124 Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 48 (3) 2011: 124–131 Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen Kurzfassung Die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) aufgeführte Sumpf-Engelwurz [Angelica palustris (Besser) Hoffm.] kommt aktuell in Thüringen nur noch im Natura 2000 Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ vor, einem Kalkflachmoorkomplex nördlich von Erfurt. Hauptursachen für den starken Rückgang der Art liegen vor allem in der Trockenlegung und Nutzungsänderung der ehemaligen Standorte in den letzten hundert Jahren. Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung wurden 2010 zwei der drei Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Gebiet erfasst und der Erhaltungszustand der Populationen beurteilt. Die Population auf der „Mönchswiese“ konnte nicht bewertet werden, da die Flächen bereits vor der Kartierung gemäht wurden. Die Population im „Haßlebener Ried“ umfasst 8 blühende und ca. 30 sterile Exemplare; die Population im „Pferderied“ umfasst zwei Teilpopulationen mit insgesamt 92 Individuen. Traditionell wurden die Niedermoorflächen des Gebietes als weitläufige, mehr oder weniger behirtete Triftweide genutzt, da sie für den Ackerbau ungeeignet waren. Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz im „Alperstedter Ried“ werden seit 2005 durch das Kulturlandschaftsprogramm bewirtschaftet (Maßnahme „N34/Grünlandpflege durch Mahd im Wiesenbrütergebiet“), welche negativ für das Vorkommen zu bewerten ist. Die Bestandsfläche der Sumpf-Engelwurz im „Haßlebener Ried“ befand sich durch das Mulchen im Vorjahr in einem schlechten Pflegezustand. Um das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Gebiet zu sichern und zu fördern, muss das Pflegeregime besser an die Ansprüche der Art angepasst werden und rasch ein Pflege- und Entwicklungsplan (Managementplan) erstellt werden. Abstract Currently, Angelica palustris (Besser) Hoffm., which is listed in Annex II of Council Directive 92/43/EEC on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora (Habitats Directive), occurs in Thuringia in only one site reported under the Habitats Directive – the „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried”, a fen complex north of Erfurt. The main reasons for the decline in the last hundred years are changes in land-use und drainage. In 2010 the size and conservation status of two of the three populations of the species of the site were recorded. Third population within the „Mönchswiese” was not evaluated because it had been already mown just in front of the investigation date. The population within the „Haßlebener Ried” comprised 8 flowering and 30 infertile individual plants; the population within the „Pferderied” comprised two sub-populations with a total of 92 plants. The low moor areas of the site were traditionally used as an extensive pasture, because their unsuitability for productive agriculture. Since 2005 the local populations of the „Alperstedter Ried“ have been managed under the Agri-environment program (measure „N34/grassland maintenance by mowing in breeding bird areas”), which has been found to have an adverse effect on A. palustris. As a consequence of mulching during in the previous year, the local populations of the A. palustris in the „Haßlebener Ried“ were found to be poor condition. In order to protect the existing populations of A. palustis and to encourage the establishment of new populations the maintenance regime should be changed so that it is sympathetic to the ecological requirements of the species. To achieve this objective requires the urgent preparation and implementation of the management plan for the site. Key words Angelica palustris, fen, Alperstedter Ried, Haßlebener Ried, land drainage, change in land-use, conservation status, mapping, pasture, mowing, mulching, management plan 1 Charakteristik der Art