GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN - Hintergründe und Vorstellung eines Präventionsansatzes für Mädchen und junge Frauen - A Thesis presented to the Faculty of the Department of Behavioral & Social Sciences Lee University Cleveland, Tennessee In Partial Fulfillment of the Requirements for the Degree Master of Science Stefanie Sachse-Wiesing June 2014 I am submitting herewith a thesis written by Stefanie Sachse-Wiesing entitled GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN - Hintergründe und Vorstellung eines Präventionsansatzes für Mädchen und junge Frauen - I have examined the final paper copy of this thesis for form and content and recommend that it be accepted in partial fulfillment of the requirements for the degree of Master of Science in Counseling Psychology __________________________________ J. Trevor Milliron, Ph.D. Director of Graduate Studies in Counseling Lee University We have read this thesis and recommend its acceptance: _________________________________ Michael Dieterich, Ph.D. Professor of Psychology Lee University/ETS _________________________________ Paul Schmidgall, Ph.D. Professor of Theology Lee University/ETS In submitting this essay, I certify: 1. That this essay is entirely my own work, based upon research carried out by myself, and that all sources of material not resulting from my own reading, experimentation, observation or specimen collecting, including observational data, have been clearly indicated; 2. that no part of the work incorporated in the above essay is a quotation from published or unpublished sources, except where this has been clearly acknowledged as such, and that any specific direction or advice received is also properly acknowledged; 3. that no part of this work has been submitted as part of the assessment criteria for another module or qualification. __________________________ Signature Abstract The many facets of intimate partner violence against women have long been considered a private problem of the individuals. Only in the last few years has there been a realization that it is a problem of society as a whole. However, in many Christian free churches, addressing intimate partner violence against women is still a taboo. Preventive measures, such as education, personality empowerment and competence training provided by the free churches to help girls and young women against intimate partner violence, are rare. The goal of this thesis is to contribute to filling this gap. It provides information on the background of intimate partner violence and illuminates the current situation of girls and young women in Germany. In conclusion, a prevention program for free churches in working with girls and young women (age 13-18) is presented. The program deals sensitively with the issue of intimate partner violence and offers a guide to empowering female adolescents in free churches against violence in intimate relationships. The approach is founded on biblical principles and view of humanity as well as current scientific research on human change and development potential. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen in ihren vielfältigen Facetten wurde lange Zeit als privates Problem Einzelner betrachtet. Erst in den letzten Jahren setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass sie als ein gesamtgesellschaftliches Problem zu betrachten ist. In vielen christlichen Freikirchen ist Gewalt gegen Frauen in einer Paarbeziehung jedoch nach wie vor ein Tabuthema. Präventive Angebote, die dazu beitragen, Mädchen und junge Frauen durch Aufklärung, Persönlichkeitsstärkung und Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen davor zu schützen, Gewalt in ihrer Paarbeziehung zu erleben, gibt es in christlichen Freikirchen sehr selten. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, diese Lücke zu schließen. Sie informiert über die Hintergründe zur Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und beleuchtet die Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland. Schlussendlich stellt sie einen Ansatz für ein mögliches Präventionsprogramm für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren in christlichen Freikirchen zur Verfügung, der behutsam an die Thematik Gewalt in Paarbeziehungen heranführt und dazu anleitet, weibliche Jugendliche in Freikirchen stark gegen Partnergewalt zu machen. Der Ansatz basiert auf einem biblischen Menschenbild und biblischen Grundsätzen und orientiert sich in Bezug auf Prävention sowie den menschlichen Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ II Tabellenverzeichnis ............................................................................................................. II Formelverzeichnis ............................................................................................................... II Vorwort ................................................................................................................................. 1 Einleitung ............................................................................................................................. 2 1. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen .................................................................. 5 1.1. Formen von Gewalt und Auswirkungen auf die Opfer .............................................. 5 1.1.1. Physische Gewalt .............................................................................................. 6 1.1.2. Sexualisierte Gewalt ........................................................................................ 11 1.1.3. Psychische Gewalt .......................................................................................... 17 1.1.4. Soziale Gewalt ................................................................................................ 21 1.1.5. Ökonomische Gewalt ...................................................................................... 24 1.1.6. Schweregrade und Muster von Gewalt in der aktuellen Paarbeziehung .......... 28 1.2. Risikofaktoren für Gewalt in Paarbeziehungen und besonders stark gefährdete Personengruppen .................................................................................................. 30 1.3. Die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland ..................................................... 33 1.4. Interventions- und Hilfsangebote ............................................................................ 36 1.5. Die besondere Situation in christlichen Partnerschaften und Freikirchen ............... 44 2. Zur Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland .............................. 48 2.1. Physische, psychische und spirituelle Entwicklung in der Adoleszenz ................... 48 2.2. Lebenslagen, Selbstkonzepte und Wertvorstellungen ............................................ 53 2.3. Mädchen in Beziehungskontexten ......................................................................... 62 2.3.1. Herkunftsfamilie............................................................................................... 62 2.3.2. Peers und FreundInnen ................................................................................... 65 2.3.3. Intime Beziehungspartner................................................................................ 66 2.4. Mädchen und Gewalterfahrungen .......................................................................... 71 2.4.1. Familiäre Gewalterfahrungen .......................................................................... 72 2.4.2. Peergroupbedingte Gewalterfahrungen ........................................................... 76 2.4.3. Partnerschaftsbedingte Gewalterfahrungen..................................................... 79 2.5. Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot .................. 83 3. Erarbeitung eines Präventionsansatzes vor dem Hintergrund eines holistischen Menschenbildes ..................................................................................... 89 3.1. Prävention – Standards und theoretische Hintergründe ......................................... 89 3.2. Verständnis vom Menschen und seiner Entwicklung .............................................. 92 3.2.1. Der Mensch als lebendiges und unteilbares Wesen ........................................ 92 3.2.2. Der Mensch und seine Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten .......... 94 3.3. Schlussfolgerungen für ein Präventionsangebot .................................................. 100 3.4. Vorstellung des Präventionsansatzes „Shine!“ ..................................................... 106 3.4.1. Modul I „Gott und ich“ .................................................................................... 108 3.4.2. Modul II „Ich bin ich – von Gott geschaffen“................................................... 113 3.4.3. Modul III „Die Welt und ich“ ........................................................................... 118 3.4.4. Ausblick ......................................................................................................... 122 Zusammenfassung .......................................................................................................... 125 Nachwort .......................................................................................................................... 128 Quellenverzeichnis .......................................................................................................... 129 I ABBILDUNGSVERZEICHNIS, TABELLENVERZEICHNIS, FORMELVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Der Mensch - Ein lebendiges Wesen .............................................................. 93 Abbildung 2: Der Mensch - (unteilbare) Aspekte seines Wesens ......................................... 93 Abbildung 3: Holistisches Veränderungsmodell des Menschen ......................................... 100 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Alle Situationen physischer Gewalt, bei denen der aktuelle oder ein früherer Partner alleiniger Täter war ................................................................................. 10 Tabelle 2: Situationen sexualisierter Gewalt, bei denen ein Partner oder Ex-Partner als Täter genannt wurde ........................................................................................... 16 Tabelle 3: Häufigkeit der Muster von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in aktuellen Paarbeziehungen ............................................................................. 29 Tabelle 4: Übersicht der Anwendungsmöglichkeiten der verschiedenen Lernarten unter Berücksichtigung der drei Aspekte des Menschen ............................................ 103 Formelverzeichnis Formel 1: Änderungsprozess eines Menschen .................................................................... 95 Formel 2: Entwicklungsstand eines Menschen..................................................................... 95 Formel 3: Entwicklung des Menschen .................................................................................. 96 II VORWORT Vorwort Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen wird nach wie vor häufig als ein privates Problem Einzelner angesehen, ist jedoch als ein gesamtgesellschaftliches Problem zu verstehen: Jede vierte Frau in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal physische und/oder sexualisierte Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt (vgl. BMFSFJ 2012, S. 6). Die Praxis zeigt, dass auch christliche Paarbeziehungen nicht grundsätzlich gewaltfrei sind. Viele Christinnen erleben, dass der „geschützte Rahmen der Ehe“ für sie zur Bedrohung und Gefährdung wird. Häufig können die gewaltbetroffenen Frauen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mit Unterstützung beim Ausstieg aus der Gewaltspirale und/oder der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenssituation durch ihre Kirchengemeinden rechnen. Präventionsprogramme, die darauf abzielen, Mädchen und junge Frauen durch Aufklärung, Persönlichkeitsstärkung und Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen vor dem Risiko, Opfer von Gewalt in ihrer Paarbeziehung zu werden, zu schützen, finden im öffentlichen Bereich (wie Schule oder Jugendzentren) nur punktuell und für die Institutionen auf freiwilliger Basis statt. Im kirchlichen oder freikirchlichen Bereich (z.B. im Rahmen der Jugendarbeit oder der Ehevorbereitung) sind entsprechende Angebote noch seltener zu finden. Das liegt zum einen daran, dass die Tragweite der Thematik und darum die Wichtigkeit dieses Aufgabenfeldes vielerorts noch nicht erkannt wurde, im freikirchlichen Bereich aber auch daran, dass Angebote von freien oder kirchlichen Trägern oftmals nicht als geeignet empfunden werden, da freie Träger häufig einem feministischen Ansatz verpflichtet sind und Werte vertreten, die von den Gemeindemitgliedern abgelehnt werden, und kirchliche Träger häufig eine andere Theologie mit den entsprechenden Konsequenzen propagieren (z.B. die katholische Sexualethik oder die evangelisch-landeskirchliche „säkulare“ Lebensweise). Diese Arbeit möchte einen Beitrag dazu leisten, einen für christliche Freikirchen angemessenen Zugang zu der Thematik Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen zu finden. Sie informiert über die Hintergründe zur Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und beleuchtet die Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland. Darüber hinaus möchte sie einen Ansatz für ein mögliches Präventionsprogramm für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren in christlichen Freikirchen zur Verfügung stellen, der behutsam an die Thematik Gewalt in Paarbeziehungen heranführt und dazu anleitet, weibliche Jugendliche in Freikirchen stark gegen Partnergewalt zu machen. Der Ansatz basiert auf einem biblischen Menschenbild und biblischen Grundsätzen und orientiert sich in Bezug auf Prävention sowie den menschlichen Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. 1 EINLEITUNG Einleitung Für Gewalt in Paarbeziehungen wird häufig auch synonym der Begriff „Häusliche Gewalt“ verwendet. Häusliche Gewalt bezeichnet jede Art physischer, psychischer, sexualisierter, sozialer und/oder ökonomischer Gewalt innerhalb bestehender oder ehemaliger enger Beziehungen (zwischen (Ehe-)Partnern, aber auch zwischen Geschwistern, von Kindern gegenüber ihren Eltern etc.). Der Begriff beschreibt ein komplexes Muster vielschichtiger Handlungs- und Verhaltensweisen, die darauf zielen, Macht und Kontrolle über eine Person, ihr Denken und Handeln zu gewinnen (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014). Im Kontext dieser Arbeit bezieht sich der Begriff „Häusliche Gewalt“ im Folgenden lediglich auf Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Gewalt in Paarbeziehungen wird fast ausschließlich von Männern gegenüber Frauen ausgeübt und findet vor allem im vermeintlichen Schutzraum des eigenen Zuhauses statt. Entgegen vieler Vorurteile, finden sich Täter und Opfer in allen sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, Status, Alter, Herkunft oder Kultur. Die Ursachen für die Gewalt liegen in der Unfähigkeit, Konflikte auf gewaltfreie Art zu lösen, in der persönlichen Biografie sowie in den immer noch bestehenden ungleichen Geschlechterverhältnissen mit dem daraus resultierenden Rollenverständnis. Alkohol und Drogen, soziale Probleme und Arbeitslosigkeit sind zwar nicht ursächlich für die Gewalt, können sie aber auslösen. Fast immer zeigt sich Gewalt gegen Frauen in einer Paarbeziehung in einer Kombination der oben genannten Formen. Dabei sind gewalttätige Handlungen weniger Einmaldelikte, sondern in der Regel Bestandteil eines Misshandlungssystems, in dem die Abstände zwischen den Vorfällen immer kürzer werden und die Heftigkeit der Gewalt zunimmt. Vor allem die Zeit einer Trennung oder Scheidung ist für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder als sehr gefährliche Phase anzusehen (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014). Seit der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien wird Gewalt gegen Frauen nicht länger als privates Phänomen gesehen, sondern als Menschenrechtsverletzung anerkannt und das Problem der Beziehungsgewalt offiziell berücksichtigt. Dabei werden alle Formen von Gewalt an Frauen im Kontext struktureller Gewalt gesehen, die sich in der gesellschaftlichen und ökonomischen Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern widerspiegelt und ein System von gesellschaftlichen und kulturellen Mustern, Regeln und Verpflichtungen bildet, das Frauen in ihrer Entwicklungs- und Handlungsfreiheit einschränkt und ihnen ein Bild von Minderwertigkeit vermittelt (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014). 2 EINLEITUNG Weltweit gilt häusliche Gewalt als eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen und rangiert noch vor Verkehrsunfällen und Krebserkrankungen. Dass Gewalt als Ursache für gesundheitliche Probleme selten identifiziert wird, kann für die gewaltbetroffenen Frauen schädliche Folgen haben und bis zu chronischen Krankheiten führen (vgl. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam u.a. o.J., 12.05.2014). Die Folgen dieser Beziehungsgewalt sind nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für den Staat, die SteuerzahlerInnen, das Gesundheitssystem und die Wirtschaft deutlich spürbar. Jährlich flüchten rund 40.000 Frauen und Kinder in eines der 360 Frauenhäuser bundesweit. Polizeieinsätze, Gerichtsverfahren, ärztliche Behandlungen, Betreuung durch soziale Dienste, therapeutische Begleitung, Gewinnverluste durch niedrige Produktivität und Arbeitsausfälle sowie die verminderte Lebensqualität der von Gewalt Betroffenen verursachen jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Auch die möglichen langfristigen Folgen sind von der Gesamtgesellschaft zu tragen, z.B. wenn von häuslicher Gewalt betroffene Kinder Lern- oder Persönlichkeitsstörungen entwickeln, aufgrund dieser schlechte Schul-/ Ausbildungsleistungen erbringen und darum die erhöhte Wahrscheinlichkeit der Erwerbslosigkeit gegeben ist (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014). In Anbetracht der Tragweite der Thematik stellt sich die Frage nach einem geeigneten Präventionsansatz für christliche Freikirchen, der dazu beitragen kann, Mädchen und junge Frauen durch Aufklärung, Persönlichkeitsstärkung und Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen vor dem Risiko, Opfer von Gewalt in ihrer Paarbeziehung zu werden, zu schützen. Die vorliegende Arbeit soll hierzu einen Beitrag leisten. Im ersten Kapitel dieser Arbeit werden die Hintergründe rund um das Thema Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen beleuchtet. Hierfür werden zunächst die unterschiedlichen Formen von Gewalt und deren Auswirkungen auf die Opfer sowie die Risikofaktoren für Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und besonders stark gefährdete Personengruppen betrachtet. Im Anschluss wird die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland dargestellt, gefolgt von einem Überblick existierender Interventions- und Hilfsangebote. Als letztes wird auf die besondere Situation in christlichen Paarbeziehungen eingegangen. Kapitel zwei dieser Arbeit beschäftigt sich mit der Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland. Hierfür werden deren physische, psychische und spirituelle Entwicklung erläutert und ihre Lebenslagen, Selbstkonzepte und Wertvorstellungen näher betrachtet. Anschließend werden Mädchen und ihre Beziehungskontexte Herkunftsfamilie, Peers und FreundInnen sowie intime Beziehungspartner untersucht und ihre Gewalterfahrungen in Fa- 3 EINLEITUNG milie, Peergroup und Partnerschaft berichtet. Am Ende des Kapitels werden Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot gezogen. In Kapitel drei dieser Arbeit wird schließlich der vor dem Hintergrund eines holistischen Menschenbildes erarbeitete Präventionsansatz „Shine!“ vorgestellt. Nachdem die Standards und theoretischen Hintergründe für Präventionskonzepte ausgearbeitet wurden, wird das der Arbeit zugrunde liegende Verständnis vom Menschen und seiner Entwicklung dargelegt, bevor daraus die jeweiligen Schlussfolgerungen für ein geeignetes Präventionsangebot gezogen werden. Der entwickelte Präventionsansatz „Shine!“ wird anschließend in Form einer dreigliedrigen Modulübersicht mit insgesamt drei exemplarisch ausgearbeiteten Teilmodulen vorgestellt, gefolgt von einem Ausblick auf das weitere Vorgehen. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Nachwort. 4 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 1. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen „Gewalt gegen Frauen ist die vielleicht schändlichste aller Menschenrechtsverletzungen. Sie kennt keine Grenzen, weder geographisch noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. So lange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen“. Kofi Annan Dieses Kapitel beleuchtet die Hintergründe des komplexen Themas Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, um ein grundlegendes Verständnis der Thematik und seiner Tragweite zu ermöglichen. Hierfür stellt es zunächst die unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen und deren vielfältigen Auswirkungen auf die Opfer dar. Es betrachtet die Risikofaktoren für Gewalt in Paarbeziehungen und weist auf besonders stark gefährdete Personengruppen hin. Im Anschluss daran werden die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland sowie existierende Interventions- und Hilfsangebote vorgestellt. Da der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte Präventionsansatz auf den Einsatz in christlichen Freikirchen ausgerichtet ist, wird zuletzt auf die besondere Situation in christlichen Paarbeziehungen eingegangen, um die Spezifika der Zielgruppe weiblicher Jugendlicher und junger Frauen im freikirchlichen Kontext zu verdeutlichen. 1.1. Formen von Gewalt und Auswirkungen auf die Opfer In diesem Kapitel werden die verschiedenen Formen von Gewalt in Partnerschaften vorgestellt, Angaben zu Prävalenz und den Auswirkungen der Gewalt auf die Opfer gemacht, Muster von Gewalt in Paarbeziehungen sowie Risikofaktoren für Gewalt in Paarbeziehungen und besonders stark gefährdete Personengruppen dargestellt. Die im Folgenden vorgenommene Einteilung in physische, sexualisierte, psychische, soziale und ökonomische Gewalt folgt dabei der gängigen Handhabung in der Praxis. Als Grundlage für dieses Kapitel dienen überwiegend die Daten der bundesdeutschen Repräsentativuntersuchung „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, die von 2002 bis 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch das Interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF) der Universität Bielefeld in Kooperation mit infas, Institut für Sozialforschung, durchgeführt wurde. Auf der Basis einer repräsentativen Gemeindestichprobe wurden 10.000 in Deutschland lebende Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren befragt. Zum Gesamtkonzept der BMFSFJ-Studie zählten neben den über 10.000 Interviews zusätzliche Erhebungen bei jeweils 250 türkischen und osteuropäischen Migrantinnen in türkischer und russischer Sprache. Inhalt der Interviews 5 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN waren unter anderem Gewalterfahrungen und Sicherheitsgefühl, die Folgen von und Reaktionen auf Gewalt, gesundheitliche Aspekte und weitere Einzelheiten zur derzeitigen Lebens-, Berufs- und Familiensituation sowie zur Kindheit und Jugend der Befragten. Von 2007 bis 2008 führte das IFF mit Unterstützung des Statistischen Beratungszentrums der Universität Bielefeld eine weitere sekundäranalytische Auswertung dieser Studie mit dem Titel „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt“ durch, für die die Daten von etwa 9.000 Frauen zur Verfügung standen, die aktuell oder früher in einer Paarbeziehung lebten und die im schriftlichen Fragebogen weiterführende Angaben zu Gewalt in Paarbeziehungen gemacht hatten (vgl. BMFSFJ 2008, S. 14f.). 1.1.1. Physische Gewalt Definition Physische Gewalt ist die bekannteste und am häufigsten öffentlich thematisierte Form von Gewalt gegen Frauen in Partnerschaften, da sie in der Regel am sichtbarsten ist. Unter physischer Gewalt werden physische Angriffe verstanden, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person richten. Dabei unterscheiden sich die physischen Angriffe in ihrer Schwere, d.h. in der (empfundenen) Bedrohlichkeit für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie in ihren Folgen physischer, psychischer und psychosozialer Art. In Anlehnung an die internationale Gewaltforschung klassifiziert das BMFSFJ (vgl. 2012, S. 9f.) die Schwere einer Gewalthandlung anhand der Kriterien Verletzungsfolgen, (subjektiv erlebte) Bedrohlichkeit der Handlungen sowie psychische (und psychosoziale) Folgeprobleme und -beschwerden. Auch wurde in die Klassifizierung mit einbezogen, ob Betroffene die Gewalthandlung nachträglich selbst explizit als Gewalt qualifizierten. Aus diesen Kriterien leitet das BMFSFJ folgende drei Kategorien zur Zuordnung der Gewalthandlungen zu Schweregraden physischer Gewalt ab (vgl. BMFSFJ 2012, S. 12; BMFSFJ 2008, S. 21 und 26f.): 1. Leichte bis mäßig schwere körperliche Übergriffe: Wütendes Wegschubsen; leichte Ohrfeige; keine darüber hinausgehenden körperlichen Übergriffe 6 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 2. Tendenziell schwere Gewalthandlungen und/oder ernsthafte Gewaltandrohung: Beißen oder Kratzen, sodass es wehtat; Arm verdrehen oder an den Haaren ziehen, sodass es wehtat; schmerzhaftes Treten, Stoßen, hart Anfassen; heftiges Wegschleudern, sodass die Befragte taumelte oder umgefallen ist; heftiges Ohrfeigen oder mit der flachen Hand Schlagen; mit etwas Werfen, das verletzen konnte; mit etwas Schlagen, das verletzen konnte; ernsthafte Drohung, die Befragte anzugreifen, zu verletzen oder umzubringen; anderer körperlicher Angriff, der Angst machte oder wehtat; keine darüber hinausgehenden Gewalthandlungen 3. Sehr schwere bis lebensbedrohliche Gewalthandlungen: Mit den Fäusten auf die Befragte einschlagen, sodass es wehtat oder Angst machte; Verprügeln oder Zusammenschlagen; Würgen oder Erstickungsversuch; absichtliches Verbrühen oder Brennen mit etwas Heißem; Bedrohen mit einer Waffe, zum Beispiel einem Messer oder einer Pistole; Verletzen mit einer Waffe Prävalenz Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2012, S. 15) zufolge haben 23% der befragten Frauen bereits physische Gewalt in ihrer aktuellen und/oder ihrer früheren Partnerschaft erlebt. Dabei gaben die Frauen, die physischen Übergriffen durch ihre Partner im Lebensverlauf ausgesetzt waren (N=2.064), zu 36% ausschließlich leichte bis mäßig schwere Handlungen wie wütendes Wegschubsen und leichte Ohrfeigen an, 37,4% tendenziell schwere Gewalthandlungen an und 26,6% darüber hinaus sehr schwere bis lebensbedrohliche physische Gewalthandlungen an (8% der betroffenen Frauen erlebten Waffengewalt). Auswirkungen auf die Opfer Die Auswirkungen physischer Gewalt auf die Opfer sind vielfältig und unterscheiden sich unter anderem auch nach der Schwere und Häufigkeit der erlebten Gewalt. So kann physische Gewalt erhebliche akute und langfristige physische, psychische, psychosomatische sowie psychosoziale Folgen für die Betroffenen haben. Dabei sind die gesundheitlichen Folgeschäden und Belastungen besonders hoch, wenn es zu wiederholten oder immer stärkeren Gewaltanwendungen kommt (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. o.J., 29.04.2014). Häufig sind die Folgen zusätzlich mit finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen verbunden. Physische Folgen: Physische Gewalt kann schwere, lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben und bis zum verletzungsbedingten Tod, der Tötung, Mord oder auch Suizid führen. Zudem können die physischen Verletzungen zu langfristigen Beeinträchtigungen und Chronifizierungen führen, v.a. dann, wenn keine zeitnahe, medizinische Behandlung erfolgt. Die physischen Verletzungsfolgen können u.a. Hämatome, Prellungen und Wunden, Verstauchungen und Zer7 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN rungen oder Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen sein (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. o.J., 29.04.2014). Aber auch Knochenbrüche, Verbrennungen, Verätzungen, Schnitte, Stiche, Quetschungen oder innere Blutungen (vgl. BMFJ o.J., 29.04.2014) sowie Schädigung innerer Organe, Narben, Entstellungen im Gesicht, verminderte Seh- und Hörfähigkeit oder Unterleibsverletzungen (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014), dauerhafte Behinderungen, Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten/niedriges Geburtsgewicht der Kinder (vgl. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam u.a. o.J., 12.05.2014) können u.a. Folgen physischer Gewalt sein. Psychische Folgen: Die psychischen Folgen physischer Gewalt können u.a. erhöhte Ängste, Schlafstörungen, ein vermindertes Selbstwertgefühl, Niedergeschlagenheit, Depression, Suizidgedanken, Selbstverletzung, Essstörungen sowie tiefgreifende Stress- und Belastungssymptome sein (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. o.J., 29.04.2014). Weitere Folgen können u.a. Misstrauen, geringes oder fehlendes Selbstvertrauen, Passivität und Ambivalenz bei Entscheidungen, Veränderungen des Wertesystems, Scham- und Schuldgefühle, Gefühle der Beschmutzung und Stigmatisierung, Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten oder auch Wahrnehmungsstörungen bis hin zu schweren psychischem Störungen und Erkrankungen wie chronische Suizidgedanken, Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Borderline und dissoziative Identitätsstörungen sein (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014). Psychosomatische Folgen: Physische Gewalt kann auch zu Krankheiten mit psychosomatischen Aspekten führen, wie Herz-Kreislauf-Beschwerden, Hauterkrankungen, Erkrankungen des Verdauungssystems oder Kopf-schmerzen/Migräne (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. 29.04.2014), Magengeschwüre, Thrombosen oder Herzschmerzen (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014). Psychosoziale Folgen: Physische Gewalt kann sich auch negativ auf soziale Strukturen, zwischenmenschliche Beziehungen, individuelle Lebensentwürfe und die sozioökonomische Situation auswirken. Die Handlungs- und Abwehrmöglichkeiten der Betroffenen können in Folge der Gewalt eingeschränkt sein. Betroffene Frauen neigen zum sozialen Rückzug und brechen Kontakte zu Verwandten oder FreundInnen ab (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. o.J., 29.04.2014). FreundInnen, die sich mit der Betroffenen solidarisieren, werden häufig selbst Opfer von Attacken des Aggressors, was ebenfalls Grund für die Beendigung freundschaftlicher Bezie- 8 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN hungen ist. Das „Öffentlichmachen“ der Misshandlungen kann zudem dazu führen, dass sich FreundInnen und Verwandte von der Betroffenen abwenden. Aufgrund der großen psychischen und physischen Belastung (und deren Folge wie Krankheit) fehlen betroffene Frauen häufiger am Arbeitsplatz, ihre Arbeitsleistungen lassen quantitativ und qualitativ nach, sie sind weniger belastbar und stehen darum in der Gefahr, ihre Arbeitsstelle zu verlieren. In Folge schwerer Verletzungen kann es zu eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder gar zu Erwerbsunfähigkeit kommen. So können manche Frauen aufgrund der Verletzungen z.B. nicht mehr lange sitzen oder stehen, oder haben Ängste (z.B. vor Menschenansammlungen), die die Arbeitsmöglichkeiten stark einschränken (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014). Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, welche Folgen, gruppiert nach Schwere der Gewalthandlungen, die physische Gewalt für die Befragten der BMFSFJ-Studie hatte (vgl. 2008, S. 24): 9 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Tabelle 1: Alle Situationen physischer Gewalt, bei denen der aktuelle oder ein früherer Partner alleiniger Täter war Gewalthandlungen in Situation – gruppiert darüber darüber hinaus: hinaus: mindestens lebensbeVerprügeln/ drohliche mit Fäusten Handlungen schlagen ohne Waffen (ersticken/ würgen, verbrühen, brennen) Gesamt nur Drohung nur wütend wegschubsen/leichte Ohrfeige mindestens „mittlere Handlungen“, die wehtaten, Angst machten, bedrohlich waren darüber hinaus: Waffengewalt (N = 32) (N = 259) (N = 431) (N = 131) (N = 84) (N = 63) (N = 1.000) Hatte Angst, in Situation ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden 56,3 % 12,0 % 37,1 % 74,8 % 82,1 % 93,7 % 43,5 % Körperliche Verletzungen infolge der Situation genannt 40,6 % 26,3 % 61,5 % 94,7 % 85,7 % 73,0 % 58,8 % Arbeitsbeeinträchtigungen infolge der Situation genannt 25,0 % 6,2 % 21,8 % 48,9 % 46,4 % 54,0 % 25,5 % Psychische Folgebeschwerden genannt 87,5 % 56,8 % 76,1 % 89,3 % 94,0 % 90,5 % 75,6 % Langfristige psychosoziale Folgen genannt 75,0 % 27,4 % 49,4 % 71,0 % 75,0 % 74,6 % 51,1 % Situation wird als Gewalt eingestuft 78,1 % 44,0 % 73,3 % 88,5 % 91,7 % 93,7 % 70,7 % Situation wird als Verbrechen eingestuft 25,0 % 3,1 % 15,8 % 35,1 % 44,0 % 54,0 % 20,1 % Es wird ersichtlich, dass bereits Gewalthandlungen wie „wütendes Wegschubsen/leichte Ohrfeige“ des ersten Schweregrades „Leichte bis mäßig schwere körperliche Übergriffe“ für die Betroffenen negative Konsequenzen haben: Zwar geben nur 12% der Betroffenen an, in der Situation Angst gehabt zu haben, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden, 10 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 26% der Betroffenen berichten jedoch, physische Verletzungen infolge der Situation davongetragen zu haben; zudem berichten 57% von psychischen Folgebeschwerden und 27% von langfristigen psychosozialen Folgen. 44% der Befragten stuften die Situation nachträglich als Gewalt ein. Betrachtet man die Auswirkungen der Gewalthandlungen des dritten Schweregrades „Sehr schwere bis lebensbedrohliche Gewalthandlungen“ so zeigt sich, dass die Betroffenen in der Situation zu 75-94% Angst hatten, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden; sie zu 73-95% tatsächlich physische Verletzungen unterschiedlichen Schweregrades davontrugen; sie zu 89-94% unter psychischen und zu 71-75% unter langfristigen psychosozialen Folgen litten und zwischen 46-54% der Betroffenen infolge der Situation Beeinträchtigungen im Arbeitsleben beschrieben. Mit 89-94% stuft der Großteil der Befragten hier, im Gegensatz zu Gewalthandlungen des ersten Schweregrades, die Situationen nachträglich als Gewalt ein. Auffällig ist, dass die Betroffenen sowohl Situationen des ersten, als auch des zweiten und des dritten Schweregrades nicht überwiegend als „Verbrechen“ einstufen (3%, 16%, 35-54%), obwohl die einzelnen Handlungen als ein solches zu klassifizieren sind. Auffällig ist, dass die beschriebene physische Gewalt durch frühere Partner deutlich höhere Schweregrade aufweist, als die Gewalt durch aktuelle Partner (frühere vs. aktuelle Partner: leichte bis mäßig schwere Handlungen: 26,5% vs. 60,5%; tendenziell schwere Gewalthandlungen: 39,7% vs. 28,3%; sehr schwere Handlungen: 33,8% vs. 11,2%, vgl. 2012, S. 15). Dies kann auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: Zum einen lösen sich Frauen häufiger aus von schwerer Gewalt belasteten Partnerschaften, wodurch frühere Partnerschaften höhere Gewaltpotentiale aufweisen als bestehende Partnerschaften. Gerade im Kontext von Trennung und Scheidung scheint Gewalt zudem stärker zu eskalieren. Zum anderen scheint Gewalt durch aktuelle Partner jedoch auch eher bagatellisiert zu werden; sie wird (in vergleichbaren Situationen) als weniger gravierend beschrieben und von den Betroffenen weniger kritisch beurteilt (vgl. BMFSFJ 2012, S. 13). 1.1.2. Sexualisierte Gewalt Definition In der Fachwelt wird heute in der Regel von „sexualisierter Gewalt“ gesprochen, um zu verdeutlichen, dass es dem Täter bei dieser Form der Gewaltausübung nicht ausschließlich um die sexuelle Befriedigung geht, sondern ihm die Sexualität als Waffe dient, seine eigene Macht zu demonstrieren und die andere Person zu erniedrigen (vgl. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 30.04.2014). Sie ist damit ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs, nicht Konsequenz unkontrollierbarer sexueller Triebe. Demgegenüber verleitet der früher häufig verwendete Begriff „sexuelle Gewalt“ dazu, diesen Aspekt 11 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN sowie die psychisch-emotionale Komponente und deren Auswirkungen auszublenden (vgl. BMFJ o.J., 30.04.2014). Unter sexualisierter Gewalt werden im engeren Sinne alle sexuellen Handlungen verstanden, die einer Person aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Hierzu zählen sexuelle Nötigung, versuchte sowie vollzogene Vergewaltigung (vgl. BMFSFJ 2012, S. 12). Im weiteren Sinne werden unter sexualisierter Gewalt auch Sexismus (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die zu einem ungleichen sozialen Status von Frauen und Männern führt oder darauf hinwirkt) sowie sexuelle Belästigung verstanden, d.h. unter anderem geschlechtsbezogene und sexistische entwürdigende bzw. beschämende Bemerkungen oder Handlungen, unerwünschte körperliche Annäherung, Annäherung in Verbindung mit Versprechen von Belohnungen und/oder Androhung von Repressalien (vgl. Wikimedia Foundation Inc. 2014, 30.04.2014), frauenfeindliche Sprache, anzügliche Blicke, verbale Belästigungen (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 30.04.2014) oder die Verbreitung bzw. Veröffentlichung intimer Bilder (vgl. re-empowerment e.V. - Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 02.05.2014). Auch der Zwang zur Prostitution ist eine Form sexualisierter Gewalt (vgl. Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt - Frauennotruf Kiel e. V. o.J., 02.05.2014). Bei Frauen aus einigen Kulturkreisen ist ebenfalls die Genitalverstümmelung mit zu berücksichtigen (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014). In der internationalen Forschung werden sowohl erzwungene sexuelle Handlungen als auch deren Versuch als sexualisierte Gewalt eingestuft und in der Regel den schweren Gewalthandlungen zugeordnet. Unterscheidungen gibt es gegebenenfalls in der Zuordnung zu realisierter oder versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung (vgl. BMFSFJ 2008, S. 30). In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 32-34) wird deutlich, dass Fälle von versuchter und vollendeter sexualisierter Gewalt durch den Partner aufgrund ihrer Bedrohlichkeit, den physischen, psychischen und psychosozialen Folgen sowie der Gewaltwahrnehmung generell als schwere bis sehr schwere Gewalthandlungen einzustufen sind. Eine Höherstufung der Schwere von vollendeter Vergewaltigung gegenüber versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung erscheint dennoch sinnvoll, da die erstgenannte Form von den Frauen als bedrohlicher erlebt wurde, häufigere und teilweise auch schwerere Verletzungen, deutlich häufiger langfristige psychosoziale Folgen sowie häufigere Arbeitsbeeinträchtigungen zur Folge hatte, und zudem häufiger als Gewalt/Vergewaltigung/Verbrechen eingestuft wurde. In der Studie des BMFSFJ (vgl. 2008, S. 30) wurden den Ausprägungen sexualisierter Gewalt folgende Merkmale zugeordnet: 12 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Vollendete Vergewaltigung: Zwang zum Geschlechtsverkehr, Eindringen mit dem Penis oder etwas anderem gegen den Willen der Befragten Versuchte Vergewaltigung: Erfolgloser Versuch des Eindringens mit dem Penis oder etwas anderem gegen den Willen der Befragten Sexuelle Nötigung: Zwang zu intimen Körperberührungen, Streicheln, Petting und Ähnlichem; Zwang zu anderen sexuellen Handlungen oder Praktiken; Zwang, pornografische Bilder oder Filme anzusehen und nachzuspielen Prävalenz Mehr als 50% aller Vergewaltigungen von Frauen aller sozialen Schichten werden durch (Ex-)Ehemänner oder (Ex-)Partner verübt, womit Vergewaltigung in Ehe und Partnerschaft zur häufigsten Form sexualisierter Gewalt zählt (vgl. Frauen-Notruf: Beratung für Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt e.V. o.J., 01.05.2014). Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 30f.) zufolge haben 2% der befragten Frauen sexualisierte Gewalt in ihrer aktuellen und/oder ihrer früheren Partnerschaft erlebt. Dabei gaben die Frauen, die sexualisierten Übergriffen durch ihre Partner im Lebensverlauf ausgesetzt waren (N = 199; aktueller Partner: N = 40 / früherer Partner: N = 159), zu 65% eine Vergewaltigung, 21% eine versuchte Vergewaltigung, 23% sexuelle Nötigung/Zwang zu intimen Körperberührungen, 25% Zwang zu anderen sexuellen Handlungen und Praktiken, 21% Zwang zum Ansehen und Nachspielen von pornografischen Bildern oder Filmen an (Mehrfachnennungen möglich). Wird eine grobe Unterteilung in vollendete Vergewaltigung einerseits und versuchte Vergewaltigung/sexuelle Nötigung andererseits vorgenommen, so haben fast zwei Drittel der Frauen (N = 129) eine Vergewaltigung durch einen Partner (N = 27) oder Ex-Partner (N = 102) erlebt und gut ein Drittel (N = 70) deren Versuch oder eine sexuelle Nötigung (aktueller Partner: N = 13; früherer Partner: N = 57). Bei Handlungen durch den aktuellen oder den früheren Partner waren die entsprechenden Anteile in etwa gleich hoch (aktuelle vs. frühere Partner: Vergewaltigung: 67,5% vs. 64,2%; versuchte Vergewaltigung/sexuelle Nötigung: 32,5% vs. 35,8%). Dabei standen nach Angaben der betroffenen Frauen 38% aller Täter bei der Tat unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. Knapp 4% der Betroffenen gab an, der Täter habe eine Waffe bei sich gehabt (davon 2%, er habe die Waffe gegen sie gerichtet). Auffällig ist auch hier die Tendenz (vgl. BMFSFJ 2008, S. 33f.), dass die anhand der Indikatoren als ähnlich schwer einzustufenden Situationen sexualisierter Gewalt durch frühere oder aktuelle Partner von den Frauen unterschiedlich eingestuft werden. So wird z.B. sexualisierte Gewalt in Form einer vollendeten Vergewaltigung durch aktuelle Partner von den betroffenen 13 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Frauen seltener als Vergewaltigung (56%) oder als Verbrechen (26%) eingestuft und damit nicht so kritisch beurteilt wie sexualisierte Gewalt in Form einer vollendeten Vergewaltigung durch frühere Partner (Vergewaltigung: 85%; Verbrechen: 66%). Lediglich bei der Einschätzung einer vollendeten Vergewaltigung als Gewalt zeigen sich geringere Unterschiede (aktueller Partner: 74%; früherer Partner: 84%). Es bleibt zu vermuten, dass die mildere Beurteilung der Taten der aktuellen Partner mit der größeren Nähe zu den Tätern zum Tatzeitpunkt zusammenhängt und/oder auch mit der im Nachhinein kritischeren Beurteilung der früheren Partner und ihrer Gewalthandlungen nach einer erfolgten Trennung. Deutlich wird jedoch, dass die subjektive Einschätzung einer Handlung als Gewalt/Vergewaltigung durch die Betroffenen nicht ausreichend ist für die Beurteilung der Schwere der Gewalthandlungen: Die Beurteilung wird in hohem Maße auch durch die aktuelle oder nachträglich kritischer bewertete Beziehung zum Täter mitbestimmt und hängt nicht unbedingt mit der Handlung an sich, ihrer Bedrohlichkeit sowie der Schwere ihrer physischen und psychischen Folgen zusammen. Zudem gilt zu berücksichtigen (vgl. BMFSFJ 2008, S. 38f.), dass sexualisierte Gewalt in Partnerschaften hoch tabuisiert ist und Betroffene oftmals keine Grenzen zwischen übergriffigem Partnerverhalten mit mehr oder weniger freiwilliger Einwilligung und ungewollten sexuellen Handlungen bzw. sexueller Nötigung und sexualisierter Gewalt erkennen können. Es wird darum ein hohes Dunkelfeld von sexualisierter Gewalt vermutet, die nicht oder noch nicht als solche wahrgenommen oder berichtet wurde. Ebenso ist es schwer vorstellbar, dass eine erfüllte und freiwillige Sexualität mit angstfreier Zustimmung der Frau in einer durch physische Gewalt hoch belasteten Beziehung möglich ist. Dem aktuellen Wissenstand von Forschung und Praxis nach, ziehen sich viele Betroffene physischer Gewalt vielmehr emotional zurück und lassen sexuelle Handlungen des Partners über sich ergehen. Erleben Frauen sexualisierte Gewalt durch ihren Partner, so findet diese überwiegend im Kontext von schwerer bis sehr schwerer und mehrmaliger physischer Gewalt statt (vgl. BMFSFJ 2008, S. 50). Auswirkungen auf die Opfer Sexualisierte Gewalt in Ehe und Partnerschaft kann eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf die betroffenen Frauen haben. Die physischen, psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Folgen können komplex und andauernd sowie traumatisierend und für die Frauen zudem mit finanziellen Konsequenzen verbunden sein. „Jeder sexuelle Übergriff bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität, Sicherheit und Autonomie, lässt Lebensfreude und Leistungsfähigkeit verkümmern und schädigt meist langfristig ihr Selbstwertgefühl“ (Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. o.J., 01.05.2014). 14 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Physische Folgen: Physische Folgen sexualisierter Gewalt können z.B. Unterleibsverletzungen durch Penetration mit Glied oder Gegenständen in Vagina und Anus, Menstruationsstörungen, Schwangerschaften, erzwungene Abtreibungen (vgl. Stadt Wuppertal o.J., S. 3, 01.05.2014), Eileiterund Eierstockentzündungen (vgl. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam u.a. o.J., 12.05.2014), anale und vaginale Blutungen, Blasenentzündungen, Geschlechtskrankheiten, Unfruchtbarkeit oder Fehlgeburten (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014), aber auch Krankheiten mit psychosomatischen Aspekten sein. Psychische Folgen: Zu den psychischen Folgen sexualisierter Gewalt zählen u.a. Angststörungen, Depressionen, Schlafstörungen, aggressives Verhalten gegen sich selbst (Selbstverletzungen) oder andere, tiefes Misstrauen, Schuld- und Schamgefühle, geringes Selbstwertgefühl, Essstörungen, Suizidalität, sexuelle Funktionsstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Abhängigkeit (vgl. Stadt Wuppertal o.J., S. 3, 01.05.2014). Psychosoziale Folgen: Sexualisierte Gewalt kann sich auch im Rückzug der Betroffenen und deren Isolation auswirken, sowie in Kontakt- und Beziehungsstörungen (vgl. Stadt Wuppertal o.J., S. 3, 01.05.2014). Das „Öffentlichmachen“ von sexualisierter Gewalt in der Partnerschaft während oder nach der Partnerschaft kann zu Vorwürfen, Schuldzuweisungen und Beschämungen von außen führen (wie dem Vorwurf der Provokation oder von frigidem Verhalten), denn nach wie vor halten sich Mythen, Stereotype, Vorurteile und Falschinformationen hartnäckig und machen Frauen für die männliche Frustration und die Misshandlung verantwortlich, z.B. im Bild der „sich verweigernden Frau“ und dem „armen ausgehungerten Mann“, der sich „in seiner Frustration holt, was ihm in der Partnerschaft zusteht“ (vgl. re-empowerment e.V. Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 03.05.2014). Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, welche Folgen, gruppiert nach vollendeter und versuchter Vergewaltigung/sexueller Nötigung, die sexualisierte Gewalt für die Befragten der BMFSFJ-Studie hatte (vgl. 2008, S. 32): 15 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Tabelle 2: Situationen sexualisierter Gewalt, bei denen ein Partner oder Ex-Partner als Täter genannt wurde (N = 199) Situationen sexueller Gewalt durch Partner – Grobeinteilung der Handlungen Gesamt Vergewaltigung versuchte Vergewaltigung/sexuelle Nötigung Angst, in Situation ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden 37,2 % 17,1 % 30,2 % Körperliche Verletzungen infolge der Situation 51,9 % 21,4 % 41,2 % Arbeitsbeeinträchtigungen 22,5 % 8,6 % 17,6 % Psychische Folgebeschwerden 88,4 % 84,3 % 86,9 % Psychosoziale Folgen 62,0 % 45,7 % 56,3 % Situation wird als Gewalt eingeschätzt 82,2 % 64,3 % 75,9 % Situation wird als Vergewaltigung eingeschätzt 79,1 % 37,1 % 64,3 % Situation wird als Verbrechen eingeschätzt 57,4 % 25,7 % 46,2 % Von den betroffenen Frauen haben 30% in der Situation Angst gehabt, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden, 41% trugen physische Verletzungen davon, 18% waren durch das Ereignis so stark beeinträchtigt, dass sie ihren täglichen Aufgaben oder ihrer Arbeit nicht mehr in gewohntem Maße nachgehen konnten, 87% nannten psychische Folgebeschwerden und 56% langfristige psychosoziale Folgen. Die Situationen wurden von den Frauen zu 76% als „Gewalt“ eingestuft, zu 64% als „Vergewaltigung“ und zu 46 % als „Verbrechen“. Bei fast allen Auswirkungen der erlebten Gewalt zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen einer vollendeten und einer versuchten Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung; nur die psychischen Folgebeschwerden wurden von den Frauen mit 88% bei vollendeter und mit 84% bei versuchter Vergewaltigung/sexueller Nötigung ähnlich häufig angegeben, was auf die hohen psychischen Belastungen durch alle Formen sexualisierter Gewalt schließen lässt. Vollendete Vergewaltigungen wurden durch die betroffenen Frauen jedoch signifikant häufiger als Gewalt, Vergewaltigung und Verbrechen eingestuft als andere sexualisierte Gewalthandlungen. 16 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 1.1.3. Psychische Gewalt Definition Psychische Gewalt ist in der Regel subtil und daher von außen nur begrenzt sichtbar, obwohl die Betroffene nicht nur im häuslichen Bereich, sondern auch in der Öffentlichkeit erniedrigt wird. Innerhalb einer Paarbeziehung kann sie sich in vielfältiger Weise ausdrücken. So sind Formen psychischer Gewalt unter anderem verbale Erniedrigung, ständige Schuldzuweisungen/Beschuldigungen, Bedrohung, Beleidigungen (z.B. in Bezug auf das Äußere), Äußerungen, die die Frau z.B. als verrückt, labil, psychisch krank diffamieren oder darüber, dass sie nichts kann, nichts hat und ohne den Mann nichts ist, Bloßstellungen und lächerlich machen in der Öffentlichkeit, Isolation von Familie, FreundInnen und/oder Bekannten, ständige Kontrolle (vgl. Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt - Frauennotruf Kiel e. V. o.J., 02.05.2014), permanente Abwertung, als „Witze“ getarnte Kränkungen, absichtliches Kränken/Verletzen, bewusstes Ignorieren, emotionale Erpressung, Verurteilungen, Verdrehen von Tatsachen, absichtliches Leugnen (z.B. von Gesagtem oder Getanem wie zugefügten Verletzungen), Verbote, Essensentzug oder Ernährungskontrolle (vgl. re-empowerment e.V. - Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 02.05.2014). In der internationalen Forschung (vgl. BMFSFJ 2008, S. 60), werden unter anderem die Dimensionen extreme Eifersucht und Kontrolle (der Außenkontakte), Diskriminierung des Partners/Entscheidungsdominanz, Drohung/ bedrohliches Verhalten (Gewaltandrohung gegenüber Kindern, Haustieren und nahestehenden Personen, Zerstörung von Gegenständen), verbale Aggressionen, Erniedrigung, Demütigung sowie ökonomische Kontrolle thematisiert. Dabei ist es schwer, zu bestimmen, wo genau psychische Gewalt in Partnerschaften beginnt und wo es sich lediglich um negatives, destruktives und/oder belastendes Partnerverhalten handelt (vgl. BMFSFJ 2008, S. 60f.). Darum sind für die Einschätzung, ob es sich tatsächlich um psychische Gewalt handelt sowie zur Bestimmung deren Ausmaßes der Kontext, die Bedeutung und Zielrichtung sowie die Interaktionen und Folgen der Handlungen innerhalb der Partnerschaft relevant. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch, in welchem Paarund Geschlechterkontext die Verhaltensweisen oder Handlungen stehen, also ob prinzipiell Gleichheit oder Ungleichheit zwischen den Geschlechtern vorherrscht bzw. wie gleich oder ungleich Macht- und Ressourcen verteilt sind. In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 73f.) wurden folgende Items den verschiedenen, modellierten Dimensionen psychischer Gewalt in Partnerschaften zugeordnet: 1. Eifersucht/Kontrolle der Außenkontakte/Dominanz ist eifersüchtig und unterbindet meine Kontakte zu anderen Frauen/Männern trifft Entscheidungen, die mich/uns betreffen, alleine 17 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 2. Psychisch-verbale Gewalt und Einschüchterung 3. kontrolliert genau, wie viel Geld ich für was ausgebe gibt selbst so viel Geld aus, dass für mich oder die Familie nichts mehr übrig bleibt lässt mich spüren, dass ich finanziell von ihm/ihr abhängig bin lässt mich über Geld oder Sachen, die ich mir kaufen will, nicht selbst entscheiden Sexuelle Übergriffigkeit 6. macht absichtlich Dinge kaputt, die mir gehören oder die mir lieb sind droht damit, mir zu schaden, mir etwas wegzunehmen oder zu zerstören droht damit, mir die Kinder wegzunehmen drängt mir seine/ihre sexuellen Bedürfnisse rücksichtslos auf droht damit, mir, den Kindern, sich selbst oder anderen mir nahe stehenden Menschen/Haustieren etwas anzutun hat mir (einmal/mehrmals) ernsthaft gedroht, mich körperlich anzugreifen oder zu verletzen hat mir (einmal/mehrmals) ernsthaft gedroht, mich umzubringen Ökonomische Gewalt 5. sagt, ich sei lächerlich, dumm oder unfähig ignoriert mich, antwortet nicht auf Fragen und tut so, als sei ich nicht da schüchtert mich ein, wenn ich anderer Meinung bin (z. B. durch Gesten, Blicke oder Anbrüllen) gibt mir an allem die Schuld und macht mir unablässig ein schlechtes Gewissen schüchtert mich ein durch wütendes, unberechenbares oder aggressives Verhalten (z. B. Gegenstände werfen, etwas treten oder plötzliche Wutausbrüche) macht mich vor anderen herunter beschimpft und beleidigt mich oder sagt absichtlich Dinge, die mich verletzen Bedrohung/Gewaltbereitschaft und sexuelle Übergriffigkeit 4. kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme schüchtert mich ein, wenn ich anderer Meinung bin (z. B. durch Gesten, Blicke oder Anbrüllen) kontrolliert meine Post, meine Telefonanrufe oder meine E-Mails hindert mich daran, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu treffen bestimmt darüber, was ich zu tun oder zu lassen habe drängt mir seine sexuellen Bedürfnisse rücksichtslos auf drängt mich psychisch-moralisch zu sexuellen Handlungen, die ich nicht will Sonstige/nicht zuordenbar zwingt mich, wach zu bleiben, wenn ich schlafen will Es kristallisierte sich heraus, dass die Anzahl der Nennungen anhand der Itemliste zu psychischer Gewalt in der aktuellen Paarbeziehung als Indikator für die Schwere der erlebten 18 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN psychischen Gewalt dient. Demnach wird den unterschiedlichen Schweregraden psychischer Gewalt folgende Anzahl von Nennungen zugeordnet (vgl. BMFSFJ 2008, S. 68): Geringer Schweregrad: Eine Nennung Mäßiger bis hoher Schweregrad: Zwei bis drei Nennungen Sehr hoher Schweregrad: Vier und mehr Nennungen. Prävalenz Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 63-69) zufolge haben 34% der befragten Frauen psychische Gewalt in ihrer aktuellen Partnerschaft erlebt (N = 6.386). Von den betroffenen Frauen (N = 2.159) stimmten 49,3% nur einer negativen Nennung, d.h., einem geringen Schweregrad zu (N = 6.386: 16,7%), 29,6% zwei bis drei Nennungen, d.h., einem mäßig bis hohen Schweregrad zu (N = 6.386: 10%) und 21,1% vier und mehr Nennungen, d.h., einem sehr hohen Schweregrad zu (N = 6.386: 7,1%). Am häufigsten wurde Aussagen zugestimmt, die mit Eifersucht/Kontrolle/Dominanz (68%), ökonomischer Kontrolle/Gewalt (42%) und psychisch-verbaler Gewalt/Einschüchterung (38%) zusammenhängen, wohingegen Drohung/Gewaltbereitschaft/sexuelle Übergriffigkeit (13%) deutlich seltener benannt wurden. Sexuelle Übergriffigkeit im Kontext psychischer Gewalt wurde mit 5% vergleichsweise selten genannt, ebenso wie Schlafentzug, sofern er allein auftrat, mit 1% (vgl. ebd. 2008, S. 74-76). Zusammengefasst kann davon ausgegangen werden, dass etwa jede sechste Frau in einer aktuellen Paarbeziehung relevanten Formen psychischer Gewalt (leichte psychisch-verbale Gewalt, erhöhe Eifersucht/Kontrolle, erhöhte psychisch-verbale Gewalt, erhöhte Drohung) und etwa jede 15. Frau schweren bis sehr schweren Formen psychischer Gewalt (erhöhte psychisch-verbale Gewalt, erhöhte Drohung) in der aktuellen Paarbeziehung ausgesetzt ist (vgl. BMFSFJ 2012, S. 20). Auswirkungen auf die Opfer Psychische Gewalt kann gravierende und zerstörerische Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Neben physischer und sexualisierter Gewalt kann vor allem psychische Gewalt zur Zerstörung des Selbstwertgefühls, zur Zerstörung der psychischen Gesundheit, der eigenen Identität, sowie des Glaubens an eigene Werte, Gefühle und Fähigkeiten führen (vgl. Frauenberatungs- und Fachstelle bei sexueller Gewalt - Frauennotruf Kiel e. V. o.J., 02.05.2014). Je mehr psychische Gewalt die Frauen in der Partnerschaft erleben, desto höher ist ihre psychische und gesundheitliche Belastung und desto geringer sind ihre Zufriedenheit mit der 19 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Partnerschaft sowie ihre Zufriedenheit mit der Lebenssituation (vgl. BMFSFJ 2008, S. 66-68). Physische Folgen In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 67) wurde deutlich, dass Frauen, die mehr negativen Aussagen der Itemliste zum Partner zustimmten, auch signifikant häufiger angaben, in den letzten 12 Monaten von mehr als sieben physischen Beschwerden betroffen gewesen zu sein (keine Nennungen von Items: 17,7%; 1 Nennung: 19,8%; 2-3 Nennungen: 26,1%; 4 und mehr Nennungen: 36,6%). Psychische Folgen Ebenfalls wurde in der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 66f.) auch der Zusammenhang zwischen der Anzahl von Nennungen psychischer Gewalt und dem Auftreten von vier und mehr psychischen Beschwerden in den letzten 12 Monaten deutlich (2-3 Nennungen: 52,6%; 4 und mehr Nennungen: 61,6%). Auch Frauen, die nur einer Aussage zustimmten, waren gegenüber Nicht-Betroffenen signifikant höher belastet (42,7% vs. 35,4%). Dabei zeigt sich (vgl. ebd. 2008, S. 69f., S. 83), dass alle genannten Verhaltensweisen der Partner mit erhöhten psychischen Belastungen der Frauen einhergehen können und es insofern keine unbedeutenden Dimensionen psychischer Gewalt in Partnerschaften gibt. Jedoch scheinen Formen psychisch-verbaler Gewalt, Demütigung, Drohung, Einschüchterung, Schuldzuschreibung und sexuelle Übergriffigkeit besonders häufig mit erhöhten psychischen Belastungen einherzugehen, denn die hiervon Betroffenen haben zu 60% bis über 70% vier und mehr psychische Beschwerden in den letzten 12 Monaten angegeben. Die erhöhten Belastungsaspekte ergeben sich wahrscheinlich sowohl aus den konkreten Formen psychischer Gewalt als auch aus deren Kombination und Häufigkeit. Psychosoziale Folgen Auch bei der Zufriedenheit mit der Partnerschaft sowie der Zufriedenheit mit der Lebenssituation insgesamt gibt es deutliche Unterschiede (vgl. ebd. 2008, S. 68). Frauen, die am stärksten von psychischer Gewalt betroffen sind, sind im Vergleich zu Frauen, die keine oder weniger Nennungen hatten, deutlich unzufriedener mit ihrer aktuellen Partnerschaft und mit ihrem Leben insgesamt (tendenziell unzufrieden mit heutiger Partnerschaft: 4 und mehr Nennungen: 29,4%, 2-3 Nennungen: 7,9%, 1 Nennung: 4,1%, keine Nennungen 1,3%; tendenziell unzufrieden mit Lebenssituation: 4 und mehr Nennungen: 27,3%, 2-3 Nennungen: 18%, 1 Nennung: 12,5%, keine Nennungen: 10,8%). In der Gesundheitsforschung dient die Lebenszufriedenheit als wichtiger Indikator für die menschliche Gesundheit. 