Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz

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Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
Leitlinien der Pro Familia NRW e.V. für die Arbeit mit
Männern, die sexualisierte Gewalt ausüben („Täterarbeit“)
von
Arnfried Bintig
im Auftrag der Pro Familia NRW e.V.
Köln/Wuppertal, den 2.4.2001
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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Die folgenden Ausführungen greifen die gegenwärtige wissenschaftliche Diskussion auf und
bündeln vor diesem Hintergrund die Erfahrungen, die in den Beratungsstellen der Pro Familia
NRW bei der Arbeit mit Männern gemacht worden sind, die unterschiedlichen Formen sexualisierter Gewalt ausgeübt haben. Sie stellen die Leitlinien des Landesverbandes für professionelle Standards der Beratung und Behandlung im Problemfeld sexualisierte Gewalt dar.
Die Leitlinien geben den MitarbeiterInnen in den Beratungsstellen eine gemeinsame fachliche
und verbandspolitische Grundlage. Außerdem dienen sie dazu, das Konzept der Täterarbeit
der Pro Familia NRW mit der engen Verknüpfung von Täter- und Opferarbeit bekannt zu
machen und damit die öffentliche Diskussion um Behandlungsansätze zu fördern.
Nach Verabschiedung der Leitlinien werden Fortbildungskonzepte entwickelt werden müssen,
um die MitarbeiterInnen in die Lage versetzen, die notwendige Kompetenz für die Tätigkeiten
zu erwerben.
Die Ausführungen stützen sich vor allem auf die derzeitige lebhafte wissenschaftliche Diskussion um Täterarbeit (Deegener, 1999) und beziehen die Ergebnisse einer österreichischen ExpertInnengruppe mit ein, die nach mehrjähriger Arbeit „Standards für die Arbeit mit Gewalttätern“ veröffentlicht hat (Haydari, 1999).
Im ersten Abschnitt wird die bisherige Auseinandersetzung mit Täterarbeit in der Pro Familia
NRW nachgezeichnet. Nach einigen Begriffsbestimmungen wird diskutiert, welche Schritte
für eine dem Opferschutz verpflichtete Täterarbeit in der Praxis notwendig sind (Abschnitt 3).
Abschnitt 4 ist den Interventionsmöglichkeiten für Sexualstraftäter gewidmet, in Abschnitt 5
sind die hieraus hergeleiteten „Standards“ aufgelistet.
Den Abschluss bilden ein Fazit und der Verweis auf die benutzte Literatur.
1. Auseinandersetzung mit „Täterarbeit“ in der Pro Familia NRW e.V.
1.1 Geschichte
Pro Familia NRW e.V. als Verband für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung hat dem frauenspezifischen Selbstverständnis entsprechend sich von Beginn an dem
Thema „sexualisierter Gewalt“ in Form selbstverständlicher Beratung und Psychotherapie von
Opfern gestellt. In diesem Bereich hat der Verband große Kompetenz erworben.
Vermittelt über die Opferarbeit wurde gelegentlich die Arbeit mit Tätern aufgenommen, sei
es, dass beratene Opfer ihrerseits in der Vergangenheit sexualisierte Gewalttaten begangen
hatten, sei es, dass Opfer und Täter gemeinsam als Paar oder als Familie um Hilfe nachsuchten.
Spezifische Angebote an Täter gab es lange Zeit in der Praxis der Beratungsstellen nicht oder
wurden nur sehr vereinzelt von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Einzeltherapie unterbreitet, besonders zu Beginn der Arbeit von ihren Teams häufig eher „geduldet“ als
getragen; konzeptionell wurde eine solche Arbeit nicht weiter berücksichtigt.
Mit zunehmenden Erfahrungen in der Beratungspraxis und aufgrund der Fortschritte in der
wissenschaftlichen und der feministisch orientierten Diskussion (beispielsweise durch Einbeziehung der systemischen Perspektive) sowie mit zunehmender Intensivierung von „Männerarbeit“ wurde immer deutlicher, dass das Phänomen der sexualisierten Gewalt nur durch
Kenntnis beider „Seiten“ wirklich zu verstehen ist.
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Die Beschränkung auf nur einen Aspekt in der beraterischen und therapeutischen Arbeit kann
dagegen leicht aufgrund ideologischer Verzerrungen zur Beeinträchtigung des professionellen
Handelns führen.
So ist bei der Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt die Kenntnis des Vorgehens von Tätern
unabdingbare Voraussetzung; entsprechend darf bei der Arbeit mit Tätern die Auseinandersetzung mit dem Leiden der Opfer nicht ignoriert werden.
Opferarbeit und Täterarbeit gehören also inhaltlich wie konzeptionell eng zusammen, wobei
Opferschutz bei der Täterarbeit immer Vorrang haben muss.
Verstehen der Täter-Opfer-Dynamik bedeutet aber keinesfalls „Verständnis“ für Täter im
Sinne einer Ent-Schuldigung; unabhängig von den einzelnen Tatumständen ist allein der jeweilige Mann für sein delinquentes Handeln verantwortlich.
Im Therapeutischen Arbeitskreis der Pro Familia NRW wurde während der neunziger Jahre
u.a. das Mehrspurenmodell der Arbeit mit Inzesttätern von Bullens (1993, 1994) diskutiert
und von A. Lehnen und Dr. A. Bintig weiterentwickelt. Schließlich stellte der Landesverband
NRW an das Justiministerium und an das damalige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales den Antrag, ein Modellprojekt zu fördern, in dem 40 Familien betreut werden sollten, in denen Inzest begangen worden war (Bintig, 1998). Dieses Projekt beinhaltete die Entfernung des Täters aus der Familie, ein systemisches Therapieangebot an die Familie und dazu parallel eine Täterbehandlung.
Nach langwierigen Verhandlungen wurde 1999 die Täterbehandlung vom Justizministerium
(gemeinsam mit 7 weiteren Projekten anderer Träger) finanziert, das Angebot an die Familie
jedoch nicht. Der Verband stand vor der schwierigen Entscheidung, den Modellteil „Täterarbeit“ allein anlaufen zu lassen (in der Hoffnung, das Angebot an die Familien nach-finanziert
zu bekommen) oder auf das gesamte Projekt zu verzichten. Er entschloss sich für die Täterarbeit, so dass seit dem Frühjahr 2000 von der Pro Familia NRW zwei Tätergruppen angeboten
werden, die gut angelaufen sind.
1.2 Täterarbeit ist Opferschutz, wenn bestimmte Prämissen gelten
Der Schwerpunkt der Opferarbeit ist kurativ: Leiden und Störungen aufgrund erlittener sexualisierter Gewalttaten werden abgemildert und so weit wie möglich geheilt.
