ISkript Aussenwirtschaft I WS2011-12

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Prof. Dr. Hubertus Austermann
Außenwirtschaft I (WS 2011/12)
1. Globalisierung
Unter Globalisierung versteht man den Prozess der zunehmenden weltweiten
Verflechtung in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, der Politik, der Kultur
und der Umwelt sowohl auf der Ebene von Individuen, Unternehmen und
Staaten.
Die wichtigsten Ursachen für die Globalisierung sind:
-
Abbau der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse
-
Der technische Fortschritt
-
Durchsetzung international gültiger Spezifikationen und Standards
(EU-Harmonisierung der Normen und Standards. Druck auf Zulieferer,
den gleichen Standard anzuwenden. Unternehmen mit überlegener
Technologie setzen sich durch)
-
Verbesserte Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten
-
Das Angebot ist heute global aufgestellt.
-
Die Nachfrage verfügt über weltweite Transparenz
-
Verbesserte und günstige Transporttechniken,
-
Schnellere und häufigere Verkehrsverbindungen
-
Verbesserte Verkehrsinfrastruktur
-
Weltweiter Verfügbarkeit von Ressourcen (wie Gas und Öl)
-
Unternehmen nutzen günstigere Produktionskosten oder günstigere
Rahmenbedingungen (wie Steuern, Abgaben, (Umwelt-)Vorschriften
etc) im Ausland
-
Fallende Unternehmenssteuern (Steuersenkungswettbewerb zwischen
den Staaten)
-
Liberalisierung der Kapitalmärkte
-
Finanzströme sind globaler, schneller und flexibler
-
Entwicklung hin zu einer Hyperkulturalität (d.h., dass die nationalen
Kulturen aufgehoben werden und zu einer einheitlichen globalen Kultur
2
verschmelzen (z.B. den Ess- und Modegewohnheiten)).
Kulturelle
Konvergenz.
-
Annäherung der Lebensstile
-
Globalisierung der Sprache (Englisch)
-
Verbesserung der Ausbildung und Erhöhung der Einkommen
-
Steigerung der Freizeit
-
Zunehmende Bedeutung des Tourismus (und des Kennenlernens
neuer Produkte und Dienstleistungen)
-
Gestiegenes
High-Speed-Management:
Konkurrenzdrucks
erhöhen
die
Wegen
des
Unternehmen den
großen
Aufwand für
Produktinnovationen immer weiter. Gleichzeitig verkürzt sich aber
kontinuierlich
der
Marktlebenszyklus.
Deshalb
versuchen
die
Unternehmen, Economies-of-Scale zu realisieren und die Produkte
relativ schnell auf einem möglichst großen Markt anzubieten.
Indikatoren der wirtschaftlichen Globalisierung sind:
•
Wachstum des Welthandels
•
Wachstum der ausländischen Direktinvestitionen
•
Zunahme globaler Unternehmenskooperationen
•
Zunahme der transnationalen Konzerne (manchmal auch Global Player
genannt)
•
Weltweite der Finanzmärkte
•
Global Sourcing
Der weltweite Warenhandel stieg zwischen 1950 und 2007 auf über das 29fache, während die Produktion von Gütern sich nur um das 8,6-fache
vergrößerte. Die Zahl der direkten Auslandsinvestitionen stieg zwischen 1970
und 2007 von 13 auf mehr als 1.800 Milliarden US-Dollar. Von 1980 bis 2008
stieg das Welthandelsvolumen von 2,4 auf fast 18 Billionen US-Dollar.
Das Konzept des Global Governance (Weltordnungspolitik) versucht, auf die
Weltprobleme und Globalisierungstendenzen auf multilateraler Ebene eine
Antwort zu finden.
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Kritisiert wird an der Globalisierung, dass sie zu großen Ressourcenverbrauch und zu einer großen Umweltbelastung führt. Der absolute
Ressourcenverbrauch ist durch den technischen Fortschritt und das
Bevölkerungswachstum
gestiegen;
das
kann
nur
sehr
bedingt
der
zunehmenden Verflechtung zugeschrieben werden.
Beim relativen Ressourcenverbrauch lassen sich Unterschiede zwischen den
Industrieländern und den Entwicklungsländern feststellen. Der relative
Ressourcenverbrauch der Industrieländer übersteigt den der Entwicklungsländer deutlich. Je mehr sich nun die Entwicklungsländer den
Industrieländern angleichen, umso höher ist der relative Ressourcenverbrauch.
Die absolute und relative Umweltbelastung verhält sich analog.
Aber die Globalisierung hat auch die Wahrnehmung der global auftretenden
Schäden verbessert.
2. Politische und ökonomische Integration von Staaten
a. Limitierte Kooperation zwischen Staaten
- Projektbezogene Kooperation (Kooperationende = Projektende)
- Zeitlich befristete Kooperation
b. Präferenzabkommen
Einseitige (Unilaterale) Präferenzabkommen (z.B. EU zu den
AKP-Staaten)
Bilaterale (Bilaterale) Präferenzabkommen (EU mit Mexiko, Chile,
Südafrika, Grönland, den Faröer, mit den Maghreb-Staaten
(Marokko, Tunesien), mit den Maschrek-Staaten (Ägypten,
Syrien, Jordanien, Libanon), mit Israel, mit Palästina, mit
Bosnien, mit Serbien, mit Kosovo, mit Montenegro, mit Albanien).
Mehrseitige (Multilaterale) Präferenzabkommen (EU mit der
EFTA)
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c. Assoziationsabkommen (EU mit Kroatien und mit Mazedonien)
d. Freihandelszone (Free Trade Association):
-
EFTA: CH, N, ISL, LI
-
NAFTA: USA, CND, MEX
-
MERCOSUR: RA, BR, PY, ROU, YV
-
CARIFTA
-
LAFTA
-
ASEAN: RI, RP, T, MYA, K, VN, BRU, MAL, LAO, SGP
-
APEC
Eine Freihandelszone zeichnet sich dadurch aus, dass es
innerhalb der Zone keine Handelsbeschränkungen gibt, dass
jedes Mitgliedsland aber nach außen einen eigenen Zoll hat und
auch die Zolleinnahmen kassiert. Insofern können die Mitglieder
einer Freihandelszone unterschiedliche Zölle nach außen haben.
Um Zollumgehungen entgegen zu wirken, benötigen die Länder,
in die importiert werden soll, in der Regel Ursprungsnachweise
vom Importeur.
e. Zollunion (Customs Union)
In einer Zollunion gibt es innerhalb der Union keine
Handelsbeschränkungen und nach außerhalb der Union gibt es einen
einheitlichen Zoll. Eine einzige Administration innerhalb der Union legt
Außenzölle fest und kassiert auch die entsprechenden Einnahmen.
Beispiele für eine Zollunion sind:
-
EU (D, F, I, GB, IRL, E, P, NL, B, LUX, A, S, DK, FIN, PL, CZ,
HUN, BG, ROM, SK, SLO, GR, EE, LV, LT, M, CY)
-
ATR-Abkommen: EU mit der Türkei, mit Andorra und mit San
Marino
f. Binnenmarkt / Gemeinsamer Markt (Common Market)
- Freie Gütermobilität
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- Freie Faktormobilität (Arbeit, Boden, Kapital)
- Freie Personenmobilität
Der Binnenmarkt ist in der EU noch nicht realisiert, da die volle
Freizügigkeit des Faktors Arbeit und des Faktors Boden noch bis zum
Jahr 2011 nicht gegeben ist. Auch ist das Schengener Abkommen nicht
von allen EU-Staaten unterzeichnet worden.
g. Wirtschaftsunion (Economic Union)
Ziel ist, in allen EU-Staaten ein gleiche ökonomisches Niveau zu
erhalten. Dies soll über eine bessere Koordination der
Wirtschaftpolitiken erreicht werden:
- Ordnungspolitik
- Strukturpolitik
- Wettbewerbspolitik
- Arbeitsmarktpolitik
- Fiskalpolitik
- Geldpolitik
- (Außen-)Handelspolitik
- Sozialpolitik
- Währungspolitik
h. Währungsunion
- Basistheorie
- Krönungstheorie (mit Konvergenzkriterien)
Vorteile für Unternehmen:
- Keine Transaktionskosten
- Keine Kurssicherungsgeschäfte
- Keine Spekulation
- Die einheitliche Währung wird weltweite Leitwährung und vergünstigt
damit den Ressouceneinkauf
Nachteile für Unternehmen:
- Größere Transparenz (bei Produkten, Preisen und Qualitäten)
- Intensivierung des Wettbewerbs
- Hohe Anpassungskosten (Verträge, Rechnungswesen, (Signal-Preise)
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- Keine Währungsanpassungen mehr möglich
- Regionale Entwicklungsunterschiede lassen sich mit einer
einheitlichen Währung nicht ausreichend abbilden.
i.
Politische Union
Eine gemeinsame Legislative, Exekutive und Judikative
3. Gründe für eine Ausweitung des internationalen Handels
-
Generelle oder periodische Nicht-Verfügbarkeit von Gütern und
Dienstleistungen
-
Prestige und Image
-
Gestiegenes Markenbewusstsein
-
Transparenz der Märkte
-
Verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten
-
Einfachere Angebotserstellung
-
Global Selling und Global Sourcing
-
Schnellere Erreichbarkeit und Ausnutzung neuer Märkte
-
Komparative Kostenvorteile
-
Economies of Scale und Economies of Scope
-
Senkung der Transportkosten / Qualitätsverbesserung der
Transportleistungen
-
Vorteile logistischer Ketten
-
Senkung der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse
-
Transaktionskostensenkung durch Währungsunionen
-
Gestiegene Integration von Staaten zu Freihandelszonen und Zollunionen
-
Bessere Erreichbarkeit internationaler Finanzmärkte
-
Reduzierte Länderrisiken
-
Reduzierte KT-Risiken
-
Umgehung von Ländern mit hohen Umweltauflagen
-
Umgehung von Ländern mit hoher Korruption
-
Vermehrter Transfer von Rechten (Lizenzen, Franchise, Markenrechte etc.)
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4. Markteintrittsbarrieren
a. Politische Markteintrittsbarrieren
Hierbei handelt es sich um tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse,
Embargo, Dual-Use-Güter, Verbote und Beschränkungen.
Tarifäre Handelshemmnisse untergliedern sich in Zölle, Steuern und Abgaben.
Zölle dienen dem Schutz der einheimischen Wirtschaft, und in der Regel nicht
zur Einnahmenerzielung des Staates. Verantwortlich für die Setzung und
Erhebung von Zöllen ist auf der EU-Ebene die EU-Kommission (unter Mithilfe
der lokalen Zollverwaltungen). Zölle gelten EU-weit und sind niedergelegt im
EU-Zollkodex. Bemessungsgrundlagen für Zölle können der Wert (Wertzölle)
oder eine physische Maßeinheit (Mengenzoll oder spezifischer Zoll) sein.
Darüber hinaus findet man Kombinationen aus Wert- und Mengenzöllen.
Verantwortlich für die Erhebung von Steuern sind die einzelnen Staaten.
Steuern, die an den Landesgrenzen erhoben werden, sind die
Einfuhrumsatzsteuer (eine Wertsteuer), die mit der Mehrwertsteuer identisch
ist, und die Verbrauchssteuern (Mengensteuern).
In Deutschland werden Verbrauchssteuern u.a. für Energie, Strom, Tabak,
Branntwein, Schaumwein, Bier und Kaffee erhoben.
Bei den Zöllen unterscheidet man:
Drittlandszölle (oder auch: Protektionszölle): durch erhöhte Abgaben auf die
zu importierenden Produkte wird die einheimische Konkurrenz geschützt.
Prohibitivzölle: die Zölle werden so hoch festgelegt, dass die Importe praktisch
zum Erliegen kommen.
Erziehungszölle: durch die Verhängung von Zöllen soll der einheimischen
Wirtschaft Zeit gegeben werden, sich an das weltwirtschaftliche Niveau oder
an das Kostenniveau und die Qualität der Konkurrenz anzupassen.