20 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 1.1.4. Soziale Gewalt Definition Soziale Gewalt ist eine Form von Gewalt, die in Studien häufig nicht als gesonderte Form von Gewalt gewertet wird, sondern deren Merkmale eher der psychischen Gewalt zugeordnet werden. Da sie jedoch ein ganz zentrales Merkmal aufweist - die soziale Isolation der Betroffenen - und häufig als Warnsignal sowie als Vorstufe zu anderen Formen von Gewalt zu verstehen ist, wird sie an dieser Stelle - wie auch in der Praxis üblich - als gesonderte Gewaltform behandelt. Mit dem Gebrauch von sozialer Gewalt wird das Ziel verfolgt, ein maximal mögliches Maß an Macht, Einfluss und Kontrolle über die betroffene Frau auszuüben. Hierfür ist es notwendig, die Betroffene weitestgehend sozial zu isolieren, denn je weniger Bezugspersonen die Betroffene hat, desto eher bleibt die soziale Gewalt unerkannt und desto eher sind Macht, Einflussnahme und Kontrolle möglich (vgl. re-empowerment e.V. - Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 05.05.2014). Dabei kann Isolation auf vielfältige Weise erfolgen (vgl. re-empowerment e.V. - Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 02.05.2014, 05.05.2014): Kontrolle der sozialen Kontakte Aufbau von Scheinfreundschaften mit FreundInnen/Familie der Betroffenen mit dem Ziel, eventuelle Äußerungen der Betroffenen über ihr Beziehungsleben unglaubwürdig erscheinen zu lassen oder FreundInnen/Familie zur Unparteilichkeit zu verpflichten „Vertreiben“ von FreundInnen/Familie (z.B. Verbot, FreundInnen/Familie nach Hause einzuladen oder Störung der Treffen durch z.B. demonstrative schlechte Laune, Lärm etc.) Sabotage von Kontakten (z.B. Nichtausrichten von Grüßen oder Anrufen; Boykott von Kontakten mit FreundInnen/Familie, begleitet von Querelen oder Streit; Weigerung, an Treffen mit FreundInnen/Familie teilzunehmen; anstößiges Verhalten bei Treffen mit FreundInnen/Familie, so dass diese kein Interesse an weiteren gemeinsamen Treffen haben) Kontaktverbote Einsperren/„ans Haus fesseln“ Missachtung der Privatsphäre (z.B. Kontrolle von E-Mails, Handy, Telefonaten) Verbreitung von Gerüchten/Lügen („Sie ist labil/verrückt/hysterisch/krankhaft eifersüchtig etc.“) Behauptung, FreundInnen/Verwandte hätten sich negativ über die Betroffene geäußert Herausforderung der Antisympathie von FreundInnen, verbunden mit der Forderung nach Solidarität („Die oder ich“) Flirt mit Freundinnen/Kolleginnen/weiblichen Verwandten der Betroffenen oder Behauptung, diese hätten ihn „angebaggert“ Massive Abwertung der Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen mit der unterschwelligen Botschaft: „Wenn Du Dich mit solch dummen/langweiligen/minderwertigen etc. Menschen umgibst, bist Du selber dumm/langweilig/minderwertig etc.“ 21 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Prävalenz Soziale Gewalt war bisher kein gesonderter Untersuchungsgegenstand in Studien; vielmehr wurden einige wenige Ausprägungen unter der Kategorie Psychische Gewalt miterfasst, weshalb es leider keine speziellen Aussagen zu ihrer Prävalenz im Allgemeinen sowie umfassend zu ihren verschiedenen Ausprägungen gibt. Da soziale Gewalt jedoch häufig als Vorstufe zu weiteren Formen von Gewalt betrachtet werden kann sowie häufig mit diesen einhergeht, ist anzunehmen, dass sie weit verbreitet ist. In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 65) gibt es jedoch Angaben zu vier Items, die der sozialen Gewalt zuzuordnen sind. Demnach stimmten von den befragten Frauen in einer Paarbeziehung (N = 6.386) 8,6% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme“, 8,3% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin ist eifersüchtig und unterbindet meine Kontakte zu anderen Frauen/Männern“, 3,8% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert meine Post, meine Telefonanrufe oder meine E-Mails“, 2,2% der Aussage zu „Mein Partner/meine Partnerin hindert mich daran, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu treffen“. Von den Frauen, die aktuell in einer Paarbeziehung lebten und die mindestens ein Item zu psychischer Gewalt bejahten (N = 2.159), stimmten 25,3% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme“, 24,5% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin ist eifersüchtig und unterbindet meine Kontakte zu anderen Frauen/Männern“, 11,1% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert meine Post, meine Telefonanrufe oder meine E-Mails“, 6,6% der Aussage zu „Mein Partner/meine Partnerin hindert mich daran, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu treffen“ (Mehrfachnennungen waren möglich). Im Vergleich zur gesamten Fallbasis wurde damit Nennungen, die mit Eifersucht und Kontrolle zusammenhängen, häufiger zugestimmt als anderen Nennungen (vgl. ebd. 2008, S. 64). Auswirkungen auf die Opfer Die Folgen sozialer Gewalt sind aufgrund einer ungenügenden bzw. nicht vorhandenen Datenbasis schwer zu benennen bzw. zu beziffern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch soziale Gewalt zahlreiche negative Folgen für die Betroffenen hat. 22 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Psychische Folgen Soziale Gewalt hat Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen. Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 69f.) zufolge, gaben Frauen, die mindestens einer Aussage zu psychischer Gewalt zustimmten (N = 2.159), folgende Häufigkeiten psychischer Beschwerden in den letzten 12 Monaten im Zusammenhang mit sozialer Gewalt an: „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wohin ich mit wem gehe, was ich mache und wann ich zurückkomme“: Keine Beschwerden: 14,3%, 1-3 Beschwerden: 34,4%, 4 und mehr Beschwerden: 51,4% „Mein Partner/meine Partnerin ist eifersüchtig und unterbindet meine Kontakte zu anderen Frauen/Männern“: Keine Beschwerden: 13,1%, 1-3 Beschwerden: 35,8%, 4 und mehr Beschwerden: 51,1% „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert meine Post, meine Telefonanrufe oder meine E-Mails“: Keine Beschwerden: 12,9%, 1-3 Beschwerden: 32,9%, 4 und mehr Beschwerden: 54,2% „Mein Partner/meine Partnerin hindert mich daran, Freunde, Bekannte oder Verwandte zu treffen“: Keine Beschwerden: 14,7%, 1-3 Beschwerden: 34,3%, 4 und mehr Beschwerden: 51,0% Aspekte, die mit Kontrolle und Eifersucht zusammenhängen, traten häufiger als andere Handlungen allein, also ohne die Angabe von weiteren negativen Nennungen belastenden Partnerverhaltens, auf. Dennoch können sich erhöhte Belastungsaspekte sowohl konkret aus der sozialen Gewalt als auch aus deren Kombination und Häufigkeit mit anderen Gewaltformen ergeben. Psychosoziale Folgen Deutlich erkennbar sind Folgen für die Betroffenen im psychosozialen Bereich. Es kommt zu offenen Brüchen der sozialen Beziehungen der Betroffenen im Arbeitsumfeld und/oder im Freizeitbereich, Freundschaften werden beendet, der Kontakt zu Familie und Verwandten wird seltener oder ganz abgebrochen. Diese Isolation der Betroffenen erleichtert dem Ausübenden der Gewalt die Kontrolle über die Betroffene und hilft, sein gewalttätiges Verhalten unerkannt zu lassen. Die Möglichkeit für die Betroffene, mit anderen Menschen über ihr Erleben in der Partnerschaft zu sprechen und von ihnen darin unterstützt zu werden, sich aus der destruktiven Konstellation zu lösen, verringert sich zunehmend. Botschaften, die denen des Gewaltausübenden an die Betroffene widersprechen, werden seltener. Dadurch gewinnt der Gewaltausübende einen immer größeren Einfluss auf Leben, Denken und Fühlen der Betroffenen und das Ziel der sozialen Gewalt, ein maximal mögliches Maß an Macht, Einfluss und Kontrolle über die betroffene Frau auszuüben, wird erreicht. Die Einsamkeit, die mit der gezielten Isolation einhergeht, führt gleichzeitig dazu, dass die Betroffene aus Angst vor absoluter Einsamkeit trotz zunehmender Gewalt große Trennungsangst entwickelt (vgl. reempowerment e.V. - Frauen gegen Partnerschaftsgewalt o.J., 05.05.2014). 23 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Wie bereits weiter oben geschildert, ist soziale Gewalt häufig eine Vorstufe zu weiteren Formen wie psychischer, physischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt oder geht mit diesen Formen einher. 1.1.5. Ökonomische Gewalt Definition Ökonomische Gewalt in Partnerschaften ist eine Form der Gewalt, die gesellschaftlich tabuisiert und gleichzeitig häufig toleriert sowie darüber hinaus strukturell ermöglicht wird. Geld und der Umgang damit in einer Partnerschaft sind Themen, die in den Bereich der intimen Privatsphäre zählen, öffentlich nicht diskutiert und auch innerhalb von Familie und Freundeskreis oft tabuisiert werden. Ökonomische Gewalt hat vielfältige Ausdrucksformen und beginnt dort, wo einseitige finanzielle Kontrolle beansprucht oder ein/e PartnerIn gegen seinen/ihren Willen zu finanziellen Handlungen gedrängt wird (vgl. Martin 2005, S. 23). Durch ökonomische Gewalt wird eine finanzielle Abhängigkeit hergestellt bzw. aufrechterhalten (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014), die dazu dient, Frauen, die häufig Angst vor Verarmung oder einem sozialem Abstieg nach einer Trennung haben, in einer Beziehung festzuhalten; Geld wird als Druck- und Kontrollmittel eingesetzt, um Macht aufrechtzuerhalten (vgl. Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt - ONLUS 2009, S. 5). Mögliche Ausprägungen ökonomischer Gewalt können z.B. sein: Die alleinige Verfügungsgewalt des Mannes über die finanziellen Ressourcen der Familie, mangelnde Einflussmöglichkeiten der Frau auf die Verwendung finanzieller Mittel, das Wegnehmen (selbst erarbeiteter) finanzieller Mittel (vgl. BORA e.V. o.J., 07.05.2014), Zwang zum alleinigen Bestreiten der Haushaltsausgaben (vgl. Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt - ONLUS 2009, S. 6), das Ausnutzen der Arbeitskraft, keine oder nicht ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel für den Unterhalt oder persönliche Bedürfnisse, Aufzwängen von ungewollten finanziellen Verpflichtungen wie Krediten, Bürgschafts- oder Schuldenübernahmen für den/die PartnerIn (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 02.05.2014) oder gemeinsamen Darlehen für Immobilien mit/ohne Eintragung als Miteigentümerin im Grundbuch (vgl. Martin 2005, S. 45f.), Einkäufe, Kredite oder Eheverträge auf Kosten der Betroffenen (vgl. Martin 2005, S. 61), Kontrolle der Finanzen, Zuteilung finanzieller Mittel, Verweigerung des Kontozuganges, Arbeitsverbot, Sabotieren von Arbeit oder Ausbildung (z.B. durch Verweigerung der Kinderbetreuung) (vgl. re-empowerment e.V. o.J., 02.05.2014), Arbeitszwang (vgl. Frauen helfen Frauen in Not e.V. o.J., 07.05.2014), Verweigerung der Informationen über Einkommen, Vermögen und Ausgaben, Verbot eines eigenen Kontos oder das Wegnehmen/Stehlen von Wertsachen (vgl. Frauenhaus Klagenfurt o.J., 07.05.2014). Ökonomische Gewalt kann strafbare Formen annehmen, wenn offensichtliche und nachweisbare Betrugsfälle vorliegen, 24 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN wenn z.B. das Familieneinkommen oder das persönliche Kapital der Partnerin ohne ihr Wissen „verschleudert“ wird, die Partnerin mit Tricks zur Unterschrift von Verträgen/Dokumenten veranlasst wird, die sie um ihr Vermögen bringen, ihr Bürgschaften oder Schulden auf gewaltsame Weise aufgezwungen werden, die Partnerin nicht gedeckte Schecks unterschreiben soll (vgl. Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt - ONLUS 2009, S. 29f.) oder der Tatsachenbestand der Urkundenfälschung vorliegt (vgl. Martin 2005, S. 33). Prävalenz Aktuell gibt es keine Studie, die ökonomische Gewalt als gesonderte Gewaltform als Untersuchungsgegenstand behandelt, eher wurden einige wenige Ausprägungen unter der Kategorie Psychische Gewalt miterfasst. Darum gibt es bisher keine Aussagen zu ihrer Prävalenz im Allgemeinen sowie umfassend zu ihren verschiedenen Ausprägungen. Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 81) zufolge, sind 7% aller befragten Frauen in einer Partnerschaft (N = 6.386) von leichter ökonomischer Kontrolle/Gewalt und 0,7% von erhöhter ökonomischer Kontrolle/Gewalt durch den Partner betroffen. Bei den Frauen in einer Partnerschaft mit Hinweisen auf psychische Gewalt (N = 2.159) nimmt die Nennung „leichte ökonomische Kontrolle“ mit 22,9% den zweithöchsten Rang ein. Ökonomische Kontrolle/Gewalt wird darüber hinaus in unterschiedlich hohen Ausprägungen zusätzlich auch in Kombination mit anderen Formen psychischer Gewalt aufgeführt, allerdings nicht näher aufgeschlüsselt, weshalb keine näheren Angaben zur Prävalenz möglich sind. Festzustellen ist somit, dass nach den Ergebnissen der Studie weitaus mehr Frauen von ökonomischer Kontrolle/Gewalt betroffen sind, als die aufgeführten 7,7%. In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 65) war die Zustimmung zu vier Items möglich, die der ökonomischen Gewalt zuzuordnen sind. Demnach stimmten von den befragten Frauen in einer Paarbeziehung (N = 6.386) 7% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wie viel Geld ich für was ausgebe“, 5,4% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich über Geld oder Sachen, die ich mir kaufen will, nicht selbst entscheiden“, 4% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich spüren, dass ich finanziell von ihm/ihr abhängig bin“, 2,3% der Aussage zu „Mein Partner/meine Partnerin gibt selbst so viel Geld aus, dass für mich oder die Familie nichts mehr übrig bleibt“. Von den Frauen, die aktuell in einer Paarbeziehung lebten und die mindestens ein Item zu psychischer Gewalt bejahten (N = 2.159), stimmten 20,6% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wie viel Geld ich für was ausgebe“, 25 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 16,1% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich über Geld oder Sachen, die ich mir kaufen will, nicht selbst entscheiden“, 11,8% der Aussage zu, „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich spüren, dass ich finanziell von ihm/ihr abhängig bin“, 6,8% der Aussage zu „Mein Partner/meine Partnerin gibt selbst so viel Geld aus, dass für mich oder die Familie nichts mehr übrig bleibt“ (Mehrfachnennungen waren möglich). Auswirkungen auf die Opfer Die Folgen ökonomischer Gewalt sind vielfältig und schwer in ihrem Ausmaß zu erfassen, was einerseits damit zusammenhängt, dass sie häufig nicht als Gewalt erkannt bzw. gesellschaftlich am ehesten toleriert wird und andererseits damit, dass viele ihrer negativen Folgen erst sehr zeitverzögert zum Tragen kommen. Aufgrund der mangelnden Datenbasis sind keine genauen Angaben zu den Folgen ökonomischer Gewalt möglich. Physische Folgen Ökonomische Gewalt führt nicht zu offensichtlichen physischen Verletzungen. Sie kann jedoch zu physischen Schäden oder deren Verschlimmerung führen, wenn der Betroffenen z.B. das Geld für Medikamente oder andere benötigte medizinische Maßnahmen verweigert wird (vgl. Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt - ONLUS 2009, S. 29). Auch ist anzunehmen, dass sich die erlebte Gewalt und der dadurch erlebte Stress in Krankheiten mit psychosomatischen Aspekten ausdrücken können. Psychische Folgen Ökonomische Gewalt wirkt sich negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen aus. Den Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 69f.) zufolge, gaben Frauen, die mindestens einer Aussage zu psychischer Gewalt zustimmten (N = 2.159), folgende Häufigkeiten psychischer Beschwerden in den letzten 12 Monaten im Zusammenhang mit ökonomischer Gewalt an: „Mein Partner/meine Partnerin kontrolliert genau, wie viel Geld ich für was ausgebe“: Keine Beschwerden: 13,7%, 1-3 Beschwerden: 36,3%, 4 und mehr Beschwerden: 50% „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich über Geld oder Sachen, die ich mir kaufen will, nicht selbst entscheiden“: Keine Beschwerden: 21,6%, 1-3 Beschwerden: 32%, 4 und mehr Beschwerden: 46,4% „Mein Partner/meine Partnerin lässt mich spüren, dass ich finanziell von ihm/ihr abhängig bin“: Keine Beschwerden: 13,3%, 1-3 Beschwerden: 28,6%, 4 und mehr Beschwerden: 58% „Mein Partner/meine Partnerin gibt selbst so viel Geld aus, dass für mich oder die Familie nichts mehr übrig bleibt“: Keine Beschwerden: 10,9%, 1-3 Beschwerden: 34,7%, 4 und mehr Beschwerden: 54,4%. Ökonomische Gewalt tritt sehr häufig mit anderen belastenden Verhaltensweisen des Partners auf. Erhöhte Belastungsaspekte können sich darum sowohl konkret aus der ökonomi26 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN schen Gewalt als auch aus deren Kombination und Häufigkeit mit anderen Gewaltformen ergeben. Psychosoziale Folgen Den Betroffenen wird häufig die Kompetenz in finanziellen Angelegenheiten abgesprochen. In der Partnerschaft werden sie entmündigt und gedemütigt, in der Öffentlichkeit häufig mit Vorurteilen und „Witzen“ über die Themen Frauen und Geld (Stichwort „Verschwendungssucht“) konfrontiert, die vermitteln, finanzielle Mittel und Themen seien bei Männern „in besseren Händen“ (vgl. Martin 2005, S. 15f.) und die die in der Partnerschaft erlebte ökonomische Gewalt damit als entschuldbar oder sogar berechtigt erscheinen lassen. Ökonomische Gewalt kann so zur Schädigung des Selbstwertgefühls der Betroffenen und zu Zweifeln an der eigenen finanziellen Kompetenz führen, was die Betroffenen dazu veranlassen kann, in ökonomischen Fragen in eine Art Passivität zu verfallen. Der Verlust der finanziellen und persönlichen Unabhängigkeit kann zur Isolation der Betroffenen führen: Die Betroffene kann sich „nichts mehr leisten“, ist dadurch in ihrer Freiheit beschränkt und wird folglich noch stärker an PartnerIn und Haus gebunden (vgl. Donne contro la violenza - Frauen gegen Gewalt ONLUS 2009, S. 6). Ökonomische Folgen Am deutlichsten wirkt sich ökonomische Gewalt für die Betroffenen im ökonomischen Bereich aus. Die deutlichste Folge ökonomischer Gewalt ist der stark begrenzte und streng kontrollierte oder völlig fehlende Zugang zu finanziellen Mitteln, zu Einkommen und Vermögen der Familie, der die Betroffenen von ihrem Partner abhängig macht und in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt. Ein Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Arbeitsverbot wirkt sich für die Betroffenen ebenso wie der Zwang zu unqualifizierter, geringfügiger oder illegaler Arbeit kurz- und langfristig negativ auf die berufliche Positionierung und den Erwerb eigener finanzieller Mittel aus und kann, ebenso wie die unentgeltliche Mitarbeit der Frau im Betrieb des Partners, dazu führen, dass die Betroffene weder sozialversichert ist, noch im Falle einer Trennung über Rücklagen sowie über eine berufliche Absicherung in Form von Anspruch auf Arbeitslosengeld und Rentenansprüche verfügt (vgl. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam u.a. o.J., 11.05.2014). Ökonomische Gewalt kann dazu führen, dass Frauen mit oder ohne eigenes Einkommen trotz eines gut verdienenden oder vermögenden Partners in Armut leben (vgl. Martin 2005, S. 37f.): Der fehlende Einblick in die Ausgaben des Haushaltes bzw. des Partners, erzwungene Mithaftung bei gemeinsamen Krediten oder übernommene Bürgschaften für geschäftliche oder private Zwecke des Partners können zu Schulden und im schlimmsten Fall zur Überschuldung und der damit einhergehenden Privatinsolvenz der Betroffenen führen. Häufig wird die finanzielle Situation durch den Partner derart gestaltet, dass die Betroffene im Fall einer 27 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Trennung ohne finanzielle Absicherung und/oder mit Schulden zurück bleibt (z.B. durch entsprechende Regelungen im Ehevertrag, durch Nichteintragung der Betroffenen im Grundbuch für gemeinsam finanzierte Immobilien bzw. für Immobilien, für die gemeinsam Darlehen aufgenommen wurden, durch Umverteilung/Investition des Partners von gemeinsamem Geld in z.B. eine Firma auf Namen des Mannes, die keine Gewinne verzeichnet etc.). 1.1.6. Schweregrade und Muster von Gewalt in der aktuellen Paarbeziehung Werden physische, sexualisierte und psychische Gewalt zusammengenommen, dann sind nach Ergebnissen der BMFSFJ-Studie (vgl. 2012, S. 20-25) 38% der zum Befragungszeitpunkt bestehenden Paarbeziehungen (N = 6.367) von physischer und/oder sexualisierter und/oder psychischer Gewalt betroffen; 62% der Paare waren von keiner der Gewaltformen betroffen. Aussagen zu Gewalt in früheren Paarbeziehungen sowie zu Gewalt im Kontext von Trennung und Scheidung sind auf Basis des Datenmaterials der Studie leider nicht möglich. In den aktuellen Paarbeziehungen handelte es sich häufig um weniger schwerwiegende physische und/oder psychische Übergriffe, die jedoch aufgrund der erhöhten psychischen und gesundheitlichen Belastungen für die Frauen dennoch relevant sind. Folgende Tabelle (vgl. BMFSFJ 2008, S. 95) zeigt die Häufigkeit der Muster von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in aktuellen Paarbeziehungen: 28 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Tabelle 3: Häufigkeit der Muster von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in aktuellen Paarbeziehungen Prozent aller Prozent der Frauen in aktuel- gewaltbetroffenen Häufigkeit ler Paarbeziehung Frauen Gültig Fehlend Muster 1: nur gering ausgeprägte psychische und keine körperliche Gewalt 922 14,5 % 38,1 % Muster 2: erhöhte psychische, aber keine körperliche/sexuelle Gewalt 702 11,0 % 29,0 % Muster 3: einmaliger leichter körperlicher Übergriff 198 3,1 % 8,2 % Muster 4: leichte/mäßige bis tendenziell schwere körperliche Übergriffe und allenfalls gering ausgeprägte psychische Gewalt 180 2,8 % 7,4 % Muster 5: leichte/mäßige bis tendenziell schwere körperliche Übergriffe mit erhöhter psychischer Gewalt 214 3,4 % 8,9 % Muster 6: schwere körperliche und/oder sexuelle Misshandlung mit erhöhter psychischer Gewalt 166 2,6 % 6,9 % nicht zuordenbar: schwere körperliche/sexuelle Gewalt ohne ausgeprägte psychische Gewalt 35 0,5 % 1,4 % Gesamt 2.417 38,0 % 100,0 % keine körperliche/sexuelle/psychische Gewalt 3.950 62,0 % 6.367 100,0 % Gesamt Mit 67% hat der größte Teil der gewaltbetroffenen Frauen (knapp 26% aller in Paarbeziehung lebenden Frauen) psychische Übergriffe in unterschiedlicher Ausprägung, aber keine physischen und/oder sexualisierten Übergriffe erfahren (Muster 1 und 2). 8% der Betroffenen (3% der in Paarbeziehung lebenden Frauen) waren von einem einmaligen leichteren physischen Übergriff in der Beziehung betroffen (Muster 3). Alle anderen Fälle, in denen tendenziell schwere und mehrmalig aufgetretene physische und/oder sexualisierte Gewalt angegeben wurde (Muster 4-6), traten in Kombination mit unterschiedlichen Schweregraden psychischer Gewalt auf. Je schwerer der Grad der physischen/sexualisierten Gewalt war, desto häufiger waren diese auch mit Formen erhöhter psychischer Gewalt verbunden (Muster 5 und 6). Sexualisierte Gewalt trat fast ausschließlich im Kontext sehr schwerer physischer und erhöhter psychischer Gewalt auf (Muster 6). Schwerwiegendere Formen von physischer Gewalt gehen in bestehenden Paarbeziehungen zumeist mit erhöhten Ausprägungen psychischer Gewalt und häufig auch mit sexualisierter Gewalt und Drohungen einher. Dort, wo sexualisierte Gewalt auftrat, wurden signifikant häu29 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN fig zusätzlich auch sehr schwere bis lebensbedrohliche Formen von physischer Gewalt gegen die Partnerin verübt. Der Untersuchung nach sind sowohl das Auftreten von Gewaltandrohung und ausgeprägter psychisch-verbaler Gewalt als auch das Auftreten von sexualisierter Gewalt wichtige Indikatoren für eskalierende und von hoher Gewaltintensität belastete Paarbeziehungen. Mit Blick auf die Schweregrade und Muster von Gewalt in Paarbeziehungen lässt sich zusammenfassend feststellen, dass in jeder fünften bestehenden Paarbeziehung (20%) relevante und folgenreiche Formen von physischer, sexualisierter und psychischer Gewalt gegen Frauen vorkommen (Muster 2 und 4-6) und dass etwa jede 17. aktuelle Paarbeziehung (6%) von schweren Formen physischer Gewalt in Kombination mit psychischer und teilweise sexualisierter Gewalt geprägt ist (Muster 5 und 6). 11% der Frauen in aktueller Paarbeziehung waren von psychischer Gewalt in erhöhten Ausprägungen ohne physische/sexualisierte Gewalt betroffen, womit dieser Form von Gewalt mit Blick auf die gesundheitlichen Folgen von Gewalt sowohl quantitativ als auch qualitativ eine besondere Bedeutung zukommt. Der Unterstützungsbedarf dürfte bei erhöhter psychischer Gewalt und schwerer physischer sowie sexualisierter Gewalt (Muster 2, 5 und 6) am höchsten sein. Für die frühzeitige Prävention von Gewalt dürften vor allem Muster mit geringer ausgeprägter psychischer und/oder physischer Übergriffigkeit (Muster 1, 3 und 4) von Interesse sein (vgl. BMFSFJ 2012, S. 20-25). 1.2. Risikofaktoren für Gewalt in Paarbeziehungen und besonders stark gefährdete Personengruppen In der BMFSFJ-Studie (vgl. 2008, S. 208-210) zeigte sich, dass es bestimmte gewaltbeeinflussende und Risikofaktoren gibt, die die unterschiedlichen Formen und Ausprägungen von Gewalt in Paarbeziehungen begünstigen können. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zwar bestimmte soziostrukturelle Merkmale mit erhöhten Gewaltbetroffenheiten einhergingen, dass aber nicht die Mehrheit der Betroffenen diese Merkmale aufwies. Zu diesen mit erhöhten Gewaltbetroffenheiten assoziierten soziostrukturellen Merkmalen gehören insbesondere: Alter: Frauen jüngeren und mittleren Alters berichteten häufiger von auch schwerer physischer/sexualisierter Gewalt, während Frauen ab 60 Jahren tendenziell häufiger von psychischer Gewalt betroffen waren, wobei sie dennoch auch bei den von schwerer physischer/sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen einen relevanten Anteil bildeten. 