Heft 106 BRAUCHT DIE MEDIZIN WERTE? Gedanken über die methodologischen Probleme einer „Bioethik“? Axel W. Bauer März 1996 1 Dr. med. Axel W. Bauer ist Professor am Institut für Geschichte der Medizin der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg. GLIEDERUNG 1. Werte als Zeichen: Sind "Results" und "Values" vergleichbar? 2. Das Beispiel "Menschenwürde" 2.1 Ätiologischer (historischer) Aspekt 2.2 Bewertungsaspekt 2.3 Handlungsaspekt 3. Vom Untergrund der Werte: Metaethische Reflexionen 3.1 Kognitivismus 3.2 Emotivismus 3.3 Institutionalismus 3.4 Evolutionäre Erkenntnistheorie 3.5 Evolutionäre Ethik und Soziobiologie 4. Werte als Zeichen: Vom schwankenden Boden der Bioethik Herausgeber: Prof. Dr. phil. Hans-Martin Sass Prof. Dr. med. Herbert Viefhues Prof. Dr. med. Michael Zenz Zentrum für Medizinische Ethik Bochum Ruhr-Universität Gebäude GA 3/53 44780 Bochum TEL (0234) 32-22750/49 FAX +49 234 3214-598 Email: [email protected] Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/ Der Inhalt der veröffentlichten Beiträge deckt sich nicht immer mit der Auffassung des ZENTRUMS FÜR MEDIZINISCHE ETHIK BOCHUM. Er wird allein von den Autoren verantwortet. Schutzgebühr: Bankverbindung: DM 10,00 Sparkasse Bochum Kto.Nr. 133 189 035 BLZ: 430 500 01 ISBN 3-927855-87-1 2 BRAUCHT DIE MEDIZIN WERTE? Gedanken über die methodologischen Probleme einer „Bioethik“ Axel W. Bauer 1. WERTE ALS ZEICHEN: SIND "RESULTS" UND "VALUES" VERGLEICHBAR? Braucht die Medizin Werte? Dies sei eine rhetorische Frage, werden viele Leser, vor allem Ärzte und Medizinstudenten, sicher einwenden. Natürlich brauche die Medizin Werte. Ohne Werte sei die moderne Heilkunde gar nicht vorstellbar. Tatsächlich hat die naturwissenschaftlich geprägte Medizin auch Werte, zum Beispiel Blut-, Harn-, LiquorNormalwerte sowie normale und pathologische Werte von Enzymen, Blutgasen oder Elektrolyten. Selbst ein aufgeklärter Patient kennt heute die Werte der Medizin, er weiß also, was es für ihn bedeutet, wenn sein LDL-Cholesterin-Wert auf 200 mg/dl angestiegen ist und somit eine potentiell gefährliche Hyperlipoproteinämie anzeigt, oder wenn sein diastolischer Blutdruck 120 mm Hg beträgt, ein Wert, der Schäden im Herz-Kreislauf-System signalisiert. Zugegeben, ich habe hier von einem reizvollen Wortspiel Gebrauch gemacht, indem ich die Mehrdeutigkeit des deutschen Substantivs Werte ausgenutzt habe. Dies wäre bei einem Text in englischer Sprache nicht geglückt, denn dort heißen die digitalen Zahlenwerte schlicht results - Ergebnisse - während die in den Bereich der Ethik fallenden moralischen Werte als values bezeichnet werden. Auch im Italienischen kann man risultati und valori unterscheiden, wobei letztere allerdings die gleiche Polysemie wie ihr deutsches Pendant enthalten. Auf den ersten Blick scheint es, als könne man mit Hilfe eines solchen Wortspiels die nicht selten von Kritikern geäußerte Behauptung untermauern, die moderne Medizin habe grundlegende moralische Werte der abendländischen Tradition gegen profane technische Meßwerte eingetauscht, um nicht zu sagen jene diesen geopfert. Tatsächlich lassen sich jedoch substantiellere Erkenntnisse gewinnen, wenn man diese semantischen Geschwister einmal vergleichend betrachtet. Man kann durch einen Blick auf die vertrauten technischen Meßwerte der Medizin durchaus etwas über die Struktur jener meist wenig transparenten Werte lernen, mit denen es die Medizinische Ethik - und im weiteren Sinne die Bioethik 1 - zu tun hat. Drei Gemeinsamkeiten verbinden results und values, die dem Arzt jedenfalls von den Meßwerten her eigentlich ganz geläufig sind: Werte haben erstens eine in die Vergangenheit 3 zurückreichende Ursache oder Entstehungsgeschichte, sie dienen zweitens als Hilfsmittel zur Be"wertung" von gegenwärtigen Zuständen, und schließlich geben sie drittens Hinweise für zukünftiges Handeln. Werte besitzen also in dreifacher Beziehung einen Verweis- oder Zeichencharakter, wir können sie deshalb formal als Signifikanten mit drei Dimensionen interpretieren: Unter dem (1) ätiologischen Aspekt erscheinen uns diese Zeichen dabei als entweder empirisch (results) oder historisch (values) erklärbar bzw. zumindest erklärungsbedürftig, während sie im Hinblick auf den (2) Bewertungsaspekt und den (3) Handlungsaspekt als (mehr oder minder willkürliche) intellektuelle Sinnzuschreibungen, d.h. als wissens- bzw. kulturabhängige und kontextgebundene Konventionen aufzufassen sind. Weiterhin setzt die Beschreibung von Werten als Zeichen implizit die Existenz von Zeichenanwendern voraus, die sich über die Bedeutung der Signifikanten - jedenfalls prinzipiell - einig sind und diese als Kommunikationsmittel benutzen. Betrachten wir zur Illustration ein alltägliches Beispiel aus der Inneren Medizin: Bei einem 71jährigen Patienten werden im Sommer 1995 über einen längeren Zeitraum hinweg Blutdruckwerte gemessen, die im Mittel bei etwa 195 mm Hg systolisch und bei etwa 90 mm Hg diastolisch liegen. Interpretiert der Arzt diese relativ hohen Werte als ein mit empirischer Gesetzmäßigkeit entstandenes Symptom, so kommen dafür unter dem ätiologischen Aspekt mehrere Ursachen in Frage, zum Beispiel eine Rigiditätszunahme der großen Arterien oder eine Erhöhung des Herzzeitvolumens 2 . Hat der Arzt im folgenden eine Hyperthyreose, eine arteriovenöse Fistel, längerdauerndes Fieber, einen totalen AV-Block sowie eine Aorteninsuffizienz ausgeschlossen, so wird er unter dem Bewertungsaspekt wohl die Diagnose "Altershochdruck" stellen. Damit nimmt er bereits eine konventionelle Zeichendeutung vor, indem er dem gemessenen Signifikanten ein bestimmtes Signifikat intellektuell zuordnet. Schließlich könnte der Arzt unter dem Handlungsaspekt ein antihypertensives Medikament verordnen, zum Beispiel einen Kalziumantagonisten oder ein Diuretikum 3 . Auch bei dieser Zuordnung der für adäquat gehaltenen Therapie zum Blutdruckwert geht der Arzt gemäß einer - im vorliegenden Fall biowissenschaftlichen Konvention vor. Die vorgenannte Dekodierung und Bedeutungszuweisung der von ihm gemessenen Zeichen bewältigt der Arzt mit Hilfe eines innerhalb seines Fachbereichs normierten Schemas, über das sich die Scientific Community der Internisten verständigt hat. Den jeweils neuesten Stand der gültigen Übereinkunft findet er in einer umfangreichen 1 Pieper 21991, 84-88. Vgl. Distler 81994, 324. 3 Vgl. Distler 81994, 334. 