niedersachsen Architektur in Niedersachsen 2005 Das neue Buch ist da Am 5. April ist Buch-Premiere. In Braunschweig wird um 20.15 Uhr das neue Buch der Architektenkammer Niedersachsen in der Buchhandlung Graff vorgestellt. „Architektur in Niedersachsen 2005“ heißt es und zeigt auf 160 Seiten, zum Teil in Farbe, in Duo- und SW-Ton eine große Bandbreite von Bauten in Niedersachsen aber auch von Bauten niedersächsischer Büros außerhalb von Niedersachsen. Zehn Jahre ist es her, dass die letzte von Gert Kähler und Paulhans Peters im Auftrag der Kammer bearbeitete Buchpublikation erschien. Seitdem hat sich vieles geändert. Geblieben ist das mangelnde öffentliche Bewusstsein, die Bedeutung der Architektur und Baukultur als prägenden kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bestandteil unserer lebendigen Umwelt zu erkennen. Daher war es dringend an der Zeit, wieder eine aktuelle Bestandsaufnahme der Baukultur zu erstellen. Der Präsident der Architektenkammer hatte dieses Projekt bereits bei seinem Amtsantritt zur „Chefsache“ gemacht und die Neuerscheinung damit in die Wege geleitet. „Architektur in Niedersachsen 2005“ ist ein wichtiger Baustein, um auf den Zustand der gebauten Umwelt zu reagieren und über die „Architektenschaft“ hinaus einen Dialog über Architektur und Baukultur zu entfachen. 30 Texte von jungen Autoren und bekannten Kritikern „Architektur in Niedersachsen 2005“ ist kein Katalog, auch kein Buch mit lexikalischem Charakter, es ist ein Buch, das über das Blättern von wunderschönen Projekten und Fotos hinaus, zum Lesen animiert. Junge Autoren und bekannte Architekturkritiker haben insgesamt knapp 30 vom unabhängigen Beirat ausgewählte Projekte besucht, mit Bauherren und Architekten gesprochen. Ihre Eindrücke haben sie in kompakte Kritiken gefasst, die sich für jeden Leser Deutsches Architektenblatt 4 2005 verständlich erschließen. „Architektur in Niedersachsen 2005“ präsentiert aber nicht nur Bauten und Projekte. Das Buch bietet in seinem feuilletonistischen Teil lesenswerte Aspekte, kritische Einblicke in die „Stadt der Architektur Osnabrück“, in die Region Salzgitter, nach Braunschweig, Hannover und Ostfriesland. Nicht alle Themen hatten Platz, auch hier musste vom Beirat eine Auswahl getroffen werden. Dennoch ist ein breites Themenspektrum erhalten geblieben, in dem sich auch die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Regionen Niedersachsens widerspiegelt. „Architektur in Niedersachen 2005“ erscheint im Junius Verlag Hamburg, Chefredakteur ist Gert Kähler, Herausgeber ist die Architektenkammer Niedersachsen. Buchpräsentationen in niedersächsischen Buchhandlungen Sie erhalten das Buch ab Anfang April im Buchhandel. Es sind in Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück auch Präsentationen in Buchhandlungen geplant. Siehe untenstehenden Kasten. Maa Präsentation des Buches „Architektur in Niedersachsen 2005“: Braunschweig: 5. April 2005, 20.15 Uhr in der Buchhandlung Graff, Sack, 38100 Braunschweig. Hannover: 26. April 2005, 20.15 Uhr in der Buchhandlung Weiland, Georgstraße 10, 30159 Hannover. Oldenburg: 3. Mai 2005, 19.30 Uhr in der Buchhandlung Bültmann & Gerriets, Lange Straße 57, 26122 Oldenburg. Osnabrück: 17. Mai 2005, 20 Uhr in der Buchhandlung Jonscher, Domhof 6, 49074 Osnabrück. 13 niedersachsen Mitmachen, anpacken, loslegen Architekten organisieren mit Erfolg Messeauftritte und andere Formen zur Bauherrenansprache – Mitstreiter gesucht Hartmut Glaß klärte die Bauherren während seines Vortrags „Wie können Architekten helfen?“ auf der Hildesheimer Messe „Schöner Bauen, besser Wohnen“ auch über die Kosten eines Architekten auf. In den Regionen tut sich etwas. Architektinnen und Architekten engagieren sich, um die Arbeit und die Leistungen des Berufsstands bekannter zu machen. Viele machen bei den sehr gut besuchten Bauherrenabenden mit, einige produzieren TV-Sendungen oder stehen im Fernsehen und Radio als Experte zur Verfügung, manche organisieren Vorträge bei örtlichen Stellen wie Sparkassen oder Volkshochschulen, wieder andere schieben Dienst auf regionalen Baufachmessen oder planen die Eröffnung erster Bauherren-Beratungs-Büros. Die Initiativen gehen meist von den Regionalgruppen aus, die sich verstärkt im Laufe der letzten ein, zwei Jahre überall in Niedersachsen gebildet haben (vgl. DAB 05/2004). Das persönliche Engagement der Architekten vor Ort ist nicht hoch genug zu bewerten, äußerst wichtig und auch erfolgreich. Vor allem wenn die Aktionen von einer durchdachten Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Wie das geht zeigte die Regionalgruppe Hildesheim. In einer mehrseitigen Sonderbeilage der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung zur Baufachmesse „Schöner Bauen, besser Wohnen“ (25. bis 27. Februar) warb die Gruppe ausführlich für ihr Messeprogramm – und die Besucher kamen. Kein Wunder, denn von Freitagmittag bis Sonntagabend boten die Architektinnen Petra Willke-Fischer, Annekatrin Hartje, Ursula Stiermerling, Dagmar Schierholz-Heilmann und die Architekten Hartmut Glaß, Michael 14 Jülke, Lothar Henze, Bernd Schmalenberger, Stefan Dahlheim und Detlef Jüttner persönliche Bauherrenberatung, eine Podiumsdiskussion und insgesamt 12 Vorträge. Deren Themen waren nah am Kunden ausgerichtet: Titel wie „Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus“, „Was leistet eine Landschaftsarchitektin?“, „Wie können Architekten helfen?“, „Energieeinsparberatung“ oder „Barrierefrei Bauen“ holten die Bauherren dort ab, wo deren Fragen am größten sind. Organisator Hartmut Glaß ist zufrieden: „Die Messe war hervorragend organisiert und die Teilnahme für uns kostenlos. Rund 30 Teilnehmer pro Vortrag bedeuten eine sehr gute Resonanz, die in erster Linie auf die Zeitungsanzeige zurückzuführen ist. Neben den Bauherren war viel Fachpublikum anzutreffen, beispielsweise Kolleginnen und Kollegen aus der Region, die gucken wollten, was wir so auf die Beine gestellt haben. Wäre schön, wenn dadurch der ein oder andere noch Lust bekommen hätte bei uns mitzumachen.“ Kammerangebote zur Bauherrenansprache nutzen Die Architektenkammer unterstützte den Messeauftritt von Glaß und seinen Kollegen durch eines ihrer Pakete zur Bauherrenansprache, die im letzten Jahr konzipiert worden waren und die mittlerweile verstärkt nachgefragt werden (vgl. DAB 09/2004). Die insgesamt sechs Pakete gliedern sich in Materialien für den Auftritt bei lokalen Immobilienmessen, für Bauherrenabende, für Veranstaltungen bei Kommunalpolitik oder Verwaltungen, für Termine mit der regionalen Wirtschaft, für Aktionen unter dem Motto Architektur und Schule sowie für die allgemeine Pressearbeit. Den Hildesheimern konnte bei ihrer Messe mit Plakaten, Schautafeln, Broschüren und einem Notebook unter die Arme gegriffen werden. Auf dem Notebook ist eine Offline-Version des Kammerauftritts www.aknds.de installiert, sodass die Standbetreuer den Bauherren die „Architektensuche“ vorführen können, auch wenn es auf der Messe keinen Internetzugang gibt. Außerdem beteiligt die Kammer sich an etwaigen Standkosten und koordiniert bei Bedarf Pressekontakte. Neben den Bauherrenkontakten warf die Messe für die Architekten noch ein weiteres positives Ergebnis ab. Während der Podiumsdiskussion sagte Oberstadtdirektor Konrad Deufel die Unterstützung bei der Einrichtung eines Bauherren-Beratungs-Büros in Hildesheim zu. „Petra Willke-Fischer hat für uns auf dem Podium ein tolles Ergebnis erzielt“, erzählt Glaß begeistert. „Jetzt müssen wir in den kommenden Monaten ein Konzept für ein solches Beratungsbüro erarbeiten. Mir ist wichtig, die entstandene Dynamik zu nutzen.“ Ein Bauherren-Beratungs-Büro ist auch in Oldenburg in der Planung. Die Gruppe um Innenarchitektin Brigitte Bakenhus hat bereits erste Schritte unternommen, um in der Oldenburger Innenstadt regelmäßig Bauherren ansprechen und informieren zu können. Sechs Architekten sind eine Gruppe Es tut sich in den Regionen also etwas. Doch die Gründung neuer Gruppen ist nicht immer einfach und alle bestehenden könnten weitere Unterstützung gebrauchen. Mindestens sechs Architektinnen und Architekten sollten pro Gruppe aktiv sein, damit eine gewisse Schlagkräftigkeit gegeben ist und eine geschlossene Messestandbetreuung garantiert werden kann. Oft kommen die Bemühungen jedoch nicht so weit und Messen fallen aufgrund zu geringer Beteiligung ganz aus – wie kürzlich in Leer. Die Interessen des Berufsstandes stehen bei allen Initiativen im Zentrum. Wichtig ist gemeinsam anzutreten und nicht Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen eigene Interessen zu verfolgen oder das eigene Büro zu bewerben. Der ehrenamtliche Einsatz kommt über den Erfolg bei den Bauherren dem Berufsstand wieder zu Gute. Im besten Fall auch als Auftrag für das eigene Büro. Die Hildesheimer engagieren sich der- weil munter weiter. Am ersten MärzWochenende waren sie während einer Veranstaltung der Hildesheimer Sparkasse bereits wieder im Einsatz und kämpften umringt von Fertighausanbietern um die Gunst der Bauherren und für die Mitglieder der Architektenkam- mer. Eine Übersicht über die niedersächsischen Regionalgruppen wurde im DAB 05/2004 veröffentlicht und ist auch in der Service-Datenbank abrufbar. www.aknds.de Mz Auf ein Wort: Unser Engagement ist nötig Regionalgruppe Ostfriesland gründen Vor sechs Jahren entschloss ich mich, nach langen Jahren des Lebens und Arbeitens in Süddeutschland, nach Ostfriesland überzusiedeln. Das flache Land an der Küste mit seinen von Wind und Wetter geprägten Einwohnern begeisterte mich schon länger und als sich die Gelegenheit ergab, packte ich mit Begeisterung meine Koffer und machte mich auf den Weg nach Leer. Kaum angekommen, wurde ich von den angeblich so kühlen Ostfriesen sehr herzlich aufgenommen. Kam man allerdings auf meinen Beruf zu sprechen, hatte ich schnell den Eindruck, als Architektin so etwas wie einen „Daseins-Berechtigungs-Ausweis“ zu benötigen. Niemand wusste, wozu ein Architekt gut sein sollte. Allgegenwärtig war die Überzeugung, dass Architekten ausschließlich für Großprojekte oder Villen gebraucht und die Baukosten in die Höhe treiben würden, um mehr Honorar heraus zu schlagen. Insgesamt also reine Geldverschwendung. Sein Haus kaufte man sich – ähnlich wie man ein Paar Schuhe kauft – beim nächsten Bauunternehmer. Der wusste schon, was „not tue“. Als Qualitätssicherung genügte die soziale Kontrolle in dieser ländlichen Region. Der Gedanke an eine neutrale Qualitätssicherung im Sinne und zu Gunsten des Bauherrn war nirgendwo anzutreffen. Initiative Bauherrenansprache Als Mitglied des Vorstands der Architektenkammer Niedersachsen arbeite ich heute daran mit, wieder bekannt zu machen, was für mich einmal das Wichtigste am Beruf des Architekten war: Die Bedürfnisse und Wünsche des Bauherrn zu erspüren, sie in die optimale Form zu fassen und gemeinsam mit den Ausführenden etwas zu Deutsches Architektenblatt 4 2005 schaffen, das mehr ist, als ein Massenprodukt von der Stange – und dabei dennoch preiswert. Doch wie kommt dieses Wissen zu den Menschen, die einmal unsere Bauherren werden könnten? Als eine Antwort auf diese Frage wurde im letzten Jahr die „Initiative Bauherrenansprache“ der Architektenkammer Niedersachsen ins Leben gerufen. Ein Arbeitskreis erarbeitete Materialien zur Bauherreninformation, die „nur noch“ an die potenziellen Bauherren gebracht werden müssen. Und das können die Architekten vor Ort am allerbesten. Zum Beispiel im Rahmen von Auftritten bei einschlägigen Baumessen in den Regionen oder bei Vortragsreihen zum Thema „Bauen“ in Zusammenarbeit mit Baufinanzierern oder Volkshochschulen. Dieses Engagement ist nicht immer leicht zu organisieren, aber ich denke es lohnt sich. Wichtig wäre sicher auch, der heranwachsenden Generation ein Bewusstsein für gute Architektur und gestalteten Raum zu vermitteln. Schließlich sind die Kinder von heute unsere Bauherren von morgen. Schulprojekte in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Architekten könnten ein Beitrag dazu sein. Die Architektenkammer bietet Architekten, die sich unter dem Motto „Architektur und Schule“ engagieren wollen, verschiedene Materialien an. Bis sich das Wissen um die Leistungen eines Architekten wieder bei der breiten Masse im Gedächtnis verankert hat, werden sicher viele Messeauftritte von Nöten sein und viele Schüler Architektur als Thema im Unterricht erlebt haben müssen. Sicher gibt es in Ostfriesland noch mehr Architekten, die daran mitarbeiten möchten, dem Architektenberuf wieder den Ruf zu verschaffen, den er verdient. Bauherr kann schließlich nur werden, wer zu würdigen weiß, was ihm geboten wird. Gerade in diesen schlechten Zeiten können wir uns nicht einfach zurücklehnen und darauf warten, dass sich von selbst etwas ändert. Um etwas zu bewirken, ist Engagement nötig. Engagement von möglichst vielen. Wie wäre es, wenn wir uns zu einer Regionalgruppe Ostfriesland zusammenfinden würden, um Aktionen zu planen und durchzuführen? Ich bin dabei. Sie auch? Annette Lang Vorstandsmitglied der Architektenkammer Niedersachsen [email protected] 15 niedersachsen Bauen für Kinder – Herausforderung zwischen Architektur, Pädagogik und Integration Architektenkammer zeigt in Hannover den 6. Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung 2004, Kindergarten St. Leonhard in MünchenPasing, Architekten: Planungsgemeinschaft Wallner Pfahler Primpke, Bauherr: Katholische Pfarrgemeinde St. Leonhard, Foto: Wüstenrot Stiftung Die Architektenkammer Niedersachsen zeigt im Laveshaus in Hannover vom 13. April bis 4. Mai 2005 die Ergebnisse des 6. Gestaltungspreises der Wüstenrot Stiftung zum Thema „Bauen für Kinder“. Eröffnet wird die Ausstellung am 12. April um 19 Uhr von Kammerpräsident Wolfgang Schneider, Dr. Kristina Hasenpflug von der Wüstenrot Stiftung und Architekt Klaus Block, der seinen ausgezeichneten Wettbewerbsbeitrag „MACHmit! Kinder&JugendMuseum in der Eliaskirche“ in Berlin vorstellt. Das Entwerfen und Realisieren von Gebäuden für Kindergärten, Vorschulen und ähnlichen Einrichtungen erweist sich als anspruchsvolle und spannende Herausforderung. Zu den zentralen Vorgaben, die zu erfüllen sind, gehören neben der Gestaltung des Gebäudes selbst auch die Umsetzung des jeweils verfolgten pädagogischen Konzeptes und die sozialräumliche Integration in das umliegende Quartier. Die rückläufigen Kinderzahlen in Deutschland dürfen nicht dazu verführen, das Bauen für Kinder als eine an Bedeutung verlierende Aufgabe einzustufen. Tatsächlich zeigen gerade die der allgemeinen Entwicklung zugrunde liegenden, veränderten Lebensentwürfe, dass den Formen und Qualitäten der Kin- derbetreuung immer größeres Gewicht zukommt. Nicht zuletzt auch angesichts der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Architektenkammer Niedersachsen unterstützt daher die Wüstenrot Stiftung in ihrem Bestreben, das Bauen für Kinder zu thematisieren und die damit zusammenhängenden Fragestellungen in die Öffentlichkeit zu transportieren. Der alle zwei Jahre bundesweit ausgeschriebene Gestaltungspreis gehört nach Anzahl seiner Einsendungen und Höhe der Preissumme von 15.000 Euro zu den großen Architekturwettbewerben in Deutschland. Mit den regelmäßigen Preisverleihungen zu wechselnden Themen auf dem Gebiet des Planens, Bauens und Wohnens versucht die Wüstenrot Stiftung, wirksame Impulse für die Gestaltung der gebauten Umwelt zu geben und die Politik und Öffentlichkeit auf beispielhafte Problemlösungen aufmerksam zu machen. www.aknds.de Mz 7. April: Architektur im Dialog Architekturpreis 2005 Professor Albert Speer über „Architektur und Städtebau als globale Herausforderung“ Bewerbungsschluss am 10. Mai In der Vortragsreihe „Architektur im Dialog“ der Architektenkammer Niedersachsen spricht am 7. April 2005 um 18 Uhr im Alten Rathaus in Hannover der Frankfurter Architekt und Stadtplaner Professor Albert Speer über seine Arbeit im Ausland. Seit mehr als drei Jahrzehnten entwickelt Albert Speer mit seinem Büro Großprojekte rund um den Globus. In jüngerer Zeit sorgt insbesondere die Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten in China für internationale Aufmerksamkeit. Dabei sind Albert Speer und seine Partner auch exzellente Beobachter der aktuellen demographischen und städtebaulichen Entwicklungen. Charakteristisch für die Arbeit des Büros ist der interdisziplinäre Planungsansatz, der integrative und an der jeweiligen städtischen Realität orientierte Lösungen ermöglicht. Peter Eisenman hat einmal über Albert Speer gesagt: „Seine Entwürfe sind ein 16 Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung. Seine Schriften zur urbanen Form sind ein Plädoyer für Vernunft und Einsicht. Und seine Lehre entwickelt die Vorstellung von Gemeinde in einem Maßstab, der sich weder aus Nostalgie für eine Vergangenheit, die so nie stattgefunden hat, noch aus einer unmöglichen Zukunft herleitet.“ (architecture and urbanism, 7/1994). Im Anschluss an den Vortrag wird der NDR-Redakteur Dirk Liebenow einen ca. halbstündigen Dialog mit Herrn Prof. Speer führen. Donnerstag, 7. April 2005, 18 Uhr, Altes Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover. Um Anmeldung bis zum 1. April 2005 wird gebeten unter Telefon (05 11) 2 80 96-71, Telefax (05 11) 2 80 96-79 oder E-Mail: [email protected] Rs DEUTSCHER ARCHITEKTUR PREIS 2005 Unter der Schirmherrschaft der Bundesarchitektenkammer wird der Deutsche Architekturpreis 2005 erneut von der E.ON Ruhrgas AG, Essen, ausgelobt. Zur Beurteilung können alle Bauten, städtebaulichen Anlagen oder Sanierungen bis zum 10 Mai 2005 eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 2002 in Deutschland fertig gestellt wurden. Die Preissumme beläuft sich auf insgesamt 50 000 Euro. Alle Informationen zur Auslobung unter: www.architekturpreis.de Mz Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen Gebäude mit Seele Dokumentation des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur 2004 in Braunschweig vorgestellt – Wanderausstellung auch in Berlin zu sehen Das neue Nahversorgungszentrum in Hannover-Marienwerder wurde Ende letzten Jahres mit dem Niedersächsischen Staatspreis für Architektur ausgezeichnet – das DAB berichtete. Über 170 Architekten, architekturinteressierte Bürger und Landtagsabgeordnete waren am 17. Februar 2005 in den Veranstaltungssaal der IHK Braunschweig am Altstadtmarkt gekommen, um die neue Broschüre, die alle Bauten dokumentiert, die sich 2004 um den Staatspreis beworben hatten, genauer unter die Lupe zu nehmen. Der von den hannoverschen Architekten Despang entworfene Bau ist mehr als nur ein Supermarkt. Er kämpft gegen die Bedeutungslosigkeit der Einkaufsmärkte, mit rationaler konstruktiver Struktur, mit konsequenter Zweckmäßigkeit, Funktionalität und großer Flexibilität im Inneren. „Ein Gebäude, das nicht nur technisch überzeugt und gut aussieht, sondern wie alle Objekte, die die Jury des Staatspreises besichtigte, eben auch eine Seele hat“, wie es der Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, Wolfgang Schneider, bei der Vorstellung des Objektes in Braunschweig formulierte. Im Kreise der nominierten Objekte war auch der Umbau der Wichmannhallen in Braunschweig der Architekten Rainer Ottinger und Thomas Möhlendick sowie das LBS-Verwaltungsgebäude in Hannover des Braunschweiger Architekturbüros PSP. Kammerpräsident Schneider betonte, dass Architektur Werte vermittelnde Funktionen für den Bauherrn und das Unternehmen übernehmen und gleichzeitig den Ort wie den Standort stärken könne. Seine Botschaft lautete: gute Architektur lohnt sich auch betriebswirtschaftlich. Staatspreis in der Landesvertretung Diese Botschaft ging bis nach Berlin, wo in der Niedersächsischen Landesvertretung die Staatspreis-Wanderaussstellung für acht Tage im März Station machte. Dort waren neben den Ausstellungstafeln auch diverse Modelle der Objekte zu sehen. Die Niedersächsische Landesregierung will mit dem Staatspreis die Bedeutung der Baukultur in Architektur und Städtebau betonen und erhofft sich innovative Anstöße auch zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen Vorstellung des Staatspreises für Architektur in der IHK: Im Vordergrund der Braunschweiger Architekt Hartmut Rüdiger, Vizepräsident der Architektenkammer Niedersachsen, und im Hintergrund die Ausstellung des prämierten Nahversorgungszentrums in Hannover. und ökologischen Qualität der gebauten Umwelt. Die Wanderschau gibt einen eindrucksvollen Überblick über die elf mit dieser höchsten Architekturauszeichnung des Landes prämierten Bau-Projekte. Die Dokumentation kann bei der Architektenkammer Niedersachsen telefonisch (05 11) 2 80 96-0 oder online bestellt werden: www.aknds.de Mz Kammer vor Ort 2005 Neue Termine für regionale Treffen Die Kammer hat vor drei Jahren begonnen, regelmäßige Veranstaltungen in den Regionen Niedersachsens durchzuführen, um mit den Mitgliedern vor Ort intensiver ins Gespräch zu kommen. Diese Initiative möchten wir auch 2005 fortführen und mit Ihnen in eine Diskussion über berufspolitische Themen treten. Darüber hinaus werden in Braunschweig und Oldenburg Vertreter der Bayerischen Architektenversorgung anwesend sein und Ihnen auch am selben Tag für eine individuelle Beratung zur Verfügung stehen. Deutsches Architektenblatt 4 2005 Ferner werden wir in Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück in Kooperation mit bekannten Buchhandlungen das neue Buch der Architektenkammer „Architektur in Niedersachsen 2005“ in einer Abendveranstaltung der Öffentlichkeit vorstellen. Auch Sie sind natürlich herzlich eingeladen. Termine Braunschweig: 05.04.05 um 17.30 Uhr Kammer vor Ort, Braunschweigisches Landesmuseum, Burgplatz 1 und Buchpräsentation: ab 20.15 Uhr Buchhandlung Graff, Sack 15 Oldenburg: 03.05.2005 um 17.00 Uhr Kammer vor Ort, Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3 und Buchpräsentation: ab 19.30 Uhr in der Buchhandlung Bültmann & Gerriets, Lange Straße 57 Osnabrück: 17.05.2005 um 17.30 Uhr Kammer vor Ort, Priesterseminar, Große Domfreiheit 5 und Buchpräsentation ab 20.00 Uhr in der Buchhandlung Jonscher, Domhof 6 Maa 17 niedersachsen Wege zum flächensparenden Bauen Letzte „Zukunftswerkstatt Metropolregion Hamburg“ warb erneut für qualitätsvolles verdichtetes Bauen Architekt Lothar Tabery, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Niedersachsen (im Bild oben, Mitte), vertrat bei den Tagungen der „Zukunftswerkstatt Metropolregion Hamburg“ die niedersächsischen Interessen. Bei der dritten und vorläufig letzten Zukunftswerkstatt am 4. Dezember 2004 diskutierten die Fachleute erneut Probleme wie Verdichtung, Flächenverbrauch oder Metropolisierung. Lothar Tabery berichtet im folgenden Artikel von den vorgestellten Fachbeiträgen, den Ergebnissen der Arbeitsgruppen und wie es nach drei Jahren „Zukunftswerkstatt Metropolregion Hamburg“ weiter geht. 185 Teilnehmer aus der gesamten Metropolregion (Abbildung 1) hatten sich zur 3. Zukunftswerkstatt „Flächenverbrauch in der Metropolregion Hamburg“ in der Hamburger Handelskammer eingefunden. Unter ihnen Stadtplaner, freischaffende und angestellte Architekten, Mitarbeiter von Kommunalund Kreisverwaltungen, Studenten und nicht zuletzt politische Vertreter aus Kommunalparlamenten. Wie schon bei den 2002 und 2003 vorangegangenen Veranstaltungen zum gleichen Thema war der Vormittag der Zukunftswerkstatt Fachvorträgen vorbehalten. Dr. Jens-Martin Gutsche von der TU Hamburg-Harburg machte in seinem Referat über „Wohngebietsausweisun- 18 gen und kommunale Haushalte – Kostenaspekte für Flächenausweisungen“ deutlich, dass der drastisch zunehmende Flächenverbrauch für die Ausweisung neuer (Einfamilienhaus-) Wohngebiete neben der allgemeinen ökologischen Problematik für die Kommunen gravierende ökonomische Auswirkungen hat. Durch die insgesamt stagnierende Bevölkerungszahl einerseits und die wachsenden Aufwendungen für Straßenbau, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung andererseits werden die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Infrastruktureinrichtungen pro