McDonald´s Werbepylon Niederkrüchten

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McDonald´s Werbepylon
Niederkrüchten-Elmpt
Bebauungsplan Elm – 115 „VEP
Drive-In Schnellrestaurant
Nollesweg“
Landschaftsbildanalyse und
Kompensationsbedarfsermittlung
Verfasser:
Antragsteller:
Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR
McDonald´s Deutschland Inc.
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Landschaftsbildanalyse McDonald´s Werbepylon Niederkrüchten
Kompensationsbedarfsermittlung
McDonald´s Deutschland Inc.
Inhalt
1
Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................ 3
2
Projektbeschreibung ............................................................................................... 4
3
Planungsraum .......................................................................................................... 5
3.1
Abgrenzung des landschaftsästhetischen Wirkraums ............................................... 5
3.2
Schutzwürdige Bereiche ............................................................................................ 6
3.3
Einordnung in die naturräumliche Gliederung ............................................................ 6
3.4
Historische Raumnutzung .......................................................................................... 7
3.5
Heutige Raumnutzung ............................................................................................... 9
4
Eingriffsermittlung ................................................................................................. 10
4.1
Methode ................................................................................................................... 10
4.2
Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse ....................................................................... 11
4.3
Einschätzung der ästhetischen Empfindlichkeit der Landschaft .............................. 12
4.4
Ästhetischer Gesamtwert der Landschaft nach dem Eingriff ................................... 15
4.5
Kompensationsermittlung der Auswirkungen auf das Landschaftbild ...................... 16
4.6
Umrechnung des Kompensationsbedarfes in ökologische Werteinheiten ............... 17
5
Zusammenfassende Bewertung ........................................................................... 19
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage im Raum
Abbildung 2: Pylonaufsatz
Abbildung 3: Landschaftsästhetischer Wirkraum
Abbildung 4: Untersuchungsgebiet 1803 – 1820
Abbildung 5: Untersuchungsgebiet 1891 – 1912
Abbildung 6: Berechnung des Kompensationsflächenumfangs
Plananlagen
Anlage 1: Sichtbarkeitsanalyse
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Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Niederkrüchten, im Landkreis Viersen am linken Niederrhein, plant die
Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Elm – 115 „VEP Drive-In Schnellrestaurant Nollesweg“ im Bereich der Kreuzung Roermonder Straße (L 372) / Nollesweg.
Die Fläche, auf die sich die Änderung bezieht, wird bislang als Waldfläche genutzt. Die
Gemeinde plant den Bereich zukünftig als Sondergebiet auszuweisen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines „Drive-In Schnellrestaurants“
zu schaffen (Lage im Raum siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Lage im Raum
Im Rahmen der Ansiedlung des genannten „Drive-In Schnellrestaurants“ plant der
Vorhabensträger McDonald´s die Installation eines 60 m hohen Werbepylons, um den
vorbeiziehenden Fernverkehr auf sein Angebot aufmerksam machen zu können. Da ein
Werbepylon dieser Größenordnung das Landschaftsbild nachhaltig verändern kann und
von Betrachtern in seiner Ästhetik unterschiedlich wahrgenommen und empfunden wird,
erfolgt im Rahmen dieses Gutachtens eine operationalisierte Bewertung der Landschaftsbildveränderung gemäß des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch
mastenartige Eingriffe“ nach NOHL (1993). Hierbei wird der Kompensationsbedarf, der sich
aus der landschaftsästhetischen Beeinträchtigung infolge der Installation des geplanten
Werbepylons ergibt, ermittelt. ah UVPG Anlage 1 ist für die geplante Erweiterung mit
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Projektbeschreibung
Der in der Abbildung 2 dargestellte geplante Werbepylon soll 60 m hoch sein. Der
Pylonaufsatz stellt das gelbe McDonald´s Markenlogo und die zwei weißen Schriftzüge
„McDonalds´s“ und „McCafé“ dar. Es ist eine Beleuchtung des Werbepylons geplant, dabei leuchten das Markenlogo (gelbes „M“) (die seitlichen Zargen leuchten nicht) und die
zwei weißen Schriftzüge. Der weiße Schriftzug „McDonald’s“ und der weiße Schriftzug
„McCafe“ leuchten jeweils zu beiden Seiten, während die grünen und braunen Kästen
nicht leuchten. Die beleuchteten Elemente strahlen nur zu den beiden Ansichtsseiten –
eine Beleuchtung zur Seite, nach oben und nach unten findet nicht statt, da die „Kästen“
in diese Richtungen geschlossen sind. Die Beleuchtung ist also Richtung Westen und
Osten ausgerichtet, so dass insbesondere der Fernverkehr den Pylon wahrnimmt.
Abbildung 2: Pylonaufsatz
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3
Planungsraum
3.1
Abgrenzung des landschaftsästhetischen Wirkraums
Bedingt durch seine Höhe und seine Gestalt können mit der Installation des geplanten
Pylons Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einhergehen. Der Wirkraum eines
mastenartigen Eingriffs ist primär abhängig von der Höhe des Bauobjektes und der Charakteristik des umgebenen Landschaftsraumes.