Die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführte SumpfEngelwurz [Angelica palustris (Besser) Hoffm.] zählt zur Familie der Doldenblütler – Apiaceae (Umbelliferae). Sie hat eine zwei- bis dreijährige Lebensdauer. Die Pflanze stirbt nach einmaligem Blühen im Juli bis August und dem anschließenden Fruchten ab. Der röhrige, kahle und scharf kantig gefurchte Stängel wird zwischen 50 und 125 cm hoch und trägt nur wenige Blätter. Die unteren meist herzförmigen, grob kerbig gesägten, zwei- bis drei und mehrfach-fiederschnittigen Laubblätter sind unterseits auf den Nerven und am Rand borstig behaart. Der Blattstiel und die Blattspindel sind unterseits gekielt und winkelig rückwärts geknickt (siehe Abb. 1). Die Grundrosette der Pflanze wird jährlich erneuert. Die Doldenstiele sind fast kahl. Die Kronblätter sind weiß oder weißlich, gleichgroß, eiförmig bis kreisrund. Die Art ähnelt in ihrem Aussehen der Wald-Engelwurz (Angelica sylves- tris) und dem Giersch (Aegopodium podagraria), ist aber durch die oben genannten Merkmale eindeutig von diesen zu unterscheiden (Hegi 1965; Ssymank et al. 2003, siehe Abb. 1). Die Sumpf-Engelwurz kommt auf nassen, gelegentlich überschwemmten Niedermoorwiesen vor. Sie bevorzugt anmoorige Standorte und humusreiche Mineralböden mit einem gewissen Nährstoffreichtum. Günstig ist außerdem eine Durchströmung des Torfkörpers bzw. ein etwas quelliger Standort. Eine Überflutung im Winter und zeitigen Frühjahr soll für die Art förderlich sein (Korneck et al. 1996; Ssymank et al. 2003). Als Art der Stromtäler kommt sie mit starken Schwankungen des Grundwasserspiegels durch Niederschlagsarmut und hohe Sommertemperaturen gut zu recht. Die Sumpf-Engelwurz ist eine Charakterart eutropher Nasswiesen des Verbandes Calthion palustris R. Tx. 1937. Außerdem siedelt sie in wechselfeuchten Pfeifengraswiesen des Verbands Molinion caeruleae W. Koch 1926 (Rothmaler 2005). Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen Abb. 1: Sumpf-Engelwurz (aus Hegi 1965) 125 Abb. 2: Verbreitungskarte der Sumpf-Engelwurz in Ostdeutschland (aus Benkert et al. 1996) Das Hauptverbreitungsgebiet der Art ist euroasiatisch. Das Areal erstreckt sich von Ostsibirien (westlich des Baikalsees) über das Ob- und Irtyschgebiet, den Ural bis nach Polen, wo die Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes liegt (Tutin et al. 1991 in Dittbrenner 2004; Polska Akademia Nauk 2001 in Ssymank et al. 2003). Die Fundorte in Sachsen-Anhalt und Thüringen sind dem geschlossenen Areal bereits vorgelagert (Korneck et al. 1996). Die südliche Verbreitungsgrenze wird im AralKaspi-Gebiet erreicht. Die absolute Nordgrenze liegt im Baltikum (Estland). 2 Verbreitung in Deutschland und Thüringen Die Sumpf-Engelwurz kommt aktuell in Thüringen nur noch im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ vor. Heute existieren von den ehemals ca. 13 Fundpunkten in Thüringen nur noch drei Populationen (Zündorf et al. 2006). Aber nicht nur für Thüringen ist ein starker Verbreitungsrückgang der Art zu verzeichnen, auch deutschlandweit bestehen von ehemals über 50 Vorkommen gegenwärtig nur noch etwa 11 (siehe Abb. 2) (Dittbrenner 2004). Die Sumpf-Engelwurz gilt deshalb nach der Roten Liste von Thüringen und Deutschland als stark gefährdet (Korsch & Westhus 2001; Korneck et al. 1996). Die Ursachen für den starken Verbreitungsrückgang in Thüringen liegen vor allem in der Trockenlegung und Nutzungsänderung der Standorte (vgl. auch Ssymank et al. 2003). Durch die Aufgabe der Nutzung fielen viele Bestandsflächen brach und die Sumpf-Engelwurz wurde durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt (Pusch 2000). Andere Flächen wiederum wurden durch Meliorationsmaßnahmen in eine intensivere Nutzung überführt. Das Absinken des Grundwasserspiegels führte dauerhaft zum Verschwinden der Art, da sie an nasse Standorte gebunden ist. Nach der Veränderung des Wasserhaushaltes kam es auf den Niedermoorstandorten durch Mineralisation der organischen Substanz zu einer Freisetzung von pflanzenverfügbaren Nährstoffen und infolgedessen zur Eutrophierung der Standorte. Das führte wiederum dazu, dass die Sumpf-Engelwurz durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt wurde (Türk 1997). 