2 4 Dekodierungstabelle, die in diesem Fall beispielsweise durch ein Handbuch der Inneren Medizin oder durch ein kardiologisches Spezialwerk repräsentiert sein könnte. Wie zeit- und kontextvariabel vor allem der Bewertungs- und der Handlungsaspekt ist, möge ein Blick in das internistische Lehrbuch Medizin in Bewegung zeigen, das der Heidelberger Internist und langjährige Direktor der Medizinischen Klinik, Richard Siebeck (1883-1965), ein Schüler Ludolf von Krehls (1861-1937), im Jahre 1949 veröffentlicht hat. Seine Bewertung der Hypertonie sah folgendermaßen aus: "Jede Erkrankung ... ist immer eine Epoche in der Lebensgeschichte. Gerade die Erkrankungen mit Hochdruck, oder richtiger die Kranken mit Hochdruck können wir wirklich nur von hier aus richtig verstehen. ... Man soll nicht nur an einen renalen oder essentiellen, sondern vor allem an den lebensgeschichtlichen Hochdruck denken, denn jeder Hochdruck ist schließlich ein lebensgeschichtlicher, er ist stets der Hochdruck der kranken Persönlichkeit" 4 . Und zum (therapeutischen) Handlungsaspekt bemerkte Siebeck: "Beruhigung des Kranken ist das Erste und Wichtigste; sorgsame ärztliche Führung, Bettruhe, Diät, kochsalzfreie Kost sind von größtem Einfluß. Sedierende Medikamente, Luminal, Theominal u. dgl. in mäßigen Mengen mit Vorsicht verordnet sind oft sehr nützlich. Verhütung von Schädlichkeiten, vor allem von Tabakmißbrauch ..., vertrauensvolle Aussprache, Entspannung und Entlastung, Klärung von Schwierigkeiten und Nöten, Entwicklung einer neuen Einordnung, einer neuen Haltung im Lebensraum, - all dies und noch manches andere ... kann eine ganz entscheidende Hilfe sein, an der sich die wahre Kunst des Arztes im Gebrauch der Wissenschaft vom Hochdruck und mehr noch vom gesunden und kranken Menschen bewährt" 5 . Ich denke, daß die Kontraste zwischen 1995 und 1949 deutlich geworden sind, so daß es nicht nötig sein wird, umfangreicheres Quellenmaterial aus dem 19. Jahrhundert oder aus früheren Epochen zur weiteren Absicherung meiner Kernthese heranzuziehen, daß Werte in dreifacher Weise, nämlich für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Zeichencharakter haben und daß sie in ihrem gegenwartsbezogenen Bewertungs- und in ihrem zukunftsbezogenen Handlungsaspekt einem von veränderten Konventionen ausgelösten Bedeutungswandel unterliegen. 2. DAS BEISPIEL "MENSCHENWÜRDE" Diese vorläufige Erkenntnis, die wir im Gebiet der Meßwerte gewonnen haben, möchte ich nun exploratorisch auf den Bereich der values, also der moralischen Werte 4 5 Siebeck 1949, 335. Siebeck 1949, 337. 5 anwenden. Als Beispiel nehme ich den Begriff Menschenwürde, der in juristischen, philosophischen und politischen, aber auch in medizinethischen Diskursen eine zentrale Rolle spielt. 2.1 ÄTIOLOGISCHER (HISTORISCHER) ASPEKT Betrachten wir zunächst den ätiologischen Aspekt, so werden wir bei der Suche nach den Ursprüngen bevorzugt historisch, nämlich in Form einer Begriffsgeschichte ansetzen, falls wir nicht sogleich neuere Erklärungshypothesen aus der Evolutionären Ethik 6 zu Hilfe nehmen wollen. Bereits die Stoiker und im Anschluß an sie Cicero (106-43 v.Chr.) unterschieden eine differenzierende von einer egalisierenden Form der Menschenwürde 7 . Die erste betrifft das Individuum als Person gegenüber anderen Personen, die zweite hingegen die Gattung Homo sapiens gegenüber anderen Lebewesen. Der zur egalisierenden Form in Beziehung stehende jüdisch-christliche Gedanke der Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen wurde an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit insbesondere von den Gelehrten des italienischen Renaissance-Humanismus und der spanischen Spätscholastik sowie von den Theologen der deutschen Reformation aufgegriffen und weiterentwickelt. Mit der anthropologischen Wende des 18. Jahrhunderts kam es schließlich zu einer Säkularisierung des Begriffs; die Menschenwürde fand nun ihre Begründung in der singulären Eigenschaft der Vernunft, die als speziestypisches Autonomiekriterium galt. Immanuel Kant (1724-1804) interpretierte Würde als ein Kennzeichen desjenigen, das "über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet" 8 . Aufgrund seiner Vernunft, die als Vorbedingung für eine freiheitliche Selbstbestimmung galt, war für Kant und seine Nachfolger einzig der Mensch nicht instrumentalisierbar und somit alleiniger Inhaber von Würde. Die Geringschätzung, die Kant für biologische Strukturen und Prozesse empfand, spiegelte sich in seiner 1798 erschienenen Anthropologie in pragmatischer Hinsicht wider. Hier untergliederte der Königsberger Philosoph die Anthropologie in eine physiologische und eine pragmatische. Dabei gehe "die physiologische Menschenkenntniß ... auf die Erforschung dessen was die Natur aus dem Menschen macht, die pragmatische auf das was Er, als freyhandelndes Wesen, aus sich selber macht, oder machen kann und soll". Über die physiologische Anthropologie urteilte Kant scheinbar resignativ: "Wer den Naturursachen nachgrübelt ... muß ... gestehen: daß er in diesem Spiel seiner Vorstellungen bloßer Zuschauer 6 sey und die Natur machen lassen muß ... mithin alles theoretische Vernünfteln hierüber reiner Verlust ist" 9 . Durch diese anthropozentrische und rein kognitivistische Konzeptualisierung der dignitas wurde während der vergangenen 200 Jahre die unumschränkte Herrschaft des Menschen über die belebte und unbelebte, im kantischen Sinne also "würdelose" Natur begründet und gerechtfertigt. Tier- bzw. Artenschutz oder gar ökologisches Denken lagen zumindest historisch - nicht im Blickfeld einer egalisierenden Interpretation von Menschenwürde. Auch die heute im Bereich der Transplantationsmedizin immer wieder gestellte Frage nach der Menschenwürde von hirntoten Patienten würde vor dem Hintergrund des Vernunftprimats offenbar eine abschlägige Antwort erfahren. Doch damit hätten wir bereits vom ätiologischen Aspekt auf die beiden anderen, eng miteinander verknüpften semiotischen Betrachtungsweisen vorgegriffen, nämlich den Bewertungsaspekt und den Handlungsaspekt. Davon wird indessen gleich die Rede sein. Die zweite, differenzierende Form der Menschenwürde folgt einer politischen Tradition. In bedeutenden juristischen Dokumenten treten historisch zunächst konkrete Bürgerrechte in Erscheinung, die einzelne Bürger gegenüber anderen Bürgern bzw. gegenüber dem Staat und seinen Organen geltend machen können. Insbesondere grundlegende Texte von Verfassungsrang aus der westeuropäischen und amerikanischen Geschichte betonen gruppenspezifische Freiheitsrechte, von der englischen Magna Charta (1215) über die Habeas-Corpus-Akte (1679), die britische Bill of Rights (1689), die amerikanische Virginia Bill of Rights (1776) und die französische Déclaration des droits de l'homme et du citoyen (1789) bis zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1949), in dessen ersten 19 Artikeln - den Grundrechten - Menschenrechte und Bürgerrechte eng miteinander verzahnt sind 10 : Laut Artikel 1 Absatz 1 GG ist schließlich auch explizit die Würde des Menschen unantastbar, sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt 11 . Dieser formal oberste Wert in der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik findet seine historische Erklärung natürlich nicht zuletzt in jenen 6 Vollmer 1995b, 162-192; Loh 1992, 260-280. Vgl. die Formulierung von Wolfgang Huber 1992, 578. 8 Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), zitiert nach Huber 1992, 581. 9 Kant 1798, IV-V. Vgl. auch Bauer 1984, 47 und Sofsky 1992, 77-84. 10 Huber 1992, 582-583. Siehe hierzu auch die Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes, welche die Menschenrechte direkt aus der Menschenwürde herleitet. Vgl. Pieroth/Schlink 111995, 6-17. 11 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Artikel 1 Absatz 1. 