Stadt Rodgau Stadtteil Weiskirchen Bebauungsplan W 23 "Park and Ride-Parkplatz Bahnhofstraße" BEGRÜNDUNG Übersicht zur Lage des Plangebiets Bearbeitung Büro Dr. Thomas / Bad Vilbel 06101 582106 – info @buerothomas.com – www buerothomas.com mit Büro Ditter (Landschafts- und Gewässerökologie) / Erlensee 06183 73551 – www.lplan.de Planungsstand: Januar 2011 Finanzamt Friedberg – St.Nr. 01687460213 Dr. Klaus Thomas: Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), Wiesbaden, www akh.de, Architektenliste Nr. 8823, Fachrichtungen: Stadtplaner + Architekt + Mitglied der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), Berlin Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS INHALTSVERZEICHNIS 1 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG................................................................... 3 2 LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETS .............................................................. 3 3 PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION .................................................................. 3 3.1 Regional- und Flächennutzungsplanung................................................................................ 3 3.2 Bebauungspläne .................................................................................................................... 5 3.3 Schutzgebiete ........................................................................................................................ 5 4 UMWELTBERICHT .................................................................................................. 6 4.1 Einleitung ............................................................................................................................... 6 4.2 Untersuchungsraum............................................................................................................... 6 4.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung............................ 7 4.4 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...................... 9 4.5 Wirkfaktoren......................................................................................................................... 13 4.6 Zusätzliche Angaben............................................................................................................ 13 4.7 Erklärung zum Umweltbericht .............................................................................................. 13 5 ERSCHLIEßUNG.................................................................................................... 14 6 INHALTE DER PLANUNG ..................................................................................... 15 6.1 Verkehrsflächen ................................................................................................................... 15 6.2 Grünflächen / Anpflanzungen............................................................................................... 16 7 GEGENÜBERSTELLUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH ........................... 16 7.1 Bilanzierung ......................................................................................................................... 16 7.2 Ausgleichsmaßnahme – Geltungsbereich 2......................................................................... 17 8 WEITERE RAHMENBEDINGUNGEN.................................................................... 18 8.1 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................ 18 9 FLÄCHENBILANZ / PLANUNGSSTATISTIK........................................................ 18 10 QUELLEN ............................................................................................................... 18 11 ANLAGEN .............................................................................................................. 18 B-Plan W 23 - Begründung Seite 2 Stand: Januar 2011 1 Büro Dr. THOMAS Ziele und Zwecke der Planung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat in ihrer Sitzung am 17.06.2008 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Weiskirchen Nr. 23 „Park and Ride-Parkplatz Bahnhofstraße“ östlich des Bahnhofs von Weiskirchen beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes als P&R-Anlage im Bereich Bahnhofstraße / Friedrich-HenkelStraße in Rodgau-Weiskirchen zu schaffen, um so die Parkplatzsituation für die S-BahnNutzer zu verbessern. 