30 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Bildung: In der Altersgruppe der unter 35jährigen spielt vor allem der Aspekt der fehlenden Schul- und Berufsausbildung bei Frauen und ihren Partnern eine Rolle, während in den Altersgruppen ab 45 Jahren erstaunlicherweise dann höhere Belastungen schwerer Gewalt und Misshandlung auftraten, wenn die Frauen und ihre Partner am höchsten gebildet waren. Berufliche und ökonomische Situation: Vor allem in der Altersgruppe der unter 35jährigen stellen insbesondere Arbeitslosigkeit des männlichen Beziehungspartners, Angewiesensein des Haushaltes auf Sozialleistungen und sehr geringe ökonomische Ressourcen einen Risikofaktor für erhöhte und auch schwerere Gewaltbetroffenheit von Frauen dar. Demgegenüber sind in den Altersgruppen ab 45 Jahren wiederum Haushalte in relativem Wohlstand tendenziell höher belastet, ein Aspekt, der in der Diskussion über Gewalt gegen Frauen noch weitgehend ausgeblendet wird. Migrationshintergund: Vor allem Frauen mit türkischem Migrationshintergrund zeigen eine deutliche Höherbelastung durch schwere physische/sexualisierte Gewalt, die nicht nur auf die schwierigeren sozialen Lagen der Betroffenen, sondern vor allem auf die intergenerationelle Vermittlung von Gewalt und tendenziell traditionelleren Geschlechterverhältnisse zurückzuführen ist. Außerdem wurde bei allen untersuchten Migrantinnenpopulationen eine Höherbelastung durch ausgeprägtere psychische Gewalt des Partners sichtbar. Soziale Isolation der Frauen: Sie kann sowohl eine Folge, als auch eine Vorbedingung von Gewalt sein. Häufig ist sie durch bereits zuvor erlebte gewaltsame Erfahrungen in Kindheit und Jugend und mit einem dadurch verminderten Vertrauen in enge soziale Beziehungen schon früh angelegt. Sozial isolierte Frauen waren einerseits erheblich häufiger von schweren Misshandlungen betroffen, und andererseits waren schwere Misshandlungen häufiger mit erhöhter sozialer Isolation der Frauen verbunden, wodurch eine Loslösung aus gewaltbelasteten Paarbeziehungen zusätzlich erschwert wird. Gewaltsame Kindheitserfahrungen: Gewaltsame Kindheitserfahrungen in Form von selbst erlebter physischer, sexualisierter und psychischer Gewalt, sowie in Form der Zeuginnenschaft elterlicher Gewalt bildeten den signifikant stärksten Prädiktor für die Betroffenheit von Frauen durch schwere Gewalt und Misshandlung im späteren Erwachsenenleben. Es zeigte sich zudem, dass ein erheblicher Teil der von schwerer Misshandlung betroffenen Frauen in Kindheit und Jugend bereits Vorerfahrungen mit Gewalt hatte und dadurch in hohem Maße physisch und psychisch beeinträchtigt ist. Alkohol: Erhöhter Alkoholkonsum von männlichen Beziehungspartnern hat eine erhebliche Relevanz gerade mit Blick auf schwere Misshandlung von Frauen und psychische Gewalt. Dennoch ist ein Anteil von über einem Drittel der Fälle schwerster Gewalt in Paarbeziehungen nicht mit Alkohol assoziiert, weshalb Alkohol nicht als alleinige oder zentrale Ursache bei der Entstehung von schwerer Gewalt in Paarbeziehungen angesehen werden kann. Ungleiche Macht- und Rollenverteilungen innerhalb der Paarbeziehungen: Sowohl eine extrem ungleiche Macht-, Aufgaben- und Rollenteilung zuungunsten der Frauen, wie sie in traditionelleren Geschlechterverhältnissen vorzufinden ist, als auch deren Auflösung und die Egalisierung der Geschlechterverhältnisse kann Gewalt altersgruppen- und milieuspezifisch begünstigen. Die Gewaltausmaße wie auch die Schwere der Gewalt scheinen sich überproportional zu erhöhen, wenn: 31 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN a) beide Partner über kein Einkommen, keine reguläre Erwerbsarbeit oder keine Bildungs-/ Ausbildungsressourcen verfügen, sich also in schwierigen sozialen Lagen befinden (vor allem in der jüngeren und mittleren Altersgruppe in der regenerativen Phase); b) Frauen der mittleren und älteren Generationen gut ausgebildet und/oder beruflich hoch positioniert sind und/oder über ein gehobenes Einkommen verfügen und damit ihren Partnern nicht unterlegen, sondern gleichwertig bis überlegen sind, wodurch sie offene oder verdeckte traditionelle Geschlechterrollenvorstellungen ihrer Partner infrage stellen; c) Frauen unterschiedlicher Soziallagen hinsichtlich der Bildung/Ausbildung, Erwerbssituation oder Einkommenshöhe über höhere Ressourcen als ihre Partner verfügen und dadurch traditionelle Geschlechterhierarchien latent herausfordern. Die Ergebnisse weisen einerseits auf die Bedeutung von sozialem Stress und geringen sozialen Ressourcen bei Männern und Frauen in der regenerativen Phase für die Begünstigung von Gewalt in Paarbeziehungen hin, andererseits auf die Rolle von veränderten, gleichwertigen Macht- und Geschlechterverhältnissen, die, wenn sie durch potenziell gewaltbereite Männer unterschiedlicher Sozial- und Bildungslagen nicht akzeptiert oder bewältigt werden, die Entstehung und Eskalation von Gewalt in Paarbeziehungen begünstigen können. Soziostrukturelle Zusammensetzung der hoch belasteten Gruppen Entgegen häufiger öffentlicher Meinung treten auch schwere Misshandlungen in Paarbeziehungen in allen sozialen Lagen und bei Menschen mit unterschiedlichen Bildungsgraden auf (vgl. BMFSFJ 2008, S. 210f.). Gewalt von Männern gegenüber Frauen in Paarbeziehungen ist also kein Problem mangelnder Bildung sowie fehlender sozialer und beruflicher Einbindung, sondern wird in der Summe überwiegend von Angehörigen der mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten verübt und erlitten. Damit findet die Gewalt offenbar weitgehend unbemerkt in der Mitte der Gesellschaft statt. Frauen, die von schwereren psychischen, physischen und sexualisierten Misshandlungen betroffen waren (Muster 5 und 6), bezogen zu fast 70% ein eigenes Einkommen, bei dem es sich zu gut einem Drittel um mittlere bis hohe Einkommen handelte; sie waren zu 40% in Voll- oder Teilzeit beschäftigt und zu 67% beruflich mittel bis hoch positioniert. Mehr als 60% hatten zudem mittlere oder hohe Schulabschlüsse und knapp zwei Drittel qualifizierte Berufsabschlüsse bis hin zu Hochschul- und Fachhochschulabschlüssen. 38% verfügten sogar über hohe Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse (Abitur/Fachabitur, Fach-/Hochschulabschlüsse oder Meister-/Fachschulabschlüsse). Männer, die schwere bis sehr schwere Formen von psychischer, physischer und sexualisierter Misshandlung gegen die Partnerin verübten (Muster 5 und 6), hatten überwiegend mittlere und hohe Schul- und Ausbildungsabschlüsse. Nur 3% der misshandelnden Männer hatten weder einen qualifizierten Schul- noch einen qualifizierten Ausbildungsabschluss, 52% ver32 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN fügten über niedrige und mittlere Abschlüsse und 37% über hohe Bildungs- und Ausbildungsgrade. Zudem waren die Täter schwerer psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in aktuellen Paarbeziehungen größtenteils beruflich eingebunden und nicht von Sozialleistungen abhängig, und sie lebten mit ihren Partnerinnen zu etwa zwei Dritteln in Haushalten mit mittleren und gehobenen Einkommenslagen. Die große Mehrheit der Männer hatte keinen Migrationshintergrund. 1.3. Die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland In Deutschland gibt es unterschiedliche gesetzliche Schutzmöglichkeiten, um die Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Als Soforthilfe in Fällen akuter Gefährdung und Gewalt fungiert die Polizei, die verpflichtet ist, nach Benachrichtigung bei Gefahr sofort am Tatort zu erscheinen. Sie hat die Gewalt zu beenden, die Betroffenen vor weiterer Gewalt zu schützen und beim Straftatbestand Häusliche Gewalt zu ermitteln. In den meisten Bundesländern gibt es darüber hinaus in den jeweiligen Polizeigesetzen Regelungen, die der Polizei bei einem Einsatz im Fall von häuslicher Gewalt vor Ort die Möglichkeit einräumen, den Gewalttäter aus der Wohnung zu weisen und ihm ein vorübergehendes Hausverbot zu erteilen, auch als „Wegweisung“ oder „Platzverweis“ bezeichnet. Zudem kann die Polizei weitere Schutzmaßnahmen ergreifen wie zum Beispiel dem Täter ein Rückkehr- und Annäherungsverbot bzw. Aufenthaltsverbot auszusprechen, d.h., ihm zu untersagen, sich in den Tagen nach der Tat der Wohnung oder anderen Orten wie dem Arbeitsplatz der Frau oder der Kindertagesstätte bzw. Schule der Kinder zu nähern. Desweitern kann sie den Gewalttäter unter bestimmten Umständen vorübergehend in Gewahrsam nehmen (in Einzelfällen z.B. auch bei einem Verstoß gegen den Wohnungsverweis oder die Annäherungs- bzw. Aufenthaltsverbote). Die entsprechenden Regelungen der Bundesländer finden sich in den Polizeigesetzen und Handlungsleitfäden der Polizei zu häuslicher Gewalt, ebenso wie die Kontrolle der Maßnahmen durch die Polizei und dem Verfahren bei Verstößen gegen die polizeilichen Maßnahmen. Die genannten polizeilichen Sofortmaßnahmen können Frauen und Kinder bei einer Gefährdung auch nach einer Anzeige in der Polizeidienststelle schützen. In einigen Bundesländern informiert die Polizei Interventionsstellen, Frauenberatungsstellen oder Frauenhäuser, damit diese von sich aus Kontakt zu den misshandelten Frauen aufnehmen und ihnen Beratung und Unterstützung anbieten (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 11.05.2014). Die Maßnahmen der Polizei verstehen sich jedoch nur als vorübergehende polizeiliche Sofortmaßnahmen. Um einen längeren Schutzzeitraum zu erwirken, müssen die Opfer beim zuständigen Amtsgericht Schutzmaßnahmen nach dem sog. Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung 33 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, kurz GewSchG) beantragen. Seit seinem Inkrafttreten am 01.01.2002 verbessert es auch den Schutz der Betroffenen von häuslicher Gewalt. Es kann jedoch unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung von allen genutzt werden, deren Körper, Gesundheit oder Freiheit widerrechtlich durch eine andere Person verletzt wurde, denen die Körper-, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung angedroht wurde, die Hausfriedensbruch erleiden mussten oder denen jemand gegen den erklärten Willen wiederholt nachstellt. Es gilt jedoch nicht für minderjährige Kinder, die von ihren Eltern misshandelt werden (hier gelten Vorschriften aus dem Familienrecht). Die Schutzmaßnahmen, die mit dem Gesetz erreicht werden können, sind die alleinige Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung und/oder Kontakt- und Näherungsverbote. Dabei kann die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung zur alleinigen Nutzung durch die Geschädigten unabhängig vom Eigentum an der Wohnung oder den Mietverhältnissen verlangt werden (also z.B. auch dann, wenn die Geschädigte nicht (Mit-)Mieterin ist). Die Wohnungsüberlassung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Tat schriftlich durch die Geschädigte vom Gewalttäter verlangt werden. Zu den Kontakt- und Näherungsverboten, die das Gericht zum längeren Schutz der Geschädigten gegenüber dem Gewalttäter anordnen kann, zählen u.a. Kontaktverbote zur Geschädigten (telefonisch, persönlich, per SMS, FAX, E- Mail etc.), das Verbot des Zusammentreffens mit der Geschädigten, Betretungsverbot für die Wohnung der Geschädigten, Näherungsverbot für die Wohnung der Geschädigten oder Aufenthaltsverbote z.B. für den Arbeitsplatz der Geschädigten, den Kindergarten oder die Schule der Kinder etc. Diese befristeten Schutzanordnungen können auf Antrag verlängert werden und greifen auch dann, wenn der Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehandelt hat. Verstöße gegen die gerichtlichen Anordnungen sind strafbar. Bei der Antragstellung der Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz können ärztliche Atteste, die Dokumentation der Polizei über einen Einsatz, Zeugenaussagen, Fotos von Verletzungen und von Zerstörungen in der Wohnung, SMS, E-Mails und eigene Aufzeichnungen mit Angabe von Datum, Zeit, Tatort und Vorfall hilfreich sein (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 12.05.2014). Der Straftatbestand des Stalking wurde 2008 als § 238 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt, sodass nun auch hierfür verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Der Straftatbestand der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, § 177 StGB, wurde 1997 erweitert. Seither gibt es keinen Unterschied mehr zwischen ehelicher und außerehelicher sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Unter Strafe steht die Nötigung zu sexuellen Handlungen mittels Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Ebenso stehen der Vollzug des Beischlafs (anal, oral und vaginal) oder ähnliche 34 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN besonders erniedrigende sexuelle Handlungen die mit einem Eindringen in den Körper (sowohl in den des Opfers als auch in den des Täters) verbunden sind unter Strafe. Eine besondere Schwere stellt die Tat immer dann dar, wenn der Täter eine Waffe oder ähnliches mit sich führt, die Tat von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wird oder das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, bei der Tat physisch schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes gebracht wird. Aus Opferschutzperspektive wird dringend eine Reform des § 177 gefordert (vgl. Kräuter-Stockton 2013, 12.05.2014), da eine strafrechtliche Verurteilung des Täters nicht möglich ist, wenn nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 177 erfüllt sind. So werden Fälle, in denen das Opfer zwar unmissverständlich seinen Widerwillen äußert, den ganzen Vorfall über weint und sich steif macht, aber aus Angst keine Gegenwehr leistet, mit einer Verfahrenseinstellung bei der Staatsanwaltschaft oder spätestens mit einem Freispruch vor Gericht enden. Für das Tatbestandsmerkmal der „schutzlosen Lage“ hat die Rechtsprechung entlang des Wortlautes des §177 Kriterien entwickelt, die in der Lebenswirklichkeit eher selten eine Rolle spielen. Das Opfer muss sich demnach in einer Lage befinden, in der es über keinerlei effektive Schutzoder Verteidigungsmöglichkeiten verfügt, in der es sich dem Zugriff des Täters nicht durch Flucht entziehen oder keine fremde Hilfe erlangen kann. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Opfer mit Rücksicht auf diese schutzlose Lage von Widerstand absah, und dass dies dem Beschuldigten bei der Vornahme der sexuellen Handlungen bewusst war, d.h. es muss widerlegt werden können, dass der Täter davon ausging, das Opfer habe freiwillig mitgemacht. Sonst scheitert die Verurteilung am mangelnden Vorsatz des Täters. In der Praxis scheidet eine schutzlose Lage z.B. aus, wenn sich eine Vergewaltigung in einem Mietshaus ereignet, in dem sich weitere BewohnerInnen aufhalten und das Opfer um Hilfe hätte rufen oder weglaufen können. Werden die Verfahren nicht vorzeitig eingestellt, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass es durch einen Prozess zu einer angemessenen Bestrafung des Täters kommt, eher gering: Im Jahr 2011 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts und der Verurteiltenstatistik des Statistischen Bundesamts nur etwa 12,7% der in Deutschland begangenen aufgeklärten Sexualverbrechen mit einer Verurteilung des Täters abgeschlossen. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2011 im Durchschnitt aller Straftaten bei etwa 24,6% der aufgeklärten Straftaten der Täter verurteilt (vgl. Kräuter-Stockton 2013, 12.05.2014). In manchen Bundesländern wurden flächendeckend Sonderzuständigkeiten bei Polizei und Amts- oder Staatsanwaltschaften eingerichtet. Vereinzelt wurden in Amts- und Staatsanwaltschaften behördeninterne Anweisungen ausgegeben, die Verfahren häuslicher Gewalt nicht mehr auf den Privatklageweg zu verweisen und die Tat wenn möglich auch ohne die Mitwirkung der geschädigten Personen öffentlich anzuklagen. Die Wissenschaftliche Begleitung 35 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) hat im Auftrag des BMFSFJ im Zeitraum von 1998–2004 die Arbeit von ausgewählten Interventionsprojekten evaluiert, vielfältige Erhebungen (z.B. eine schriftliche Befragung von PolizeibeamtInnen zu Einsätzen bei häuslicher Gewalt) durchgeführt und insgesamt 959 Strafakten in zwei Sonderdezernaten im Kontext von Kooperationsbündnissen ausgewertet. Dabei stellte sie u.a. fest, dass eine Sanktionierung häuslicher Gewalt durch die Amtsanwaltschaft aus unterschiedlichen Gründen nur selten statt findet und das Ziel einer konsequenten Strafverfolgung bisher nicht umgesetzt wurde: Mindestens zwei Drittel der Verfahren häuslicher Gewalt wurden eingestellt, wobei die am häufigsten gewählte Form der Verfahrenseinstellung die nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) war, ein Verfahrensausgang, der keinerlei rechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten hat (vgl. BMFSFJ 2006, S. 14-18). 1.4. Interventions- und Hilfsangebote In Deutschland ist ein Hilfesystem entstanden, das versucht, den spezifischen Lebenslagen der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen gerecht zu werden. Dieses Hilfesystem umfasst Frauenhäuser, Frauenzufluchtswohnungen, Frauenfachberatungsstellen, Interventionsstellen mit pro aktiver Beratung, Frauennotrufe sowie eine Reihe spezieller Angebote wie beispielsweise für Frauen mit Behinderungen oder für Migrantinnen. Allerdings ist das Hilfenetz im Bundesgebiet ungleichmäßig verteilt: Während in großen Städten und Ballungsgebieten in der Regel mehr unterschiedliche Angebote vorhanden sind, sind es im ländlichen Bereich deutlich weniger und in manchen Regionen fehlen Angebote mitunter vollständig (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 13.05.2014). Im Folgenden wird ein grober Überblick über die wichtigsten Interventions- und Hilfsangebote im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gegeben: Polizei Über den Notruf 110 ist die Polizei 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Wird sie im Notfall akuter häuslicher Gewalt herbei gerufen, so interveniert sie direkt in die Gewaltsituation hinein und sorgt für die sofortige Abwendung der akuten Gefahr, tätigt eine erste Bestandsaufnahme, kann das Opfer sowie die Kinder in Sicherheit bringen und in vielen Bundesländern auch einen Wohnungsverweis, den sog. „Platzverweis“, sowie ein Rückkehr- und Annäherungsverbot für den Täter aussprechen. Darüber hinaus kann sie den Täter unter bestimmten Umständen vorübergehend in Gewahrsam nehmen (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 11.05.2014). 36 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Frauenhäuser Jährlich flüchten sich rund 40.000 Frauen und Kinder in eine der bundesweit über 360 Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen bzw. Notunterkünfte. Frauenhäuser nehmen im Hilfesystem eine einzigartige Funktion wahr, denn sie sind die einzigen Einrichtungen, die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern Schutz und Unterkunft zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Gewaltbetroffene Frauen erhalten hier Beratung und Unterstützung in Krisensituationen, Informationen über rechtliche, finanzielle und soziale Hilfen, Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen sowie bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven durch Beratung und Begleitung. Für die Kinder der Betroffenen gibt es in den meisten Frauenhäusern ebenfalls spezielle (Gesprächs-) Angebote. Auch Erziehungsfragen sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts können mit den Mitarbeiterinnen besprochen werden. Die Mitarbeiterinnen besitzen in der Regel pädagogische Ausbildungen, häufig auch Zusatzqualifikationen. Die Bewohnerinnen der Frauenhäuser organisieren ihr Leben im Haus eigenständig und entscheiden selbst über die Dauer ihres Aufenthaltes im Frauenhaus; nach einem Auszug ist eine nachgehende Beratung möglich. Viele Frauenhäuser unterhalten zudem Frauenberatungsstellen und Interventionsstellen. Auf seiner Homepage http://www.frauenhauskoordinierung.de stellt der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Verein Frauenhauskoordinierung e.V. eine Datenbank zur Frauenhaussuche zur Verfügung (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2010, 14.05.2014). (Frauen-)Beratungsstellen Die Angebote der (Frauen-)Beratungsstellen richten sich an Frauen mit Gewalterfahrungen sowie an Angehörige und Fachkräfte und umfassen meist telefonische (anonyme) Beratung, Krisenintervention, persönliche Beratung (kurz-, mittel-, langfristig), E-Mail-Beratung, therapeutische Angebote, Selbsthilfegruppen, angeleitete Gruppen, Begleitungen (z.B. zu Behörden), Prozessbegleitungen im Straf- und Zivilverfahren, die Vermittlung weiterführender Hilfen sowie die Kliniknachsorge. Die Angebote sind für die Betroffenen kostenfrei und können auf Wunsch anonym genutzt werden. Die Teams der Beratungsstellen setzen sich in der Regel aus Beraterinnen, meist Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifikation, Psychologinnen und Therapeutinnen zusammen; alle Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 15.05.2014). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) Frauen gegen Gewalt e.V. stellt auf seiner 37 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Homepage www.frauen-gegen-gewalt.de eine Suchfunktion nach Hilfsangeboten vor Ort zur Verfügung. Interventionsstellen Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt beraten und unterstützen Frauen (teilweise auch Kinder und Männer), die Opfer von häuslicher Gewalt (Gewalt in der Partnerschaft) und Stalking sind sowie deren Angehörige und Fachkräfte. Das Angebot umfasst telefonische Beratung, Krisenintervention, persönliche Beratung (meist nur Kurzzeitberatung) sowie Weitervermittlung an Beratungsstellen für eine längerfristige Unterstützung und Begleitung bzw. bei besonderem Unterstützungsund Schutzbedarf an Frauenhäuser. Die Beratung erfolgt unter psychosozialen und rechtlich-schützenden Aspekten wie z.B. zum Gewaltschutzgesetz oder zu polizeilichen Schutzmöglichkeiten. Die Angebote sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym genutzt werden. Die Mitarbeiterinnen, Beraterinnen (meist Sozialpädagoginnen) und Juristinnen, unterliegen der Schweigepflicht. Im Gegensatz zu Beratungsstellen, in denen eine „Komm-Struktur“ vorherrscht, werden Interventionsstellen vorrangig nach Polizeieinsätzen bzw. Anzeigen bei der Polizei tätig, verfolgen also eine „Geh-Struktur“. In vielen Bundesländern übermittelt die Polizei die Kontaktdaten der Opfer an die Interventionsstelle. Die Beraterinnen nehmen pro-aktiv Kontakt zu den Opfern auf, meist telefonisch, und unterbreiten ein Unterstützungsangebot, das die Opfer häuslicher Gewalt annehmen oder ablehnen können. Mit dieser pro-aktiven Kontaktaufnahme erreichen die Beraterinnen häufig gewaltbetroffene Frauen, die nicht von sich aus nach Unterstützung in Beratungsstellen und Frauenhäusern gesucht hätten. Adressen von Interventionsstellen finden sich u.a. auf der Homepage des Vereins Frauenhauskoordinierung e.V. unter www.frauenhauskoordinierung.de (vgl. Frauenhauskoordinierung e.V. 2014, 16.05.2014). Frauennotrufe Frauennotrufe sind Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt. Ihr Angebot richtet sich an von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, ihre Angehörigen sowie professionelle UnterstützerInnen und umfasst telefonische und persönliche Beratung, Unterstützung, häufig auch Rufbereitschaften zur Krisenintervention sowie Psychotherapie. Auch Frauen und Mädchen, die von anderen Gewaltformen wie z.B. physischer Gewalt betroffen sind, können sich an Frauennotrufe wenden, vor allem dann, wenn vor Ort entsprechende spezialisierte Einrichtungen fehlen. Häufig sind Frauennotrufe an Frauenberatungsstellen angegliedert. Ihre Angebote 38 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN sind kostenfrei, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht (vgl. bff Frauen gegen Gewalt e.V. o.J., 14.05.2014). Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Seit März 2013 bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben von Gewalt betroffenen Frauen, ihrem sozialen Umfeld sowie Professionellen mit Kontakt zu gewaltbetroffenen Frauen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit in 15 Sprachen und in Gebärdensprache anonym, kompetent, sicher und barrierefrei telefonisch, per Mail oder online beraten sowie ggf. an die richtige Einrichtung vor Ort weitervermitteln zu lassen. Das Angebot des Hilfetelefons ist 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 08000 116 016 oder über die speziell programmierte und sichere Homepage unter www.hilfetelefon.de erreichbar. Die Mitarbeiterinnen sind qualifizierte Beraterinnen, die der Schweigepflicht unterliegen (vgl. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben o.J., 14.05.2014) Therapeutische und psychiatrische Angebote für Opfer und Täter Es gibt eine Vielzahl an therapeutischen und psychiatrischen Angeboten für gewaltbetroffene Frauen, die u.a. über die oben genannten Einrichtungen vermittelt werden. Neben Angeboten für Opfer gibt es auch solche für Täter, sogenannte Täterprogramme, die in Deutschland ein relativ neues, innovatives Arbeitsfeld mit einer sehr dynamischen Entwicklung sind und deren Einbindung in Kooperationsbündnisse gegen häusliche Gewalt seit 2002 stark zunimmt. Täterprogramme sind spezielle soziale Trainingskurse, in denen gezielt und strukturiert (meist physische) Gewalthandlungen von Männern gegenüber ihren (Ex-)Partnerinnen mit vielseitigen, am ehesten als kognitiv-verhaltenstherapeutisch zu bezeichnenden Methoden bearbeitet werden. Die Angebote finden als wöchentliche Gruppenangebote mit insgesamt ca. 12 bis 26 Sitzungen statt. Die Justiz, v.a. Amts- und Staatsanwaltschaften, erteilt Weisungen zur Teilnahme an den Programmen; die Vorgehensweise und Kriterien für die Erteilung von Auflagen gestalten die einzelnen Behörden individuell u.a. auch nach Eignung eines Täters. Stimmt ein Täter der Teilnahme an einem Täterprogramm zu und schließt es ab, erfolgt in der Regel keine weitere Sanktion. Bricht er dagegen ab oder wird von der Teilnahme ausgeschlossen, soll Anklage gegen ihn erhoben werden. Es gibt Hinweise darauf, dass Täterprogramme bei Teilnehmern Verhaltensmodifikationen bewirken können (u.a. eine positivere Einstellung zu (Ex-) Partnerin und Frauen im Allgemeinen, erhöhte Verantwortungsübernahme, bessere Sozialkompetenz, bessere Wahrnehmung eigener Bedürfnisse, erhöhte Konfliktfähigkeit), die zu einer Verringerung der Anwendung physischer Gewalt gegenüber ih39 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN ren Partnerinnen führen. Das macht Täterarbeit zu einer sinnvollen Ergänzung zu bisherigen Maßnahmen/Angeboten gegen häusliche Gewalt, sofern die Arbeit spezifizierten Qualitätsstandards entspricht (vgl. BMFSFJ 2006, S. 24-26). Auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) e.V. finden Täter häuslicher Gewalt Hilfe und Beratungsstellen vor Ort (www.bag-taeterarbeit.de). Weitere Hilfsangebote Von Gewalt betroffene Frauen können sich zudem an die Rechtsantragsstellen der Gerichte sowie an die kommunale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Stadtverwaltung, der Rathäuser oder Landratsämter wenden. Die aufgeführten Interventions- und Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen sind von hoher Wichtigkeit, um den Ausstieg aus der Gewaltspirale zu unterstützen, vor weiteren Schädigungen zu schützen, bei der Bewältigung der einschneidenden Erfahrungen zu helfen und einen Neuanfang zu ermöglichen. Mindestens genauso wichtig wie die „Nachsorge“ ist jedoch die „Vorsorge“, die Präventionsarbeit. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Gewalt in Partnerschaften gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. ihr früher Einhalt zu gebieten. Da Gewalt gegenüber Kindern bzw. in den Elternhäusern ein wichtiger Prädiktor für das spätere Erleben von Gewalt in Partnerschaften ist, sind bereits Präventionsangebote für Kinder sinnvoll. Lernen Kinder den angemessenen Umgang mit Konflikten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie später keine Gewalt zur Konfliktlösung dulden oder ausüben. Die altersgerechte Aufklärung der Kinder darüber, was Gewalt ist und wo und wie sie bei Häuslicher Gewalt Hilfe für sich oder andere holen können, hilft Kindern praktisch (z.B. Präventionsangebot „Gewalt kriegt die rote Karte“ von BIG Prävention, Berlin). Auch für Jugendliche gibt es viele Präventionsangebote, die darauf abzielen, u.a. Selbstbewusstsein, Respekt, Grenzwahrnehmung und -setzung sowie Handlungskompetenzen zu fördern (z.B. „Gute Liebe - Schlechte Liebe“ von BIG Koordinierung, Berlin). Konzepte wie die „Workplace Policy“ von TERRE DES FEMMES e.V. fördern in Unternehmen die Enttabuisierung und Aufklärung über häusliche Gewalt und helfen Betrieben sowie Institutionen, ihre von Gewalt betroffenen Mitarbeiterinnen bestmöglich zu unterstützen. Aber auch im Rahmen von Elternarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen für relevante Berufsgruppen (wie ÄrztInnen, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Lehrkräfte, ErzieherInnen etc.), fachspezifischer Netzwerk- und Gremienarbeit sowie der Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen wird Präventionsarbeit betrieben. Im Hinblick auf die Präventionsarbeit mit der Zielgruppe weiblicher Jugendlicher muss jedoch gesagt werden, dass die meisten Präventionsangebote nur kurzfristig, z.B. in Form von 40 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Workshops oder Veranstaltungen im Rahmen des Schulunterrichtes, angelegt sind und darum die nachhaltigen Effekte der Bemühungen auf lange Sicht fraglich sind. Darüber hinaus sind die Angebote in der Regel für eine breite Zielgruppe bestimmt, so dass auf Spezifika der einzelnen Teilnehmerinnen nicht gezielt eingegangen werden kann. Auf Gewaltprävention ausgerichtete Angebote für Mädchen und junge Frauen im christlichfreikirchlichen Milieu existieren eigenen Recherchen zufolge überhaupt nicht. Angebote öffentlicher oder freier Träger werden dort häufig abgelehnt, da sie „säkulare“ Werte (z.B. in Bezug auf Sexualität oder Emanzipation) vermitteln, was gerade den Bedarf an adäquaten Angeboten für diese Zielgruppe verdeutlicht. Kenntnis und Inanspruchnahme von Hilfsangeboten Die BMFSFJ-Studie (vgl. 2012, S. 45-47; vgl. 2008, S. 191-196) kam zu dem Ergebnis, dass gerade die besonders häufig oder besonders schwer von Gewalt betroffenen Bevölkerungsgruppen oftmals am wenigsten über Unterstützungsmöglichkeiten informiert waren und/oder diese genutzt haben. 