Volksbank eG Grebenhain

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
PER 31.12.2014
Volksbank eG Grebenhain
Hauptstr. 39
36355 Grebenhain
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .....................................................................................................................3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ............................................................3
Eigenmittel (Art. 437)...................................................................................................5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)............................................................................5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) .............................................................................6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ..............................................................................9
Marktrisiko (Art. 445) ...................................................................................................9
Operationelles Risiko (Art. 446) ...................................................................................9
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447).......10
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ....................10
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) .......................................................11
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...................................11
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ...................................................................12
Anhang ......................................................................................................................14
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente .............................................................14
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit............................15
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Die Jahresabschlussunterlagen sind unter: www.bundesanzeiger.de innerhalb der Rubrik Rechnungslegung/Finanzberichte veröffentlicht.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken werden eingegangen, wenn die
Möglichkeit der Risikotragfähigkeit besteht und ein angemessener Ertrag realisiert werden kann.
Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die
insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven
nach § 340 f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallund das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie auf die Operationellen Risiken
und Beteiligungsrisiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank
erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung
der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig
durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
-controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen
Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand zur
Bemessung der Risikoabschirmung, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise
durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen
mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt
die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer
ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem
Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als
angemessen und wirksam.
9
Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 1,3 Mio. €, die Auslastung lag bei
85 %.
10 Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 Abs. 2 CRR) ergeben sich aus der
nachfolgenden Tabelle:
Mandate des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstandes
Ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrates
0
2
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
1
1
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß § 25 c Abs. 2
Sätze 3 und 4 KWG und § 25 d Abs. 3a KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt.
11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder
tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des
Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt.
12 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein
Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur
Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden
dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die
Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.
Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel
während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
6.544
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-477
-3
0
280
1.332
0
7.676
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
374
195
1.099
0
142
8
74
43
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
nach Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
293
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
0
2.228
17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebOffenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
nisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung
der zukünftigen Aktivitäten.
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass
ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen:
Risikopositionsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
Gesamtwert
(TEUR)
429
501
501
515
32.416
3.717
24.908
1.251
994
925
1.709
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
369
502
501
516
32.290
3.866
23.563
1.061
996
859
1.325
67.866
65.848
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
33.812
34.583
...
Aufschlüsselung nach wesentlichen
geografischen Gebieten
Deutschland
33.812
19.038
...
EU
0
13.446
...
Nicht-EU
0
2.099
...
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden
- davon Dienstleistungen
- davon Land- u. Forstwirtschaft
14.604
...
14.740
4.298
3.423
...
...
...
Kreditinstitute
3.002
32.677
Sonstige
1.466
1.906
< 1 Jahr
11.513
6.316
...
1 bis 5 Jahre
10.546
14.625
...
> 5 Jahre
11.753
13.642
...
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite,
Wertpapier oder Derivative Instrumente).
20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem.
§ 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir
erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit
nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Eingänge
GesamtGesamtNettozuführg./
auf
Wesentliche inanspruch- inanspruchBestand
DirektAuflösung von
abgeBestand Bestand
nahme aus
abschreiWirtschafts- nahme aus
RückEWB
PWB
EWB/Rückschrieben
bungen
zweige
überfälligen notleidenden
stellungen
stellungen
e FordeKrediten
Krediten
rungen
Privatkunden
Firmenkunden
6
974
242
142
0
-104
0
38
33
33
0
51
0
26
- davon
Dienstleistungen
0
29
0
0
29
0
0
- davon
Land- u.
Forstwirtschaft
597
0
0
0
0
0
0
0
64
Summe
27
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach Regionen wird wegen der regionalen
Geschäftstätigkeit und der eingeschränkten Aussagefähigkeit verzichtet.
Entwicklung der Risikovorsorge:
EWB
Rückstellungen
PWB
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
122
138
85
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
Veränderungen
0
0
175
0
0
0
0
0
0
83
0
56
0
0
27
21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet
die Volksbank eG Grebenhain die in der CRR (Art. 444 CRR) für den KSA vorgegebene Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer
Ratingagenturen herangezogen werden.
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden
die Klassenbezeichnungen Governments, Corporates und Insurance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten &
supranationale Organisationen ausgwählt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Insurance, Sovereigns & Supranationals benannt, während
keine Benennung für Exportversicherungsagenturen (ECA) erfolgte.
