STADT ANSBACH ÄNDERUNG NR. 4 ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.5 FÜR EINEN TEILBEREICH NÖRDLICH DER LOUIS-SCHMETZER-STRAßE 4 ZUR ERRICHTUNG EINES LEBENSMITTELMARKTES SONDERGEBIET GROßFLÄCHIGER EINZELHANDEL UMWELTBERICHT im Auftrag von: PS Planung & Service GmbH, Louis-Schmetzer-Straße 8, 91522 Ansbach Bearbeitung: Erstellt durch: Dipl. Biol. Dr. Helmut Schlumprecht Büro für ökologische Studien 2.2.2017 Schlumprecht GmbH Oberkonnersreuther Str. 6a D-95448 Bayreuth Tel. : 09 21 / 50 70 37 31 Fax : 09 21 / 50 70 37 33 Internet: www.bfoes.de E-Mail: [email protected] Verzeichnis Abkürzungsverzeichnis: ABSP: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern ASK: Artenschutzkartierung des Bayer. Landesamt für Umwelt BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz , BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 372) geändert worden ist EHZ: Erhaltungszustand, k: kontinentale biogeographische Region G: gut; u: ungünstig; s: schlecht; FFH-RL: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union HNB: Höhere Naturschutzbehörde LSG: Landschaftsschutzgebiet NSG: Naturschutzgebiet UNB: Untere Naturschutzbehörde Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth I Verzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Seite ANL ASS UND AUFG ABENSTELLUNG ................................................. 3 1.1 VORHABEN ............................................................................................................................. 3 1.2 PRÜFUNG ANDERWEITIGER PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ............................................. 3 1.3 GELTUNGSBEREICH.............................................................................................................. 3 1.4 GÜLTIGES PLANUNGSRECHT .............................................................................................. 4 1.5 PLANUNG ................................................................................................................................ 5 VORGEHEN BEI DER UMW ELTPRÜFUNG ........................................... 6 2.1 UNTERSUCHUNGSRAUM ...................................................................................................... 6 2.2 PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSMETHODEN ........................................................... 6 2.3 SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ............................ 7 2.4 PLANUNGSVORGABEN UND FACHGESETZE .................................................................... 7 BESTANDS AN ALYSE DER SCHUTZG ÜTER MI T BESC HREIBUNG UND BEWERTUNG DER POTENZ IELLEN UM WELTAUSWI RK UNG EN ............ 8 3.1 MENSCH .................................................................................................................................. 9 3.2 TIERE UND PFLANZEN, BIOLOGISCHE VIELFALT ........................................................... 10 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.3 BODEN ................................................................................................................................... 16 3.3.1 3.3.2 3.4 Böden und Baugrund .................................................................................................... 16 Altlasten ........................................................................................................................ 17 WASSER ................................................................................................................................ 18 3.4.1 3.4.2 3.5 Rechtliche Ausgangssituation ....................................................................................... 10 Grünordnung ................................................................................................................. 10 Biotopschutz .................................................................................................................. 11 Artenschutz ................................................................................................................... 11 Baumschutz und Grünordnung ..................................................................................... 12 Grundwasser ................................................................................................................. 18 Entwässerung und Kanalisation .................................................................................... 18 LÄRM, KLIMA UND LUFT ...................................................................................................... 19 3.5.1 3.5.2 3.5.3 Verkehr .......................................................................................................................... 19 Schall ............................................................................................................................ 19 Klima und Luft ............................................................................................................... 22 3.6 LANDSCHAFTS- UND SIEDLUNGSBILD ............................................................................. 23 3.7 KULTUR- UND SACHGÜTER ............................................................................................... 24 3.8 WECHSELWIRKUNGEN ....................................................................................................... 24 3.9 ERHALTUNGSZIELE VON NATURA 2000 ........................................................................... 25 3.10 SONSTIGE BELANGE GEM. § 1 ABS. 6 NR. 7 DES BAUGB .............................................. 25 4 PROGNOSE BEI NI CHTDU RCHFÜHRUNG DER PL AN UNG .................. 25 5 ALTERN ATI VE PL ANUNGS MÖGLICHKEITEN .................................... 25 6 METHODI SCHES VORGEHE N UND TECHNISCHE SCHWI ERI GKEI TEN 26 Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth II Verzeichnis 7 M AßN AHMEN ZUR VERM EI DUNG, VERMINDERUNG U ND ZUM AUSG LEICH N ACHTEILIG ER UMWELTAUSWIRKUNGE N ................... 26 7.1 RECHTLICHE AUSGANGSSITUATION................................................................................ 26 7.2 VERMEIDUNG, MINDERUNG UND AUSGLEICH ................................................................ 26 8 MONITORI NG ................................................................................. 26 9 ZUS AMM ENF ASSUNG DER PROGNOSE DER UMWELTAUSWIRKUNGEN AUF DIE EI NZELNEN SC HUTZGÜTER .............................................. 27 10 QUELLENVERZEICHNIS .................................................................. 29 11 ANH ANG ........................................................................................ 30 11.1 BIOTOPE IM UMFELD, GEMÄß STADTBIOTOPKARTIERUNG ANSBACH ....................... 30 11.2 ARTENSCHUTZRELEVANTE VOGEL- UND FLEDERMAUS-ARTEN IN UND AN GEBÄUDEN ........................................................................................................................... 31 11.3 ARTENSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE DER KÜNFTIGEN GEBÄUDE-FASSADE .......... 32 11.4 AUSZUG AUS DEM BESTEHENDEN BEBAUUNGSPLAN 2002 ........................................ 33 11.5 FOTODOKUMENTATION ...................................................................................................... 35 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Seite Zusammenfassung der Bewertung ................................................................................. 27 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Seite Planungsgebiet ................................................................................................................. 3 Auszug aus dem Liegenschaftskataster ........................................................................... 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach ............................................. 5 Lage des Planungsgebiets im Stadtgebiet Ansbach ........................................................ 8 Biotope der amtlichen Biotopkartierung außerhalb des Planungsgebiets ...................... 11 Planung Außenanlagen................................................................................................... 13 Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anlass und Aufgabenstellung 3 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Umweltprüfung dient dazu, die voraussichtlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig zu untersuchen. Die gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der novellierten Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 01.01.2007 (§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung, § 1a ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, § 2 vor allem Abs. 4 – Umweltprüfung). Anlass des Vorhabens ist, dass die Firma Lidl die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarkts in der Louis-Schmetzer-Straße 4 in Ansbach plant. Hierzu soll das bestehenden Gebäude abgerissen und in erweiterter Form an gleicher Stelle in modernisierter Form wieder aufgebaut werden, die bestehende Zufahrt in der Louis-Schmetzer-Straße um etwa 15 m nach Osten verlegt und weitere Umbauarbeiten durchgeführt werden. Die LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG plant somit den Umbau einer LIDL-Filiale auf einen künftige Verkaufsfläche von rd. 1500 m² in der LouisSchmetzer-Straße 4 in 91522 Ansbach. Der hierfür zu erstellende Umweltbericht (§2a Abs. 4 BauGB) wird ein gesonderter Bestandteil der Begründung. Der Umweltbericht stellt die wesentlichen Auswirkungen der Planung für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter in der gesetzlich geforderten Form dar (StMI & StMUGV 2007). 