Stadt Rodgau Stadtteil Weiskirchen

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Stadt Rodgau
Stadtteil Weiskirchen
Bebauungsplan W 23
"Park and Ride-Parkplatz Bahnhofstraße"
BEGRÜNDUNG
Übersicht zur Lage des Plangebiets
Bearbeitung
Büro Dr. Thomas / Bad Vilbel
06101 582106 – info @buerothomas.com – www buerothomas.com
mit
Büro Ditter (Landschafts- und Gewässerökologie) / Erlensee
06183 73551 – www.lplan.de
Planungsstand: Januar 2011
Finanzamt Friedberg – St.Nr. 01687460213
Dr. Klaus Thomas: Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), Wiesbaden, www akh.de, Architektenliste Nr. 8823,
Fachrichtungen: Stadtplaner + Architekt + Mitglied der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), Berlin
Stand: Januar 2011
Büro Dr. THOMAS
INHALTSVERZEICHNIS
1 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG................................................................... 3
2 LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETS .............................................................. 3
3 PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION .................................................................. 3
3.1 Regional- und Flächennutzungsplanung................................................................................ 3
3.2 Bebauungspläne .................................................................................................................... 5
3.3 Schutzgebiete ........................................................................................................................ 5
4 UMWELTBERICHT .................................................................................................. 6
4.1 Einleitung ............................................................................................................................... 6
4.2 Untersuchungsraum............................................................................................................... 6
4.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung............................ 7
4.4 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...................... 9
4.5 Wirkfaktoren......................................................................................................................... 13
4.6 Zusätzliche Angaben............................................................................................................ 13
4.7 Erklärung zum Umweltbericht .............................................................................................. 13
5 ERSCHLIEßUNG.................................................................................................... 14
6 INHALTE DER PLANUNG ..................................................................................... 15
6.1 Verkehrsflächen ................................................................................................................... 15
6.2 Grünflächen / Anpflanzungen............................................................................................... 16
7 GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH ........................... 16
7.1 Bilanzierung ......................................................................................................................... 16
7.2 Ausgleichsmaßnahme – Geltungsbereich 2......................................................................... 17
8 WEITERE RAHMENBEDINGUNGEN.................................................................... 18
8.1 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................ 18
9 FLÄCHENBILANZ / PLANUNGSSTATISTIK........................................................ 18
10 QUELLEN ............................................................................................................... 18
11 ANLAGEN .............................................................................................................. 18
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Stand: Januar 2011
1
Büro Dr. THOMAS
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat in ihrer Sitzung am 17.06.2008
gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Weiskirchen Nr. 23 „Park and
Ride-Parkplatz Bahnhofstraße“ östlich des Bahnhofs von Weiskirchen beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines
öffentlichen Parkplatzes als P&R-Anlage im Bereich Bahnhofstraße / Friedrich-HenkelStraße in Rodgau-Weiskirchen zu schaffen, um so die Parkplatzsituation für die S-BahnNutzer zu verbessern.
2
Lage und Größe des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand zwischen der bebauten Ortslage mit den daran
anschließenden Gärten und den an der Bahnlinie befindlichen Mischnutzungen.
Das Gebiet ist ca. 1.860 qm groß und derzeit in 16 Kleinparzellen untergliedert.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1188,
1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194/1, 1194/2, 1195 und 1196 in der Flur 6 der Gemarkung
Weiskirchen und wird im Norden von der Bahnhofstraße und im Westen von der FriedrichHenkel-Straße begrenzt. Im Osten befindet sich ein Weg, der die daran anschließenden
Grabegärten erschließt. Südlich grenzt der Geltungsbereich an den Firmenparkplatz eines
Gewerbebetriebs.
Für den Ausgleich des bilanzierten Kompensationsdefizits ist ein 2. Geltungsbereich
erforderlich, der einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 119 in der Gemarkung Hainhausen,
Flur 3 umfasst. Die Fläche ist ca. 600 qm groß und in eine Renaturierungsmaßnahme an der
Rodau integriert.
3
Planungsrechtliche Situation
3.1
Regional- und Flächennutzungsplanung
Regionalplanung
Im Regionalplan 2000 ist das Plangebiet als regionaler Grünzug oder als Siedlungsbereich
ausgewiesen. Eine genaue Zuordnung ist auf Grund des Maßstabes 1:100.000 nicht
möglich.
Da die betroffene Fläche im Rahmen eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
(9. Änderung) 1999 von Grünfläche in Gemischte Baufläche geändert wurde und das
Regierungspräsidium Darmstadt in diesem Zusammenhang keine regionalplanerischen
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Bedenken geltend gemacht hat, ist davon auszugehen, dass die Planung als an die Ziele der
Raumordnung angepasst gelten kann.