2 Lage und Größe des Plangebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand zwischen der bebauten Ortslage mit den daran anschließenden Gärten und den an der Bahnlinie befindlichen Mischnutzungen. Das Gebiet ist ca. 1.860 qm groß und derzeit in 16 Kleinparzellen untergliedert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194/1, 1194/2, 1195 und 1196 in der Flur 6 der Gemarkung Weiskirchen und wird im Norden von der Bahnhofstraße und im Westen von der FriedrichHenkel-Straße begrenzt. Im Osten befindet sich ein Weg, der die daran anschließenden Grabegärten erschließt. Südlich grenzt der Geltungsbereich an den Firmenparkplatz eines Gewerbebetriebs. Für den Ausgleich des bilanzierten Kompensationsdefizits ist ein 2. Geltungsbereich erforderlich, der einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 119 in der Gemarkung Hainhausen, Flur 3 umfasst. Die Fläche ist ca. 600 qm groß und in eine Renaturierungsmaßnahme an der Rodau integriert. 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Regional- und Flächennutzungsplanung Regionalplanung Im Regionalplan 2000 ist das Plangebiet als regionaler Grünzug oder als Siedlungsbereich ausgewiesen. Eine genaue Zuordnung ist auf Grund des Maßstabes 1:100.000 nicht möglich. Da die betroffene Fläche im Rahmen eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens (9. Änderung) 1999 von Grünfläche in Gemischte Baufläche geändert wurde und das Regierungspräsidium Darmstadt in diesem Zusammenhang keine regionalplanerischen B-Plan W 23 - Begründung Seite 3 Büro Dr. THOMAS Stand: Januar 2011 Bedenken geltend gemacht hat, ist davon auszugehen, dass die Planung als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten kann. Die über einen 2. Geltungsbereich gesicherte Ausgleichsfläche an der Rodau ist im Regionalplan als regionaler Grünzug, überlagert mit der Signatur Bereich für die Grundwassersicherung, ausgewiesen. Flächennutzungsplanung Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Auch die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans (Entwurf 2007) entsprechen dieser Zielsetzung. Obwohl für den Bereich im Flächennutzungsplan keine Kennzeichnung als P&R-Platz dargestellt ist, steht die Planung der vorbereitenden Bauleitplanung nicht entgegen. Daher muss keine parallele Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Bereits in dem Erläuterungsbericht zur 9. Flächennutzungsplanänderung 1999 wurde die Anlage eines Park & Ride-Platzes als Planungsziel für die betroffene Fläche genannt. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung wurde auch der Wegfall der durch die Planung betroffenen Grabegärten thematisiert. Der Erläuterungsbericht sagt dazu: „Die mit der FNP-Änderung einhergehende Verringerung der im FNP ausgewiesenen Grünfläche wohnungsferne Gärten im Stadtteil Weiskirchen wird an anderer Stelle kompensiert.“ Im Hinblick darauf wurde auf das durch die Stadt Rodgau erstellte Kleingartenentwicklungskonzept verwiesen. Im Landschaftsplan (auf Flächennutzungsplanebene) ist das Plangebiet als Siedlungsfläche dargestellt. Für die über einen 2. Geltungsbereich festgesetzte Ausgleichsfläche findet sich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Darstellung als Acker / Wiese / Weide / Ödland. Nach Süden ist eine Parkanlage dargestellt. Auch die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans (Entwurf 2009) entsprechen dieser Zielsetzung (Vorranggebiet B-Plan W 23 - Begründung Seite 4 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS regionaler Grünzug, Fläche für die Landbewirtschaftung, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen). Damit steht die Ausgleichsplanung der vorbereitenden Bauleitplanung nicht entgegen. 3.2 Bebauungspläne Das Plangebiet grenzt an die sich im Verfahren befindlichen Bebauungspläne W 20 „Südlich des Aigesweges, beiderseits der Bahnhofsstraße“ und W 21 „Baugebiet Im Hain“ Die Fläche des 2. Geltungsbereichs grenzt im Süden an den Bebauungsplan H 3 „Südlich der Ortslage und östlich der Bahnlinie“ und nördlich der August-Neuhäusel-Straße befindet sich der Bebauungsplan H 1 „Westlich der ehemaligen B 45“. 3.3 Schutzgebiete Naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Das Plangebiet grenzt im Osten an das Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach. Die frühere Abgrenzung des LSG „Altkreis Offenbach“ wurde zu Gunsten der Gemischten Bauflächen zurück genommen, da es sich um einen Bereich handelt, dessen ehemalige natürliche Eigenart (Bachaue) aufgrund der Aufschüttung nicht mehr vorhanden ist. Auszug aus dem Bürger-GIS des Kreises Offenbach B-Plan W 23 - Begründung Seite 5 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS Der Geltungsbereich 2 liegt mit seiner Ausgleichsfläche im Landschaftsschutzgebiet. 