Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt geplante Übernahme von Abertis durch Atlantia Brüssel, 13. Oktober 2017 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Abertis durch Atlantia nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen haben im Betrieb mautpflichtiger Straßen und in der Infrastrukturverwaltung eine führende Stellung inne. Nach eingehender Prüfung stellte die Kommission fest, dass das neu aufgestellte Unternehmen auf den betroffenen Märkten weiterhin einem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt wäre. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Das aus dem Zusammenschluss von Atlantia und Abertis hervorgehende Unternehmen wäre nicht nur in Europa, sondern auch weltweit der größte Betreiber mautpflichtiger Autobahnen.Wir können grünes Licht geben, weil die europäischen Märkte für Autobahnkonzessionen unserer fusionskontrollrechtlichen Prüfung zufolge weiterhin von Wettbewerb geprägt sein werden.“ Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Atlantia und Abertis überschneiden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Märkte für: - die Verwaltung von Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen, - die Bereitstellung elektronischer Mautdienste, für die das Telepass-System von Atlantia eine wichtige Rolle spielt und - die Bereitstellung von Ausrüstungen und Dienstleistungen für intelligente Verkehrssysteme. Die Kommission hat festgestellt, dass die geplante Übernahme auf diesen Märkten aus folgenden Gründen keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde: Es gibt weitere bedeutende Wettbewerber, die räumlichen Überschneidungen zwischen den Autobahnnetzen von Atlantia und Abertis sind beschränkt und der Markt der Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen ist ein stark regulierter Ausschreibungsmarkt. Gegenstand der Untersuchung waren auch die Auswirkungen des Vorhabens auf eine Reihe verbundener Märkte, insbesondere den Markt für Verpflegungsdienstleistungen an Autobahnraststätten, da Edizione, der größte Anteilseigner von Atlantia, auch die Mehrheit der Anteile am Verpflegungsdienstleister Autogrill hält. In diesem Zusammenhang kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass das neu aufgestellte Unternehmen nicht die Möglichkeit hätte, den Wettbewerb auf dem Markt für Verpflegungsdienste zu schwächen, weil starke Wettbewerber von Autogrill auch weiterhin in der Lage wären, an Ausschreibungen von Konzessionen für Verpflegungsdienstleistungen teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme auf keinem der betroffenen Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Unternehmen und Produkte Atlantia ist eine in Italien ansässige Holdinggesellschaft, die hauptsächlich in den Bereichen Konzessionen für mautpflichtige Autobahnen und Flughafeninfrastruktur tätig ist. Was den Betrieb mautpflichtiger Autobahnen in der EU betrifft, so ist Atlantia in Italien und in beschränkterem Umfang in Polen tätig. Darüber hinaus betreibt Atlantia über Telepass elektronische Zahlungssysteme und stellt intelligente Verkehrssysteme bereit. Hauptanteilseigner von Atlantia ist das Unternehmen Edizione, das über Autogrill zudem im Bereich der Konzessionen für Verpflegungsdienstleistungen tätig ist. Das in Spanien niedergelassene Unternehmen Abertis ist die Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die in den Bereichen mautpflichtige Straßen und Telekommunikationsinfrastruktur tätig ist. Was den Betrieb mautpflichtiger Autobahnen in der EU betrifft, so ist Abertis hauptsächlich in Spanien, in Frankreich und in beschränkterem Umfang in Italien tätig. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Das Vorhaben wurde am 8. September 2017 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.8536 veröffentlicht. IP/17/3941 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Maria SARANTOPOULOU (+32 2 291 37 40) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail