Rede des Sprechers für Energiepolitik Karsten Becker, MdL zu TOP Nr. 40 Erste Beratung Solarenergie fördern: Photovoltaik weiterentwickeln und zusätzliche Potenziale heben Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 17/7683 während der Plenarsitzung vom 07.04.2017 im Niedersächsischen Landtag Es gilt das gesprochene Wort. Anrede, die Vereinbarungen der 21. UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C zu begrenzen und die Treibhausgasemissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts weltweit auf Null zu reduzieren, setzen nicht weniger als einen kompletten und globalen Umbau der Energieerzeugungs- und -versorgungsstrukturen voraus. In Deutschland sollen die erneuerbaren Energien bis 2020 einen Anteil von mindestens 35 Prozent am Stromverbrauch erreichen; bis 2050 mindestens 80 Prozent. Niedersachsen ist heute schon weiter. Der Anteil der regenerativen Energieträger an der gesamten Stromerzeugung in Niedersachsen betrug im Jahr 2015 40,1 Prozent und lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 29 Prozent. Und nach dem vom Landeskabinett am 16. August 2016 beschlossenen „Leitbild für die Energie- und Klimaschutzpolitik“ sollen die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduziert und die Energieversorgung bis zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständig auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Damit hat die Energiewende in Niedersachsen bereits heute eine erfreulich klare – und im vollen Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen stehende – Zielperspektive. Anrede, entscheidend aber ist die Frage der Umsetzung. Wir können der weiteren Entwicklung nicht zusehen und abwarten, bis Investoren irgendwo in Niedersachsen Windenergie-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen errichten. 2 Darum ist es ausgesprochen hilfreich, dass wir mit dem für den „Runden Tisch Energiewende“ erarbeiteten Gutachten „Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“ einen Fahrplan vorliegen haben, an dem sich der weitere Umbau unserer Energieerzeugung bis zum Jahr 2050 orientieren kann. Die in dem Gutachten entwickelten Szenarien beschreiben und begründen die weitere Entwicklung der regenerativen Energieerzeugung in Niedersachsen in den kommenden Jahrzehnten. Danach wird sich insbesondere der Energiemix der Erneuerbaren deutlich verändern. Die gegenwärtig dominierende Stellung der Windkraft wird sich zugunsten der Solarenergie verschieben. Nach dem Gutachten soll die Photovoltaik im Jahr 2050 mit 36,1 Prozent den größten Deckungsbeitrag zum Energieendverbrauch in Niedersachsen liefern. Im Jahr 2015 lag dieser Anteil mit ca. 3 Milliarden kWh bei vergleichsweise geringen 9,4 Prozent. Anrede, wenn dieser Umbau gelingen soll, müssen die Rahmenbedingungen jetzt angepasst werden. Der Bau von Photovoltaikanlagen muss auch im Norden attraktiver werden. Anrede, Niedersachsen ist das Bundesland mit den meisten Beschäftigten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Prozentual gesehen arbeiten in Niedersachsen so viele Menschen in der Erneuerbaren-Energiebranche, wie in keinem anderen deutschen Flächenland. Die Erneuerbaren stehen für 55.000 Arbeitsplätze in Niedersachsen – bisher vor allem in der Wind- und Bioenergie. Den zurzeit unklaren Wachstumsaussichten der Photovoltaik steht in Niedersachsen das bundesweit zweitgrößte Potenzial zur solaren 3 Energieerzeugung unter allen Bundesländern gegenüber. Der Ausbau der Solarenergie ist in Niedersachsen bislang jedoch nur unterdurchschnittlich. Das ist auch deswegen bedauerlich, weil sich Sonnen- und Windenergie sehr gut ergänzen. Während die Windenergie im Winter ihre Stärke hat, ist die Sonnenenergie gerade im Sommer intensiv nutzbar. Eine Kombination von Wind und Sonne minimiert nicht nur den Bedarf an fossiler Energie, sondern auch an Übertragungs- und Speicherkapazitäten. Anrede, einen wesentlichen Schritt für die Beschleunigung des Ausbaus dezentraler Photovoltaik hat der Bundesrat bereits mit seinem Beschluss vom 10. März 2017 auf den Weg gebracht, mit dem der Bund aufgefordert wird, die im EEG 2017 enthaltene Verordnungsermächtigung