Vergeltungszölle: die Zölle stellen eine Antwort auf negative
Handelsmaßnahmen (tarifärer oder nicht-tarifärer Art) anderer Staaten dar.
Wichtigster Vergeltungszoll ist der Anti-Dumping-Zoll. Hierfür muss man
nachweisen, dass das Dumping betreibende Unternehmen seine Produkte auf
dem Zielmarkt preisgünstiger verkauft als auf seinem Heimatmarkt. Außerdem
muss eine Schädigung des einheimischen Unternehmens (z.B. signifikanter
Umsatz- oder Gewinnrückgang) sowie ein kausaler Zusammenhang zwischen
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dem Dumping und der Unternehmensschädigung nachgewiesen werden.
Nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen sind:
- Im- und Exportverbote
- Mengenrestriktionen oder –quoten
- Qualitätsanforderungen
- Local-Content-Vorschriften
- Technische Vorschriften
- Gesundheitsvorschriften
- Verpackungsvorschriften
- Staatliches Anteilseigentum an einheimischen Unternehmen
- Vorschriften des Staates zum Kauf nationaler Produkte
- Aufruf des Staates zum Kauf nationaler Produkte oder Dienstleistungen
- Liste ‚ausgewählter Unternehmen’
- Lizenzen und Rechte
- Vorlage von Handelsdokumenten (z.B. Ursprungsnachweise)
- Über- oder unterbewertete Währungen
- Überlange Importprozedur
Ein Embargo beruht auf staatlicher Initiative. Die Bundesrepublik Deutschland
hat die Kompetenz, ein Embargo zu verhängen, an die EU und an die UNO
delegiert. D.h, dass ein Embargo unmittelbar auch für Deutschland gilt, wenn
es von diesen internationalen Organisationen verhängt wurde. Private
Personen oder Organisationen können nicht zu einem Embargo aufrufen.
Durch das Embargo soll ein Land politisch und ökonomisch von anderen
Ländern abgeschnitten werden.
Zweck eines Embargos ist es, einen anderen Staat politisch zu einer
gewünschten Handlung zu zwingen.
Die Nicht-Beachtung des Embargos hat strafrechtliche Konsequenzen zur
Folge. Gegen welche Länder ein Embargo verhängt ist, kann dem
Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung entnommen
werden.
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Man unterscheidet folgende Formen des Embargos:
- Totalembargo (alle Transaktionen sind verboten)
- Partialembargo (gilt nicht für z.B. Hilfsgüter oder Medikamente)
- Transportembargo (gilt nur Verkehre mit oder durch bestimmte Länder)
- Waffenembargo (gilt nur für Waffen und Munition)
Der Erfolg eines Embargos hängt davon ab, ob ein Staat, gegen den ein
Embargo verhängt wurde, politisch und/oder wirtschaftlich tatsächlich auf das
Ausland angewiesen ist, und ob es tendenziell Länder gibt, die ein
bestehendes Embargo unterlaufen.
Dual-Use-Güter sind Güter, die in zweierlei Verwendungsrichtung benutzt
werden können: legal (zumeist für zivile Zwecke) oder illegal (zumeist für
verbotene oder militärische Zwecke).
Die entsprechenden Genehmigungsbehörden behalten sich vor, in Fällen der
nicht eindeutigen Verwendung der zu exportierenden Güter als Zivilgüter die
Ausfuhr dieser Dual-Use-Produkte zu untersagen. Die EU hat im Zuge hat
hierzu die EU-Dual-Use-Verordnung erlassen, in deren Anhang alle Güter
vermerkt sind, welche als Dual-Use-Güter gelten und für die besondere
Exportbestimmungen gelten. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn für die Kontrolle der Einhaltung der
entsprechenden Bestimmungen zuständig.
Typische Beispiele für Dual-Use-Güter sind:
-
Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme, die einerseits in der
Medizin Anwendung finden, andererseits auch zum Anreichern von
Uran benutzt werden können
-
Lippenstifthülsen, die auch als Patronenhülsen verwendet werden
können
-
Kunstdünger, der auch Basis für Sprengstoff sein kann
-
Rohre und Zentrifugen, die sowohl in einem Wasserwerk als auch in
einer Urananreicherungsanlage verwendet werden können
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-
mit Teflon beschichtete Ventile und Tanks, die für Herstellungsanlagen
chemischer Kampfstoffe benötigt werden, da die Vorprodukte dieser
Kampfstoffe oft hochkorrosiv sind. Gleichzeitig finden sie aber auch in
zivilen Anlagen der Chemieindustrie oder in
Meerwasserentsalzungsanlagen Anwendung.
In der Praxis ist vielen Exportierenden die Dual-Use-Eigenschaft ihrer
Produkte nicht bewusst. Dies führt immer wieder auch zu Strafverfahren,
da die ungenehmigte Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eine Straftat nach § 34
Außenwirtschaftsgesetz darstellt. Die Zahl solcher Strafverfahren ist
insbesondere nach der Einführung einer Genehmigungspflicht stark
angestiegen.
Auch auf den ersten Blick harmlos erscheinende Güter können Dual-UseGüter sein. So hat der Iran Anfang der 2000er Jahre
Verbrennungsmotoren, Fernsteuerungen und Spezialtreibstoff für
hochwertige Modellflugzeuge sowie Steuerungselektronik erworben, die für
den Bau unbemannter Flugzeuge und Drohnen bestimmt waren. Die
diesbezüglichen deutschen Exporteure wurden strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen.
b. Ökonomische Markteintrittsbarrieren
o Hohe Einstiegsinvestitionen
Das neu in den Markt eintretende Unternehmen muss vielleicht
ein eigenes Vertriebssystem aufbauen und unter Umständen
eine eigene Produktion im Zielland aufbauen.
o Hohe Economies of Scale
Bereits im Zielmarkt bestehende Unternehmen können
Größenproduktionsvorteile (d.h. Fixkostendegression bei einem
Produkt) erzielen. Unternehmen, die möglicherweise in diesen
Markt treten wollen, können diese Vorteile noch nicht realisieren.
o Hohe Economies of Scope
Bereits im Zielmarkt bestehende Unternehmen können
Verbundvorteile (d.h. Fixkostendegression durch das Angebot
mehrerer Produkte) erzielen. Unternehmen, die möglicherweise
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in diesen Markt treten wollen, können diese Vorteile noch nicht
realisieren.
o Hohe Spezifität
Der Zielmarkt ist so speziell, dass die Produkte und auch das
Marketing-Mix – u. U. mit hohen Kosten - speziell auf diesen
Markt ausgerichtet werden müssten. Diese veränderten
Produkte wären auf einem Alternativmarkt nur sehr schwer
abzusetzen.
c. Verhaltensbedingte Markteintrittsbarrieren
Zu den verhaltensbedingten Markteintrittsbarrieren gehen von den potentiellen
Nachfragern aus. Zu ihnen gehört Kaufzurückhaltung aus ethischen,
kulturellen, soziologischen, historischen, religiösen oder motivatorischen
Gründen.
Zu den verhaltensbedingten Markteintrittsbarrieren gehört auch der
Boykott.Der Begriff ‚Boykott’ geht auf den Iren Charles Boycott zurück, einen
in Irland lebenden englischen Grundstücksverwalter, der sozial
ausgeschlossen wurde.
Ein Boykott ist ein organisiertes wirtschaftliches, soziales oder politisches
Druckmittel, durch das eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat vom
regelmäßigen Geschäftsverkehr ausgeschlossen wird. Der wirtschaftliche
Boykott dient insbesondere der Ausschaltung von Konkurrenz; der soziale
Boykott als Druckmittel von Interessensgruppen; der politische Boykott ist ein
Sanktionsmittel gegenüber einem bestimmten Staat.Ein Boykott beruht
grundsätzlich – im Gegensatz zum Embargo - auf privater Initiative.
Boykottaktionen waren beispielsweise:
-
Im deutschen Mittelalter die so genannte „Verhansung“, d.h. der
Ausschluss einer Stadt aus der Hanse, was für die jeweilige verhanste
Stadt den sicheren wirtschaftlichen Niedergang bedeutete.
-
Der amerikanische Boykott britischer Waren während der
amerikanischen Revolution.
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-
Der von Gandhi organisierte indische Boykott von Waren, die teilweise
unter dem Handelsmonopol der Briten standen.
-
Der deutsche Boykott jüdischer Geschäfte während der Zeit des
Nationalsozialismus.
-
Die während der US-Bürgerrechtsbewegung durch Afro-Amerikaner
durchgeführten Bus-Boykotte.
-
Der von der Anti-Apartheid-Bewegung ausgerufene Früchteboykott von
Verbrauchern, um auf die Apartheid in Südafrika aufmerksam zu
machen.
-
Der weltweit Boykott gegen den Ölkonzern Shell wegen seiner Absicht,
die Ölplattform Brent Spar zu versenken.
-
Den Boykott französischer Lebensmittel wegen der französischen
Atombombentests im Mururoa Atoll.
-
Boykott der olympischen Spiele in Moskau 1980 und in Los Angeles
1984.
Die Wirksamkeit eines Boykotts hängt stark von der potentiellen Verletzbarkeit
des Boykottierten und davon, ob möglichst viele dem Boykottaufruf Folge
leisten.
6. Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU
Zollprozedur:
-
Zollstraßenzwang
-
Gestellung
-
Zollanmeldung (schriftl., mündl., konkludent, elektronisch)
-
Fristen (20 Tage, außer im Seeverkehr 45 Tage)
-
Zollrechtliche Bestimmungen
-
Zollverfahren
-
Zollbeschau
-
Zollbefund
-
Zollbescheid
-
Aufschubverfahren
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-
Nacherhebung, Erlaß und Erstattung
Zollrechtliche Bestimmungen
-
Verbringung in eine Freizone / Freilager
-
Wiederausfuhr
-
Vernichtung oder Zerstörung
-
Aufgabe zugunsten der Staatskasse
-
Überführung in ein Zollverfahren
Zollverfahren
-
Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr
-
Zolllagerverfahren
-
Aktive Veredelung
-
Passive Veredelung
-
Umwandlungsverfahren
-
Versandverfahren
-
Vorübergehende Verwendung
Zollbemessung
-
Wertzoll (Maßstab: Transaktionswert einer Ware)
-
Spezifischer Zoll (Maßstab: Stück, Gewicht, Länge, Volumen, Größe
etc)
-
Mischzoll (Kombination aus Wertzoll und spezifischem Zoll)
Zollwert
Der Zollwert an der EU-Außengrenze ergibt sich je nach Lieferbedingung aus
dem Transaktionswert unter Hinzurechnung von sog. Plusfaktoren (wie
Transportkosten, Versicherungskosten, Umschließungskosten etc) und unter
Abzug sog. Minusfaktoren (Transport- und Versicherungskosten in der EU,
Montagekosten etc.).
Steuern
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-
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) (Steuerwert = Zollwert unter
Hinzurechnung des Zolls und der Verbrauchsteuer sowie der
innergemeinschaftlichen Transport- und Versicherungskosten)
-
Verbrauchsteuer (Bemessungsgrundlage: Menge)
7. Internationale Lieferbedingungen
Jeder Exporteur oder Importeur, der Waren international verkauft oder kauft,
muss sich mit seinem Handelspartner über die Lieferbedingungen einig werden.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat dafür 1936 international
vereinheitlichte Lieferbedingungen - die Incoterms - entwickelt.
Die Incoterms regeln weder die Eigentumsübertragung noch andere Rechte aus
dem Eigentum, Vertragsbrüchen und deren Folgen sowie Haftungsausschlüsse.
Die Incoterms betreffen vielmehr im Wesentlichen drei Punkte:
•
Regelung des Transportkostenübergangs
•
Regelung des Transportrisikoübergangs
•
Geschäftsabwicklungspflichten
Damit regeln sie, wer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt,
wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die
Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt.