4 Umweltbericht 4.1 Einleitung Ausgangslage, Inhalt und Ziele des Bauleitplans Plangebiet – Geltungsbereich 1 Das Plangebiet umfasst mit dem Geltungsbereich 1 die Flurstücke 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191, 1192, 1193, 1194/1, 1194/2, 1195 und 1196 in der Flur 6 der Gemarkung Weiskirchen und wird im Norden von der Bahnhofstraße und im Westen von der Friedrich-Henkel-Straße begrenzt. Ausgleichsfläche - Geltungsbereich 2 Der für das Kompensationsdefizit erforderliche 2. Geltungsbereich für Ausgleichsmaßnahmen liegt in der Gemarkung Hainhausen, Flur 3 im Bereich der Rodau und grenzt einen Teilbereich des Flurstücks Nr. 119 ab. Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Die derzeit bei der Stadt Rodgau verfügbaren und für den Umweltbericht relevanten Unterlagen sind insbesondere • die übergreifenden Planungen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) • der Landschaftsplan • Bürger-GIS des Kreises Offenbach 4.2 Untersuchungsraum Der in den Umweltbericht einzubeziehende Untersuchungsraum konzentriert sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dies ist mit der Lage des Plangebiets am Rand des baulich genutzten Bereichs zu begründen. Allerdings werden die Wechselwirkungen zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld berücksichtigt und bewertet. Insbesondere die Auswirkungen auf die angrenzenden Gärten und das Landschaftsschutzgebiet sind hierbei zu beurteilen. Die Fläche des Geltungsbereichs 2 stellt aufgrund ihrer Festsetzung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft keinen Eingriff dar. Daher kann sich der Untersuchungsraum sowie die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf den Geltungsbereich 1 konzentrieren. Zu für den Umweltbericht relevanten Inhalten wird auf den Geltungsbereich 2 in den entsprechenden Passagen gesondert eingegangen. B-Plan W 23 - Begründung Seite 6 Stand: Januar 2011 4.3 Büro Dr. THOMAS Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung Im Rahmen der Bestandsaufnahme fand eine umfassende Kartierung der vorhandenen Vegetationseinheiten statt, um eine fundierte Basis für die weitere Bearbeitung zu erlangen und eine gesicherte Bewertung und Prognose der zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die Planung zu ermöglichen. Das Gebiet charakterisiert sich z.Z. als Teilfläche eines größeren zusammenhängenden Areals, welches als Grabeland angesprochen werden kann. Die einzelnen Parzellen sind nicht umzäunt und werden überwiegend als Nutzgarten bearbeitet. Ziel der grünordnerischen Maßnahmen ist es, zu einer Begrünung mit einem hohen Anteil an standortgerechten Gehölzen zu kommen. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung des Plangebiets zum Landschaftsschutzgebiet im Osten. Der Bereich der Ausgleichsmaßnahme (Geltungsbereich 2) befindet sich im Umfeld der Renaturierungsmaßnahmen an der Rodau und wird derzeit intensiv als Grünland genutzt. Naturräumliche Grundlagen Großräumig liegt der Untersuchungsraum zwischen Hanau im Osten und Offenbach im Westen im Rodgau. Nach Schwenzer (1967) stellt der Rodgau (232.22) eine Untereinheit der Untermainebene dar. Als Rodgau wird die vorwiegend mit Kiefernwäldern bestandene, von der Rodau von Süden nach Norden durchflossene Mainterrassenebene bezeichnet. Der direkte Planungsraum liegt in einer weiteren Untergliederung in der Einheit Rodauniederung (232.221). Der Naturraum befindet sich zwischen 120 und 140 m üNN. Das Plangebiet selbst liegt auf einer Höhe von ca. 118 m üNN und ist eben ausgebildet. Schutzgut Boden Die Bodenbildung fand im großräumigen Untersuchungsraum hauptsächlich in den Decksedimenten aus Flugsand und Lößlehm statt. Der darunter liegende Terrassenkies der Mainterrasse steht bei einer Tiefe von rd. 0,5 m an. Der vorherrschende Bodentyp ist die Braunerde. In der Rodauaue finden sich Auegleye sowie Niedermoorgleye nördlich des Plangebiets. Das direkte Plangebiet wurde, wie auch das übrige Stadtgebiet von Weiskirchen bzw. der anderen Stadtteile von Rodgau, in den bodenkundlichen Erhebungen nicht erfasst. Die Braunerden besitzen ein überwiegend mittleres Wasserspeichervermögen mit einer guten Durchwurzelbarkeit. Die Braunerden eignen sich sowohl für ackerbauliche Nutzung und als Grünlandstandorte. In der Aue beschränkt sich die Nutzung aufgrund des höheren Grundwasserstandes auf die Grünlandnutzung. Im direkten Untersuchungsraum wurden die natürlichen Bodentypen durch die umliegenden Bautätigkeiten nachhaltig verändert. B-Plan W 23 - Begründung Seite 7 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS Schutzgut Klima Das Gebiet befindet sich in einer für Hessen sehr warmen und trockenen Region und weist subkontinental geprägtes Klima auf (Deutscher Wetterdienst 1981). Die jahreszeitliche Schwankung der mittleren Lufttemperatur ist mit 19° C relativ groß. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 600 und 700 mm. Schutzgut Wasser Im direkten Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Die Rodau fließt in rd. 100 m Entfernung zum Plangebiet in nördlicher Richtung. Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet. Schutzgut Landschaftsbild Der Planungsraum befindet sich in rd. 200 m Entfernung zum Bahnhof - zwischen dem Stadtteilkern von Weiskirchen und einem kleineren Siedlungsbereich am Bahnhof. Das Areal ist Teil eines größeren zusammenhängenden Gebietes, welches überwiegend als Grabeland genutzt wird und sich in östlicher Richtung bis zur Rodau erstreckt. In südöstlicher und nördlicher Richtung schließen sich Grünflächen in der Aue der Rodau an. In südlicher Richtung grenzt der Firmenparkplatz der Fa. Henkel an. Auf der gegenüberliegenden Seite der Rodau reichen die Siedlungsflächen von Weiskirchen teilweise direkt an das Fließgewässer heran. Aufgrund der genannten Faktoren vermittelt das Plangebiet in der Nord-Süd-Achse durch den dort vorhandenen Grünzug der Rodauaue einen offenen weitläufigen Ortsrandcharakter, während die Ost-West-Achse durch die Bahnlinie auf der einen Seite und die Ortslage von Weiskirchen auf der anderen Seite in Bezug auf das Landschaftsbild einen begrenzten und kleinräumigen Charakter zeigt. Schutzgut Pflanzen - Biotop- und Nutzungstypen Eine erste Kartierung erfolgte außerhalb der Vegetationsperiode. Im Rahmen dieser Geländeaufnahme wurden strukturelle Faktoren und einzelne Arten erfasst, die in der Winterruhe eindeutig zu bestimmen waren. Das Gebiet kann als Grabeland angesprochen werden. Die einzelnen Parzellen sind nicht umzäunt und werden überwiegend als Nutzgarten bearbeitet. Die betroffenen Flurstücke unterliegen bei differenzierter Betrachtung unterschiedlichen Nutzungen. Im Geltungsbereich des B-Planes finden sich Flächen mit Grünlandnutzung sowie Nutzgartenflächen, andere Flurstücke sind seit längerer Zeit brach gefallen. Zudem wurden einzelne Areale mit Beerensträuchern bepflanzt. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches quert ein unbefestigter Wiesenweg das Gelände. Der östliche Rand des Geltungsbereiches wird durch den nordsüdlichen Verlauf eines B-Plan W 23 - Begründung Seite 8 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS unbefestigten Wiesenweges zu den anschließenden Flächen, welche ebenfalls als Grabeland bzw. Nutzgarten vorliegen, abgegrenzt. Die südliche Begrenzung des Geltungsbereiches stellt eine alte rd. 2 m breite Liguster-Hecke dar, die sich in südlicher Richtung fortsetzt und eine geschotterte Parkfläche einrahmt. Entlang der nördlich des Geltungsbereiches verlaufenden Bahnhofstraße stocken Linden mit einem Stammdurchmesser von 30-35 cm und einer Traufe von ca. 6 m Breite. Die im einzelnen vorkommenden Nutzungen haben auf die Bilanzierung keine Auswirkungen, da die gesamte Fläche in ihrem Zusammenhang als Grabeland zusammengefasst werden kann. Der gesamte Bereich wird dem Biotoptyp 11.211 Grabeland zugeordnet und geht mit 14 Punkten in die Bilanzierung ein. Die Fläche im Geltungsbereich 2 ist dem Biotoptyp 06.320 intensiv genutzte Frischwiese zuzuordnen und wird im Rahmen einer Sammelausgleichsmaßnahme mit 27 Punkten bilanziert. Schutzgut Tiere Naturgemäß sind im Planungsraum aufgrund der bestehenden Strukturen aus der Artengruppe der Vögel ubiquäre Vertreter aus der Gruppe der kleinen Singvögel zu erwarten, die das Areal als Nahrungsraum nutzen. Die in den Nutzflächen stockenden Beerensträucher bieten keine ausreichenden Nistmöglichkeiten. Weitergehende Daten über vorkommende Arten im direkten Plangebiet liegen nicht vor. 4.4 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgüter Boden und Klima Die Planung ermöglicht eine Verdichtung und teilweise Versiegelung von Freiflächen durch Fahrbahn und Parkplätze. Grundsätzlich ergeben sich somit für den Naturhaushalt hinsichtlich seiner mit dem Boden verbundenen Leistungen und Funktionen Verschlechterungen. Für die Anlage des Park and Ride-Parkplatzes kommt es zur Vollversiegelung von insgesamt rd. 350 m² sowie zur Teilversiegelung (Ökopflaster) von rd. 970 m² bislang unversiegelter