Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe Verordnung von Medikamenten für länger als drei Monate – Ist das möglich? Liebe Patientinnen, liebe Patienten! Wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie über längere Zeit Medikamente einnehmen. Verständlicherweise haben Sie sich dann schon gefragt, warum Sie für jedes Wiederholungsrezept zu Ihrem Arzt gehen müssen. Der Grund ist, dass Ihre Arzneimitteltherapie und vor allem deren regelmäßige Kontrolle durch Ihren Arzt ein wichtiger Teil der Behandlung ist. Bei akuten Erkrankungen und während der Einstellung oder Umstellung auf neue Arzneimittel verordnet Ihr Arzt diese im Interesse einer guten ärztlichen Behandlung und sicheren Arzneimittel-Versorgung für einen kürzeren Zeitraum. Er kann so den Behandlungserfolg kontrollieren und gegebenenfalls notwendige Änderungen vornehmen. Sind Sie gut auf Ihre Medikamente eingestellt und wenn keine Besonderheiten auftreten oder zu erwarten sind, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt die Medikamente für verschiedene chronische Erkrankungen auch für drei Monate verordnen – doch nicht länger. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, dass die Intervalle zwischen Ihren Arztbesuchen nicht zu groß sind und sich Ihr Arzt mindestens alle drei Monate von Ihrem Gesundheitszustand überzeugt. Dazu ist er sogar verpflichtet, denn die Arzneimittel-Richtlinie, nach der er sich zu richten hat, schreibt vor, dass sich der behandelnde Arzt vor jeder ArzneimittelVerordnung von dem Gesundheitszustand seines Patienten überzeugt hat. Auch der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arzneimittel für die Patientenversorgung von der Industrie grundsätzlich nur in einer maximalen Packungsgröße für 100 Tage angeboten werden dürfen, mit nur einer Ausnahme für Arzneimittel zur Empfängnisverhütung. Will Ihr Arzt ausnahmsweise mehr als die größte vorhandene Packung verordnen, muss er gegenüber dem Apotheker dokumentieren, dass hierfür medizinische Gründe vorliegen. Ihrer Bitte, für einen längeren Zeitraum als drei Monate Arzneimittel zu verordnen, kann Ihr Arzt also leider nicht nachkommen, da das Gesundheitsrisiko dabei unverhältnismäßig groß wäre. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gesundheit und eine sichere Arzneimitteltherapie sind uns sehr wichtig. Stand: November 2012 Die Krankenkassen in Westfalen-Lippe Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe Verordnung von Medikamenten für länger als drei Monate – Ist das möglich? Liebe Patientinnen, liebe Patienten! Wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie über längere Zeit Medikamente einnehmen. Verständlicherweise haben Sie sich dann schon gefragt, warum Sie für jedes Wiederholungsrezept zu Ihrem Arzt gehen müssen. Der Grund ist, dass Ihre Arzneimitteltherapie und vor allem deren regelmäßige Kontrolle durch Ihren Arzt ein wichtiger Teil der Behandlung ist. Bei akuten Erkrankungen und während der Einstellung oder Umstellung auf neue Arzneimittel verordnet Ihr Arzt diese im Interesse einer guten ärztlichen Behandlung und sicheren Arzneimittel-Versorgung für einen kürzeren Zeitraum. Er kann so den Behandlungserfolg kontrollieren und gegebenenfalls notwendige Änderungen vornehmen. Sind Sie gut auf Ihre Medikamente eingestellt und wenn keine Besonderheiten auftreten oder zu erwarten sind, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt die Medikamente für verschiedene chronische Erkrankungen auch für drei Monate verordnen – doch nicht länger. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, dass die Intervalle zwischen Ihren Arztbesuchen nicht zu groß sind und sich Ihr Arzt mindestens alle drei Monate von Ihrem Gesundheitszustand überzeugt. Dazu ist er sogar verpflichtet, denn die Arzneimittel-Richtlinie, nach der er sich zu richten hat, schreibt vor, dass sich der behandelnde Arzt vor jeder ArzneimittelVerordnung von dem Gesundheitszustand seines Patienten überzeugt hat. Auch der Gesetzgeber schreibt vor, dass Arzneimittel für die Patientenversorgung von der Industrie grundsätzlich nur in einer maximalen Packungsgröße für 100 Tage angeboten werden dürfen, mit nur einer Ausnahme für Arzneimittel zur Empfängnisverhütung. Will Ihr Arzt ausnahmsweise mehr als die größte vorhandene Packung verordnen, muss er gegenüber dem Apotheker dokumentieren, dass hierfür medizinische Gründe vorliegen. Urlaubszeit ist kein medizinischer Grund! Sie wollen für längere Zeit – nicht berufsbedingt – ins Ausland gehen. Auch hier gelten die Regeln für die Dauer ärztlicher Verordnung gleichermaßen, also maximal für drei Monate. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ansprüche auf Leistungen durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt ruhen. Bei Fragen und Problemen sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Ihrer Bitte, für einen längeren Zeitraum als drei Monate Arzneimittel zu verordnen, kann Ihr Arzt also leider nicht nachkommen, da das Gesundheitsrisiko dabei unverhältnismäßig groß wäre. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gesundheit und eine sichere Arzneimitteltherapie sind uns sehr wichtig. Stand: November 2012 Die Krankenkassen in Westfalen-Lippe Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und