Poliklinik für Kieferorthopädie Direktorin: Prof. Dr. S. Ruf Richtlinien für die KFO-Kurse - Stand WS 2009/2010Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen KFO II und III ist der vorherige erfolgreiche Abschluss der Kurse KFO I bzw. KFO I und II. Die KFO Kurse werden als Gruppenunterricht abgehalten. Die zu Semesteranfang vorgenommene Einteilung ist bindend. Eine außerplanmäßige Teilnahme an einem anderen Kurstag ist nur ein Mal pro Semester und nur nach vorheriger Genehmigung durch die beiden zuständigen Gruppenassistenten möglich. In den praktischen Kursen besteht zu jedem Kurstermin Anwesenheitspflicht. Fehltermine führen zum Ausschluss vom Kurs und zur Nichtanerkennung des Scheines. Die in den praktischen Kursen vergebenen Testate sind Leistungstestate, d.h. alle Leistungen werden vom jeweiligen Kursassistenten mit einer Punktzahl benotet. Bei überdurchschnittlicher Leistung können Zusatzpunkte vergeben werden, bei unterdurchschnittlicher Leistung werden Punkte abgezogen. Die jeweils zu erreichende Punktzahl ist dem Testatblatt zu entnehmen. Die Bestehensgrenze für die Kurse ergibt sich aus der Summe aller durchschnittlich erreichbaren Punkte. Die in den einzelnen Kursen zu erstellenden praktischen Arbeiten sind während der Kurszeit in den Räumlichkeiten der Abteilung für Kieferorthopädie zu verrichten und am gleichen Kurstag dem Gruppenassistenten zum Testat vorzulegen. Eine verspätete Abgabe der Arbeiten führt zum Punktabzug. Ebenso müssen alle Arbeitsschritte dem zuständigen Gruppenassistenten vorgezeigt werden. Am Ende des Semesters werden auf Grundlage der erreichten Punktzahl Semesterendnoten vergeben. Diese sind als Vorleistungen für das Staatsexamen zu verstehen. Steht ein Examenskandidat zwischen zwei Noten, so können die Semesterendnoten den Ausschlag in die eine oder andere Richtung geben. Die für die praktischen Arbeiten in den Kursen erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Gips, Alginat, Akrylat, Klammerdraht, etc.) sind von den Studierenden im Laufe der ersten Semesterwoche zu beschaffen. Die Materiallisten befinden sich auf der Homepage der Poliklinik für Kieferorthopädie: www.uniklinikum-giessen.de/zmkkfo 1 Die zu Semesterbeginn an die Kursteilnehmer ausgeliehenen Instrumente sind mit Markierungsnummern versehen. Die Instrumente sind vor Semesterende in der Abteilung für Kieferorthopädie bei der zuständigen Helferin abzugeben. Die rechtzeitige Abgabe der Instrumente ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur und zur Scheinvergabe. Es werden grundsätzlich nur die Instrumente mit der richtigen Markierungsnummer zurückgenommen. Bei den kursbegleitenden Vorlesungen besteht Anwesenheitspflicht. In der ersten Kurswoche werden im 8. und 9. Semester Eingangskolloquien im Rahmen des Gruppenunterrichtes abgehalten. Das Bestehen der Kolloquien ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem entsprechenden Kurs. Am Ende eines jeden Semesters bzw. Kurses wird eine Klausur geschrieben, für die ausschließlich die Gießener Lehrmeinung bindend ist. Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur ist die Erfüllung aller Kursleistungen, sowie das Erreichen der Mindestpunktzahl (=Summe aller durchschnittlich erreichbaren Punkte). Zum Bestehen der Klausur ist das Erreichen von mindestens 70% der Punkte erforderlich. Bei Nichtbestehen kann an einer Nachholklausur in der letzten Semesterferienwoche (genauer Termin wird bekannt gegeben) teilgenommen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Nachklausur sind das Erreichen von mindestens 30% der Punkte in der regulären Klausur sowie ausreichend gute Seminarnoten. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht oder auch die Nachklausur nicht bestanden, so ist der gesamte Kurs zu wiederholen. Übungsfälle: Die Patientenfälle, die im Rahmen des Gruppenunterrichts oder als Hausaufgabe bearbeitet werden, befinden sich unter „Veranstaltungen - Uni Gießen Zahnmedizin - Kieferorthopädie“ auf der Seite www.k-med.uni-giessen.de 2 BESONDERE RICHTLINIEN FÜR DIE EINZELNEN SEMESTER: 6.Semester Zu Beginn des Semesters erfolgt die Kontrolle der hausinternen Rückmeldung direkt im Anschluss an die erste Vorlesung (jeweils erster Donnerstag im Semester). Kann die Rückmeldung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, so kann der Studierende in der zweiten Semesterwoche aus versicherungstechnischen Gründen weder am Gruppenunterricht in der Kieferorthopädie noch an irgend einem anderen praktischen Kurs im Hause teilnehmen. Ordnungsdienst: Das 6. Semester ist für die Sauberhaltung des Labors in der Abteilung für Kieferorthopädie zuständig. Der Ordnungsdienst beginnt am ersten Semestertag und ist während des gesamten Semesters zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten zu verrichten: Mo.