Der geplante Werbepylon weist eine Höhe von 60 m auf und erfüllt somit die Kriterien für
eine Behandlung nach der „Verkürzten Fassung“ des Verfahrens „Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ nach NOHL (1993). Gemäß NOHL (1993)
ist für dieses Vorhaben ein Wirkraum von 2.000 m zu betrachten. Innerhalb des Wirkraums unterscheidet das Verfahren zwei Wirkzonen. Den Wirkraum 1 in einer Entfernung
von 0 bis 500 m zum Objekt und den Wirkraum 2, der das Gebiet in 500 bis 2000 m Entfernung zum Objekt betrachtet (siehe Abbildung 3).
Wirkraum 2
Wirkraum 1
Abbildung 3: Landschaftsästhetischer Wirkraum
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3.2
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Schutzwürdige Bereiche
Im Nordwesten des Wirkraums, hinter dem Elmpter Wald, liegen die Randbereiche der
Schwalmaue, die als Naturschutzgebiet (NSG Elmpter Schwalmbruch), FFH-Gebiet (DE
4702-301 Elmpter Schwalmbruch) und Vogelschutzgebiet (DE 4702-401 VSG SchwalmNette-Platte mit Grenzwald und Meinweg) abgegrenzt sind.
Der Elmpter Wald, der den Nordwesten des Wirkraumes einnimmt, ist als Landschaftsschutzgebiet (Elmpter Wald LSG-4702-025) festgesetzt. Hieran schließen am nördlichen
Rand des Wirkraumes die Landschaftsschutzgebiete Schwalmniederung (LSG 4702-028)
und Bockler Berg (LSG 4702-029) an. Die Landschaftsschutzgebiete Dilborner Kirchenwald (LSG 4702-027) und Elmpter-Bachtal (LSG 4702-026) ragen im östlichen Randbereich in den Wirkraum hinein Der Standort des Pylons selbst liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.
Der gesamte Untersuchungsraum ist im Naturpark Maas-Schwalm-Nette gelegen.
Der Wirkraum befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 3 „Elmpter
Wald“.
3.3
Einordnung in die naturräumliche Gliederung
Um die Landschaftsbildveränderung durch den geplanten Werbepylon bewerten zu können, wird die Ästhetik des Landschaftsbildes im Wirkraum bestimmt. Dazu wird zunächst
der Naturraum in seinen charakteristischen Grundzügen beschrieben. Dies wird basierend
auf der „Naturräumlichen Gliederung Deutschlands“, herausgegeben vom Institut für Landeskunde/Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung 1963 vorgenommen.
Der Untersuchungsraum befindet sich in der naturräumlichen Haupteinheit „SchwalmNette-Platte“. Die Schwalm-Nette-Platte stellt den nördlichsten Teil der im Winkel zwischen Süchtelner Höhen und Maastal nach Norden spitz auslaufenden Rhein-MaasHauptterrassenebenen dar. Sie ist von Flugsand und Sandlöß überdeckt.
Sie senkt sich nördlich der Grenze der Niederrheinischen Bucht von 85 m nach Norden
auf 30 m NN, dabei wird sie von zwei kleinen südnordorientierten Entwässerungssystemen durchzogen, die mit der Zeit zu einer tiefen Zertalung der Platte geführt haben. Die
teilweise ausgedehnten forstwirtschaftlichen Flächen bestehen meist aus Eichen- und
Kiefernwäldern. Darüber hinaus ist die Landschaft durch ackerbauliche Nutzung geprägt,
die im untersuchten Gebiet nur stellenweise durch strukturgebende Elemente wie Hecken,
Gehölzreihen etc. aufgelockert wird.
Große Flächenanteile des Untersuchungsraumes liegen in der naturräumlichen Untereinheit Birgelen-Elmpter Heidewald. Der Birgelen-Elmpter Heidewald ist Teil eines die
deutsch-niederländische Grenze überschreitenden Waldgebietes. Das Waldgebiet ist auf
Flugsand gelegen und wird von ausgedehnten Dünenfeldern und den tief eingeschnittenen Tälern von Schaag-, Bosch- und Rotenbach gestaltet. Der betroffene Landschafts-
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raum wird maßgeblich von einem großen Waldkomplex, dem Elmpter Wald, und der Nutzung als Militärbasis / -flughafen im Süden des Untersuchungsraumes geprägt.
Der östliche Teil des Untersuchungsraumes befindet sich in der naturräumlichen Untereinheit Schwalmebene. Die Schwalmebene ist Teil der Venloer Grabenzone und liegt auf
einem Höhenniveau von ca. 60 bis 75 m NN. Die Ebene wird von der Schwalm und ihren
asymmetrischen Seitentälern zerschnitten, so dass es streckenweise zu einer flachwelligen Überformung des Geländes kommt. Über oberflächennah gelegenen Terrassenschottern liegt eine ca. 2 m mächtige Schotterlehmdecke, die nach Westen hin immer sandiger
wird. Als Bodentyp sind hier häufig Braunerden mit mittelmäßiger Nährstoffversorgung zu
finden. Ursprünglich war der Naturraum in diesem Bereich durch mäßig saure Eichenwälder geprägt. Der Teil des Naturraums der vom Wirkraum erfasst wird ist heute maßgeblich
durch die Siedlungsbereiche Elmpt und Overhetfeld gegliedert.
