Architektur in Niedersachsen 2005

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niedersachsen
Architektur in Niedersachsen 2005
Das neue Buch ist da
Am 5. April ist Buch-Premiere. In Braunschweig wird um 20.15 Uhr das neue
Buch der Architektenkammer Niedersachsen in der Buchhandlung Graff vorgestellt. „Architektur in Niedersachsen
2005“ heißt es und zeigt auf 160 Seiten,
zum Teil in Farbe, in Duo- und SW-Ton
eine große Bandbreite von Bauten in
Niedersachsen aber auch von Bauten
niedersächsischer Büros außerhalb von
Niedersachsen. Zehn Jahre ist es her,
dass die letzte von Gert Kähler und
Paulhans Peters im Auftrag der Kammer
bearbeitete Buchpublikation erschien.
Seitdem hat sich vieles geändert. Geblieben ist das mangelnde öffentliche
Bewusstsein, die Bedeutung der Architektur und Baukultur als prägenden
kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bestandteil unserer lebendigen Umwelt zu erkennen. Daher war
es dringend an der Zeit, wieder eine
aktuelle Bestandsaufnahme der Baukultur zu erstellen. Der Präsident der Architektenkammer hatte dieses Projekt
bereits bei seinem Amtsantritt zur
„Chefsache“ gemacht und die Neuerscheinung damit in die Wege geleitet.
„Architektur in Niedersachsen 2005“ ist
ein wichtiger Baustein, um auf den Zustand der gebauten Umwelt zu reagieren und über die „Architektenschaft“
hinaus einen Dialog über Architektur
und Baukultur zu entfachen.
30 Texte von jungen Autoren und
bekannten Kritikern
„Architektur in Niedersachsen 2005“ ist
kein Katalog, auch kein Buch mit lexikalischem Charakter, es ist ein Buch,
das über das Blättern von wunderschönen Projekten und Fotos hinaus, zum
Lesen animiert. Junge Autoren und bekannte Architekturkritiker haben insgesamt knapp 30 vom unabhängigen Beirat ausgewählte Projekte besucht, mit
Bauherren und Architekten gesprochen.
Ihre Eindrücke haben sie in kompakte
Kritiken gefasst, die sich für jeden Leser
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verständlich erschließen. „Architektur
in Niedersachsen 2005“ präsentiert
aber nicht nur Bauten und Projekte.
Das Buch bietet in seinem feuilletonistischen Teil lesenswerte Aspekte, kritische Einblicke in die „Stadt der Architektur Osnabrück“, in die Region Salzgitter, nach Braunschweig, Hannover
und Ostfriesland. Nicht alle Themen
hatten Platz, auch hier musste vom
Beirat eine Auswahl getroffen werden.
Dennoch ist ein breites Themenspektrum erhalten geblieben, in dem sich
auch die Vielfältigkeit der unterschiedlichen Regionen Niedersachsens widerspiegelt.
„Architektur in Niedersachen 2005“
erscheint im Junius Verlag Hamburg,
Chefredakteur ist Gert Kähler, Herausgeber ist die Architektenkammer Niedersachsen.
Buchpräsentationen in niedersächsischen Buchhandlungen
Sie erhalten das Buch ab Anfang April
im Buchhandel. Es sind in Braunschweig,
Hannover, Oldenburg und Osnabrück
auch Präsentationen in Buchhandlungen geplant. Siehe untenstehenden Kasten.
Maa
Präsentation des Buches „Architektur in Niedersachsen 2005“:
Braunschweig:
5. April 2005, 20.15 Uhr
in der Buchhandlung Graff, Sack,
38100 Braunschweig.
Hannover:
26. April 2005, 20.15 Uhr
in der Buchhandlung Weiland,
Georgstraße 10, 30159 Hannover.
Oldenburg:
3. Mai 2005, 19.30 Uhr
in der Buchhandlung Bültmann &
Gerriets, Lange Straße 57,
26122 Oldenburg.
Osnabrück:
17. Mai 2005, 20 Uhr
in der Buchhandlung Jonscher,
Domhof 6, 49074 Osnabrück.
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Mitmachen, anpacken, loslegen
Architekten organisieren mit Erfolg Messeauftritte und andere Formen zur Bauherrenansprache – Mitstreiter gesucht
Hartmut Glaß klärte die Bauherren während
seines Vortrags „Wie können Architekten
helfen?“ auf der Hildesheimer Messe
„Schöner Bauen, besser Wohnen“ auch über
die Kosten eines Architekten auf.
In den Regionen tut sich etwas. Architektinnen und Architekten engagieren
sich, um die Arbeit und die Leistungen
des Berufsstands bekannter zu machen.
Viele machen bei den sehr gut besuchten Bauherrenabenden mit, einige produzieren TV-Sendungen oder stehen im
Fernsehen und Radio als Experte zur
Verfügung, manche organisieren Vorträge bei örtlichen Stellen wie Sparkassen oder Volkshochschulen, wieder andere schieben Dienst auf regionalen
Baufachmessen oder planen die Eröffnung erster Bauherren-Beratungs-Büros. Die Initiativen gehen meist von den
Regionalgruppen aus, die sich verstärkt
im Laufe der letzten ein, zwei Jahre
überall in Niedersachsen gebildet haben
(vgl. DAB 05/2004).
Das persönliche Engagement der Architekten vor Ort ist nicht hoch genug zu
bewerten, äußerst wichtig und auch
erfolgreich. Vor allem wenn die Aktionen von einer durchdachten Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Wie das
geht zeigte die Regionalgruppe Hildesheim. In einer mehrseitigen Sonderbeilage der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung zur Baufachmesse „Schöner Bauen, besser Wohnen“ (25. bis 27. Februar) warb die Gruppe ausführlich für ihr
Messeprogramm – und die Besucher
kamen. Kein Wunder, denn von Freitagmittag bis Sonntagabend boten die
Architektinnen Petra Willke-Fischer,
Annekatrin Hartje, Ursula Stiermerling,
Dagmar Schierholz-Heilmann und die
Architekten Hartmut Glaß, Michael
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Jülke, Lothar Henze, Bernd Schmalenberger, Stefan Dahlheim und Detlef
Jüttner persönliche Bauherrenberatung,
eine Podiumsdiskussion und insgesamt
12 Vorträge. Deren Themen waren nah
am Kunden ausgerichtet: Titel wie
„Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus“,
„Was leistet eine Landschaftsarchitektin?“, „Wie können Architekten helfen?“, „Energieeinsparberatung“ oder
„Barrierefrei Bauen“ holten die Bauherren dort ab, wo deren Fragen am größten sind.
Organisator Hartmut Glaß ist zufrieden: „Die Messe war hervorragend organisiert und die Teilnahme für uns
kostenlos. Rund 30 Teilnehmer pro Vortrag bedeuten eine sehr gute Resonanz,
die in erster Linie auf die Zeitungsanzeige zurückzuführen ist. Neben den
Bauherren war viel Fachpublikum anzutreffen, beispielsweise Kolleginnen und
Kollegen aus der Region, die gucken
wollten, was wir so auf die Beine gestellt haben. Wäre schön, wenn dadurch
der ein oder andere noch Lust bekommen hätte bei uns mitzumachen.“
Kammerangebote zur Bauherrenansprache nutzen
Die Architektenkammer unterstützte
den Messeauftritt von Glaß und seinen
Kollegen durch eines ihrer Pakete zur
Bauherrenansprache, die im letzten
Jahr konzipiert worden waren und die
mittlerweile verstärkt nachgefragt werden (vgl. DAB 09/2004). Die insgesamt
sechs Pakete gliedern sich in Materialien für den Auftritt bei lokalen Immobilienmessen, für Bauherrenabende, für
Veranstaltungen bei Kommunalpolitik
oder Verwaltungen, für Termine mit der
regionalen Wirtschaft, für Aktionen unter dem Motto Architektur und Schule
sowie für die allgemeine Pressearbeit.
Den Hildesheimern konnte bei ihrer
Messe mit Plakaten, Schautafeln, Broschüren und einem Notebook unter die
Arme gegriffen werden. Auf dem Notebook ist eine Offline-Version des Kammerauftritts www.aknds.de installiert,
sodass die Standbetreuer den Bauherren die „Architektensuche“ vorführen
können, auch wenn es auf der Messe
keinen Internetzugang gibt. Außerdem
beteiligt die Kammer sich an etwaigen
Standkosten und koordiniert bei Bedarf
Pressekontakte.
Neben den Bauherrenkontakten warf
die Messe für die Architekten noch ein
weiteres positives Ergebnis ab. Während der Podiumsdiskussion sagte
Oberstadtdirektor Konrad Deufel die
Unterstützung bei der Einrichtung eines
Bauherren-Beratungs-Büros in Hildesheim zu.
„Petra Willke-Fischer hat für uns auf
dem Podium ein tolles Ergebnis erzielt“,
erzählt Glaß begeistert. „Jetzt müssen
wir in den kommenden Monaten ein
Konzept für ein solches Beratungsbüro
erarbeiten. Mir ist wichtig, die entstandene Dynamik zu nutzen.“
Ein Bauherren-Beratungs-Büro ist auch
in Oldenburg in der Planung. Die Gruppe um Innenarchitektin Brigitte Bakenhus hat bereits erste Schritte unternommen, um in der Oldenburger Innenstadt
regelmäßig Bauherren ansprechen und
informieren zu können.
Sechs Architekten sind eine Gruppe
Es tut sich in den Regionen also etwas.
Doch die Gründung neuer Gruppen ist
nicht immer einfach und alle bestehenden könnten weitere Unterstützung gebrauchen. Mindestens sechs Architektinnen und Architekten sollten pro
Gruppe aktiv sein, damit eine gewisse
Schlagkräftigkeit gegeben ist und eine
geschlossene Messestandbetreuung garantiert werden kann. Oft kommen die
Bemühungen jedoch nicht so weit und
Messen fallen aufgrund zu geringer Beteiligung ganz aus – wie kürzlich in
Leer.
Die Interessen des Berufsstandes stehen
bei allen Initiativen im Zentrum. Wichtig ist gemeinsam anzutreten und nicht
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eigene Interessen zu verfolgen oder das
eigene Büro zu bewerben. Der ehrenamtliche Einsatz kommt über den Erfolg bei den Bauherren dem Berufsstand wieder zu Gute. Im besten Fall
auch als Auftrag für das eigene Büro.
Die Hildesheimer engagieren sich der-
weil munter weiter. Am ersten MärzWochenende waren sie während einer
Veranstaltung der Hildesheimer Sparkasse bereits wieder im Einsatz und
kämpften umringt von Fertighausanbietern um die Gunst der Bauherren und
für die Mitglieder der Architektenkam-
mer. Eine Übersicht über die niedersächsischen Regionalgruppen wurde im
DAB 05/2004 veröffentlicht und ist auch
in der Service-Datenbank abrufbar.
www.aknds.de
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Auf ein Wort: Unser Engagement ist nötig
Regionalgruppe Ostfriesland gründen
Vor sechs Jahren entschloss ich mich, nach langen Jahren des Lebens und Arbeitens in Süddeutschland, nach
Ostfriesland überzusiedeln. Das flache Land an der Küste mit seinen von Wind und Wetter geprägten Einwohnern begeisterte mich schon länger und als sich die Gelegenheit ergab, packte ich mit Begeisterung meine Koffer und machte mich auf den Weg nach Leer. Kaum angekommen, wurde ich von den angeblich so kühlen
Ostfriesen sehr herzlich aufgenommen. Kam man allerdings auf meinen Beruf zu sprechen, hatte ich schnell
den Eindruck, als Architektin so etwas wie einen „Daseins-Berechtigungs-Ausweis“ zu benötigen. Niemand
wusste, wozu ein Architekt gut sein sollte. Allgegenwärtig war die Überzeugung, dass Architekten ausschließlich für Großprojekte oder Villen gebraucht und die
Baukosten in die Höhe treiben würden, um mehr Honorar heraus zu schlagen. Insgesamt also reine Geldverschwendung. Sein Haus kaufte man sich – ähnlich wie
man ein Paar Schuhe kauft – beim nächsten Bauunternehmer. Der wusste schon, was „not tue“. Als Qualitätssicherung genügte die soziale Kontrolle in dieser ländlichen Region. Der Gedanke an eine neutrale Qualitätssicherung im Sinne und zu Gunsten des Bauherrn war
nirgendwo anzutreffen.
Initiative Bauherrenansprache
Als Mitglied des Vorstands der Architektenkammer Niedersachsen arbeite ich heute daran mit, wieder bekannt
zu machen, was für mich einmal das Wichtigste am Beruf des Architekten war: Die Bedürfnisse und Wünsche
des Bauherrn zu erspüren, sie in die optimale Form zu
fassen und gemeinsam mit den Ausführenden etwas zu
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schaffen, das mehr ist, als ein Massenprodukt von der
Stange – und dabei dennoch preiswert. Doch wie
kommt dieses Wissen zu den Menschen, die einmal unsere Bauherren werden könnten? Als eine Antwort auf
diese Frage wurde im letzten Jahr die „Initiative Bauherrenansprache“ der Architektenkammer Niedersachsen ins Leben gerufen. Ein Arbeitskreis erarbeitete Materialien zur Bauherreninformation, die „nur noch“ an
die potenziellen Bauherren gebracht werden müssen.
Und das können die Architekten vor Ort am allerbesten.
Zum Beispiel im Rahmen von Auftritten bei einschlägigen Baumessen in den Regionen oder bei Vortragsreihen zum Thema „Bauen“ in Zusammenarbeit mit Baufinanzierern oder Volkshochschulen. Dieses Engagement
ist nicht immer leicht zu organisieren, aber ich denke es
lohnt sich.
Wichtig wäre sicher auch, der heranwachsenden Generation ein Bewusstsein für gute Architektur und gestalteten Raum zu vermitteln. Schließlich sind die Kinder
von heute unsere Bauherren von morgen. Schulprojekte
in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Architekten
könnten ein Beitrag dazu sein. Die Architektenkammer
bietet Architekten, die sich unter dem Motto „Architektur und Schule“ engagieren wollen, verschiedene Materialien an.
