ratgeber arbeit zugehörigkeit beschämt, entwürdigt oder diskriminiert werden. Wirtschaftliche Folgen n BERUFSLEBEN Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Grabschen, Sprüche kloppen, Druck ausüben – regelmäßige Belästigung von Kollegen am Arbeitsplatz kann ein Kündigungsgrund sein. | Janna Lena Degener E in blöder Kommentar zur Figur der Kollegin, ein anzüglicher Klaps auf den Hintern beim Betriebsausflug oder auch ein Porno-Kalender auf der Büro-Toilette ... Was für manche nur einen Spaß zur Auflockerung des Arbeitsalltags darstellt, nutzt der andere gezielt, um seine Macht zur Schau zu stellen oder Kollegen zu verärgern. Und was von der einen als willkommenes Kompliment wahrgenommen wird, empfindet der andere als Angriff, Drohgebärde, Diskriminierung oder Demütigung. Als sexuelle Belästigung wird laut Gesetz „jedes sexuell bestimmte Verhalten“ bezeichnet, „das von den Betroffenen nicht erwünscht und von ihnen als beleidigend und abwertend empfunden wird“. IV Sexuelle Belästigung taucht in allen Berufen und Branchen der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst auf. In Deutschland jahrzehntelang als ein Kavaliersdelikt behandelt, wird sie in vielen Betrieben auch heute noch tabuisiert oder als eine Privatangelegenheit der Betroffenen abgetan. So berichten etwa Betroffene vielfach von negativen Reaktionen, wenn sie sich an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wenden, weshalb sie die sexuelle Belästigung oft aus Angst vor Verleumdung oder Arbeitsplatzverlust verharmlosen oder verschweigen (BmfSFJ). Dabei leiden nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch das Unternehmen, wenn Mitarbeiter am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Geschlechts- Bei den Opfern selbst führen regelmäßige Belästigungen nicht selten zu Schamgefühlen, Angstzuständen, Schlafstörungen, Alpträumen, Essstörungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit (siehe Quellen/ Links: ArbeitsRatgeber). Aber nicht nur sie, sondern auch Zeugen oder Mitwissende werden durch solche Erlebnisse demotiviert oder verunsichert, so dass sie unter Umständen schlechter arbeiten und nicht nur krankheitsbedingt häufiger fehlen. So kann sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima vergiften, was unter Umständen die Produktivität des Unternehmens senkt, dem Ruf des Arbeitgebers schadet und wirtschaftliche Schäden verursacht. Außerdem kommt es im Zusammenhang mit sexueller Belästigung oft zu Kündigungen und Entlassungen, was durch den damit verbundenen Personalwechsel für den Arbeitgeber mit Kosten und Know-how-Verlust verbunden ist (EU-Gesetzgebung/Unia). Opfer und Täter Sexuelle Belästigung richtet sich meist gegen Frauen. Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben 22 Prozent aller befragten Frauen Situationen sexueller Belästigung in Arbeit, Schule oder Ausbildung seit dem 16. Lebensjahr mindestens ein Mal erlebt – überwiegend durch Männer. Frauen sind demnach „überdurchschnittlich häufig von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, wenn sie keine berufliche Qualifikation oder Ausbildung aufweisen, sich noch in der Probezeit befinden oder erst kurze Zeit im Betrieb sind“. Tatsächlich sei in den meisten Fällen ein großes Machtgefälle zwischen Tätern und Opfern zu beobachten, besonders oft würden Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt (BmfSFJ). Aber nicht nur von ihren Vorge- arbeitsmarkt UMWELTSCHUTZ | NATURWISSENSCHAFTEN_40|2010 ratgeber arbeit setzen, sondern auch von gleichrangigen Kollegen werden Frauen sexuell belästigt (EU-Gesetzgebung). Obwohl dies in der deutschen Wissenschaft und Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird, sind aber auch Männer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen: „Das Thema sexueller Belästigungen von Männern durch Frauen ist weitestgehend unbekannt. Dabei gibt es diese Fälle, und ein betroffener Mann hat es unter Umständen schwerer als eine Frau, sich dagegen zur Wehr zu setzen, weil er sich im Moment des Öffentlichmachens noch häufiger einer skeptischen Umwelt gegenüber sieht“, berichtet der Rechtswissenschaftler Gunter Pirntke. Für den einen eine