3.4
Historische Raumnutzung
Auf Basis der Kartenaufnahme der Rheinlande von TRANCHOT und V. MÜFFLING aus dem
Zeitraum 1803 - 1820 und einer kartographischen Darstellung des Untersuchungsraumes,
erstellt in den Jahren 1891 bis 1912, heute herausgegeben von der BEZIRKSREGIERUNG
KÖLN, kann die Raumentwicklung in diesem Bereich nachvollzogen werden. Anhand der
Entwicklung die das Untersuchungsgebiet in den vergangenen ca. 200 Jahren vollzogen
hat, kann überprüft werden, wie sehr der Raum seine ursprüngliche Charakteristik beibehalten bzw. verändert hat.
Bei Betrachtung der Kartenaufnahme von TRANCHOT und V. MÜFFLING aus den Jahren
1803 – 1820 sind die Siedlungsbereiche Elmpt und Overhetfeld in Teilbereichen bereits
verzeichnet. Ende des 19. Jhdt. bzw. Anfang des 20. Jhdt. hat sich insbesondere der
Siedlungsbereich Elmpt weiter ausgedehnt.
Auffällig ist, dass das große Waldgebiet „Elmpter Wald“ erst nach 1820 angelegt wurde. In
der Darstellung von TRANCHOT und V. MÜFFLING ist dieser Bereich noch als Heide gekennzeichnet.
Darüber hinaus ist zu erkennen, dass der zu untersuchende Raum bereits im 19. Jhdt.
stark landwirtschaftlich, insbesondere ackerbaulich genutzt wurde.
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Abbildung 4: Untersuchungsgebiet 1803 – 1820 (Quelle: TRANCHOT / V. MÜFFLING 1803 – 1820)
Abbildung 5: Untersuchungsgebiet 1891 – 1912 (Quelle: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2011)
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Heutige Raumnutzung
Auch heute wird der Raum in weiten Teilen noch landwirtschaftlich genutzt, dabei sind es
insbesondere die Bereiche südlich von Overhetfeld und südlich von Elmpt in denen auf
großen Flächenarealen Ackerbau betrieben wird (beispielsweise im Bereich Walderfuhr
oder Detgesfeld).
Rund ein Viertel der Fläche des umgebenden Landschaftsraumes ist von Wald bedeckt.
Hier ist v. a. der Waldkomplex Elmpter Wald, der sich im Nordwesten des Untersuchungsraums befindet, zu nennen.
Darüber hinaus sind die Siedlungsbereiche Elmpt und Overhetfeld für den Landschaftsraum Gestalt gebend. Die Ortschaft Elmpt befindet sich östlich des geplanten
Werbepylons, westlich befindet sich die Wohnsiedlung Op dem Felde. Overhetfeld liegt im
Nordosten des Raumes und befindet sich nur zu geringem Flächenanteil im Wirkraum des
Vorhabens.
Große Flächenbereiche im Süden des Untersuchungsgebietes (südlich der alten B 230)
werden von einer ausländischen Militärbasis genutzt (Javelin Barracks, bis 2002 RAF
Brüggen). Für 2016 ist die Schließung des Javelin Barracks vorgesehen.
Im Untersuchungsraum befinden sich verschiedene Verkehrsflächen. Als ästhetisch beeinträchtigend sind Bundes- und Landesstraßen sowie Bundesautobahnen zu werten. Der
Raum wird durch die Bundesautobahn A 52 sowie die alte Bundesstraße B 230 (beide
südlich im betroffenen Landschaftsraum gelegen) gequert.
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Eingriffsermittlung
4.1
Methode
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Die Bewertung des Landschaftsbildes, des Vorhabens und die Ermittlung der Kompensation erfolgen nach der von NOHL (1993) entwickelten Methode „Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe – Materialien für die naturschutzfachliche
Bewertung und Kompensationsermittlung“.
Sichtbarkeitsanalyse
Für die Analyse der Sichtbarkeit werden die sichtverstellenden Elemente wie Wälder,
dichte Gehölzreihen und geschlossene Bebauung im Untersuchungsraum betrachtet. Abgewandt zum Bauobjekt entstehen hinter diesen Elementen sogenannte sichtverschattete
Bereiche, von denen aus ein Betrachter, bei gleicher Höhenlage, das mastenartige Objekt
nicht wahrnehmen kann.
Die Sichtbarkeitsanalyse wurde auf der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 des
Landesvermessungsamtes NRW mit Stand 2009 durchgeführt.
Das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse wird in Plananlage 1 kartographisch dargestellt.
