offenlegungsbericht nach art. 435 bis 455 crr der volksbank

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
DER
VOLKSBANK RHEINAHREIFEL EG
PER 31.12.2014
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17
Anhang ..................................................................................................................... 19
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 19
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 23
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung
des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht
explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf
das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko und das Risiko auf implizite Optionen. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 56 Mio. €, die Auslastung lag bei
76%.
10 Die Vorstandsmitglieder unseres Hauses haben keine weiteren offenlegungspflichtigen
Leitungsmandate; die Anzahl der offenlegungspflichtigen Aufsichtsmandate beträgt 1.
Unsere Aufsichtsratsmitglieder haben keine weiteren offenlegungspflichtige Leitungsoder Aufsichtsratsmandate.
11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.
12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich
geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“)
dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
15 Aufgrund neuer Erkenntnisse, die nach der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses gewonnen wurden, ergibt sich eine Abweichung zwischen den nachfolgend
dargestellten Eigenmitteln und den im Lagebericht ausgewiesenen Eigenmitteln. Diese
neuen Erkenntnisse beziehen sich auf die CRR-Konformität der Genussrechte, die aufgrund einer Kündigungsklausel in den Vertragsformularen durch die Bank und die Prüfungsverbände zunächst als nicht CRR-konform eingestuft wurden. Durch die neue Bewertung resultiert eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die bestandsgeschützten Instrumente und damit eine Anpassung der regulatorischen Eigenmittel.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
173.233
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
23.252
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
13.242
+
Kreditrisikoanpassung
10.882
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
41.308
477
+/- Sonstige Anpassungen
-53
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
188.399
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Risikopositionen
Kreditrisiken (Standardansatz)
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
60
38
341
11.246
43.236
6.151
3.144
371
3.586
1.469
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
8.842
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
78.484
Eigenmittelanforderungen insgesamt
18 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
19 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw.
Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der
Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
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Gesamtwert
(TEUR)
20.818
60.056
6.179
0
15.110
554.089
192.294
1.109.192
249.839
34.773
0
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
23.245
60.191
7.414
0
15.121
607.419
173.474
1.096.051
257.085
36.955
0
0
0
25
0
4.990
44.824
36.122
0
0
2.328.286
1.248
42.548
32.874
0
0
2.353.650
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Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten
aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Derivative
Instrumente
Wertpapiere
1.746.997
504.768
4.766
Aufschlüsselung nach wesentlichen
geografischen Gebieten
Deutschland
1.739.535
479.359
EU
5.158
25.105
Nicht-EU
2.304
304
4.766
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden
3
- davon KMU²
- Verarbeitendes Gewerbe
- Baugewerbe
-Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
-Kreditinstitute
-Dienstleistungen (einschl. freier
Berufe)
- Sonstige
919.405
0
0
827.592
668.629
99.747
84.671
122.511
504.768
0
0
0
0
4.766
0
0
0
0
87.508
145.485
474.369
0
4.766
0
287.670
30.399
0
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
565.936
41.448
904
1 bis 5 Jahre
263.109
88.872
2.206
> 5 Jahre
917.952
374.448
1.656
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart
(Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
21 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in
Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der
Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
² KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen
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Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
GesamtWesentliche inanspruchWirtschafts- nahme aus
zweige
überfälligen
Krediten
GesamtNettozuführg./
Eingänge
DirektinanspruchAuflösung
Bestand
auf
abBestand Bestand
nahme aus
von
abgschrieRückschreiEWB
PWB
notleidenden
bene Fordestellungen EWB/Rückbungen
Krediten
stellungen
rungen
Privatkunden
447
15.238
8.693
5
346
76
Firmenkunden
877
38.547
20.215
394
103
47
- Verarbeitendes Gewerbe
316
10.029
5.258
100
1.072
0
- Baugewerbe
377
4.707
2.812
21
-104
22
- Groß- und
Einzelhandel, Reparaturen
4
4.552
2.795
1
-81
7
- Grundstücks- und
Wohnungswesen
0
5.509
2.244
0
-323
0
122
9.932
5.550
25
-417
18
58
3.818
1.556
247
-44
0
1.324
53.785
28.908
399
449
123
- Dienstleistungen
(einschl. freier Berufe)
- Sonstige
Summe
1.337
348
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtGesamtWesentliche geo- inanspruchnahme inanspruchnahme
grafische Gebieten aus überfälligen aus notleidenden
Krediten
Krediten
Deutschland
Bestand
EWB
Bestand
Rückstellungen
Bestand
PWB
1.324
53.651
