Oracle PartnerNetwork Kodex bezüglich Ethik und Geschäftsverhalten für Oracle Partner (Oracle Partner Code of Conduct and Business Ethics) V040709 1 I. GÜLTIGKEIT Dieser Kodex gilt für Sie als Oracle Partner, Ihre Wiederverkäufer und für jegliches Personal, das von Ihnen angestellt bzw. beschäftigt wird, um Dienstleistungen für Sie (nachstehend entweder „Partner“ oder „Sie“) zu erbringen. Oracle Corporation und dessen Tochtergesellschaften („Oracle“) erwarten, dass Sie sich an diesen Kodex sowie an alle geltenden rechtlichen Bestimmungen und Regelungen halten, die auf Ihre Geschäftstätigkeiten zutreffen. Sie müssen über einen schriftlichen Firmenkodex bezüglich Ethik und Geschäftsverhalten verfügen, der mindestens die Bestimmungen dieses Kodex bezüglich Ethik und Geschäftsverhalten für Partner umfasst sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen, die auf Ihre Geschäftstätigkeiten zutreffen, einschließlich Regelungen über Geschäftstätigkeiten mit Regierungsstellen und Regelungen über Geschäftstätigkeiten mit Regierungsbeamten einschließt. Sie müssen den Kodex Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, regelmäßig Schulungsprogramme für Ihre Mitarbeiter abhalten und regelmäßige Bewertungen durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter sich an den Firmenkodex und an diesen Kodex bezüglich Ethik und Geschäftsverhalten für Partner halten. II. EINHALTUNG VON GESETZLICHEN REGELUNGEN UND GESCHÄFTSPRAKTIKEN Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen umfasst nicht nur deren Befolgung, sondern bedeutet auch, dass Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung und Erfüllung ethischer Verantwortlichkeiten durchgeführt werden. Sind örtliche Gesetzesbestimmungen weniger restriktiv als dieser Kodex, so müssen Sie sich an diesen Kodex halten, auch wenn ein abweichendes Verhalten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen legal wäre. Sind die örtlichen Gesetzesbestimmungen hingegen strenger als dieser Kodex, so müssen Sie sich zu jedem Zeitpunkt mindestens an diese gesetzlichen Bestimmungen halten. Oracle pflegt offene und ehrliche Geschäftsbeziehungen zu allen Partnern und ist bestrebt, diese für beide Seiten vorteilhaft zu gestalten. Oracle setzt voraus, dass Sie hohe ethische Standards aufrechterhalten und keinerlei Tätigkeiten nachgehen, die jegliches Fehlverhalten einschließen. Verbot unzulässiger Zahlungen und wirtschaftlicher Boykottmaßnahmen Es ist Ihnen untersagt, zum Zwecke der Gewinnung oder Aufrechterhaltung geschäftlicher Beziehungen oder der Erlangung unzulässiger Vorteile beeinflussende Geldzahlungen oder Zahlungen sonstiger Art an Regierungsbeamte oder Mitarbeiter internationaler öffentlicher Organisationen, an politische Parteien, Kandidaten für politische Ämter und an Mitarbeiter oder Geschäftsführer von Geschäftskunden oder Lieferanten auf direktem oder indirektem Wege zuzusagen oder durchzuführen. Es ist Ihnen untersagt, an jeglichen wirtschaftlichen Boykotts teilzunehmen, welche nicht die Zustimmung der US-amerikanischen Regierung finden. Sie dürfen keine Informationen bereitstellen, welche derart ausgelegt werden können, dass daraus eine Unterstützung jeglicher nicht geduldeter Boykotts gefolgert wird. V040709 2 Finanzielle Integrität Sie sind verpflichtet, alle Transaktionen, die in Verbindung mit Ihrem Vertrag mit Oracle und entsprechenden Auftragsformularen stehen, sorgsam in Ihren relevanten Unterlagen der Finanzbuchhaltung sowie in Berichten und anderen Dokumenten, welche Sie Oracle bereitstellen, zu dokumentieren, sowie das Treffen mündlicher oder schriftlicher Nebenabsprachen zu unterlassen. Die Verwaltung und Auszahlung von Geldmitteln im Rahmen von Oracle betreffenden Transaktionen muss unter strikter Einhaltung eines ordnungsgemäß genehmigten und in Schriftform vorliegenden Vertrags mit klar definierten Verfahrensweisen erfolgen. Die unangemessene Abänderung oder Unterzeichnung von Dokumenten durch nicht autorisierte Personen ist untersagt. Der Besitz nicht bekannt gegebener oder nicht verzeichneter Geldmittel oder Vermögenswerte bzw. die Durchführung von Transaktionen, die in Verbindung mit Oracle stehen, ist zu keinem Zwecke zulässig. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen Ihres Unternehmens, die in Verbindung mit Oracle Produkten und Services stehen, müssen sorgsam in Ihren relevanten Unterlagen der Finanzbuchhaltung sowie in Berichten und anderen Dokumenten dokumentiert sein und Ihre Geschäftsunterlagen müssen gemäß den Richtlinien zur Aufbewahrung von Unterlagen sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen aufbewahrt werden. Die Richtlinie von Oracle besagt, dass die Berichterstattung über Finanzergebnisse und andere wichtige Entwicklungen vollständig, ordentlich, genau, verständlich und in angemessenem Zeitraum erfolgt. Oracle setzt voraus, dass Sie sich an diese Richtlinie sowie alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen halten. Rabatte, welche von den Standards abweichen, können nur genehmigt werden, wenn sie angemessen und aus wirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt sind. Margen, die durch nicht ordnungsgemäße und/oder ungerechtfertigte Abweichungen von den Standardrabatten erwirtschaftet werden, sind unangemessen und dürfen nicht zur Zahlung oder sonstigen Entlohnung von Oracle Kunden, Mitarbeitern oder Dritten verwendet werden. Das Aufgeben von Bestellungen bei Oracle, ohne dass eine entsprechende Endnutzervereinbarung vorliegt (auch als „Pre-Loading“ oder „Channel Stuffing“ bezeichnet), ist keine vertretbare Geschäftspraktik und untersagt. Sollten Oracle Mitarbeiter ein abweichendes Verhalten aufweisen, so muss dies unverzüglich der Rechtabteilung von Oracle gemeldet werden. Eine Bestellung bei Oracle kann nur zwecks Vertrieb von Oracle Programmen an Endnutzer aufgegeben werden, wenn Sie eine Bestellung von einem Endnutzer für diese Programme erhalten haben oder Sie über eine andere autorisierte Vereinbarung oder ein Abkommen mit Oracle verfügen. Höflichkeit und angemessenes Verhalten im Geschäftsverkehr Sie sind verpflichtet, in Bezug auf Ausgaben für Kunden und Oracle Mitarbeiter oder Vertreter Vorsicht walten lassen, um sicherzustellen, dass diese gerechtfertigt sind, dem ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf entsprechen und nicht als Bestechung oder unangemessene Beeinflussung ausgelegt werden können oder in anderer Weise die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen verletzen. Das Anbieten bzw. Annehmen geschäftlicher Essenseinladungen sowie das Einnehmen geschäftlicher Funktionen bei Institutionen, die im Bereich Erwachsenenunterhaltung tätig sind, ist in keinem Fall zulässig. V040709 3 Höflichkeiten im Geschäftsverkehr dürfen keinesfalls derart ausgelegt werden, dass der Eindruck entsteht, das Urteilsvermögen des Gegenübers werde so beeinflusst, dass dadurch Vorzugsbehandlungen oder unzulässige Vorteile gewonnen werden. Als allgemeine Richtlinie für die Angemessenheit von Höflichkeiten im Geschäftsverkehr gilt, dass eine Offenlegung dieser Höflichkeiten nicht unangenehm oder verfänglich für Sie, für Oracle oder für das Gegenüber sein darf. Das Annehmen von Höflichkeiten im Geschäftsverkehr Sie sind verpflichtet, in Bezug auf die Annahme von Höflichkeiten, Geschenken oder Unterhaltung im Geschäftsverkehr auf Angemessenheit zu achten und Sorge zu tragen, dass diese nicht als unangemessener