet er in einer umfangreichen
1
Pieper 21991, 84-88.
Vgl. Distler 81994, 324.
3
Vgl. Distler 81994, 334.
2
4
Dekodierungstabelle, die in diesem Fall beispielsweise durch ein Handbuch der Inneren
Medizin oder durch ein kardiologisches Spezialwerk repräsentiert sein könnte.
Wie zeit- und kontextvariabel vor allem der Bewertungs- und der Handlungsaspekt ist,
möge ein Blick in das internistische Lehrbuch Medizin in Bewegung zeigen, das der
Heidelberger Internist und langjährige Direktor der Medizinischen Klinik, Richard Siebeck
(1883-1965), ein Schüler Ludolf von Krehls (1861-1937), im Jahre 1949 veröffentlicht hat.
Seine Bewertung der Hypertonie sah folgendermaßen aus: "Jede Erkrankung ... ist immer eine
Epoche in der Lebensgeschichte. Gerade die Erkrankungen mit Hochdruck, oder richtiger die
Kranken mit Hochdruck können wir wirklich nur von hier aus richtig verstehen. ... Man soll
nicht nur an einen renalen oder essentiellen, sondern vor allem an den lebensgeschichtlichen
Hochdruck denken, denn jeder Hochdruck ist schließlich ein lebensgeschichtlicher, er ist stets
der Hochdruck der kranken Persönlichkeit" 4 . Und zum (therapeutischen) Handlungsaspekt
bemerkte Siebeck: "Beruhigung des Kranken ist das Erste und Wichtigste; sorgsame ärztliche
Führung, Bettruhe, Diät, kochsalzfreie Kost sind von größtem Einfluß. Sedierende
Medikamente, Luminal, Theominal u. dgl. in mäßigen Mengen mit Vorsicht verordnet sind
oft sehr nützlich. Verhütung von Schädlichkeiten, vor allem von Tabakmißbrauch ...,
vertrauensvolle Aussprache, Entspannung und Entlastung, Klärung von Schwierigkeiten und
Nöten, Entwicklung einer neuen Einordnung, einer neuen Haltung im Lebensraum, - all dies
und noch manches andere ... kann eine ganz entscheidende Hilfe sein, an der sich die wahre
Kunst des Arztes im Gebrauch der Wissenschaft vom Hochdruck und mehr noch vom
gesunden und kranken Menschen bewährt" 5 .
Ich denke, daß die Kontraste zwischen 1995 und 1949 deutlich geworden sind, so daß
es nicht nötig sein wird, umfangreicheres Quellenmaterial aus dem 19. Jahrhundert oder aus
früheren Epochen zur weiteren Absicherung meiner Kernthese heranzuziehen, daß Werte in
dreifacher Weise, nämlich für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Zeichencharakter
haben und daß sie in ihrem gegenwartsbezogenen Bewertungs- und in ihrem
zukunftsbezogenen Handlungsaspekt einem von veränderten Konventionen ausgelösten
Bedeutungswandel unterliegen.
2. DAS BEISPIEL "MENSCHENWÜRDE"
Diese vorläufige Erkenntnis, die wir im Gebiet der Meßwerte gewonnen haben,
möchte ich nun exploratorisch auf den Bereich der values, also der moralischen Werte
4
5
Siebeck 1949, 335.
Siebeck 1949, 337.
5
anwenden. Als Beispiel nehme ich den Begriff Menschenwürde, der in juristischen,
philosophischen und politischen, aber auch in medizinethischen Diskursen eine zentrale Rolle
spielt.
2.1 ÄTIOLOGISCHER (HISTORISCHER) ASPEKT
Betrachten wir zunächst den ätiologischen Aspekt, so werden wir bei der Suche nach
den Ursprüngen bevorzugt historisch, nämlich in Form einer Begriffsgeschichte ansetzen,
falls wir nicht sogleich neuere Erklärungshypothesen aus der Evolutionären Ethik 6 zu Hilfe
nehmen wollen. Bereits die Stoiker und im Anschluß an sie Cicero (106-43 v.Chr.)
unterschieden eine differenzierende von einer egalisierenden Form der Menschenwürde 7 . Die
erste betrifft das Individuum als Person gegenüber anderen Personen, die zweite hingegen die
Gattung Homo sapiens gegenüber anderen Lebewesen. Der zur egalisierenden Form in
Beziehung stehende jüdisch-christliche Gedanke der Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen
wurde an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit insbesondere von den Gelehrten des
italienischen Renaissance-Humanismus und der spanischen Spätscholastik sowie von den
Theologen der deutschen Reformation aufgegriffen und weiterentwickelt. Mit der
anthropologischen Wende des 18. Jahrhunderts kam es schließlich zu einer Säkularisierung
des Begriffs; die Menschenwürde fand nun ihre Begründung in der singulären Eigenschaft der
Vernunft, die als speziestypisches Autonomiekriterium galt.
Immanuel Kant (1724-1804) interpretierte Würde als ein Kennzeichen desjenigen, das
"über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet" 8 . Aufgrund seiner Vernunft,
die als Vorbedingung für eine freiheitliche Selbstbestimmung galt, war für Kant und seine
Nachfolger einzig der Mensch nicht instrumentalisierbar und somit alleiniger Inhaber von
Würde. Die Geringschätzung, die Kant für biologische Strukturen und Prozesse empfand,
spiegelte sich in seiner 1798 erschienenen Anthropologie in pragmatischer Hinsicht wider.
Hier untergliederte der Königsberger Philosoph die Anthropologie in eine physiologische und
eine pragmatische. Dabei gehe "die physiologische Menschenkenntniß ... auf die Erforschung
dessen was die Natur aus dem Menschen macht, die pragmatische auf das was Er, als
freyhandelndes Wesen, aus sich selber macht, oder machen kann und soll". Über die
physiologische Anthropologie urteilte Kant scheinbar resignativ: "Wer den Naturursachen
nachgrübelt ... muß ... gestehen: daß er in diesem Spiel seiner Vorstellungen bloßer Zuschauer
6
sey und die Natur machen lassen muß ... mithin alles theoretische Vernünfteln hierüber reiner
Verlust ist" 9 .
Durch diese anthropozentrische und rein kognitivistische Konzeptualisierung der
dignitas wurde während der vergangenen 200 Jahre die unumschränkte Herrschaft des
Menschen über die belebte und unbelebte, im kantischen Sinne also "würdelose" Natur
begründet und gerechtfertigt. Tier- bzw. Artenschutz oder gar ökologisches Denken lagen zumindest historisch - nicht im Blickfeld einer egalisierenden Interpretation von
Menschenwürde. Auch die heute im Bereich der Transplantationsmedizin immer wieder
gestellte Frage nach der Menschenwürde von hirntoten Patienten würde vor dem Hintergrund
des Vernunftprimats offenbar eine abschlägige Antwort erfahren. Doch damit hätten wir
bereits vom ätiologischen Aspekt auf die beiden anderen, eng miteinander verknüpften
semiotischen Betrachtungsweisen vorgegriffen, nämlich den Bewertungsaspekt und den
Handlungsaspekt. Davon wird indessen gleich die Rede sein.
