Landkreis Esslingen Psychologische Beratungsstellen für Familie und Jugend Esslingen und Nürtingen Jahresbericht 2007 Inhalt Leistungsprofil der Psychologischen Beratungsstellen für Familie und Jugend Einleitung 1. Einzelfallbezogene Hilfen 1.1 Erziehungsberatung Muttersprachliche Beratung Online-Beratung 1.2 Beratung junger Erwachsener 1.3 Trennungs-/ Scheidungsberatung 1.4 Paarberatung 1.5 Lebensberatung 2. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention 2.1. Öffentlichkeitsarbeit 2.2 Vorträge und Seminararbeit 2.3 Präventive Angebote für Kinder und Jugendliche 2.4 Angebote für Multiplikatoren 2.1.1 Supervisionsgruppen 2.1.2 Fortbildung 3. Kooperation, Vernetzung und Gremienarbeit Projekt ProjuFa – Frühe Beratung und Hilfen Sozialräumliche Erziehungshilfe Die Tätigkeit der Beratungsstellen im Jahr 2007 Statistischer Überblick 1 Leistungsprofil der Psychologischen Beratungsstellen für Familie und Jugend Einleitung Im Bundesgebiet gibt es mehr als 1000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen unter teilweise unterschiedlicher Bezeichnung, in denen Fachkräfte mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen und Zusatzqualifikationen interdisziplinär zusammenarbeiten. Sie bieten individuelle Beratungsleistungen, auf die in der Regel für Familien ein Rechtsanspruch besteht. Erste Erziehungsberatungsstellen wurden in Deutschland vor gut 100 Jahren gegründet, ihre weitere Entwicklung wurde durch den 2. Weltkrieg unterbrochen. Erziehungsberatung im Landkreis Esslingen hat eine lange Tradition, ihre Wurzeln reichen sowohl in Nürtingen als auch in Esslingen bis in die frühen 50iger Jahre des letzten Jahrhunderts; die beiden Beratungsstellen gehören damit zu den ersten Gründungen in Deutschland nach dem Krieg. Seither hat ein vielschichtiger gesellschaftlicher Wandlungsprozess stattgefunden, der sich mit enormer Schnelligkeit vollzogen und das Aufwachsen von Kindern, ihre Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen, erheblich verändert hat. Erziehungsberatung ist dabei gefordert, ihre Konzepte und Angebote fortlaufend gesellschaftlichen und familiären Veränderungsprozessen anzupassen. Das Kinder- und Jugendhilfe- Gesetz (KJHG), das 1991 in Kraft getreten ist, bildet die rechtliche Grundlage der Aufgaben der Beratungsstellen, in erster Linie mit § 28 KJHG (Erziehungsberatung), § 16 KJHG (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), § 17 KJHG (Beratung in Fragen der Partnerschaft und bei Trennung und Scheidung) § 18 KJHG (Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts) sowie § 41 KJHG (Hilfe für junge Volljährige). Das Leistungsprofil der Beratungsstellen Zielgruppe der Psychologischen Beratungsstellen sind Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte, außerdem junge Erwachsene und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt sind. Kinder und Jugendliche, die sich in einer Not- und Krisensituation befinden, können sich auch ohne Wissen der Eltern an die Beratungsstellen wenden und beraten werden, wenn durch eine Mitteilung der Beratungszweck vereitelt würde. 2 Wichtige Prinzipien der Beratungsarbeit lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Erziehungsberatung erfolgt grundsätzlich freiwillig, Eltern müssen sich in der Regel selbst anmelden und zur Mitarbeit bereit sein. Auf Beratungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch, sie sind kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht, nur mit Einwilligung der Eltern dürfen Gesprächsinhalte weitergegeben werden. Die Tätigkeit der Beratungsstellen lässt sich in drei Leistungsbausteinen darstellen: 1. Einzelfallbezogene, beratend-therapeutische Arbeit 2. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention 3. Kooperation, Vernetzungs- und Gremienaktivitäten 1. Einzelfallbezogene Hilfen / individuelle Beratung Tätigkeitsschwerpunkt sind einzelfallbezogene Hilfen i.S. von beratendtherapeutischer Einzelfallarbeit (ca. 60 Prozent der Jahresarbeitskapazität). Anlass, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, können Erziehungsfragen bzw. Auffälligkeiten eines Kindes oder Jugendlichen sein, Probleme eines jungen Erwachsenen, Konflikte im Kontext von Trennung und Scheidung, Partnerschaftsprobleme von Eltern oder Lebensprobleme eines Elternteils, die seine Erziehungskompetenz beeinträchtigen. Die Anmeldung kann telefonisch/ persönlich in der Beratungsstelle, inzwischen auch online, erfolgen, etwa zur Hälfte aus Eigeninitiative, zum anderen aufmerksam gemacht durch Fachkräfte / Bezugspersonen des sozialen