spaßige Abwechlung im Arbeitsalltag... Quelle: Janna Lena Degener In der Schweiz, wo sexuelle Belästigung die zweithäufigste Diskriminierungsform nach der Lohnungleichheit darstellt, erleben zehn Prozent aller Männer im Laufe ihres Erwerbsleben Situationen, in denen sie sich sexuell belästigt fühlen, und sogar 48,6 Prozent der Männer berichten von „erlebten Verhaltensweisen in ihrem Erwerbsleben“, die „potentiell sexuell belästigend sein könnten“, von ihnen persönlich aber nicht als störend empfunden wurden (Unia). Neben geschiedenen oder getrennt lebenden Frauen, beruflichen Neueinsteigerinnen, Frauen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen, behinderten Frauen und ethnischen Minderheiten angehörenden Frauen gelten laut der EU-Gesetzgebung zur Verhütung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Homosexuelle und junge Männer als „besonders schutzbedürftig“. Was das Gesetz sagt Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zum Schutze der Beschäftigen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ (Beschäftigten-Schutzgesetz) im Jahr 1994 ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Unter den Begriff der sexuellen Belästigung fallen neben sexuellen Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, auch „sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen von pornografischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden“. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, gegen Belästigungen im Betrieb präventiv und zum Schutz der Betroffenen vorzugehen. Außerdem räumt es den Betroffenen das Recht auf eine Beschwerde ein, die vom Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzten geprüft werden muss (Beschäftigtenschutzge- ... für den anderen ein unangemessenes Übertreten der persönlichen Distanz. Quelle: Janna Lena Degener arbeitsmarkt UMWELTSCHUTZ | NATURWISSENSCHAFTEN_40|2010 setz). Zur Umsetzung europäischer Vorgaben wurde das Beschäftigtenschutzgesetz 2006 durch das umfassendere Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgelöst. Darin wird sexuelle Belästigung als „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten“ definiert, das „die Würde des Opfers verletzt“. Nicht nur das Aufdrängen sexueller Handlungen oder das Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung, sondern auch Hinterherpfeifen oder Anstarren können demnach ein Grund für eine fristlose Kündigung sein – unter der Voraussetzung, dass diese von den betroffenen Kollegen erkennbar abgelehnt werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Der Gang vor Gericht wird allerdings in den meisten Fällen erst der letzte Schritt sein, um sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr zu setzen. Was Betroffene tun können • „Hab dich nicht so“ – Opfern sexueller Belästigung wird nicht selten das Gefühl vermittelt, selbst für das Geschehene verantwortlich zu sein oder übersensibel zu reagieren. Der erste Schritt ist deshalb, die eigenen Empfindungen zuzulassen und deutlich zu formulieren. • Haben Sie Angst vor der Konfrontation? Dann suchen Sie das Gespräch mit vertrauten Personen oder Kollegen. Wenn auch andere betroffen sind, können Sie sie zudem mit ins Boot holen. Stehen Sie mit ihrem Problem alleine da, können Sie auch bei einer öffentlichen Beratungsstelle Hilfe suchen. • Wehren Sie sich frühzeitig! Wer sich in der Situation zu einer energischen und deutlichen Zurückweisung nicht in der Lage fühlt, kann dies dem anderen auch im Nachhinein mündlich oder schriftlich mitteilen. • Führt die Konfrontation nicht zum Erfolg, sollten Sie eine Beschwerde androhen. Halten Sie die Belästigung und die Reaktionen möglichst sachlich und detailliert fest, notieren Sie Datum, V ratgeber arbeit Uhrzeit, Ort und mögliche Zeugen des Vorfalls. Bewahren Sie auch mögliche Beweisstücke wie Briefe, SMS oder Emails auf. • Eine erste Beschwerde sollten Sie an eine betriebliche Anlaufstelle richten: An den Personal- oder Betriebsrat, den Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragen, den nächsthöheren Chef oder die Geschäftsleitung. Auch wenn die Belästigung von höchster Stelle erfolgt, sollte pro forma eine schriftliche Beschwerde