Die zweite, differenzierende Form der Menschenwürde folgt einer politischen
Tradition. In bedeutenden juristischen Dokumenten treten historisch zunächst konkrete
Bürgerrechte in Erscheinung, die einzelne Bürger gegenüber anderen Bürgern bzw.
gegenüber dem Staat und seinen Organen geltend machen können. Insbesondere
grundlegende Texte von Verfassungsrang aus der westeuropäischen und amerikanischen
Geschichte betonen gruppenspezifische Freiheitsrechte, von der englischen Magna Charta
(1215) über die Habeas-Corpus-Akte (1679), die britische Bill of Rights (1689), die
amerikanische Virginia Bill of Rights (1776) und die französische Déclaration des droits de
l'homme et du citoyen (1789) bis zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1949), in dessen ersten 19 Artikeln - den Grundrechten - Menschenrechte und Bürgerrechte
eng miteinander verzahnt sind 10 : Laut Artikel 1 Absatz 1 GG ist schließlich auch explizit die
Würde des Menschen unantastbar, sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt 11 . Dieser formal oberste Wert in der freiheitlichen Demokratie der
Bundesrepublik findet seine historische Erklärung natürlich nicht zuletzt in jenen
6
Vollmer 1995b, 162-192; Loh 1992, 260-280.
Vgl. die Formulierung von Wolfgang Huber 1992, 578.
8
Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), zitiert nach Huber 1992,
581.
9
Kant 1798, IV-V. Vgl. auch Bauer 1984, 47 und Sofsky 1992, 77-84.
10
Huber 1992, 582-583. Siehe hierzu auch die Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 des
Grundgesetzes, welche die Menschenrechte direkt aus der Menschenwürde herleitet. Vgl.
Pieroth/Schlink 111995, 6-17.
11
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Artikel 1 Absatz 1.
7
7
schrecklichen Erfahrungen, die während des Nationalsozialismus unter einer Diktatur
gemacht worden sind, deren Machthaber jede nur denkbare Form von Menschenwürde mit
Füßen getreten haben 12 .
2.2 BEWERTUNGSASPEKT
Kommen wir nun zum zweiten, dem gegenwartsbezogenen Bewertungsaspekt unseres
Signifikanten Menschenwürde. Dieser unterliegt wie schon angedeutet einer zeit- und
kontextabhängigen Interpretation. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland
werden solche Bewertungen insbesondere durch die Gerichte vorgenommen, denen es
obliegt, Verletzungen von Rechtsgütern festzustellen und gegebenenfalls zu ahnden. Wie
kontrovers der Begriff Menschenwürde ausgelegt werden kann, zum einen mehr biologischegalisierend, zum anderen mehr sozial-differenzierend, mögen die Leitsätze von zwei neueren
Urteilen aus dem Bereich des Strafrechts zeigen, die beide im Jahre 1994 zur gleichen
Materie ergangen sind. Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch das Bayerische
Oberste Landesgericht in München hatten etwa gleichzeitig darüber zu entscheiden, ob im
Falle der 1992 erfolgten Verbreitung des rechtsradikalen Pamphlets "Der Asylbetrüger in
Deutschland" ein Angriff auf die Menschenwürde der betroffenen Personengruppe im Sinne
von § 130 StGB vorliege. Das OLG Frankfurt verneinte diese Frage in seinem Urteil vom
11.5.1994 aufgrund der folgenden Definition: "Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff
Angriff auf die Menschenwürde fallen nur Handlungen, durch die Menschen derart im Kern
ihrer Persönlichkeit getroffen werden, daß ihnen das Lebensrecht innerhalb der Gemeinschaft
abgesprochen wird" 13 . In seinem drei Monate später ergangenen Urteil distanzierte sich
hingegen das BayObLG von dieser engen Interpretation der hessischen Richterkollegen,
indem es feststellte: "Ein Angriff auf die Menschenwürde anderer liegt nicht nur dann vor,
wenn den angegriffenen Personen das biologische Lebensrecht abgesprochen wird. Es genügt,
daß ihnen das Recht, als gleichwertige Menschen in der Gemeinschaft zu leben - soziales
Lebensrecht -, bestritten wird" 14 .
2.3 HANDLUNGSASPEKT
12
Pieroth/Schlink 111995, 12 und 90-95. Vgl. hierzu unten in Abschnitt 2.3 das in seiner
Argumentation nicht widerspruchsfreie Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993
zum Problem des Schwangerschaftsabbruchs.
13
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.5.1994 - 2 Ss 413/93, abgedruckt in: Neue Juristische
Wochenschrift 48 (1995) 143-145.
14
BayObLG, Urteil vom 17.8.1994 - 4 St RR 105/94, abgedruckt in: Neue Juristische
Wochenschrift 48 (1995) 145-146. Vgl. auch Pieroth/Schlink 111995, 93-94 (Rn 392).
8
Vom
gegenwartsbezogenen
Handlungsaspekt
ist
es
nur
Bewertungsaspekt
ein
kleiner
Schritt,
zum
besonders
zukunftsbezogenen
im
Bereich
der
"Handlungswissenschaften" Medizin und Biologie. Nicht selten wird eine Bewertung bereits
unter dem Aspekt der erwünschten Handlung in der Weise vorgenommen, daß nicht die
zukünftige Handlung aus der vorherigen Bewertung folgt, sondern daß eine bereits
präformierte Handlungsoption das gegenwärtige Werturteil beeinflußt und manchmal
korrumpiert. Die Wortführer solcher Strategien berufen sich gerne auf das von Max Weber
(1864-1920) so genannte Prinzip Verantwortungsethik 15 , wobei sie meistens argumentieren,
es gebe zu ihrer eigenen Bewertung und dem darauf fußenden Handlungsszenario "keine
Alternative". Erinnern wir uns jedoch an meine einleitende These, die besagte, daß Werte
zeichentheoretisch
betrachtet
im
Hinblick
auf
den
Bewertungsaspekt
und
den
Handlungsaspekt als (mehr oder minder willkürliche) intellektuelle Sinnzuschreibungen
aufzufassen sind, dann folgt daraus, daß auch scheinbar alternativlose Handlungsszenarien
stets kontextgebunden und insoweit konventionell sind.
Ein aktuelles Beispiel für den interessengeleiteten Umkehrschluß von der intendierten
Handlung zu einer auf den ersten Blick konsensfähigen Bewertung findet sich in dem
vorläufigen Entwurf einer Erklärung zum Schutz des menschlichen Genoms der UNESCO,
der Erziehungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in
Paris. Das Internationale Bioethik-Komitee, das 1993 auf Initiative der 27. UNESCOGeneralkonferenz mit der Ausarbeitung der Erklärung beauftragt worden war, postulierte in
seinem Entwurf vom 7. März 1995: "Jeder Mensch hat das Recht, am biologischen und
gentechnischen Fortschritt teilzuhaben, ohne daß seine Würde und Freiheit beeinträchtigt
werden" (Punkt A.4.). Das menschliche Genom wird in diesem Text zum "gemeinsamen Erbe
der Menschheit" erklärt. Jeder Mensch habe andererseits seine eigene genetische Identität und
ein Recht auf Achtung seiner Würde, der Vorrang vor jedem wissenschaftlichen Fortschritt
eingeräumt werden müsse (Nr. 3 und Punkt A.6.). Dennoch sollen Eingriffe in das
menschliche Genom nicht grundsätzlich verboten sein. Sie dürfen mit vorheriger, freiwilliger
und klarer Zustimmung des Betroffenen oder gegebenenfalls seiner rechtmäßigen Vertreter
vorgenommen werden (Punkt B.8.). Die einzelnen Staaten müßten die intellektuellen und
materiellen Voraussetzungen für Genomforschung gewährleisten, "vorausgesetzt, daß diese
Forschungstätigkeit den Wissensstand erweitert und zur Bekämpfung von Behinderung und
Krankheit beiträgt" (Punkt C.11.). Die Forschungstätigkeit müsse unter gebührender
Berücksichtigung der demokratischen Grundsätze beschränkt werden, "wenn dies zum Schutz
15
Müller 1992, 111-116.
