Angelica palustris - Fachhochschule Erfurt

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Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen 48 (3) 2011: 124–131
Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus
Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in
Thüringen und Pflegeempfehlungen
Kurzfassung
Die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) aufgeführte Sumpf-Engelwurz [Angelica palustris (Besser) Hoffm.] kommt aktuell in Thüringen nur noch im Natura 2000 Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ vor, einem Kalkflachmoorkomplex nördlich von Erfurt. Hauptursachen für den starken Rückgang
der Art liegen vor allem in der Trockenlegung und Nutzungsänderung der ehemaligen Standorte in den letzten hundert Jahren.
Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung wurden 2010 zwei der drei Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Gebiet erfasst und der Erhaltungszustand der Populationen beurteilt. Die Population auf der „Mönchswiese“ konnte nicht bewertet werden, da die Flächen bereits vor
der Kartierung gemäht wurden. Die Population im „Haßlebener Ried“ umfasst 8 blühende und ca. 30 sterile Exemplare; die Population im
„Pferderied“ umfasst zwei Teilpopulationen mit insgesamt 92 Individuen.
Traditionell wurden die Niedermoorflächen des Gebietes als weitläufige, mehr oder weniger behirtete Triftweide genutzt, da sie für den
Ackerbau ungeeignet waren. Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz im „Alperstedter Ried“ werden seit 2005 durch das Kulturlandschaftsprogramm bewirtschaftet (Maßnahme „N34/Grünlandpflege durch Mahd im Wiesenbrütergebiet“), welche negativ für das Vorkommen zu bewerten ist. Die Bestandsfläche der Sumpf-Engelwurz im „Haßlebener Ried“ befand sich durch das Mulchen im Vorjahr in einem
schlechten Pflegezustand.
Um das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Gebiet zu sichern und zu fördern, muss das Pflegeregime besser an die Ansprüche der Art
angepasst werden und rasch ein Pflege- und Entwicklungsplan (Managementplan) erstellt werden.
Abstract
Currently, Angelica palustris (Besser) Hoffm., which is listed in Annex II of Council Directive 92/43/EEC on the conservation of natural habitats
and of wild fauna and flora (Habitats Directive), occurs in Thuringia in only one site reported under the Habitats Directive – the „Haßlebener
Ried – Alperstedter Ried”, a fen complex north of Erfurt. The main reasons for the decline in the last hundred years are changes in land-use
und drainage.
In 2010 the size and conservation status of two of the three populations of the species of the site were recorded. Third population within the
„Mönchswiese” was not evaluated because it had been already mown just in front of the investigation date. The population within the „Haßlebener Ried” comprised 8 flowering and 30 infertile individual plants; the population within the „Pferderied” comprised two sub-populations
with a total of 92 plants.
The low moor areas of the site were traditionally used as an extensive pasture, because their unsuitability for productive agriculture. Since
2005 the local populations of the „Alperstedter Ried“ have been managed under the Agri-environment program (measure „N34/grassland
maintenance by mowing in breeding bird areas”), which has been found to have an adverse effect on A. palustris. As a consequence of mulching during in the previous year, the local populations of the A. palustris in the „Haßlebener Ried“ were found to be poor condition.
In order to protect the existing populations of A. palustis and to encourage the establishment of new populations the maintenance regime
should be changed so that it is sympathetic to the ecological requirements of the species. To achieve this objective requires the urgent preparation and implementation of the management plan for the site.
Key words
Angelica palustris, fen, Alperstedter Ried, Haßlebener Ried, land drainage, change in land-use, conservation status, mapping, pasture, mowing,
mulching, management plan
1 Charakteristik der Art
Die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführte SumpfEngelwurz [Angelica palustris (Besser) Hoffm.] zählt zur
Familie der Doldenblütler – Apiaceae (Umbelliferae). Sie
hat eine zwei- bis dreijährige Lebensdauer. Die Pflanze
stirbt nach einmaligem Blühen im Juli bis August und
dem anschließenden Fruchten ab. Der röhrige, kahle und
scharf kantig gefurchte Stängel wird zwischen 50 und
125 cm hoch und trägt nur wenige Blätter. Die unteren
meist herzförmigen, grob kerbig gesägten, zwei- bis drei
und mehrfach-fiederschnittigen Laubblätter sind unterseits auf den Nerven und am Rand borstig behaart. Der
Blattstiel und die Blattspindel sind unterseits gekielt und
winkelig rückwärts geknickt (siehe Abb. 1). Die Grundrosette der Pflanze wird jährlich erneuert. Die Doldenstiele sind fast kahl. Die Kronblätter sind weiß oder weißlich, gleichgroß, eiförmig bis kreisrund. Die Art ähnelt in
ihrem Aussehen der Wald-Engelwurz (Angelica sylves-
tris) und dem Giersch (Aegopodium podagraria), ist aber
durch die oben genannten Merkmale eindeutig von diesen zu unterscheiden (Hegi 1965; Ssymank et al. 2003, siehe
Abb. 1).
