Fusionskontrolle: Kommission genehmigt geplante

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Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt geplante Übernahme von Abertis
durch Atlantia
Brüssel, 13. Oktober 2017
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Abertis durch Atlantia nach
der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen haben im Betrieb
mautpflichtiger Straßen und in der Infrastrukturverwaltung eine führende Stellung inne.
Nach eingehender Prüfung stellte die Kommission fest, dass das neu aufgestellte
Unternehmen auf den betroffenen Märkten weiterhin einem wirksamen Wettbewerb
ausgesetzt wäre.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Das aus dem
Zusammenschluss von Atlantia und Abertis hervorgehende Unternehmen wäre nicht nur in Europa,
sondern auch weltweit der größte Betreiber mautpflichtiger Autobahnen.Wir können grünes Licht
geben, weil die europäischen Märkte für Autobahnkonzessionen unserer fusionskontrollrechtlichen
Prüfung zufolge weiterhin von Wettbewerb geprägt sein werden.“
Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, auf denen sich die
Tätigkeiten von Atlantia und Abertis überschneiden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Märkte
für:
- die Verwaltung von Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen,
- die Bereitstellung elektronischer Mautdienste, für die das Telepass-System von Atlantia eine
wichtige Rolle spielt und
- die Bereitstellung von Ausrüstungen und Dienstleistungen für intelligente Verkehrssysteme.
Die Kommission hat festgestellt, dass die geplante Übernahme auf diesen Märkten aus folgenden
Gründen keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde: Es gibt weitere bedeutende
Wettbewerber, die räumlichen Überschneidungen zwischen den Autobahnnetzen von Atlantia und
Abertis sind beschränkt und der Markt der Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen ist ein stark
regulierter Ausschreibungsmarkt.
Gegenstand der Untersuchung waren auch die Auswirkungen des Vorhabens auf eine Reihe
verbundener Märkte, insbesondere den Markt für Verpflegungsdienstleistungen an
Autobahnraststätten, da Edizione, der größte Anteilseigner von Atlantia, auch die Mehrheit der Anteile
am Verpflegungsdienstleister Autogrill hält. In diesem Zusammenhang kam die Kommission zu dem
Ergebnis, dass das neu aufgestellte Unternehmen nicht die Möglichkeit hätte, den Wettbewerb auf dem
Markt für Verpflegungsdienste zu schwächen, weil starke Wettbewerber von Autogrill auch weiterhin in
der Lage wären, an Ausschreibungen von Konzessionen für Verpflegungsdienstleistungen
teilzunehmen.
Vor diesem Hintergrund gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme auf
keinem der betroffenen Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Unternehmen und Produkte
Atlantia ist eine in Italien ansässige Holdinggesellschaft, die hauptsächlich in den Bereichen
Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen und Flughafeninfrastruktur tätig ist. Was den Betrieb
mautpflichtiger Autobahnen in der EU betrifft, so ist Atlantia in Italien und in beschränkterem Umfang
in Polen tätig. Darüber hinaus betreibt Atlantia über Telepass elektronische Zahlungssysteme und stellt
intelligente Verkehrssysteme bereit. Hauptanteilseigner von Atlantia ist das Unternehmen Edizione, das
über Autogrill zudem im Bereich der Konzessionen für Verpflegungsdienstleistungen tätig ist.
Das in Spanien niedergelassene Unternehmen Abertis ist die Muttergesellschaft einer
Unternehmensgruppe, die in den Bereichen mautpflichtige Straßen und
Telekommunikationsinfrastruktur tätig ist. Was den Betrieb mautpflichtiger Autobahnen in der EU
betrifft, so ist Abertis hauptsächlich in Spanien, in Frankreich und in beschränkterem Umfang in Italien
tätig.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 8. September 2017 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der Generaldirektion
Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.8536
veröffentlicht.
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