Flächen, so dass die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig verloren gehen. Kleinräumig kommt es durch die Abgase des Straßenverkehrs zu einer marginalen Verschlechterung der Luftqualität. Jede Baumaßnahme hat auf das Klima schon wegen der neu entstehenden versiegelten Flächen, die sich stärker erwärmen, einen gewissen Einfluss. Da jedoch derzeit bereits viele PKW im Bahnhofsumfeld außerhalb ausgewiesener Parkplätze abgestellt werden, kann von einer gravierenden Veränderung des Klimas aber B-Plan W 23 - Begründung Seite 9 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS keine Rede sein. Es ist davon auszugehen und auch Ziel des Bebauungsplanes, dass eine räumliche Verlagerung des ruhenden Verkehrs von der Straße auf den P&R-Platz stattfindet. Die Auswirkungen der Baumaßnahme auf diese Schutzgüter sind daher zu vernachlässigen. Schutzgut Wasser Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden durch die Reduzierung der versiegelten Flächen auf das unbedingt notwendige Maß (Fahrbahn) minimiert. Die Befestigung der Parkplätze mit wasserdurchlässigen Materialien ermöglicht in dem größten Teil des Plangebiets die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Durch die ergänzenden Grünflächen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut weiter minimiert. Schutzgut Landschaftsbild Der Eingriff in das Landschaftsbild ist letztlich ebenfalls gering, zumal der neue Parkplatz unmittelbar nördlich an einen bereits vorhandenen Parkplatz (Firmenparkplatz Fa. Henkel) angrenzt. Eine Kompensation ist von der neu anzulegenden Hecke am Ostrand des Plangebiets und den Baumpflanzungen im Parkplatzbereich zu erwarten. Schutzgüter Flora und Fauna Die Auswirkungen der Maßnahme auf diese Schutzgüter sind nicht erheblich. Die für den Parkplatzbau zu befestigenden Flächen sind im Rahmen der Biotopwertbilanzierung den Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüberzustellen. Für die zukünftige Parkplatzzufahrt entfällt ein Baum an der Bahnhofstraße, dessen Verlust ebenfalls in die Bilanzierung eingeht. Ein Ausgleich der Eingriffe erfolgt teilweise durch die landschaftsplanerischen Festsetzungen im Plangebiet: Hecke am östlichen Rand, Baumpflanzungen, sonstige Grünmaßnahmen. Eine Beeinträchtigung von wild lebenden Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten kann innerhalb des Planungsraumes ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme konnten keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Arten gewonnen werden. Ein Gutachten gemäß § 42 BNatSchG ist demnach nicht erforderlich. Schutzgut Mensch Das Schutzgut Mensch ist durch das Umfeld des Plangebiets durch die Bahnanlagen und die gewerblichen Nutzungen bereits vorbelastet. Von erheblichen negativen Auswirkungen ist daher nicht auszugehen. Eher ist die Planung ein Erfordernis zur städtebaulichen Ordnung, das sich aus der Parksituation im Umfeld des Bahnhofs ergibt. Insgesamt ist die Planung durch die Förderung des ÖPNV positiv zu bewerten. B-Plan W 23 - Begründung Seite 10 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen. Das Vorhandensein von Bodendenkmälern ist nicht bekannt. Der Umgang entsprechenden Funden ist durch einen Hinweis auf der Planzeichnung klargestellt. mit Schutzgüter im Geltungsbereich 2 Die Festsetzungen im Geltungsbereich 2 führen insgesamt zu einer Aufwertung der Schutzgüter Boden, Klima, Wasser, Flora und Fauna in diesem Bereich. Durch die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme erfährt die Teilfläche im Zuge der Extensivierung eine Aufwertung von intensiv genutztem Grünlandbereich zu extensiv genutzter Frischwiese (06.310). Der Biotopwert der Nutzungstypen nach Wertliste der Kompensationsverordnung erhöht sich somit von 27 auf 44 Wertpunkte. FFH- / Vogelschutzgebiete Die Planung tangiert keine FFH- oder Vogelschutzgebiete. Emissionen Der Bebauungsplan ergänzt im Planumfeld bereits vorhandene Nutzungen. Im Süden gibt es eine größere Stellplatzfläche, die privat genutzt wird. Im Bahnhofsumfeld existieren bereits öffentliche Parkplätze, die als park and ride-Anlagen genutzt werden. Von negativen Auswirkungen auf die Umgebung ist daher nicht auszugehen. Altlasten Das Vorhandensein von Altlasten ist nicht bekannt. Der Umgang mit entsprechenden Funden ist durch einen Hinweis auf der Planzeichnung klargestellt. Wechselwirkungen Die Umweltprüfung ist nicht auf die Betrachtung nachteiliger Umweltauswirkungen beschränkt, sondern bezieht auch positive Auswirkungen ein. Schließlich zeigt die Einbeziehung der umweltbezogenen Auswirkungen auch auf den Menschen, die Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, dass sich die Umweltprüfung nicht auf rein naturschutzrechtliche Aspekte beschränkt, sondern in einem umfassenden Ansatz eine Gesamtbetrachtung der Umweltbezüge der Planung ermöglicht. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Verbesserung einer gegebenen Situation, dies gilt insbesondere auch für die Flächen im Geltungsbereich 2. Hinzu kommt, dass der Bereich in verkehrlicher Hinsicht bereits erschlossen ist und keine weiteren Straßenbaumaßnahmen erforderlich werden. B-Plan W 23 - Begründung Seite 11 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS Prognose Die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung würde dem derzeitigen Bestand entsprechen. Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen werden Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich festgesetzt. M1 Versiegelung Die zu asphaltierenden Flächen im Bereich der Zuwegung sind auf das Mindestmaß zu beschränken und mit örtlicher Versickerung auszuführen. Die Parkflächen werden mit versickerungsfähigem Ökopflaster befestigt. M2 Pflanzung von Bäumen Zur städtebaulichen Einbindung und Gestaltung des Parkplatzes sieht die Planung die Pflanzung standortgerechter Bäume mit einer Pflanzqualität von 16 – 18 cm Stammumfang vor. M3 Pflanzung einer Heckenstruktur Zur Gestaltung sowie zur Abgrenzung der Parkfläche zu den angrenzenden Nutzgartenflächen ist die Pflanzung einer Heckenstruktur vorgesehen. Bei den vorgeschlagenen Arten handelt es sich um heimische Laubgehölze. Ausgleichsmaßnahme im Geltungsbereich 2 Im Geltungsbereich 2 ist eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, die eine Extensivierung erfahren soll. Die Fläche ist über eine Zuordnungsfestsetzung als Ausgleichsmaßnahme dem Geltungsbereich 1 zugeordnet. Varianten Die Prüfung von Varianten war durch den erforderlichen räumlichen Bezug zum Bahnhofsumfeld nur auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogen. Die Planung wurde bezüglich möglicher Eingriffsminimierungen geprüft und variiert. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen B-Plan W 23 - Begründung Seite 12 Stand: Januar 2011 4.5 Büro Dr. THOMAS Wirkfaktoren Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren Die bau- und anlagebedingten Wirkfaktoren sind aufgrund der Größe der Maßnahme zu vernachlässigen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkungen entstehen durch die Nutzung als park and ride-Anlage mit dem sich daraus ergebenden Verkehr, der sich überwiegend auf die Zeiten des Berufsverkehrs konzentrieren wird. Insofern wird eine im Umfeld ohnehin vorherrschende Nutzung verfestigt. 4.6 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind auf Grundlage allgemein anerkannter Prüfverfahren erarbeitet worden. Hierzu zählen in erster Linie die Inhalte, die sich auf vorliegende Informationen einschlägiger Fachgesetzte und Fachplanungen beziehen, wie Regionalplan, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan. Details der Erfassungsmethoden sind dort beschrieben. Ergänzend sind die Ergebnisse von Bestandskartierungen und Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsträgern aufgenommen worden. Die Hinweise sind schriftlich und per E-Mail vorgebracht worden. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Zu überwachen sind nur die erheblichen (negative und positive) Umweltauswirkungen, soweit sie aufgrund der Durchführung des Bauleitplans eintreten. Das Monitoring kann nach Schutzgütern differenziert werden, um die Zuständigkeiten von Behörden für bestimmte fachgesetzliche Überwachungsaufgaben zu erleichtern. Die Stadt ergreift erst dann spezifische Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen, wenn die verfügbaren Erkenntnisquellen der Behörden und Fachdienststellen hierzu Anlass geben. Anzumerken ist hierzu, dass der geplante Parkplatz ohnehin eine städtische Fläche betrifft und damit der städtischen Kontrolle unterliegt. Falls erforderlich, werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen. 4.7 Erklärung zum Umweltbericht Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung haben sich aufgrund der umweltbezogenen Abstimmung nicht ergeben. Die Abstimmung hat jedoch zu einer Präzisierung bestimmter Planungsgesichtspunkte geführt. B-Plan W 23 - Begründung Seite 13 Stand: Januar 2011 5 Büro Dr. THOMAS Erschließung Kfz-Verkehr Der Bereich ist über die Bahnhofstraße an das vorhandene Straßen- und Wegenetz angeschlossen. Hier befindet sich auch die geplante Zufahrt