Die über einen 2. Geltungsbereich gesicherte Ausgleichsfläche an der Rodau ist im
Regionalplan als regionaler Grünzug, überlagert mit der Signatur Bereich für die
Grundwassersicherung, ausgewiesen.
Flächennutzungsplanung
Im
rechtswirksamen
Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Auch
die Darstellungen des Regionalen
Flächennutzungsplans (Entwurf 2007)
entsprechen dieser Zielsetzung.
Obwohl für den Bereich im Flächennutzungsplan keine Kennzeichnung
als P&R-Platz dargestellt ist, steht die
Planung der vorbereitenden Bauleitplanung nicht entgegen. Daher muss
keine parallele Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Bereits in dem Erläuterungsbericht zur 9. Flächennutzungsplanänderung 1999 wurde die Anlage eines
Park & Ride-Platzes als Planungsziel
für die betroffene Fläche genannt.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan des Planungsverbandes
Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung wurde auch der Wegfall der durch die
Planung betroffenen Grabegärten thematisiert. Der Erläuterungsbericht sagt dazu: „Die mit
der FNP-Änderung einhergehende Verringerung der im FNP ausgewiesenen Grünfläche
wohnungsferne Gärten im Stadtteil Weiskirchen wird an anderer Stelle kompensiert.“ Im
Hinblick darauf wurde auf das durch die Stadt Rodgau erstellte Kleingartenentwicklungskonzept verwiesen.
Im Landschaftsplan (auf Flächennutzungsplanebene) ist das Plangebiet als Siedlungsfläche
dargestellt.
Für die über einen 2. Geltungsbereich festgesetzte Ausgleichsfläche findet sich im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Darstellung als Acker / Wiese / Weide / Ödland.
Nach Süden ist eine Parkanlage dargestellt. Auch die Darstellungen des Regionalen
Flächennutzungsplans (Entwurf 2009) entsprechen dieser Zielsetzung (Vorranggebiet
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regionaler Grünzug, Fläche für die Landbewirtschaftung, Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen). Damit steht die Ausgleichsplanung der vorbereitenden Bauleitplanung
nicht entgegen.
3.2
Bebauungspläne
Das Plangebiet grenzt an die sich im Verfahren befindlichen Bebauungspläne W 20 „Südlich
des Aigesweges, beiderseits der Bahnhofsstraße“ und W 21 „Baugebiet Im Hain“
Die Fläche des 2. Geltungsbereichs grenzt im Süden an den Bebauungsplan H 3 „Südlich
der Ortslage und östlich der Bahnlinie“ und nördlich der August-Neuhäusel-Straße befindet
sich der Bebauungsplan H 1 „Westlich der ehemaligen B 45“.
3.3
Schutzgebiete
Naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Das
Plangebiet grenzt im Osten an das Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach. Die
frühere Abgrenzung des LSG „Altkreis Offenbach“ wurde zu Gunsten der Gemischten
Bauflächen zurück genommen, da es sich um einen Bereich handelt, dessen ehemalige
natürliche Eigenart (Bachaue) aufgrund der Aufschüttung nicht mehr vorhanden ist.
Auszug aus dem Bürger-GIS des Kreises Offenbach
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Der Geltungsbereich 2 liegt mit seiner Ausgleichsfläche im Landschaftsschutzgebiet.
4
Umweltbericht
4.1
Einleitung
Ausgangslage, Inhalt und Ziele des Bauleitplans
Plangebiet – Geltungsbereich 1
Das Plangebiet umfasst mit dem Geltungsbereich 1 die Flurstücke 1182, 1183, 1184, 1185,
1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194/1, 1194/2, 1195 und 1196 in der Flur
6 der Gemarkung Weiskirchen und wird im Norden von der Bahnhofstraße und im Westen
von der Friedrich-Henkel-Straße begrenzt.
Ausgleichsfläche - Geltungsbereich 2
Der
für
das
Kompensationsdefizit
erforderliche
2.
Geltungsbereich
für
Ausgleichsmaßnahmen liegt in der Gemarkung Hainhausen, Flur 3 im Bereich der Rodau
und grenzt einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 119 ab.
Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen
Die derzeit bei der Stadt Rodgau verfügbaren und für den Umweltbericht relevanten
Unterlagen sind insbesondere
• die übergreifenden Planungen (Regionalplan, Flächennutzungsplan)
• der Landschaftsplan
• Bürger-GIS des Kreises Offenbach
4.2
Untersuchungsraum
Der in den Umweltbericht einzubeziehende Untersuchungsraum konzentriert sich auf den
Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dies ist mit der Lage des Plangebiets am Rand des
baulich genutzten Bereichs zu begründen. Allerdings werden die Wechselwirkungen
zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld berücksichtigt und bewertet. Insbesondere die
Auswirkungen auf die angrenzenden Gärten und das Landschaftsschutzgebiet sind hierbei
zu beurteilen.
