Jahresbericht PBSneu Esslingen und Nürtingen.cdr:CorelDRAW

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Landkreis
Esslingen
Psychologische Beratungsstellen
für Familie und Jugend
Esslingen und Nürtingen
Jahresbericht 2007
Inhalt
Leistungsprofil der Psychologischen Beratungsstellen für Familie und Jugend
Einleitung
1. Einzelfallbezogene Hilfen
1.1 Erziehungsberatung
Muttersprachliche Beratung
Online-Beratung
1.2 Beratung junger Erwachsener
1.3 Trennungs-/ Scheidungsberatung
1.4 Paarberatung
1.5 Lebensberatung
2. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
2.1. Öffentlichkeitsarbeit
2.2 Vorträge und Seminararbeit
2.3 Präventive Angebote für Kinder und Jugendliche
2.4 Angebote für Multiplikatoren
2.1.1 Supervisionsgruppen
2.1.2 Fortbildung
3. Kooperation, Vernetzung und Gremienarbeit
Projekt ProjuFa – Frühe Beratung und Hilfen
Sozialräumliche Erziehungshilfe
Die Tätigkeit der Beratungsstellen im Jahr 2007
Statistischer Überblick
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Leistungsprofil der Psychologischen Beratungsstellen für Familie und Jugend
Einleitung
Im Bundesgebiet gibt es mehr als 1000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen
unter teilweise unterschiedlicher Bezeichnung, in denen Fachkräfte mit
verschiedenen beruflichen Qualifikationen und Zusatzqualifikationen interdisziplinär
zusammenarbeiten. Sie bieten individuelle Beratungsleistungen, auf die in der Regel
für Familien ein Rechtsanspruch besteht.
Erste Erziehungsberatungsstellen wurden in Deutschland vor gut 100 Jahren
gegründet, ihre weitere Entwicklung wurde durch den 2. Weltkrieg unterbrochen.
Erziehungsberatung im Landkreis Esslingen hat eine lange Tradition, ihre Wurzeln
reichen sowohl in Nürtingen als auch in Esslingen bis in die frühen 50iger Jahre des
letzten Jahrhunderts; die beiden Beratungsstellen gehören damit zu den ersten
Gründungen in Deutschland nach dem Krieg.
Seither hat ein vielschichtiger gesellschaftlicher Wandlungsprozess stattgefunden,
der sich mit enormer Schnelligkeit vollzogen und das Aufwachsen von Kindern, ihre
Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen, erheblich verändert hat.
Erziehungsberatung ist dabei gefordert, ihre Konzepte und Angebote fortlaufend
gesellschaftlichen und familiären Veränderungsprozessen anzupassen.
Das Kinder- und Jugendhilfe- Gesetz (KJHG), das 1991 in Kraft getreten ist, bildet
die rechtliche Grundlage der Aufgaben der Beratungsstellen, in erster Linie mit
§ 28 KJHG (Erziehungsberatung), § 16 KJHG (Allgemeine Förderung der Erziehung
in der Familie), § 17 KJHG (Beratung in Fragen der Partnerschaft und bei Trennung
und Scheidung) § 18 KJHG (Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts) sowie
§ 41 KJHG (Hilfe für junge Volljährige).
Das Leistungsprofil der Beratungsstellen
Zielgruppe der Psychologischen Beratungsstellen sind Kinder, Jugendliche und ihre
Eltern sowie andere Erziehungsberechtigte, außerdem junge Erwachsene und
Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt sind.
Kinder und Jugendliche, die sich in einer Not- und Krisensituation befinden, können
sich auch ohne Wissen der Eltern an die Beratungsstellen wenden und beraten
werden, wenn durch eine Mitteilung der Beratungszweck vereitelt würde.
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Wichtige Prinzipien der Beratungsarbeit lassen sich folgendermaßen
zusammenfassen:
Erziehungsberatung erfolgt grundsätzlich freiwillig, Eltern müssen sich in der Regel
selbst anmelden und zur Mitarbeit bereit sein. Auf Beratungsleistungen besteht ein
Rechtsanspruch, sie sind kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der
Schweigepflicht, nur mit Einwilligung der Eltern dürfen Gesprächsinhalte
weitergegeben werden.
Die Tätigkeit der Beratungsstellen lässt sich in drei Leistungsbausteinen darstellen:
1. Einzelfallbezogene, beratend-therapeutische Arbeit
2. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention
3. Kooperation, Vernetzungs- und Gremienaktivitäten
1. Einzelfallbezogene Hilfen / individuelle Beratung
Tätigkeitsschwerpunkt sind einzelfallbezogene Hilfen i.S. von beratendtherapeutischer Einzelfallarbeit (ca. 60 Prozent der Jahresarbeitskapazität).
Anlass, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, können Erziehungsfragen bzw.
Auffälligkeiten eines Kindes oder Jugendlichen sein, Probleme eines jungen
Erwachsenen, Konflikte im Kontext von Trennung und Scheidung,
Partnerschaftsprobleme von Eltern oder Lebensprobleme eines Elternteils, die seine
Erziehungskompetenz beeinträchtigen.
Die Anmeldung kann telefonisch/ persönlich in der Beratungsstelle, inzwischen auch
online, erfolgen, etwa zur Hälfte aus Eigeninitiative, zum anderen aufmerksam
gemacht durch Fachkräfte / Bezugspersonen des sozialen Umfelds.
In der Regel erhalten Ratsuchende innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein
erstes Gespräch.
Das Erstgespräch, das meist mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird,
manchmal aber auch mit Eltern und Kind oder der ganzen Familie, dient einer ersten
fachlichen Einschätzung sowie Abklärung der Indikation und Zuständigkeit.
In manchen Fällen ist der Beratungszweck bereits nach einem Gespräch erfüllt.
Werden weitere Gespräche vereinbart, kann je nach Fragestellung der Einsatz
psychologischer Testverfahren (bei jüngeren Kindern auch heilpädagogische
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Entwicklungsdiagnostik) sinnvoll oder notwendig sein. Psychodiagnostik dient der
Einschätzung der Familien- und Persönlichkeitsdynamik sowie der Erfassung des
kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklungsstandes eines Kindes oder
Jugendlichen.
Je nach Fragestellung ist Beratung der Eltern oder eines Elternteils, Beratung der
ganzen Familie (auch Familientherapie) oder Beratung/ Therapie des Kindes oder
Jugendlichen indiziert.
Für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Kinder im Trennungs-/ Scheidungskonflikt oder
Kinder mit sozialen Schwierigkeiten werden je nach Kapazität therapeutische
Gruppenangebote vorgehalten.
Einzelfallbezogene Hilfen lassen sich in insgesamt fünf (Beratungs-) Bereiche mit
jeweils unterschiedlicher rechtlicher Grundlage, die jeweils unterschiedliche zeitliche
und personelle Kapazität erfordern, untergliedern:
1.1.
Erziehungs- und Familienberatung
Offene Sprechstunden
Muttersprachliche Beratung
Online-Beratung
1.2
Beratung von jungen Erwachsenen
1.3
Trennungs-/ Scheidungsberatung
1.4
Beratung in Fragen der Partnerschaft
1.5
Lebensberatung
1.1 Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung bildet den Schwerpunkt der Einzelfallhilfen der
Beratungsstellen und gilt als ihre Kernaufgabe. Es sind Probleme, Störungen und
Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, die Eltern veranlassen, sich an die
Beratungsstellen zu wenden, oft auf Hinweis durch andere Einrichtungen oder
Fachkräfte wie Schule, Kindergarten, Kinderarzt und -klinik oder Soziale Dienste.
Eltern haben auf diese Unterstützung einen Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl
des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
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Nach § 28 KJHG „Erziehungsberatung“ sollen „Kinder, Jugendliche, Eltern und
andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung
von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung“ unterstützt werden.
In dieser Formulierung wird das breite Spektrum an Problem- und Fragestellungen
deutlich, das Anlass sein kann, die Unterstützung durch die Beratungsstellen in
Anspruch zu nehmen. Es sind sowohl akute Krisen und Probleme als auch länger
bestehende psychische Störungen und Gefährdungen der psychischen Entwicklung.
Diese werden sichtbar in Krisen und Konflikten im Zusammenleben der Familie und
ihrem sozialen Umfeld, als emotionale Probleme, psychosomatische Beschwerden,
soziale Auffälligkeiten oder auch als Verhaltens- und Leistungsschwierigkeiten.
Konkrete Beispiele sind Ängste, insbesondere Schulangst und Schulphobie,
depressive Verstimmungen, Selbstwertprobleme und Suizidalität, Schlafstörungen
und Kopfschmerzen, aber auch aggressives Verhalten, Aufmerksamkeitsprobleme,
Schulversagen, Kontaktschwierigkeiten und familiäre Krisen wie Trennung und
Scheidung.
Auch in der Arbeit mit Jugendlichen sind es in vielen Fällen die Eltern, die Kontakt
zur Beratungsstelle aufnehmen. Während manchmal nur Elternberatung angezeigt
ist, in anderen Fällen zusätzlich Beratung des Jugendlichen, kann je nach
Problematik die beratend- therapeutische Arbeit nur mit dem Jugendlichen auch
ohne begleitende Elternarbeit indiziert und erfolgreich sein.
Der Lebensphase entsprechend geht es in der Arbeit mit Jugendlichen allgemein um
Unterstützung bei der Ablösung vom Elternhaus und der Entwicklung eines eigenen
Lebensweges.
Sowohl vom Beratungsanlass als auch vom Anmeldeverhalten her finden sich in der
Beratung von Jugendlichen geschlechtsspezifische Unterschiede: weibliche
Jugendliche nehmen eher von sich aus Kontakt zu Beratungsstellen auf, bei
männlichen Jugendlichen sind es eher die Eltern, die sich an die Beratungsstellen
wenden.
Beratungsanlass für Mädchen sind neben emotionalen Krisen, ausgelöst durch
Konflikte mit Freund, Freundin oder auch Eltern, Essstörungen wie Bulimie oder
Anorexie; in den letzten Jahren kommen zunehmend Mädchen, die wegen
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selbstverletzendem Verhalten in Form von Ritzen oder Schneiden Unterstützung
suchen. Wichtiges Thema ist immer wieder auch sexuelle Gewalt gegen Mädchen.
Bei Jungen sind häufig Schulprobleme und Leistungsversagen vor dem Hintergrund
mangelnder Motivation und Verweigerung Anmeldegrund; hier ist eine Kooperation
mit dem Projekt “2. Chance“ oft erfolgreich.
Vorrangig männliche Jugendliche (aber auch junge Erwachsene) betrifft der
exzessive Umgang mit Computer und Internet, der manchmal bereits suchtartigen
Charakter hat. Manche Jugendliche verbringen den größten Teil des Tages,
manchmal auch der Nacht, am Computer, vernachlässigen Schule, Peer-Gruppe und
Familienbeziehungen.
Eine besondere Form familiärer Aggression tritt in den letzten Jahren zunehmend
auf: Kinder und Jugendliche schlagen ihre Eltern, als Ausdruck einer besonderen
Form von Beziehungsstörung, von Grenzen- und Haltlosigkeit der Kinder und
Jugendlichen. Das lange Zeit tabuisierte und schambesetzte Phänomen betrifft in
erster Linie Familien mit männlichen Jugendlichen.
Bei beiden Geschlechtern ist das Thema Mobbing in den letzten Jahren zunehmend
Anmeldegrund.
Nach Abklärung von Indikation und Zuständigkeit kann auch ein individuelles
psychotherapeutisches Angebot an Kinder oder Jugendliche notwendig sein, wenn
Probleme sich so verfestigt haben, dass Elternberatung alleine nicht ausreichend
erscheint. In vielen Fällen mit psychotherapeutischem Bedarf wird an
niedergelassene Kinder- und Jugendlichentherapeuten weiter verwiesen.
Nach Einwilligung der Eltern können andere Bezugspersonen oder beteiligte
Fachkräfte in den Beratungsprozess einbezogen werden
Offene Sprechstunden
Beratung ohne vorherige Anmeldung und nach Wunsch anonym bietet die
wöchentlich in den Beratungsstellen stattfindende offene Sprechstunde (Esslingen
donnerstags von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Nürtingen montags von 11.00 bis 12.00
Uhr und donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr). Sie wird meist bei akuten Krisen und
Problemen in Anspruch genommen.
Im Mütterzentrum Esslingen „MüZe“ findet bereits im achten Jahr eine Sprechstunde
zu „Erziehungsfragen in der Familie“ statt.
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Die Nürtinger Beratungsstelle bietet seit vielen Jahren offene Sprechstunden in
mehreren Kindergärten an.
Offene Sprechstunden sind ein Angebot primärer, manchmal auch sekundärer
Prävention, die durch ihre Niederschwelligkeit eine frühzeitige Intervention im Vorfeld
psychischer Probleme ermöglichen und eine Verfestigung von emotionalen
Konflikten und Verhaltensauffälligkeiten verhindern können.
Muttersprachliche Beratung in türkischer Sprache
Seit Frühjahr 2006 findet in der Esslinger Beratungsstelle einmal wöchentlich
(Montagnachmittag für vier Stunden) muttersprachliche Familien- und
Erziehungsberatung durch eine türkischstämmige Beraterin und Familientherapeutin
statt. Dieses Angebot findet große Resonanz und wird sehr intensiv von Familien, die
keine oder sehr wenige Deutschkenntnisse haben, genutzt. Wartezeiten, oft mehrere
Wochen, müssen in der Regel in Kauf genommen werden.
Online-Beratung für Eltern und Jugendliche der bke:
Seit 2004 beteiligt sich der Landkreis in Form der Mitarbeit einer Fachkraft des
Nürtinger Beratungsstellenteams an der Online-Beratung der Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V. (bke). Insbesondere Personen, für die die Schwelle für eine
ambulante Beratung zu hoch ist, sei es aus Angst oder Scham, wegen fehlender
Mobilität oder aus zeitlichen Gründen, profitieren von dieser Beratungsform.
Die niederschwellige und völlig anonyme Form der Beratung erleichtert den Zugang
zu Unterstützungssystemen auch für Menschen mit schweren Traumata und
gesellschaftlich eher tabuisierten Themen.
2.2 Beratung junger Erwachsener (18 bis 21 Jahre)
In der Beratung junger Erwachsener stehen oft übergeordnete Themen der
Identitätsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung im
Vordergrund. Anmeldegrund kann eine persönliche Krise sein, ausgelöst durch
Probleme in Schule, Ausbildung oder Beruf, durch Ablösungskonflikte mit den Eltern
oder Kontaktschwierigkeiten mit Gleichaltrigen.
In der Regel wenden sich junge Erwachsene von sich aus an die Beratungsstellen,
mehr junge Frauen als junge Männer, gelegentlich melden sich aber auch die Eltern.
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Wie bei weiblichen Jugendlichen spielen auch bei den jungen Frauen Essstörungen
sowie selbstverletzendes Verhalten als Anmeldegrund eine wichtige Rolle. Bei
jungen Männern sind es oft Eltern, die sich wegen deren Rückzug, Abbruch von
Schule oder Ausbildung, Antriebs- oder Motivationslosigkeit, manchmal in
Verbindung mit exzessiver Computernutzung, an die Beratungsstellen wenden.
2.3 Beratung bei Trennung und Scheidung
Die Trennungs- und Scheidungsberatung lässt sich als fokussierte, lösungsorientierte
Beratung mit präventiver Zielsetzung bezeichnen. Ihre grundlegende Prämisse ist die
Notwendigkeit elterlicher Kooperation und Kommunikation zur Sicherung des
Kindeswohls bei Trennung und Scheidung.