28.790
399
EU
0
119
103
0
Nicht-EU
0
15
15
0
1.324
53.785
28.908
Summe
1.337
399
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Rückstellungen
PWB
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
Verbrauch
wechselkursbedingte
Endbeund sonstige stand der
VerändePeriode
rungen
30.596
4.894
4.449
2.133
0,00
28.908
395
52
48
0,00
0,00
399
1.384
0,00
47
0,00
0,00
1.337
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22 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard &
Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und
Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate
Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Supranationals benannt. Der
Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
664.360
730.173
2
0
0
4
0
0
10
0
0
20
5.592
33.673
35
249.837
241.143
50
3
3
70
0
6.870
75
1.109.192
1.038.567
100
271.632
252.948
150
22.680
19.921
250
0
0
370
0
0
1250
Sonstiges
0
0
4.990
4.990
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind unsere Zentralbanken. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das
kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert
und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 2.849 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Marktrisiko (Art. 445)
23 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
24 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen.
Operationelles Risiko (Art. 446)
25 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
26 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen
dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung
der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
4.767
5.016
Andere
Beteiligungspositionen
37.926
37.926
GRUPPE A
Börsengehandelte
Positionen
0
27 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen bestehen
nur in geringem Umfang und dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen
einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB.
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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem
Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• In Bezug auf die geplante Geschäftsstruktur werden die historischen Veränderungen
des Kundengeschäftsvolumens auf Produktbereichsebene der letzten 12 Monate linear fortgeschrieben und auf das Jahresende simuliert.
Bezogen auf die aufsichtsrechtlich definierten und nachfolgend angeführten Zinsentwicklungsszenarien stellt sich das Zinsänderungsrisiko wie folgt dar:
•
•
- 200 Basispunkte Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve
+ 200 Basispunkte Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang der
Erträge TEUR
(+200 Basispunkte)
Erhöhung der
Erträge TEUR
(-200 Basispunkte)
-1.798
+25
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
•
Plus99 (Zinsanstiegsszenario: auf Jahressicht 1 Monat +264 BP, 6 Monate +263 BP,
1 Jahr +250 BP, 5 Jahre +174 BP, 10 Jahre +136 BP)
Minus99 (Zinssenkungsszenario: auf Jahressicht 1 Monate -2 BP, 6 Monate -13 BP,
1 Jahr -13 BP, 5 Jahre -21 BP, 10 Jahre -38 BP)
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang der
Erträge TEUR
(Plus99)
Erhöhung der
Erträge TEUR
(Minus99)
-1.962
+117
30 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
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Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
31 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen
bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
32 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
33 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der
juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung
der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien
eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
34 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und
Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
•
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
•
•
•
•
Bareinlagen in unserem Haus
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Abgetretene Guthaben bei Drittbanken
Abgetretene Guthaben bei ausgewählten Bausparkassen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
35 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
36 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
37 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
finanzielle Sicherheiten/Lebensversicherungen
Gewährleistungen
Zentralregierungen
0
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
Institute
0
0
Mengengeschäft
63.651
6.973
Unternehmen
11.269
5.862
Durch Immobilien besicherte Positionen
10.459
582
3.583
730
0
Ausgefallene Positionen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
38 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte (TEUR)
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte (TEUR)
174.414
0
0
47.777
47.786
38.378
40.000
462.384
477.097
0
52.950
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Sicherheitenb
zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel (TEUR)
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung in
Frage kommen (TEUR)
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte (TEUR)
1.848.846
39 Erhaltene Sicherheiten
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte (TEUR)
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40 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
(TEUR)
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
(TEUR)
176.036
174.414
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
41 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 8,62%. Die Meldedaten beziehen sich auf den
Stichtag 31.12.2014.
