Bargeldloses Bezahlen auch in der Tierarztpraxis oder -klinik In Deutschland wird bereits jeder dritte Einkauf bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte bezahlt. Elektronische Zahlungssysteme sind für Anbieter und Kunden gleichermaßen vorteilhaft. Auch für Tierarztpraxen und –kliniken stellen sie eine attraktive Alternative zur Bezahlung mit Bargeld dar. Welche Vorteile können elektronische Zahlungssysteme bieten? Die Unabhängigkeit vom Bargeld macht Ihre Kundschaft flexibler, fördert die Zahlungsbereitschaft und kann so zu einer Umsatzsteigerung führen. Mit einem elektronischen Zahlungssystem präsentiert sich Ihre Tierarztpraxis oder –klinik als modern und zukunftsorientiert. Der Arbeits- und Zeitaufwand für die Bereitstellung und das Herausgeben von Kleingeld im Praxisalltag wird verringert, es bleibt mehr Zeit für die Kundenbetreuung. Durch die Reduzierung des in der Praxis vorhandenen Bargeldes, sinken nicht nur die Kosten und Risiken des Bargeld-Handlings, sondern auch das Einbruchs- und Diebstahlrisiko. Welche elektronische Zahlungssysteme sind sinnvoll? Welches elektronische Zahlungssystem für welchen Anbieter geeignet ist hängt von den Kunden, den eingenommenen Beträgen und der Risikobereitschaft des Anbieters ab. Die größte Sicherheit bietet das PIN-basierte Electronic-Cash-Verfahren. „Electronic-Cash“ (EC) ist ein Zahlungssystem, das die Bezahlung mit einer von einem deutschen Kreditinstitut herausgegebenen Karte mit dem ECLogo nach Eingabe der Geheimnummer (PIN) durch den Karteninhaber an einem EC-Terminal ermöglicht. Durch die Eingabe der PIN wird eine Online-Verbindung zum Konto beim Kreditinstitut hergestellt und die Bonität des Kunden überprüft. ECZahlungen sind für denjenigen, der diese Bezahlvorgänge akzeptiert, durch das jeweilige kartenausgebende Institut garantiert. Rücklastschriften bzw. Ausfälle zulasten des Anbieters sind bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Zahlung ausgeschlossen. Die Kosten für das EC-Verfahren setzen sich zusammen aus Leitungs-, Transaktions- und Autorisierungsgebühr (z.Z. 0,3% vom Umsatz, mind. 0,08 €). Kostengünstiger als das PIN-basierte EC-Verfahren ist das Unterschriftenverfahren, allerdings kann der Anbieter sich dabei auf keine Zahlungsgarantie verlassen. Bei den Unterschriftenverfahren wird unterschieden zwischen POZ- (Point of Sale) und Elektronischem-Lastschrift-Verfahren (ELV). Bei beiden Verfahren unterschreibt der Kunde einen Lastschriftauftrag. Der Unterschied liegt darin, dass beim POZ online die Sperrdatei des Deutschen Kreditgewerbes gebührenpflichtig abgefragt wird. Ist die Karte gesperrt oder als gestohlen gemeldet, wird die Zahlung abgelehnt. Es besteht dennoch keine Zahlungsgarantie, da nur die Gültigkeit der Karte bestätigt wird, nicht aber die Deckung des Kontos. Beim ELV wird weder eine Sperr- noch eine Autorisierungsprüfung vorgenommen. Für die einzelnen Transaktionen entstehen keine Leitungsgebühren. Kommt die Zahlung zurück, liegt der Mahnaufwand beim Anbieter. Der Einsatz von Kredit-, Maestro- oder Geldkarten erscheint in Tierarztpraxen wenig wahrscheinlich, da weder viele ausländische Kunden auftreten noch die zu bezahlenden Beträge im Kleingeldsektor liegen. Tipp: Eine Übersichtstabelle über die verschiedenen elektrischen Zahlungsverfahren finden Sie im Internet unter www.vetion.de. Was benötigen Sie für das bargeldlose Kassieren? Um Ihrer Kundschaft bargeldlose Bezahlvorgänge zu ermöglichen, benötigen Sie ein handliches EC-Terminal und einen meist integrierten kleinen Drucker für den Kassenzettel. Außerdem ist eine Datenleitung für die Kommunikation mit dem Rechenzentrum des Netzbetreibers notwendig. Es sollte sich dabei idealerweise um eine ISDN-Leitung handeln, eine herkömmliche Telefonleitung (Modem) ist aber auch möglich. Außerdem sind natürlich etwas Stellfläche, ein Telefonanschluss und eine oder zwei Steckdosen an Ihrem Kassenplatz notwendig. Was ist bei der Anschaffung eines EC-Terminals zu beachten? EC-Terminals, die Zahlungsvorgänge mit PIN-Eingabe abwickeln können, bedürfen in Deutschland einer Zulassung durch den Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft (ZKA). Diese Zulassung erhält ein Terminal erst nach ausführlicher Begutachtung durch einen beauftragten Sicherheitsexperten. Links zu der Liste der zugelassenen EC-Netzbetreiber und zu einzelnen Anbietern haben wir für Sie im Internet unter www.vetion.de bereit gestellt. Welche Fragen sind vor der Anschaffung eines EC-Terminals zu klären? • • • • • • • • • Welche Karten sollten akzeptiert werden können (Kredit-, EC-, Bankkarten)? Wie hoch sind die Anschaffungs- und Transaktionskosten (Kosten pro Buchung, Storno usw.)? Sind die Bankgebühren schon eingerechnet oder nicht? Werden die Transaktionskosten als Prozentwerte oder als Pauschale berechnet? Kann eine Zahlungsgarantie (Fachbegriff: Forderungsankauf oder Factoring) angeboten werden? Welche Gebühr wird dafür fällig? Ist das EC-Terminal OPT- / EMV-fähig? Vorsicht bei Schnäppchenpreisen für veraltete Terminals, ab 2005 sind neue Sicherheitsstandards (OPT und EMV 4.0) vorgeschrieben! Eine Nachrüstung kann teuer werden! Ist eine Zuordnung der Zahlung zum Patienten möglich? Kann die Nummer des Patienten im Terminal eingeben werden? Alternativ kann die Belegnummer in der Patientenkartei vermerkt werden. Wäre eine Mehrkontenfähigkeit des Terminals beispielsweise für eine Praxisgemeinschaft oder einen angegliederten Shop, Frisör o.ä. interessant? Ist ein Umschalten zwischen PIN- und Unterschriftenverfahren wünschenswert? Wie lang ist die Vertragslaufzeit? Besteht die Möglichkeit einer Testphase von beispielsweise 3-6 Monaten? • • Wie ist der Kundenservice erreichbar? Sind Software-Updates kostenlos? Sind Mobile Geräte notwendig? Dann sollten, wenn möglich elektronische Lastschriftverfahren mit Zahlungsgarantie genutzt werden, weil Lösungen mit „GSM“ (Modem) über Handy teuer sind. Wenn Sie Ihrer Kundschaft bargeldlose Bezahlung anbieten, helfen Sie aktiv mit, Kartenmissbrauch zu verhindern – für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kunden: • • • Liest ein Kunde die PIN von einem Zettel ab, weisen Sie ihn auf die Gefahr des Kartenmissbrauchs bei Verlust von Karte und PIN hin. Achten Sie auf Diskretion beim Bezahlvorgang. Halten Sie die Service-Nummern für die Kartensperrung bereit (EC-Karte: 0180/502 10 21 oder 069/740 987), falls ein Kunde seine Karte verloren hat.