Die Sumpf-Engelwurz kommt auf nassen, gelegentlich
überschwemmten Niedermoorwiesen vor. Sie bevorzugt
anmoorige Standorte und humusreiche Mineralböden
mit einem gewissen Nährstoffreichtum. Günstig ist außerdem eine Durchströmung des Torfkörpers bzw. ein etwas quelliger Standort. Eine Überflutung im Winter und
zeitigen Frühjahr soll für die Art förderlich sein (Korneck
et al. 1996; Ssymank et al. 2003). Als Art der Stromtäler
kommt sie mit starken Schwankungen des Grundwasserspiegels durch Niederschlagsarmut und hohe Sommertemperaturen gut zu recht. Die Sumpf-Engelwurz ist
eine Charakterart eutropher Nasswiesen des Verbandes
Calthion palustris R. Tx. 1937. Außerdem siedelt sie in
wechselfeuchten Pfeifengraswiesen des Verbands Molinion caeruleae W. Koch 1926 (Rothmaler 2005).
Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen
Abb. 1: Sumpf-Engelwurz (aus Hegi 1965)
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Abb. 2: Verbreitungskarte der Sumpf-Engelwurz in Ostdeutschland
(aus Benkert et al. 1996)
Das Hauptverbreitungsgebiet der Art ist euroasiatisch.
Das Areal erstreckt sich von Ostsibirien (westlich des
Baikalsees) über das Ob- und Irtyschgebiet, den Ural bis
nach Polen, wo die Westgrenze des geschlossenen Verbreitungsgebietes liegt (Tutin et al. 1991 in Dittbrenner
2004; Polska Akademia Nauk 2001 in Ssymank et al. 2003).
Die Fundorte in Sachsen-Anhalt und Thüringen sind
dem geschlossenen Areal bereits vorgelagert (Korneck et
al. 1996). Die südliche Verbreitungsgrenze wird im AralKaspi-Gebiet erreicht. Die absolute Nordgrenze liegt im
Baltikum (Estland).
2 Verbreitung in Deutschland und Thüringen
Die Sumpf-Engelwurz kommt aktuell in Thüringen nur
noch im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter
Ried“ vor. Heute existieren von den ehemals ca. 13
Fundpunkten in Thüringen nur noch drei Populationen
(Zündorf et al. 2006). Aber nicht nur für Thüringen ist
ein starker Verbreitungsrückgang der Art zu verzeichnen, auch deutschlandweit bestehen von ehemals über
50 Vorkommen gegenwärtig nur noch etwa 11 (siehe
Abb. 2) (Dittbrenner 2004). Die Sumpf-Engelwurz gilt deshalb nach der Roten Liste von Thüringen und Deutschland als stark gefährdet (Korsch & Westhus 2001; Korneck
et al. 1996).
Die Ursachen für den starken Verbreitungsrückgang in
Thüringen liegen vor allem in der Trockenlegung und
Nutzungsänderung der Standorte (vgl. auch Ssymank et
al. 2003). Durch die Aufgabe der Nutzung fielen viele
Bestandsflächen brach und die Sumpf-Engelwurz wurde
durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt (Pusch 2000).
Andere Flächen wiederum wurden durch Meliorationsmaßnahmen in eine intensivere Nutzung überführt. Das
Absinken des Grundwasserspiegels führte dauerhaft
zum Verschwinden der Art, da sie an nasse Standorte gebunden ist. Nach der Veränderung des Wasserhaushaltes
kam es auf den Niedermoorstandorten durch Mineralisation der organischen Substanz zu einer Freisetzung von
pflanzenverfügbaren Nährstoffen und infolgedessen zur
Eutrophierung der Standorte. Das führte wiederum dazu,
dass die Sumpf-Engelwurz durch konkurrenzstärkere Arten verdrängt wurde (Türk 1997).