126 3 Entwicklung der Populationen in Thüringen 3.1 Frühere Nachweise Der früheste Nachweis der Art in Thüringen stammt aus dem Jahr 1816 von der Stotternheimer Wiese durch Dufft (1816, zit. in Zündorf et al. 2006). Außerdem kam sie früher in der Unstrutaue bei Rossleben, im Thüringer Becken bei Etzleben, nördlich von Gebesee, bei Schwerstedt, südöstlich von Werningshausen, zwischen Großrudestedt und Alperstedt, auf der Stotternheimer Wiese, bei Großrudestedt und im Ried bei Freudenthal sowie im Ronneburger Gebiet bei Zwötzen und Pforten vor (Zündorf et al. 2006). Die letzten aktuellen Populationen der Sumpf-Engelwurz in Thüringen befinden sich im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“, einem Kalkflachmoorkomplex nördlich von Erfurt. Das Vorkommen im Alperstedter Ried ist seit Lappe (1836, zit. in Zündorf et al. 2006) bekannt. Die Population im Haßlebener Ried wurde dagegen erst durch Rauschert (1970, zit. in Zündorf et al. 2006) entdeckt. Insgesamt handelt es sich um drei Populationen. Die größte Population befindet auf der „Mönchswiese“, dem östlichen Teil des Alperstedter Rieds. Eine weitere Popu- Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus lation existiert im „Pferderied“, dem westlichen Teil des Alperstedter Rieds. Im Jahr 2003 wurde im Haßlebener Ried die Population bestätigt (Korsch 2003). Das Vorkommen im FFH-Gebiet wurde erstmals 1992 durch Korsch (1994) genauer erfasst und in 13 Vegetationsaufnahmen dokumentiert. Auf dieser Grundlage kann die Entwicklung der Population genau nachvollzogen werden. Exakte Kartierungen der Fundpunkte und Ermittlungen der Populationsgröße liegen durch Pusch (2000) und Korsch (2003) vor. Zwischen 1988 und 2000 wurde die Art in jedem Jahr mit durchschnittlich 100 bis 200 blühenden Exemplaren vorgefunden (Pusch 2000). Im Jahr 2003 wurden insgesamt 512 Exemplare im Alperstedter Ried und 10 Exemplare im Haßlebener Ried nachgewiesen (siehe Abb. 3). 3.2 Aktuelle Erfassung Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung (Kästner 2010) sollten 2010 die Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet erfasst und der Erhaltungszustand der Populationen beurteilt werden. Die Daten dienen als Grundlage für ein Monitoring der Art, zu dem Thüringen nach der FFH-Richtlinie verpflichtet ist. Leider konnten nur die Abb. 3: Nachweise der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ (aus Korsch 2003) Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen Populationen im „Pferderied“ und im „Haßlebener Ried“ erfasst werden, da die Bestandsfläche auf der „Mönchswiese“ vor der Kartierung am 22. Juli 2010 gemäht wurde. Die Kartierungen im „Pferderied“ wurden am 22. Juli und 04. August 2010 durchgeführt. Auch hier hatte man zu dieser Zeit bereits mit der Mahd begonnen, sodass nicht mehr die gesamte Population genau erfasst werden konnte. Auf den am selben Tag gemähten Flächen konnten einige frisch abgeschnittene Exemplare der Sumpf-Engelwurz gefunden werden und einige Exemplare waren anhand der Blätter der Grundrosette noch nachweisbar. Im „Pferderied“ existieren aktuell zwei Teilpopulationen mit insgesamt 92 Individuen. Die größere Teilpopulation umfasste 33 sterile und 28 blühende Exemplare mit einer durchschnittlichen Wuchshöhe von 96 cm. Mit 14 fertilen und 15 sterilen Exemplaren und einer durchschnittlichen Wuchshöhe von 80 cm ist die zweite Teilpopulation deutlich kleiner und geringwüchsiger. Der Erhaltungszustand des Sumpf-Engelwurz-Vorkommens im Alperstedter Ried wird insgesamt als gut bewertet. Als hervorragend wird die Vitalität der Population bewertet, da der Anteil steriler Individuen ungefähr dem Anteil fertiler