Die Incoterms bieten ein System von 13 Klauseln, die in vier Gruppen aufgeteilt
sind: Gruppe E, F, C und D. Die Pflichten des Exporteurs (Verkäufers) sind bei
der Gruppe E am geringsten und steigern sich jeweils in den folgenden Gruppen.
In allen Klauseln werden die Ortsbestimmungen durch exakte Ortsangaben
konkretisiert.
•
Gruppe E (Abholklausel) besteht lediglich aus der Klausel EXW. Diese
Klausel sieht den Kosten- und Gefahrenübergang bei Verlassen des
Betriebsgeländes des Exporteurs auf den Importeur vor, d. h. der
Verkäufer stellt dem Käufer die Ware lediglich auf seinem eigenen
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Gelände zur Verfügung.
•
Die Klauseln der Gruppe F (Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt)
besagen, dass der Kosten- und Gefahrenübergang am Lieferort im
Exportland auf den Importeur übergeht, d. h. der Verkäufer übergibt die
Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer. Zu dieser Gruppe
gehören die Klauseln FCA, FAS und FOB.
•
Bei den Klauseln der Gruppe C (Haupttransport vom Verkäufer bezahlt)
fallen Kosten- und Gefahrenübergang auseinander. Der Exporteur trägt die
Frachtkosten bis zum Bestimmungsort im Importland und schließt eine
Mindestversicherung ab. Der Risikoübergang auf den Importeur erfolgt bei
Übergabe an den Frachtführer am Lieferort; d. h. der Verkäufer schließt
den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten ab, ohne die Haftung für
Verlust oder Beschädigung der Ware oder zusätzliche Kosten, die
aufgrund von Ereignissen nach dem Abtransport entstehen, zu
übernehmen. Zu dieser Gruppe gehören die Klauseln CFR, CIF, CPT und
CIP.
•
Die Klauseln der Gruppe D (Ankunftsklausel) besagen, dass
Transportkosten und Gefahr vom Exporteur bis zum Bestimmungsort
übernommen werden. In der Gruppe D sind die Klauseln DAF, DES, DEQ,
DDU und DDP zu finden.
Welche Klausel Anwendung findet, müssen die Vertragspartner verhandeln.
Grundsätzlich gilt: Um bei der Abwicklung der Auslandsgeschäfte den
Überblick zu behalten und die Abläufe im Unternehmen zu vereinfachen,
ist es für den Exporteur von großem Nutzen, jeweils gleiche
Lieferbedingungen bei seinen Geschäften zugrunde zu legen.
In jedem Falle müssen die Incoterms in den Kaufvertrag aufgenommen
werden, wenn die Parteien wünschen, dass sie Bestandteil des Vertrages
werden sollen. Die Incoterms sind auch modifizierbar, da sie nur
Mindeststandards vorsehen. Wer sie verändert, sollte aber auf klare
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Regelungen Wert legen, um nachher Missverständnisse zu vermeiden.
Ganz wichtig ist es auch, im Vertrag festzuhalten, welche Version der
Incoterms gewählt wird. Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2000.
Die E-Klauseln:
ExWorks
‚Ab Werk’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem
Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen
benannten Ort (d.h. Werk, Fabrikationsstätte, Lager usw.) zur Verfügung
stellt, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes
Beförderungsmittel verladen ist.
Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar,
wobei der Käufer alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der
Ware von dem Gelände des Verkäufers verbunden sind, zu tragen hat.
Wenn die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer für das Verladen
der Ware bei Abfahrt verantwortlich sein und die Gefahren und alle Kosten
einer solchen Verladung übernehmen soll, dann sollte dies durch einen
entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht
werden. Diese Klausel sollte nicht direkt verwendet werden, wenn es dem
Käufer nicht möglich ist, direkt oder indirekt die Exportformalitäten
durchzuführen.
Die F-Klauseln:
FCA (Free Carrier)
‚Free Carrier’ bedeutet, dass der Verkäufer die zur Ausfuhr freigemachte
Ware dem vom Käufer benannten Carrier (ein Verkehrsunternehmen oder
ein Frachtführer) an einem benannten Ort (ein Güterverteilzentrum, ein
See- oder Binnenhafen, ein Flughafen etc.) übergibt. Eine genaue
Ortsangabe und genaue Zeiteinhaltung sind sehr wichtig. Diese Klausel
kann für jede Transportart verwendet werden, einschließlich des
multimodalen Transports.
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FAS (Free Alongside Ship)
‚Frei Längsseite Schiff’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware
längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Dies
bedeutet, dass der Käufer alle Kosten und Gefahren des Verlusts oder
Beschädigung der Ware von diesem Zeitpunkt an zu tragen hat.
FOB (Free on Board)
‚Frei an Bord’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware die
Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Dies
bedeutet, dass der Käufer von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und
Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen hat.
Die FOB-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr
freizumachen.
Die C-Klauseln:
CFR (Cost and Freight)
‚Kosten und Fracht’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware
die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen überschritten hat.
Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind,
um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Jedoch
gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ebenso
wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an
Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über.
Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr
freizumachen.
CIF (Cost, Insurance, Freight)
‚Kosten, Versicherung und Fracht’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert,
wenn die Ware die Schiffsreling in dem benannten Verschiffungshafen
überschritten hat.
Der Verkäufer hat die Kosten und die Fracht zu tragen, die erforderlich sind,
um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Jedoch
gehen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie alle
zusätzlichen Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware
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zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über. In der CIFKlausel hat der Verkäufer jedoch zusätzlich die Seetransportversicherung
gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der
Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen.
Folglich schließt der Verkäufer den Versicherungsvertrag ab und zahlt die
Versicherungsprämie. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIFKlausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit
Mindestdeckung abzuschließen. Sollte der Käufer einen Schutz mit
höherer Deckung wünschen, müsste er dies entweder ausdrücklich mit
dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche
Versicherungsvorkehrungen treffen.
Die CIF-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr
freizumachen.
CPT (Carriage Paid To)
‚Frachtfrei’ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm benannten
Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die Frachtkosten
zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum benannten
Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer alle
Gefahren sowie alle anderen Kosten trägt, die nach der erfolgten Lieferung
der Ware auftreten.
CIP (Carriage and Insurance Paid To)
‚Frachtfrei versichert’ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem von ihm
benannten Frachtführer liefert, der Verkäufer hat jedoch zusätzlich die
Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware bis zum
benannten Bestimmungsort zu befördern. Dies bedeutet, dass der Käufer
alle Gefahren sowie alle zusätzlichen Kosten trägt, die nach der derart
erfolgten Lieferung der Ware auftreten. Bei der CIP-Klausel hat der
Verkäufer jedoch auch die Transportversicherung gegen die vom Käufer
getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während
der Beförderung zu beschaffen.
Folglich schließt der Verkäufer die Versicherung ab und zahlt die
Versicherungsprämie.
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Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIP-Klausel der Verkäufer
verpflichtet ist, nur eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.
Sollte der Käufer einen Schutz mit höherer Deckung wünschen, müsste er
dies entweder insoweit ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder
eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen.
Die D-Klauseln
DAF (Delivered at Frontier)
‚Geliefert Grenze’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die zur
Ausfuhr, aber nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer unentladen
auf dem ankommenden Beförderungsmittel an der benannten Stelle des
benannten Grenzorts zur Verfügung gestellt wird, jedoch vor der
Zollgrenze des benachbarten Landes. Der Begriff "Grenze" schließt jede
Grenze ein, auch die Grenze des Ausfuhrlandes. Es ist daher von
entscheidender Bedeutung, die fragliche Grenze genau zu bestimmen und
stets Stelle und Ort in der Vertragsklausel zu benennen.
Sollten die Parteien jedoch wünschen, dass der Verkäufer auf eigene
Gefahren und Kosten für die Entladung der Ware von dem ankommenden
Beförderungsmittel verantwortlich sein soll, sollte dieses durch einen
entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht
werden.
Diese Klausel kann für jede Transportart verwendet werden, wenn Ware
an eine Landesgrenze geliefert wird.
DES (Delivered ex Ship)
‚Geliefert ab Schiff’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur
Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer an Bord des Schiffs im benannten
Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat bis zur
Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum
benannten Bestimmungshafen zu tragen. Falls die Parteien wünschen,
dass der Verkäufer die Kosten und Gefahren der Entladung der Ware
übernehmen soll, sollte die DEQ-Klausel verwendet werden.
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DEQ (Delivered ex Quai)
‚Geliefert ab Kai’ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur
Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am Kai des benannten
Bestimmungshafens zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die
Kosten und Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten
Bestimmungsort und mit der Entladung der Ware auf den Kai verbunden
sind, zu tragen. Die DEQ-Klausel verlangt von dem Käufer, dass er die
Ware zur Einfuhr freimacht und er alle Formalitäten, Zölle, Steuern und
andere Abgaben bei der Einfuhr bezahlt.
Wünschen die Parteien, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers alle
oder Teile der bei der Einfuhr der Ware anfallenden Abgaben
eingeschlossen werden, sollte dieses durch einen entsprechenden
ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.
Diese Klausel kann nur verwendet werden, wenn die Ware über See oder
Binnenschiff oder im multimodalen Transport zur Entladung von einem
Schiff auf den Kai im Bestimmungshafen geliefert werden soll. Wünschen
die Parteien jedoch, dass in die Verpflichtungen des Verkäufers die
Gefahren und Kosten des Verbringens der Ware vom Kai zu einem
innerhalb oder außerhalb des Hafens befindlichen Ort (Lagerhaus,
Terminal, Transportstation usw.) eingeschlossen werden, sollten die DDUoder DDP-Klauseln verwendet werden.
DDU (Delivered Duty Unpaid)
‚Geliefert unverzollt’ bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die nicht zur
Einfuhr freigemachte Ware am benannten Bestimmungsort auf dem
ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat die
Kosten und Gefahren der Beförderung bis dahin zu tragen mit Ausnahme,
falls anwendbar, jeglichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung und
die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von
Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst) für die
Einfuhr in das Bestimmungsland. Dieser "Zoll" ist vom Käufer zu tragen
ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die
Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.
21
Wünschen die Parteien jedoch, dass der Verkäufer die
Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und
Gefahren sowie einige der bei der Einfuhr der Ware fälligen Kosten trägt,
sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im
Kaufvertrag deutlich gemacht werden.
DDP (Delivered Duty Paid)
‚Geliefert verzollt’ bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die zur Einfuhr
freigemachte Ware an dem benannten Bestimmungsort auf dem
ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefert. Der Verkäufer hat
alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen,
einschließlich, falls anwendbar, jeglichen für die Einfuhr in das
Bestimmungsland erforderlichen "Zolls" (ein Begriff, der die Verantwortung
und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung
von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderer Abgaben umfasst).
Diese Klausel sollte nicht verwendet werden, wenn es dem Verkäufer nicht
möglich ist, entweder direkt oder indirekt die Einfuhrbewilligung zu
beschaffen.
Wünschen die Parteien jedoch, dass von den Verpflichtungen des
Verkäufers bestimmte bei der Einfuhr der Ware anfallende Abgaben (wie
z.B. Mehrwertsteuer) ausgeschlossen werden, sollte dies durch einen
entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht
werden.
Wünschen die Parteien, dass der Käufer alle Gefahren und Kosten der
Einfuhr trägt, sollte die DDU-Klausel verwendet werden.
Während die Klausel EXW die Mindestverpflichtung des Verkäufers
darstellt, enthält die DDP-Klausel seine Maximalverpflichtung.
8. Internationale Zahlungsbedingungen
Bei den Zahlungsbedingungen müssen immer die Interessen des Exporteurs
einer Ware an einer vertragsgemäßen (möglichst frühen) Zahlung und die
22
Interessen des Importeurs an einer vertragsgemäßen (möglichst frühen)
Lieferung ausgeglichen werden.