Bis sich das Wissen um die Leistungen eines Architekten wieder bei der breiten Masse im Gedächtnis verankert hat, werden sicher viele Messeauftritte von Nöten
sein und viele Schüler Architektur als Thema im Unterricht erlebt haben müssen. Sicher gibt es in Ostfriesland
noch mehr Architekten, die daran mitarbeiten möchten,
dem Architektenberuf wieder den Ruf zu verschaffen,
den er verdient. Bauherr kann schließlich nur werden,
wer zu würdigen weiß, was ihm geboten wird. Gerade
in diesen schlechten Zeiten können wir uns nicht einfach zurücklehnen und darauf warten, dass sich von
selbst etwas ändert. Um etwas zu bewirken, ist Engagement nötig. Engagement von möglichst vielen. Wie
wäre es, wenn wir uns zu einer Regionalgruppe Ostfriesland zusammenfinden würden, um Aktionen zu
planen und durchzuführen? Ich bin dabei. Sie auch?
Annette Lang
Vorstandsmitglied der Architektenkammer Niedersachsen
[email protected]
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Bauen für Kinder – Herausforderung zwischen Architektur, Pädagogik
und Integration
Architektenkammer zeigt in Hannover den 6. Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung
Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung 2004,
Kindergarten St. Leonhard in MünchenPasing, Architekten: Planungsgemeinschaft
Wallner Pfahler Primpke, Bauherr: Katholische Pfarrgemeinde St. Leonhard,
Foto: Wüstenrot Stiftung
Die Architektenkammer Niedersachsen
zeigt im Laveshaus in Hannover vom 13.
April bis 4. Mai 2005 die Ergebnisse des
6. Gestaltungspreises der Wüstenrot Stiftung zum Thema „Bauen für Kinder“.
Eröffnet wird die Ausstellung am
12. April um 19 Uhr von Kammerpräsident Wolfgang Schneider, Dr. Kristina
Hasenpflug von der Wüstenrot Stiftung
und Architekt Klaus Block, der seinen
ausgezeichneten Wettbewerbsbeitrag
„MACHmit! Kinder&JugendMuseum in
der Eliaskirche“ in Berlin vorstellt.
Das Entwerfen und Realisieren von Gebäuden für Kindergärten, Vorschulen und
ähnlichen Einrichtungen erweist sich als
anspruchsvolle und spannende Herausforderung. Zu den zentralen Vorgaben,
die zu erfüllen sind, gehören neben der
Gestaltung des Gebäudes selbst auch die
Umsetzung des jeweils verfolgten pädagogischen Konzeptes und die sozialräumliche Integration in das umliegende Quartier.
Die rückläufigen Kinderzahlen in
Deutschland dürfen nicht dazu verführen, das Bauen für Kinder als eine an Bedeutung verlierende Aufgabe einzustufen. Tatsächlich zeigen gerade die der
allgemeinen Entwicklung zugrunde liegenden, veränderten Lebensentwürfe,
dass den Formen und Qualitäten der Kin-
derbetreuung immer größeres Gewicht
zukommt. Nicht zuletzt auch angesichts
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Architektenkammer Niedersachsen
unterstützt daher die Wüstenrot Stiftung
in ihrem Bestreben, das Bauen für Kinder
zu thematisieren und die damit zusammenhängenden Fragestellungen in die
Öffentlichkeit zu transportieren. Der alle
zwei Jahre bundesweit ausgeschriebene
Gestaltungspreis gehört nach Anzahl seiner Einsendungen und Höhe der Preissumme von 15.000 Euro zu den großen
Architekturwettbewerben in Deutschland. Mit den regelmäßigen Preisverleihungen zu wechselnden Themen auf dem
Gebiet des Planens, Bauens und Wohnens
versucht die Wüstenrot Stiftung, wirksame Impulse für die Gestaltung der gebauten Umwelt zu geben und die Politik und
Öffentlichkeit auf beispielhafte Problemlösungen aufmerksam zu machen.
www.aknds.de
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7. April: Architektur im Dialog
Architekturpreis 2005
Professor Albert Speer über „Architektur und Städtebau als globale Herausforderung“
Bewerbungsschluss am 10. Mai
In der Vortragsreihe „Architektur im
Dialog“ der Architektenkammer Niedersachsen spricht am 7. April 2005 um 18
Uhr im Alten Rathaus in Hannover der
Frankfurter Architekt und Stadtplaner
Professor Albert Speer über seine Arbeit
im Ausland. Seit mehr als drei Jahrzehnten entwickelt Albert Speer mit seinem
Büro Großprojekte rund um den Globus.
In jüngerer Zeit sorgt insbesondere die
Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten in China für internationale Aufmerksamkeit. Dabei sind Albert Speer und
seine Partner auch exzellente Beobachter
der aktuellen demographischen und
städtebaulichen Entwicklungen. Charakteristisch für die Arbeit des Büros ist der
interdisziplinäre Planungsansatz, der integrative und an der jeweiligen städtischen
Realität orientierte Lösungen ermöglicht.
Peter Eisenman hat einmal über Albert
Speer gesagt: „Seine Entwürfe sind ein
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Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung. Seine Schriften zur urbanen Form
sind ein Plädoyer für Vernunft und Einsicht. Und seine Lehre entwickelt die
Vorstellung von Gemeinde in einem
Maßstab, der sich weder aus Nostalgie
für eine Vergangenheit, die so nie stattgefunden hat, noch aus einer unmöglichen Zukunft herleitet.“ (architecture
and urbanism, 7/1994). Im Anschluss
an den Vortrag wird der NDR-Redakteur
Dirk Liebenow einen ca. halbstündigen
Dialog mit Herrn Prof. Speer führen.
Donnerstag, 7. April 2005, 18 Uhr,
Altes Rathaus, Karmarschstraße 42,
30159 Hannover. Um Anmeldung bis
zum 1. April 2005 wird gebeten unter
Telefon (05 11) 2 80 96-71,
Telefax (05 11) 2 80 96-79 oder
E-Mail: [email protected]
Rs
DEUTSCHER
ARCHITEKTUR
PREIS 2005
Unter der Schirmherrschaft der Bundesarchitektenkammer wird der Deutsche Architekturpreis 2005 erneut von
der E.ON Ruhrgas AG, Essen, ausgelobt.
Zur Beurteilung können alle Bauten,
städtebaulichen Anlagen oder Sanierungen bis zum 10 Mai 2005 eingereicht werden, die nach dem 1. Januar
2002 in Deutschland fertig gestellt wurden. Die Preissumme beläuft sich auf
insgesamt 50 000 Euro. Alle Informationen zur Auslobung unter:
www.architekturpreis.de
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Deutsches Architektenblatt
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Gebäude mit Seele
Dokumentation des Niedersächsischen Staatspreises für Architektur 2004 in Braunschweig vorgestellt –
Wanderausstellung auch in Berlin zu sehen
Das neue Nahversorgungszentrum in
Hannover-Marienwerder wurde Ende
letzten Jahres mit dem Niedersächsischen Staatspreis für Architektur ausgezeichnet – das DAB berichtete. Über
170 Architekten, architekturinteressierte Bürger und Landtagsabgeordnete
waren am 17. Februar 2005 in den Veranstaltungssaal der IHK Braunschweig
am Altstadtmarkt gekommen, um die
neue Broschüre, die alle Bauten dokumentiert, die sich 2004 um den Staatspreis beworben hatten, genauer unter
die Lupe zu nehmen.
Der von den hannoverschen Architekten Despang entworfene Bau ist
mehr als nur ein Supermarkt. Er
kämpft gegen die Bedeutungslosigkeit
der Einkaufsmärkte, mit rationaler konstruktiver Struktur, mit konsequenter
Zweckmäßigkeit, Funktionalität und
großer Flexibilität im Inneren. „Ein Gebäude, das nicht nur technisch überzeugt und gut aussieht, sondern wie
alle Objekte, die die Jury des Staatspreises besichtigte, eben auch eine Seele hat“, wie es der Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, Wolfgang Schneider, bei der Vorstellung des
Objektes in Braunschweig formulierte.
Im Kreise der nominierten Objekte war auch der Umbau der Wichmannhallen in Braunschweig der Architekten
Rainer Ottinger und Thomas Möhlendick sowie das LBS-Verwaltungsgebäude in Hannover des Braunschweiger
Architekturbüros PSP.
Kammerpräsident Schneider
betonte, dass Architektur Werte vermittelnde Funktionen für den Bauherrn und das Unternehmen übernehmen und gleichzeitig den Ort wie den
Standort stärken könne. Seine Botschaft lautete: gute Architektur lohnt
sich auch betriebswirtschaftlich.
Staatspreis in der Landesvertretung
Diese Botschaft ging bis nach Berlin,
wo in der Niedersächsischen Landesvertretung die Staatspreis-Wanderaussstellung für acht Tage im März
Station machte. Dort waren neben
den Ausstellungstafeln auch diverse
Modelle der Objekte zu sehen. Die
Niedersächsische Landesregierung
will mit dem Staatspreis die Bedeutung der Baukultur in Architektur und
Städtebau betonen und erhofft sich
innovative Anstöße auch zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen
Vorstellung des Staatspreises für Architektur
in der IHK: Im Vordergrund der Braunschweiger Architekt Hartmut Rüdiger, Vizepräsident
der Architektenkammer Niedersachsen, und
im Hintergrund die Ausstellung des prämierten Nahversorgungszentrums in Hannover.
und ökologischen Qualität der gebauten Umwelt. Die Wanderschau gibt
einen eindrucksvollen Überblick über
die elf mit dieser höchsten Architekturauszeichnung des Landes prämierten Bau-Projekte.
Die Dokumentation kann bei der
Architektenkammer Niedersachsen
telefonisch (05 11) 2 80 96-0 oder
online bestellt werden:
www.aknds.de
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Kammer vor Ort 2005
Neue Termine für regionale Treffen
Die Kammer hat vor drei Jahren begonnen, regelmäßige Veranstaltungen
in den Regionen Niedersachsens durchzuführen, um mit den Mitgliedern vor
Ort intensiver ins Gespräch zu kommen. Diese Initiative möchten wir
auch 2005 fortführen und mit Ihnen
in eine Diskussion über berufspolitische Themen treten. Darüber hinaus
werden in Braunschweig und Oldenburg Vertreter der Bayerischen Architektenversorgung anwesend sein und
Ihnen auch am selben Tag für eine
individuelle Beratung zur Verfügung
stehen.
Deutsches Architektenblatt
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Ferner werden wir in Braunschweig,
Hannover, Oldenburg und Osnabrück in
Kooperation mit bekannten Buchhandlungen das neue Buch der Architektenkammer „Architektur in Niedersachsen
2005“ in einer Abendveranstaltung der
Öffentlichkeit vorstellen. Auch Sie sind
natürlich herzlich eingeladen.
Termine
Braunschweig: 05.04.05 um 17.30 Uhr
Kammer vor Ort, Braunschweigisches
Landesmuseum, Burgplatz 1
und Buchpräsentation: ab 20.15 Uhr
Buchhandlung Graff, Sack 15
Oldenburg: 03.05.2005 um 17.00 Uhr
Kammer vor Ort, Kulturzentrum PFL,
Peterstraße 3 und Buchpräsentation:
ab 19.30 Uhr in der Buchhandlung
Bültmann & Gerriets, Lange Straße 57
Osnabrück: 17.05.2005 um 17.30 Uhr
Kammer vor Ort, Priesterseminar,
Große Domfreiheit 5 und Buchpräsentation ab 20.00 Uhr in der Buchhandlung Jonscher, Domhof 6
Maa
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Wege zum flächensparenden Bauen
Letzte „Zukunftswerkstatt Metropolregion Hamburg“ warb erneut für qualitätsvolles verdichtetes Bauen
Architekt Lothar Tabery, Vorstandsmitglied der Architektenkammer
Niedersachsen (im Bild oben, Mitte), vertrat bei den Tagungen der
„Zukunftswerkstatt Metropolregion
Hamburg“ die niedersächsischen
Interessen. Bei der dritten und vorläufig letzten Zukunftswerkstatt am
4. Dezember 2004 diskutierten die
Fachleute erneut Probleme wie Verdichtung, Flächenverbrauch oder
Metropolisierung. Lothar Tabery
berichtet im folgenden Artikel von
den vorgestellten Fachbeiträgen,
den Ergebnissen der Arbeitsgruppen und wie es nach drei Jahren
„Zukunftswerkstatt Metropolregion
Hamburg“ weiter geht.
185 Teilnehmer aus der gesamten Metropolregion (Abbildung 1) hatten sich
zur 3. Zukunftswerkstatt „Flächenverbrauch in der Metropolregion Hamburg“ in der Hamburger Handelskammer eingefunden. Unter ihnen Stadtplaner, freischaffende und angestellte Architekten, Mitarbeiter von Kommunalund Kreisverwaltungen, Studenten und
nicht zuletzt politische Vertreter aus
Kommunalparlamenten. Wie schon bei
den 2002 und 2003 vorangegangenen
Veranstaltungen zum gleichen Thema
war der Vormittag der Zukunftswerkstatt Fachvorträgen vorbehalten.
Dr. Jens-Martin Gutsche von der TU
Hamburg-Harburg machte in seinem
Referat über „Wohngebietsausweisun-
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gen und kommunale Haushalte – Kostenaspekte für Flächenausweisungen“
deutlich, dass der drastisch zunehmende Flächenverbrauch für die Ausweisung neuer (Einfamilienhaus-) Wohngebiete neben der allgemeinen ökologischen Problematik für die Kommunen
gravierende ökonomische Auswirkungen hat. Durch die insgesamt stagnierende Bevölkerungszahl einerseits und
die wachsenden Aufwendungen für
Straßenbau, Trinkwasserversorgung
und Abwasserentsorgung andererseits
werden die Kosten für Bau und Unterhalt dieser Infrastruktureinrichtungen
pro Einwohner erheblich steigen. Erschwerend kommt hinzu, dass Gebiete
mit geringen Wohndichten (Geschossflächenzahlen unter 0,2) ohnehin schon
einen 3- bis 5-fach höheren Erschließungskostenaufwand pro Quadratmeter
Geschossfläche erfordern als höher verdichtete Gebiete (z. B. GFZ 0,4 bis 0,6 –
Abbildung 2).
Anhand von detaillierten Untersuchungen zeigte Gutsche auf, dass die fiskalische Bilanz neuer Wohngebiete für gebietsausweisende Kommunen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein in
den meisten Fällen neutral ausfällt.