9
der Würde und Freiheit des Menschen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der
Umwelt erforderlich" sei (Punkt C.12.) 16 .
Um die Handlungsfähigkeit der biowissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten,
erhält in diesem Entwurf der Signifikant Menschenwürde ein entsprechend adaptiertes neues
Signifikat: In der Formel Bekämpfung von Behinderung und Krankheit (Punkt C.11.) steckt
nach Meinung mancher - vor allem deutscher - Kritiker ein gefährliches Eskalationspotential,
nämlich dann, wenn Menschenwürde eines Tages mit gesundheitlicher Perfektion assoziiert
werden sollte. Für Krankheit, Behinderung und Leid wäre dann kein Platz mehr vorgesehen.
In einem solchen Szenario könnte Menschenwürde von einer genuinen und unveräußerlichen
anthropologischen Eigenschaft des Individuums in ein von der Gesellschaft nach Erfüllung
bestimmter biologischer Voraussetzungen gewährtes soziales Privileg umdefiniert werden.
Auf diese Gefahr wies jedenfalls im Herbst 1995 der deutsche Arzt Peter Liese hin, der als
christdemokratischer Abgeordneter Mitglied des Europäischen Parlaments ist. Liese forderte
die deutsche Bundesregierung dazu auf, die UNESCO-Erklärung mit allen Kräften zu
verhindern; ein solches Dokument könne man nicht korrigieren, sondern nur grundsätzlich
ablehnen 17 . Ob eine solche extrem einseitige Interpretation dieser Erklärung indessen
wirklich
schlüssig
ist,
soll
hier
nicht
abschließend
entschieden
werden.
Bei
unvoreingenommener Lektüre der deutschen Übersetzung kann man jedenfalls zu dem ebenso
begründeten gegenteiligen Eindruck gelangen, daß das Internationale Bioethik-Komitee der
UNESCO sehr wohl versucht hat, egalisierende und differenzierende Form der
Menschenwürde in eine ausgeglichene Balance zu bringen.
Daß die von den deutschen UNESCO-Kritikern befürchtete mögliche Umdeutung des
Bewertungsaspekts von Menschenwürde mit der derzeit gültigen höchstrichterlichen
Interpretation des Grundgesetzes und seines Artikels 1 Absatz 1 sicherlich nicht in Einklang
stünde,
zeigt
das
Urteil
des
Bundesverfassungsgerichts
vom
28.5.1993
zum
Schwangerschaftsabbruch, in dem es unter anderem heißt: "Menschenwürde kommt schon
dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der
Geburt oder bei ausgebildeter Personalität ... Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm
Menschenwürde zu. Diese Würde des Menschseins liegt ... im Dasein um seiner selbst willen
16
Zitiert nach Klinkhammer 1995. Der Autor dankt Frau Gisela Klinkhammer von der
Redaktion des Deutschen Ärzteblattes für die Überlassung der deutschen Übersetzung des
vorläufigen Entwurfs einer Erklärung zum Schutz des menschlichen Genoms (Paris,
7.3.1995). Diese Übersetzung wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission besorgt. Es
handelt sich hierbei um keine offizielle, beglaubigte Version. Im Zweifelsfall sollten die
autorisierte englische oder französische Fassung konsultiert werden.
17
Zitiert nach Klinkhammer 1995.
10
... Dieses Lebensrecht ... ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde
des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen
Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates
11
kein Urteil zusteht" 18 . So klar dieses Urteil auf den ersten Blick formuliert scheint, so
ungelöst
bleiben
dennoch
die
praktischen
Konsequenzen
im Hinblick
auf
den
Handlungsaspekt, der vor allem die Medizin tangiert; schließlich werden ja in demselben
Urteil auch ausführlich bestimmte Fristen und Indikationen gewürdigt, bei deren Vorliegen
ein Schwangerschaftsabbruch gleichwohl straffrei bleiben soll.
Wie wäre dann zum Beispiel die Menschenwürde eines toten Embryos
grundgesetzkonform zu beurteilen? Neuerdings ist es möglich, einem abgetriebenen Embryo
winzige Mengen von Hirnzellen zu entnehmen, die bei Parkinson-Kranken die mangelhafte
Produktion
des
Neurotransmitters
Dopamin
ausgleichen
sollen.
Die
embryonalen
Nervenzellen werden in einer gepufferten Salzlösung aufgeschwemmt und dann mit einer
Kanüle durch die Schädeldecke des Patienten in das Corpus striatum injiziert. Die
transplantierten Zellen produzieren im günstigen Fall dort das Dopamin 19 . Der schwedische
Neurologe Håkan Widner von der Universität Lund, der entsprechende klinische Experimente
durchführt, gab in einem im Oktober 1995 publizierten Interview zu bedenken: "Wenn wir,
wie in Schweden und Deutschland, eine Abtreibung bis zur zwölften Woche akzeptiert haben,
müssen wir uns fragen: Ist es besser, den toten Embryo gegen eine schreckliche Krankheit
einzusetzen, oder sollen wir ihn wegwerfen und verbrennen?" 20
Die konkrete Antwort auf solche aktuellen Fragen bedarf stets einer normativen
Setzung. Das Zeichen, das uns ein ethischer Wert wie Menschenwürde liefert, ist eben nicht
eindeutig, sondern polysem. Seine Interpretation wird in einer pluralistischen Gesellschaft je
nach dem wissenschaftlichen, religiösen oder politischen Standort des Zeichenanwenders
sowie nach Maßgabe seines individuellen oder gruppenspezifischen Handlungsinteresses sehr
unterschiedlich ausfallen. Während für den forschenden und klinisch tätigen Mediziner - wie
im Falle des schwedischen Neurologen Widner - der pragmatische Aspekt des biotechnisch
Machbaren im Vordergrund seiner Überlegungen stehen mag, zieht der Jurist die durch
verfassungsrechtliche Normen gebotenen Grenzen des Erlaubten in der Regel wesentlich
enger, wie am Beispiel der Genomanalyse im Strafverfahren gezeigt werden soll, mit deren
Hilfe seit einigen Jahren die sichere Identifizierung eines Verdächtigen kriminaltechnisch
möglich ist. Der Autor eines Gutachtens, das dem Rechtsausschuß des Deutschen
Bundestages für die öffentliche Anhörung zu diesem Themenkomplex am 12. Oktober 1988
18
BVerfG, Urteil v. 28.5.1993 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, abgedruckt in: Neue
Juristische Wochenschrift 46 (1993) 1751-1779, hier 1753.
19
Rückkehr ins Leben 1995, 219.
20
"Sollen wir den Embryo verbrennen?" 1995, 223.