Nicht-dokumentäre Zahlungsweisen:
1. Vorauszahlung (Payment in Advance)
Vollständige Bezahlung, ohne dass der Exporteur geliefert hat. Hiermit
verbunden ist ein hohes Risiko des Lieferungsausfalls oder der
Schlechterfüllung für den Importeur
2. Anzahlung (Down Payment)
Teilweise Anzahlung, ohne dass der Exporteuer geliefert hat. Es
verbleibt ein relativ hohes Risiko für den Importeur.
3. Abschlagszahlung (Instalment)
Zahlung nur bei Erreichen bestimmter Produktionsstufen. Es verbleibt
das Risiko des Exporteurs, dass die jeweilige Fertigungsstufe nicht
bezahlt wird. Und es verbleibt das Risiko des Importeurs, dass –
obwohl erste Fertigungsstufen bereits bezahlt sind – eine endgültige
Fertigstellung nicht erfolgt.
4. Barzahlung (Cash on Delivery)
5. Zahlung auf Ziel, Zahlung nach Erhalt einer Rechnung (Sale on Credit)
Größtmögliche Sicherheit für den Importeur, verbunden mit dem
größtmöglichen Risiko des Zahlungsausfalls für den Exporteur.
Dokumentäre Zahlungsweisen:
Das Dokumenteninkasso
Das Dokumenteninkasso ist eine Zahlungsabwicklungsform, bei der –
unter Mitwirkung von Banken - die Zahlung an die Übergabe von
Dokumenten gebunden ist. Sie dient ausschließlich der
Zahlungsabwicklung. Eine Gewähr für die Qualität und/oder Quantität der
gelieferten Waren wird hier nicht übernommen. Die abwickelnden Banken
legen dabei fast immer die "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi"der ICC
zu Grunde.
Es gibt zwei Arten von Dokumenteninkassi: Zum einen können die
Dokumente an den Importeur gegen Zahlung ausgehändigt werden
(Documents against payment, d/a) oder die Dokumente können gegen
23
Akzeptierung eines Wechsel oder Abgabe eines Zahlungsversprechens
o.ä. ausgehändigt werden. Bei der zweiten Form ist die Zahlung erst zu
einem späteren Termin fällig (Documents against accept, d/p). Während
der Exporteur bei d/p die Gewähr hat, dass der Importeur die Dokumente
erst ausgehändigt bekommt, nachdem er gezahlt hat, hat er diese
Sicherheit bei d/p nicht, da der Importeur die Dokumente bereits nach
Abgabe eines Zahlungsversprechens erhält. Dies sagt jedoch nichts über
die Liquidität des Importeurs am Fälligkeitstag der Zahlung aus. Sollte zu
diesem Zeitpunkt das Konto des Importeurs keine ausreichende Deckung
aufweisen oder keine entsprechende Kreditlinie vorhanden sein, wird die
Bank des Importeurs -obwohl die Dokumente ausgehändigt wurden- die
Zahlung nicht ausführen. Diesem Problem kann man dadurch begegnen,
dass die Dokumentenaushändigung von der Hinauslegung einer Garantie
zur Einlösung des Inkassos am Fälligkeitstag durch die Bank des
Importeurs abhängig gemacht wird.
Die Abwicklung beim Dokumenteninkasso erfolgt folgendermaßen: Der
Exporteur reicht seiner Bank die Dokumente ein und erteilt dieser einen
Inkassoauftrag. Diese Dokumente können sein: Rechnungen, ProForma-Rechnungen, Ursprungsnachweise, Transportdokumente (z.B.
Konnossemente, Airway Bills, Frachtscheine, Abladebestätigungen etc.),
Versicherungspolicen, Packlisten etc. Die Bank des Exporteurs sendet
die Dokumente mit dem Inkassoauftrag an die Bank des Importeurs.
Unter Umständen wird der Auftrag elektronisch vor-avisiert. Im
Importland avisiert die Bank dem Importeur das Vorliegen des
Inkassoauftrages nach einer Prüfung der Dokumente auf Vollzähligkeit
Der Importeur nimmt nun die Dokumente an und leistet die Zahlung, oder
er akzeptiert einen beigefügten Wechsel, falls dies vorgesehen ist.
Danach bekommt er die Dokumente ausgehändigt. Eine besondere
Sicherheit hat der Exporteur dann, wenn mit den Dokumenten das Recht
an der Herausgabe der Ware verknüpft ist; dies ist bei See- oder
Luftfrachtbriefen und Lagerscheinen der Fall.
Unter Umständen kann es passieren, die Bank des Importeurs die
24
Dokumente - unter der Hand - besonders glaubwürdigen Importeuren zu
getreuen Händen zur weiteren Prüfung während eines kurzen Zeitraums
überlassen werden. Dabei darf durch den Importeur jedoch nur eine
formale Prüfung der Papiere vorgenommen werden, eine weitere
Benutzung der Dokumente ist i. d. R. ausgeschlossen.
Werden die Inkassodokumente vom Importeur nicht aufgenommen, wird
nach Weisungen der Bank des Exporteurs die Ware zurück versandt
oder eingelagert und zur Verfügung der Bank gehalten.
Üblicherweise berechnen die eingeschalteten Banken Provision für die
Abwicklung des Inkassos und der hiermit verbundenen
Auslandszahlungen.
Der Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist ein abstraktes Zahlungsversprechen der Bank des
Importeurs, in der die Bank sich verpflichtet, dem Exporteur bei
Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung zu leisten. Abstrakt
bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank rechtlich
losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem
Kaufvertrag steht. Es ist aber immer abhängig von der Übergabe
bestimmter Dokumente.
Der Importeur erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewißheit,
dass er nur dann zahlen muß, wenn der Exporteur die bestellte Ware
geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente
nachgewiesen hat. Der Exporteur bekommt die Gewissheit, daß er nach
Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente
bei der Bank den Verkaufserlös erhält.
Ein Akkreditiv wird wie folgt abgewickelt:
Der Importeur beauftragt seine (Haus)Bank, die Akkreditivbank genannt
wird, damit, ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Zur
Abwicklung bedient diese sich einer Bank im Land des Exporteurs
(Avisbank). Im Akkreditiv wird die Ware hinsichtlich Art, Menge und
25
Verpackung beschrieben, und es werden Fristen für den Versand der
Ware vom Verladeort bis zum Abladeort sowie zur Vorlage der
Dokumente genannt. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die die
Bezahlung des Akkreditivs auslösen. Die Dokumente sind in der Regel:
Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise, Frachtpapiere, Packlisten,
Inspektionszertifikate
Desweiteren verpflichtet sich die Akkreditivbank gegenüber dem
Exporteur, an ihn dann Zahlung zu leisten, wenn er die Dokumente
geliefert hat.
•
Die Avisbank avisiert dem Exporteur die Eröffnung des Akkreditivs,
nachdem sie geprüft hat, ob das Akkreditiv rechtlich und formal
einwandfrei ist. Außerdem bietet sie sich an, die dokumentäre
Abwicklung für den Exporteur zu übernehmen.
•
Der Exporteur prüft nach erfolgter Avisierung, ob das Akkreditiv
mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Daraufhin versendet er die
Ware und übergibt die geforderten Dokumenten an die Avisbank.
•
Nach sorgfältiger Prüfung der Dokumente (und der Feststellung,
dass diese akkreditivkonform sind) erfolgt entweder die Zahlung
an den Exporteur (wenn die Avisbank die Zahlstellenfunktion
übertragen bekommen hat) oder die Weiterleitung an die
eröffnende Bank. Diese nimmt dann, nach Feststellung der
Ordnungsmäßigkeit der Dokumente, die Zahlung vor und händigt
die Dokumente dem Importeur aus.
•
Mit den Transportdokumenten (Konnossement, Airway Bill) kann
der Importeur dann den Besitz an der Ware erlangen.
Zwar gibt keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen für die
Abwicklung von Akkreditiven, jedoch werden häufig die einheitlichen
ICC-Richtlinien vertraglich zugrunde gelegt.
Der Vorteil für den Exporteur besteht darin, daß er ein abstraktes und
bedingtes Zahlungsversprechen einer Bank, mit dem er die Bezahlung,
26
unabhängig von den Interessen des Importeurs, nach Lieferung der Ware
durchsetzen kann.
Nachteile für den Exporteur ist, dass, wenn bei einem unbestätigten
Akkreditiv die eröffnende Bank zahlungsunfähig wird oder die Regierung
des Landes des Importeurs ein Zahlungsmoratorium verfügt, der Schutz
des Exporteurs nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt das
Dokumentenrisiko, also die Frage, ob der Exporteur in der Lage ist,
Dokumente beizubringen, die vollständig den Bedingungen des
Akkreditivs entsprechen. Der Zahlungsanspruch gegen die Bank ist
hinfällig, wenn die Dokumente fehlerhaft sind (z. B. bei Überschreitung
der Liefertermine oder weil in den Dokumenten Schreibfehler enthalten
sind oder die Dokumente den inhaltlichen Anforderungen an
Akkreditivdokumente nicht genügen).
Vorteile für den Importeur sind, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn
akkreditiv-konforme Dokumente fristgerecht eingereicht werden, und
wenn der Nachweis über den termingerechten Warenversand erbracht
wurde. Außerdem muß der Importeur bis zur Bezahlung der Ware durch
das Akkreditiv keine eigene Liquidität einsetzen. Seine Kreditlinie wird
jedoch durch die eröffnende Bank belastet. Das Risiko für den Importeur
besteht darin, dass die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht,
obwohl Dokumente akkreditivgemäß sind. Man sichert sich aber hierfür
insofern ab, als man eine Warenprüfgesellschaft mit der Prüfung der
Ware beauftragt, welche mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt,
dass die Ware den Vertragsbedingungen entspricht.
Sonderformen des Akkreditivs:
Widerrufliche und unwiderrufliche Akkreditive:
Bei widerruflichen Akkreditiven kann das Akkreditiv bis zur Einreichung
akkreditivkonformer Dokumente durch den Exporteur bei der
aufnehmenden Bank durch den Importeur widerrufen oder geändert
werden. Da es damit dem Exporteur nur unzureichende Sicherheiten für
27
die Abwicklung des Geschäftes bietet, ist es in der Praxis kaum
gebräuchlich.
Bestätigtes und unbestätigter Akkreditiv:
Um dem Exporteur zusätzlich zu diesem Zahlungsversprechen eine
weitere Sicherheit zu geben, ist es möglich, dass zusätzlich zu dem
Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen
der Bank des Exporteurs (oder einer dritten Bank, z. B. der Weltbank
oder einer internationalen Entwicklungsbank) ausgesprochen wird.
Dieses zweite Zahlungsversprechen dient der Absicherung von Risiken,
die in der Bank des Importeurs (Länder- und/oder Bankenrisiken) und in
dem Staat des Importeurs (z. B. Risiko eines Zahlungsmoratoriums auf
Grund von Devisenmangel oder des Konvertierungs- und Transferrisikos,
bei dem es der Auslandsbank nicht erlaubt ist, einheimische Währung zu
tauschen (konvertieren) oder Devisen ins Ausland zu transferieren)
begründet sein können.
Übertragbares und nicht-übertragbarer Akkreditiv:
Der Importeur einer Ware ist häufig nicht der Endverbraucher einer Ware
sondern nur ein Zwischenhändler. Wenn diese Zwischenhändler nicht
über genügend eigene Liquidität bzw. Kreditlinien verfügen, um den
Einkauf mittels eines Akkreditivs abzuwickeln, wird häufig das Instrument
einer Akkreditivübertragung gewählt, um den Zwischenhändler in die
Lage zu versetzen, den Einkauf abzuwickeln.
Auch kann es sein, dass der Exporteur nicht der Produzent der Ware ist.
Der Begünstigte des Akkreditivs soll aber der Produzent sein. Auch hier
kann eine Übertragung des Akkreditivs auf einen anderen Begünstigten
stattfinden.