Ausgaben und Einnahmen halten sich
in etwa die Waage. Neue (Einfamilienhaus-) Wohngebiete sind somit kein
gutes Mittel zur kommunalen Haushaltssanierung, wie es von Kommunalpolitikern gerne gesehen wird. Wesentliche Handlungsfelder sind deshalb die
verstärkte Nutzung von Innenentwick-
lungspotentialen, flächensparende Bauweisen und die Konzentration der Siedlungstätigkeit auf Gemeinden und Ortsteile mit entsprechenden Voraussetzungen im Bereich der sozialen Infrastruktur.
Als externer Referent sprach Dr. Fritz
Wegelin, Vizedirektor des Amtes für
Raumentwicklung in Bern, über
„Marktwirtschaftliche Instrumente in
der Raumplanung – Erfahrungen aus
der Schweiz“. Er machte deutlich, dass
mit der Metropolisierung der Schweiz
der Prozess einer Periurbanisierung einhergegangen ist.
Inzwischen leben 73 Prozent der
Schweizer Bevölkerung in städtischen
Gebieten. Damit ist genau das eingetreten, was man noch vor 20 Jahren hatte
verhindern wollen. Die Siedlungsfläche
in der Schweiz ist in den letzten 12 Jahren wesentlich stärker gewachsen als
die Bevölkerung. Über 63 Prozent des
neu entstandenen Wohnareals entfallen auf Ein- und Zweifamilienhäuser.
Durch diese Entwicklung fallen Wohnen und Arbeiten zunehmend auseinander. Motorfahrzeuge im Pendelverkehr und soziale Segregation nehmen
zu.
Ernüchterndes Fazit der Schweizer
Siedlungsentwicklung:
Zersiedelung
Metropolisierung
Bodenverschleiß
Verkehrszunahme
gestaltloser Siedlungsbrei
soziale Segregation
wachsende regionale Disparitäten
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„Die mangelnde Zielerreichung der
Raumplanung liegt großenteils darin
begründet“, erklärte Wegelin, „dass die
ökonomischen Kräfte viel stärker sind
als jede planerische Festlegung.“ Es
wurde deshalb die Anwendungsmöglichkeit anreizorientierter und marktwirtschaftlicher Instrumente in der
Raumplanung untersucht. Als Lösungsansätze auf Schweizer Bundesebene
beschrieb Wegelin:
Agglomerationsprogramme: Kombination von Planung und Anreizen
Bauzonenzertifikate (gehandelte
Bauzonenflächen zur Begrenzung des
Flächenverbrauchs
Road Pricing (Straßenbenutzungsabgaben)
Diese marktwirtschaftlichen Instrumente sind jedoch zum Teil noch in der Planung, teilweise auch noch nicht ausgereift und befinden sich erst in der Machbarkeitsprüfung.
Arbeitsgruppen erarbeiteten Handlungsempfehlungen
Am Nachmittag widmeten sich die
Werkstattteilnehmer, aufgeteilt in drei,
heterogen besetzten Arbeitsgruppen,
unterschiedlichen Themen, die durch
die Arbeitsgruppe „Flächenverbrauch
und Flächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ mit Unterstützung
der Architektenkammern aus Hamburg,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen
vorbereitet worden waren.
Unter Einführung und Moderation von
Mathias Baum, Architektenkammer
Schleswig-Holstein und Beate Domin,
Innenministerium Schleswig-Holstein,
Abteilung Landesplanung, beschäftigte
sich Arbeitsgruppe 1 mit der Ergebnisanalyse des gerade abgeschlossenen
städtebaulichen Ideenwettbewerbs zum
flächensparenden Wohnungsbau „Berkershof“ in Henstedt Ulzburg. Die Entwürfe der Preis- und Ankaufsträger
wurden vorgestellt und diskutiert. Es
zeigte sich, dass mit unterschiedlichen
Lösungsansätzen und Schwerpunktsetzungen qualitätsvolle Ergebnisse erreicht wurden.
Arbeitsgruppe 2 führte ein Planspiel
zum Thema „Verdichtung“ mit Qualität
am Beispiel eines Baugebiets der Gemeinde Tostedt unter Einführung und
Deutsches Architektenblatt
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Moderation von Lothar Tabery, Architektenkammer Niedersachsen und Burkhard Kalliefe, Landkreis Lüneburg
durch. Aufgabe war es neben der quantitativen Einsparung von Baulandflächen (Abbildung 3) Lösungsansätze
und Kriterien für Qualitätsverbesserungen verdichteter Bauweisen zu erarbeiten. Mit Hilfe von vorbereiteten Modellklötzchen erarbeiteten und diskutierten
vier Teilgruppen unterschiedliche Bebauungsvorschläge, bei denen besonders auf die Art der Gebäudegruppierung, auf städtebauliche Raumbildung
sowie auf differenzierte Ausbildung privater und öffentlicher Freiflächen geachtet wurde.
Planer-Tische zum Thema: „Pro Innenentwicklung“ moderierten in der Arbeitsgruppe 3 Axel Siemonsen, Architektenkammer Hamburg und Hartwig
Knoche, Landkreis Bad Segeberg. Hier
ging es um Lösungsansätze und Argumentationshilfen für qualitätsvolle Innenbereichsentwicklung am Beispiel
eines konkreten Quartiers. Die Ergebnisse wurden in einem Arbeitspapier
zusammengefasst.
Zum Abschluss der Veranstaltung wurden im Plenum die Ausarbeitungen der
Arbeitsgruppen vorgestellt und Handlungsempfehlungen für Kommunalpolitik, Bauherren, Bauwirtschaft und Planer aufgezeigt.
Fazit
Auch diese vorerst letzte Zukunftswerkstatt war, wie ihre Vorgänger, eine erfolgreiche Veranstaltung zum Thema
flächensparendes Bauen. Die hohe Qualität der Fachbeiträge, die unerwartet
große Anzahl der Werkstatt-Teilnehmer
und die intensiven Gespräche zwischen
Fachleuten, Politikern und Baubetroffenen in den interdisziplinär besetzten
Arbeitsgruppen sind eine Grundlage für
die Weiterentwicklung des Bewusstseins in Bezug auf diese, die gesamte
Gesellschaft betreffende Thematik.
Gleichwohl wird es erforderlich sein
kontinuierlich weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, wie
beispielsweise die unabhängig von den
Zukunftswerkstätten ebenfalls von der
Arbeitsgruppe „Flächenverbrauch und
Flächenentwicklung in der Metropolregion Hamburg“ entwickelte Wanderaus-
Abbildung 1
stellung zum gleichen Thema, die von
interessierten Kommunen oder Institutionen unter www.raum-energie.de abgerufen werden kann. Eine noch zu erarbeitende Dokumentation aller drei Zukunftswerkstätten soll ebenfalls zur Bewusstseinsbildung beitragen und vergleichbare Veranstaltungen auf kommunaler Ebene anregen. Es bleibt zu hoffen, dass die ausgesandten Impulse Resonanz finden und sich im Schneeballeffekt fortpflanzen.
Die ausführliche Dokumentation der
Vortragsinhalte ist zu finden unter:
www.raum-energie.de/home/metropolregionHamburg
Lothar Tabery
Vorstandsmitglied der Architektenkammer
Niedersachsen
Abbildung 2
Abbildung 3
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Wirtschaftliche Steuerung eines Planungsbüros mit einem
Controllingsystem
Nützliche Tipps einer Unternehmensberatung – Artikel knüpft an die Wirtschaftsveranstaltung der Kammer Ende 2004 an
Die Baubranche befindet sich seit einigen Jahren bereits in der Rezession –
und mit dieser Entwicklung leiden natürlich auch die Anbieter von Planungsleistungen. Trotzdem können wir in
unserer jahrelangen Beratungstätigkeit
in dieser Branche, in deren Verlauf wir
ca. 400 Büros beraten haben, feststellen, dass es vielen noch immer gut oder
sogar sehr gut geht. Während die einen
kontinuierlich Mitarbeiter freisetzen
und mehr und mehr um ihr Überleben
kämpfen, schaffen es andere, ihren Auftragsbestand sogar zu erhöhen und das
Büro auf einem stabilen Kurs zu halten.
Doch was unterscheidet die erfolgreichen Büros von den weniger erfolgreichen?
In unserer Beratungspraxis können wir beobachten, dass einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren ein gut
strukturiertes, funktionierendes Controllingsystem ist. Das System erfasst
nicht nur die Kontrolle von Zahlen,
sondern die aktive Planung der Unternehmensstrategie. Oftmals sind zwar
Systeme im Einsatz, doch folgende
Fehler mindern deren Wert erheblich:
Die Stunden werden in fast jedem
Büro irgendwie erfasst, jedoch wird
das Datenmaterial nicht verwertet.
Projekte werden nicht vorkalkuliert
und es werden keine Stundenbudgets vorgegeben.
Die Ziele im Rahmen des Unternehmenscontrollings sind nicht operativ
genug. Die gute Absicht, „mal was
im Ausland zu machen“ besteht, an
dieses Vorhaben wird aber nicht
strategisch herangegangen.
Der Gemeinkostenfaktor wird
„gesenkt“ oder anders manipuliert,
damit die Kalkulation „hinkommt“.
Das Änderungsmanagement und die
Nachforderung von Honorar ist zu
defensiv. Projektleiter erbringen auf
Druck des Bauherrn zu viele Leistungen, die nicht abgerechnet werden. Wir schätzen, dass sich bei
einem vernünftigen Verfahren die
Projektrenditen um 5–10 % erhöhen
könnten.
20
Bestehende Aufträge werden nicht
erweitert: Die Projektleiter akquirieren in ihren Projekten nicht aktiv, sie
sind zu sehr mit der Abwicklung des
Projektes beschäftigt.
Controlling wird also schon vermehrt
als Aufgabe akzeptiert, nur das „Wie“
lässt vielfach noch zu wünschen übrig.
Dabei sprechen die Rahmenbedingungen eine deutliche Sprache: Die Anforderungen der Auftraggeber steigen immer mehr. Dabei beziehen sich die Forderungen sehr stark auf die Dienstleistungsqualität des Architekten oder Ingenieurs. Das heißt: Pläne sollen noch
bunter, Kosten schneller verfügbar und
der Ingenieur rund um die Uhr auf der
Baustelle sein.
In diesem wirtschaftlichen Umfeld ist es überlebenswichtig, Projekte
genau zu kalkulieren und wirtschaftlich
zu überwachen. Die Position des Auftraggebers ist zudem extrem stark geworden. Der Auftragnehmer muss wissen, ob er sich ein Projekt unter Umständen „noch leisten“ kann oder will
und bei extrem knappen Budgets dafür
sorgen, dass die Zeitvorgaben auch
eingehalten werden. Ansonsten driftet
ein Projekt heute sehr viel schneller in
ein Minus als in früheren Zeiten, als
die HOAI noch die Auskömmlichkeit
sicherte.
Wie steht es nun mit dem Ruf des
Controllers? Seine Beinamen reichen
im Positiven vom „Ökonomischen Gewissen“ über den „Lotsen“ bis zum „Betriebswirtschaftlichen Begleiter“. Im
Negativen sind es Begriffe wie „Spürhund“, „Kontrolleur“ bis zum „Erbsenzähler“. Egal wie man persönlich zu
dieser Funktion steht – sie ist heute im
Planungsbüro unabdingbar geworden.
Viele Missverständnisse zum Controlling rühren von einer falschen Übersetzung des Begriffs her. Controlling
heißt nicht Kontrollieren, sondern ist
korrekt mit „Steuern“ übersetzt. Dabei
ist die Kontrolle nur eine Teilfunktion:
Dabei sagt ein Controlling-System aus,
in welchem Ausmaß die geplanten
Ziele erreicht wurden. Es gibt zudem
Anhaltspunkte, warum bestimmte Ziele
nicht erreicht wurden und zumindest
Hinweise, was zu tun ist, um erfolgreicher zu werden.
Es ist aber auch wichtig, die Grenzen eines Controlling-Systems zu kennen, da es natürlich kein Allheilmittel
sein kann. Es ist in der Regel kein System zur Lösung von Problemen, sondern legt diese lediglich offen. Es kann
keine Management-Entscheidungen
ersetzen, aber sehr wohl den Entscheidungsprozess unterstützen. Außerdem
ist es kein Instrument zur Entwicklung
von Strategien, sondern setzt diese voraus.
Der Einsatz eines ControllingSystems für Planungsbüros hat aus unserer Sicht drei Aspekte:
Steuerung des Büros mit einem
Controlling System
Die folgenden Fragestellungen beantwortet ein gut eingeführtes ControllingSystem:
Wie viel Gewinn wurde mit einem
bestimmten Projekt erwirtschaftet?
Wie wirtschaftlich ist in meinem
Büro die Ausführungsplanung für
öffentliche Auftraggeber?
Zu welchem Preis kann/muss eine
Leistung angeboten werden?
Wie viel Stunden darf welcher Mitarbeiter maximal verbrauchen?
Sind wir mit unserem laufenden
Projekt noch im „grünen Bereich“?
Um sich diese Fragen zu beantworten,
ist es wichtig, die Stammdaten eines
Controllingsystems sinnvoll zu strukturieren. Grundlage dafür ist die Planung
der Unternehmensstrategie. Hier könDeutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
nen Sie auch einen Berater einbinden,
denn nur eine sorgfältige Strukturierung der Stammdaten lässt später auch
aussagefähige Auswertungen zu Projekten, Leitungsphasen, Tätigkeitsgruppen,
Markterfolgen etc. zu.
Grundbegriffe
Im Controlling ist es wichtig, die folgenden Begriffe zu unterscheiden:
Einzelkosten:
. . . sind Kosten, die einem Projekt
(Kostenträger) direkt zugeordnet werden können.
Gemeinkosten:
. . . können den Kostenträgern nicht
direkt zugeordnet werden.
. . . fallen für verschiedene Projekte
gleichzeitig an, wie z.B. Büromiete,
Sekretariat.
