Zusatzthema zu Modul 2 Organe der EU Europäische Parteien „Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei“, heißt es in Art. 10, Abs. 4 EUV. Und Art. 224 AEUV fügt hinzu: „Das Europäische Parlament und der Rat legen ... durch Verordnungen die Regelungen für Parteien auf europäischer Ebene ... und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.“ Europäische Parteien, die nationalen Parteien ähnlich sind, gibt es in der Union bisher nur im Ansatz. Soweit Europäische Parteien gegründet wurden, handelt es sich eher um Zusammenschlüsse nationaler Parteien zu einer Art Dachorganisation. Erste Zusammenschlüsse bildeten sich schon vor der ersten Direktwahl des EP 1979: – Bund der Sozialdemokratischen und Sozialistischen Parteien (gegründet 5. 4. 1974 in Luxemburg), 1992 umbenannt in Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), – Europäische Volkspartei – Föderation der Christlich-Demokratischen Parteien der Europäischen Gemeinschaft (gegründet 29. 4. 1974 in Brüssel), – Föderation liberaler und demokratischer Parteien der Europäischen Gemeinschaft (gegründet 27. 3. 1976 in Stuttgart), 1977 umbenannt in Europäische Liberale Demokraten. Nach der ersten Direktwahl des EP bildeten sich weitere Zusammenschlüsse von Parteien: – Europäische Freie Allianz (1981), – Europäische Koordination der Grünen Parteien (1984), später umbenannt in Europäische Föderation Grüner Parteien, 2004 neu gegründet als Europäische Grüne Partei. All diese Parteien bzw. Parteienzusammenschlüsse sind eng vernetzt mit den Fraktionen im Europäischen Parlament. Damit ein Parteienbündnis als europäische Partei anerkannt wird, muss es Voraussetzungen erfüllen (Verordnung 2004/2003 vom 4. 11. 2003). Eine europäische politische Partei muss – Rechtspersönlichkeit haben in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat, – in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählte Mitglieder in nationalen oder regionalen Parlamenten oder bei der letzten Europawahl in jedem dieser Staaten einen Stimmenanteil von mindestens 3 % erreicht haben, – in ihrem Programm und in ihrer Tätigkeit die Grundsätze der EU (Art. 2 EUV) beachten, – an Europawahlen teilgenommen haben oder die Absicht bekunden, dies zu tun. Anerkannte europäische Parteien können auf Antrag bis zu 75 % ihres Budgets aus Haushaltsmitteln der EU ersetzt bekommen. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Von der EU anerkannte Parteien sind (Stand März 2012): Europäische Volkspartei / EVP (aus Deutschland: CDU, CSU) Sozialdemokratische Partei Europas / SPE (D: SPD) Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei / ELDR (D: FDP) Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten / AECR (D: -) Europäische Grüne Partei / EGP (D: Grüne) Europäische Linke / EL (D: Die Linke) Europäische Demokratische Partei / EDP (D: -) Europäische Freie Allianz / EFA (D: Bayernpartei, Südschleswigscher Wählerverband) Europäische Allianz für Freiheit / EAF (D: -) Europäische Christliche Politische Bewegung / ECPM (D: Partei Bibeltreuer Christen PBC, Zentrum, Partei für Arbeit, Umwelt und Familie AUF) Allianz der europäischen nationalen Bewegungen / AENB (D: -) EU-Demokraten / EUD (D: -) Parteienbündnisse ohne anerkannten Parteienstatus: Nordisch grüne-linke Allianz / NGLA (D: -) Europäische Nationale Front / ENF (D: NPD) Europäische Antikapitalistische Linke / EAL (D: DKP) Pirate Parties International / PPI (D: Piraten) Nicht mehr aktiv: Allianz der Unabhängigen Demokraten in Europa Allianz für ein Europa der Nationen Libertas