Revolvierender und nicht-revolvierender Akkreditiv:
Ein revolvierender Akkreditiv wird für wiederkehrende Kettengeschäft
benutzt. Er lebt nach Ausnutzung wieder auf und kann durch den
Exporteur erneut ausgenutzt werden. Es wird zwischen zwei
28
Grundformen unterschieden: der einfach revolvierende Akkreditiv und der
kumulativ revolvierende Akkreditiv. Beim kumulativ revolvierenden
Akkreditiv könnte der Exporteur in den Folgeperioden auch die
Akkreditivbeträge ausnutzen, die in den Vorperioden nicht genutzt
wurden, beim einfach revolvierendem Akkreditiv verfallen die nicht
ausgenutzten Beträge.
5. Countertrade
Der Begriff ‚Countertrade’ ist die direkte Übersetzung des entsprechenden
deutschen Ausdrucks, entstanden durch die Zusammensetzung der englischen
Worte ‚counter’ (gegen) und ‚trade’ (Handel). Er dient in der englischen Literatur
als Oberbegriff für alle Formen des Kompensationshandels.
Unter Countertrade werden Handelsformen verstanden, bei denen sich die
Geschäftspartner verpflichten, Waren und Dienstleistungen ganz oder teilweise
gegen Waren und Dienstleistungen auszutauschen, wechselseitig Waren oder
Dienstleistungen abzunehmen oder für ihre Abnahme zu sorgen.
Aus dieser Definition ergeben sich die zentralen Forderungen an ein Countertrade-Geschäft:
-
Reziprozität (Gegenseitigkeit)
-
Kausalität (Ursächlichkeit)
-
Möglichst noch Additionalität
Die Kausalität soll verdeutlichen, dass ein direkter, verbindlicher Zusammenhang
zwischen Einfuhr- und Ausfuhrgeschäft besteht.
Die Additionalität drückt den Wunsch aus, durch die Gegengeschäftsverpflichtung
ein zusätzliches Exportgeschäft für das Abnehmerland zu ermöglichen.
Grundsätzlich unterscheidet man folgende Formen des Countertrades:
-
kommerzieller CT (kurzfristig orientiert meist bis zu 3 Jahren, in der Regel
traditionelle Geschäfte auf Rohstoff- und Konsumgütermärkten)
-
industrieller CT (langfristig ausgelegt)
-
finanzieller CT (nur Finanztransfers)
29
Kommerzieller Countertrade:
a. Klassischer Barter
Zwischen zwei Vertragsparteien werden vollständig und zeitgleich
innerhalb eines Jahres Waren gegen Waren bzw. Dienstleistungen
getauscht. Eine dritte Partei ist in der Regel nicht beteiligt.
Die Formen des Barters werden meistens produktbezogen benannt: oil
barter, coffee barter, zinc barter. Oft werden Bartergeschäfte von
devisenschwachen Ländern durchgeführt, die keine Möglichkeit haben,
international Kredite zu erhalten.
Beispiele sind ein Tauschgeschäft aus dem Jahre 1998 zwischen Mexiko
(700.000 Säcke Rohkaffee) und Deutschland (150 Pkw von Volkswagen)
oder ein Tauschgeschäft aus dem Jahre 1994 zwischen Saudi-Arabien
(34,5 Mio. Fässer Rohoel) und den USA (10 Boeing 747-Flugzeuge).
Vorteile:
fehlende Preistransparenz
durch die Möglichkeit der Unterbewertung kann man die Ware zu
Dumpingpreisen anbieten und damit Wettbewerbsregeln oder
Kartellabsprachen umgehen.
Umgehung zwischenstaatlicher Abkommen (z.B. wertmäßige
Einfuhrgeschränkungen)
Nachteile:
qualitative, quantitative und zeitliche Koinzidenz der Lieferungen
die
Suche
nach
geeigneten
Vertragspartnern
mit
ausgeglichenem Angebots- und Nachfragemuster erweist sich in
der Praxis als ziemlich schwierig. Um die Angebote und die
Nachfrage auszugleichen, haben sich in der Praxis Warentauschbörsen entwickelt. Sie werden als Barter-Organisationen
oder Barter-Clubs bezeichnet.
b. Moderner Barter
Beim modernen Barter, der eine Erweiterung des klassischen Barters darstellt,
verpflichtet sich der Lieferant einer Maschine, im Gegenzug zu dem getätigten
Exportgeschäft, zu Einkäufen aus einer Warenliste des Importlandes bis zu
30
einer festgelegten Höhe. Die Abwicklung des Geschäfts kann innerhalb eines
Zeitraums von bis zu drei Jahren abgeschlossen werden. Die Kompensationsverpflichtung kann prinzipiell an Dritte abgetreten werden.
Lieferung und Gegenlieferung müssen nicht zeitgleich erfolgen.
Je
nach
Höhe
der
Kompensationsquote
wird
zwischen
Voll-
und
Teilkompensation unterschieden. Bei der Vollkompensation wird der ganze
Teil des Warenwertes
durch die
Gegenleistung beglichen. Bei der
Teilkompensation wird ein Teil des Lieferwertes in Devisen und der andere
Teil durch eine Gegenleistung beglichen.
Vorteile:
Da
eine
Geldforderung
aus
Lieferung
und
Gegenlieferung
an
den
ausländischen Schuldner vorliegt, besteht für deutsche Unternehmen die
Möglichkeit, eine staatliche Hermes-Deckung zu erhalten. Es werden
allerdings
nur
Geld-forderungen
versichert,
während
Geschäfte
mit
Kompensationscharakter nicht gedeckt werden.
Ein Beispiel für eine Vollkompensation ist das Deutsch-Ungarische Geschäft
von 1988. Ungarn schloß einen Vertrag mit der Adam Opel AG über die
Lieferung von 1000 Pkw ab. Der Automobilproduzent sollte dafür innerhalb
von drei Jahren Filter, Zündkerzen und Karosserien für Minibusse aus Ungarn
kaufen.
Ein Beispiel für ein Teilkompensationsgeschäft: der japanische Automobilhersteller Honda verkaufte der algerischen Regierung 1991 15.000 Fahrzeuge
und erhielt dafür 40 Prozent Rohöl und 60 Prozent Devisen.
1988 importierte eine chinesische Stahlgesellschaft Ausrüstungen für eine
automatische Telefonvermittlungszentrale im Wert von 12 Mio. US-Dollar von
der kanadischer Northern Telecom. Ein Drittel der Summe bezahlten die
Chinesen in Devisen, die restlichen zwei Drittel beglichen sie mit
Stahlprodukten.
Nachteile:
Die Abwicklung eines modernen Barters ist sehr zeitraubend und umständlich.
c. Counterpurchase (Gegenkaufgeschäft)
Auch beim Counterpurchase verpflichtet sich ein Lieferant, innerhalb einer
bestimmten Frist, einen Teil seines Erlöses zum Kauf von Waren (oder
31
Dienstleistungen) im Partnerland zu gebrauchen. Im Gegensatz zum
modernen Barter wird Counterpurchase durch zwei wertmäßig entsprechende
aber
voneinander
völlig
unabhängige
Verträge
(Basisvertrag
und
Gegenlieferungs-vertrag) abgewickelt. Der Basisvertrag bezieht sich auf die
Verkäufe von Produkten des Exportunternehmens, die in Devisen bezahlt
werden. Der Gegenlieferungsvertrag verpflichtet den Lieferanten, Produkte in
Höhe eines bestimmten Prozentsatzes aus dem Abnehmerland zu kaufen
oder durch Dritte erwerben zu lassen.
Lieferung und Gegenlieferung müssen nicht zeitgleich erfolgen. In der Regel
besteht für die Gegenlieferung eine Frist von bis zu zwei Jahren. Die Verträge
sind juristisch selbstständig und durch einen Vertrag verbunden (ein sog.
Protokoll). Das Protokoll verpflichtet den Exporteur zur Annahme einer
Gegenlieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums und nennt die
Produktarten und die Abnahmefristen der Gegenlieferung.
Um die Erfüllung der Gegenkaufverpflichtung zu sichern, wird vertraglich meist
ein Pönale in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Lieferwertes (5 – 25
Prozent) der nicht erfüllten Gegenkaufverpflichtung festgelegt. In Indonesien
beispielsweise
ist
das
Pönale
gesetzlich
auf
50
Prozent
des
Gegenwarenwertes festgelegt.
Die
beiden
Verträge
erscheinen
nach
außen
hin
wie
traditionelle
Handelsverträge. Es ist nicht ersichtlich, dass es sich um Elemente eines
Countertrade-Geschäfts handelt. Der Vorteil liegt darin, dass mit der
vertraglichen Trennung beider Lieferungen das Ausfallrisiko als wesentlich
geringer als bei den anderen Countertrade-Formen bewertet wird.
In vielen Entwicklungsländern werden Importe häufig nur in Verbindung mit
einem Counterpurchase-Geschäft genehmigt.
Ein Beispiel: Lieferung von US-amerikanischen Lockheed-Flugzeugen an die
portugiesische Fluggesellschaft TAP. Es wurden Flugzeuge im Wert von 250
Mio. US-Dollar an die TAP geliefert. Lockheed verpflichtete sich, im gleichen
Wert
portugiesische
Produkte
über
einen
Zeitraum
von
10
Jahren
abzunehmen. Wäre Lockheed dieser Verpflichtung nicht nachgekommen,
wäre gegen Lockheed eine Strafe in Höhe von 7 Prozent des Auftragswertes
verhängt worden.
32
Counterpurchase-Geschäfte
werden
in
Parallel-
und
Junktimgeschäfte
unterteilt:
Beim Parallelgeschäft wird zuerst das Basisgeschäft abgewickelt, erst später
erfolgt die Gegenlieferung. Beim Junktimgeschäft wird zunächst der
Gegenlieferungsvertrag vor dem Basisvertrag erfüllt.
Vorteil des Couterpurchase-Geschäfts:
Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen, die im Vertrag klar definiert und fixiert
sind, kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Weil der Lieferungs- und der
Gegenlieferungsvertrag getrennt abgewickelt werden, ist eine Übertragung
von Ansprüchen aus Reklamationen möglich.
Nachteil des Counterpurchase-Geschäfts:
Die getrennte Abwicklung von Lieferung und Gegenlieferung ist umständlich
und zeitraubend.
Industrieller Countertrade
(Large Scale and Long Term Countertrade)
Hierbei handelt es sich um Countertrade meistens für große Industrieprojekte mit
hohen Vertragssummen und langen Laufzeiten
a. Product-Buy-Back-Geschäfte
Bei den Product-Buy-Back-Geschäften verpflichtet sich der Lieferant von
Maschinen (oder Industrieanlagen oder Lizenzen) Erzeugnisse, die auf diesen
Maschinen hergestellt werden, als Bezahlung für seine Leistung anzunehmen.
Diese Geschäfte sind umfangreich und langfristig (bis zu 25 Jahren). Sie sind
durch Kapitalintensität, Risikoreichtum und Langfristigkeit gekennzeichnet. Die
Gegenlieferung beginnt oft erst drei bis vier Jahre nach der Erstlieferung und
kann sich über viele Jahre erstrecken.
Da eine große Zeitdifferenz zwischen dem Bau der Anlage und dem sich
anschließenden Absatz der Produkte auftreten kann, schließen die Partner
häufig einen gesonderten Kreditvertrag ab.
33
Beispiel: Das Erdgas-Röhren-Geschäft mit der Sowjetunion in den 70er
Jahren. Europäische, US-amerikanische und
japanische
Unternehmen
lieferten eine Pipeline von der damaligen UdSSR nach Westeuropa im Wert
von rd. 10 Mrd. US-Dollar. Im Gegenzug erhalten die europäischen
Erdgasfirmen 25 Jahre lang jährlich 30 Mrd. Kubikmeter Erdgas.