Täterarbeit ist präventiv:
Jeder Täter, der keine weiteren Gewalttaten begeht, schädigt keine weiteren Opfer. Bestrafen
durch Wegsperren ist keine Täterarbeit: Nach einer Untersuchung von Berner und Bolterauer
(1995) verbesserte sich die Rückfallquote nach einer wie auch immer erfolgten Behandlung
um 17 % gegenüber den Inhaftierten ohne entsprechende Behandlungsangebote.
Zur Täterarbeit gibt es keine Alternative (Brem, 1999, S. 170). Oder, wie auf einer Tagung
des Österreichischen Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie 1998 in Wien
formuliert wurde: „Ohne Täterarbeit kein Opferschutz!“ (BMUJF, 1999b, S. 91).
Diese Aussage gilt aber nur dann uneingeschränkt, wenn bestimmte Grundprämissen beachtet werden.
1.3 Grundprämissen der Arbeit mit Sexualstraftätern
In Österreich hat eine ministeriell initiierte ExpertInnengruppe in mehrjähriger gut dokumentierter Arbeit (BMI, 1998; BMUJF, 1999a, 1999b) „Standards für die Arbeit mit Gewalttätern“ entwickelt. Die fassen den Stand der aktuellen Diskussion für den deutschen Sprachraum m.E. beispielhaft zusammen. Sie sind entstanden im gemeinsamen Bemühen von Opfer-
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schutzorganisationen wie auch von Institutionen, die mit Tätern „profeministische Männerprogramme“ (Lercher & Haydari, 1999, S. 13) durchführen. Sie entsprechen dem Stand der
innerverbandlichen Diskussion.
Zunächst seien hier die Grundprämissen wiedergegeben (Haydari, 1999, S. 58):
• Die Arbeit mit Gewalttätern dient dem Opferschutz und ist im Hinblick auf den Opferschutz erforderlich.
• Primäres Ziel ist die Beendigung der Gewalt und die Verhinderung weiterer Gewalttaten.
• Die Sicherheit von Frauen und Kindern ist ein wichtiges Anliegen der Arbeit mit Gewalttätern.
• Die Verantwortung für die Gewalttaten trägt allein der Täter – seine Übergriffe sind
weder durch störende Familiendynamiken, eigene Gewalterfahrungen oder Ähnliches
zu rechtfertigen.
• Die Arbeit mit Gewalttätern erfordert eine Grundhaltung, die in ihm den „gesamten
Menschen“ sieht, der Übergriffe begangen hat, daneben aber auch das Potential hat,
sich und sein grenzüberschreitendes Verhalten zu verändern.
2. Begriffsbestimmung: „sexualisierte Gewalt“ und „sexueller Missbrauch“
Macht und Machtausübung sind für das menschliche Zusammenleben notwendig und – wie
im Falle der staatlichen Hoheitsmacht – gesellschaftlich legitimiert.
Wird Macht aber gegen den Willen und zum Schaden Einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen angewendet, wird sie missbraucht. Es wird Gewalt ausgeübt. Solche Gewaltausübung
wird verfolgt und geahndet. Dies gilt besonders für direkte, personale Gewalt („Aggression“),
die relativ gut definiert und kodifiziert ist.
Subtilere Formen der Gewaltausübung sind dagegen nicht so offensichtlich; sie sind schwerer
nachzuweisen und zu verfolgen. Hierzu gehören verschiedene Formen psychischer, sozialer,
ökonomischer und emotionaler Gewaltausübung, die häufig unter Sammelbezeichnungen wie
„indirekte“ oder „strukturelle“ Gewalt zusammengefasst werden.
In unserer Gesellschaft sind Frauen und Kinder in besonderen Umfang Opfer von solchermaßen subtilen Gewalttaten und Machtmissbrauch.
Ein spezifischer Aspekt von Gewalt und Machtmissbrauch zwischen Männern und Frauen ist
die (mögliche) Verknüpfung mit Sexualität in Form sexualisierter und sexuell motivierter
Gewalt und im sexuellen Missbrauch von Kindern.
Unter „sexualisierter Gewalt“ verstehen wir - über die juristische Definition der Vergewaltigung als Tat, die „den entgegenstehenden Willen des Opfers bricht“ hinaus - unmittelbare,
nicht-konsensuelle gewaltsame sexuelle Handlungen (Übergriffe), deren Motivation beim
Täter nicht primär im Aufbau sexueller Lust, dem Erleben sexueller Erregung und sexueller
Befriedigung liegt. Die sexuelle Handlung ist vielmehr Ausdruck nicht-sexueller Motivation.
In der Regel sind dies Gefühle von Hass, Wut oder Ohnmacht, die aufgrund der Machtverhältnisse auf Kosten von schwächeren Interaktions-„partnerinnen“ und „-partnern“ (Frauen,
Mädchen und Jungen) ausgelebt werden.
Tiefenpsychologisch gesehen helfen solche Handlungen subjektiv kurzfristig, Unsicherheiten
zu kaschieren und bedrohte Persönlichkeitsanteile des Mannes vor scheinbarem Schaden zu
bewahren. Die sexuelle Handlungsebene ist – so gesehen – lediglich eine „Schaubühne“, auf
der ein ursprünglich nicht-sexueller innerpsychischer Konflikt ausgelebt wird. (In diesem
Sinne entspricht der Begriff der sexualisierten Gewalt weitgehend dem psychoanalytischen
Begriff der Perversion von Freud und insbesondere dem von Stoller, 1987).
Derartig motivierte sexuelle Gewalttaten machen den größten Teil der Sexualstraftaten aus.
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Mit „sexuell motivierter Gewalt“ sind unmittelbare, nicht konsensuelle gewaltsame sexuelle
Handlungen (Übergriffe) gemeint, bei denen die primäre Motivation des Mannes im Aufbau
sexueller Lust, im Erleben sexueller Erregung und in der Erreichung sexueller Befriedigung
liegt. Der Zugang, die Mittel und die Formen zur Zielerreichung werden über Anwendung
von Gewalt realisiert. Diese Form von Gewalt betrifft nur einen relativ geringen Prozentsatz
aller Sexualstraftaten. Die Schätzungen liegen für „Vergewaltigungen“ bei 5% (z.B. Rehder,
1990); für sexuellen Missbrauch liegen sie höher, bleiben jedoch auch da in der Minderzahl.
Mit „sexuellem Missbrauch“ meinen wir alle Formen sexueller Handlungen, die mit oder
häufiger auch ohne Anwendungen physischer Gewalt gegen den Willen einer Person unter
Ausnutzung eines bestehenden oder vermuteten Abhängigkeitsverhältnisses durchgeführt oder
veranlasst werden, besonders mit, von oder vor Kindern.
Mit der juristischen Kategorie „sexuell delinquent“ oder dem alltagssprachlichen Begriff
„Sexualstraftäter“ werden Männer bezeichnet, die aufgrund sexueller Gewalthandlungen
straffällig geworden sind, zunächst unabhängig davon, ob sie juristisch verfolgt werden oder
nicht.