Versuch der anbietenden Person ausgelegt werden können, auf diese Art eine Vorzugsbehandlung zu erwirken, oder in anderer Weise die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen verletzen. Kartell- und Wettbewerbsrecht Oracle legt großen Wert darauf, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Kartellund Wettbewerbsrecht aller Länder streng befolgt werden. Wenngleich diese gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sein können, so sind doch im Allgemeinen Vereinbarungen und jegliche Aktivitäten, die die Wettbewerbsfähigkeit beschränken ohne dabei dem Konsumenten zu nutzen, untersagt. Mit diesen Bestimmungen wird der Wettbewerb geschützt, sodass die Konsumenten die Vorteile einer gesunden Konkurrenzsituation unter den Marktteilnehmern genießen können Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht können mit hohen Geldstrafen und Freiheitsentzug geahndet werden. Sie sind verpflichtet, sich stets an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Es ist Ihnen untersagt, zusammen mit Konkurrenten Preise festzulegen oder zu kontrollieren, Angebote zu strukturieren oder so zu lenken, dass bestimmten Wettbewerbern oder Wiederverkäufern Verträge zugeschoben werden (Angebotsabsprachen), Lieferanten oder Kunden zu boykottieren, Märkte oder Kunden untereinander aufzuteilen bzw. zuzuweisen oder die Produktion bzw. den Vertrieb von Produkten oder Produktlinien zu begrenzen. Derartige Abkommen richten sich gegen die öffentliche Ordnung und gegen die Richtlinien von Oracle. Es ist Ihnen nicht gestattet, Abkommen dieser Art zur Sprache zu bringen, sei es gegenüber Oracle, anderen Oracle Partnern oder Vertretern anderer Unternehmen. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, mit Konkurrenten über (1) Preise, (2) Kosten, (3) Gewinne oder Gewinnmargen, (4) Produktmengen oder (5) allgemeine Angebote oder Angebote für bestimmte Kunden zu sprechen. Bestimmte Verkaufstaktiken oder Abkommen mit Kunden bzw. Lieferanten können ebenfalls Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht darstellen, wenn sie (a) die Konkurrenzfähigkeit eines Ihrer Mitwettbewerber oder (b) den Wettbewerb unter Ihren Kunden auf unlautere Weise beschränken oder verhindern. Verkaufsabkommen, die als Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht erachtet werden, umfassen unter anderem die Festlegung von Preisen unterhalb der Selbstkosten, Exklusivverträge, Paketangebote und Koppelungsgeschäfte, Abkommen mit Kunden über Wiederverkaufspreise und die Festlegung unterschiedlicher Preise für miteinander konkurrierende Kunden. Bei Abschluss von Verträgen oder Treffen jeglicher Abkommen sollten diese von der Oracle Rechtsabteilung eingehend geprüft und anschließend genehmigt werden. V040709 4 Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass ungeachtet Ihrer örtlichen Position die gesetzlichen Bestimmungen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht der Vereinigten Staaten für Sie gelten können, da diese Bestimmungen auf alle Geschäftstätigkeiten und Transaktionen anzuwenden sind, welche in Verbindung mit dem Import in die USA bzw. Export aus den USA stehen. Unlauterer Wettbewerb und irreführendes Geschäftsgebaren sind untersagt. Dieses umfasst unter anderem das Abgeben falscher oder irreführender Aussagen über Ihre oder die Produkte bzw. Services von Oracle, die Verunglimpfung von Oracle Konkurrenten bzw. deren Produkten oder Services, das Stellen von Ansprüchen ohne einen begründenden Sachverhalt nachzuweisen und die Nutzung des Markennamens von Oracle oder einem anderen Unternehmen in einer Art und Weise, welche bezüglich der Herkunft eines Produkts oder Service zu Verwirrung beim Kunden führt. Geistiges