Umfelds. In der Regel erhalten Ratsuchende innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein erstes Gespräch. Das Erstgespräch, das meist mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird, manchmal aber auch mit Eltern und Kind oder der ganzen Familie, dient einer ersten fachlichen Einschätzung sowie Abklärung der Indikation und Zuständigkeit. In manchen Fällen ist der Beratungszweck bereits nach einem Gespräch erfüllt. Werden weitere Gespräche vereinbart, kann je nach Fragestellung der Einsatz psychologischer Testverfahren (bei jüngeren Kindern auch heilpädagogische 3 Entwicklungsdiagnostik) sinnvoll oder notwendig sein. Psychodiagnostik dient der Einschätzung der Familien- und Persönlichkeitsdynamik sowie der Erfassung des kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklungsstandes eines Kindes oder Jugendlichen. Je nach Fragestellung ist Beratung der Eltern oder eines Elternteils, Beratung der ganzen Familie (auch Familientherapie) oder Beratung/ Therapie des Kindes oder Jugendlichen indiziert. Für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Kinder im Trennungs-/ Scheidungskonflikt oder Kinder mit sozialen Schwierigkeiten werden je nach Kapazität therapeutische Gruppenangebote vorgehalten. Einzelfallbezogene Hilfen lassen sich in insgesamt fünf (Beratungs-) Bereiche mit jeweils unterschiedlicher rechtlicher Grundlage, die jeweils unterschiedliche zeitliche und personelle Kapazität erfordern, untergliedern: 1.1. Erziehungs- und Familienberatung Offene Sprechstunden Muttersprachliche Beratung Online-Beratung 1.2 Beratung von jungen Erwachsenen 1.3 Trennungs-/ Scheidungsberatung 1.4 Beratung in Fragen der Partnerschaft 1.5 Lebensberatung 1.1 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung bildet den Schwerpunkt der Einzelfallhilfen der Beratungsstellen und gilt als ihre Kernaufgabe. Es sind Probleme, Störungen und Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, die Eltern veranlassen, sich an die Beratungsstellen zu wenden, oft auf Hinweis durch andere Einrichtungen oder Fachkräfte wie Schule, Kindergarten, Kinderarzt und -klinik oder Soziale Dienste. Eltern haben auf diese Unterstützung einen Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 4 Nach § 28 KJHG „Erziehungsberatung“ sollen „Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung“ unterstützt werden. In dieser Formulierung wird das breite Spektrum an Problem- und Fragestellungen deutlich, das Anlass sein kann, die Unterstützung durch die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Es sind sowohl akute Krisen und Probleme als auch länger bestehende psychische Störungen und Gefährdungen der psychischen Entwicklung. Diese werden sichtbar in Krisen und Konflikten im Zusammenleben der Familie und ihrem sozialen Umfeld, als emotionale Probleme, psychosomatische Beschwerden, soziale Auffälligkeiten oder auch als Verhaltens- und Leistungsschwierigkeiten. Konkrete Beispiele sind Ängste, insbesondere Schulangst und Schulphobie, depressive Verstimmungen, Selbstwertprobleme und Suizidalität, Schlafstörungen und Kopfschmerzen, aber auch aggressives Verhalten, Aufmerksamkeitsprobleme, Schulversagen, Kontaktschwierigkeiten und familiäre Krisen wie Trennung und Scheidung. Auch in der Arbeit mit Jugendlichen sind es in vielen Fällen die Eltern, die Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen. Während manchmal nur Elternberatung angezeigt ist, in anderen Fällen zusätzlich Beratung des Jugendlichen, kann je nach Problematik die beratend- therapeutische Arbeit nur mit dem Jugendlichen auch ohne begleitende Elternarbeit indiziert und erfolgreich sein. Der Lebensphase entsprechend geht es in der Arbeit mit Jugendlichen allgemein um Unterstützung bei der Ablösung vom Elternhaus und der Entwicklung eines eigenen Lebensweges. Sowohl vom Beratungsanlass als auch vom Anmeldeverhalten her finden sich in der Beratung von Jugendlichen geschlechtsspezifische Unterschiede: weibliche Jugendliche nehmen eher von sich aus Kontakt zu Beratungsstellen auf, bei männlichen Jugendlichen sind es eher die Eltern, die sich an die Beratungsstellen wenden. Beratungsanlass für Mädchen sind neben emotionalen Krisen, ausgelöst durch Konflikte mit Freund, Freundin oder auch Eltern, Essstörungen wie Bulimie oder Anorexie; in den letzten Jahren kommen zunehmend Mädchen, die wegen 5 selbstverletzendem Verhalten in Form von Ritzen oder Schneiden Unterstützung suchen. Wichtiges Thema ist immer wieder auch sexuelle Gewalt gegen Mädchen. Bei Jungen sind häufig Schulprobleme und