Begutachtung von Schmerzen Medizinische Sicht

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12.01.2015
Begutachtung von Schmerzen
Medizinische Sicht
13. Schmerztherapeuten-Treffen 2014
Dr. P. Behrens
Interdisziplinäres Schmerzzentrum
1 · 12. Januar 2015
Aktuelle Leitlinien AWMF
Schwierigster und strittigster Bereich der ärztlichen
Sachverständigentätigkeit
Beurteilung körperlicher und psychischer Störungen und
deren Wechselwirkungen
3 · 12. Januar 2015
4 · 12. Januar 2015
Grundsätzliche Probleme der
Schmerzbegutachtung
Spezielle Aspekte der Schmerzbegutachtung
Gutachtliche Einteilung von Schmerzen
Ablauf der Begutachtung (Konsistenzprüfung)
(Analyse der Motivation, Beschwerdenvalidität,
„Simulation/Aggravation“, zumutbare Willensanspannung)
(Beurteilung der Funktionsfähigkeit nach ICF)
Bewertung im Gutachten
5 · 12. Januar 2015
Schmerzen bildgebend/neurophysiologisch nicht zuverlässig
quantifizierbar
„Entschädigungswunsch“: Überzeugung, für die empfundenen
Schmerzen/das Leid eine Rente oder Entschädigung „verdient“
zu haben
6 · 12. Januar 2015
1
12.01.2015
Rolle des Gutachters
Rollenkonflikt
Arzt als Gutachter: Einsatz als Detektiv
mit medizinischem Rüstzeug.
Arzt als Therapeut
Arzt als Gutachter
Hat mit üblichem ärztlichen Denken und Handeln kaum etwas
zu tun: in der medizinischen Versorgung gilt als
selbstverständlicher Vertrauensgrundsatz, dass ein Patient,
der über Beschwerden klagt, auch an solchen leidet.
Behandler sollten bei ihren Patienten
nicht gleichzeitig als Gutachter tätig
werden
M. Fabra (2004) Versicherungsmedizin 56: 115-122
7 · 12. Januar 2015
8 · 12. Januar 2015
Voraussetzungen des Gutachters
Fragen zu Beginn
Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
Unterschiedliche Rechtsgebiete und
deren spezifische Fragestellungen
1. Welcher Schmerzanteil ist durch Schädigungen des
Nervensystems und anderer Gewebearten erklärbar?
2. Liegt eine psychische Komorbidität vor? Besteht beim
Gutachter keine ausreichende Erfahrung:
Kenntnis der Krankheitsbilder
aktueller evidenzbasierter Wissensstand der
Krankheitsbilder mit Leitsymptom “chronischer Schmerz”
(z.B. im Rahmen der Weiterbildung „Spezielle
Schmerztherapie“)
Interdisziplinäre Schmerzbegutachtung
Psychiater/Psychosomatiker mit eingehenden Kenntnissen zur
Erfassung und Bewertung chronischer Schmerzen.
Psychologen/psychologische Psychotherapeuten können ggf.
mit Zusatzuntersuchung („Zusatzgutachten“) beauftragt
werden
9 · 12. Januar 2015
10 · 12. Januar 2015
Gutachtliche Zuordnung von Schmerz
Wertigkeit von Bericht und Befund
Subjektive Selbsteinschätzung allein: geringe Bedeutung
Klinische und apparative Befunde allein: geringe Bedeutung
(Zufallsbefunde ohne Relevanz für die beklagten Schmerzen:
Bandscheibenvorfälle bei 30–40 % aller schmerzfreien Menschen über 40
Jahren)
11 · 12. Januar 2015
12 · 12. Januar 2015
2
12.01.2015
Wertigkeit von Diagnose und Vorbehandlung
Ziel der Begutachtung
Diagnosen erklären nicht Schweregrad einer
Schmerzsymptomatik
Nachweis (!) körperlicher und/oder psychischer
Beeinträchtigungen im privaten und/oder beruflichen Alltag
sowie in der sozialen Partizipation
Beurteilung der objektivierbaren (!)