Sie gründet auf der Erfahrung, dass Kinder dann am wenigsten Schwierigkeiten
haben, sich auf die veränderte Familiensituation nach einer Trennung und Scheidung
einzustellen, wenn es ihren Eltern gelingt, trotz Trennung / Scheidung als Paar ihrer
elterlichen Verantwortung weiterhin gemeinsam bzw. in Absprache miteinander
gerecht zu werden. Durch eine gute Kooperation der Eltern sinkt zudem die
Wahrscheinlichkeit langfristiger negativer Scheidungsfolgen für die Entwicklung der
Kinder.
Ziel der Trennungs- und Scheidungsberatung ist es, mit beiden Eltern gemeinsam
einvernehmliche Lösungen für die Gestaltung der Trennungs-, Scheidungs- und
Nachscheidungssituation zu entwickeln und die gemeinsame Elternverantwortung zu
fördern.
In vielen Fällen sind Krisen oder Probleme der Kinder bzw. Jugendlichen Anlass für
eine Trennungs- Scheidungsberatung, wobei die Kinder mit ihrem auffälligen
Verhalten die Kooperationsschwierigkeiten der Eltern signalisieren.
Zunehmend melden sich auch betroffene Eltern in der Situation der Trennung mit der
Frage, wie sie ihre Kinder gegenwärtig und in Zukunft unterstützen können, um
ungünstigen Scheidungsfolgen vorzubeugen.
1.4 Paarberatung für Eltern
Da ein enger Zusammenhang zwischen der Qualität der Partnerschaft der Eltern und
dem Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen besteht, hat der Gesetzgeber im
KJHG die Beratung in Fragen der Partnerschaft und Unterstützung der Eltern bei der
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Bewältigung von Partnerschaftskonflikten in den Leistungskatalog der Jugendhilfe
aufgenommen.
Gravierende Paarkonflikte und -krisen beeinträchtigen in der Regel
Erziehungsverhalten und Gestaltung der Eltern-Kindbeziehung und können somit die
psychische Entwicklung der Kinder gefährden. Hinzu kommt, dass Kinder neben dem
Erleben destruktiver Auseinandersetzungen oft auch direkt in den Paarkonflikt
einbezogen werden bzw. dieser über die Kinder ausgetragen wird. Die
Verbesserung der Partnerschaft wirkt sich meist direkt auf das Lebensgefühl und
Verhalten der Kinder aus. Eine zufriedene und glückliche Partnerschaft geht in der
Regel mit liebevollen Eltern-Kind-Beziehungen und einem entwicklungsförderlichen
Erziehungsverhalten einher.
1.5 Lebensberatung
Eine beratend - therapeutische Begleitung eines Elternteils hat das Ziel, die
Erziehungsfähigkeit von Vater oder Mutter zu verbessern, wenn eigene emotionale
Schwierigkeiten, Selbstwertprobleme, Ängste oder Verstimmungen und
negative biographische Erfahrungen mit den eigenen Eltern in der Kindheit die
Beziehung zu den Kindern und ihre Erziehung beeinträchtigen. Die
psychotherapeutische Begleitung für Mütter oder Väter in Krisen-, Konflikt- und
Belastungssituationen soll zur (Wieder-) Erlangung persönlicher und elterlicher
Kompetenz führen.
Paarberatung und Lebensberatung werden in beiden Beratungsstellen ausschließlich
für Eltern (von minderjährigen Kindern bzw. Jugendlichen) angeboten, andernfalls
erfolgt eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder auch an
niedergelassene Psychotherapeuten.
2. Prävention
Präventive Angebote umfassen vorbeugende, nicht einzelfallbezogene Aktivitäten für
Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch für Fachkräfte anderer Einrichtungen und
Institutionen, die in ihrem Berufsalltag mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun
haben.
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2.1 Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Medium, die Arbeit der Beratungsstelle
transparent zu machen und ihre Aufgabengebiete und Leistungen darzustellen, somit
Schwellenängste zu senken und den Zugang zu erleichtern.
Neben Zeitungsartikeln zu pädagogisch - psychologischen Themen und
Prospektmaterial umfasst dieser Bereich auch Interviews in Presse und Rundfunk,
sowie Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren aus dem pädagogischen,
psychosozialen und medizinischen Bereich.
Die Online - Präsentation des Leistungsprofils auf der gemeinsamen Homepage der
Beratungsstellen trägt dem zunehmenden Informationsbedarf über das Internet
Rechnung.
2.2 Vorträge und Seminare
Prävention zielt auf die Vermittlung eines tieferen Verständnisses für soziale,
pädagogische und psychologische Zusammenhänge. Damit sollen für Familien
bessere Voraussetzungen zur Bewältigung von Krisensituationen im Rahmen der
normalen Entwicklung geschaffen werden, ehe es zu Fehlentwicklungen oder
psychischen Problemen kommt.
Ein Schwerpunkt bildet die thematische Gestaltung von Elternabenden in
Kindergarten und Schule zu pädagogisch - psychologischen Fragestellungen.