Einwohner erheblich steigen. Erschwerend kommt hinzu, dass Gebiete mit geringen Wohndichten (Geschossflächenzahlen unter 0,2) ohnehin schon einen 3- bis 5-fach höheren Erschließungskostenaufwand pro Quadratmeter Geschossfläche erfordern als höher verdichtete Gebiete (z. B. GFZ 0,4 bis 0,6 – Abbildung 2). Anhand von detaillierten Untersuchungen zeigte Gutsche auf, dass die fiskalische Bilanz neuer Wohngebiete für gebietsausweisende Kommunen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den meisten Fällen neutral ausfällt. Ausgaben und Einnahmen halten sich in etwa die Waage. Neue (Einfamilienhaus-) Wohngebiete sind somit kein gutes Mittel zur kommunalen Haushaltssanierung, wie es von Kommunalpolitikern gerne gesehen wird. Wesentliche Handlungsfelder sind deshalb die verstärkte Nutzung von Innenentwick- lungspotentialen, flächensparende Bauweisen und die Konzentration der Siedlungstätigkeit auf Gemeinden und Ortsteile mit entsprechenden Voraussetzungen im Bereich der sozialen Infrastruktur. Als externer Referent sprach Dr. Fritz Wegelin, Vizedirektor des Amtes für Raumentwicklung in Bern, über „Marktwirtschaftliche Instrumente in der Raumplanung – Erfahrungen aus der Schweiz“. Er machte deutlich, dass mit der Metropolisierung der Schweiz der Prozess einer Periurbanisierung einhergegangen ist. Inzwischen leben 73 Prozent der Schweizer Bevölkerung in städtischen Gebieten. Damit ist genau das eingetreten, was man noch vor 20 Jahren hatte verhindern wollen. Die Siedlungsfläche in der Schweiz ist in den letzten 12 Jahren wesentlich stärker gewachsen als die Bevölkerung. Über 63 Prozent des neu entstandenen Wohnareals entfallen auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Durch diese Entwicklung fallen Wohnen und Arbeiten zunehmend auseinander. Motorfahrzeuge im Pendelverkehr und soziale Segregation nehmen zu. Ernüchterndes Fazit der Schweizer Siedlungsentwicklung: Zersiedelung Metropolisierung Bodenverschleiß Verkehrszunahme gestaltloser Siedlungsbrei soziale Segregation wachsende regionale Disparitäten Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen „Die mangelnde Zielerreichung der Raumplanung liegt großenteils darin begründet“, erklärte Wegelin, „dass die ökonomischen Kräfte viel stärker sind als jede planerische Festlegung.“ Es wurde deshalb die Anwendungsmöglichkeit anreizorientierter und marktwirtschaftlicher Instrumente in der Raumplanung untersucht. Als Lösungsansätze auf Schweizer Bundesebene beschrieb Wegelin: Agglomerationsprogramme: Kombination von Planung und Anreizen Bauzonenzertifikate (gehandelte Bauzonenflächen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs Road Pricing (Straßenbenutzungsabgaben) Diese marktwirtschaftlichen Instrumente sind jedoch zum Teil noch in der Planung, teilweise auch noch nicht ausgereift und befinden sich erst in der Machbarkeitsprüfung. Arbeitsgruppen erarbeiteten Handlungsempfehlungen Am Nachmittag widmeten sich die Werkstattteilnehmer, aufgeteilt in drei, heterogen besetzten Arbeitsgruppen, unterschiedlichen Themen, die durch die Arbeitsgruppe „Flächenverbrauch und Flächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ mit Unterstützung der Architektenkammern aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorbereitet worden waren. Unter Einführung und Moderation von Mathias Baum, Architektenkammer Schleswig-Holstein und Beate Domin, Innenministerium Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, beschäftigte sich Arbeitsgruppe 1 mit der Ergebnisanalyse des gerade abgeschlossenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs zum flächensparenden Wohnungsbau „Berkershof“ in Henstedt Ulzburg. Die Entwürfe der Preis- und Ankaufsträger wurden vorgestellt und diskutiert. Es zeigte sich, dass mit unterschiedlichen Lösungsansätzen und Schwerpunktsetzungen qualitätsvolle Ergebnisse erreicht wurden. Arbeitsgruppe 2 führte ein Planspiel zum Thema „Verdichtung“ mit Qualität am Beispiel eines Baugebiets der Gemeinde Tostedt unter Einführung und Deutsches Architektenblatt 4 2005 Moderation von Lothar Tabery, Architektenkammer Niedersachsen und Burkhard Kalliefe, Landkreis Lüneburg durch. Aufgabe war es neben der quantitativen Einsparung von Baulandflächen (Abbildung 3) Lösungsansätze und Kriterien für Qualitätsverbesserungen verdichteter Bauweisen zu erarbeiten. Mit Hilfe von vorbereiteten Modellklötzchen erarbeiteten und diskutierten vier Teilgruppen unterschiedliche Bebauungsvorschläge, bei denen besonders auf die Art der Gebäudegruppierung, auf städtebauliche Raumbildung sowie auf differenzierte Ausbildung privater und öffentlicher Freiflächen geachtet wurde. Planer-Tische zum Thema: „Pro Innenentwicklung“ moderierten in der Arbeitsgruppe 3 Axel Siemonsen, Architektenkammer Hamburg und Hartwig Knoche, Landkreis Bad Segeberg. Hier ging es um Lösungsansätze und Argumentationshilfen für qualitätsvolle Innenbereichsentwicklung am Beispiel eines konkreten Quartiers. Die Ergebnisse wurden in einem Arbeitspapier zusammengefasst. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden im Plenum die Ausarbeitungen der Arbeitsgruppen vorgestellt und Handlungsempfehlungen für Kommunalpolitik, Bauherren, Bauwirtschaft und Planer aufgezeigt. Fazit Auch diese vorerst letzte Zukunftswerkstatt war, wie ihre Vorgänger, eine erfolgreiche Veranstaltung zum Thema flächensparendes Bauen. Die hohe Qualität der Fachbeiträge, die unerwartet große Anzahl der Werkstatt-Teilnehmer und die intensiven Gespräche zwischen Fachleuten, Politikern und Baubetroffenen in den interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppen sind eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Bewusstseins in Bezug auf diese, die gesamte Gesellschaft betreffende Thematik. Gleichwohl wird es erforderlich sein kontinuierlich weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, wie beispielsweise die unabhängig von den Zukunftswerkstätten ebenfalls von der Arbeitsgruppe „Flächenverbrauch und Flächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ entwickelte Wanderaus- Abbildung 1 stellung zum gleichen Thema, die von interessierten Kommunen oder Institutionen unter www.raum-energie.de abgerufen werden kann. Eine noch zu erarbeitende Dokumentation aller drei Zukunftswerkstätten soll ebenfalls zur Bewusstseinsbildung beitragen und vergleichbare Veranstaltungen auf kommunaler Ebene anregen. Es bleibt zu hoffen, dass die ausgesandten Impulse Resonanz finden und sich im Schneeballeffekt fortpflanzen. Die ausführliche Dokumentation der Vortragsinhalte ist zu finden unter: www.raum-energie.de/home/metropolregionHamburg Lothar Tabery Vorstandsmitglied der Architektenkammer Niedersachsen Abbildung 2 Abbildung 3 19 niedersachsen Wirtschaftliche Steuerung eines Planungsbüros mit einem Controllingsystem Nützliche Tipps einer Unternehmensberatung – Artikel knüpft an die Wirtschaftsveranstaltung der Kammer Ende 2004 an Die Baubranche befindet sich seit einigen Jahren bereits in der Rezession – und mit dieser Entwicklung leiden natürlich auch die Anbieter von Planungsleistungen. Trotzdem können wir in unserer jahrelangen Beratungstätigkeit in dieser Branche, in deren Verlauf wir ca. 400 Büros beraten haben, feststellen, dass es vielen noch immer gut oder sogar sehr gut geht. Während die einen kontinuierlich Mitarbeiter freisetzen und mehr und mehr um ihr Überleben kämpfen, schaffen es andere, ihren Auftragsbestand sogar zu erhöhen und das Büro auf einem stabilen Kurs zu halten. Doch was unterscheidet die erfolgreichen Büros von den weniger erfolgreichen? In unserer Beratungspraxis können wir beobachten, dass einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren ein gut strukturiertes, funktionierendes Controllingsystem ist. Das System erfasst nicht nur die Kontrolle von Zahlen, sondern die aktive Planung der Unternehmensstrategie. Oftmals sind zwar Systeme im Einsatz, doch folgende Fehler mindern deren Wert erheblich: Die Stunden werden in fast jedem Büro irgendwie erfasst, jedoch wird das Datenmaterial nicht verwertet. Projekte werden nicht vorkalkuliert und es werden keine Stundenbudgets vorgegeben. Die Ziele im Rahmen des Unternehmenscontrollings sind nicht operativ genug. Die gute Absicht, „mal was im Ausland zu machen“ besteht, an dieses Vorhaben wird aber nicht strategisch herangegangen. Der Gemeinkostenfaktor wird „gesenkt“ oder anders manipuliert, damit die Kalkulation „hinkommt“. Das Änderungsmanagement und die Nachforderung von Honorar ist zu defensiv. Projektleiter erbringen auf Druck des Bauherrn zu viele Leistungen, die nicht abgerechnet werden. Wir schätzen, dass sich bei einem vernünftigen Verfahren die Projektrenditen um 5–10 % erhöhen könnten. 20 Bestehende Aufträge werden nicht erweitert: Die Projektleiter akquirieren in ihren Projekten nicht aktiv, sie sind zu sehr mit der Abwicklung des Projektes beschäftigt. Controlling wird also schon vermehrt als Aufgabe akzeptiert, nur das „Wie“ lässt vielfach noch zu wünschen übrig. Dabei sprechen die Rahmenbedingungen eine deutliche Sprache: Die Anforderungen der Auftraggeber steigen immer mehr. Dabei beziehen sich die Forderungen sehr stark auf die Dienstleistungsqualität des Architekten oder Ingenieurs. Das heißt: Pläne sollen noch bunter, Kosten schneller verfügbar und der Ingenieur rund um die Uhr auf der Baustelle sein. In diesem wirtschaftlichen Umfeld ist es überlebenswichtig, Projekte genau zu kalkulieren und wirtschaftlich zu überwachen. Die Position des Auftraggebers ist zudem extrem stark geworden. Der Auftragnehmer muss wissen, ob er sich ein Projekt unter Umständen „noch leisten“ kann oder will und bei extrem knappen Budgets dafür sorgen, dass die Zeitvorgaben auch eingehalten werden. Ansonsten driftet ein Projekt heute sehr viel schneller in ein Minus als in früheren Zeiten, als die HOAI noch die Auskömmlichkeit sicherte. Wie steht es nun mit dem Ruf des Controllers? Seine Beinamen reichen im Positiven vom „Ökonomischen Gewissen“ über den „Lotsen“ bis zum „Betriebswirtschaftlichen Begleiter“. Im Negativen sind es Begriffe wie „Spürhund“, „Kontrolleur“ bis zum „Erbsenzähler“. Egal wie man persönlich zu dieser Funktion steht – sie ist heute im Planungsbüro unabdingbar geworden. Viele Missverständnisse zum Controlling rühren von einer falschen Übersetzung des Begriffs her. Controlling heißt nicht Kontrollieren, sondern ist korrekt mit „Steuern“ übersetzt. Dabei ist die Kontrolle nur eine Teilfunktion: Dabei sagt ein Controlling-System aus, in welchem Ausmaß die geplanten Ziele erreicht wurden. Es gibt zudem Anhaltspunkte, warum bestimmte Ziele nicht erreicht wurden und zumindest Hinweise, was zu tun ist, um erfolgreicher zu werden. Es ist aber auch wichtig, die Grenzen eines Controlling-Systems zu kennen, da es natürlich kein Allheilmittel sein kann. Es ist in der Regel kein System zur Lösung von Problemen, sondern legt diese lediglich offen. Es kann keine Management-Entscheidungen ersetzen, aber sehr wohl den Entscheidungsprozess unterstützen. Außerdem ist es kein Instrument zur Entwicklung von Strategien, sondern setzt diese voraus. Der Einsatz eines ControllingSystems für Planungsbüros hat aus unserer Sicht drei Aspekte: Steuerung des Büros mit einem Controlling System Die folgenden Fragestellungen beantwortet ein gut eingeführtes ControllingSystem: Wie viel Gewinn wurde mit einem bestimmten Projekt erwirtschaftet? Wie wirtschaftlich ist in meinem Büro die Ausführungsplanung für öffentliche Auftraggeber? Zu welchem Preis kann/muss eine Leistung angeboten werden? Wie viel Stunden darf welcher Mitarbeiter maximal verbrauchen? Sind wir mit unserem laufenden Projekt noch im „grünen Bereich“? Um sich diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, die Stammdaten eines Controllingsystems sinnvoll zu strukturieren. Grundlage dafür ist die Planung der Unternehmensstrategie. Hier könDeutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen nen Sie auch einen Berater einbinden, denn nur eine sorgfältige Strukturierung der Stammdaten lässt später auch