Im Folgenden wird wegen der empirischen Bedeutsamkeit (und der leichteren Lesbarkeit)
vornehmlich der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verwendet.
Von „Sexualstraftätern“ wird ausschließlich in der männlichen Form gesprochen, obwohl es
auch einen gewissen Anteil weiblicher sexuell delinquenter Frauen gibt.
„BeraterIn“ und „PsychotherapeutIn“ wird ausschließlich in dieser Form verwendet, darin
sind auch die männlichen Berater und Psychotherapeuten eingeschlossen, die in der Pro Familia NRW in diesem Themenbereich arbeiten.
3. Täterarbeit in der Praxis der Beratungsstellen der Pro Familia
In diesem Abschnitt wird die Abfolge eines Beratungs- und Behandlungsprozesses unter
pragmatischen Gesichtspunkten dargestellt.
3.1 Erstkontakt
Wenn ein Mann sexualisierte Gewalttaten verübt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß,
dass er dies schon öfter getan hat und auch weiterhin tun wird. Von Seiten der Wissenschaft
liegen keine genauen Schätzungen zum Rückfallpotential vor. Aufgrund der sorgfältigen Untersuchungen von Egg (1998) kann als gesichert gelten, dass – je nach Deliktart – 15 bis 20%
aller verurteilten Sexualstraftäter einschlägig rückfällig werden, Zahlen, die sich im Laufe der
letzten Jahrzehnte kaum verändert haben.
In die Analysen von Egg gingen jedoch lediglich die Daten von mehrfach verurteilten Tätern
ein; diese stellen jedoch nur einen geringen Anteil aller Täter dar, sie beinhalten nicht die
Fälle, in denen ein Täter nicht angezeigt wurde oder ihm die Tat(en) nicht nachgewiesen werden konnten.
Abel und Rouleau befragten 1990 561 einschlägig verurteilte Täter anonym über zuvor begangene Sexualstraftaten. Die 126 Männer, die Frauen vergewaltigt hatten, gaben im Schnitt 7
Taten zu, die 377 Männer, die Kinder missbraucht hatten, 128 Taten und die 205 Männer, die
Inzest begangen hatten, durchschnittlich 77 Taten (zitiert nach Deegener, 1995). Es mag sein,
dass diese Befragung von Inhaftierten ebenfalls nur einen kleinen Ausschnitt der sozialen
Wirklichkeit wiedergibt. Es bleibt jedoch der – auch aus meiner eigenen über 12jährigen kli-
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nischen Erfahrung gewonnene – Eindruck, dass die tatsächliche Rückfalltendenz wesentlich
höher liegt als bei den von Egg nachgewiesenen 15-20%.
Dieser Hintergrund macht folgendes deutlich:
Es wäre fahrlässig, einem sexuell delinquenten Mann, der als Ratsuchender eine Beratungsstelle aufsucht, kein qualifiziertes Beratungsangebot zu unterbreiten.
Sexualstraftäter haben in der Regel keine intrinsische Motivation, um Hilfe nachzufragen.
Meistens ist zwar ein Unrechtsbewusstsein vorhanden („das darf man nicht“), jedoch ist das
Schuldbewusstsein („ich habe jemanden schwer geschädigt“) verkümmert oder unter einer
„Abwehrschicht“ versteckt. Daher ist auch kein primärer Leidensdruck zu erwarten („das
halte ich nicht mehr aus“). Täter kommen in die Beratung, weil sie sich bedroht fühlen von
eventueller Strafverfolgung und oder den sozialen Folgen ihres Handelns, sie haben Angst
ausgegrenzt, verlassen zu werden („sekundärer“ Leidensdruck). So gesehen fühlen sie sich als
Opfer der Reaktionen der Umwelt und erhoffen sich Hilfe bei der Eingrenzung der Konsequenzen ihrer Taten (mildere Haftstrafen oder Bewährung; „letzte Chance“ von Seiten der
Partnerin).
Lässt der Druck von außen nach (Hoffnung durch Aussagen des Rechtsanwaltes; inkonsequentes Verhalten der Partnerin), sinkt die Bereitschaft zur Beratung schlagartig.
Die BeraterIn muss also ein Beratungsangebot zur Verfügung stellen für einen Ratsuchenden,
der sich u.U. nur sehr kurzfristig beratungsbedürftig fühlt und der auch noch die „falsche“
Motivation hat.
Das ist nicht leicht zu ertragen.
Ohne spezifische Fachkenntnisse (Fortbildung) droht ein Scheitern der Beratung allein
auf Grund unterschiedlicher Erwartungen von Ratsuchendem und BeraterIn.
In einer solchen Situation muss das erste Beratungsziel sein, den ratsuchenden Männern ein
Angebot zu machen, das sie motiviert, sich langfristiger einzulassen. Es muss ihnen vor Augen geführt werden, dass ihnen eine längere Beratung nützt, dass sie etwas davon haben, sie
etwa vor Rückfälligkeit und längeren Haftstrafen (u.U. Sicherheitsverwahrung) schützt. Nur
dann werden sie erneut zur Beratung kommen und sich gegebenenfalls auch auf andere Interventionen einlassen.
Geschieht dies nicht, besteht die große Gefahr, dass die Männer unbehandelt bleiben, mit der
hohen Wahrscheinlichkeit, dass sie weiterhin Gewalttaten begehen.
Es ist also notwendig, jedem Ratsuchenden, der einer Sexualstraftat verdächtigt oder
überführt ist, kurzfristig ein Beratungsangebot zu machen und zwar durch eine BeraterIn, die sich über diese spezifische Beratungssituation im Klaren ist und sie professionell
beherrscht.
3.2 Diagnose
Im öffentlichen Sprachgebrauch werden vornehmlich juristische oder alltagssprachliche Kategorien gebraucht („Straftatbestand der Vergewaltigung“; „Sexualstraftäter“). Eine in dieser
Weise definierte Begrifflichkeit kann jedoch nicht Grundlage einer Beratung, Behandlung
oder Psychotherapie sein, da sie nichts über behandlungsbedürftige oder störungsrelevante
Zustände oder Prozesse aussagt.
In der Arbeit der Beratungsstellen der Pro Familia NRW e.V. geht es aber gerade um beratungs- und behandlungsrelevante Sachverhalte. Die MitarbeiterInnen haben bezüglich der
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Störungskonzepte der klassischen Sexualberatung (z.B. sexuelle Funktionsstörungen, Orgasmusstörungen, Erektionsstörungen) eine klinisch orientierte Sichtweise und einen klinischen
Zugang zum Gegenstandsbereich. Auch bei der Arbeit mit Männern mit sexuell delinquentem
Verhalten ist dieser „klinische“ Blick unabdingbar.
