1 Prof. Dr. Hubertus Austermann Außenwirtschaft I (WS 2011/12) 1. Globalisierung Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden weltweiten Verflechtung in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, der Politik, der Kultur und der Umwelt sowohl auf der Ebene von Individuen, Unternehmen und Staaten. Die wichtigsten Ursachen für die Globalisierung sind: - Abbau der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse - Der technische Fortschritt - Durchsetzung international gültiger Spezifikationen und Standards (EU-Harmonisierung der Normen und Standards. Druck auf Zulieferer, den gleichen Standard anzuwenden. Unternehmen mit überlegener Technologie setzen sich durch) - Verbesserte Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten - Das Angebot ist heute global aufgestellt. - Die Nachfrage verfügt über weltweite Transparenz - Verbesserte und günstige Transporttechniken, - Schnellere und häufigere Verkehrsverbindungen - Verbesserte Verkehrsinfrastruktur - Weltweiter Verfügbarkeit von Ressourcen (wie Gas und Öl) - Unternehmen nutzen günstigere Produktionskosten oder günstigere Rahmenbedingungen (wie Steuern, Abgaben, (Umwelt-)Vorschriften etc) im Ausland - Fallende Unternehmenssteuern (Steuersenkungswettbewerb zwischen den Staaten) - Liberalisierung der Kapitalmärkte - Finanzströme sind globaler, schneller und flexibler - Entwicklung hin zu einer Hyperkulturalität (d.h., dass die nationalen Kulturen aufgehoben werden und zu einer einheitlichen globalen Kultur 2 verschmelzen (z.B. den Ess- und Modegewohnheiten)). Kulturelle Konvergenz. - Annäherung der Lebensstile - Globalisierung der Sprache (Englisch) - Verbesserung der Ausbildung und Erhöhung der Einkommen - Steigerung der Freizeit - Zunehmende Bedeutung des Tourismus (und des Kennenlernens neuer Produkte und Dienstleistungen) - Gestiegenes High-Speed-Management: Konkurrenzdrucks erhöhen die Wegen des Unternehmen den großen Aufwand für Produktinnovationen immer weiter. Gleichzeitig verkürzt sich aber kontinuierlich der Marktlebenszyklus. Deshalb versuchen die Unternehmen, Economies-of-Scale zu realisieren und die Produkte relativ schnell auf einem möglichst großen Markt anzubieten. Indikatoren der wirtschaftlichen Globalisierung sind: • Wachstum des Welthandels • Wachstum der ausländischen Direktinvestitionen • Zunahme globaler Unternehmenskooperationen • Zunahme der transnationalen Konzerne (manchmal auch Global Player genannt) • Weltweite der Finanzmärkte • Global Sourcing Der weltweite Warenhandel stieg zwischen 1950 und 2007 auf über das 29fache, während die Produktion von Gütern sich nur um das 8,6-fache vergrößerte. Die Zahl der direkten Auslandsinvestitionen stieg zwischen 1970 und 2007 von 13 auf mehr als 1.800 Milliarden US-Dollar. Von 1980 bis 2008 stieg das Welthandelsvolumen von 2,4 auf fast 18 Billionen US-Dollar. Das Konzept des Global Governance (Weltordnungspolitik) versucht, auf die Weltprobleme und Globalisierungstendenzen auf multilateraler Ebene eine Antwort zu finden. 3 Kritisiert wird an der Globalisierung, dass sie zu großen Ressourcenverbrauch und zu einer großen Umweltbelastung führt. Der absolute Ressourcenverbrauch ist durch den technischen Fortschritt und das Bevölkerungswachstum gestiegen; das kann nur sehr bedingt der zunehmenden Verflechtung zugeschrieben werden. Beim relativen Ressourcenverbrauch lassen sich Unterschiede zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern feststellen. Der relative Ressourcenverbrauch der Industrieländer übersteigt den der Entwicklungsländer deutlich. Je mehr sich nun die Entwicklungsländer den Industrieländern angleichen, umso höher ist der relative Ressourcenverbrauch. Die absolute und relative Umweltbelastung verhält sich analog. Aber die Globalisierung hat auch die Wahrnehmung der global auftretenden Schäden verbessert. 2. Politische und ökonomische Integration von Staaten a. Limitierte Kooperation zwischen Staaten - Projektbezogene Kooperation (Kooperationende = Projektende) - Zeitlich befristete Kooperation b. Präferenzabkommen Einseitige (Unilaterale) Präferenzabkommen (z.B. EU zu den AKP-Staaten) Bilaterale (Bilaterale) Präferenzabkommen (EU mit Mexiko, Chile, Südafrika, Grönland, den Faröer, mit den Maghreb-Staaten (Marokko, Tunesien), mit den Maschrek-Staaten (Ägypten, Syrien, Jordanien, Libanon), mit Israel, mit Palästina, mit Bosnien, mit Serbien, mit Kosovo, mit Montenegro, mit Albanien). Mehrseitige (Multilaterale) Präferenzabkommen (EU mit der EFTA) 4 c. Assoziationsabkommen (EU mit Kroatien und mit Mazedonien) d. Freihandelszone (Free Trade Association): - EFTA: CH, N, ISL, LI - NAFTA: USA, CND, MEX - MERCOSUR: RA, BR, PY, ROU, YV - CARIFTA - LAFTA - ASEAN: RI, RP, T, MYA, K, VN, BRU, MAL, LAO, SGP - APEC Eine Freihandelszone zeichnet sich dadurch aus, dass es innerhalb der Zone keine Handelsbeschränkungen gibt, dass jedes Mitgliedsland aber nach außen einen eigenen Zoll hat und auch die Zolleinnahmen kassiert. Insofern können die Mitglieder einer Freihandelszone unterschiedliche Zölle nach außen haben. Um Zollumgehungen entgegen zu wirken, benötigen die Länder, in die importiert werden soll, in der Regel Ursprungsnachweise vom Importeur. e. Zollunion (Customs Union) In einer Zollunion gibt es innerhalb der Union keine Handelsbeschränkungen und nach außerhalb der Union gibt es einen einheitlichen Zoll. Eine einzige Administration innerhalb der Union legt Außenzölle fest und kassiert auch die entsprechenden Einnahmen. Beispiele für eine Zollunion sind: - EU (D, F, I, GB, IRL, E, P, NL, B, LUX, A, S, DK, FIN, PL, CZ, HUN, BG, ROM, SK, SLO, GR, EE, LV, LT, M, CY) - ATR-Abkommen: EU mit der Türkei, mit Andorra und mit San Marino f. Binnenmarkt / Gemeinsamer Markt (Common Market) - Freie Gütermobilität 5 - Freie Faktormobilität (Arbeit, Boden, Kapital) - Freie Personenmobilität Der Binnenmarkt ist in der EU noch nicht realisiert, da die volle Freizügigkeit des Faktors Arbeit und des Faktors Boden noch bis zum Jahr 2011 nicht gegeben ist. Auch ist das Schengener Abkommen nicht von allen EU-Staaten unterzeichnet worden. g. Wirtschaftsunion (Economic Union) Ziel ist, in allen EU-Staaten ein gleiche ökonomisches Niveau zu erhalten. Dies soll über eine bessere Koordination der Wirtschaftpolitiken erreicht werden: - Ordnungspolitik - Strukturpolitik - Wettbewerbspolitik - Arbeitsmarktpolitik - Fiskalpolitik - Geldpolitik - (Außen-)Handelspolitik - Sozialpolitik - Währungspolitik h. Währungsunion - Basistheorie - Krönungstheorie (mit Konvergenzkriterien) Vorteile für Unternehmen: - Keine Transaktionskosten - Keine Kurssicherungsgeschäfte - Keine Spekulation - Die einheitliche Währung wird weltweite Leitwährung und vergünstigt damit den Ressouceneinkauf Nachteile für Unternehmen: - Größere Transparenz (bei Produkten, Preisen und Qualitäten) - Intensivierung des Wettbewerbs - Hohe Anpassungskosten (Verträge, Rechnungswesen, (Signal-Preise) 6 - Keine Währungsanpassungen mehr möglich - Regionale Entwicklungsunterschiede lassen sich mit einer einheitlichen Währung nicht ausreichend abbilden. i. Politische Union Eine gemeinsame Legislative, Exekutive und Judikative 3. Gründe für eine Ausweitung des internationalen Handels - Generelle oder periodische Nicht-Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen - Prestige und Image - Gestiegenes Markenbewusstsein - Transparenz der Märkte - Verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten - Einfachere Angebotserstellung - Global Selling und Global Sourcing - Schnellere Erreichbarkeit und Ausnutzung neuer Märkte - Komparative Kostenvorteile - Economies of Scale und Economies of Scope - Senkung der Transportkosten / Qualitätsverbesserung der Transportleistungen - Vorteile logistischer Ketten - Senkung der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse - Transaktionskostensenkung durch Währungsunionen - Gestiegene Integration von Staaten zu Freihandelszonen und Zollunionen - Bessere Erreichbarkeit internationaler Finanzmärkte - Reduzierte Länderrisiken - Reduzierte KT-Risiken - Umgehung von Ländern mit hohen Umweltauflagen - Umgehung von Ländern mit hoher Korruption - Vermehrter Transfer von Rechten (Lizenzen, Franchise, Markenrechte etc.) 7 4. Markteintrittsbarrieren a. Politische Markteintrittsbarrieren Hierbei handelt es sich um tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse, Embargo, Dual-Use-Güter, Verbote und Beschränkungen. Tarifäre Handelshemmnisse untergliedern sich in Zölle, Steuern und Abgaben. Zölle dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft, und in der Regel nicht zur Einnahmenerzielung des Staates. Verantwortlich für die Setzung und Erhebung von Zöllen ist auf der EU-Ebene die EU-Kommission (unter Mithilfe der lokalen Zollverwaltungen). Zölle gelten EU-weit und sind niedergelegt im EU-Zollkodex. Bemessungsgrundlagen für Zölle können der Wert (Wertzölle) oder eine physische Maßeinheit (Mengenzoll oder spezifischer Zoll) sein. Darüber hinaus findet man Kombinationen aus Wert- und Mengenzöllen. Verantwortlich für die Erhebung von Steuern sind die einzelnen Staaten. Steuern, die an den Landesgrenzen erhoben werden, sind die Einfuhrumsatzsteuer (eine Wertsteuer), die mit der Mehrwertsteuer identisch ist, und die Verbrauchssteuern (Mengensteuern). In Deutschland werden Verbrauchssteuern u.a. für Energie, Strom, Tabak, Branntwein, Schaumwein, Bier und Kaffee erhoben. Bei den Zöllen unterscheidet man: Drittlandszölle (oder auch: Protektionszölle): durch erhöhte Abgaben auf die zu importierenden Produkte wird die einheimische Konkurrenz geschützt. Prohibitivzölle: die Zölle werden so hoch festgelegt, dass die Importe praktisch zum Erliegen kommen. Erziehungszölle: durch die Verhängung von Zöllen soll der einheimischen Wirtschaft Zeit gegeben werden, sich an das weltwirtschaftliche Niveau oder an das Kostenniveau und die Qualität der Konkurrenz anzupassen. Vergeltungszölle: die Zölle stellen eine Antwort auf negative Handelsmaßnahmen (tarifärer oder nicht-tarifärer Art) anderer Staaten dar. Wichtigster Vergeltungszoll ist der Anti-Dumping-Zoll. Hierfür muss man nachweisen, dass das Dumping betreibende Unternehmen seine Produkte auf dem Zielmarkt preisgünstiger verkauft als auf seinem Heimatmarkt. Außerdem muss eine Schädigung des einheimischen Unternehmens (z.B. signifikanter Umsatz- oder Gewinnrückgang) sowie ein kausaler Zusammenhang zwischen 8 dem Dumping und der Unternehmensschädigung nachgewiesen werden. Nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen sind: - Im- und Exportverbote - Mengenrestriktionen oder –quoten - Qualitätsanforderungen - Local-Content-Vorschriften - Technische Vorschriften - Gesundheitsvorschriften - Verpackungsvorschriften - Staatliches Anteilseigentum an einheimischen Unternehmen - Vorschriften des Staates zum Kauf nationaler Produkte - Aufruf des Staates zum Kauf nationaler Produkte oder Dienstleistungen - Liste ‚ausgewählter Unternehmen’ - Lizenzen und Rechte - Vorlage von Handelsdokumenten (z.B. Ursprungsnachweise) - Über- oder unterbewertete Währungen - Überlange Importprozedur Ein Embargo beruht auf staatlicher Initiative. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Kompetenz, ein Embargo zu verhängen, an die EU und an die UNO delegiert. D.h, dass ein Embargo unmittelbar auch für Deutschland gilt, wenn es von diesen internationalen Organisationen verhängt wurde. Private Personen oder Organisationen können nicht zu einem Embargo aufrufen. Durch das Embargo soll ein Land politisch und ökonomisch von anderen Ländern abgeschnitten werden. Zweck eines Embargos ist es, einen anderen Staat politisch zu einer gewünschten Handlung zu zwingen. Die Nicht-Beachtung des Embargos hat strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Gegen welche Länder ein Embargo verhängt ist, kann dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung entnommen werden. 9 Man unterscheidet folgende Formen des Embargos: - Totalembargo (alle Transaktionen sind verboten) - Partialembargo (gilt nicht für z.B. Hilfsgüter oder Medikamente) - Transportembargo (gilt nur Verkehre mit oder durch bestimmte Länder) - Waffenembargo (gilt nur für Waffen und Munition) Der Erfolg eines Embargos hängt davon ab, ob ein Staat, gegen den ein Embargo verhängt wurde, politisch und/oder wirtschaftlich tatsächlich auf das Ausland angewiesen ist, und ob es tendenziell Länder gibt, die ein bestehendes Embargo unterlaufen. Dual-Use-Güter sind Güter, die in zweierlei Verwendungsrichtung benutzt werden können: legal (zumeist für zivile Zwecke) oder illegal (zumeist für verbotene oder militärische Zwecke). Die entsprechenden Genehmigungsbehörden behalten sich vor, in Fällen der nicht eindeutigen Verwendung der zu exportierenden Güter als Zivilgüter die Ausfuhr dieser Dual-Use-Produkte zu untersagen. Die EU hat im Zuge hat hierzu die EU-Dual-Use-Verordnung erlassen, in deren Anhang alle Güter vermerkt sind, welche als Dual-Use-Güter gelten und für die besondere Exportbestimmungen gelten. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn für die Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zuständig. Typische Beispiele für Dual-Use-Güter sind: - Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme, die einerseits in der Medizin Anwendung finden, andererseits auch zum Anreichern von Uran benutzt werden können - Lippenstifthülsen, die auch als Patronenhülsen verwendet werden können - Kunstdünger, der auch Basis für Sprengstoff sein kann - Rohre und Zentrifugen, die sowohl in einem Wasserwerk als auch in einer Urananreicherungsanlage verwendet werden können 10 - mit Teflon beschichtete Ventile und Tanks, die für Herstellungsanlagen chemischer Kampfstoffe benötigt werden, da die Vorprodukte dieser Kampfstoffe oft hochkorrosiv sind. Gleichzeitig finden sie aber auch in zivilen Anlagen der Chemieindustrie oder in Meerwasserentsalzungsanlagen Anwendung. In der Praxis ist vielen Exportierenden die Dual-Use-Eigenschaft ihrer Produkte nicht bewusst. Dies führt immer wieder auch zu Strafverfahren, da die ungenehmigte Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eine Straftat nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz darstellt. Die Zahl solcher Strafverfahren ist insbesondere nach der Einführung einer Genehmigungspflicht stark angestiegen. Auch auf den ersten Blick harmlos erscheinende Güter können Dual-UseGüter sein. So hat der Iran Anfang der 2000er Jahre Verbrennungsmotoren, Fernsteuerungen und Spezialtreibstoff für hochwertige Modellflugzeuge sowie Steuerungselektronik erworben, die für den Bau unbemannter Flugzeuge und Drohnen bestimmt waren. Die diesbezüglichen deutschen Exporteure wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. b. Ökonomische Markteintrittsbarrieren o Hohe Einstiegsinvestitionen Das neu in den Markt eintretende Unternehmen muss vielleicht ein eigenes Vertriebssystem aufbauen und unter Umständen eine eigene Produktion im Zielland aufbauen. o Hohe Economies of Scale Bereits im Zielmarkt bestehende Unternehmen können Größenproduktionsvorteile (d.h. Fixkostendegression bei einem Produkt) erzielen. Unternehmen, die möglicherweise in diesen Markt treten wollen, können diese Vorteile noch nicht realisieren. o Hohe Economies of Scope Bereits im Zielmarkt bestehende Unternehmen können Verbundvorteile (d.h. Fixkostendegression durch das Angebot mehrerer Produkte) erzielen. Unternehmen, die möglicherweise 11 in diesen Markt treten wollen, können diese Vorteile noch nicht realisieren. o Hohe Spezifität Der Zielmarkt ist so speziell, dass die Produkte und auch das Marketing-Mix – u. U. mit hohen Kosten - speziell auf diesen Markt ausgerichtet werden müssten. Diese veränderten Produkte wären auf einem Alternativmarkt nur sehr schwer abzusetzen. c. Verhaltensbedingte Markteintrittsbarrieren Zu den verhaltensbedingten Markteintrittsbarrieren gehen von den potentiellen Nachfragern aus. Zu ihnen gehört Kaufzurückhaltung aus ethischen, kulturellen, soziologischen, historischen, religiösen oder motivatorischen Gründen. Zu den verhaltensbedingten Markteintrittsbarrieren gehört auch der Boykott.Der Begriff ‚Boykott’ geht auf den Iren Charles Boycott zurück, einen in Irland lebenden englischen Grundstücksverwalter, der sozial ausgeschlossen wurde. Ein Boykott ist ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches Druckmittel, durch das eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat vom regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. Der wirtschaftliche Boykott dient insbesondere der Ausschaltung von Konkurrenz; der soziale Boykott als Druckmittel von Interessensgruppen; der politische Boykott ist ein Sanktionsmittel gegenüber einem bestimmten Staat.Ein Boykott beruht grundsätzlich – im Gegensatz zum Embargo - auf privater Initiative. Boykottaktionen waren beispielsweise: - Im deutschen Mittelalter die so genannte „Verhansung“, d.h. der Ausschluss einer Stadt aus der Hanse, was für die jeweilige verhanste Stadt den sicheren wirtschaftlichen Niedergang bedeutete. - Der amerikanische Boykott britischer Waren während der amerikanischen Revolution. 12 - Der von Gandhi organisierte indische Boykott von Waren, die teilweise unter dem Handelsmonopol der Briten standen. - Der deutsche Boykott jüdischer Geschäfte während der Zeit des Nationalsozialismus. - Die während der US-Bürgerrechtsbewegung durch Afro-Amerikaner durchgeführten Bus-Boykotte. - Der von der Anti-Apartheid-Bewegung ausgerufene Früchteboykott von Verbrauchern, um auf die Apartheid in Südafrika aufmerksam zu machen. - Der weltweit Boykott gegen den Ölkonzern Shell wegen seiner Absicht, die Ölplattform Brent Spar zu versenken. - Den Boykott französischer Lebensmittel wegen der französischen Atombombentests im Mururoa Atoll. - Boykott der olympischen Spiele in Moskau 1980 und in Los Angeles 1984. Die Wirksamkeit eines Boykotts hängt stark von der potentiellen Verletzbarkeit des Boykottierten und davon, ob möglichst viele dem Boykottaufruf Folge leisten. 6. Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU Zollprozedur: - Zollstraßenzwang - Gestellung - Zollanmeldung (schriftl., mündl., konkludent, elektronisch) - Fristen (20 Tage, außer im Seeverkehr 45 Tage) - Zollrechtliche Bestimmungen - Zollverfahren - Zollbeschau - Zollbefund - Zollbescheid - Aufschubverfahren 13 - Nacherhebung, Erlaß und Erstattung Zollrechtliche Bestimmungen - Verbringung in eine Freizone / Freilager - Wiederausfuhr - Vernichtung oder Zerstörung - Aufgabe zugunsten der Staatskasse - Überführung in ein Zollverfahren Zollverfahren - Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr - Zolllagerverfahren - Aktive Veredelung - Passive Veredelung - Umwandlungsverfahren - Versandverfahren - Vorübergehende Verwendung Zollbemessung - Wertzoll (Maßstab: Transaktionswert einer Ware) - Spezifischer Zoll (Maßstab: Stück, Gewicht, Länge, Volumen, Größe etc) - Mischzoll (Kombination aus Wertzoll und spezifischem Zoll) Zollwert Der Zollwert an der EU-Außengrenze ergibt sich je nach Lieferbedingung aus dem Transaktionswert unter Hinzurechnung von sog. Plusfaktoren (wie Transportkosten, Versicherungskosten, Umschließungskosten etc) und unter Abzug sog. Minusfaktoren (Transport- und Versicherungskosten in der EU, Montagekosten etc.). Steuern 14 - Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) (Steuerwert = Zollwert unter Hinzurechnung des Zolls und der Verbrauchsteuer sowie der innergemeinschaftlichen Transport- und Versicherungskosten) - Verbrauchsteuer (Bemessungsgrundlage: Menge) 7. Internationale Lieferbedingungen Jeder Exporteur oder Importeur, der Waren international verkauft oder kauft, muss sich mit seinem Handelspartner über die Lieferbedingungen einig werden. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat dafür 1936 international vereinheitlichte Lieferbedingungen - die Incoterms - entwickelt. Die Incoterms regeln weder die Eigentumsübertragung noch andere Rechte aus dem Eigentum, Vertragsbrüchen und deren Folgen sowie Haftungsausschlüsse. Die Incoterms betreffen vielmehr im Wesentlichen drei Punkte: • Regelung des Transportkostenübergangs • Regelung des Transportrisikoübergangs • Geschäftsabwicklungspflichten Damit regeln sie, wer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt. Die Incoterms bieten ein System von 13 Klauseln, die in vier Gruppen aufgeteilt sind: Gruppe E, F, C und D. Die Pflichten des Exporteurs (Verkäufers) sind bei der Gruppe E am geringsten und steigern sich jeweils in den folgenden Gruppen. In allen Klauseln werden die Ortsbestimmungen durch exakte Ortsangaben konkretisiert. • Gruppe E (Abholklausel) besteht lediglich aus der Klausel EXW. Diese Klausel sieht den Kosten- und Gefahrenübergang bei Verlassen des Betriebsgeländes des Exporteurs auf den Importeur vor, d. h. der Verkäufer stellt dem Käufer die Ware lediglich auf seinem eigenen 15 Gelände zur Verfügung. • Die Klauseln der Gruppe F (Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt) besagen, dass der Kosten- und Gefahrenübergang am Lieferort im Exportland auf den Importeur übergeht, d. h. der Verkäufer übergibt die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer. Zu dieser Gruppe gehören die Klauseln FCA, FAS und FOB. • Bei den Klauseln der Gruppe C (Haupttransport vom Verkäufer bezahlt) fallen Kosten- und Gefahrenübergang auseinander. Der Exporteur trägt die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort im Importland und schließt eine Mindestversicherung ab. Der Risikoübergang auf den Importeur erfolgt bei Übergabe an den Frachtführer am Lieferort; d. h. der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten ab, ohne die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware oder zusätzliche Kosten, die aufgrund von Ereignissen nach dem Abtransport entstehen, zu übernehmen. Zu dieser Gruppe gehören die Klauseln CFR, CIF, CPT und CIP. • Die Klauseln der Gruppe D (Ankunftsklausel) besagen, dass Transportkosten und Gefahr vom Exporteur bis zum Bestimmungsort übernommen werden. In der Gruppe D sind die Klauseln DAF, DES, DEQ, DDU und DDP zu finden. Welche Klausel Anwendung findet, müssen die Vertragspartner verhandeln. Grundsätzlich gilt: Um bei der Abwicklung der Auslandsgeschäfte den Überblick zu behalten und die Abläufe im Unternehmen zu vereinfachen, ist es für den Exporteur von großem Nutzen, jeweils gleiche Lieferbedingungen bei seinen Geschäften zugrunde zu legen. In jedem Falle müssen die Incoterms in den Kaufvertrag aufgenommen werden, wenn die Parteien wünschen, dass sie Bestandteil des Vertrages werden sollen. Die Incoterms sind auch modifizierbar, da sie nur Mindeststandards vorsehen. Wer sie verändert, sollte aber auf klare 16 Regelungen Wert legen, um nachher Missverständnisse zu vermeiden. Ganz wichtig ist es auch, im Vertrag festzuhalten, welche Version der Incoterms gewählt wird. Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2000. Die E-Klauseln: ExWorks ‚Ab Werk’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort (d.h. Werk, Fabrikationsstätte, Lager usw.) zur Verfügung stellt, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes Beförderungsmittel verladen ist. Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar, wobei der Käufer alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware von dem Gelände des Verkäufers verbunden sind, zu tragen hat. Wenn die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer für das Verladen der Ware bei Abfahrt verantwortlich sein und die Gefahren und alle Kosten einer solchen Verladung übernehmen soll, dann sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Diese Klausel sollte nicht direkt verwendet werden, wenn es dem Käufer nicht möglich ist, direkt oder indirekt die Exportformalitäten durchzuführen. Die F-Klauseln: FCA (Free Carrier) ‚Free Carrier’ bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer benannten Carrier (ein Verkehrsunternehmen oder ein Frachtführer) an einem benannten Ort (ein Güterverteilzentrum, ein See- oder Binnenhafen, ein Flughafen etc.) übergibt. Eine genaue Ortsangabe und genaue Zeiteinhaltung sind sehr wichtig. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des multimodalen Transports. 17 FAS (Free Alongside Ship) ‚Frei Längsseite Schiff’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder Beschädigung der Ware von diesem Zeitpunkt an zu tragen hat. FOB (Free on Board) ‚Frei an Bord’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Dies bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat. Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Die C-Klauseln: CFR (Cost and Freight) ‚Kosten und Fracht’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. CIF (Cost, Insurance, Freight) ‚Kosten, Versicherung und Fracht’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware 18 zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIFKlausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen. Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und zahlt die Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIFKlausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen. Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. CPT (Carriage Paid To) ‚Frachtfrei’ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung der Ware auftreten. CIP (Carriage and Insurance Paid To) ‚Frachtfrei versichert’ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten trägt, die nach der derart erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Bei der CIP-Klausel hat der Verkäufer jedoch auch die Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während der Beförderung zu beschaffen. Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämie. 19 Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIP-Klausel der Verkäufer verpflichtet ist, nur eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder insoweit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen. Die D-Klauseln DAF (Delivered at Frontier) ‚Geliefert Grenze’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die zur Ausfuhr, aber nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer unentladen auf dem ankommenden Beförderungsmittel an der benannten Stelle des benannten Grenzorts zur Verfügung gestellt wird, jedoch vor der Zollgrenze des benachbarten Landes. Der Begriff "Grenze" schließt jede Grenze ein, auch die Grenze des Ausfuhrlandes. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die fragliche Grenze genau zu bestimmen und stets Stelle und Ort in der Vertragsklausel zu benennen. Sollten die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer auf eigene Gefahren und Kosten für die Entladung der Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel verantwortlich sein soll, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, wenn Ware an eine Landesgrenze geliefert wird. DES (Delivered ex Ship) ‚Geliefert ab Schiff’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat bis zur Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen. Falls die Parteien wünschen, dass der Verkäufer die Kosten und Gefahren der Entladung der Ware übernehmen soll, sollte die DEQ-Klausel verwendet werden. 20 DEQ (Delivered ex Quai) ‚Geliefert ab Kai’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort und mit der Entladung der Ware auf den Kai verbunden sind, zu tragen. Die DEQ-Klausel verlangt von dem Käufer, dass er die Ware zur Einfuhr freimacht und er alle Formalitäten, Zölle, Steuern und andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt. Wünschen die Parteien, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers alle oder Teile der bei der Einfuhr der Ware anfallenden Abgaben eingeschlossen werden, sollte dieses durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Diese Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder Binnenschiff oder im multimodalen Transport zur Entladung von einem Schiff auf den Kai im Bestimmungshafen geliefert werden soll. Wünschen die Parteien jedoch, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers die Gefahren und Kosten des Verbringens der Ware vom Kai zu einem innerhalb oder außerhalb des Hafens befindlichen Ort (Lagerhaus, Terminal, Transportstation usw.) eingeschlossen werden, sollten die DDUoder DDP-Klauseln verwendet werden. DDU (Delivered Duty Unpaid) ‚Geliefert unverzollt’ bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung bis dahin zu tragen mit Ausnahme, falls anwendbar, jeglichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst) für die Einfuhr in das Bestimmungsland. Dieser "Zoll" ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen. 21 Wünschen die Parteien jedoch, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige der bei der Einfuhr der Ware fälligen Kosten trägt, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. DDP (Delivered Duty Paid) ‚Geliefert verzollt’ bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware an dem benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen, einschließlich, falls anwendbar, jeglichen für die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderlichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst). Diese Klausel sollte nicht verwendet werden, wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, entweder direkt oder indirekt die Einfuhrbewilligung zu beschaffen. Wünschen die Parteien jedoch, dass von den Verpflichtungen des Verkäufers bestimmte bei der Einfuhr der Ware anfallende Abgaben (wie z.B. Mehrwertsteuer) ausgeschlossen werden, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden. Wünschen die Parteien, dass der Käufer alle Gefahren und Kosten der Einfuhr trägt, sollte die DDU-Klausel verwendet werden. Während die Klausel EXW die Mindestverpflichtung des Verkäufers darstellt, enthält die DDP-Klausel seine Maximalverpflichtung. 8. Internationale Zahlungsbedingungen Bei den Zahlungsbedingungen müssen immer die Interessen des Exporteurs einer Ware an einer vertragsgemäßen (möglichst frühen) Zahlung und die 22 Interessen des Importeurs an einer vertragsgemäßen (möglichst frühen) Lieferung ausgeglichen werden. Nicht-dokumentäre Zahlungsweisen: 1. Vorauszahlung (Payment in Advance) Vollständige Bezahlung, ohne dass der Exporteur geliefert hat. Hiermit verbunden ist ein hohes Risiko des Lieferungsausfalls oder der Schlechterfüllung für den Importeur 2. Anzahlung (Down Payment) Teilweise Anzahlung, ohne dass der Exporteuer geliefert hat. Es verbleibt ein relativ hohes Risiko für den Importeur. 