64% aller Befragten der Hauptuntersuchung (N = 10.264) gaben an, Angebote für gewaltbetroffene Menschen zu kennen, von den von physischer, sexualisierter und/oder psychischer Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner Betroffenen waren es 67–70%. Interessanterweise gaben Frauen, die stärkere Ausprägungen von psychischer Gewalt durch den aktuellen Partner erlebt haben, am seltensten an, Unterstützungsangebote zu kennen (60% der Betroffenen von Muster 2 – für die Definition der Muster siehe Kapitel 1.1.6), gefolgt von Frauen, die sehr schwere physische und/oder sexualisierte Gewalt mit erhöhter psychischer Gewalt erlebt haben (68% der Betroffenen von Muster 6), während Frauen, die nur einen einmaligen leichten physischen Übergriff erlebt haben am besten informiert waren (74% der Betroffenen von Muster 3). Insgesamt zeigte sich, dass etwa ein Drittel auch der von schwerer Gewalt in der aktuellen Paarbeziehung betroffenen Frauen keine Kenntnis über Unterstützungsangebote hatte. Dabei waren Frauen der mittleren Altersgruppen besser informiert, als jüngere Frauen bis Mitte 20 und ältere Frauen ab Mitte 50 (70-72% vs. 6566%). Frauen ab 60 Jahren waren dabei am seltensten informiert (52-58%). Auch der Bildungs- und Ausbildungsgrad der Frauen war deutlich mit dem Kenntnisstand über Unterstützungsangebote assoziiert: Mit dem Bildungs- und Ausbildungsgrad der Frauen stieg auch deren Kenntnis über Unterstützungsangebote (kein Schulabschluss: 48%, Volks-/ Hauptschulabschluss: 58%, mittlerer Schulabschluss: 68%, Abitur/Fachabitur: 81%). Bei Frauen, die ein eigenes Einkommen bezogen, stieg der Kenntnisstand mit der Höhe des Einkommens und/oder des beruflichen Status an, was durch die höheren Bildungsgrade besser verdienender und beruflich hoch positionierter Frauen bedingt war. Auffällig gering 41 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN waren auch Frauen mit körperlichen Behinderungen der mittleren Altersgruppen informiert (59% der 35- bis 44-jährigen). Ebenfalls wiesen Migrantinnen im Vergleich zu Frauen ohne Migrationshintergrund einen geringen Informationsstand auf (53% vs. 70%). Geringer in soziale Beziehungen eingebundene Frauen waren seltener über Unterstützungsangebote informiert als Frauen mit mittlerer und hoher sozialer Einbindung (61% vs. 69–70%). Nicht zuletzt waren auch Frauen, die hinsichtlich der Aufgabenteilung in traditionelleren Paarbeziehungen lebten, weniger informiert als Frauen in tendenziell gleichwertigen Geschlechterbeziehungen, was insofern problematisch ist, als Erstere stärker von schwerer Gewalt durch Partner betroffen sind oder waren. Was die Inanspruchnahme von Unterstützungsmöglichkeiten betrifft, zeigte sich, dass die Angebote, je nach Schweregrad der Gewalt, nur etwa von jeder vierten bis siebten Betroffenen von physischer/sexualisierter Gewalt in Paarbeziehungen genutzt wurden. Überdurchschnittlich häufig wurden die Angebote von Frauen genutzt, die schwere physische, sexualisierte und psychische Gewalt durch den aktuellen Partner erlitten (11-17% der Betroffenen von Muster 5 und 6), deutlich weniger von Frauen, die stärkerer psychischer, ohne physische/sexualisierte Gewalt durch den aktuellen Partner ausgesetzt waren (6% der Betroffenen von Muster 2) sowie von Frauen, die von leichteren/seltenen Übergriffen ohne oder mit gering ausgeprägter psychischer Gewalt betroffen waren (4-7% der Betroffenen von Muster 3 und 4). Dabei nutzten die Betroffenen im Alter von Mitte 20 bis Mitte 50 die Angebote anteilsmäßig häufiger (11-14%), als die jüngeren bis Mitte 20 (8%) und die älteren ab Mitte 50 (2-5%), wobei Frauen ab 75 Jahren die Angebote so gut wie gar nicht mehr in Anspruch nahmen. Der Bildungs- und Ausbildungsgrad, die Einkommenslage sowie der berufliche Status spielten für die Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten keine Rolle. Jedoch nutzten Frauen in prekärer Einkommenslage häufiger Unterstützungsangebote (14%) als Frauen mit mittlerer und gehobener Einkommenslage (11%) oder Frauen in relativem Wohlstand (8%). Letztere nahmen vor allem dann Unterstützungsangebote in Anspruch, wenn sie „nur“ von erhöhter psychischer Gewalt durch den aktuellen Partner betroffen waren, so gut wie gar nicht jedoch, wenn sie schwere physische/sexualisierte in Kombination mit psychischer Gewalt erfuhren. Frauen mit körperlichen Behinderungen nutzten die Angebote etwa gleich häufig wie Frauen ohne Behinderungen (10-11%). Migrantinnen, die sehr schwerer physischer/sexualisierter und psychischer Gewalt durch den aktuellen Partner ausgesetzt waren (Muster 6), nahmen im Vergleich zu entsprechend betroffenen Frauen ohne Migrationshintergrund, etwas seltener Unterstützungsangebote in Anspruch (13% vs. 17%); waren sie von erhöhter psychischer ohne physische/sexualisierte Gewalt betroffen, nutzten sie durchgängig keine Unterstützungsangebote. 42 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN Als Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Unterstützungsangeboten wurden von den gewaltbetroffenen Frauen angegeben: Gewalthandlungen waren zu geringfügig, um Hilfe in Anspruch zu nehmen (v.a. jüngere Frauen, Frauen mit höherer Bildung, Frauen in relativem Wohlstand) Hilfe wurde nicht benötigt (v.a. Frauen mit höherer Bildung, selbst bei sehr schwerer Gewalt, Frauen in relativem Wohlstand, selbst bei sehr schwerer Gewalt) Hilfen standen nicht zur Verfügung (v.a. ältere Frauen, Frauen mit geringerer Bildung, sozial stärker isolierte Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund) Unkenntnis darüber, wo Hilfe zu finden ist (v.a. Frauen mit geringerer Bildung, sozial stärker isolierte Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund) Angst, dass niemand es glauben würde (v.a. jüngere Frauen, sozial stärker isolierte Frauen) Angst vor unangenehmen Nachfragen (v.a. jüngere Frauen, Frauen mit geringerer Bildung, sozial stärker isolierte Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, von sehr schwerer Gewalt durch den aktuellen Partner betroffene Frauen nach den Mustern 2, 5 und 6) Schamgefühle (v.a. Frauen mit geringerer Bildung, Frauen in gehobener Einkommenslage, sozial stärker isolierte Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, von sehr schwerer Gewalt durch den aktuellen Partner betroffene Frauen nach den Mustern 2, 5 und 6) Angst vor mangelnder Anonymität der Angebote (v.a. sozial stärker isolierte Frauen, von sehr schwerer Gewalt durch den aktuellen Partner betroffene Frauen nach den Mustern 2, 5 und 6) Angst vor Rache durch den Täter (v.a. Frauen mit geringerer Bildung, sozial stärker isolierte Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund) Zusammenfassend wird deutlich, dass Frauen, die durch sehr schwere Gewalt und Misshandlung durch den aktuellen Partner betroffen waren (Muster 2, 5 und 6), generell eine erhöhte Scham sowie Angst vor unangenehmen Nachfragen und mangelnder Anonymität zeigten, was unter anderem verdeutlicht, wie wichtig eine Enttabuisierung und Entstigmatisierung der Problematik gerade auch im Rahmen der Präventionsarbeit sind (vgl. BMFSFJ 2012, S. 45-47; vgl. ebd. 2008, S. 191-196). Darüber hinaus sind die Sensibilisierung für die verschiedenen (subtilen) Formen von Gewalt und deren möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen, die Information darüber, wo Hilfen zu finden sind sowie stärkende Ermutigungen, bei Betroffenheit Hilfsangebote aufzusuchen und für sich in Anspruch zu nehmen, wichtige Themen für die Präventionsarbeit. 43 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN 1.5. Die besondere Situation in christlichen Partnerschaften und Freikirchen Da der im Kontext dieser Arbeit herauszuarbeitende Präventionsansatz zum Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor Gewalt in Paarbeziehungen auf Mädchen und junge Frauen im christlich-freikirchlichen Milieu abzielt, wird in diesem Kapitel kurz auf die besondere Situation in christlichen Partnerschaften und in christlichen Freikirchen eingegangen. Hierfür soll zunächst definiert werden, was im Folgenden unter einer „christlichen Partnerschaft“ zu verstehen ist. Im Rahmen dieser Arbeit wird von Christinnen und Christen ausgegangen, die Jesus Christus als ihren Herrn und Erlöser angenommen und ihm ihr Leben vollständig übergeben haben. Gott wirkt an ihnen und sie sind darum bemüht, seinen Willen zu erkennen und zu befolgen sowie ihr Leben an den biblischen Maßstäben auszurichten (siehe auch Glaubensstil 4 in Kapitel 2.1.). Die Kirchengemeinde als Familie Gottes nimmt für sie einen hohen Stellenwert ein. Weibliche Jugendliche sowie junge Frauen, die die bewusste Entscheidung der Lebensübergabe an Jesus Christus noch nicht für sich getroffen haben, sind dennoch mit diesen Grundsätzen und den „Gemeindegepflogenheiten“ vertraut bzw. in ihrer Familie und/oder Freikirche entsprechend sozialisiert worden. Deshalb gilt es einige Besonderheiten in der Arbeit mit den Mädchen und jungen Frauen zu berücksichtigen. In vielen freikirchlichen Gemeinden herrscht zwischen den Geschlechtern keine Gleichberechtigung hinsichtlich Macht- und Aufgabenverteilung. Häufig sind die Leitungsfunktionen (Predigtamt, Ältestenamt, Gemeindeleitung etc.) ausschließlich mit Männern besetzt und Ausschüsse und Gremien zumindest deutlich männlich dominiert. Predigerinnen sind in vielen freikirchlichen Gemeinden sehr selten oder nicht zugelassen. Auch heute noch gibt es freikirchliche Gemeinden, in denen Frauen mit Verweis auf 1. Kor. 14, 34 („Frauen sollen schweigen in den Versammlungen, denn es ist ihnen nicht erlaubt zu reden, sondern unterwürfig zu sein, wie auch das Gesetz sagt“) ein öffentliches Redeverbot haben. Die Diskriminierung ist vielerorts aber auch subtiler, etwa wenn die Gemeindeleitung keinen Anlass sieht, etwas an den gegebenen Machtverhältnissen zu ändern und darum Frauen nicht für Leitungsfunktionen vorgeschlagen oder als Predigerinnen angestellt/eingeladen werden, obwohl dies offiziell möglich ist. Der Widerstand gegen die „Emanzipation der Frau“ (die in weiten Kreisen als bedrohlich und widergöttlich betrachtet und häufig mit reichlich Spott bedacht wird), kann also sowohl sehr offen als auch subtil bzw. verdeckt sein. In der Konsequenz bleiben Frauen häufig nur die Bereiche der Mitarbeit, die dem traditionellen Frauenbild entsprechen und/oder von Männern 44 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN eher ungern übernommen werden, wie z.B. die Kinderarbeit, Frauenarbeit, Arbeiten in der Küche, „dienende“ Funktionen wie Besuchsdienste, Reinigungsdienste etc. Entgegen der in der Öffentlichkeit propagierten bereits erreichen Gleichberechtigung, erleben viele Frauen in ihrer Kirchengemeinde, dass Gleichberechtigung offen oder verdeckt abgelehnt und/oder institutionell verhindert und dieses Vorgehen biblisch begründet wird. Weibliche Rollenvorbilder, die den Rahmen des Klassisch-Konservativen verlassen, fehlen häufig. Was lernen Mädchen und Frauen in diesem für sie sehr wichtigen und prägenden sozialen Kontext? Können sich Mädchen und Frauen trauen, Gleichberechtigung in der Ehe zu fordern, wenn sie unter den Gemeindegliedern in der Gemeindepraxis keine (wirkliche) Legitimation findet? Kommen Mädchen und Frauen in diesem Kontext überhaupt auf den Gedanken, Gleichberechtigung in der Ehe zu fordern? Und wie können sie lernen zu erkennen, was Machtmissbrauch in einer Ehe ist und wo Gewalt beginnt? Wie in Kapitel 1.2. erläutert, begünstigt eine traditionelle Rollenverteilung in der Paarbeziehung partnerschaftliche Gewalt gegen Frauen. Gerade in konservativ-christlichen Familien und Gemeinden werden i.d.R. nach wie vor traditionelle Rollenmuster, gerade in Bezug auf die Ehe, propagiert: Der Ehemann als das Haupt der Frau ist direkt Jesus Christus unterstellt, seine Ehefrau soll sich ihm und damit Jesus Christus unterordnen (vgl. 1. Kor. 11, 3). Häufig herrschen auch noch strikte Rollenvorgaben, nach denen der Mann als Führer, Repräsentant und Ernährer der Familie, die Frau als Gehilfin des Mannes, Mutter und Hausfrau, evtl. ergänzt um eine (geringer qualifizierte) Berufstätigkeit, fungiert. Sowohl Rollenmuster als auch die sich daraus ergebenden Rollenerwartungen werden biblisch begründet und als Wille Gottes gelehrt. Ehemänner, die gegenüber ihren Frauen zu Gewalttätern werden, nehmen häufig patriarchalische, rollenstereotype Verhaltensweisen als selbstverständlich in Anspruch und verlangen, dass ihre Frauen sich ihnen gegenüber „fügen“; eine „Nichtfügung“ wird demgegenüber als Provokation verstanden und zur Legitimation von Gewalt herangezogen (die gewaltlegitimierende Auslegung von Spr. 13, 24 „Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten“ wird auch auf die Ehefrau übertragen, die ebenfalls der Verantwortung des Ehemannes als Haushaltsvorstand unterliegt). In diesem Kontext ergibt sich ein großer Risikofaktor für Mädchen und Frauen, Opfer von Gewalt in Ehe oder Partnerschaft zu werden: Mädchen und Frauen, die für sich die Entscheidung treffen, sich ihrem zukünftigen Partner in allen Dingen als dem Haupt unterzuordnen, weil sie Gottes Wort so verstehen, stehen in der Gefahr, Unterordnung falsch zu interpretieren (z.B. als „Dienstmagd“ des Mannes ohne eigene Meinung) und/oder einen Partner zu wählen, der Unterordnung falsch bzw. einseitig zu seinen Gunsten auslegt. In diesem Fall 45 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN wird ein Machtmissbrauch zuungunsten der Partnerin strukturell (durch Sozialisation und aktuellem Gemeindeumfeld) begünstigt und sogar scheinbar biblisch legitimiert. Der zweite große Risikofaktor ergibt sich aus der Egalisierung traditioneller Rollenverteilungen (siehe hierzu Kapitel 1.2. und 2.2.): Mädchen und Frauen, die für sich die Entscheidung treffen, im Sinne der gegenseitigen Unterordnung (vgl. Eph. 5, 21 „Ordnet euch einander unter, wie es die Ehrfurcht vor Christus verlangt“) Gleichberechtigung leben und erfahren zu wollen, weil sie Gottes Wort so verstehen, stehen in der Gefahr, einen Partner mit konservativeren Vorstellungen zu wählen, der den Vorstellungen seiner Partnerin feindlich gegenüber steht und sich ggf. durch diese bedroht fühlt. Werden die jeweiligen Vorstellungen in Bezug auf Macht- und Geschlechterverhältnis im Vorfeld einer Partnerschaft nicht erkannt, so kann innerhalb der Partnerschaft ein offener oder verdeckter Konflikt entstehen, der Gewalt begünstigen kann (zumal die eigenen Überzeugungen als selbstverständlich und richtig erscheinen, häufig jedoch auch unbewusst wirksam sind). In vielen Kirchengemeinden können von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen wenig bis keine Unterstützung bei dem Ausstieg aus der Gewaltspirale bzw. der Bewältigung von Gewalterfahrungen erwarten. Sie schämen sich und haben Angst, sich zu öffnen, weil sie fürchten, beschuldigt oder allein gelassen zu werden oder mit negativen Konsequenzen, wie z.B. dem Rückzug anderer Gemeindeglieder oder einem Kirchenausschluss, rechnen zu müssen. Viele christliche Gemeinschaften haben in Bezug auf Gewalt (auch bei Gewalt gegenüber Kindern) eine grundsätzliche Angst davor, unangenehme Tatsachen anzuerkennen und handhaben zu müssen, in deren Folge sie in der Öffentlichkeit an Ansehen verlieren (wie jüngst z.B. die römisch-katholische Kirche im Rahmen der zahlreich bekanntgewordenen Missbrauchsfälle). Auch die Verbreitung von Mythen trägt mit dazu bei, dass Gewaltopfer nicht die benötigte Unterstützung erfahren. Mythen zu Gewalt gegen Frauen beruhen auf falschen Erklärungszusammenhängen (z.B. „Sie hat ihn bestimmt provoziert“). In der Regel beinhalten sie eine Verdrehung der Verantwortlichkeit und suggerieren Einflussmöglichkeiten der Opfer von Gewalt, die nicht vorhanden sind. Sie lenken von der tatsächlichen Verantwortung ab, tragen maßgeblich zu einer Isolierung der Opfer bei und bedeuten für die Betroffenen eine zusätzliche Gefährdung (vgl. Amt für Familie, Frau und Jugend u.a. o.J., 04.05.2014). Mythen und Stereotype bzw. die Meinungen, dass es „so etwas“ ja nicht unter ChristInnen geben kann, der „gute Bruder“ zu „so etwas“ doch gar nicht in der Lage sein kann, dass „es“ doch gar nicht so schlimm sein kann etc., finden sich unter vielen ChristInnen. Die Angst vor konkreten nachteiligen Konsequenzen für die Kirchengemeinde verstärkt die Tendenz zur Bagatellisierung oder Leugnung von Gewalt, gerade wenn es sich um Täter 46 KAPITEL 1 - GEWALT GEGEN FRAUEN IN PAARBEZIEHUNGEN handelt, die hohes Ansehen oder große Popularität genießen, oder über finanzielle Mittel, benötigtes Know-how oder wichtige Kontakte verfügen. Die Folgen sind für die Opfer oft schwerwiegend: Täterschutz in Form von Wegsehen, Verharmlosen, Entschuldigen oder sich auf Seite der Täter stellen („Blame the victim“), lässt aus Opfern partnerschaftlicher Gewalt zusätzlich Opfer ihrer Gemeindefamilie werden. Beschämt, verletzt und/oder enttäuscht resignieren viele Opfer oder verlassen ihre Kirchengemeinde. Erkennen demgegenüber Kirchengemeinden jedoch den biblischen Auftrag zum Schutz und zur Unterstützung von Schwächeren, wollen sie als Gemeindefamilie sozialer Schutzraum u.a. für von Gewalt Betroffene sein und sich aktiv für den Schutz von Gewaltopfern einsetzen, bieten sie Opfern die Möglichkeit, sich zu offenbaren, sich unterstützt zu wissen und in der Folge besser gesunden zu können. Fazit In der kirchlichen Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen ist zusammengefasst zu berücksichtigen, dass viele von ihnen aus einem konservativ-hierarchisch geprägten Umfeld stammen, in denen ihnen adäquate Vorbilder für ein gleichberechtigtes Miteinander in der Paarbeziehung fehlen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Mädchen und jungen Frauen den Wunsch verspüren bzw. es für wichtig erachten, in Einklang mit Gottes Willen zu leben. Aufgrund ihrer Sozialisation bedeutet dies für viele Mädchen, ihren Ehemann als ihr „Haupt“ anzuerkennen und sich ihm völlig unterzuordnen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Mädchen sich noch nicht tiefer mit dem Konzept der Unterordnung beschäftigt hat, sondern seine Überzeugung unreflektiert von Rollenvorbildern übernommen hat, was die Gefahr eines falschen Verständnisses von Unterordnung beinhaltet. Mädchen und junge Frauen, die dagegen eine gleichberechtigte Ehe anstreben, können einen Partner finden, der ihrer Vorstellung gegenüber feindlich eingestellt ist und dies erst im (späteren) Verlauf der Partnerschaft erkennen. Beide Gruppen von Mädchen und jungen Frauen haben ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt in ihrer Paarbeziehung zu werden. Zuletzt ist auch die Berücksichtigung der individuellen Gemeindepolitik für die Umsetzung und den Erfolg eines Präventionsangebotes zum Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor Gewalt in Paarbeziehungen notwendig, denn es ist davon auszugehen, dass Kirchengemeinden, die sich aktiv für den Schutz von Gewaltopfern einsetzen, einem solchen Angebot aufgeschlossen und wohlwollend gegenüber stehen werden, wohingegen Kirchengemeinden, die die Gewaltthematik weitestgehend ausblenden, wahrscheinlich reservierter bis ablehnend reagieren werden. 47 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2. Zur Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland „Der gesellschaftliche Fortschritt lässt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts“ Karl Marx Im folgenden Kapitel wird die Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland näher dargestellt. Hierfür werden zu Beginn die physischen, psychischen und spirituellen Entwicklungen von Mädchen in der Adoleszenz skizziert, gefolgt von den Lebenslagen, Selbstkonzepten und Wertvorstellungen weiblicher Jugendlicher. Im Anschluss daran werden Mädchen in ihren Beziehungskontexten sowie damit verbundene Gewalterfahrungen näher beleuchtet. Am Ende des Kapitels werden Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot zum Schutz vor Gewalt in Paarbeziehungen gezogen. 2.1. Physische, psychische und spirituelle Entwicklung in der Adoleszenz Nach der Kindheit und vor dem Erwachsensein liegt die Phase des Jugendalters, der Adoleszenz. In § 7 (1) Nr. 2 SGB VIII wird als Jugendlicher definiert, „...wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“. Das Jugendarbeitsschutzgesetz definiert als Jugendlichen, „...wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 2 (2) JArbSchG). In der Literatur finden sich verschiedene Definitionen von Adoleszenz und auch zeitlich bzw. terminologisch verschiedene Aufteilungen der einzelnen Phasen (vgl. Gloel 2010, S. 9). In dieser Arbeit wird die Aufteilung nach Steinberg (vgl. 2005, S. 7) herangezogen, da auch Heranwachsende unter vierzehn Jahren betrachtet werden. Die Phasen der Adoleszenz unterscheiden sich nach Steinberg wie folgt: „Frühe Adoleszenz“: im Alter zwischen 10 und 13 Jahren „Mittlere Adoleszenz“: im Alter zwischen 14 und 17 Jahren „Späte Adoleszenz“: im Alter zwischen 18 und 22 Jahren Hauptsächlich zwei Merkmale kennzeichnen das Jugendalter: Die deutliche physische Veränderung und die teilweise sehr große psychische Veränderung im jugendlichen Denken, Handeln und Fühlen (vgl. Dieterich 2012, S. 149). 48 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Physische Veränderungen Die größten physischen Veränderungen liegen, neben den deutlich sichtbaren Veränderungen im Größen- und Breitenwachstum, im Bereich der Geschlechtsreifung, die durch die beträchtliche hormonelle Umstellung bewirkt wird (vgl. Dieterich 2012, S. 150). Die folgende Tabelle zeigt die Reifung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale in der Jugendzeit und wird angeführt, um ein besseres Verständnis für die herausfordernden Veränderungen in der Adoleszenz sowie einen Vergleich zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen (vgl. Rice 1975, S. 64): Altersspanne Veränderung Für Mädchen 10-11 Jahre Beginn der Rundung der Hüften; Fettablagerung; Brüste und Warzen wachsen 11-14 Jahre Schamhaare (glatt); Stimme wird etwas tiefer; rasches Wachstum der Eierstöcke, der Vagina, der Gebärmutter und der Schamlippen; Schamhaare werden gelockt; größtes Körperwachstum; Aufrichtung der Brustwarzen, Formung des „primären“ Bruststadiums; Menarche (Eireifung und Menstruation) 14-16 Jahre Wachsen der Achselhaare; Brüste erhalten ihre Erwachsenenform (sekundäres Bruststadium) Für Jungen 12-13 Jahre Beginnendes Wachstum der Hoden, des Hodensacks und des Penis; Pigmentierung, Veränderung der Brüste (verschwindet später) 13-16 Jahre Schamhaare (glatt); erster Stimmbruch; rasches Wachstum des Penis, der Hoden, des Hodensacks, der Vorsteherdrüse und der Samenblasen; erste Ejakulation (Samenerguss); Schamhaare werden gelockt; größtes Körperwachstum 16-18 Jahre Wachsen der Achselhaare; Bartwuchs; Einbuchtung des Haaransatzes; markanter Stimmwechsel Wie der Tabelle zu entnehmen ist, sind Mädchen Jungen in ihrer physischen Entwicklung voraus: Die physischen Veränderungen setzen bei ihnen früher ein und sind auch früher abgeschlossen, was als eine mögliche Erklärung dafür dienen kann, dass Mädchen häufig Beziehungspartner wählen, die älter sind als sie selbst. Psychische Veränderungen Auch Denken, Handeln und Fühlen verändern sich (vgl. Dieterich 2012, S. 155f.): Sie geraten in der Adoleszenz in Widerspruch zueinander und stürzen viele Jugendliche in eine sogenannte „Identitätskrise“, in der sie nach Antworten auf die Fragen suchen, wer sie sind und was sie wollen. Durch das Überwinden dieser Identitätskrise gelangen Jugendliche zur aus49 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND gereiften Persönlichkeit des Erwachsenen. Diese ausgereifte Persönlichkeit zeigt sich darin, dass zwischen Denken und Handeln keine absolute Übereinstimmung, aber auch kein allzu großer Widerspruch besteht. Die ganzheitliche Entwicklung vom jugendlichen Mädchen hin zur erwachsenen Frau vollzieht sich jedoch nicht quasi von selbst, sondern geschieht durch die Bewältigung vieler sogenannter psychosozialer „Entwicklungsaufgaben“. Für die eigene Weiterentwicklung zur ausgereiften Persönlichkeit der Erwachsenen ist es für die Jugendlichen elementar, sich mit den Herausforderungen der einzelnen Entwicklungsaufgaben konstruktiv auseinanderzusetzen und hierfür auch Hilfestellungen von Gleichaltrigen und Erwachsenen zu erhalten. Die Entwicklungsaufgaben, die Jugendliche in modernen Industriegesellschaften aktuell zu bewältigen haben, lassen sich in vier Cluster unterteilen (vgl. Hurrelmann 2010, S. 27, in: Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 40f.): Entwicklungsaufgabe „Qualifikation“: Es gilt, die intellektuelle und soziale Kompetenz zu entfalten, um eigenverantwortlich schulischen und beruflichen Anforderungen nachkommen zu können. Ziel ist eine berufliche Erwerbsarbeit, die die eigene ökonomische Basis für die selbstständige Existenz als Erwachsene sichert. Aus soziologischer Sicht handelt es sich um die Übernahme einer Mitgliedschaftsrolle in der Leistungsgesellschaft und die Vorbereitung auf die Verantwortungsübernahme für die „ökonomische Reproduktion“ der Gesellschaft. Entwicklungsaufgabe „Ablösung und Bindung“: Es gilt, die veränderte physische Erscheinung zu akzeptieren, sich sozial und emotional von den Eltern zu lösen, eine Geschlechtsidentität aufzubauen ebenso wie Bindungen zu Gleichaltrigen des eigenen und anderen Geschlechts sowie um den Aufbau einer Partnerbeziehung, die potentiell als Basis für eine Familienplanung, für Geburt und Erziehung eigener Kinder dienen kann. Soziologisch gesprochen handelt es sich um die Verantwortungsübernahme für die Sicherung sozialer Bindungen und der „biologischen Reproduktion“ der Gesellschaft. Entwicklungsaufgabe „Regeneration“: Hier gilt es, selbstständige Handlungsmuster für die Nutzung des Konsumwarenmarktes einschließlich der Medien sowie die Fähigkeit zum Umgang mit Geld zu entwickeln. Ziel ist ein eigener Lebensstil und ein kontrollierter sowie bedürfnisorientierter Umgang mit den „Freizeit“-Angeboten. Aus soziologischer Sicht handelt es sich um die Partizipation an der Konsumwirtschaft und die Regeneration der eigenen Arbeitskraft. 50 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Entwicklungsaufgabe „Partizipation“: Hier gilt es, eine autonome Werte- und Normenorientierung aufzubauen sowie ein ethisches und politisches Bewusstsein, das mit dem eigenen Verhalten und Handeln übereinstimmt. Aus soziologischer Sicht handelt es sich um die verantwortliche Übernahme gesellschaftlicher Partizipationsrollen als BürgerInnen im kulturellen und politischen Raum und damit um die feste Einbindung des Individuums in den „kulturellen und politischen Reproduktionsprozess“ einer demokratischen Gesellschaft. In der heutigen Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft mit ihren rasanten Entwicklungen im Konsum- und Freizeitmarkt und den die Geschlechterrollen herausfordernden Identitätsbewegungen stellt die Bewältigung der vielfältigen Entwicklungsaufgaben für viele Jugendliche eine sehr viel größere Herausforderung dar. Mehr als jede Generation zuvor muss die heutige Jugend mehr Informationen verarbeiten und mehr Entscheidungen treffen. Dafür brauchen Jugendliche eine Vielzahl an Kompetenzen, angefangen bei der Fähigkeit, mögliche Konsequenzen einer Wahl abschätzen zu können, bis hin zur Selbsterkenntnis und auch dem Selbstbewusstsein, eigene Präferenzen zu erkennen und nach ihnen zu handeln. Während die erhöhte Wahlfreiheit und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten bei den einen Raum schaffen, um kreativ die eigene Zukunft zu gestalten, lösen sie bei den anderen Unsicherheiten und (Zukunfts-)Ängste bis zum Gefühl der Überforderung aus (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 40f.). Nach Piaget erreichen Jugendliche ca. ab dem Alter von 12 Jahren in ihrer kognitiven Entwicklung das formal-operationale Denkstadium des erwachsenen Menschen. Mit der Fähigkeit, in „formalen Operationen“ zu denken, meint Piaget, von allgemeinen Sätzen und Regeln (Formeln, Gesetzen, Prinzipien) auf spezielle Fragestellungen ableiten zu können (Deduktion). Diese Art des Denkens ermöglicht die Lösung vieler naturwissenschaftlicher Probleme, v.a. derjenigen, die auf Kausalitäten beruhen. Jugendliche können in der Regel also abstrakt denken. Ihr kognitiver Entwicklungsstand bietet Potential für reifes moralisches Denken (vgl. Dieterich 2009, S. 105f.). Sie können Probleme vollständig auf einer hypothetischen Ebene lösen und sowohl logische Schlussfolgerungen ziehen wie kognitiv Variablen variieren. Sie können sich mit unrealistischen Annahmen auseinandersetzen, hypothetische Fragen stellen und sich logische Beweise für abstrakte Probleme ausdenken (vgl. Universität Düsseldorf o.J., 20.05.2014). Das ermöglicht die Behandlung der Gewaltthematik auch auf einer abstrakten Ebene, d.h., die Mädchen brauchen nicht bereits selbst Gewalterfahrungen gemacht zu haben, um sich mit dem Thema Gewalt konstruktiv auseinander setzen zu können. 