OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2014 Volksbank eG Grebenhain Hauptstr. 39 36355 Grebenhain Inhaltsverzeichnis1 Präambel .....................................................................................................................3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ............................................................3 Eigenmittel (Art. 437)...................................................................................................5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)............................................................................5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) .............................................................................6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ..............................................................................9 Marktrisiko (Art. 445) ...................................................................................................9 Operationelles Risiko (Art. 446) ...................................................................................9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447).......10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ....................10 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) .......................................................11 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...................................11 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ...................................................................12 Anhang ......................................................................................................................14 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente .............................................................14 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit............................15 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Die Jahresabschlussunterlagen sind unter: www.bundesanzeiger.de innerhalb der Rubrik Rechnungslegung/Finanzberichte veröffentlicht. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken werden eingegangen, wenn die Möglichkeit der Risikotragfähigkeit besteht und ein angemessener Ertrag realisiert werden kann. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven nach § 340 f HGB) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallund das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) sowie auf die Operationellen Risiken und Beteiligungsrisiken. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 3/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand zur Bemessung der Risikoabschirmung, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 1,3 Mio. €, die Auslastung lag bei 85 %. 10 Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans (Art. 435 Abs. 2 CRR) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Mandate des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstandes Ordentliche Mitglieder des Aufsichtsrates 0 2 Anzahl der Aufsichtsfunktionen 1 1 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß § 25 c Abs. 2 Sätze 3 und 4 KWG und § 25 d Abs. 3a KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 4/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 6.544 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -477 -3 0 280 1.332 0 7.676 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen 374 195 1.099 0 142 8 74 43 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 293 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 0 2.228 17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebOffenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 5/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) nisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen: Risikopositionsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Gesamtwert (TEUR) 429 501 501 515 32.416 3.717 24.908 1.251 994 925 1.709 Durchschnittsbetrag (TEUR) 369 502 501 516 32.290 3.866 23.563 1.061 996 859 1.325 67.866 65.848 Seite 6/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 33.812 34.583 ... Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland 33.812 19.038 ... EU 0 13.446 ... Nicht-EU 0 2.099 ... Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Firmenkunden - davon Dienstleistungen - davon Land- u. Forstwirtschaft 14.604 ... 14.740 4.298 3.423 ... ... ... Kreditinstitute 3.002 32.677 Sonstige 1.466 1.906 < 1 Jahr 11.513 6.316 ... 1 bis 5 Jahre 10.546 14.625 ... > 5 Jahre 11.753 13.642 ... Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). 20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 7/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Eingänge GesamtGesamtNettozuführg./ auf Wesentliche inanspruch- inanspruchBestand DirektAuflösung von abgeBestand Bestand nahme aus abschreiWirtschafts- nahme aus RückEWB PWB EWB/Rückschrieben bungen zweige überfälligen notleidenden stellungen stellungen e FordeKrediten Krediten rungen Privatkunden Firmenkunden 6 974 242 142 0 -104 0 38 33 33 0 51 0 26 - davon Dienstleistungen 0 29 0 0 29 0 0 - davon Land- u. Forstwirtschaft 597 0 0 0 0 0 0 0 64 Summe 27 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach Regionen wird wegen der regionalen Geschäftstätigkeit und der eingeschränkten Aussagefähigkeit verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge: EWB Rückstellungen PWB Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 122 138 85 wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode Veränderungen 0 0 175 0 0 0 0 0 0 83 0 56 0 0 27 21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Volksbank eG Grebenhain die in der CRR (Art. 444 CRR) für den KSA vorgegebene Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Governments, Corporates und Insurance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten & supranationale Organisationen ausgwählt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Insurance, Sovereigns & Supranationals benannt, während keine Benennung für Exportversicherungsagenturen (ECA) erfolgte. Eine Beschreibung des Prozesses zur Übertragung von Bonitätsbeurteilungen von Emissionen auf Risikopositionsklassen hat die Bank wegen untergeordneter Bedeutung nicht implementiert. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 8/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Mit der Benennung der Ratingagenturen werden folgende Risikopositionsklassen zugeordnet: Risikopositionensklassen (Art. 112 CRR) Kreditrisiken (Standardansatz) Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute (Finanzinstitute-Versicherung) Unternehmen Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 16.283 16.283 10 994 994 20 18.526 18.526 50 1.051 1.051 75 24.908 24.908 100 150 4.949 1.192 4.949 1.192 370 0 0 1250 0 0 Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht Marktrisiko (Art. 445) 22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 23 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktrisiken. Operationelles Risiko (Art. 446) 24 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 9/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 25 Das Unternehmen hält im Wesentlichen strategische Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. 26 Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 0 921 1.042 5 5 STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen 0 Kumulierte Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen ergaben sich im Berichtszeitraum nicht. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 27 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 28 Eine barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos wird für die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschock verwendet. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei fallenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Auswirkungen hierzu auf das Risiko für diese Positionen werden separat nicht berechnet. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Summe Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR - 1.301 85 29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 10/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die standardisierten Zinsszenarien des DGRV bzw. BVR. Mit einer Parallelverschiebung der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve lt. DGRV-Szenario „steigend“ (Zinsveränderung bei Betrachtung von 250 Handelstagen, auszugsweise: + 130 BP 1 Monat / + 129 BP bei 5 Jahren / + 97 BP bei 10 Jahren) sowie Drehung der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve lt. DGRV-Szenario „kurzes Ende steigend“ (Zinsveränderung bei Betrachtung von 250 Handelstagen, auszugsweise: + 88 BP 1 Monat / +/- 0 BP bei 5 Jahren / - 118 BP bei 10 Jahren) ergeben sich Marktpreisrisiken wie dargestellt (Zinsspannen- und Kursänderungsrisiko der festverzinslichen Wertpapiere). Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erhöhung der Erträge TEUR Erträge TEUR Summe - 403 - 64 Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer rückläufigen Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt. 30 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 31 Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 32 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt. 33 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 34 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · keine Berücksichtigung Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 35 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · öffentliche Stellen (Zentral- oder Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 11/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) · Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 36 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 37 Vermögenswerte Vermögenswerte in TEUR Vermögenswerte Instituts des berichtenden Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 3.615 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 58.658 Aktieninstrumente 0 0 921 1.042 Schuldtitel 0 0 34.097 35.633 Sonstige Vermögenswerte 0 2.200 38 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 12/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 3.615 3.615 Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 40 Angaben zur Höhe der Belastung Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 6 %. Die Meldedaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten öffentlicher Fördermittel und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 13/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente 1 Emittent Volksbank eG Grebenhain 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k. A. 3 Für das Instrument geltendes Recht GenG Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 155 9 Nennwert des Instruments 155 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k. A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 14/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR (B) (C) Verweis Beträge; die der auf Artikel Behandlung vor in der EU der Verordnung Verordnung (EU) Nr. (EU) Nr. 575/2013 unterlie575/2013 gen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 155 26 (1), 27, 28, k.A. davon: Geschäftsguthaben 155 Verzeichnis der k.A. 26 (1) (c) k.A. 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 68 3 kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige R ücklagen, zur Berücks ic htigung nicht realis ierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren R echnungs legungsstand ards 4.512 26 (1) k.A. 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.400 26 (1) (f) k.A. 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 0 486 (2) k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (2) k.A. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479, 480 k.A. 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 0 26 (2) k.A. 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen . 6.135 k.A. Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -3 34, 105 0 In der EU: leeres Feld 10 Vo n der künftige n Rentabilität abhängi ge latente Ste ueransprüche, aus ge no mme n derjenige n, die aus te mporären Differe nzen resultieren (verringert um die Ste uerschulde n, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (nega tiver Betrag) 0 Rückla ge n a us Gewinne n oder Verl uste n a us zeitwertbilanzierte n Gesc hä fte n zur Absic her ung vo n Za hl ungsströ me n 0 Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 36 (1) (b), 37 k.A. 472 (4) 9 11 k.A. 36 (1) (c), 38, k.A. 472 (5) 33 (a) k.A. Seite 15/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 12 36 (1) (d), 40, Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1) k.A. 14 durch Veränderunge n der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulege nden Zeitwert bewerteten eigene n Verbindlichkeiten 0 33 (b) k.A. 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 36 (1) (e), 41, k.A. direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 16 472 (7) 36 (1) (f), 42, k.A. 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 0 18 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranc he, a n denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (me hr als 10% und abzüglich a nreche nbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 19 k.A. 159, 472 (6) 36 (1) (g), 44, k.A. 472 (9) 36 (1) (h), 43, k.A. 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, k.A. 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 36 (1) (k) k.A. 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (i), 89 k.A. 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 bis 91 36 (1) (k) (ii), k.A. 243 (1) (b), 244 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüc he, die aus te mporäre n Di ffere nze n resul tieren (über dem Sc hwellenwert von 10%, verringer t um e ntspreche nde Ste uersc hulden, we nn die Bedingunge n vonArt. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 (1) (b), 258 36 (1) (k) (iii), k.A. 0 379 (3) 36 (1) (c), 38, k.A. 48 (1) (a), 470, 472 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) k.A. 23 0 36 (1) (i), 48 (1) k.A. davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueran- Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, k.A. Seite 16/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) sprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 k.A. (3) 36 (1) (l) 25b vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des har- ten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 k.A. 26a Regulatorische Anpassunge n im Zusa mmenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten ge m. Art. 467 und 468 0 k.A. 26b vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hin- zuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs-und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0 481 k.A. 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringe nden Poste n, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 36 (1) (j) k.A. 28 Regulatorische Anpassungen des (CET1) insgesamt -3 k.A. 29 Hartes Kernkapital (CET1) 6.135 k.A. harten Kernkapitals k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 51, 52 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 k.A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 k.A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3) k.A. k.A. 483 (3) k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 85, 86, 480 k.A. 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (3) k.A. 36 zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An- passungen 0 k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigene n Instr ume nte n des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 0 52 (1) (b), 56 k.A. (a), 57, 475 (2) Seite 17/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 38 Positionen in Instr ume nte n des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit de m Institut einge gangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel kü nstlich zu erhöhe n (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 k.A. 39 direkte und indirekte Positione n des Ins tituts i n Instrume nte n des zusätzlichen Kernkapitals von Unterne hme n der Finanzbranc he, a n dene n das Insti tut kei ne wesentliche Beteiligung hält ( mehr als 10% und abzü glich a nreche nbarer Verka ufspositionen) (ne ga tiver Betrag) 0 56 (c), 59, 60, k.A. direkte und indirekte Positione n des Ins tituts i n Instrume nte n des zusätzlichen Kernkapitals von Unterne hme n der Finanzbranc he, a n dene n das Insti tut kei ne wesentliche Beteiligung hält ( mehr als 10% und abzü glich a nreche nbarer Verka ufspositionen) (ne ga tiver Betrag) 0 regulatorische Anpassunge n des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Beha ndlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung ge m. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 0 41a vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit ge m. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 40 41 (3) 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, k.A. 475 (4) k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), k.A. 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermöge nswerte, Ausfälle von Rückstellunge n für zu erwartende Verluste usw) 41b vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringe nde Restbeträge in Bezug auf vo m Ergä nzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangs zeit ge m. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Pos te n, z. B. Überkre uzbeteiligunge n a n Instr ume nte n des Er gä nzungs kapi tals, direkte Positione n nic ht wesentlicher Beteiligunge n am Kapi tal anderer Unter ne hme n der Fina nzbranc he usw.) 41c vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringe nder oder hinzuzurechne nder Betrag in Bezug a uf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und ge m. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... k.A. 0 477, 477 (3), k.A. 477 (4) (a) k.A. 0 k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 481 k.A. 56 (e) k.A. 42 Betrag der von de n Poste n des Ergä nzungs kapitals in Abzug zu bringe nde n Poste n, der das Ergänzungs kapital des Instituts überschreitet ( nega tiver Betrag) 0 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 k.A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 k.A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 6.135 k.A. Ergänzungskapital (T2): Instrume nte und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 0 62, 63 k.A. Seite 18/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 1.665 468 (4) k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (4) k.A. 48 Zum konsolidierten Ergä nzungs kapital zä hlende qualifizierte Eige nmittelinstrume nte (einsc hl. nicht i n Zeilen 5 bzw. 34 enthalte ner Minder heitsbeteiligunge n und AT1Instrume nte), die von Tochterunterne hme n be gebe n worden sind und von Drittparteien ge halte n werden 0 87, 88, 480 k.A. 