3. Abschlagszahlung (Instalment) Zahlung nur bei Erreichen bestimmter Produktionsstufen. Es verbleibt das Risiko des Exporteurs, dass die jeweilige Fertigungsstufe nicht bezahlt wird. Und es verbleibt das Risiko des Importeurs, dass – obwohl erste Fertigungsstufen bereits bezahlt sind – eine endgültige Fertigstellung nicht erfolgt. 4. Barzahlung (Cash on Delivery) 5. Zahlung auf Ziel, Zahlung nach Erhalt einer Rechnung (Sale on Credit) Größtmögliche Sicherheit für den Importeur, verbunden mit dem größtmöglichen Risiko des Zahlungsausfalls für den Exporteur. Dokumentäre Zahlungsweisen: Das Dokumenteninkasso Das Dokumenteninkasso ist eine Zahlungsabwicklungsform, bei der – unter Mitwirkung von Banken - die Zahlung an die Übergabe von Dokumenten gebunden ist. Sie dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung. Eine Gewähr für die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren wird hier nicht übernommen. Die abwickelnden Banken legen dabei fast immer die "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi"der ICC zu Grunde. Es gibt zwei Arten von Dokumenteninkassi: Zum einen können die Dokumente an den Importeur gegen Zahlung ausgehändigt werden (Documents against payment, d/a) oder die Dokumente können gegen 23 Akzeptierung eines Wechsel oder Abgabe eines Zahlungsversprechens o.ä. ausgehändigt werden. Bei der zweiten Form ist die Zahlung erst zu einem späteren Termin fällig (Documents against accept, d/p). Während der Exporteur bei d/p die Gewähr hat, dass der Importeur die Dokumente erst ausgehändigt bekommt, nachdem er gezahlt hat, hat er diese Sicherheit bei d/p nicht, da der Importeur die Dokumente bereits nach Abgabe eines Zahlungsversprechens erhält. Dies sagt jedoch nichts über die Liquidität des Importeurs am Fälligkeitstag der Zahlung aus. Sollte zu diesem Zeitpunkt das Konto des Importeurs keine ausreichende Deckung aufweisen oder keine entsprechende Kreditlinie vorhanden sein, wird die Bank des Importeurs -obwohl die Dokumente ausgehändigt wurden- die Zahlung nicht ausführen. Diesem Problem kann man dadurch begegnen, dass die Dokumentenaushändigung von der Hinauslegung einer Garantie zur Einlösung des Inkassos am Fälligkeitstag durch die Bank des Importeurs abhängig gemacht wird. Die Abwicklung beim Dokumenteninkasso erfolgt folgendermaßen: Der Exporteur reicht seiner Bank die Dokumente ein und erteilt dieser einen Inkassoauftrag. Diese Dokumente können sein: Rechnungen, ProForma-Rechnungen, Ursprungsnachweise, Transportdokumente (z.B. Konnossemente, Airway Bills, Frachtscheine, Abladebestätigungen etc.), Versicherungspolicen, Packlisten etc. Die Bank des Exporteurs sendet die Dokumente mit dem Inkassoauftrag an die Bank des Importeurs. Unter Umständen wird der Auftrag elektronisch vor-avisiert. Im Importland avisiert die Bank dem Importeur das Vorliegen des Inkassoauftrages nach einer Prüfung der Dokumente auf Vollzähligkeit Der Importeur nimmt nun die Dokumente an und leistet die Zahlung, oder er akzeptiert einen beigefügten Wechsel, falls dies vorgesehen ist. Danach bekommt er die Dokumente ausgehändigt. Eine besondere Sicherheit hat der Exporteur dann, wenn mit den Dokumenten das Recht an der Herausgabe der Ware verknüpft ist; dies ist bei See- oder Luftfrachtbriefen und Lagerscheinen der Fall. Unter Umständen kann es passieren, die Bank des Importeurs die 24 Dokumente - unter der Hand - besonders glaubwürdigen Importeuren zu getreuen Händen zur weiteren Prüfung während eines kurzen Zeitraums überlassen werden. Dabei darf durch den Importeur jedoch nur eine formale Prüfung der Papiere vorgenommen werden, eine weitere Benutzung der Dokumente ist i. d. R. ausgeschlossen. Werden die Inkassodokumente vom Importeur nicht aufgenommen, wird nach Weisungen der Bank des Exporteurs die Ware zurück versandt oder eingelagert und zur Verfügung der Bank gehalten. Üblicherweise berechnen die eingeschalteten Banken Provision für die Abwicklung des Inkassos und der hiermit verbundenen Auslandszahlungen. Der Akkreditiv Ein Akkreditiv ist ein abstraktes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs, in der die Bank sich verpflichtet, dem Exporteur bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung zu leisten. Abstrakt bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem Kaufvertrag steht. Es ist aber immer abhängig von der Übergabe bestimmter Dokumente. Der Importeur erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewißheit, dass er nur dann zahlen muß, wenn der Exporteur die bestellte Ware geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Exporteur bekommt die Gewissheit, daß er nach Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der Bank den Verkaufserlös erhält. Ein Akkreditiv wird wie folgt abgewickelt: Der Importeur beauftragt seine (Haus)Bank, die Akkreditivbank genannt wird, damit, ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Zur Abwicklung bedient diese sich einer Bank im Land des Exporteurs (Avisbank). Im Akkreditiv wird die Ware hinsichtlich Art, Menge und 25 Verpackung beschrieben, und es werden Fristen für den Versand der Ware vom Verladeort bis zum Abladeort sowie zur Vorlage der Dokumente genannt. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die die Bezahlung des Akkreditivs auslösen. Die Dokumente sind in der Regel: Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise, Frachtpapiere, Packlisten, Inspektionszertifikate Desweiteren verpflichtet sich die Akkreditivbank gegenüber dem Exporteur, an ihn dann Zahlung zu leisten, wenn er die Dokumente geliefert hat. • Die Avisbank avisiert dem Exporteur die Eröffnung des Akkreditivs, nachdem sie geprüft hat, ob das Akkreditiv rechtlich und formal einwandfrei ist. Außerdem bietet sie sich an, die dokumentäre Abwicklung für den Exporteur zu übernehmen. • Der Exporteur prüft nach erfolgter Avisierung, ob das Akkreditiv mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Daraufhin versendet er die Ware und übergibt die geforderten Dokumenten an die Avisbank. • Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente (und der Feststellung, dass diese akkreditivkonform sind) erfolgt entweder die Zahlung an den Exporteur (wenn die Avisbank die Zahlstellenfunktion übertragen bekommen hat) oder die Weiterleitung an die eröffnende Bank. Diese nimmt dann, nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Dokumente, die Zahlung vor und händigt die Dokumente dem Importeur aus. • Mit den Transportdokumenten (Konnossement, Airway Bill) kann der Importeur dann den Besitz an der Ware erlangen. Zwar gibt keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung von Akkreditiven, jedoch werden häufig die einheitlichen ICC-Richtlinien vertraglich zugrunde gelegt. Der Vorteil für den Exporteur besteht darin, daß er ein abstraktes und bedingtes Zahlungsversprechen einer Bank, mit dem er die Bezahlung, 26 unabhängig von den Interessen des Importeurs, nach Lieferung der Ware durchsetzen kann. Nachteile für den Exporteur ist, dass, wenn bei einem unbestätigten Akkreditiv die eröffnende Bank zahlungsunfähig wird oder die Regierung des Landes des Importeurs ein Zahlungsmoratorium verfügt, der Schutz des Exporteurs nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt das Dokumentenrisiko, also die Frage, ob der Exporteur in der Lage ist, Dokumente beizubringen, die vollständig den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen. Der Zahlungsanspruch gegen die Bank ist hinfällig, wenn die Dokumente fehlerhaft sind (z. B. bei Überschreitung der Liefertermine oder weil in den Dokumenten Schreibfehler enthalten sind oder die Dokumente den inhaltlichen Anforderungen an Akkreditivdokumente nicht genügen). Vorteile für den Importeur sind, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn akkreditiv-konforme Dokumente fristgerecht eingereicht werden, und wenn der Nachweis über den termingerechten Warenversand erbracht wurde. Außerdem muß der Importeur bis zur Bezahlung der Ware durch das Akkreditiv keine eigene Liquidität einsetzen. Seine Kreditlinie wird jedoch durch die eröffnende Bank belastet. Das Risiko für den Importeur besteht darin, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, obwohl Dokumente akkreditivgemäß sind. Man sichert sich aber hierfür insofern ab, als man eine Warenprüfgesellschaft mit der Prüfung der Ware beauftragt, welche mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt, dass die Ware den Vertragsbedingungen entspricht. Sonderformen des Akkreditivs: Widerrufliche und unwiderrufliche Akkreditive: Bei widerruflichen Akkreditiven kann das Akkreditiv bis zur Einreichung akkreditivkonformer Dokumente durch den Exporteur bei der aufnehmenden Bank durch den Importeur widerrufen oder geändert werden. Da es damit dem Exporteur nur unzureichende Sicherheiten für 27 die Abwicklung des Geschäftes bietet, ist es in der Praxis kaum gebräuchlich. Bestätigtes und unbestätigter Akkreditiv: Um dem Exporteur zusätzlich zu diesem Zahlungsversprechen eine weitere Sicherheit zu geben, ist es möglich, dass zusätzlich zu dem Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen der Bank des Exporteurs (oder einer dritten Bank, z. B. der Weltbank oder einer internationalen Entwicklungsbank) ausgesprochen wird. Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken, die in der Bank des Importeurs (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums auf Grund von Devisenmangel oder des Konvertierungs- und Transferrisikos, bei dem es der Auslandsbank nicht erlaubt ist, einheimische Währung zu tauschen (konvertieren) oder Devisen ins Ausland zu transferieren) begründet sein können. Übertragbares und nicht-übertragbarer Akkreditiv: Der Importeur einer Ware ist häufig nicht der Endverbraucher einer Ware sondern nur ein Zwischenhändler. Wenn diese Zwischenhändler nicht über genügend eigene Liquidität bzw. Kreditlinien verfügen, um den Einkauf mittels eines Akkreditivs abzuwickeln, wird häufig das Instrument einer Akkreditivübertragung gewählt, um den Zwischenhändler in die Lage zu versetzen, den Einkauf abzuwickeln. Auch kann es sein, dass der Exporteur nicht der Produzent der Ware ist. Der Begünstigte des Akkreditivs soll aber der Produzent sein. Auch hier kann eine Übertragung des Akkreditivs auf einen anderen Begünstigten stattfinden. Revolvierender und nicht-revolvierender Akkreditiv: Ein revolvierender Akkreditiv wird für wiederkehrende Kettengeschäft benutzt. Er lebt nach Ausnutzung wieder auf und kann durch den Exporteur erneut ausgenutzt werden. Es wird zwischen zwei 28 Grundformen unterschieden: der einfach revolvierende Akkreditiv und der kumulativ revolvierende Akkreditiv. Beim kumulativ revolvierenden Akkreditiv könnte der Exporteur in den Folgeperioden auch die Akkreditivbeträge ausnutzen, die in den Vorperioden nicht genutzt wurden, beim einfach revolvierendem Akkreditiv verfallen die nicht ausgenutzten Beträge. 