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3,00 % – 3,50 %
nachrangige Stufenzins-Anleihe
Sparkasse OÖ 2015 – 2024
Sie vertrauen auf die Stärke der Sparkasse OÖ und suchen eine Veranlagung mit ansteigender Verzinsung?
Dann ist die nachrangige Stufenzins-Anleihe der Sparkasse Oberösterreich genau das Richtige für Sie!
Eckdaten auf einen Blick
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Laufzeit:
Verzinsung:
Kuponzahlung:
Kategorie:
9 Jahre (Laufzeitbeginn 18. März 2015)
ansteigende Verzinsung von 3,00 % bis 3,50 % p.a.
jährliche Kuponzahlungen
nachrangige Schuldverschreibung der Sparkasse OÖ
Ihre Vorteile
– In Stufen ansteigende Verzinsung
– Regelmäßige Zinszahlungen
– Langfristige Veranlagung zu einer aktuell höheren Verzinsung als bei
nicht-nachrangigen Anleihen der Sparkasse OÖ
– Nachhaltiges Investment gemäß oekom Research
Zu beachtende Risiken
– Anleger sind dem Kreditrisiko der Emittentin ausgesetzt. Bei Liquidation oder Insolvenz der Emittentin
besteht nur ein nachrangiger Anspruch auf Rückzahlung
(siehe dazu Absatz: „Was bedeutet nachrangig?).
– Es kann aufgrund gesetzlicher Regelungen zu einer Verlustbeteiligungspflicht der Inhaber kommen
(siehe dazu Absatz: „Mögliche Verlustbeteiligung“)
– Gesetzliche Rückkaufsbeschränkungen: Ein allfälliger Rückkauf der nachrangigen Schuldverschreibungen durch die Emittentin unterliegt gesetzlichen Einschränkungen. Ein Rückkauf durch die
Emittentin darf nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgen. Anleger tragen daher das Risiko, bis
zum Laufzeitende in den nachrangigen Schuldverschreibungen investiert bleiben zu müssen.
Ein vorzeitiger Verkauf über die Börse kann aufgrund geringer Liquidität derartiger Anleihen zu
Kursverlusten führen bzw. es kann sich kein Käufer finden.
– Während der Laufzeit kann es aufgrund der Nachrangigkeit und der langen Laufzeit der Schuldverschreibungen zu erhöhten Kurschwankungen kommen.
– Die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen sind von keiner gesetzlichen
Sicherungseinrichtung gedeckt.
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– Der Emittentin steht (nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde) während der Laufzeit jederzeit das Recht
auf vorzeitige Rückzahlung (einseitiges Kündigungsrecht der Emittentin) aus folgenden Gründen zu:
 regulatorische Gründe: die Schuldverschreibung ist für die Emittentin nicht mehr als
Eigenmittel anrechenbar
 steuerliche Gründe: z.B. im Falle gesetzlicher Änderungen
Was bedeutet nachrangig?
Im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin werden zuerst alle nicht-nachrangigen Forderungen vollkommen ausbezahlt, und danach erst die Anleger von nachrangigen Anleihen bedient. Aufgrund des höheren Risikos ist auch die Verzinsung bei Nachranganleihen entsprechend höher.
Mögliche Verlustbeteiligung
Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umfasst Bestimmungen zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation. Die österreichische Finanzmarktaufsicht kann im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung folgende Maßnahmen anordnen:
 Umwandlung von (nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z B. Aktien)
 Reduzierung des Nennwerts von (nachrangigen) Anleihen
 Übertragung von Vermögenswerten in andere Gesellschaften
Mögliche Interessenskonflikte
Die Sparkasse OÖ hat ein Interesse, eigene Anleihen zu begeben. Dieses Interesse besteht insbesondere bei der
Emission von Nachranganleihen, die ergänzende Eigenmittel im Sinne des Artikel 63 CRR darstellen, und die im
Falle einer möglichen Verlustbeteiligungspflicht der Nachranganleihe-Gläubiger zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote der Sparkasse OÖ führen können.
Unser Service-Tipp
Unter www.sparkasse.at/oberoesterreich finden Sie während der gesamten Laufzeit dieser Anleihe aktuelle
Informationen zum Anleihenkurs etc.
Steuerliche Behandlung
Die Erträge dieser Anleihe unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Personen der Kapitalertragssteuer
(KESt). Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichtigen Personen die Einkommensteuer
abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab
und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeitpunkt des Emissionsbeginns.