Eine Beschreibung des Prozesses zur Übertragung von Bonitätsbeurteilungen von Emissionen
auf Risikopositionsklassen hat die Bank wegen untergeordneter Bedeutung nicht implementiert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Mit der Benennung der Ratingagenturen werden folgende Risikopositionsklassen zugeordnet:
Risikopositionensklassen (Art. 112 CRR)
Kreditrisiken (Standardansatz)
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute (Finanzinstitute-Versicherung)
Unternehmen
Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch
Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch
Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch
Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch
Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen
für das Kreditrisiko. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
0
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
16.283
16.283
10
994
994
20
18.526
18.526
50
1.051
1.051
75
24.908
24.908
100
150
4.949
1.192
4.949
1.192
370
0
0
1250
0
0
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht
Marktrisiko (Art. 445)
22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
23 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktrisiken.
Operationelles Risiko (Art. 446)
24 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz
gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
25 Das Unternehmen hält im Wesentlichen strategische Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen
dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
26 Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
0
921
1.042
5
5
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
0
Kumulierte Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen ergaben sich im Berichtszeitraum nicht.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
27 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem
Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
28 Eine barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos wird für die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschock verwendet.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen
Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des
von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei fallenden Zinssätzen
zu erwarten.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Auswirkungen hierzu auf das Risiko für
diese Positionen werden separat nicht berechnet.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Summe
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
- 1.301
85
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
· Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die standardisierten
Zinsszenarien des DGRV bzw. BVR. Mit einer Parallelverschiebung der jeweils aktuellen
Zinsstrukturkurve lt. DGRV-Szenario „steigend“ (Zinsveränderung bei Betrachtung von 250
Handelstagen, auszugsweise: + 130 BP 1 Monat / + 129 BP bei 5 Jahren / + 97 BP bei 10
Jahren) sowie Drehung der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve lt. DGRV-Szenario „kurzes
Ende steigend“ (Zinsveränderung bei Betrachtung von 250 Handelstagen, auszugsweise:
+ 88 BP 1 Monat / +/- 0 BP bei 5 Jahren / - 118 BP bei 10 Jahren) ergeben sich Marktpreisrisiken wie dargestellt (Zinsspannen- und Kursänderungsrisiko der festverzinslichen Wertpapiere).
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erhöhung der
Erträge TEUR
Erträge TEUR
Summe
- 403
- 64
Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer rückläufigen Zinsstrukturkurve.
Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt.
30 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
31 Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
32 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen
Gebrauch. Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt.
33 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit
der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
34 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
keine Berücksichtigung
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
35 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es
sich hauptsächlich um
·
·
öffentliche Stellen (Zentral- oder Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
·
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw.
Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
36 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir
keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
37 Vermögenswerte
Vermögenswerte in TEUR
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
3.615
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
58.658
Aktieninstrumente
0
0
921
1.042
Schuldtitel
0
0
34.097
35.633
Sonstige Vermögenswerte
0
2.200
38 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Sicherheitenb
zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung in
Frage kommen
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
3.615
3.615
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
40 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 6 %. Die Meldedaten beziehen sich auf den Stichtag
31.12.2014.
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten öffentlicher Fördermittel und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
1
Emittent
Volksbank eG Grebenhain
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k. A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
GenG
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
155
9
Nennwert des Instruments
155
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k. A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil
dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
Seite 14/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
in TEUR
(B)
(C)
Verweis
Beträge; die der
auf Artikel Behandlung vor
in der EU der Verordnung
Verordnung
(EU) Nr.
(EU) Nr. 575/2013 unterlie575/2013
gen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
155 26 (1), 27, 28,
k.A.
davon: Geschäftsguthaben
155 Verzeichnis der
k.A.
26 (1) (c)
k.A.
29, Verzeichnis
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
2
Einbehaltene Gewinne
68
3
kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige R ücklagen,
zur Berücks ic htigung nicht realis ierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren R echnungs legungsstand ards
4.512
26 (1)
k.A.
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
1.400
26 (1) (f)
k.A.
4
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung
auf das CET1 ausläuft.
0
486 (2)
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
0
483 (2)
k.A.
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem
CET1)
0
84, 479, 480
k.A.
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden
0
26 (2)
k.A.
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
.
6.135
k.A.
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
-3 34, 105
0
In der EU: leeres Feld
10
Vo n der künftige n Rentabilität abhängi ge latente Ste ueransprüche, aus ge no mme n derjenige n, die aus te mporären Differe nzen resultieren (verringert um die Ste uerschulde n, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (nega tiver Betrag)
0
Rückla ge n a us Gewinne n oder Verl uste n a us zeitwertbilanzierte n Gesc hä fte n zur Absic her ung vo n Za hl ungsströ me n
0
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
36 (1) (b), 37
k.A.
472 (4)
9
11
k.A.
36 (1) (c), 38,
k.A.
472 (5)
33 (a)
k.A.
Seite 15/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
12
36 (1) (d), 40,
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
0
32 (1)
k.A.