12
vorgelegt wurde, kam damals mit Blick auf Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zu der
folgenden, abweisenden Bewertung dieser umstrittenen neuen Fahndungsmethode:
"Der Schutz der Menschenwürde ist [im Grundgesetz] nicht wie herkömmliche
Normen als Anweisung formuliert, sondern indikativisch: Obwohl die Menschenwürde
tatsächlich verletzbar ist, heißt es: Sie "ist unantastbar". Das ist eine Beschwörung. Ein Tabu
wird errichtet. Das ist sachgemäß, denn ob die Menschen im Inneren Würde haben, wird
zweifelhaft. Die Natur- und Sozialwissenschaften decouvrieren die Menschen zunehmend als
intern und extern determiniert, als ein Ensemble von Auswirkungen. Legt man dies zugrunde,
so können die Menschen Würde erlangen in der Weise, wie sie mit ihren Determinationen
umgehen. Das Tabu der Würdeverletzung verbietet dann, die Selbstdarstellung der Menschen
zu durchbrechen. Eine der internen Determinationen der Menschen geht von ihrem Körper
aus, von seinen Grenzen und Defekten. Für den Schutz der Würde in diesem Zusammenhang
ist ein altes Kriterium das Körperinnere, weil die von ihm ausgehenden Determinationen von
Natur aus verdeckt sind. Deshalb sind die codierenden Gene als die Träger der innersten und
zugleich elementarsten körperlichen Determination für die erzwungene Analyse tabu. An
dieser Bewertung ändert nichts die Tatsache, daß die Determination durch Gene nicht strikt
ist, sondern durch Umweltfaktoren überlagert und eventuell durch autonome Steuerung
umgelenkt werden kann. Die Gene bleiben relativ wirksame Faktoren des Lebens der
Einzelnen. Gerade weil ihre Wirkung sich nicht strikt objektiviert, kann der einzelne mit
Würde damit umgehen. Dieser Spielraum der Würde wird durchbrochen, wenn die
codierenden Gene selber zwangsweise aufgedeckt werden. Die Würdeverletzung ist
unabhängig davon gegeben, ob genetische Bedingungen gezielt oder als Nebenfolge anderer
Analysen aufgedeckt werden" 21 .
Von den rund zehn Millionen Polymorphismen, die in einem normalen Genom
vorhanden sind, kann man sich bei der Analyse von Blut, Sperma und anderen Körperzellen
nun sicherlich auf solche beziehen, die keinerlei phänotypische oder pathognomonische
Relevanz haben. Von solchen "harmlosen" Polymorphismen gibt es genügend viele, ohne daß
aus ihnen - ganz ähnlich wie bei der konventionellen Daktyloskopie - ein Rückschluß auf
schützenswerte individuelle Eigenschaften der betreffenden Person gezogen werden könnte
("genetischer Fingerabdruck"). Ein Problem besteht allerdings in der Frage des späteren
Mißbrauchs: Man könnte auch noch nach mehreren Jahren aus archiviertem Material
genetische Information gewinnen, und diese Möglichkeiten beinhalten Gefahren, die dringend
gesetzlicher Regelungen bedürfen. Aufgrund der schlimmen Erfahrungen, die im
13
Nationalsozialismus mit der Eugenik gemacht worden sind, scheint es in Deutschland hier
eher eine stärkere Sensibilisierung zu geben als in anderen Ländern.
Die Dimensionen des molekularbiologisch Machbaren sind inzwischen erheblich
vielfältiger geworden. Als 1990 das internationale Human Genome Project begann, setzten
sich die Forscher das Ziel, bis zum Jahr 2005 die genetische Information auf den 23
menschlichen Chromosomen zu entschlüsseln. Im September 1995 waren von den rund
80.000 Genen bereits 3.500 Bauanleitungen für Proteine bekannt. Von mehr als 34.000 Genen
hatten die Forscher bis zu diesem Zeitpunkt zumindest Teilbereiche analysiert. Möglich
wurde dieses unerwartet schnelle Fortschreiten durch eine neue Sequenziertechnik und
bessere Computer-Software. Der britische Biowissenschaftler John Sulston (Sanger Center,
Cambridge) und sein amerikanischer Kollege Robert Waterston (Genome Sequencing Center
der Washington University, St. Louis) hoffen mittlerweile sogar, die komplette Gensequenz
des Menschen bereits im Jahre 2001 abliefern zu können 22 . Auch Francis Collins, Direktor
des US-National Center for Human Genome Research, nennt immerhin das Jahr 2003 als
Zieltermin und veranschlagt die Gesamtkosten des Projekts auf einen Betrag zwischen zwei
und drei Milliarden Dollar 23 . Man wird mit Spannung, aber wohl auch mit realistischer
Skepsis verfolgen, ob sich die differenzierende Bedeutung des Signifikanten Menschenwürde
vor dem Hintergrund biowissenschaftlicher und massiver ökonomischer Interessen auch im
21. Jahrhundert noch als Bewertungs- und Handlungsgrundlage gegen das konkurrierende
biologistisch-egalisierende Signifikat wird behaupten können 24 .
3. VOM UNTERGRUND DER WERTE: METAETHISCHE REFLEXIONEN
Bis jetzt habe ich anhand eines Beispiels, nämlich des Begriffs Menschenwürde,
meine eingangs entwickelte These entfaltet, daß ethische Werte in dreifacher Weise, nämlich
für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Zeichencharakter haben und daß sie in ihrem
gegenwartsbezogenen Bewertungs- und in ihrem zukunftsbezogenen Handlungsaspekt einem
von veränderten Konventionen ausgelösten Bedeutungswandel unterliegen. Dabei habe ich
21
Keller 1989, 2292. Vgl. auch Ferber 1994, 138.
Genomprojekt: Die Gen-Barone 1995, 208-212.
23
Hilfe vom Rechner 1995, 210. Kritisch bemerkt auch der renommierte Heidelberger
Biochemiker Heiner Schirmer zum Human Genome Project: "Diese Arbeit muß für die
beteiligten Wissenschaftler ziemlich eintönig sein. Ob am Ende der Nutzen (neue Formen der
Therapie und Prävention von Krankheiten) oder der Schaden (genetische Manipulierbarkeit
und Vermarktung von menschlichen Genen) für die Menschheit überwiegt, ist nicht
absehbar". Vgl. Schirmer 1995, 35.
24
Eine politisch sicher einseitige, gleichwohl beklemmende Dokumentation heutiger
Bioethik-Aktivitäten stellte Jobst Paul 1994 zusammen.
22
14
auf der Suche nach den Ursprüngen dieses konkreten Wertes zunächst einfach den
begriffsgeschichtlichen Weg eingeschlagen, also ein mehr oder weniger positivistisches
Verfahren angewendet. Nun sind die verschiedenen Antworten auf die Frage, was in früheren
Generationen oder in anderen Kulturen als "gut" oder als "wertvoll" galt, ohne jeden Zweifel
außerordentlich nützliche und insbesondere für die an historischer Kontinuität orientierte
Fortentwicklung der Jurisprudenz unerläßliche Informationsquellen. Gleichwohl können uns
die geschichtlichen Befunde aber nicht restlos befriedigen, da sie keine Aussage darüber
machen, was denn eigentlich gut ist und nach welchen Maßstäben dies zu beurteilen wäre.