Eigentum und Verpflichtungen bezüglich Vertraulichkeit Oracle erkennt die Rechte anderer an geistigem Eigentum an und setzt voraus, dass andere Unternehmen die Rechte am geistigen Eigentum von Oracle ebenfalls anerkennen. Sie sind verpflichtet, die Rechte von Oracle an geistigem Eigentum zu schützen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Verschwiegenheit in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und unternehmenseigene Informationen von Oracle. Sie sind verpflichtet, das geistige Eigentum von Oracle zu respektieren, und es ist ohne schriftliche Genehmigung nicht zulässig, patentierte Technologie zu verwenden oder urheberrechtlich geschützte Software, Unterlagen und andere Materialien zu vervielfältigen. Während Ihrer Zusammenarbeit mit Oracle ist es Ihnen untersagt, unternehmenseigene Informationen, patentierte Technologie oder urheberrechtlich geschützte Software, Unterlagen und andere Materialien Dritter ohne Genehmigung zu vervielfältigen. Sie sind verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen, indem Sie diese nicht weiterleiten bzw. veröffentlichen oder in jeglicher Weise verwenden oder offenlegen, die nicht dem ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf entspricht bzw. nicht von Oracle angewiesen oder genehmigt wurde. Die geltenden Datenschutzstandards müssen beachtet werden. Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten oder durch Datenschutzstandards geschützt sind, müssen sicher aufbewahrt werden und dürfen ausschließlich innerhalb des Unternehmens an Mitarbeiter weitergegeben werden, wenn dies notwendig ist. Zu den vertraulichen Informationen gehören ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Quellcode, Software und andere Entwicklungen (ungeachtet des Entwicklungsstands), welche von Oracle entwickelt wurden oder lizenziert sind, Marketing- und Vertriebspläne, Wettbewerbsanalysen, Produktentwicklungspläne, nichtöffentliche Preisbildung, potenzielle Verträge oder Übernahmen, Geschäfts- und Finanzpläne oder -prognosen, unternehmensinterne Geschäftsprozesse und -praktiken sowie Kunden- und Mitarbeiterinformationen. Gesetzliche Bestimmungen zu Wertpapieren und Insidergeschäften Sie sind verpflichtet, sich bei Transaktionen mit Wertpapieren von Oracle an die entsprechenden örtlichen sowie in den Vereinigten Staaten geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Insidergeschäften und Wertpapieren zu halten. Wertpapiere umfassen Stammaktien, Bonds, Derivate (z. B. Optionen, Termingeschäfte und Swaps) und andere Finanzinstrumente. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu Wertpapieren der USA ist es Ihnen nicht gestattet, Unterlagen und nichtöffentliche Informationen („Insider-Informationen“) zum Zwecke persönlicher Vorteile zu nutzen oder diese Informationen vor deren allgemeiner Bekanntmachung gegenüber Dritten offenzulegen. Der Handel mit Wertpapieren unter Einsatz von Insider-Informationen und die Weitergabe derartiger Informationen an Dritte zwecks Verwendung für Finanzgeschäfte ist Ihnen und Mitgliedern Ihrer engen Familie untersagt, und eine Nichtbeachtung wird zivil- und strafrechtlich geahndet. V040709 5 Als wesentliche Informationen gelten Informationen, die von einem verständigen Anleger bei einer Entscheidung über Erwerb, Halten oder Verkauf von Wertpapieren als wichtig erachtet werden würden. Dies schließt jegliche Informationen ein, die eine mutmaßliche Preisveränderung der Wertpapiere von Oracle oder der Wertpapiere anderer Unternehmen, auf die sich die Informationen beziehen, zur Folge haben. Zu diesen Informationen gehören die Finanzlage bzw. bedeutende Veränderungen der Finanzlage oder der Liquidität (einschließlich Prognosen), potenzielle