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3 Entwicklung der Populationen in Thüringen
3.1 Frühere Nachweise
Der früheste Nachweis der Art in Thüringen stammt aus
dem Jahr 1816 von der Stotternheimer Wiese durch Dufft
(1816, zit. in Zündorf et al. 2006). Außerdem kam sie früher
in der Unstrutaue bei Rossleben, im Thüringer Becken bei
Etzleben, nördlich von Gebesee, bei Schwerstedt, südöstlich von Werningshausen, zwischen Großrudestedt
und Alperstedt, auf der Stotternheimer Wiese, bei Großrudestedt und im Ried bei Freudenthal sowie im Ronneburger Gebiet bei Zwötzen und Pforten vor (Zündorf et
al. 2006).
Die letzten aktuellen Populationen der Sumpf-Engelwurz
in Thüringen befinden sich im FFH-Gebiet „Haßlebener
Ried – Alperstedter Ried“, einem Kalkflachmoorkomplex
nördlich von Erfurt. Das Vorkommen im Alperstedter
Ried ist seit Lappe (1836, zit. in Zündorf et al. 2006) bekannt.
Die Population im Haßlebener Ried wurde dagegen erst
durch Rauschert (1970, zit. in Zündorf et al. 2006) entdeckt.
Insgesamt handelt es sich um drei Populationen. Die
größte Population befindet auf der „Mönchswiese“, dem
östlichen Teil des Alperstedter Rieds. Eine weitere Popu-
Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus
lation existiert im „Pferderied“, dem westlichen Teil des
Alperstedter Rieds. Im Jahr 2003 wurde im Haßlebener
Ried die Population bestätigt (Korsch 2003).
Das Vorkommen im FFH-Gebiet wurde erstmals 1992
durch Korsch (1994) genauer erfasst und in 13 Vegetationsaufnahmen dokumentiert. Auf dieser Grundlage
kann die Entwicklung der Population genau nachvollzogen werden. Exakte Kartierungen der Fundpunkte und
Ermittlungen der Populationsgröße liegen durch Pusch
(2000) und Korsch (2003) vor. Zwischen 1988 und 2000
wurde die Art in jedem Jahr mit durchschnittlich 100 bis
200 blühenden Exemplaren vorgefunden (Pusch 2000).
Im Jahr 2003 wurden insgesamt 512 Exemplare im Alperstedter Ried und 10 Exemplare im Haßlebener Ried
nachgewiesen (siehe Abb. 3).
3.2 Aktuelle Erfassung
Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung (Kästner 2010)
sollten 2010 die Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im
FFH-Gebiet erfasst und der Erhaltungszustand der Populationen beurteilt werden. Die Daten dienen als Grundlage für ein Monitoring der Art, zu dem Thüringen nach
der FFH-Richtlinie verpflichtet ist. Leider konnten nur die
Abb. 3: Nachweise der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“ (aus Korsch 2003)
Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen
Populationen im „Pferderied“ und im „Haßlebener Ried“
erfasst werden, da die Bestandsfläche auf der „Mönchswiese“ vor der Kartierung am 22. Juli 2010 gemäht wurde.
Die Kartierungen im „Pferderied“ wurden am 22. Juli und
04. August 2010 durchgeführt. Auch hier hatte man zu
dieser Zeit bereits mit der Mahd begonnen, sodass nicht
mehr die gesamte Population genau erfasst werden konnte. Auf den am selben Tag gemähten Flächen konnten
einige frisch abgeschnittene Exemplare der Sumpf-Engelwurz gefunden werden und einige Exemplare waren
anhand der Blätter der Grundrosette noch nachweisbar.
Im „Pferderied“ existieren aktuell zwei Teilpopulationen
mit insgesamt 92 Individuen. Die größere Teilpopulation
umfasste 33 sterile und 28 blühende Exemplare mit einer
durchschnittlichen Wuchshöhe von 96 cm. Mit 14 fertilen
und 15 sterilen Exemplaren und einer durchschnittlichen
Wuchshöhe von 80 cm ist die zweite Teilpopulation deutlich kleiner und geringwüchsiger.
