CO2-Gesetz und Energiemassnahmen in der Schweiz

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CO2-Gesetz und Energiemassnahmen in der Schweiz
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Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss im
Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu vermindern.
Diese Ziele für die CO2-Reduktion werden zwischen 2008 und 2012 nicht erreicht. Deswegen plant man eine Änderung des CO2-Gesetzes und weitere Abgaben.
K
räftiges Wirtschaftswachstum
stellt die Erreichung des KyotoZiels in Frage, hiess es in einer Meldung des Bundesamtes für Umweltschutz (BAFU) im November
2010. Das BAFU erstellt jährlich im
Herbst eine Emissionsperspektive
für die Periode 2008 bis 2012, um
abzuschätzen, ob die Ziele vom
Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz eingehalten werden. Im CO2-Gesetz ist
für die Treibstoffe ein Reduktionsziel von 8 Prozent und für die
Brennstoffe ein solches von 15 Prozent gegenüber 1990 festgelegt.
Diese Ziele wurden nicht eingehalten. Die Differenz zwischen dem Reduktionsziel und dem tatsächlichen
Ausstoss beträgt voraussichtlich
rund 21 Prozent.
National- und
Ständeratsbeschlüsse
Im März 2011 lagen die Resultate
der National- und Ständeratsdebatte über die Revision des CO2-Gesetzes vor. Die Revision des CO2-Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima»,
die bis 2020 eine Reduktion der im
Inland emittierten Treibhausgase
um 30 Prozent im Vergleich zu 1990
verlangt. Im Rahmen eines verbindlichen internationalen Abkommens
will der Bundesrat dieses Reduktionsziel auf minus 30 Prozent erhöhen, so wie die EU. Der Bundesrat will Massnahmen im Ausland
berücksichtigen bis zu maximal
50 Prozent der vorgesehenen Reduktionsleistung. Der Bundesrat
kann das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Verein-
(Bild: Siemens Press Pictures)
barungen auf minus 40 Prozent erhöhen, wobei dann nur ein Viertel
der zusätzlichen Einsparung im Inland zu erbringen ist. Der Ständerat
will die Anpassung an den Klimawandel als wichtigen Pfeiler der zukünftigen Klimapolitik im Gesetz
verankern. Der Bund soll bei den
Anpassungsmassnahmen eine koordinierende Funktion übernehmen, um Doppelspurigkeiten zu
vermeiden und eine effiziente Umsetzung der Massnahmen zu möglichst tiefen Preisen zu gewährleisten.
CO2-Abgaben
Die 2008 eingeführte CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe wird weitergeführt. Die betreffenden Vorschriften sind im CO2Gesetz und der Verordnung zu finden. Die CO2-Abgabe gilt für Herstellung, Gewinnung und Einfuhr
von Brennstoffen. Der Abgabesatz
beträgt je Tonne ausgestossenes
CO2 36 Franken. Der Bundesrat
kann ihn neuerdings bis auf höchstens 120 Franken erhöhen, falls die
CO2-Emissionen aus Brennstoffen
bis zum Jahr 2014 nicht um 18 Prozent und bis zum Jahr 2017 nicht
um 21 Prozent gegenüber 1990 vermindert wurden. Die Einnahmen
werden grösstenteils an Wirtschaft
und Bevölkerung zurückverteilt.
Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat auch die
CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffe dem Bundesrat weiterhin als
subsidiäres Instrument zur Verfügung stellen. Im Verkehrsbereich
sind die CO2-Emissionen in den
letzten Jahren stetig angestiegen.
Sie liegen heute 14 Prozent über
dem Wert des Jahres 1990. Für
neu immatrikulierte Personenwagen gilt ab 2015 ein Zielwert von
130 g CO2-Ausstoss pro Kilometer
(Stand 2009: 167 g CO2/km).
Autorin/Infos
Regula Heinzelmann, Juristin
www.heinzelmann-texte.ch
www.bafu.admin.ch
Elektrotechnik ET/HK-Gebäudetechnik Extra 7/2011
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Weitere Massnahmen
Das Anfang 2010 eingeführte Gebäudeprogramm wird fortgesetzt.
Die Mittel für das Gebäudeprogramm will der Ständerat von 200
auf maximal 300 Millionen Franken aufstocken. Finanziert wird es
aus Mitteln der CO2-Abgabe auf
Brennstoffe. Zudem sollen die Kantone Gebäudestandards und Sanierungsmassnahmen im Einklang
mit dem Reduktionsziel veranlassen. Die Einrichtung eines Technologiefonds ist geplant. Mit jährlich
25 Millionen Franken sollen Darlehen an Unternehmen verbürgt
werden, die emissionsarme Fahrzeuge und Verfahren entwickeln
und vermarkten. Der Bund fördert
zusätzlich die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben des CO2-Gesetzes betraut sind.