bzw. aktuelle Fusionen, Übernahmen, Joint Ventures und Veräußerungen, die Vergabe oder Auflösung wichtiger Verträge, Änderungen im Management oder bei den Prüfern, Kenntnisse über die Eignung von Wertpapieren nach Meinung der Prüfer bzw. aufgrund von Prüfungsberichten, jegliche Änderungen in Bezug auf die Aussagekraft von vorangegangenen Prüfungsberichten, laufende bzw. sich anbahnende Streitsachen und Ermittlungen sowie Gewinn oder Verlust wichtiger Kunden oder Lieferanten. Sind Sie im Besitz von wesentlichen nichtöffentlichen Informationen, so ist es Ihnen nicht gestattet, Wertpapiere von Oracle oder von anderen Unternehmen, auf welche sich diese Informationen beziehen, zu handeln. Es ist Ihnen überdies nicht gestattet, auf jegliche andere Art und Weise aus den wesentlichen Informationen, über welche sie aufgrund der Zusammenarbeit mit Oracle verfügen, einen Vorteil zu ziehen oder diese an Dritte weiterzugeben, bevor sie durch die Presse oder auf anderem Wege der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden bzw. bevor die Presse sie verbreitet hat und Anleger Zeit zur Bewertung hatten. Diese Bestimmungen gelten auch für Ehepartner und Familienmitglieder. Einhaltung gesetzlicher Exportbestimmungen Die Ausfuhr, Wiederausfuhr und die Nutzung von Gütern und technischen Daten US-amerikanischen Ursprungs werden ortsunabhängig durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Exportkontrolle der USA geregelt. Oracle setzt voraus, dass Sie die geltenden gesetzlichen Exportbestimmungen der USA und anderer Länder sowie geltende landesübergreifende Exportbestimmungen beachten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann den Verlust oder die Beschränkung Ihrer Oracle Exportrechte zur Folge haben. Ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Bestimmungen kann darüber hinaus mit Geldstrafen und Freiheitsentzug geahndet werden. Sie sind verpflichtet, sich über die Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen zur Exportkontrolle zu informieren und sich an diese zu halten, um sicherzustellen, dass der Export und die Verwendung jeglicher Daten, Informationen, Programme und/oder Unterlagen, die in Verbindung mit Services (oder in direkter Verbindung mit Produkten) stehen, auf direktem oder indirektem Wege gemäß diesen Bestimmungen erfolgt. Interessenkonflikte Der Begriff „Interessenkonflikt“ umfasst jegliche Umstände, welche die Objektivität Ihrer Handlungen in Bezug auf den Vertrieb von Oracle Produkten und Services in Frage stellen. Oracle legt Wert darauf, dass bei der Zusammenarbeit mit den Partnern keine Interessenkonflikte für diese entstehen. Situationen, in denen Interessenkonflikte entstehen können, sind vielfältig. Sollten Sie einen bestehenden oder potenziellen Interessenkonflikt durch die Zusammenarbeit mit Oracle oder aufgrund eines Oracle Mitarbeiters haben, so ist es Ihre Pflicht, Oracle alle diesbezüglichen wichtigen Informationen zu melden. V040709 6 Geschäftsbeziehungen und Arbeitsverhältnisse Oracle legt großen Wert auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, ungeachtet der folgenden Eigenschaften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Alter, Behinderung, Schwangerschaft, Familienstand, Herkunft/Abstammung, militärischer Rang oder sexuelle Orientierung. Gemäß den Richtlinien von Oracle ist Belästigung oder Mobbing in jeglicher Form untersagt, und Oracle setzt voraus, dass Sie gemäß den örtlichen Gesetzesbestimmungen die Arbeitsumgebung davon freihalten bzw. Maßnahmen gegen derartige Vorfälle ergreifen. III. VERTRAGSABSCHLÜSSE Oracle setzt voraus, dass Sie und Ihre Mitarbeiter in Bezug auf alle Geschäftstätigkeiten in einen gleichberechtigten und ethisch korrekten