7 7 schrecklichen Erfahrungen, die während des Nationalsozialismus unter einer Diktatur gemacht worden sind, deren Machthaber jede nur denkbare Form von Menschenwürde mit Füßen getreten haben 12 . 2.2 BEWERTUNGSASPEKT Kommen wir nun zum zweiten, dem gegenwartsbezogenen Bewertungsaspekt unseres Signifikanten Menschenwürde. Dieser unterliegt wie schon angedeutet einer zeit- und kontextabhängigen Interpretation. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland werden solche Bewertungen insbesondere durch die Gerichte vorgenommen, denen es obliegt, Verletzungen von Rechtsgütern festzustellen und gegebenenfalls zu ahnden. Wie kontrovers der Begriff Menschenwürde ausgelegt werden kann, zum einen mehr biologischegalisierend, zum anderen mehr sozial-differenzierend, mögen die Leitsätze von zwei neueren Urteilen aus dem Bereich des Strafrechts zeigen, die beide im Jahre 1994 zur gleichen Materie ergangen sind. Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch das Bayerische Oberste Landesgericht in München hatten etwa gleichzeitig darüber zu entscheiden, ob im Falle der 1992 erfolgten Verbreitung des rechtsradikalen Pamphlets "Der Asylbetrüger in Deutschland" ein Angriff auf die Menschenwürde der betroffenen Personengruppe im Sinne von § 130 StGB vorliege. Das OLG Frankfurt verneinte diese Frage in seinem Urteil vom 11.5.1994 aufgrund der folgenden Definition: "Unter dem unbestimmten Rechtsbegriff Angriff auf die Menschenwürde fallen nur Handlungen, durch die Menschen derart im Kern ihrer Persönlichkeit getroffen werden, daß ihnen das Lebensrecht innerhalb der Gemeinschaft abgesprochen wird" 13 . In seinem drei Monate später ergangenen Urteil distanzierte sich hingegen das BayObLG von dieser engen Interpretation der hessischen Richterkollegen, indem es feststellte: "Ein Angriff auf die Menschenwürde anderer liegt nicht nur dann vor, wenn den angegriffenen Personen das biologische Lebensrecht abgesprochen wird. Es genügt, daß ihnen das Recht, als gleichwertige Menschen in der Gemeinschaft zu leben - soziales Lebensrecht -, bestritten wird" 14 . 2.3 HANDLUNGSASPEKT 12 Pieroth/Schlink 111995, 12 und 90-95. Vgl. hierzu unten in Abschnitt 2.3 das in seiner Argumentation nicht widerspruchsfreie Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Problem des Schwangerschaftsabbruchs. 13 OLG Frankfurt, Urteil vom 11.5.1994 - 2 Ss 413/93, abgedruckt in: Neue Juristische Wochenschrift 48 (1995) 143-145. 14 BayObLG, Urteil vom 17.8.1994 - 4 St RR 105/94, abgedruckt in: Neue Juristische Wochenschrift 48 (1995) 145-146. Vgl. auch Pieroth/Schlink 111995, 93-94 (Rn 392). 8 Vom gegenwartsbezogenen Handlungsaspekt ist es nur Bewertungsaspekt ein kleiner Schritt, zum besonders zukunftsbezogenen im Bereich der "Handlungswissenschaften" Medizin und Biologie. Nicht selten wird eine Bewertung bereits unter dem Aspekt der erwünschten Handlung in der Weise vorgenommen, daß nicht die zukünftige Handlung aus der vorherigen Bewertung folgt, sondern daß eine bereits präformierte Handlungsoption das gegenwärtige Werturteil beeinflußt und manchmal korrumpiert. Die Wortführer solcher Strategien berufen sich gerne auf das von Max Weber (1864-1920) so genannte Prinzip Verantwortungsethik 15 , wobei sie meistens argumentieren, es gebe zu ihrer eigenen Bewertung und dem darauf fußenden Handlungsszenario "keine Alternative". Erinnern wir uns jedoch an meine einleitende These, die besagte, daß Werte zeichentheoretisch betrachtet im Hinblick auf den Bewertungsaspekt und den Handlungsaspekt als (mehr oder minder willkürliche) intellektuelle Sinnzuschreibungen aufzufassen sind, dann folgt daraus, daß auch scheinbar alternativlose Handlungsszenarien stets kontextgebunden und insoweit konventionell sind. Ein aktuelles Beispiel für den interessengeleiteten Umkehrschluß von der intendierten Handlung zu einer auf den ersten Blick konsensfähigen Bewertung findet sich in dem vorläufigen Entwurf einer Erklärung zum Schutz des menschlichen Genoms der UNESCO, der Erziehungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris. Das Internationale Bioethik-Komitee, das 1993 auf Initiative der 27. UNESCOGeneralkonferenz mit der Ausarbeitung der Erklärung beauftragt worden war, postulierte in seinem Entwurf vom 7. März 1995: "Jeder Mensch hat das Recht, am biologischen und gentechnischen Fortschritt teilzuhaben, ohne daß seine Würde und Freiheit beeinträchtigt werden" (Punkt A.4.). Das menschliche Genom wird in diesem Text zum "gemeinsamen Erbe der Menschheit" erklärt. Jeder Mensch habe andererseits seine eigene genetische Identität und ein Recht auf Achtung seiner Würde, der Vorrang vor jedem wissenschaftlichen Fortschritt eingeräumt werden müsse (Nr. 3 und Punkt A.6.). Dennoch sollen Eingriffe in das menschliche Genom nicht grundsätzlich verboten sein. Sie dürfen mit vorheriger, freiwilliger und klarer Zustimmung des Betroffenen oder gegebenenfalls seiner rechtmäßigen Vertreter vorgenommen werden (Punkt B.8.). Die einzelnen Staaten müßten die intellektuellen und materiellen Voraussetzungen für Genomforschung gewährleisten, "vorausgesetzt, daß diese Forschungstätigkeit den Wissensstand erweitert und zur Bekämpfung von Behinderung und Krankheit beiträgt" (Punkt C.11.). Die Forschungstätigkeit müsse unter gebührender Berücksichtigung der demokratischen Grundsätze beschränkt werden, "wenn dies zum Schutz 15 Müller 1992, 111-116. 9 der Würde und Freiheit des Menschen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Umwelt erforderlich" sei (Punkt C.12.) 16 . Um die Handlungsfähigkeit der biowissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten, erhält in diesem Entwurf der Signifikant Menschenwürde ein entsprechend adaptiertes neues Signifikat: In der Formel Bekämpfung von Behinderung und Krankheit (Punkt C.11.) steckt nach Meinung mancher - vor allem deutscher - Kritiker ein gefährliches Eskalationspotential, nämlich dann, wenn Menschenwürde eines Tages mit gesundheitlicher Perfektion assoziiert werden sollte. Für Krankheit, Behinderung und Leid wäre dann kein Platz mehr vorgesehen. In einem solchen Szenario könnte Menschenwürde von einer genuinen und unveräußerlichen anthropologischen Eigenschaft des Individuums in ein von der Gesellschaft nach Erfüllung bestimmter biologischer Voraussetzungen gewährtes soziales Privileg umdefiniert werden. Auf diese Gefahr wies jedenfalls im Herbst 1995 der deutsche Arzt Peter Liese hin, der als christdemokratischer Abgeordneter Mitglied des Europäischen Parlaments ist. Liese forderte die deutsche Bundesregierung dazu auf, die UNESCO-Erklärung mit allen Kräften zu verhindern; ein solches Dokument könne man nicht korrigieren, sondern nur grundsätzlich ablehnen 17 . Ob eine solche extrem einseitige Interpretation dieser Erklärung indessen wirklich schlüssig ist, soll hier nicht abschließend entschieden werden. Bei unvoreingenommener Lektüre der deutschen Übersetzung kann man jedenfalls zu dem ebenso begründeten gegenteiligen Eindruck gelangen, daß das Internationale Bioethik-Komitee der UNESCO sehr wohl versucht hat, egalisierende und differenzierende Form der Menschenwürde in eine ausgeglichene Balance zu bringen. Daß die von den deutschen UNESCO-Kritikern befürchtete mögliche Umdeutung des Bewertungsaspekts von Menschenwürde mit der derzeit gültigen höchstrichterlichen Interpretation des Grundgesetzes und seines Artikels 1 Absatz 1 sicherlich nicht in Einklang stünde, zeigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 zum Schwangerschaftsabbruch, in dem es unter anderem heißt: "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität ... Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Diese Würde des Menschseins liegt ... im Dasein um seiner selbst willen 16 Zitiert nach Klinkhammer 1995. Der Autor dankt Frau Gisela Klinkhammer von der Redaktion des Deutschen Ärzteblattes für die Überlassung der deutschen Übersetzung des vorläufigen Entwurfs einer Erklärung zum Schutz des menschlichen Genoms (Paris, 7.3.1995). Diese Übersetzung wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission besorgt. Es handelt sich hierbei um keine offizielle, beglaubigte Version. Im Zweifelsfall sollten die autorisierte englische oder französische Fassung konsultiert werden. 17 Zitiert nach Klinkhammer 1995. 10 ... Dieses Lebensrecht ... ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates 11 kein Urteil zusteht" 18 . So klar dieses Urteil auf den ersten Blick formuliert scheint, so ungelöst bleiben dennoch die praktischen Konsequenzen im Hinblick auf den Handlungsaspekt, der vor allem die Medizin tangiert; schließlich werden ja in demselben Urteil auch ausführlich bestimmte Fristen und Indikationen gewürdigt, bei deren Vorliegen ein Schwangerschaftsabbruch gleichwohl straffrei bleiben soll. Wie wäre dann zum Beispiel die Menschenwürde eines toten Embryos grundgesetzkonform zu beurteilen? Neuerdings ist es möglich, einem abgetriebenen Embryo winzige Mengen von Hirnzellen zu entnehmen, die bei Parkinson-Kranken die mangelhafte Produktion des Neurotransmitters Dopamin ausgleichen sollen. Die embryonalen Nervenzellen werden in einer gepufferten Salzlösung aufgeschwemmt und dann mit einer Kanüle durch die Schädeldecke des Patienten in das Corpus striatum injiziert. Die transplantierten Zellen produzieren im günstigen Fall dort das Dopamin 19 . Der schwedische Neurologe Håkan Widner von der Universität Lund, der entsprechende klinische Experimente durchführt, gab in einem im Oktober 1995 publizierten Interview zu bedenken: "Wenn wir, wie in Schweden und Deutschland, eine Abtreibung bis zur zwölften Woche akzeptiert haben, müssen wir uns fragen: Ist es besser, den toten Embryo gegen eine schreckliche Krankheit einzusetzen, oder sollen wir ihn wegwerfen und verbrennen?" 20 Die konkrete Antwort auf solche aktuellen Fragen bedarf stets einer normativen Setzung. Das Zeichen, das uns ein ethischer Wert wie Menschenwürde liefert, ist eben nicht eindeutig, sondern polysem. Seine Interpretation wird in einer pluralistischen Gesellschaft je nach dem wissenschaftlichen, religiösen oder politischen Standort des Zeichenanwenders sowie nach Maßgabe seines individuellen oder gruppenspezifischen Handlungsinteresses sehr unterschiedlich ausfallen. Während für den forschenden und klinisch tätigen Mediziner - wie im Falle des schwedischen Neurologen Widner - der pragmatische Aspekt des biotechnisch Machbaren im Vordergrund seiner Überlegungen stehen mag, zieht der Jurist die durch verfassungsrechtliche Normen gebotenen Grenzen des Erlaubten in der Regel wesentlich enger, wie am Beispiel der Genomanalyse im Strafverfahren gezeigt werden soll, mit deren Hilfe seit einigen Jahren die sichere Identifizierung eines Verdächtigen kriminaltechnisch möglich ist. Der Autor eines Gutachtens, das dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages für die öffentliche Anhörung zu diesem Themenkomplex am 12. Oktober 1988 18 BVerfG, Urteil v. 28.5.1993 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, abgedruckt in: Neue Juristische Wochenschrift 46 (1993) 1751-1779, hier 1753. 19 Rückkehr ins Leben 1995, 219. 20 "Sollen wir den Embryo verbrennen?" 1995, 223. 12 vorgelegt wurde, kam damals mit Blick auf Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zu der folgenden, abweisenden Bewertung dieser umstrittenen neuen Fahndungsmethode: "Der Schutz der Menschenwürde ist [im Grundgesetz] nicht wie herkömmliche Normen als Anweisung formuliert, sondern indikativisch: Obwohl die Menschenwürde tatsächlich verletzbar ist, heißt es: Sie "ist unantastbar". Das ist eine Beschwörung. Ein Tabu wird errichtet. Das ist sachgemäß, denn ob die Menschen im Inneren Würde haben, wird zweifelhaft. Die Natur- und Sozialwissenschaften decouvrieren die Menschen zunehmend als intern und extern determiniert, als ein Ensemble von Auswirkungen. Legt man dies zugrunde, so können die Menschen Würde erlangen in der Weise, wie sie mit ihren Determinationen umgehen. Das Tabu der Würdeverletzung verbietet dann, die Selbstdarstellung der Menschen zu durchbrechen. Eine der internen Determinationen der Menschen geht von ihrem Körper aus, von seinen Grenzen und Defekten. Für den Schutz der Würde in diesem Zusammenhang ist ein altes Kriterium das Körperinnere, weil die von ihm ausgehenden Determinationen von Natur aus verdeckt sind. Deshalb sind die codierenden Gene als die Träger der innersten und zugleich elementarsten körperlichen Determination für die erzwungene Analyse tabu. An dieser Bewertung ändert nichts die Tatsache, daß die Determination durch Gene nicht strikt ist, sondern durch Umweltfaktoren überlagert und eventuell durch autonome Steuerung umgelenkt werden kann. Die Gene bleiben relativ wirksame Faktoren des Lebens der Einzelnen. Gerade weil ihre Wirkung sich nicht strikt objektiviert, kann der einzelne mit Würde damit umgehen. Dieser Spielraum der Würde wird durchbrochen, wenn die codierenden Gene selber zwangsweise aufgedeckt werden. Die Würdeverletzung ist unabhängig davon gegeben, ob genetische Bedingungen gezielt oder als Nebenfolge anderer Analysen aufgedeckt werden" 21 . Von den rund zehn Millionen Polymorphismen, die in einem normalen Genom vorhanden sind, kann man sich bei der Analyse von Blut, Sperma und anderen Körperzellen nun sicherlich auf solche beziehen, die keinerlei phänotypische oder pathognomonische Relevanz haben. Von solchen "harmlosen" Polymorphismen gibt es genügend viele, ohne daß aus ihnen - ganz ähnlich wie bei der konventionellen Daktyloskopie - ein Rückschluß auf schützenswerte individuelle Eigenschaften der betreffenden Person gezogen werden könnte ("genetischer Fingerabdruck"). Ein Problem besteht allerdings in der Frage des späteren Mißbrauchs: Man könnte auch noch nach mehreren Jahren aus archiviertem Material genetische Information gewinnen, und diese Möglichkeiten beinhalten Gefahren, die dringend gesetzlicher Regelungen bedürfen. Aufgrund der schlimmen Erfahrungen, die im 13 Nationalsozialismus mit der Eugenik gemacht worden sind, scheint es in Deutschland hier eher eine stärkere Sensibilisierung zu geben als in anderen Ländern. Die Dimensionen des molekularbiologisch Machbaren sind inzwischen erheblich vielfältiger geworden. Als 1990 das internationale Human Genome Project begann, setzten sich die Forscher das Ziel, bis