Die Arbeit der Pro Familia-MitarbeiterIn beginnt also in einem ersten Schritt mit der
„Übersetzung“ und Ergänzung der alltagssprachlichen oder juristischen Kategorien in
sexualwissenschaftliche und psychologische Begriffe.
Zu fragen ist, ob dem konkreten Verhalten oder Handeln eine organische Störung oder durch
Beratung oder Behandlung angehbare Kerngeschichte, Persönlichkeits– oder Beziehungsproblematik zugrunde liegt oder nicht.
Aus dem, was die BeraterIn vorfindet, muss ein behandlungsrelevantes Substrat herausgefiltert werden, bzw. die offizielle Vorgabe („Sexualstraftäter“) muss in eine klinische Diagnose übersetzt werden, die der Beratung oder Behandlung zugrunde gelegt werden kann.
Damit der beschriebene „Übersetzungsschritt“ möglich werden kann, bedarf es einer soliden
und fachlich fundierten diagnostischen Kompetenz.
Hierzu gehört zunächst das Wissen über typische Muster und Vorgehensweisen von Männern,
die sexualisierte Gewalt ausüben, aber auch Wissen über theoretische Erklärungen zur Entstehungsgeschichte solcher Verhaltensweisen, insbesondere die Lern- und Einübungsgeschichte
bei kognitiv-behavioraler Betrachtung, sowie der Entstehung der Störungsbilder bei tiefenpsychologischer Orientierung.
Diese phänomenologisch-ätiologischen Basiskompetenzen sollten ergänzt werden um Kenntnisse über Komorbiditätsfaktoren (z.B. Sucht, Persönlichkeitsstörung, Gerontologie).
Zwar werden solche Kenntnisse auch im Bereich der klassischen Sexualberatung fraglos und
selbstverständlich vorausgesetzt, sie sind aber bei der Arbeit in den diskutierten Problembereichen unabdingbare Voraussetzung für die Entscheidungen,
• ob in einem konkreten Fall weitere diagnostische Abklärung von externem Fachpersonal notwenig ist,
• welche Art der Intervention in welchem Umfang in einem vorliegenden Fall indiziert
ist,
• wo diese zu erhalten ist und
• welche Prognose eine solche Intervention hat.
Zu diesem idealtypischen, rational gut begründbaren Vorgehen eine Einschränkung aus der
Praxis: Die Sexualwissenschaft, Klinische Psychologie- und Psychotherapieforschung bietet
noch keine allgemein anerkannte Matrix von optimalen Interventionen aufgrund bestimmter
Indikationen, zumal sich einige Interventionen noch in der Erprobung befinden.
Grundsätzlich sind dennoch solide diagnostische Kenntnisse langfristig für die Beratungsarbeit unabdingbar.
3.3 Delegation
Neben der „diagnostischen Kompetenz“ sollten die in den Beratungsstellen tätigen MitarbeiterInnen über „Delegationskompetenz“ verfügen.
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Dies bedeutet, dass vor Ort die notwendigen institutionellen Kontakte gepflegt werden müssen (PSAG, AK gegen sexuellen Missbrauch etc.), um nach gestellter Diagnose ratsuchende
Männer gezielt an Kooperationspartner weiter zu vermitteln.
Hier eine weitere Einschränkung: Die meisten BeraterInnen werden keine große Wahl haben
zwischen mehreren Therapeuten unterschiedlicher Ausrichtung oder Spezialisierung, weil nur
sehr wenige niedergelassene Kolleginnen und Kollegen überhaupt noch bereit sind, mit Sexualstraftätern zu arbeiten; sie befürchten die im Falle eines Scheiterns nicht unbegründete negative Publicity. So können die BeraterInnen z.Zt. froh sein, Ratsuchende überhaupt „irgendwo“ unter zu bringen, ein unerträglicher Zustand, der ebenfalls für eigene Angebote der Pro
Familia spricht.
Eine über diese beiden „Grundqualifikationen“ hinausgehende Behandlung kann allerdings
nur bei besonderer Motivation und Qualifikation der jeweiligen MitarbeiterIn der Beratungsstelle der Pro Familia NRW in Abstimmung mit dem Landesverband angeboten werden.
4. Interventionsmöglichkeiten für Sexualstraftäter
Es gibt viele Möglichkeiten, mit Sexualstraftätern professionell zu arbeiten.
Sie unterscheiden sich u.a. durch die institutionellen Gegebenheiten (ambulante, institutionsgebundene Angebote), durch das Setting (Einzel-, Gruppen-, Paar- und Familienangebote),
durch die zugrundeliegenden theoretischen Ansätze und das psychotherapeutische Selbstverständnis (z.B. kognitiv-behavioral, tiefenpsychologisch fundiert, systemisch orientiert).
Durch die institutionellen Bedingungen der Pro Familia NRW wird die Vielfalt der Möglichkeiten zur Zeit noch reduziert auf ambulante Angebote an erwachsene Männer.
Stationäre Settings entfallen und auch Angebote an Jugendliche spielen aktuell keine große
Rolle, da die Ratsuchenden überwiegend Erwachsene sind. (Auch Pro Familia NRW diskutiert, ob nicht auch ein Angebot an Jugendliche auf der Basis der Kompetenz der Sexualpädagogen des Verbandes besonders effektiv wäre, weil wir es bei Sexualstraftätern sehr häufig
mit Menschen zu tun haben, deren kriminelle Kariere bereits im Jugendalter begonnen hat
(30-50%; vgl. Deegener, 1999b).
Der informative Sammelband, herausgegeben von Deegener (1999a), gibt einen sehr guten
Überblick über den derzeitigen Stand der Diskussion der Umsetzung von Täterarbeit in
Deutschland. Er verweist allerdings auch auf z.T. heftige Kontroversen zwischen verschiedenen Auffassungen („Schulenstreit“), wobei ein Ringen nicht nur um optimale Arbeit, sondern
auch um Macht und Einfluss unverkennbar ist.
Da die Wahl der möglichen Alternativen eng verbunden ist mit der Diskussion um Standards
einer dem Primat des Opferschutzes verpflichteten Arbeit, müssen vor diesem Hintergrund
Entscheidungen getroffen werden, bestimmte Verfahren zu bevorzugen, andere dagegen auszuschließen.
Die beiden wichtigsten Angebotsmöglichkeiten werden im folgenden kurz vorgestellt, die
tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie und das kognitiv-behavioral orientierte Gruppenangebot.
Bei aller Verschiedenheit geht es bei beiden Ansätzen darum, mit der Ambivalenz von Ablehnung der Tat bei gleichzeitiger Wahrung der Würde des Mannes professionell umzugehen
(vgl. Lohse, 1993).
Andere für die Pro Familia NRW ebenfalls interessante Ansätze wie systemisch orientierte
Angebote insbesondere an Familien, in denen Inzest begangen wurde, sollen in diesem Rahmen nicht behandelt werden; ich verweise etwa auf Madanes (1995, 1997) und den Förderantrag für die Pro Familia NRW für die Arbeit mit Familien in denen Inzest begangen wurde
(Bintig, 1998) und Bruder (1999).