Leistungsversagen vor dem Hintergrund mangelnder Motivation und Verweigerung Anmeldegrund; hier ist eine Kooperation mit dem Projekt “2. Chance“ oft erfolgreich. Vorrangig männliche Jugendliche (aber auch junge Erwachsene) betrifft der exzessive Umgang mit Computer und Internet, der manchmal bereits suchtartigen Charakter hat. Manche Jugendliche verbringen den größten Teil des Tages, manchmal auch der Nacht, am Computer, vernachlässigen Schule, Peer-Gruppe und Familienbeziehungen. Eine besondere Form familiärer Aggression tritt in den letzten Jahren zunehmend auf: Kinder und Jugendliche schlagen ihre Eltern, als Ausdruck einer besonderen Form von Beziehungsstörung, von Grenzen- und Haltlosigkeit der Kinder und Jugendlichen. Das lange Zeit tabuisierte und schambesetzte Phänomen betrifft in erster Linie Familien mit männlichen Jugendlichen. Bei beiden Geschlechtern ist das Thema Mobbing in den letzten Jahren zunehmend Anmeldegrund. Nach Abklärung von Indikation und Zuständigkeit kann auch ein individuelles psychotherapeutisches Angebot an Kinder oder Jugendliche notwendig sein, wenn Probleme sich so verfestigt haben, dass Elternberatung alleine nicht ausreichend erscheint. In vielen Fällen mit psychotherapeutischem Bedarf wird an niedergelassene Kinder- und Jugendlichentherapeuten weiter verwiesen. Nach Einwilligung der Eltern können andere Bezugspersonen oder beteiligte Fachkräfte in den Beratungsprozess einbezogen werden Offene Sprechstunden Beratung ohne vorherige Anmeldung und nach Wunsch anonym bietet die wöchentlich in den Beratungsstellen stattfindende offene Sprechstunde (Esslingen donnerstags von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Nürtingen montags von 11.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr). Sie wird meist bei akuten Krisen und Problemen in Anspruch genommen. Im Mütterzentrum Esslingen „MüZe“ findet bereits im achten Jahr eine Sprechstunde zu „Erziehungsfragen in der Familie“ statt. 6 Die Nürtinger Beratungsstelle bietet seit vielen Jahren offene Sprechstunden in mehreren Kindergärten an. Offene Sprechstunden sind ein Angebot primärer, manchmal auch sekundärer Prävention, die durch ihre Niederschwelligkeit eine frühzeitige Intervention im Vorfeld psychischer Probleme ermöglichen und eine Verfestigung von emotionalen Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten verhindern können. Muttersprachliche Beratung in türkischer Sprache Seit Frühjahr 2006 findet in der Esslinger Beratungsstelle einmal wöchentlich (Montagnachmittag für vier Stunden) muttersprachliche Familien- und Erziehungsberatung durch eine türkischstämmige Beraterin und Familientherapeutin statt. Dieses Angebot findet große Resonanz und wird sehr intensiv von Familien, die keine oder sehr wenige Deutschkenntnisse haben, genutzt. Wartezeiten, oft mehrere Wochen, müssen in der Regel in Kauf genommen werden. Online-Beratung für Eltern und Jugendliche der bke: Seit 2004 beteiligt sich der Landkreis in Form der Mitarbeit einer Fachkraft des Nürtinger Beratungsstellenteams an der Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke). Insbesondere Personen, für die die Schwelle für eine ambulante Beratung zu hoch ist, sei es aus Angst oder Scham, wegen fehlender Mobilität oder aus zeitlichen Gründen, profitieren von dieser Beratungsform. Die niederschwellige und völlig anonyme Form der Beratung erleichtert den Zugang zu Unterstützungssystemen auch für Menschen mit schweren Traumata und gesellschaftlich eher tabuisierten Themen. 2.2 Beratung junger Erwachsener (18 bis 21 Jahre) In der Beratung junger Erwachsener stehen oft übergeordnete Themen der Identitätsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung im Vordergrund. Anmeldegrund kann eine persönliche Krise sein, ausgelöst durch Probleme in Schule, Ausbildung oder Beruf, durch Ablösungskonflikte mit den Eltern oder Kontaktschwierigkeiten mit Gleichaltrigen. In der Regel wenden sich junge Erwachsene von sich aus an die Beratungsstellen, mehr junge Frauen als junge Männer, gelegentlich melden sich aber auch die Eltern. 7 Wie bei weiblichen Jugendlichen spielen auch bei den jungen Frauen Essstörungen sowie selbstverletzendes Verhalten als Anmeldegrund eine wichtige Rolle. Bei jungen Männern sind es oft Eltern, die sich wegen deren Rückzug, Abbruch von Schule oder Ausbildung, Antriebs- oder Motivationslosigkeit, manchmal in Verbindung mit exzessiver Computernutzung, an die Beratungsstellen wenden. 