SE: Flüchtlinge und Medizinrecht LV Nummer: 020056, Dr. Maria Kletečka-Pulker Termine Vorbesprechung (1-stündig) Weitere Termine (3-stündig) 04.10.2016 18.10.2016; 15.11.2016; 29.11.2016; 13.12.2016; 17.01.2017; 31.01.2017 Typ der Veranstaltung: Seminar, 2 Std, 5 ECTS Punkte (freies Wahlfach) Leistungsnachweis: Anwesenheit, aktive Mitarbeit Studierende: Rechtswissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Kultur- und Sozialanthropologie, Soziologie, Pflegewissenschaft etc, (anrechenbar als freies Wahlfach) Zeit: zweiwöchig Dienstag von 10.30-13.30 Uhr Ort: Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Besprechungsraum, Spitalgasse 2-4, Hof 2.8. Universitätscampus Altes AKH Inhalt: Bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens aber auch darüber hinaus, ergeben sich zahlreiche medizinrechtliche Fragen. Wer darf bzw muss auf welcher Rechtsgrundlage die Behandlung von Flüchtlingen übernehmen? Welche rechtlichen Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung beispielsweise bei der Aufklärung oder Einwilligung? Haben Flüchtlinge hinsichtlich Impfungen, Altersfeststellung, Organspenden ein Recht auf Selbstbestimmung? Anmeldung: über univis oder per Mail an [email protected]