Der Erhaltungszustand des Sumpf-Engelwurz-Vorkommens im Alperstedter Ried wird insgesamt als gut bewertet. Als hervorragend wird die Vitalität der Population
bewertet, da der Anteil steriler Individuen ungefähr dem
Anteil fertiler Individuen entspricht. Außerdem ist der
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Anteil von Arten der Röhrichte und Staudenfluren auf
der Bestandsfläche sehr gering. Dieser liegt aktuell noch
unter 10 %. Dennoch ist der Störzeiger Kratzbeere (Rubus
caesius) bereits auf der Bestandsfläche vorhanden und
hat sich im Umfeld zum Teil stärker ausgebreitet, sodass
es notwendig ist, die Entwicklung dieser Art in den nächsten Jahren zu beobachten.
Auch die Erfassung der Population im Haßlebener Ried
wurde am 25. Juli 2010 durchgeführt. Sie befindet sich
in einem Nord-Süd ausgerichteten Wiesenstreifen am
östlichen Rand des NSG „Haßlebener Ried“. Die angrenzenden Flächen waren höher und dicht mit Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) bewachsen. Die Bestandfläche der Sumpf-Engelwurz wies eine ca. 5 cm
dicke, unvollständig zersetzte Streudecke auf, die ca.
25 % des Oberbodens bedeckte. Die Sumpf-Engelwurz
schaffte es an einigen Stellen als einzige Pflanze die
Streudecke zu durchdringen. Insgesamt konnten im Haßlebener Ried 8 blühende und ca. 30 sterile Exemplare der
Sumpf-Engelwurz gezählt werden.
Aufgrund des schlechten Abbauzustandes der Streuauflage wird angenommen, dass die Fläche im Sommer
2009 gemulcht wurde. Damit ließe sich auch die geringe
Wuchshöhe der blühenden Exemplare von durchschnittlich 52,5 cm erklären. Allerdings konnte bei der Population im Haßlebener Ried eine Pflanze mit 57 Döldchen
bei einer Wuchshöhe von nur 65 cm erfasst werden (siehe Abb. 4). Dagegen hatten aber vier der acht blühenden
Exemplare drei oder weniger Döldchen. Im Vergleich
der Döldchenzahl liegt die Population des Haßlebener
Riedes, mit durchschnittlich 14 Döldchen pro Pflanze,
deutlich hinter der Population des Alperstedter Riedes,
mit durchschnittlich 24 Döldchen pro Pflanze.
Der Erhaltungszustand der Population im Haßlebener
Ried wird als mittel bis schlecht bewertet. Die Population ist mit insgesamt 38 Exemplaren sehr klein. Es kamen nur acht Individuen in diesem Jahr zur Samenreife.
Der Fortbestand der Population muss damit als gefährdet eingeschätzt werden. Weiterhin ist besonders die
Vegetationszusammensetzung mit einem sehr hohen
Anteil von Gewöhnlichem Schilf auf den Bestandsflächen
und im Umfeld als schlecht zu bewerten. Das nicht artgerechte Pflegeregime wird sich ebenfalls nachteilig auf die
Entwicklung der Population auswirken. Durch die dicke
Streuauflage fehlt offener Boden, der notwendige Keimnischen für die Verjüngung der Sumpf-Engelwurz bietet.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Populationen im Alperstedter Ried in einem stabilen Zustand
befinden. Das Vorkommen im Haßlebener Ried wird aufgrund des schlechten Pflegezustandes und der geringen
Individuenzahl als nicht gesichert gewertet.
4 Zur Nutzung und Pflege des FFH Gebietes „Haßlebener Ried – Alperstedter Ried“
Abb. 4: Vitales Exemplar der Sumpf-Engelwurz mit 57 Döldchen
im Haßlebener Ried, Aufnahme vom 25.07.2010. (Aufn. M. Kästner)
4.1 Zur früheren Nutzung und Pflege
Eine weitläufige, mehr oder weniger behirtete Triftweide
war jahrhundertelang bis zum Einsetzen der Streu- und
Torfwirtschaft die überwiegende Nutzungsform von
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Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus
Abb. 5: Ausschnitt der Urmesstischblätter der Preußischen Messtischaufnahme von 1853, Blätter 4831,
4832 und 4932
(Quelle: ThStAG, Sammlung Karten,
AA 1.1/Nr. 4831, 4832 und 4932;
Originalkarten: Staatsbibliothek
Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Maßstab 1:25000)
Mooren und Niedermooren (Quinger et al. 1995). Auch die
Niedermoorflächen „Haßlebener Ried“ und „Alperstedter
Ried“ waren vermutlich ab dem Mittelalter bis zum Ende
des 19. Jahrhunderts Teil der Allmende und dem Hutzwang unterlegen, da sie für den Ackerbau ungeeignet
waren (siehe Abb. 5).