Probleme der Product-Buy-Back-Geschäfte:
-
unvorhersehbare Schwankungen der Abnehmerpreise (deshalb häufig
Preisgleitklauseln)
-
Bedarfsänderungen seitens der westlichen Abnehmer
-
Es könnten günstigere Lieferanten für die Gegenprodukte am Markt
auftauchen
-
Preisgleitklauseln können falsch sein
-
Viele Risiken infolge der langen Laufzeiten
-
Kapital-, Technologie- und Know-How-Transfer.
Aber es wird auf jeden Fall ein schneller Markteintritt und eine schnelle
Projektdurchführung ermöglicht.
b. Offset-Geschäfte
Offset-Geschäfte sind die am meisten praktizierte Form des Countertrades.
Offset heißt wörtlich: Aufrechnung oder Gegenforderung und bedeutet: Der
Exporteur verpflichtet sich, die Wirtschaft des Importlandes durch eine
Kombination von Investitionen, Technologieübertragung oder Co-Produktion
zu
fördern.
Es
werden
Teile
der
Produktionskette
(z.B.
bestimmte
Fertigungsstufen oder die Endmontage) ins Ausland übertragen. Ziele können
die
Struktur-
und
Regionalförderung
oder
auch
die
Schaffung
von
Arbeitsplätzen sein.
Beispiel: Vertrag zwischen dem German Submarine Consortium und der
Regierung von Portugal zur Lieferung von U-Booten an Portugal in den Jahren
2009 und 2010 im Auftragsvolumen von 800 Mio. Euro. Portugal soll im
Gegenzug Antriebsaggregate für diese U-Boote liefern.
Im Unterschied zu den anderen Countertrade-Formen können die OffsetVerpflichtungen nicht an Dritte übertragen werden.
Man unterscheidet direkten und indirekten Offset. Beim direkten Offset
verpflichtet sich der westliche Partner, bestimmte Produktbestandteile, die
34
meistens direkt in das Exportprodukt eingehen, im Unternehmen des
Partnerlandes fertigen zu lassen. Beim indirekten Offset verpflichtet sich der
westliche Partner stattdessen, Produkte aus dem Partnerland abzunehmen
oder diese zu vermitteln. 1975 schloß die Schweiz beispielsweise einen
indirekten Offset-Vertrag mit den USA ab und kaufte von der Northrop
Corporation 72 F5-Flugzeuge. Im Gegenzug verpflichtete sich die Schweiz,
den
Markteintritt
und
die
Markterweiterung
für
US-amerikanische
Unternehmen verschiedener Branchen in Ägypten, in der Türkei, in Paraguay
und in Indonesien zu vermitteln.
Vorteile von Offset-Geschäften:
-
Schaffung neuer Arbeitsplätze und Sicherung bestehender Arbeitsplätze
-
Beteiligung
der
einheimischen
Industrie
an
technologieintensiven
Produkten
Nachteile von Offset-Geschäften:
-
Durch
Know-How-Transfer
können
Abnehmerländer
potenzielle
Konkurrenten werden
-
Im Ausland hergestellte Gegenprodukte entsprechen u.U. nicht dem
westlichen Qualitätsniveau
-
Es könnte ein Präzedenzfall für Industriespionage geschaffen werden.
c. BOT-Geschäfte (Build-Operate-Transfer)
Bei einem BOT-Geschäft bleibt der Erbauer einer Anlage für einen definierten
Zeitraum noch Eigentümer und Betreiber dieser Anlage und erhält das Recht,
die Anlage noch für die diesen Zeitraum betreiben zu dürfen. In der Regel
handelt sich um eine Konzession, die eine Regierung bzw. eine staatliche
Institution eines Landes einem westlichen Investor zur Durchführung eines
bestimmten
Großprojektes
gewährt.
Vorrangig
handelt
es
sich
um
Wasserkraftwerke oder Infrastruktur-Projekte wie Straßen, Brücken und
Tunnel.
Seit
einigen
Jahren
gewinnen
auch
Informations-
und
Kommunikations-Projekte (Verkabelungen und Satelliten-Anlagen) sowie
Sonnen- und Windenergie-Anlagen an Bedeutung.
Während der Konzessionsdauer versucht der Investor seine Projektkosten
durch die Betriebseinnahmen zu decken. Er muss beispielsweise die
35
aufgenommenen Kredite zurückzahlen und einen angemessenen Gewinn aus
der Bewirtschaftung des Projektes erzielen.
Nachdem die Konzessionszeit abgelaufen ist, wird das Projekt an die
Regierung des Auftraglandes übertragen, ohne dass dieses einen Kaufpreis
bezahlen muß.
Beispiele für BOT-Geschäfte:
-
der Eiffelturm in Paris im Jahre 1900
-
die Olympischen Spiele in Athen im Jahre 2004
-
zwei Gefängnisse in Melbourne von Bilfinger Berger in 2005
-
Bau eines Maut-tunnels in Sydney in 2003
-
Bau des Opernhauses in Manaus 1998
-
Bau von Autobahnen in Mexiko durch US-amerikanische Unternehmen.
Bei
den
meisten
BOT-Projekten
erstreckt
sich
die
Nutzungs-
und
Konzessionsdauer auf eine Periode von 15 bis 25 Jahren. Viele Investoren
bevorzugen allerdings kürzere Konzessionszeiten, um einen schnellen
finanziellen Rückfluß zu erhalten und die Risiken zeitlich zu reduzieren. Die
Auftraggeber bevorzugen dagegen in der Regel einen langfristigen Betrieb der
BOT-Projekte durch den Auftragnehmer, um eine langfristige Versorgung der
Abnehmer mit den erstellten Leistungen zu gewährleisten.
Um eine erfolgreiche Durchführung eines BOT-Geschäfts in einem Land zu
garantieren,
beteiligen
sich
an
solch
einem
Projekt
oft
mehrere
Vertragspartner. Sie bringen ihr Ressourcen gemeinsam ein und übernehmen
zusammen die Verantwortung und die finanziellen Risiken des Projekts.
Die wirtschaftlichen und politischen Länderrisiken können bei den BOTProjekten von staatlichen (z.B. Hermes Kreditversicherung) und/oder privaten
(Gerling) Versicherungen abgedeckt werden.
In den letzten Jahren wurden mehrere BOT-Modelle entwickelt, die sich trotz
ähnlicher Strukturen doch erheblich voneinander unterscheiden. Sie können
modulartig kombiniert werden:
-
BOO-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben)
-
BOOT-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben-Zurückgeben)
36
-
BOOST-Modell (Bauen-Besitzen-Betreiben-Subventionieren-Zurückgeben)
-
BLOT-Modell (Bauen-Leasen-Betreiben-Zurückgeben)
-
BRT-Modell (Bauen-Mieten-Zurückgeben)
-
BROT-Modell (Bauen-Mieten-Betreiben-Zurückgeben)
-
MOO-Modell (Modernisieren-Besitzen-Betreiben)
Bei den meisten BOT-Modellen wird das Projekt nach der Konzessionszeit an
die Regierung bzw. die staatliche Institution des Projektlandes übertragen.
Eine Ausnahme bildet das BOO-Modell. Hierbei wird das Projekt nicht
übertragen, sondern bleibt über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer im
Eigentum der Unternehmung, die es errichtet hat.
Bewertung von BOT-Geschäften:
Für Entwicklungsländer ergeben sich durch die BOT-Projekte erhebliche
Vorteile, da ausländisches Investitionskapital gewonnen und Technologie,
Know How und Management ins Land geholt wird.
Für die ausländischen Auftragnehmer haben BOT-Projekte große Bedeutung
in der Produktions- und Absatzpolitik: sie werden durchgeführt, um die
Marktsicherung und die Markterschließung zu unterstützen. Auch ergeben
sich Bilanzentlastungen, sowie Steuer- und Risikovorteile.
Finanzieller Countertrade
Zu
dieser
Kategorie
des
Countertrades
zählen
Instrumente
der
Handelsfinanzierung, die die Erleichterung von internationalen Transferzahlungen
zum Ziel haben.
a. Switch-Geschäfte
Bei den Switch-Geschäften handelt es sich um einen Tausch von
Forderungen.
Beispiele: Ein Forderungstausch zwischen der Sowjetunion und Finnland in
einem Volumen von 8 Mrd. USD im Jahre 1998, oder ein Forderungstausch
zwischen Nigeria und Brasilien im Jahre 1995 in Höhe von 2,2 Mrd. USD.
37
b. Debt-Equity-Swap-Geschäfte
Ein Tausch von Verbindlichkeiten gegen Unternehmensbeteiligungen.
Direkt: Schulden werden in Beteiligungen umgewandelt
Indirekt: Schulden werden erst an Dritte verkauft und diese steigen später in
das Unternehmen ein.
c. Debt-Commodity-Swap-Geschäfte
Verbindlichkeiten werden gegen das Recht, Rohstoffe abbauen zu können,
getauscht.
d. Debt-Nature-Swap-Geschäfte
Verbindlichkeiten werden gegen Umweltschutzzertifikate oder gegen die
Verpflichtung, humanitäre Projekte oder einen Fonds zum Schutze der Natur
einzurichten, getauscht.
Eine internationale Umweltorganisation (z.B. WWF oder Green Peace) kann
die Auslandsschulden eines Entwicklungslandes übertragen bekommen. Sie
erklärt sich bereit, die Schulden zu entlassen, wenn das Land bereit ist,
nationale Umweltschutz- oder humanitäre Maßnahmen zu organisieren.
1989 gab die Deutsche Bank AG ihr Schuldenforderungen an Sudan an die
Organisation UNICEF weiter. Dieser Tausch diente zur Unterstützung von
Kinderhilfsprojekten im Sudan.
Motive für Countertrade
-
Aus der Sicht der Industrieländer
o Möglichkeit des Markteintritts und der Ausweitung der Marktanteile
o Auslastung der Produktionskapazitäten
o Sicherung von Arbeitsplätzen
o Sicherung von Zusatzaufträgen
o Sicherung von Bezugsquellen
o Absatz von veralteten Produkten
o Realisierung von Economies-of-Scale
38
o Umgehung von Importverboten
o Umgehung von Devisenbewirtschaftung
-
Aus der Sicht der Entwicklungsländer
o Devisenmangel
o Illiquidität
o Zahlungsbilanzprobleme
o Erhaltung der Kreditwürdigkeit
o Großprojekte sonst nicht finanzierbar
o Technologietransfer
o Abwälzung des Marketing für die eigenen Produkte
o Förderung schwacher Regionen
o Umgehung von Quoten
o Umgehung von Kartellbestimmungen
Über 700 Barterorganisationen und –clubs beschäftigen sich weltweit mit der
Organisation des internationalen Countertrades.
Sehr bedeutend ist die IRTA, die International Reciprocal Trade Association.
6. Risiken im internationalen Marketing
Risikoarten:
1. Politische und Allgemeine Risiken:
- Länderrisiken
- Politische Risiken
- Sprache
- Mentalität
- Kultur, Sitten und Gebräuche
- Religion
- Korruption
2. Wirtschaftpolitische Risiken:
- Steuern
- Subventionen
- Beschlagnahme und Enteignung
39
- Embargo
- Wechselkursrisiko
- KT-Risiko
- Inflation
3. Betriebliche Risiken:
- Ertragsrisiko
- Fortführungsrisiko
- Absatzrisiko
- Abnahmerisiko
- Transportrisiko
- Technikrisiko
- Verstöße gegen Exportvorschriften
- Liefer- und Beschaffungsrisiko
- Lagerrisiko
- Haftungsrisiko (z.B. Produkt- und Produzentenhaftung) (Haftung des
Importeurs und des Quasi-Hersteller)
- Kreditrisiko
- Wechselkursrisiko
- KT-Risiko
- Finanzanlagerisiko
- Kautionsrisiko
- Umweltrisiko
- Versicherungsrisiko
- Rechtsrisiko
- Reputationsrisiko
Risikomanagement:
1. Risikoanalyse
2. Risikobewertung
3. Risikominimierung
4. Risikokontrolle
5. Risikoverfolgung
40
Umgang mit Risiken:
1. Volle Risikovermeidung
2. Volle Risikoakzeptanz
3. Risikoverminderung- bzw. streuung
4. Risikokompensation
5. Risikoübertragung und –abwälzung
- auf Vertragspartner
- auf Versicherungen
Private und staatliche Besicherung der Risiken:
Die Besicherung der Risiken ist sowohl durch private als auch durch staatliche
Versicherungen möglich. Die privaten sind günstiger, aber decken in der
Regel nicht alle Risiken (insbesondere keine Länder- und keine KT-Risiken)
ab. Die staatliche Besicherung ist meistens teurer, deckt aber weitgehend alle
Risiken ab. Als private Versicherer kommen vor allem der Gerling Konzern
oder die Zürcher Versicherung in Betracht.