zu dem P&R-Parkplatz. Ergänzend verbindet der nach Norden abgehende Häuser Weg das Plangebiet über den Alten Triebweg mit der parallel zur Autobahn verlaufenden Udenhoutstraße im Norden. Die Friedrich-Henkel-Straße dient der Anbindung der Firma Henkel, weitere Erschließungsfunktionen kommen ihr nicht zu. Der Kfz-Verkehr im Gebiet wird insbesondere durch den Park- und Suchverkehr der S-BahnNutzer bestimmt. Eine Befragung von S-Bahn-Nutzern im Herbst 2008 hat ergeben, dass etwa 50% der Nutzer der P&R-Anlage in Weiskirchen bzw. der Parkenden in der Bahnhofsstraße aus dem Bereich Seligenstadt kommen. Des Weiteren hat die Befragung ergeben, dass lediglich vier Nutzer die P&R-Anlage nicht regelmäßig nutzen. Es ist also von einem dauerhaften Bedarf an zusätzlichen P&R-Parkplätzen auszugehen. Am Bahnhof befinden sich 65 P&R-Parkplätze, davon zwei Behindertenparkplätze. Seit Dezember 2008 gibt es mit der Erweiterung des P&R-Platzes durch die Stadt Rodgau zusätzlich 27 Parkplätze. Straßenverbindungen B-Plan W 23 - Begründung Seite 14 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS ÖPNV Mit Einrichtung der S-Bahnlinie ist aus der früheren Rodgau-Bahn die S-Bahnlinie 1 geworden. Die Bahn fährt in Rodgau von insgesamt sechs S-Bahn-Haltepunkten über Offenbach und Frankfurt bis nach Wiesbaden, bzw. in Richtung Süden bis nach OberRoden. Mit dem Start der S-Bahn und dem daran orientierten neuen Stadtbuskonzept wurde der abseits gelegene Bahnhof durch eine Buslinie vor allem mit Weiskirchen, aber auch mit den Stadtteilen Hainhausen und Jügesheim und somit mit dem gesamten Liniennetz von Rodgau verbunden. Radfahrer / Fußgänger Am Bahnhof befinden sich 90 Bike&Ride-Plätze, davon 12 abschließbare Einstellboxen. Am Bahnhof steht eine behindertengerechte WC-Anlage. 6 Inhalte der Planung 6.1 Verkehrsflächen Der Großteil der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen ist als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentlicher Park and Ride-Parkplatz festgesetzt. Hiermit wird dem Bedarf an Parkplätzen im Bahnhofsumfeld Rechnung getragen. Ergänzend zu der großen zusammenhängenden Parkplatzfläche mit ca. 56 geplanten Parkplätzen werden an der Friedrich-Henkel-Straße weitere sieben Parkplätze angeboten, so dass durch die Bauleitplanung insgesamt 63 neue Parkmöglichkeiten für PKW entstehen können. Um den Flächenverbrauch und damit die versiegelte Fläche so gering wie möglich zu halten, ist an eine Schrägaufstellung der PKW mit einer in nur eine Richtung befahrbaren Fahrbahn gedacht. Durch diese Anordnung kann die versiegelte Fahrbahn auf 2,90 m Breite beschränkt werden. Der Konzeptplan ist als Anlage beigefügt; die genaue Ausgestaltung des Parkplatzes bleibt jedoch der Ausführungsplanung vorbehalten. Um den Eingriff in die Schutzgüter Boden und Wasser so gering wie möglich zu halten, ist darüber hinaus textlich festgesetzt, dass die Flächen der Parkplätze gas- und wasserdurchlässig zu befestigen sind. Da der Bereich an zwei Seiten bereits von bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen - der Bahnhofstraße im Norden und der Friedrich-Henkel-Straße im Westen - umgeben ist, werden keine weiteren Erschließungsflächen erforderlich. B-Plan W 23 - Begründung Seite 15 Büro Dr. THOMAS Stand: Januar 2011 6.2 Grünflächen / Anpflanzungen Um mit der Parkplatzplanung auch den Belangen der Landschaftsplanung gerecht zu werden und eine Eingrünung der befestigten Flächen zu sichern, sind Bereiche zur Begrünung und Anpflanzung festgesetzt. Öffentliche Grünfläche Die nicht für die Parkplätze benötigten Flächen am Nordwestrand und entlang der südlichen Gebietsgrenze sind als Grünfläche anzulegen und zu pflegen. Hecke / Randeingrünung Am östlichen Gebietsrand ist analog zu den im Süden bereits vorhandenen Anpflanzungen ein Streifen von 3,20 m Breite als Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzt. Hier soll eine mehrreihige Hecke als Sichtschutz zu den angrenzenden Gärten und Abgrenzung zum Landschaftsschutzgebiet angepflanzt werden. Baumpflanzungen Im Rahmen der Parkplatzaufteilung wurde auch berücksichtigt, dass zwischen den Parkplätzen eine Mindestpflanzung von Bäumen möglich ist. Die Anzahl der erforderlichen Baumpflanzungen orientiert sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Rodgau. Je sechs Parkplätze ist ein standortgerechter Baum mit einer Pflanzqualität von 16 – 18 cm Stammumfang zu pflanzen, dies wird textlich festgesetzt. 