Ihre Sparkassen Beraterinnen und Berater informieren Sie gerne über aktuelle Preise, Chancen
und Risiken dieser Veranlagung!
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Emittentin
Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
Ausgabezeitraum
Ab 9. März 2015 als Daueremission mit Erstvaluta 18. März 2015
Laufzeit
9 Jahre, von 18. März 2015 bis 17. März 2024
Erstausgabekurs
100 % netto; laufende Anpassung an den Markt
Verzinsung
Jahre 1 - 3:
Jahre 4 - 6:
Jahre 7 - 9:
Rendite
3,23 % p.a. (basierend auf Erstausgabekurs 100 %)
Kupontermin
Jährliche Zinszahlung am 18. März, erstmals am 18. März 2016
Tilgung
Die Rückzahlung erfolgt am 18. März 2024 zum Kurs von 100 %, sofern keine
vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin aufgrund regulatorischer Gründe
oder steuerlicher Änderungen erfolgte (siehe Risiken: „Vorzeitige Rückzahlung“)
bzw. es zu keiner gesetzlichen Verlustbeteiligungspflicht kommt (siehe Absatz:
„Mögliche Verlustbeteiligung“).
Kündigung
Die Sparkasse OÖ kann die Schuldverschreibungen zum Kurs von 100 % vorzeitig kündigen, wenn diese nicht mehr als Ergänzungskapital im Sinne des Artikel 63 CRR angerechnet werden kann, oder aus steuerlichen Gründen, sofern
die Aufsichtsbehörde in diesen Fällen einer Kündigung zuvor zugestimmt hat. Im
Fall einer vorzeitigen Rückzahlung beträgt der Tilgungskurs 100 % des Nennwertes und es werden alle bis dahin angefallenen Zinsen bezahlt.
Stückelung
EUR 1.000,- in Sammelurkunde (Mindestvolumen EUR 3.000,-)
ISIN
AT000B101100
Handelbarkeit
Während der Laufzeit ist ein Verkauf nur an der Börse zu den jeweiligen Handelszeiten möglich: aufgrund der geringen Liquidität an der Börse kann es
sein, dass ein Verkauf nicht bzw. über einen längeren Zeitraum nicht möglich
ist oder nur mit Kursverlusten zustande kommt.
Ein allfälliger Rückkauf durch die Emittentin unterliegt gesetzlichen
Einschränkungen (siehe Risiken: „Gesetzliche Rückkaufsbeschränkungen“).
Börsenotiz
Börse Wien (geregelter Freiverkehr)
Rang
Nachrangig (Instrument des Ergänzungskapitals im Sinne des Artikel 63 CRR)
Nachhaltige Veranlagung
laut
Die Sparkasse Oberösterreich ist die erste österreichische Regionalbank,
die Wertpapieremissionen unter dem Gütesiegel „Nachhaltiges Investment“ im
sozialen und ökologischen Bereich laut oekom Research begibt (Prime, C)
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.oekom-research.com.
3,00 % p.a.
3,25 % p.a.
3,50 % p.a.
(18.03.2015 bis 17.03.2018)
(18.03.2018 bis 17.03.2021)
(18.03.2021 bis 17.03.2024)
Die Begebung dieser Anleihe erfolgt in Form einer Daueremission und wird in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland öffentlich
angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für diese Anleihe sind die bei der Oesterreichischen Kontrollbank hinterlegten endgültigen
Bedingungen. Ein Basisprospekt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/71/EG, der
Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 und § 7 Abs. 4 des Kapitalmarktgesetzes wurde erstellt und von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligt. Der Basisprospekt liegt am Sitz der Emittentin, Promenade 11-13, 4020 Linz während
der üblichen Geschäftszeiten auf. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertpapieren der Emittentin sind lediglich die Angaben im Basisprospekt (zusammen mit den Endgültigen Bedingungen) verbindlich. Eine elektronische Fassung des Prospekts ist ferner auf der Website
der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich abrufbar. Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation Ihres Bankinstitutes. Von dieser
Anleihe steht möglicherweise nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Diese Marketingmitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und basiert auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller
Natur und beziehen sich nicht auf die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger/innen hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung der Anleihe zu. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder
geliefert werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, Israel und die USA (einschließlich "US-Person" wie in der Regulation S unter dem Securities
Act 1933 idjgF definiert). Vorbehaltlich Satz- & Druckfehler. Stand: Jänner 2016
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