Die staatliche Versicherung ist die Euler Hermes Kreditversicherung, die von
der Bundesregierung hiermit beauftragt (mandatiert) wurde. Hermes stellt
einen bedeutendern Bestandteil der deutschen Exportförderungspolitik dar. Es
schützt die deutschen Unternehmen insbesondere vor Verlusten durch
ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Mithin springt
der deutsche Staat ein, wenn der ausländische Abnehmer nicht zahlt oder
nicht zahlen kann.
Im Jahre 2008 hat der Bund im Rahmen der Hermes-Bürgschaften die
Gewährleistung für Auftragswerte in Höhe rd. 21 Mrd. € übernommen - dies
entspricht rund 2,8 % des deutschen Gesamtexports. Rund 90 % der
übernommenen Deckungen entfielen dabei auf Exporte in Entwicklungsländer
bzw. in osteuropäische Staaten. Zu Ausgaben führen diese Bürgschaften aber
nur dann, wenn der betreffende Kunde ausfällt. Für die Absicherung von
Exportgeschäften sind bis zu 120 Mrd. € eingeplant.
41
Die Geschäftsführung teilen sich die Euler Hermes Kreditversicherung und die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Grundsatzfragen
und
Pricewaterhouse
die
Absicherung
Coopers.
mittelgroßer
Über
und
großer
Exportgeschäfte entscheidet der KLIMA (Kleiner Interministerieller Ausschuß)
oder
der
IMA
(Interministerieller
Ausschuss),
in
dem
das
Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesfinanzministerium, das Auswärtige
Amt und das Bundesentwicklungshilfeministerium vertreten sind. HermesDeckungen
können
förderungswürdig
gewährt
sind
und
werden,
die
wenn
Risiken
die
vertretbar
Exportgeschäfte
erscheinen.
Die
Förderungswürdigkeit kann sich aus der Sicherung von Arbeitsplätzen,
strukturpolitischen Erwägungen oder außenpolitischen Zielen ergeben.
Ziel der Bundesregierung ist es, keine Projekte zu fördern, die mit
schwerwiegenden
negativen
entwicklungspolitischen
Prüfungsverfahren
ökologischen,
Konsequenzen
kommen
die
seit
verbunden
1.
Januar
sozialen
sind.
2004
oder
Für
das
geltenden
"Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially
Supported Export Credits" der OECD zur Anwendung. Hermes schützt vor
einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen bei der
Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte.
Für die Absicherung eines Exportkredits gelten folgende Entgelte:
•
Anmeldegebühr (Application fee)
•
Ausfertigungsgebühr (Policy-issuing fee)
•
Risikoabhängige Provision
•
Laufzeitabhängige Provision
•
Käuferzuschlag (Additional charge)
Damit werden die Kosten in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines
Geschäfts erhoben. Für den Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung des
Exporteurs vorgesehen, die meistens zwischen 5 % und 15 % liegt.
Versichert sind in der Regel folgende Fälle:
•
Die Nichtzahlung durch den Käufer (protracted default)
42
•
Der Konkurs des Käufers, ein amtlicher Vergleich, eine erfolglose
Zwangsvollstreckung oder die Zahlungseinstellung
•
KT-Risiken
•
Unmögliche Vertragserfüllung aus politischen Gründen
Nicht alle Unterfälle der höheren Gewalt werden allerdings in die Deckung
aufgenommen.
Hermes
unterscheidet
bürgschaften.
Diese
allgemein
zwischen
Unterscheidung
erfolgt
Ausfuhrgarantien
dabei
nicht
und
nach
–
den
zivilrechtlichen Grundlagen beider Gewährleistungsformen, sondern im
Hinblick auf den Status des Importeurs. Ist der ausländische Schuldner ein in
privater Rechtsform betriebenes Unternehmen, so handelt es sich nach der
Hermes-Definition um Ausfuhrgarantien. Handelt es sich jedoch beim
Importeur um die Regierung, eine Regierungsbehörde oder sonstige
öffentliche Stelle, ist von Ausfuhrbürgschaften die Rede.
7. Internationaler Marktauftritt
A. Timing
Wasserfall- oder Sprinklertheorie
B. Form
Standardisierung versus Differenzierung
C. Grundorientierung
Hohe Globalisierung
Niedrige Globalisierung
Geozentrische Kultur
(Globale Strategie)
Ethnozentrische Kultur
(nationale Strategie)
Standardisierung
D. Markteintrittsformen
1. Export-Orientierte Markteintrittsformen
Synergetische Kultur
(Transnationale Strategie)
Polyzentrische Kultur
Differenzierung
43
a. Indirekter Vertrieb
-
Einzelhandel
-
Großhandel
-
Buying Agents
-
Broker
-
Export Management Company
-
Piggybacks (‚Rider’ und ‚Carrier’)
-
Vorteile
-
Begrenztes finanzielles Engagement
Hohes Maß an Marktausschöpfung
Risikobegrenzung
Auslandserfahrung nicht erforderlich
Keine Kontrolle über Marketing-Aktivitäten
Zusätzliche Mitglieder in der Distributionskette
Teilung der Handelsspanne
Keine Kontakte zum Markt und zu den Endkunden
Kundenbedürfnisse werden durch die Absatzmittler
Nachteile
gefiltert
Möglicherweise Informationsprobleme
b. Direkter Vertrieb (Reisende und Agenten)
o Vorteile
Große Marktnähe
Kenntnis der Kunden und deren Bedürfnisse
Verkürzung der Distributionskette
Große Kontrolle über die Marketingaktivitäten
o Nachteile
Aufrechterhaltung einer eigenen Vertriebsorganisation
Eventuell nur geringe Marktausschöpfung
Kulturelle Differenzen
Kommunikations- und Transaktionskostenprobleme
Mögliche Markteintrittsbarrieren
KT-Risiken
44
2. Intermediäre Markteintrittsformen
a. Contract Manufacturing
o Vorteile
Geringe Risiken beim Markteintritt
Kenntnis des lokalen Marktes und der lokalen Bedürfnisse
Keine Markteintrittsbarrieren
Weiterhin volle Kontrolle über die Marketingaktivitäten und
den Verkauf
o Nachteile
Know-How-Transfer
Unzuverlässigkeit und Qualitätsverluste bei der lokalen
Produktion
Gefahr des Entstehens potentieller Wettbewerber
b. Lizenzierung
o Royalties (Lizenzgebühren)
o Dauer: 16 bis 20 Jahre
o Self-Selecting (Lizenznehmer suchen sich den Lizenzgeber)
o Keine Ausschließlichkeit
o Vorteile für den Lizenzgeber
Einfacherer Marktzugang
Keine Markteintrittsbarrieren
Keine oder nur geringe Markteintrittsinvestitionen
Keine Gefahr der Verstaatlichung
Schneller Marktzugang
Kompatibilität zu dem sonstigen Sortiment des
Lizenznehmers
Nutzung der Marktkenntnisse und des bereits
vorhandenen Kundenstamms des Lizenznehmers
Nutzung der politischen Kontakte des Lizenznehmers
o Nachteile für den Lizenzgeber
Kosten- und zeitintensive Verhandlung des
Lizenzvertrages
Know-How-Transfer
45
Schaffung potentieller Konkurrenz nach Ablauf des
Lizenzvertrages
Potenzielle Inkompetenz des Lizenznehmers
Mangelnde Ausschließlichkeit
Unterausschöpfung des Marktes durch den Lizenznehmer
Falsche Prioritätensetzung des Lizenznehmers
Potenzielle Illiquidität oder möglicher Konkurs des
Lizenznehmers
Teilung der Handelsspanne mit dem Lizenznehmer
Hohe Kontrollkosten
Möglicherweise keine vollständige Kontrolle über die
Aktivitäten des Lizenznehmers
Möglicherweise KT-Risiken bei den Lizenzgebühren
c. Franchising
o Vertrags-Gegenstand ist ein vollständiges Unternehmenskonzept
o Vertragliche Bindung meist 5 bis 12 Jahre (mit
Verlängerungsoptionen)
o Zahlung einer Management Gebühr
o Ausschließlichkeit
o I.d.R. sucht der Franchisegeber den Franchisenehmer
o Vorteile für Franchisegeber
Franchisenehmer arbeitet als selbstständiger
Unternehmer
Eventuell Zugriff auf bereits laufendes Geschäft und
vorhandenen Kundenstamm des Franchisenehmers
Vermeidung eines eigenen Filialsystems
Franchisegeber kann sein marktbewährtes System und
Know-How mit einem geringen Kapitaleinsatz vermarkten
Direkter und zugleich mittelfristig kapitalschonender
Marktzugang
Steigende Attraktivität bei den Lieferanten
Schnelle Expansionsmöglichkeiten
Geringes wirtschaftliches Risiko
46
o Nachteile für Franchisegeber
Verzicht auf einen Teil der Erträge
Keine volle Kontrolle über das Betriebsgebaren des
Franchisenehmers
Hohe Kosten für die Aufrechterhaltung des Images und
des Markennamen
Gefahr, dass das Konzept und das Image verwässert
werden
Eventuell KT-Risiken für die Management Fee
Geringere Markt- und Kundennähe
Hoher Kontrollbedarf und entsprechende Kosten
Gefahr eines Imageverlustes infolge der Schlechterfüllung
eines Franchisenehmers
o Vorteile aus Sicht des Franchisenehmers
Der Franchisenehmer ist selbstständiger Unternehmer
Der Franchisenehmer erhält eine am Markt eingeführte
bekannte Marke
Der Markteintritt wird beschleunigt, da das System
bekannt und etabliert ist
Der Franchisenehmer hat i.d.R. Gebietsschutz
Der Franchisegeber stellt ein erprobtes Geschäftskonzept
und ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung
Der Franchisegeber hat durch langjähriges Marketing ein
gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent
Die Kreditwürdigkeit bei den Banken ist höher, da das
unternehmerische Risiko reduziert ist
Der Franchisenehmer kann economies-of-scale z.B. im
Einkauf nutzen
Durch die Kontrollen des Franchisegebers werden
Probleme schnell erkannt und gelöst
o Nachteile aus der Sicht des Franchisenehmers
Das eigene unternehmerische Handeln ist durch die
Vorschriften des Franchisegebers stark eingeschränkt
47
Oft bestehen restriktive Verträge und Abnahmezwang
beim Franchisegeber (z.B. bei Vorprodukten)
Ablieferung eines Teils der Einnahmen an den
Franchisegeber
Gefahr, dass das eigene Image durch Aktionen des
Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer
beeinträchtigt wird
Volles unternehmerisches Risiko
d. Joint Venture (Zwei oder mehr Partner gründen ein rechtlich
selbstständiges neues Tochterunternehmen)
o Vorteile
Zugang zu Marktkenntnissen und –kontakten in den
lokalen Märkten
Verminderte wirtschaftliche und politische Risiken
Economies-of-Scale durch Resoucenpoolung
Umgehung von tarifären und nicht-tarifären
Markteintrittsbarrieren
Geteilte Risiken
Kostengünstiger als Akquisitionen
o Nachteile
Zielkonflikte mit dem J/V-Partner
(Finanzielle) Beträge können als unausgewogen
dargestellt werden
Potentieller Kontrollverlust über das ausländische
Engagement
Sehr langfristige vertragliche Bindung
Unter Umständen Transferpreisprobleme, wenn Güter
zwischen den Müttern und der Tochter gehandelt werden
Die Bedeutung des J/Vs für die Muttergesellschaften kann
sich verändern
(Inter-) Kulturelle Probleme zwischen den Partnern
Verlust von Flexibilität und Vertrauen
Nepotismus
48
Dual-Parent-Staffing
3. Hierarchische Markteintrittsformen
a. Domestic-based sales representatives
o Vorteil
Bessere Kontrolle und Koordination der
Verkaufsaktivitäten
o Nachteile
Die verschiedenen Märkte befinden sehr weit entfernt von
den Heimatmärkten
Hohe Reisekosten
b. Repräsentanzen (rechtlich nicht selbstständig) und Niederlassungen branches - (rechtlich selbstständig)
o Vorteile
Keinen Partner und keine Verträge, auf die man Rücksicht
nehmen muss
Erleichterter Marktzugang / keine Markteintrittsbarrieren
Größere Nähe zum Markt
Niedrigere Transportkosten
o Nachteile
Höhere Investitionskosten
Hohe wirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken
U.U. Steuerzahlungen
Verlust von Flexibilität
c. Tochterunternehmen (subsidiaries)
o Vorteil
Große Marktnähe
o Nachteil
Häufig spiegelbildliche Abbildung der
Unternehmensorganisation im Zielland
d. Akquisitionen
o Vorteile
Schneller Markteintritt
49
Zugang zu
•
Vorhandenen Absatzkanälen
•
Vorhandenem Vertriebsnetz
•
Vorhandenem Kundenstamm
•
Management Know How
•
Technologischem Know How
•
Kontakten zu lokalen Märkten
•
Behördenkontakten
•
Bestehenden Marken
•
Bestehender Reputation
o Nachteile
Hohe Einstiegskosten
Hohe Risiken
Aversionen gegen ausländische Investoren in der
Öffentlichkeit (Unternehmen wird als ‚Nationalsymbol’
gesehen).