7 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 7.1 Bilanzierung Die Nutzungstypen entsprechen der Wertliste nach Anlage 3 der Kompensationsverordnung (KV). Bestand Die Bilanzierung des derzeitigen Bestandes ergibt folgendes Bild: Typ Nr. Biotop- und Nutzungstyp Fläche qm Wert Biotopwert 28 31 868 14 25956 04.110 Traufe Einzelbaum (für Zufahrt) 11.211 Grabeland 1854 Gesamt 1854 B-Plan W 23 - Begründung 26824 Seite 16 Büro Dr. THOMAS Stand: Januar 2011 Planung Für die Planung lässt sich folgende Bilanzierung erstellen: Typ Nr. Biotop- und Nutzungstyp Fläche qm Wert Biotopwert 02.600 Strauchpflanzung 185 20 3700 04.110 Neupflanzung Bäume 33 31 1023 abzgl. Fläche Bäume -33 0 0 10.530 Asphalt mit Versickerung 349 6 2094 10.530 Ökopflaster 965 6 5790 11.221 Gepflegte Grünanlage 355 14 4970 Gesamt 1854 17577 Beim Ausgangswert von rd. 26824 Punkten ist der Eingriff im Plangebiet damit nur teilweise ausgleichbar. Es bleibt eine rechnerische Restdifferenz von 9247 Punkten. Die unvermeidbaren negativen Auswirkungen können nur partiell im Plangebiet ausgeglichen werden. Der aufgrund der Eingriffs- und Ausgleichsberechnung verbleibende Anteil an Kompensationsbedarf, der nicht im Gebiet nachgewiesen werden kann, wird durch eine externe Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen. 7.2 Ausgleichsmaßnahme – Geltungsbereich 2 Zum Ausgleich des Kompensationsdefizits wird über einen 2. Geltungsbereich eine Ausgleichsfläche gesichert. Für die Kompensation der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffe wird ein Teil des Flurstücks Nr. 119 in der Gemarkung Hainhausen, Flur 3 in diesen 2. Geltungsbereich aufgenommen. Die Fläche ist ca. 600 qm groß und in eine Renaturierungsmaßnahme an der Rodau integriert. Im Rahmen dieser Sammelausgleichsmaßnahme soll die Rodau durch Wiederherstellung von Mäandern sowie von Flutmulden renaturiert werden. Die benachbarten derzeit intensiv genutzten Wiesenbereiche sollen eine Extensivierung erfahren. Die für den Ausgleich des Restdefizits benötigte Teilfläche ist als Extensivwiese festgesetzt und soll zu einer arten- und strukturreichen Extensivwiese entwickelt werden. Die Pflege hat durch ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr im Zeitraum zwischen 15. Juni und 15. September zu erfolgen; das Mahdgut ist von der Fläche abzuräumen. Alternativ ist eine Extensivbeweidung der Fläche im genannten Zeitraum zulässig. Die Verwendung von Düngemitteln und der Einsatz von Pestiziden sind unzulässig. Durch diese Maßnahmen erfährt die Teilfläche eine Aufwertung um 9.180 Punkte, die dem im Geltungsbereich 1 errechneten Defizit entspricht. B-Plan W 23 - Begründung Seite 17 Stand: Januar 2011 Büro Dr. THOMAS Die Maßnahme ist auf der Planzeichnung abgegrenzt und wird durch eine textliche Festsetzung den Eingriffen im Geltungsbereich 1 zugeordnet. 8 Weitere Rahmenbedingungen 8.1 Ver- und Entsorgung Für das Plangebiet sind keine neuen Ver- und Entsorgungsanlagen erforderlich. Da lediglich im Bereich der Fahrbahn eine Versiegelung vorgesehen ist, wird davon ausgegangen, dass das anfallende Regenwasser über die versickerungsfähigen Parkplatzflächen und die umgebenden Grünflächen abfließen kann. Textlich wird darauf hingewiesen, dass bei Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich von bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen ausreichende Pflanzabstände einzuhalten sind, damit Auswechslungen oder Reparaturen dieser Anlagen vorgenommen werden können. Insbesondere auf den vorhandenen und nachrichtlich in die Planzeichnung übernommenen Hauptsammler ist dabei zu achten, da er das Gebiet im Westen unterquert. Im Bereich der Kanaltrasse dürfen keine Bäume gepflanzt werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei Erd- und Pflanzarbeiten im Bereich von Verund Entsorgungsanlagen (Telekom, EVO, etc.) Rücksicht auf die vorhandenen Anlagen zu nehmen und eine frühzeitige Abstimmung mit dem Leitungsträger herbei zu führen ist. 9 Flächenbilanz / Planungsstatistik Plangebiet - Geltungsbereich 1 - Verkehrsfläche incl. Bepflanzung im Bereich der Bäume - Grünfläche incl. Hecke Ausgleichsfläche - Geltungsbereich 2 10 11 1.854 qm = 1.521 qm = 333 qm = 100 % 82 % 18 % 600 qm = 100 % Quellen • Bürger-GIS des Kreises Offenbach • 9. Flächennutzungsplanänderung 1999 • Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main • Stellplatzsatzung der Stadt Rodgau • Ausführung zu städtischen Ausgleichsflächen der Stadt Rodgau / Planungsbüro Fischer 2010 Anlagen • Bestandsplan, Stand Februar 2009 • Konzeptplan, Stand Februar 2009 • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen B-Plan W 23 - Begründung Seite 18