Die Fläche des Geltungsbereichs 2 stellt aufgrund ihrer Festsetzung als Fläche zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft keinen Eingriff dar. Daher
kann sich der Untersuchungsraum sowie die Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen auf den Geltungsbereich 1 konzentrieren. Zu für den Umweltbericht
relevanten Inhalten wird auf den Geltungsbereich 2 in den entsprechenden Passagen
gesondert eingegangen.
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4.3
Büro Dr. THOMAS
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung
Im Rahmen der Bestandsaufnahme fand eine umfassende Kartierung der vorhandenen
Vegetationseinheiten statt, um eine fundierte Basis für die weitere Bearbeitung zu erlangen
und eine gesicherte Bewertung und Prognose der zu erwartenden Umweltauswirkungen
durch die Planung zu ermöglichen.
Das Gebiet charakterisiert sich z.Z. als Teilfläche eines größeren zusammenhängenden
Areals, welches als Grabeland angesprochen werden kann. Die einzelnen Parzellen sind
nicht umzäunt und werden überwiegend als Nutzgarten bearbeitet.
Ziel der grünordnerischen Maßnahmen ist es, zu einer Begrünung mit einem hohen Anteil an
standortgerechten Gehölzen zu kommen. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung des
Plangebiets zum Landschaftsschutzgebiet im Osten.
Der Bereich der Ausgleichsmaßnahme (Geltungsbereich 2) befindet sich im Umfeld der
Renaturierungsmaßnahmen an der Rodau und wird derzeit intensiv als Grünland genutzt.
Naturräumliche Grundlagen
Großräumig liegt der Untersuchungsraum zwischen Hanau im Osten und Offenbach im
Westen im Rodgau. Nach Schwenzer (1967) stellt der Rodgau (232.22) eine Untereinheit
der Untermainebene dar. Als Rodgau wird die vorwiegend mit Kiefernwäldern bestandene,
von der Rodau von Süden nach Norden durchflossene Mainterrassenebene bezeichnet. Der
direkte Planungsraum liegt in einer weiteren Untergliederung in der Einheit Rodauniederung
(232.221).
Der Naturraum befindet sich zwischen 120 und 140 m üNN. Das Plangebiet selbst liegt auf
einer Höhe von ca. 118 m üNN und ist eben ausgebildet.
Schutzgut Boden
Die Bodenbildung fand im großräumigen Untersuchungsraum hauptsächlich in den
Decksedimenten aus Flugsand und Lößlehm statt. Der darunter liegende Terrassenkies der
Mainterrasse steht bei einer Tiefe von rd. 0,5 m an. Der vorherrschende Bodentyp ist die
Braunerde. In der Rodauaue finden sich Auegleye sowie Niedermoorgleye nördlich des
Plangebiets. Das direkte Plangebiet wurde, wie auch das übrige Stadtgebiet von
Weiskirchen bzw. der anderen Stadtteile von Rodgau, in den bodenkundlichen Erhebungen
nicht erfasst. Die Braunerden besitzen ein überwiegend mittleres Wasserspeichervermögen
mit einer guten Durchwurzelbarkeit. Die Braunerden eignen sich sowohl für ackerbauliche
Nutzung und als Grünlandstandorte. In der Aue beschränkt sich die Nutzung aufgrund des
höheren Grundwasserstandes auf die Grünlandnutzung.
Im direkten Untersuchungsraum wurden die natürlichen Bodentypen durch die umliegenden
Bautätigkeiten nachhaltig verändert.
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Schutzgut Klima
Das Gebiet befindet sich in einer für Hessen sehr warmen und trockenen Region und weist
subkontinental geprägtes Klima auf (Deutscher Wetterdienst 1981). Die jahreszeitliche
Schwankung der mittleren Lufttemperatur ist mit 19° C relativ groß. Die mittlere jährliche
Niederschlagsmenge liegt zwischen 600 und 700 mm.
Schutzgut Wasser
Im direkten Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Die Rodau fließt in rd.
100 m Entfernung zum Plangebiet in nördlicher Richtung.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet.
Schutzgut Landschaftsbild
Der Planungsraum befindet sich in rd. 200 m Entfernung zum Bahnhof - zwischen dem
Stadtteilkern von Weiskirchen und einem kleineren Siedlungsbereich am Bahnhof. Das Areal
ist Teil eines größeren zusammenhängenden Gebietes, welches überwiegend als Grabeland
genutzt wird und sich in östlicher Richtung bis zur Rodau erstreckt. In südöstlicher und
nördlicher Richtung schließen sich Grünflächen in der Aue der Rodau an. In südlicher
Richtung grenzt der Firmenparkplatz der Fa. Henkel an. Auf der gegenüberliegenden Seite
der Rodau reichen die Siedlungsflächen von Weiskirchen teilweise direkt an das
Fließgewässer heran. Aufgrund der genannten Faktoren vermittelt das Plangebiet in der
Nord-Süd-Achse durch den dort vorhandenen Grünzug der Rodauaue einen offenen
weitläufigen Ortsrandcharakter, während die Ost-West-Achse durch die Bahnlinie auf der
einen Seite und die Ortslage von Weiskirchen auf der anderen Seite in Bezug auf das
Landschaftsbild einen begrenzten und kleinräumigen Charakter zeigt.