Gefahr mangelnder Kompatibilität zwischen erworbenem
Unternehmen und dem kaufenden Unternehmen
Kommunikationsprobleme
e. Greenfield Investments
o Vorteile
Errichtung eines Optimums
State-of-the-Art-Technologie
State-of-the-Art-Organisation
State-of-the-Art-Management
o Nachteile
Hoher Investitionsbedarf
Sehr zeitaufwändiger Installationsprozeß
50
8. Einkaufsmotive
- Utilitaristische Einkaufsmotive
•
Preisorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf den Erwerb
preisgünstiger Waren)
•
Versorgungsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf das effiziente
Tätigen geplanter Produktkäufe in einer angemessenen Zeitspanne)
•
Convenienceorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die Minimierung
des Einsatzes an notwendigen Ressourcen (Zeit, physische und
psychische Energie)
•
Unabhängigkeitsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf eine
höchstmögliche zeitliche und örtliche Flexibilität losgelöst von
irgendwelchen Begrenzungen)
•
Bedienungsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die
Inanspruchnahme von Bedienungs- und Beratungsleistungen)
•
Sicherheitsorientierung (Einkaufen ausgerichtet auf die Reduzierung
des vermeintlichen Kaufrisikos)
- Hedonistische Einkaufsmotive
•
Adventure Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf Anregungen und
Abenteuer sowie das Gefühl, sich in eine andere Welt zu begeben
•
Social Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf soziale Kontakte und auf
den Aufbau sozialer Beziehungen)
•
Gratification Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Vergessen des
Alltags, die Bewältigung negativer Stimmungen und die
Selbstbelohnung)
•
Idea Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Erkennen neuer Trends
und Moden sowie auf das Kennenlernen neuer Produkte und
Innovationen
•
Role Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf das Vergnügen, andern
durch den Kauf bestimmter Produkte eine Freude zu bereiten, etwas
Gutes zu tun, und die positive Nervosität, das perfekte Geschenk für
jemanden zu finden.
•
Value Shopping (Einkaufen ausgerichtet auf Vergnügen, niedrige
Preise und Sonderangebote zu entdecken sowie die Freude,
‚Schnäppchen’ bekommen zu haben
51
9. Zahlungsbilanzen
Die
Zahlungsbilanz
erfasst
für
einen
bestimmten
Zeitraum
alle
wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern und gibt
Auskunft über die ökonomische Verflechtung eines Landes mit dem Ausland.
Als Inländer gilt jede Person mit einem festen Wohnsitz in dem Bezugsland;
darüber hinaus auch jede Wirtschaftseinheit – auch Zweigstellen oder
Produktionseinheiten, die keine eigenständigen Unternehmen sind – sofern
sie den Hauptteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland ausübt.
Die Transaktionen werden in der Zahlungsbilanz in Form von Einnahmen
und Ausgaben dargestellt. In Deutschland gibt die Deutsche Bundesbank
monatlich die Zahlungsbilanz heraus. Grundlage ist eine Richtlinie des
Internationalen
Währungsfonds
(IWF)
über
den
Aufbau
von
Zahlungsbilanzen.
Der Unterschied zu einer Bilanz im betriebswirtschaftlichen Sinne ist, dass
die Zahlungsbilanz Stromgrößen und keine Bestandsgrößen erfasst. Es wird
somit die Veränderung eines Postens über einen Zeitraum und nicht der
Gesamtsaldo zu einem Zeitpunkt gemessen. Das Prinzip der doppelten
Buchführung findet auch in der Zahlungsbilanz seine Anwendung: Zu jeder
Buchung muss eine Gegenbuchung erfolgen.
Die Zahlungsbilanz als Ganzes ist also immer ausgeglichen, und der Saldo
ist Null. Überschüsse oder Defizite können also nur bei Teilbilanzen
auftreten.
In der Leistungsbilanz werden:
•
•
der Außenbeitrag
o
der Warenverkehr (Handelsbilanz)
o
die Dienstleistungen (Dienstleistungsbilanz)
die laufenden Übertragungen (Übertragungs- bzw.Transferbilanz)
52
zusammengefasst. Zusammen ergeben diese Teilbilanzen den Saldo der
Leistungsbilanz.
Wird
in
den
Medien
von
einem
„Zahlungs-
bilanzsaldo“ gesprochen, so ist fast immer der Saldo der Leistungsbilanz
gemeint. Dieser ist dann positiv, wenn die Exporte die Importe übersteigen.
In der Kapitalbilanz werden alle Änderungen von Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland erfasst. Die beiden möglichen
Buchungen sind hier Kapitalexport (Zunahme der Forderungen oder
Abnahme
der
Kapitalimport
Verbindlichkeiten
(Abnahme
der
gegenüber
Forderungen
dem
bzw.
Ausland)
Zunahme
sowie
der
Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland). Kapitalexporte finden sich auf
der Soll-Seite und Kapitalimporte auf der Haben-Seite. Die Differenz
zwischen Kapitalexport und Kapitalimport wird als Nettokapitalexport
bezeichnet. Dieser kann positiv (Export überwiegt) oder negativ (Import
überwiegt) sein. Bei der Kapitalbilanz als Teilbilanz der Zahlungsbilanz ist es
umgekehrt, sie ist kleiner null, wenn die Kapitalexporte überwiegen, und
größer null, wenn die Kapitalimporte überwiegen.
Die Devisenbilanz beschreibt die Veränderung der offiziellen (nationalen)
Währungsreserven der Zentralbank. Zu den Währungsreserven zählen
liquide Devisenbestände der Zentralbank (Für den Euro-Raum heißt das:
Forderungen in Fremdwährung gegenüber nicht im Euro-Raum Ansässigen
– meist lauten sie auf US-Dollar). Seit 1999 können die Zentralbanken des
Euro-Raums nur noch im Rahmen der Regeln des ESZB (Europäisches
System der Zentralbanken) über ihre Währungsreserven verfügen.
Jede Zentralbank hält mehr oder weniger große Devisenbestände vor. Eine
Devisennachfrage kann dabei von der Zentralbank so lange befriedigt
werden, wie genug Devisenreserven vorhanden sind. Die Zentralbank
verkauft die Devisen an Inländer, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber
dem Ausland nachkommen können. Dann müssen keine Kredite im Ausland
aufgenommen werden um genug Devisen zu erhalten. Im Extremfall wird
das komplette Leistungsbilanzdefizit von der Zentralbank finanziert. Analog
kann dies bei einem Leistungsbilanzüberschuss geschehen. Hier kauft die
53
Zentralbank den vorhandenen Überschuss auf, und die Währungsreserven
der Zentralbank erhöhen sich.
Der Grundgedanke der doppelten Buchführung in der Zahlungsbilanz ist
relativ simpel: Die Unternehmen und Individuen müssen für die erhaltenen
Leistungen (Waren, Dienstleistungen) aus dem Ausland bezahlen und
umgekehrt. Jede Leistungstransaktion zieht eine Finanztransaktion nach
sich und wirkt sich somit auf die Leistungs- und die Kapitalbilanz aus.
In der Leistungsbilanz finden vor allem Importe und Exporte von Waren und
Dienstleistungen
ihren
Niederschlag.
Bei
einer
ausgeglichenen
Leistungsbilanz wird also genauso viel importiert wie exportiert. Die Erlöse
aus dem Export finanzieren also die Importe. Gleiches gilt bei der
Kapitalbilanz. Hat die Leistungsbilanz aber keinen Saldo von Null, sondern z.
B. ein Defizit, wird mehr importiert als exportiert. Das heißt, es muss mehr
an das Ausland gezahlt werden, als vom Ausland an das Inland gezahlt wird.
Dieses zusätzlich benötigte Kapital zum „Begleichen der Rechnungen“ kann
nur aus dem Ausland kommen. Die privaten Wirtschaftssubjekte im Inland
werden also Kredite im Ausland in Höhe des Leistungsbilanzdefizits
aufnehmen müssen, bzw. haben diese bereits aufgenommen, um ihren
Verbindlichkeiten nachkommen zu können. Diese Kredite erscheinen in der
Kapitalbilanz spiegelbildlich zur Leistungsbilanz und die Zahlungsbilanz als
Ganzes ist ausgeglichen.
Gleiches
gilt
für
den
Fall
eines
Leistungsbilanzüberschusses.
Als
Voraussetzung muss das Ausland Kredite im Inland aufnehmen, um die
Waren bezahlen zu können. Die Forderungen des Inlandes an das Ausland
in der Kapitalbilanz wachsen somit.
Jede Zentralbank hält (mehr oder weniger) große Devisenbestände vor. Eine
Devisennachfrage kann also auch von der Zentralbank befriedigt werden, so
lange genug Devisenreserven vorhanden sind. Die Zentralbank verkauft die
Devisen an Inländer, damit sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem
Ausland nachkommen können, so müssen keine Kredite im Ausland
54
aufgenommen werden um genug Devisen zu erhalten. Im Extremfall wird
das komplette Leistungsbilanzdefizit von der Zentralbank finanziert. Die
Zentralbank-Reserven gehen dann in Höhe des Leistungsbilanzdefizits
zurück. Analog kann dies bei einem Leistungsbilanzüberschuss geschehen.
Hier kauft die Zentralbank den vorhandenen Überschuss auf, und die
Währungsreserven der Zentralbank erhöhen sich.
Auswirkungen von Leistungsstörungen:
- Leistungsbilanzüberschuß
o Fixe Wechselkurse
Nachfragesoginflation
Geldmengeninflation
o Flexible Wechselkurse
Aufwertung der einheimischen Währung
Mit Zeitverzögerung u.U. Rückgang der Exporte und Rückgang
der Beschäftigung
- Leistungsbilanzdefizit:
Fixe Wechselkurse
•
Abwertungsdruck auf die einheimische Währung
Flexible Wechselkurse
•
Abwertung der einheimischen Währung
•
Bei Importabhängigkeit Gefahr der sog. importierten
Inflation
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