5. Countertrade Der Begriff ‚Countertrade’ ist die direkte Übersetzung des entsprechenden deutschen Ausdrucks, entstanden durch die Zusammensetzung der englischen Worte ‚counter’ (gegen) und ‚trade’ (Handel). Er dient in der englischen Literatur als Oberbegriff für alle Formen des Kompensationshandels. Unter Countertrade werden Handelsformen verstanden, bei denen sich die Geschäftspartner verpflichten, Waren und Dienstleistungen ganz oder teilweise gegen Waren und Dienstleistungen auszutauschen, wechselseitig Waren oder Dienstleistungen abzunehmen oder für ihre Abnahme zu sorgen. Aus dieser Definition ergeben sich die zentralen Forderungen an ein Countertrade-Geschäft: - Reziprozität (Gegenseitigkeit) - Kausalität (Ursächlichkeit) - Möglichst noch Additionalität Die Kausalität soll verdeutlichen, dass ein direkter, verbindlicher Zusammenhang zwischen Einfuhr- und Ausfuhrgeschäft besteht. Die Additionalität drückt den Wunsch aus, durch die Gegengeschäftsverpflichtung ein zusätzliches Exportgeschäft für das Abnehmerland zu ermöglichen. Grundsätzlich unterscheidet man folgende Formen des Countertrades: - kommerzieller CT (kurzfristig orientiert meist bis zu 3 Jahren, in der Regel traditionelle Geschäfte auf Rohstoff- und Konsumgütermärkten) - industrieller CT (langfristig ausgelegt) - finanzieller CT (nur Finanztransfers) 29 Kommerzieller Countertrade: a. Klassischer Barter Zwischen zwei Vertragsparteien werden vollständig und zeitgleich innerhalb eines Jahres Waren gegen Waren bzw. Dienstleistungen getauscht. Eine dritte Partei ist in der Regel nicht beteiligt. Die Formen des Barters werden meistens produktbezogen benannt: oil barter, coffee barter, zinc barter. Oft werden Bartergeschäfte von devisenschwachen Ländern durchgeführt, die keine Möglichkeit haben, international Kredite zu erhalten. Beispiele sind ein Tauschgeschäft aus dem Jahre 1998 zwischen Mexiko (700.000 Säcke Rohkaffee) und Deutschland (150 Pkw von Volkswagen) oder ein Tauschgeschäft aus dem Jahre 1994 zwischen Saudi-Arabien (34,5 Mio. Fässer Rohoel) und den USA (10 Boeing 747-Flugzeuge). Vorteile: fehlende Preistransparenz durch die Möglichkeit der Unterbewertung kann man die Ware zu Dumpingpreisen anbieten und damit Wettbewerbsregeln oder Kartellabsprachen umgehen. Umgehung zwischenstaatlicher Abkommen (z.B. wertmäßige Einfuhrgeschränkungen) Nachteile: qualitative, quantitative und zeitliche Koinzidenz der Lieferungen die Suche nach geeigneten Vertragspartnern mit ausgeglichenem Angebots- und Nachfragemuster erweist sich in der Praxis als ziemlich schwierig. Um die Angebote und die Nachfrage auszugleichen, haben sich in der Praxis Warentauschbörsen entwickelt. Sie werden als Barter-Organisationen oder Barter-Clubs bezeichnet. b. Moderner Barter Beim modernen Barter, der eine Erweiterung des klassischen Barters darstellt, verpflichtet sich der Lieferant einer Maschine, im Gegenzug zu dem getätigten Exportgeschäft, zu Einkäufen aus einer Warenliste des Importlandes bis zu 30 einer festgelegten Höhe. Die Abwicklung des Geschäfts kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren abgeschlossen werden. Die Kompensationsverpflichtung kann prinzipiell an Dritte abgetreten werden. Lieferung und Gegenlieferung müssen nicht zeitgleich erfolgen. Je nach Höhe der Kompensationsquote wird zwischen Voll- und Teilkompensation unterschieden. Bei der Vollkompensation wird der ganze Teil des Warenwertes durch die Gegenleistung beglichen. Bei der Teilkompensation wird ein Teil des Lieferwertes in Devisen und der andere Teil durch eine Gegenleistung beglichen. Vorteile: Da eine Geldforderung aus Lieferung und Gegenlieferung an den ausländischen Schuldner vorliegt, besteht für deutsche Unternehmen die Möglichkeit, eine staatliche Hermes-Deckung zu erhalten. Es werden allerdings nur Geld-forderungen versichert, während Geschäfte mit Kompensationscharakter nicht gedeckt werden. Ein Beispiel für eine Vollkompensation ist das Deutsch-Ungarische Geschäft von 1988. Ungarn schloß einen Vertrag mit der Adam Opel AG über die Lieferung von 1000 Pkw ab. Der Automobilproduzent sollte dafür innerhalb von drei Jahren Filter, Zündkerzen und Karosserien für Minibusse aus Ungarn kaufen. Ein Beispiel für ein Teilkompensationsgeschäft: der japanische Automobilhersteller Honda verkaufte der algerischen Regierung 1991 15.000 Fahrzeuge und erhielt dafür 40 Prozent Rohöl und 60 Prozent Devisen. 1988 importierte eine chinesische Stahlgesellschaft Ausrüstungen für eine automatische Telefonvermittlungszentrale im Wert von 12 Mio. US-Dollar von der kanadischer Northern Telecom. Ein Drittel der Summe bezahlten die Chinesen in Devisen, die restlichen zwei Drittel beglichen sie mit Stahlprodukten. Nachteile: Die Abwicklung eines modernen Barters ist sehr zeitraubend und umständlich. c. Counterpurchase (Gegenkaufgeschäft) Auch beim Counterpurchase verpflichtet sich ein Lieferant, innerhalb einer bestimmten Frist, einen Teil seines Erlöses zum Kauf von Waren (oder 31 Dienstleistungen) im Partnerland zu gebrauchen. Im Gegensatz zum modernen Barter wird Counterpurchase durch zwei wertmäßig entsprechende aber voneinander völlig unabhängige Verträge (Basisvertrag und Gegenlieferungs-vertrag) abgewickelt. Der Basisvertrag bezieht sich auf die Verkäufe von Produkten des Exportunternehmens, die in Devisen bezahlt werden. Der Gegenlieferungsvertrag verpflichtet den Lieferanten, Produkte in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes aus dem Abnehmerland zu kaufen oder durch Dritte erwerben zu lassen. Lieferung und Gegenlieferung müssen nicht zeitgleich erfolgen. In der Regel besteht für die Gegenlieferung eine Frist von bis zu zwei Jahren. Die Verträge sind juristisch selbstständig und durch einen Vertrag verbunden (ein sog. Protokoll). Das Protokoll verpflichtet den Exporteur zur Annahme einer Gegenlieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums und nennt die Produktarten und die Abnahmefristen der Gegenlieferung. Um die Erfüllung der Gegenkaufverpflichtung zu sichern, wird vertraglich meist ein Pönale in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Lieferwertes (5 – 25 Prozent) der nicht erfüllten Gegenkaufverpflichtung festgelegt. In Indonesien beispielsweise ist das Pönale gesetzlich auf 50 Prozent des Gegenwarenwertes festgelegt. Die beiden Verträge erscheinen nach außen hin wie traditionelle Handelsverträge. Es ist nicht ersichtlich, dass es sich um Elemente eines Countertrade-Geschäfts handelt. Der Vorteil liegt darin, dass mit der vertraglichen Trennung beider Lieferungen das Ausfallrisiko als wesentlich geringer als bei den anderen Countertrade-Formen bewertet wird. In vielen Entwicklungsländern werden Importe häufig nur in Verbindung mit einem Counterpurchase-Geschäft genehmigt. Ein Beispiel: Lieferung von US-amerikanischen Lockheed-Flugzeugen an die portugiesische Fluggesellschaft TAP. Es wurden Flugzeuge im Wert von 250 Mio. US-Dollar an die TAP geliefert. Lockheed verpflichtete sich, im gleichen Wert portugiesische Produkte über einen Zeitraum von 10 Jahren abzunehmen. Wäre Lockheed dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wäre gegen Lockheed eine Strafe in Höhe von 7 Prozent des Auftragswertes verhängt worden. 32 Counterpurchase-Geschäfte werden in Parallel- und Junktimgeschäfte unterteilt: Beim Parallelgeschäft wird zuerst das Basisgeschäft abgewickelt, erst später erfolgt die Gegenlieferung. Beim Junktimgeschäft wird zunächst der Gegenlieferungsvertrag vor dem Basisvertrag erfüllt. Vorteil des Couterpurchase-Geschäfts: Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen, die im Vertrag klar definiert und fixiert sind, kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Weil der Lieferungs- und der Gegenlieferungsvertrag getrennt abgewickelt werden, ist eine Übertragung von Ansprüchen aus Reklamationen möglich. Nachteil des Counterpurchase-Geschäfts: Die getrennte Abwicklung von Lieferung und Gegenlieferung ist umständlich und zeitraubend. Industrieller Countertrade (Large Scale and Long Term Countertrade) Hierbei handelt es sich um Countertrade meistens für große Industrieprojekte mit hohen Vertragssummen und langen Laufzeiten a. Product-Buy-Back-Geschäfte Bei den Product-Buy-Back-Geschäften verpflichtet sich der Lieferant von Maschinen (oder Industrieanlagen oder Lizenzen) Erzeugnisse, die auf diesen Maschinen hergestellt werden, als Bezahlung für seine Leistung anzunehmen. Diese Geschäfte sind umfangreich und langfristig (bis zu 25 Jahren). Sie sind durch Kapitalintensität, Risikoreichtum und Langfristigkeit gekennzeichnet. Die Gegenlieferung beginnt oft erst drei bis vier Jahre nach der Erstlieferung und kann sich über viele Jahre erstrecken. Da eine große Zeitdifferenz zwischen dem Bau der Anlage und dem sich anschließenden Absatz der Produkte auftreten kann, schließen die Partner häufig einen gesonderten Kreditvertrag ab. 33 Beispiel: Das Erdgas-Röhren-Geschäft mit der Sowjetunion in den 70er Jahren. Europäische, US-amerikanische und japanische Unternehmen lieferten eine Pipeline von der damaligen UdSSR nach Westeuropa im Wert von rd. 10 Mrd. US-Dollar. Im Gegenzug erhalten die europäischen Erdgasfirmen 25 Jahre lang jährlich 30 Mrd. Kubikmeter Erdgas. Probleme der Product-Buy-Back-Geschäfte: - unvorhersehbare Schwankungen der Abnehmerpreise (deshalb häufig Preisgleitklauseln) - Bedarfsänderungen