Funktionsbeeinträchtigungen anhand der Beobachtung
während der Exploration und Untersuchung
Quantifizierung subjektiv empfundener Schmerzen
Geringer oder ausbleibender Behandlungserfolg
begründet nicht zwangsläufig hohen
Leidensdruck/schwere Funktionsbeeinträchtigung
Quantifizierung der Funktionseinschränkungen
13 · 12. Januar 2015
14 · 12. Januar 2015
Fragebogen und Skalen
Verschiedene Fragebögen
Ergänzen die Eigenschilderung der Beschwerden
Dienen der Standardisierung von Befunden
Werden von Sozialgerichten in Gutachten ausdrücklich
gefordert
Alleine ohne Bedeutung als objektives Kriterium
DGSS (Schmerzbeschreibungsliste, Screening Angst,
Depression, Stress, „Wohlbefinden“ FW7,
Gesundheitsbezogene Lebensqualität, Sozialrechtliche
Situation))
BDI-II, SCL-90 R, PHQ-15
15 · 12. Januar 2015
16 · 12. Januar 2015
Gutachten durch Indizien
Untersucherreaktion/Gegenübertragungsverhalten
Zusammentragen möglichst vieler „Indizien“ zu einem
„Indizienbeweis“
= Wer Schmerzen bei der Arbeit hat, hat diese auch in der
Freizeit
Interaktion des Gutachters mit dem Probanden beim Fehlen
richtungsweisender körperlicher Befunde
Rolle eigener Wertvorstellungen und Körpererfahrungen?
Eigenes Erleben des Probanden (z.B. Abwehr bei klagsamen
Probanden)
Eigene Tagesform variabel
17 · 12. Januar 2015
18 · 12. Januar 2015
3
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Antwortverzerrung
Detaillierte (!) Anamnese
19 · 12. Januar 2015
20 · 12. Januar 2015
Anamnese und Befund
Anamnese und Befund
Lokalisation, Häufigkeit und Charakter der Schmerzen
Spezielle
Abhängigkeit von verschiedenen Körperhaltungen,
SchmerzTätigkeiten und Tageszeiten, Verlauf mit/ohne
anamnese
Remissionen
Dauer, Intensität und Ergebnis bisheriger
Behandlungsmaßnahmen, insbesondere Häufigkeit und
Regelmäßigkeit von Arztbesuchen
Häufigkeit und Dauer der Einnahme von Medikamenten
Behandlungsund deren Nebenwirkungen
anamnese
Intensität physiotherapeutischer Behandlungen
Einbringen eigener Bewältigungsstrategien
Symptomverstärkende und -unterhaltende ärztliche
Maßnahmen
Einschränkungen Schlaf, Tagesablauf, Mobilität, Selbstversorgung,
in den Aktivitäten Haushaltsaktivitäten wie Kochen, Putzen, Waschen,
des täglichen
Bügeln, Einkaufen, Gartenarbeit, erforderliche
Lebens
Ruhepausen, Fähigkeit zum Auto- und Radfahren
21 · 12. Januar 2015
Anamnese und Befund
Einschließlich Aussagen zu biografischen Faktoren
Psychopathologischer
(z.B. Gewalterfahrung/Mißbrauch, emotionale
Untersuchungsbefund
Vernachlässigung, familiäre Konflikte)
Fremdanamnese
23 · 12. Januar 2015
Ergänzende Befragung begleitender
Familienangehöriger oder Freunde mit
Einverständnis der zu Begutachtenden — jedoch
ohne deren Anwesenheit. Die Erhebung einer
Fremdanamnese ist im zivilrechtlichen Prozess nicht
unproblematisch und erfordert zuvor (!) die
Zustimmung des Gerichts.
Bei Gutachten zur beruflichen Leistungsfähigkeit
eigene Einschätzung des positiven und negativen
Selbsteinschätzung
Leistungsbildes (z.B. anhand der Diskussion von
geläufigen Verweistätigkeiten mit geringer
körperlicher Beanspruchung)
Gangbild vor/während/nach der Begutachtung,
Beobachtung während Spontanmotorik, Fähigkeit zum Stillsitzen,
der Exploration
erforderliche Entlastungsbewegungen,
Bewegungsmuster beim An- und Auskleiden
Neben den „üblichen“ neurologischen und
gegebenenfalls elektrophysiologischen Befunden
Angaben zu muskulären Verspannungen, Atrophien
Körperlicher
Untersuchungsbefund der Muskulatur, zum äußeren Erscheinungsbild und
der Körperpflege, zur Hand- und Fußbeschwielung
sowie zur Körperbräune
22 · 12. Januar 2015
Klinische Tests zur Beurteilung eines inadäquaten
Schmerzverhalten
O’Donoghue-Test
Bei tatsächlich bestehenden Gelenkschmerzen ist die passive Gelenkbeweglichkeit
größer als die aktive Beweglichkeit beispielsweise im Rahmen des Aus- und
Ankleidens.