Wettbewerb treten. Ihre Mitarbeiter, welche im Vertrieb oder in der Lizenzierung von Produkten und Services tätig sind, Verträge verhandeln und Services für Kunden bereitstellen, müssen die vertraglichen Vereinbarungen kennen und sich an diese halten. Sie haben die Pflicht, sicherzustellen, dass sich jegliche mit Oracle in Verbindung stehende Berichterstattung, Kommunikation und Vertretung gegenüber Kunden auf angemessene und ordnungsgemäße Art und Weise vollzieht. Geschäftliche Aktivitäten mit der Regierung Die Standards von Oracle und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Geschäftstätigkeiten mit Regierungsangestellten oder -beamten sind strenger als Standards für geschäftliche Aktivitäten mit Mitarbeitern von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Sie sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu halten, welche für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen durch staatliche Stellen und die Abwicklung von Vertragsabschlüssen mit der Regierung in den einzelnen Ländern gelten. Aktivitäten, die im Rahmen von Verhandlungen mit Kunden der Privatwirtschaft angemessen sein mögen, können bei Verhandlungen mit der Regierung unzulässig oder gar illegal sein. Wenn Sie mit staatlichen Stellen, darunter öffentliche internationale Organisationen, geschäftliche Verhandlungen führen, sind Sie verpflichtet, alle Regelungen in Bezug auf Vertragsabschlüsse mit der Regierung und Interaktionen mit Regierungsbeamten und -angestellten, einschließlich der nun folgenden zu kennen und einzuhalten: Sie dürfen nicht versuchen, auf direktem oder indirektem Wege aus beliebiger Quelle an sensible Regierungsinformationen, welche nicht öffentlich verfügbar sind oder deren Offenlegung nicht von der Regierung auf sonstige Weise autorisiert wurde, an vertrauliche regierungsinterne Informationen wie Informationen über Auftragsplatzierungen und Lieferantenauswahl oder an unternehmensinterne Informationen eines Konkurrenten, einschließlich Angebotsinformationen, zu gelangen, während ein Auftrag besteht oder unter jeglichen anderen Umständen, die annehmen lassen, dass die Offenlegung dieser Informationen nicht zulässig ist. Sie sind verpflichtet, der staatlichen Stelle ordnungsgemäß erstellte Rechnungen zukommen zu lassen und sich an die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung zu halten. V040709 7 Im Rahmen von Geschäftsaktivitäten mit Regierungsangestellten und Beamten ist es Ihnen untersagt, auf direktem oder indirektem Wege Geschenke, Gefälligkeiten, Unterhaltung, Kredite oder sonstiges von finanziellem Wert an Regierungsbeamte oder -angestellte zu vergeben oder dies anzubieten, es sei denn, dies ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie sind verpflichtet, bezüglich dieser Zahlungen bzw. Geschenke an Regierungsbeamte bzw. von Regierungsbeamten ordnungsgemäße interne Prüfungen durchzuführen und sicherzustellen, dass vor Vergabe eine Genehmigung eingeholt wird, um zu gewährleisten, dass die nationalen und US-amerikanischen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es ist Ihnen untersagt, auf direktem oder indirektem Wege Geldzahlungen anzubieten, durchzuführen, oder diese zu erbitten, um Vorzugsbehandlung in Verbindung mit Transaktionen zu erhalten oder zu belohnen. Es ist Ihnen untersagt, auf direktem oder indirektem Wege zwecks Zusprache eines Regierungsvertrags oder zwecks Beeinflussung staatlicher Aktivitäten Erfolgshonorare an Dritte zu zahlen oder Ihr Einverständnis zu einer solchen Zahlung zu geben. Wenn Sie Handelsware an die Regierung der USA verkaufen oder Produkte anbieten, müssen Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen in Bezug auf den Verkauf von Handelsware, den