Elternseminare und Vorträge für bestimmte Zielgruppen wie Scheidungseltern oder
allein Erziehende werden in Kooperation mit anderen Einrichtungen angeboten. Ziel
dieser Veranstaltungen ist es, neben der Stärkung der elterlichen Kompetenz durch
Informationen und Austausch zu einer veränderten Sichtweise von Problemen
beizutragen.
2.3 Arbeit mit Multiplikatoren
Die Beratungsstellen bieten ihre Kompetenz in der Beratung, Supervision und
Praxisreflexion für Mitarbeiter/innen anderer psychosozialer oder pädagogischer
Dienste und Einrichtungen an, die in ihrem beruflichen Feld mit Problemen und
Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden. Ziel von
Supervision ist die systematische Reflexion beruflichen Handelns, um den
beruflichen Auftrag besser erfüllen zu können. Beispiele sind Supervisionsgruppen
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für Erzieherinnen, Lehrer/innen oder für Fachkräfte der Sozialpädagogischen
Familienhilfe und für Eingliederungshelferinnen.
Im Bereich der Fortbildung von Multiplikatoren sind die Angebote bedarfsorientiert
und finden auf Anfrage im vorschulischen und schulischen Bereich oder für andere
Fachkräfte der psychosozialen Versorgung statt. Im Vordergrund stehen
Wissensvermittlung und Schulung der beruflichen Kompetenz mit dem Ziel,
Störungen in der kindlichen Entwicklung frühzeitig erkennen und angemessene
Hilfen einleiten zu können.
3. Kooperation, Vernetzung und Gremienarbeit
Der dritte Baustein des Auftrages der Beratungsstellen umfasst Aufgaben der
Gremienarbeit, Kooperation und Vernetzung.
Die Zusammenarbeit mit anderen Fach- und Beratungsdiensten und Einrichtungen in
der Region dient dem Erfahrungsaustausch sowie der Vernetzung und Koordination
der unterschiedlichen Hilfsangebote. Möglichkeiten der Kooperation werden u.a. mit
Schulleiter/innen, Beratungslehrer/innen, Erzieher/innen, Ärzten/innen und
Fachkräften der Sozialen Dienste und aus anderen Bereichen der psychosozialen,
pädagogischen oder medizinischen Versorgung erörtert.
Die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien dient neben Vernetzungszielen und der
konzeptionellen Weiterentwicklung psychosozialer Hilfeangebote der Verbesserung
gemeindenaher Versorgung und Prävention sowie der Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung der Angebotsstruktur für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Die Beratungsstellen sind in einer Vielzahl von teilweise regionalen, teilweise
landkreisweiten Arbeitskreisen und Gremien vertreten; neben der Jugendhilfe sind es
vor allem der pädagogische Bereich und das Gesundheitswesen, die in diesen
Arbeitskreisen vertreten sind. (Näheres im Auswertungsteil des Berichts)
ProjuFa- Frühe Beratung und Hilfen für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren
ProjuFa ist ein Projekt des Amtes Soziale Dienste und Psychologische Beratung, in
der alle Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis, auch die der freien Träger,
mitarbeiten. Die beiden Beratungsstellen Esslingen und Nürtingen sind sowohl in der
Projektleitung als auch in der Mitarbeit in den regionalen Kernteams beteiligt.
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Die Ausrichtung des Projektes ist präventiv im Vorfeld von Kindeswohlgefährdung;
Zielgruppe sind in erster Linie psychosozial belastete Familien mit Säuglingen und
Kleinkindern bis zum Ende des 3. Lebensjahres, die mit einer Komm- Struktur eher
nicht erreichbar sind und bestehende Hilfen aus eigener Initiative kaum in Anspruch
nehmen. Schwierige oder riskante Lebenslagen können z.B. jugendliche
Schwangerschaft und Elternschaft sein, Armut, soziale Benachteiligung, allein
Erziehen, Trennung/ Scheidung, Migration, psychische Probleme oder Überforderung
vor dem Hintergrund anderer belastender Lebenskontexte oder biographischer
Erfahrungen.
Ziel des Projektes ist es, Familien in schwierigen Lebenslagen möglichst frühzeitig zu
erreichen und bei Hinweisen auf Überforderung Unterstützung anzubieten, um eine
frühe Förderung der Eltern-Kind-Bindung durch Stärkung elterlicher Erziehungs- und
Beziehungskompetenzen zu erreichen.
Mitarbeit in den Erziehungshilfestationen
Im Rahmen der Umgestaltung der erzieherischen Hilfen durch Einrichtung von elf
sozialraumorientierter Erziehungshilfestationen sind auch die Psychologischen
Beratungsstellen beteiligt, in Esslingen im Berichtsjahr durch Beteiligung von zwei
Mitarbeitern der Beratungsstelle, für Nürtingen wird im Jahr 2008 die Mitarbeit in zwei
Erziehungshilfestationen beginnen.
Zentral ist dabei die regelmäßige Teilnahme eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin
am Falleingangssteuerungsteam.
Ziel der Falleingangssteuerung ist die Entwicklung flexibler, passgenauer
Hilfsangebote für die jeweilige Familie.
Die Tätigkeit der Psychologischen Beratungsstellen des Landkreises in
Esslingen und Nürtingen im Jahr 2007
Allgemeines
Die Auswertung der statistischen Daten des Jahres 2007 erfolgt für beide
Beratungsstellen in einer gemeinsamen Zusammenfassung. Bemerkenswert ist das
seit Jahren beobachtbare Phänomen, dass die absoluten Zahlen sich zwar oft
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unterscheiden, die prozentualen Angaben sich aber in den meisten Kategorien auf
ähnlichem Niveau bewegen.