14 durch Veränderunge n der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulege nden Zeitwert bewerteten eigene n Verbindlichkeiten
0
33 (b)
k.A.
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0
36 (1) (e), 41,
k.A.
direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0
16
472 (7)
36 (1) (f), 42,
k.A.
472 (8)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
0
18
direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranc he, a n
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(me hr als 10% und abzüglich a nreche nbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
19
k.A.
159, 472 (6)
36 (1) (g), 44,
k.A.
472 (9)
36 (1) (h), 43,
k.A.
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
36 (1) (i), 43,
k.A.
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
20
In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des
harten Kernkapitals abzieht
0
36 (1) (k)
k.A.
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
0
36 (1) (k) (i), 89
k.A.
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0
bis 91
36 (1) (k) (ii),
k.A.
243 (1) (b), 244
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüc he, die aus te mporäre n Di ffere nze n resul tieren
(über dem Sc hwellenwert von 10%, verringer t um e ntspreche nde Ste uersc hulden, we nn die Bedingunge n
vonArt. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0
(1) (b), 258
36 (1) (k) (iii),
k.A.
0
379 (3)
36 (1) (c), 38,
k.A.
48 (1) (a), 470,
472
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer
Betrag)
0
48 (1)
k.A.
23
0
36 (1) (i), 48 (1)
k.A.
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueran-
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
(b), 470, 472
(11)
0
36 (1) (c), 38,
k.A.
Seite 16/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
48 (1) (a), 470,
472 (5)
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
0
36 (1) (a), 472
k.A.
(3)
36 (1) (l)
25b vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des har- ten
Kernkapitals (negativer Betrag)
0
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
k.A.
26a Regulatorische Anpassunge n im Zusa mmenhang mit
nicht realisierten Gewinnen und Verlusten ge m. Art. 467
und 468
0
k.A.
26b vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hin- zuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs-und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
0
481
k.A.
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals
in Abzug zu bringe nden Poste n, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0
36 (1) (j)
k.A.
28
Regulatorische Anpassungen des
(CET1) insgesamt
-3
k.A.
29
Hartes Kernkapital (CET1)
6.135
k.A.
harten Kernkapitals
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
51, 52
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
0
k.A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
0
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
0
486 (3)
k.A.
k.A.
483 (3)
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A.
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile
5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten
werden
0
85, 86, 480
k.A.
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
0
486 (3)
k.A.
36
zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An- passungen
0
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigene n
Instr ume nte n des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
0
52 (1) (b), 56
k.A.
(a), 57, 475 (2)
Seite 17/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38
Positionen in Instr ume nte n des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit de m Institut einge gangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel kü nstlich zu erhöhe n
(negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475
k.A.
39
direkte und indirekte Positione n des Ins tituts i n Instrume nte n des zusätzlichen Kernkapitals von Unterne hme n
der Finanzbranc he, a n dene n das Insti tut kei ne wesentliche Beteiligung hält ( mehr als 10% und abzü glich a nreche nbarer Verka ufspositionen) (ne ga tiver Betrag)
0
56 (c), 59, 60,
k.A.
direkte und indirekte Positione n des Ins tituts i n Instrume nte n des zusätzlichen Kernkapitals von Unterne hme n
der Finanzbranc he, a n dene n das Insti tut kei ne wesentliche Beteiligung hält ( mehr als 10% und abzü glich a nreche nbarer Verka ufspositionen) (ne ga tiver Betrag)
0
regulatorische Anpassunge n des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
und Beha ndlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung ge m. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
ge m. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
40
41
(3)
79, 475 (4)
56 (d), 59, 79,
k.A.
475 (4)
k.A.
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
k.A.
472 (11) (a)
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermöge nswerte, Ausfälle von Rückstellunge n für zu erwartende
Verluste usw)
41b vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringe nde
Restbeträge in Bezug auf vo m Ergä nzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangs zeit
ge m. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Pos te n, z. B. Überkre uzbeteiligunge n a n Instr ume nte n des Er gä nzungs kapi tals, direkte Positione n nic ht wesentlicher Beteiligunge n
am Kapi tal anderer Unter ne hme n der Fina nzbranc he
usw.)
41c vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringe nder
oder hinzuzurechne nder Betrag in Bezug a uf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und ge m. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ...
k.A.
0 477, 477 (3),
k.A.
477 (4) (a)
k.A.
0
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
481
k.A.
56 (e)
k.A.
42
Betrag der von de n Poste n des Ergä nzungs kapitals in Abzug zu bringe nde n Poste n, der das Ergänzungs kapital des
Instituts überschreitet ( nega tiver Betrag)
0
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
0
k.A.
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
6.135
k.A.