aussagefähige Auswertungen zu Projekten, Leitungsphasen, Tätigkeitsgruppen, Markterfolgen etc. zu. Grundbegriffe Im Controlling ist es wichtig, die folgenden Begriffe zu unterscheiden: Einzelkosten: . . . sind Kosten, die einem Projekt (Kostenträger) direkt zugeordnet werden können. Gemeinkosten: . . . können den Kostenträgern nicht direkt zugeordnet werden. . . . fallen für verschiedene Projekte gleichzeitig an, wie z.B. Büromiete, Sekretariat. „Erfolgsfördernd“ sind Gemeinkosten die für den Büroerfolg unverzichtbar sind (z.B. Akquisition). Allgemeine Gemeinkosten sollten nur „soviel wie nötig“ auftreten Beispiele: Gemeinkostenfaktor . . . beschreibt das Verhältnis von Gemeinkosten zu Gesamtkosten, genauer: GMKF = (Gemeinkosten + Einzelkosten)/ Einzelkosten Über den Gemeinkostenfaktor lassen sich die Projektbudgets (Honorar) in Zeitbudgets für einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen errechnen. Implementation eines ControllingSystems Auch wenn man sich für eine datenbankgestützte Lösung entscheidet, so wird einem zu Beginn die Strukturierung der Daten, die ganz entscheidend für den späteren Erfolg des Systems ist, nicht abgenommen. Hier ist es ratsam, die Dienste eines Beraters in Anspruch zu nehmen, dessen Kenntnisse über die Installation des Systems hinausgehen. Um welche Daten geht es? Einrichtung der Kostenstellen (Niederlassungen, Geschäftsbereiche, Funktionseinheiten), auch um eine spätere Verrechnung zu ermöglichen; Mitarbeitergruppen dienen der Übersicht und sind für die Auswertung interessant, bspw. um festzustellen, wie viel Zeit höher qualifizierte Mitarbeiter Deutsches Architektenblatt 4 2005 (z.B. GF) an einem Projekt gearbeitet haben. Tätigkeiten und Tätigkeitsgruppen wie z. B. Leistungsphase 1 (Tätigkeitsgruppe) und Informationsbeschaffung (Tätigkeit) oder Fehlzeit (Tätigkeitsgruppe) und Urlaub oder Krankheit (Tätigkeit) um entsprechende Auswertungen zum Zeitverbrauch und den damit verbundenen Kosten vornehmen zu können; Märkte und Projektgruppen sind insofern interessant, als auch hier entsprechende Auswertungen zum Erfolg Hinweise zu den Schwerpunkten zukünftiger Akquisitionsbemühungen liefern; Projektnummernsystem: Das System der Projektkürzel ist wichtig, um allen Mitarbeitern schnelle Einträge und Auswertungen auf der Basis der Kürzel zu erlauben, ohne immer die komplette Projektbezeichnung lesen zu müssen; Kostenarten und -gruppen: Es ist zu klären, wie mit den allgemeinen Kostendaten verfahren wird. Hierzu gibt es vier Möglichkeiten: Erfassung aller Einzelbelege Monatssummen der BWA werden übernommen Allgemeine Kosten werden im Block übernommen. Datenübernahme aus dem Buchhaltungsprogramm Konzeptionierung des Berichtswesens: Im Berichtswesen unterscheidet man zwischen projekt- (z. B. Kostenvergleich Einzelprojekt), mitarbeiter- (z. B. Soll-/ Ist-Vergleich Arbeitsstunden), markt(z. B. Umsatz pro Markt) und unternehmensbezogenen (z. B. Gemeinkostenentwicklung) Auswertungen. Zusätzlich ist zu klären, wer wann welche Auswer- tungen erstellt und /oder wem vorlegt. EDV-Lösungen als Hilfsmittel Gerade im Bereich Controlling kann man sich durch entsprechende EDVLösungen sehr gut entlasten. Hierzu gibt es zahlreiche Hersteller (Mair Programme: Projekt Pro, Apsis: Apsis Classic, wiko Classic, Apsis Premium, Kobold: S-Control, S-HOAI, Phoenix, 3pleP: 3pleP-Projektsuite, Loreg GmbH: RP Pro, SAP, Microsoft: MS Projekt). Um an einem Beispiel zu zeigen, wie Controlling mit einer EDV-Lösung funktioniert, soll an dieser Stelle das Vorgehen unter Verwendung der Software S-Control der Firma Kobold Management Systeme GmbH vorgestellt wird. Projektbudgetierung als Grundlage des Projektcontrollings Wichtig ist zunächst einmal, ein Projekt vorab zu budgetieren. Dazu müssen die Honorare der einzelnen Leistungsphasen über einen zuvor festgelegten kalkulatorischen Stundensatz in Sollstunden umgerechnet werden. Damit ist bereits vor dem Projektbeginn eindeutig geklärt und für die Mitarbeiter nachvollziehbar, bis zu welchem Stundenverbrauch eine Leistungsphase noch gewinnbringend bearbeitet sein wird und wann sie (und noch nicht das Projekt) in den Minusbereich hineinrutscht. Die nachfolgende Abbildung zeigt, wie diese Funktion in S-Control ausgeführt wird. Leistungsphasen und Honorar stehen fest. Der Stundensatz kann nun frei eingegeben oder auf der Basis vorheriger Projekte ermittelt werden. niedersachsen Die Einführung eines ControllingSystems ist übrigens eine gute Gelegenheit, die eigenen Kennzahlen zu ermitteln und kritisch zu hinterfragen. Der Ermittlung der Stundensätze geht zwangsweise die Berechnung des Gemeinkostenfaktors des Büros voraus. Stellen wir in einem Projekt einen Wert von über 2,5 fest, empfehlen wir eine genauere Überprüfung der Ursachen. Eingabe der Aufwendungen im Projekt Ist das Projekt eingerichtet, können die Mitarbeiter ihre Zeiten auf das Projekt schreiben, denn der wesentliche Produktionsfaktor im Planungsbüro ist nun einmal die „Ressource Mitarbeiter“ und die gilt es im Rahmen des Controllings zu steuern. Die Zeitschreibung sollte zeitnah erfolgen (am besten täglich). Ein übersichtliches Menü, das mit eingeschränkten Daten (es werden z. B. nur die Projekte zur Auswahl angeboten, die einem Mitarbeiter zugeordnet wurden) arbeitet, macht die Anwendung komfortabel, wie es die nachfolgende Abbildung zeigt. net dann sofort automatisch den wertmäßigen Projektstand (rechte Spalte). In weiteren automatisierten Auswertungen wird dann genau gezeigt, ob und wie weit der Projektstand aus Sicht des Mitarbeiterzeitverbrauchs auf der einen und aus Sicht des Fertigstellungsgrades des Projektes auf der anderen Seite auseinanderdriften. Idealerweise sollten Zeitverbrauch und Projektstand immer parallel laufen. Wo sie es nicht tun, muss näher hingeschaut und gegengesteuert werden. Projektauswertungen S-Control bietet dazu eine Fülle von Auswertungen. Exemplarisch soll die unten abgebildete näher erläutert werden. Man erkennt auf der oberen Auswertung z. B., dass das Projekt in der Leistungsphase 1 ein Minusergebnis von 1023,74 € erbracht hat. Die Leistungsphase ist zu 100% bearbeitet bei einem Kontrolle der Projektstände Werden auf der einen Seite die Zeitverbräuche erfasst, muss im Rahmen des Controllings auf der anderen Seite der Projektfortschritt nachvollzogen werden. Der Abgleich zwischen Verbrauch der budgetierten Zeit und dem Projektstand lässt so ständig eine Aussage darüber zu, ob eine Leistungsphase noch „im grünen Bereich“ ist oder eine Zeit- und damit Budgetüberschreitung droht. In der oberen Abbildung wird gezeigt, wie der Projektstand in S-Control erfasst wird. Zu jeder Leistungsphase kann der aktuelle Fertigstellungsgrad eingegeben werden. S-Control berech- 22 Honorar von 8400,00 €. Der Zeitverbrauch lag aber über dem budgetierten Wert und hat Kosten in Höhe von 9423,47 € verursacht. Interessanter ist natürlich der Blick auf Leistungsphasen, die aktuell noch bearbeitet werden. Die Leistungsphase 4 ist laut Auswertung zu 50 fertig gestellt. Es wurden aber bereits Projektzeiten im Wert von 12 494,86 € ver- braucht. Im Vergleich zum vorhandenen Honorar von 16 800,00 € wurde also ein Minus von 4094,86 € erwirtschaftet, und das, obwohl immerhin noch 50 % der Leistungen zu erbringen sind. Man erkennt eindeutig, dass sich hier ein finanzielles Desaster anbahnt, das schnellstens in den Griff zu bekommen ist. Es zeigt sich also, dass ein effektives Controlling für den Geschäftsführer / Inhaber eines Planungsbüros relativ einfach zu erreichen ist. Ist das System erst einmal eingerichtet (d. h. Stammdaten eingegeben usw.), müssen in der Hauptsache die Mitarbeiterzeiten und Projektstände diszipliniert eingegeben werden. Eine Auswertung ist dann tatsächlich jederzeit auf Knopfdruck möglich ohne für den Geschäftsführer nennenswerten Mehraufwand zu produzieren. Er kann sich ganz auf seine übrigen Aufgaben konzentrieren und dort eingreifen, wo er Probleme erkennt. Fazit Die interne Organisation eines Büros schafft dem Management eines Büros die Freiräume, die er oder sie benötigt, um gerade auch in schwierigen Zeiten den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden und das Unternehmen in sichere Gefilde zu führen. Bei der Einführung solcher Systeme sollte man darüber nachdenken, die Dienste erfahrener Berater in Anspruch zu nehmen, um deren vollen Nutzen zu erschließen. Nur wenn das ControllingSystem in der Implementierungsphase sorgfältig strukturiert wird, und dies wird nicht durch die Datenbank vorgegeben, sind aussagefähige Berichte möglich. Hans Joachim Schulten und Kerstin Eisenschmidt Eisenschmidt Consulting Crew Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen Neuer Ratgeber zum Architekturexport NAX will Architekten und Ingenieure beim Schritt ins Ausland unterstützen Der neue von der Bundesarchitektenkammer herausgegebene Ratgeber „Architekturexport – Leitfaden für Architekten und Ingenieure“ ist als umfassend informatives Buch unentbehrlich für all jene, die sich für den Schritt ins Ausland entscheiden und diesen zuvor gut planen wollen. Neben grundlegenden Informationen werden Problemfelder erörtert und anhand von Erfahrungsberichten best practises präsentiert. Ein umfassender Serviceteil mit Adressen, Tipps und Internet-Links erschließt dem Leser weiterführende Informationsquellen und rundet so diesen Ratgeber ab. Herausgegeben wird der Ratgeber durch das Netzwerk Architekturexport (NAX) der Bundesarchitektenkammer, verlegt vom Verlagshaus Braun. Die Autoren sind zum größten Teil Teilnehmer des NAX. Sie berichten über ihre Erfahrungen beim Schritt über die Grenze. Ob die Nutzung neuer Marktpotenziale, die Umsetzung außergewöhnlicher Projekte oder das Kennen lernen anderer Kulturen, das Planen und Bauen im Aus- land – so die Überzeugung der Autoren – bietet einzigartige Möglichkeiten, die immer mehr Architekten und Ingenieure nutzen sollten. Der ausgeprägte Qualitätsanspruch, der in Deutschland die Arbeit in den Architektur- und Ingenieurbüros bestimmt, kommt den Büros dabei als ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil zugute. Doch die Orientierung ins Ausland erfordert auch eine solide Vorbereitung. Dieser Vorbereitung dient der Ratgeber. Grenzüberschreitend tätige Architekten müssen sich in andere kulturelle Umfelder hineinversetzen können. Unterschiede zwischen In- und Ausland gibt es in rechtlicher Hinsicht, in den Planungs- und Bauabläufen und nicht zuletzt im Hinblick auf die Wünsche der Bauherren. Die Fähigkeit zu Kooperationen mit ortsansässigen Architekten ist deshalb unverzichtbar, da sie wichtige Brücken schlägt und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten erleichtert. Der Exportratgeber kann von Architekten zum Preis von 19,90 Euro inkl. MwSt. und 3,– Euro Versandpauschale erworben werden oder ist unter der ISBN-3-9354-5560-7 in jedem Buchhandel zu erhalten. Bestellungen nimmt die D.A.V.I.D. Deutsche Architekten Verlags- und Informationsdienste GmbH, Askanischer Platz 4, 10963 Berlin, Telefax (0 30) 26 39 25 89 gerne entgegen. www.bak.de Mz Erster Baurechtstag in Hannover Das Architekturdetail im Gesamtentwurf Studentenförderpreis 2005 Jubiläum: Zum 10. Mal wird in diesem Jahr der Studentenförderpreis „Das Architekturdetail im Gesamtentwurf“ ausgelobt. Der Preis, der von der Architektenkammer ins Leben gerufen wurde und seit einigen Jahren von der Stiftung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses ausgelobt wird, erfreut sich mittlerweile eines guten Bekanntheitsgrades und fordert jedes Jahr 40 bis 50 Studierende zur Teilnahme heraus. Teilnahmeberechtigt sind wiederum alle Studierenden der Fachbereiche Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur in Niedersachsen sowie sechs weiteren norddeutschen Bundesländern. Die kompletten Auslobungsunterlagen mit den genauen Anforderungen werden an den Hochschulen verteilt, sind aber ab sofort auch im Internet zu finden unter www. aknds.de/studentenfoerder.html. Rt Bauablaufstörungen ein Schwerpunkt der Veranstaltung Am 22. April 2005 findet im großen Festsaal im Alten Rathaus Hannover die erste Fachveranstaltung des BremenNiedersächsischen Baurechtstages e.V. statt. Ziel des Vereins ist es, das Verständnis des Baurechts zu fördern. Dabei sollen wichtige baurechtliche Inhalte unter besonderer Berücksichtigung bautechnischer und baubetrieblicher Abläufe praxisnah und verständlich vermittelt werden. Dem interdisziplinären Austausch von Informationen Deutsches Architektenblatt 4 2005 dient dabei neben einzelnen Fachvorträgen auch die Diskussion auf dem Podium und mit den Veranstaltungsteilnehmern. Die Veranstaltungsthemen heißen u. a. „Architekt und Bauzeit“ oder „Bauablaufstörungen – Status quo der rechtlichen Behandlung“. Informationen (22. April 2005, 9.30 bis 15.45 Uhr, rd. 150 Euro Teilnahmegebühr), erteilt RA Frank Meier, Telefon (0 30) 31 86 75-43, [email protected] Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat mit dem Runderlass vom 9. Dezember 2004 – 51.1.21201 – die 6. Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien (R-StBauF) bekannt gemacht. 23 niedersachsen Fortbildung im April und Mai „CAD-Kompakt: CINEMA 4D“ ab 8. April Längst gibt sich der Bauherr im Computerzeitalter nicht mehr mit Grundrissen, Schnitten und einer Perspektive zufrieden. Immer häufiger wird der Wunsch geäußert, das neue zu erstellende Gebäude schon vor dem ersten Spatenstich betreten zu können, um sich so ein möglichst realistisches Bild zu verschaffen. Damit Sie zukünftig auch Ihren Bauherren diese Leistung anbieten können, erlernen Sie in diesem viertägigen Seminar anhand einer vorhandenen Gebäudeplanung den Einsatz des Animationsprogramms CINEMA 4D speziell im Architekturbüro. Dazu wird zunächst ein Projekt aus einem der gängigen CAD-Programme in CINEMA 4D importiert und visualisiert. Anschließend machen Sie sich mit dem Einsatz von Beleuchtungsquellen und der wZuweisung von Materialien vertraut, sodass am Ende des Kurses eine Visualisierung als Druck oder Plot steht, die am Bildschirm „zum Leben erwacht“. Ja Datum Veranstaltung Veranst.-Nr. Ort Zeit Gebühren 04.04.2005 Bauschadenspraxis Fassaden: Putz, WDVS, Mauerwerk, vorgehängte und hinterlüftbare Fassaden K12105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste) 05.04.2005 Bauschadenspraxis Fußböden: Estriche, Fliesen, Werk- und Naturstein K13105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste) 07.04.2005 Termin- und Kapazitätsplanung C13105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 110,– EUR (Mitglieder) 170,– EUR (Gäste) 08./09.04. sowie CAD-kompakt 15./16.04.2005 Cinema 4D F13105 Hannover, DAA 10–17 Uhr 430,– EUR (Mitglieder) 490,– EUR (Gäste) 08./09.04.2005 Baukostenplanung und Betriebswirtschaft P11105 Oldenburg, Kulturzentrum 10–17 Uhr 150,– EUR (Mitglieder) 150,– EUR (Gäste) ab 14.–16.04. KW 15–27 ECOBAU: Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau Y13105 Hannover, Laveshaus 9–17 Uhr 1190,– EUR (Mitglieder) 1640,– EUR (Gäste) 18.–21.04.2005 Ausbildung zum Sige-Koordinator – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung und RAB 30 D12105 Hannover, Maritim Grand Hotel 10–17 Uhr 563,– EUR (Mitglieder) 870,– EUR (Gäste) 22./23.04.2005 Öffentliches und privates Baurecht P14105 Oldenburg, Kulturzentrum 10–17 Uhr 150,– EUR (Mitglieder) 150,– EUR (Gäste) 26.04.2005 Workshop Barrierefreiheit C14105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 110,– EUR (Mitglieder) 170,– EUR (Gäste) ab 28.04.2005 und an 5 weiteren Terminen nach Absprache mit den Teilnehmern Tragwerksplanung – Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen – Lehrgang zur Qualifikation für die Eintragung in die Tragwerksplanerliste C16105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 640,– EUR (Mitglieder) 890,– EUR (Gäste) ab 29.04.2005 KW 17–27 ENERBAU: Fernlehrgang Energie und Bau – Zertifikatslehrgang Energieberatung, Gebäudemodernisierung, Facility Management Y12105 Springe, Energie- und Umweltzentrum 9–17 Uhr 790,– EUR (Mitglieder) 890,– EUR (Gäste) 11.05.2005 Junge Büros berichten V11105 Hannover, Laveshaus 18–20 Uhr gebührenfrei 24.05.2005 Aktuelle Tendenzen in der Landschaftsarchitektur E11105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 110,– EUR (Mitglieder) 170,– EUR (Gäste) 25.05.2005 NBauO/BauGB – Ausnahmen und Befreiungen A11105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 75,– EUR (Mitglieder) 135,– EUR (Gäste) 26.05.2005 Existenzgründung F14105 Hannover, Maritim Grand Hotel 10–17 Uhr 75,– EUR (Mitglieder) 135,– EUR (Gäste) 27./28.05.2005 Baukostenplanung und Betriebswirtschaft P12105 Göttingen, Bildungsvereinigung 10–17 Uhr 150,– EUR (Mitglieder) 150,– EUR (Gäste) 30.05.2005 Wertermittlungspraxis Vertiefung Sach- und Ertragswertverfahren R12105 Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr 115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste) andere Veranstalter 22.04.2005 24 „Friedhof – Garten – Denkmal“; Fort- und Weiterbildung Hannover, Arnswaldtstraße 19, 10–16.30 Uhr ein Gebäude der Region Hannover/Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Hannover www.denkmalpflegeniedersachsen.de 30,– EUR; Anmeldung sowie Informationen unter Telefon (05 11) 9 25-52 80 oder per E-Mail: Alex@nld. niedersachsen.de Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen Datum Veranstaltung 10.–12.06.2005 Drei Tage Dresden – Städtebauliche Erkundungen im „Elbflorenz“, Leitung: Axel Bayer, Architekt; Vorbereitungstreffen 27.05.2005, 18.30–20.45 Uhr, Wedekindstraße 14, Oststadt/List Veranst.-Nr. Ort Bildungsverein Hannover, Wedekindstraße 14, Telefon (05 11) 34 41 44 www.bildungsverein.de Zeit Gebühren 258,– EUR (Anreise DB 2. Kl., Nahverkehrsticket, Übernachtung mit Frühstück in DZ, Anmeldung bis 01.04.05 23.–26.06.2005 Vier Tage in Berlin und Potsdam – Städtebauliche und stadtgeschichtliche Erkundungen in der Bundes- und einer Landeshauptstadt, Leitung: Dieter Mattern (Stadtplaner); Vorbereitungstreffen 19.06.2005, 10–17.30 Uhr, Wedekindstraße 14, Oststadt/List Bildungsverein Hannover, Wedekindstraße 14, Telefon (05 11) 34 41 44 www.bildungsverein.de 348,– EUR (Anreise DB 2. Kl., BVG-Ticket, Übernachtung mit Frühstück in DZ, Anmeldung bis 15.04.05 08.–10.07.2005 Drei Tage Leipzig, Leitung: Hannes SchulzeWischeler (Stadtplaner); Vorbereitungstreffen 03.07.2005, 10–15 Uhr, Wedekindstraße 14, Oststadt/List Bildungsverein Hannover, Wedekindstraße 14, Telefon (05 11) 34 41 44 www.bildungsverein.de 252,– EUR (Anreise DB 2. Kl., Nahverkehrsticket, Übernachtung mit Frühstück in DZ, Anmeldung bis 29.04.05 • Programminformation: Frau Dorothea Petersen, Fortbildungsakademie, Telefon (05 11) 2 80 96-61, [email protected] • Anmeldungen per Telefax (05 11) 2 80 96-69 (Bitte verwenden Sie unser Fax-Formular, das wir Ihnen gerne zusenden. Geben Sie dort außer Seminartitel bitte auch die Veranstaltungsnummer an) • Anmeldungen online: www.aknds.de/fortbildungsprogramm.html Fördermittel für Weiterbildungen aus Europäischem Sozialfond (ESF) IWiN fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen Mit dem Programm IWiN (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) bietet das Land Niedersachsen seit dem 4. Quartal kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, direkt Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu erhalten. Auch Architekturbüros mit mindestens einem Mitarbeiter (auch sog. „Geringfügig Beschäftigte“) stehen diese Mittel zur Verfügung. Vor allem vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen – zum Bei- spiel durch Veränderungen der Wettbewerbssituation, geänderten Anforderungen der Kunden oder der Einführung neuer Technologien und Produkte – soll durch die Förderung der Erwerb neuer Kenntnisse und Kompetenzen und somit eine Anpassung an den Markt ermöglicht werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen ENERBAU und ECOBAU der Architektenkammer Niedersachsen bieten hier eine attraktive, innovative und zukunftsträchtige Qualifizierung. Die Antragstellung erfolgt über die regionalen Anlaufstellen. Dem Antrag muss eine Seminarbeschreibung (Dauer, Kosten, Inhalte) beigelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten www.iwin-niedersachsen.de und www.labib.de oder bei der Landesberatungsgesellschaft für Integration und Beschäftigung mbH – LaBIB Fachbereich ESF, Günther-Wagner-Allee 16, 30177 Hannover, Telefon (05 11) 3 36 96-0. Kn Kammer fordert Architektenwettbewerb in Goslar Wettbewerb bietet Planungsalternativen und berücksichtigt städtebauliche, denkmalpflegerische und wirtschaftliche Aspekte Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, fordert die Durchführung eines Architektenwettbewerbs, um die entstandenen Probleme bei der Erweiterung der Kaiserpassage zur Kaisergalerie in Goslar bestmöglich zu lösen. Der Architektenwettbewerb diene vor allem dem Interessensausgleich aller Beteiligten, ohne dabei auf eine fachlich fundierte Beurteilung zu verzichten und stelle so der derzeitigen Planung erstklassige Varianten gegenüber. Deutsches Architektenblatt 4 2005 „Voraussetzung wäre allein die Bereitschaft und der Wille der Stadt Goslar, gestaltend in das Verfahren einzugreifen und entweder einen Wettbewerb selbst auszuloben, oder aber diesen den Investoren als Voraussetzung für die Schaffung des Planungsrechts abzuverlangen“, machte Schneider in einem Brief an den Goslarer Oberbürgermeister Otmar Hesse deutlich. Nur mit einem Architektenwettbewerb kann es gelingen, sowohl die wirtschaftlichen Ziele zu erreichen als auch der sensiblen städtebaulichen Situation Rechnung zu tragen. „Das Weltkulturerbe der historischen Altstadt Goslars darf nicht durch eine unüberlegte Planung der neuen Galerie in Mitleidenschaft gezogen werden“, warnte der Kammerpräsident, der auch in der Goslarer Zeitung zitiert wurde. Schneider bot der Stadt Goslar die enge Zusammenarbeit und Beratung bei der Durchführung eines Architektenwettbewerbes an. Mz 25 niedersachsen Hightech Architektur mit Luft und Vakuum Symposium in Kooperation mit dem IF Design auf der Hannover Messe am 13. April Von der Vakuumdämmung bis zu luftgetragenen Blobs: Luft als Baustoff, Material und Lebensmittel ist allgegenwärtig. Besonders für die modernen, energieeffizienten Bauweisen sind Begriffe wie Raumluftqualität, Luftwechsel, Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur oder auch Wärmedämmung von größter Bedeutung. Aber auch luftgetragene Bauweisen, Blob-Architekturen oder pneumatische Tragstrukturen treten durch neue Technologien, Verfahren und Materialien immer mehr in den Vordergrund. Das Symposium greift den Facettenreichtum dieses einfachsten aller Baustoffe in vier Referaten auf und rückt ihn in den Fokus der Material Trends 2005 auf der Industriemesse Hannover. Eröffnet wird die Veranstaltung von Architekt Hartmut Rüdiger, Vizepräsident der Architektenkammer Niedersachsen. Block 1: Das Thema Luft in energieeffizienter Architektur Luftdichtheit und Luftqualität, der Passivhausstandard – Referent: Carsten Grobe Luft ist die wichtigste Lebensgrundlage, die der Mensch benötigt. Zu 80 bis 90 % seines Lebens hält er sich in geschlossenen Räumen auf. Die Menschheit ist mittlerweile mit hoch entwickelter Industrie- und Computertechnik ausgestattet, und dennoch belüften wir ein Gebäude in der gleichen Tradition wie vor 1000 Jahren. Es stehen uns Gebäudetechniken zur Verfügung, mit denen wir die Luftqualität im Gebäude wesentlich verbessern können und gleichzeitig sehr viel Energie einsparen und damit Ressourcen erhalten können. Der Passivhausstandard beispielsweise erfährt jedes Jahr einen Quantensprung in der Umsetzung. Die energieeffiziente Architektur hält nicht nur Einzug im Wohnungsbau, sondern auch in Bürogebäuden, Schulen und Kindergärten. Steigen die Energiepreise weiterhin wie in den letzten Jahren, kann der Beweis sehr leicht erbracht werden, dass bei steigender energetischer und gesundheitlicher 26 Qualität die Wirtschaftlichkeit derartiger Gebäude bereits sehr frühzeitig gegeben ist. Hightech-Baustoff Vakuumdämmung – Referent: Carsten Grobe Trotz des hohen Entwicklungsstandes ist der Einsatz von Hochleistungsgebäudetechnik und Gebäudedämmung in der Umsetzung bei uns sehr zögerlich. Wir sind mittlerweile in der Lage, NullEmissionshäuser mit Blockheizkraftwerken zu befeuern, die als Energiequelle ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen. Ebenso wie die Gebäudetechnik wird sich die Gebäudedämmung durch Hightech-Baustoffe wie die Vakuumdämmung mit zehnfach verbesserter Dämmeigenschaft gegenüber herkömmlichen Wärmedämmstoffen durchsetzen. So ist es heute schon möglich, ein Passivhaus mit 3 cm Wärmedämmung zu erstellen. Es werden zwar mehrere 100 000 m2 Vakuumdämmung in Kühlschränken eingebaut, doch die Chance für die Bauwirtschaft, diese Baustoffe zu nutzen, um eine höhere Planungsfreiheit für energieeffiziente Architektur zu erhalten, wird bisher kaum wahrgenommen. Block 2: Luft als Baustoff für Blobs und organische Formen Architektur aus pneumatischen Tragstrukturen – Referent: Wolfgang Naumer Mit der Luft als Baustoff wurde eine völlig neuartige Bauweise in die Baukultur eingeführt. Kein anderes Konstruktionssystem kommt mit weniger Material aus. Pneumatische Bauten bestehen nur aus der dünnen biegeweichen, zugbeanspruchten Haut und der unterstützenden Luft. Aus diesem Grund besteht viel mehr als bei anderen Architekturen eine direkte Abhängigkeit von Form und Kräfteverlauf. Die 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts waren allgemein geprägt von innovativen Bauten mit Kunststoffen und speziell vom Membranbau, temporären pneumatischen Strukturen und anderen pneumatischen Experimentalbauten. Die Euphorie und die Vielfalt der Ideen dieser Zeit kann im neuen Jahrtausend endlich Früchte tragen und zu einer pneumatischen Architektur führen. Der Vortrag soll einen Einblick in ein Prinzip geben, dass eine Formenvielfalt in der Architektur ermöglicht, die eine innere Logik besitzt. Anhand der Variationsbreite der realisierten Bauten und der konstruktiven Systematik wird der Zusammenhang von Form, Kraft und Raum aus der Sicht eines Architekten aufgezeigt. Erfahrungen mit pneumatischen Konstruktionen – Referent: Prof. Hartmut Ayrle Das zweite Referat zum Thema gibt einen Einblick in die praktische Arbeit mit pneumatischen Konstruktionen anhand einer Reihe ausgeführter Beispiele. Es wird gezeigt, wie der Planungsprozess für eine luftgestützte Konstruktion auf der Basis einer Entwurfsidee startet und über verschiedene Etappen zur tatsächlichen Herstellung im Werk führt. Die Prozesse von Formfindung, Zuschnittsermittlung und Standsicherheitsnachweis werden erläutert, die Verarbeitung beim Konfektionär und die Montage auch größerer Projekte werden diskutiert. Die Beispielprojekte stammen aus unterschiedlichen Anwendungsfeldern pneumatischer Konstruktionen und zeigen die große Breite der Einsatzmöglichkeiten des „Bauens mit Luft“ von der Traglufthalle bis zum Produkt- und Objektdesign. Die Referenten Carsten Grobe, freischaffender Architekt aus Ottbergen ist ein versierter Experte im energieefizenten Bauen, ist Autor des Buches „Passivhäuser – Planen und Bauen“ und Entwickler der Software „Der Energiekostenberater“. Dr. Wolfgang Naumer, arbeitet heute als freier Architekt in Ilvesheim. Er hat in verschiedenen Anstellungen als Projektleiter, Stadtplaner und EntwurfsarDeutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen chitekt und zum Thema „Konstruieren mit Luft – Entwicklungen der pneumatischen Architektur“ promoviert. Prof. Dr. Hartmut Ayrle arbeitet als Architekt und Fachplaner für Textiles Bauen im „Büro für Leichtbau“ in Radolfzell/Bodensee und ist Professor für Entwerfen, Tragwerksplanung und Bauphysik an der Hochschule Bremen. Wieder etwas mehr Nachfrage im Wohnungsbau Baugewerbe präsentiert dennoch keine hoffnungsvollen Zahlen Auch in schwierigen Zeiten optimistisch nach vorn zu blicken, gehört zu den Eigenschaften von Unternehmen. Dies allerdings fällt nicht immer leicht, wie die aktuelle Konjunkturumfrage des Baugewerbeverbands Niedersachsen unterstreicht. Im Januar bewerteten knapp 83 % der Befragten ihre aktuelle Geschäftslage mit „schlecht“. Im Vergleich zum Vormonat fiel das Ergebnis damit unverändert negativ aus. Lediglich im gewerblichen Hochbau bewerteten Bauunternehmer die Lage etwas besser. Auch die Nachfrage nach Bauleistungen hat sich scheinbar stabilisieren können. Nach 70 % im Dezember melden aktuell „nur“ 59 % dünnere Auftragsbücher. Im Wohnungsbau und im gewerblichen Hochbau zog die Nachfrage in der Einschätzung der Firmen leicht an. Der Auftragbestand wird aber hier wie auch in den übrigen Sparten des Baugewerbes nach wie vor als unbefriedigend eingestuft. Knapp 90 % der Firmen gaben den Wert der noch nicht erledigten Aufträge mit „zu klein“ an. Der Einschätzung der Baupreisentwicklung zufolge scheinen sich die Preise auf ihrem unbefriedigenden Niveau zu stabilisieren. Sechs von zehn Unternehmern zeigten unveränderte Bauleistungspreise an. Fast 40 % der Betriebe machten hingegen nochmals nachgebende Preise für Bauleistungen aus. Mz Deutsches Architektenblatt 4 2005 Symposium Neues Bauen mit Luft und Vakuum? am 13.04.2005 auf der Hannover Messe im Rahmen der „Material Talks 2005“ Veranstaltungsort: Hannover Messe, Halle 5, Stand „Material Talks 2005“ von 10.00 – 14.30 Uhr Die Veranstaltung ist für Messebesucher kostenfrei. Messetickets (VK 19,– € / Studenten 10,50 €) unter www.hannovermesse.de/ besucherservice oder telefonisch unter 01 80/5 00 06 89 (12 Cent/Min.) Fax: +49-(0)221/9 59 40 68 Weitere Informationen: www.ifdesign.de www.aknds.de Wg Kein Haus ohne Mood-Management Die CeBIT in Hannover zeigt das Haus der Zukunft Das Haus der Zukunft kann alles, weiß alles, macht alles. Total vernetzt geht’s über W-Lan, Handy, Power-Line-Kabel und Badge Richtung Fortschritt. Badge? Nun, er/sie/es steuert beispielsweise die persönliche Musikberieselung. Eingebaut als Sender in die Hausschuhe begleitet einen das angelegte Nutzerprofil unauffällig und Robbie Williams, der gerade noch im Arbeitszimmer gesungen hat, säuselt nun in der Küche. „Audio Follow Me“ nennt das Jürgen Koschmann von der Telekom, der eine kleine Gruppe staunender CeBIT-Gäste durch das Haus der Zukunft führt. In Kooperation mit Siemens und dem führenden deutschen Fertighausanbieter Weber-Haus hat die Telekom für eine Woche in Hannover über 170 verlinkte Quadratmeter Zukunftshaus aufs Messegelände gestellt – und die Besucher stehen Schlange. Koschmann erklärt, dass die Räume nicht statisch bleiben, sondern sich interaktiv auf die Bewohner einstellen können. An der Haustür kann der Postbote eine Videobotschaft hinterlassen, die Kinder im Flur über Touch-Pad die Einkaufsliste der Mutter abrufen und der Vater im Wohnzimmer nach getaner Arbeit seine Lampen und den Plasma-Schirm auf Wellness programmieren. Nur kurz den „MoodWürfel“ auf dem Couchtisch auf grün drehen und schon wabert der WideScreen wie die schönste Lava-Lampe. Und da vom Sessel aufstehen jetzt total uncool wäre, ruft Papa einfach mit dem DECT-Gigaset den Ofen an: Mach mal die Pizza heiß! Nur essen muss er sie noch selbst. 10 bis 15 % der Bausumme verschlingen solche mitdenkenden Einheiten in den eigenen vier Wänden. Die bereits stark nachgefragten EIBSysteme (European Installation Bus), die Rollläden hoch und runter fahren lassen oder die Heizung schon mal anschmeißen, während der Hausbesitzer noch im Stau auf der A2 sitzt, sind bereits für schlappe 5000 Euro zu haben. Ob man das alles wirklich braucht? „Der Markt ist da“ bestätigt jedenfalls André Matthias von WeberHaus. „Automatische Lichtsteuerungen oder Panikschaltungen sind schon gang und gäbe.“ Und das CeBIT-Vorführhaus soll in rund einem Jahr serienreif sein. Und was ist mit Strahlenbelastungen für die Bewohner durch all das W-Lan? Da winken die Experten ab. Kein Thema. „Nur die Architektur ist dumm“, schrieb die Süddeutsche Zeitung über die Häuser der Zukunft. Nun, die Gefahr ist da, doch die ausgeklügelte Technik weiß zu beeindrucken, was über manch architektonische Unsauberkeit der Fertiganbieter hinwegtäuschen könnte. Architekten sollten sich also schnell schlau machen, über das, was bereits möglich ist – und was möglich sein wird. Fest steht: Glaubt man Telekom und Siemens, wird ohne „MoodManagement“ bald kein Haus mehr auskommen. Wer will schon, wenn man gerade so eine richtige Hartz IVNo-Future-Stimmung hat, noch per Hand das Licht runterdimmen? Mz 27 ���� ������ ���������� ��� niedersachsen � Parkplatz Schlo flplat z �� ���� ��� �� ��� Dr.-Witte-Platz Die neue Helikoptervoliere ����� � ����� platz Pete rsilie nstra fle Markt- �������� ����� 28 fle ra St He rd ers tra fle Schlo flplat z Lange Strafle Park We g Parkplatz Parkplatz Schloflgraft erStr afl e ��� ����� ����� fle Sc hu lstr a Ern stKe stn 1. Preis Büro Prof. Joachim Schürmann, Köln: Die Dynamik wird durch eine Rotation, die – ausgelöst durch die ineinander verdrehten Kuben – als Spirale den Ausstellungsraum umkreist, erkennbar. Die Spirale selbst ist eine stählerne, begehbare Skulptur und endet in einem räumlichen Tragwerk, das wie eine Wolke im Luftraum zwischen die Treppenrampen gespannt ist. Die oberste Treppe führt zur umlaufenden gläsernen Aussichtsgalerie: Aus- S sicht über die Stadt und Aufsicht über die Flugobjekte. Dort trifft der Museumsweg auf die oberste Station des gläsernen Aufzugs; der Besucher fährt damit wieder hinunter zum Eingangsgeschoss und verlässt über die gläserne Pergola das Haus. Den Mantel des Kubus bildet ein Streckmetallvorhang aus glasperlgestrahlten Edelstahlelementen. Im Erdgeschoss sind ganze Felder davon verschiebbar: als Sonnenschutz vor dem Café, oder als Anliefertor. F¸ r 2. Preis Büro Prof. Hilmar Wiethüchter, Bad Oeynhausen: Der Entwurf verdeutlicht durch die Addition zweier unterschiedlicher Baukörper die Differenzierung des Raumprogramms. Der Besucher erlebt die Dreidimensionalität des Museums, das Wechselspiel von Schwerkraft und Leichtigkeit. Das Museum wird über ein offenes Foyer erschlossen, das durch seine Ebenen, Galerien, Brücken, Treppen und verglasten Aufzüge einen Überblick des gesamten Gebäudes ermöglicht. Der Besuch beginnt mit der Fahrt in einem PanoramaAufzug bis zu der auf 9 Meter Höhe gelegenen Galerie. Der massive Baukörper ist als Stahlbeton-Massivbau geplant. Der transparente Körper ist eine Stahlskelettbauweise mit punktgehaltener Glasfassade. Mz 3. Preis Architekten Gerd Lindemann + Partner, Braunschweig : Der Neubau soll optisch möglichst eng an die bestehenden Museumsbauten heranrücken, um deutlich zu machen, zu welchem Ensemble er gehört. Zum anderen soll er Besucher anlocken, was durch den kleinen Vorplatz verstärkt wird. Auch von seinem Inhalt her ist ein mit Hubschraubern gefüllter Glaspavillon kein Haus für den Straßenrand. Zurückgesetzt macht sich der gläserne Bau von seinen Nachbarn an der e ng La g we ch Kir Wettbewerb: Die Aufgabe in Bückburg lautete, einen Erweiterungsbau fürs dortige Hubschraubermuseum zu entwickeln, architektonisch so anspruchsvoll, dass er dem repräsentativen Anspruch des nahen zentralen Schlosszugangs und der Bedeutung des Marktplatzes gerecht werden kann. Darüber hinaus galt es Alt- und Neubau mit einem Verbindungsbau zu verbinden. Ergebnis: 1. Preis: Büro Prof. Joachim Schürmann, Köln; 2. Preis: Büro Prof. Hilmar Wiethüchter, Bad Oeynhausen; 3. Preis: Architekten Gerd Lindemann + Partner, Braunschweig; Anerkennung: Büro Anja C. Frese, Bückeburg; Anerkennung: Büro Walter von Lom, Köln. Preisgericht: Der Siegerentwurf überzeugte die Jury, die von Rüdiger Lucassen geleitet wurde, durch die richtige Positionierung und städtebauliche Maßstäblichkeit des Neubaus, der mit einer einfachen und klaren Kubatur einen deutlichen Eckpunkt setzt. Ein Vorhang aus Streckmetall, der teilweise beweglich und verschiebbar ist, übersetze die richtige städtebauliche Grundanordnung im Stadtraum in eine eigenständige, transparente und moderne Architektur, urteilte die Jury. ���������� Der 1. Preis: Erweiterung des Hubschraubermuseums