Lasègue-Gegenprobe
Die Konsistenz eines positiven Lasègue-Zeichens lässt sich auf zwei Arten überprüfen:
Variante 1: Sitzen auf der Untersuchungsliege mit gestreckten Beinen („Langsitz“)
Variante 2: Anheben des Unterschenkels beim sitzenden Probanden mit Dorsalflexion
des Fußes (z.B. zur Prüfung des Babinski-Reflexes)
Werden bei Druck auf die Oberarmmuskulatur (z.B. bei Fibromyalgie) Schmerzen
Blutdruckmanschettentest angegeben, sollten diese auch in der zuvor (!) durchführten Blutdruckmessung anhand
des Schmerzverhaltens ersichtlich sein.
Waddell’s Stauchungstest
Die Angabe verstärkter Rückenschmerzen bereits bei leichtem axialem Druck auf den
Schädel im Stehen lässt sich physiologisch nicht erklären.
Waddell’s
Rumpfdrehungstest
Die Angabe verstärkter Rückenschmerzen bei gleichsinniger Rotation von Becken und
Schultergürtel lässt sich physiologisch nicht begründen.
Handkrafttest
Eine bei Messung unter 10 kp (Jamar-Dyanometer) beziehungsweise 40 kPa (MartinVigorimeter) liegende Handkraft ist bei Fehlen von Muskelatrophien und/oder klinisch
erklärbaren Paresen bei einem im alltäglichen Leben selbstständigen Menschen
physiologisch nicht zu begründen.
24 · 12. Januar 2015
4
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Gutachterliche Diagnosestellung
Diagnosen orientieren sich an den ICD 10-Kriterien
Diagnosen müssen ohne vernünftigen Zweifel („Vollbeweis“)
nachweisbar sein
keine Verdachtsdiagnosen
keine „Zustände nach ...“
Funktionsbeeinträchtigungen („Funktionsstörungen“) sind an
entscheidender Stelle zu nennen
Objektivierbare Befunde bei CRPS
Distale Extremität im Vergleich zur gesunden, normal temperierten
Seite um mehr als 1–2°C kälter (20%) oder wärmer (60%)
Vegetative
Störungen
Rötlich-livide oder blass-zyanotische Hautfarbe
Gestörte Schweißproduktion
Ödem (insbesondere bei herabhängender Extremität)
Gestörtes Nagel- und Haarwachstum (30–40%)
Hyperkeratose, Fibrosierung und/oder Atrophie der Haut
Trophische
Störungen
Gelenkversteifungen, Sehnenverkürzungen und/oder
Muskelatrophien
Knochenstoffwechselstörung mit Demineralisation (Röntgen,
Szintigrafie, MRT)
25 · 12. Januar 2015
26 · 12. Januar 2015
Gutachtliche Zuordnung von Schmerz
Schmerzstörungen im ICD-10
Ebenen
F45.40 Anhaltende somatoforme
Schmerzstörung
F45.41 Chronische Schmerzstörung
mit somatischen und psychischen
Faktoren
Andauernder, schwerer und quälender
Schmerz, der durch einen physiologischen
Somatisch
Prozess oder eine körperliche Störung nicht
hinreichend erklärt werden kann.
Seit mindestens sechs Monaten
bestehende Schmerzen in einer oder
mehreren anatomischen Regionen, die
ihren Ausgangspunkt in einem
physiologischen Prozess oder einer
körperlichen Störung haben.
Auftreten in Verbindung mit emotionalen
Konflikten oder psychosozialen Belastungen,
Psychisch denen die Hauptrolle für Beginn,
Schweregrad, Exazerbation oder
Aufrechterhaltung der Schmerzen zukommt.
Psychischen Faktoren wird eine wichtige
Rolle für Schweregrad, Exazerbation
oder Aufrechterhaltung der Schmerzen
beigemessen, jedoch nicht die
ursächliche Rolle für deren Beginn.