51 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Spirituelle Veränderungen Nachfolgend soll kurz auf die religiöse Entwicklung im Jugendalter im Kontext des biblischen Glaubens eingegangen werden. Grundlegend ist zunächst die Unterscheidung zwischen der Entwicklung diffuser religiöser Werthaltungen und einer persönlichen Lebenshingabe an Jesus Christus, aus der sich ein neues Leben in der Nachfolge Christi ergibt. Eine diffuse religiöse Wertehaltung ist bei allen Weltanschauungen und in allen Religionen möglich. Die religiöse Entwicklung als Änderung von Werthaltungen geht vom jungen Menschen selber aus und führt zu einem Paradigmenwechsel, der sich in eine kognitive, eine affektive und eine Handlungskomponente der neuen Haltung unterscheiden lässt. Dabei kann eine Werteänderung erst dann beständig werden, wenn sich diese drei Aspekte gleichermaßen verändert haben. Bei der persönlichen Lebenshingabe an Jesus Christus geht es um einen Herrschaftswechsel, der an einer ganzheitlich orientierten Beziehung zu Gott zu erkennen ist und mehr als eine neue Wertehaltung umfasst. Auch hier zeigt sich die religiöse Entwicklung in einer neuen kognitiven, neuen affektiven und einer neuen Handlungskomponente der Haltung (vgl. Dieterich 2008, S. 91-93). In der Identitätskrise eines jungen Menschen, zu der häufig auch eine Glaubenskrise hinzukommt, ordnet sich sein Glaubensleben neu. Geht es zu Beginn der Kindheit überwiegend darum, durch Rituale, Wiederholungen und das Auswendiglernen, also über das kontinuierliche Einstudieren, christliche Verhaltensweisen zu verinnerlichen, reflektieren die Kinder später mehr und mehr das Gehörte und beginnen, es auch auf sich selbst zu beziehen. Jugendliche im Alter von 12-19 Jahren befinden sich nach Piaget im formal-operationalen Denkstadium, wodurch sie zur Selbstreflexion fähig sind und Erkenntnisse auf das eigene Leben übertragen und ggf. darin integrieren können (vgl. Janssen 2008, S. 178f.). Die/der Jugendliche steht nun vor der Herausforderung, sich mit ihren bzw. „seinen ‚neuen‘ Gefühlen, der Möglichkeit des abstrakten Denkens, der neuen Art, Zusammenhänge zu sehen und von Oberbegriffen abzuleiten, oder anders formuliert: mit seiner ganz neuen Art Mensch zu sein“ (Dieterich 2008, S. 95) auch mit seinem Verhältnis zu Jesus Christus auseinanderzusetzen. Nach Spranger (1925) gibt es drei mögliche Wege zur Bewältigung einer religiösen Krise, die durch einen Wertewandel verursacht wurde (vgl. Dieterich 2008, S. 96): 1. Die/der Jugendliche wird religiös gleichgültig (v.a. dann zu erwarten, wenn die durch das neue Denken, Fühlen und Handeln entstandene Krise nicht durchgearbeitet wird) 2. Die/der Jugendliche findet zu einer religiösen Haltung, die mit der bisherigen Religionsform bricht (d.h., Jugendliche sind nicht „areligiös“, sondern orientieren sich nur religiös anders) 3. Die/der Jugendliche baut ihr/sein kindliches Glaubensgut um (d.h., kindliche Überzeugungen werden neu aufgebaut, indem das traditionelle Glaubensgut umgeformt 52 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND und anders akzentuiert wird, also das veränderte Denken an die Realität des Evangeliums angepasst wird) Westerhoff (1976) nennt für die Entwicklung des Glaubens hin zu einer Entscheidung für Jesus Christus im späten Jugendalter vier Stufen (vgl. Dieterich 2008, S. 96): 1. Bei anderen erlebter Glaube 2. Zugehörigkeitsgefühl 3. Suchender Glaube 4. Persönlicher Glaube Dieterich (vgl. 2008, S. 96-98) stellt vier verschiedene Glaubensstile vor, die sich im Hinblick auf Ausprägung des Glaubens im Sinne der Beziehung des Menschen zu Gott/Jesus Christus unterscheiden. Auf Jugendliche bezogen lassen sich diese Glaubensstile wie folgt beschreiben: Glaubensstil 1: Jugendliche reden kaum über Gott, die verschiedenen Glaubensformen sind für sie alle sehr ähnlich, Religion und nicht Erklärbares werden häufig gleichgesetzt. Die großen Kirchen wollen als Machtorganisationen Menschen beeinflussen und einengen, Religionsstifter sind bestenfalls große und edle Menschen. Die Ahnung des Transzendenten im Menschen wird jedoch anerkannt. Glaubensstil 2: Jugendliche sind „christlich-abendländisch“ sozialisiert, wissen, dass es Gott gibt und in der Bibel über ihn berichtet wird. Die ethischen Richtlinien der Bibel sind ihnen wichtig, die Welt sollte sich mehr an ihnen orientieren. ChristInnen sollen für den Frieden in der Welt, den Schutz der Natur, die Beendigung von Unrecht etc. sorgen. Glaubensstil 3: Jugendliche haben einen Paradigmenwechsel ihrer Einstellung zu Gott vollzogen. Sie haben verstanden, dass Jesus Christus als Gottes Sohn stellvertretend für die Sünde dieser Welt gestorben ist, können diese Meinung anderen Menschen gegenüber vertreten und zeigen ein entsprechendes Handeln. Sie arbeiten häufig als wichtige MitarbeiterInnen in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit mit, können jedoch auch plötzlich „abfallen“, um z.B. als engagierte MitarbeiterInnen in politischen Gruppen ein neues Paradigma zu übernehmen. Glaubensstil 4: Jugendliche haben eine bewusste Lebenshingabe an Jesus Christus vollzogen. Er bestimmt ihr Leben ganzheitlich, es gibt keinen Bereich, der nicht ganz an ihn hingegeben wäre und aufgrund des vorbehaltlosen Herrschaftswechsels wirkt Gott an ihnen. Zwar gibt es auch weiterhin Traurigkeit, Sehnsucht und Tränen, aber die Zweifel sind nie größer als der Glaube. 2.2. Lebenslagen, Selbstkonzepte und Wertvorstellungen In den letzten Jahren haben sich die Geschlechterdiskurse sowie die öffentlichen Bilder von Mädchen stark gewandelt (vgl. Wallner 2012, S. 14-17): 53 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND In der medialen und politischen Öffentlichkeit wird erreichte Gleichberechtigung suggeriert; der Begriff der „Alphamädchen“, die die Jungen im Bildungssystem abhängen und somit auch schrittweise die Vorherrschaft auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft erobern werden, hat starke Verbreitung gefunden. In weiten Kreisen herrscht Einigkeit darüber, dass Mädchen die Jungen überholt haben, lebenstüchtiger sind und in ihren Kompetenzen breiter aufgestellt. Antifeministische Männerrechtsbewegungen (wie z.B. agens e.V.) sprechen vom „Ende des Patriarchats“ und einer „Machtübernahme der Frauen“. Jugendspezifische Medien präsentieren in Vorabendjugendserien, Gesangs- sowie Schönheitscontests an der Oberfläche der Geschlechterbotschaften hippe, freche und selbstbewusste Mädchenbilder. Mädchen wachsen heute mit der Zusage auf, dass ihnen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit keine Nachteile mehr erwachsen. Bildung ist für sie so wichtig wie für die Jungen, das bekommen viele auch von ihren Eltern vermittelt, und auf dem Arbeitsmarkt werden sie gebraucht. All diese genannten Deklarationen eines neuen Geschlechterverhältnisses haben Auswirkungen auf das Lebensgefühl und die Selbstpositionierung von Mädchen: Die von der Gesellschaft (re-)produzierten Bilder des Mädchenseins wirken auf jugendliche Mädchen modern und gleichberechtigt und beflügeln ihr eigenes Lebensgefühl. Mädchen sein als Benachteiligungsfaktor wird negiert, wobei nicht mehr die Frage nach Gleichberechtigung, sondern nach Normalität wichtig ist – Mädchen wollen „wie alle“ sein und sich darum eben gerade nicht als benachteiligt fühlen oder sehen. Ein großes Spannungsverhältnis für die heutige Jugendgeneration lautet: „…dazugehören, so sein wie alle, aber darin individuell herausstechen. Anders sein meint damit, sich im Rahmen des Mainstreams positiv herauszuheben, aber nicht, grundsätzlich anders zu sein“ (Wallner 2012, S. 15). Als Mitglied einer ganzen Geschlechtergruppe benachteiligt und damit anders zu sein, muss demnach abgelehnt werden. Unabhängig davon, ob sich die tatsächlichen Lebenslagen von Mädchen als prekär oder privilegiert darstellen, sind Mädchen in der Regel davon überzeugt, dass sie „ganz normal“ sind und darum keine besonderen Angebote benötigen. Mädchen zu sein, ist ihnen wichtig, aber das wird weniger auf Gleichberechtigung und mehr auf Körperinszenierungen (Schönheits- und Schlankheitsvorstellungen), Kleidung, Styling und richtiges Auftreten v.a. in heterosexuellen Kontakten bezogen. Damit unterscheiden sich die heutigen Selbstverständnisse jugendlicher Mädchen von Weiblichkeit deutlich von denen früherer Generationen. Dennoch erleben viele Mädchen im Zusammenhang mit ihrer Geschlechtszugehörigkeit gleichzeitig auch ein tiefer liegendes Unbehagen, reale Benachteiligungen oder Gewalt, können diese Verbindung aber unter der deklarierten Gleichheit und Normalität kaum noch als geschlechtsspezifische Verbindung erkennen und artikulieren. 54 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND In Bezug auf jugendliche Mädchen existiert heute aufgrund von Emanzipationsbewegung und Gleichstellungspolitik eine derart große Bandbreite von Weiblichkeitszuschreibungen, die so weit gefächert, so vielschichtig und different sind, dass sie nicht mehr als Rollenbilder oder Geschlechterrollen gefasst werden können. So sind Elemente moderner Mädchenbilder (vgl. Wallner 2010, S. 3) unter anderem stark, selbstbewusst, schlau, schlank, sexy, aufgeklärt und heterosexuell aktiv, gut gebildet, familien- und berufsorientiert, weiblich aber auch cool, selbstständig und gleichzeitig anschmiegsam zu sein, dabei alles bewältigen zu können und weder Probleme noch Schmerz zu kennen. Damit enthalten die heutigen Weiblichkeitszuschreibungen sowohl klassisch-konservative Erwartungen (wie süß, sexy, schön, schlank und anschmiegsam zu sein) als auch moderne Anforderungen (wie stark, cool und gut gebildet zu sein oder keine Probleme zu haben). Einerseits eröffnen diese neuen Mädchenbilder Mädchen sehr viel mehr Spielraum zur Selbstinszenierung, andererseits stehen Mädchen unter dem Druck, all diese Erwartungen erfüllen zu müssen, also gleichzeitig süß und cool, gebildet und selbstbewusst, aber auch fürsorglich und selbstaufopfernd zu sein. Insofern sind die heutigen modernen Mädchenbilder nichts anderes, als „eine Addition tradierter Mädchen- und Jungenbilder“ (Wallner 2012, S. 16) und bedeuten mit ihrem Anspruch „Mädchen sollen alles können und alles sein“ für die Mädchen eine deutliche Überforderung, weil sie trotz aller Bemühungen nicht erreichbar sind. Gleichzeitig lässt das neue Mädchenbild keine Ängste, keine Schwächen, keine Unsicherheiten und kein Scheitern zu – es lässt sich eine Annäherung des weiblichen Rollenbildes an das traditionell männliche erkennen, gemäß dem Motto „Boys don’t cry – from now on girls don’t cry as well“ (vgl. Wallner 2010, S. 3f.). Die Vielfalt der Optionen, Mädchen zu sein, ist so unübersichtlich und endlos, dass sie wenig Orientierung bietet und es für Mädchen darum sehr herausfordernd ist, herauszufinden, was eigentlich „ein richtiges Mädchen“ ist (vgl. Wallner 2010, S. 3). Während moderne Mädchenbilder viele ehemals als männlich deklarierte Aspekte enthalten, wurden umgekehrt aus der ehemals weiblichen Geschlechtszuschreibung nur Anforderungen in Bezug auf Körperinszenierung und Styling in die modernen Jungenbilder integriert. So kommt es in Bezug auf die geschlechtsspezifischen Zuschreibungen zwischen den Geschlechtern zu Verschiebungen, aber nicht zur Neuordnung oder zum Austausch – moderne Mädchenbilder sind eigentlich nicht modern im Sinne von grundsätzlich weiterentwickelt oder verändert, sondern „nur um klassische Männlichkeitsanforderungen ergänzte klassische Weiblichkeitszuschreibungen“ (Wallner 2012, S. 16). Neben den modernen Weiblichkeitsattributen bleiben konservative Erwartungshaltungen als Teil einer vermeintlich gleichgestellten Position bestehen, was erklärt, warum es auch in den modernen Mädchenbildern noch so viele klassische und sexistische Elemente gibt. Viel Althergebrachtes erscheint heute modern und gleichberechtigt. Auf der Oberfläche lassen sich viele Veränderungen beobachten, die glauben machen, die Ge- 55 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND schlechterverhältnisse hätten sich zugunsten von Mädchen verschoben, wie Verschiebungen bei Verhaltenskodexen in Peergroups, beim Zugang zu schulischer Bildung, bei Leistungen in Schule und Studium oder bei der Erwartung an Erwerbsbeteiligung und Selbstversorgung von Mädchen und Frauen. Dennoch lernen Mädchen nach wie vor weniger in mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereichen, orientieren sich in „klassisch weibliche“ Berufsfelder mit allen bekannten Auswirkungen und müssen die von ihnen erwartete Berufstätigkeit erbringen, nahezu unabhängig davon, ob sie Erziehungs- oder Familienarbeit leisten (vgl. Wallner 2012, S. 16). Darüber hinaus sind insbesondere junge Frauen mit mehr Schwierigkeiten bei der Familiengründung konfrontiert, weil Ausbildung, berufliche Integration und Partnerschaft mit Familiengründung in einem sehr kleinen Zeitfenster, der sog. „Rush Hour des Lebens“, komprimiert sind (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2006, S. 17). Dass sich die Geschlechterverhältnisse nicht grundsätzlich verschoben haben, zeigen auch folgende Beispiele (vgl. Wallner 2012, S. 16f.): Frühsexualisierung kleiner Mädchen: Viele Mädchen im Kita- und Grundschulalter kleiden sich u.a. mit Hüfthosen, eng anliegenden Shirts, Push-up-Bikinis und Absatzschuhen wie Miniaturkopien erwachsener Frauen und lernen so noch früher, sich über ihren Körper und dessen sexuelle Repräsentation zu definieren. Die Kindheit avanciert für Mädchen zunehmend zum Vor-Teenageralter, was den kindlichen Entwicklungsbedürfnissen entgegenläuft und Mädchen bereits im Kindesalter sexualisiert. Sexualisierung jugendlicher Mädchen: Die Sexualisierung und Pornografisierung von Frauen und ihren Körpern (die Frau als „sexualisiertes Objekt“) wird von heutigen jugendlichen Mädchen nicht mehr als Unterdrückungsinstrument patriarchaler Verhältnisse entlarvt und abgelehnt, sondern als Teil ihrer Emanzipation verstanden. Modeelemente aus dem Prostitutionsmilieu finden sich heute wie selbstverständlich in der jugendlichen Mädchenmode wider. Die Mädchen integrieren die Sexualisierung – in Form von Modellierung und Inszenierung ihrer Körper – in ihr Emanzipationsverständnis, und nehmen der Sexualisierung damit ihre Schmerzhaftigkeit. Schönheitswahn und Körperkult: Die allgegenwärtige, moderne Botschaft an Mädchen lautet „sei attraktiv, sei schlank, sei sexy, sei definiert, entspreche dem Schönheitsideal – um jeden Preis“ (Wallner 2012, S. 17). Bildungserfolge werden von Mädchen erwartet, aber nicht honoriert; beachtet werden Mädchen für einen definierten Körper. Die Botschaft an Mädchen lautet darum im Kern, dass „Attraktivität für Männer von ihnen erwartet wird und dass der eigene Körper eigentlich nie akzeptabel schön genug ist“ (Wallner 2012, S. 17). Verdeckung struktureller Benachteiligungen: Die öffentliche Deklaration der Gleichberechtigung und Verneinung geschlechtsspezifischer Nachteile bewirkt, dass Mädchen für sich in Anspruch nehmen, gleichberechtigt zu sein. Die in der Realität erlebten „gläsernen Decken“ und Einschränkungen (z.B. bei der Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf) werden vom Gleichberechtigungsdiskurs verdeckt und nicht mehr als strukturelle Ungleichheiten erkannt. Folglich erleben und verstehen Mädchen strukturelle Ungleichheiten nicht mehr als gesellschaftspolitisch, sondern individualisiert, als persönliches Versagen. 56 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Mädchen in sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen: Sozioökonomisch benachteiligte Mädchen sowie solche, deren Lebensumfeld oder physische oder psychische Konstitution problematisch ist, werden im Kontext des Alphamädchendiskurses unsichtbar. Benachteiligte Lebenslagen von Mädchen werden heute kaum noch öffentlich oder politisch anerkannt, obwohl sie nach wie vor existieren, z.B. wenn aufgrund von Armut oder geringer Bildung der Eltern nur begrenzte Bildungschancen vorhanden sind oder sie diskriminiert werden weil sie einen Migrationshintergrund haben oder ein Kopftuch tragen, jugendlich und wenig gebildet Kinder bekommen oder offen aggressiv agieren. Zudem gilt zu berücksichtigen (vgl. Wallner 2010, S. 4), dass für manche Mädchen, je nach Schichtzugehörigkeit, Ethnie, Wohnort, Religion etc., noch die weiblichen Rollenbilder der sechziger oder siebziger Jahre gelten und sich die Mädchen den jeweiligen, von den Geschlechterbildern und Erziehungsvorstellungen der Herkunftsfamilien abhängigen Anforderungen an ihr Verhalten stellen müssen, die im öffentlichen Bild der modernen, gleichberechtigten Gesellschaft eigentlich nicht mehr existieren. Unter dem gleichen Mädchenlabel gilt es also, je nach Lebenslagenkontext, deutlich unterschiedliche und auch widersprüchliche Rollenanforderungen zu bewältigen. Da das neue Mädchenbild diese vieldeutigen Lebensrealitäten verdeckt, muss die Orientierung individuell bewältigt werden. Für die heutige Mädchengeneration gilt: „Nie war eine Mädchengeneration heterogener, nie war unklarer, was Mädchensein ist, nie war die Kluft zwischen gesellschaftlichen Versprechen und realen Möglichkeiten größer und die Perspektivlosigkeit für Mädchen/junge Frauen unter bestimmten Lebenslagen größer, während für Mädchen/junge Frauen auf der anderen Seite ein deutlicher Optionszuwachs zu verzeichnen ist“ (Wallner 2010, S. 5). Mädchen, die dem modernen „Alpha“-Anspruch nicht gerecht werden, sind persönlich gescheitert, denn strukturelle Benachteiligungen werden negiert. Daher kommt Wallner in Bezug auf die Selbstpositionierung von Mädchen zu dem Fazit: „Gleichberechtigung ist für die heutige Mädchengeneration ein Lebensgefühl und nicht Realität. Und das Lebensgefühl speist sich aus Deklarationen und Umdeutungen durch Politik, Medien und Moden und nicht aus realen und grundlegenden Veränderungen im Geschlechtersystem“ (2012, S. 16). Ebenfalls im Kontext dieser Arbeit wichtig ist die Berücksichtigung spezieller Elemente der Lebenswelt Jugendlicher sowie die Thematisierung der Rolle von Vorbildern: Vorbilder aus der direkten Umgebung der Jugendlichen wie Eltern, Familienangehörige, Bekannte, Lehrkräfte, PädagogInnen sowie sonstige direkte Kontaktpersonen, aber auch Personen u.a. aus Politik, Medien und Kultur nehmen durch ihre Werte und Ansichten sowie ihr Verhalten, Einfluss auf Jugendliche und gestalten deren Lebenswelt und Lebensentwürfe maßgeblich mit. Nach wie vor wachsen Jugendliche in einer sexistisch gestalteten Lebenswelt und mit Medien (Musik, Filme, PC-Spiele etc.) auf, die u.a. ein grenzverletzendes, gewalttätiges Verhalten gerade im Bereich des Sexuellen fördern. So trägt die immer rasantere „Pornofizierung“ der 57 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Gesellschaft (vgl. Rudolf-Jilg o.J., S. 1f.) zu einer Haltung unter Jugendlichen bei, die (vor allem männlichen Jugendlichen) suggeriert, Respektlosigkeit und Gewalt in sexuellen Kontakten sei normal. Sog. „Porno-Rapper“, deren Songs häufig auf der Liste der jugendgefährdenden Medien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) landen und die dennoch (oder gerade deswegen) von vielen Jugendlichen gehört werden, machen Vergewaltigungsmythen und -fantasien populär und sind die modernen Helden vieler Jungen. Der von der Gesellschaft vorgelebte und von vielen Jugendlichen praktizierte Genuss von Alkohol ist ein weiterer Aspekt, der fest zur Lebenswelt vieler Jugendlicher gehört und den es zu berücksichtigen gilt: So kann Alkoholkonsum einerseits dazu führen, dass eigene Grenzen nicht ausreichend deutlich gesetzt werden können und andererseits dazu, dass die Grenzen anderer nicht wahrgenommen und respektiert werden. Gerade Mädchen spüren die sich aus diesen Wirkfaktoren ergebenden Konsequenzen ihrer Lebensrealität, auch wenn sie diese in der Regel nicht deutlich erkennen und explizit benennen können. Während das öffentliche Mädchenbild Mädchen präsentiert, die „in der Moderne angekommen sind, die sich nur noch wenig von Jungen unterscheiden und die sich selbstbewusst und selbstverständlich als gleichberechtigt erklären“ (Wallner 2010, S. 3), sind die von Mädchen vertretenen Wertvorstellungen mehrheitlich deutlich einem klassischen Frauenbild zuzuordnen. Wertvorstellungen legen fest, was Menschen wichtig ist und was sie in ihrer Lebensgestaltung anstreben, und sind somit wichtige Elemente der menschlichen Psyche. Dabei sagen Wertorientierungen an sich noch nichts über die Zielerreichung aus, stehen aber in einem engen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Handeln. Für Jugendliche sind Wertvorstellungen ein Orientierungsrahmen, der ihnen dabei hilft, eingeschlagene Wege weiter zu verfolgen oder neue zu entdecken. Dabei ist die Jugendzeit durch eine erhöhte Veränderbarkeit von Werten gekennzeichnet: Die Weiterentwicklung der eigenen Identität und die neuen Anforderungen aus der Umwelt lassen Jugendliche immer wieder neu über ihre eigenen Wertvorstellungen reflektieren (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2006, S.38f.). Um die Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland umfassend zu erfassen, ist es unerlässlich, sich mit ihren Wertvorstellungen zu beschäftigen. Die 15. Shell Jugendstudie (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2006) hat unter anderem Einstellungen, Werte, Rollenbilder und Lebensentwürfe von rund 2.500 Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren untersucht und sich dabei auch mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Geschlechtern beschäftigt. Ihr Fazit: Mädchen und junge Frauen sind erneut das wertebewusstere Geschlecht. Und: Weibliche und männliche Jugendliche gehen wie in den vergangenen Jahren auch weiterhin mit unterschiedlichen Akzentsetzungen an die Lebensgestaltung heran (vgl. ebd. 2006, S. 24f.). 58 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Den Ergebnissen der Studie zufolge (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2006, S. 180183), gewichteten die Mädchen auf einer Skala mit den Werten von 1 (unwichtig) bis 7 (außerordentlich wichtig) vor allem die Einzelaspekte der „Privaten Harmonie“ besonders hoch: Dabei wurde der Wert „Freundschaft“ mit 6,7 am höchsten bewertet, gefolgt von „Partnerschaft“ mit 6,6, „Familienleben“ mit 6,1, „Eigenverantwortung“ mit 5,9 und „viele Kontakte“ mit 5,8. Aber auch die Einzelaspekte der „Individualität“ sind den Mädchen sehr wichtig: So wurden „Unabhängigkeit“ und „Kreativität“ mit 5,7 von ihnen bewertet und „Gefühle berücksichtigen“ mit 5,5. Auch die „Sekundärtugenden“ spielen für Mädchen eine wichtige Rolle: Das Respektieren von „Gesetz und Ordnung“ wurde von ihnen mit 5,7 bewertet, das Streben nach „Sicherheit“ mit 5,6, ebenso „Fleiß und Ehrgeiz“ mit 5,6 und „Toleranz“ gegenüber anderen Meinungen mit 5,0. Aus der Wertegruppe „Übergreifendes Lebensbewusstsein“ gewichteten die Mädchen den Wert „Gesundheitsbewusstsein“ mit 5,6 und aus der Wertegruppe „Öffentliches Engagement“ den Wert „Sozialengagement“ mit 4,7. All diese Werte gewichteten die Mädchen höher als die Jungen. Deutlich wurde, dass Mädchen den Einzelaspekten der Wertegruppen „Materialismus und Hedonismus“ sowie „Tradition und Konformität“, auch im Vergleich zu den Jungen, geringere Bedeutung zumaßen: Den „Lebensgenuss“ bewerteten sie mit 5,2, den „Lebensstandard“ mit 4,8, die „Selbstdurchsetzung“ mit 4,5 und „Macht und Einfluss“ mit 3,7. „Althergebrachtes“ festzuhalten bewerteten die Mädchen mit 3,1 und „Konformität“ mit 2,8. Das „Politikengagement“ aus der Wertegruppe „Öffentliches Engagement“ wurde von den Mädchen in seiner Wichtigkeit mit 3,1 bewertet. Damit setzen Mädchen und junge Frauen bei den Leitlinien ihrer Lebensführung mehr als Jungen und junge Männer auf Werte im übergreifenden und sozialen Sinne sowie auf die Sekundärtugenden. Ihre Lebensauffassung richtet sich verstärkt auf die Entwicklung ihrer Individualität hin aus. Robuste Wertaspekte im Sinne von Macht und Einfluss oder Selbstdurchsetzung sowie ein hoher Lebensstandard sind ihnen dagegen nicht ganz so wichtig, während Jungen und junge Männer gerade diese Werte vermehrt betonen; im Vergleich zu 2002 betonen weibliche Jugendliche ihre Durchsetzungsfähigkeit sogar weniger deutlich. Interessante Erkenntnisse liefern auch die Ergebnisse der Zuordnung zu bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen (vgl. ebd. 2006, S. 183-185): Auf einer Skala mit den Werten von 1 (trifft überhaupt nicht zu) bis 4 (trifft voll und ganz zu) gewichteten die Mädchen nachfolgende Aussagen mit folgenden Werten: „Ich bin jemand, der…“ „gern etwas Neues dazulernt“ mit 3,45 (Jungen: 3,38) „im Leben vor allem Spaß haben will“ mit 3,23 (Jungen: 3,30) 59 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND „voller Energie und Tatendrang ist“ mit 3,16 (Jungen: 3,10) „gern mit anderen in Wettstreit tritt“ mit 2,27 (Jungen: 2,63) „sich mit Härte gegen andere durchsetzt“ mit 2,03 (Jungen: 2,22) „schüchtern und gehemmt ist“ mit 1,92 (Jungen: 1,91) „sich anderen oft unterlegen fühlt“ mit 1,89 (Jungen: 1,76) „sich oft einsam fühlt“ mit 1,76 (Jungen: 1,71) „oft in Streitereien verwickelt ist“ mit 1,65 (Jungen: 1,80) Deutlich zeigt sich hier, dass Mädchen im Vergleich zu den Jungen weniger gern konkurrieren (38% der Mädchen vs. 57% der Jungen) sich weniger gern mit Härte durchsetzen (25% der Mädchen vs. 31% der Jungen), sich anderen häufiger unterlegen fühlen und schlussendlich weniger oft in Streitereien verwickelt sind. Dabei sind Mädchen ausgeprägt lernfreudig, ausgesprochen lebensfreudig und beschreiben sich als energievolle Menschen mit Tatendrang. In der 16. Shell Jugendstudie (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010) zeigt sich, dass Mädchen und junge Frauen im Vergleich zu Jungen und jungen Männern weiterhin stärker familienorientiert sind (81% vs. 71%, S. 57), sich häufiger Kinder wünschen (73% vs. 65%, S. 60f.), häufiger sehr gut mit ihren Eltern auskommen (vgl. S. 66) und früher als Jungen selbstständig werden und aus ihrem Elternhaus ausziehen (31% vs. 24%, S. 68). Sie befinden sich früher in festen Partnerschaften (45% vs. 34%, S. 63) und leben deutlich häufiger als junge Männer bereits mit einem Partner zusammen (13% vs. 7%, S. 68f.) – beides Indizien dafür, dass junge Frauen häufig Partner haben, die älter sind als sie. Zusammengefasst lässt sich zu den wichtigsten Erkenntnissen sagen: Die Jugendstudie zeigt weiterhin klassisch geschlechtsspezifische Orientierungen auf. Mädchen und junge Frauen betonen in ihrem Wertebewusstsein besonders soziale Bindungen und Normen, Jungen und junge Männer setzen dem ein konkurrenz- und wettstreitorientiertes Lebenskonzept entgegen. Mädchen und junge Frauen sind ein wenig ehrgeiziger und fleißiger als Jungen und junge Männer, sind aber nicht so durchsetzungswillig. Stark verkürzt lässt sich sagen: Mädchen sind eher idealistisch, Jungen eher materialistisch eingestellt (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2006, S. 24f.). Der Studie „Jugend. Werte. Zukunft“ mit über 2.600 Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren aus dem Jahr 2005 (vgl. Reinders 2005, S. 28f.) zufolge, streben Mädchen und Jungen in Bezug auf die Orientierung am späteren Beruf, dem eigenen Lebensstil und der Sparsamkeit vergleichbare Ziele an, unterscheiden sich jedoch bei den sozialen Werten: Hier 60 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND legen die Mädchen mehr Wert auf Fairness als Grundstrebung im Sinne von friedlicher Konfliktlösung und Empathie gegenüber anderen Menschen (3,6 vs. 3,3 auf einer Skala von 1 bis 4). Ein abschließender Blick soll an dieser Stelle noch auf ein mögliches Konfliktpotential zwischen den Geschlechtern gerichtet werden, das gerade in Bezug auf die Thematik dieser Arbeit von großer Relevanz ist: Die oft noch unterschiedlichen Vorstellungen von Mädchen/jungen Frauen und Jungen/jungen Männern in Bezug auf die gemeinsame Lebensgestaltung (vgl. BZgA 2010, S. 36-38). Mädchen und junge Frauen lehnen die traditionelle Hausfrauenrolle zunehmend ab und streben nach einer Vereinbarkeit beruflicher und privater Verwirklichung. Sie stellen heute oft sehr hohe Anforderungen an sich und ihre (spätere) Lebensgestaltung: So wollen sie gut aussehen, aktiv sein, FreundInnen und eine/n PartnerIn haben, gebildet sein, einen interessanten Beruf ausüben, ein sicheres Zuhause haben, eine harmonische Beziehung führen und einmal Kinder bekommen. Demgegenüber sind junge Männer mehrheitlich noch dem traditionellen Männer- und Frauenbild verhaftet, wonach sie sich in der Ernährerrolle sehen und die Frau in derjenigen der Hausfrau und Mutter – offensichtlich suchen sie aus Angst vor ernsthafter Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt seitens der ehrgeizigen jungen Frauen mental Schutz in alten Mustern. Viele Jungen sind noch unsicher, ihre Rolle in der Gesellschaft zu suchen und sich neu zu definieren. Während junge Frauen einen gleichberechtigten Partner in Fragen des Zusammenlebens und der Kindererziehung erwarten, fühlen sich junge Männer oftmals überfordert durch die ständig notwendigen Aushandlungsprozesse und die Forderungen junger Frauen nach gelebter Gleichberechtigung, die nicht so ganz zu ihren eigenen Vorstellungen passen. Treffen diese unterschiedlichen Rollenbilder aufeinander, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten zwischen den Geschlechtern kommen: Jungen reagieren bei Alltagsbelastungen und Überforderung häufig mit externalisierenden Verhaltensweisen wie Unruhe, Aktivismus, Aggressivität und erhöhtem Drogenkonsum. Die traditionelle Männerrolle „verbietet“ es Jungen, sich Hilfe von FreundInnen, Familie oder Professionellen zu holen, um ihre Probleme emotional zu verarbeiten. Dass sie häufig über viele soziale Kontakte, aber wenige enge Bindungen zu Eltern und FreundInnen verfügen, die ihnen als enges soziales Netzwerk der Unterstützung helfen würden, verschärft diese Situation. Wie bereits in Kapitel 1.2. geschildert, können veränderte, gleichwertige Macht- und Geschlechterverhältnisse, die durch potentiell gewaltbereite Männer unterschiedlicher Sozialund Bildungslagen nicht akzeptiert oder bewältigt werden, die Entstehung und Eskalation von Gewalt in Paarbeziehungen begünstigen. Insofern ist es zwingend notwendig, diesen potentiellen Risikofaktor in der Präventionsarbeit mit zu berücksichtigen. 