ANHANG I Wissenschaftliche Schlussfolgerungen und Begründung für die Änderung der Bedingungen für die Genehmigungen für das Inverkehrbringen Wissenschaftliche Schlussfolgerungen - Entzugssyndrom: Bei Effentora/Actiq wurden 54 Fälle von Schüttelfrost, darunter 36 Fälle mit gleichzeitigem Entzugssyndrom, 26 Fälle von Pyrexie (20 bei Actiq), darunter einige Fälle mit gleichzeitigem Entzugssyndrom (Zahl nicht näher spezifiziert), 93 Fälle von Tremor, darunter 54 Fälle mit gleichzeitigem Entzugssyndrom, 83 Fälle von Schlaflosigkeit, darunter 37 Fälle mit gleichzeitigem Entzugssyndrom, und 46 Fälle von Agitiertheit, darunter 20 Fälle mit gleichzeitigem Entzugssyndrom, gemeldet. Bei Instanyl gab es 12 Fälle von Entzugserscheinungen. Bei Pecfent gab es 2 Fälle und bei Abstral wurden 3 Fälle gemeldet. Entzugserscheinungen sollten bei den Arzneimitteln, bei denen diese Nebenwirkung noch nicht angegeben ist, in Abschnitt 4.8 der Produktinformationen unter „Häufigkeit nicht bekannt“ aufgenommen werden. Außerdem sollte in Abschnitt 4.2 der „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ zusätzlich empfohlen werden, die Therapie zu beenden, wenn beim Patienten keine Durchbruchschmerz-Episoden mehr auftreten, und die Patienten genau zu überwachen, um festzustellen, ob zur Vermeidung des Risikos abrupter Entzugseffekte eine Einstellung der gesamten Opioidtherapie erforderlich ist. Darüber hinaus sollte in Abschnitt 4.5 der „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ hinsichtlich der gleichzeitigen Anwendung partieller Opioid-Agonisten/Antagonisten (z. B. Buprenorphin, Nalbuphin, Pentazocin) die Warnung aufgenommen werden, dass bei opioid-abhängigen Patienten Entzugserscheinungen ausgelöst werden können. - Pyrexie: Bei Instanyl, Pecfent und Breakyl ist Pyrexie bereits angegeben. Bei Effentora/Actiq gab es 65 Fälle von Pyrexie. Pyrexie sollte bei den Arzneimitteln, bei denen diese Nebenwirkung in Abschnitt 4.8 der Produktinformationen noch nicht aufgeführt ist, unter „Häufigkeit nicht bekannt“ aufgenommen werden. - Schlaflosigkeit: Bei Effentora, Instanyl, Breakyl und Abstral ist Schlaflosigkeit bereits angegeben. Bei Effentora/Actiq wurden 83 Fälle gemeldet, von denen 37 Fälle mit gleichzeitigen Entzugserscheinungen einhergingen. Schlaflosigkeit sollte bei den Produkten, bei denen dies fehlt, als Nebenwirkung in Abschnitt 4.8 der „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ unter „Häufigkeit nicht bekannt“ aufgenommen werden. - Stillzeit: Zur Anwendung von Fentanyl bei stillenden Frauen gibt es nur begrenzt Daten. Fentanyl liegt nach transkutaner Verabreichung (transdermales Pflaster, 100 µg/h) und nach intravenöser Verabreichung in der Muttermilch vor (6,4 µg/l), wobei die Fentanyl-Konzentration in der Muttermilch mehr als 24 Stunden nach Verabreichung nicht bekannt ist. Pharmakokinetische Daten zur Muttermilch bei Exposition gegenüber transmukosalem Fentanyl sind nicht verfügbar. Daher ist es ohne pharmakokinetischen Daten zum Übergang von Fentanyl in die Muttermilch nach Exposition mit transmukosalem Fentanyl nicht möglich, die Wash-out-Phase, in der nach der Verabreichung dieser Arzneimittel auf das Stillen verzichtet werden muss, exakt zu bestimmen. Angesichts des pharmakologischen Profils von Fentanyl mit dem Risiko der Sedierung und Atemdepression im Falle einer Exposition des Neugeborenen über die Muttermilch verständigte man sich auf die Ausdehnung der in Abschnitt 4.6 der „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ empfohlenen Wash-out-Phase von derzeit 48 Stunden, basierend auf einer effektiven Plasmahalbwertszeit von 3-7 Stunden, auf 5 Tage, basierend auf einer terminalen Eliminationshalbwertszeit von 22 Stunden und der Tatsache, dass nach 5 Tagen kein Fentanyl mehr im Plasma zu erwarten ist. - Miosis: Den in der Literatur vorliegenden Daten zufolge handelt es sich bei Miosis um eine übliche und bekannte Wirkung aller μ-Opioide. Kumuliert wurden 16 Fälle von Miosis bei Effentora, 2 Fälle bei Pecfent und 1 Fall bei Abstral berichtet. Aufgrund dieser Daten empfiehlt es sich, in Abschnitt 5.1 der „Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels“ Miosis als sekundäre pharmakologische Wirkung anzugeben. Die Inhaber der Genehmigung sollten dieses Signal weiter beobachten. Angesichts der vorliegenden Daten zu Fentanyl (transmukosal verabreicht) kam der PRAC zu dem Schluss, dass die Änderung an der Produktinformation gerechtfertigt ist. Der CHMP stimmt mit den wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des PRAC überein. Gründe für die Empfehlung der Änderung der Bedingungen der Genehmigung für das Inverkehrbringen Der CHMP ist auf der Grundlage der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen für Fentanyl der Auffassung, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels, das Fentanyl enthält, vorbehaltlich der vorgeschlagenen Änderungen der Produktinformation, positiv ist. Der CHMP empfiehlt, die Bedingungen der Genehmigung für das Inverkehrbringen zu ändern. Anhang II Änderung der Produktinformation der national zugelassenen Arzneimittel In die entsprechenden Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aufzunehmende Änderungen • Abschnitt 4.2 Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen oder zu ersetzen: […] „Absetzen der Therapie [Handelsname] sollte unverzüglich abgesetzt werden, wenn beim Patienten keine Durchbruchschmerzepisoden mehr auftreten. Die Behandlung gegen die anhaltenden Hintergrundschmerzen sollte gemäß ärztlicher Verordnung beibehalten werden. Wenn ein Absetzen aller Opioidtherapien erforderlich ist, muss der Patient vom Arzt engmaschig überwacht werden, um das Risiko von Entzugserscheinungen aufgrund eines abrupten Absetzens zu minimieren.