Ergänzungskapital (T2): Instrume nte und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
0
62, 63
k.A.
Seite 18/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
1.665
468 (4)
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0
483 (4)
k.A.
48
Zum konsolidierten Ergä nzungs kapital zä hlende qualifizierte Eige nmittelinstrume nte (einsc hl. nicht i n Zeilen 5
bzw. 34 enthalte ner Minder heitsbeteiligunge n und AT1Instrume nte), die von Tochterunterne hme n be gebe n worden sind und von Drittparteien ge halte n werden
0
87, 88, 480
k.A.
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
0
486 (4)
k.A.
50
Kreditrisikoanpassungen
0
62 (c) und (d)
k.A.
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
1.665
k.A.
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
63 (b) (i), 66 (a)
direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
0
53
Positionen in Instrume nte n des Ergänzungs kapitals und
nachrangige n Darlehen von Unter nehme n der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit de m Institut
eingega ngen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhö he n (ne gativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477
k.A.
54
direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
66 (c), 69, 70,
k.A.
52
k.A.
67, 477 (2)
(3)
79, 477 (4)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
0
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
0
k.A.
55
direkte und indirekte Positionen des Ins tituts in Instr ume nte n des Ergä nzungs kapitals und nac hrangige n Darlehe n von Unterne hme n der Finanzbranc he, an dene n das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich a nrechenbarer Ver kaufspositione n) (ne gativer Betrag)
0
Regulatorische Anpassunge n des Ergänzungskapitals in
Bezug a uf Beträge, die der Vor-CRR-Beha ndlung und
Beha ndlunge n währe nd der Überga ngs zeit unterliegen,
für die Auslaufregelunge n ge m. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträ ge)
-499
56
56a vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
66 (d), 69, 79,
k.A.
477 (4)
k.A.
-499 472, 472 (3) (a),
k.A.
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materi elle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermöge nswerte, Ausfälle von Rückstellunge n für zu erwartende
Verluste usw.)
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
k.A.
Seite 19/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56b vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligunge n an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen a m Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
56c vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hin- zuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs-und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
58
59
475, 475 (2) (a),
k.A.
475 (3), 475 (4)
(a)
k.A.
k.A.
0
467, 468, 481
k.A.
-499
k.A.
Ergänzungskapital (T2)
1.166
k.A.
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
7.509
k.A.
606
k.A.
606
k.A.
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrume nte n des harten Kernkapitals
usw.)
60
0
(Zeile für Zeile a ufzuführe nde Poste n, z. B. Über kre uzbeteiligunge n a n Ins tr ume nte n des zusä tzliche n Ker nkapitals, direkte Positione n nic ht wesentlicher Be teiligunge n a m Kapital a nderer Unterne hme n der Fina nzbranc he
usw.)
k.A.
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumente n des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen a m Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A.
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
24.586
k.A.
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
21,78
92 (2) (a), 465
k.A.
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
21,78
92 (2) (b), 465
k.A.
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
27,57
92 (2) (c)
k.A.
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
Seite 20/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
CRD 128, 129,
130
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen a n Kapitalerhaltungspuffer und a ntizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0
k.A.
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0
k.A.
67
davon: Systemrisikopuffer
0
k.A.
0
k.A.
17,28
k.A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfü gbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetra gs)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
k.A.
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalin
strume nten von Unternehme n der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instr ume nte n des harten Kernkapitals von Unternehme n der Finanzbranc he, an de nen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verka ufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
von der künftigen Re ntabilität abhängige latente Ste ueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um e ntsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingunge n nach
Art. 38 (3) erfüllt sind)
925 36 (1) (h), 45,
k.A.
46, 472 (1), 56
(c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
0
36 (1) (i), 45,
k.A.
48, 470, 472
(11)
0
36 (1), (c), 38,
k.A.
48, 470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0
62
k.A.
77
Ober gre nze für die Anrec hnung vo n Kr edi trisikoa np assunge n a uf d as Er gä nzungs ka pital i m Ra hme n de s
Sta ndarda nsa tzes
280
62
k.A.
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0
62
k.A.
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des au Internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
0
62
k.A.
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
Seite 21/22
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenkapitalinstrume nte, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar
2022)
derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (3), 486 (2)
81
wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgunge n und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2)
k.A.
82
derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3)
k.A.
0 484 (4), 486 (3)
k.A.
(5), 486 (4)
1.665 484
und (5)
k.A.
484 (5), 486 (4)
k.A.
80
83 wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgunge n und Fälligkeiten)
84
derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
85
wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
die Obergrenze nac h Tilgungen und Fälligkeiten)
Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014
k.A.
und (5)
und (5)
und (5)
und (5)
0 und (5)
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