SE: Flüchtlinge und Medizinrecht

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SE: Flüchtlinge und Medizinrecht
LV Nummer: 020056, Dr. Maria Kletečka-Pulker
Termine
Vorbesprechung (1-stündig)
Weitere Termine (3-stündig)
04.10.2016
18.10.2016; 15.11.2016; 29.11.2016; 13.12.2016;
17.01.2017; 31.01.2017
Typ der Veranstaltung: Seminar, 2 Std, 5 ECTS Punkte (freies Wahlfach)
Leistungsnachweis:
Anwesenheit, aktive Mitarbeit
Studierende:
Rechtswissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Kultur- und
Sozialanthropologie, Soziologie, Pflegewissenschaft etc,
(anrechenbar als freies Wahlfach)
Zeit:
zweiwöchig Dienstag von 10.30-13.30 Uhr
Ort:
Institut für Ethik und Recht in der Medizin,
Besprechungsraum, Spitalgasse 2-4, Hof 2.8.
Universitätscampus Altes AKH
Inhalt:
Bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen im
Rahmen des Aufnahmeverfahrens aber auch darüber hinaus,
ergeben sich zahlreiche medizinrechtliche Fragen. Wer darf
bzw muss auf welcher Rechtsgrundlage die Behandlung von
Flüchtlingen
übernehmen?
Welche
rechtlichen
Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung
beispielsweise bei der Aufklärung oder Einwilligung? Haben
Flüchtlinge hinsichtlich Impfungen, Altersfeststellung,
Organspenden ein Recht auf Selbstbestimmung?
Anmeldung: über univis oder per Mail an [email protected]
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