Verkauf an die Regierung sowie, falls zutreffend, den Regelungen zu Vertragsabschlüssen des Multiple Award Schedule (MAS) der General Services Administration (GSA) vertraut sein und diese Bestimmungen einhalten. Bildung von Interessengruppen mit Regierungsbeamten Lobbyismus umfasst im Allgemeinen jegliche Tätigkeit, welche darauf abzielt, gesetzliche Bestimmungen, Regelungen, Richtlinien und Vorschriften zu beeinflussen. In bestimmten Rechtsgebieten kann die offizielle Definition von „Lobbyismus“ jedoch auch Aktivitäten im Rahmen von Auftragsvergabe und Geschäftsentwicklung umfassen. Die Bildung von Interessengruppen mit Regierungsbeamten im Namen von Oracle ist untersagt. Oracle behält es seinen eigenen Unternehmen vor, direkt Geschäftsbeziehungen mit Regierungen zu unterhalten oder Interessengruppen zu bilden. Für Sie tätige Berater oder Vertreter von Interessengruppen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit der Regierung können von Oracle nur unter Abschluss eines separaten Vertrags in Anspruch genommen werden; genauso können Sie für Oracle tätige Berater oder Vertreter von Interessengruppen nur mit einem separaten Vertrag Ihrerseits in Anspruch nehmen. Das Annehmen von Erfolgshonoraren oder Provisionen/Empfehlungszahlungen im Rahmen jeglicher Transaktion mit einem Endnutzer aus dem öffentlichen Sektor (einschließlich Hochschulwesen, Gesundheitswesen, staatliches Finanzwesen und Versorgungsbetriebe) ist untersagt. Sie sind verpflichtet, sich mit den Umständen vertraut zu machen, unter welchen Ihre Aktivitäten in einem bestimmten Rechtsgebiet als Lobbyismus gelten, und sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu halten. V040709 8 IV. DAS MELDEN VON VERSTÖSSEN GEGEN DIESEN KODEX Jegliches Verhalten von Oracle Mitarbeitern und anderen Personen, welches von Ihnen als tatsächlicher, mutmaßlicher oder potenzieller Verstoß gegen diesen Kodex wahrgenommen wird, muss Oracle gemeldet werden. Es liegt im Interesse aller, dass Verstöße unverzüglich gemeldet werden. Die Meldungen werden so vertraulich wie möglich behandelt. Oracle steht Ihnen bei allen Fragen, einschließlich Fragen zu Geschäftsverhalten und ethischen Geschäftspraktiken, stets zur Verfügung. Um Vorfälle zu melden, wenden Sie sich an die örtliche Oracle Rechtsberatung. Alternativ steht Ihnen die gebührenfreie Oracle Compliance and Ethics Helpline unter 800 679 7417 rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn dies in Ihrem Rechtsgebiet gesetzlich erlaubt ist, können Sie Vorfälle auch anonym melden. Dies ist über unsere Website zum Melden von Vorfällen möglich, die unter https://www.compliance-helpline.com/oracle.jsp abrufbar ist. Beachten Sie bitte, dass für Meldungen über die Helpline in der EU bestimmte Beschränkungen gelten können. Die Helpline und die Website zum Melden von Vorfällen werden durch Dritte (nicht Oracle) verwaltet. Die Helpline ist jeden Tag rund um die Uhr erreichbar und die Website zum Melden von Vorfällen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. V. ANWENDUNG Gemäß dem Kodex von Oracle bezüglich Ethik und Geschäftsverhalten für Partner (Oracle Partner Code of Conduct & Business Ethics) legen Oracle und Sie großen Wert auf gewissenhaftes Geschäftsverhalten und ethische Geschäftspraktiken. Um unsere hohen Standards aufrecht zu erhalten, benötigen wir Ihre Unterstützung. Oracle ist zuversichtlich, dass Sie die Notwendigkeit erkennen, die Standards dieses Kodex einzuhalten. Verstöße gegen dieses Kodex haben gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung die unverzügliche Kündigung Ihrer Vertriebsvereinbarungen mit Oracle und die Stornierung jeglicher ausstehenden Zahlungen an Sie zur Folge. V040709 9