eingereicht werden. • Wenn auf die Beschwerde keine Reaktion erfolgt, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und das weitere Vorgehen klären. Möglicherweise können sie die Arbeit partiell oder vollständig verweigern, fristlos kündigen oder eine Klage einreichen. n INTERVIEW arbeitsmarkt: Wie sind Sie selbst dazu gekommen, sich mit dem Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu beschäftigen? Bettina Kurz: Ich habe von 1987 bis 1997 als Gleichstellungsbeauftragte in der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes (VPOD) in der Schweiz gearbeitet. Zu Beginn meiner Tätigkeit dort gab es eine internationale Frauenkonferenz der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes in New York. Dort stand das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ auf der Tagesordnung. Zwei Kolleginnen haben das Thema zurück in die Schweiz gebracht, und im VPOD wurde es schnell zu einem wichtigen Inhalt. Auch in der Öffentlichkeit hat es für sehr viel Wirbel gesorgt. Es war zum Beispiel das bisher erste und letzte Mal, dass die Gewerkschaftsfrauen unter der Überschrift „Wer Frau Schätzli sagt, wird verklagt“ auf der Titelseite der Schweizer Boulevard-Zeitung „Blick“ auftauchten. Weil es noch wenig Erfahrungen mit dem Problem gab, haben wir sehr viel Grundlagenarbeit dazu geleistet. Als sich die ersten betrof- VI BEISPIELE AUS DER RECHTSPRECHUNG • Einmalige Belästigung durch sexuelle Witze gegen den Willen der/des Betroffenen rechtfertigen eine Ermahnung. •´ Piksen, Streicheln, Hinterherpfeifen bei Kolleginnen oder Kollegen; sich in den Weg stellen mit sexuellen Anspielungen; zum wiederholten Mal den Arm um die Schultern einer/ eines Auszubildenden legen und sie/ ihn streicheln bedingen eine Abmahnung. • Einstellungsgespräche in einer Sauna; wiederholtes Umarmen einer Kollegin/eines Kollegen gegen ihren/ seinen Willen führen zur ordentlichen Kündigung. • Wiederholtes Erzählen sexueller Witze und pornographischer Geschichten bei Kolleginnen oder Kollegen gegen fenen Frauen bei uns meldeten, haben wir Beratungsmöglichkeiten organisiert und Vorgaben für Betriebe im Umgang mit sexueller Belästigung entwickelt. Das hat auch dazu geführt, dass der Aspekt im Schweizer Gleichgestellungsgesetz INTERVIEWPARTNERIN Bettina Kurz, Organisationsberaterin SAAP/BSO und unter anderem Expertin für das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing“ deren Willen, um sie zu provozieren und sich selbst zu befriedigen; obszönes Ausfragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach sexuellen Aktivitäten in der vergangenen Nacht verbunden mit Berührungen an Geschlechtsteilen und obszönen Bemerkungen und Angeboten; exhibitionistische Handlungen sind stets ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Quelle: Gunter Pirntke – freiberuflicher Dozent für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Autor der Bücher „Mobbing und sexuelle Belästigung: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Rechte der Betroffenen“ und „Das neue Gleichbehandlungsgesetz – ein Unternehmensrisiko?“ aufgenommen wurde. Heute beschäftige ich mich als Organisationsberaterin bei der Beratungsgruppe integress partners unter anderem auch weiter mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Ich biete zum Beispiel Schulungen für Vorgesetzte, Führungspersonen und Vertrauenspersonen in Betrieben an, berate Betriebe in der Prävention, helfe bei der Untersuchung von Vorfällen und unterstütze Teams bei der Aufarbeitung. Eine gesellschaftliche Diskussion über sexuelle Belästigung kam also erst in den 80er Jahren auf? Nein, das war schon viel früher ein Thema. Als wir uns in der Gewerkschaft in den 80er Jahren mit dem Thema beschäftigt haben, haben wir auch Dokumente aus den 20er Jahren gefunden. Schon damals haben Frauen in Flugblättern auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Seit den dreißiger Jahren ist das Thema dann aber wie viele andere Themen für viele Jahre untergegangen – bis es dann in den 80er Jahren im Zuge der arbeitsmarkt UMWELTSCHUTZ | NATURWISSENSCHAFTEN_40|2010 ratgeber arbeit feministischen Gleichstellungsdiskussion wieder aufkam. In der öffentlichen