Schutzgut Pflanzen - Biotop- und Nutzungstypen
Eine erste Kartierung erfolgte außerhalb der Vegetationsperiode. Im Rahmen dieser
Geländeaufnahme wurden strukturelle Faktoren und einzelne Arten erfasst, die in der
Winterruhe eindeutig zu bestimmen waren.
Das Gebiet kann als Grabeland angesprochen werden. Die einzelnen Parzellen sind nicht
umzäunt und werden überwiegend als Nutzgarten bearbeitet.
Die betroffenen Flurstücke unterliegen bei differenzierter Betrachtung unterschiedlichen
Nutzungen. Im Geltungsbereich des B-Planes finden sich Flächen mit Grünlandnutzung
sowie Nutzgartenflächen, andere Flurstücke sind seit längerer Zeit brach gefallen. Zudem
wurden einzelne Areale mit Beerensträuchern bepflanzt.
Im südlichen Teil des Geltungsbereiches quert ein unbefestigter Wiesenweg das Gelände.
Der östliche Rand des Geltungsbereiches wird durch den nordsüdlichen Verlauf eines
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unbefestigten Wiesenweges zu den anschließenden Flächen, welche ebenfalls als
Grabeland bzw. Nutzgarten vorliegen, abgegrenzt. Die südliche Begrenzung des
Geltungsbereiches stellt eine alte rd. 2 m breite Liguster-Hecke dar, die sich in südlicher
Richtung fortsetzt und eine geschotterte Parkfläche einrahmt.
Entlang der nördlich des Geltungsbereiches verlaufenden Bahnhofstraße stocken Linden mit
einem Stammdurchmesser von 30-35 cm und einer Traufe von ca. 6 m Breite.
Die im einzelnen vorkommenden Nutzungen haben auf die Bilanzierung keine
Auswirkungen, da die gesamte Fläche in ihrem Zusammenhang als Grabeland
zusammengefasst werden kann. Der gesamte Bereich wird dem Biotoptyp 11.211
Grabeland zugeordnet und geht mit 14 Punkten in die Bilanzierung ein.
Die Fläche im Geltungsbereich 2 ist dem Biotoptyp 06.320 intensiv genutzte Frischwiese
zuzuordnen und wird im Rahmen einer Sammelausgleichsmaßnahme mit 27 Punkten
bilanziert.
Schutzgut Tiere
Naturgemäß sind im Planungsraum aufgrund der bestehenden Strukturen aus der
Artengruppe der Vögel ubiquäre Vertreter aus der Gruppe der kleinen Singvögel zu
erwarten, die das Areal als Nahrungsraum nutzen. Die in den Nutzflächen stockenden
Beerensträucher bieten keine ausreichenden Nistmöglichkeiten.
Weitergehende Daten über vorkommende Arten im direkten Plangebiet liegen nicht vor.
4.4
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgüter Boden und Klima
Die Planung ermöglicht eine Verdichtung und teilweise Versiegelung von Freiflächen durch
Fahrbahn und Parkplätze. Grundsätzlich ergeben sich somit für den Naturhaushalt
hinsichtlich seiner mit dem Boden verbundenen Leistungen und Funktionen
Verschlechterungen. Für die Anlage des Park and Ride-Parkplatzes kommt es zur
Vollversiegelung von insgesamt rd. 350 m² sowie zur Teilversiegelung (Ökopflaster) von rd.
970 m² bislang unversiegelter Flächen, so dass die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig
verloren gehen.
Kleinräumig kommt es durch die Abgase des Straßenverkehrs zu einer marginalen
Verschlechterung der Luftqualität. Jede Baumaßnahme hat auf das Klima schon wegen der
neu entstehenden versiegelten Flächen, die sich stärker erwärmen, einen gewissen Einfluss.
Da jedoch derzeit bereits viele PKW im Bahnhofsumfeld außerhalb ausgewiesener
Parkplätze abgestellt werden, kann von einer gravierenden Veränderung des Klimas aber
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keine Rede sein. Es ist davon auszugehen und auch Ziel des Bebauungsplanes, dass eine
räumliche Verlagerung des ruhenden Verkehrs von der Straße auf den P&R-Platz stattfindet.
Die Auswirkungen der Baumaßnahme auf diese Schutzgüter sind daher zu vernachlässigen.
Schutzgut Wasser
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden durch die Reduzierung der
versiegelten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß (Fahrbahn) minimiert. Die
Befestigung der Parkplätze mit wasserdurchlässigen Materialien ermöglicht in dem größten
Teil des Plangebiets die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Durch die
ergänzenden Grünflächen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut weiter minimiert.
Schutzgut Landschaftsbild
Der Eingriff in das Landschaftsbild ist letztlich ebenfalls gering, zumal der neue Parkplatz
unmittelbar nördlich an einen bereits vorhandenen Parkplatz (Firmenparkplatz Fa. Henkel)
angrenzt.
Eine Kompensation ist von der neu anzulegenden Hecke am Ostrand des Plangebiets und
den Baumpflanzungen im Parkplatzbereich zu erwarten.
Schutzgüter Flora und Fauna
Die Auswirkungen der Maßnahme auf diese Schutzgüter sind nicht erheblich. Die für den
Parkplatzbau zu befestigenden Flächen sind im Rahmen der Biotopwertbilanzierung den
Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüberzustellen. Für die zukünftige
Parkplatzzufahrt entfällt ein Baum an der Bahnhofstraße, dessen Verlust ebenfalls in die
Bilanzierung eingeht. Ein Ausgleich der Eingriffe erfolgt teilweise durch die
landschaftsplanerischen Festsetzungen im Plangebiet: Hecke am östlichen Rand,
Baumpflanzungen, sonstige Grünmaßnahmen.
Eine Beeinträchtigung von wild lebenden Tieren und Pflanzen der besonders geschützten
Arten kann innerhalb des Planungsraumes ausgeschlossen werden. Im Rahmen der
Bestandsaufnahme konnten keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Arten gewonnen
werden. Ein Gutachten gemäß § 42 BNatSchG ist demnach nicht erforderlich.
Schutzgut Mensch
Das Schutzgut Mensch ist durch das Umfeld des Plangebiets durch die Bahnanlagen und
die gewerblichen Nutzungen bereits vorbelastet. Von erheblichen negativen Auswirkungen
ist daher nicht auszugehen. Eher ist die Planung ein Erfordernis zur städtebaulichen
Ordnung, das sich aus der Parksituation im Umfeld des Bahnhofs ergibt. Insgesamt ist die
Planung durch die Förderung des ÖPNV positiv zu bewerten.
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Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
Das Vorhandensein von Bodendenkmälern ist nicht bekannt. Der Umgang
entsprechenden Funden ist durch einen Hinweis auf der Planzeichnung klargestellt.
mit
Schutzgüter im Geltungsbereich 2
Die Festsetzungen im Geltungsbereich 2 führen insgesamt zu einer Aufwertung der
Schutzgüter Boden, Klima, Wasser, Flora und Fauna in diesem Bereich. Durch die
festgesetzte Ausgleichsmaßnahme erfährt die Teilfläche im Zuge der Extensivierung eine
Aufwertung von intensiv genutztem Grünlandbereich zu extensiv genutzter Frischwiese
(06.310). Der Biotopwert der Nutzungstypen nach Wertliste der Kompensationsverordnung
erhöht sich somit von 27 auf 44 Wertpunkte.
FFH- / Vogelschutzgebiete
Die Planung tangiert keine FFH- oder Vogelschutzgebiete.
Emissionen
Der Bebauungsplan ergänzt im Planumfeld bereits vorhandene Nutzungen. Im Süden gibt es
eine größere Stellplatzfläche, die privat genutzt wird. Im Bahnhofsumfeld existieren bereits
öffentliche Parkplätze, die als park and ride-Anlagen genutzt werden.
Von negativen Auswirkungen auf die Umgebung ist daher nicht auszugehen.
Altlasten
Das Vorhandensein von Altlasten ist nicht bekannt. Der Umgang mit entsprechenden
Funden ist durch einen Hinweis auf der Planzeichnung klargestellt.
Wechselwirkungen
Die Umweltprüfung ist nicht auf die Betrachtung nachteiliger Umweltauswirkungen
beschränkt, sondern bezieht auch positive Auswirkungen ein. Schließlich zeigt die
Einbeziehung der umweltbezogenen Auswirkungen auch auf den Menschen, die
Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, dass sich die Umweltprüfung nicht auf rein
naturschutzrechtliche Aspekte beschränkt, sondern in einem umfassenden Ansatz eine
Gesamtbetrachtung der Umweltbezüge der Planung ermöglicht.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Verbesserung einer gegebenen
Situation, dies gilt insbesondere auch für die Flächen im Geltungsbereich 2. Hinzu kommt,
dass der Bereich in verkehrlicher Hinsicht bereits erschlossen ist und keine weiteren
Straßenbaumaßnahmen erforderlich werden.
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Prognose
Die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung würde dem
derzeitigen Bestand entsprechen.
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Im Rahmen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen werden Maßnahmen zur
Eingriffsminimierung und zum Ausgleich festgesetzt.
M1 Versiegelung
Die zu asphaltierenden Flächen im Bereich der Zuwegung sind auf das Mindestmaß zu
beschränken und mit örtlicher Versickerung auszuführen. Die Parkflächen werden mit
versickerungsfähigem Ökopflaster befestigt.
M2 Pflanzung von Bäumen
Zur städtebaulichen Einbindung und Gestaltung des Parkplatzes sieht die Planung die
Pflanzung standortgerechter Bäume mit einer Pflanzqualität von 16 – 18 cm Stammumfang
vor.
M3 Pflanzung einer Heckenstruktur
Zur Gestaltung sowie zur Abgrenzung der Parkfläche zu den angrenzenden
Nutzgartenflächen ist die Pflanzung einer Heckenstruktur vorgesehen. Bei den
vorgeschlagenen Arten handelt es sich um heimische Laubgehölze.
Ausgleichsmaßnahme im Geltungsbereich 2
Im Geltungsbereich 2 ist eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, die eine Extensivierung erfahren soll. Die Fläche
ist über eine Zuordnungsfestsetzung als Ausgleichsmaßnahme dem Geltungsbereich 1
zugeordnet.
Varianten
Die Prüfung von Varianten war durch den erforderlichen räumlichen Bezug zum
Bahnhofsumfeld nur auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogen. Die Planung
wurde bezüglich möglicher Eingriffsminimierungen geprüft und variiert. Die Ergebnisse sind
in die Planung eingeflossen
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4.5
Büro Dr. THOMAS
Wirkfaktoren
Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren
Die bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren sind aufgrund der Größe der Maßnahme zu
vernachlässigen.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkungen entstehen durch die Nutzung als park and ride-Anlage mit dem
sich daraus ergebenden Verkehr, der sich überwiegend auf die Zeiten des Berufsverkehrs
konzentrieren wird. Insofern wird eine im Umfeld ohnehin vorherrschende Nutzung verfestigt.
4.6
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren
Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind auf Grundlage allgemein anerkannter Prüfverfahren
erarbeitet worden. Hierzu zählen in erster Linie die Inhalte, die sich auf vorliegende
Informationen einschlägiger Fachgesetzte und Fachplanungen beziehen, wie Regionalplan,
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan. Details der Erfassungsmethoden sind dort
beschrieben.
Ergänzend sind die Ergebnisse von Bestandskartierungen und Stellungnahmen von
Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsträgern aufgenommen
worden. Die Hinweise sind schriftlich und per E-Mail vorgebracht worden.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Zu überwachen sind nur die erheblichen (negative und positive) Umweltauswirkungen,
soweit sie aufgrund der Durchführung des Bauleitplans eintreten. Das Monitoring kann nach
Schutzgütern differenziert werden, um die Zuständigkeiten von Behörden für bestimmte
fachgesetzliche Überwachungsaufgaben zu erleichtern.
Die Stadt ergreift erst dann spezifische Maßnahmen zur Überwachung von
Umweltauswirkungen, wenn die verfügbaren Erkenntnisquellen der Behörden und
Fachdienststellen hierzu Anlass geben. Anzumerken ist hierzu, dass der geplante Parkplatz
ohnehin eine städtische Fläche betrifft und damit der städtischen Kontrolle unterliegt. Falls
erforderlich, werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen.
4.7
Erklärung zum Umweltbericht
Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben sich aufgrund der umweltbezogenen
Abstimmung nicht ergeben. Die Abstimmung hat jedoch zu einer Präzisierung bestimmter
Planungsgesichtspunkte geführt.
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Büro Dr. THOMAS
Erschließung
Kfz-Verkehr
Der Bereich ist über die Bahnhofstraße an das vorhandene Straßen- und Wegenetz
angeschlossen. Hier befindet sich auch die geplante Zufahrt zu dem P&R-Parkplatz.
Ergänzend verbindet der nach Norden abgehende Häuser Weg das Plangebiet über den
Alten Triebweg mit der parallel zur Autobahn verlaufenden Udenhoutstraße im Norden. Die
Friedrich-Henkel-Straße
dient
der
Anbindung
der
Firma
Henkel,
weitere
Erschließungsfunktionen kommen ihr nicht zu.
Der Kfz-Verkehr im Gebiet wird insbesondere durch den Park- und Suchverkehr der S-BahnNutzer bestimmt. Eine Befragung von S-Bahn-Nutzern im Herbst 2008 hat ergeben, dass
etwa 50% der Nutzer der P&R-Anlage in Weiskirchen bzw. der Parkenden in der
Bahnhofsstraße aus dem Bereich Seligenstadt kommen. Des Weiteren hat die Befragung
ergeben, dass lediglich vier Nutzer die P&R-Anlage nicht regelmäßig nutzen. Es ist also von
einem dauerhaften Bedarf an zusätzlichen P&R-Parkplätzen auszugehen. Am Bahnhof
befinden sich 65 P&R-Parkplätze, davon zwei Behindertenparkplätze. Seit Dezember 2008
gibt es mit der Erweiterung des P&R-Platzes durch die Stadt Rodgau zusätzlich 27
Parkplätze.
Straßenverbindungen
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ÖPNV
Mit Einrichtung der S-Bahnlinie ist aus der früheren Rodgau-Bahn die S-Bahnlinie 1
geworden. Die Bahn fährt in Rodgau von insgesamt sechs S-Bahn-Haltepunkten über
Offenbach und Frankfurt bis nach Wiesbaden, bzw. in Richtung Süden bis nach OberRoden.
Mit dem Start der S-Bahn und dem daran orientierten neuen Stadtbuskonzept wurde der
abseits gelegene Bahnhof durch eine Buslinie vor allem mit Weiskirchen, aber auch mit den
Stadtteilen Hainhausen und Jügesheim und somit mit dem gesamten Liniennetz von Rodgau
verbunden.
Radfahrer / Fußgänger
Am Bahnhof befinden sich 90 Bike&Ride-Plätze, davon 12 abschließbare Einstellboxen.
Am Bahnhof steht eine behindertengerechte WC-Anlage.
6
Inhalte der Planung
6.1
Verkehrsflächen
Der Großteil der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen ist als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung - öffentlicher Park and Ride-Parkplatz festgesetzt. Hiermit wird dem
Bedarf an Parkplätzen im Bahnhofsumfeld Rechnung getragen. Ergänzend zu der großen
zusammenhängenden Parkplatzfläche mit ca. 56 geplanten Parkplätzen werden an der
Friedrich-Henkel-Straße weitere sieben Parkplätze angeboten, so dass durch die
Bauleitplanung insgesamt 63 neue Parkmöglichkeiten für PKW entstehen können.
Um den Flächenverbrauch und damit die versiegelte Fläche so gering wie möglich zu halten,
ist an eine Schrägaufstellung der PKW mit einer in nur eine Richtung befahrbaren Fahrbahn
gedacht. Durch diese Anordnung kann die versiegelte Fahrbahn auf 2,90 m Breite
beschränkt werden. Der Konzeptplan ist als Anlage beigefügt; die genaue Ausgestaltung des
Parkplatzes bleibt jedoch der Ausführungsplanung vorbehalten.
Um den Eingriff in die Schutzgüter Boden und Wasser so gering wie möglich zu halten, ist
darüber hinaus textlich festgesetzt, dass die Flächen der Parkplätze gas- und
wasserdurchlässig zu befestigen sind.
Da der Bereich an zwei Seiten bereits von bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen - der
Bahnhofstraße im Norden und der Friedrich-Henkel-Straße im Westen - umgeben ist,
werden keine weiteren Erschließungsflächen erforderlich.
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6.2
Grünflächen / Anpflanzungen
Um mit der Parkplatzplanung auch den Belangen der Landschaftsplanung gerecht zu
werden und eine Eingrünung der befestigten Flächen zu sichern, sind Bereiche zur
Begrünung und Anpflanzung festgesetzt.
Öffentliche Grünfläche
Die nicht für die Parkplätze benötigten Flächen am Nordwestrand und entlang der südlichen
Gebietsgrenze sind als Grünfläche anzulegen und zu pflegen.
Hecke / Randeingrünung
Am östlichen Gebietsrand ist analog zu den im Süden bereits vorhandenen Anpflanzungen
ein Streifen von 3,20 m Breite als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzt. Hier soll eine mehrreihige Hecke als Sichtschutz zu
den angrenzenden Gärten und Abgrenzung zum Landschaftsschutzgebiet angepflanzt
werden.
Baumpflanzungen
Im Rahmen der Parkplatzaufteilung wurde auch berücksichtigt, dass zwischen den Parkplätzen eine Mindestpflanzung von Bäumen möglich ist. Die Anzahl der erforderlichen
Baumpflanzungen orientiert sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Rodgau. Je sechs
Parkplätze ist ein standortgerechter Baum mit einer Pflanzqualität von 16 – 18 cm
Stammumfang zu pflanzen, dies wird textlich festgesetzt.
7
Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
7.1
Bilanzierung
Die Nutzungstypen entsprechen der Wertliste nach Anlage 3 der Kompensationsverordnung
(KV).
Bestand
Die Bilanzierung des derzeitigen Bestandes ergibt folgendes Bild:
Typ Nr.
Biotop- und Nutzungstyp
Fläche qm
Wert
Biotopwert
28
31
868
14
25956
04.110
Traufe Einzelbaum (für Zufahrt)
11.211
Grabeland
1854
Gesamt
1854
B-Plan W 23 - Begründung
26824
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Büro Dr. THOMAS
Stand: Januar 2011
Planung
Für die Planung lässt sich folgende Bilanzierung erstellen:
Typ Nr.