zum Jahr 2005 die genetische Information auf den 23 menschlichen Chromosomen zu entschlüsseln. Im September 1995 waren von den rund 80.000 Genen bereits 3.500 Bauanleitungen für Proteine bekannt. Von mehr als 34.000 Genen hatten die Forscher bis zu diesem Zeitpunkt zumindest Teilbereiche analysiert. Möglich wurde dieses unerwartet schnelle Fortschreiten durch eine neue Sequenziertechnik und bessere Computer-Software. Der britische Biowissenschaftler John Sulston (Sanger Center, Cambridge) und sein amerikanischer Kollege Robert Waterston (Genome Sequencing Center der Washington University, St. Louis) hoffen mittlerweile sogar, die komplette Gensequenz des Menschen bereits im Jahre 2001 abliefern zu können 22 . Auch Francis Collins, Direktor des US-National Center for Human Genome Research, nennt immerhin das Jahr 2003 als Zieltermin und veranschlagt die Gesamtkosten des Projekts auf einen Betrag zwischen zwei und drei Milliarden Dollar 23 . Man wird mit Spannung, aber wohl auch mit realistischer Skepsis verfolgen, ob sich die differenzierende Bedeutung des Signifikanten Menschenwürde vor dem Hintergrund biowissenschaftlicher und massiver ökonomischer Interessen auch im 21. Jahrhundert noch als Bewertungs- und Handlungsgrundlage gegen das konkurrierende biologistisch-egalisierende Signifikat wird behaupten können 24 . 3. VOM UNTERGRUND DER WERTE: METAETHISCHE REFLEXIONEN Bis jetzt habe ich anhand eines Beispiels, nämlich des Begriffs Menschenwürde, meine eingangs entwickelte These entfaltet, daß ethische Werte in dreifacher Weise, nämlich für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Zeichencharakter haben und daß sie in ihrem gegenwartsbezogenen Bewertungs- und in ihrem zukunftsbezogenen Handlungsaspekt einem von veränderten Konventionen ausgelösten Bedeutungswandel unterliegen. Dabei habe ich 21 Keller 1989, 2292. Vgl. auch Ferber 1994, 138. Genomprojekt: Die Gen-Barone 1995, 208-212. 23 Hilfe vom Rechner 1995, 210. Kritisch bemerkt auch der renommierte Heidelberger Biochemiker Heiner Schirmer zum Human Genome Project: "Diese Arbeit muß für die beteiligten Wissenschaftler ziemlich eintönig sein. Ob am Ende der Nutzen (neue Formen der Therapie und Prävention von Krankheiten) oder der Schaden (genetische Manipulierbarkeit und Vermarktung von menschlichen Genen) für die Menschheit überwiegt, ist nicht absehbar". Vgl. Schirmer 1995, 35. 24 Eine politisch sicher einseitige, gleichwohl beklemmende Dokumentation heutiger Bioethik-Aktivitäten stellte Jobst Paul 1994 zusammen. 22 14 auf der Suche nach den Ursprüngen dieses konkreten Wertes zunächst einfach den begriffsgeschichtlichen Weg eingeschlagen, also ein mehr oder weniger positivistisches Verfahren angewendet. Nun sind die verschiedenen Antworten auf die Frage, was in früheren Generationen oder in anderen Kulturen als "gut" oder als "wertvoll" galt, ohne jeden Zweifel außerordentlich nützliche und insbesondere für die an historischer Kontinuität orientierte Fortentwicklung der Jurisprudenz unerläßliche Informationsquellen. Gleichwohl können uns die geschichtlichen Befunde aber nicht restlos befriedigen, da sie keine Aussage darüber machen, was denn eigentlich gut ist und nach welchen Maßstäben dies zu beurteilen wäre. Über das Gute und über dessen Maßstäbe nachzudenken, das ist allerdings von jeher die Domäne der philosophischen Disziplin Ethik. Eine klassische Definition des Guten, die auf Platon (427-347 v.Chr.) und Aristoteles (384-322 v.Chr.) zurückgeht, besagt: "Das Gute ist das, wonach alles strebt" 25 . Aus dem offensichtlichen Ungenügen dieser wie auch anderer mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit formulierten Begriffsbestimmungen kann man - wie der Züricher Philosoph Rafael Ferber - den Schluß ziehen, daß sich das Signifikat des Guten explizit überhaupt nicht erschöpfend definieren lasse. Nach jedem fehlgeschlagenen Versuch bleibe ein gewisser "Bedeutungsüberschuß" zurück, durch den der Begriff des Guten sämtliche seiner Definitionen überrage; Ferber bezeichnet ihn deshalb als supervenient und aus diesem Grund als nur implizit erläuterungsfähig 26 . Die moderne wissenschaftliche Ethik, deren Aufgabe im Erläutern des Guten besteht, läßt sich nach Hans Lenk und Günter Ropohl in fünfdimensional-polarer Weise systematisieren: 1. deskriptive und normative Ethik; 2. naturalistische und nichtnaturalistische Ethik; 3. subjektivistische und objektivistische Ethik; 4. Prinzipienethik und Folgenethik; 5. formale und materiale Ethik 27 . Jenseits der konkreten Forschungsansätze soll uns aber vorerst die grundsätzlichere Frage beschäftigen, nach welchen Denkprinzipien ethische Systeme überhaupt konstruierbar sind. Dabei geht es also nicht um die tatsächliche Entscheidung zwischen gut oder schlecht, richtig oder falsch, sondern vielmehr um die elementaren methodologischen Voraussetzungen jedes sinnvollen ethischen Diskurses. Da hier der wissenschaftstheoretische Hintergrund der Ethik angesprochen wird, bezeichnet man dieses Gebiet auch als Metaethik 28 . Die Metaethik fragt demnach: Welche Theorien gibt es über die biologischen, psychologischen, intellektuellen oder sozialen Grundlagen 25 Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1. Buch, 1. Abschnitt, 1094a 2-3. Siehe auch Platon, Gorgias, 468b, 499e-500a. 26 Ferber 1994, 125. 27 Lenk/Ropohl 1987, Einführung 8 ff., siehe auch Strombach 1992, 183. 28 Ferber 1994, 127; Pieper 21991, 78-83. 15 menschlicher Wertentscheidungen? Insbesondere drei metaethische Theorien möchte ich jetzt zunächst vorstellen, nämlich Kognitivismus, Emotivismus und Institutionalismus 29 . 3.1 KOGNITIVISMUS Nach kognitivistischer Auffassung haben ethische Aussagen denselben Rang wie solche Sätze, mit denen wir eine empirische Erkenntnis oder einen logischen Schluß ausdrücken: Das Verfassungspostulat "Die Würde des Menschen ist unantastbar" wäre nach dieser Theorie prinzipiell genauso zu beurteilen wie die Feststellung "Die Augen der Katze sind grün" oder der mathematische Satz "Die Winkelsumme im Dreieck ist 180O". Die kognitivistische Theorie hat zum einen den Vorteil, daß sie mit den syntaktischen Regeln unserer Sprache ("Die Eigenschaft A des Objekts B hat die Ausprägung C") übereinstimmt. Zum anderen korrespondiert der ethische Kognitivismus sowohl mit dem klassischen erkenntnistheoretischen Realismus als auch mit unserer Alltagserfahrung, die wir gerne als den "gesunden Menschenverstand" bezeichnen. Die Mehrheit der Philosophen von Platon über Aristoteles bis hin zu dem englischen Neurealisten George Edward Moore (1873-1958) kann zu den Vertretern kognitivistischer Positionen gerechnet werden, die in ihrer Konsequenz zu einem ethischen Objektivismus führen. Der Inhalt moralischer Aussagen ist danach entweder eindeutig wahr oder eindeutig falsch, weil er mit moralischen Tatsachen übereinstimmt, die ihrerseits in der äußeren Realität objektiv existieren 30 . Vor allem zwei immanente Schwierigkeiten haben den Kognitivismus in Mißkredit gebracht. Die erste betrifft das Problem der Wahrnehmung moralischer "Tatsachen". Die physiologisch bekannten Sinnesorgane des Menschen sind hierfür offenbar ungeeignet; der Kognitivist muß sich deshalb hilfsweise zur Existenz einer "höheren", metaphysischen Art der Wahrnehmung bekennen, zur Intuition. Gerade die wichtige Rolle der Intuition aber widerspricht ihrerseits dem Objektivitätsanspruch, der dem Kognitivismus zugrunde liegt. Die zweite Schwierigkeit besteht in der Ableitung normativer Regeln aus Tatsachenbehauptungen. Nach dem Gesetz von der Unableitbarkeit eines Sollens aus einem Sein, das der schottische Philosoph David Hume (1711-1776) in seinem 1739/40 erschienenen Traktat über die menschliche Natur aufgestellt hat, ist der deduktive Schluß von einer konstativen auf eine normative Proposition unzulässig, da hierbei die Konklusion über 29 Vgl. zu den folgenden Ausführungen speziell Ferber 1994, 127-142. Vgl. Platon, Politeia, 4. Buch, 427d-434c; 6. Buch, 504a, 506a; 7. Buch, 534b-c. Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1. Buch, 1. Abschnitt, 1094a 22-26. Moore 1903, Kapitel 1, § 10, 9-10. 30 16 den Inhalt der Prämissen hinausgehen würde 31 . Die Vertreter eines ethischen Kognitivismus sind aber ganz im Sinne dieses naturalistischen Fehlschlusses darauf angewiesen, aus moralischen "Tatsachen" verbindliche moralische Gebote bzw. Verbote zu entwickeln. 31 Hume 1978, 3. Buch, Teil 1, Abschnitt 1, 469-470. 17 3.2 EMOTIVISMUS Eine radikale Konsequenz aus derartigen Aporien ziehen die Anhänger des Emotivismus, unter denen sich wiederum der Empirist und Psychologist David Hume befindet. Für den Emotivisten gibt es keine objektiven moralischen Propositionen; nach seiner Meinung beschreibt deshalb etwa der Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" keine kognitiv erfaßbare Realität, er ist vielmehr das literarische Resümee eines subjektiven Gefühls, einer Emotion. Der englische Philosoph Alfred Jules Ayer (*1910), einer der führenden Repräsentanten der Analytischen Philosophie des 20. Jahrhunderts, geht noch einen Schritt weiter, wenn er bemerkt: "Es verdient erwähnt zu werden, daß ethische Terme nicht nur dazu dienen, um Gefühle auszudrücken. Sie werden auch verwendet, um Gefühle zu erwecken, und so zum Handeln anzuregen" 32 . Sowohl der deskriptive Emotivismus bei Hume als auch dessen moderne expressive Variante bei Ayer lassen nun allerdings einen verbindlichen ethischen Diskurs beinahe aussichtslos erscheinen, denn wenn moralische Propositionen stets nur subjektive und individuelle Gefühle widerspiegeln, dann läßt sich über diese weder vernünftig streiten noch aus ihnen gar eine allgemeingültige Bewertungs- oder Handlungsnorm ableiten. 3.3 INSTITUTIONALISMUS Einen gangbaren Weg aus den Sackgassen sowohl des Kognitivismus als auch des Emotivismus verspricht schließlich der Institutionalismus, wie ihn 1969 der amerikanische Sprachphilosoph John Rogers Searle (*1932) in seinem Buch Sprechakte durch den Begriff der institutionellen Tatsache eingeführt hat 33 . Moralische Tatsachen sind demnach keine objektiven physischen oder metaphysischen Realitäten, wie es der Kognitivismus behauptet. Sie sind aber auch nicht bloß subjektive psychische Phänomene, die andere Personen allenfalls zur Nachempfindung oder zur Nachahmung anregen können. Moralische Tatsachen müssen vielmehr als von Menschen historisch geschaffene soziale Institutionen angesehen werden, die innerhalb einer Kultur- und Sprachgemeinschaft nach bestimmten Regeln intersubjektiv konstituiert, stabilisiert, tradiert und modifiziert werden. Diese Regeln folgen der Struktur "Y gilt als X im Kontext der Gemeinschaft Z" 34 . Auf der zeichentheoretischen Ebene ähnelt diese Struktur in auffälliger Weise dem semiotischen Dreieck von Ogden und Richards aus dem Jahre 1923, das bekanntlich die triadische Beziehung zwischen Signifikant, 32 Ayer 171967, 108. Vgl. Ferber 1994, 174 (Anmerkung 146). Searle 1969, 2. Kapitel, Abschnitt 7, 50-53. 34 Ferber 1994, 136-137. 33 18 Signifikat und Referent beschreibt 35 . Daraus folgt, daß die institutionalistischen Regeln, nach denen sich moralische Werte entwickeln, stets zugleich auch semantische Regeln sind: Dem Signifikanten /Y/ wird durch sie das Signifikat "X" im Kontext der Sprachgemeinschaft Z zugeordnet. Da die zur Kommunikation benutzten Wörter einer Sprache (d.h. die Menge aller /Y/) Symbole, also künstliche Zeichen sind, läßt sich deren Assoziation mit konkreten Bedeutungen (d.h. der Menge aller "X") als eine relativ flexible und im Lauf der Zeit veränderbare Beziehung charakterisieren. Institutionelle Tatsachen sind so auf eine bestimmte Art und Weise interpretierte reale Tatsachen, in ihnen gehen Lebenswelt und Sprachwelt eine bestimmte normative Verbindung ein, die indessen nicht unauflöslich ist. Institutionelle Tatsachen werden von Menschen gemacht. Sie enthalten zugleich aber bereits Normen, deren Nichtbefolgung Sanktionen nach sich zieht. Diese Sanktionierung wird besonders deutlich bei juristisch institutionalisierten moralischen Tatsachen. Hinter ihnen steht der Staat als legitimer Inhaber des Gewaltmonopols 36 . So wird zum Beispiel nach dem geltenden deutschen Strafrecht die Tötung eines anderen Menschen auch dann als strafwürdiges Vergehen geahndet, wenn dies auf ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen des Getöteten geschah. Die sogenannte Tötung auf Verlangen hat deshalb gemäß § 216 StGB derzeit eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zur Folge. Sollte sich hieran eines Tages etwas ändern, so wären dafür institutionalistisch betrachtet weder bessere kognitive Einsichten objektiver Wissenschaftler - etwa Professoren für Medizinische Ethik noch spontanere subjektive Emotionen humaner Wohltäter verantwortlich zu machen. Gewandelt hätte sich dann in Wirklichkeit vielmehr das innerhalb unserer kulturellen, staatlichen und sprachlichen Gemeinschaft konsensfähige Interpretationsmuster (Signifikat) einer rechtlich institutionalisierten moralischen Tatsache. Dabei kann die Frage durchaus offenbleiben, ob der Anstoß zu einer solchen Neuinterpretation bzw. Neukodierung von der Lebenswelt oder von der Sprachwelt ausgeht. Vermutlich dürften hier zwischen beiden Sphären sogar kybernetische Wechselwirkungen im Sinne der positiven Rückkopplung (deviation amplifying feedback) auftreten 37 . Die moralischen Gefühle und Überzeugungen des einzelnen Menschen sind nun normalerweise in den überkommenen institutionellen Rahmen gut integriert. Sie sind also nicht etwa irrational und rein subjektiv, sondern durch Verinnerlichung konstitutiver Regeln der Sprachgemeinschaft sozialisiert. Ethische Normen 35 Ogden und Richards 1923; Trabant 1976, 26; Eco 61988, 69; Bauer 1994, 78; Bauer 1995, 143. 36 Ferber 1994, 139-140. 37 Man vergleiche hier auch entsprechende psychodynamische Prozesse in der Systemischen Familientherapie, so bei Stierlin 1995. 