Die personelle Situation hat sich im Berichtsjahr in der Esslinger Beratungsstelle
verändert: Herr Dipl. Psych. Wulf Rastedter ist nach langer Zugehörigkeit zum Team
der Psychologischen Beratungsstelle Esslingen zum 01.03.07 in die
Freistellungsphase der Altersteilzeit getreten. Seit Oktober 2007 ist die Stelle
wiederbesetzt durch Frau Dipl. Psych. Karin Bastius (inzwischen Karin Ostendorf).
Die Angaben für die Nürtinger Beratungsstellen stehen in Klammern, wenn nicht
anders vermerkt, sind sie ohne die online- Beratung zu verstehen.
1.Einzelfallstatistik
Fallzahlen
Die Fallzahlen insgesamt sind im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr in der
Esslinger Beratungsstelle leicht um ca. 3% gestiegen, in Nürtingen (einschließlich
Online-Beratungen) sind sie konstant geblieben, wobei die Zahl der
Neuanmeldungen allerdings um etwa 10 % zugenommen hat. .
Arbeitsschwerpunkt der Beratung
Mit 82% (90%) der Fälle ist der Bereich „Erziehungs- und Familienprobleme“ gemäß
§ 28 KJHG Arbeitsschwerpunkt, d.h. Anlass, sich an die Beratungsstelle zu wenden,
sind individuelle oder familiäre Probleme, Krisen oder Konflikte von Kindern und
Jugendlichen bzw. ihren Familien.
Die Beratung von jungen Erwachsenen (in der Regel bis 21 Jahre) nach § 41 KJHG
liegt bei 12% (5%).
Ca. 11% (14%) der Klientel hat eine Trennungs- und Scheidungsberatung nach §17,
2 KJHG in Anspruch genommen.
Die Beratung bei Partnerschafts- und Lebensproblemen lag bei jeweils 3% (3% bzw.
2%).
Der Bereich Online-Beratung der Nürtinger Beratungsstelle umfasst in diesem Jahr
mit 61 Beratungsfällen 9% der Fälle.
Familienformen
Die Verteilung der Familienformen ist vergleichbar mit der der Vorjahre:
57% (55%) der angemeldeten Kinder und Jugendlichen lebte in sog. “klassischen“
Kernfamilien mit Vater und Mutter zusammen, 33% (28%) in Einelternfamilien und
11% (13%) in Stieffamilien.
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Man kann davon ausgehen, dass insgesamt ca. 40% der angemeldeten Kinder und
Jugendlichen (dies liegt deutlich über dem prozentualen Anteil in der
Gesamtbevölkerung) eine Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern erlebt haben. Dieser
Befund unterstreicht die Notwendigkeit spezieller Beratungs- und Hilfsangebote im
Kontext Trennung bzw. Scheidung, die sich sowohl an betroffene Eltern als auch an
betroffene Kinder und Jugendliche richten.
Familien mit Migrationshintergrund
Der Anteil der beratenen Familien mit Migrationshintergrund liegt in der Esslinger
Beratungsstelle bei 16%, in Nürtingen bei 19%, was auf eine hohe Akzeptanz der
Beratungsstelle für ausländische Ratsuchende hinweist. Der Anteil der durch die
türkischstämmige Beraterin beratene Familien liegt mit 42 Fällen bei 6,8%.
Beratungsanlässe/ Problembereiche
Beziehungsprobleme in der Familie spielen bei einem sehr großen Teil der
ratsuchenden Familien eine Rolle. Diese sind zwar nur selten ausdrücklich
formulierter Anmeldegrund, werden aber meist im Verlauf der Beratung deutlich. Oft
sind sie mit anderen Auffälligkeiten verknüpft oder bilden deren Hintergrund. Weitere
Problembereiche, die eine große Rolle spielen, sind Auffälligkeiten im Kontakt- und
Gefühlsbereich sowie Lern- und Leistungsstörungen (14% /16%).) Probleme und
Fragen im Zusammenhang von Aufmerksamkeitsstörungen / Hyperaktivität (AD(H)S)
bei Kindern und Jugendlichen sind in 6% (7%) der Fälle Anmeldegrund.
In 31 % (24%) der Fälle sind Probleme in Kontext von Trennung und Scheidung
Anlass, sich an die Beratungsstelle zu wenden.
Wartezeiten
Die Wartezeiten entsprechen in beiden Beratungsstellen den Vorgaben der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke.): in Esslingen konnte in 80% der
Neuanmeldungen, in Nürtingen in 86% innerhalb von vier Wochen ein
Erstgesprächstermin angeboten werden.
Außerdem wurden sofortige bzw. kurzfristige Termine innerhalb weniger Tage in
Krisensituationen zur Verfügung gestellt, so z.B. bei Suizidalität, Schulverweigerung
oder eskalierenden Familienkonflikten. Diese rasche Terminierung erfolgt auch bei
sich selbst anmeldenden Kindern (sehr selten) und Jugendlichen.