“ • Abschnitt 4.5 Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen oder zu ersetzen: […] „Die gleichzeitige Anwendung von partiellen Opioidagonisten/-antagonisten (z. B. Buprenorphin, Nalbuphin, Pentazocin) wird nicht empfohlen. Diese binden mit hoher Affinität an Opioidrezeptoren mit relativ geringer intrinsischer Aktivität und wirken somit der schmerzlindernden Wirkung von Fentanyl teilweise entgegen; darüber hinaus können sie Entzugssymptome bei opioidabhängigen Patienten hervorrufen.“ • Abschnitt 4.6. Der vorherige Wortlaut ist durch den nachstehenden entsprechend zu ersetzen: Fentanyl geht in die Muttermilch über und kann beim gestillten Kind zu Sedation und Atemdepression führen. Fentanyl sollte von stillenden Frauen nicht angewendet, und das Stillen sollte frühestens fünf Tage nach der letzten Verabreichung von Fentanyl wieder aufgenommen werden. • Abschnitt 4.8 Die folgenden Nebenwirkungen sind hinzuzufügen, falls noch nicht vorhanden: - Entzugssyndrom unter der Systemorganklasse Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort mit nicht bekannter Häufigkeit - Schlaflosigkeit unter der Systemorganklasse Psychiatrische Erkrankungen mit nicht bekannter Häufigkeit - Fieber unter der Systemorganklasse Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort mit nicht bekannter Häufigkeit Die folgende Beschreibung der Entzugssymptome sollte als Fußnote unter der Tabelle mit den Nebenwirkungen hinzugefügt werden: „Opiatentzugssymptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Angst, Schüttelfrost, Tremor und Schwitzen wurden unter Behandlung mit transmukosalem Fentanyl beobachtet“ • Abschnitt 5.1 Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen: Miosis sollte in die Liste der sekundären pharmakologischen Wirkungen aufgenommen werden. In die entsprechenden Abschnitte der Packungsbeilage aufzunehmende Änderungen • Abschnitt 2 Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen oder zu ersetzen: Einnahme von [Handelsname] zusammen mit anderen Arzneimitteln […] – gewisse Arten von starken Schmerzmitteln, sogenannte Partialagonisten/-antagonisten, wie z. B. Buprenorphin, Nalbuphin und Pentazocin (Arzneimittel zur Behandlung von Schmerzen). Während der Anwendung dieses Arzneimittels könnten Sie Symptome des Entzugssyndroms (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Angst, Schüttelfrost, Tremor und Schwitzen) bei sich bemerken. Schwangerschaft und Stillzeit: […] Fentanyl kann in die Muttermilch übergehen und Nebenwirkungen beim gestillten Kind verursachen. Sie dürfen [Handelsname] nicht verwenden, wenn Sie stillen. Beginnen Sie frühestens fünf Tage nach der letzten [Handelsname]-Dosis mit dem Stillen. Der nachstehende Wortlaut sollte in die Packungsbeilage von Actiq aufgenommen werden: Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Actiq ist erforderlich. […] Actiq enthält etwa zwei Gramm Zucker und eine häufige Einnahme setzt Sie einem erhöhten Risiko für möglicherweise schwerwiegende Zahnkaries aus. Daher ist es wichtig, während der Behandlung mit Actiq auf eine gute Mund- und Zahnhygiene zu achten. Wenn Sie derartige lokal auftretende Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt. • Abschnitt 3 Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen oder zu ersetzen: […] Wenn Sie die Einnahme von [Handelsname] abbrechen Sie sollten [Handelsname] absetzen, wenn Sie unter keinen Durchbruchschmerzen mehr leiden. Allerdings müssen Sie zur Behandlung Ihrer andauernden Krebsschmerzen Ihre regulären opioiden Schmerzmittel weiterhin gemäß den Anweisungen Ihres Arztes einnehmen. Möglicherweise treten bei Ihnen Entzugssymptome auf, die den möglichen Nebenwirkungen von [Handelsname] beim Absetzen von [Handelsname] ähnlich sind. Wenn bei Ihnen Entzugssymptome auftreten oder Sie Bedenken zu Ihren Schmerzmitteln haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Er wird prüfen, ob Sie Arzneimittel zur Linderung oder Beseitigung der Entzugssymptome benötigen. • Abschnitt 4: Der nachstehende Wortlaut ist entsprechend hinzuzufügen: […] Häufigkeit nicht bekannt: […] Schlaflosigkeit, Fieber, Entzugssyndrom (kann sich durch Auftreten der folgenden Nebenwirkungen manifestieren: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Angst, Schüttelfrost, Tremor und Schwitzen)