seitens der westlichen Abnehmer - Es könnten günstigere Lieferanten für die Gegenprodukte am Markt auftauchen - Preisgleitklauseln können falsch sein - Viele Risiken infolge der langen Laufzeiten - Kapital-, Technologie- und Know-How-Transfer. Aber es wird auf jeden Fall ein schneller Markteintritt und eine schnelle Projektdurchführung ermöglicht. b. Offset-Geschäfte Offset-Geschäfte sind die am meisten praktizierte Form des Countertrades. Offset heißt wörtlich: Aufrechnung oder Gegenforderung und bedeutet: Der Exporteur verpflichtet sich, die Wirtschaft des Importlandes durch eine Kombination von Investitionen, Technologieübertragung oder Co-Produktion zu fördern. Es werden Teile der Produktionskette (z.B. bestimmte Fertigungsstufen oder die Endmontage) ins Ausland übertragen. Ziele können die Struktur- und Regionalförderung oder auch die Schaffung von Arbeitsplätzen sein. Beispiel: Vertrag zwischen dem German Submarine Consortium und der Regierung von Portugal zur Lieferung von U-Booten an Portugal in den Jahren 2009 und 2010 im Auftragsvolumen von 800 Mio. Euro. Portugal soll im Gegenzug Antriebsaggregate für diese U-Boote liefern. Im Unterschied zu den anderen Countertrade-Formen können die OffsetVerpflichtungen nicht an Dritte übertragen werden. Man unterscheidet direkten und indirekten Offset. Beim direkten Offset verpflichtet sich der westliche Partner, bestimmte Produktbestandteile, die 34 meistens direkt in das Exportprodukt eingehen, im Unternehmen des Partnerlandes fertigen zu lassen. Beim indirekten Offset verpflichtet sich der westliche Partner stattdessen, Produkte aus dem Partnerland abzunehmen oder diese zu vermitteln. 1975 schloß die Schweiz beispielsweise einen indirekten Offset-Vertrag mit den USA ab und kaufte von der Northrop Corporation 72 F5-Flugzeuge. Im Gegenzug verpflichtete sich die Schweiz, den Markteintritt und die Markterweiterung für US-amerikanische Unternehmen verschiedener Branchen in Ägypten, in der Türkei, in Paraguay und in Indonesien zu vermitteln. Vorteile von Offset-Geschäften: - Schaffung neuer Arbeitsplätze und Sicherung bestehender Arbeitsplätze - Beteiligung der einheimischen Industrie an technologieintensiven Produkten Nachteile von Offset-Geschäften: - Durch Know-How-Transfer können Abnehmerländer potenzielle Konkurrenten werden - Im Ausland hergestellte Gegenprodukte entsprechen u.U. nicht dem westlichen Qualitätsniveau - Es könnte ein Präzedenzfall für Industriespionage geschaffen werden. c. BOT-Geschäfte (Build-Operate-Transfer) Bei einem BOT-Geschäft bleibt der Erbauer einer Anlage für einen definierten Zeitraum noch Eigentümer und Betreiber dieser Anlage und erhält das Recht, die Anlage noch für die diesen Zeitraum betreiben zu dürfen. In der Regel handelt sich um eine Konzession, die eine Regierung bzw. eine staatliche Institution eines Landes einem westlichen Investor zur Durchführung eines bestimmten Großprojektes gewährt. Vorrangig handelt es sich um Wasserkraftwerke oder Infrastruktur-Projekte wie Straßen, Brücken und Tunnel. Seit einigen Jahren gewinnen auch Informations- und Kommunikations-Projekte (Verkabelungen und Satelliten-Anlagen) sowie Sonnen- und Windenergie-Anlagen an Bedeutung. Während der Konzessionsdauer versucht der Investor seine Projektkosten durch die Betriebseinnahmen zu decken. Er muss beispielsweise die 35 aufgenommenen Kredite zurückzahlen und einen angemessenen Gewinn aus der Bewirtschaftung des Projektes erzielen. Nachdem die Konzessionszeit abgelaufen ist, wird das Projekt an die Regierung des Auftraglandes übertragen, ohne dass dieses einen Kaufpreis bezahlen muß. Beispiele für BOT-Geschäfte: - der Eiffelturm in Paris im Jahre 1900 - die Olympischen Spiele in Athen im Jahre 2004 - zwei Gefängnisse in Melbourne von Bilfinger Berger in 2005 - Bau eines Maut-tunnels in Sydney in 2003 - Bau des Opernhauses in Manaus 1998 - Bau von Autobahnen in Mexiko durch US-amerikanische Unternehmen. Bei den meisten BOT-Projekten erstreckt sich die Nutzungs- und Konzessionsdauer auf eine Periode von 15 bis 25 Jahren. Viele Investoren bevorzugen allerdings kürzere Konzessionszeiten, um einen schnellen finanziellen Rückfluß zu erhalten und die Risiken zeitlich zu reduzieren. Die Auftraggeber bevorzugen dagegen in der Regel einen langfristigen Betrieb der BOT-Projekte durch den Auftragnehmer, um eine langfristige Versorgung der Abnehmer mit den erstellten Leistungen zu gewährleisten. Um eine erfolgreiche Durchführung eines BOT-Geschäfts in einem Land zu garantieren, beteiligen sich an solch einem Projekt oft mehrere Vertragspartner. Sie bringen ihr Ressourcen gemeinsam ein und übernehmen zusammen die Verantwortung und die finanziellen Risiken des Projekts. Die wirtschaftlichen und politischen Länderrisiken können bei den BOTProjekten von staatlichen (z.B. Hermes Kreditversicherung) und/oder privaten (Gerling) Versicherungen abgedeckt werden. In den letzten Jahren wurden mehrere BOT-Modelle entwickelt, die sich trotz ähnlicher Strukturen doch erheblich voneinander unterscheiden. Sie können modulartig kombiniert werden: - BOO-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben) - BOOT-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben-Zurückgeben) 36 - BOOST-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben-Subventionieren-Zurückgeben) - BLOT-Modell (Bauen-Leasen-Betreiben-Zurückgeben) - BRT-Modell (Bauen-Mieten-Zurückgeben) - BROT-Modell (Bauen-Mieten-Betreiben-Zurückgeben) - MOO-Modell (Modernisieren-Besitzen-Betreiben) Bei den meisten BOT-Modellen wird das Projekt nach der Konzessionszeit an die Regierung bzw. die staatliche Institution des Projektlandes übertragen. Eine Ausnahme bildet das BOO-Modell. Hierbei wird das Projekt nicht übertragen, sondern bleibt über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer im Eigentum der Unternehmung, die es errichtet hat. Bewertung von BOT-Geschäften: Für Entwicklungsländer ergeben sich durch die BOT-Projekte erhebliche Vorteile, da ausländisches Investitionskapital gewonnen und Technologie, Know How und Management ins Land geholt wird. Für die ausländischen Auftragnehmer haben BOT-Projekte große Bedeutung in der Produktions- und Absatzpolitik: sie werden durchgeführt, um die Marktsicherung und die Markterschließung zu unterstützen. Auch ergeben sich Bilanzentlastungen, sowie Steuer- und Risikovorteile. Finanzieller Countertrade Zu dieser Kategorie des Countertrades zählen Instrumente der Handelsfinanzierung, die die Erleichterung von internationalen Transferzahlungen zum Ziel haben. a. Switch-Geschäfte Bei den Switch-Geschäften handelt es sich um einen Tausch von Forderungen. Beispiele: Ein Forderungstausch zwischen der Sowjetunion und Finnland in einem Volumen von 8 Mrd. USD im Jahre 1998, oder ein Forderungstausch zwischen Nigeria und Brasilien im Jahre 1995 in Höhe von 2,2 Mrd. USD. 37 b. Debt-Equity-Swap-Geschäfte Ein Tausch von Verbindlichkeiten gegen Unternehmensbeteiligungen. Direkt: Schulden werden in Beteiligungen umgewandelt Indirekt: Schulden werden erst an Dritte verkauft und diese steigen später in das Unternehmen ein. c. Debt-Commodity-Swap-Geschäfte Verbindlichkeiten werden gegen das Recht, Rohstoffe abbauen zu können, getauscht. d. Debt-Nature-Swap-Geschäfte Verbindlichkeiten werden gegen Umweltschutzzertifikate oder gegen die Verpflichtung, humanitäre Projekte oder einen Fonds zum Schutze der Natur einzurichten, getauscht. Eine internationale Umweltorganisation (z.B. WWF oder Green Peace) kann die Auslandsschulden eines Entwicklungslandes übertragen bekommen. Sie erklärt sich bereit, die Schulden zu entlassen, wenn das Land bereit ist, nationale Umweltschutz- oder humanitäre Maßnahmen zu organisieren. 1989 gab die Deutsche Bank AG ihr Schuldenforderungen an Sudan an die Organisation UNICEF weiter. Dieser Tausch diente zur Unterstützung von Kinderhilfsprojekten im Sudan. Motive für Countertrade - Aus der Sicht der Industrieländer o Möglichkeit des Markteintritts und der Ausweitung der Marktanteile o Auslastung der Produktionskapazitäten o Sicherung von Arbeitsplätzen o Sicherung von Zusatzaufträgen o Sicherung von Bezugsquellen o Absatz von veralteten Produkten o Realisierung von Economies-of-Scale 38 o Umgehung von Importverboten o Umgehung von Devisenbewirtschaftung - Aus der Sicht der Entwicklungsländer o Devisenmangel o Illiquidität o Zahlungsbilanzprobleme o Erhaltung der Kreditwürdigkeit o Großprojekte sonst nicht finanzierbar o Technologietransfer o Abwälzung des Marketing für die eigenen Produkte o Förderung schwacher Regionen o Umgehung von Quoten o Umgehung von Kartellbestimmungen Über 700 Barterorganisationen und –clubs beschäftigen sich weltweit mit der Organisation des internationalen Countertrades. Sehr bedeutend ist die IRTA, die International Reciprocal Trade Association. 6. Risiken im internationalen Marketing Risikoarten: 1. Politische und Allgemeine Risiken: - Länderrisiken - Politische Risiken - Sprache - Mentalität - Kultur, Sitten und Gebräuche - Religion - Korruption 2. Wirtschaftpolitische Risiken: - Steuern - Subventionen - Beschlagnahme und Enteignung 39 - Embargo - Wechselkursrisiko - KT-Risiko - Inflation 3. Betriebliche Risiken: - Ertragsrisiko - Fortführungsrisiko - Absatzrisiko - Abnahmerisiko - Transportrisiko - Technikrisiko - Verstöße gegen Exportvorschriften - Liefer- und Beschaffungsrisiko - Lagerrisiko - Haftungsrisiko (z.B. Produkt- und Produzentenhaftung) (Haftung des Importeurs und des Quasi-Hersteller) - Kreditrisiko - Wechselkursrisiko - KT-Risiko - Finanzanlagerisiko - Kautionsrisiko - Umweltrisiko - Versicherungsrisiko - Rechtsrisiko - Reputationsrisiko Risikomanagement: 1. Risikoanalyse 2. Risikobewertung 3. Risikominimierung 4. Risikokontrolle 5. Risikoverfolgung 40 Umgang mit Risiken: 1. Volle Risikovermeidung 2. Volle Risikoakzeptanz 3. Risikoverminderung- bzw. streuung 4. Risikokompensation 5. Risikoübertragung und –abwälzung - auf Vertragspartner - auf Versicherungen Private und staatliche Besicherung der Risiken: Die Besicherung der Risiken ist sowohl durch private als auch durch staatliche Versicherungen möglich. Die privaten sind günstiger, aber decken in der Regel nicht alle Risiken (insbesondere keine Länder- und keine KT-Risiken) ab. Die staatliche Besicherung ist meistens teurer, deckt aber weitgehend alle Risiken ab. Als private Versicherer kommen vor allem der Gerling Konzern oder die Zürcher Versicherung in Betracht. Die staatliche Versicherung ist die Euler Hermes Kreditversicherung, die von der Bundesregierung hiermit beauftragt (mandatiert) wurde. Hermes stellt einen bedeutendern Bestandteil der deutschen Exportförderungspolitik dar. Es schützt die deutschen Unternehmen insbesondere vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Mithin springt der deutsche Staat ein, wenn der ausländische Abnehmer nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Im Jahre 2008 hat der Bund im Rahmen der Hermes-Bürgschaften die Gewährleistung für Auftragswerte in Höhe rd. 21 Mrd. € übernommen - dies entspricht rund 2,8 % des deutschen Gesamtexports. Rund 90 % der übernommenen Deckungen entfielen dabei auf Exporte in Entwicklungsländer bzw. in osteuropäische Staaten. Zu Ausgaben führen diese Bürgschaften aber nur dann, wenn der betreffende Kunde ausfällt. Für die Absicherung von Exportgeschäften sind bis zu 120 Mrd. € eingeplant. 