„Erfolgsfördernd“ sind Gemeinkosten
die für den Büroerfolg unverzichtbar
sind (z.B. Akquisition). Allgemeine
Gemeinkosten sollten nur „soviel wie
nötig“ auftreten
Beispiele:
Gemeinkostenfaktor
. . . beschreibt das Verhältnis von Gemeinkosten zu Gesamtkosten, genauer:
GMKF = (Gemeinkosten + Einzelkosten)/
Einzelkosten
Über den Gemeinkostenfaktor
lassen sich die Projektbudgets (Honorar)
in Zeitbudgets für einzelne Mitarbeiter
oder Mitarbeitergruppen errechnen.
Implementation eines ControllingSystems
Auch wenn man sich für eine datenbankgestützte Lösung entscheidet, so
wird einem zu Beginn die Strukturierung der Daten, die ganz entscheidend
für den späteren Erfolg des Systems ist,
nicht abgenommen. Hier ist es ratsam,
die Dienste eines Beraters in Anspruch
zu nehmen, dessen Kenntnisse über die
Installation des Systems hinausgehen.
Um welche Daten geht es?
Einrichtung der Kostenstellen (Niederlassungen, Geschäftsbereiche, Funktionseinheiten), auch um eine spätere
Verrechnung zu ermöglichen;
Mitarbeitergruppen dienen der
Übersicht und sind für die Auswertung
interessant, bspw. um festzustellen, wie
viel Zeit höher qualifizierte Mitarbeiter
Deutsches Architektenblatt
4 2005
(z.B. GF) an einem Projekt gearbeitet
haben.
Tätigkeiten und Tätigkeitsgruppen wie z. B. Leistungsphase 1 (Tätigkeitsgruppe) und Informationsbeschaffung (Tätigkeit) oder Fehlzeit (Tätigkeitsgruppe) und Urlaub oder Krankheit (Tätigkeit) um entsprechende Auswertungen zum Zeitverbrauch und den
damit verbundenen Kosten vornehmen
zu können;
Märkte und Projektgruppen sind
insofern interessant, als auch hier entsprechende Auswertungen zum Erfolg
Hinweise zu den Schwerpunkten zukünftiger Akquisitionsbemühungen
liefern;
Projektnummernsystem: Das System der Projektkürzel ist wichtig, um
allen Mitarbeitern schnelle Einträge und
Auswertungen auf der Basis der Kürzel
zu erlauben, ohne immer die komplette
Projektbezeichnung lesen zu müssen;
Kostenarten und -gruppen: Es ist
zu klären, wie mit den allgemeinen
Kostendaten verfahren wird. Hierzu
gibt es vier Möglichkeiten:
Erfassung aller Einzelbelege
Monatssummen der BWA werden
übernommen
Allgemeine Kosten werden im Block
übernommen.
Datenübernahme aus dem Buchhaltungsprogramm
Konzeptionierung des Berichtswesens:
Im Berichtswesen unterscheidet man
zwischen projekt- (z. B. Kostenvergleich
Einzelprojekt), mitarbeiter- (z. B. Soll-/
Ist-Vergleich Arbeitsstunden), markt(z. B. Umsatz pro Markt) und unternehmensbezogenen (z. B. Gemeinkostenentwicklung) Auswertungen. Zusätzlich
ist zu klären, wer wann welche Auswer-
tungen erstellt und /oder wem vorlegt.
EDV-Lösungen als Hilfsmittel
Gerade im Bereich Controlling kann
man sich durch entsprechende EDVLösungen sehr gut entlasten. Hierzu
gibt es zahlreiche Hersteller (Mair Programme: Projekt Pro, Apsis: Apsis
Classic, wiko Classic, Apsis Premium,
Kobold: S-Control, S-HOAI, Phoenix,
3pleP: 3pleP-Projektsuite, Loreg GmbH:
RP Pro, SAP, Microsoft: MS Projekt).
Um an einem Beispiel zu zeigen,
wie Controlling mit einer EDV-Lösung
funktioniert, soll an dieser Stelle das
Vorgehen unter Verwendung der Software S-Control der Firma Kobold
Management Systeme GmbH vorgestellt wird.
Projektbudgetierung als Grundlage
des Projektcontrollings
Wichtig ist zunächst einmal, ein Projekt
vorab zu budgetieren. Dazu müssen die
Honorare der einzelnen Leistungsphasen über einen zuvor festgelegten kalkulatorischen Stundensatz in Sollstunden umgerechnet werden. Damit ist
bereits vor dem Projektbeginn eindeutig
geklärt und für die Mitarbeiter nachvollziehbar, bis zu welchem Stundenverbrauch eine Leistungsphase noch
gewinnbringend bearbeitet sein wird
und wann sie (und noch nicht das
Projekt) in den Minusbereich hineinrutscht.
Die nachfolgende Abbildung
zeigt, wie diese Funktion in S-Control
ausgeführt wird. Leistungsphasen und
Honorar stehen fest. Der Stundensatz
kann nun frei eingegeben oder auf der
Basis vorheriger Projekte ermittelt
werden.
niedersachsen
Die Einführung eines ControllingSystems ist übrigens eine gute Gelegenheit, die eigenen Kennzahlen zu ermitteln und kritisch zu hinterfragen. Der
Ermittlung der Stundensätze geht
zwangsweise die Berechnung des Gemeinkostenfaktors des Büros voraus.
Stellen wir in einem Projekt einen Wert
von über 2,5 fest, empfehlen wir eine
genauere Überprüfung der Ursachen.
Eingabe der Aufwendungen
im Projekt
Ist das Projekt eingerichtet, können die
Mitarbeiter ihre Zeiten auf das Projekt
schreiben, denn der wesentliche Produktionsfaktor im Planungsbüro ist nun
einmal die „Ressource Mitarbeiter“ und
die gilt es im Rahmen des Controllings
zu steuern.
Die Zeitschreibung sollte zeitnah
erfolgen (am besten täglich). Ein übersichtliches Menü, das mit eingeschränkten Daten (es werden z. B. nur die Projekte zur Auswahl angeboten, die einem
Mitarbeiter zugeordnet wurden) arbeitet, macht die Anwendung komfortabel,
wie es die nachfolgende Abbildung zeigt.
net dann sofort automatisch den wertmäßigen Projektstand (rechte Spalte).
In weiteren automatisierten Auswertungen wird dann genau gezeigt, ob
und wie weit der Projektstand aus Sicht
des Mitarbeiterzeitverbrauchs auf der
einen und aus Sicht des Fertigstellungsgrades des Projektes auf der anderen
Seite auseinanderdriften. Idealerweise
sollten Zeitverbrauch und Projektstand
immer parallel laufen. Wo sie es nicht
tun, muss näher hingeschaut und gegengesteuert werden.
Projektauswertungen
S-Control bietet dazu eine Fülle von
Auswertungen. Exemplarisch soll die
unten abgebildete näher erläutert
werden.
Man erkennt auf der oberen Auswertung z. B., dass das Projekt in der Leistungsphase 1 ein Minusergebnis von
1023,74 € erbracht hat. Die Leistungsphase ist zu 100% bearbeitet bei einem
Kontrolle der Projektstände
Werden auf der einen Seite die Zeitverbräuche erfasst, muss im Rahmen des
Controllings auf der anderen Seite der
Projektfortschritt nachvollzogen werden. Der Abgleich zwischen Verbrauch
der budgetierten Zeit und dem Projektstand lässt so ständig eine Aussage
darüber zu, ob eine Leistungsphase
noch „im grünen Bereich“ ist oder eine
Zeit- und damit Budgetüberschreitung
droht.
In der oberen Abbildung wird gezeigt,
wie der Projektstand in S-Control erfasst wird. Zu jeder Leistungsphase
kann der aktuelle Fertigstellungsgrad
eingegeben werden. S-Control berech-
22
Honorar von 8400,00 €. Der Zeitverbrauch lag aber über dem budgetierten
Wert und hat Kosten in Höhe von
9423,47 € verursacht.
Interessanter ist natürlich der
Blick auf Leistungsphasen, die aktuell
noch bearbeitet werden. Die Leistungsphase 4 ist laut Auswertung zu 50 fertig
gestellt. Es wurden aber bereits Projektzeiten im Wert von 12 494,86 € ver-
braucht. Im Vergleich zum vorhandenen Honorar von 16 800,00 € wurde
also ein Minus von 4094,86 € erwirtschaftet, und das, obwohl immerhin
noch 50 % der Leistungen zu erbringen
sind. Man erkennt eindeutig, dass sich
hier ein finanzielles Desaster anbahnt,
das schnellstens in den Griff zu bekommen ist.
Es zeigt sich also, dass ein effektives Controlling für den Geschäftsführer / Inhaber eines Planungsbüros
relativ einfach zu erreichen ist. Ist
das System erst einmal eingerichtet
(d. h. Stammdaten eingegeben usw.),
müssen in der Hauptsache die Mitarbeiterzeiten und Projektstände diszipliniert eingegeben werden. Eine Auswertung ist dann tatsächlich jederzeit auf
Knopfdruck möglich ohne für den Geschäftsführer nennenswerten Mehraufwand zu produzieren. Er kann sich ganz
auf seine übrigen Aufgaben konzentrieren und dort eingreifen, wo er Probleme erkennt.
Fazit
Die interne Organisation eines Büros
schafft dem Management eines Büros
die Freiräume, die er oder sie benötigt,
um gerade auch in schwierigen Zeiten
den vielfältigen Anforderungen gerecht
zu werden und das Unternehmen in
sichere Gefilde zu führen.
Bei der Einführung solcher Systeme sollte man darüber nachdenken, die
Dienste erfahrener Berater in Anspruch
zu nehmen, um deren vollen Nutzen zu
erschließen. Nur wenn das ControllingSystem in der Implementierungsphase
sorgfältig strukturiert wird, und dies
wird nicht durch die Datenbank vorgegeben, sind aussagefähige Berichte
möglich.
Hans Joachim Schulten und Kerstin Eisenschmidt
Eisenschmidt Consulting Crew
Deutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
Neuer Ratgeber zum Architekturexport
NAX will Architekten und Ingenieure beim Schritt ins Ausland unterstützen
Der neue von der Bundesarchitektenkammer herausgegebene Ratgeber
„Architekturexport – Leitfaden für Architekten und Ingenieure“ ist als umfassend informatives Buch unentbehrlich
für all jene, die sich für den Schritt ins
Ausland entscheiden und diesen zuvor
gut planen wollen. Neben grundlegenden Informationen werden Problemfelder erörtert und anhand von Erfahrungsberichten best practises präsentiert. Ein umfassender Serviceteil mit
Adressen, Tipps und Internet-Links
erschließt dem Leser weiterführende
Informationsquellen und rundet so
diesen Ratgeber ab.
Herausgegeben wird der Ratgeber
durch das Netzwerk Architekturexport
(NAX) der Bundesarchitektenkammer,
verlegt vom Verlagshaus Braun. Die
Autoren sind zum größten Teil Teilnehmer des NAX. Sie berichten über ihre
Erfahrungen beim Schritt über die Grenze. Ob die Nutzung neuer Marktpotenziale, die Umsetzung außergewöhnlicher
Projekte oder das Kennen lernen anderer
Kulturen, das Planen und Bauen im Aus-
land – so die Überzeugung der Autoren
– bietet einzigartige Möglichkeiten, die
immer mehr Architekten und Ingenieure
nutzen sollten. Der ausgeprägte Qualitätsanspruch, der in Deutschland die
Arbeit in den Architektur- und Ingenieurbüros bestimmt, kommt den Büros
dabei als ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil zugute. Doch die Orientierung
ins Ausland erfordert auch eine solide
Vorbereitung. Dieser Vorbereitung dient
der Ratgeber. Grenzüberschreitend tätige Architekten müssen sich in andere
kulturelle Umfelder hineinversetzen
können. Unterschiede zwischen In- und
Ausland gibt es in rechtlicher Hinsicht,
in den Planungs- und Bauabläufen und
nicht zuletzt im Hinblick auf die Wünsche der Bauherren. Die Fähigkeit zu
Kooperationen mit ortsansässigen
Architekten ist deshalb unverzichtbar,
da sie wichtige Brücken schlägt und die
Kommunikation zwischen allen Beteiligten erleichtert.
Der Exportratgeber kann von
Architekten zum Preis von 19,90 Euro
inkl. MwSt. und 3,– Euro Versandpauschale erworben werden oder ist
unter der ISBN-3-9354-5560-7 in jedem
Buchhandel zu erhalten. Bestellungen
nimmt die D.A.V.I.D. Deutsche
Architekten Verlags- und Informationsdienste GmbH, Askanischer Platz 4,
10963 Berlin, Telefax (0 30) 26 39 25 89
gerne entgegen. www.bak.de
Mz
Erster Baurechtstag in Hannover
Das Architekturdetail
im Gesamtentwurf
Studentenförderpreis 2005
Jubiläum: Zum 10. Mal wird in diesem
Jahr der Studentenförderpreis „Das
Architekturdetail im Gesamtentwurf“
ausgelobt. Der Preis, der von der Architektenkammer ins Leben gerufen
wurde und seit einigen Jahren von der
Stiftung zur Förderung des beruflichen
Nachwuchses ausgelobt wird, erfreut
sich mittlerweile eines guten Bekanntheitsgrades und fordert jedes Jahr 40
bis 50 Studierende zur Teilnahme heraus. Teilnahmeberechtigt sind wiederum alle Studierenden der Fachbereiche Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur in Niedersachsen
sowie sechs weiteren norddeutschen
Bundesländern. Die kompletten Auslobungsunterlagen mit den genauen Anforderungen werden an den Hochschulen verteilt, sind aber ab sofort auch
im Internet zu finden unter www.
aknds.de/studentenfoerder.html.
Rt
Bauablaufstörungen ein Schwerpunkt der Veranstaltung
Am 22. April 2005 findet im großen
Festsaal im Alten Rathaus Hannover die
erste Fachveranstaltung des BremenNiedersächsischen Baurechtstages e.V.
statt. Ziel des Vereins ist es, das Verständnis des Baurechts zu fördern.
Dabei sollen wichtige baurechtliche
Inhalte unter besonderer Berücksichtigung bautechnischer und baubetrieblicher Abläufe praxisnah und verständlich vermittelt werden. Dem interdisziplinären Austausch von Informationen
Deutsches Architektenblatt
4 2005
dient dabei neben einzelnen Fachvorträgen auch die Diskussion auf dem
Podium und mit den Veranstaltungsteilnehmern. Die Veranstaltungsthemen
heißen u. a. „Architekt und Bauzeit“
oder „Bauablaufstörungen – Status quo
der rechtlichen Behandlung“.