Emissionshandel
Der etablierte Emissionshandel
wird weiterentwickelt. Eine inter-
nationale Grundlage des Emissionshandels ist Art. 6 des Kyoto-Protokolls. Dank des Emissionshandels
sollen Emissionen dort vermieden
werden, wo die Kosten für ihre Vermeidung am tiefsten sind.
Das schweizerische Emissionshandelssystem betrifft vor allem
Firmen, die eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Begrenzung
von energiebedingten CO2-Emissionen eingehen, und sich somit zu
einem Emissionsziel für 2008 bis
2012 verpflichten. Die Firmen werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit. Das ist für die energieintensiven Industrien wie Zement,
Papier und Pappe, Glas und Keramik von zentraler Bedeutung.
Die europäische Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2003/87/EG
zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für
den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Zielsetzung
wurde mit der Richtlinie 2009/
Was ist das?
29/EG verschärft und soll in Zukunft 30 Prozent sein. Die Schweiz
verhandelt mit der EU seit März
über ein Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme.
Ein solches Abkommen soll den Bereich der CO2-Emissionen fest installierter Anlagen, zum Beispiel
Fabriken, sowie den Umgang mit
den CO2-Emissionen des Luftverkehrs erfassen.
Kompensationsprojekte
In der Schweiz umgesetzte CO2Kompensationsprojekte können registriert werden, sofern sie die in
der Vollzugsweisung von BAFU und
Bundesamt für Energie (BFE) definierten Anforderungen erfüllen.
Projekte sind möglich in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare
Energien, Brennstoffwechsel und
Mobilität. Begünstigt werden auch
Projekte, die Methan, F-Gas oder
Stickoxide reduzieren. Kleinprojekte lassen sich bündeln und können
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Extra 7/2011 Elektrotechnik ET/HK-Gebäudetechnik
Die Wahl der Ingenieure
gemeinsam betrachtet werden. Weitere Projektideen kann man bei
BAFU und BFE einreichen.
Die Emissionsreduktionen der registrierten Projekte werden bescheinigt und können für die Kompensation der Emissionen anderer
Projekte genutzt werden, zum Beispiel für Emissionen aus künftigen
Gaskraftwerken. Die Bescheinigungen sind aber nicht mit Kyoto-Zertifikaten konvertibel.
■
Umstrittene CO2-These
Die CO2-Erderwärmungsthese wurde entwickelt vom schwedischen Physiker und Chemiker Svante August Arrhenius
(1859 – 1927). Er stellte Ende des 19. Jahrhunderts die These
auf, dass ein gestiegener Anteil des Kohlendioxids (CO2)
in der Luft den Grund für den Temperaturanstieg gebildet
habe, der das Ende der letzten Eiszeit herbeiführte. Das
nennt man heute Treibhauseffekt. Arrhenius betrachtete
übrigens die Erderwärmung als positiv.
Heute sind sich die Wissenschaftler über die Wirkung
des CO2 in der Atmosphäre keinesweg einig. Die Erderwärmungsthese wird heute offiziell vertreten vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen
(Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), auch
Weltklimarat genannt. Dieser staatlich sanktionierten
Institution stehen zahlreiche Kritiker gegenüber, darunter
bekannte Forscher und Techniker wie zum Beispiel Gerhard Gerlich, Professor am Institut für Mathematische Physik der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu
Braunschweig, Ralf D. Tscheuschner und Heinz Thieme. Im
Internet gibt es darüber viel Informationsmaterial.
Ein Beispiel: Im von Naturwissenschaftlern und Technikern erstellten Report «Rettung vor den Klimarettern –
Gibt es die Gefahr für das Weltklima?», wird die Wirkung
des CO2 kurz ausgedrückt folgendermassen beschrieben:
Im Sonnenlicht befindet sich infrarote Strahlung, das
in der Atmosphäre schon in grosser Höhe und bei eisigen
Temperaturen zu einem grossen Teil von den IR-aktiven Gasen absorbiert wird. Diese Energieanteile werden
so vom Boden ferngehalten und vom «Kühlsystem» wieder
ins All emittiert. Die sogenannten «Treibhausgase»,
vor allem das CO2, wirken wie ein Sonnenschirm. Statt den
Boden zu erwärmen, verhindern sie schon in grosser
Höhe eine stärkere Aufheizung. Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen wären demnach gar nicht
notwendig, Energiesparen hingegen schon.
In den letzten zehn Jahren haben sich Kritiker der
ICPP zusammengeschlossen und eine Organisation
gegründet, das Nongovernmental International Panel on
Climate Change = NIPCC, auch die Internationale
Nichtregierungskommission zum Klimawandel genannt.
Eine geplante eidgenössische Initiative des Vereins
«Initiative gegen den Klima-Schwindel» IKLIS hat die Vorprüfung durch die Bundes-Kanzlei bestanden, ist aber
noch nicht lanciert. Der Initiativtext fordert ein Verbot von
Abgaben und Subventionen für Massnahmen zur Beeinflussung des Klimas.
Die Kampagne «Energie von der Sonne» wird von zahlreichen
Firmen unterstützt.
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