Über das Gute und über dessen Maßstäbe nachzudenken, das ist allerdings von jeher die
Domäne der philosophischen Disziplin Ethik. Eine klassische Definition des Guten, die auf
Platon (427-347 v.Chr.) und Aristoteles (384-322 v.Chr.) zurückgeht, besagt: "Das Gute ist
das, wonach alles strebt" 25 . Aus dem offensichtlichen Ungenügen dieser wie auch anderer mit
dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit formulierten Begriffsbestimmungen kann man - wie
der Züricher Philosoph Rafael Ferber - den Schluß ziehen, daß sich das Signifikat des Guten
explizit überhaupt nicht erschöpfend definieren lasse. Nach jedem fehlgeschlagenen Versuch
bleibe ein gewisser "Bedeutungsüberschuß" zurück, durch den der Begriff des Guten
sämtliche seiner Definitionen überrage; Ferber bezeichnet ihn deshalb als supervenient und
aus diesem Grund als nur implizit erläuterungsfähig 26 .
Die moderne wissenschaftliche Ethik, deren Aufgabe im Erläutern des Guten besteht,
läßt sich nach Hans Lenk und Günter Ropohl in fünfdimensional-polarer Weise
systematisieren: 1. deskriptive und normative Ethik; 2. naturalistische und nichtnaturalistische Ethik; 3. subjektivistische und objektivistische Ethik; 4. Prinzipienethik und
Folgenethik; 5. formale und materiale Ethik 27 . Jenseits der konkreten Forschungsansätze soll
uns aber vorerst die grundsätzlichere Frage beschäftigen, nach welchen Denkprinzipien
ethische Systeme überhaupt konstruierbar sind. Dabei geht es also nicht um die tatsächliche
Entscheidung zwischen gut oder schlecht, richtig oder falsch, sondern vielmehr um die
elementaren methodologischen Voraussetzungen jedes sinnvollen ethischen Diskurses. Da
hier der wissenschaftstheoretische Hintergrund der Ethik angesprochen wird, bezeichnet man
dieses Gebiet auch als Metaethik 28 . Die Metaethik fragt demnach: Welche Theorien gibt es
über die biologischen, psychologischen, intellektuellen oder sozialen Grundlagen
25
Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1. Buch, 1. Abschnitt, 1094a 2-3. Siehe auch Platon,
Gorgias, 468b, 499e-500a.
26
Ferber 1994, 125.
27
Lenk/Ropohl 1987, Einführung 8 ff., siehe auch Strombach 1992, 183.
28
Ferber 1994, 127; Pieper 21991, 78-83.
15
menschlicher Wertentscheidungen? Insbesondere drei metaethische Theorien möchte ich jetzt
zunächst vorstellen, nämlich Kognitivismus, Emotivismus und Institutionalismus 29 .
3.1 KOGNITIVISMUS
Nach kognitivistischer Auffassung haben ethische Aussagen denselben Rang wie solche
Sätze, mit denen wir eine empirische Erkenntnis oder einen logischen Schluß ausdrücken:
Das Verfassungspostulat "Die Würde des Menschen ist unantastbar" wäre nach dieser Theorie
prinzipiell genauso zu beurteilen wie die Feststellung "Die Augen der Katze sind grün" oder
der mathematische Satz "Die Winkelsumme im Dreieck ist 180O". Die kognitivistische
Theorie hat zum einen den Vorteil, daß sie mit den syntaktischen Regeln unserer Sprache
("Die Eigenschaft A des Objekts B hat die Ausprägung C") übereinstimmt. Zum anderen
korrespondiert
der
ethische
Kognitivismus
sowohl
mit
dem
klassischen
erkenntnistheoretischen Realismus als auch mit unserer Alltagserfahrung, die wir gerne als
den "gesunden Menschenverstand" bezeichnen. Die Mehrheit der Philosophen von Platon
über Aristoteles bis hin zu dem englischen Neurealisten George Edward Moore (1873-1958)
kann zu den Vertretern kognitivistischer Positionen gerechnet werden, die in ihrer
Konsequenz zu einem ethischen Objektivismus führen. Der Inhalt moralischer Aussagen ist
danach entweder eindeutig wahr oder eindeutig falsch, weil er mit moralischen Tatsachen
übereinstimmt, die ihrerseits in der äußeren Realität objektiv existieren 30 .
Vor allem zwei immanente Schwierigkeiten haben den Kognitivismus in Mißkredit
gebracht. Die erste betrifft das Problem der Wahrnehmung moralischer "Tatsachen". Die
physiologisch bekannten Sinnesorgane des Menschen sind hierfür offenbar ungeeignet; der
Kognitivist muß sich deshalb hilfsweise zur Existenz einer "höheren", metaphysischen Art
der Wahrnehmung bekennen, zur Intuition. Gerade die wichtige Rolle der Intuition aber
widerspricht ihrerseits dem Objektivitätsanspruch, der dem Kognitivismus zugrunde liegt. Die
zweite
Schwierigkeit
besteht
in
der
Ableitung
normativer
Regeln
aus
Tatsachenbehauptungen. Nach dem Gesetz von der Unableitbarkeit eines Sollens aus einem
Sein, das der schottische Philosoph David Hume (1711-1776) in seinem 1739/40
erschienenen Traktat über die menschliche Natur aufgestellt hat, ist der deduktive Schluß von
einer konstativen auf eine normative Proposition unzulässig, da hierbei die Konklusion über
29
Vgl. zu den folgenden Ausführungen speziell Ferber 1994, 127-142.
Vgl. Platon, Politeia, 4. Buch, 427d-434c; 6. Buch, 504a, 506a; 7. Buch, 534b-c.
Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1. Buch, 1. Abschnitt, 1094a 22-26. Moore 1903, Kapitel
1, § 10, 9-10.
30
16
den Inhalt der Prämissen hinausgehen würde 31 . Die Vertreter eines ethischen Kognitivismus
sind aber ganz im Sinne dieses naturalistischen Fehlschlusses darauf angewiesen, aus
moralischen "Tatsachen" verbindliche moralische Gebote bzw. Verbote zu entwickeln.
31
Hume 1978, 3. Buch, Teil 1, Abschnitt 1, 469-470.
17
3.2 EMOTIVISMUS
Eine radikale Konsequenz aus derartigen Aporien ziehen die Anhänger des
Emotivismus, unter denen sich wiederum der Empirist und Psychologist David Hume
befindet. Für den Emotivisten gibt es keine objektiven moralischen Propositionen; nach seiner
Meinung beschreibt deshalb etwa der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" keine
kognitiv erfaßbare Realität, er ist vielmehr das literarische Resümee eines subjektiven
Gefühls, einer Emotion. Der englische Philosoph Alfred Jules Ayer (*1910), einer der
führenden Repräsentanten der Analytischen Philosophie des 20. Jahrhunderts, geht noch
einen Schritt weiter, wenn er bemerkt: "Es verdient erwähnt zu werden, daß ethische Terme
nicht nur dazu dienen, um Gefühle auszudrücken. Sie werden auch verwendet, um Gefühle zu
erwecken, und so zum Handeln anzuregen" 32 . Sowohl der deskriptive Emotivismus bei Hume
als auch dessen moderne expressive Variante bei Ayer lassen nun allerdings einen
verbindlichen ethischen Diskurs beinahe aussichtslos erscheinen, denn wenn moralische
Propositionen stets nur subjektive und individuelle Gefühle widerspiegeln, dann läßt sich über
diese weder vernünftig streiten noch aus ihnen gar eine allgemeingültige Bewertungs- oder
Handlungsnorm ableiten.