Diskussion in Deutschland scheint das Thema „Mobbing“ derzeit viel präsenter zu QUELLEN UND LINKS Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz http://www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/agg/ gesamt.pdf ArbeitsRatgeber: www.arbeitsratgeber.com/sexuelle-belaestigung_0176.html Arbeitsrecht Online: www.ra-kassing.de/arbeit/belaest/ sexarbg.htm Beschäftigenschutzgesetz www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze.html Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BmfFSFJ): www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Schweiz: www.sexuellebelaestigung.ch EU-Gesetzgebung zur Verhütung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz: http://europa.eu/legislation_summaries Schweizer Beratungsgruppe integress partners: www.integress.ch Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – der Stand der Dinge in der Schweiz www.unia.ch/Sexuelle-Belaestigung Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: www.seco.admin.ch/dokumentation/ publikation/ Literatur Veronique Ducret: „Sexuelle Belästigung – was tun?“. 2003. sein als „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Wie lassen sich die Begriffe voneinander abgrenzen? In meiner Arbeit erlebe ich, dass es oft leichter ist, in Betrieben über sexuelle Belästigung zu sprechen, wenn man auch Mobbing thematisiert. Auch bei Mobbing handelt es sich um ein sehr ernsthaftes Problem. Je stärker die Konkurrenz wird, je mehr der Druck am Arbeitsplatz steigt – und das passiert in den letzten Jahren massiv – desto größer ist auch die Gefahr für Mobbing. Wie bei der sexuellen Belästigung geht es auch beim Mobbing darum, Macht oder vermeintliche Macht auszuüben und zu behaupten. Sowohl Mobbing als auch sexuelle Belästigung werden zum Beispiel eingesetzt, um Frauen auch im mittleren Kader (als direkte Konkurrentinnen) zu schwächen. Beim Mobbing geht es um Konflikte, die nicht rechtzeitig aufgelöst werden oder angegangen werden und deshalb eskalieren. Wir sprechen dann von Mobbing, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg Handlungen stattfinden, die eine Person demütigen oder ausschließen. Wenn in diesem Zusammenhang sexuelle oder sexistische Verhaltensweisen auftreten, kann von sexueller Belästigung als einer Form des Mobbings gesprochen werden. Andererseits können aber auch einmalige Vorfälle sexueller Belästigung auftreten, bei denen man nicht von Mobbing spricht. Bei beiden Problemen geht es auch um Arbeits- und Betriebskulturen: Wie gehen wir miteinander um? Wie respektieren wir einander? Welche Rolle spielen Nähe und Distanz? Wie gehen Frauen und Männer miteinander um, und wie wird Gleichstellung im Betrieb umgesetzt? Welchen Rat haben Sie für Betroffene? Sexuelle Belästigung führt oft zu einer sehr starken Verunsicherung, sie trifft gerade Frauen häufig sehr tief. Umso mehr, wenn sie von Vorgesetzten belästigt werden, von denen sie auch abhängig sind. Das ist für viele sehr schwer. Sie arbeitsmarkt UMWELTSCHUTZ | NATURWISSENSCHAFTEN_40|2010 haben dann auch einfach Angst um ihren Arbeitsplatz. Eine weitere Schwierigkeit für Betroffene ist oft, dass sie zunächst die Schuld bei sich selber suchen. Viele ziehen sich zum Beispiel ein bisschen anders an, um dann zu merken, dass das gar nichts ändert. Solche Passivstrategien wirken eigentlich nie. Studien zeigen ganz deutlich: Wenn es einer betroffenen Person gelingt, sich klar und möglichst sofort abzugrenzen und „Nein!“, „Stopp!“ oder „Das nicht!“ zu sagen oder sich mit klaren Gesten abzugrenzen, dann hat sie auch die besten Chancen, nicht weiter belästigt zu werden. Ich rate Betroffenen, über das Erlebte zu reden – mit einer zuständigen Person, mit einer Vertrauensperson im Betrieb, beim Betriebsrat, einer Beratungsstelle oder bei den nächsthöheren Vorgesetzten. Aber das fällt vielen schwer, denn es geht um ein intimes Thema und oft auch um tiefgehende Verletzungen. Das Interview führte Janna Lena Degener ZUR AUTORIN Janna Lena Degener arbeitet als freie Journalistin in Köln. Themen rund um Bildung, Berufsorientierung, Studium, Wissenschaft und Karriere gehören zu ihren thematischen Schwerpunktinteressen. VII