Informationen (22. April 2005,
9.30 bis 15.45 Uhr, rd. 150 Euro Teilnahmegebühr), erteilt RA Frank Meier,
Telefon (0 30) 31 86 75-43,
[email protected]
Änderung der
Städtebauförderungsrichtlinien
Das Niedersächsische Ministerium für
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat mit dem Runderlass vom
9. Dezember 2004 – 51.1.21201 –
die 6. Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien (R-StBauF) bekannt
gemacht.
23
niedersachsen
Fortbildung im April und Mai
„CAD-Kompakt: CINEMA 4D“ ab 8. April
Längst gibt sich der Bauherr im Computerzeitalter nicht mehr mit Grundrissen,
Schnitten und einer Perspektive zufrieden. Immer häufiger wird der Wunsch
geäußert, das neue zu erstellende Gebäude schon vor dem ersten Spatenstich betreten zu können, um sich so
ein möglichst realistisches Bild zu verschaffen.
Damit Sie zukünftig auch Ihren
Bauherren diese Leistung anbieten
können, erlernen Sie in diesem viertägigen Seminar anhand einer vorhandenen Gebäudeplanung den Einsatz des
Animationsprogramms CINEMA 4D
speziell im Architekturbüro. Dazu wird
zunächst ein Projekt aus einem der
gängigen CAD-Programme in CINEMA
4D importiert und visualisiert. Anschließend machen Sie sich mit dem Einsatz
von Beleuchtungsquellen und der wZuweisung von Materialien vertraut, sodass am Ende des Kurses eine Visualisierung als Druck oder Plot steht, die
am Bildschirm „zum Leben erwacht“.
Ja
Datum
Veranstaltung
Veranst.-Nr. Ort
Zeit
Gebühren
04.04.2005
Bauschadenspraxis
Fassaden: Putz, WDVS, Mauerwerk, vorgehängte und hinterlüftbare Fassaden
K12105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
115,– EUR (Mitglieder)
175,– EUR (Gäste)
05.04.2005
Bauschadenspraxis
Fußböden: Estriche, Fliesen, Werk- und
Naturstein
K13105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
115,– EUR (Mitglieder)
175,– EUR (Gäste)
07.04.2005
Termin- und Kapazitätsplanung
C13105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
110,– EUR (Mitglieder)
170,– EUR (Gäste)
08./09.04. sowie CAD-kompakt
15./16.04.2005
Cinema 4D
F13105
Hannover, DAA
10–17 Uhr
430,– EUR (Mitglieder)
490,– EUR (Gäste)
08./09.04.2005
Baukostenplanung und Betriebswirtschaft
P11105
Oldenburg, Kulturzentrum
10–17 Uhr
150,– EUR (Mitglieder)
150,– EUR (Gäste)
ab 14.–16.04.
KW 15–27
ECOBAU: Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau
Y13105
Hannover, Laveshaus
9–17 Uhr
1190,– EUR (Mitglieder)
1640,– EUR (Gäste)
18.–21.04.2005
Ausbildung zum Sige-Koordinator –
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
nach Baustellenverordnung und RAB 30
D12105
Hannover, Maritim Grand
Hotel
10–17 Uhr
563,– EUR (Mitglieder)
870,– EUR (Gäste)
22./23.04.2005
Öffentliches und privates Baurecht
P14105
Oldenburg, Kulturzentrum
10–17 Uhr
150,– EUR (Mitglieder)
150,– EUR (Gäste)
26.04.2005
Workshop Barrierefreiheit
C14105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
110,– EUR (Mitglieder)
170,– EUR (Gäste)
ab 28.04.2005
und an 5 weiteren Terminen
nach Absprache
mit den Teilnehmern
Tragwerksplanung – Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen – Lehrgang zur Qualifikation für die Eintragung in die Tragwerksplanerliste
C16105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
640,– EUR (Mitglieder)
890,– EUR (Gäste)
ab 29.04.2005
KW 17–27
ENERBAU: Fernlehrgang Energie und Bau –
Zertifikatslehrgang Energieberatung, Gebäudemodernisierung, Facility Management
Y12105
Springe, Energie- und Umweltzentrum
9–17 Uhr
790,– EUR (Mitglieder)
890,– EUR (Gäste)
11.05.2005
Junge Büros berichten
V11105
Hannover, Laveshaus
18–20 Uhr
gebührenfrei
24.05.2005
Aktuelle Tendenzen in der Landschaftsarchitektur
E11105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
110,– EUR (Mitglieder)
170,– EUR (Gäste)
25.05.2005
NBauO/BauGB – Ausnahmen und Befreiungen
A11105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
75,– EUR (Mitglieder)
135,– EUR (Gäste)
26.05.2005
Existenzgründung
F14105
Hannover, Maritim Grand
Hotel
10–17 Uhr
75,– EUR (Mitglieder)
135,– EUR (Gäste)
27./28.05.2005
Baukostenplanung und Betriebswirtschaft
P12105
Göttingen, Bildungsvereinigung
10–17 Uhr
150,– EUR (Mitglieder)
150,– EUR (Gäste)
30.05.2005
Wertermittlungspraxis
Vertiefung Sach- und Ertragswertverfahren
R12105
Hannover, Laveshaus
10–17 Uhr
115,– EUR (Mitglieder)
175,– EUR (Gäste)
andere Veranstalter
22.04.2005
24
„Friedhof – Garten – Denkmal“;
Fort- und Weiterbildung
Hannover, Arnswaldtstraße 19, 10–16.30 Uhr
ein Gebäude der Region
Hannover/Niedersächsisches
Landesamt für Denkmalpflege Hannover
www.denkmalpflegeniedersachsen.de
30,– EUR; Anmeldung
sowie Informationen
unter Telefon
(05 11) 9 25-52 80
oder per E-Mail:
Alex@nld.
niedersachsen.de
Deutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
Datum
Veranstaltung
10.–12.06.2005
Drei Tage Dresden – Städtebauliche Erkundungen im „Elbflorenz“, Leitung: Axel Bayer,
Architekt; Vorbereitungstreffen 27.05.2005,
18.30–20.45 Uhr, Wedekindstraße 14,
Oststadt/List
Veranst.-Nr. Ort
Bildungsverein Hannover,
Wedekindstraße 14,
Telefon (05 11) 34 41 44
www.bildungsverein.de
Zeit
Gebühren
258,– EUR (Anreise
DB 2. Kl., Nahverkehrsticket, Übernachtung
mit Frühstück in DZ,
Anmeldung bis 01.04.05
23.–26.06.2005
Vier Tage in Berlin und Potsdam – Städtebauliche
und stadtgeschichtliche Erkundungen in der
Bundes- und einer Landeshauptstadt,
Leitung: Dieter Mattern (Stadtplaner);
Vorbereitungstreffen 19.06.2005, 10–17.30 Uhr,
Wedekindstraße 14, Oststadt/List
Bildungsverein Hannover,
Wedekindstraße 14,
Telefon (05 11) 34 41 44
www.bildungsverein.de
348,– EUR (Anreise
DB 2. Kl., BVG-Ticket,
Übernachtung mit
Frühstück in DZ,
Anmeldung bis 15.04.05
08.–10.07.2005
Drei Tage Leipzig, Leitung: Hannes SchulzeWischeler (Stadtplaner); Vorbereitungstreffen
03.07.2005, 10–15 Uhr, Wedekindstraße 14,
Oststadt/List
Bildungsverein Hannover,
Wedekindstraße 14,
Telefon (05 11) 34 41 44
www.bildungsverein.de
252,– EUR (Anreise
DB 2. Kl., Nahverkehrsticket, Übernachtung
mit Frühstück in DZ,
Anmeldung bis 29.04.05
• Programminformation: Frau Dorothea Petersen, Fortbildungsakademie, Telefon (05 11) 2 80 96-61, [email protected]
• Anmeldungen per Telefax (05 11) 2 80 96-69
(Bitte verwenden Sie unser Fax-Formular, das wir Ihnen gerne zusenden. Geben Sie dort außer Seminartitel bitte auch die Veranstaltungsnummer an)
• Anmeldungen online: www.aknds.de/fortbildungsprogramm.html
Fördermittel für Weiterbildungen aus Europäischem Sozialfond (ESF)
IWiN fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen
Mit dem Programm IWiN (Individuelle
Weiterbildung in Niedersachsen) bietet das Land Niedersachsen seit dem
4. Quartal kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, direkt Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu erhalten.
Auch Architekturbüros mit mindestens einem Mitarbeiter (auch sog.
„Geringfügig Beschäftigte“) stehen
diese Mittel zur Verfügung.
Vor allem vom Strukturwandel
betroffenen Unternehmen – zum Bei-
spiel durch Veränderungen der Wettbewerbssituation, geänderten Anforderungen der Kunden oder der Einführung
neuer Technologien und Produkte – soll
durch die Förderung der Erwerb neuer
Kenntnisse und Kompetenzen und somit eine Anpassung an den Markt ermöglicht werden. Die Weiterbildungsmaßnahmen ENERBAU und ECOBAU
der Architektenkammer Niedersachsen
bieten hier eine attraktive, innovative
und zukunftsträchtige Qualifizierung.
Die Antragstellung erfolgt über
die regionalen Anlaufstellen. Dem Antrag muss eine Seminarbeschreibung
(Dauer, Kosten, Inhalte) beigelegt
werden.
Weitere Informationen erhalten
Sie auf den Internet-Seiten
www.iwin-niedersachsen.de und
www.labib.de
oder bei der Landesberatungsgesellschaft für Integration und Beschäftigung mbH – LaBIB Fachbereich ESF,
Günther-Wagner-Allee 16,
30177 Hannover,
Telefon (05 11) 3 36 96-0.
Kn
Kammer fordert Architektenwettbewerb in Goslar
Wettbewerb bietet Planungsalternativen und berücksichtigt städtebauliche, denkmalpflegerische und wirtschaftliche Aspekte
Wolfgang Schneider, Präsident der
Architektenkammer Niedersachsen,
fordert die Durchführung eines Architektenwettbewerbs, um die entstandenen Probleme bei der Erweiterung der
Kaiserpassage zur Kaisergalerie in
Goslar bestmöglich zu lösen. Der Architektenwettbewerb diene vor allem dem
Interessensausgleich aller Beteiligten,
ohne dabei auf eine fachlich fundierte
Beurteilung zu verzichten und stelle so
der derzeitigen Planung erstklassige
Varianten gegenüber.
Deutsches Architektenblatt
4 2005
„Voraussetzung wäre allein die
Bereitschaft und der Wille der Stadt
Goslar, gestaltend in das Verfahren einzugreifen und entweder einen Wettbewerb selbst auszuloben, oder aber diesen den Investoren als Voraussetzung
für die Schaffung des Planungsrechts
abzuverlangen“, machte Schneider in
einem Brief an den Goslarer Oberbürgermeister Otmar Hesse deutlich.
Nur mit einem Architektenwettbewerb kann es gelingen, sowohl die wirtschaftlichen Ziele zu erreichen als auch
der sensiblen städtebaulichen Situation
Rechnung zu tragen. „Das Weltkulturerbe der historischen Altstadt Goslars darf
nicht durch eine unüberlegte Planung
der neuen Galerie in Mitleidenschaft
gezogen werden“, warnte der Kammerpräsident, der auch in der Goslarer Zeitung zitiert wurde. Schneider bot der
Stadt Goslar die enge Zusammenarbeit
und Beratung bei der Durchführung
eines Architektenwettbewerbes an.
Mz
25
niedersachsen
Hightech Architektur mit Luft und Vakuum
Symposium in Kooperation mit dem IF Design auf der Hannover Messe am 13. April
Von der Vakuumdämmung bis zu luftgetragenen Blobs: Luft als Baustoff,
Material und Lebensmittel ist allgegenwärtig. Besonders für die modernen,
energieeffizienten Bauweisen sind Begriffe wie Raumluftqualität, Luftwechsel, Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur
oder auch Wärmedämmung von größter Bedeutung. Aber auch luftgetragene
Bauweisen, Blob-Architekturen oder
pneumatische Tragstrukturen treten
durch neue Technologien, Verfahren
und Materialien immer mehr in den
Vordergrund. Das Symposium greift
den Facettenreichtum dieses einfachsten aller Baustoffe in vier Referaten auf
und rückt ihn in den Fokus der Material
Trends 2005 auf der Industriemesse
Hannover. Eröffnet wird die Veranstaltung von Architekt Hartmut Rüdiger,
Vizepräsident der Architektenkammer
Niedersachsen.
Block 1: Das Thema Luft in energieeffizienter Architektur
Luftdichtheit und Luftqualität, der
Passivhausstandard – Referent:
Carsten Grobe
Luft ist die wichtigste Lebensgrundlage,
die der Mensch benötigt. Zu 80 bis 90 %
seines Lebens hält er sich in geschlossenen Räumen auf. Die Menschheit ist
mittlerweile mit hoch entwickelter
Industrie- und Computertechnik ausgestattet, und dennoch belüften wir ein
Gebäude in der gleichen Tradition wie
vor 1000 Jahren. Es stehen uns Gebäudetechniken zur Verfügung, mit denen
wir die Luftqualität im Gebäude wesentlich verbessern können und gleichzeitig
sehr viel Energie einsparen und damit
Ressourcen erhalten können. Der Passivhausstandard beispielsweise erfährt
jedes Jahr einen Quantensprung in der
Umsetzung. Die energieeffiziente Architektur hält nicht nur Einzug im Wohnungsbau, sondern auch in Bürogebäuden, Schulen und Kindergärten. Steigen
die Energiepreise weiterhin wie in den
letzten Jahren, kann der Beweis sehr
leicht erbracht werden, dass bei steigender energetischer und gesundheitlicher
26
Qualität die Wirtschaftlichkeit derartiger Gebäude bereits sehr frühzeitig
gegeben ist.
Hightech-Baustoff Vakuumdämmung
– Referent: Carsten Grobe
Trotz des hohen Entwicklungsstandes
ist der Einsatz von Hochleistungsgebäudetechnik und Gebäudedämmung in
der Umsetzung bei uns sehr zögerlich.
Wir sind mittlerweile in der Lage, NullEmissionshäuser mit Blockheizkraftwerken zu befeuern, die als Energiequelle
ausschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen.