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4.1 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Einzeltherapie arbeitet eine entsprechend ausgebildete EinzeltherapeutIn mit dem Täter, der durch sozialen oder institutionellen Druck (richterliche Weisung) zur Therapie erscheint.
Häufig besteht keine Veränderungsmotivation und Widerstand gegen die verpflichtende Therapie, die vom Täter zumeist als „Zwang“ erlebt wird. (Diese Sichtweise ist zumeist unrichtig,
weil ein Täter i.d.R. eine Wahl hat, z.B. bei bedingter Entlassung eine Weisung einzuhalten
oder eine Haftstrafe bis zum Ende abzusitzen.) Dies sind spezielle Herausforderungen, der
sich die TherapeutIn stellen muss.
Bei einem solchen Ansatz wird die Sexualdelinquenz als falscher Lösungsversuch für einen
alten in der frühen Kindheit entstandenen innerpsychischen Konflikt gesehen, der mit tiefenpsychologischen Methoden durchgearbeitet wird. Dabei spielt die Beziehung zwischen Patient und TherapeutIn sowie die Übertragung alter Gefühle auf die TherapeutIn mit den entsprechenden Frustrations– und Projektionsmöglichkeiten die zentrale Rolle (Hanstein, 1999;
Lohse, 1993).
Bei einer verordneten Therapie ist mit besonders heftigem Widerstand zu rechnen, vor allem
dagegen, sich mit den begangenen Straftaten zu beschäftigen. Da Konfrontation von Seiten
der TherapeutIn den Widerstand verstärken würde, verzichten viele psychodynamisch orientierte TherapeutInnen hierauf (zumindest über weite Strecken). Vielmehr wird auch bei der
Täterarbeit eine verständnisvolle und vertrauensvolle Beziehung angeboten, in der sich der
Patient nach und nach öffnen und seinen innerpsychischen Konflikt bearbeiten kann. Ist dies
erfolgreich – wobei sich der Erfolg theoretisch auch einstellen könnte, ohne jemals eine
Straftat angesprochen zu haben - wäre der Patient geheilt und würde in Zukunft keine Sexualstraftaten mehr begehen.
Entsprechend dieser Vorgehensweise ist die TherapeutIn zum Schweigen verpflichtet; sie gibt
dem Patienten lediglich Therapie und bescheinigt ihm die Teilnahme daran. Interaktionen mit
Instanzen sozialer und juristischer Kontrolle (Gericht, Bewährungshilfe, Gutachterin) werden
in der Regel von ihrer Seite aus abgelehnt. Diese müssen ihre Entscheidungen auf Grund eigener Erkenntnisse fällen, die sie aus anderen Quellen schöpfen.
Vorteile der tiefenspsychologisch orientierten Therapien liegen m.E. darin,
• dass die Sexualstraftäter bei Erfolg der Therapie geheilt sind und damit langfristig
keine Gefahr für potentielle Opfer darstellen und
• dass auch Männer, die einer Straftat verdächtigt aber (noch) nicht überführt, angezeigt
und verurteilt sind, ein solches Angebot gleichermaßen erhalten können.
Diesem Vorteil stehen aus meiner Sicht eine Reihe von Nachteilen gegenüber, deren wichtigste die folgenden sind:
• Die Heilung erfolgt – soweit sie überhaupt zu erreichen ist - erst nach einem relativ
langen Zeitraum, der sich über mehrere Jahre erstrecken kann; bis dahin kann der Patient weitere Straftaten begehen und ist für potentielle Opfer gefährlich.
• Die Beziehungsarbeit in einem Zweiersetting mit dem Ziel, eine verständnis- und vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, kann dazu führen, dass die TherapeutIn „in das
System“ des Patienten gerät, ihn ausschließlich als leidendes Individuum mit einem
schweren persönlichen Schicksal ansieht und so den Blick für seine gesellschaftlich
schädigenden Verhaltensweisen verliert. (Hiergegen können zwar genaue Kenntnisse
über die Manipulationsmacht vieler Täter und häufige Supervision helfen, es bleibt jedoch - auch nach eigenen über 12 jährigen Erfahrungen mit entsprechenden Einzelsettings - ein höchst unbehagliches Gefühl.)
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Bezogen auf die Täterarbeit im Rahmen der Pro Familia NRW hat das Zweiersetting
weiterhin den Nachteil, dass das Team u.U. nicht weiß, was dort „hinter verschlossenen Türen“ vor sich geht und daher die Akzeptanz relativ gering ist.
Dadurch, dass Schweigepflicht besteht und zumeist keine Kooperation mit den kontrollierenden Instanzen aktiv angestrebt wird, sind deren Informationsmöglichkeiten
stark beschränkt. Das kann zu Fehleinschätzungen führen: Gefahren könnten verkannt
oder überschätzt werden.
Bei einer solchen Therapie kann leicht die Tatsache in Vergessenheit geraten, dass der
Klient gefährliche, sozial schädigende Straftaten begangen hat.
Die österreichische ExpertInnenkommission stellte fest: „Therapie im klassischen Sinn (ist)
für die Arbeit mit Gewalttätern nicht geeignet“ (Haydari & Lercher, 1999, S. 9).
Diesem unmissverständlichem Statement mag ich in seiner Radikalität nur für die Betonung
der „Therapie im klassischen Sinn“ zustimmen, d.h. für unadaptierte tiefenpsychologische
Einzeltherapie.
Ich halte allerdings die Forderung für richtig, Therapeutinnen und Therapeuten müssten „neue
Wege gehen (...), um an verleugneten Inhalten und einem veränderten Problembewusstsein im
Sinne einer Verhaltensänderung arbeiten zu können“ (Haydari & Lercher, 1999, S. 9).
Tendenzen, konfrontative Maßnahmen in tiefenpsychologisch orientierte Therapien mit einzubeziehen gibt es durchaus (diese werden beispielsweise aus der Arbeit mit „Borderlinern“
abgeleitet; vgl. Berner, 1999). Solche Experimente sind jedoch noch sehr vereinzelt und ihr
Erfolg ist schwer einzuschätzen¸ es ist wohl noch einiges an konzeptioneller Arbeit von Nöten.
Im Rahmen der Angebote von Pro Familia NRW sind tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapien zwar theoretisch denkbar, zumal einige TherapeutInnen auch dementsprechend ausgebildet sind.
Vor dem Hintergrund des unbedingten Primats eines sofortigen Opferschutzes scheinen
mir die Nachteile von tiefenpsychologisch orientierter Einzelpsychotherapie im „klassischen Sinn“ (wie sie derzeit überwiegend praktiziert wird) jedoch so gravierend zu sein,
dass von einem solchen Angebot als Standardangebot der Beratungsstellen der Pro Familia NRW dringend abzuraten ist.