61 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2.3. Mädchen in Beziehungskontexten Mädchen und junge Frauen wachsen nicht isoliert auf. Vielmehr sind sie in viele verschiedene soziale Beziehungskontexte eingebettet, die Einfluss auf ihre Entwicklung und die Reifung ihrer individuellen Persönlichkeit haben. In diesem Kapitel werden die drei wichtigsten Beziehungskontexte für weibliche Jugendliche kurz dargestellt: Die Herkunftsfamilie, die Peers und FreundInnen sowie die intimen Beziehungspartner. Daneben gibt es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Beziehungskontexte von Mädchen und jungen Frauen, wie z.B. die Institutionen Schule oder Kirchengemeinde, auf die an dieser Stelle jedoch nicht gesondert eingegangen werden kann. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass im Allgemeinen Erwachsene in sämtlichen Beziehungskontexten von Jugendlichen als RepräsentantInnen der Wissensgesellschaft angesehen werden und für die Jugendlichen als Orientierungshilfe für den eigenen Weg in die Zukunft fungieren (vgl. hierzu auch Kapitel 2.3.1.). 2.3.1. Herkunftsfamilie Für heutige Jugendliche ist die Familie so wichtig, wie für kaum eine andere Generation zuvor (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 56-58). Dabei ist es für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Jugendlichen unerheblich, um welche Form von Familie es sich handelt: ob um die „klassische“ Form, in der Mutter und Vater verheiratet zusammen leben, die Mutter für Haushalt und Kindererziehung zuständig ist und der Vater einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ob um die Kleinstfamilie, bestehend aus einem Elternteil und einem Kind, ob um die Großfamilie oder um verschiedene Varianten der „Patchwork“-Familie. All diese Formen sind heute nicht nur Realität, sondern auch gesellschaftlich akzeptiert und ändern nichts an der hohen Bedeutung, die Jugendliche der Familie beimessen. Als wichtige Faktoren für Wohlbefinden und Zufriedenheit sehen die Jugendlichen es dabei an, dass ihre Eltern sich genügend Zeit für sie nehmen, einen demokratischen und wenig autoritären Erziehungsstil pflegen und dass die familiäre Situation materiell entspannt ist. 81% der Mädchen und jungen Frauen meinen, dass sie eine Familie brauchen, um wirklich glücklich leben zu können. Nur 10% der Mädchen und jungen Frauen meinen, alleine genauso glücklich leben zu können; 9% sind in der Frage noch unentschieden. Familie bedeutet für die Jugendlichen hierbei sowohl die eigene Herkunftsfamilie, als auch das Leben mit einem/einer (zukünftigen) PartnerIn. Zwar wünschen sich 73% der jungen Frauen auch eigene Kinder, aber sie wollen ihr Lebensglück nicht von der Verwirklichung ihres Kinderwunsches abhängig machen. Gerade Jugendliche aus höheren sozialen Schichten wünschen sich besonders häufig eigene Kinder (vgl. ebd. 2010, S. 70), verschieben die Realisierung des Kinderwunsches jedoch auf einen späteren Zeitpunkt, wohingegen im Vergleich für Ju62 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND gendliche aus unteren sozialen Schichten eigene Kinder nicht ganz so bedeutend sind, sie jedoch relativ häufig früh (und oft in ökonomisch schwierigen Situationen) eine eigene Familie gründen. Im Jahresvergleich ist die Bedeutung der Familie für das persönliche Lebensglück erneut deutlich gestiegen (auch bei den Jungen/jungen Männern). Parallel mit den heutigen Möglichkeiten individueller Selbstverwirklichung steigt auch die Bedeutung einer festen sozialen Einbindung in eine familiäre Gemeinschaft (vgl. ebd. 2010, S. 56-58). In Zeiten gestiegener Anforderungen in Schule, Ausbildung und Berufseinstieg dient die Herkunftsfamilie als sozialer Rückzugsort, an dem die Jugendlichen Rückhalt und emotionale Unterstützung finden (vgl. ebd. 2010, S. 17). Dabei orientiert sich die große Mehrheit der Jugendlichen in ihrer Lebensführung an den eigenen Eltern: Mutter und Vater sind für sie die wichtigsten Ratgeber in allen Lebensfragen und die wichtigsten Rollenmuster sowie Vorbilder für die Lebensbewältigung (vgl. ebd. 2010, S. 46). Die Beziehungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern sind eher partnerschaftlich als konfliktreich angelegt, ein entspanntes Verhältnis zu den eigenen Eltern hat sich für die Jugendlichen als Normalfall etabliert (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 63-70). Dem Wunsch nach einem eigenständigen Leben steht ein enger Bezug zu Eltern/Großeltern nicht entgegen. Die Ablösung vom Elternhaus ist heutzutage weniger eine konfliktbeladene Lebenssituation als vielmehr eine von Eltern und Jugendlichen gemeinsam geplante und ausgehandelte Sache. Die Flucht aus dem Elternhaus kommt heute zwar noch vor, ist aber eher selten der Fall. Von den unter 18jährigen leben 97% bei ihren Eltern, bei den 18- bis 21jährigen sind es noch 77% und bei den 22- bis 25jährigen immerhin noch 38%. Als Gründe hierfür geben die Jugendlichen, die nicht mehr zur Schule gehen und noch bzw. wieder bei den Eltern wohnen an, dass es für alle am bequemsten ist (43%) oder sie sich einen Auszug finanziell nicht leisten können (46%). Dabei werden Mädchen/junge Frauen früher als Jungen/junge Männer selbstständig und ziehen aus ihrem Elternhaus aus (31% vs. 24% der bis 25jährigen); jedoch sehen sie sich gleichzeitig deutlich häufiger finanziellen Hürden ausgesetzt, die sie am Auszug hindern (51% vs. 43%). Über 90% der Jugendlichen geben an, gut mit ihren Eltern auszukommen, dabei berichten Mädchen im Vergleich zu Jungen häufiger über ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Eltern. Ebenso haben ältere Jugendliche, Jugendliche aus der Ober- und Mittelschicht sowie Jugendliche, die bereits ausgezogen sind, häufiger ein gutes Verhältnis zu den eigenen Eltern. 73% der Jugendlichen möchte ihre Kinder genauso oder ungefähr so erziehen, wie sie selber erzogen worden sind; diesem Trend der immer größer werdenden Zustimmung zum Erziehungsverhalten der Eltern widersetzen sich nach wie vor Jugendliche aus der Unterschicht, bei denen diese Zustimmung auf 40% absank. 63 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 61% der Jugendlichen wählen den sozialen Austausch mit den Eltern als Bewältigungsstrategie bei ernsthaften Problemen (19% immer, 42% öfter), 33% tun das nur manchmal und immerhin 6% gar nicht (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 227-229). Dabei machen Mädchen und junge Frauen deutlich mehr Gebrauch von der Unterstützung durch Eltern. Im Vergleich zu Ober- und Mittelschicht, sind in der Unterschicht die sozialen Unterstützungsverhältnisse deutlich von den Eltern in Richtung FreundInnen verschoben, die offensichtlich die mangelnde Unterstützung in schwierigen Elternhäusern kompensieren (15% der Jugendlichen aus der Unterschicht greifen bei ernsthaften Problemen nie auf die elterliche Unterstützung zurück). Der Studie „Jugend. Werte. Zukunft“ mit über 2.600 Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren aus dem Jahr 2005 (vgl. Reinders 2005, S. 11f.) zufolge, sind für Jugendliche nach wie vor Erwachsene, allen voran ihre Eltern, wichtige Ansprechpersonen in Fragen der Zukunftsgestaltung und bei schulischen Problemen sowie im Bereich der Politik, worauf die Studie die Bedeutung von schulischem Lernen, der Vorbereitung auf den Beruf und sozialer Verantwortung für Jugendliche zurückführt. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass Eltern nicht mit jugendlichen FreundInnen ihrer Kinder um den Einfluss auf diese konkurrieren, sondern sich mit den FreundInnen sinnvoll ergänzen. Farke (vgl. 2008, S. 207f.) kommt zu dem Schluss, dass Eltern den größten Einfluss bei der einstellungsmäßigen Norm- und Werteorientierung sowie der Bildungs- und Berufsorientierung haben und auch Steinberg (vgl. 2001, o.S.) stellt fest, dass Eltern vorwiegend die grundlegenden Wertvorstellungen sowie die Pläne für Ausbildung und Berufsfindung der Kinder und Jugendlichen beeinflussen; Peers dagegen kommen andere Aufgaben zu. Eltern unterstützen ihre heranwachsenden Kinder als RepräsentantInnen der Wissensgesellschaft dabei, den eigenen Weg in die Zukunft zu meistern, während Gleichaltrige als RatgeberInnen in der Erlebnisgesellschaft dabei helfen, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen und soziale Kompetenzen des fairen Miteinanders zu entwickeln (siehe auch Kapitel 2.3.2). Diese von den Jugendlichen vorgenommene Kompetenzzuweisung an Eltern und FreundInnen führt einerseits dazu, dass es nur geringe Konflikte zwischen den Vorstellungen der beiden Bezugsgruppen gibt, und andererseits dazu, dass Jugendlichen sowohl die Vorbereitung auf die eigene Zukunft als auch die Betonung der Gegenwart des Jugendlich-Seins wichtig ist (vgl. Reinders 2005, S. 11f.). Die überwältigende Mehrheit der Jugendlichen strebt in Bezug auf Lebens- und Wertemuster einen Kompromiss oder gar Harmonie zwischen Herkunftsfamilie und Gleichaltrigen an (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 46). 64 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2.3.2. Peers und FreundInnen Für 97% der in der Shell Jugendstudie 2010 befragten Jugendlichen sind „Gute Freunde (...), die einen anerkennen“ wichtig, für 94% sogar besonders wichtig. 87% der Jugendlichen ist es wichtig, „Viele Kontakte zu anderen Menschen zu haben“, 64% ist dies sogar besonders wichtig (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 197). Das zeigt den enormen Bedeutungsgehalt von Peers und FreundInnen für Jugendliche. Mit dem Begriff „Peers“ werden Menschen bezeichnet, die einander in Bezug auf den sozialen Status und die kognitiven Fähigkeiten ähneln. Diese müssen nicht zwangsläufig Gleichaltrige sein. Der Begriff Peers schließt FreundInnen zwar mit ein, geht aber darüber hinaus. Peergroups helfen bei der Entwicklung sozialer Identität, haben gemeinsame Normen sozialen Verhaltens, trainieren soziale Fertigkeiten und bilden soziale Strukturen. Mit Beginn des Schulalters sind die Gruppen gewöhnlich geschlechterhomogen. Mädchengruppen sind meist kleiner als Jungengruppen und weniger hierarchisch organisiert (vgl. Petermann u.a. 2004, S. 201f.). Mit zunehmendem Alter werden die Gruppen auch geschlechterheterogen. „Freundschaften“ sind Beziehungen zwischen Peers, die durch „Zuneigung, Gegenseitigkeit und Engagement für andere charakterisiert sind“ (Petermann u.a. 2004, S. 202). Sie „fördern soziale Kompetenzen, dienen der Ich-Unterstützung, geben emotionale Sicherheit in neuen oder möglicherweise bedrohlichen Situationen, dienen als Quelle der Nähe und Zuneigung, geben Anleitung und Unterstützung, vermitteln ein Gefühl für zuverlässige Bündnisse und sorgen für Gemeinschaft und Anregung“ (Coie u.a. 1988, o.S.). 79% der Jugendlichen wählen als Bewältigungsstrategie bei ernsthaften Problemen mindestens „öfter“ den sozialen Austausch mit FreundInnen (31% immer, 48% öfter), 18% tun das nur manchmal und nur 3% gar nicht (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 227-229). Dabei greifen Mädchen und junge Frauen wie auch zuvor bei den Eltern deutlich häufiger auf die Unterstützung durch FreundInnen zurück. Im Vergleich zu Ober- und Mittelschicht scheinen in der Unterschicht die sozialen Unterstützungsverhältnisse deutlich von den Eltern in Richtung FreundInnen verschoben zu sein, die offensichtlich die mangelnde Unterstützung in schwierigen Elternhäusern kompensieren. Innerhalb von Peergroups entwickelt sich nach einiger Zeit eine soziale Struktur, die die Mitglieder in gemochte, weniger beliebte und abgelehnte unterteilt. Die Jugendlichen erfahren ihren eigenen sozialen Status, der eng mit dem persönlichen Aussehen und bestimmten Verhaltensweisen zusammenhängt. So wirken z.B. ein gutes Aussehen, prosoziales Verhalten, soziale Kompetenzen und Humor attraktiv, während z.B. extreme Schüchternheit, hohe Aggressivität, wenig prosoziales Verhalten, eine Opferrolle oder auch der „Streberruf“ abstoßen (vgl. Petermann u.a. 2004, S. 204-207). Der Wunsch nach Zugehörigkeit und Anerken65 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND nung beeinflusst das Verhalten der Jugendlichen: Die Meinung der Peers wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger, der Gruppendruck steigt und variiert nach Alter, der Situation und dem Bedürfnis nach sozialer Anerkennung (vgl. Berk 2005, S. 554). Wer man ist und sein möchte wird neben den Vorstellungen der Eltern auch von den Vorstellungen der Peers und FreundInnen mitbestimmt: Sie fungieren als RatgeberInnen in Fragen des Lebensstils, der Partnerfindung und das fairen Miteinanders (vgl. Reinders 2005, S. 11). Farke (vgl. 2008, S. 207f.) kommt zu dem Schluss, dass Peers als unmittelbare Verhaltensvorbilder im Freizeit- und Unterhaltungsbereich dienen. Und Steinberg (vgl. 2001, o.S.) stellt fest, dass Peers vor allem Einfluss auf die alltäglichen Angelegenheiten wie Kleidung, Körperpflege, Musikgeschmack, Freundeswahl und Teilnahme an sozialen Aktivitäten nehmen. Dabei passen sich Heranwachsende, die sich wertschätzen und sich selbst als kompetent betrachten, trotz Gruppendruck um einiges seltener unreflektiert an ihre Peers an (vgl. Berk 2005, S. 554). Erleben die Jugendlichen durch ihre Eltern einen unterstützenden und angemessen beaufsichtigenden Erziehungsstil – weder zu viel noch zu wenig Kontrolle – so wirkt dieser wie eine Art Gegenmittel bei Gruppendruck und hilft den Heranwachsenden, diesem zu widerstehen und sich nicht zu sehr an den Peers zu orientieren (vgl. Masten 2001, o.S.; Mason u.a. 1996, o.S.). 2.3.3. Intime Beziehungspartner Die Zeit der Adoleszenz ist unter anderem auch durch eine starke Auseinandersetzung mit der eigenen physischen Entwicklung, ersten sexuellen Erfahrungen und dem Aufbau von erotischen Beziehungen geprägt (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 63). Liebe, Sexualität und Partnerschaft nehmen eine sehr wichtige Rolle im Leben Jugendlicher ein, sind aber auch mit einigen Unsicherheiten und Risiken verbunden (vgl. Größ/Wendt 2009, S. 34). Mehr denn je sehnen sich adoleszente Mädchen wie Jungen nach romantischen und treuevollen Liebesbeziehungen und wünschen sich für ihr „erstes Mal“ am liebsten jemanden, dem sie vertrauen (vgl. BZgA o.J., S. 43). Dabei bieten Liebesbeziehungen Jugendlichen die Chance, positive Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht zu machen, wichtige Beziehungskompetenzen zu entwickeln und ein positives Selbstbild von sich als liebenswerten und kompetenten LiebespartnerInnen zu entfalten (vgl. Furman/Shaffer 2003, o.S.). So kann die Aufnahme und Intensivierung einer Liebesbeziehung das jugendliche Selbstwertgefühl stärken (vgl. Walper 1991, o.S.), denn Jugendliche mit Erfahrung in Liebesdingen schätzen sich selbst als sozial kompetent, gut aussehend und sozial gut eingebettet ein (vgl. Fend 2000, o.S.). Im Idealfall helfen die jugendlichen Partnerschaften tatsächlich dabei, Partner- 66 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND schaftskompetenzen zu entwickeln, die im Erwachsenenalter stabile und zufriedenstellende Partnerschaften ermöglichen (vgl. Größ/Wendt 2009, S. 36). Den aktuellen Entwicklungsmodellen zufolge intensivieren sich Partnerschaften im Laufe des Jugendalters zunehmend (vgl. Größ/Wendt 2009, S. 36). Brown (vgl. 1999, o.S.) spricht von vier verschiedenen Phasen der Entwicklung von jugendlichen Liebesbeziehungen: In der „initiation“-Phase müssen zunächst die Rolle als PartnerIn in einer romantischen Beziehung in das Selbstkonzept integriert und grundlegende Fähigkeiten in der Interaktion mit dem anderen Geschlecht erworben werden. In dieser Phase sind die Beziehungen eher oberflächlich und kurz. In der „status“-Phase richtet sich der Fokus vom Selbst auf die Peergroup, innerhalb derer sich Paarbeziehungen in der Regel abspielen und in der mithilfe des/der LiebespartnerIn Status und Beliebtheit errungen werden. In der „affection“-Phase besitzen die Jugendlichen bereits ein gefestigteres Selbstkonzept, weshalb sie intensivere und ernsthaftere Beziehungen riskieren können. In dieser Phase werden die Liebesbeziehungen als emotional und sexuell befriedigender beschrieben. In der „bonding“-Phase stehen die Heranwachsenden vor der Herausforderung, eine wirklich reife, das heißt durch Langfristigkeit und stärkere Verbindlichkeit gekennzeichnete, Partnerschaft zu entwickeln. Hierfür müssen sie die Leidenschaft aus der „affection“-Phase mit persönlichen und pragmatischen Belangen anreichern. Diese Phase wird in der Regel nicht vor dem jungen Erwachsenenalter erreicht. Mit dem Aufbau von Partnerschaften geht auch eine zunehmende Individuation von den Eltern einher; als RatgeberInnen in Liebesdingen fungieren vor allem Gleichaltrige (vgl. Größ/ Wendt 2009, S. 34). Für die Gestaltung der gemeinsamen Zeit in jugendlichen Liebesbeziehungen sind vorrangig soziale Aktivitäten wie Shoppen, Tanzen oder Essen gehen beliebt; die aktive gemeinsame Freizeitgestaltung, z.B. durch gemeinsamen Sport, nimmt dagegen erst im jungen Erwachsenenalter zu (vgl. Menken 2008, o.S.). Während für jüngere Jugendliche vor allem das „Offen-miteinander-reden-Können“ (vgl. Plies u.a. 1999, o.S.) sowie die Gemeinsamkeiten in der Beziehung (vgl. Fleer u.a. 2002, o.S.) besonders wichtig sind, sie eine gegenseitige dauerhafte Verpflichtung jedoch ablehnen (vgl. Feiring 1996, o.S.), wünschen sich ältere Jugendliche und junge Erwachsene hingegen Dauerhaftigkeit, Geborgenheit, sexuelle Erfüllung und Treue (vgl. Plies u.a. 1999, o.S.), wobei ihnen jedoch auch die Bedeutung von Freiräumen in der Partnerschaft wichtig ist (vgl. Fleer u.a. 2002, o.S.). Emotionale Intimität und gegenseitige Unterstützung wachsen mit steigendem Alter der Jugendlichen, wenn auch Dauer und Festigkeit der Partnerschaft zunehmen (vgl. Seiffge-Krenke 2003, o.S.). Auch die Fähigkeiten im Umgang mit romantischem Stress wie Eifersucht, Verlustängsten (vgl. Nieder/ Seiffge-Krenke 2001, o.S.) und Konflikten (vgl. von Salisch/Seiffge-Krenke 2008, o.S.) steigen mit höherem Alter. Im Vergleich zu Jungen berichten Mädchen über eine stärkere emo67 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND tionale Intensität, Bindung, Selbstenthüllung, Unterstützung sowie Eifersucht in ihren Partnerschaften (vgl. Shulman/Scharf 2000, o.S.), wobei eine Auswertung der Intimität in privaten Gesprächen von jungen Liebespaaren zeigte, dass sich Mädchen und Jungen in Bezug auf ihre Selbstöffnung nicht unterscheiden (vgl. van Hekken u.a. 2000, o.S.). Im Vergleich zu Erwachsenen weisen Jugendliche deutlich stärkere emotionale Unsicherheiten in Form von Angst vor Liebesverlust und Ambivalenzen gegenüber dem/der PartnerIn auf (vgl. Walper u.a. 2008, o.S.). Jugendliche Mädchen fühlen sich nachweisbar sicherer in romantischen Belangen als Jungen, denen vor allem die Kommunikation romantischer Inhalte, wie z.B. der Partnerin gegenüber Wünsche zu äußern oder ein Date abzulehnen, schwer fällt (vgl. Giordano u.a. 2006, o.S.). Dies ist ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Präventionsarbeit. Auch wenn sich das Heiraten bei Jugendlichen einer vergleichsweisen geringen Beliebtheit erfreut, sind Partnerschaften (auch zukünftige) von ausgesprochen hoher Bedeutung für die Heranwachsenden: In der Shell Jugendstudie 2010 gaben 95% der Jugendlichen an, dass es ihnen wichtig ist „Einen Partner (zu) haben, dem man vertrauen kann“, für 90% war das sogar besonders wichtig. Für 92% der Jugendlichen war es wichtig, „Ein gutes Familienleben zu führen“ und immerhin 77% war das sogar besonders wichtig (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 197). Dabei verstehen die Jugendlichen unter dem Begriff „Familie“ sowohl die eigene Herkunftsfamilie, als auch das Leben mit einem/einer (zukünftigen) PartnerIn. Mädchen und junge Frauen zeigen sich im Vergleich zu Jungen und jungen Männern weiterhin stärker familienorientiert (81% vs. 71%, vgl. ebd. 2010, S. 57) und wünschen sich häufiger Kinder (73% vs. 65%, vgl. ebd. 2010, S. 60f.). Von den Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren lebt mehr als ein Drittel (39%) in einer festen Partnerschaft. Dabei befinden sich Mädchen und junge Frauen früher als Jungen/junge Männer in festen Partnerschaften (45% vs. 34%, vgl. ebd. 2010, S. 63) und leben deutlich häufiger als junge Männer bereits mit einem Partner zusammen (13% vs. 7%, vgl. ebd. 2010, S. 68f.) – beides sind Indizien dafür, dass Mädchen und junge Frauen häufig Partner haben, die älter sind als sie. Je älter die Jugendlichen werden, desto selbstverständlicher werden auch Partnerschaften (vgl. Shell Deutschland Holding GmbH 2010, S. 63): Bei den 12- bis 14jährigen ist jeder zehnte Jugendliche in einer Partnerschaft, bei den 15- bis 17jährigen ist es schon jeder vierte (25%), bei den 18- bis 21jährigen schon fast jeder zweite (47%) und bei den 22- bis 25jährigen bereits die Mehrheit (59%). Dabei verlieben sich die Heranwachsenden laut der BRAVO-Dr.Sommerstudie-2009 mit 1.228 Heranwachsenden im Alter von 11 bis 17 Jahren mittlerweile früher (vgl. Bauer Media Group 2009, S. 30): Waren 2006 25% der 11jährigen Mädchen schon einmal verliebt, so waren es 2009 bereits 53% (11jährige Jungen: 5% in 2006, 32% in 2009). Ihre erste Partnerschaft erleben die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 68 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 15 Jahren, 2006 waren die Jugendlichen noch zwischen 14 und 16 Jahre alt (vgl. ebd. 2009, S. 34). Was die sexuelle Aktivität der Jugendlichen anbelangt, so ist im Vergleich der letzten Jahrzehnte eine Vorverlagerung festzustellen. Die Daten der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) zeigen, dass die Jugendlichen heute früher physisch reifen (Zeitpunkt der ersten Menarche bzw. Ejakularche) und auch früher sexuelle Beziehungen aufnehmen (vgl. 2010, S. 98-100). Seit 1998 verlangsamt sich dieser Trend in Bezug auf den Einstieg ins Geschlechtsleben jedoch und scheint sich aktuell zum Teil sogar in eine rückläufige Tendenz zu verwandeln (vgl. ebd. 2010, S. 113). Die Mehrzahl der Jugendlichen erlebt ihren ersten Geschlechtsverkehr im Alter zwischen 15 und 16 Jahren (vgl. ebd. 2010, S. 121): Von den bereits sexuell erfahrenen 17jährigen Mädchen ohne Migrationshintergrund haben 4% ihren ersten Geschlechtsverkehr mit 13 Jahren oder jünger erlebt, 19% mit 14 Jahren, 25% mit 15 Jahren, 39% waren 16 Jahre und 13% 17 Jahre alt (im Vergleich dazu sexuell erfahrene 17jährige Jungen ohne Migrationshintergrund: 13 Jahre oder jünger: 8%, 14 Jahre: 8%, 15 Jahre: 27%, 16 Jahre: 42%, 17 Jahre: 15%). Betrachtet man die Geschlechtsverkehr-Erfahrung von Jugendlichen ohne Migrationshintergrund, so zeigt sich, dass von den 14jährigen bereits 7% der Mädchen (4% der Jungen) ihren ersten Geschlechtsverkehr erlebt haben, von den 15jährigen sind es bereits 21% der Mädchen (17% der Jungen), in der Altersgruppe der 16jährigen sind es dann 50% der Mädchen (34% der Jungen) und von den 17jährigen schließlich 66% der Mädchen (65% der Jungen) (vgl. BZgA 2010, S. 113). Dabei fand der erste Geschlechtsverkehr für 65% der Mädchen (58% der Jungen) ohne Migrationshintergrund vorrangig innerhalb einer festen Partnerschaft statt (vgl. ebd. 2010, S. 131). Jedoch zeigen die Daten der BZgA, dass das Einstiegsalter in die Sexualität einen großen Einfluss darauf hat, ob der erste Geschlechtsverkehr mit einer/m festen PartnerIn oder einer/m sogenannten „ZufallspartnerIn“ (Bekanntschaft oder einem sogenannten One-Night-Stand) stattfand. Die Ergebnisse belegen, dass der erste Geschlechtsverkehr mit zunehmendem Alter der Jugendlichen eher mit einer/m festen PartnerIn erfolgt. Bei einem Einstieg in die Sexualität mit 14 Jahren oder früher gaben dagegen nur 58% der Mädchen (51% der Jungen) an, eine/n feste/n PartnerIn gewählt zu haben (vgl. BZgA 2010, S. 132). Ihr erstes Mal hatten 29% der Mädchen (28% der Jungen) ohne Migrationshintergrund genau geplant, 53% der Mädchen (54% der Jungen) hatten eine vage Ahnung, wurden dann aber von der konkreten Entwicklung des Geschehens überrascht, und 17% der Mädchen (16% der Jungen) wurden davon völlig überrumpelt. Sowohl für Mädchen als auch für Jungen gilt: Je jünger, desto spontaner findet das erste Mal statt. Vor allem bei den Mädchen 69 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND sinkt die Zahl derer, die überhaupt nicht mit dem Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs gerechnet haben, wenn die Eltern offen mit den Themen Sexualität und Verhütung umgehen und sich die Mädchen von ihnen in hohem Maße ernst genommen fühlen. Entscheidend ist auch das Verhältnis zum/zur ersten SexualpartnerIn: Mädchen in einer festen Beziehung werden wesentlich seltener (11%; Jungen 11%) vom ersten Mal überrascht als Mädchen, die ihren ersten Sexualpartner vorher kaum oder gar nicht kannten (53%; Jungen 35%) (vgl. BZgA 2010, S. 122-124). 55% der Mädchen (71% der Jungen) ohne Migrationshintergrund fanden den Zeitpunkt ihres ersten Geschlechtsverkehrs gerade richtig, 41% der Mädchen (20% der Jungen) hätten rückblickend noch etwas gewartet. Nur 3% der Mädchen (7% der Jungen) empfanden den Zeitpunkt ihres ersten Geschlechtsverkehrs als eher recht spät (vgl. BZgA 2010, S. 137). In der BRAVO-Dr.-Sommer-Studie-2009 gaben 25% der Mädchen (44% der Jungen) an, sich Sex ohne Liebe vorstellen zu können, für 62% der Mädchen (40% der Jungen) käme das nicht in Frage (vgl. Bauer Media Group 2009, S. 71). Trotz der zunehmenden Liberalisierung der Geschlechtsaktivität, hat immerhin ein Fünftel der 14- bis 17jährigen Mädchen und Jungen ohne Migrationshintergrund noch keinen physischen Kontakt zum anderen Geschlecht aufgenommen (vgl. BZgA 2010, S. 101-103): 39% der 14jährigen Mädchen (Jungen: 36%), 22% der 15jährigen Mädchen (Jungen: 23%), 15% der 16jährigen Mädchen (Jungen: 11%) und 8% der 17jährigen Mädchen (Jungen: 8%) haben noch keinerlei sexuelle Erfahrungen gemacht. Als Gründe hierfür geben zwei Drittel der Mädchen das Fehlen des/der richtigen PartnerIn und die Hälfte der Mädchen daneben die eigene Schüchternheit an (bei Jungen in etwa gleichgewichtet). Auch die Angst, sich ungeschickt anzustellen, geben 20% der Mädchen (27% der Jungen) als Grund an. Die Angst vor den Eltern ist dagegen kaum gegeben (Mädchen 7%, Jungen 3%) und moralische Erwägungen spielen noch weniger eine Rolle (Mädchen 5%, Jungen 3%). Interessanterweise scheint die Stärke der Religionsbindung insgesamt einen Einfluss auf das Maß der Zurückhaltung der Jugendlichen auszuüben (vgl. BZgA 2010, S. 102): Je enger das Verhältnis zum eigenen Glauben gesehen wird, desto größer ist die Zurückhaltung. Deutlich zeigt sich dies bei Mädchen mit Migrationshintergrund, v.a. bei Musliminnen und Türkinnen: 47% der Musliminnen und 46% der Türkinnen haben noch keine sexuellen Erfahrungen mit Jungen gemacht. Von den Befragten mit nichtdeutscher Herkunft, die ihr Verhältnis zum Glauben als „eng“ bezeichneten, waren die Hälfte sexuell gänzlich inaktiv (bei „loser“ Bindung: 23%, bei gleichgültiger/ablehnender Haltung: 17%). Als Begründung für ihre Abstinenz wurden neben dem Fehlen des richtigen Partners und der eigenen Schüchternheit drei weitere, ähnlich wichtige Gründe angegeben: Sie halten sich für zu jung, finden einen engen Kontakt zum anderen Geschlecht vor der Ehe nicht richtig und sie haben Angst, dass ihre Eltern davon erfahren könnten. 