Energie | Automation | Gebäudetechnik CO2-Gesetz und Energiemassnahmen in der Schweiz 2 Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss im Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu vermindern. Diese Ziele für die CO2-Reduktion werden zwischen 2008 und 2012 nicht erreicht. Deswegen plant man eine Änderung des CO2-Gesetzes und weitere Abgaben. K räftiges Wirtschaftswachstum stellt die Erreichung des KyotoZiels in Frage, hiess es in einer Meldung des Bundesamtes für Umweltschutz (BAFU) im November 2010. Das BAFU erstellt jährlich im Herbst eine Emissionsperspektive für die Periode 2008 bis 2012, um abzuschätzen, ob die Ziele vom Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz eingehalten werden. Im CO2-Gesetz ist für die Treibstoffe ein Reduktionsziel von 8 Prozent und für die Brennstoffe ein solches von 15 Prozent gegenüber 1990 festgelegt. Diese Ziele wurden nicht eingehalten. Die Differenz zwischen dem Reduktionsziel und dem tatsächlichen Ausstoss beträgt voraussichtlich rund 21 Prozent. National- und Ständeratsbeschlüsse Im März 2011 lagen die Resultate der National- und Ständeratsdebatte über die Revision des CO2-Gesetzes vor. Die Revision des CO2-Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima», die bis 2020 eine Reduktion der im Inland emittierten Treibhausgase um 30 Prozent im Vergleich zu 1990 verlangt. Im Rahmen eines verbindlichen internationalen Abkommens will der Bundesrat dieses Reduktionsziel auf minus 30 Prozent erhöhen, so wie die EU. Der Bundesrat will Massnahmen im Ausland berücksichtigen bis zu maximal 50 Prozent der vorgesehenen Reduktionsleistung. Der Bundesrat kann das Reduktionsziel im Einklang mit internationalen Verein- (Bild: Siemens Press Pictures) barungen auf minus 40 Prozent erhöhen, wobei dann nur ein Viertel der zusätzlichen Einsparung im Inland zu erbringen ist. Der Ständerat will die Anpassung an den Klimawandel als wichtigen Pfeiler der zukünftigen Klimapolitik im Gesetz verankern. Der Bund soll bei den Anpassungsmassnahmen eine koordinierende Funktion übernehmen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und eine effiziente Umsetzung der Massnahmen zu möglichst tiefen Preisen zu gewährleisten. CO2-Abgaben Die 2008 eingeführte CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe wird weitergeführt. Die betreffenden Vorschriften sind im CO2Gesetz und der Verordnung zu finden. Die CO2-Abgabe gilt für Herstellung, Gewinnung und Einfuhr von Brennstoffen. Der Abgabesatz beträgt je Tonne ausgestossenes CO2 36 Franken. Der Bundesrat kann ihn neuerdings bis auf höchstens 120 Franken erhöhen, falls die CO2-Emissionen aus Brennstoffen bis zum Jahr 2014 nicht um 18 Prozent und bis zum Jahr 2017 nicht um 21 Prozent gegenüber 1990 vermindert wurden. Die Einnahmen werden grösstenteils an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt. Im Unterschied zum Nationalrat will der Ständerat auch die CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffe dem Bundesrat weiterhin als subsidiäres Instrument zur Verfügung stellen. Im Verkehrsbereich sind die CO2-Emissionen in den letzten Jahren stetig angestiegen. Sie liegen heute 14 Prozent über dem Wert des Jahres 1990. Für neu immatrikulierte Personenwagen gilt ab 2015 ein Zielwert von 130 g CO2-Ausstoss pro Kilometer (Stand 2009: 167 g CO2/km). Autorin/Infos Regula Heinzelmann, Juristin www.heinzelmann-texte.ch www.bafu.admin.ch Elektrotechnik ET/HK-Gebäudetechnik Extra 7/2011 15 Energie | Automation | Gebäudetechnik Weitere Massnahmen Das Anfang 2010 eingeführte Gebäudeprogramm wird fortgesetzt. Die Mittel für das Gebäudeprogramm will der Ständerat von 200 auf maximal 300 Millionen Franken aufstocken. Finanziert wird es aus Mitteln der CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Zudem sollen die Kantone Gebäudestandards und Sanierungsmassnahmen im Einklang mit dem Reduktionsziel veranlassen. Die Einrichtung eines Technologiefonds ist geplant. Mit jährlich 25 Millionen Franken sollen Darlehen an Unternehmen verbürgt werden, die emissionsarme Fahrzeuge und Verfahren entwickeln und vermarkten. Der Bund fördert zusätzlich die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben des CO2-Gesetzes betraut sind. Emissionshandel Der etablierte Emissionshandel wird weiterentwickelt. Eine inter- nationale Grundlage des Emissionshandels ist Art. 6 des Kyoto-Protokolls. Dank des Emissionshandels sollen Emissionen dort vermieden werden, wo die Kosten für ihre Vermeidung am tiefsten sind. Das schweizerische Emissionshandelssystem betrifft vor allem Firmen, die eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Begrenzung von energiebedingten CO2-Emissionen eingehen, und sich somit zu einem Emissionsziel für 2008 bis 2012 verpflichten. Die Firmen werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit. Das ist für die energieintensiven Industrien wie Zement, Papier und Pappe, Glas und Keramik von zentraler Bedeutung. Die