Individuen entspricht. Außerdem ist der 127 Anteil von Arten der Röhrichte und Staudenfluren auf der Bestandsfläche sehr gering. Dieser liegt aktuell noch unter 10 %. Dennoch ist der Störzeiger Kratzbeere (Rubus caesius) bereits auf der Bestandsfläche vorhanden und hat sich im Umfeld zum Teil stärker ausgebreitet, sodass es notwendig ist, die Entwicklung dieser Art in den nächsten Jahren zu beobachten. Auch die Erfassung der Population im Haßlebener Ried wurde am 25. Juli 2010 durchgeführt. Sie befindet sich in einem Nord-Süd ausgerichteten Wiesenstreifen am östlichen Rand des NSG „Haßlebener Ried“. Die angrenzenden Flächen waren höher und dicht mit Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) bewachsen. Die Bestandfläche der Sumpf-Engelwurz wies eine ca. 5 cm dicke, unvollständig zersetzte Streudecke auf, die ca. 25 % des Oberbodens bedeckte. Die Sumpf-Engelwurz schaffte es an einigen Stellen als einzige Pflanze die Streudecke zu durchdringen. Insgesamt konnten im Haßlebener Ried 8 blühende und ca. 30 sterile Exemplare der Sumpf-Engelwurz gezählt werden. Aufgrund des schlechten Abbauzustandes der Streuauflage wird angenommen, dass die Fläche im Sommer 2009 gemulcht wurde. Damit ließe sich auch die geringe Wuchshöhe der blühenden Exemplare von durchschnittlich 52,5 cm erklären. Allerdings konnte bei der Population im Haßlebener Ried eine Pflanze mit 57 Döldchen bei einer Wuchshöhe von nur 65 cm erfasst werden (siehe Abb. 4). Dagegen hatten aber vier der acht blühenden Exemplare drei oder weniger Döldchen. Im Vergleich der Döldchenzahl liegt die Population des Haßlebener Riedes, mit durchschnittlich 14 Döldchen pro Pflanze, deutlich hinter der Population des Alperstedter Riedes, mit durchschnittlich 24 Döldchen pro Pflanze. Der Erhaltungszustand der Population im Haßlebener Ried wird als mittel bis schlecht bewertet. Die Population ist mit insgesamt 38 Exemplaren sehr klein. Es kamen nur acht Individuen in diesem Jahr zur Samenreife. Der Fortbestand der Population muss damit als gefährdet eingeschätzt werden. Weiterhin ist besonders die Vegetationszusammensetzung mit einem sehr hohen Anteil von Gewöhnlichem Schilf auf den Bestandsflächen und im Umfeld als schlecht zu bewerten. Das nicht artgerechte Pflegeregime wird sich ebenfalls nachteilig auf die Entwicklung der Population auswirken. Durch die dicke Streuauflage fehlt offener Boden, der notwendige Keimnischen für die Verjüngung der Sumpf-Engelwurz bietet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Populationen im Alperstedter Ried in einem stabilen Zustand befinden. Das Vorkommen im Haßlebener Ried wird aufgrund des schlechten Pflegezustandes und der geringen Individuenzahl als nicht gesichert gewertet. 4 Zur Nutzung und Pflege des FFH Gebietes „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ Abb. 4: Vitales Exemplar der Sumpf-Engelwurz mit 57 Döldchen im Haßlebener Ried, Aufnahme vom 25.07.2010. (Aufn. M. Kästner) 4.1 Zur früheren Nutzung und Pflege Eine weitläufige, mehr oder weniger behirtete Triftweide war jahrhundertelang bis zum Einsetzen der Streu- und Torfwirtschaft die überwiegende Nutzungsform von 128 Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus Abb. 5: Ausschnitt der Urmesstischblätter der Preußischen Messtischaufnahme von 1853, Blätter 4831, 4832 und 4932 (Quelle: ThStAG, Sammlung Karten, AA 1.1/Nr. 4831, 4832 und 4932; Originalkarten: Staatsbibliothek Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Maßstab 1:25000) Mooren und Niedermooren (Quinger et al. 1995). Auch die Niedermoorflächen „Haßlebener Ried“ und „Alperstedter Ried“ waren vermutlich ab dem Mittelalter bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Teil der Allmende und dem Hutzwang unterlegen, da sie für den Ackerbau ungeeignet waren (siehe Abb. 5). Gebiet schon vorher traditionell durch Pferde genutzt wurde. Aus den Rezessen lässt sich jedoch nicht erkennen, ob die Flächen