Bewertung des Landschaftsbildes
Die Landschaft umfasst alle für den Menschen sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungsformen der Umwelt, die Teil des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens sind.
Gemäß § 1 BNatSchG und § 1 LG NW sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern. Diese Kriterien werden im
Folgenden zusammenfassend als Charakteristik der Landschaft bezeichnet und der Erfassung und Beschreibung der Landschaft zugrunde gelegt.
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur
und Landschaft (z. B. Relief, Vegetation, Gewässer, Nutzungsstrukturen) unter räumlichen (wie Blickbeziehungen, Perspektiven, Sichtweiten) und zeitlichen (z. B. Jahreszeit)
Gesichtspunkten verstanden. Dabei ist die reale Landschaft mit ihren vielfältigen Strukturen und Prozessen der materielle Auslöser ästhetischer Erlebnisse, aber erst die Wünsche, Hoffnungen und Sehnsüchte des Betrachtenden verwandeln faktische Landschaft in
ein werthaltiges Landschaftsbild.
Um eine nachvollziehbare Analyse und Bewertung des Bestandes vorzunehmen, wird bei
der vorliegenden Beschreibung das visuelle Grundmuster der Landschaft über die einzelnen Landschaftsbildkomponenten herausgestellt.
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Für die Charakterisierung werden folgende Landschaftsbildkomponenten herangezogen:
-
Relief, geomorphologischer Formenschatz
Landnutzung
Vegetationselemente
Gewässer
Visuelle Leitlinien, Orientierungspunkte, Sichtbeziehungen
Bebauung, Siedlungsstruktur
Die Bewertung der visuellen Wirkung des Erlebens des Landschaftsbildes ist stark vom
individuellen Betrachter abhängig. Eine messbare Objektivität ist nur annähernd möglich
und lässt sich schwer erzielen, da stets emotionale Komponenten wie beispielsweise das
Heimatgefühl oder persönliche Interessen und Vorlieben mit in die Wahrnehmung einfließen.
Gemäß NOHL (1993) werden die sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen von Natur und
Landschaft über die Kriterien Eigenart, Vielfalt und Naturnähe operationalisiert. Die einzelnen Parameter werden auf einer 10-stufigen Skala bewertet, wobei die Wertstufe 1
eine sehr geringe und die Wertstufe 10 die bestmögliche Bewertung darstellt. Die Bewertung des Landschaftsbildes basiert dann auf der Einstufung der Wertigkeit des ästhetischen Eigenwertes, zusammengesetzt aus den Einzelbewertungen der genannten Kriterien und einer Einschätzung der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der tatsächlich beeinträchtigten Fläche im Landschaftsraum. Eine Bewertung erfolgt für den Zustand vor und nach dem Eingriff in das Landschaftsbild.
Ermittlung der Kompensation
Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfes werden die Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse und der Bewertung des Landschaftsbildes vor und nach Durchführung des Eingriffs herangezogen.
4.2
Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse
Um abschätzen zu können, in welchen Bereichen des Untersuchungsraumes tatsächlich
eine Sichtbeziehung zum geplanten Werbepylon besteht, wurden in der Deutschen
Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 zunächst alle sichtverstellenden Elemente markiert. Als
sichtverstellende Elemente werden gemäß NOHL baumbestandene Flächen (Wald, Feldgehölze etc.) und bebaute Grundstücke (Siedlungsteile, Gehöfte etc.) ab einer Flächengröße von 1 ha in Wirkraum 1 und ab 2 ha Größe in Wirkraum 2 angenommen. Für Siedlungsbereiche wurde im Rahmen der Bilanzierung angenommen, dass der Pylon jeweils
aus den ersten Bebauungsreihen wahrgenommen werden kann.
Die hinter den sichtverstellenden Elementen liegenden Bereiche werden als sichtverschattet angenommen. Nach NOHL (1993) werden diese in Wirkraum 1 mit 90 m und in
Wirkraum 2 mit 360 m abgegrenzt.
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Sichtbeziehungen sind insbesondere im Süden auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens und auf den Flächen südlich des Siedlungsbereiches Elmpt gegeben. Auch
von den landwirtschaftlich genutzten Flächen südwestlich des Siedlungsbereiches
Overhetfeld bzw. nördlich des Siedlungsbereichs Elmpt kann der Pylon wahrgenommen
werden. Überdies kann er von den landwirtschaftlichen Nutzflächen, die im Norden bis an
den Siedlungsbereiches Elmpt angrenzen und von Flächen in seinem direkten Umfeld
gesehen werden.
Insgesamt sind ca. 75 % der Fläche des zu untersuchenden Bereiches sichtverstellend
bzw. sichtverschattet. Das Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse ist graphisch in Plananlage
1 dargestellt.