Altersstufen
Schwerpunkt in der Altersverteilung mit 38% (42%) der vorgestellten Kinder liegt in
den beiden Beratungsstellen wie in den Vorjahren und bundesweit beobachtbar bei
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der Altersgruppe der 6 bis 11 Jährigen. Mit 34% (34%) folgt die Altersgruppe der 12 –
17 Jährigen und mit 18% (13%) die Altersstufe der unter 6 Jährigen. Auffallend hoch
ist der Anteil der jungen Erwachsenen in beiden Beratungsstellen mit 10% (11%).
Schultyp / Einrichtung
Grundschüler sind mit 28% (31%) die am stärksten vertretene Gruppe, gefolgt von
Kindergartenkindern mit 16% (17%). Während in beiden Beratungsstellen in den
Vorjahren deutlich mehr Realschüler als Gymnasiasten beraten wurden, gleichen
sich diese Zahlen zunehmend an.
Initiative zur Anmeldung
Die Initiative zur Anmeldung erfolgt bei gut der Hälfte der Ratsuchenden in
Eigeninitiative, die zweite Hälfte der Ratsuchenden kommt auf Anraten von Schule
(12% /8%), Sozialen Diensten (9% / 10%) oder Kindergarten und (kinder-) ärztlicher
Praxis.
Beratungsdauer
Die Anzahl der Beratungskontakte reicht von einmaligen Gesprächen bis zu
längerfristigen Beratungs- und Therapieverläufen von mehr als 20 Kontakten.
In beiden Beratungsstellen liegt der Schwerpunkt der Kontakthäufigkeit bei fünf
Kontakten.
2. Öffentlichkeitsarbeit / Prävention
Veranstaltungen wie Elternabende, Vorträge und Seminare fanden für verschiedene
Zielgruppen in Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen und Fachkräften wie
Schulen, Kindergärten, Sozialen Diensten u.a. statt.
Die Inhalte waren in Esslingen u.a.:
•
Informationsveranstaltungen für Schulklassen zum Thema Essstörungen
•
Darstellung der Arbeitsweise der Beratungsstelle (für Fachkräfte des
psychosozialen Bereichs und Schulklassen)
•
Reaktionen von Kindern auf Trennung/Scheidung und scheidungsbezogene
Aufgaben für Kinder“
•
Wie können Eltern ihre Kinder bei der Bewältigung der Trennung/Scheidung
unterstützen?
Nix g’schwätzt isch g’nug g’lobt? – Die Rolle von Lob und Anerkennung in der
•
Erziehung“
•
Grenzen in der Erziehung
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•
Kindliche Sexualität im Vorschulalter
•
Konflikte unter Geschwistern
•
Selbstverletzendes Verhalten
•
Möglichkeiten der Kooperation von Beratungsstelle und Schule
In insgesamt 13 Veranstaltungen wurden ca. 137 Personen erreicht.
Themen in Nürtingen:
•
Wie können Eltern ihre Kinder bei Trennung und Scheidung unterstützen?
•
Selbstverletzendes Verhalten
•
„Ich hab`s Dir schon hundertmal gesagt!“ Umgang mit schwierigen
Erziehungssituationen
•
Informationsveranstaltungen zum Thema „Essstörungen“ für Schulklassen
•
Angebotsprofil und Arbeitsweise der Beratungsstelle
•
Verhaltensauffälligkeiten
•
Aggressives Verhalten im Kindergarten
•
Konflikte unter Geschwistern
•
Kooperation von Beratungsstelle und Schule
Zielgruppe Kinder/Jugendliche:
Auch im Berichtsjahr beteiligte sich die Beratungsstelle Nürtingen wieder an zwei
Vormittagen an der „Beratungsrallye“ der Stadt Nürtingen: Jugendliche verschiedener
Schulen können mit dieser Initiative vor Ort und in direktem Kontakt mit einer
Fachkraft unterschiedliche (Beratungs-) Einrichtungen, deren Aufgabenprofil und
Arbeitsweise kennen lernen.
Außerdem gestaltete die Beratungsstelle gemeinsam mit der Beratungsstelle der
katholischen Kirche in Nürtingen ein Angebot für Kinder am Weltkindertag.
In insgesamt 12 Veranstaltungen wurden ca. 300 Personen erreicht.
3. Gruppenangebote
Esslingen: Insgesamt wurden im Berichtsjahr fünf Gruppen durchgeführt, davon eine
klientenbezogene Gruppe für Kinder, vier für Multiplikatoren / Fachkräfte:
16
Klientenbezogene Gruppe
•
Gruppe für Kinder mit Trennungs-/Scheidungserfahrung
Supervisionsgruppen für Multiplikatoren
•
Supervisionsgruppe für Mitarbeiter/innen des Kinderschutzbundes
•
Zwei Supervisionsgruppen für Fachkräfte der sozialpädagogischen
Familienhilfe
•
Zwei Supervisionsgruppen für Eingliederungshelferinnen
Nürtingen: Schwerpunkt der präventiven Arbeit in der Nürtinger Beratungsstelle ist
traditionsgemäß die Arbeit mit Gruppen. Insgesamt wurden dreizehn Gruppen
angeboten, davon vier Klienten- und neun Multiplikatorengruppen
Klientenbezogene Gruppen
•
Gruppe für Kinder in Trennungs-/Scheidungssituation
•
Therapeutische Psychodrama - Gruppe für Kinder mit sozialen
Schwierigkeiten
•
Zwei Elternkurse KESS
Supervisionsgruppen für Multiplikatoren
Angeboten wurden folgende Supervisionsgruppen:
•
Zwei Gruppen für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe
•
Gruppe für Eingliederungshelferinnen
•
Gruppe für Lehrkräfte von Förderschulen
•
Zwei Gruppen für Erzieherinnen (Kindergärten und Johannes-Wagner-Schule)
•
eine Gruppe für Lehrkräfte der Realschule
•
eine Gruppe für Pädagogen/innen von INBUS
•
„Beratungstisch“ von Sonderpädagoginnen der Bodelschwinghschule
Einzelsupervision
Neben Supervision in Gruppen bieten beide Beratungsstellen auch
Einzelsupervision für Fachkräfte, die in ihrer beruflichen Praxis mit schwierigen
Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden.