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (4) k.A. 50 Kreditrisikoanpassungen 0 62 (c) und (d) k.A. 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 1.665 k.A. Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 63 (b) (i), 66 (a) direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 53 Positionen in Instrume nte n des Ergänzungs kapitals und nachrangige n Darlehen von Unter nehme n der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit de m Institut eingega ngen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö he n (ne gativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 k.A. 54 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (c), 69, 70, k.A. 52 k.A. 67, 477 (2) (3) 79, 477 (4) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 0 k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 0 k.A. 55 direkte und indirekte Positionen des Ins tituts in Instr ume nte n des Ergä nzungs kapitals und nac hrangige n Darlehe n von Unterne hme n der Finanzbranc he, an dene n das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich a nrechenbarer Ver kaufspositione n) (ne gativer Betrag) 0 Regulatorische Anpassunge n des Ergänzungskapitals in Bezug a uf Beträge, die der Vor-CRR-Beha ndlung und Beha ndlunge n währe nd der Überga ngs zeit unterliegen, für die Auslaufregelunge n ge m. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträ ge) -499 56 56a vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 66 (d), 69, 79, k.A. 477 (4) k.A. -499 472, 472 (3) (a), k.A. 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materi elle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermöge nswerte, Ausfälle von Rückstellunge n für zu erwartende Verluste usw.) Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 k.A. Seite 19/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 56b vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligunge n an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen a m Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 56c vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hin- zuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs-und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 59 475, 475 (2) (a), k.A. 475 (3), 475 (4) (a) k.A. k.A. 0 467, 468, 481 k.A. -499 k.A. Ergänzungskapital (T2) 1.166 k.A. Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 7.509 k.A. 606 k.A. 606 k.A. 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrume nte n des harten Kernkapitals usw.) 60 0 (Zeile für Zeile a ufzuführe nde Poste n, z. B. Über kre uzbeteiligunge n a n Ins tr ume nte n des zusä tzliche n Ker nkapitals, direkte Positione n nic ht wesentlicher Be teiligunge n a m Kapital a nderer Unterne hme n der Fina nzbranc he usw.) k.A. (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumente n des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen a m Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 24.586 k.A. Eigenkapitalquoten und -puffer 61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 21,78 92 (2) (a), 465 k.A. 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 21,78 92 (2) (b), 465 k.A. 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 27,57 92 (2) (c) k.A. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 20/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) CRD 128, 129, 130 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen a n Kapitalerhaltungspuffer und a ntizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0 k.A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 k.A. 67 davon: Systemrisikopuffer 0 k.A. 0 k.A. 17,28 k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfü gbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetra gs) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) k.A. Eigenkapitalquoten und -puffer 72 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalin strume nten von Unternehme n der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instr ume nte n des harten Kernkapitals von Unternehme n der Finanzbranc he, an de nen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verka ufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 von der künftigen Re ntabilität abhängige latente Ste ueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um e ntsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingunge n nach Art. 38 (3) erfüllt sind) 925 36 (1) (h), 45, k.A. 46, 472 (1), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0 36 (1) (i), 45, k.A. 48, 470, 472 (11) 0 36 (1), (c), 38, k.A. 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 k.A. 77 Ober gre nze für die Anrec hnung vo n Kr edi trisikoa np assunge n a uf d as Er gä nzungs ka pital i m Ra hme n de s Sta ndarda nsa tzes 280 62 k.A. 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 k.A. 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des au Internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0 62 k.A. Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 Seite 21/22 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenkapitalinstrume nte, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) 81 wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunge n und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) k.A. 82 derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) k.A. 0 484 (4), 486 (3) k.A. (5), 486 (4) 1.665 484 und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) k.A. 80 83 wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunge n und Fälligkeiten) 84 derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nac h Tilgungen und Fälligkeiten) Offenlegungsbericht Volksbank Grebenhain zum 31.12.2014 k.A. und (5) und (5) und (5) und (5) 0 und (5) Seite 22/22