4.3
Einschätzung der ästhetischen Empfindlichkeit der
Landschaft
Ästhetischer Eigenwert der Landschaft
Naturnähe
Eine naturnahe Landschaft repräsentiert „das Erlebnis einer sich selbst steuernden, in
erkennbarem Maße autonomen Natur, als ein Sinnbild für eine freie, authentische Lebensführung“ (ADAM et al. 1986). Die Bewertung der Naturnähe wird heute meist am Fehlen großtechnischer, industrialisierter Elemente gemessen. Bei der Betrachtung der Natürlichkeit ist darauf zu achten, dass von der phänomenologischen und nicht der ökologischen Natürlichkeit ausgegangen wird. Naturnah sind zum einen natürlich entstandene
Biotope, aber auch anthropogen genutzte Biotope, die z. B. extensiv bewirtschaftet werden.
Dem zu untersuchenden Raum ist eine geringe bis mittlere Naturnähe zuzusprechen, die
auf einer Skala von 1 bis 10 für den umliegenden Bereich bis 500 m mit 3 und für den,
den Pylon in 500 bis 2000 m umgebenden Raum, mit 4 bewertet wird. Diese Einstufung
lässt sich dadurch begründen, dass das Gebiet in Teilbereichen durch menschliche, naturferne Nutzung überformt worden ist. Zu nennen sind die Siedlungsflächen im Bereich
Elmpt (inkl. militärischem Gelände) und Overhetfeld sowie große technische Bauwerke
wie die Bundesautobahn A 52 und die alte Bundesstraße B 230, die den Raum in seiner
landschaftsästhetischen Qualität herabstufen. Zudem sind die landwirtschaftlich genutzten
Flächen als relativ strukturarm zu beschreiben. Den Naturraum auflockernde Elemente,
wie Baumreihen, Gewässerstrukturen etc. sind kaum zu finden.
Vielfalt
Die Vielfalt einer Landschaft wird über die Anzahl und Ausformung der vorkommenden
Landschaftsbildkomponenten bestimmt. Handelt es sich um landschaftstypische Elemente, wird das Landschaftserlebnis als positiv empfunden. Eine vielfältig gegliederte Land-
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schaft erfüllt das Bedürfnis des Betrachters nach Information und wird als interessant
empfunden. Ein vielfältiges Landschaftsbild trägt zur optischen Befriedigung des Bedürfnisses nach Komplexität, nach Neuem und nach Vielseitigkeit bei. Zur Bewertung der
Vielfalt wurde nach dem Ansatz von NOHL (1993) verfahren, wonach eine Landschaft umso vielfältiger ist, je besser sie das Bedürfnis nach Information befriedigen kann.
Die Flächen, die im tatsächlichen Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen, sind stark
anthropogen überprägt. Sie stehen v. a. in landwirtschaftlicher Nutzung und weisen nur
eine geringe Vielfalt an landschaftsprägenden und strukturierenden Elementen auf, die
das Bedürfnis nach Information befriedigen könnten. Im Süden liegt der ehemalige Militärflughafen im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Auch in diesem Teil des Einwirkungsbereiches wird von geringer Vielfalt landschaftstypischer Elemente ausgegangen. Für den
Wirkraum 1 wird die Vielfalt mit 2 und für den Wirkraum 2 mit 4 bewertet.
Eigenart
Die Eigenart der Landschaft beschreibt die charakteristischen Merkmale einer Landschaft,
die sich unverwechselbar natur- und kulturhistorisch herausgebildet haben. Sie entsteht
über eine bestimmte Konstellation natürlicher und kultureller Elemente, über eine charakteristische Abfolge von Nutzungsformen und Landschaftselementen, die sich im Lauf einer historischen Zeitfolge entwickelt haben (vgl. JESSEL 1995). Bei der Betrachtung der
Eigenart ist eingeschlossen, dass sich die Landschaft weiterentwickelt, also nicht unverändert bleibt. Es wird untersucht, ob sie in den eigentlichen Wesenszügen erhalten werden konnte. Hierdurch bekommt die Landschaft ihre Identität und Individualität, die letztendlich das Bedürfnis des Betrachters nach Heimat erfüllt.
Ausgehend von der naturräumlichen Gliederung des betroffenen Landschaftsraumes und
der historischen und aktuellen Entwicklung der Nutzungsformen im Untersuchungsgebiet
lässt sich die typische Eigenart der Landschaft nachvollziehen.
Der Siedlungskern der heutigen Ortschaft Elmpt lässt sich bereits für das 12. Jhdt. nachweisen. Auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden und Osten des Untersuchungsraumes haben sich in ihrer Anzahl nicht wesentlich verändert. In Teilbereichen
sind Verluste hin zu Siedlungsfläche zu verzeichnen. Der Raum hat sich insbesondere im
nordwestlichen und im südlichen Bereich verändert. Im Westen wurde das Waldstück
Elmpter Wald angelegt, im südlichen Bereich kam es zur Ansiedlung der Militärstation mit
zugehörigem Flugplatz. Ab den 60er Jahren wurde mit dem Bau der Siedlung Op dem
Felde begonnen. Dies führte zu einem Rückgang von ehemals weiträumigen Heidearealen an diesen Standorten. Ein weiterer Eigenartsverlust ergibt sich aus der Zerschneidung
des Untersuchungsraumes durch Infrastrukturbänder, insbesondere seien hier die A 52
und die alte B 230 zu nennen. Der Eigenartserhalt im betroffenen Einwirkungsbereich des
geplanten Pylons ist auf einer Skala von 1 bis 10 für den Wirkraum 1 mit 3 und für den
Wirkraum 2 mit 5 zu beschreiben.