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Fortbildung für Fachkräfte der psychosozialen Versorgung / Lehrer/innen:
•
Schutz- und Risikofaktoren für Kinder in der Trennungs-/Scheidungssituation
•
Selbstverletzung und Essstörungen
•
Umgang mit selbstverletzendem Verhalten in der Schule
•
AD(H)S: Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten
•
Gesprächsführung mit Eltern
4. Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien
Die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien wird sowohl auf Leitungs- als auch auf
Mitarbeiterebene wahrgenommen. Ziel ist in erster Linie die konzeptionelle
Weiterentwicklung und Vernetzung psychosozialer Hilfeangebote für Kinder,
Jugendliche und deren Familien. Die ersten sieben Gremien sind landkreisweite
Veranstaltungen, die nächsten jeweils regional bezogen:
•
Arbeitsgemeinschaft der sechs Psychologischen Beratungsstellen der freien
und des öffentlichen Trägers im Landkreis
•
Arbeitskreis „Ambulante Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII”
•
Kreisarbeitsgemeinschaft „Individueller Kinderschutz“
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Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises
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Kreisarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendpsychiatrie
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Arbeitskreis „Essstörungen“ in Kooperation mit der Beauftragten für
Suchtprophylaxe des Landkreises
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Inhouse- Seminar „Kooperation Schule – Jugendhilfe“
Esslingen:
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Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Esslingen
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Arbeitskreis „Allein Erziehende“ der Stadt Esslingen
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Arbeitskreis „Mädchen“ der Stadt Esslingen
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Mitarbeit in der Lenkungsgruppe im Präventionsprojekt „Frauen –Tische
Ostfildern“
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AG „Trauma“
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Qualitätszirkel AD(H)S
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Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“
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Nürtingen:
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Fachausschuss „Frühförderung“
•
Konzeptionsgruppe „Einzelintegration“
•
Arbeitskreis „Suchtprävention im Kindergarten“
•
Arbeitskreis “Präventive Kinder- und Jugendarbeit“
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Kinder- und jugendpsychiatrische Fallkoordination
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Nürtinger Familienforum
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Arbeitskreis "Ess-Störungen" in Kooperation mit der Beauftragten für
Suchtprophylaxe
5. Fallübergreifende Kooperation
Einmalige oder regelmäßige Kooperationsgespräche sowohl auf Leitungs- als auch
auf Mitarbeiterebene fanden u.a. statt mit (auch hier bestehen landkreisweite und
jeweils auf Esslingen bzw. Nürtingen bezogene Kooperationen.):
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den Sozialen Diensten des Landkreises
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der Jugendhilfeplanerin des Landkreises
•
der Beauftragten für Suchtprophylaxe des Landkreises
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der Schulpsychologischen Beratungsstelle
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der „KOMPASS - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
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dem SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum an der Kinderklinik Esslingen)
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Kreisverband der Hebammen
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„Schulverweigerung – 2. Chance“
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Gesundheitsamt
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Psychosoziale Beratungsstelle
Esslingen:
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Schulsozialarbeiter der Stadt Esslingen
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Gesellschaft für Erziehungshilfe
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dem Mütterzentrum „MüZe“
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der Frauenbeauftragten der Stadt Esslingen
Nürtingen:
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Haus der Familie Nürtingen
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Zwei weitere Arbeitsfelder betreffen die oben beschrieben Mitarbeit zum einen in
den Erziehungshilfestationen, zum anderen im Projekt „ProjuFa - Frühe Hilfen und
Beratung.
Zum Schluss möchten wir noch auf unsere Homepages
http.//www.psychologische-beratung-esslingen.de
http.//www.psychologische-beratung-nuertingen.de
hinweisen, auf der Sie weitere Informationen und aktuelle Angebote, auch den
vorliegenden Jahresbericht, finden.
Elisabeth Longen
Dipl.-Psychologin
Leiterin
Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend
Uhlandstr. 1, 73734 Esslingen
Tel.: 0711/3902-2671, Fax: 0711/3902-1062
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.psychologische-beratung-esslingen.de
Psychologische Beratungsstelle für Familie und Jugend
Europastr. 40, 72622 Nürtingen
Tel.: 0711/3902-2828, Fax: 0711/3902-1072
E-mail: [email protected]
Internet: http://www.psychologische-beratung-nuertingen.de
© Psychologische Beratungsstellen Esslingen und Nürtingen des Landkreises
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