41 Die Geschäftsführung teilen sich die Euler Hermes Kreditversicherung und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grundsatzfragen und Pricewaterhouse die Absicherung Coopers. mittelgroßer Über und großer Exportgeschäfte entscheidet der KLIMA (Kleiner Interministerieller Ausschuß) oder der IMA (Interministerieller Ausschuss), in dem das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesentwicklungshilfeministerium vertreten sind. HermesDeckungen können förderungswürdig gewährt sind und werden, die wenn Risiken die vertretbar Exportgeschäfte erscheinen. Die Förderungswürdigkeit kann sich aus der Sicherung von Arbeitsplätzen, strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben. Ziel der Bundesregierung ist es, keine Projekte zu fördern, die mit schwerwiegenden negativen entwicklungspolitischen Prüfungsverfahren ökologischen, Konsequenzen kommen die seit verbunden 1. Januar sozialen sind. 2004 oder Für das geltenden "Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits" der OECD zur Anwendung. Hermes schützt vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen bei der Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte. Für die Absicherung eines Exportkredits gelten folgende Entgelte: • Anmeldegebühr (Application fee) • Ausfertigungsgebühr (Policy-issuing fee) • Risikoabhängige Provision • Laufzeitabhängige Provision • Käuferzuschlag (Additional charge) Damit werden die Kosten in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts erhoben. Für den Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung des Exporteurs vorgesehen, die meistens zwischen 5 % und 15 % liegt. Versichert sind in der Regel folgende Fälle: • Die Nichtzahlung durch den Käufer (protracted default) 42 • Der Konkurs des Käufers, ein amtlicher Vergleich, eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder die Zahlungseinstellung • KT-Risiken • Unmögliche Vertragserfüllung aus politischen Gründen Nicht alle Unterfälle der höheren Gewalt werden allerdings in die Deckung aufgenommen. Hermes unterscheidet bürgschaften. Diese allgemein zwischen Unterscheidung erfolgt Ausfuhrgarantien dabei nicht und nach – den zivilrechtlichen Grundlagen beider Gewährleistungsformen, sondern im Hinblick auf den Status des Importeurs. Ist der ausländische Schuldner ein in privater Rechtsform betriebenes Unternehmen, so handelt es sich nach der Hermes-Definition um Ausfuhrgarantien. Handelt es sich jedoch beim Importeur um die Regierung, eine Regierungsbehörde oder sonstige öffentliche Stelle, ist von Ausfuhrbürgschaften die Rede. 7. Internationaler Marktauftritt A. Timing Wasserfall- oder Sprinklertheorie B. Form Standardisierung versus Differenzierung C. Grundorientierung Hohe Globalisierung Niedrige Globalisierung Geozentrische Kultur (Globale Strategie) Ethnozentrische Kultur (nationale Strategie) Standardisierung D. Markteintrittsformen 1. Export-Orientierte Markteintrittsformen Synergetische Kultur (Transnationale Strategie) Polyzentrische Kultur Differenzierung 43 a. Indirekter Vertrieb - Einzelhandel - Großhandel - Buying Agents - Broker - Export Management Company - Piggybacks (‚Rider’ und ‚Carrier’) - Vorteile - Begrenztes finanzielles Engagement Hohes Maß an Marktausschöpfung Risikobegrenzung Auslandserfahrung nicht erforderlich Keine Kontrolle über Marketing-Aktivitäten Zusätzliche Mitglieder in der Distributionskette Teilung der Handelsspanne Keine Kontakte zum Markt und zu den Endkunden Kundenbedürfnisse werden durch die Absatzmittler Nachteile gefiltert Möglicherweise Informationsprobleme b. Direkter Vertrieb (Reisende und Agenten) o Vorteile Große Marktnähe Kenntnis der Kunden und deren Bedürfnisse Verkürzung der Distributionskette Große Kontrolle über die Marketingaktivitäten o Nachteile Aufrechterhaltung einer eigenen Vertriebsorganisation Eventuell nur geringe Marktausschöpfung Kulturelle Differenzen Kommunikations- und Transaktionskostenprobleme Mögliche Markteintrittsbarrieren KT-Risiken 44 2. Intermediäre Markteintrittsformen a. Contract Manufacturing o Vorteile Geringe Risiken beim Markteintritt Kenntnis des lokalen Marktes und der lokalen Bedürfnisse Keine Markteintrittsbarrieren Weiterhin volle Kontrolle über die Marketingaktivitäten und den Verkauf o Nachteile Know-How-Transfer Unzuverlässigkeit und Qualitätsverluste bei der lokalen Produktion Gefahr des Entstehens potentieller Wettbewerber b. Lizenzierung o Royalties (Lizenzgebühren) o Dauer: 16 bis 20 Jahre o Self-Selecting (Lizenznehmer suchen sich den Lizenzgeber) o Keine Ausschließlichkeit o Vorteile für den Lizenzgeber Einfacherer Marktzugang Keine Markteintrittsbarrieren Keine oder nur geringe Markteintrittsinvestitionen Keine Gefahr der Verstaatlichung Schneller Marktzugang Kompatibilität zu dem sonstigen Sortiment des Lizenznehmers Nutzung der Marktkenntnisse und des bereits vorhandenen Kundenstamms des Lizenznehmers Nutzung der politischen Kontakte des Lizenznehmers o Nachteile für den Lizenzgeber Kosten- und zeitintensive Verhandlung des Lizenzvertrages Know-How-Transfer 45 Schaffung potentieller Konkurrenz nach Ablauf des Lizenzvertrages Potenzielle Inkompetenz des Lizenznehmers Mangelnde Ausschließlichkeit Unterausschöpfung des Marktes durch den Lizenznehmer Falsche Prioritätensetzung des Lizenznehmers Potenzielle Illiquidität oder möglicher Konkurs des Lizenznehmers Teilung der Handelsspanne mit dem Lizenznehmer Hohe Kontrollkosten Möglicherweise keine vollständige Kontrolle über die Aktivitäten des Lizenznehmers Möglicherweise KT-Risiken bei den Lizenzgebühren c. Franchising o Vertrags-Gegenstand ist ein vollständiges Unternehmenskonzept o Vertragliche Bindung meist 5 bis 12 Jahre (mit Verlängerungsoptionen) o Zahlung einer Management Gebühr o Ausschließlichkeit o I.d.R. sucht der Franchisegeber den Franchisenehmer o Vorteile für Franchisegeber Franchisenehmer arbeitet als selbstständiger Unternehmer Eventuell Zugriff auf bereits laufendes Geschäft und vorhandenen Kundenstamm des Franchisenehmers Vermeidung eines eigenen Filialsystems Franchisegeber kann sein marktbewährtes System und Know-How mit einem geringen Kapitaleinsatz vermarkten Direkter und zugleich mittelfristig kapitalschonender Marktzugang Steigende Attraktivität bei den Lieferanten Schnelle Expansionsmöglichkeiten Geringes wirtschaftliches Risiko 46 o Nachteile für Franchisegeber Verzicht auf einen Teil der Erträge Keine volle Kontrolle über das Betriebsgebaren des Franchisenehmers Hohe Kosten für die Aufrechterhaltung des Images und des Markennamen Gefahr, dass das Konzept und das Image verwässert werden Eventuell KT-Risiken für die Management Fee Geringere Markt- und Kundennähe Hoher Kontrollbedarf und entsprechende Kosten Gefahr eines Imageverlustes infolge der Schlechterfüllung eines Franchisenehmers o Vorteile aus Sicht des Franchisenehmers Der Franchisenehmer ist selbstständiger Unternehmer Der Franchisenehmer erhält eine am Markt eingeführte bekannte Marke Der Markteintritt wird beschleunigt, da das System bekannt und etabliert ist Der Franchisenehmer hat i.d.R. Gebietsschutz Der Franchisegeber stellt ein erprobtes Geschäftskonzept und ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung Der Franchisegeber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent Die Kreditwürdigkeit bei den Banken ist höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist Der Franchisenehmer kann economies-of-scale z.B. im Einkauf nutzen Durch die Kontrollen des Franchisegebers werden Probleme schnell erkannt und gelöst o Nachteile aus der Sicht des Franchisenehmers Das eigene unternehmerische Handeln ist durch die Vorschriften des Franchisegebers stark eingeschränkt 47 Oft bestehen restriktive Verträge und Abnahmezwang beim Franchisegeber (z.B. bei Vorprodukten) Ablieferung eines Teils der Einnahmen an den Franchisegeber Gefahr, dass das eigene Image durch Aktionen des Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer beeinträchtigt wird Volles unternehmerisches Risiko d. Joint Venture (Zwei oder mehr Partner gründen ein rechtlich selbstständiges neues Tochterunternehmen) o Vorteile Zugang zu Marktkenntnissen und –kontakten in den lokalen Märkten Verminderte wirtschaftliche und politische Risiken Economies-of-Scale durch Resoucenpoolung Umgehung von tarifären und nicht-tarifären Markteintrittsbarrieren Geteilte Risiken Kostengünstiger als Akquisitionen o Nachteile Zielkonflikte mit dem J/V-Partner (Finanzielle) Beträge können als unausgewogen dargestellt werden Potentieller Kontrollverlust über das ausländische Engagement Sehr langfristige vertragliche Bindung Unter Umständen Transferpreisprobleme, wenn Güter zwischen den Müttern und der Tochter gehandelt werden Die Bedeutung des J/Vs für die Muttergesellschaften kann sich verändern (Inter-) Kulturelle Probleme zwischen den Partnern Verlust von Flexibilität und Vertrauen Nepotismus 48 