neben der Beweidung auch durch Mahd genutzt wurden. Da das „Pferderied“ ab 25. Juli nicht mehr beweidet werden durfte, ist es möglich, dass es im Herbst noch einmal gemäht wurde. Durch Erbteilungen, Verpachtungen der Kirche und Verkäufe waren die Grundstücke in beiden Ortschaften am Ende des 19. Jahrhunderts sehr kleinparzellig aufgeteilt, was eine Bewirtschaftung erschwerte. Infolgedessen wurden 1874 in Haßleben und 1878 in Alperstedt Flurrezesse über die Grundstückszusammenlegung und Ablösung von Triftberechtigungen durchgeführt. In diesen Flurrezessen werden auch Angaben zu Triftberechtigungen und besonderen Hutungsverhältnissen der Grundstücke gemacht. Demnach waren um 1878 nur die bäuerlichen Grundstücksbesitzer von Alperstedt in der „Mönchswiese“ des Alperstedter Riedes triftberechtigt, allerdings mit bestimmten Vorgaben. Es durfte von Altjakobi (25. Juli) bis Michaelis (29. September) nur mit Pferden und Fohlen beweidet werden und nach Michaelis mit allem weidegängigen Vieh, außer Schweinen und Gänsen. In der übrigen triftoffenen Zeit durfte mit jeglichem weidegängigen Vieh beweidet werden. Erst durch die Zusammenlegung der Grundstücke und durch den Übergang des Feudaleigentums in vollständiges Privateigentum unterlagen die Niedermoorflächen nicht mehr dem kollektiven Hutezwang und konnten, wo es aus standörtlichen Gründen möglich war, in Streu- oder Feuchtwiesen umgewandelt werden. Durch die Ablösung der Triftberechtigungen und die damit einhergehende Einführung der ganzjährigen Haltung und Fütterung der Nutztiere im Stall, erhöhte sich auch der Bedarf an Einstreumaterial. Demnach ist es denkbar, dass ab dieser Zeit einige Flächen der Riede als Streuwiesen genutzt wurden (vgl. hierzu Kapfer 2010, Dittbrenner 2004). Das „Pferderied“ gehörte 1878 zu den „Riethen“ der Gemeinde Alperstedt und unterlag ausschließlichen dem Triftrecht der bäuerlichen Grundstücksbesitzer. Diese durften das Ried nur vom Frühjahr bis 25. Juli mit Pferden und Fohlen beweiden. Der Flurname „Pferderied“, der bereits 1878 bestand, lässt darauf schließen, dass das Gegen eine Nutzung als Streuwiese spricht, dass im Jahr 1879 die Ortschaft Alperstedt 54 Pferde, 194 Rinder und 523 Schafe besaß. 612,65 ha der Gesamtfläche (756,40 ha) der Flur Alperstedt wurden ackerbaulich genutzt. Lediglich 79,35 ha waren Wiesen. In dieser Zeit gab es in der Gemarkung keinen Wald, was darauf schließen lässt, dass alle Flächen als Äcker oder Wiesen bzw. Weiden genutzt wurden. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Anzahl von Weidevieh und des geringen Anteils an Wiesen, zu denen das Alperstedter Ried zählte, wurden vermutlich die meisten Wiesenflächen auch beweidet (Kronfeld 1879). Für die Einstreu in die Ställe könnte auch das beim Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen 129 Abb. 6: „Grundriss und Vertheilungsplan vom grosen Rieth der Flur zu Werningshausen“ von J. S. Schlimbach, 1833 (Quelle: ThStAG, Staatsministerium Kartenkammer Nr. 93) Getreideanbau auf den Äckern anfallende Stroh verwendet worden sein (Korsch 2010, mdl. Mitt.). Im FFH-Gebiet wurde im 19. Jahrhundert durch private Grundstücksbesitzer im geringen Umfang Brenntorf gestochen. Dabei wurden im Werningshäusener und Haßlebener Ried einige interessante Fundstücke geborgen, die auf die eine Nutzung des Gebietes seit über 4000 Jahre schließen lassen. Die Funde sind durch detaillierte Beschreibungen und Zeichnungen von dem Dorfschullehrer Johann Simon Schlimbach und vom Dorfchronisten Johann Christian Sebastian Wandersleb in der Chronik von Werningshausen aus dem Jahr 1806 überliefert (Störzner 1981). Von Schlimbach stammt auch eine Karte des Werningshäusener Riedes aus dem Jahr 1833 (siehe Abb. 6) Das Werningshäusener Ried befindet sich im nordwestlichen Teil des heutigen FFH-Gebietes. Außerdem finden sich in der Chronik umfangreiche Angaben zum beim Torfabbau freigelegten Schichtenaufbau des Werningshäusener