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Bargeldloses Bezahlen
auch in der Tierarztpraxis oder -klinik
In Deutschland wird bereits jeder dritte Einkauf bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte
bezahlt. Elektronische Zahlungssysteme sind für Anbieter und Kunden gleichermaßen
vorteilhaft. Auch für Tierarztpraxen und –kliniken stellen sie eine attraktive Alternative
zur Bezahlung mit Bargeld dar.
Welche Vorteile können elektronische Zahlungssysteme bieten?
Die Unabhängigkeit vom Bargeld macht Ihre Kundschaft flexibler, fördert die
Zahlungsbereitschaft und kann so zu einer Umsatzsteigerung führen. Mit einem
elektronischen Zahlungssystem präsentiert sich Ihre Tierarztpraxis oder –klinik als
modern und zukunftsorientiert. Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Bereitstellung und
das Herausgeben von Kleingeld im Praxisalltag wird verringert, es bleibt mehr Zeit für
die Kundenbetreuung. Durch die Reduzierung des in der Praxis vorhandenen
Bargeldes, sinken nicht nur die Kosten und Risiken des Bargeld-Handlings, sondern
auch das Einbruchs- und Diebstahlrisiko.
Welche elektronische Zahlungssysteme sind sinnvoll?
Welches elektronische Zahlungssystem für welchen Anbieter geeignet ist hängt von den
Kunden, den eingenommenen Beträgen und der Risikobereitschaft des Anbieters ab.
Die größte Sicherheit bietet das PIN-basierte Electronic-Cash-Verfahren.
„Electronic-Cash“ (EC) ist ein Zahlungssystem, das die Bezahlung mit einer
von einem deutschen Kreditinstitut herausgegebenen Karte mit dem ECLogo nach Eingabe der Geheimnummer (PIN) durch den Karteninhaber an
einem EC-Terminal ermöglicht. Durch die Eingabe der PIN wird eine Online-Verbindung
zum Konto beim Kreditinstitut hergestellt und die Bonität des Kunden überprüft. ECZahlungen sind für denjenigen, der diese Bezahlvorgänge akzeptiert, durch das
jeweilige kartenausgebende Institut garantiert. Rücklastschriften bzw. Ausfälle zulasten
des Anbieters sind bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Zahlung ausgeschlossen. Die
Kosten für das EC-Verfahren setzen sich zusammen aus Leitungs-, Transaktions- und
Autorisierungsgebühr (z.Z. 0,3% vom Umsatz, mind. 0,08 €).
Kostengünstiger als das PIN-basierte EC-Verfahren ist das Unterschriftenverfahren,
allerdings kann der Anbieter sich dabei auf keine Zahlungsgarantie
verlassen. Bei den Unterschriftenverfahren wird unterschieden zwischen
POZ- (Point of Sale) und Elektronischem-Lastschrift-Verfahren (ELV).
Bei beiden Verfahren unterschreibt der Kunde einen Lastschriftauftrag.
Der Unterschied liegt darin, dass beim POZ online die Sperrdatei des Deutschen
Kreditgewerbes gebührenpflichtig abgefragt wird. Ist die Karte gesperrt oder als
gestohlen gemeldet, wird die Zahlung abgelehnt. Es besteht dennoch keine
Zahlungsgarantie, da nur die Gültigkeit der Karte bestätigt wird, nicht aber die Deckung
des Kontos. Beim ELV wird weder eine Sperr- noch eine Autorisierungsprüfung
vorgenommen. Für die einzelnen Transaktionen entstehen keine Leitungsgebühren.
Kommt die Zahlung zurück, liegt der Mahnaufwand beim Anbieter.
Der Einsatz von Kredit-, Maestro- oder Geldkarten
erscheint in Tierarztpraxen wenig wahrscheinlich, da
weder viele ausländische Kunden auftreten noch die
zu bezahlenden Beträge im Kleingeldsektor liegen.
Tipp: Eine Übersichtstabelle über die verschiedenen elektrischen
Zahlungsverfahren finden Sie im Internet unter www.vetion.de.
Was benötigen Sie für das bargeldlose Kassieren?
Um Ihrer Kundschaft bargeldlose Bezahlvorgänge zu ermöglichen, benötigen Sie ein
handliches EC-Terminal und einen meist integrierten kleinen Drucker für den
Kassenzettel. Außerdem ist eine Datenleitung für die Kommunikation mit dem
Rechenzentrum des Netzbetreibers notwendig. Es sollte sich dabei idealerweise um
eine ISDN-Leitung handeln, eine herkömmliche Telefonleitung (Modem) ist aber auch
möglich. Außerdem sind natürlich etwas Stellfläche, ein Telefonanschluss und eine oder
zwei Steckdosen an Ihrem Kassenplatz notwendig.
Was ist bei der Anschaffung eines EC-Terminals zu beachten?
EC-Terminals, die Zahlungsvorgänge mit PIN-Eingabe abwickeln können, bedürfen in
Deutschland einer Zulassung durch den Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft
(ZKA). Diese Zulassung erhält ein Terminal erst nach ausführlicher Begutachtung durch
einen beauftragten Sicherheitsexperten.
Links zu der Liste der zugelassenen EC-Netzbetreiber und zu einzelnen Anbietern
haben wir für Sie im Internet unter www.vetion.de bereit gestellt.
Welche Fragen sind vor der Anschaffung eines EC-Terminals zu klären?
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Welche Karten sollten akzeptiert werden können (Kredit-, EC-, Bankkarten)?
Wie hoch sind die Anschaffungs- und Transaktionskosten (Kosten pro
Buchung, Storno usw.)? Sind die Bankgebühren schon eingerechnet oder nicht?
Werden die Transaktionskosten als Prozentwerte oder als Pauschale berechnet?
Kann eine Zahlungsgarantie (Fachbegriff: Forderungsankauf oder Factoring)
angeboten werden? Welche Gebühr wird dafür fällig?
Ist das EC-Terminal OPT- / EMV-fähig? Vorsicht bei Schnäppchenpreisen für
veraltete Terminals, ab 2005 sind neue Sicherheitsstandards (OPT und EMV 4.0)
vorgeschrieben! Eine Nachrüstung kann teuer werden!
Ist eine Zuordnung der Zahlung zum Patienten möglich? Kann die Nummer des
Patienten im Terminal eingeben werden? Alternativ kann die Belegnummer in
der Patientenkartei vermerkt werden.
Wäre eine Mehrkontenfähigkeit des Terminals beispielsweise für eine
Praxisgemeinschaft oder einen angegliederten Shop, Frisör o.ä. interessant?
Ist ein Umschalten zwischen PIN- und Unterschriftenverfahren wünschenswert?
Wie lang ist die Vertragslaufzeit? Besteht die Möglichkeit einer Testphase von
beispielsweise 3-6 Monaten?
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Wie ist der Kundenservice erreichbar? Sind Software-Updates kostenlos?
Sind Mobile Geräte notwendig? Dann sollten, wenn möglich elektronische
Lastschriftverfahren mit Zahlungsgarantie genutzt werden, weil Lösungen mit
„GSM“ (Modem) über Handy teuer sind.
Wenn Sie Ihrer Kundschaft bargeldlose Bezahlung anbieten, helfen Sie aktiv mit,
Kartenmissbrauch zu verhindern – für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer
Kunden:
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Liest ein Kunde die PIN von einem Zettel ab, weisen Sie ihn auf die Gefahr des
Kartenmissbrauchs bei Verlust von Karte und PIN hin.
Achten Sie auf Diskretion beim Bezahlvorgang.
Halten Sie die Service-Nummern für die Kartensperrung bereit (EC-Karte:
0180/502 10 21 oder 069/740 987), falls ein Kunde seine Karte verloren hat.
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