Sozial
Folge ist meist eine beträchtlich gesteigerte
persönliche oder medizinische Hilfe und
Unterstützung.
Leiden und Beeinträchtigungen in
sozialen, beruflichen oder anderen
wichtigen Funktionsbereichen.
27 · 12. Januar 2015
28 · 12. Januar 2015
Adäquate Therapiemaßnahmen erfolgt?
Chronifizierungsfaktoren von Schmerz
Chronifizierte Schmerzsyndrome erfordern:
umfassende psychotherapeutische Behandlung
Arbeitsplatzfaktoren
Konflikte; geringe Arbeitsplatzzufriedenheit;
Unergonomische Arbeitsplatzgestaltung; …
Gutachtlich zu berücksichtigen:
Fehlende "multimodale" Behandlung (physio- und psychotherapeutisch unter einem gemeinsamen ursachenorientierten Konzept)
Fehlen adäquater Therapiemaßnahmen (geringe
Therapiemotivation, iatrogen fehlgeleitet)
29 · 12. Januar 2015
Soziodemographische Faktoren
Weibliches Geschlecht, niedriges Bildungsniveau, niedriger Sozialstatus
30 · 12. Januar 2015
5
12.01.2015
Chronifizierungsfaktoren von Schmerz
Chronifizierungsfaktoren von Schmerz
Somatische Faktoren
Genetische Disposition, degenerative Veränderungen, Dauereinwirkung
biomechanischer Stressoren
Psychosoziale Faktoren
Maladaptive kognitiv-affektive Krankheitsverarbeitung (Katastrophisieren, Hilf/Hoffnungslosigkeit);
Biographische Belastungen
Psychische Komorbiditäten (Angsterkrankungen, depressive Störungen)
Kompensationsansprüche
Angst und angstbedingtes Vermeidungsverhalten
Psychische Stressoren im familiären Umfeld
Iatrogene Faktoren
Mangelnde ärztliche Deeskalation bei ängstlichen, "katastrophisierenden" Patienten
"katastrophisierende" ärztliche Beratung
Fehlende oder inadäquate Medikation in der Akutphase
Förderung passiver (regressiver) Therapiekonzepte
Lange, unreflektierte Krankschreibung
Übertriebener Einsatz diagnostischer Maßnahmen
Überschätzen unspezifischer somatischer Befunde
Unterschätzen psychiatrischer Komorbidität
Fehlende Beachtung psychosozialer Belastungsfaktoren
Präferenz und fehlerhafte Indikationsstellung invasiver und/oder suchtfördernder
Therapien
31 · 12. Januar 2015
32 · 12. Januar 2015
Gutachtliche Konsistenzprüfung
Medikamentenspiegel
Ca. 40 % von „Schmerzpatienten“ in Reha
ohne messbaren Medikamentenspiegel
Meisten Schmerzmedikamente heute im Serum nachweisbar (HPLC)
Cave: individuelle Verstoffwechselung
5–10 % der Bevölkerung „ultrarapid metabolizer“ CYP 450-Enzyme
Zu niedriger Medikamentenspiegel sagt nichts darüber aus, ob ein
Medikament regelmäßig eingenommen wird
Nicht nachweisbarer Medikamentenspiegel im Blutserum schließt jedoch
weitgehend aus, dass ein am Untersuchungstag — in Abhängigkeit der
Halbwertszeit auch am Tag zuvor — als eingenommen angegebenes
Medikament auch tatsächlich eingenommen wurde.
Blutabnahme nur nach entsprechender Aufklärung (sonst Vorwurf der
Parteilichkeit)
.
Walk, H.-H. Wehking, E. Med Sach 2005
33 · 12. Januar 2015
34 · 12. Januar 2015
Gutachtliche Bewertung
Gutachtliche Beurteilung
1. Welche Gesundheitsstörungen lassen sich "ohne
vernünftigen Zweifel" nachweisen?
2. Auf welche Ursache(n) sind diese Gesundheitsstörungen
"mit Wahrscheinlichkeit" zurück zu führen? Je nach
Rechtsgebiet (z.B. Sozial- oder Zivilrecht) gelten dabei
unterschiedliche Kriterien der Kausalitätsbewertung.
3. Welche quantitativen und qualitativen Auswirkungen haben
diese Gesundheitsstörungen?
4. Welche Prognose haben die nachweisbaren
Gesundheitsstörungen?