Riedes. Die beim Torfstechen geborgenen Fundstücke befanden sich teilweise in einer Tiefe von bis zu 2,25 m, auf dem „Urboden“ aus Kies. Es handelt sich dabei u. a. um zahlreiche Wurzelstöcke von Bäumen, eine Münze, eine Axt und einen Brunnen. Nach Korsch (1994) endete das Moorwachstum des Haßlebener und Alperstedter Riedes bereits zu Beginn des Subboreals (etwa 2500 v. u. Z.). Folglich müssten die Fundstücke des Werningshäusener und Haßlebener Riedes aus der Zeit vor 2500 v. u. Z. stammen. Nach Meyer (2008) breitete sich Ackerbau und Viehzucht ab 6000 bis 5500 v. u. Z. über Elbe, Saale, Unstrut, Elster und Pleiße auch in Thüringen aus. Bevorzugt für die Anlage der Ackerflächen waren die fruchtbaren Löß- und Schwarzerdeböden im Thüringer Becken, wie sie auch im Umfeld des heutigen FFH-Gebietes zu finden sind. Zunächst wurde von den Menschen der bis dahin noch vorherrschende Wald mit dem Steinbeil gerodet oder abgebrannt. Die im Werningshäusener Ried gefundene Axt, die sichtbaren Holzhauerhiebe vom Abhieb der Bäume an den Wurzelstöcken sowie die im Haßlebener und Werningshäusener Ried gefundene Asche und Kohle im Untergrund belegen ein ähnliches Vorgehen im Gebiet. Die 1828 entdeckte Quelle lässt vermuten, dass es in früher Zeit eine Siedlung in unmittelbarer Nähe zu den Rieden gegeben haben muss und das Gebiet wegen des hohen Grundwasserstandes für die Versorgung mit Trinkwasser genutzt wurde (Störzner 1981). Obwohl vermutlich bereits ab dem späten Mittelalter erste Entwässerungsmaßnahmen und seit 1816 die Anlage von Handtorfstichen erfolgten, hatten diese Eingriffe vermutlich noch keine gravierenden Auswirkungen auf dem Wasserhaushalt der Riede. Erst die Intensivierung der Nutzung durch zahlreiche Meliorationsmaßnahmen in den 1950er bis 1970er Jahren führte zum dauerhaften Absinken des Grundwasserspiegels. Die daraus resultierende Eutrophierung der Flächen durch Mineralisierung der organischen Substanz hatte erhebliche Veränderungen in der Vegetationsstruktur im heutigen FFH-Gebiet zur Folge (Türk 1997). Seit 1980 wurde versucht, durch gezielte Pflegemaßnahmen die negative Entwicklung (Verlandung und Aus- 130 trocknung) aufzuhalten und die Veränderungen in der Vegetation wieder rückgängig zu machen. Nachdem seit den 1960er-Jahren zahlreiche Flächen des Gebietes brach gefallen waren, wird besonders seit 1993 wieder regelmäßig eine Mahd durchgeführt. Mahdzeitpunkt und -methode waren in den jeweiligen Jahren sehr unterschiedlich. Seit 1996 wird das Pferderied und die Mönchswiese des Alperstedter Rieds durch den Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. bewirtschaftet. Von 1997 bis 2004 wurden die Flächen nach dem 3-Flächen-Rotationsprinzip gemulcht. Es wurde jeweils eine Teilfläche spät, eine früh und eine gar nicht gemäht. Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz wurden nach Angaben des Verantwortlichen vom Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. seit 2001 im Pflegeregime berücksichtigt und als Letzte gemäht. 4.2 Aktuelles Pflegeregime Seit 2005 werden die Flächen mit der Sumpf-Engelwurz im Alperstedter Ried nach dem Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP) bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt nach der Maßnahme N34/Grünlandpflege durch Mahd im Wiesenbrütergebiet. Ab 1. Juli kann mit der Mahd begonnen werden. Vertragspartner ist weiterhin der Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. Dieser lässt Teile der Flächen von einem Bewohner der Ortschaft Alperstedt mähen, der das gewonnene Mahdgut zur Fütterung seiner Pferde verwendet. Die Schilfflächen des „Pferderieds“ und der „Mönchswiese“ wurden jährlich erst im Spätherbst bis Winter gemulcht (Krehan 2010, mdl. Mitt.). Für das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Alperstedter Ried ist das aktuelle Pflegeregime (Mahd Anfang Juli) negativ zu bewerten. Die Pflanzen sind zum Schnittzeitpunkt bereits ausgetrieben und