Dual-Parent-Staffing 3. Hierarchische Markteintrittsformen a. Domestic-based sales representatives o Vorteil Bessere Kontrolle und Koordination der Verkaufsaktivitäten o Nachteile Die verschiedenen Märkte befinden sehr weit entfernt von den Heimatmärkten Hohe Reisekosten b. Repräsentanzen (rechtlich nicht selbstständig) und Niederlassungen branches - (rechtlich selbstständig) o Vorteile Keinen Partner und keine Verträge, auf die man Rücksicht nehmen muss Erleichterter Marktzugang / keine Markteintrittsbarrieren Größere Nähe zum Markt Niedrigere Transportkosten o Nachteile Höhere Investitionskosten Hohe wirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken U.U. Steuerzahlungen Verlust von Flexibilität c. Tochterunternehmen (subsidiaries) o Vorteil Große Marktnähe o Nachteil Häufig spiegelbildliche Abbildung der Unternehmensorganisation im Zielland d. Akquisitionen o Vorteile Schneller Markteintritt 49 Zugang zu • Vorhandenen Absatzkanälen • Vorhandenem Vertriebsnetz • Vorhandenem Kundenstamm • Management Know How • Technologischem Know How • Kontakten zu lokalen Märkten • Behördenkontakten • Bestehenden Marken • Bestehender Reputation o Nachteile Hohe Einstiegskosten Hohe Risiken Aversionen gegen ausländische Investoren in der Öffentlichkeit (Unternehmen wird als ‚Nationalsymbol’ gesehen). Gefahr mangelnder Kompatibilität zwischen erworbenem Unternehmen und dem kaufenden Unternehmen Kommunikationsprobleme e. Greenfield Investments o Vorteile Errichtung eines Optimums State-of-the-Art-Technologie State-of-the-Art-Organisation State-of-the-Art-Management o Nachteile Hoher Investitionsbedarf Sehr zeitaufwändiger Installationsprozeß 50 8. Einkaufsmotive - Utilitaristische Einkaufsmotive • Preisorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf den Erwerb preisgünstiger Waren) • Versorgungsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf das effiziente Tätigen geplanter Produktkäufe in einer angemessenen Zeitspanne) • Convenienceorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die Minimierung des Einsatzes an notwendigen Ressourcen (Zeit, physische und psychische Energie) • Unabhängigkeitsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf eine höchstmögliche zeitliche und örtliche Flexibilität losgelöst von irgendwelchen Begrenzungen) • Bedienungsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die Inanspruchnahme von Bedienungs- und Beratungsleistungen) • Sicherheitsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die Reduzierung des vermeintlichen Kaufrisikos) - Hedonistische Einkaufsmotive • Adventure Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf Anregungen und Abenteuer sowie das Gefühl, sich in eine andere Welt zu begeben • Social Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf soziale Kontakte und auf den Aufbau sozialer Beziehungen) • Gratification Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Vergessen des Alltags, die Bewältigung negativer Stimmungen und die Selbstbelohnung) • Idea Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Erkennen neuer Trends und Moden sowie auf das Kennenlernen neuer Produkte und Innovationen • Role Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Vergnügen, andern durch den Kauf bestimmter Produkte eine Freude zu bereiten, etwas Gutes zu tun, und die positive Nervosität, das perfekte Geschenk für jemanden zu finden. • Value Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf Vergnügen, niedrige Preise und Sonderangebote zu entdecken sowie die Freude, ‚Schnäppchen’ bekommen zu haben 51 9. Zahlungsbilanzen Die Zahlungsbilanz erfasst für einen bestimmten Zeitraum alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern und gibt Auskunft über die ökonomische Verflechtung eines Landes mit dem Ausland. Als Inländer gilt jede Person mit einem festen Wohnsitz in dem Bezugsland; darüber hinaus auch jede Wirtschaftseinheit – auch Zweigstellen oder Produktionseinheiten, die keine eigenständigen Unternehmen sind – sofern sie den Hauptteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland ausübt. Die Transaktionen werden in der Zahlungsbilanz in Form von Einnahmen und Ausgaben dargestellt. In Deutschland gibt die Deutsche Bundesbank monatlich die Zahlungsbilanz heraus. Grundlage ist eine Richtlinie des Internationalen Währungsfonds (IWF) über den Aufbau von Zahlungsbilanzen. Der Unterschied zu einer Bilanz im betriebswirtschaftlichen Sinne ist, dass die Zahlungsbilanz Stromgrößen und keine Bestandsgrößen erfasst. Es wird somit die Veränderung eines Postens über einen Zeitraum und nicht der Gesamtsaldo zu einem Zeitpunkt gemessen. Das Prinzip der doppelten Buchführung findet auch in der Zahlungsbilanz seine Anwendung: Zu jeder Buchung muss eine Gegenbuchung erfolgen. Die Zahlungsbilanz als Ganzes ist also immer ausgeglichen, und der Saldo ist Null. Überschüsse oder Defizite können also nur bei Teilbilanzen auftreten. In der Leistungsbilanz werden: • • der Außenbeitrag o der Warenverkehr (Handelsbilanz) o die Dienstleistungen (Dienstleistungsbilanz) die laufenden Übertragungen (Übertragungs- bzw.Transferbilanz) 52 zusammengefasst. Zusammen ergeben diese Teilbilanzen den Saldo der Leistungsbilanz. Wird in den Medien von einem „Zahlungs- bilanzsaldo“ gesprochen, so ist fast immer der Saldo der Leistungsbilanz gemeint. Dieser ist dann positiv, wenn die Exporte die Importe übersteigen. In der Kapitalbilanz werden alle Änderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland erfasst. Die beiden möglichen Buchungen sind hier Kapitalexport (Zunahme der Forderungen oder Abnahme der Kapitalimport Verbindlichkeiten (Abnahme der gegenüber Forderungen dem bzw. Ausland) Zunahme sowie der Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland). Kapitalexporte finden sich auf der Soll-Seite und Kapitalimporte auf der Haben-Seite. Die Differenz zwischen Kapitalexport und Kapitalimport wird als Nettokapitalexport bezeichnet. Dieser kann positiv (Export überwiegt) oder negativ (Import überwiegt) sein. Bei der Kapitalbilanz als Teilbilanz der Zahlungsbilanz ist es umgekehrt, sie ist kleiner null, wenn die Kapitalexporte überwiegen, und größer null, wenn die Kapitalimporte überwiegen. Die Devisenbilanz beschreibt die Veränderung der offiziellen (nationalen) Währungsreserven der Zentralbank. Zu den Währungsreserven zählen liquide Devisenbestände der Zentralbank (Für den Euro-Raum heißt das: Forderungen in Fremdwährung gegenüber nicht im Euro-Raum Ansässigen – meist lauten sie auf US-Dollar). Seit 1999 können die Zentralbanken des Euro-Raums nur noch im Rahmen der Regeln des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) über ihre Währungsreserven verfügen. Jede Zentralbank hält mehr oder weniger große Devisenbestände vor. Eine Devisennachfrage kann dabei von der Zentralbank so lange befriedigt werden, wie genug Devisenreserven vorhanden sind. Die Zentralbank verkauft die Devisen an Inländer, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Ausland nachkommen können. Dann müssen keine Kredite im Ausland aufgenommen werden um genug Devisen zu erhalten. Im Extremfall wird das komplette Leistungsbilanzdefizit von der Zentralbank finanziert. Analog kann dies bei einem Leistungsbilanzüberschuss geschehen. Hier kauft die 53 Zentralbank den vorhandenen Überschuss auf, und die Währungsreserven der Zentralbank erhöhen sich. Der Grundgedanke der doppelten Buchführung in der Zahlungsbilanz ist relativ simpel: Die Unternehmen und Individuen müssen für die erhaltenen Leistungen (Waren, Dienstleistungen) aus dem Ausland bezahlen und umgekehrt. Jede Leistungstransaktion zieht eine Finanztransaktion nach sich und wirkt sich somit auf die Leistungs- und die Kapitalbilanz aus. In der Leistungsbilanz finden vor allem Importe und Exporte von Waren und Dienstleistungen ihren Niederschlag. Bei einer ausgeglichenen Leistungsbilanz wird also genauso viel importiert wie exportiert. Die Erlöse aus dem Export finanzieren also die Importe. Gleiches gilt bei der Kapitalbilanz. Hat die Leistungsbilanz aber keinen Saldo von Null, sondern z. B. ein Defizit, wird mehr importiert als exportiert. Das heißt, es muss mehr an das Ausland gezahlt werden, als vom Ausland an das Inland gezahlt wird. Dieses zusätzlich benötigte Kapital zum „Begleichen der Rechnungen“ kann nur aus dem Ausland kommen. Die privaten Wirtschaftssubjekte im Inland werden also Kredite im Ausland in Höhe des Leistungsbilanzdefizits aufnehmen müssen, bzw. haben diese bereits aufgenommen, um ihren Verbindlichkeiten nachkommen zu können. Diese Kredite erscheinen in der Kapitalbilanz spiegelbildlich zur Leistungsbilanz und die Zahlungsbilanz als Ganzes ist ausgeglichen. Gleiches gilt für den Fall eines Leistungsbilanzüberschusses. Als Voraussetzung muss das Ausland Kredite im Inland aufnehmen, um die Waren bezahlen zu können. Die Forderungen des Inlandes an das Ausland in der Kapitalbilanz wachsen somit. Jede Zentralbank hält (mehr oder weniger) große Devisenbestände vor. Eine Devisennachfrage kann also auch von der Zentralbank befriedigt werden, so lange genug Devisenreserven vorhanden sind. Die Zentralbank verkauft die Devisen an Inländer, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Ausland nachkommen können, so müssen keine Kredite im Ausland 54 aufgenommen werden um genug Devisen zu erhalten. Im Extremfall wird das komplette Leistungsbilanzdefizit von der Zentralbank finanziert. Die Zentralbank-Reserven gehen dann in Höhe des Leistungsbilanzdefizits zurück. Analog kann dies bei einem Leistungsbilanzüberschuss geschehen. Hier kauft die Zentralbank den vorhandenen Überschuss auf, und die Währungsreserven der Zentralbank erhöhen sich. Auswirkungen von Leistungsstörungen: - Leistungsbilanzüberschuß o Fixe Wechselkurse Nachfragesoginflation Geldmengeninflation o Flexible Wechselkurse Aufwertung der einheimischen Währung Mit Zeitverzögerung u.U. Rückgang der Exporte und Rückgang der Beschäftigung - Leistungsbilanzdefizit: Fixe Wechselkurse • Abwertungsdruck auf die einheimische Währung Flexible Wechselkurse • Abwertung der einheimischen Währung • Bei Importabhängigkeit Gefahr der sog. importierten Inflation