europäische Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Zielsetzung wurde mit der Richtlinie 2009/ Was ist das? 29/EG verschärft und soll in Zukunft 30 Prozent sein. Die Schweiz verhandelt mit der EU seit März über ein Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme. Ein solches Abkommen soll den Bereich der CO2-Emissionen fest installierter Anlagen, zum Beispiel Fabriken, sowie den Umgang mit den CO2-Emissionen des Luftverkehrs erfassen. Kompensationsprojekte In der Schweiz umgesetzte CO2Kompensationsprojekte können registriert werden, sofern sie die in der Vollzugsweisung von BAFU und Bundesamt für Energie (BFE) definierten Anforderungen erfüllen. Projekte sind möglich in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Brennstoffwechsel und Mobilität. Begünstigt werden auch Projekte, die Methan, F-Gas oder Stickoxide reduzieren. Kleinprojekte lassen sich bündeln und können Das ist was. 100% unserer EC-Ventilatoren übertreffen die geplanten EuP-Grenzwerte von 2015. GreenTech steht für unser nachweisbares Engagement in Sachen Klimaschutz. ebm-papst EC-Ventilatoren mit GreenTech Label unterschreiten nicht nur schon heute die geplante EU-Verordnung für Ventilatoren, sie verfügen dank nachhaltiger Entwicklung und Produktion auch über eine beeindruckende Ökobilanz. Das bestätigen zahlreiche Umweltpreise. Dass dabei nicht nur die Umwelt, sondern auch die Anwender von den enormen Energiesparmöglichkeiten profitieren, ist kein Zufall. Schließlich lautet unsere Überzeugung nicht umsonst: Jedes neue Produkt muss seinen Vorgänger ökonomisch und ökologisch übertreffen. Wie das möglich ist? www.greentech.info ebm-papst AG · Rütisbergstrasse 1 · 8156 Oberhasli Tel.: +41 44 732 20 70 · [email protected] 16 Extra 7/2011 Elektrotechnik ET/HK-Gebäudetechnik Die Wahl der Ingenieure gemeinsam betrachtet werden. Weitere Projektideen kann man bei BAFU und BFE einreichen. Die Emissionsreduktionen der registrierten Projekte werden bescheinigt und können für die Kompensation der Emissionen anderer Projekte genutzt werden, zum Beispiel für Emissionen aus künftigen Gaskraftwerken. Die Bescheinigungen sind aber nicht mit Kyoto-Zertifikaten konvertibel. ■ Umstrittene CO2-These Die CO2-Erderwärmungsthese wurde entwickelt vom schwedischen Physiker und Chemiker Svante August Arrhenius (1859 – 1927). Er stellte Ende des 19. Jahrhunderts die These auf, dass ein gestiegener Anteil des Kohlendioxids (CO2) in der Luft den Grund für den Temperaturanstieg gebildet habe, der das Ende der letzten Eiszeit herbeiführte. Das nennt man heute Treibhauseffekt. Arrhenius betrachtete übrigens die Erderwärmung als positiv. Heute sind sich die Wissenschaftler über die Wirkung des CO2 in der Atmosphäre keinesweg einig. Die Erderwärmungsthese wird heute offiziell vertreten vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), auch Weltklimarat genannt. Dieser staatlich sanktionierten Institution stehen zahlreiche Kritiker gegenüber, darunter bekannte Forscher und Techniker wie zum Beispiel Gerhard Gerlich, Professor am Institut für Mathematische Physik der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, Ralf D. Tscheuschner und Heinz Thieme. Im Internet gibt es darüber viel Informationsmaterial. Ein Beispiel: Im von Naturwissenschaftlern und Technikern erstellten Report «Rettung vor den Klimarettern – Gibt es die Gefahr für das Weltklima?», wird die Wirkung des CO2 kurz ausgedrückt folgendermassen beschrieben: Im Sonnenlicht befindet sich infrarote Strahlung, das in der Atmosphäre schon in grosser Höhe und bei eisigen Temperaturen zu einem grossen Teil von den IR-aktiven Gasen absorbiert wird. Diese Energieanteile werden so vom Boden ferngehalten und vom «Kühlsystem» wieder ins All emittiert. Die sogenannten «Treibhausgase», vor allem das CO2, wirken wie ein Sonnenschirm. Statt den Boden zu erwärmen, verhindern sie schon in grosser Höhe eine stärkere Aufheizung. Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen wären demnach gar nicht notwendig, Energiesparen hingegen schon. In den letzten zehn Jahren haben sich Kritiker der ICPP zusammengeschlossen und eine Organisation gegründet, das Nongovernmental International Panel on Climate Change = NIPCC, auch die Internationale Nichtregierungskommission zum Klimawandel genannt. Eine geplante eidgenössische Initiative des Vereins «Initiative gegen den Klima-Schwindel» IKLIS hat die Vorprüfung durch die Bundes-Kanzlei bestanden, ist aber noch nicht lanciert. Der Initiativtext fordert ein Verbot von Abgaben und Subventionen für Massnahmen zur Beeinflussung des Klimas. Die Kampagne «Energie von der Sonne» wird von zahlreichen Firmen unterstützt. HOLINGER SOLAR AG Solexis SA brighthouse ag GROUPE SOLVATEC SA WINDHAGER ZENTRALHEIZUNG Schweiz AG Jenni Energietechnik AG Jansen AG Basler & Hofmann AG SONNENKRAFT Schweiz AG Agena énergies SunTechnics Fabrisolar AG Die Schweizer Bauherrschaft vertraut den anerkannten Solarprofis ® von Swissolar. 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