stehen in voller Blüte. Durch den Schnitt wurden die internen Nährstoffkreisläufe der Sumpf-Engelwurz unterbrochen und der Pflanze Nährstoffe entzogen. Die noch vorhandenen Nährstoffe werden nun zuerst für den erneuten Austrieb einsetzt. Dadurch können die Pflanzen am Ende der Vegetationsperiode dieses Jahres nur relativ wenige pflanzeninterne Nährstoffe in ihre unterirdischen Pflanzenteile verlagern. Der Austrieb im nächsten Jahr wird darum vermutlich geringer ausfallen, als in Jahren, in denen den Pflanzen nach einem günstigeren Mahdzeitpunkt ausreichend gespeicherte Nährstoffe zur Verfügung standen (vgl. hierzu Quinger et al. 1995). Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz im Haßlebener Ried wurden bisher durch den örtlichen Landwirtschaftsbetrieb mit Beräumung des Schnittgutes gemäht (Korsch 2003; Dittbrenner 2004). Ursache für den aktuell schlechten Pflegezustand der Flächen ist das Mulchen im Vorjahr. 5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Um das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet zu sichern und zu fördern, muss das Pflegeregime den Ansprüchen der Art angepasst werden und rasch Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus ein Pflege- und Entwicklungsplan (Managementplan) erstellt werden. Dabei müssen neben der Sumpf-Engelwurz auch die Sicherung weiterer charakteristischer Arten und die Wiederverbesserung der Lebensräume des FFH-Gebietes im Vordergrund stehen, u. a. Kalkreiche Sümpfe mit Binsen-Schneide, Pfeifengraswiesen, Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler sowie u. a die SumpfBrenndolde (Cnidium dubium), die Binsen-Schneide (Cladium mariscus) und die Buxbaums-Segge (Carex buxbaumii). Dabei darf nicht länger gewartet werden (seit einigen Jahren betreibt die Thüringer Stiftung Naturschutz Flächenankauf im Gebiet und will dann eine Wiedervernässung durchführen), sondern es muss umgehend die Pflege umgestellt werden. Dringendes Problem ist der durch die Grundwasserabsenkung ausgelöste und durch unzureichende Mahd zunehmende Zuwachs an pflanzlicher Biomasse auf den Flächen. Damit ist eine Verdrängung konkurrenzschwacher, lichtliebender und stark gefährdeter Arten der Stromtalwiesen verbunden. Dieser schleichenden Verschlechterung kann nur durch ein Pflegeregime mit Aushagerungsschnitten und Entfernung des Mahtgutes entgegen gewirkt werden. Es empfiehlt sich darum die Flächen des „Pferderieds“ und der „Mönchswiese“ im Alperstedter Ried, wie bereits durch Korsch (2003) vorgeschlagen, in jeweils drei etwa gleichgroße Teilflächen zu unterteilen, auf denen jeweils ein jährlicher Wechsel des Mahdzeitpunktes stattfindet („3-Flächen-Rotationsmahd“) Auf allen Teilflächen ist das Mahdgut nach entsprechendem Abtrocknen zu entfernen. Jeweils eine Teilfläche wird in der zweiten Maihälfte gemäht. In sehr trockenen Jahren kann die Mahd auch noch früher erfolgen. Eine zweite Teilfläche wird in der ersten Julihälfte gemäht. Die dritte Teilfläche wird spät gemäht, etwa Ende September, nach der Samenreife der Sumpf-Engelwurz. Für die Flächen mit dem Sumpf-Engelwurz-Vorkommen im Haßlebener Ried wird eine zweischürige Mahd mit Entfernung des Mahdgutes empfohlen. Durch eine frühe Mahd (zweite Maihälfte bis Anfang Juni) werden konkurrenzstarke Hochstauden und Röhrichtarten stärker geschädigt, weil diesen besonders viele Nährstoffe entzogen werden. In den ersten Jahren sollte zusätzlich ein zweiter Schnitt Ende September, nach der Diasporenreife der Sumpf-Engelwurz, durchgeführt werden. Nach einigen Jahren kann das Pflegeregime auf eine einschürige Mahd in der zweiten Maihälfte umgestellt werden. Alle Maßnahmen sollten durch eine regelmäßige Bestandskontrolle der Population begleitet werden, ebenso sind die Ausführung und die Auswirkungen des Pflegeregimes jährlich zu kontrollieren. Die von Türk (1997) angelegten Dauerbeobachtungsflächen sollten wieder aufgenommen werden und im Rahmen des FFH-Monitoring fortgeführt werden. Nur so kann auf negative Entwicklungen noch rechtzeitig reagiert werden. Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen 6 Literatur Benkert, D., F. Fukarek & H. Korsch (1996): Verbreitungsatlas der Farnund Blütenpflanzen Ostdeutschlands. – Jena Dittbrenner, A. (2004): Populationsgenetische und ökologische Untersuchungen an Angelica palustris (Besser) Hoffm. – Dipl.-Arb. Univ. Halle-Wittenberg Hegi, G. (1965): Illustrierte Flora von Mitteleuropa. – Band V Teil 2. Dicotyledones 3. Teil. Cactaceae – Cornaceae. 2. Aufl. – Berlin, Hamburg: 679–1584 Kapfer, A. (2010): Beitrag zur Geschichte des Grünlands Mitteleuropas. – Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (5): 133–140 Kästner, M. (2010): Aktueller Erhaltungszustand und Pflegegeschichte der Sumpf-Engelwurz [Angelica palustris (Besser) Hoffm.] im FFH Gebiet „Haßlebner Ried-Alperstedter Ried“ (Thüringen). – Belegarb. Fachhochsch. Erfurt Korneck, D., M. Schnittler & I. Vollmer (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. – Schriftenreihe für Vegetationskunde 28: 21–187 Korsch, H. (1994): Die Kalkflachmoore Thüringens. Flora, Vegetation und Dynamik. – Haussknechtia Beiheft 4 Korsch, H. (2003): Abschlussbericht zum Werkvertrag: Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsflächen in den NSG „Alperstedter Ried“ und „Haßlebener Ried“ und Einschätzung der Wirkung der durchgeführten Pflegemaßnahmen. – Unveröff. Gutachten im Auftr. der Thür. Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena Korsch, H. & W. Westhus (2001): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Thüringens. – Naturschutzreport 18: 273–296 Kronfeld, C. (1879): Landeskunde des Großherzogtums SachsenWeimar-Eisenach. – Weimar Meyer, H.-H. (2008): Kulturlandschaft Thüringen – Arbeitshilfe für die Planungspraxis. – Band 2: Historische Kulturlandschaftselemente und historisch geprägte Landschaften, Teil 1: Historische Freiland- und Waldnutzungen – Fachhochschule Erfurt Pusch, J. (2000): Grundlagen für ein Artenhilfsprogramm für die Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) und Fortführung der Fördermaßnahmen für ausgewählte, akut vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten in Thüringen. – Unveröff. Gutachten im Auftr. der Thür. Landesanstalt für Umwelt Jena Quinger, B., U. Schwab, A. Ringler, M. Bräu, R. Strohwasser & J. Weber (1995): Lebensraumtyp Streuwiesen. – Landschaftspflegekonzept Bayern, Band II. 9 (Alpeninstitut Bremen GmbH, Projektlei- 131 ter A. Ringler) – Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) und Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), München Rothmaler, W. (Begr.) (2005): Exkursionsflora von Deutschland. – In: Jäger, E. J. & K. Werner (Hrsg.): Kritischer Band. – Berlin Ssymank, A., G. Ellwanger & B. Petersen (2003): Steckbriefe für die Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland und Verbreitungskarten für die Arten des Anhangs II. – In: Peteresen, B. et al. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69 (1): 34–39 Störzner, F. (1981): Historische Aufzeichnungen über interessante Funde aus Werningshausen, Kreis Sömmerda. – In: Museum für Ur- und Frühgeschichte (Hrsg.; 1981): Urgeschichte und Heimatforschung – Weimar: 25–39 Türk, W. (1997): Abschlussbericht zum Werkvertrag: Errichtung von vegetationskundlichen Dauerbeobachtungsflächen sowie Erarbeitung von Pflegehinweisen für das NSG „Alperstedter Ried“ und das „Haßlebener Ried“. – Unveröff. Gutachten im Auftr. des Thür. Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Erfurt Zündorf, H.-J., K.-F. Günther, H. Korsch & W. Westhus (2006): Flora von Thüringen. – Jena Madlen Kästner Hauptstraße 23 99880 Metebach Prof. Dr. Norbert Müller Fachgebiet Landschaftspflege und Biotopentwicklung Fachhochschule Erfurt Postfach 450155 99085 Erfurt Dr. Werner Westhus Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Göschwitzer Straße 41 07745 Jena