OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK RHEINAHREIFEL EG PER 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17 Anhang ..................................................................................................................... 19 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 19 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 23 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko und das Risiko auf implizite Optionen. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Seite 4/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 56 Mio. €, die Auslastung lag bei 76%. 10 Die Vorstandsmitglieder unseres Hauses haben keine weiteren offenlegungspflichtigen Leitungsmandate; die Anzahl der offenlegungspflichtigen Aufsichtsmandate beträgt 1. Unsere Aufsichtsratsmitglieder haben keine weiteren offenlegungspflichtige Leitungsoder Aufsichtsratsmandate. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 5/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Aufgrund neuer Erkenntnisse, die nach der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses gewonnen wurden, ergibt sich eine Abweichung zwischen den nachfolgend dargestellten Eigenmitteln und den im Lagebericht ausgewiesenen Eigenmitteln. Diese neuen Erkenntnisse beziehen sich auf die CRR-Konformität der Genussrechte, die aufgrund einer Kündigungsklausel in den Vertragsformularen durch die Bank und die Prüfungsverbände zunächst als nicht CRR-konform eingestuft wurden. Durch die neue Bewertung resultiert eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die bestandsgeschützten Instrumente und damit eine Anpassung der regulatorischen Eigenmittel. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 173.233 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) 23.252 - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 13.242 + Kreditrisikoanpassung 10.882 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 41.308 477 +/- Sonstige Anpassungen -53 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 188.399 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Seite 6/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittelanforderungen TEUR Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 60 38 341 11.246 43.236 6.151 3.144 371 3.586 1.469 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 8.842 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) 78.484 Eigenmittelanforderungen insgesamt 18 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Seite 7/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 19 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Seite 8/34 Gesamtwert (TEUR) 20.818 60.056 6.179 0 15.110 554.089 192.294 1.109.192 249.839 34.773 0 Durchschnittsbetrag (TEUR) 23.245 60.191 7.414 0 15.121 607.419 173.474 1.096.051 257.085 36.955 0 0 0 25 0 4.990 44.824 36.122 0 0 2.328.286 1.248 42.548 32.874 0 0 2.353.650 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Derivative Instrumente Wertpapiere 1.746.997 504.768 4.766 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland 1.739.535 479.359 EU 5.158 25.105 Nicht-EU 2.304 304 4.766 Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) Firmenkunden 3 - davon KMU² - Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe -Groß- und Einzelhandel, Reparaturen -Kreditinstitute -Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) - Sonstige 919.405 0 0 827.592 668.629 99.747 84.671 122.511 504.768 0 0 0 0 4.766 0 0 0 0 87.508 145.485 474.369 0 4.766 0 287.670 30.399 0 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 565.936 41.448 904 1 bis 5 Jahre 263.109 88.872 2.206 > 5 Jahre 917.952 374.448 1.656 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). 21 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. ² KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen Seite 9/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: GesamtWesentliche inanspruchWirtschafts- nahme aus zweige überfälligen Krediten GesamtNettozuführg./ Eingänge DirektinanspruchAuflösung Bestand auf abBestand Bestand nahme aus von abgschrieRückschreiEWB PWB notleidenden bene Fordestellungen EWB/Rückbungen Krediten stellungen rungen Privatkunden 447 15.238 8.693 5 346 76 Firmenkunden 877 38.547 20.215 394 103 47 - Verarbeitendes Gewerbe 316 10.029 5.258 100 1.072 0 - Baugewerbe 377 4.707 2.812 21 -104 22 - Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 4 4.552 2.795 1 -81 7 - Grundstücks- und Wohnungswesen 0 5.509 2.244 0 -323 0 122 9.932 5.550 25 -417 18 58 3.818 1.556 247 -44 0 1.324 53.785 28.908 399 449 123 - Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) - Sonstige Summe 1.337 348 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtGesamtWesentliche geo- inanspruchnahme inanspruchnahme grafische Gebieten aus überfälligen aus notleidenden Krediten Krediten Deutschland Bestand EWB Bestand Rückstellungen Bestand PWB 1.324 53.651 28.790 399 EU 0 119 103 0 Nicht-EU 0 15 15 0 1.324 53.785 28.908 Summe 1.337 399 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte Endbeund sonstige stand der VerändePeriode rungen 30.596 4.894 4.449 2.133 0,00 28.908 395 52 48 0,00 0,00 399 1.384 0,00 47 0,00 0,00 1.337 Seite 10/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 22 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Supranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 664.360 730.173 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 5.592 33.673 35 249.837 241.143 50 3 3 70 0 6.870 75 1.109.192 1.038.567 100 271.632 252.948 150 22.680 19.921 250 0 0 370 0 0 1250 Sonstiges 0 0 4.990 4.990 0 0 Abzug von den Eigenmitteln Seite 11/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind unsere Zentralbanken. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 2.849 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Marktrisiko (Art. 445) 23 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 24 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen. Operationelles Risiko (Art. 446) 25 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Seite 12/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 26 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 4.767 5.016 Andere Beteiligungspositionen 37.926 37.926 GRUPPE A Börsengehandelte Positionen 0 27 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen bestehen nur in geringem Umfang und dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Seite 13/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • In Bezug auf die geplante Geschäftsstruktur werden die historischen Veränderungen des Kundengeschäftsvolumens auf Produktbereichsebene der letzten 12 Monate linear fortgeschrieben und auf das Jahresende simuliert. Bezogen auf die aufsichtsrechtlich definierten und nachfolgend angeführten Zinsentwicklungsszenarien stellt sich das Zinsänderungsrisiko wie folgt dar: • • - 200 Basispunkte Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 200 Basispunkte Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang der Erträge TEUR (+200 Basispunkte) Erhöhung der Erträge TEUR (-200 Basispunkte) -1.798 +25 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: • • Plus99 (Zinsanstiegsszenario: auf Jahressicht 1 Monat +264 BP, 6 Monate +263 BP, 1 Jahr +250 BP, 5 Jahre +174 BP, 10 Jahre +136 BP) Minus99 (Zinssenkungsszenario: auf Jahressicht 1 Monate -2 BP, 6 Monate -13 BP, 1 Jahr -13 BP, 5 Jahre -21 BP, 10 Jahre -38 BP) Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang der Erträge TEUR (Plus99) Erhöhung der Erträge TEUR (Minus99) -1.962 +117 30 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Seite 14/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 31 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 32 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 33 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 34 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • • • • Bareinlagen in unserem Haus an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Abgetretene Guthaben bei Drittbanken Abgetretene Guthaben bei ausgewählten Bausparkassen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 35 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 36 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Seite 15/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 37 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen finanzielle Sicherheiten/Lebensversicherungen Gewährleistungen Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 Institute 0 0 Mengengeschäft 63.651 6.973 Unternehmen 11.269 5.862 Durch Immobilien besicherte Positionen 10.459 582 3.583 730 0 Ausgefallene Positionen Seite 16/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 38 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte (TEUR) Vermögenswerte Instituts des berichtenden Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte (TEUR) 174.414 0 0 47.777 47.786 38.378 40.000 462.384 477.097 0 52.950 Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel (TEUR) Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen (TEUR) 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) 1.848.846 39 Erhaltene Sicherheiten Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) Seite 17/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 40 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere (TEUR) Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS (TEUR) 176.036 174.414 Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 41 Angaben zur Höhe der Belastung Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 8,62%. Die Meldedaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Seite 18/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale „Genossenschaftsguthaben“ (CET 1) 1 Emittent Volksbank RheinAhrEifel eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 17.360 TEUR 9 Nennwert des Instruments 17.360 TEUR 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Urprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 16 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar nein k.A. k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20 a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) ganz diskretionär Seite 19/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 20 b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in ganz diskretionär Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein gungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Seite 20/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Hauptmerkmale Genussrechte 1 Emittent Volksbank RheinAhrEifel eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 13.989 TEUR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 13.989 TEUR sind zum Meldestichtag 747 TEUR als Ergänzungskapital anrechenbar. 9 Nennwert des Instruments 13.989 TEUR 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 18.11.2008 - 30.07.2010 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfalltermin 13 Urprünglicher Fälligkeitstermin 31.12.2014 - 31.12.2015 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (vorbehaltlich Herabsetzung) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,20% - 4,25% 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein Seite 21/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 20 a 20 b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend teilweise diskretionär (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in teilweise diskretionär Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein gungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bilanzverlust 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Seite 22/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER (B) BEHANDLUNG VOR (A) VERWEIS AUF DER VERORDNUNG BETRAG AM ARTIKEL IN (EU) Nr. 575/2013 TAG DER DER EU UNTERLIEGEN ODER OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (TEUR) (EU) Nr. RESTBETRAG GEMÄß 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 17.360 26 (1), 27, 28, Kapitalinstrumente und das mit 29, Verzeichnis ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben 17.360 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 3 der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 72.307 Einbehaltene Gewinne 0 26 (1) Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 45.848 26 (1) (f) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 486 (2) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft k.A. 483 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 84, 479, 480 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 26 (2) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 135.515 