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten
aus öffentlichen Fördermitteln und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen.
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
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Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Hauptmerkmale „Genossenschaftsguthaben“ (CET 1)
1
Emittent
Volksbank RheinAhrEifel eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
17.360 TEUR
9
Nennwert des Instruments
17.360 TEUR
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Urprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
15
16
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
nein
k.A.
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20
a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
ganz diskretionär
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der Volksbank RheinAhrEifel eG
20
b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
ganz diskretionär
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein
gungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
Hauptmerkmale Genussrechte
1
Emittent
Volksbank RheinAhrEifel eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Genussrechtskapital gem.
Art. 63 CRR
13.989 TEUR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Von dem Gesamtbetrag in
Höhe von 13.989 TEUR sind
zum Meldestichtag 747
TEUR als Ergänzungskapital
anrechenbar.
9
Nennwert des Instruments
13.989 TEUR
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
18.11.2008 - 30.07.2010
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
mit Verfalltermin
13
Urprünglicher Fälligkeitstermin
31.12.2014 - 31.12.2015
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsmöglichkeit bei
steuerlichen Ereignis. Tilgung
zum Nominalbetrag (vorbehaltlich Herabsetzung)
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons / Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
3,20% - 4,25%
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
20
a
20
b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
teilweise diskretionär
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
teilweise diskretionär
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein
gungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bilanzverlust
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Heranschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss)
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Seite 22/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER
(B)
BEHANDLUNG VOR
(A)
VERWEIS AUF
DER VERORDNUNG
BETRAG AM
ARTIKEL IN
(EU) Nr. 575/2013
TAG DER
DER EU
UNTERLIEGEN ODER
OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER
(TEUR)
(EU) Nr.
RESTBETRAG GEMÄß
575/2013
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
17.360 26 (1), 27, 28,
Kapitalinstrumente und das mit
29, Verzeichnis
ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
17.360
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
3
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
72.307
Einbehaltene Gewinne
0 26 (1)
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
(und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
45.848 26 (1) (f)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0 486 (2)
4
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das
CET1 ausläuft
k.A. 483 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 84, 479, 480
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem
CET1)
0 26 (2)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben
oder Dividenden
135.515
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor
regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
0 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Seite 23/34
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Immaterielle Vermögenswerte
(verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um
entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art.
38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder
Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung
von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der
sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
53 36 (1) (b), 37,
0
0 36 (1) (c), 38,
0
472 (4)
472 (5)
0 33 (a)
0 36 (1) (d), 40,
159, 472 (6)
0
0 32 (1)
k.A.
0 33 (b)
k.A.
0 36 (1) (e), 41,
0
0 36 (1) (f), 42,
0
0 36 (1) (g), 44,
0
0 36 (1) (h), 43,
0
472 (7)
472 (8)
472 (9)
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
Seite 24/34
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
19
20
20a
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
25a
25b
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten
Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen
(negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43,
davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über
dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
0 36 (1) (k)
k.A.
0 36 (1) (k) (i), 89
k.A.
0 36 (1) (k) (ii)
k.A.
0 36 (1) (k) (iii),
k.A.
0 36 (1) (c), 38,
k.A.
0 48 (1)
k.A.
0 36 (1) (i), 48 (1)
k.A.
0 36 (1) (c) , 38,
k.A.
0 36 (1) (a), 472
k.A.
bis 91
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
379 (3)
48 (1) (a), 470,
472 (5)
(b), 470, 472
(11)
48 (1) (a), 470,
472 (5)
(3)
k.A. 36 (1) (l)
Seite 25/34
0
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
Kernkapitals (negativer Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen
des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung unterliegen
26a
Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
0
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
0
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
k.A.
davon: …
0
27
Betrag der von den Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
53
28
Regulatorische Anpassungen
des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
135.462
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
0
30
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
0
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
0
32
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
Seite 26/34
467
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
468
k.A.
481
k.A.
481
k.A.
k.A.
36 (1) (j)
k.A.
k.A.