Biotop- und Nutzungstyp
Fläche qm
Wert
Biotopwert
02.600
Strauchpflanzung
185
20
3700
04.110
Neupflanzung Bäume
33
31
1023
abzgl. Fläche Bäume
-33
0
0
10.530
Asphalt mit Versickerung
349
6
2094
10.530
Ökopflaster
965
6
5790
11.221
Gepflegte Grünanlage
355
14
4970
Gesamt
1854
17577
Beim Ausgangswert von rd. 26824 Punkten ist der Eingriff im Plangebiet damit nur teilweise
ausgleichbar. Es bleibt eine rechnerische Restdifferenz von 9247 Punkten.
Die unvermeidbaren negativen Auswirkungen können nur partiell im Plangebiet
ausgeglichen werden. Der aufgrund der Eingriffs- und Ausgleichsberechnung verbleibende
Anteil an Kompensationsbedarf, der nicht im Gebiet nachgewiesen werden kann, wird durch
eine externe Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen.
7.2
Ausgleichsmaßnahme – Geltungsbereich 2
Zum Ausgleich des Kompensationsdefizits wird über einen 2. Geltungsbereich eine
Ausgleichsfläche gesichert. Für die Kompensation der durch den Bebauungsplan
vorbereiteten Eingriffe wird ein Teil des Flurstücks Nr. 119 in der Gemarkung Hainhausen,
Flur 3 in diesen 2. Geltungsbereich aufgenommen. Die Fläche ist ca. 600 qm groß und in
eine Renaturierungsmaßnahme an der Rodau integriert.
Im Rahmen dieser Sammelausgleichsmaßnahme soll die Rodau durch Wiederherstellung
von Mäandern sowie von Flutmulden renaturiert werden. Die benachbarten derzeit intensiv
genutzten Wiesenbereiche sollen eine Extensivierung erfahren.
Die für den Ausgleich des Restdefizits benötigte Teilfläche ist als Extensivwiese festgesetzt
und soll zu einer arten- und strukturreichen Extensivwiese entwickelt werden. Die Pflege hat
durch ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr im Zeitraum zwischen 15. Juni und 15. September
zu erfolgen; das Mahdgut ist von der Fläche abzuräumen. Alternativ ist eine
Extensivbeweidung der Fläche im genannten Zeitraum zulässig. Die Verwendung von
Düngemitteln und der Einsatz von Pestiziden sind unzulässig.
Durch diese Maßnahmen erfährt die Teilfläche eine Aufwertung um 9.180 Punkte, die dem
im Geltungsbereich 1 errechneten Defizit entspricht.
B-Plan W 23 - Begründung
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Stand: Januar 2011
Büro Dr. THOMAS
Die Maßnahme ist auf der Planzeichnung abgegrenzt und wird durch eine textliche
Festsetzung den Eingriffen im Geltungsbereich 1 zugeordnet.
8
Weitere Rahmenbedingungen
8.1
Ver- und Entsorgung
Für das Plangebiet sind keine neuen Ver- und Entsorgungsanlagen erforderlich. Da lediglich
im Bereich der Fahrbahn eine Versiegelung vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass
das anfallende Regenwasser über die versickerungsfähigen Parkplatzflächen und die
umgebenden Grünflächen abfließen kann.
Textlich wird darauf hingewiesen, dass bei Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich von
bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichende Pflanzabstände einzuhalten sind,
damit Auswechslungen oder Reparaturen dieser Anlagen vorgenommen werden können.
Insbesondere auf den vorhandenen und nachrichtlich in die Planzeichnung übernommenen
Hauptsammler ist dabei zu achten, da er das Gebiet im Westen unterquert. Im Bereich der
Kanaltrasse dürfen keine Bäume gepflanzt werden.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei Erd- und Pflanzarbeiten im Bereich von Verund Entsorgungsanlagen (Telekom, EVO, etc.) Rücksicht auf die vorhandenen Anlagen zu
nehmen und eine frühzeitige Abstimmung mit dem Leitungsträger herbei zu führen ist.
9
Flächenbilanz / Planungsstatistik
Plangebiet - Geltungsbereich 1
- Verkehrsfläche incl. Bepflanzung im Bereich der Bäume
- Grünfläche incl. Hecke
Ausgleichsfläche - Geltungsbereich 2
10
11
1.854 qm =
1.521 qm =
333 qm =
100 %
82 %
18 %
600 qm =
100 %
Quellen
•
Bürger-GIS des Kreises Offenbach
•
9. Flächennutzungsplanänderung 1999
•
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main
•
Stellplatzsatzung der Stadt Rodgau
•
Ausführung zu städtischen Ausgleichsflächen der Stadt Rodgau / Planungsbüro Fischer 2010
Anlagen
•
Bestandsplan, Stand Februar 2009
•
Konzeptplan, Stand Februar 2009
•
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
B-Plan W 23 - Begründung
Seite 18
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