Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme

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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 295
15. Wahlperiode
19. 07. 2011
Antrag
der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Erdbebengefährdung Ernst nehmen und Erdbebensicherheit
gewährleisten
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.wie es um Erdbebengefährdung und Erdbebensicherheit in Baden-Württemberg,
insbesondere für sicherheitsrelevante Anlagen in der Chemie und Kerntechnik
bestellt ist;
2.welche Maßnahmen im Erdbeben-Katastrophenfall ergriffen werden;
3.welche Rolle der Landeserdbebendienst dabei einnimmt und welche Bedeutung
sie dem Dienst zumisst;
4.wie der Landeserdbebendienst im Vergleich zu benachbarten Einrichtungen in
Frankreich und der Schweiz ausgestattet ist;
5.wie sie die Bewertung der Erdbebengefährdung bei der laufenden Endlagerstandortsuche in der Schweiz einschätzt und wie sie die Erdbebengefährdung bei
einer bundesdeutschen Endlagerstandortsuche in Baden-Württemberg bewertet.
19. 07. 2011
Glück, Dr. Rülke, Grimm, Dr. Timm Kern, Dr. Bullinger FDP/DVP
1
Eingegangen: 19. 07. 2011 / Ausgegeben: 17. 08. 2011
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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Begründung
Die intensivsten Erdbebenzonen Deutschlands, der südliche Oberrhein und die
Zollernalb, liegen in Baden-Württemberg. Die Erdbeben in Albstadt im Jahr 1978
und Waldkirch im Jahr 2004 mit Magnituden größer 5 (Richter-Skala) haben die
Erdbebengefährdung nachdrücklich bestätigt. Insbesondere im Bereich sicherheitsrelevanter Anlagen und Einrichtungen ist dieser Gefährdung Rechnung zu
tragen. In der Bevölkerung herrscht die Sorge, dass nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch wichtige Teile der Infrastruktur sowie die sicherheitsrelevanten
Anlagen starken Erdstößen nicht standhalten können. Die Schweiz beispielsweise
hat in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen für mehr Erdbebensicherheit unternommen. Von daher ergeben sich die vorstehenden Fragen.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 10. August 2011 Nr. WM 4–4763/82 nimmt das Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.wie es um Erdbebengefährdung und Erdbebensicherheit in Baden-Württemberg,
insbesondere für sicherheitsrelevante Anlagen in der Chemie und Kerntechnik
bestellt ist;
Baden-Württemberg ist innerhalb Deutschlands das mit am stärksten von Erdbeben betroffene Land. Schwere Erdbeben sind hier zwar sehr selten, aber nicht
ausgeschlossen. Die in Baden-Württemberg vorhandene Seismizität, die hohe
Besiedlungsdichte und die Konzentration empfindlicher und sicherheitsrelevanter technischer Großanlagen, Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunikationseinrichtungen verlangen eine adäquate Erdbebenvorsorge. Bislang ist allerdings die
Vorhersage von Ort, Zeit und Stärke eines zukünftigen Erdbebens nicht möglich.
Spezielle Aussagen zur Erdbebensicherheit einzelner Anlagen bedürfen einer individuellen Prüfung.
Die Erdbebengefährdung im Geltungsbereich der DIN 4149 „Bauten in deutschen
Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Auslegung üblicher Hochbauten“ wird für Baden-Württemberg durch die Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen des Innenministeriums von 2005 dargestellt. Die
Erdbebengefährdung wird in vier Zonen – Erdbebenzone 0, 1, 2 und 3 – eingeteilt.
Darüber hinaus gibt es noch Gebiete mit sehr geringer seismischer Gefährdung
außerhalb dieser Zonen in Baden-Württemberg, z. B. die Hohenlohe. Die Erdbebenzone 3 ist das Gebiet, in dem rechnerisch die höchsten Intensitäten nach der
EMS-Skala zu erwarten sind. Sie findet sich in Baden-Württemberg im äußersten
Südwesten um Lörrach und im Bereich zwischen Tübingen, Balingen und Sigmaringen.
Die Sicherheitsrelevanz von Chemiebetrieben oder chemischen Anlagen spiegelt
sich in der gefahrstoffbezogenen Störfall-Verordnung wider. Die Störfall-Verordnung gibt ihren Betreibern bezüglich der Gefahrenquelle Erdbeben ausdrücklich
vor, die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern.