19 und Werte sollten daher als dem historischen Wandel unterliegende Zeichen mit mittelfristigem Prozeß- oder langfristigem Strukturcharakter behandelt werden 38 . Zusammenfassend erscheint mir der Institutionalismus gegenwärtig als diejenige metaethische Theorie mit dem relativ größten Erklärungspotential für die formale Genese moralischer Werte bei gleichzeitig relativ geringer axiomatischer Belastung und dem entscheidenden Vorteil empirischer Prüfbarkeit. Darüber hinaus stammt diese Theorie zwar einerseits aus dem geisteswissenschaftlichen Feld der Sprachphilosophie, doch bietet sie andererseits hervorragende, allerdings noch zu wenig genutzte Ansatzpunkte für eine fruchtbare Verbindung mit jener anderen zeitgenössischen metaethischen Theorie, die im Bereich der modernen Natur- oder Biophilosophie entwickelt worden ist. Ich meine die Evolutionäre Ethik, das handlungstheoretische Pendant zur Evolutionären Erkenntnistheorie. Diesem Gebiet möchte ich mich jetzt zuwenden, wobei ich mich vorwiegend an den Arbeiten des Freiburger Botanikers und Entwicklungsphysiologen Hans Mohr (*1930) sowie des Braunschweiger Biophilosophen Gerhard Vollmer (*1943) orientieren werde 39 . 3.4 EVOLUTIONÄRE ERKENNTNISTHEORIE Die Evolutionäre Erkenntnistheorie, die auf den österreichischen Verhaltensforscher Konrad Lorenz 40 (1902-1989) sowie auf dessen Schüler Rupert Riedl (*1925) und Franz M. Wuketits (*1955) zurückgeht, beschäftigt sich mit der biologischen Evolution kognitiver Systeme und Fähigkeiten. Sie ist eine naturphilosophische Theorie der phylogenetischen Entwicklung des menschlichen Erkenntnisapparates, die neben der neodarwinistischen Evolutionstheorie noch drei weitere Prämissen axiomatisch voraussetzt 41 : 1. erkenntnistheoretisch den hypothetischen Realismus, 2. ein projektives Modell des menschlichen Erkenntnisapparates, wonach im Erkenntnisprozeß reale Objekte und Strukturen aus ihren Projektionen rekonstruiert werden und 3. die naturalistische Identitätstheorie von Gehirn und Bewußtsein, nach der Geist, Seele und Bewußtsein epiphänomenologische Systemeigenschaften des Zentralnervensystems sind. Der Evolutionären Erkenntnistheorie sind bislang keine inneren Widersprüche nachgewiesen worden, und sie verfügt über ein erhebliches Problemlösungspotential. Nach Vollmer handelt es sich auch bei der jeder Erkenntnistheorie 38 anhaftenden Zirkularität in der Zum Verhältnis von Geschichte und Ethik in der Medizin siehe insbesondere auch die Ausführungen von Wiesing 1995. 39 Mohr 1987 und Vollmer 1995b. 40 Zur Biographie von Konrad Lorenz siehe Bröer 1995. 41 Strombach 1992, 133-142 und Vollmer 1995a, 144-146 (Tabelle 3). 20 Argumentationsstruktur im Falle der Evolutionären Erkenntnistheorie nicht um einen vitiösen, sondern um einen virtuosen Zirkel mit schrittweise selbstkorrigierender Rückkopplung 42 . Erkenntnistheoretische Bemühungen haben sich in einem virtuosen Zirkel gemeinsam mit der Wissenschaft entwickelt, und analog können erkenntnistheoretische Argumente im ständigen Kontakt mit der Wissenschaft rekonstruiert werden. Um einem möglichen Mißverständnis über die Reichweite der Evolutionären Erkenntnistheorie vorzubeugen, muß ich auf folgendes hinweisen: Im Unterschied zur Evolutionären Wissenschaftstheorie von Karl R. Popper (1902-1994) erhebt die Evolutionäre Erkenntnistheorie lediglich den Anspruch, die biologischen Wurzeln des menschlichen Erkenntnisapparates freizulegen, das heißt die biologischen Grundlagen unserer topologischen, metrischen, zeitlichen, informationellen, logischen, statistischen und kausalen intuitiven Vorstellungen, nicht jedoch die biologischen Wurzeln von speziellen wissenschaftlichen Theorien und deren Inhalten. Gerhard Vollmer beschreibt das künftige Programm der Theorie so: "Gedächtnis und Lernvermögen, Neugier, Abstraktion und Generalisation, Schaffung und Gebrauch von Begriffen, Bildung von Hypothesen, kommunikative Bedürfnisse, Gebrauch einer deskriptiven und argumentativen Sprache, eine kritische Haltung und das Bedürfnis nach intersubjektiver Zustimmung - all das sind in der Tat typisch menschliche Züge, die biologisch verwurzelt und zugleich für die Wissenschaft konstitutiv sind. Hier liegt ein weites Feld, das von einer Evolutionären Neurowissenschaft, einer Evolutionären Psychologie und der Evolutionären Erkenntnistheorie erforscht werden kann und erforscht werden sollte" 43 . 3.5 EVOLUTIONÄRE ETHIK UND SOZIOBIOLOGIE Wie die Evolutionäre Erkenntnistheorie ist auch die Evolutionäre Ethik eine "Satellitentheorie" der allgemeinen Evolutionslehre. Alle drei Theorien haben nämlich die folgenden sieben Axiome gemeinsam: 1. gemeinsamer Ursprung der meisten, wenn nicht aller Organismen auf der Erde, 2. phylogenetische Verwandtschaft des Menschen mit tierischen Vorfahren, vor allem mit den Primaten, 3. (nahezu) invariante Reproduktion organismischer Systeme, 4. Erblichkeit von anatomischen, physiologischen, kognitiven und Verhaltensmerkmalen, 5. Vielfalt organismischer Typen durch Mutation, 6. differentielle Reproduktion aufgrund unterschiedlicher Tauglichkeit, 7. Evolution als Entfaltungs- und 42 43 Vollmer 1995a, 153. Vollmer 1995a, 155. 21 Adaptationsprozeß 44 . Als explanatorische Theorie gehört die Evolutionäre Ethik deshalb zu den metaethischen Theorien, weil sie keine imperativen oder normativen Absichten verfolgt. Es handelt sich vielmehr darum, die historische Genese des empirisch beobachteten sittlichen Verhaltens wissenschaftlich zu erklären. Die Evolutionäre Ethik zielt nach Hans Mohr darauf ab, unsere (angeborenen) Verhaltens- und Handlungsstrukturen, kooperatives Verhalten und Altruismus eingeschlossen, als darwinische Anpassungen an unsere evolutionäre Vergangenheit, vor allem an die Umwelt des späten Pleistozäns und des postglazialen Neolithikums, also einer mindestens 10.000 Jahre zurückliegenden Epoche zu erklären 45 . Sie ist demnach eine soziobiologische Handlungstheorie, indem sie bestimmte Grund- und Rahmenbedingungen für soziale Interaktion auf dem Feld der biologischen Phylogenese des Menschen dingfest zu machen sucht. Bei einer korrekten Anwendung der Evolutionären Ethik muß der Forscher allerdings die Gefahr vermeiden, daß er erneut jenem naturalistischen Fehlschluß vom Sein auf das Sollen erliegt, den ich vorhin bei den Vertretern des klassischen ethischen Kognitivismus kritisiert habe. Evolutionäre Ethik ist nur solange ein wissenschaftlich seriöses Verfahren, wie sie deskriptiv-konstativ arbeitet und jede Legitimation zu normativen Festschreibungen strikt von sich weist 46 . Um dies an einem Beispiel zu illustrieren: Schmerz, Leiden und Sterben sind konstitutive, wertneutrale Mechanismen der biologischen Evolution; es wäre aber ein logischer Fehlschluß, wenn man aus dieser Tatsache eine normative Rechtfertigung dafür ableiten würde, daß Menschen - durch ihre Gene gleichsam gezwungen - andere Menschen quälen, foltern oder töten sollten 47 . Deskriptive Aussagen können an der Erfahrung überprüft werden und sich dabei bewähren oder aber scheitern. Dagegen können Normen empirisch weder auf Wahrheit noch auf Geltung befragt werden, sondern sie sind lediglich pragmatisch im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit, Lehrbarkeit, Verständlichkeit, Plausibilität usw. kritisierbar 48 . Aus dem Sein folgt nicht das Sollen. Wohl aber könnte die Soziobiologie durch methodisch sauber gewonnenes Wissen über die im Lauf der Evolution phylogenetisch 44 Strombach 1992, 133 (folgt der Darstellung von Gerhard Vollmer, vgl. Vollmer 1987). Vgl. auch Mohr 1987, 76-77. 