3.3 INSTITUTIONALISMUS
Einen gangbaren Weg aus den Sackgassen sowohl des Kognitivismus als auch des
Emotivismus verspricht schließlich der Institutionalismus, wie ihn 1969 der amerikanische
Sprachphilosoph John Rogers Searle (*1932) in seinem Buch Sprechakte durch den Begriff
der institutionellen Tatsache eingeführt hat 33 . Moralische Tatsachen sind demnach keine
objektiven physischen oder metaphysischen Realitäten, wie es der Kognitivismus behauptet.
Sie sind aber auch nicht bloß subjektive psychische Phänomene, die andere Personen
allenfalls zur Nachempfindung oder zur Nachahmung anregen können. Moralische Tatsachen
müssen vielmehr als von Menschen historisch geschaffene soziale Institutionen angesehen
werden, die innerhalb einer Kultur- und Sprachgemeinschaft nach bestimmten Regeln
intersubjektiv konstituiert, stabilisiert, tradiert und modifiziert werden. Diese Regeln folgen
der Struktur "Y gilt als X im Kontext der Gemeinschaft Z" 34 . Auf der zeichentheoretischen
Ebene ähnelt diese Struktur in auffälliger Weise dem semiotischen Dreieck von Ogden und
Richards aus dem Jahre 1923, das bekanntlich die triadische Beziehung zwischen Signifikant,
32
Ayer 171967, 108. Vgl. Ferber 1994, 174 (Anmerkung 146).
Searle 1969, 2. Kapitel, Abschnitt 7, 50-53.
34
Ferber 1994, 136-137.
33
18
Signifikat und Referent beschreibt 35 . Daraus folgt, daß die institutionalistischen Regeln, nach
denen sich moralische Werte entwickeln, stets zugleich auch semantische Regeln sind: Dem
Signifikanten /Y/ wird durch sie das Signifikat "X" im Kontext der Sprachgemeinschaft Z
zugeordnet. Da die zur Kommunikation benutzten Wörter einer Sprache (d.h. die Menge aller
/Y/) Symbole, also künstliche Zeichen sind, läßt sich deren Assoziation mit konkreten
Bedeutungen (d.h. der Menge aller "X") als eine relativ flexible und im Lauf der Zeit
veränderbare Beziehung charakterisieren. Institutionelle Tatsachen sind so auf eine bestimmte
Art und Weise interpretierte reale Tatsachen, in ihnen gehen Lebenswelt und Sprachwelt eine
bestimmte normative Verbindung ein, die indessen nicht unauflöslich ist.
Institutionelle Tatsachen werden von Menschen gemacht. Sie enthalten zugleich aber
bereits Normen, deren Nichtbefolgung Sanktionen nach sich zieht. Diese Sanktionierung wird
besonders deutlich bei juristisch institutionalisierten moralischen Tatsachen. Hinter ihnen
steht der Staat als legitimer Inhaber des Gewaltmonopols 36 . So wird zum Beispiel nach dem
geltenden deutschen Strafrecht die Tötung eines anderen Menschen auch dann als
strafwürdiges Vergehen geahndet, wenn dies auf ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen
des Getöteten geschah. Die sogenannte Tötung auf Verlangen hat deshalb gemäß § 216 StGB
derzeit eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zur Folge. Sollte sich
hieran eines Tages etwas ändern, so wären dafür institutionalistisch betrachtet weder bessere
kognitive Einsichten objektiver Wissenschaftler - etwa Professoren für Medizinische Ethik noch spontanere subjektive Emotionen humaner Wohltäter verantwortlich zu machen.
Gewandelt hätte sich dann in Wirklichkeit vielmehr das innerhalb unserer kulturellen,
staatlichen und sprachlichen Gemeinschaft konsensfähige Interpretationsmuster (Signifikat)
einer rechtlich institutionalisierten moralischen Tatsache. Dabei kann die Frage durchaus
offenbleiben, ob der Anstoß zu einer solchen Neuinterpretation bzw. Neukodierung von der
Lebenswelt oder von der Sprachwelt ausgeht. Vermutlich dürften hier zwischen beiden
Sphären sogar kybernetische Wechselwirkungen im Sinne der positiven Rückkopplung
(deviation amplifying feedback) auftreten 37 . Die moralischen Gefühle und Überzeugungen
des einzelnen Menschen sind nun normalerweise in den überkommenen institutionellen
Rahmen gut integriert. Sie sind also nicht etwa irrational und rein subjektiv, sondern durch
Verinnerlichung konstitutiver Regeln der Sprachgemeinschaft sozialisiert. Ethische Normen
35
Ogden und Richards 1923; Trabant 1976, 26; Eco 61988, 69; Bauer 1994, 78; Bauer 1995,
143.
36
Ferber 1994, 139-140.
37
Man vergleiche hier auch entsprechende psychodynamische Prozesse in der Systemischen
Familientherapie, so bei Stierlin 1995.
19
und Werte sollten daher als dem historischen Wandel unterliegende Zeichen mit
mittelfristigem Prozeß- oder langfristigem Strukturcharakter behandelt werden 38 .
Zusammenfassend erscheint mir der Institutionalismus gegenwärtig als diejenige
metaethische Theorie mit dem relativ größten Erklärungspotential für die formale Genese
moralischer Werte bei gleichzeitig relativ geringer axiomatischer Belastung und dem
entscheidenden Vorteil empirischer Prüfbarkeit. Darüber hinaus stammt diese Theorie zwar
einerseits aus dem geisteswissenschaftlichen Feld der Sprachphilosophie, doch bietet sie
andererseits hervorragende, allerdings noch zu wenig genutzte Ansatzpunkte für eine
fruchtbare Verbindung mit jener anderen zeitgenössischen metaethischen Theorie, die im
Bereich der modernen Natur- oder Biophilosophie entwickelt worden ist. Ich meine die
Evolutionäre Ethik, das handlungstheoretische Pendant zur Evolutionären Erkenntnistheorie.
Diesem Gebiet möchte ich mich jetzt zuwenden, wobei ich mich vorwiegend an den Arbeiten
des Freiburger Botanikers und Entwicklungsphysiologen Hans Mohr (*1930) sowie des
Braunschweiger Biophilosophen Gerhard Vollmer (*1943) orientieren werde 39 .
3.4 EVOLUTIONÄRE ERKENNTNISTHEORIE
Die Evolutionäre Erkenntnistheorie, die auf den österreichischen Verhaltensforscher
Konrad Lorenz 40 (1902-1989) sowie auf dessen Schüler Rupert Riedl (*1925) und Franz M.
Wuketits (*1955) zurückgeht, beschäftigt sich mit der biologischen Evolution kognitiver
Systeme und Fähigkeiten. Sie ist eine naturphilosophische Theorie der phylogenetischen
Entwicklung des menschlichen Erkenntnisapparates, die neben der neodarwinistischen
Evolutionstheorie
noch
drei
weitere
Prämissen
axiomatisch
voraussetzt 41 :
1.
erkenntnistheoretisch den hypothetischen Realismus, 2. ein projektives Modell des
menschlichen Erkenntnisapparates, wonach im Erkenntnisprozeß reale Objekte und
Strukturen aus ihren Projektionen rekonstruiert werden und 3. die naturalistische
Identitätstheorie von Gehirn und Bewußtsein, nach der Geist, Seele und Bewußtsein
epiphänomenologische
Systemeigenschaften
des
Zentralnervensystems
sind.