Baden-Württemberg hat im Jahre 2008 als erstes Land in Deutschland gemeinsam
mit dem Verband der chemischen Industrie (VCI) eine Überprüfung der Erdbeben-
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vorsorge dieser Betriebe vor dem Hintergrund des aktuellen Wissensstands durchgeführt. Nach Vorgaben des damaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr Baden-Württemberg wurden zunächst Betriebe der Störfall-Verordnung
(Betriebsbereiche) mit den sogenannten „erweiterten Pflichten“ in Erdbebenzone 3
überprüft, von denen im Erdbebenfall eine zusätzliche Gefahr, insbesondere durch
Freisetzung gefährlicher Stoffe und deren Folgen, ausgehen könnte. Die aus dieser
Überprüfung gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen führten zu einer Ausweitung der Prüfung auf Betriebsbereiche mit „Grundpflichten“ in Erdbebenzone 3
und auf Betriebsbereiche (Grundpflichten und erweiterte Pflichten) in Erdbebenzone 2. Eine Ausweitung der Überprüfung auf die Erdbebenzonen 1 und 0 sowie
auf die von Erdbebenzonen nicht erfassten Gebiete Baden-Württembergs wurde
von Seiten der beteiligten Behörden und Fachleute als nicht notwendig erachtet.
Die Folgen der Überprüfung der Erdbebenvorsorge waren Ertüchtigungsmaßnahmen bei einigen Betrieben, insbesondere hinsichtlich der Statik von großen
Gefahrstofflagern. Die Grundlagen hierzu lieferten jeweils speziell angefertigte
Gutachten. Die Sanierungsmaßnahmen sind zum Teil abgeschlossen oder werden
derzeit umgesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten kann in Baden-Württemberg bei
Betriebsbereichen von einer flächendeckenden Vorsorge gegen die Gefahren von
Erdbeben ausgegangen werden, die den neuesten Erkenntnissen und dem Stand der
Sicherheitstechnik (dynamischer Prozess) entspricht.
Erdbebenbedingte Störfälle in der chemischen Industrie sind aus Baden-Württemberg nicht bekannt.
Bei der Auslegung von Kernkraftwerken wird – anders als bei konventionellen
Bauwerken, die nach Bauvorschriften, wie z. B. DIN 4149 oder Eurocode, allein
auf der Basis ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Erdbebenzone und in Abhängigkeit von deren öffentlichen Aufgabe (z. B. Krankenhäuser) ausgelegt werden – eine detaillierte standortspezifische Überprüfung der seismischen Gefährdung vorgenommen.
Die seismischen Verhältnisse an Kernkraftwerksstandorten sind bereits bei der
Standortauswahl unter Anwendung des kerntechnischen Regelwerks detailliert bewertet worden. Bei der anschließenden Bemessung, Begutachtung, Genehmigung
und Errichtung der jeweiligen Kernkraftwerke wurden die standortspezifischen
Faktoren durchgehend berücksichtigt. Seit der Errichtung der Kernkraftwerke
wurden regelmäßige Überprüfungen der Erdbebenauslegung, dem jeweils gültigen
Regelwerk entsprechend, durchgeführt. Es ergaben sich aus den Gutachten keine
Hinweise auf eine Veränderung der Seismizität an den Standorten.
2.welche Maßnahmen im Erdbeben-Katastrophenfall ergriffen werden;
Zuständig für Maßnahmen im Katastrophenfall sind nach § 6 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) grundsätzlich die Stadt- und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden.
Soweit Stadt- und Landkreise in erdbebengefährdeten Zonen liegen, sind in den
einschlägigen Alarm- und Einsatzplänen die notwendigen Vorsorge- und Handlungsmaßnahmen zur Bewältigung von drohenden Großschadensereignissen (wie
z. B. Erdbeben) nach Risikoanalysen festzulegen. Dies bedeutet im Hinblick auf
Erdbeben die Aufstellung und Ausstattung von Katastrophenschutzeinheiten, die
insbesondere für Such-, Bergungs-, Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen ausgebildet sind. Zudem werden Kontaktdaten und Kommunikationswege zur Alarmierung der entsprechenden Katastrophenschutzeinheiten – auch aus den benachbarten
Kreisen –, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks
(THW) und der Bundeswehr zusammengestellt. Ergänzend dazu sind vom Land
ab 2006 beschaffte Abrollbehälter für die Bewältigung eines Massenanfalls von
Verletzten (AB-MANV) u. a. in Freiburg und Ravensburg stationiert.