46 Siehe auch Vollmer 1995b, 165. Vollmer hält diesen Weg allerdings für denkbar, wenn auch nur mit Zusatzprämissen realisierbar. 47 Vgl. Mohr 1987, 105. Bereits die anthropomorphe Rede vom "Gen-Egoismus", die manche Soziobiologen gerne paraphrasieren, erscheint unter dem Aspekt der Bahnung eines naturalistischen Fehlschlusses auch dann bedenklich, wenn dieser Terminus vorgeblich nur metaphorisch verwendet wird, so z.B. bei Voland 1995. 48 Vollmer 1995b, 169-170. 45 22 erworbene menschliche "Neigungsstruktur 49 " Erkenntnisse über die Grenzen erfüllbarer normativer Forderungen an den Menschen bereitstellen. Das aus der Steinzeit überkommene biologische Erbe bringt Probleme mit sich: Das Natürliche ist in der heutigen Welt eben nicht unbedingt das Gute. Natürliches, das früher vernünftig gewesen sein mag, kann heute sinnlos geworden sein. Was früher das individuelle oder kollektive Überleben förderte, z.B. kriegerische Aggressivität, mag heute kontraproduktiv und selbstzerstörerisch wirken 50 . Die Ursache für dieses Dilemma liegt in der Divergenz zwischen dem äußerst langsamen Tempo der biologischen Evolution und der hohen, sich im Verlauf der Geschichte steigernden Geschwindigkeit des sozialen Wandels begründet. 4. WERTE ALS ZEICHEN: VOM SCHWANKENDEN BODEN DER BIOETHIK Ethischer Institutionalismus und Evolutionäre Ethik bilden gemeinsam den metaethischen Hintergrund, an dem sich jede konkrete Medizinische Ethik bzw. Bioethik messen lassen und vor dem sie sich bewähren muß. Die wichtigste, zugleich aber auch ernüchterndste metaethische Erkenntnis scheint mir dabei zu sein, daß ethische Werte, Forderungen und Normen nicht letztbegründbar sind, sondern stets auf einer - wie auch immer gewonnenen - axiomatischen Vereinbarung beruhen. Der texanische Medizinethiker H. Tristram Engelhardt jun. hat seiner Bioethik zwei dialektisch miteinander verbundene Axiome zugrunde gelegt: das Autonomieprinzip und das Fürsorgeprinzip. Das Autonomieprinzip besagt, daß die Handlungsvollmacht zur Lösung moralischer Streitfälle in einer säkularen pluralistischen Gesellschaft nur aus dem gegenseitigen Einvernehmen aller an diesen Streitfällen beteiligten Personen hervorgeht, da sie sich weder aus rationaler Argumentation noch aus allgemeiner Anschauung ableitet. Gegenseitiges Einvernehmen ist deshalb nach Engelhardt der Ursprung jeglicher Handlungsvollmacht; die Anerkennung des Rechts der beteiligten Personen auf ein solches Einvernehmen ist die notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen einer Moralgemeinschaft 51 . Das Fürsorgeprinzip besagt, daß moralisches Handeln die Herbeiführung des Guten und die Vermeidung des Nachteiligen umfaßt. Da sich moralische Streitfragen in säkularen pluralistischen Gesellschaften nur unter Berufung auf das Autonomieprinzip entscheiden lassen, ist dieses dem Fürsorgeprinzip übergeordnet. Das Fürsorgeprinzip schafft demnach lediglich die moralischen Grundlagen für widerrufliche 49 Mohr 1987, 84. Strombach 1992, 140-141. 51 Engelhardt 1989, 114. 50 23 Fürsorgerechte, die auf gemeinsamen Entscheidungen beruhen. Engelhardt glaubt, daß sich unter Berücksichtigung des Autonomieund des Fürsorgeprinzips die im Bereich der Gesundheitsfürsorge auftretenden Konflikte besser beurteilen ließen 52 . Tatsächlich gelöst sind diese Konflikte, wie sie etwa im ärztlichen Alltag ständig auftauchen, damit allerdings noch lange nicht. Wenn man wie der Philosoph Dieter Birnbacher Analyse, Kritik, Konstruktion und Moralpragmatik als die vier eng miteinander verbundenen Aufgaben der Ethik bezeichnet, dann muß man sich zugleich eingestehen, daß die beiden letztgenannten Gebiete weder theoretisch noch praktisch zufriedenstellend bearbeitet sind 53 . Ich wollte durch mein ausführliches Eingehen auf die metaethischen Methodenprobleme der Bioethik wesentliche Gründe dafür deutlich machen. Das Ergebnis dieser gleichsam anatomischen Präparation des ethischen Instrumentariums sollte den Forschern Anlaß zu wissenschaftlicher Bescheidenheit geben, Medizinstudenten bzw. Ärzte zu einer eher skeptischen und reduzierten Erwartungshaltung veranlassen und uns alle zu gesteigerter Wachsamkeit gegenüber den scheinbaren Patentlösungen der inzwischen zahllosen "Ethik-Experten" motivieren. Normen entstehen institutionalistisch, sie beruhen auf Axiomen und Konventionen. Keinesfalls sind sie wie mathematische Formeln logisch stringent ableitbar oder gar nur der hermetischen Weisheit professioneller Fachleute zugänglich. Braucht die Medizin also Werte? Natürlich braucht die Medizin Werte. Ohne Werte wäre die moderne Heilkunde gar nicht vorstellbar. Meine Eingangsformulierung stimmt wirklich, ganz ohne Ironie. Nur müssen wir uns darüber im klaren sein, daß Werte Zeichen sind und keine transzendentalen Offenbarungen. Zeichen aber werden von Menschen für bestimmte Zwecke geschaffen und von Menschen in konkreten Situationen interpretiert. Beide Akte können gelingen oder scheitern. Nicht nur die results, unsere technischen Meßwerte, stehen daher prinzipiell auf schwankendem Boden, mit den values, den moralischen Werten, verhält es sich ganz ähnlich. Diese Erkenntnis macht uns vielleicht nicht glücklich, sie ist gleichwohl die notwendige Voraussetzung für eine ehrliche Bestandsaufnahme im medizinethischen Diskurs der Gegenwart. 52 Engelhardt 1989, 115-117. Birnbacher 1993, 45. Über die heuristische Funktion der Medizingeschichte für die Konstruktion moralischer Normen und für die Moralpragmatik äußert sich Wiesing 1995, 137-140. 53 24 25 26 Literaturverzeichnis Aristoteles: Ethica Nicomachea, recognovit brevique adnotatione critica instruxit I. Bywater. Oxford 1894. Ayer, Alfred J.: Language, Truth and Logic. London 1936 (171967). 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Diese These wird zunächst am Beispiel des Wertes Menschenwürde vor dem Hintergrund aktueller bioethischer Streitfragen verdeutlicht. Anschließend werden als metaethische Basis von Werten Kognitivismus, Emotivismus und Institutionalismus vorgestellt. Aus heuristischen Gründen wird die Möglichkeit einer methodologischen Verbindung des Institutionalismus mit der Evolutionären Erkenntnistheorie, der Evolutionären Ethik und der Soziobiologie diskutiert, zugleich wird aber auch auf die Gefahr naturalistischer Fehlschlüsse hingewiesen. ABSTRACT: Values as moral standards are semiotic signs either for the past, the present, or the future. Beyond that, they are also subject to a change of meaning which is caused by new social conventions. This thesis will be illustrated with the example of human dignity against the background of relevant bioethical disputes. Cognitivistic, emotivistic, and institutionalistic concepts of metaethics will be introduced after that. We suggest that it may be methodologically fruitful to combine institutionalistic metaethics with evolutionary epistemology, evolutionary ethics, and even with sociobiology. Nevertheless, moral philosophers and physicians should avoid strictly any naturalistic false conclusion. ISBN 3-927855-87-1 30