1.1 Vorhaben Im derzeitigen Bestand ist ein genutztes Gebäude (bestehender LIDL-Lebensmittelmarkt) und ein randlicher Parkplatz vorhanden. 1.2 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Standortalternativen wurden von der Stadt geprüft. Für das Vorhaben ergaben sich keine Standortalternativen. Die Planungsfläche ist gut erschlossen. Das Planungsvorhaben bewirkt die Fortführung der bestehenden Nutzung. 1.3 Geltungsbereich Das Areal umfasst das Flurstück Nr. 773/3 Gemarkung Ansbach. Der Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt: Abbildung 1: Planungsgebiet Quelle: P + S Service (2017): DECKBLATT NR.4 ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr.5 Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anlass und Aufgabenstellung Abbildung 2: 4 Auszug aus dem Liegenschaftskataster Quelle: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, bereit gestellt von P + S Service (2017) 1.4 Gültiges Planungsrecht Vorgaben aus Regional- oder Landesplanung sowie Fachplanungen stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Im wirksamen BEBAUUNGSPLAN NR.5 ist das Plangebiet als Fläche für den Einzelhandel dargestellt (siehe Anhang, bestehender Bebauungsplan). Die städtebauliche Ordnung und Entwicklung wird nicht beeinträchtigt, da eine Fortführung der bestehenden Nutzung erfolgt. Die Änderung Nr. 4 zum rechtskräftigen Bebauungsplan NR.5 legt für die Planungsfläche SO-Sondergebiet „GROßFLÄCHIGER EINZELHANDEL“ (nach § 11 Abs.3 Nr.2 BauNVO) mit den dort zulässigen Nutzungen festgesetzt. Das geplante neue Gebäude und die Stellplätze liegen im Bestand, die Veränderungen gegenüber dem gegenwärtigen Zustand sind sehr gering. Insgesamt wird für die Fortführung der bestehenden Nutzung im Sondergebiet ein Lebensmittelmarkt von maximal 1500 m² Verkaufsfläche ausgewiesen. Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, wonach die Fläche als „Fläche für gemischte Bauflächen“ (Karo-Schraffur) ausgewiesen ist. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anlass und Aufgabenstellung Abbildung 3: 5 Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach Quelle: Stadt Ansbach, bereit gestellt von P + S Service (2017) 1.5 Planung Die bestehende Bausubstanz wird komplett abgebrochen, ebenso der bestehende Parkplatz. Es erfolgt ein Neubau des Gebäudes, an gleicher Stelle mit leicht geändertem Flächenzuschnitt und Änderung des Eingangsbereichs sowie eine Neuerrichtung und Gestaltung von Parkplatz, Ladestation für E-Autos und eine Stellfläche für Einkaufswagen. Die bestehende Begrünung mit Bäumen und Sträuchern wird entfernt und nach Neugestaltung der Außenflächen wieder angepflanzt. Details zur Gestaltung (Fassaden, Schnitt und Grundrisse) sind dem Vorhabenplan sowie dem Freiflächengestaltungsplan zum Bebauungsplan zu entnehmen. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Vorgehen bei der Umweltprüfung 6 2 Vorgehen bei der Umweltprüfung 2.1 Untersuchungsraum Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans einschließlich der unmittelbar direkt angrenzenden Nutzungen im Umfeld (Wirkraum), damit ggf. weiter reichende Auswirkungen bewertet werden können (z.B. Emissionen, Verkehr, Bodenschutz und Altlasten etc.). Ein größeres Untersuchungsgebiet ist wegen der eingeschränkten Wirkungen der Planung sowie der Errichtung eines neuen LIDL-Lebensmittelmarktes an Stelle eines alten abzureißenden LIDL- Lebensmittelmarktes nicht erforderlich (vgl. Wirkungsprognose). 2.2 Prüfungsumfang und Prüfungsmethoden Geprüft werden gem. BauGB §1 Abs. 6 Nr. 7: a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt b) Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung verbindlich festgelegt sind i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c) und d) Weiter werden geprüft nach §1a: Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 Satz 1 Umwidmungssperrklausel des § 1a Abs. 2 Satz 2 Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. §1a Abs. 3 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1a Abs. 4 Zur Prüfung der Umweltauswirkungen wurde eine Nutzungstypenerfassung im Planungsbereich sowie eine Baumbestandserfassung vorgenommen (bei den Erhebungen vor Ort 20. Januar 2017) und vorhandene Unterlagen ausgewertet. Weitere ausgewertete Unterlagen (von Fa. PS Planung & Service GmbH bereit gestellt) waren Schallschutzgutachten Gutachten zu Altlasten und Baugrund Gutachten zu Verkehr Die Umweltprüfung wird verbal-argumentativ in Anlehnung an die Methodik der ökologischen Risikoanalyse durchgeführt (vgl. StMI & StMUGV 2007). Sie beruht auf der Bestandsaufnahme der relevanten Aspekte des Umweltzustandes im voraussichtlich beeinflussten Gebiet. Wesentliche Prüfungsinhalte sind die oben genannten Schutzgüter Mensch; Vegetation, Tierwelt / Biologische Vielfalt; Boden, Wasser, Klima; Landschafts- und Siedlungsbild sowie Kultur- und Sachgüter (StMI & StMUGV 2007). Diese Schutzgüter werden hinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Vorgehen bei der Umweltprüfung 7 bewertet, wobei eventuelle Vorbelastungen berücksichtigt werden. Die Auswirkungen wurden in fünf Stufen (sehr geringe, geringe, mittlere, hohe und sehr hohe Bedeutung der Umweltauswirkungen) bewertet (gemäß StMI & StMUGV 2007). Der Bedeutung und Empfindlichkeit der Schutzgüter werden die Wirkungen des Vorhabens gegenüber gestellt. Im Ergebnis ergibt sich das mit der Planung verbundene umweltbezogene Risiko als Grundlage der Wirkungsprognose. Von den denkbaren, möglichen Erfassungs-, Bewertungs- und Wirkungskriterien (vgl. StMI & StMUGV 2007) sind nicht alle dieser Kriterien im Vorhabensbereich tatsächlich relevant. Aufgrund der baulichen Situation und bisherigen Nutzung sind v.a. die Schutzgüter Mensch, Boden, Schall und Verkehr von Bedeutung. Entscheidend sind v.a. die Wirkungen im künftigen Betrieb. Anlage-bedingte Wirkungen sind zu vernachlässigen, da es sich um den Neubau eines Gebäudes an gleicher Stelle des Alt-Gebäudes handelt. Bau-bedingte Wirkungen sind ebenfalls weitestgehend zu vernachlässigen, da für die relevanten Schutzgüter (v.a. Lärm, Immissionen) gesonderte Auflagen nach Baurecht gelten bzw. für Ausnahmen, die über das im Allgemeinen und gesetzlich vorgegebenem, zu tolerierende Maß hinausgingen, eine gesonderte Beantragung bei der Stadt Ansbach erfolgen müsste, was jedoch derzeit nicht beabsichtigt ist. Durch die bisherige Nutzung (derzeitiger LIDL-Markt) ist das Schutzgut „Landschafts- und Siedlungsbild“ nachrangig, da sich im Vergleich zum bisherigen Zustand kaum etwas ändert; ebenso die Schutzgüter „Kultur- und Sachgüter“ und „Artenschutz / biologische Vielfalt“. 2.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Bei der Erstellung dieses Umweltberichts sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. 2.4 Planungsvorgaben und Fachgesetze Übergeordnete Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sind im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP, Stand 01.09.2013) und im Regionalplan für die Region Mittelfranken sowie im Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach formuliert. Mit der Bauleitplanung verbunden sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sowie mögliche Einwirkungen auf die Wohnbevölkerung durch Immissionen und Emissionen. Deshalb sind weiterhin vor allem zu berücksichtigen: Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 01.03.1998) und Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG, 01.03.2010) und Bayerisches Landeswassergesetz (BayWG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, Fassung vom 26.09.2002, zuletzt geändert am 1. März 2011, BGBl. I S. 282), Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG, 01.03.2010) und Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG, 01.03.2011). Hinsichtlich Altlasten sind vor allem Bodenschutz-, Abfall- und Wassergesetze und die Wertungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) relevant. Für diese Belange bestehen gesonderte Gutachten, ebenso für die Belange des Schutzgutes Mensch – Schallschutz / Lärm und Mensch – Verkehr. Die Beurteilung der Schutzgüter folgt diesen bestehenden Gutachten. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 8 3 Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen Ausweisungen von Gewerbegebieten bzw. anderen Bauflächen (Gemeinbedarf, Wohnen) führen mit unterschiedlicher Intensität grundsätzlich zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Aufgabe des Umweltberichtes ist es, diese zu erwartenden Auswirkungen eines Vorhabens aufzuzeigen und zu bewerten. Grundlage hierfür sind die genannten Erfassungs-, Bewertungs- und Wirkungskriterien, die in der Zusammenschau die Bedeutung der einzelnen Schutzgüter sowie deren Empfindlichkeit wiedergeben (verändert nach Bechmann 1998; Bechmann & Hartlik 1998). Hierbei muss die Bestandssituation sowie die bestehenden Vorbelastungen und vorhandene Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern berücksichtigt werden. Als maßgebliche übergeordnete Planungsvorgaben fungiert das Baugesetzbuch (BauGB) durch sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden aufgrund von Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von zentralen Siedlungsflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen mehreren Verkehrswegen (im Süden Louis-Schmetzer-Straße, im Norden Türkenstraße, im Westen Stahlstraße und im Osten Heilig-Kreuz-Straße, siehe folgenden Ausschnitt aus der TK10 und Lageplan). Westlich und östlich der Fläche des bisherigen Einzelhandelsgeschäfts liegen größere Gebäudekomplexe (Autohaus, Einzelhandel, Bürogebäude, Getränkemarkt). Südlich der Louis-Schmetzer-Straße liegt ein Seniorenwohnheim, südöstlich ein Gebäude für betreutes Wohnen. Die Planungsfläche ist letztlich von allen Seiten von Verkehrswegen umschlossen und bereits versiegelt. Insgesamt bestehen daher für das Planungsgebiet mehr oder weniger deutliche Vorbelastungen für die Schutzgüter, die bei der Beurteilung und Bewertung berücksichtigt werden. Abbildung 4: Lage des Planungsgebiets im Stadtgebiet Ansbach Auszug aus FINView: rot: Biotope der Stadtbiotopkartierung Ansbach Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 9 3.1 Mensch Beschreibung und Bewertung Bei der Beurteilung des Schutzgutes Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund, soweit diese von Umweltbedingungen beeinflusst werden. Bewertungskriterien sind: • Wohnfunktion • Funktion für Naherholung • Lärm - Schallschutz • Verkehr Beim Aspekt "Wohnen" ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz des Wohnund Wohnumfeldes relevant. Beim Aspekt "Erholung" sind überwiegend die wohnortnahe Feierabenderholung bzw. die positiven Wirkungen siedlungsnaher Freiräume auf das Wohlbefinden des Menschen maßgebend. Das Thema Lärm wird gesondert in einem eigenständigen Kapitel behandelt. Wohnfunktion Die Fläche des Planungsgebiets ist ein bislang bereits bestehendes Mischgebiet mit Parkplatzund Handelsflächen (bestehender LIDL-Markt). Sie trägt auch zur Versorgung der angrenzenden Wohnbevölkerung (z.B. Seniorenheime) bei. Negative Auswirkungen auf gesunde Wohnverhältnisse sind nicht erkennbar. Vorbelastungen sind die bestehenden Gewerbeflächen, inkl. asphaltierten Stellplätzen und Verkehrsflächen sowie Zuwegungen, da hierdurch Verkehr entsteht. Der Geltungsbereich hat damit insgesamt sehr geringe Bedeutung für gesunde Wohnverhältnisse. Funktionen für die Naherholung Der Planungsbereich ist bislang bereits Mischgebiet und Einzelhandelsfläche und hat nur eine sehr geringe Bedeutung für die Nah- und Feierabenderholung. Die Bedeutung des Planungsgebiets für Freizeitaktivitäten ist durch seine Lage und bestehende Nutzung sehr gering. Die Bedeutung der überplanten bisherigen Freiflächen ist sehr gering (Abstandsgrün zwischen Parkplatz-Buchten, gepflanzte Sträucher und Gebüsche). Verkehr Der Planungsbereich ist bislang bereits im Norden, Westen und Süden von Straßen umgeben, so dass das Planungsgebiet fast völlig von Verkehrswegen umschlossen ist. Der Geltungsbereich weist damit aus verkehrlicher Sicht insgesamt eine vergleichsweise sehr geringe Problematik auf (siehe auch gesondertes Gutachten Verkehr). Auswirkungen der Planung Auswirkungen auf die Wohnfunktion: Durch das Planungsvorhaben wird die bestehende Situation nicht verschlechtert (siehe Schallschutz-Gutachten: es besteht zwar eine hohe Empfindlichkeit von benachbarten Wohngebieten gegenüber Lärm und anderen Immissionen, jedoch erfolgt keine Beeinträchtigung benachbarter Wohngebiete aufgrund der Distanzen und der dazwischen liegenden Straßen). Auswirkungen auf die Naherholung Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 10 Eine erhebliche Einschränkung der Naherholungsfunktion für die Allgemeinheit tritt nicht ein, da das Planungsgebiet aufgrund seiner Lage inmitten von Verkehrswegen derzeit hierfür von der ortsansässigen Bevölkerung kaum oder nicht genutzt wird. Auswirkungen auf den Verkehr Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen gegenüber dem Planungsvorhaben keine Bedenken, siehe gesondertes Verkehrsgutachen. Auswirkungen auf Lärm: Gemäß Schallschutzgutachten werden im künftigen Betrieb Tag und Nacht die bestehenden Richtwerte eingehalten. Das Schallschutzgutachten macht weiter spezifische Vorschläge, damit die Einhaltung der Richtwerte im künftigen Betrieb gewährleistet werden kann. Vermeidungsmaßnahmen: nicht erforderlich. Gesamtbewertung Schutzgut Mensch: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering, auf der Planungsfläche selbst 3.2 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt 3.2.1 Rechtliche Ausgangssituation Der Bebauungsplan wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3.2.2 Grünordnung Aus Sicht der Grünordnung weist die Planungsfläche folgende Eigenschaften auf: Das Planungsgebiet ist von drei Seiten von Straßen umgeben, im Osten und Westen befinden sich Gebäudekomplexe. Im Norden ist ein kleinflächiger Kinderspielplatz gelegen und als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, der jedoch außerhalb des Planungsgebiets liegt. Ebenso liegt im Norden außerhalb des Planungsgebiets ein kartiertes Biotop der Stadtbiotopkartierung Ansbach (eingezäunter Baumbestand aus drei Bäumen), der durch das Planungsvorhaben nicht beeinträchtigt wird. Im Ist-Zustand weist die Fläche kaum nennenswerte Gehölzbestände, sondern nur einzelne gepflanzte Bäume (32 Stück, Durchmesser stets kleiner als 16 cm) und bodendeckende Zierpflanzen auf. Im Bebauungsplan liegen für die Pflanzungen von Gehölzen Festsetzungen vor, die sich auf die Artenauswahl (Spitzahorn, Winterlinde) und Pflanzqualität (Hochstamm, Stammumfang > 16 cm) beziehen. Demnach sind Bäume I. Ordnung laut Auswahlliste zu pflanzen. Weiter sind auf den nicht überbauten Grundstücksflächen Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen. Der bestehende Baumbestand wird durch die geplanten Pflanzungen ersetzt (32 Bäume derzeit zur Pflanzung geplant; Bezug: Plan 2016-12-05 Aussenanlagen.pdf). Gemäß Plan 2016-12-05 Dachdraufsicht.pdf (Quelle: PS Planung & Service GmbH) ist eine Fläche für Dachbegrünung von ca. 1.687 m² vorgesehen. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 11 3.2.3 Biotopschutz Im Planungsgebiet selbst sind keine Biotope, die nach Art. 23 BayNatSchG geschützt sind, vorhanden. Nördlich und westlich des Planungsgebiets und außerhalb des Aufstellungsbeschlusses sind Gehölze als Biotope der Stadtbiotopkartierung Ansbach kartiert („Einzelbäume und Baumgruppen an der Türkenstraße“, AN-1167-001). Diese Bäume sind vom Vorhaben nicht betroffen. Abbildung 5: Biotope der amtlichen Biotopkartierung außerhalb des Planungsgebiets Quelle: Bayer. LfU, FINView; TK 6729_1 Rot schraffiert: Biotope der amtlichen Biotopkartierung; Auszug aus FINView, aufgerufen am 20.1.2017 3.2.4 Artenschutz Artenschutzrechtliche relevante Arten (nach Art. 44 BNatSchG) sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Die Ortseinsicht ergab keine Hinweise, dass Quartiere von artenschutzrechtlich relevanten Arten (z.B. in und an Gebäuden nistende Vogelarten, oder Quartiere von Fledermäusen) bestehen (keine Hinweise auf Einflugöffnungen, Einflug-Spuren, Nester etc.). Die vorhandenen Bäume sind alle viel zu dünn (Durchmesser unter 16 cm) als dass Spechte hier ihre Höhlen anlegen könnten, sodass auch keine „Fortpflanzungsstätten“ im Sinne des §44 BNatSchG für artenschutzrechtlich relevante Vögel oder Fledermäuse vorliegen können (Ortseinsicht 20.1.2016). Die vorhandenen Fassaden sind am Übergang zum Dach dicht mit Metall-Lochplatten verkleidet, sodass keine Möglichkeiten für in und an Gebäude lebenden Vögel oder Fledermäuse bestehen, hier ihre Nester anzulegen oder Quartiere zu beziehen, sodass auch am oder im Gebäude keine „Fortpflanzungsstätten“ vorliegen können (Ortseinsicht 20.1.2016; siehe Fotos im Anhang). Artenschutzrechtliche Belange sind damit nicht betroffen. Weitere Erhebungen hierzu sind nicht veranlasst. Aus Gründen des Artenschutzes und zur Vermeidung von Vogel-Kollisionen an spiegelnden Glasflächen wird dringend empfohlen, drei geplante Bäume auf der Südseite des Gebäudes, entlang der Louis-Schmetzer-Straße nicht zu pflanzen. Diese Bäume könnten sich in der süd-orientierten Glasfassade spiegeln. Die Spiegelbilder werden von Vogelarten angeflogen, die Indivi- Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 12 duen kollidieren möglicherweise mit der Glasfassade, da Vögel nicht in der Lage sind, Spiegelbilder von realen Bäumen zu unterscheiden. Dies ist eine unspezifische Vermeidungsmaßnahme, um dem generellen „Tötungsverbot“ des Artenschutzrechts (Art. 44 Abs. 1 (1) BNatSchG) vorsorglich Rechnung zu tragen, auch wenn die betroffenen Vogelarten voraussichtlich häufige stadttypische Arten sind und nicht streng geschützt sind. Da jedoch alle europäischen Vogelarten vom Artenschutzrecht erfasst sind, und mindestens „besonders geschützt“ sind, fallen sie unter das „Tötungsverbot“ und daher ist diese Vermeidungsmaßnahme geboten. 