-Do. 16.45 bis 17.00, Fr. 14.45 bis 15.00. Eine Gruppeneinteilung hängt im Labor der Abteilung für Kieferorthopädie aus. Der Ordnungsdienst ist testatpflichtig. Die Studenten müssen sich nach Verrichtung des Ordnungsdienstes bei einem Assistenten zwecks Laborkontrolle und Testat melden. Die Ordnungsdiensttestate sind Voraussetzung für die Scheinvergabe. Patientenbegleitung: Im Rahmen des Gruppenunterrichts bekommen jeweils zwei bis drei Studierende einen kieferorthopädischen Patienten zugeteilt, dessen Behandlung sie vom 6. bis zum 9. Semester begleiten. Die Studierenden haben sich eigenständig darum zu kümmern, dass sie den Behandlungsverlauf verfolgen, dabei ist mindestens eine „Beobachtung“ pro Semester erforderlich; diese ist testatpflichtig. Im 9. Semester ist für den jeweiligen Patienten eine Krankengeschichte mit Epikrise anzufertigen, die in der 10. Semesterwoche gemeinsam mit dem dazugehörigen Testatzettel abzugeben ist. Dies bedeutet, dass das Testat für die „Beobachtung“ im 9. Semester vor der 10. Semesterwoche vorhanden sein muss. 8.Semester KFO-MB-Assistenz: Im Rahmen des Kurses des 8. Semesters ist durch jeden Studenten eine Assistenz während des Einsetzens einer festsitzenden kieferorthopädischen Apparatur durchzuführen. Die KFO-MB-Assistenz ist bis zur 12. Semesterwoche durchzuführen, anderenfalls ist keine Scheinvergabe möglich. Eine entsprechende Liste, in die sich jeder Studierende selbständig eintragen muss, hängt in der Abteilung für Kieferorthopädie aus. Die KFO-MB-Assistenz ist Voraussetzung für die Scheinvergabe. 3 Laborendreinigung: Am letzten Tag eines jeden Semesters ist bis spätestens 15.00 die Endreinigung des Studentenlabors in der Abteilung für Kieferorthopädie durchzuführen. Die Endreinigung ist testatpflichtig. 9.Semester Patientenaufnahme: Im Rahmen des Kurses des 9.Semesters ist durch jeden Studierenden eine Patientenaufnahme durchzuführen. Während der Patientenaufnahme sind durch den Studenten alle für eine kieferorthopädische Behandlung wichtigen anamnestischen Daten, sowie der klinische intra- und extraorale Befund (siehe Anamnesebogen im Skript "Kommentar zum Befundbericht") beim Patienten zu erheben. Desweiteren müssen Alginatabdrücke des Patienten genommen und eine vollständige Röntgenanalyse (OPG, FRS, HWA) durchgeführt werden. Die Patientenaufnahme ist weitgehend selbständig durch den Studierenden durchzuführen. Der Studierende hat sich vor dem Aufnahmetermin entsprechende theoretische Kenntnisse anzueignen. Kann der Student die entsprechenden Kenntnisse während der Patientenaufnahme nicht nachweisen, so erhält er kein Testat, und die Patientenaufnahme ist zu wiederholen. Für den aufgenommenen Patienten müssen innerhalb einer Woche Anfangsmodelle hergestellt und die Röntgenbilder ausgewertet sowie von dem entsprechenden Assistenten testiert werden. Die Termine für die Patientenaufnahme werden immer donnerstags um 9.30 Uhr vergeben. Eine Liste mit der Einteilung der Studierenden hängt in der Abteilung für Kieferorthopädie aus Die Studierenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich die Zeit selbst so einteilen müssen, dass sie innerhalb einer Stunde am Patienten fertig sind, da es sich bei der um 11 Uhr stattfindenden Vorlesung in der Prothetik um eine Pflichtveranstaltung handelt. Patientenbetreuung: Im Rahmen der Patientenbetreuung soll den Studenten die Klinik der kieferorthopädischen Behandlung sowie deren Zusammenhang mit Prophylaxe vermittelt werden. Die Patientenbetreuung der Patienten in der kieferorthopädischen Abteilung erfolgt jeweils Montag bis Donnerstag von 13.45-17.00 Im Rahmen der Patientenbetreuung können sich Studierende zusätzliche Punkte erwerben, wenn sie entsprechenden Kenntnisse nachweisen können. Eine Liste mit den möglichen Terminen hängt am schwarzen Brett aus. Poliklinik: Im Rahmen der Poliklinik soll den Studenten die kieferorthopädische Erstberatung und Diagnostik sowie deren Zusammenhang mit Prophylaxe vermittelt werden. Der Student hat sich vor der Poliklinik die entsprechenden theoretische Kenntnisse anzueignen (Vorlesungsstoff 6. Semester!). Bei unzureichenden Kenntnissen erhält er 4 kein Testat und muss die Poliklinik wiederholen. Jeder Student muss mindestens einen Montagnachmittag in der Poliklinik hospitieren. Die Poliklinik findet montags von 13.3015.00 Uhr im „Blauen Salon“ statt und beginnt in der zweiten Semesterwoche. Eine Liste mit der Einteilung der Studenten hängt in der Abteilung für Kieferorthopädie aus. Diese Richtlinien unterliegen regelmäßigen Änderungen. Jeder Student hat sich vor jedem Semesterbeginn über die aktuell geltenden Richtlinien auf der Homepage der Poliklinik für Kieferorthopädie zu informieren. 5