für eine Gleichstellung von Eigenverbrauch- und Mieterstrom bei der EEG-Umlage umzusetzen. PVMieterstrommodellen kann damit wieder eine wirtschaftliche Perspektive gegeben werden, indem der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch wirtschaftlich gleichgestellt wird. In diesem Zusammenhang leisten insbesondere „dezentrale Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch“ einen sinnvollen Beitrag für die Energiewende. Der erzeugte Strom kann großteils lokal genutzt werden, so dass auf aufwändige Transport- und Speicherlösungen entbehrlich sind. Allerdings halten sich Hausbesitzer mit Investitionen in Photovoltaik-Anlagen gegenwärtig zurück. Wohl auch als Folge der hitzigen Debatten um die 2014er EEG-Novelle werden Investitionen in PV-Anlagen vielfach als unwirtschaftlich und nicht mehr sinnvoll angesehen. Anrede, 4 diese Einschätzung ist faktisch kaum gerechtfertigt und wohl darin begründet, dass Aspekte wie die Eigenstromnutzung nicht in die Überlegungen einbezogen werden. In der Regel lohnen sich die Investitionen in dezentrale Photovoltaikanlagen, wenn es gelingt, den selbst hergestellten Strom auch größtenteils selbst zu verbrauchen. Anrede, Aufklärung tut not, um investitionshemmende Überzeugungen mit Informationsund Aufklärungsmaßnahmen aufzulösen. Und da ist es doch gut, dass wir als Instrument die Niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur zur Verfügung haben, mit der landesweit ein Beratungsschwerpunkt zu diesem Aspekt auf den Weg gebracht werden kann. Auch die Landesverwaltung selbst kann im Rahmen internen Handelns einen Beitrag zum Ausbau dezentraler Photovoltaik leisten, indem vorrangig bei Neuund Umbauten landeseigener Gebäude die Eignung von Dachflächen für die Errichtung von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung geprüft und im Eignungsfall realisiert wird. Anrede, ein weiteres Hemmnis für den Ausbau der Photovoltaik stellt schlechterdings die geographische Lage Niedersachsens dar. Die meteorologischen Bedingungen für die Erzeugung von Strom aus Sonne sind in Niedersachen schlicht ungünstiger als in Süddeutschland. Die geographische Lage kriegen wir zwar selbst mit politischen Beschlüssen dieses Hauses nicht geändert. Aber man kann diese Benachteiligung durch eine Anpassung der Förderkulisse ausgleichen. Bei der Windenergienutzung tun wir das ja auch. Dort werden die standortbedingten Nachteile Mittel- und Süddeutschlands durch das sogenannte 5 Referenzertragsmodell ausgeglichen. Eine entsprechende Regelung gibt für Solarenergie leider nicht. Jedenfalls noch nicht. Denn wenn wir die PV-Nutzung in Niedersachsen ausbauen wollen, müssen niedersächsische Investoren im Ausschreibungswettbewerb für Solarstromanlagen die gleichen Chancen auf Zuschlagserteilung haben, wie Investoren für süddeutsche Standorte. Anrede, hier muss der Bund faire Chancen schaffen, damit auch Projekte an Standorten im Norden, mit gegenüber Süddeutschland etwas geringerer Sonneneinstrahlung, Erfolgsaussichten in dem mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungswettbewerb haben. Anrede, einen weiteren Ansatzpunkt zur Stimulierung des Ausbaus dezentraler PVAnlagen stellen die kleinen und mittleren Unternehmen dar. Bedauerlicherweise können Photovoltaik-Anlagen mit großen Nennleistungen unter den begrenzten Bedingungen des EEG-Ausschreibungsmodells kaum wirtschaftlich betrieben werden. Und die auf den selbst erzeugten Strom zu zahlende EEG-Umlage macht diese Anlagen für die Eigenstromversorgung von Wirtschafts- und Industriebetrieben in der Regel unwirtschaftlich. Es wäre darum sehr wünschenswert, wenn die mit dem EEG-2014 eingeführte Umlagepflicht für den gesamten Eigenverbrauch insoweit gelockert würde, dass insbesondere KMU’s eine wirtschaftliche Perspektive für die Eigenstromnutzung aus selbsterzeugtem PV-Strom erhalten. Das in diesem Zusammenhang eine europarechts- und beihilfekonforme Regelung gefunden werden muss, ist klar. Aber die Chancen, einen nennenswerten Beitrag zum Ausbau der dezentralen PV-Nutzung zu generieren, sind ebenfalls überzeugend, so dass diese Möglichkeiten noch einmal geprüft werden sollten. 6