Katastrophenschutzübungen zum Thema Erdbeben werden in den betreffenden
Kreisen regelmäßig durchgeführt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang
namentlich die Großübung „Schwankendes Oberschwaben“ der Landkreise Biberach,
Sigmaringen und Ravensburg im September 2009, die trinationale Katastrophenschutzübung TERREX 2011 im Juli 2011 unter Federführung der Bundeswehr
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und unter Beteiligung der baden-württembergischen Bodenseeanrainer sowie der
Schweiz und Österreich, sowie die am 22. Oktober 2011 stattfindende ErdbebenVollübung des Zollernalbkreises. Auch für 2012 sind bereits wieder grenzüberschreitende Übungen (SEISMO 2012 unter Schweizer Führung und Beteiligung
der Landkreise Waldshut, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und des Regierungspräsidiums Freiburg und TERREX 2012 mit Schwerpunkt Konstanz) mit
Erdbebenszenarien geplant.
Daneben hat das Innenministerium in einem Merkblatt Empfehlungen zur Vorsorge
vor Schäden und zum Verhalten während und nach Erdbeben in Baden-Württemberg herausgegeben. Das Merkblatt ist im Internetauftritt des Innenministeriums
unter der Rubrik „Katastrophenschutz“ eingestellt.
3.welche Rolle der Landeserdbebendienst dabei einnimmt und welche Bedeutung
sie dem Dienst zumisst;
Seit 2005 wird der Landeserdbebendienst vom Referat 98 in der Abteilung 9
– Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) – des Regierungspräsidiums Freiburg betrieben. Die Hauptaufgaben des Landeserdbebendienstes sind
die Registrierung von Erdbeben, die seismologische Auswertung der Daten, die
Informationsweitergabe und die Führung des Baden-Württembergischen Erdbebenkatalogs. Der Landeserdbebendienst berät in seismologischen Fragen bezüglich Messung, Ursachen und Auswirkungen von Erdbeben in Baden-Württemberg.
Das automatische Meldesystem des Landeserdbebendienstes liefert die seismologischen Basisinformationen innerhalb weniger Minuten nach einem Erdbeben an
das Lagezentrum des Innenministeriums in Stuttgart, falls zu erwarten ist, dass die
Erschütterungen in Baden-Württemberg spürbar sind. Das Lagezentrum alarmiert
gegebenenfalls die betroffenen Dienststellen und Einsatzzentralen der Feuerwehr
und Polizei und leitet die Information an die Medien weiter.
Die automatische Erdbebenmeldung des Landeserdbebendienstes ist wichtig für
eine erste Einschätzung der Lage und erste Entscheidungen der Einsatzkräfte nach
Eintritt eines Schadenserdbebens. Gleichzeitig trägt die schnelle Informationsweitergabe über Rundfunk und andere Medien dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung und wirkt einer Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger
und einer Überlastung der Kommunikationswege entgegen.
Die Öffentlichkeit erhält zudem auf der Internetseite http://www.lgrb.uni-freiburg.
de/lgrb/aktuell/aktuelle_erdbeben aktuelle Informationen über das Erdbebengeschehen im Land. Weitere Nutzer der Informationen und Daten des Landeserdbebendienstes sind Betreiber von technischen Großanlagen, Schadensversicherungen, Gutachter, Normungsgremien, Behörden und Forschungseinrichtungen. Die
Anwendungen liegen vor allem im Bereich der Sicherheitsvorsorge, besonders im
Bausektor und bei Anlagen mit erhöhtem Sekundärrisiko.
Der Landeserdbebendienst nimmt darüber hinaus auch Aufgaben über die Landesgrenzen hinweg wahr. Im Jahr 2009 erfolgte die Gründung des Verbundes
„Erdbebendienst Südwest“ durch eine Vereinbarung der Wirtschaftsminister von
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der „Erdbebendienst Südwest“ ist am
1. Februar 2011 planmäßig in Betrieb gegangen. Auf der Grundlage seiner für
Baden-Württemberg erfolgreich aufgebauten Erdbebenüberwachung nimmt der
Landeserdbebendienst im Rahmen dieses Verbundes die technischen und wissenschaftlichen Erdbebendienstaufgaben auch für Rheinland-Pfalz wahr. Darüber hinaus
besteht eine Vernetzung mit allen Nachbar-Erdbebendiensten, vor allem mit denen
in Frankreich und der Schweiz.