Gebiet schon vorher traditionell durch Pferde genutzt
wurde. Aus den Rezessen lässt sich jedoch nicht erkennen, ob die Flächen neben der Beweidung auch durch
Mahd genutzt wurden. Da das „Pferderied“ ab 25. Juli
nicht mehr beweidet werden durfte, ist es möglich, dass
es im Herbst noch einmal gemäht wurde.
Durch Erbteilungen, Verpachtungen der Kirche und Verkäufe waren die Grundstücke in beiden Ortschaften am
Ende des 19. Jahrhunderts sehr kleinparzellig aufgeteilt,
was eine Bewirtschaftung erschwerte. Infolgedessen
wurden 1874 in Haßleben und 1878 in Alperstedt Flurrezesse über die Grundstückszusammenlegung und
Ablösung von Triftberechtigungen durchgeführt. In diesen Flurrezessen werden auch Angaben zu Triftberechtigungen und besonderen Hutungsverhältnissen der
Grundstücke gemacht. Demnach waren um 1878 nur
die bäuerlichen Grundstücksbesitzer von Alperstedt in
der „Mönchswiese“ des Alperstedter Riedes triftberechtigt, allerdings mit bestimmten Vorgaben. Es durfte von
Altjakobi (25. Juli) bis Michaelis (29. September) nur mit
Pferden und Fohlen beweidet werden und nach Michaelis mit allem weidegängigen Vieh, außer Schweinen und
Gänsen. In der übrigen triftoffenen Zeit durfte mit jeglichem weidegängigen Vieh beweidet werden.
Erst durch die Zusammenlegung der Grundstücke und
durch den Übergang des Feudaleigentums in vollständiges Privateigentum unterlagen die Niedermoorflächen nicht mehr dem kollektiven Hutezwang und konnten, wo es aus standörtlichen Gründen möglich war, in
Streu- oder Feuchtwiesen umgewandelt werden. Durch
die Ablösung der Triftberechtigungen und die damit einhergehende Einführung der ganzjährigen Haltung und
Fütterung der Nutztiere im Stall, erhöhte sich auch der
Bedarf an Einstreumaterial. Demnach ist es denkbar, dass
ab dieser Zeit einige Flächen der Riede als Streuwiesen
genutzt wurden (vgl. hierzu Kapfer 2010, Dittbrenner 2004).
Das „Pferderied“ gehörte 1878 zu den „Riethen“ der Gemeinde Alperstedt und unterlag ausschließlichen dem
Triftrecht der bäuerlichen Grundstücksbesitzer. Diese
durften das Ried nur vom Frühjahr bis 25. Juli mit Pferden und Fohlen beweiden. Der Flurname „Pferderied“,
der bereits 1878 bestand, lässt darauf schließen, dass das
Gegen eine Nutzung als Streuwiese spricht, dass im Jahr
1879 die Ortschaft Alperstedt 54 Pferde, 194 Rinder und
523 Schafe besaß. 612,65 ha der Gesamtfläche (756,40 ha)
der Flur Alperstedt wurden ackerbaulich genutzt. Lediglich 79,35 ha waren Wiesen. In dieser Zeit gab es in der
Gemarkung keinen Wald, was darauf schließen lässt, dass
alle Flächen als Äcker oder Wiesen bzw. Weiden genutzt
wurden. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Anzahl
von Weidevieh und des geringen Anteils an Wiesen, zu
denen das Alperstedter Ried zählte, wurden vermutlich die meisten Wiesenflächen auch beweidet (Kronfeld
1879). Für die Einstreu in die Ställe könnte auch das beim
Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen
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Abb. 6: „Grundriss und Vertheilungsplan vom grosen Rieth
der Flur zu Werningshausen“ von
J. S. Schlimbach, 1833
(Quelle: ThStAG, Staatsministerium
Kartenkammer Nr. 93)
Getreideanbau auf den Äckern anfallende Stroh verwendet worden sein (Korsch 2010, mdl. Mitt.).