Ebenso wie die Gebäudetechnik
wird sich die Gebäudedämmung durch
Hightech-Baustoffe wie die Vakuumdämmung mit zehnfach verbesserter
Dämmeigenschaft gegenüber herkömmlichen Wärmedämmstoffen durchsetzen.
So ist es heute schon möglich, ein
Passivhaus mit 3 cm Wärmedämmung
zu erstellen. Es werden zwar mehrere
100 000 m2 Vakuumdämmung in Kühlschränken eingebaut, doch die Chance
für die Bauwirtschaft, diese Baustoffe
zu nutzen, um eine höhere Planungsfreiheit für energieeffiziente Architektur
zu erhalten, wird bisher kaum wahrgenommen.
Block 2: Luft als Baustoff für Blobs
und organische Formen
Architektur aus pneumatischen Tragstrukturen – Referent: Wolfgang
Naumer
Mit der Luft als Baustoff wurde eine
völlig neuartige Bauweise in die Baukultur eingeführt. Kein anderes Konstruktionssystem kommt mit weniger
Material aus. Pneumatische Bauten
bestehen nur aus der dünnen biegeweichen, zugbeanspruchten Haut und der
unterstützenden Luft. Aus diesem Grund
besteht viel mehr als bei anderen Architekturen eine direkte Abhängigkeit von
Form und Kräfteverlauf.
Die 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts waren allgemein geprägt von innovativen Bauten mit Kunststoffen und
speziell vom Membranbau, temporären
pneumatischen Strukturen und anderen
pneumatischen Experimentalbauten.
Die Euphorie und die Vielfalt der Ideen
dieser Zeit kann im neuen Jahrtausend
endlich Früchte tragen und zu einer
pneumatischen Architektur führen. Der
Vortrag soll einen Einblick in ein Prinzip geben, dass eine Formenvielfalt in
der Architektur ermöglicht, die eine
innere Logik besitzt. Anhand der Variationsbreite der realisierten Bauten und
der konstruktiven Systematik wird der
Zusammenhang von Form, Kraft und
Raum aus der Sicht eines Architekten
aufgezeigt.
Erfahrungen mit pneumatischen
Konstruktionen –
Referent: Prof. Hartmut Ayrle
Das zweite Referat zum Thema gibt einen Einblick in die praktische Arbeit mit
pneumatischen Konstruktionen anhand
einer Reihe ausgeführter Beispiele.
Es wird gezeigt, wie der Planungsprozess für eine luftgestützte Konstruktion auf der Basis einer Entwurfsidee
startet und über verschiedene Etappen
zur tatsächlichen Herstellung im Werk
führt. Die Prozesse von Formfindung,
Zuschnittsermittlung und Standsicherheitsnachweis werden erläutert, die
Verarbeitung beim Konfektionär und
die Montage auch größerer Projekte
werden diskutiert. Die Beispielprojekte
stammen aus unterschiedlichen Anwendungsfeldern pneumatischer Konstruktionen und zeigen die große Breite der
Einsatzmöglichkeiten des „Bauens mit
Luft“ von der Traglufthalle bis zum
Produkt- und Objektdesign.
Die Referenten
Carsten Grobe, freischaffender Architekt aus Ottbergen ist ein versierter
Experte im energieefizenten Bauen, ist
Autor des Buches „Passivhäuser – Planen und Bauen“ und Entwickler der
Software „Der Energiekostenberater“.
Dr. Wolfgang Naumer, arbeitet heute
als freier Architekt in Ilvesheim. Er hat
in verschiedenen Anstellungen als Projektleiter, Stadtplaner und EntwurfsarDeutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
chitekt und zum Thema „Konstruieren
mit Luft – Entwicklungen der pneumatischen Architektur“ promoviert.
Prof. Dr. Hartmut Ayrle arbeitet als
Architekt und Fachplaner für Textiles
Bauen im „Büro für Leichtbau“ in Radolfzell/Bodensee und ist Professor für
Entwerfen, Tragwerksplanung und Bauphysik an der Hochschule Bremen.
Wieder etwas mehr
Nachfrage im Wohnungsbau
Baugewerbe präsentiert dennoch keine
hoffnungsvollen Zahlen
Auch in schwierigen Zeiten optimistisch
nach vorn zu blicken, gehört zu den
Eigenschaften von Unternehmen. Dies
allerdings fällt nicht immer leicht, wie
die aktuelle Konjunkturumfrage des
Baugewerbeverbands Niedersachsen
unterstreicht. Im Januar bewerteten
knapp 83 % der Befragten ihre aktuelle
Geschäftslage mit „schlecht“.
Im Vergleich zum Vormonat fiel
das Ergebnis damit unverändert negativ
aus. Lediglich im gewerblichen Hochbau bewerteten Bauunternehmer die
Lage etwas besser. Auch die Nachfrage
nach Bauleistungen hat sich scheinbar
stabilisieren können. Nach 70 % im Dezember melden aktuell „nur“ 59 % dünnere Auftragsbücher. Im Wohnungsbau
und im gewerblichen Hochbau zog die
Nachfrage in der Einschätzung der Firmen leicht an. Der Auftragbestand wird
aber hier wie auch in den übrigen Sparten des Baugewerbes nach wie vor als
unbefriedigend eingestuft. Knapp 90 %
der Firmen gaben den Wert der noch
nicht erledigten Aufträge mit „zu klein“
an. Der Einschätzung der Baupreisentwicklung zufolge scheinen sich die
Preise auf ihrem unbefriedigenden
Niveau zu stabilisieren. Sechs von zehn
Unternehmern zeigten unveränderte
Bauleistungspreise an. Fast 40 % der
Betriebe machten hingegen nochmals
nachgebende Preise für Bauleistungen
aus.
Mz
Deutsches Architektenblatt
4 2005
Symposium
Neues Bauen mit Luft und Vakuum?
am 13.04.2005 auf der Hannover Messe
im Rahmen der „Material Talks 2005“
Veranstaltungsort: Hannover Messe,
Halle 5,
Stand „Material Talks 2005“
von 10.00 – 14.30 Uhr
Die Veranstaltung ist für Messebesucher
kostenfrei.
Messetickets (VK 19,– € / Studenten
10,50 €) unter www.hannovermesse.de/
besucherservice oder telefonisch unter
01 80/5 00 06 89 (12 Cent/Min.)
Fax: +49-(0)221/9 59 40 68
Weitere Informationen:
www.ifdesign.de
www.aknds.de
Wg
Kein Haus ohne Mood-Management
Die CeBIT in Hannover zeigt das Haus der Zukunft
Das Haus der Zukunft kann alles, weiß
alles, macht alles. Total vernetzt geht’s
über W-Lan, Handy, Power-Line-Kabel
und Badge Richtung Fortschritt. Badge?
Nun, er/sie/es steuert beispielsweise
die persönliche Musikberieselung. Eingebaut als Sender in die Hausschuhe
begleitet einen das angelegte Nutzerprofil unauffällig und Robbie Williams,
der gerade noch im Arbeitszimmer gesungen hat, säuselt nun in der Küche.
„Audio Follow Me“ nennt das Jürgen
Koschmann von der Telekom, der eine
kleine Gruppe staunender CeBIT-Gäste
durch das Haus der Zukunft führt. In
Kooperation mit Siemens und dem führenden deutschen Fertighausanbieter
Weber-Haus hat die Telekom für eine
Woche in Hannover über 170 verlinkte
Quadratmeter Zukunftshaus aufs
Messegelände gestellt – und die Besucher stehen Schlange.
Koschmann erklärt, dass die
Räume nicht statisch bleiben, sondern
sich interaktiv auf die Bewohner einstellen können. An der Haustür kann
der Postbote eine Videobotschaft hinterlassen, die Kinder im Flur über
Touch-Pad die Einkaufsliste der Mutter
abrufen und der Vater im Wohnzimmer
nach getaner Arbeit seine Lampen und
den Plasma-Schirm auf Wellness programmieren. Nur kurz den „MoodWürfel“ auf dem Couchtisch auf grün
drehen und schon wabert der WideScreen wie die schönste Lava-Lampe.
Und da vom Sessel aufstehen jetzt total
uncool wäre, ruft Papa einfach mit dem
DECT-Gigaset den Ofen an: Mach mal
die Pizza heiß! Nur essen muss er sie
noch selbst.
10 bis 15 % der Bausumme verschlingen solche mitdenkenden Einheiten in den eigenen vier Wänden.
Die bereits stark nachgefragten EIBSysteme (European Installation Bus),
die Rollläden hoch und runter fahren
lassen oder die Heizung schon mal
anschmeißen, während der Hausbesitzer noch im Stau auf der A2 sitzt,
sind bereits für schlappe 5000 Euro
zu haben.
Ob man das alles wirklich
braucht? „Der Markt ist da“ bestätigt
jedenfalls André Matthias von WeberHaus. „Automatische Lichtsteuerungen
oder Panikschaltungen sind schon gang
und gäbe.“ Und das CeBIT-Vorführhaus
soll in rund einem Jahr serienreif sein.
Und was ist mit Strahlenbelastungen
für die Bewohner durch all das W-Lan?
Da winken die Experten ab. Kein Thema.
„Nur die Architektur ist dumm“,
schrieb die Süddeutsche Zeitung über
die Häuser der Zukunft. Nun, die
Gefahr ist da, doch die ausgeklügelte
Technik weiß zu beeindrucken, was
über manch architektonische Unsauberkeit der Fertiganbieter hinwegtäuschen
könnte. Architekten sollten sich also
schnell schlau machen, über das, was
bereits möglich ist – und was möglich
sein wird.
Fest steht: Glaubt man Telekom
und Siemens, wird ohne „MoodManagement“ bald kein Haus mehr
auskommen. Wer will schon, wenn
man gerade so eine richtige Hartz IVNo-Future-Stimmung hat, noch per
Hand das Licht runterdimmen?
Mz
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Dr.-Witte-Platz
Die neue Helikoptervoliere
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1. Preis
Büro Prof. Joachim Schürmann, Köln: Die
Dynamik wird durch eine Rotation, die – ausgelöst durch die ineinander verdrehten Kuben
– als Spirale den Ausstellungsraum umkreist,
erkennbar. Die Spirale selbst ist eine stählerne, begehbare Skulptur und endet in einem
räumlichen Tragwerk, das wie eine Wolke im
Luftraum zwischen die Treppenrampen gespannt ist. Die oberste Treppe führt zur umlaufenden gläsernen Aussichtsgalerie: Aus-
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sicht über die Stadt und Aufsicht über die
Flugobjekte. Dort trifft der Museumsweg auf
die oberste Station des gläsernen Aufzugs;
der Besucher fährt damit wieder hinunter
zum Eingangsgeschoss und verlässt über die
gläserne Pergola das Haus. Den Mantel des
Kubus bildet ein Streckmetallvorhang aus
glasperlgestrahlten Edelstahlelementen.
Im Erdgeschoss sind ganze Felder davon verschiebbar: als Sonnenschutz vor dem Café,
oder als Anliefertor.
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2. Preis
Büro Prof. Hilmar Wiethüchter, Bad Oeynhausen: Der Entwurf verdeutlicht durch die
Addition zweier unterschiedlicher Baukörper
die Differenzierung des Raumprogramms. Der
Besucher erlebt die Dreidimensionalität des
Museums, das Wechselspiel von Schwerkraft
und Leichtigkeit. Das Museum wird über ein
offenes Foyer erschlossen, das durch seine
Ebenen, Galerien, Brücken, Treppen und verglasten Aufzüge einen Überblick des gesamten Gebäudes ermöglicht. Der Besuch beginnt mit der Fahrt in einem PanoramaAufzug bis zu der auf 9 Meter Höhe
gelegenen Galerie. Der massive Baukörper ist
als Stahlbeton-Massivbau geplant. Der transparente Körper ist eine Stahlskelettbauweise
mit punktgehaltener Glasfassade.
Mz
3. Preis
Architekten Gerd Lindemann + Partner,
Braunschweig : Der Neubau soll optisch
möglichst eng an die bestehenden Museumsbauten heranrücken, um deutlich zu machen,
zu welchem Ensemble er gehört. Zum anderen soll er Besucher anlocken, was durch den
kleinen Vorplatz verstärkt wird. Auch von
seinem Inhalt her ist ein mit Hubschraubern
gefüllter Glaspavillon kein Haus für den
Straßenrand. Zurückgesetzt macht sich der
gläserne Bau von seinen Nachbarn an der
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Wettbewerb: Die Aufgabe in Bückburg
lautete, einen Erweiterungsbau fürs
dortige Hubschraubermuseum zu entwickeln, architektonisch so anspruchsvoll, dass er dem repräsentativen Anspruch des nahen zentralen Schlosszugangs und der Bedeutung des Marktplatzes gerecht werden kann. Darüber
hinaus galt es Alt- und Neubau mit
einem Verbindungsbau zu verbinden.
Ergebnis: 1. Preis: Büro Prof. Joachim
Schürmann, Köln; 2. Preis: Büro Prof.
Hilmar Wiethüchter, Bad Oeynhausen;
3. Preis: Architekten Gerd Lindemann +
Partner, Braunschweig; Anerkennung:
Büro Anja C. Frese, Bückeburg; Anerkennung: Büro Walter von Lom, Köln.
Preisgericht: Der Siegerentwurf überzeugte die Jury, die von Rüdiger Lucassen geleitet wurde, durch die richtige
Positionierung und städtebauliche Maßstäblichkeit des Neubaus, der mit einer
einfachen und klaren Kubatur einen
deutlichen Eckpunkt setzt. Ein Vorhang
aus Streckmetall, der teilweise beweglich und verschiebbar ist, übersetze die
richtige städtebauliche Grundanordnung im Stadtraum in eine eigenständige, transparente und moderne Architektur, urteilte die Jury.
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Der 1. Preis: Erweiterung des Hubschraubermuseums in Bückeburg
Bahnhofstraße frei und kann im Umfeld gut
bestehen. Durch eine teilweise unterirdische
Verbindung mit dem bestehenden Museum
bleibt der Glaspavillon als Solitär bestehen
und durch den abgesenkten Veranstaltungsraum auch bei dessen voller Besetzung immer
optisch leicht und transparent. Natürliche
und technische Materialien sind vorgesehen:
Glas, Sichtbeton, Stahl und Aluminium, Holz
für Einbauten und Möbel.
Deutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
Das neue Pförtnerhäuschen
Der 1. Preis: Errichtung einer neuen Zufahrt und eines Pforten-Gebäudes
für die GBF in Braunschweig
Wettbewerb: Der begrenzte Wettbewerb beschäftigte sich mit der Errichtung einer neuen Zufahrt inklusive
eines neuen Eingangsgebäudes (Pforte)
auf dem Gelände der Gesellschaft für
Biotechnologische Forschung (GBF) in
Braunschweig. Das Betriebsgelände
sollte durch eine relativ kleine bauliche
Lösung neu zugänglich gemacht werden. Ein architektonisch anspruchsvoller Bau sollte dabei als „Visitenkarte“
des GBF entstehen und gleichzeitig
hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ergebnis: 1. Preis: Assmann beraten
und planen; 2. Preis: Dr. Richi, Opfermann und Partner; 3. Preis: Isermann +
Jensen; 4. Preis: Rüdiger und Rüdiger
Architekten; 5. Preis: Husemann, Dr.
Wichmann – alle Preisträger aus Braunschweig.
Preisgericht: Der gesamte Entwurf sei
klar gegliedert und beschränke sich auf
wenige, prägnante Formen, sei funktional und in gestalterischer Hinsicht überzeugend, urteilte die von Architekt Olaf
Rabe geleitete Jury über den Siegerentwurf. In den Räumen gebe es zudem
eine gute Lichteinwirkung. Die Mitarbeiter hätten eine gute Rundumsicht
über den gesamten Eingangsbereich.
Mz
3. Preis
Isermann + Jensen, Braunschweig: Das
Membrandach ist leicht, technisch filigran
und transluzent. Die Pylonen schaffen eine
Torwirkung. Das Eingangsgebäude ist massiv
und funktional prägnant. Die Überdachung
ist ausgebildet als Stahlkonstruktion mit
Seilverspannungen und Gewebemembranen
aus beschichtetem Polyestergewebe. Das Eingangsgebäude ist ein Massivbau mit farbig
geputzter Fassade und pflegeextensiver
Dachbegrünung. Der Bau wird wirtschaftlich
in das vorhandene Straßen- und Wegenetz
eingebunden.
Deutsches Architektenblatt
4 2005
1. Preis
Assmann beraten und planen, Braunschweig: Das runde Empfangsgebäude erhält
einen zur Zufahrt orientierten, verglasten
Bereich, der dem Wachpersonal optimale
Sicht ermöglicht und eine effektive Absicherung des Geländes gewährleistet. Die Dachform ist als Rahmentragwerk mit Hohlkastenprofilen als Stahlkonstruktion ausgebildet und
wird von eingespannten Rundstützen getragen. Für die Dachverglasung wird ein Profil-
raster aus Aluminium aufgesetzt, in dem sich
die geneigten VSG-Floatglaselemente befinden. Dem entgegen steht ein massiver Baukörper mit Sichtmauerwerk (Betonstein), der
die Nebenräume aufnimmt und der Form den
optischen Rückhalt gibt. Der zentrale Besucherbereich ist durch ein großzügiges Oberlicht belichtet und schafft optisch auch von
innen die Verbindung zum übergreifenden
Dach.
2. Preis
Dr. Richi, Opfermann und Partner, Braunschweig: Für die Überdachung wurde eine
markante Form gewählt, die in ihrer konvex
gebogenen, ellipsenähnlichen Struktur an
eine biologische Zelle erinnert und beim
Betrachter einen Bezug zu den Forschungsinhalten der Gesellschaft für Biotechnologische
Forschung herstellen soll. Das Dach hat im
Warte- und Standbereich vor dem Bewa-
chungsdienst seine größte Breite und wird zu
den Längsseiten hin, um das Gewicht zu reduzieren, deutlich schlanker. Längs- und Querträger der Konstruktion sind als leichtes
Raumtragwerk geplant Der Randbereich des
Daches erhält umlaufend eine geschlossene
Metalldeckung aus polierten Aluminiumblechen, der größere Teil des Daches im Bereich der Pförtner soll mit Acrylglasplatten
abgedeckt werden.
niedersachsen
Recht kompakt: Honorierung für mehrere Gebäude nach § 22 HOAI
Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 HOAI statuiert den Grundsatz, wonach bei mehreren Gebäuden im Rahmen eines Auftrages
der Architekt jedes Gebäude getrennt abzurechnen hat. Hintergrund dieser Regelung ist die Überlegung, dass aufgrund
der degressiven Kostenkurve innerhalb
der Honorartafel zu § 16 HOAI die einfache Addition der anrechenbaren Kosten
für sämtliche Gebäude im Verhältnis zum
Arbeitsaufwand zu einem unbilligen Ergebnis für den Architekten führen würde.
Soweit es sich bei den einzelnen Objekten
allerdings um gleichartige Gebäude handelt, ist der erhöhte Arbeitsaufwand für
den Planer begrenzt. Daher beinhalten
die Absätze 2 bis 4 aus § 22 HOAI Fallkonstellationen, in denen auch bei der
Planung mehrerer Gebäude Honorarminderungen zu berücksichtigen sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift des § 22 HOAI regelt explizit
nur die Abrechnungsmodalitäten bei Aufträgen für mehrere Gebäude. Sinngemäß
findet diese Norm jedoch auch bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (§ 52
Abs. 8 HOAI), der technischen Ausrüstung
(§ 69 Abs. 7), dem Wärmeschutz (§ 78 Abs.
4 HOAI), der Bauakustik (§ 81 Abs. 7) und
der raumakustischen Planung und Überwachung (§ 86 Abs. 2 HOAI) Anwendung.
Eine dem § 22 angenäherte Regelung enthält § 66 HOAI für mehrere Tragwerke. Der
Grundsatz der getrennten Abrechnung für
mehrere Objekte findet sich zudem für vermessungstechnische Leistungen in § 97
Abs. 7 HOAI sowie § 98 Abs. 5 HOAI.
Die Systematik des § 22 HOAI gestaltet sich derart, dass die in Abs. 1 niedergelegte getrennte Berechnung den
Regelfall bildet, während die in den Absätzen 2 bis 4 enthaltenen Honorarminderungen als Ausnahmevorschriften anzusehen sind und daher auch einer engen
Auslegung unterliegen. Aus dieser Überlegung heraus wird der Trennungsgrundsatz nach Absatz 1 auch auf Freianlagen
und raumbildende Ausbauten angewendet. Wegen des Ausnahmecharakters der
Absätze 2 bis 4 sind die darin enthaltenen
Regelungen über Honorarminderungen
bei Freianlagen und raumbildenden
Ausbauten allerdings nicht anwendbar
(Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI,
6. Aufl., § 22 Rdr. 1).
Vertragsklauseln und § 22 HOAI
Im Rahmen der Vertragsgestaltung stellt
sich die Frage, inwieweit § 22 HOAI eine
zwingende Regelung darstellt bzw. inwieweit durch vertragliche Klauseln von § 22
HOAI abgewichen werden kann. Der
Grundsatz einer getrennten Berechnung
für jedes Gebäude kann durch entgegenstehende Vertragsklauseln, die beispielsweise eine Honorarberechnung nach den
30
Gesamtkosten des Auftrages vorsehen,
nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt
werden, sofern sie zu einer Mindestsatzunterschreitung führen (OLG München,
Urteil vom 15.09.2004 – Az.: 27 U
938/99). Die selbe Folge ergibt sich für
Honorarminderungen, die unabhängig
von den einzelnen Anforderungen aus den
Absätzen 2 bis 4 erfolgen sollen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen bilden die unter
Berücksichtigung von § 22 HOAI errechneten Mindest- und Höchstsätze den zulässigen Rahmen der Pauschalisierung.
Wegen des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des Absatzes 1 im Verhältnis zu
den Absätzen 2 bis 4 muss im Zweifelsfall
der Auftraggeber die Voraussetzungen für
das Vorliegen eines Minderungstatbestandes darlegen und beweisen.
Der Trennungssatz
aus § 22 Abs. 1 HOAI
Absatz 1 besagt, dass bei Vorliegen eines
Auftrages über mehrere Gebäude grundsätzlich jedes Gebäude getrennt zu berechnen ist.
Die erste Voraussetzung, wonach
ein Auftrag vorliegen muss, bereitet in der
Regel keine Probleme. Irrelevant für die
Bewertung dieser Frage ist der Umstand,
ob dieser einheitliche Auftrag durch eine
oder mehrere Personen vergeben wurde.
Auch bei der Bauherrengemeinschaft, die
gemeinsam einen Architekten mit Planungsleistungen für mehrere Gebäude beauftragt, ist die Prämisse des einen Auftrages erfüllt. Soweit mehrere Einzelaufträge
erteilt werden, sind diese als verschiedene
Verträge getrennt abzurechnen. Hierbei ist
allerdings zu prüfen, ob möglicherweise
die Honorarminderungen aus den Absätzen 3 und 4 zu berücksichtigten sind.
Deutlich schwieriger kann sich die
Feststellung hinsichtlich des Vorliegens
mehrerer Gebäude darstellen. Unzweifelhaft ist dieses Kriterium erfüllt, wenn zwischen den Gebäuden eine räumliche Trennung besteht und jedes Gebäude für sich
eine „bauliche Eigenständigkeit“ aufweist.
Jedoch auch bei fehlender räumlicher
Trennung kann es sich um mehrere Gebäude handeln, soweit in konstruktiver
und funktioneller Hinsicht die Einzelobjekte ihre Selbstständigkeit als bauliche
Einheit wahren (BGH, Urteil vom
24.01.2002 – Az.: VII ZR 461/00). Für die
Bewertung dieser Frage bedarf es einer
konkreten Betrachtung im Einzelfall.
Indizien/Kriterien können dabei sein:
Trennung durch Brandschutzwände
gemeinsame/getrennte Treppenanlagen, Bauteile, Versorgungsanlagen,
sanitäre Einrichtungen etc.
Verbindungsgänge, Durchgänge und
verbindende Überdachungen
gleiche oder unterschiedliche Nutzung/
Funktion.
Die Grundbuchsituation ist in der Regel
ein wenig aussagekräftiges Indiz, da das
Grundbuch grundstücksbezogen und
nicht gebäudebezogen angelegt ist. Irrelevant sind zudem die Umstände, ob die
Objekte einem gemeinsamen, übergeordneten Zweck dienen und ob für diese
Objekte eine einheitliche Genehmigungsplanung gefertigt wird (KG, Urteil vom
11.02.2003 – Az.: 15 U 366/01).
Beispiele für mehrere Gebäude bilden:
Reihenhäuser mit eigenen Versorgungsanlagen. Bei einer zentralen
Versorgungs- und Entsorgungsanlage
kann - je nach Einzelfall - die Selbstständigkeit der Einzelhäuser entfallen.
Schulkomplex aus mehreren Unterrichtsgebäuden, Turnhalle, Aula und
Hausmeisterwohnung (in der Regel
auch dann noch, wenn die Einzelgebäude durch Pausengänge verbunden sind)
Kasernenanlage mit getrennten Mannschaftsunterkünften, Kantine, Verwaltungsgebäude und Gerätehallen
Fabrikanlage mit getrennt aufgegliederten Fabrikhallen, Lager- und
Verwaltungsgebäuden
Universität mit Trakten für Hörsäle,
Kliniken, Bücherei, Mensa und Verwaltungsgebäude
Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage (demgegenüber ist die in das
Haus einbezogene Garage nicht als
Einzelgebäude zu qualifizieren)
Bei Tiefgaragen ist zu differenzieren.
Sofern sich die Tiefgarage unter einem
Gebäude befindet und ausschließlich
diesem dient, ist sie als Einheit mit
dem darüber liegenden Gebäude einzustufen. Eine einheitliche Tiefgarage
zwischen oder unter getrennten Häusern ist als eigenständiges Ingenieurbauwerk (§ 51 HOAI) anzusehen.
Der gleichzeitige Um- und Anbau an ein
bestehendes Gebäude betrifft nicht die
Regelung aus § 22 HOAI, sondern stellt
verschiedene Leistungen an einem Gebäude im Sinne von § 23 HOAI dar, was ebenfalls zu einer getrennten Honorarberechnung für die unterschiedlichen Leistungsbereiche führt.
Honorarminderung
aus § 22 Abs. 2 HOAI
Unter Beibehaltung des Trennungsgrundsatzes sind gemäß § 22 Abs. 2 HOAI bei
einem Auftrag über mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im Wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder
örtlichen Zusammenhang unter gleichen
baulichen Verhältnissen errichtet werden,
für die wiederholten Leistungen der
Leistungsphasen 1 bis 7 Abschläge vom
Honorar vorgesehen. Auch bei TypenplaDeutsches Architektenblatt
4 2005
niedersachsen
nungen und Serienbauten sind diese
Minderungen zu berücksichtigen.
Zunächst einmal muss wieder die
Voraussetzung „ein Auftrag“ erfüllt sein.
Als „gleich“ gelten nach Abs. 2 Satz
2 Gebäude, die nach gleichem Entwurf
ausgeführt werden. Dieses setzt eine hundertprozentige Identität der Planung
hinsichtlich aller Einzelheiten voraus. Ein
„spiegelgleiches“ Gebäude liegt dann vor,
wenn das Wiederholungsgebäude im Verhältnis zum Ausgangsgebäude eine seitenoder höhenverkehrte Spiegelung des nach
Art und Größe gleichen Ausgangsgebäudes darstellt.
Neben diesen recht einfach zu
handhabenden Alternativen ist es für eine
Honorarminderung gemäß Abs. 2 auch
ausreichend, wenn es sich um ein „im
Wesentlichen gleichartiges Gebäude“ handelt. Die wesentliche Gleichartigkeit ist zu
bejahen, wenn Veränderungen nur ganz
nebensächliche Punkte betreffen und für
die Konstruktion sowie die sonstige bauliche Gestaltung unerheblich sind. Ein gewichtiges Bemessungskriterium zur Beantwortung dieser Frage ist der Planungsmehraufwand. Verursachen die Abweichungen einen erheblichen Mehraufwand
bei der Planung, kann in der Regel davon
ausgegangen werden, dass es sich nicht
um im Wesentlichen gleichartige Gebäude
handelt. Das OLG Düsseldorf hat in einer
Entscheidung vom 15.06.1982 beispielsweise festgestellt, dass trotz Spiegelgleichheit von Keller und Erdgeschoss zweier
Haushälften die Gleichartigkeit zu verneinen ist, wenn das Obergeschoss des einen
Hauses mit einer Wohnung und das des
Nachbarhauses mit zwei Wohnungen ausgestaltet werden soll. In einem weiteren
Beispielsfall des OLG Celle wurde die
Gleichartigkeit ebenfalls abgelehnt, da eines der Gebäude einen zusätzlichen Vorbau
mit einer Grundfläche von 2 x 4 m vorsah,
der sämtliche Geschosse umfassen sollte.