Der
Evolutionären Erkenntnistheorie sind bislang keine inneren Widersprüche nachgewiesen
worden, und sie verfügt über ein erhebliches Problemlösungspotential. Nach Vollmer handelt
es
sich
auch
bei
der
jeder
Erkenntnistheorie
38
anhaftenden
Zirkularität
in
der
Zum Verhältnis von Geschichte und Ethik in der Medizin siehe insbesondere auch die
Ausführungen von Wiesing 1995.
39
Mohr 1987 und Vollmer 1995b.
40
Zur Biographie von Konrad Lorenz siehe Bröer 1995.
41
Strombach 1992, 133-142 und Vollmer 1995a, 144-146 (Tabelle 3).
20
Argumentationsstruktur im Falle der Evolutionären Erkenntnistheorie nicht um einen
vitiösen, sondern um einen virtuosen Zirkel mit schrittweise selbstkorrigierender
Rückkopplung 42 . Erkenntnistheoretische Bemühungen haben sich in einem virtuosen Zirkel
gemeinsam mit der Wissenschaft entwickelt, und analog können erkenntnistheoretische
Argumente im ständigen Kontakt mit der Wissenschaft rekonstruiert werden.
Um einem möglichen Mißverständnis über die Reichweite der Evolutionären
Erkenntnistheorie vorzubeugen, muß ich auf folgendes hinweisen: Im Unterschied zur
Evolutionären Wissenschaftstheorie von Karl R. Popper (1902-1994) erhebt die Evolutionäre
Erkenntnistheorie lediglich den Anspruch, die biologischen Wurzeln des menschlichen
Erkenntnisapparates
freizulegen,
das
heißt
die
biologischen
Grundlagen
unserer
topologischen, metrischen, zeitlichen, informationellen, logischen, statistischen und kausalen
intuitiven
Vorstellungen,
nicht
jedoch
die
biologischen
Wurzeln
von
speziellen
wissenschaftlichen Theorien und deren Inhalten. Gerhard Vollmer beschreibt das künftige
Programm der Theorie so: "Gedächtnis und Lernvermögen, Neugier, Abstraktion und
Generalisation, Schaffung und Gebrauch von Begriffen, Bildung von Hypothesen,
kommunikative Bedürfnisse, Gebrauch einer deskriptiven und argumentativen Sprache, eine
kritische Haltung und das Bedürfnis nach intersubjektiver Zustimmung - all das sind in der
Tat typisch menschliche Züge, die biologisch verwurzelt und zugleich für die Wissenschaft
konstitutiv sind. Hier liegt ein weites Feld, das von einer Evolutionären Neurowissenschaft,
einer Evolutionären Psychologie und der Evolutionären Erkenntnistheorie erforscht werden
kann und erforscht werden sollte" 43 .
3.5 EVOLUTIONÄRE ETHIK UND SOZIOBIOLOGIE
Wie die Evolutionäre Erkenntnistheorie ist auch die Evolutionäre Ethik eine
"Satellitentheorie" der allgemeinen Evolutionslehre. Alle drei Theorien haben nämlich die
folgenden sieben Axiome gemeinsam: 1. gemeinsamer Ursprung der meisten, wenn nicht
aller Organismen auf der Erde, 2. phylogenetische Verwandtschaft des Menschen mit
tierischen Vorfahren, vor allem mit den Primaten, 3. (nahezu) invariante Reproduktion
organismischer Systeme, 4. Erblichkeit von anatomischen, physiologischen, kognitiven und
Verhaltensmerkmalen, 5. Vielfalt organismischer Typen durch Mutation, 6. differentielle
Reproduktion aufgrund unterschiedlicher Tauglichkeit, 7. Evolution als Entfaltungs- und
42
43
Vollmer 1995a, 153.
Vollmer 1995a, 155.
21
Adaptationsprozeß 44 . Als explanatorische Theorie gehört die Evolutionäre Ethik deshalb zu
den metaethischen Theorien, weil sie keine imperativen oder normativen Absichten verfolgt.
Es handelt sich vielmehr darum, die historische Genese des empirisch beobachteten sittlichen
Verhaltens wissenschaftlich zu erklären. Die Evolutionäre Ethik zielt nach Hans Mohr darauf
ab, unsere (angeborenen) Verhaltens- und Handlungsstrukturen, kooperatives Verhalten und
Altruismus
eingeschlossen,
als
darwinische
Anpassungen
an
unsere
evolutionäre
Vergangenheit, vor allem an die Umwelt des späten Pleistozäns und des postglazialen
Neolithikums, also einer mindestens 10.000 Jahre zurückliegenden Epoche zu erklären 45 . Sie
ist demnach eine soziobiologische Handlungstheorie, indem sie bestimmte Grund- und
Rahmenbedingungen für soziale Interaktion auf dem Feld der biologischen Phylogenese des
Menschen dingfest zu machen sucht.
Bei einer korrekten Anwendung der Evolutionären Ethik muß der Forscher allerdings
die Gefahr vermeiden, daß er erneut jenem naturalistischen Fehlschluß vom Sein auf das
Sollen erliegt, den ich vorhin bei den Vertretern des klassischen ethischen Kognitivismus
kritisiert habe. Evolutionäre Ethik ist nur solange ein wissenschaftlich seriöses Verfahren, wie
sie deskriptiv-konstativ arbeitet und jede Legitimation zu normativen Festschreibungen strikt
von sich weist 46 . Um dies an einem Beispiel zu illustrieren: Schmerz, Leiden und Sterben
sind konstitutive, wertneutrale Mechanismen der biologischen Evolution; es wäre aber ein
logischer Fehlschluß, wenn man aus dieser Tatsache eine normative Rechtfertigung dafür
ableiten würde, daß Menschen - durch ihre Gene gleichsam gezwungen - andere Menschen
quälen, foltern oder töten sollten 47 . Deskriptive Aussagen können an der Erfahrung überprüft
werden und sich dabei bewähren oder aber scheitern. Dagegen können Normen empirisch
weder auf Wahrheit noch auf Geltung befragt werden, sondern sie sind lediglich pragmatisch
im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit, Lehrbarkeit, Verständlichkeit, Plausibilität usw.
kritisierbar 48 .
Aus dem Sein folgt nicht das Sollen. Wohl aber könnte die Soziobiologie durch
methodisch sauber gewonnenes Wissen über die im Lauf der Evolution phylogenetisch
44
Strombach 1992, 133 (folgt der Darstellung von Gerhard Vollmer, vgl. Vollmer 1987).
Vgl. auch Mohr 1987, 76-77.
46
Siehe auch Vollmer 1995b, 165. Vollmer hält diesen Weg allerdings für denkbar, wenn
auch nur mit Zusatzprämissen realisierbar.
47
Vgl. Mohr 1987, 105. Bereits die anthropomorphe Rede vom "Gen-Egoismus", die manche
Soziobiologen gerne paraphrasieren, erscheint unter dem Aspekt der Bahnung eines
naturalistischen Fehlschlusses auch dann bedenklich, wenn dieser Terminus vorgeblich nur
metaphorisch verwendet wird, so z.B. bei Voland 1995.
48
Vollmer 1995b, 169-170.