2.3 Beratung bei Trennung und Scheidung Die Trennungs- und Scheidungsberatung lässt sich als fokussierte, lösungsorientierte Beratung mit präventiver Zielsetzung bezeichnen. Ihre grundlegende Prämisse ist die Notwendigkeit elterlicher Kooperation und Kommunikation zur Sicherung des Kindeswohls bei Trennung und Scheidung. Sie gründet auf der Erfahrung, dass Kinder dann am wenigsten Schwierigkeiten haben, sich auf die veränderte Familiensituation nach einer Trennung und Scheidung einzustellen, wenn es ihren Eltern gelingt, trotz Trennung / Scheidung als Paar ihrer elterlichen Verantwortung weiterhin gemeinsam bzw. in Absprache miteinander gerecht zu werden. Durch eine gute Kooperation der Eltern sinkt zudem die Wahrscheinlichkeit langfristiger negativer Scheidungsfolgen für die Entwicklung der Kinder. Ziel der Trennungs- und Scheidungsberatung ist es, mit beiden Eltern gemeinsam einvernehmliche Lösungen für die Gestaltung der Trennungs-, Scheidungs- und Nachscheidungssituation zu entwickeln und die gemeinsame Elternverantwortung zu fördern. In vielen Fällen sind Krisen oder Probleme der Kinder bzw. Jugendlichen Anlass für eine Trennungs- Scheidungsberatung, wobei die Kinder mit ihrem auffälligen Verhalten die Kooperationsschwierigkeiten der Eltern signalisieren. Zunehmend melden sich auch betroffene Eltern in der Situation der Trennung mit der Frage, wie sie ihre Kinder gegenwärtig und in Zukunft unterstützen können, um ungünstigen Scheidungsfolgen vorzubeugen. 1.4 Paarberatung für Eltern Da ein enger Zusammenhang zwischen der Qualität der Partnerschaft der Eltern und dem Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen besteht, hat der Gesetzgeber im KJHG die Beratung in Fragen der Partnerschaft und Unterstützung der Eltern bei der 8 Bewältigung von Partnerschaftskonflikten in den Leistungskatalog der Jugendhilfe aufgenommen. Gravierende Paarkonflikte und -krisen beeinträchtigen in der Regel Erziehungsverhalten und Gestaltung der Eltern-Kindbeziehung und können somit die psychische Entwicklung der Kinder gefährden. Hinzu kommt, dass Kinder neben dem Erleben destruktiver Auseinandersetzungen oft auch direkt in den Paarkonflikt einbezogen werden bzw. dieser über die Kinder ausgetragen wird. Die Verbesserung der Partnerschaft wirkt sich meist direkt auf das Lebensgefühl und Verhalten der Kinder aus. Eine zufriedene und glückliche Partnerschaft geht in der Regel mit liebevollen Eltern-Kind-Beziehungen und einem entwicklungsförderlichen Erziehungsverhalten einher. 1.5 Lebensberatung Eine beratend - therapeutische Begleitung eines Elternteils hat das Ziel, die Erziehungsfähigkeit von Vater oder Mutter zu verbessern, wenn eigene emotionale Schwierigkeiten, Selbstwertprobleme, Ängste oder Verstimmungen und negative biographische Erfahrungen mit den eigenen Eltern in der Kindheit die Beziehung zu den Kindern und ihre Erziehung beeinträchtigen. Die psychotherapeutische Begleitung für Mütter oder Väter in Krisen-, Konflikt- und Belastungssituationen soll zur (Wieder-) Erlangung persönlicher und elterlicher Kompetenz führen. Paarberatung und Lebensberatung werden in beiden Beratungsstellen ausschließlich für Eltern (von minderjährigen Kindern bzw. Jugendlichen) angeboten, andernfalls erfolgt eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder auch an niedergelassene Psychotherapeuten. 2. Prävention Präventive Angebote umfassen vorbeugende, nicht einzelfallbezogene Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch für Fachkräfte anderer Einrichtungen und Institutionen, die in ihrem Berufsalltag mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben. 9 2.1 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Medium, die Arbeit der Beratungsstelle transparent zu machen und ihre Aufgabengebiete und Leistungen darzustellen, somit Schwellenängste zu senken und den Zugang zu erleichtern. Neben Zeitungsartikeln zu pädagogisch - psychologischen Themen und Prospektmaterial umfasst dieser Bereich auch Interviews in Presse und Rundfunk, sowie Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren aus dem pädagogischen, psychosozialen und medizinischen Bereich. Die Online - Präsentation des Leistungsprofils auf der gemeinsamen Homepage der Beratungsstellen trägt dem zunehmenden Informationsbedarf über das Internet Rechnung. 2.2 Vorträge und Seminare Prävention zielt auf die Vermittlung eines tieferen Verständnisses für soziale, pädagogische und psychologische Zusammenhänge. Damit sollen für Familien bessere Voraussetzungen zur Bewältigung von Krisensituationen im Rahmen der normalen Entwicklung geschaffen werden, ehe es zu Fehlentwicklungen oder psychischen Problemen kommt. Ein Schwerpunkt bildet die thematische Gestaltung von Elternabenden in Kindergarten und Schule zu pädagogisch - psychologischen Fragestellungen. Elternseminare und Vorträge für bestimmte Zielgruppen wie Scheidungseltern oder allein Erziehende werden in Kooperation mit anderen Einrichtungen angeboten. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, neben der Stärkung der elterlichen Kompetenz durch Informationen und Austausch zu einer veränderten Sichtweise von Problemen beizutragen. 2.3 Arbeit mit Multiplikatoren Die Beratungsstellen bieten ihre Kompetenz in der Beratung, Supervision und Praxisreflexion für Mitarbeiter/innen anderer psychosozialer oder pädagogischer Dienste und Einrichtungen an, die in ihrem beruflichen Feld mit Problemen und Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden. Ziel von Supervision ist die systematische Reflexion beruflichen Handelns, um den beruflichen Auftrag besser erfüllen zu können. Beispiele sind Supervisionsgruppen 10 für Erzieherinnen, Lehrer/innen oder für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe und für Eingliederungshelferinnen. Im Bereich der Fortbildung von Multiplikatoren sind die Angebote bedarfsorientiert und finden auf Anfrage im vorschulischen und schulischen Bereich oder für andere Fachkräfte der psychosozialen Versorgung statt. Im Vordergrund stehen Wissensvermittlung und Schulung der beruflichen Kompetenz mit dem Ziel, Störungen in der kindlichen Entwicklung frühzeitig erkennen und angemessene Hilfen einleiten zu können. 3. Kooperation, Vernetzung und Gremienarbeit Der dritte Baustein des Auftrages der Beratungsstellen umfasst Aufgaben der Gremienarbeit, Kooperation und Vernetzung. Die Zusammenarbeit mit anderen Fach- und Beratungsdiensten und Einrichtungen in der Region dient dem Erfahrungsaustausch sowie der Vernetzung und Koordination der unterschiedlichen Hilfsangebote. Möglichkeiten der Kooperation werden u.a. mit Schulleiter/innen, Beratungslehrer/innen, Erzieher/innen, Ärzten/innen und Fachkräften der Sozialen Dienste und aus anderen Bereichen der psychosozialen, pädagogischen oder medizinischen Versorgung erörtert. Die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien dient neben Vernetzungszielen und der konzeptionellen Weiterentwicklung psychosozialer Hilfeangebote der Verbesserung gemeindenaher Versorgung und Prävention sowie der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Angebotsstruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Die Beratungsstellen sind in einer Vielzahl von teilweise regionalen, teilweise landkreisweiten Arbeitskreisen und Gremien vertreten; neben der Jugendhilfe sind es vor allem der pädagogische Bereich und das Gesundheitswesen, die in diesen Arbeitskreisen vertreten sind. (Näheres im Auswertungsteil des Berichts) ProjuFa- Frühe Beratung und Hilfen für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren ProjuFa ist ein Projekt des Amtes Soziale Dienste und Psychologische Beratung, in der alle Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis, auch die der freien Träger, mitarbeiten. Die beiden Beratungsstellen Esslingen und Nürtingen sind sowohl in der Projektleitung als auch in der Mitarbeit in den regionalen Kernteams beteiligt. 11 Die Ausrichtung des Projektes ist präventiv im Vorfeld von Kindeswohlgefährdung; Zielgruppe sind in erster Linie psychosozial belastete Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum Ende des 3. Lebensjahres, die mit einer Komm- Struktur eher nicht erreichbar sind und bestehende Hilfen aus eigener Initiative kaum in Anspruch nehmen. Schwierige oder riskante Lebenslagen können z.B. jugendliche Schwangerschaft und Elternschaft sein, Armut, soziale Benachteiligung, allein Erziehen, Trennung/ Scheidung, Migration, psychische Probleme oder Überforderung vor dem Hintergrund anderer belastender Lebenskontexte oder biographischer Erfahrungen. Ziel des Projektes ist es, Familien in schwierigen Lebenslagen möglichst frühzeitig zu erreichen und bei Hinweisen auf Überforderung Unterstützung anzubieten, um eine frühe Förderung der Eltern-Kind-Bindung durch Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen zu erreichen. Mitarbeit in den Erziehungshilfestationen Im Rahmen der Umgestaltung der erzieherischen Hilfen durch Einrichtung von elf sozialraumorientierter Erziehungshilfestationen sind auch die Psychologischen Beratungsstellen beteiligt, in Esslingen im Berichtsjahr durch Beteiligung von zwei Mitarbeitern der Beratungsstelle, für Nürtingen wird im Jahr 2008 die Mitarbeit in zwei Erziehungshilfestationen beginnen. Zentral ist dabei die regelmäßige Teilnahme eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin am Falleingangssteuerungsteam. Ziel der Falleingangssteuerung ist die Entwicklung flexibler, passgenauer Hilfsangebote für die jeweilige Familie. Die Tätigkeit der Psychologischen Beratungsstellen des Landkreises in Esslingen und Nürtingen im Jahr 2007 Allgemeines Die Auswertung der statistischen Daten des Jahres 2007 erfolgt für beide Beratungsstellen in einer gemeinsamen Zusammenfassung. Bemerkenswert ist das seit Jahren beobachtbare Phänomen, dass die absoluten Zahlen sich zwar oft 12 unterscheiden, die prozentualen Angaben sich aber in den meisten Kategorien auf ähnlichem Niveau bewegen. Die personelle Situation hat sich im Berichtsjahr in der Esslinger Beratungsstelle verändert: Herr Dipl. Psych. Wulf Rastedter ist nach langer Zugehörigkeit zum Team der Psychologischen Beratungsstelle Esslingen zum 01.03.07 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit getreten. Seit Oktober 2007 ist die Stelle wiederbesetzt durch Frau Dipl. Psych. Karin Bastius (inzwischen Karin Ostendorf). Die Angaben für die Nürtinger Beratungsstellen stehen in Klammern, wenn nicht anders vermerkt, sind sie ohne die online- Beratung zu verstehen. 1.Einzelfallstatistik Fallzahlen Die Fallzahlen insgesamt sind im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr in der Esslinger Beratungsstelle leicht um ca. 3% gestiegen, in Nürtingen (einschließlich Online-Beratungen) sind sie konstant geblieben, wobei die Zahl der Neuanmeldungen allerdings um etwa 10 % zugenommen hat. . Arbeitsschwerpunkt der Beratung Mit 82% (90%) der Fälle ist der Bereich „Erziehungs- und Familienprobleme“ gemäß § 28 KJHG Arbeitsschwerpunkt, d.h. Anlass, sich an die Beratungsstelle zu wenden, sind individuelle oder familiäre Probleme, Krisen oder Konflikte von Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Familien. Die Beratung von jungen Erwachsenen (in der Regel bis 21 Jahre) nach § 41 KJHG liegt bei 12% (5%). Ca. 11% (14%) der Klientel hat eine Trennungs- und Scheidungsberatung nach §17, 2 KJHG in Anspruch genommen. Die Beratung bei Partnerschafts- und Lebensproblemen lag bei jeweils 3% (3% bzw. 2%). Der Bereich Online-Beratung der Nürtinger Beratungsstelle umfasst in diesem Jahr mit 61 Beratungsfällen 9% der Fälle. Familienformen Die Verteilung der Familienformen ist vergleichbar mit der der Vorjahre: 57% (55%) der angemeldeten Kinder und Jugendlichen lebte in sog. “klassischen“ Kernfamilien mit Vater und Mutter zusammen, 33% (28%) in Einelternfamilien und 11% (13%) in Stieffamilien. 13 Man kann davon ausgehen, dass insgesamt ca. 40% der angemeldeten Kinder und Jugendlichen (dies liegt deutlich über dem prozentualen Anteil in der Gesamtbevölkerung) eine Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Dieser Befund unterstreicht die Notwendigkeit spezieller Beratungs- und Hilfsangebote im Kontext Trennung bzw. Scheidung, die sich sowohl an betroffene Eltern als auch an betroffene Kinder und Jugendliche richten. Familien mit Migrationshintergrund Der Anteil der beratenen Familien mit Migrationshintergrund liegt in der Esslinger Beratungsstelle bei 16%, in Nürtingen bei 19%, was auf eine hohe Akzeptanz der Beratungsstelle für ausländische Ratsuchende hinweist. Der Anteil der durch die türkischstämmige Beraterin beratene Familien liegt mit 42 Fällen bei 6,8%. Beratungsanlässe/ Problembereiche Beziehungsprobleme in der Familie spielen bei einem sehr großen Teil der ratsuchenden Familien eine Rolle. Diese sind zwar nur selten ausdrücklich formulierter Anmeldegrund, werden aber meist im Verlauf der Beratung deutlich. Oft sind sie mit anderen Auffälligkeiten verknüpft oder bilden deren Hintergrund. Weitere Problembereiche, die eine große Rolle spielen, sind Auffälligkeiten im Kontakt- und Gefühlsbereich sowie Lern- und Leistungsstörungen (14% /16%).) Probleme und Fragen im Zusammenhang von Aufmerksamkeitsstörungen / Hyperaktivität (AD(H)S) bei Kindern und Jugendlichen sind in 6% (7%) der Fälle Anmeldegrund. In 31 % (24%) der Fälle sind Probleme in Kontext von Trennung und Scheidung Anlass, sich an die Beratungsstelle zu wenden. Wartezeiten Die Wartezeiten entsprechen in beiden Beratungsstellen den Vorgaben der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke.): in Esslingen konnte in 80% der Neuanmeldungen, in Nürtingen in 86% innerhalb von vier Wochen ein Erstgesprächstermin angeboten werden. Außerdem wurden sofortige bzw. kurzfristige Termine innerhalb weniger Tage in