Die kontinuierliche seismische Überwachung des Landesgebietes hat vor dem Hintergrund von Sicherheits- und Informationsanforderungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Ereignisse im japanischen Fukushima im März 2011 belegen
nachdrücklich die Bedeutung einer Einschätzung des Erdbebenrisikos. Vorrangiges Ziel auf Fachebene muss es sein, aufbauend auf der Tätigkeit des Landeserdbebendienstes belastbare landeseigene Basisdaten zu schaffen und fortzuschreiben.
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4.wie der Landeserdbebendienst im Vergleich zu benachbarten Einrichtungen in
Frankreich und der Schweiz ausgestattet ist;
In Deutschland hat sich das Modell der Erdbebendienste auf Landesebene bewährt,
gleichzeitig sind auch auf Bundesebene Institutionen tätig, wie z. B. die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und das Deutsche GeoForschungsZentrum (GFZ). Ein Vergleich des Landeserdbebendienstes mit dem
Schweizerischen Erdbebendienst ist deshalb schwierig. Gleiches gilt für Frankreich; hier sind mehrere seismologische Dienste tätig. Die Fachkenntnis der Mitarbeiter des Landeserdbebendienstes umfasst die Bereiche Seismologie, Informatik
und Messtechnik. Es sind derzeit vier Planstellen und zwei befristete Stellen besetzt.
5.wie sie die Bewertung der Erdbebengefährdung bei der laufenden Endlagerstandortsuche in der Schweiz einschätzt und wie sie die Erdbebengefährdung
bei einer bundesdeutschen Endlagerstandortsuche in Baden-Württemberg bewertet.
Erdbeben können für ein geologisches Tiefenlager radioaktiver Abfälle eine Gefährdung darstellen, vor allem weil durch die Erdbebeneinwirkung Wasser- und
Gaswegsamkeiten im Wirtgestein verändert bzw. neue Wegsamkeiten geschaffen
werden können (siehe auch Landtagsdrucksache 13/1851 vom 28. Februar 2003).
Maßgeblich dafür sind die Magnitude des Erdbebens, die Entfernung vom Tiefenlager, die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Gesteinsbeschaffenheit im Umfeld
des Tiefenlagers.
Im Rahmen des Sachplans Geologische Tiefenlagerung in der Schweiz wurden zur
Auswahl geeigneter Standortgebiete unter anderem geologische Kriterien vorgegeben, von denen eines die geologische Langzeitstabilität des Standortes und der
Gesteinseigenschaften war, insbesondere die Möglichkeit einer Beeinträchtigung
und Veränderung des Isolationsvermögens des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches durch geologische Prozesse, u. a. durch Erdbeben. Es
wurden nur Standortgebiete vorgeschlagen, in denen die Einhaltung dieses Kriteriums mindestens als „günstig“ beurteilt wurde.
Die bundesdeutsche Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) hat zu dem
Verfahren der Standortsuche mehrfach Stellung genommen (www.escht.de). Sie
hat das Vorgehen bei der Bewertung der Erdbebengefährdung als nachvollziehbar
bewertet. Im Zusammenhang mit der Eignungsbewertung eines konkreten Endlagerstandorts wird eine quantitative Analyse zur Erdbebensicherheit für erforderlich
gehalten. Hierzu sind Untersuchungen notwendig, die mögliche erdbebeninduzierte
Bewegungen in einem geologischen Tiefenlager sowie Änderungen der Wasserund Gaswegsamkeit im Wirtgestein mit der Methodik einer probabilistischen Gefährdungsanalyse quantifizieren.
Für die Aufgabe, ein Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten, ist in Deutschland der Bund zuständig. Abschließende Kriterien für eine erneute Suche nach
einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente existieren noch nicht. Der Bund wird sich aber voraussichtlich an den vom Arbeitskreis
Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) im Jahr 2002 vorgeschlagenen Vorgehensweisen und Kriterien orientieren. Diese sehen im ersten Suchschritt die Anwendung geowissenschaftlicher Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen
vor, die auch die Erdbebengefährdung berücksichtigen. Im weiteren Auswahlverfahren werden die seismischen Eigenschaften des potenziellen Standortgebietes
bei den Abwägungskriterien berücksichtigt. Der Kriterienkatalog des AkEnd ist
verfügbar auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Untersteller
Minister für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft
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