Brennende Fragen 3 und 4

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Brennende Fragen  und 

Wie kann kontrolliert werden, ob die rechtlichen Grundlagen geeignet
sind, die tatsächliche Gleichstellung zu realisieren?
Für die Kontrolle, ob die vorhandenen rechtlichen Grundlagen reichen, braucht es Informationen. Diese kann die Synode vom Kirchenrat verlangen.
Beispiel
Der Kirchenrat wird eingeladen/beauftragt (die Wortwahl ist je nach Synode unterschiedlich) über die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und über den Stand der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen kirchlichen Bereichen – Gesamtkirchliche Dienste, Kirchgemeinden, Behörden – zu berichten. Der Bericht soll sich insbesondere zu folgenden Themen äussern:
- Sprachliche Gleichstellung in schriftlichen Texten (rechtliche Grundlagen,
Dokumente, Korrespondenz usw.) und in der gesprochenen Sprache (Predigten, Sitzungen, Weiterbildungen, Unterricht usw.)
- Frauen- und Männeranteil in Behörden, Leitungspositionen usw.
- Verhältnis von Frauen und Männern mit Voll- und Teilzeitstellen
- Jugendarbeit und Erwachsenenbildung (geschlechtergerechte Sprache,
Themenauswahl usw.)
- Förderung der tatsächlichen Gleichstellung als Qualifikationsmerkmal in
der Mitarbeitendenbeurteilung von Leitungspersonen
- Elternurlaub
- Lohngleichheit
- Ausnützung von Abhängigkeitsverhältnissen inkl. sexuelle Belästigungen
und sexuelle Übergriffe
- Konkrete Fördermassnahmen inkl. aufgewendete finanzielle Mittel

Wie können verbindliche und unverbindliche Grundlagen geändert werden?
Beispiele
-
Änderung der Kirchenordnung, die von der Synode erlassen wurde: Ein Synodemitglied kann einen entsprechenden Antrag stellen.
Legislaturprogramm des Kirchenrates: Ein Kirchenratsmitglied kann dem
Kirchenrat beantragen, die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung
von Frau und Mann in das Legislaturprogramm des Kirchenrates aufzunehmen.
Beispiel für „Gleichstellungsartikel“ in der Kirche
Im Bewusstsein, dass Gott Frau und Mann nach seinem Bild geschaffen hat, duldet die
Kantonalkirche keine Diskriminierung des einen oder andern Geschlechts. Sie fördert die
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen kirchlichen Bereichen. Sie bestellt eine
Gleichstellungskommission und stellt Finanzhilfen für Förderprogramme zur Verfügung.
Es wälze sich heran wie Wasser das Recht
und die Gerechtigkeit wie ein breiter Strom. Am ,
© ka.rat . Katharina Willi, lic. iur., Mediatorin, Beratung . Personal . Recht
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../kw
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