Kieferorthopädische Behandlung

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KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG
BIG INFORMIERT
Kieferanomalien oder fehlstehende Zähne können zu
Beschwerden beim Beißen und Kauen, aber auch beim
Sprechen und Atmen führen.
Kieferbefund und Bezuschussung
Die BIG übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige
kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und
Jugendlichen nach dem Ende der Milchzahnphase bis zum
18. Geburtstag:
Kieferorthopädische
Behandlung
Der Kieferorthopäde schätzt ein, wie schwer die Kieferoder Zahnfehlstellung ist und ordnet sie einer der
5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) zu.
Daraus entsteht der Behandlungsplan, der Maßnahmen,
voraussichtliche Dauer und die wahrscheinlichen Kosten
enthält. Ihr Kieferorthopäde sendet uns diesen Plan vor
dem Start der Behandlung zu.
Die BIG kann ab KIG 3 die Kosten für eine kiefer­or­thopädische Behandlung übernehmen.
Sobald der Plan freigegeben ist, kann es losgehen.
Wichtig
Können Sie die Beurteilung des Kieferorthopäden
(Grad 1 oder 2) nicht nachvollziehen und sind mit dem
Ergebnis nicht einverstanden, sprechen Sie uns direkt an.
Ein Gutachter kann eventuell die Erstbeurteilung prüfen.
Behandlung bei Erwachsenen
Ab 18 Jahren übernehmen wir die Behandlungskosten nur,
wenn eine sehr schwerwiegende Fehlstellung der Kiefer
vorliegt. Voraussetzung ist dabei, dass
diese Erkrankung erst nach Abschluss des Körperwachstums – also nach dem 18. Geburtstag – behandelt werden
kann.
eine kombinierte kieferchirurgische und kieferortho­pä­
dische Behandlung erforderlich sein muss.
Beginn und Dauer der Behandlung
Im Bestfall startet die kieferorthopädische Behandlung mit
9 oder 10 Jahren – abhängig davon, wann die Milchzähne
ausfallen, auch früher oder später. In der Regel dauert eine
kieferorthopädische Behandlung etwa vier Jahre. Nachbehandlungen können erforderlich sein.
Die Kostenübernahme
Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent. Die Übernahme erfolgt in
zwei Schritten:
Während der laufenden Behandlung zahlen wir 80 Prozent
der Kosten direkt an den Zahnarzt. Haben Sie noch ein
weiteres Kind unter 18 Jahren, das beim Kieferorthopäden
behandelt werden muss, über­nehmen wir 90 Prozent
der Behandlungskosten. Sie über­ne­hmen zunächst einen
Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent, den wir Ihnen nach
der Behandlung zurückzahlen.
Lassen Sie sich dafür den Behandlungsabschluss von
Ihrem Arzt schriftlich bestätigen (meist nach der bis zu
zweijährigen Phase der Nachbetreuung). Senden Sie uns
die Bestätigung zu und wir veranlassen die Rückzahlung.
Das geht ganz bequem online im passwortgeschützten
Service meineBIG.
Direkter geht Krankenkasse nicht.
big-direkt.de
Mehr- und außervertragliche
Leistungen
Häufig bietet Ihr Arzt Ihnen Mehr- oder Zusatzleistungen an, die über die gesetzlichen Maßnahmen hinausgehen. Das können z. B. SpezialBänder, Keramikbrackets oder thermoplastische
Bögen sein. Mehrkosten für diese Zusatzleistungen
tragen Sie selbst.
Das gilt auch für außervertragliche Leistungen
wie funktionsanalytische und -therapeutische
Maßnahmen oder Glattflächenversieglungen von
Zähnen.
Wünschen Sie diese Leistungen, treffen Sie vor
Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arzt. Die vertragszahnärztliche
Behandlung darf nicht von der Wahl aufwendigerer
Behandlungsmittel abhängig gemacht werden.
Vorzeitige Beendigung
„Durchhalten“ lautet die Parole. Denn wer die
kieferorthopädische Behandlung abbricht, bevor
das im Behandlungsplan angegebene Ziel erreicht ist, muss seinen Eigenanteil selbst tragen.
In diesem Fall dürfen wir die Restkosten nicht
übernehmen.
Übrigens
Auch während einer kieferortho­pä­dischen
Behandlung gilt: Mindestens zweimal pro Jahr –
auch ohne Beschwerden oder Schmerzen –
zum Zahnarzt gehen.
Mehr unter:
big-direkt.de/kieferorthopaedie
Sprechen Sie uns an,
wir sind gerne für Sie da!
BIKB 201703
Die Röntgenleistungen sowie die konservierend-­
chirurgischen Maßnahmen rechnet Ihr Zahnarzt
über die Krankenversichertenkarte ab.
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