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Seite 23/34 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 53 36 (1) (b), 37, 0 0 36 (1) (c), 38, 0 472 (4) 472 (5) 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 0 32 (1) k.A. 0 33 (b) k.A. 0 36 (1) (e), 41, 0 0 36 (1) (f), 42, 0 0 36 (1) (g), 44, 0 0 36 (1) (h), 43, 0 472 (7) 472 (8) 472 (9) 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Seite 24/34 k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 19 20 20a 20b 20c 20d 21 22 23 24 25 25a 25b Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) k.A. 0 36 (1) (k) (i), 89 k.A. 0 36 (1) (k) (ii) k.A. 0 36 (1) (k) (iii), k.A. 0 36 (1) (c), 38, k.A. 0 48 (1) k.A. 0 36 (1) (i), 48 (1) k.A. 0 36 (1) (c) , 38, k.A. 0 36 (1) (a), 472 k.A. bis 91 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 379 (3) 48 (1) (a), 470, 472 (5) (b), 470, 472 (11) 48 (1) (a), 470, 472 (5) (3) k.A. 36 (1) (l) Seite 25/34 0 k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 0 k.A. k.A. k.A. k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. davon: … 0 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 53 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 135.462 Hartes Kernkapital (CET1) 29 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 0 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Seite 26/34 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481 k.A. 481 k.A. k.A. 36 (1) (j) k.A. k.A. 51, 52 k.A. k.A. k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 33 0 486 (3) Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft k.A. 483 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 85, 86, 480 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 486 (3) 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 0 52 (1) (b), 56 37 Direkte und indirekte Positionen (a), 57, 475 (2) eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 38 Positionen in Instrumenten des (3) zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 56 (c), 59, 60, 39 Direkte und indirekte Positionen 79, 475 (4) des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 40 Direkte und indirekte Positionen 475 (4) des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Seite 27/34 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0 0 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 41 41a 41b 41c 42 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Er- 0 k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. Seite 28/34 k.A. k.A. k.A. 0 467, 468, 481 k.A. 0 467 k.A. 0 468 k.A. k.A. 481 0 56 (e) k.A. k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG gänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital 44 0 (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 135.462 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit 747 62, 63 ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von 41.308 486 (4) Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft k.A. 483 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 87, 88, 480 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen 0 486 (4) begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 10.882 62 (c) und (d) 52.937 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 63 (b) (i), 66 (a), 52 Direkte und indirekte Positionen 67, 477 (2) eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 53 Positionen in Instrumenten des (3) Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 43 Seite 29/34 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 0 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 54 54a 54b 55 56 56a 56b Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 k.A. k.A. k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 k.A. k.A. 0 472, 472 (3) (a), k.A. 0 k.A. 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite 30/34 0 k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c 57 58 59 59a davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 0 k.A. 0 467, 468, 481 k.A. 0 467 k.A. 0 468 k.A. k.A. 481 0 k.A. k.A. 52.937 k.A. 188.399 k.A. k.A. k.A. k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) Seite 31/34 k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Gesamtrisikobetrag 60 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 475, 475 (2) (b), k.A. 0 477, 477 (2) (b), k.A. 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477 (2) (c), 477 (4) (b) k.A. 981.053 13,81 92 (2) (a), 465 k.A. 13,81 92 (2) (b), 465 k.A. 19,20 92 (2) (c) k.A. 0 CRD 128, 129, k.A. 0 0 k.A. k.A. 130 Seite 32/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 67 67a 0 k.A. davon: Systemrisikopuffer k.A. 0 CRD 131 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 9,31 CRD 128 k.A. 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 492 36 (1) (h), 45, k.A. 72 Direkte und indirekte Positionen 46, 472 (10), 56 des Instituts in Kapitalinstrumen(c), 59, 60, 475 ten von Unternehmen der Fi(4), 66 (c), 69, nanzbranche, an denen das In70, 477 (4) stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) k.A. 0 36 (1) (i), 45, 73 Direkte und indirekte Positionen 48, 470, 472 des Instituts in Instrumenten des (11) harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, k.A. 75 Von der künftigen Rentabilität 48, 470, 472 (5) abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 10.882 62 k.A. 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 10.882 62 k.A. 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Seite 33/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) der Volksbank RheinAhrEifel eG 78 0 62 k.A. Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 k.A. 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 0 484 (3), 486 (2) k.A. 80 Derzeitige Obergrenze für und (5) CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) k.A. 81 Wegen Obergrenze aus CET1 und (5) ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) k.A. 82 Derzeitige Obergrenze für AT1und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) k.A. 83 Wegen Obergrenze aus AT1 und (5) ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 41.308 484 (5), 486 (4) k.A. 84 Derzeitige Obergrenze für T2und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (5), 486 (4) k.A. 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausund (5) geschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Seite 34/34