Arzneimittel-Verordnungen - Kassenärztliche Vereinigung Westfalen

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Eine Information der
Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe
und der
Verbände der Krankenkassen
in Westfalen-Lippe
Verordnung von Medikamenten für länger als drei Monate –
Ist das möglich?
Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie über längere Zeit Medikamente einnehmen.
Verständlicherweise haben Sie sich dann schon gefragt, warum Sie für jedes Wiederholungsrezept zu Ihrem Arzt gehen müssen. Der Grund ist, dass Ihre Arzneimitteltherapie und
vor allem deren regelmäßige Kontrolle durch Ihren Arzt ein wichtiger Teil der Behandlung ist.
Bei akuten Erkrankungen und während der Einstellung oder Umstellung auf neue Arzneimittel verordnet Ihr Arzt diese im Interesse einer guten ärztlichen Behandlung und sicheren
Arzneimittel-Versorgung für einen kürzeren Zeitraum. Er kann so den Behandlungserfolg
kontrollieren und gegebenenfalls notwendige Änderungen vornehmen. Sind Sie gut auf Ihre
Medikamente eingestellt und wenn keine Besonderheiten auftreten oder zu erwarten sind,
kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt die Medikamente für verschiedene chronische Erkrankungen auch für drei Monate verordnen – doch nicht länger.
Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, dass die Intervalle zwischen Ihren Arztbesuchen
nicht zu groß sind und sich Ihr Arzt mindestens alle drei Monate von Ihrem Gesundheitszustand überzeugt. Dazu ist er sogar verpflichtet, denn die Arzneimittel-Richtlinie, nach der er
sich zu richten hat, schreibt vor, dass sich der behandelnde Arzt vor jeder ArzneimittelVerordnung von dem Gesundheitszustand seines Patienten überzeugt hat.
Auch der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arzneimittel für die Patientenversorgung von der
Industrie grundsätzlich nur in einer maximalen Packungsgröße für 100 Tage angeboten werden dürfen, mit nur einer Ausnahme für Arzneimittel zur Empfängnisverhütung. Will Ihr Arzt
ausnahmsweise mehr als die größte vorhandene Packung verordnen, muss er gegenüber
dem Apotheker dokumentieren, dass hierfür medizinische Gründe vorliegen.
Ihrer Bitte, für einen längeren Zeitraum als drei Monate Arzneimittel zu verordnen, kann Ihr
Arzt also leider nicht nachkommen, da das Gesundheitsrisiko dabei unverhältnismäßig groß
wäre.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gesundheit und eine sichere Arzneimitteltherapie sind
uns sehr wichtig.
Stand: November 2012
Die Krankenkassen
in Westfalen-Lippe
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
und
Eine Information der
Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe
und der
Verbände der Krankenkassen
in Westfalen-Lippe
Verordnung von Medikamenten für länger als drei Monate –
Ist das möglich?
Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie über längere Zeit Medikamente einnehmen.
Verständlicherweise haben Sie sich dann schon gefragt, warum Sie für jedes Wiederholungsrezept zu Ihrem Arzt gehen müssen. Der Grund ist, dass Ihre Arzneimitteltherapie und
vor allem deren regelmäßige Kontrolle durch Ihren Arzt ein wichtiger Teil der Behandlung ist.
Bei akuten Erkrankungen und während der Einstellung oder Umstellung auf neue Arzneimittel verordnet Ihr Arzt diese im Interesse einer guten ärztlichen Behandlung und sicheren
Arzneimittel-Versorgung für einen kürzeren Zeitraum. Er kann so den Behandlungserfolg
kontrollieren und gegebenenfalls notwendige Änderungen vornehmen. Sind Sie gut auf Ihre
Medikamente eingestellt und wenn keine Besonderheiten auftreten oder zu erwarten sind,
kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt die Medikamente für verschiedene chronische Erkrankungen auch für drei Monate verordnen – doch nicht länger.
Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, dass die Intervalle zwischen Ihren Arztbesuchen
nicht zu groß sind und sich Ihr Arzt mindestens alle drei Monate von Ihrem Gesundheitszustand überzeugt. Dazu ist er sogar verpflichtet, denn die Arzneimittel-Richtlinie, nach der er
sich zu richten hat, schreibt vor, dass sich der behandelnde Arzt vor jeder ArzneimittelVerordnung von dem Gesundheitszustand seines Patienten überzeugt hat.
Auch der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arzneimittel für die Patientenversorgung von der
Industrie grundsätzlich nur in einer maximalen Packungsgröße für 100 Tage angeboten werden dürfen, mit nur einer Ausnahme für Arzneimittel zur Empfängnisverhütung. Will Ihr Arzt
ausnahmsweise mehr als die größte vorhandene Packung verordnen, muss er gegenüber
dem Apotheker dokumentieren, dass hierfür medizinische Gründe vorliegen.
Urlaubszeit ist kein medizinischer Grund!
Sie wollen für längere Zeit – nicht berufsbedingt – ins Ausland gehen. Auch hier gelten die
Regeln für die Dauer ärztlicher Verordnung gleichermaßen, also maximal für drei Monate.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ansprüche auf Leistungen durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt ruhen. Bei Fragen und Problemen
sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Ihrer Bitte, für einen längeren Zeitraum als drei Monate Arzneimittel zu verordnen, kann Ihr
Arzt also leider nicht nachkommen, da das Gesundheitsrisiko dabei unverhältnismäßig groß
wäre.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gesundheit und eine sichere Arzneimitteltherapie sind
uns sehr wichtig.
Stand: November 2012
Die Krankenkassen
in Westfalen-Lippe
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
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