4.2 Kognitiv-behaviorale Gruppenbehandlung
Bei einer kognitiv-behavioral fundierten Behandlung wird mit einer Gruppe von bis zu 10
Sexualstraftätern von einem Behandlerpaar (Mann und Frau) ein mehr oder weniger standardisiertes Programm durchgeführt.
(Die folgende wegen ihrer Bedeutung für die Pro Familia NRW etwas ausführlichere Darstellung orientiert sich vor allem an Bullens, 1993, 1994, 1998, aber auch an Adler und Sonnabend 1998; Beek und Kröger, 1999; Berner, 1999; David und Braschat, 1999; Lercher und
Haydari, 1999 und Mann, 1999.)
Die Sexualdelinquenz wird hier als erworbene Verhaltensneigung angesehen.
Zentral ist die Überlegung, dass Sexualstraftäter in einer mehr oder weniger langen Vorgeschichte zunächst gelegentlich, dann häufiger an sexualisierte Gewalttaten denken, wobei sie
sich diese in lustvollen Bildern ausmalen (beispielsweise denken sie an lachende, nach anfänglichem Zögern freudig zustimmende „dahinschmelzende“ Opfer).
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Die Phantasien werden meist durch gleichzeitige sexuelle Betätigung systematisch nachhaltig
verstärkt. So gewinnen sie nach und nach scheinbar Realität. Die den Bildern entsprechenden
kognitiven Verzerrungen verfestigen sich („Frauen wollen eigentlich ein bisschen Nachdruck
erleben, um sexuell richtig erregt zu werden“; „Kinder sind neugierig und erfreuen sich an der
Sexualität der Erwachsenen“).
Nach verschiedenen Schätzungen haben 10-20% aller unauffälligen Männer solche Phantasien (Deegener, 1999b); bei delinquenten Männern liegt der Prozentsatz höher.
Einige dieser Männer gehen nach einiger Zeit zu konkreteren Planung (konkreter Ort, bestimmte Person) über, zunächst wieder nur in der Phantasie, in der die Opfer zumeist keinen
Schaden davontragen oder die erzwungenen Handlungen zu genießen scheinen.
Damit wird der Entwicklung von Schuldgefühlen vorgebeugt und Wahrnehmungsverzerrungen vorbereitet, bevor sexualisierte Gewaltakte in einem weiteren Schritt in Taten umgesetzt werden.
Tatsächliches Leid der Opfer wird dann nicht wahrgenommen, es bleibt angesichts der vorausgegangenen übermächtigen, weil immer wieder bekräftigten „schönen“ und „lustvollen“
Phantasien blass und „unglaubwürdig“, allenfalls eine „Ausnahme“.
Die Taten erfolgen immer wieder nach dem selben Grundschema: Potentielle Opfer werden
ausgewählt, durch einen manipulativen Annäherungsprozess in scheinbarer Sicherheit gewiegt und durch „schleichende“ Sexualisierung des Verhältnisses gefügig gemacht.
Die Täterprogramme bestehen aus Modulen, mit denen unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Einige Module kommen in allen derartigen Programmen vor.
Nach der Diagnose und dem Abschluss des Behandlungskontrakts, in dem viele Details
und Regeln vereinbart werden, wird ein neues Gruppenmitglied für 18 – 30 Monate in eine
bestehende Gruppe aufgenommen.
Dies ist meist mit der Verpflichtung verbunden, die begangenen Taten in definierter Zeit
(z.B. 6 Sitzungen) in der Gruppe zu offenbaren, „ohne wenn und aber“. Ziel ist dabei, die
relativ Ich–fern erscheinenden Taten konkret erlebbar zu machen: („Bin wegen dem, was in
den Akten steht verurteilt worden“ soll ersetzt durch: „ich habe einen 12 jährigen Jungen 14
Mal an den Penis gefasst und manipuliert, 10 Mal bis zum Orgasmus“). Dies ist eine wichtige
Voraussetzung, selber Verantwortung für die Taten zu übernehmen.
Weiterhin werden einzelne Taten minutiös in der Gruppe untersucht, um ihr Muster zu analysieren und alle möglichen Tatumstände und die den Taten vorausgegangene Lebenssituation
offen zu legen.
Ziel ist es, mit dem Täter Lebenssituationen mit hohem Rückfallrisiko rechtzeitig zu erkennen
und ihn in die Lage zu versetzen, sie zu vermeiden. Damit erwirbt er Kontrolle über eigenes
Tun. Außerdem macht das Zerlegen des Groomingprozesses in viele (10-30) einzelne Entscheidungsschritte deutlich, dass jeder Mann im Vorfeld jeder Tat zahlreiche Entscheidungen
getroffen hat, mit denen er sich dem Übergriff genähert hat, ehe er seine Tat beging (z.B. zu
Zeiten einzukaufen, wo viele Kinder unterwegs sind; ein Kind überhaupt anzusprechen; es für
scheinbare Dienstleistungen (Auskunft) zu entlohnen; Vertrauen zu gewinnen (gemeinsam auf
Lehrer und Eltern zu schimpfen) etc.).
Ein weiteres Modul thematisiert den Umgang mit den eigenen Taten, insbesondere Bagatellisierungs-, Rechtfertigungs- und Verleugnungstendenzen, mit denen die Täter konfrontiert
werden, um ihren scheinbaren Entlastungscharakter deutlich zumachen und ihnen zu zeigen,
wie sie die (volle) Verantwortungsübernahme für das eigene Tun vermeiden.
Den kognitiven Verzerrungen ein realistisches Bild gegenüber zu stellen ist ein weiteres
Thema: Den Überzeugungen der Täter werden die Perspektiven von potentiellen oder tatsächlichen Opfern gegenüber gestellt. Das verzerrte Frauenbild korrigiert die Behandlerin
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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unmittelbar, den „lachenden Kinderaugen“ werden Berichte ehemaliger Opfer gegenüber gestellt. Damit werden nach und nach die „Legenden“ zerstört, mit denen sich die Täter ebenfalls vor der Einsicht schützen, schweres Unrecht begangen zu haben.
Dieses Vorgehen dient auch zum Training von Empathiefähigkeit: die Täter sollen lernen,
die Welt, die Übergriffe und deren Folgen durch die Augen ihrer Opfer wahrzunehmen.
Des weiteren werden soweit möglich Verhaltensalternativen aufgezeigt. Mit den Tätern
werden Strategien erarbeitet, ihr delinquentes Tun durch nicht schädigende Verhaltensweisen
zu ersetzen. So lernen sie etwa, sich bei Gefühlen von Unruhe oder Ohnmacht Hilfe und Unterstützung zu holen und / oder passend erscheinende andere Erfolgserlebnisse zu verschaffen.
