Faktenblatt Nr. 03 Fragen rund um den Tarifvertrag Warum soll die ARK (Arbeitsrechtliche Kommission) nicht mehr besetzt werden? In der ARK werden die Löhne/Gehälter sowie die Arbeitsbedingungen der diakonisch Beschäftigten zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern verhandelt. Geht die Arbeitgeberseite nicht auf Forderungen oder Vorschläge der Arbeitnehmerseite ein, hat die Arbeitnehmerseite keine effektiven Möglichkeiten ihre Interessen durzusetzen. So ist es ihnen z.B. untersagt in laufenden Verhandlungen die Beschäftigten( für die sie ja verhandeln) über den Sachstand zu informieren. Aktuell laufen die beiden Arbeitsrechtlichen Kommissionen in Hessen aus. Eine Veröffentlichung des ver.di Landesbezirks Hessen; Fachbereich 03 Gesundheit, Wohlfahrt, Soziale Dienste & Kirchen, Wilhelm-Leuschner-Str.69-77, 60329 Frankfurt. Verantwortlich: Saskia Jensch, [email protected] Jetzt ist der Zeitpunkt neue Wege zu gehen! Welche grundsätzliche Kritik gibt es am „Dritten Weg“? Die kirchlichen Leitungsgremien entscheiden einseitig über die Einrichtung von arbeitsrechtlichen Kommissionen. Alle Rahmenbedingungen werden von ihnen festgelegt und können jederzeit verändert werden: ihre Größe, ihre Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen an die Mitglieder (z.B. Kirchenmitgliedschaft), Art der Beschlussfassung und Amtsdauer. Selbst die Abberufung der ARK liegt in deren Hand. In den letzten Jahren haben die ArbeitnehmerInnen in Hessen bereits die Erfahrung gemacht, dass die kirchlichen Leitungsorgane willkürlich die rechtlichen Voraussetzungen für die ARK änderten. Warum ist ein Tarifvertrag besser? Im Gegensatz zu den einseitigen Vorgaben für die Strukturen des Dritten Weges durch die Kirchleitungen beruhen Tarifverträge stets auf Verhandlungen zwischen zwei gleichberechtigten Partnern auf Augenhöhe. Tarifverträge sind das bewährte und transparente Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen. Ebenso wenig wie die Gewerkschaften über kirchliche Gremien verhandeln können, können die Kirchen über gewerkschaftliche Gremien verhandeln. Wer verhandelt denn Tarifverträge? Die ver.di-Mitglieder in den Einrichtungen wählen aus ihren Reihen Delegierte in die zu bildende Tarifkommission, der auch ver.di Hauptamtliche angehören. Diese legt die Inhalte/ Forderungen der Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband fest und wählt Verhandlungsführer. Die Inhalte der Verhandlungen werden mit der Tarifkommission und den einzelnen ver.di-Mitgliedern regelmäßig und transparent kommuniziert. Der Streik als letztes Mittel am Beispiel Niedersachen Wenn sich die Arbeitgeber und Gewerkschaften im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht einigen können, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Hier existiert ein ausgeklügeltes mehrstufiges Verfahren, an dessen Ende möglichst eine Einigung zwischen den Verhandlungsparteien stehen soll. Sollte dieses Verfahren nicht zum Ziel führen, können die KollegInnen als letztes Mittel das verfassungsmäßig garantierte Streikrecht nutzen. Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien. Er kann also nicht zum Nachteil der Beschäftigten vom Arbeitgeber einfach so geändert werden. Die Arbeitnehmerseite hat beim Verhandeln mehr Gewicht, weil sie Druckmittel hat und nicht mehr kollektiv betteln muss.