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Visuelle Verletzlichkeit
Landschaften können je nach Beschaffenheit Eingriffe in visueller Hinsicht unterschiedlich
gut „verkraften“. ADAM, NOHL und VALENTIN (1986) sowie NOHL (1993) nennen drei Faktoren, die die Verletzlichkeit einer Landschaft bestimmen: die Reliefierung des Geländes,
die Vielfalt der Elemente und die Vegetationsdichte (womit vornehmlich die Dichte der
Gehölzvegetation gemeint ist).
Die Reliefierung des Geländes mit Höhenrücken und Tälern sowie viele kleinräumige
Wechsel machen einen Landschaftsraum schwer einsehbar und damit gering visuell verletzlich. Ebene Landschaftsräume sind dagegen gut einsehbar und besitzen dadurch eine
hohe visuelle Verletzlichkeit.
Unter Strukturvielfalt ist die Gesamtheit aller in einer Untersuchungseinheit differenzierbaren, natürlichen und baulichen (baulich überformten) Flächen und Elemente zu verstehen.
Die Strukturvielfalt unterscheidet monotone bis sehr vielfältige Zustände.
Die Eingriffswahrnehmung hängt selbstverständlich sehr stark vom Abschirmeffekt der
vorhandenen Vegetation ab (bspw. Unterscheidung zwischen „Gliederung mit vereinzelten Bäumen und Heckenstrukturen“ bis zu „geschlossenen Baumbeständen auf fast der
gesamten Fläche oder Wald“).
Die Bereiche die nicht sichtverschattet sind, wurden hinsichtlich dieser Kriterien untersucht.
Das Gelände im betroffenen Landschaftsraum ist vergleichsweise eben und damit gut
einsehbar.
Sind viele und / oder ausgedehnte Großstrukturen im Raum vorhanden, ist der Eingriff
nach NOHL (1993) als weniger problematisch einzustufen. Rund 75 % des gesamten
Raumes befinden sich in einer sichtverstellten oder -verschatteten Lage. Die nicht sichtverschatteten Flächen wirken hinsichtlich ihrer strukturellen Ausstattung relativ monoton,
besitzen also eine gering zu bewertende strukturelle Vielfalt, was zu einer Verstärkung der
visuellen Verletzlichkeit dieser Flächen führt.
Große Flächenanteile sowohl in Wirkraum 1 als auch in Wirkraum 2 treten als Ackerbereiche mit geringer Vegetationsdichte (wie Gehölzreihen u. ä.) in Erscheinung.
Infolge genannter Parameter kann davon ausgegangen werden, dass die Landschaft einen Eingriff in das Landschaftsbild visuell nicht besonders gut kompensieren kann. Die
visuelle Verletzlichkeit für die tatsächlichen Einwirkungsbereiche wurde daher für
Wirkraum 1 mit 8 und für Wirkraum 2 mit 7 relativ hoch bewertet.
Schutzwürdigkeit des Wirkraumes
„Das ästhetische Urteil ist in erheblichem Maße auch eine Folge (gesellschaftlich) akzeptierter Werte, wie sie z. B. im Natur- und Denkmalschutz vorliegen“ (NOHL 1993). Daher
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müssen ggf. vorhandene schützenswerte Bereiche von Natur- und Landschaft in eine
Bewertung des Landschaftsbildes mit einbezogen werden.
Wie bereits in Kap. 3.2 erwähnt, befinden sich fünf Landschaftsschutzgebiete im zu untersuchenden Umfeld des Pylons. Im Norden befindet sich eine als NSG, FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesene Fläche. Von dem Vorhaben wird keines der genannten
Schutzgebiete wesentlich visuell beeinträchtigt, da sie sich komplett oder überwiegend im
sichtverschatteten Bereich und sich, bis auf das LSG Elmpter Wald, in relativ weiter Entfernung zum geplanten Standort befinden. Das gesamte Untersuchungsgebiet liegt im
Naturpark Maas-Schwalm-Nette.
Die Schutzwürdigkeit der tatsächlich beeinträchtigten Bereiche wurde auf einer Skala von
1 bis 10 für den Wirkraum 1 mit 2 und für den Wirkraum 2 mit 5 bewertet.
Insgesamt ist die ästhetische Empfindlichkeit des Landschaftsraumes in Bezugnahme auf
die zuvor dargestellte Bewertung festgelegter Kriterien mit 3 für Wirkraum 1 und mit 4 für
Wirkraum 2 zu beziffern.
4.4
Ästhetischer Gesamtwert der Landschaft nach dem Eingriff
Der geplante Werbepylon erreicht eine Gesamthöhe von 60 m. Empirische Untersuchungen belegen, dass die Höhe eines mastenartigen Objektes im Gelände nicht genau abgeschätzt werden kann. Die exakte Höhe hat daher keine signifikante Auswirkung auf die
visuelle Beeinträchtigung des Raumes. Als weitaus relevanter sind die Farbgebung (gelbweißer Schriftzug) (siehe Abbildung 2) und die geplante Beleuchtung des Werbepylons
einzuschätzen. Diese sind von Seiten des Betreibers erwünscht, um durch den Werbepylon Fernwirkung erzielen und auf das vorherrschende Angebot aufmerksam machen zu
können.
Dem gegenüber stehen folgende Faktoren, die die Wirkung des Pylons in der Landschaft
abschwächen. Der Pylon wird in ca. 140 m Luftlinie zur A 52 aufgestellt. Er befindet sich
nördlich der Bundesautobahn A 52 und in unmittelbarer Nähe zur Zu- und Ausfahrt Nr. 2
Elmpt. Das Umfeld des Pylons ist daher bereits als technisch überformt zu bewerten.
„Werden Maste an auffälligen Verkehrsflächen oder –bauwerken errichtet, wird durch die
Zuordnung „Technik zu Technik“ meist ein Teil der damit verbundenen negativen ästhetischen Wirkung aufgesogen“ (NOHL 1993). Zudem soll die Leuchtreklame lediglich Richtung Westen und Osten ausgerichtet werden, Richtung Norden und Süden wird auf
Leuchtreklame verzichtet. So kann die Zielgruppe, der auf der A 52 vorbeiziehende Verkehr, erreicht werden, ohne dabei das unmittelbare Umfeld direkt durch Lichtimmission zu
belasten.
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Insgesamt stellt die Installation des geplanten Werbepylons einen Eingriff vergleichsweise
geringer Intensität dar. Die Eingriffsintensität ist für den Wirkraum 1 mit 2 und für den
Wirkraum 2 mit 3 zu beziffern.
4.5
Kompensationsermittlung der Auswirkungen auf das
Landschaftbild
Im Rahmen der Landschaftsbildanalyse erfolgt eine Ermittlung des Umfanges der Kompensationsmaßnahmen aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Nach dem
von NOHL (1993) entwickelten Verfahren zur Beurteilung von mastenartigen Eingriffen in das Landschaftsbild wird die Kompensationsermittlung durchgeführt. Ausgehend
von den beschriebenen Landschaftsbestandteilen und der Bewertung des landschaftsästhetischen Eigenwertes mittels der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Naturnähe vor und nach
dem Eingriff wird die ästhetische Eingriffsintensität bestimmt. In Verbindung mit der visuellen Verletzlichkeit, der Schutzwürdigkeit und der ästhetischen Empfindlichkeit wird die
ästhetische Eingriffserheblichkeit ermittelt.
Die Berechnung des Kompensationsbedarfes erfolgte schließlich durch Multiplikation der
tatsächlich beeinträchtigten Fläche (F) mit den Wahrnehmungskoeffizienten (w), dem
Erheblichkeitsfaktor (e), der sich rechnerisch aus dem ästhetischen Eigenwert des Landschaftsraumes und der Eingriffsintensität nach dem bei NOHL (1993) beschriebenen Verfahren ableiten lässt, und dem sogenannten Kompensationsflächenfaktor (b).
Die Berechnung des Kompensationsflächenumfangs erfolgt nach der Formel
K=F* w * e * b
Hierbei bedeuten:
F = beeinträchtigte Fläche im jeweiligen Wirkraum
w = Wahrnehmungskoeffizient
e = Erheblichkeitsfaktor
b = Kompensationsflächenfaktor
Im Folgenden werden die im Verfahren von Nohl definierten Parameter der Berechnung
kurz erläutert.
Nach Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie stört ein Eingriffsobjekt i. d. R. umso
weniger, je weiter weg es sich vom Betrachter befindet. Die notwendigen Kompensationsflächen können daher in weiter entfernt liegenden Wirkzonen geringer sein. Diese Abhängigkeit des Umfangs der Kompensationsflächen von den ästhetischen Wirkzonen lässt
sich über Wahrnehmungskoeffizienten (w) ausdrücken. Der Wahrnehmungskoeffizient
für den Wirkraum 1 ist mit 0,2 und für den Wirkraum 2 ist mit 0,1 festgelegt.
Der Erheblichkeitsfaktor (e) wird rechnerisch aus der ästhetischen Empfindlichkeit des
Landschaftsraumes und der Eingriffsintensität ermittelt.
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Landschaftsbildanalyse Werbepylon Niederkrüchten
Kompensationsbedarfsermittlung
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Für eine intakte Kulturlandschaft wird in Abhängigkeit vom Landschaftstyp i. A. mit einem
durchschnittlich 10-prozentigen Flächenanspruch für Naturschutz und Landschaftspflege
gerechnet (NOHL 1993). Es wird deshalb angenommen, dass der durch einen Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung des Eingriffsobjektes nur
dann einigermaßen kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten
Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit
0,1 angesetzt.