3.2.5 Baumschutz und Grünordnung Bei der Ortseinsicht wurde der vorhandene Baumbestand überprüft (Erhebung 20. Januar 2017, 32 Bäume; Durchmesser stets kleiner 16 cm). Gemäß Planung werden die Bäume gerodet und nach Neubau der Außenanlagen wieder neu gepflanzt. Darauf hinzuweisen ist, dass die Rodung der bestehenden Bäume vor dem 28.2.2017 erfolgen muss, da nur von Anfang Oktober bis Ende November entsprechende Fällungen zulässig sind (Art. 16 BayNatSchG). Die Stadt Ansbach hat keine Baumschutzsatzung (schriftl. Mitteilung, Mail vom Donnerstag, 19. Januar 2017). Spezifische Auflagen und Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Falls dieser Termin nicht eingehalten wird, sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Beschreibung und Bewertung Aktueller Zustand Die Vegetation besteht überwiegend aus verbreiteten urbanen Biotoptypen (gepflanzte Einzelbäume, bodendeckende Ziersträucher), mit kurzfristig möglicher Wiederherstellbarkeit. Nach der Typenliste der Bayer. Kompensationsverordnung kann die Planungsfläche als „X3 Sondergebiete“ eingestuft werden (2 Wertpunkte, geringe Bedeutung). Der gleiche Typ ist nach Beendigung der Bauarbeiten (inkl. nachfolgender Parkplatz-Begrünung) wieder vorhanden, so dass keine Verluste auftreten. Die derzeitigen kleinflächigen Bestände gepflanzter Bäume mit Ziersträuchern entlang der LouisSchmetzer-Straße lassen sich als Typ “V51 Grünflächen und Gehölzbestände junger bis mittlerer Ausprägung entlang von Verkehrsflächen“ (3 Wertpunkte, geringe Bedeutung) ansprechen. Dieser Typ wird künftig auf der Westseite des Gebäudes und der Südseite (Louis-Schmetzer-Straße) gelegen sein, d.h. es tritt kein Verlust dieses Strukturtyps ein. Nachteilige Auswirkungen auf den Baumbestand und Grünordnung ergeben sich daher nicht. Die folgende Abbildung zeigt die Planung der Außenanlagen: Planung: Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen Abbildung 6: 13 Planung Außenanlagen Quelle: Planung und Service GmbH; Datei 2016-12-05 Aussenanlagen.pdf Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 14 Zur Bewertung werden folgende Kriterien verwendet: • Vorkommen nach nationalem oder internationalem Recht geschützter Arten • Vorkommen gefährdeter oder seltener Arten (Rote Liste-Arten) • Vorkommen nach nationalem oder internationalem Recht geschützter Biotoptypen oder Lebensraumtypen • Gefährdung und Seltenheit des Biotoptyps (Rote Liste-Biotoptypen) • Naturnähe • Größe und Verbundsituation • Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit des Biotoptyps. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 15 Auswirkungen der Planung Flächeninanspruchnahme Die geplante Umnutzung des Geländes führt zum Verlust bestehender Gebäude und ihrem Neubau sowie zum Umbau von Parkplatzflächen und Zuwegungen. Zudem werden bestehende Flächen von Abstandsgrün, Zier-Gebüsch und gepflanzte Einzelbäume entfernt und an anderer Stelle wieder neu angepflanzt. Die vorhandenen Strukturtypen und Pflanzungen sind naturfern und weisen eine nur sehr geringe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Die vorhandenen Strukturtypen und Pflanzungen weisen eine nur kurze Entwicklungszeit auf und sind mit relativ geringem Aufwand und geringen Wiederherstellungszeiten ersetzbar. Wie die Gebäudekontrolle ergab, hat das vorhandene Gebäude (bestehender LIDL-Markt) keine Funktion als Quartier für Fledermäuse oder Vögel: die Fassaden sind am Übergang zum Dach durch Metalllochplatten dicht abgeschlossen, sodass kein Eindringen in Hohlräume von Fassade oder Dach möglich ist. Weiter werden keine Bäume gerodet, die eine Funktion als „Fortpflanzungsstätte“ im Sinne des speziellen Artenschutzrechts erfüllen, da sie keine Horste oder Höhlen aufwiesen. Die vorhandenen gepflanzten Bäume haben alle viel zu dünne Stämme als dass sie für die Anlage von Spechthöhlen geeignet wären. Barrierewirkungen und Zerschneidungen Das Planungsvorhaben bewirkt keine neuen oder zusätzlichen Zerschneidungswirkungen. Das Umfeld ist von Straßen umgeben und bebaut. Die Planungsfläche ist über die Türken- und die Louis-Schmetzer-Straße bereits erschlossen. Neue Straße oder Wege müssen nicht gebaut werden, um eine Wiedernutzung des Geländes zu ermöglichen. Erhebliche zusätzliche Zerschneidungswirkungen sind aufgrund dieser Ausgangssituation nicht zu erwarten. Die Planungsfläche hat keine besondere Funktion für den überregionalen Biotopverbund, da sie inmitten von bestehender Bebauung liegt und von drei Seiten von Verkehrsflächen (Straße) umgeben ist. Auch auf lokaler Ebene ist durch die geplante Neubebauung eine erhebliche Barrierewirkung oder Zerschneidung nicht gegeben, da die Planungsfläche bereits weitgehend bebaut ist und in der unmittelbaren Umgebung weitere Gebäude oder Parkplätze vorhanden sind. Lärm und stoffliche Immissionen, Erschütterungen Erhebliche Auswirkungen auf gefährdete oder saP-relevante Arten durch Lärm und stoffliche Immissionen, Erschütterungen, oder optische Störungen sind nicht zu befürchten, da keine entsprechenden reproduktiven Vorkommen von sensiblen Arten plausibel vermutet werden können. Eine Abschätzung des möglichen Habitat-Potenzials ergibt keine relevanten Arten. Zudem ist die bestehende Vorbelastung (bestehende Nutzung, und bestehende Nutzung des Umfelds und der umgebenden Straßen) zu berücksichtigen. Kollisionsrisiko Verkehr Neue zusätzliche Verkehrswege zur Erschließung und Anbindung werden nicht benötigt, da die Planungsfläche von Straßen umgeben ist. Daher ist nicht zu befürchten, dass bei Verwirklichung des Planungsvorhabens das Kollisionsrisiko für Tiere (v. a. Kleinvögel und Fledermäuse) betriebsbedingt erheblich steigen wird. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 16 Insgesamt hat der Planungsbereich nur eine äußerst geringe Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt, ebenso für die Grünordnung und den Baumbestand. Aus der Abschätzung der artenschutzrechtlichen Belange ergeben sich keinerlei Bedenken gegen das Planungsvorhaben. Für den Biotopverbund hat die betroffene Fläche ebenfalls nur eine sehr geringe Bedeutung. Kollisionsrisiko Vogelschlag an spiegelnden oder durchsichtigen Glasflächen Beim künftigen Gebäude liegt die Glasfläche des Eingangsbereichs nicht nach Norden wie jetzt, sondern nach Süden. Direkt südlich davon entlang der Louis-Schmetzer-Straße sind derzeit drei Bäume zur Pflanzung geplant. Aus Gründen des Artenschutzes und zur Vermeidung von Vogel-Kollisionen an durchsichtigen oder spiegelnden Glasflächen wird dringend empfohlen, diese drei geplanten Bäume auf der Südseite des Gebäudes, entlang der Louis-Schmetzer-Straße nicht zu pflanzen. Diese Bäume könnten sich – je nach Sonnenstand – in der süd-orientierten Glasfassade spiegeln. Die Spiegelbilder werden von Vogelarten angeflogen, die dort landen möchten und die Individuen kollidieren möglicherweise mit der Glasfassade, da Vögel nicht in der Lage sind, Spiegelbilder von realen Bäumen zu unterscheiden. Vermeidungsmaßnahmen Aufgrund der sehr geringen Betroffenheit sind nur geringfügige und unspezifisch wirkende Vermeidungsmaßnahmen (Vermeidung von Vogel-Kollisionen an spiegelnden oder durchsichtigen Glasflächen, mit den oben genannten Vorschlägen drei Bäume nicht zu pflanzen) erforderlich. Gesamtbewertung Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering 3.3 Boden Beschreibung und Bewertung Zur Bewertung werden folgende Kriterien verwendet: • Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte von Schadstoffen bei Umwandlung, Abriss oder Neubau von Gebäuden • Technische Richtlinien zur Altlasten-Beurteilung • Natürlichkeit und Seltenheit des Bodens • Biotopentwicklungspotenzial und natürliches Ertragspotenzial. 3.3.1 Böden und Baugrund Im Planungsbereich liegen versiegelte Flächen (bestehende Gebäude, asphaltierte Wege und gepflasterte Parkplätze) sowie Abstandsgrün vor. Wertvolle Bodentypen wurden nicht ermittelt und sind von der Planung nicht betroffen. Die Bewertung ergibt eine sehr geringe Natürlichkeit, sehr geringe Seltenheit und ein geringes Entwicklungspotenzial sowie sehr geringes natürliches Ertragspotenzial. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 17 3.3.2 Altlasten Die im Folgenden wiedergegebenen Zusammenfassung des Altlastengutachtens von Smoltczyk & Partner (2002, im folgenden Text als S&P abgekürzt) zeigt auf, dass keine relevanten Altlasten vorhanden sind. Auf dem ehemaligen Werksgelände der Robert Bosch GmbH an der Louis-Schmetzer-Straße in Ansbach wurde von S&P (2002) die Bodenluft auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) technisch erkundet. Die wesentlichen Ergebnisse sind: „In dem mit Kleinbohrungen bis maximal 2 m Tiefe aufgeschlossenen Boden, insbesondere in der, je nach Geländeniveau, zwischen 0,2 m und 0,9 m mächtigen Auffüllung, lagen keine sensorischen, also geruchlichen oder sichtbaren, Hinweise auf Schadstoffbelastungen vor. Insgesamt sind die gemessenen Gehalte an Frigen und Tetrachlorethen unbedeutend. Sie weisen nicht auf eine stärkere Belastung des Grundwassers mit diesen Stoffen hin. In der Bodenluft waren leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) in geringen Gehalten von bis zu 1,7 mg/m³ vorhanden. An Einzelstoffen wurden, wie aufgrund der Ergebnisse einer 1993 durchgeführten Altlastenerkundung zu erwarten war, Tetrachlorethen und Frigen nachgewiesen.“ Die Ergebnisse wurden von S&P (2002) wie folgt bewertet: „Die gemessenen Gehalte an Frigen und Tetrachlorethen sind unbedeutend. In Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser liegen sie deutlich unter dem Hilfswert 1 des Merkblattes Nr. 3.8/1 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft von 5 mg/m³. Die Gefahr einer erheblichen Grundwasserverunreinigung besteht daher nicht. In Bezug auf das Schutzgut Boden-Mensch ist nicht damit zu rechnen, dass bei einer Diffusion der LHKW durch die Bodenplatte des geplanten Neubaus erhöhte LHKW-Gehalte in der Raumluft auftreten.“ Die Untersuchungsergebnisse wurden von S&P (2002) nach bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten wie folgt bewertet: „Grundlage für die bodenschutzrechtliche Bewertung sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Hierbei wird beurteilt, ob Schutzgüter, wie menschliche Gesundheit oder das Grundwasser, durch Schadstoffgehalte im Boden oder in der Bodenluft so beeinträchtigt werden können, dass Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich würden. Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Schutzgut Grundwasser werden in Bayern durch das Merkblatt Nr. 3.8/1 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 31.10.01 konkretisiert. In der Bodenluft wurden nur sehr geringe Gehalte an Tetrachlorethen von bis zu 0,53 mg/m³ und Frigen von bis zu 1,2 mg/m³ gemessen. Die Summengehalte an LHKW liegen bei maximal 1,7 mg/m³. Für die Wirkungspfade Boden-Grundwasser und Boden-Mensch bedeutet dies: Wirkungspfad Boden-Grundwasser: Das Merkblatt Nr. 3.8/1 nennt sogenannte Hilfswerte zur Emissionsabschätzung bei Boden. Für LHKW wird ein Hilfswert 1 von 5 mg/m ³ angegeben. Dieser Wert wird in allen Proben unterschritten. Nach den Erläuterungen zu den Hilfwerten im Merkblatt Nr. 3.8/1 bedeutet dies: „Bei Unterschreitung der Hilfswerte 1 besteht grundsätzlich keine Gefahr einer erheblichen Grundwasserverunreinigung. Ihre ÜberÄnderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 18 schreitung löst dagegen weitere Untersuchungs- und Bewertungsschritte aus“. Der Gefahrenverdacht gilt damit als ausgeräumt. Wirkungspfad Boden-Mensch: LHKW in der Bodenluft können bei einer Überbauung durch die Bodenplatte hindurch in Gebäudeinnere eindringen und in die Raumluft übertreten. Für die Verdünnung durch Raumluft kann im ungünstigsten Fall ein Abschwächungsfaktor von 0,01 angesetzt werden. Daher ist bei den geringen Gehalten in der Bodenluft nicht mit messbaren LHKW-Gehalten in der Innenraumluft zu rechnen. Für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist somit ebenfalls keine Gefährdung erkennbar.“ Auswirkungen der Planung Aus der Untersuchung von S& P (2002) liegen keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben vor. Den Menschen gefährdende Wirkungspfade Boden-Bodenluft-Mensch sind nicht erkennbar. Die Hilfswerte der Emissionsabschätzung werden unterschritten, d.h. eine Gefahr einer erheblichen Grundwasserverunreinigung besteht nicht. Negative Auswirkungen auf wertvolle Böden sind nicht zu erwarten, da der Untergrund aus einer Auffüllung besteht (ehemaliges Werksgelände der Robert Bosch GmbH). Gesamtbewertung Schutzgut Boden: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit der vorhandenen Böden: sehr gering 3.4 Wasser Für die Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind die Grundwasserverhältnisse entscheidend. Dauerhaft wasserführende Oberflächengewässer sind nicht im Planungsbereich vorhanden. Ein bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf hinsichtlich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser besteht nicht (S&P 2002). Die Ausführungen von S&P (2002) beschreiben die untersuchten Grundwasserleiter, die Grundwasseraufschlüsse und Grundwasserstockwerke. Da über den Wirkungspfad Boden-Grundwasser keine relevanten Einträge bestehen (die Hilfswerte der untersten Kategorie werden unterschritten), besteht kein Gefahrenverdacht. 3.4.1 Grundwasser Aus S&P (2002) ergeben sich keine Hinweise, dass das Planungsvorhaben mit dem Schutz des Grundwassers in Konflikt geraten könnte. Der Grundwasserleiter liegt so tief (oberes Grundwasserstockwerk 3-3,5 m, zweites Stockwerk 910 m), sodass ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden kann. 3.4.2 Entwässerung und Kanalisation Da das Grundstück durch ein derzeit bestehendes, genutztes Einkaufszentrum bebaut ist, bestehen bereits Anschlüsse zur Ableitung des Schmutzwassers. Die bestehende Kapazität reicht aus, um auch künftigen Erfordernissen durch das Planungsvorhaben gerecht zu werden (Quelle: Planung und Service GmbH, mündl. Mitt.). Ein Neubau von Speichern, zusätzlichen AbwasserbeÄnderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 19 handlungsanlagen oder Veränderung des Regenwasserablaufs der versiegelten Flächen o.Ä. ist nicht erforderlich. Es erfolgen keine erheblichen Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand. Gesamtbewertung Schutzgut Wasser: Auswirkungen: Keine Betroffenheit Wertigkeit: sehr gering 3.5 Lärm, Klima und Luft Nach der standörtlichen Landschaftsgliederung von Bayern (GLA 1991) weist Ansbach ein mild bis mäßig kühles Klima auf (ca. 7 – 8 °C mittlere Jahrestemperatur, bezogen auf die Klimanormalperiode 1960-1990), und einen Trockenheitsindex von 30 bis 45, d.h. das Klima gilt als mäßig trocken bis mäßig feucht. 3.5.1 Verkehr Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde geprüft, ob die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarkts in der Louis-Schmetzer-Straße verkehrlich zu bewältigen ist, und ob die geplante Verlagerung der bestehenden Zufahrt in der Louis-Schmetzer-Straße um etwa 15 m nach Osten zu verkehrlichen Problemen führt. Mit der Verkehrsuntersuchung von rw Bauphysik und BIT Ingenieure (2016) soll geklärt werden, ob die Erschließung auch bei Erweiterung des Lebensmittelmarktes über die Louis-SchmetzerStraße sichergestellt ist und ob ggf. leistungserhöhende Maßnahmen (z. B. Linksabbiegestreifen im Bereich der Zufahrt) zu ergreifen sind. Untersucht wurde daher der Knoten Louis-SchmetzerStraße / Zufahrt Lebensmittelmarkt im Prognosejahr 2025/2030, ergänzt um das Verkehrsaufkommen des erweiterten Lebensmittelmarktes, auf Basis einer 24h-Verkehrszählung (vom 10.12.2015). Die Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die zu erwartenden Verkehrsmengen bewältigt werden können und dass aus verkehrsplanerischer Sicht der geplanten Erweiterung des bestehenden Marktes zugestimmt werden kann. Zusammenfassend ergibt sich nach rw bauphysik & BIT Ingenieure (2016), dass die verkehrliche Erschließung des Vorhabens gewährleistet werden kann. Gesamtbewertung Verkehr: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering 3.5.2 Schall Betriebsbedingte Auswirkungen: Zur beabsichtigten Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in der Louis-Schmetzer-Straße 4 in 91522 Ansbach wurde im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens die Immissionsverträglichkeit der geplanten Einzelhandelsfläche geprüft (Gutachten zur Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik 2016). In diesem Gutachten wurde die zu erwartende Geräuschsituation auf Grundlage eines dreidimensionalen Simulationsmodells mit dem Programm-System SoundÄnderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 20 PLAN prognostiziert. Die an den nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauungen zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden nach den Bestimmungen der DIN ISO 9613-2 ermittelt und nach TA Lärm beurteilt. Die Untersuchungsergebnisse können folgendermaßen zusammengefasst werden (nach rw bauphysik 2016): „Durch die Geräuschimmissionen der geplanten Einzelhandelsfläche werden die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten. Das ,Irrelevanz-Kriterium´ der TA-Lärm, d.h. die um 6 dB reduzierten Immissionsrichtwerte, wird im Tageszeitraum nicht an allen Immissionsorten eingehalten. An den Immissionsorten in der Louis-Schmetzer-Straße 19 (IO3 und IO4) und in der Heilig-Kreuz-Straße 6 (IO2) bestehen etwas geringere Immissionsreserven. Aufgrund der Entfernung zum nächsten Gewerbebetrieb, der räumlichen Ausrichtung der Immissionssorte und der Gebäudeabschirmung ist aber mit keiner relevanten Vorbelastung an der untersuchten schutzwürdigen Bebauung zu rechnen, so dass ein Richtwertekonflikt trotz der Nicht-Einhaltung des ,Irrelevanz-Kriteriums´ nicht zu erwarten ist. Das Maximalpegelkriterium der TA Lärm wird an allen Immissionsorten eingehalten. Auch gegen den Anlagenzielverkehr bestehen keine Bedenken.“ rw bauphysik (2016) kommt zu folgendem Fazit: „Gegen den geplanten Betrieb der Einzelhandelsfläche bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken.“ rw bauphysik (2016) trifft diese Aussage aufgrund folgender Arbeitsschritte: Aufnahme sämtlicher immissionsrelevanter Betriebsabläufe und Einwirkzeiten Erstellen eines digitalen, dreidimensionalen Simulationsmodells für die geplante Betriebssituation Erarbeiten der Emissionsansätze mit Einbindung in das Rechenmodell Schallausbreitungsrechnungen nach DIN EN ISO 9613-2 und Beurteilung nach TA Lärm Berichtswesen Die Untersuchung wurde am 9.8.2016 von der Lidl Vertriebs- GmbH & KO. KG, 74638 Waldenburg beauftragt, der Bericht stammt vom 25.11.2016. Entscheidende Geräuschquellen sind (nach rw bauphysik 2016): Parkplatzverkehr Warenanlieferungen samt Ladetätigkeiten Betrieb der haustechnischen Anlagen Einkaufwagen-Depot Parkplatz: „Für Kunden ist ein Parkplatz mit 121 Stellplätzen vorgesehen. Dieser liegt im Nordosten des Marktgebäudes und grenzt im Nordosten an den bereits vorhandenen ebenfalls zu modernisierenden Parkplatz des Getränkemarkts an. Die Fahrgassen werden asphaltiert, die Stellplatzflächen selbst werden gepflastert, so dass die Einkaufwägen ausschließlich über eine Asphaltoberfläche geschoben werden. Der Parkplatz wird von der Louis-Schmetzer-Straße aus erschlossen. Aus dem Kundenparkplatz entstehen neue Geräuschemissionen durch die Zu- und Abfahrten der KundenPkw, deren Nebengeräusche wie Türen-/Kofferraumschließen, Motorstart etc. sowie durch das Schieben der Einkaufswägen. Laut Auskunft der Betreiber werden ca. 1100 Lidl-Kunden pro Tag erwartet, davon 90 % mit MIV.“ Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 21 LKW-Andienung: „Die Warenanlieferung des LIDL-Marktes erfolgt innerhalb eines Anliefergebäudes im Nordwesten, in welches die Lkw vollständig einfahren können. Die Planung sieht ein Tor in der nordöstlichen Fassade des Gebäudes vor, welches geschlossen werden kann. Laut Auskunft von LIDL erfolgt die tägliche Anlieferung durch 1 Transporter und 4 Lkw, davon 3 Lkw mit Kühlaggregat. Die Waren werden mittels Plattenhubwagen entladen. Die LKW – Andienung erfolgt nach Angabe des Betreibers ausschließlich zur Tageszeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr.“ Haustechnik: „Für den LIDL-Markt sind jeweils zwei Rückkühler und zwei Wärmepumpen für das Heizen, Kühlen, Klimatisieren vorgesehen. Diese befindet sich in die Dachfläche der Warenanlieferung in ca. 3,5 m Höhe „integriert“ (Dachausschnitt). Die neue Anlagentechnik wird in einem Dacheinschnitt über der eingehausten Anlieferung aufgestellt. Dieser Bereich wird mittels einer Stahlbetondecke und massiver Wand zur eingehausten Anlieferung abgeschlossen. Zur Nordostseite ist eine luftoffene Lamellenverkleidung geplant. Die Giebelseite (Nordwestseite) soll wie die übrige Wand ausgebildet werden.“ Einkaufswagendepot: „Das umwandete und überdachte Einkaufswagendepot ist im Eingangsbereich im Süden des Parkplatzes vorgesehen.“ Öffnungszeiten: „Gemäß Betreiber sind die Öffnungszeiten der geplanten LIDL-Filiale Montag-Samstag von 7:00 – 20:00 Uhr.“ rw bauphysik (2016) stellt folgenden Maßnahmenkatalog auf und führt aus, dass neben der Wahrung eines bestimmungsgemäßen Betriebs gemäß der Berechnungsvoraussetzungen folgende Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Immissionsrichtwerte einhalten zu können: „Beschränkung der Warenanlieferung auf den Tageszeitraum zwischen 6-22 Uhr. Eine Anlieferung zur Nachtzeit (22-6 Uhr) ist nicht immissionsverträglich. Beschränkung der Ladenöffnungszeiten auf höchstens 7-21 Uhr, um Parkplatzbewegungen in der Nachtzeit mit Sicherheit ausschließen zu können. Einbau eines Sektionaltors im Bereich der Anlieferung LIDL mit einem Schalldämm-Maß von mindestens Rw=21 dB. Schließung des Sektionaltors im Anlieferbereich während der Lkw-Entladungen. Beschränkung der Schallleistungspegel der Wärmepumpen des LIDL-Marktes auf je Lw=79,8 dB. Beschränkung der Schallleistungspegel der Rückkühler des LIDL-Marktes auf je Lw=73,8dB. Ferner ist darauf zu achten, dass alle haustechnischen Anlagen kein tonhaltiges Emissionsspektrum besitzen. Überdachung und dreiseitige Umwandung des Einkaufwagenwagendepots. Die Umhausung muss nicht dicht mit dem Beton abschließen.“ Die obigen Lärmminderungsmaßnahmen werden von der Planung umgesetzt und verwirklicht. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind damit nicht gegeben. Auswirkungen der Planung Zur Bewertung werden folgende Kriterien verwendet: • Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zum Schallschutz Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 22 In Bezug auf Schallimmissionen ist das Gutachten rw bauphysik (2016) einschlägig, wonach aus schalltechnischer Sicht der Bebauungsplan im Betrieb – bei Einhaltung obiger Lärmminderungsmaßnahmen – umsetzbar ist. Gesamtbewertung Schutzgut Schall: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering Baubedingte Auswirkungen: Während des geplanten Abriss und Neubaus kommt es zu Lärm durch die Baustelle, Zulieferverkehr und Bautätigkeit, einschließlich Abrissarbeiten. Nach schriftl. Mitteilung von rw bauphysik (Mail vom 19. 1.2017) ergibt sich: „durch den Ersatzneubau des Lebensmittelmarktes in der Louis-Schmetzer-Straße 4 in 91522 Ansbach sind keine besonders lärmintensiven Arbeiten zu erwarten, die über das übliche Maß während Hochbauarbeiten hinaus gehen. Die geräuschintensiven Arbeiten werden nach Möglichkeit reduziert sowie neuere und pegelreduzierte Baumaschinen eingesetzt. Sofern es der Bauablauf zulässt, werden die Arbeiten auf den Tageszeitraum nach AVV Baulärm beschränkt (7-20 Uhr). Lärmintensive Arbeiten finden in den Stunden vor 7 Uhr und nach 20 Uhr jedoch nicht statt.“ Gemäß Bauordnung ist entsprechender Baustellen-Lärm zu dulden. Falls darüber hinaus die beabsichtigte Baustelle in Betrieb sein sollte, müsste dies beim Ordnungsamt der Stadt Ansbach gesondert beantragt werden (für Arbeiten nach 20 Uhr). Eine entsprechende Erfordernis ist derzeit nicht absehbar. Die Bautätigkeit erfolgt im Rahmen der üblichen Auflagen. Die Bauzeit ist zeitlich sehr kurz geplant (Mai bis Ende des Jahres 2017), sodass ggf. auftretende Belastungen zeitlich begrenzt sind. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind damit nicht gegeben. 3.5.3 Klima und Luft Für die Beurteilung des Schutzgutes Klima und Luft sind vorrangig lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktionen maßgeblich. Die lufthygienische Ausgleichsfunktion bezieht sich auf die Fähigkeit von Flächen, Staubpartikel zu binden und Immissionen zu mindern. Die klimatische Ausgleichsfunktion umfasst die Bedeutung von Flächen für die Kalt- und Frischluftproduktion bzw. den Kalt- und Frischluftabfluss. Zur Bewertung werden folgende Kriterien verwendet: • lufthygienische Ausgleichsfunktion für Belastungsgebiete • klimatische Ausgleichsfunktion für Belastungsgebiete Auswirkungen der Planung Durch die geplante Bebauung gehen keine Kaltluftentstehungsflächen verloren, da sich gegenüber dem Ist-Zustand keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Bedeutsame KaltluftabflussbeÄnderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 23 reiche oder Frischluftschneisen sind durch die Planung nicht betroffen, da im Ist-Zustand keine vorhanden sind (bebauter und versiegelter Bestand: Gebäude und versiegelter Parkplatz). Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung bzw. Versiegelung sind die Auswirkungen des Planungsvorhabens für Klima und Luft sehr gering. Die derzeit überbauten und teilweise als kleinteilige Grünfläche strukturierten Flächen haben nur eine äußerst geringe lokale Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiete, und keine überörtlichen Funktionen für den Luftaustausch oder als Frischluftleitbahn. An dieser Situation (bestehende Bebauung, bestehende Versiegelung des bestehenden Parkplatzes und nur äußerst kleinflächige nicht bebaute Bereiche) ändert sich durch das Planungsvorhaben nichts Wesentliches. Auch künftig ist mit einer sehr geringen lokalen Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen. Überörtlichen Funktionen für den Luftaustausch oder als Frischluftleitbahn sind nicht gegeben. Gesamtbewertung Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen: keine Wertigkeit: sehr gering Zusammenfassend ergibt sich folgende Gesamtbewertung in Bezug auf Verkehr, Lärm, Klima und Luft: Gesamtbewertung Schutzgut Mensch in Bezug auf Verkehr, Lärm, Klima und Luft: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering 3.6 Landschafts- und Siedlungsbild Beschreibung und Bewertung Vom Planungsvorhaben sind bestehende Einzelhandelsflächen (Gebäude, versiegelte Wege, Transport- und Stellflächen, versiegelte Parkplätze, „Abstandsgrünflächen“ in sehr geringem Umfang) betroffen. Landschaftsprägende Elemente sowie eine weite Einsehbarkeit sind nicht gegeben. Historische Stadtbilder, geschützte städtebauliche Ensembles oder unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind nicht vorhanden. Zur Bewertung werden folgende Kriterien verwendet: • Eigenart • Vielfalt • Natürlichkeit • Bedeutung / Vorbelastung Auswirkungen der Planung Bei Verwirklichung des Vorhabens entsteht ein neues Gebäude für den großflächigen Einzelhandel (an der Stelle des alten, abzureißenden Betriebs), versiegelte Flächen und Wege, Transport- und Lagerflächen und Parkplätze, sowie in sehr geringem Umfang Abstandsgrünflächen. Damit ändert Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Bestandsanalyse der Schutzgüter mit Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 24 sich am Stadtbild im Vergleich zum Ist-Zustand, der durch den gleichen Einzelhandel-Betrieb LIDL geprägt wird, kaum etwas: lediglich der Zuschnitt des Gebäudes und die Lage des Haupteingangbereiches ändert sich, die Parkplätze werden pro Platz etwas größer und die Lage der Stellflächen ändert sich geringfügig. Da keine historischen Stadtbilder oder geschützte städtebauliche Ensembles vorhanden sind, bestehen keinerlei Betroffenheiten. Vermeidungsmaßnahmen Stadtbild-Einheiten mit hoher oder herausragender Bedeutung sind nicht betroffen. Aufgrund der bestehenden Bebauung und der Lage zwischen Straßen (Türkenstraße, L.-Schmetzer-Straße) sind Möglichkeiten zur Eingriffsminimierung (z.B. in Form von Grünflächen) stark beschränkt. Allerdings besteht auch kein Bedarf an Eingriffsminimierung, da sich gegenüber dem IstZustand im Stadtbild fast nichts ändert. Gesamtbewertung Schutzgut Siedlungsbild: Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Wertigkeit: sehr gering 3.7 Kultur- und Sachgüter Beschreibung und Bewertung Schützenswerte Bau- und Bodendenkmäler oder andere Kultur-/Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt, aufgrund der bestehenden Bebauung und der ehemaligen Nutzung (Produktionsbetrieb R. Bosch GmbH). Bau- und Bodendenkmäler sind vom geplanten Vorhaben nicht betroffen. Das Plangebiet betrifft kein denkmalgeschütztes Ensemble. Auswirkungen der Planung Die Verwirklichung des Vorhabens ergibt keine wesentlichen Änderungen gegenüber jetzt. Vermeidungsmaßnahmen Keine erforderlich. Gesamtbewertung Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Auswirkungen Wertigkeit: sehr gering 3.8 Wechselwirkungen Bereiche mit besonderem ökologischem Wirkungsgefüge oder einer hohen Bedeutung für die Wechselwirkung der oben genannten Schutzgüter sind nicht betroffen, was an der bestehenden bisherigen Nutzung liegt, die in vergleichbarer Form fortgesetzt wird. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 25 3.9 Erhaltungsziele von NATURA 2000 Im Planungsbereich und seinem direkten Umfeld sind keine Schutzgebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 betroffen (gemäß Auszug aus FIS Natur, bayer. LfU, und onlineKartendarstellung). Daher sind keine Auswirkungen zu erwarten. 3.10 Sonstige Belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 des BauGB Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist durch die Entsorgungseinrichtungen der Stadt Ansbach gesichert. Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Nutzung erneuerbarer Energien durch Sonnenkollektoren ist grundsätzlich möglich. Gemäß Plan 2016-12-05 Dachdraufsicht.pdf (Quelle: PS Planung & Service GmbH) ist eine Fläche für eine Photovoltaik-Anlage in der Größe von ca. 830 m² vorgesehen. Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB Die geplante Nutzung erfolgt auf derzeit bereits bebauten und versiegelten Flächen in zentraler Ortslage und setzt die bestehende Nutzung als Einzelhandel fort. Die Dachfläche wird zu ca. 60 % begrünt, der Rest ist eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenbedarf. Die geplante extensive Dachbegrünung dient der Kompensation des Versiegelungsgrads (das Ziel von 20 % nicht versiegelter Fläche würde sonst nicht eingehalten; mit den Außenanlagen und der geplanten Eingrünung werden nur 12 % erreicht). Durch die geplante Dachbegrünung wird das Ziel erreicht. 4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist zu rechnen mit: Aufgabe der Nutzung und langfristig mit dem Verfall des bestehenden Gebäudes, der sehr langsam voranschreitenden Verbuschung der vorhandenen Grün- und Abstandsflächen und mit einer sehr langsamen Entwicklung von Gehölzen auf den bestehenden Parkplatzflächen zu rechnen (wenn der Standort aufgegeben würde). 5 Alternative Planungsmöglichkeiten Das Planungsvorhaben beinhaltet den Abriss des bestehenden Gebäudes und einen leicht erweiterten Neubau an gleicher Stelle, einschließlich eines neuen Zuschnitts von Parkplätzen, Transport- und Lagerflächen und Zuwegungen. Alternativ dazu wäre nur ein Flächenverbrauch an anderer Stelle des Stadtgebiets, der z. B. am Stadtrand bislang unbebaute Flächen beansprucht. Aus Umweltsicht ist dies keine Alternative, aufgrund des dann nötigen Flächenverbrauchs für neue Zuwegungen und neue Planungsfläche. Eine Verwirklichung an anderer Stelle würde auch grundsätzlichen stadtplanerischen Zielen (z.B. Innenentwicklung vor Außenentwicklung) widersprechen. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten 26 6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Grundlage waren die Empfehlungen von StMI & StMUGV (2007). Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben und der Beurteilung traten nicht auf. 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 7.1 Rechtliche Ausgangssituation Als Eingriffe in Natur und Landschaft werden nach § 14, Abs. 1 BNatSchG „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ verstanden. Bei der Durchführung von Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, ist der Verursacher gemäß § 15 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Durch das Planungsvorhaben (Abriss Altgebäude und Neubau an gleicher Stelle) findet kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft statt, was auch keine Ausgleichserfordernisse bewirkt. 7.2 Vermeidung, Minderung und Ausgleich Durch das Planungsvorhaben findet kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft statt. Schutzgüter des Naturschutzrechts sind nicht vorhanden. 8 Monitoring Die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen ist gesetzlich vorgesehen, damit frühzeitig unvorhergesehene Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Im Vorhabensbereich gibt es jedoch keine erheblichen Auswirkungen, die ein Monitoring mit bindenden Vorgaben für Zeitpunkt, Umfang und Dauer des Monitoring bzw. der zu ziehenden Konsequenzen erfordern würden. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Zusammenfassung der Prognose der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter 27 9 Zusammenfassung der Prognose der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Der Umweltbericht prüft die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig im Planungs- und Zulassungsverfahren. Mit der geplanten Neubebauung sind Eingriffe sehr geringer oder völlig fehlender Erheblichkeit (Kultur- und Sachgüter, Landschaft und Siedlungsbild) für die Schutzgüter verbunden. Eine wesentliche Änderung der verkehrlichen Situation oder der Lärm-Emissionen findet nicht statt, ebenso nicht beim Schutzgut Wasser oder Boden. Bei Umsetzung des Planungsvorhabens bestehen keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Mensch-Schall. Erhebliche und beeinträchtigende Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Im Detail sind die Umweltauswirkungen in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Tabelle 1: Zusammenfassung der Bewertung Schutzgut Wesentliche Auswirkungen Mensch – Wohnfunktion und Naherholung Erneute Bebauung von bestehenden bebauten oder versiegelten Flächen, daher kein Verlust von siedlungsnahen Freiräumen, Flächen mit Erholungs- und Freizeitnutzung oder Flächen mit Erholungseignung. Kein Verlust von Freizeit- und Erholungsinfrastruktur. Wiedernutzung /Modernisierung einer derzeit in vergleichbarer Form genutzten Fläche. Mensch - Verkehr Die zu erwartenden Verkehrsmengen können ohne bedeutsame bauliche Veränderungen der öffentlichen Verkehrsanlagen bewältigt werden. Sehr gering Mensch - Schall Im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum ist die geplante Nutzung unkritisch. Aus schalltechnischer Sicht ist der Bebauungsplan umsetzbar, wenn bestimmte Lärmschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Erneute Bebauung von bestehenden bebauten oder versiegelten Flächen, daher kaum Änderungen gegenüber dem IstZustand und damit kaum eine Betroffenheit von Kalt- und Frischluft-Entstehungsgebiete Leitlinien für Kalt- und Frischluftabfluss Flächen mit Luftfilterfunktion Sehr gering Keine Störung von Austauschbeziehungen und des Biotopverbunds; keine Betroffenheit von geschützten Biotopen nach Art. 30 BNatSchG oder Art. 23 BayNatSchG oder artenschutzrechtlich relevanten Arten (§44 BNatSchG). Vorsorgliche Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz sind in der Grünplanung problemlos verwirklichbar (Verzicht Sehr gering Klima und Luft Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Bewertung der Erheblichkeit Sehr gering Keine Betroffenheit Büro für ökologische Studien, Bayreuth Zusammenfassung der Prognose der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Schutzgut Wesentliche Auswirkungen 28 Bewertung der Erheblichkeit auf der Pflanzung von 3 Bäumen auf der Südseite des geplanten Gebäudes). Boden Aus der Altlasten-Erkundung liegen keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben vor. Negative Auswirkungen auf wertvolle Böden sind nicht zu erwarten, da die Fläche auf einer Aufschüttung eines ehemaligen Werksgeländes liegt. Sehr gering Wasser Grundwasser Keine Hinweise auf mögliche Wirkungspfade zu einer Grundwassergefährdung. Sehr gering Wasser Oberflächenwasser Wasser Entwässerung, Kanalisation keine Betroffenheit, da keine Gewässer vorhanden. Keine Betroffenheit Nutzung bestehender Anschlüsse und Ausbaugrade der bestehenden Nutzung. Keine Neubauten o.Ä. erforderlich, Fortführung der bisherigen Entwässerung. Keine Betroffenheit Landschafts- und Siedlungsbild Erneute Bebauung von bestehenden bebauten oder versiegelten Flächen, daher keine Betroffenheit von Landschafts- und Siedlungsbild Sichtbeziehungen unzerschnittene lärmarme Räume Kein Verlust von Eigenart oder Seltenheit des Stadtbilds, da Fortführung der bestehenden Nutzung. keine Betroffenheit von Baudenkmäler Bodendenkmäler Naturdenkmäler Kulturdenkmäler Historischen Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselementen Historischen urbanen Elementen denkmalgeschützten Ensembles. Sehr gering Durch das Planungsvorhaben sind keine Flächen mit komplexem ökologischem Wirkungsgefüge oder einer hohen Bedeutung für die Wechselwirkung der oben genannten Schutzgüter betroffen Keine Betroffenheit Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Keine Betroffenheit Bayreuth, 2.2.2017 Dipl. Biol. Dr. Helmut Schlumprecht Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Quellenverzeichnis 29 10 Quellenverzeichnis BayStMI (2015): Bayerisches Innenministerium: Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Fassung Stand 01/2015), inkl. Anhänge; Download unter http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/420643422501. GLA (1991) – bayer. Geologisches Landesamt: Standortkundliche Landscahftsgliederung von Bayern, Üersichtskarte 1:1.000.000, 2. erweiterte Auflage, GLA Fachberichte 5. München. 73 S. StMI & StMUGV (2007): Der Umweltbericht in der Praxis. 2. Auflage 2007. München. rw Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG & BIT Ingenieure (2016): Lidl Ansbach - Stadt Ansbach, Erweiterung Lebensmittelmarkt, Louis-Schmetzer-Straße, Verkehrsuntersuchung, 27.09.2016. 