Gelegentlich sind auch edukative Einheiten in manchen Programmen enthalten, in denen
Konfliktfähigkeit, Umgang mit Gefühlen, Intimität und Beziehungsfähigkeit vermittelt werden (z.B. das „extended programme“, Mann, 1999).
Es liegt auf der Hand, dass eine solche Behandlung ohne Konfrontation nicht durchführbar ist
und zumindest zeitweise heftigen Widerstand hervorruft. Daher ist es wichtig, dass die Behandler hierüber genaue Kenntnisse erworben haben und mit diesem Widerstand verständnisvoll, freundlich und bestimmt umgehen. Die Würde der Männer ist zu achten.
Eine Verurteilung und eine richterliche Weisung sowie die enge Kooperation mit einer kontrollierenden Instanz (z.B. Bewährungshilfe) erscheint unabdingbar. Entsprechend ist die Entbindung von der Schweigepflicht eine wichtige Voraussetzung für diese Arbeit.
Andere Möglichkeiten gibt es durchaus auch, Männer durch nicht-juristische Maßnahmen mit
„eingeschränkter Freiwilligkeit“ zum Durchhalten zu motivieren. Beispielsweise könnten delinquente und geständige, aber nicht angezeigte Männer nur dann in ein Programm aufgenommen werden, wenn sie ein schriftliches Geständnis hinterlegen, das bei vorzeitigem Abbruch des Programms den Ermittlungs- oder Justizbehörden übergeben wird.
Solche Vorgehensweisen sind auch im Rahmen der Arbeit der Pro Familia NRW denkbar; sie
sind jedoch schwieriger zu handhaben, da die notwendige Verbindlichkeit in solchen Fällen
ohne Hilfen des Justizsystems allein von den BehandlerInnen durchgesetzt werden muss, was
dem Selbstverständnis vieler MitarbeiterInnen der Pro Familia nicht entsprechen dürfte. Ein
juristisch verpflichtender Rahmen ist in jedem Fall klarer und daher vorzuziehen.
Bei kognitiv-behavioralen Gruppenbehandlungskonzepten wird „Heilung“ bisweilen gar nicht
angestrebt („no cure, but control“: Beek & Kröger, 1999) oder gilt nicht alt primäres Ziel.
Gelingt die kognitive Umstrukturierung, ist der Heilerfolg mit dem anderer psychotherapeutischer Verfahren zu vergleichen (Adler & Sonnabend, 1998).
Nun zur Einschätzung:
Die Nachteile dieser Methode sind:
• Sie ist für schwer gestörte Täter (Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Suizidalität)
nicht geeignet.
• Es muss ein juristisch verpflichtender Rahmen vorhanden sein.
• Es ist ein Teilgeständnis notwendig oder zumindest das Zugeständnis, dass sich eine
tatentsprechende Handlung „ereignet“ hat.
• Im ambulanten Bereich muss eine Person mit kontrollierender Befugnis kooperieren,
um die kontinuierliche Teilnahme zu gewährleisten.
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
•
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Verbesserungen der Selbstkontrolle sind manchmal nur von temporärer Dauer.
Die Vorteile einer derartigen Behandlung sind:
• Techniken der Selbstkontrolle greifen bereits nach wenigen Sitzungen; so dass Opferschutz relativ schnell gewährleistet (aber dennoch leider nicht garantiert) ist.
• Durch Kooperation der verschiedenen Institutionen sind negative Entwicklungen
leichter zu erfassen.
• Manipulationen der Behandler sind nicht so leicht möglich, da sie (mindestens) zu
zweit sind .
• Das Verfahren ist „durchsichtig“, der Stand der Behandlung gut dokumentierbar und
überprüfbar; daher ist die Akzeptanz von Seiten der übrigen MitarbeiterInnen der Beratungsstelle groß.
• Die BehandlerInnen brauchen keine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen zu haben; Motivation zur und Erfahrung mit Gruppenleitung sowie eine
gründliche Schulung genügen (allerdings ist eine Psychotherapieausbildung in der Regel hilfreich).
• Die Gruppe ist relativ kostengünstig gegenüber der entsprechenden Anzahl Einzeltherapiesitzungen (erst recht gegenüber den Kosten, die ein Haftplatz verursacht).
4.3 Empfehlung
Vergleicht man die beiden diskutierten Möglichkeiten der Arbeit mit Sexualstraftätern
anhand des Primat des Opferschutzes und vor dem Hintergrund des Selbstverständnis’
des Verbandes, liegt klar auf der Hand, dass das kognitiv-behaviorale Behandlungskonzept zu bevorzugen ist.
4.4 Pro Familia NRW e.V. als Träger von Täterarbeit
Nun ist zu fragen, wer eine so verstandene, dem Opferschutz dienende Täterarbeit leisten
kann und soll.
Sicherlich gibt es eine Reihe fähiger, erfahrener und in der spezifischen Problematik kundiger
Einzelpersonen, die als niedergelassene PsychotherapeutInnen oder in einzelnen Beratungsstellen verschiedener Träger solche Angebote leisten könnten.
EinzeltherapeutInnen arbeiten jedoch oftmals zu isoliert, um den Anforderungen einer dem
Primat des Opferschutzes verantwortlichen Täterarbeit gerecht werden zu können. Auch wenn
sie die spezifischen Kenntnisse erworben und die für Täterarbeit notwendigen Modifikationen
„traditioneller“ Therapie durchgeführt haben (z.B. veränderter Umgang mit Verleugnung und
mangelndem Problembewusstsein), fehlt es doch oft an den Möglichkeiten und der Zeit für
die notwendige Kooperation mit den Institutionen der sozialen Kontrolle.
Einzelne Beratungsstellen sind programmatisch ausschließlich der Opferarbeit verpflichtet
(z.B. Zartbitter), andere haben zwar die Kompetenz für die Arbeit mit Straftätern (z.B. Beratungsstellen für Haftentlassene), doch es fehlt da – zumindest zu Beginn – zumeist an Kenntnissen bezüglich der Sexualdelinquenz.
Prädestiniert für solche Arbeit erscheinen also vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen der Pro Familia NRW zu sein, weil sie mit ihren (pro)feministischen Einstellungen, ihrer Eingebundenheit in das Team, mit ihrer Grundaus-
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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bildung und ihrer zumeist langjährig erworbenen Erfahrung in der Sexualberatung
wichtige Voraussetzungen für die Täterarbeit besitzen.
Hinzu kommt, dass die Pro Familia NRW bereits über ein relativ flächendeckendes Angebot an Beratungsstellen verfügt.
5. Standards für der Arbeit mit Sexualstraftätern
Aus den Ausführungen ergeben sich m.E. folgende Rahmenbedingungen und Standards für
die Arbeit mit Sexualstraftätern in den Beratungsstellen der Pro Familia NRW; sie stimmen in
hohem Maße mit den Überlegungen der österreichischen ExpertInnengruppe überein (Haydari, 1999b, S. 59ff):
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Arbeit mit Sexualstraftätern darf nicht von der Freiwilligkeit der Täter abhängig gemacht werden.