Abbildung 6: Berechnung des Kompensationsflächenumfangs
Insgesamt ergibt sich ein Kompensationsbedarf für die durch den geplanten Werbepylon
angesetzten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes von 0,152 ha für den Wirkraum 1
und 0,774 ha für Wirkraum 2. Zusammengenommen ergibt sich daher ein Kompensationsbedarf von 0,926 ha.
4.6
Umrechnung des Kompensationsbedarfes in ökologische Werteinheiten
Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auf der Ausgleichsfläche Boschershausen, Gemarkung Niederkrüchten, Flur 78, Flurstück 79 durchgeführt. Hierbei wurde eine Ackerfläche aufgeforstet. Erfolgt die Berechnung des Kompensationsbedarfs gemäß Arbeitshilfe
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Landschaftsbildanalyse Werbepylon Niederkrüchten
Kompensationsbedarfsermittlung
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für die Bauleitplanung 2001: Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, ist für Aufforstung von einem Planungswert von 6 auszugehen. Als Ausgangzustand liegt eine
Ackerfläche mit einem Ausgangwert von 2 vor.
Für die Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Installation des Werbepylons ergibt sich ein Flächenansatz von 0,926 ha. Bei der Umrechnung in
Ökologische Werteinheiten ist bei den oben getroffenen Annahmen der Aufforstung einer
Ackerfläche von einer Aufwertung von vier Punkten je Quadratmeter auszugehen. Hieraus
entsteht eine Umrechnung des Flächenansatzes in 37.040 Ökologische Werteinheiten.
Die für den biotischen und abiotischen Ausgleich notwendige Aufforstung (37.764 Ökologische Werteinheiten) ist funktional geeignet, die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes multifunktional zu kompensieren. Das bedeutet, dass mit Abbuchung der 37.764
Wertpunkte sowohl der biotische und abiotische Ausgleich als auch der Ausgleich für das
Landschaftsbild erbracht ist.
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Zusammenfassende Bewertung
In der vorliegenden Landschaftsbildanalyse wurden die Auswirkungen der Errichtung eines Werbepylons für ein „Drive-In Schnellrestaurant“ im Kreuzungsbereich L372
Roermonder Straße / Nollesweg bewertet. Zur Beurteilung der Auswirkungen des geplanten Werbepylons auf das Landschaftsbild wurden gemäß des Verfahrens „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ nach NOHL (1993) eine
Sichtbarkeitsanalyse und eine Bewertung des Landschaftsbildes vor und nach dem Eingriff durchgeführt. Hieraus kann der erforderliche Kompensationsbedarf für die Installation
des geplanten Werbepylons abgeleitet werden.
Aufgrund der intensiven anthropogenen Überprägung (Siedlungsstrukturen, Straßenbau,
ausgeräumte Ackerlandschaften, Militärbasis) finden sich innerhalb der abgegrenzten
Wirkräume wenige visuell wirksame, naturnahe Strukturen, so dass die als Kriterien für
eine Bewertung des ästhetischen Eigenwertes heranzuziehenden Parameter Naturnähe,
Vielfalt und Eigenartserhalt als vergleichsweise niedrig einzustufen sind.
Innerhalb des abzugrenzenden Wirkraums für den 60 m hohen Werbepylon nehmen die
sichtverstellenden Elemente sowie die sichtverschatteten Bereiche ca. 75 % ein. Für die
verbleibenden ca. 25 % wird der Eingriff in das Landschaftsbild rechnerisch ermittelt.
Die Intensität des Eingriffs ist aufgrund der niedrigen ästhetischen Empfindlichkeit des
Landschaftsraumes und der vergleichsweise geringen Entwertung des Raumes durch die
Installation des geplanten Werbepylons als gering zu bewerten.
Nach dem Verfahren von NOHL (1993) wurde der Kompensationsbedarf, der sich aus dem
Eingriff ergibt, berechnet. Das geplante Vorhaben erfordert einen Kompensationsbedarf
von 0,926 ha Fläche.
Moers, 13. Dezember 2011
Wolfgang Kerstan
Gregor Stanislowski
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Quellenverzeichnis
ADAM, K., NOHL, W. & W. VALENTIN (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in der Landschaft. 1. Aufl., Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft NRW, Düsseldorf.
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2011): Historische Karten. Neuaufnahme 1891 – 1912.
Köln. Online unter: http://www.tim-online.nrw.de/timonline/initParams.do;jsessionid=5FDB1DB51388CD1B93E8D572ABFC5401 [Stand:
11.11.2011]
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG
(Hrsg.) (1963): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz.
JESSEL, B. (1995): Dimensionen des Landschaftsbegriffs. In: Bayerische Akademie für
Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) (Hrsg.): Vision Landschaft 2020 – Von
der historischen Kulturlandschaft zur Landschaft von morgen. Laufende Seminarbeiträge 4/95, Laufen/Salzach.
NOHL, W (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe.
Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensationsermittlung.
TRANCHOT J. & F. FREIHERR V. MÜFFLING (1803 - 1814): Kartenaufnahme der Rheinlande.
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