40 S. Datei: 2016-09-27 Verkehrsuntersuchung Ansbach, LouisSchmetzer-Straße.pdf rw Bauphysik (2016): Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm. 29 S. Datei 2016-11-25 B16697_2_SIS_5179.pdf Stadt Ansbach (Entwurf): DECKBLATT NR.4 ZUM BEBAUUNGSPLAN für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, Stand 29.2.2016, Datei 2016-12-20 B-PLAN.pdf Planung & Service GmbH (2016a): Entwurf Außenanlagen. Stand 5.12.2016. Datei 2016-12-05 Aussenanlagen.pdf Planung & Service GmbH (2016)b: Entwurf Dachgestaltung. Stand 5.12.2016. Datei 2016-12-05 Dachdraufsicht.pdf Planung & Service GmbH (2016c): Entwurf Gebäude. Stand 5.12.2016. Datei 2016-12-05 Ansichten.pdf Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 30 11 Anhang 11.1 Biotope im Umfeld, gemäß Stadtbiotopkartierung Ansbach Die im Folgenden aufgeführten Biotope sind vom Planungsvorhaben nicht betroffen, sondern liegen nördlich außerhalb: Biotopkartierung (Stadt) AN-1167-001 TK 25 TK 25/4 Landkreis/kreisfreie Stadt Biotop = AN-1167 Teilflächen-Nr. = AN-1167-001 Einzelbäume und Baumgruppen an der Türkenstraße 6729 6729_1 561 Ansbach Süd 6729_1 Ansbach (Stadt) Beschreibung Der Biotop enthält alte, einzeln oder in kleinen Gruppen stehende Bäume in dem dicht bebauten, stark versiegelten Stadtviertel um die Türkenstraße südlich der Bahnlinie und westlich des Stadtfriedhofs. TF 1: 2 alte Eschen in Scherrasen auf einem eingezäunten Grundstück zwischen Kanalstraße, kleiner öffentlicher Grünfläche und einem Getränkemarkt-Parkplatz; ausladende Kronen, Stammdurchmesser 60-70 cm; TF 2: Breitkronige alte Rosskastanie auf ungenutzter Fläche zwischen einem Supermarkt-Parkplatz und Wohnbebauung; Moos- und Flechtenbewuchs am Stamm, unter der Krone Kastanien-Jungwuchs und Schwarzer Holunder; TF 3 und 4: Baumgruppen aus je 2 alten, großkronigen Linden in schmalen Pflanzbeeten auf der Freifläche eines Kindergartens an der Kanalstraße TF 5: sehr alte Eiche vor dem Kindergarten an der Ecke Türkenstraße / Glaßstraße; in kleinem Beet stehend, bewachsen mit Efeu, Krone beschnitten, Vitalität eingeschränkt, Baumpilze am Stamm und in der Krone, an der Straßenseite reicht der Platten-Gehweg bis an den Stammgrund. TF 6: Baumreihe aus 2 Spitz-Ahornen und 1 Berg-Ahorn in schmalem Scherrasen zwischen Gehweg und dem Eckhaus Türkenstraße / Stahlstraße, asphaltierter Gehweg bis an die Stämme heranreichend. Artname (latein) Acer platanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocastanum Fraxinus excelsior Hedera helix Quercus robur Sambucus nigra Tilia cordata Artname (deutsch) Spitz-Ahorn Berg-Ahorn Gewöhnliche Rosskastanie Gewöhnliche Esche Gewöhnlicher Efeu Stiel-Eiche Schwarzer Holunder Winter-Linde Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 31 11.2 Artenschutzrelevante Vogel- und Fledermaus-Arten in und an Gebäuden Die im Folgenden aufgeführten Arten, die typischerweise in und an Gebäuden leben und dort ihre Fortpflanzungsstätten, und laut Auswertung der ASK (Artenschutzkartierung Bayern) des Bayer. Landesamts für Umwelt im Stadtgebiet von Ansbach vorkommen, sind vom Planungsvorhaben nicht betroffen. Bei der Ortsbegehung am 20.1.2017 wurden keine Spuren oder Indizien entdeckt, die auf eine Nutzung als Fortpflanzungsstätten in oder an dem zum Abriss anstehenden Gebäude hindeuten. Aufgeführt sind im Folgenden nur Arten, die im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) relevant wären. Wie die beiden folgenden Tabellen ergeben, sind Belange des speziellen Artenschutzrechts nicht betroffen und weitere Untersuchungen nicht veranlasst. Für weitere Tierarten, die im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) relevant wären, fehlt es völlig an den entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Laichgewässer für Amphibien, Libellen oder Weichtiere; Altbäume mit Mulm für bestimmte Käfer; spezielle Raupen-Futterpflanzen für Schmetterlinge etc.). Für Baumhöhlen bewohnende Fledermäuse sind die auf dem Parkplatz vorhandenen Bäume zu dünn (alle kleiner 16 cm Durchmesser), sie weisen keine Spechthöhlen auf (Ortseinsicht 21.1.2017). Spuren von Gebäude bewohnenden Fledermäusen (Einflugöffnungen, Verfärbungen an Putz und Spalten, etc.) wurden hierbei nicht ermittelt. An der Außenfassade sind zudem keine geeigneten Spalten vorhanden. Die Fassade ist gegenüber dem Dach durch Metall-Lochplatten vollständig abgedichtet, d.h. es bestehen für Fledermäuse keine Einflugmöglichkeiten. Potenzial an Fledermäusen im Stadtgebiet Ansbach (gemäß Auswertung der ASK, bayer. Landesamt für Umwelt) Deutscher Name Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Graues Langohr Großer Abendsegler Großes Mausohr Kleinabendsegler Kleine Bartfledermaus Mückenfledermaus Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus RL Bay 3 3 3 3 3 V 2 RL D 2 V G 2 V V D V D 3 D 2 D Übliche Sommerquartiere in Bayern (in Klammern: selten vorkommend) Baumhöhlen Baumhöhlen; Nistkästen; Dachböden Spalten an Gebäuden Baumhöhlen; (Nistkästen; Hohlblocksteine, Spalten) Dachstühle, Gebäudespalten Baumhöhlen; (Nistkästen); (Außenverkleidungen) Dachböden; Brückenpfeiler Baumhöhlen; (Nistkästen) Außenwandverkleidungen; Fensterläden; Spalten an Gebäuden,(Nistkästen) Unbekannt, ähnlich Zwergfledermaus Baumhöhlen; Nistkästen; (Gebäudespalten) Baumhöhlen; Nistkästen; (Dachstühle) Spalten an Gebäuden Spalten an Gebäuden Potenzial Quartiere Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Betroffen. heit Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Nicht vorh. Keine Keine Keine Keine Keine Nester von Vögeln wurden an der Außenfassade nicht ermittelt, weiter waren keine Einflugöffnungen, Verfärbungen an Putz und Spalten, etc. zu ermitteln (z. B. für Mauersegler). Für weitere Arten (z.B. Dohle, Schleiereule) besteht kein Quartierpotenzial (keine Nischen, Höhlungen, Fassaden-Vorsprünge etc.) Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 32 Potenzial an Vogelarten, die in und an Gebäuden nisten, im Stadtgebiet Ansbach (gemäß Auswertung der ASK, bayer. Landesamt für Umwelt) Deutscher Name Dohle Feldsperling Gartenrotschwanz Mauersegler Mehlschwalbe Rauchschwalbe Turmfalke Wanderfalke RL Bay V V 3 3 3 V RL D V V 3 3 EHZ k Nest B:s B:g B:u B:u B:u B:u B:g B:u Gebäude Nischen, Baumhöhlen Baumhöhlen Gebäude Gebäude Gebäude Gebäude (Gebäude) Nachweise im Bestand Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Betroffenheit Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Keine Artenschutzrechtliche Belange sind durch den geplanten Abbriss des Gebäudes somit nicht betrofffen. Weitere Erhebungen hierzu sind nicht veranlasst. 11.3 Artenschutzrelevante Aspekte der künftigen GebäudeFassade Hier sind Kollisionen von Vogelarten mit spiegelnden oder durchsichtigen Glasflächen zu nennen. Aus der Bauausführung ergibt sich, dass künftig auf der Südseite eine Glasfassade geplant ist. Problematisch sind für Vogelarten spiegelnde oder durchsichtige Glasflächen. Insbesondere Glasflächen, in denen sich Gehölze spiegeln, sind problematisch, da solche Glasflächen von Vogelarten angeflogen werden, um sich auf die vermeintlichen Bäume zu setzen. Als unspezifische Vermeidungsmaßnahme wird daher vorgeschlagen, drei Bäume entlang der Louis-Schmetzerstraße, die der geplanten Glasfassade auf der Südseite am nächsten liegen, nicht zu pflanzen, damit sie nicht in der Glasfassade spiegeln und als vermeintlicher Landeplatz angeflogen werden können. Der Vogelschlag an Glasflächen betrifft alle Arten, nicht nur häufige (wie Amsel, Bachstelze, oder Haussperling), sondern auch seltenere Arten oder saP-relevante Arten (wie Goldammer, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Stieglitz). Am damaligen Neubau des bayer. LfU in Augsburg verunglückten u.a. auch Rebhühner und weitere Arten, die aus heutiger Sicht als Rote Liste-Arten gelten. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 33 11.4 Auszug aus dem bestehenden Bebauungsplan 2002 Der bestehende Bebauungsplan (Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5) aus dem Jahr 2002/2003 ist in der folgenden Abbildung dargestellt: .. Der bestehende Bebauungsplan (Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5) wurde in folgendem Verfahren festgesetzt (siehe nächste Seite): Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 34 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 35 11.5 Fotodokumentation Alle Fotos: 20.1.2017, H. Schlumprecht Spiegelung von Bäumen in Glasflächen des derzeitigen Eingangsbereichs, 20.1.2017, vormittags. Die sich spiegelnden Bäume stehen in Wirklichkeit außerhalb des Planungsbereichs. Vögel können nicht Spiegelbild von Realität unterscheiden und fliegen solche Spiegelbilder an, um in den vermeintlichen Bäumen zu landen, d.h. kollidieren mit der spiegelnden Glasfläche. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 36 Derzeitiger Baumbestand (Stämme alle unter 16 cm Durchmesser); Kronen ohne Nester Abgedichtete Übergänge Fassade – Dach: keine Quartiermöglichkeit für Vögel und Fledermäuse, die in und an Gebäuden ihre Nester bzw. Quartiere haben Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 37 Abgedichtete Übergänge Fassade – Dach: keine Quartiermöglichkeit Abgedichtete Übergänge Fassade – Dach: keine Quartiermöglichkeit Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth Anhang 38 Ist-Bestand: Einhausung der Einkaufswagen mit Glasflächen und dahinter stehenden Bäumen (durch Glasflächen sichtbar): wg. möglicher Kollisionen von Vogelarten mit den durchsichtigen Glasflächen oberhalb der Einkaufswägen ungünstig. In der Neubau-Planung sind keine Bäume in unmittelbarer Nachbarschaft der EinkaufswagenEinhausung geplant, sodass Probleme mit dem Vogelschlag (Anflug von Bäumen durch durchsichtige Glasflächen hindurch) von vornherein vermieden werden. Änderung B-PLAN Nr. 5 Umweltbericht_AnsbachLidl_02022017 Februar 2017 Büro für ökologische Studien, Bayreuth