45
22
erworbene menschliche "Neigungsstruktur 49 " Erkenntnisse über die Grenzen erfüllbarer
normativer Forderungen an den Menschen bereitstellen. Das aus der Steinzeit überkommene
biologische Erbe bringt Probleme mit sich: Das Natürliche ist in der heutigen Welt eben nicht
unbedingt das Gute. Natürliches, das früher vernünftig gewesen sein mag, kann heute sinnlos
geworden sein. Was früher das individuelle oder kollektive Überleben förderte, z.B.
kriegerische Aggressivität, mag heute kontraproduktiv und selbstzerstörerisch wirken 50 . Die
Ursache für dieses Dilemma liegt in der Divergenz zwischen dem äußerst langsamen Tempo
der biologischen Evolution und der hohen, sich im Verlauf der Geschichte steigernden
Geschwindigkeit des sozialen Wandels begründet.
4. WERTE ALS ZEICHEN: VOM SCHWANKENDEN BODEN DER BIOETHIK
Ethischer Institutionalismus und Evolutionäre Ethik bilden gemeinsam den
metaethischen Hintergrund, an dem sich jede konkrete Medizinische Ethik bzw. Bioethik
messen lassen und vor dem sie sich bewähren muß. Die wichtigste, zugleich aber auch
ernüchterndste metaethische Erkenntnis scheint mir dabei zu sein, daß ethische Werte,
Forderungen und Normen nicht letztbegründbar sind, sondern stets auf einer - wie auch
immer gewonnenen - axiomatischen Vereinbarung beruhen. Der texanische Medizinethiker
H. Tristram Engelhardt jun. hat seiner Bioethik zwei dialektisch miteinander verbundene
Axiome
zugrunde
gelegt:
das
Autonomieprinzip
und
das
Fürsorgeprinzip.
Das
Autonomieprinzip besagt, daß die Handlungsvollmacht zur Lösung moralischer Streitfälle in
einer säkularen pluralistischen Gesellschaft nur aus dem gegenseitigen Einvernehmen aller an
diesen Streitfällen beteiligten Personen hervorgeht, da sie sich weder aus rationaler
Argumentation noch aus allgemeiner Anschauung ableitet. Gegenseitiges Einvernehmen ist
deshalb nach Engelhardt der Ursprung jeglicher Handlungsvollmacht; die Anerkennung des
Rechts der beteiligten Personen auf ein solches Einvernehmen ist die notwendige
Voraussetzung für das Zustandekommen einer Moralgemeinschaft 51 . Das Fürsorgeprinzip
besagt, daß moralisches Handeln die Herbeiführung des Guten und die Vermeidung des
Nachteiligen umfaßt. Da sich moralische Streitfragen in säkularen pluralistischen
Gesellschaften nur unter Berufung auf das Autonomieprinzip entscheiden lassen, ist dieses
dem Fürsorgeprinzip übergeordnet. Das Fürsorgeprinzip schafft demnach lediglich die
moralischen
Grundlagen
für
widerrufliche
49
Mohr 1987, 84.
Strombach 1992, 140-141.
51
Engelhardt 1989, 114.
50
23
Fürsorgerechte,
die
auf
gemeinsamen
Entscheidungen beruhen. Engelhardt glaubt, daß sich unter Berücksichtigung des Autonomieund des Fürsorgeprinzips die im Bereich der Gesundheitsfürsorge auftretenden Konflikte
besser beurteilen ließen 52 .
Tatsächlich gelöst sind diese Konflikte, wie sie etwa im ärztlichen Alltag ständig
auftauchen, damit allerdings noch lange nicht. Wenn man wie der Philosoph Dieter
Birnbacher Analyse, Kritik, Konstruktion und Moralpragmatik als die vier eng miteinander
verbundenen Aufgaben der Ethik bezeichnet, dann muß man sich zugleich eingestehen, daß
die beiden letztgenannten Gebiete weder theoretisch noch praktisch zufriedenstellend
bearbeitet sind 53 . Ich wollte durch mein ausführliches Eingehen auf die metaethischen
Methodenprobleme der Bioethik wesentliche Gründe dafür deutlich machen. Das Ergebnis
dieser gleichsam anatomischen Präparation des ethischen Instrumentariums sollte den
Forschern Anlaß zu wissenschaftlicher Bescheidenheit geben, Medizinstudenten bzw. Ärzte
zu einer eher skeptischen und reduzierten Erwartungshaltung veranlassen und uns alle zu
gesteigerter Wachsamkeit gegenüber den scheinbaren Patentlösungen der inzwischen
zahllosen "Ethik-Experten" motivieren. Normen entstehen institutionalistisch, sie beruhen auf
Axiomen und Konventionen. Keinesfalls sind sie wie mathematische Formeln logisch
stringent ableitbar oder gar nur der hermetischen Weisheit professioneller Fachleute
zugänglich.
Braucht die Medizin also Werte? Natürlich braucht die Medizin Werte. Ohne Werte
wäre die moderne Heilkunde gar nicht vorstellbar. Meine Eingangsformulierung stimmt
wirklich, ganz ohne Ironie. Nur müssen wir uns darüber im klaren sein, daß Werte Zeichen
sind und keine transzendentalen Offenbarungen. Zeichen aber werden von Menschen für
bestimmte Zwecke geschaffen und von Menschen in konkreten Situationen interpretiert.
Beide Akte können gelingen oder scheitern. Nicht nur die results, unsere technischen
Meßwerte, stehen daher prinzipiell auf schwankendem Boden, mit den values, den
moralischen Werten, verhält es sich ganz ähnlich. Diese Erkenntnis macht uns vielleicht nicht
glücklich,
sie
ist
gleichwohl
die
notwendige
Voraussetzung
für
eine
ehrliche
Bestandsaufnahme im medizinethischen Diskurs der Gegenwart.
52
Engelhardt 1989, 115-117.
Birnbacher 1993, 45. Über die heuristische Funktion der Medizingeschichte für die
Konstruktion moralischer Normen und für die Moralpragmatik äußert sich Wiesing 1995,
137-140.
53
24
25
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ZUSAMMENFASSUNG:
Moralische Werte haben für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Zeichencharakter im
Sinne der Semiotik, sie unterliegen außerdem in ihrem gegenwartsbezogenen Bewertungsund in ihrem zukunftsbezogenen Handlungsaspekt einem von veränderten Konventionen
ausgelösten Bedeutungswandel. Diese These wird zunächst am Beispiel des Wertes
Menschenwürde vor dem Hintergrund aktueller bioethischer Streitfragen verdeutlicht.
Anschließend werden als metaethische Basis von Werten Kognitivismus, Emotivismus und
Institutionalismus vorgestellt. Aus heuristischen Gründen wird die Möglichkeit einer
methodologischen Verbindung des Institutionalismus mit der Evolutionären
Erkenntnistheorie, der Evolutionären Ethik und der Soziobiologie diskutiert, zugleich wird
aber auch auf die Gefahr naturalistischer Fehlschlüsse hingewiesen.
ABSTRACT:
Values as moral standards are semiotic signs either for the past, the present, or the future.
Beyond that, they are also subject to a change of meaning which is caused by new social
conventions. This thesis will be illustrated with the example of human dignity against the
background of relevant bioethical disputes. Cognitivistic, emotivistic, and institutionalistic
concepts of metaethics will be introduced after that. We suggest that it may be
methodologically fruitful to combine institutionalistic metaethics with evolutionary
epistemology, evolutionary ethics, and even with sociobiology. Nevertheless, moral
philosophers and physicians should avoid strictly any naturalistic false conclusion.
ISBN 3-927855-87-1
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