Unabhängig von der Täterarbeit sind Vorkehrungen für die Sicherheit der Opfer zu
treffen.
Die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen der Pro Familia NRW und
den Institutionen, die mit den Opfern arbeiten, ist unumgänglich.
Die Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Auflagen, Weisungen und Vereinbarungen sind zu kontrollieren. Es muss festgelegt
werden, wer welche Aufgaben übernimmt.
Die Kontrolle des Täters sollte zwar in enger Kooperation, aber im wesentlichen von
anderen Personen als denen, die mit ihm arbeiten, vorgenommen werden.
Die MitarbeiterInnen der Pro Familia NRW, die Täterarbeit anbieten, müssen eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und regelmäßig Supervision und Intervision
in Anspruch nehmen.
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Täterarbeit“ sind anzubieten und
zu fördern.
Täter, die Täterbehandlung in Anspruch nehmen, müssen in Abhängigkeit ihres Einkommens einen Kostenbeitrag leisten.
Diagnostische Vorgespräche sind unabdingbar.
Es ist ein schriftlicher Kontrakt mit den Tätern abzuschließen, in denen die Bedingungen der Teilnahme, die Ziele, die Regeln und auch die Folgen von Regelübertretungen
festgelegt werden.
Kriterien für den erfolgreichen Abschluss der Behandlung sind regelmäßige Teilnahme, zufriedenstellende Mitarbeit und das Einhalten der übrigen Vereinbarungen.
Eine „klassische“ Psychotherapie reicht für die Arbeit mit Sexualstraftätern nicht aus.
Mit dem Sexualstraftäter sollte mindestens 18 Monate gearbeitet werden, die Dauer
sollte von der Schwere der Störung, des Delikts und den Fortschritten bei der Behandlung abhängig gemacht werden.
Möglichkeiten der Nachbetreuung müssen geschaffen werden.
Regelmäßige Evaluation der Täterarbeit ist notwendig.
Täterarbeit muss folgende Ziele beinhalten:
- Übernahme der Verantwortung für das schädigende Verhalten,
- Durchbrechen der Verleugnung,
- Eingestehen der Schuld,
- Einsicht in das Muster des delinquenten Verhaltens,
- Bewusstsein für die Entscheidungsprozesse, die den Taten vorausgehen,
- Entwicklung von Kontrolle der Phantasien, die den Taten vorausgehen,
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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- Erarbeitung der Hochrisikosituationen,
- Einsicht in die Unterschiede zwischen der Sexualität von Kindern und Erwachsenen,
von Frauen und Männern,
- Arbeit an kognitiv verzerrten Denkmustern und Rechtfertigungsstrategien,
- Entwicklung von Opferempathie,
- Entwicklung von sozialen Fertigkeiten und Beziehungsfähigkeit,
- Entwicklung der Fähigkeit, sozialverträgliche sexuelle Beziehungen aufzunehmen.
6. Fazit
1. Bei allen Angeboten der Pro Familia NRW an Männer, die Sexualstraftaten begangen haben oder ihrer verdächtigt werden, sind die Grundprämissen und die
„Standards der Arbeit mit Sexualstraftätern“ zu beachten.
2. Ratsuchende Männer, die Sexualstraftaten begangen haben oder deren verdächtig sind,
dürfen nicht ohne ein baldiges Gesprächsangebot abgewiesen werden, da es sich dabei
um den einzigen Versuch handeln könnte, um Hilfe nachzufragen, bevor weitere Personen geschädigt werden.
Das Angebot für ein Erstgespräch sollte ohne große zeitliche Verzögerung in jeder Pro
Familia Beratungsstelle durchführbar sein, in der eine SexualberaterIn tätig ist. (Sicherstellung des institutionellen Rahmens).
3. Um die Ziele des Erstgesprächs (Diagnose, ggf. weitere Abklärung, Interventionsvorschlag, Motivationsarbeit und ggf. Delegation) zu erreichen, muss das Gesprächsangebot von einer kundigen und speziell zum Thema „Sexualdelinquenz“ fortgebildeten
BeraterIn durchgeführt werden (Sicherstellung von diagnostischer und Delegationskompetenz).
4. In einigen Beratungsstellen sollte ein kognitiv-behavioral orientiertes Gruppenbehandlungsangebot an Täter unterbreitet werden, das von speziell hieran interessierten
und fortgebildeten Beraterinnen und Beratern geleitet wird (Sicherstellung von Behandlungskompetenz).
5. Täterarbeit bedeutet zwar auch für sich genommen Opferschutz. Konzepte, bei denen
gleichzeitig den Opfern Angebote zur Aufarbeitung des Erlebten gemacht werden, sind zu bevorzugen und anzustreben.
In allen Beratungsstellen der Pro Familia NRW ist die Sicherstellung des institutionellen
Rahmens und der Delegationskompetenz gegeben.
In einigen Stellen arbeiten bereits BeraterInnen mit diagnostischer Kompetenz, in anderen
nicht.
Behandlungskompetenz der BeraterInnen speziell bezüglich eines wie oben skizzierten Behandlungsprogramms dürfte dagegen kaum vorhanden sein.
Um ein Angebot qualifizierter Erstgespräche verantwortlich zu unterbreiten, wird der Verband erwägen müssen, zumindest für eine SexualberaterIn pro Beratungsstelle eine Fortbildung zu den Themenbereichen „Sexualdelinquenz“ und „Diagnose bei Sexualstraftätern“ sicherstellen.
Täterarbeit als Beitrag zum Opferschutz
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Darüber hinaus wird im Verband zu entscheiden sein, ob, in welchem Umfang und wo er
weitere Behandlungsangebote mit dem Ziel des Opferschutzes in eigener Regie unterbreiten
will.
In NRW ist der erste Schritt mit zwei Behandlungsgruppen in Aachen und Köln bereits getan.
Diese Gruppenbehandlung nach dem Konzept von Bullens & Eldridge (1998) und unter Supervision von R. Bullens wird vom Justizministerium NRW als Modellprojekt gefördert; für
weitere Gruppen müssten andere Finanzierungsquellen gefunden werden.
Die Möglichkeiten der Mischfinanzierung aus Beiträgen der Teilnehmer (Honoraranteil), aus
Bußgeldern und nach dem Täter- Opfer- Ausgleich sind noch nicht ausgelotet.
Um solche Behandlungsangebote unterbreiten zu können muss der Verband
• Fortbildungsangebote für interessierte SexualberaterInnen sicherstellen ,
• die Finanzierungsmöglichkeiten abklären und
• die Verwaltungsarbeit für diese Maßnahmen übernehmen. Da letzteres mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu leisten ist, müssten die entsprechenden Kapazitäten zusätzlich eingeworben werden.
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