in Bückeburg Bahnhofstraße frei und kann im Umfeld gut bestehen. Durch eine teilweise unterirdische Verbindung mit dem bestehenden Museum bleibt der Glaspavillon als Solitär bestehen und durch den abgesenkten Veranstaltungsraum auch bei dessen voller Besetzung immer optisch leicht und transparent. Natürliche und technische Materialien sind vorgesehen: Glas, Sichtbeton, Stahl und Aluminium, Holz für Einbauten und Möbel. Deutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen Das neue Pförtnerhäuschen Der 1. Preis: Errichtung einer neuen Zufahrt und eines Pforten-Gebäudes für die GBF in Braunschweig Wettbewerb: Der begrenzte Wettbewerb beschäftigte sich mit der Errichtung einer neuen Zufahrt inklusive eines neuen Eingangsgebäudes (Pforte) auf dem Gelände der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) in Braunschweig. Das Betriebsgelände sollte durch eine relativ kleine bauliche Lösung neu zugänglich gemacht werden. Ein architektonisch anspruchsvoller Bau sollte dabei als „Visitenkarte“ des GBF entstehen und gleichzeitig hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Ergebnis: 1. Preis: Assmann beraten und planen; 2. Preis: Dr. Richi, Opfermann und Partner; 3. Preis: Isermann + Jensen; 4. Preis: Rüdiger und Rüdiger Architekten; 5. Preis: Husemann, Dr. Wichmann – alle Preisträger aus Braunschweig. Preisgericht: Der gesamte Entwurf sei klar gegliedert und beschränke sich auf wenige, prägnante Formen, sei funktional und in gestalterischer Hinsicht überzeugend, urteilte die von Architekt Olaf Rabe geleitete Jury über den Siegerentwurf. In den Räumen gebe es zudem eine gute Lichteinwirkung. Die Mitarbeiter hätten eine gute Rundumsicht über den gesamten Eingangsbereich. Mz 3. Preis Isermann + Jensen, Braunschweig: Das Membrandach ist leicht, technisch filigran und transluzent. Die Pylonen schaffen eine Torwirkung. Das Eingangsgebäude ist massiv und funktional prägnant. Die Überdachung ist ausgebildet als Stahlkonstruktion mit Seilverspannungen und Gewebemembranen aus beschichtetem Polyestergewebe. Das Eingangsgebäude ist ein Massivbau mit farbig geputzter Fassade und pflegeextensiver Dachbegrünung. Der Bau wird wirtschaftlich in das vorhandene Straßen- und Wegenetz eingebunden. Deutsches Architektenblatt 4 2005 1. Preis Assmann beraten und planen, Braunschweig: Das runde Empfangsgebäude erhält einen zur Zufahrt orientierten, verglasten Bereich, der dem Wachpersonal optimale Sicht ermöglicht und eine effektive Absicherung des Geländes gewährleistet. Die Dachform ist als Rahmentragwerk mit Hohlkastenprofilen als Stahlkonstruktion ausgebildet und wird von eingespannten Rundstützen getragen. Für die Dachverglasung wird ein Profil- raster aus Aluminium aufgesetzt, in dem sich die geneigten VSG-Floatglaselemente befinden. Dem entgegen steht ein massiver Baukörper mit Sichtmauerwerk (Betonstein), der die Nebenräume aufnimmt und der Form den optischen Rückhalt gibt. Der zentrale Besucherbereich ist durch ein großzügiges Oberlicht belichtet und schafft optisch auch von innen die Verbindung zum übergreifenden Dach. 2. Preis Dr. Richi, Opfermann und Partner, Braunschweig: Für die Überdachung wurde eine markante Form gewählt, die in ihrer konvex gebogenen, ellipsenähnlichen Struktur an eine biologische Zelle erinnert und beim Betrachter einen Bezug zu den Forschungsinhalten der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung herstellen soll. Das Dach hat im Warte- und Standbereich vor dem Bewa- chungsdienst seine größte Breite und wird zu den Längsseiten hin, um das Gewicht zu reduzieren, deutlich schlanker. Längs- und Querträger der Konstruktion sind als leichtes Raumtragwerk geplant Der Randbereich des Daches erhält umlaufend eine geschlossene Metalldeckung aus polierten Aluminiumblechen, der größere Teil des Daches im Bereich der Pförtner soll mit Acrylglasplatten abgedeckt werden. niedersachsen Recht kompakt: Honorierung für mehrere Gebäude nach § 22 HOAI Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 HOAI statuiert den Grundsatz, wonach bei mehreren Gebäuden im Rahmen eines Auftrages der Architekt jedes Gebäude getrennt abzurechnen hat. Hintergrund dieser Regelung ist die Überlegung, dass aufgrund der degressiven Kostenkurve innerhalb der Honorartafel zu § 16 HOAI die einfache Addition der anrechenbaren Kosten für sämtliche Gebäude im Verhältnis zum Arbeitsaufwand zu einem unbilligen Ergebnis für den Architekten führen würde. Soweit es sich bei den einzelnen Objekten allerdings um gleichartige Gebäude handelt, ist der erhöhte Arbeitsaufwand für den Planer begrenzt. Daher beinhalten die Absätze 2 bis 4 aus § 22 HOAI Fallkonstellationen, in denen auch bei der Planung mehrerer Gebäude Honorarminderungen zu berücksichtigen sind. Anwendungsbereich Die Vorschrift des § 22 HOAI regelt explizit nur die Abrechnungsmodalitäten bei Aufträgen für mehrere Gebäude. Sinngemäß findet diese Norm jedoch auch bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (§ 52 Abs. 8 HOAI), der technischen Ausrüstung (§ 69 Abs. 7), dem Wärmeschutz (§ 78 Abs. 4 HOAI), der Bauakustik (§ 81 Abs. 7) und der raumakustischen Planung und Überwachung (§ 86 Abs. 2 HOAI) Anwendung. Eine dem § 22 angenäherte Regelung enthält § 66 HOAI für mehrere Tragwerke. Der Grundsatz der getrennten Abrechnung für mehrere Objekte findet sich zudem für vermessungstechnische Leistungen in § 97 Abs. 7 HOAI sowie § 98 Abs. 5 HOAI. Die Systematik des § 22 HOAI gestaltet sich derart, dass die in Abs. 1 niedergelegte getrennte Berechnung den Regelfall bildet, während die in den Absätzen 2 bis 4 enthaltenen Honorarminderungen als Ausnahmevorschriften anzusehen sind und daher auch einer engen Auslegung unterliegen. Aus dieser Überlegung heraus wird der Trennungsgrundsatz nach Absatz 1 auch auf Freianlagen und raumbildende Ausbauten angewendet. Wegen des Ausnahmecharakters der Absätze 2 bis 4 sind die darin enthaltenen Regelungen über Honorarminderungen bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten allerdings nicht anwendbar (Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 22 Rdr. 1). Vertragsklauseln und § 22 HOAI Im Rahmen der Vertragsgestaltung stellt sich die Frage, inwieweit § 22 HOAI eine zwingende Regelung darstellt bzw. inwieweit durch vertragliche Klauseln von § 22 HOAI abgewichen werden kann. Der Grundsatz einer getrennten Berechnung für jedes Gebäude kann durch entgegenstehende Vertragsklauseln, die beispielsweise eine Honorarberechnung nach den 30 Gesamtkosten des Auftrages vorsehen, nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, sofern sie zu einer Mindestsatzunterschreitung führen (OLG München, Urteil vom 15.09.2004 – Az.: 27 U 938/99). Die selbe Folge ergibt sich für Honorarminderungen, die unabhängig von den einzelnen Anforderungen aus den Absätzen 2 bis 4 erfolgen sollen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen bilden die unter Berücksichtigung von § 22 HOAI errechneten Mindest- und Höchstsätze den zulässigen Rahmen der Pauschalisierung. Wegen des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des Absatzes 1 im Verhältnis zu den Absätzen 2 bis 4 muss im Zweifelsfall der Auftraggeber die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Minderungstatbestandes darlegen und beweisen. Der Trennungssatz aus § 22 Abs. 1 HOAI Absatz 1 besagt, dass bei Vorliegen eines Auftrages über mehrere Gebäude grundsätzlich jedes Gebäude getrennt zu berechnen ist. Die erste Voraussetzung, wonach ein Auftrag vorliegen muss, bereitet in der Regel keine Probleme. Irrelevant für die Bewertung dieser Frage ist der Umstand, ob dieser einheitliche Auftrag durch eine oder mehrere Personen vergeben wurde. Auch bei der Bauherrengemeinschaft, die gemeinsam einen Architekten mit Planungsleistungen für mehrere Gebäude beauftragt, ist die Prämisse des einen Auftrages erfüllt. Soweit mehrere Einzelaufträge erteilt werden, sind diese als verschiedene Verträge getrennt abzurechnen. Hierbei ist allerdings zu prüfen, ob möglicherweise die Honorarminderungen aus den Absätzen 3 und 4 zu berücksichtigten sind. Deutlich schwieriger kann sich die Feststellung hinsichtlich des Vorliegens mehrerer Gebäude darstellen. Unzweifelhaft ist dieses Kriterium erfüllt, wenn zwischen den Gebäuden eine räumliche Trennung besteht und jedes Gebäude für sich eine „bauliche Eigenständigkeit“ aufweist. Jedoch auch bei fehlender räumlicher Trennung kann es sich um mehrere Gebäude handeln, soweit in konstruktiver und funktioneller Hinsicht die Einzelobjekte ihre Selbstständigkeit als bauliche Einheit wahren (BGH, Urteil vom 24.01.2002 – Az.: VII ZR 461/00). Für die Bewertung dieser Frage bedarf es einer konkreten Betrachtung im Einzelfall. Indizien/Kriterien können dabei sein: Trennung durch Brandschutzwände gemeinsame/getrennte Treppenanlagen, Bauteile, Versorgungsanlagen, sanitäre Einrichtungen etc. Verbindungsgänge, Durchgänge und verbindende Überdachungen gleiche oder unterschiedliche Nutzung/ Funktion. Die Grundbuchsituation ist in der Regel ein wenig aussagekräftiges Indiz, da das Grundbuch grundstücksbezogen und nicht gebäudebezogen angelegt ist. Irrelevant sind zudem die Umstände, ob die Objekte einem gemeinsamen, übergeordneten Zweck dienen und ob für diese Objekte eine einheitliche Genehmigungsplanung gefertigt wird (KG, Urteil vom 11.02.2003 – Az.: 15 U 366/01). Beispiele für mehrere Gebäude bilden: Reihenhäuser mit eigenen Versorgungsanlagen. Bei einer zentralen Versorgungs- und Entsorgungsanlage kann - je nach Einzelfall - die Selbstständigkeit der Einzelhäuser entfallen. Schulkomplex aus mehreren Unterrichtsgebäuden, Turnhalle, Aula und Hausmeisterwohnung (in der Regel auch dann noch, wenn die Einzelgebäude durch Pausengänge verbunden sind) Kasernenanlage mit getrennten Mannschaftsunterkünften, Kantine, Verwaltungsgebäude und Gerätehallen Fabrikanlage mit getrennt aufgegliederten Fabrikhallen, Lager- und Verwaltungsgebäuden Universität mit Trakten für Hörsäle, Kliniken, Bücherei, Mensa und Verwaltungsgebäude Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage (demgegenüber ist die in das Haus einbezogene Garage nicht als Einzelgebäude zu qualifizieren) Bei Tiefgaragen ist zu differenzieren. Sofern sich die Tiefgarage unter einem Gebäude befindet und ausschließlich diesem dient, ist sie als Einheit mit dem darüber liegenden Gebäude einzustufen. Eine einheitliche Tiefgarage zwischen oder unter getrennten Häusern ist als eigenständiges Ingenieurbauwerk (§ 51 HOAI) anzusehen. Der gleichzeitige Um- und Anbau an ein bestehendes Gebäude betrifft nicht die Regelung aus § 22 HOAI, sondern stellt verschiedene Leistungen an einem Gebäude im Sinne von § 23 HOAI dar, was ebenfalls zu einer getrennten Honorarberechnung für die unterschiedlichen Leistungsbereiche führt. Honorarminderung aus § 22 Abs. 2 HOAI Unter Beibehaltung des Trennungsgrundsatzes sind gemäß § 22 Abs. 2 HOAI bei einem Auftrag über mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im Wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden, für die wiederholten Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 Abschläge vom Honorar vorgesehen. Auch bei TypenplaDeutsches Architektenblatt 4 2005 niedersachsen nungen und Serienbauten sind diese Minderungen zu berücksichtigen. Zunächst einmal muss wieder die Voraussetzung „ein Auftrag“ erfüllt sein. Als „gleich“ gelten nach Abs. 2 Satz 2 Gebäude, die nach gleichem Entwurf ausgeführt werden. Dieses setzt eine hundertprozentige Identität der Planung hinsichtlich aller Einzelheiten voraus. Ein „spiegelgleiches“ Gebäude liegt dann vor, wenn das Wiederholungsgebäude im Verhältnis zum Ausgangsgebäude eine seitenoder höhenverkehrte Spiegelung des nach Art und Größe gleichen Ausgangsgebäudes darstellt. Neben diesen recht einfach zu handhabenden Alternativen ist es für eine Honorarminderung gemäß Abs. 2 auch ausreichend, wenn es sich um ein „im Wesentlichen gleichartiges Gebäude“ handelt. Die wesentliche Gleichartigkeit ist zu bejahen, wenn Veränderungen nur ganz nebensächliche Punkte betreffen und für die Konstruktion sowie die sonstige bauliche Gestaltung unerheblich sind. Ein gewichtiges Bemessungskriterium zur Beantwortung dieser Frage ist der Planungsmehraufwand. Verursachen die Abweichungen einen erheblichen Mehraufwand bei der Planung, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um im Wesentlichen gleichartige Gebäude handelt. Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 15.06.1982 beispielsweise festgestellt, dass trotz Spiegelgleichheit von Keller und Erdgeschoss zweier Haushälften die Gleichartigkeit zu verneinen ist, wenn das Obergeschoss des einen Hauses mit einer Wohnung und das des Nachbarhauses mit zwei Wohnungen ausgestaltet werden soll. In einem weiteren Beispielsfall des OLG Celle wurde die Gleichartigkeit ebenfalls abgelehnt, da eines der Gebäude einen zusätzlichen Vorbau mit einer Grundfläche von 2 x 4 m vorsah, der sämtliche Geschosse umfassen sollte. Zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang Weitere Voraussetzung für die Minderung des Honorars ist das Vorliegen eines zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangs. Ausreichend ist folglich, wenn eine der Alternativen erfüllt ist. Von einem zeitlichen Zusammenhang bei der Ausführung ist auszugehen, wenn sich die Planungszeiten innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 7 zumindest teilweise überschneiden. Eine vollkommene Deckungsgleichheit ist nicht erforderlich. Von einem örtlichen Zusammenhang ist in der Regel auszugehen, wenn die betreffenden Gebäude auf dem gleichen Grundstück oder dem Nachbargrundstück errichtet werden sollen. Nach überwiegender Auffassung wird es ebenfalls als ausreichend erachtet, wenn sich das zweite Grundstück in der näheren Umgebung – beispielsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite – befindet. Deutsches Architektenblatt 4 2005 Auch hier bedarf es einer Einzelfallbetrachtung. Nach der Zielrichtung des § 22 HOAI ist insbesondere darauf abzustellen, ob aufgrund der verschiedenen Orte für den Architekten ein erhöhter Arbeitsaufwand entsteht. Gleiche bauliche Verhältnisse Die bereits benannten Voraussetzungen für eine Honorarminderung hinsichtlich der Konstruktion (gleiche, spiegelgleiche oder im Wesentlichen gleichartige Gebäude/zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang) sind zudem noch um das Kriterium der „gleichen baulichen Verhältnisse“ zu ergänzen. Bezugspunkt für die Bewertung dieser Frage sind ausschließlich die Planungsleistungen des Architekten aus den Leistungsphasen 1 bis 7. Unterschiedliche Verhältnisse, die sich lediglich auf die Leistungsphase 8 auswirken (z. B. Witterung/Jahreszeit), finden keine Berücksichtigung. Von ungleichen baulichen Verhältnissen ist beispielsweise bei nicht nur unwesentlichen Abweichungen hinsichtlich der Bodenverhältnisse, Gründung, Topographie, den Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung oder den Voraussetzungen aufgrund unterschiedlicher Bebauungspläne oder Baugebiete, die verschiedene Planungsanforderungen aufwerfen, auszugehen. Typenplanung und Serienbauten Im Rahmen von Typenplanungen und Serienbauten sind ebenfalls die Honorarminderungen aus § 22 Abs. 2 HOAI zu berücksichtigen. Dabei spielen in diesen Fällen die Kriterien des zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangs sowie der gleichen baulichen Verhältnisse keine Rolle. Die Honorarminderung ist hiervon unabhängig vorzunehmen. Unter einer Typenplanung ist die Planung für ein identisches Gebäude zu verstehen. Demgegenüber liegen Serienbauten vor, wenn die Gebäude nach einem im Wesentlichen gleichen Entwurf ausgeführt werden. Hierbei sind folglich geringfügige Abweichungen möglich. Für die Qualifizierung als Typenplanung oder als Serienbau ist im Unterschied zu den gleichen, spiegelgleichen oder im Wesentlichen gleichartigen Gebäuden zusätzlich zu fordern, dass die Leistungen des Architekten von vornherein auf eine vielfache Verwendung in unveränderter Form ausgerichtet sind („Katalogbauten“). Berechnung der Honorarminderung Bei der Abrechnung von Wiederholungsleistungen ist der Grundsatz der getrennten Berechnung für jedes Gebäude beizubehalten. Die Wiederholungen sind allerdings mit einem Abschlag in den Leistungsphasen 1 bis 7 – also nicht hinsichtlich der Leistungsphasen 8 und 9 – zu versehen. Im Einzelnen ist die Honorarberechnung wie folgt vorzunehmen: Das erste Gebäude darf nach §§ 10, 11/12, 15 und 16 HOAI voll abgerechnet werden. Für die erste bis vierte Wiederholung (zweites bis fünftes Gebäude) ist die Vergütung für die Leistungsphasen 1 bis 7 um 50 % zu kürzen. Ab der fünften Wiederholung (ab dem sechsten Gebäude) ist eine Honorarminderung in den Leistungsphasen 1 bis 7 von 60 % vorzunehmen. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind von der Honorarminderung nicht betroffen. Sie können voll abgerechnet werden. Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten, werden von § 22 HOAI nicht erfasst. Dieses System soll durch die nachfolgende Beispielberechnung verdeutlicht werden. Dem Beispiel ist die Abrechnung von sieben gleichen Gebäuden zugrunde gelegt. Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die Darstellung nach getrennten Kostenermittlungen (Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) verzichtet. Anrechenbare Kosten je Haus: 200 000,– € Honorar für das erste Haus, Honorarzone III, Mindestsatz: Leistungsphasen 1 bis 9 (100 %): 21 586,– € Honorar für die erste bis vierte Wiederholung: Leistungsphasen 1–7 (66 %), 50 % Honorarminderung: 4 x 21 586,– € x 66 % x 50 % = 28 493,52 € Leistungsphasen 8 und 9 (34 %): 4 x 21 586,– € x 34 % = 29 356,96 € Honorar für die fünfte und sechste Wiederholung: Leistungsphasen 1–7 (66 %), Honorarminderung: 60 % 2 x 21 586,– € x 66 % x 40 % = 11 397,41 € Leistungsphasen 8 bis 9 (34 %): 2 x 21 586,– € x 34 % = 14 678,48 € Gesamthonorar (netto) 105 512,37 €. Hinsichtlich der anrechenbaren Kosten ist zu berücksichtigen, dass bei nur im Wesentlichen gleichartigen Gebäuden die anrechenbaren Kosten voneinander abweichen können. In diesen Fällen muss für jedes einzelne Gebäude die Abrechnung auf Basis der unterschiedlichen anrechenbaren Kosten und unter Berücksichtigung der Minderungssätze vorgenommen werden. Wiederholungsleistungen bei mehreren Auftraggebern (§ 22 ABS. 3 HOAI) § 22 Abs. 3 HOAI erfasst die Konstellation, in der mehrere Auftraggeber einem Archi- 31 niedersachsen tekten (mehrere) Aufträge über gleiche, spiegelgleiche oder im Wesentlichen gleichartige Gebäude erteilen. In diesen Fällen hat der Architekt ebenfalls die Honorarminderungen gemäß Abs. 2 vorzunehmen. Das zu Abs. 2 dargestellte Abrechnungssystem führt bei mehreren Auftraggebern allerdings zu Ungerechtigkeiten, da der erste Auftraggeber die volle Vergütung, der zweite bis fünfte Auftraggeber eine Vergütung unter Abzug von 50 % und jeder weitere Auftraggeber eine Vergütung unter Abzug von 60 % zu zahlen hätte. Diese Unbilligkeit beseitigt die Regelung in Abs. 3 dadurch, dass der Architekt die gesamten Honorarminderungen gleichmäßig auf alle Auftraggeber zu verteilen hat. In Anlehnung an das obige Berechnungsbeispiel entfielen folglich auf jeden Auftraggeber 15 073,19 € (105 512,37 € : 7). Voraussetzung für den Honorarminderungsanspruch in den Fällen des Absatzes 3 ist jedoch ebenfalls das Vorliegen eines zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangs sowie gleicher baulicher Verhältnisse. Bei Typenplanungen und Serienbauten findet Abs. 3 keine Anwendung, so dass das Honorar in voller Höhe abzurechnen ist. Nachfolgeaufträge (§ 22 Abs. 4 HOAI) § 22 Abs. 4 HOAI enthält eine Regelung, nach der bei Nachfolgeaufträgen die in Abs. 2 enthaltenen Honorarminderungen gleichfalls zu berücksichtigen sind. Dieses geschieht unter folgenden Voraussetzungen: Der Architekt hat für einen Auftraggeber Planungsleistungen für ein Gebäude erbracht. Der Architekt wird vom gleichen Auftraggeber im Rahmen eines neuen Planungsvertrages damit beauftragt, ein weiteres Gebäude nach gleichem oder spiegelgleichem Entwurf zu planen. Für das neue Gebäude liegen die gleichen baulichen Verhältnisse vor. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Architekt die selben Honorarminderungen, wie bereits zu Abs. 2 erörtert, vorzunehmen. In Unterschied zu Abs. 2 erfordert die Regelung in Abs. 4 nicht das Vorliegen eines zeitlichen oder örtlichen Zusammenhanges, um eine Honorarminderung zu begründen. Sachlich ist dieser Unterschied zu Abs. 2 nicht gerechtfertigt. Er führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Architekten. Gleichwohl ist der Verzicht auf das Kriterium des zeitlichen oder örtlichen Zusammenhanges durch den Gesetzgeber ausdrücklich aufgenommen worden und damit bindend. Ein weiterer Unterschied zwischen den Absätzen 2 und 4 besteht darin, dass bei Nachfolgeaufträgen im Sinne des Abs. 4 das Vorliegen eines „im Wesentlichen gleichartigen Gebäudes“ nicht ausreicht. Es muss sich vielmehr um einen gleichen oder spiegelgleichen Entwurf handeln. Zudem findet Abs. 4 bei Typenplanungen und Serienbauten keine Anwendung. Zusammenfassung Der Architekt hat bei der Beauftragung mit Planungsleistungen für mehrere Gebäude die Vergütung für jedes Gebäude getrennt zu berechnen. Durch diesen Grundsatz, der auch bei den meisten anderen Architekten- und Ingenieurleistungen Anwendung findet, werden Unbilligkeiten bei der Honorierung durch die degressive Kostenkurve in der Honorartafel zu § 16 HOAI vermieden. In den Ausnahmefällen der Absätze 2 bis 4 aus § 22 HOAI – welche eng auszulegen sind – muss der Architekt Honorarminderungen für Wiederholungsleistungen berücksichtigen. Diese Minderungen betreffen ausschließlich die Leistungsphasen 1 bis 7. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind – da in diesen Fällen durch die Gleichartigkeit der Gebäude keine Arbeitsersparnis erfolgt – voll abzurechnen. Die Regelungen in § 22 HOAI können durch allgemeine Geschäftsbedingungen weder ausgesetzt noch eingeschränkt werden, sofern hierdurch die Mindest- oder Höchstsätze der HOAI unter- bzw. überschritten werden (BGH, Urteil vom 16.12.2004 – Az.: VII ZR 16/03). RA Markus Prause Was ist los in Niedersachsen? Tipps und Termine Ort Datum Veranstalter/Veranstaltungsort Braunschweig „40 Jahre Architekturschaffen – Entwicklung oder Absturz?“, Gastvortrag „Architekturpositionen“, Prof. Günther Domenig, Graz 09.05.2005 – 18.30 Uhr Technische Universität Braunschweig, FB Architektur, Hörsaal PK 4.7, Pockesstraße 4. Hannover „Architektur im Dialog“, Vortragsveranstaltung, Vortrag Prof. Albert Speer 07.04.2005 – 18 Uhr Architektenkammer Niedersachsen Altes Rathaus, Festsaal, Karmarschstraße 42. Hannover „Die Neuen kommen! Weibliche Avantgarde in der Architektur der zwanziger Jahre“, Ausstellung noch bis 10.04.2005 Architektenkammer Niedersachsen: Mo.–Do. 9–16 Uhr, Fr. 9–12 Uhr Kestner-Museum: Di.–So. 11–18 Uhr, Mi. 11–20 Uhr montags geschlossen Architektenkammer Niedersachsen, Friedrichswall 5 und Kestner-Museum Hannover, Trammplatz 3 www.aknds.de www-kestner-museum.de Hannover Wüstenrot Gestaltungspreis „Bauen für Kinder“, Ausstellung, Ausstellungseröffnung 12.04.2005, 19 Uhr 13.04.–04.05.2005 Mo.–Do. 9–16 Uhr, Fr. 9–12 Uhr Architektenkammer Niedersachsen, Ateliergebäude, Friedrichswall 5. Hannover „Metamorphosen des Neuen – Über Innovation aus kulturphilosophischer Sicht“, Vortrag Gert Mattenklott (Literaturwissenschaftler FU Berlin) 20.04.2005 – 19.30 Uhr AG Stadtleben Hannover/Stadtbibliothek Hannover, Hildesheimer Straße 12. www.ag-stadtleben.de Hannover „Produktion und Gebrauch gebauter Umwelt“, Berichterstattung Redaktionsteam der Zeitschrift „AnArchitektur“, Berlin 02.05.2005 – 19.30 Uhr AG Stadtleben Hannover/Pavillon, Lister Meile 4, Pavillon. www.ag-stadtleben.de Hildesheim „Werkbericht“, Architekten Venneberg + Zech (Hannover), Vortrag in der Reihe „Architekturgespräche“ 06.04.2005 – 18 Uhr HAWK Hildesheim, Fakultät Bauwesen, Studiengang Architektur, Hohnsen 2. 32 Veranstaltung Deutsches Architektenblatt 4 2005