Krisensituationen zur Verfügung gestellt, so z.B. bei Suizidalität, Schulverweigerung oder eskalierenden Familienkonflikten. Diese rasche Terminierung erfolgt auch bei sich selbst anmeldenden Kindern (sehr selten) und Jugendlichen. Altersstufen Schwerpunkt in der Altersverteilung mit 38% (42%) der vorgestellten Kinder liegt in den beiden Beratungsstellen wie in den Vorjahren und bundesweit beobachtbar bei 14 der Altersgruppe der 6 bis 11 Jährigen. Mit 34% (34%) folgt die Altersgruppe der 12 – 17 Jährigen und mit 18% (13%) die Altersstufe der unter 6 Jährigen. Auffallend hoch ist der Anteil der jungen Erwachsenen in beiden Beratungsstellen mit 10% (11%). Schultyp / Einrichtung Grundschüler sind mit 28% (31%) die am stärksten vertretene Gruppe, gefolgt von Kindergartenkindern mit 16% (17%). Während in beiden Beratungsstellen in den Vorjahren deutlich mehr Realschüler als Gymnasiasten beraten wurden, gleichen sich diese Zahlen zunehmend an. Initiative zur Anmeldung Die Initiative zur Anmeldung erfolgt bei gut der Hälfte der Ratsuchenden in Eigeninitiative, die zweite Hälfte der Ratsuchenden kommt auf Anraten von Schule (12% /8%), Sozialen Diensten (9% / 10%) oder Kindergarten und (kinder-) ärztlicher Praxis. Beratungsdauer Die Anzahl der Beratungskontakte reicht von einmaligen Gesprächen bis zu längerfristigen Beratungs- und Therapieverläufen von mehr als 20 Kontakten. In beiden Beratungsstellen liegt der Schwerpunkt der Kontakthäufigkeit bei fünf Kontakten. 2. Öffentlichkeitsarbeit / Prävention Veranstaltungen wie Elternabende, Vorträge und Seminare fanden für verschiedene Zielgruppen in Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen und Fachkräften wie Schulen, Kindergärten, Sozialen Diensten u.a. statt. Die Inhalte waren in Esslingen u.a.: • Informationsveranstaltungen für Schulklassen zum Thema Essstörungen • Darstellung der Arbeitsweise der Beratungsstelle (für Fachkräfte des psychosozialen Bereichs und Schulklassen) • Reaktionen von Kindern auf Trennung/Scheidung und scheidungsbezogene Aufgaben für Kinder“ • Wie können Eltern ihre Kinder bei der Bewältigung der Trennung/Scheidung unterstützen? Nix g’schwätzt isch g’nug g’lobt? – Die Rolle von Lob und Anerkennung in der • Erziehung“ • Grenzen in der Erziehung 15 • Kindliche Sexualität im Vorschulalter • Konflikte unter Geschwistern • Selbstverletzendes Verhalten • Möglichkeiten der Kooperation von Beratungsstelle und Schule In insgesamt 13 Veranstaltungen wurden ca. 137 Personen erreicht. Themen in Nürtingen: • Wie können Eltern ihre Kinder bei Trennung und Scheidung unterstützen? • Selbstverletzendes Verhalten • „Ich hab`s Dir schon hundertmal gesagt!“ Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen • Informationsveranstaltungen zum Thema „Essstörungen“ für Schulklassen • Angebotsprofil und Arbeitsweise der Beratungsstelle • Verhaltensauffälligkeiten • Aggressives Verhalten im Kindergarten • Konflikte unter Geschwistern • Kooperation von Beratungsstelle und Schule Zielgruppe Kinder/Jugendliche: Auch im Berichtsjahr beteiligte sich die Beratungsstelle Nürtingen wieder an zwei Vormittagen an der „Beratungsrallye“ der Stadt Nürtingen: Jugendliche verschiedener Schulen können mit dieser Initiative vor Ort und in direktem Kontakt mit einer Fachkraft unterschiedliche (Beratungs-) Einrichtungen, deren Aufgabenprofil und Arbeitsweise kennen lernen. Außerdem gestaltete die Beratungsstelle gemeinsam mit der Beratungsstelle der katholischen Kirche in Nürtingen ein Angebot für Kinder am Weltkindertag. In insgesamt 12 Veranstaltungen wurden ca. 300 Personen erreicht. 3. Gruppenangebote Esslingen: Insgesamt wurden im Berichtsjahr fünf Gruppen durchgeführt, davon eine klientenbezogene Gruppe für Kinder, vier für Multiplikatoren / Fachkräfte: 16 Klientenbezogene Gruppe • Gruppe für Kinder mit Trennungs-/Scheidungserfahrung Supervisionsgruppen für Multiplikatoren • Supervisionsgruppe für Mitarbeiter/innen des Kinderschutzbundes • Zwei Supervisionsgruppen für Fachkräfte der sozialpädagogischen Familienhilfe • Zwei Supervisionsgruppen für Eingliederungshelferinnen Nürtingen: Schwerpunkt der präventiven Arbeit in der Nürtinger Beratungsstelle ist traditionsgemäß die Arbeit mit Gruppen. Insgesamt wurden dreizehn Gruppen angeboten, davon vier Klienten- und neun Multiplikatorengruppen Klientenbezogene Gruppen • Gruppe für Kinder in Trennungs-/Scheidungssituation • Therapeutische Psychodrama - Gruppe für Kinder mit sozialen Schwierigkeiten • Zwei Elternkurse KESS Supervisionsgruppen für Multiplikatoren Angeboten wurden