Im FFH-Gebiet wurde im 19. Jahrhundert durch private
Grundstücksbesitzer im geringen Umfang Brenntorf gestochen. Dabei wurden im Werningshäusener und Haßlebener Ried einige interessante Fundstücke geborgen,
die auf die eine Nutzung des Gebietes seit über 4000 Jahre schließen lassen. Die Funde sind durch detaillierte
Beschreibungen und Zeichnungen von dem Dorfschullehrer Johann Simon Schlimbach und vom Dorfchronisten
Johann Christian Sebastian Wandersleb in der Chronik von
Werningshausen aus dem Jahr 1806 überliefert (Störzner
1981). Von Schlimbach stammt auch eine Karte des Werningshäusener Riedes aus dem Jahr 1833 (siehe Abb. 6)
Das Werningshäusener Ried befindet sich im nordwestlichen Teil des heutigen FFH-Gebietes. Außerdem finden
sich in der Chronik umfangreiche Angaben zum beim
Torfabbau freigelegten Schichtenaufbau des Werningshäusener Riedes.
Die beim Torfstechen geborgenen Fundstücke befanden
sich teilweise in einer Tiefe von bis zu 2,25 m, auf dem
„Urboden“ aus Kies. Es handelt sich dabei u. a. um zahlreiche Wurzelstöcke von Bäumen, eine Münze, eine Axt
und einen Brunnen. Nach Korsch (1994) endete das Moorwachstum des Haßlebener und Alperstedter Riedes bereits zu Beginn des Subboreals (etwa 2500 v. u. Z.). Folglich müssten die Fundstücke des Werningshäusener und
Haßlebener Riedes aus der Zeit vor 2500 v. u. Z. stammen.
Nach Meyer (2008) breitete sich Ackerbau und Viehzucht
ab 6000 bis 5500 v. u. Z. über Elbe, Saale, Unstrut, Elster
und Pleiße auch in Thüringen aus. Bevorzugt für die Anlage der Ackerflächen waren die fruchtbaren Löß- und
Schwarzerdeböden im Thüringer Becken, wie sie auch
im Umfeld des heutigen FFH-Gebietes zu finden sind.
Zunächst wurde von den Menschen der bis dahin noch
vorherrschende Wald mit dem Steinbeil gerodet oder abgebrannt. Die im Werningshäusener Ried gefundene Axt,
die sichtbaren Holzhauerhiebe vom Abhieb der Bäume
an den Wurzelstöcken sowie die im Haßlebener und Werningshäusener Ried gefundene Asche und Kohle im Untergrund belegen ein ähnliches Vorgehen im Gebiet. Die
1828 entdeckte Quelle lässt vermuten, dass es in früher
Zeit eine Siedlung in unmittelbarer Nähe zu den Rieden
gegeben haben muss und das Gebiet wegen des hohen
Grundwasserstandes für die Versorgung mit Trinkwasser
genutzt wurde (Störzner 1981).
Obwohl vermutlich bereits ab dem späten Mittelalter
erste Entwässerungsmaßnahmen und seit 1816 die Anlage von Handtorfstichen erfolgten, hatten diese Eingriffe
vermutlich noch keine gravierenden Auswirkungen auf
dem Wasserhaushalt der Riede. Erst die Intensivierung
der Nutzung durch zahlreiche Meliorationsmaßnahmen
in den 1950er bis 1970er Jahren führte zum dauerhaften
Absinken des Grundwasserspiegels. Die daraus resultierende Eutrophierung der Flächen durch Mineralisierung
der organischen Substanz hatte erhebliche Veränderungen in der Vegetationsstruktur im heutigen FFH-Gebiet zur Folge (Türk 1997).
Seit 1980 wurde versucht, durch gezielte Pflegemaßnahmen die negative Entwicklung (Verlandung und Aus-
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trocknung) aufzuhalten und die Veränderungen in der
Vegetation wieder rückgängig zu machen. Nachdem
seit den 1960er-Jahren zahlreiche Flächen des Gebietes
brach gefallen waren, wird besonders seit 1993 wieder
regelmäßig eine Mahd durchgeführt. Mahdzeitpunkt
und -methode waren in den jeweiligen Jahren sehr unterschiedlich. Seit 1996 wird das Pferderied und die
Mönchswiese des Alperstedter Rieds durch den Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. bewirtschaftet. Von 1997 bis 2004 wurden die Flächen nach dem
3-Flächen-Rotationsprinzip gemulcht. Es wurde jeweils
eine Teilfläche spät, eine früh und eine gar nicht gemäht.
Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz wurden nach
Angaben des Verantwortlichen vom Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. seit 2001 im Pflegeregime berücksichtigt und als Letzte gemäht.
4.2 Aktuelles Pflegeregime
Seit 2005 werden die Flächen mit der Sumpf-Engelwurz
im Alperstedter Ried nach dem Programm zur Förderung
von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der
Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege
in Thüringen (KULAP) bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt
nach der Maßnahme N34/Grünlandpflege durch Mahd
im Wiesenbrütergebiet. Ab 1. Juli kann mit der Mahd
begonnen werden. Vertragspartner ist weiterhin der
Landschaftspflegeverband „Unstrutaue“ e. V. Dieser lässt
Teile der Flächen von einem Bewohner der Ortschaft
Alperstedt mähen, der das gewonnene Mahdgut zur Fütterung seiner Pferde verwendet. Die Schilfflächen des
„Pferderieds“ und der „Mönchswiese“ wurden jährlich
erst im Spätherbst bis Winter gemulcht (Krehan 2010, mdl.
Mitt.).
Für das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im Alperstedter Ried ist das aktuelle Pflegeregime (Mahd Anfang Juli) negativ zu bewerten. Die Pflanzen sind zum
Schnittzeitpunkt bereits ausgetrieben und stehen in voller Blüte. Durch den Schnitt wurden die internen Nährstoffkreisläufe der Sumpf-Engelwurz unterbrochen und
der Pflanze Nährstoffe entzogen. Die noch vorhandenen
Nährstoffe werden nun zuerst für den erneuten Austrieb
einsetzt. Dadurch können die Pflanzen am Ende der Vegetationsperiode dieses Jahres nur relativ wenige pflanzeninterne Nährstoffe in ihre unterirdischen Pflanzenteile
verlagern. Der Austrieb im nächsten Jahr wird darum vermutlich geringer ausfallen, als in Jahren, in denen den
Pflanzen nach einem günstigeren Mahdzeitpunkt ausreichend gespeicherte Nährstoffe zur Verfügung standen
(vgl. hierzu Quinger et al. 1995).
Die Bestandsflächen der Sumpf-Engelwurz im Haßlebener
Ried wurden bisher durch den örtlichen Landwirtschaftsbetrieb mit Beräumung des Schnittgutes gemäht (Korsch
2003; Dittbrenner 2004). Ursache für den aktuell schlechten
Pflegezustand der Flächen ist das Mulchen im Vorjahr.
5 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Um das Vorkommen der Sumpf-Engelwurz im FFH-Gebiet zu sichern und zu fördern, muss das Pflegeregime
den Ansprüchen der Art angepasst werden und rasch
Madlen Kästner, Norbert Müller & Werner Westhus
ein Pflege- und Entwicklungsplan (Managementplan) erstellt werden. Dabei müssen neben der Sumpf-Engelwurz
auch die Sicherung weiterer charakteristischer Arten
und die Wiederverbesserung der Lebensräume des
FFH-Gebietes im Vordergrund stehen, u. a. Kalkreiche
Sümpfe mit Binsen-Schneide, Pfeifengraswiesen, Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler sowie u. a die SumpfBrenndolde (Cnidium dubium), die Binsen-Schneide
(Cladium mariscus) und die Buxbaums-Segge (Carex buxbaumii).
Dabei darf nicht länger gewartet werden (seit einigen
Jahren betreibt die Thüringer Stiftung Naturschutz Flächenankauf im Gebiet und will dann eine Wiedervernässung durchführen), sondern es muss umgehend die Pflege umgestellt werden.
Dringendes Problem ist der durch die Grundwasserabsenkung ausgelöste und durch unzureichende Mahd
zunehmende Zuwachs an pflanzlicher Biomasse auf
den Flächen. Damit ist eine Verdrängung konkurrenzschwacher, lichtliebender und stark gefährdeter Arten
der Stromtalwiesen verbunden. Dieser schleichenden
Verschlechterung kann nur durch ein Pflegeregime mit
Aushagerungsschnitten und Entfernung des Mahtgutes
entgegen gewirkt werden.