51, 52
k.A.
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
33
0 486 (3)
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das
AT1 ausläuft
k.A. 483 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0 85, 86, 480
34
Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
0 486 (3)
35
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
0
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
0 52 (1) (b), 56
37
Direkte und indirekte Positionen
(a), 57, 475 (2)
eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475
38
Positionen in Instrumenten des
(3)
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (c), 59, 60,
39
Direkte und indirekte Positionen
79, 475 (4)
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79,
40
Direkte und indirekte Positionen
475 (4)
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Seite 27/34
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
0
0
0
0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
41
41a
41b
41c
42
Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der
Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Er-
0
k.A.
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
k.A.
0 477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
Seite 28/34
k.A.
k.A.
k.A.
0 467, 468, 481
k.A.
0 467
k.A.
0 468
k.A.
k.A. 481
0 56 (e)
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
gänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
0
Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital
44
0
(AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
135.462
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit
747 62, 63
ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von
41.308 486 (4)
Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
k.A. 483 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0 87, 88, 480
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschl. nicht in Zeilen 5 bzw.
34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen
0 486 (4)
begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
10.882 62 (c) und (d)
52.937
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
0 63 (b) (i), 66 (a),
52
Direkte und indirekte Positionen
67, 477 (2)
eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477
53
Positionen in Instrumenten des
(3)
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
43
Seite 29/34
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
0
0
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
54
54a
54b
55
56
56a
56b
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem
1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der
0 66 (c), 69, 70,
79, 477 (4)
0
k.A.
k.A.
k.A.
0 66 (d), 69, 79,
477 (4)
0
k.A.
k.A.
0 472, 472 (3) (a),
k.A.
0
k.A.
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
0 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
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0
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56c
57
58
59
59a
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC =
T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden,
indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
0
k.A.
0 467, 468, 481
k.A.
0 467
k.A.
0 468
k.A.
k.A. 481
0
k.A.
k.A.
52.937
k.A.
188.399
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. 472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
Seite 31/34
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
davon: …nicht von Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
Gesamtrisikobetrag
60
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung
an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0 475, 475 (2) (b),
k.A.
0 477, 477 (2) (b),
k.A.
475 (2) (c), 475
(4) (b)
477 (2) (c), 477
(4) (b)
k.A.
981.053
13,81 92 (2) (a), 465
k.A.
13,81 92 (2) (b), 465
k.A.
19,20 92 (2) (c)
k.A.
0 CRD 128, 129,
k.A.
0
0
k.A.
k.A.
130
Seite 32/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
67
67a
0
k.A.
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
0 CRD 131
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute
(A-SRI)
9,31 CRD 128
k.A.
68
Verfügbares hartes Kernkapital
für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
492 36 (1) (h), 45,
k.A.
72
Direkte und indirekte Positionen
46, 472 (10), 56
des Instituts in Kapitalinstrumen(c), 59, 60, 475
ten von Unternehmen der Fi(4), 66 (c), 69,
nanzbranche, an denen das In70, 477 (4)
stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
k.A.
0 36 (1) (i), 45,
73
Direkte und indirekte Positionen
48, 470, 472
des Instituts in Instrumenten des
(11)
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
0 36 (1) (c), 38,
k.A.
75
Von der künftigen Rentabilität
48,
470,
472
(5)
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter
dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
10.882 62
k.A.
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
10.882 62
k.A.
77
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Seite 33/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der Volksbank RheinAhrEifel eG
78
0 62
k.A.
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
k.A.
79
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom
1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
0 484 (3), 486 (2)
k.A.
80
Derzeitige Obergrenze für
und (5)
CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
0 484 (3), 486 (2)
k.A.
81
Wegen Obergrenze aus CET1
und
(5)
ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3)
k.A.
82
Derzeitige Obergrenze für AT1und
(5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3)
k.A.
83
Wegen Obergrenze aus AT1
und (5)
ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
41.308 484 (5), 486 (4)
k.A.
84
Derzeitige Obergrenze für T2und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (5), 486 (4)
k.A.
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausund
(5)
geschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Seite 34/34
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