Zeitlicher oder örtlicher
Zusammenhang
Weitere Voraussetzung für die Minderung
des Honorars ist das Vorliegen eines zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangs.
Ausreichend ist folglich, wenn eine der
Alternativen erfüllt ist.
Von einem zeitlichen Zusammenhang
bei der Ausführung ist auszugehen, wenn
sich die Planungszeiten innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 7 zumindest teilweise
überschneiden. Eine vollkommene Deckungsgleichheit ist nicht erforderlich.
Von einem örtlichen Zusammenhang ist in der Regel auszugehen, wenn
die betreffenden Gebäude auf dem gleichen Grundstück oder dem Nachbargrundstück errichtet werden sollen. Nach
überwiegender Auffassung wird es ebenfalls als ausreichend erachtet, wenn sich
das zweite Grundstück in der näheren
Umgebung – beispielsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite – befindet.
Deutsches Architektenblatt
4 2005
Auch hier bedarf es einer Einzelfallbetrachtung. Nach der Zielrichtung des § 22
HOAI ist insbesondere darauf abzustellen,
ob aufgrund der verschiedenen Orte für
den Architekten ein erhöhter Arbeitsaufwand entsteht.
Gleiche bauliche Verhältnisse
Die bereits benannten Voraussetzungen
für eine Honorarminderung hinsichtlich
der Konstruktion (gleiche, spiegelgleiche
oder im Wesentlichen gleichartige Gebäude/zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang) sind zudem noch um das Kriterium
der „gleichen baulichen Verhältnisse“ zu
ergänzen. Bezugspunkt für die Bewertung
dieser Frage sind ausschließlich die Planungsleistungen des Architekten aus den
Leistungsphasen 1 bis 7. Unterschiedliche
Verhältnisse, die sich lediglich auf die
Leistungsphase 8 auswirken (z. B. Witterung/Jahreszeit), finden keine Berücksichtigung.
Von ungleichen baulichen Verhältnissen ist beispielsweise bei nicht nur unwesentlichen Abweichungen hinsichtlich
der Bodenverhältnisse, Gründung, Topographie, den Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung oder den Voraussetzungen aufgrund unterschiedlicher
Bebauungspläne oder Baugebiete, die verschiedene Planungsanforderungen aufwerfen, auszugehen.
Typenplanung und Serienbauten
Im Rahmen von Typenplanungen und
Serienbauten sind ebenfalls die Honorarminderungen aus § 22 Abs. 2 HOAI zu
berücksichtigen. Dabei spielen in diesen
Fällen die Kriterien des zeitlichen oder
örtlichen Zusammenhangs sowie der gleichen baulichen Verhältnisse keine Rolle.
Die Honorarminderung ist hiervon unabhängig vorzunehmen.
Unter einer Typenplanung ist die
Planung für ein identisches Gebäude zu
verstehen. Demgegenüber liegen Serienbauten vor, wenn die Gebäude nach einem im Wesentlichen gleichen Entwurf
ausgeführt werden. Hierbei sind folglich
geringfügige Abweichungen möglich. Für
die Qualifizierung als Typenplanung oder
als Serienbau ist im Unterschied zu den
gleichen, spiegelgleichen oder im Wesentlichen gleichartigen Gebäuden zusätzlich
zu fordern, dass die Leistungen des Architekten von vornherein auf eine vielfache
Verwendung in unveränderter Form ausgerichtet sind („Katalogbauten“).
Berechnung der Honorarminderung
Bei der Abrechnung von Wiederholungsleistungen ist der Grundsatz der getrennten Berechnung für jedes Gebäude beizubehalten. Die Wiederholungen sind allerdings mit einem Abschlag in den Leistungsphasen 1 bis 7 – also nicht hinsichtlich der Leistungsphasen 8 und
9 – zu versehen. Im Einzelnen ist die
Honorarberechnung wie folgt vorzunehmen:
Das erste Gebäude darf nach §§ 10,
11/12, 15 und 16 HOAI voll abgerechnet werden.
Für die erste bis vierte Wiederholung
(zweites bis fünftes Gebäude) ist die
Vergütung für die Leistungsphasen 1
bis 7 um 50 % zu kürzen.
Ab der fünften Wiederholung (ab dem
sechsten Gebäude) ist eine Honorarminderung in den Leistungsphasen 1
bis 7 von 60 % vorzunehmen.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind von
der Honorarminderung nicht betroffen.
Sie können voll abgerechnet werden.
Besondere Leistungen, die zu den
Grundleistungen hinzutreten, werden
von § 22 HOAI nicht erfasst.
Dieses System soll durch die nachfolgende
Beispielberechnung verdeutlicht werden.
Dem Beispiel ist die Abrechnung von sieben gleichen Gebäuden zugrunde gelegt.
Aus Vereinfachungsgründen wurde auf
die Darstellung nach getrennten Kostenermittlungen (Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) verzichtet.
Anrechenbare Kosten je Haus:
200 000,– €
Honorar für das erste Haus, Honorarzone
III, Mindestsatz:
Leistungsphasen 1 bis 9 (100 %):
21 586,– €
Honorar für die erste bis vierte
Wiederholung:
Leistungsphasen 1–7 (66 %),
50 % Honorarminderung:
4 x 21 586,– € x 66 % x 50 % =
28 493,52 €
Leistungsphasen 8 und 9 (34 %):
4 x 21 586,– € x 34 % = 29 356,96 €
Honorar für die fünfte und sechste
Wiederholung:
Leistungsphasen 1–7 (66 %),
Honorarminderung: 60 % 2 x 21 586,– €
x 66 % x 40 % = 11 397,41 €
Leistungsphasen 8 bis 9 (34 %):
2 x 21 586,– € x 34 % = 14 678,48 €
Gesamthonorar (netto) 105 512,37 €.
Hinsichtlich der anrechenbaren Kosten ist
zu berücksichtigen, dass bei nur im Wesentlichen gleichartigen Gebäuden die
anrechenbaren Kosten voneinander abweichen können. In diesen Fällen muss
für jedes einzelne Gebäude die Abrechnung auf Basis der unterschiedlichen anrechenbaren Kosten und unter Berücksichtigung der Minderungssätze vorgenommen werden.
Wiederholungsleistungen bei
mehreren Auftraggebern
(§ 22 ABS. 3 HOAI)
§ 22 Abs. 3 HOAI erfasst die Konstellation,
in der mehrere Auftraggeber einem Archi-
31
niedersachsen
tekten (mehrere) Aufträge über gleiche,
spiegelgleiche oder im Wesentlichen
gleichartige Gebäude erteilen. In diesen
Fällen hat der Architekt ebenfalls die Honorarminderungen gemäß Abs. 2 vorzunehmen. Das zu Abs. 2 dargestellte Abrechnungssystem führt bei mehreren Auftraggebern allerdings zu Ungerechtigkeiten, da der erste Auftraggeber die volle
Vergütung, der zweite bis fünfte Auftraggeber eine Vergütung unter Abzug von
50 % und jeder weitere Auftraggeber eine
Vergütung unter Abzug von 60 % zu zahlen hätte. Diese Unbilligkeit beseitigt die
Regelung in Abs. 3 dadurch, dass der Architekt die gesamten Honorarminderungen gleichmäßig auf alle Auftraggeber zu
verteilen hat. In Anlehnung an das obige
Berechnungsbeispiel entfielen folglich auf
jeden Auftraggeber 15 073,19 €
(105 512,37 € : 7).
Voraussetzung für den Honorarminderungsanspruch in den Fällen des Absatzes 3 ist jedoch ebenfalls das Vorliegen
eines zeitlichen oder örtlichen Zusammenhangs sowie gleicher baulicher Verhältnisse. Bei Typenplanungen und Serienbauten findet Abs. 3 keine Anwendung,
so dass das Honorar in voller Höhe abzurechnen ist.
Nachfolgeaufträge
(§ 22 Abs. 4 HOAI)
§ 22 Abs. 4 HOAI enthält eine Regelung,
nach der bei Nachfolgeaufträgen die in
Abs. 2 enthaltenen Honorarminderungen
gleichfalls zu berücksichtigen sind. Dieses
geschieht unter folgenden Voraussetzungen:
Der Architekt hat für einen Auftraggeber Planungsleistungen für ein Gebäude erbracht.
Der Architekt wird vom gleichen Auftraggeber im Rahmen eines neuen Planungsvertrages damit beauftragt, ein
weiteres Gebäude nach gleichem oder
spiegelgleichem Entwurf zu planen.
Für das neue Gebäude liegen die gleichen baulichen Verhältnisse vor.
Soweit diese Voraussetzungen gegeben
sind, hat der Architekt die selben Honorarminderungen, wie bereits zu Abs. 2
erörtert, vorzunehmen. In Unterschied zu
Abs. 2 erfordert die Regelung in Abs. 4
nicht das Vorliegen eines zeitlichen oder
örtlichen Zusammenhanges, um eine Honorarminderung zu begründen. Sachlich
ist dieser Unterschied zu Abs. 2 nicht gerechtfertigt. Er führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Architekten.
Gleichwohl ist der Verzicht auf das Kriterium des zeitlichen oder örtlichen Zusammenhanges durch den Gesetzgeber ausdrücklich aufgenommen worden und damit bindend. Ein weiterer Unterschied
zwischen den Absätzen 2 und 4 besteht
darin, dass bei Nachfolgeaufträgen im
Sinne des Abs. 4 das Vorliegen eines „im
Wesentlichen gleichartigen Gebäudes“
nicht ausreicht. Es muss sich vielmehr um
einen gleichen oder spiegelgleichen Entwurf handeln. Zudem findet Abs. 4 bei
Typenplanungen und Serienbauten keine
Anwendung.
Zusammenfassung
Der Architekt hat bei der Beauftragung
mit Planungsleistungen für mehrere Gebäude die Vergütung für jedes Gebäude
getrennt zu berechnen. Durch diesen
Grundsatz, der auch bei den meisten anderen Architekten- und Ingenieurleistungen Anwendung findet, werden Unbilligkeiten bei der Honorierung durch die degressive Kostenkurve in der Honorartafel
zu § 16 HOAI vermieden.
In den Ausnahmefällen der Absätze
2 bis 4 aus § 22 HOAI – welche eng auszulegen sind – muss der Architekt Honorarminderungen für Wiederholungsleistungen berücksichtigen. Diese Minderungen
betreffen ausschließlich die Leistungsphasen 1 bis 7. Die Leistungsphasen 8 und 9
sind – da in diesen Fällen durch die
Gleichartigkeit der Gebäude keine Arbeitsersparnis erfolgt – voll abzurechnen.
Die Regelungen in § 22 HOAI können
durch allgemeine Geschäftsbedingungen
weder ausgesetzt noch eingeschränkt werden, sofern hierdurch die Mindest- oder
Höchstsätze der HOAI unter- bzw.
überschritten werden (BGH, Urteil vom
16.12.2004 – Az.: VII ZR 16/03).
RA Markus Prause
Was ist los in Niedersachsen? Tipps und Termine
Ort
Datum
Veranstalter/Veranstaltungsort
Braunschweig „40 Jahre Architekturschaffen – Entwicklung oder
Absturz?“, Gastvortrag „Architekturpositionen“,
Prof. Günther Domenig, Graz
09.05.2005 – 18.30 Uhr
Technische Universität Braunschweig, FB
Architektur, Hörsaal PK 4.7, Pockesstraße 4.
Hannover
„Architektur im Dialog“, Vortragsveranstaltung,
Vortrag Prof. Albert Speer
07.04.2005 – 18 Uhr
Architektenkammer Niedersachsen
Altes Rathaus, Festsaal, Karmarschstraße 42.
Hannover
„Die Neuen kommen! Weibliche Avantgarde in der
Architektur der zwanziger Jahre“, Ausstellung
noch bis 10.04.2005
Architektenkammer
Niedersachsen:
Mo.–Do. 9–16 Uhr,
Fr. 9–12 Uhr
Kestner-Museum:
Di.–So. 11–18 Uhr,
Mi. 11–20 Uhr
montags geschlossen
Architektenkammer Niedersachsen,
Friedrichswall 5 und Kestner-Museum
Hannover, Trammplatz 3
www.aknds.de
www-kestner-museum.de
Hannover
Wüstenrot Gestaltungspreis „Bauen für Kinder“,
Ausstellung,
Ausstellungseröffnung 12.04.2005, 19 Uhr
13.04.–04.05.2005
Mo.–Do. 9–16 Uhr,
Fr. 9–12 Uhr
Architektenkammer Niedersachsen,
Ateliergebäude, Friedrichswall 5.
Hannover
„Metamorphosen des Neuen – Über Innovation aus
kulturphilosophischer Sicht“, Vortrag Gert Mattenklott (Literaturwissenschaftler FU Berlin)
20.04.2005 – 19.30 Uhr
AG Stadtleben Hannover/Stadtbibliothek
Hannover, Hildesheimer Straße 12.
www.ag-stadtleben.de
Hannover
„Produktion und Gebrauch gebauter Umwelt“,
Berichterstattung Redaktionsteam der Zeitschrift
„AnArchitektur“, Berlin
02.05.2005 – 19.30 Uhr
AG Stadtleben Hannover/Pavillon,
Lister Meile 4, Pavillon.
www.ag-stadtleben.de
Hildesheim
„Werkbericht“, Architekten Venneberg + Zech
(Hannover), Vortrag in der Reihe „Architekturgespräche“
06.04.2005 – 18 Uhr
HAWK Hildesheim, Fakultät Bauwesen,
Studiengang Architektur, Hohnsen 2.
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Veranstaltung
Deutsches Architektenblatt
4 2005
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