folgende Supervisionsgruppen: • Zwei Gruppen für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe • Gruppe für Eingliederungshelferinnen • Gruppe für Lehrkräfte von Förderschulen • Zwei Gruppen für Erzieherinnen (Kindergärten und Johannes-Wagner-Schule) • eine Gruppe für Lehrkräfte der Realschule • eine Gruppe für Pädagogen/innen von INBUS • „Beratungstisch“ von Sonderpädagoginnen der Bodelschwinghschule Einzelsupervision Neben Supervision in Gruppen bieten beide Beratungsstellen auch Einzelsupervision für Fachkräfte, die in ihrer beruflichen Praxis mit schwierigen Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden. 17 Fortbildung für Fachkräfte der psychosozialen Versorgung / Lehrer/innen: • Schutz- und Risikofaktoren für Kinder in der Trennungs-/Scheidungssituation • Selbstverletzung und Essstörungen • Umgang mit selbstverletzendem Verhalten in der Schule • AD(H)S: Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten • Gesprächsführung mit Eltern 4. Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien Die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien wird sowohl auf Leitungs- als auch auf Mitarbeiterebene wahrgenommen. Ziel ist in erster Linie die konzeptionelle Weiterentwicklung und Vernetzung psychosozialer Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die ersten sieben Gremien sind landkreisweite Veranstaltungen, die nächsten jeweils regional bezogen: • Arbeitsgemeinschaft der sechs Psychologischen Beratungsstellen der freien und des öffentlichen Trägers im Landkreis • Arbeitskreis „Ambulante Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII” • Kreisarbeitsgemeinschaft „Individueller Kinderschutz“ • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises • Kreisarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendpsychiatrie • Arbeitskreis „Essstörungen“ in Kooperation mit der Beauftragten für Suchtprophylaxe des Landkreises • Inhouse- Seminar „Kooperation Schule – Jugendhilfe“ Esslingen: • Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Esslingen • Arbeitskreis „Allein Erziehende“ der Stadt Esslingen • Arbeitskreis „Mädchen“ der Stadt Esslingen • Mitarbeit in der Lenkungsgruppe im Präventionsprojekt „Frauen –Tische Ostfildern“ • AG „Trauma“ • Qualitätszirkel AD(H)S • Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“ 18 Nürtingen: • Fachausschuss „Frühförderung“ • Konzeptionsgruppe „Einzelintegration“ • Arbeitskreis „Suchtprävention im Kindergarten“ • Arbeitskreis “Präventive Kinder- und Jugendarbeit“ • Kinder- und jugendpsychiatrische Fallkoordination • Nürtinger Familienforum • Arbeitskreis "Ess-Störungen" in Kooperation mit der Beauftragten für Suchtprophylaxe 5. Fallübergreifende Kooperation Einmalige oder regelmäßige Kooperationsgespräche sowohl auf Leitungs- als auch auf Mitarbeiterebene fanden u.a. statt mit (auch hier bestehen landkreisweite und jeweils auf Esslingen bzw. Nürtingen bezogene Kooperationen.): • den Sozialen Diensten des Landkreises • der Jugendhilfeplanerin des Landkreises • der Beauftragten für Suchtprophylaxe des Landkreises • der Schulpsychologischen Beratungsstelle • der „KOMPASS - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt • dem SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik Esslingen) • Kreisverband der Hebammen • „Schulverweigerung – 2. Chance“ • Gesundheitsamt • Psychosoziale Beratungsstelle Esslingen: • Schulsozialarbeiter der Stadt Esslingen • Gesellschaft für Erziehungshilfe • dem Mütterzentrum „MüZe“ • der Frauenbeauftragten der Stadt Esslingen Nürtingen: • Haus der Familie Nürtingen 19 Zwei weitere Arbeitsfelder betreffen die oben beschrieben Mitarbeit zum einen in den Erziehungshilfestationen, zum anderen im Projekt „ProjuFa - Frühe Hilfen und Beratung. Zum Schluss möchten wir noch auf unsere Homepages http.//www.psychologische-beratung-esslingen.de http.//www.psychologische-beratung-nuertingen.de hinweisen, auf der Sie weitere Informationen und aktuelle Angebote, auch den vorliegenden Jahresbericht, finden. Elisabeth Longen Dipl.-Psychologin Leiterin Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend Uhlandstr. 1, 73734 Esslingen Tel.: 0711/3902-2671, Fax: 0711/3902-1062 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.psychologische-beratung-esslingen.de Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend Europastr. 40, 72622 Nürtingen Tel.: 0711/3902-2828, Fax: 0711/3902-1072 E-mail: [email protected] Internet: http://www.psychologische-beratung-nuertingen.de © Psychologische Beratungsstellen Esslingen und Nürtingen des Landkreises 20