Beurteilung der Auswirkungen schmerzbedingter
Funktionsstörungen durch Beantwortung:
Sind die geklagten Schmerzen und die damit verbundenen
Funktionsstörungen „ohne vernünftigen Zweifel“
nachweisbar („Konsistenzprüfung“) ?
Sind die nachgewiesenen Funktionsstörungen durch
„zumutbare Willensanspannung“ wenigstens zum Teil
überwindbar („Prüfung der willentlichen Steuerbarkeit“) ?
35 · 12. Januar 2015
36 · 12. Januar 2015
6
12.01.2015
Abschliessende Beurteilung
Terminologie des Gutachtens
falsch
„Schmerztherapeutisches Gutachten“
„Gutachten unter Berücksichtigung schmerztherapeutischer
Aspekte“
“Schmerzgutachten”
richtig
Fachgebietsbezeichnung des Sachverständigen
“Begutachtung von Schmerzen” oder "unter besonderer
Berücksichtigung chronischer Schmerzen"
37 · 12. Januar 2015
38 · 12. Januar 2015
Beurteilung
Festlegung des Beschädigungsgrades
4.1 Kurze Herausstellung der gutachtlich relevanten
Gegebenheiten
4.2 Benennung und laienverständliche Erläuterung der
Diagnosen
4.3 Darstellung der folgenden Leistungseinschränkungen und
Behinderungen auf dem Hintergrund der persönlichen und
umweltbedingten Kontextfaktoren.
4.4 Falls gefordert, eingehende Erläuterung der Kausalzusammenhänge und ihrer Wahrscheinlichkeit/Sicherheit.
4.5 Ggfls. Hinweis auf oder Darstellung und gutachtliche
Einschätzung von psychischen Reaktionen oder inadäquaten Beschwerdevorbringungen (Aggravation,
Simulation).
4.6 Ggfls. Auseinandersetzung mit vorliegenden Attesten und
Vorgutachten.
39 · 12. Januar 2015
5.1 Schwerbehindertenrecht GdB und ggfls. besondere
Merkmale
5.2 Rentenversicherung Erwerbsminderung n. Stundenzahl
der täglich möglichen Arbeitszeit
5.3 Versorgungsrecht GdS
5.4 Gesetzl. Unfallversicherung MdE
5.5 Priv. Unfallversicherung Invaliditätsgrad/Grad der
Leistungsfähigkeit („Gliedertaxe")
5.6 Haftpflichtversicherung Ausgleich für alle Schädigungen,
• (Verdienstausfall, Umschulungs- und Umbaukosten, Rente etc.), evtl.
MdE
40 · 12. Januar 2015
Beantwortung der gestellten Fragen
Beurteilung des Leistungsbildes
Quantitativ
Qualitativ
Beinhaltet das positive Leistungsbild mit
Beschreibung der verbleibenden Fähigkeiten
Negative Leistungsbild mit Beschreibung
der durch Krankheit oder Behinderung bedingten
Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung der
Anforderungen im Erwerbsleben.
41 · 12. Januar 2015
42 · 12. Januar 2015
7
12.01.2015
Fazit
Schmerzen sind nicht hinreichend durch bildgebende oder
elektrophysiologische Methoden objektivierbar.
Begutachtung erfordert strikte Trennung zwischen ärztlichtherapeutischer (Hilfe für den Patienten) und ärztlichgutachtlicher (neutraler Stellung) Denkweise
In der gutachtlichen Situation sind deshalb besondere
Anforderungen an die Objektivierung geklagter Schmerzen
zu stellen, die gemäß den rechtlichen Vorgaben im
Vollbeweis zu erfolgen hat.
Wesentlich für die Beweisführung ist die eingehende
Konsistenzprüfung: Sind die geklagten Beschwerden mit
den beobachteten Befunden in Einklang zu bringen?
43 · 12. Januar 2015
„Schmerzbegutachtung“ ...
erfordert eingehende Kenntnisse
sowohl somatischer als auch psychischer Medizin
von Ursachen für die Entwicklung chronischer Schmerzen
versucht subjektiv empfundene Beinträchtigungen durch
Sammeln und kritische Würdigung möglichst vieler „Indizien“
zu objektivieren
erfordert eine zeitaufwändige Exploration unter Einschluss von
Fragebögen
44 · 12. Januar 2015
8
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