Es empfiehlt sich darum die Flächen des „Pferderieds“
und der „Mönchswiese“ im Alperstedter Ried, wie bereits
durch Korsch (2003) vorgeschlagen, in jeweils drei etwa
gleichgroße Teilflächen zu unterteilen, auf denen jeweils
ein jährlicher Wechsel des Mahdzeitpunktes stattfindet
(„3-Flächen-Rotationsmahd“) Auf allen Teilflächen ist das
Mahdgut nach entsprechendem Abtrocknen zu entfernen. Jeweils eine Teilfläche wird in der zweiten Maihälfte
gemäht. In sehr trockenen Jahren kann die Mahd auch
noch früher erfolgen. Eine zweite Teilfläche wird in der
ersten Julihälfte gemäht. Die dritte Teilfläche wird spät
gemäht, etwa Ende September, nach der Samenreife der
Sumpf-Engelwurz.
Für die Flächen mit dem Sumpf-Engelwurz-Vorkommen im Haßlebener Ried wird eine zweischürige Mahd
mit Entfernung des Mahdgutes empfohlen. Durch eine
frühe Mahd (zweite Maihälfte bis Anfang Juni) werden
konkurrenzstarke Hochstauden und Röhrichtarten stärker geschädigt, weil diesen besonders viele Nährstoffe
entzogen werden. In den ersten Jahren sollte zusätzlich
ein zweiter Schnitt Ende September, nach der Diasporenreife der Sumpf-Engelwurz, durchgeführt werden.
Nach einigen Jahren kann das Pflegeregime auf eine einschürige Mahd in der zweiten Maihälfte umgestellt werden.
Alle Maßnahmen sollten durch eine regelmäßige Bestandskontrolle der Population begleitet werden, ebenso
sind die Ausführung und die Auswirkungen des Pflegeregimes jährlich zu kontrollieren. Die von Türk (1997) angelegten Dauerbeobachtungsflächen sollten wieder aufgenommen werden und im Rahmen des FFH-Monitoring
fortgeführt werden. Nur so kann auf negative Entwicklungen noch rechtzeitig reagiert werden.
Zum Erhaltungszustand der Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) in Thüringen und Pflegeempfehlungen
6 Literatur
Benkert, D., F. Fukarek & H. Korsch (1996): Verbreitungsatlas der Farnund Blütenpflanzen Ostdeutschlands. – Jena
Dittbrenner, A. (2004): Populationsgenetische und ökologische Untersuchungen an Angelica palustris (Besser) Hoffm. – Dipl.-Arb.
Univ. Halle-Wittenberg
Hegi, G. (1965): Illustrierte Flora von Mitteleuropa. – Band V Teil 2.
Dicotyledones 3. Teil. Cactaceae – Cornaceae. 2. Aufl. – Berlin,
Hamburg: 679–1584
Kapfer, A. (2010): Beitrag zur Geschichte des Grünlands Mitteleuropas. – Naturschutz und Landschaftsplanung 42 (5): 133–140
Kästner, M. (2010): Aktueller Erhaltungszustand und Pflegegeschichte der Sumpf-Engelwurz [Angelica palustris (Besser)
Hoffm.] im FFH Gebiet „Haßlebner Ried-Alperstedter Ried“
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Korsch, H. (2003): Abschlussbericht zum Werkvertrag: Wiederholungsaufnahme der Dauerbeobachtungsflächen in den NSG
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Korsch, H. & W. Westhus (2001): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Thüringens. – Naturschutzreport 18: 273–296
Kronfeld, C. (1879): Landeskunde des Großherzogtums SachsenWeimar-Eisenach. – Weimar
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Thür. Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Erfurt
Zündorf, H.-J., K.-F. Günther, H. Korsch & W. Westhus (2006): Flora von
Thüringen. – Jena
Madlen Kästner
Hauptstraße 23
99880 Metebach
Prof. Dr. Norbert Müller
Fachgebiet Landschaftspflege und Biotopentwicklung
Fachhochschule Erfurt
Postfach 450155
99085 Erfurt
Dr. Werner Westhus
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena
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