70 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2.4. Mädchen und Gewalterfahrungen Viele Mädchen und junge Frauen in Deutschland werden tagtäglich Zeuginnen und/oder Opfer von physischer, psychischer, sexualisierter, sozialer und/oder ökonomischer Gewalt. Dabei kann die Gewalt sowohl von nahestehenden Personen aus Familie, Freundeskreis oder dem Partner als auch von lediglich (flüchtig) bekannten oder ganz fremden Personen verübt werden. Sie kann sich sowohl zu Hause, als auch in der Öffentlichkeit z.B. an Bushaltestellen oder öffentlichen Plätzen, in der Schule oder der Ausbildungsstätte, im Freizeitbereich z.B. in Cafes, Diskotheken, Freizeiteinrichtungen oder auf Freizeiten/Urlaubsreisen ereignen und sich sowohl in der realen Begegnung als auch in der virtuellen Welt, z.B. im Chat, in Foren oder auf sozialen Netzwerken, abspielen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2012 25.724 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahre Opfer von Gewaltkriminalität, u.a. von Mord, Totschlag, Kindestötung, Vergewaltigung, Raub, räuberischer Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Vergiftung, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 03.06.2014). Hierbei handelt es sich jedoch nur um zur Anzeige gebrachte Formen von Gewalt, um die „Spitze des Eisberges“, denn die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Gerade Gewalt, die sich in Familie, unter Peers oder in der Partnerschaft ereignet, bleibt häufig im Verborgenen. Bestimmte Formen von Gewalt sind für viele Mädchen bereits so allgegenwärtig und darum „normal“, dass sie von ihnen nicht als Gewalt erkannt und benannt werden. So ist z.B. der Sexismus als Form sexualisierter Gewalt (siehe Kapitel 1.1.2.) nach wie vor in der Öffentlichkeit – in Medien, Kunst und Kultur, in Schule, Ausbildung oder am Arbeitsplatz – so präsent, dass er von vielen Mädchen und jungen Frauen als selbstverständlich wahrgenommen wird. Ähnliches gilt für die diversen Formen sexueller Belästigung, die zwar von vielen Mädchen und jungen Frauen als übergriffig, gleichzeitig aber auch als unumgänglicher Alltag empfunden wird. In diesem Kapitel wird der Schwerpunkt auf die Gewalterfahrung von Mädchen und jungen Frauen in den drei sozialen Nahraumbeziehungen Familie, Peergroup und Partnerschaft gerichtet, um ein besseres Verständnis für den Erfahrungshorizont weiblicher Jugendlicher in Bezug auf Gewalt sowie deren möglichen Auswirkungen auf die Mädchen und jungen Frauen zu ermöglichen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Gewalterfahrungen von Mädchen und jungen Frauen in diesen drei Nahraumbeziehungen im Rahmen dieses Kapitels nicht erschöpfend behandelt werden können und die angeführten Erläuterungen insofern nur einen ersten Einblick gewähren sollen. 71 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2.4.1. Familiäre Gewalterfahrungen Gerade im Schutzraum Familie machen viele Mädchen ihre ersten Erfahrungen mit Gewalt. Erleben sie als Zeuginnen Formen häuslicher Gewalt mit, so hat dies tiefe Auswirkungen auf ihre gesunde Entwicklung sowie das bestehende Familiensystem. Ist eine Mutter Opfer häuslicher Gewalt, so wirkt sich die erlebte Gewalt sehr stark auf ihre Gefühle und ihr Verhalten gegenüber ihren Kindern sowie auf ihr Selbstverständnis als Mutter aus (vgl. Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam u.a. o.J., 12.05.2014). Oftmals ist das Empfangen, Gebären und Versorgen der Kinder so eng mit den Misshandlungen verbunden, dass ihr eine Loslösung dieser negativen Verbindung nicht gelingt. Dadurch kann sie den Glauben in ihre Fähigkeiten und Kompetenzen, gut für ihre Kinder zu sorgen und ihnen emotional nahe zu sein, vollständig verlieren. Die Scham und Hilflosigkeit vor den eigenen Kindern kann zum Versagen mütterlicher Zuneigung führen. Als Konsequenz kann die Mutter gegenüber ihren Kindern an Autorität einbüßen, wenn die Kinder den Respekt vor der Mutter verlieren. Mitzuerleben, wie der Vater die Mutter beleidigt, beschimpft, bedroht, demütigt, kontrolliert, schlägt, tritt, würgt, mit Gegenständen angreift, an die Wand oder zu Boden wirft und/oder vergewaltigt, ist für Kinder sehr belastend (vgl. Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser 2006). Auch wenn der Vater eine anscheinend überwiegend positive Beziehung zu seinen Kindern hat, übt er psychische Gewalt gegen die Kinder aus, wenn er deren Mutter misshandelt und/oder vergewaltigt (vgl. Strasser 2001, o.S.). Viele Kinder empfinden die Gewalttaten gegen die Mutter physisch am eigenen Leib (vgl. Strasser 2001, o.S.) und leiden in der Folge unter psychosomatischen Erkrankungen. Psychisch durchleiden die Kinder existentielle Ängste, sie fühlen sich für die Situation verantwortlich und leiden unter ihrer Hilflosigkeit; viele entwickeln (selbst-) zerstörerische Abwehr- und Überlebensstrategien. Häufig hat die miterlebte häusliche Gewalt eine Traumatisierung der Kinder zufolge, ihre kindliche Entwicklung und Entfaltung wird beeinträchtigt, ihr Vertrauen, Sicherheits- und Schutzbedürfnis wird grundlegend erschüttert. Die Eltern-Beziehung wird als ein Gewalt- und Machtverhältnis erlebt, das als Schlüsselerlebnis dazu führen kann, dass unverarbeitete Gewalterfahrungen reinszeniert und an die eigenen Kinder weitergegeben werden (vgl. OstbomkFischer 2004, o.S.). Häusliche Gewalt gegenüber der Mutter gefährdet somit die physische und psychische Gesundheit der Kinder und kann ihre weitere Entwicklung sowie ihren weiteren Lebensverlauf deutlich prägen. Darüber hinaus sind viele der Kinder, deren Mütter häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, ebenfalls in direkter Form Opfer physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt (vgl. Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser 2006). Nach Wetzels (vgl. 1997, o.S.) werden Kinder in gewalttätigen Partnerbeziehungen achtmal so häufig selbst geschlagen und misshandelt wie Kinder, deren Eltern sich nicht 72 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND schlagen, und sie werden dreimal so häufig zu Opfern des sexuellen Missbrauchs. Darüber, wie viele Kinder und Jugendliche ZeugInnen häuslicher Gewalt werden, lässt sich aufgrund der hohen Dunkelziffer keine verlässliche Aussage machen; jedoch fliehen in Deutschland jährlich ca. 40.000 Frauen und Kinder vor der Gewalt des Ehemanns oder des Lebensgefährten in Frauenhäuser (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. o.J., 29.04.2014). Erleben Mädchen selbst Formen physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt, so hat auch diese tiefgreifende Auswirkungen auf ihre physische und psychische Gesundheit und Entwicklung. So weisen Vorschul- und Schulkinder, die physische Gewalt erleiden, Rückstände in der kognitiven, v.a. der sprachlichen Entwicklung auf, verfügen über geringe Kompetenz, Ausdauer und Belastbarkeit in leistungsthematischen Situationen, haben aufgrund ihres häufig aggressiven Auftretens Probleme in der Beziehung zu Gleichaltrigen (vgl. Erickson u.a. 1989, o.S.) und gerade Mädchen leiden häufig unter Angstträumen und Essstörungen (vgl. Richter-Appelt 1998, o.S.). Darüber hinaus kann wiederholte physische Gewaltanwendung in der Kindheit die Entwicklung bestimmter Hirnregionen beeinträchtigen und so zu Schädigungen der sozio-emotionalen Entwicklung führen (vgl. Teicher 2002, o.S. in Baier u.a. 2009, S. 51). Jugendliche und junge Erwachsene zeigen häufigere Angsterkrankungen (vgl. Fergusson u.a. 1997, o.S.), eine erhöhte Aggressionsbereitschaft, vermehrten Alkohol- und Drogenmissbrauch und vor allem bei Frauen sind emotionale Probleme bis hin zur Suizidneigung häufiger zu beobachten (vgl. Malinosky-Rummell u.a. 1993, o.S.). Gewalttätige Eltern sind Verhaltensvorbilder, die den Eindruck vermitteln, gewalttätiges Verhalten stelle ein legitimes Mittel zur Konfliktlösung dar (vgl. Baier u.a. 2009, S. 51). So sind Konfliktlösekompetenz und Empathiefähigkeit bei Kindern und Jugendlichen deutlich schwächer ausgeprägt, wenn sie Opfer elterlicher physischer Gewalt werden (vgl. Wilmers u.a. 2002, o.S. in Baier u.a. 2009, S.51). Dabei sind die Folgen nicht unbedingt nur der physischen Gewalt zuzuschreiben, sondern sind „Auswirkungen einer Familiensituation, in der Kinder auf Dauer zu wenig Liebe, Geduld und Förderung erfahren. Stattdessen werden sie ständig kritisiert, überfordert und bestraft“ (Engfer u.a. 2008, S. 811). Daneben treten physische Verletzungen wie in Kapitel 1.1.1. näher beschrieben auf und gefährden Gesundheit und Leben der betroffenen Mädchen. Erleben Mädchen sexualisierte Gewalt, so können auch hier abhängig von Dauer, Intensität und Bedrohlichkeit altersabhängige Symptome auftreten: Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren reagieren verstärkt mit Ängsten, Alpträumen, Regressionen, internalisierendem und sexualisierendem Verhalten; Kinder im Alter von 7-12 Jahren reagieren ebenfalls verstärkt mit Ängsten und Alpträumen, zeigen aber auch Schulprobleme sowie unreifes, hyperaktives und/oder aggressives Verhalten; Jugendliche im Alter von 13-18 Jahren reagieren auf die 73 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND sexualisierte Gewalt vor allem mit Depressionen, sozialem Rückzug, Suizidneigung, Somatisierungen, Weglaufen, Promiskuität sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Viele Kinder wirken zunächst völlig symptomfrei, zeigen aber v.a. bei schwereren Formen oder anhaltender sexualisierter Gewalt mit zunehmender kognitiver Reife auch vermehrt Symptombelastungen (vgl. Kendall-Tackett u.a. 1998, o.S.). Auch das Erleben von psychischer Gewalt, z.B. in Form von emotionaler Vernachlässigung, also dem Nichterfüllen kindlicher Grundbedürfnisse nach Wärme und Geborgenheit, gefährdet die normale Entwicklung des Kindes (vgl. Engfer u.a. 2008, S. 805). So können Kinder ohne emotional verfügbare Bezugsperson sehr große Rückstände in der kognitiven, sozialemotionalen sowie motorischen Entwicklung, ein unsicheres Bindungsverhalten, ein ausgesprochen ungehorsames, hyperaktives, aggressives und quengeliges Verhalten, nervöse Tics, selbstzerstörerisches Verhalten (vgl. Erickson u.a. 1989, o.S.) oder eine nicht organisch begründbare Gedeihstörung aufweisen (vgl. Wolke 1994, o.S.). Erleben Mädchen Gewalt in Form materieller Vernachlässigung, indem sie unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich versorgt, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden (vgl. Engfer 2008, S. 805), können sie erhebliche Rückstände in der kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung aufweisen, sind aufgrund der Ablehnung durch Gleichaltrige und erwachsene Bezugspersonen wegen ihres ungepflegten Äußeren besonders unglücklich (vgl. Erickson u.a. 1989) sowie darüber hinaus in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Ökonomische Gewalt erleben Mädchen z.B. dann, wenn ihnen zustehende finanzielle Mittel vorenthalten oder weggenommen werden, sie zu einem Nebenjob gezwungen werden und/oder das verdiente Geld nicht behalten dürfen, ihnen Wertgegenstände wie Smartphone oder Laptop entwendet oder zerstört werden etc. (siehe hierzu auch Kapitel 1.1.5.). Soziale Gewalt erleben Mädchen z.B. in Form einer übersteigerten, ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigenden Kontrolle ihrer Sozialkontakte, wenn ihnen generell der Kontakt mit anderen Personen oder mit bestimmten Personen erschwert oder verboten wird, ohne dass hierfür plausible Gründe z.B. in Form einer Gefährdung vorliegen, wenn ihre Kommunikation überwacht, Persönlichkeitsrechte wie Briefgeheimnis oder Unantastbarkeit von Tagebüchern nicht gewahrt werden etc. (siehe hierzu auch Kapitel 1.1.4.). Nach der BMFSFJ-Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ (vgl. 2012, S. 43f.) bilden gewaltsame Kindheitserfahrungen in Form der Zeuginnenschaft elterlicher Gewalt und/oder in Form von selbst erlebter physischer, sexualisierter oder psychischer (einschließlich sozialer und ökonomischer) Gewalt, den mit Abstand stärksten Prädiktor für die Betrof- 74 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND fenheit von Frauen durch schwere Gewalt und Misshandlung im späteren Erwachsenenleben. So waren Frauen, die in Kindheit und Jugend Zeuginnen physischer Gewalt zwischen den Eltern wurden, später mehr als doppelt so häufig selbst von Gewalt durch (Ex-)Partner betroffen, wie Frauen, die keine Zeuginnen physischer Gewalt zwischen den Eltern wurden. Frauen, die in Kindheit und Jugend häufig oder gelegentlich Opfer physischer Übergriffe durch Erziehungspersonen oder von sexualisierter Gewalt wurden, waren später zwei- bis dreimal häufiger als nicht davon betroffene Frauen auch Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen. Ein erheblicher Teil der von Gewalt in der aktuellen Paarbeziehung betroffenen Frauen hatte bereits Vorerfahrungen mit Gewalt in Kindheit und Jugend (50-77%). So waren 75-77% der Frauen, die Opfer schwerer Formen von physischer, sexualisierter und psychischer Gewalt (Misshandlungsmuster 5 und 6) durch den aktuellen Partner waren, auch Opfer von physischer, sexualisierter und psychischer Misshandlung in Kindheit und Jugend; 22-23% waren in Kindheit und Jugend Opfer sexualisierter Gewalt, 24-35% waren Opfer physischer Gewalt durch die Eltern und 30-39% waren Zeuginnen von Gewalt zwischen den Eltern. Dabei wurde deutlich, dass gewaltsame Kindheitserfahrungen weniger mit leichten bis mäßig schweren Ausprägungen von Gewalt in Paarbeziehungen assoziiert sind, sondern vor allem schwere physische, sexualisierte und/oder psychische Gewalt in Paarbeziehungen begünstigen. Gewaltbelastete Kindheitserfahrungen erhöhen vor allem die Vulnerabilität von Frauen für schwere Misshandlungen in Paarbeziehungen, was damit in Zusammenhang stehen kann, dass Frauen, die durch Gewalt in Kindheit und Jugend vorbelastet sind, beginnende, noch nicht stark ausgeprägte Gewalt durch Partner weniger konsequent durch Trennung beenden und tendenziell länger erdulden als Frauen, die in Kindheit und Jugend nicht mit Gewalt in der Familie konfrontiert wurden. Zudem können Frauen, die in Kindheit und Jugend Gewalt ausgesetzt waren, aufgrund von psychischen und gesundheitlichen Belastungsfolgen gegenüber einem gewaltbereiten Partner sehr viel schwerer und möglicherweise auch später Grenzen setzen, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit der Steigerung der Gewaltintensität und schwerer Misshandlungen in der Paarbeziehung erhöht. Ein erheblicher Teil der von schwerer Gewalt durch Partner betroffenen Frauen scheint sowohl durch die aktuell erfahrene schwere und fortgesetzte Gewalt, als auch durch die bereits in Kindheit und Jugend erlebte Gewalt traumatisiert und psychisch (vor-)belastet zu sein. Da kumulierte Gewalt in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben zu besonders gravierenden psychischen und gesundheitlichen Schädigungen führen kann, ist die Gewährleistung der Zugänglichkeit zu (trauma-)therapeutischen Angeboten für alle Betroffenen notwendig. 75 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 2.4.2. Peergroupbedingte Gewalterfahrungen Auch innerhalb ihrer Peergroup werden Mädchen Opfer zahlreicher physischer, psychischer, sexualisierter, sozialer oder ökonomischer Formen von Gewalt. Viele Mädchen sind zum Beispiel Mobbing („anpöbeln“ vom Englischen „mob“ = Pöbel) ausgesetzt, einer Form offener und/oder subtiler Gewalt gegen Personen, die über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung verübt wird. Dabei ist Mobbing in der Regel kein individuelles Problem zwischen TäterIn und Opfer, sondern ein Prozess, an dem eine ganze Klasse oder Gruppe in verschiedenen Rollen beteiligt ist (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 04.06.2014). Mobbing kann sich sowohl in psychischer als auch in physischer Gewalt äußern. Die psychische Gewalt lässt sich in direktes Mobbing – Hänseleien, Drohungen, Abwertungen, Beschimpfungen, Herabsetzungen, Bloßstellungen, Schikanen etc. – und indirektes Mobbing – Ausgrenzung, Rufschädigung, „Kaltstellen“ durch das Vorenthalten von Informationen, Beschädigung von Eigentum der gemobbten Person etc. – unterteilen (vgl. Renges 2011, 04.06.2014). Formen physischer Gewalt sind u.a. Schläge, Tritte oder auch Einsperren. Mit jedem Übergriff vergrößert sich die Kluft zwischen TäterIn, die/der sich noch mächtiger fühlt und Opfer, das sich immer mehr erniedrigt fühlt. ZeugInnen oder Opfer von Mobbing oder schulischer Gewalt stehen unter Stress, denn ein Ausstieg aus der negativen Spirale aus Wut, Angst, Zweifel, Hoffnung und Enttäuschung ist schwer (vgl. Labbé o.J., 04.06.2014). Die Opfer suchen das „Problem“ häufig über längere Zeit erst einmal bei sich selbst und informieren nur selten Erwachsene. Die Folgen des Mobbings wirken sich auf die gesamte Persönlichkeit aus: So können physische Schädigungen in Form von Verletzungen ebenso auftreten wie psychische Schädigungen (Zerstörung von Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Ängste, Depressionen, Passivität, Suizidalität etc.), psychosomatische Reaktionen (Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Albträume, Schlafstörungen etc.) und sonstige Reaktionen (Konzentrationsprobleme, Leistungsrückgang, Lernunlust, Schulvermeidung in Form von „Krankheitstagen“ oder Schwänzen, Rückzug aus sozialen Bezügen etc.). Während Jungen eher zu offener Aggression neigen und ihr Gegenüber physisch oder verbal angreifen, wählen Mädchen eher subtilere Formen wie Manipulation, Gerüchte verbreiten oder soziales Ausgrenzen (auch als „Beziehungsaggression“ bezeichnet) (vgl. Renges 2011, 04.06.2014). Einen maßgeblichen Teil ihres Tages verbringen Jugendliche in der Schule, womit die Schule ein bedeutsamer Ort der Sozialisation und ein potentieller Viktimisierungsort ist. Im Forschungsbericht Nr. 107 „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ des Bundesministeriums des Innern und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (vgl. Baier u.a. 2009, S. 57f.) gaben 44.610 SchülerInnen der neunten Klasse unter an76 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND derem an, wie oft sie innerhalb des letzten Schulhalbjahres von anderen SchülerInnen verschiedene Formen von physischer und psychischer Gewalt erlebt haben. Dabei gaben 43,9% der Befragten an, Hänseln oder Äußerungen hässlicher Dinge durch MitschülerInnen erlebt zu haben, wobei das Spektrum von 27,3%, die das ein- oder zweimal erlebt haben bis zu 3,1%, die mehrmals pro Woche Opfer wurden, reicht. 20,9% der SchülerInnen berichteten, von anderen getreten oder geschlagen worden zu sein. 20,2% der SchülerInnen erlebten es, von anderen nicht beachtet worden zu sein. 13,7% wurden absichtlich persönliche Dinge von anderen SchülerInnen zerstört, 10,7% wurden aus gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen, weil andere SchülerInnen das wollten und 1,6% der SchülerInnen wurden von anderen SchülerInnen erpresst oder gezwungen, Eigentum herzugeben. Zudem gaben 27,4% der Befragten an, von einer Lehrkraft gemein behandelt worden zu sein, 26,8% erlebten es, von einer Lehrkraft vor anderen SchülerInnen lächerlich gemacht und 2,5% sogar, von ihr geschlagen worden zu sein. Das ist insofern interessant, da das Verhalten der Lehrkräfte einen bedeutsamen Prädiktor von Schulgewalt und Mobbing durch SchülerInnen darstellt (vgl. ebd. 2009, S. 61). Betrachtet man die Mädchen, die angaben, sie hätten eine Erfahrung mindestens mehrfach pro Monat gemacht, so zeigt sich, dass 7,8% von ihnen mehrfach gehänselt wurden, 3,7% wurden mehrfach von ihren MitschülerInnen ignoriert, 1,2% wurden ausgeschlossen, 0,8% erlebten physische Gewalt, 0,7% wurden geschlagen oder getreten, von 0,5% wurde das Eigentum zerstört und 0,1% wurden beraubt oder erpresst. 3,1% der Mädchen gaben an, mehrfach monatlich von einer Lehrkraft gemein behandelt worden zu sein, 2,0% wurden mehrfach von einer Lehrkraft vor anderen SchülerInnen lächerlich gemacht und 0,2% gaben an, von einer Lehrkraft geschlagen worden zu sein. Eine unter Jugendlichen weit verbreitete Form des Mobbings ist auch das sogenannte „Cybermobbing“, eine Sonderform des Mobbings, das zwar die gleichen Tatumstände und Folgen für die Opfer wie das normale Mobbing aufweist, sich aber anderer Methoden bedient. Die TäterInnen nutzen zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer Internetdienste – EMail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats, Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites etc. – sowie Mobiltelefondienste – Anrufe, SMS, MMS, E-Mails etc. – wobei die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang Jugendlichen für Mobbing leicht nutzbare Technologien liefert. Zudem scheinen sich Kinder und Jugendliche in der scheinbar anonymen virtuellen Welt eher zu Mobbing zu trauen, wobei ihnen häufig auch das notwendige Unrechtsbewusstsein und die erforderliche Sensibilität für ihr eigenes Handeln fehlt. Ein direkter Kontakt zum Opfer ist nicht mehr notwendig, Cybermobbing kann rund um die Uhr betrieben werden, die TäterInnen finden im Internet zudem ein großes Publikum, das ihre Taten mitverfolgen, sie kommentieren oder unterstützen kann. Veröffentlichte Texte, Fotos 77 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND oder Videos können durch andere Personen weiterverbreitet und somit weiteren Menschen zugänglich gemacht werden (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 04.06.2014). Schulklassen oder ganze Schulen sind über Soziale Netzwerke wie z.B. „Facebook“ oder „Wer kennt wen“ miteinander vernetzt und so finden Hänseleien und Beleidigungen nicht mehr nur im Klassenzimmer und auf dem Schulhof statt, sondern nehmen weitaus größere Dimensionen ein (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 05.06.2014). Umfang und Konsequenzen der Veröffentlichungen sind für die Opfer weder zu steuern, noch zu überschauen. Da selbst gelöschte Inhalte immer wieder im Internet auftauchen können, können Opfer auch nach einer Beendigung des Konfliktes mit dem/der TäterIn immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert werden (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 04.06.2014). Laut der JIM-Studie 2013 mit 1.200 Jugendlichen im Alter von 12 bis 19 Jahren berichten im Jahr 2013 14% der Mädchen (10% der Jungen), dass Falsches oder Beleidigendes über sie im Internet verbreitet wurde und von der Verbreitung peinlicher oder beleidigender Videos oder Fotos im Internet berichten 13% der Mädchen (12% der Jungen), wobei nicht deutlich ist, ob es sich hierbei bereits um Mobbing handelt. Davon, dass in ihrem Bekanntenkreis jedoch schon einmal jemand per Handy oder Internet „fertig gemacht“ wurde, berichten 37% der Mädchen (27% der Jungen) und selbst Opfer von Mobbing im Internet sind 9% der Mädchen (5% der Jungen) geworden (vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest 2013, S. 43f.) Auch von sexualisierter Gewalt durch Gleichaltrige sind viele Mädchen betroffen (vgl. RudolfJilg o.J., S. 1-8). Sexualisierte Übergriffe unter Jugendlichen werden nach wie vor von vielen Erwachsenen verharmlost und bagatellisiert, obwohl die Betroffenen massive Gefühle von Entwertung, Ohnmacht und (vermeintlicher) Schuld erleben und die gleichen Handlungsempfehlungen wie für sexualisierte Übergriffe durch Erwachsene gelten. Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen reicht von sexualisierten Schimpfwörtern und Gesten, obszönen Anrufen, Voyeurismus, dem Aufnehmen und Weitergeben intimer Fotos und Filme ohne Zustimmung der betroffenen Person, über Exhibitionismus, sexualisiertes Mobbing (d.h. das Schlechtmachen einer Person v.a. im sexuellen Bereich), Stalking (d.h. das Belästigen, Verfolgen und Bedrohen einer Person) bis hin zu physischen Übergriffen in Form von ungewollten Berührungen und Grapschen, Date-Rapes (sexualisierte Gewalt bei einer Verabredung), Vergewaltigungen und Gang-Bangs (Gruppenvergewaltigungen). Angaben zur Prävalenz sind schwierig, da viele sexualisierte Übergriffe unter Jugendlichen nicht aufgedeckt und angezeigt werden und dadurch im Dunkelfeld verbleiben. Die jährliche polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jedoch einen deutlichen Anstieg von Anzeigen in den letzten Jahren gegenüber Jugendlichen. Die Täter sind überwiegend männliche Jugendliche, sehr selten begehen jedoch auch Mädchen sexualisierte Übergriffe. Opfer sind vor allem Mädchen, immer wieder 78 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND aber auch Jungen. Die jugendlichen TäterInnen (vgl. Schattenriss - Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e.V. o.J., 04.06.2014) können u.a. MitschülerInnen, Personen aus dem Freundeskreis oder der Familie (Geschwister, Cousins, junge Onkel etc.) sowie Jugendliche sein, die die Opfer nur flüchtig oder kurze Zeit kennen. Selten handelt es sich um völlig unbekannte Personen. Häufig ist vor dem Auftreten sexualisierter Gewalt Sympathie oder gar Zuneigung von Seiten der Mädchen gegenüber den TäterInnen vorhanden. Ökonomische Gewalt unter Gleichaltrigen kommt z.B. in Form von Diebstahl oder in Kombination mit psychischer und/oder physischer Gewalt in Form des sogenannten „Abziehens“ oder „Abzockens“ vor, dem Aneignen des Eigentums einer anderen Person unter Gewaltandrohung oder -ausübung, auch Raub oder räuberische Erpressung genannt. TäterInnen und Opfer kennen sich häufig z.B. von der Schule, von der Bushaltestelle, vom Sportplatz oder von Jugendtreffs. Das erlangte Gut ist oftmals Nebensache, den TäterInnen geht es hauptsächlich darum, Macht zu demonstrieren. Für die Opfer bedeutet die Tat häufig psychische und/oder physische Verletzungen. Sie leiden bis hin zur Traumatisierung an den Folgen der Tat. Häufig wird ihnen von außen eine Schuld oder Mitschuld an der Gewalttat zugeschrieben und/oder sie geben sich selbst die Schuld am Geschehen. Grundsätzlich kann zwar jedes Mädchen Opfer von „Abzocke“ werden, allerdings scheinen physisch unterlegene Mädchen, die eher inaktiv und ruhig sind sowie ein ängstliches oder unsicheres Verhalten zeigen, mehr gefährdet zu sein (vgl. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes o.J., 05.06.2014). Soziale Gewalt innerhalb der Peergroup oder in Freundschaften erleben Mädchen beispielsweise, wenn die „beste Freundin“ kontrolliert, mit wem ihre Freundin Kontakte pflegt und diese aus Eifersucht oder Angst vor Kontroll- und Machtverlust auf unterschiedliche Art und Weise versucht zu unterbinden oder zu beenden, also das Ziel verfolgt, ihre Freundin von anderen zu isolieren. Auch die Missachtung der Privatsphäre, z.B. in Form von Durchsuchung des Mobiltelefons nach Telefonnummern, Nachrichten oder Fotos ist soziale Gewalt. 2.4.3. Partnerschaftsbedingte Gewalterfahrungen Gerade in Paarbeziehungen, in denen Mädchen erste positive Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht sammeln, ihr Selbstbild positiv weiterentwickeln und sich in ihrer Beziehungskompetenz erproben können, erleben viele von ihnen Formen physischer, psychischer, sexualisierter, sozialer und/oder ökonomischer Gewalt. International wird dieses Phänomen mit „Teen Dating Violence“ bezeichnet. 79 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Die Hochschule Fulda (vgl. Blättner u.a. 2013, S. 1-8) veröffentlichte im Jahr 2013 die von 2012 bis 2013 durchgeführte und durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderte Studie „TeDaVi“ (Teen Dating Violence), und legte damit erstmalig aussagefähige Daten zur Häufigkeit von schwierigem, grenzüberschreitendem oder gewalttätigen Verhalten in Liebesbeziehungen unter Jugendlichen in Deutschland vor. Über 500 Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis unter 18 Jahren von neun hessischen allgemeinbildenden Schulen und einer hessischen Berufsschule nahmen an der Befragung teil, auswertbare Daten lagen von 271 Mädchen und 191 Jungen vor. Die überwiegende Mehrheit der befragten 462 Jugendlichen (76,6%; 181 Mädchen und 173 Jungen) hat bereits Erfahrungen mit Teenager-Beziehungen oder Verabredungen. 65,7% dieser Mädchen und 60,1% der Jungen gaben an, mindestens einmal irgendeine Form von Grenzüberschreitung oder Gewalt durch den Partner bzw. die Partnerin erlitten zu haben. Diese Erfahrungen wurden erstmalig überwiegend in der 8. und 9. Klasse gemacht. Von den Jugendlichen mit ersten Dates- oder Beziehungserfahrungen berichteten 61,3% der Mädchen und 56,6% der Jungen über mindestens eine emotional schwierige Situation (Kontrolle, verbale Aggression, Zwang oder Drohung). Von den betroffenen Mädchen gaben 75% eine Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens an (Jungen: 51%); dies waren 29,8% der Mädchen (19,1% der Jungen) mit Dating- oder Beziehungserfahrungen. Im Vergleich zu den Jungen fühlten sich Mädchen nach den Grenzüberschreitungen häufiger allein gelassen, waren wütend oder haben sich gewehrt. Besonders häufig war unter den emotional schwierigen Situationen kontrollierendes Verhalten, von dem 47,3% der Mädchen (42,2% der Jungen) mit Dates- oder Beziehungserfahrung berichteten. Zwang zu etwas, was sie nicht wollten, gaben 27,7% der Mädchen (20,2% der Jungen) an. Die Angaben zur Häufigkeit der einzelnen emotional belastenden Handlungen ergaben, dass Mädchen mit 39,8% häufiger von einer höheren Frequenz berichteten als Jungen mit 27,6%. 10,5% der Mädchen (10,4% der Jungen) mit Dates- oder Beziehungserfahrung berichteten von mindestens einer physischen Gewalterfahrung. Von den gewaltbetroffenen Mädchen gaben 85% negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden an (44% der Jungen); dies waren 8,3% der Mädchen (4% der Jungen) mit Dating- oder Beziehungserfahrung. Im Vergleich zu den Jungen fühlten sich Mädchen nach physischer Gewalt häufiger allein gelassen oder hatten Angst. Leichtere Formen von physischer Gewalt (geschubst, geohrfeigt, geschlagen, festgehalten) wurden häufiger genannt als schwere Formen (geboxt, gewürgt, verprügelt, mit einem Gegenstand geschlagen, gestochen). Die Angaben zur Häufigkeit physischer Gewalt ergaben keine Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen. 80 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND 26,0% der Mädchen (12,7% der Jungen) mit Dates- oder Beziehungserfahrung berichteten von mindestens einer sexualisierten Grenzüberschreitung oder Gewalt. 22,4% der Mädchen (7,5% der Jungen) wurden mit Druck zu ungewollten sexuellen Handlungen genötigt, 6% der Mädchen (1,7% der Jungen) wurden mit Gewalt zu ungewollten sexuellen Handlungen gezwungen. Von den von sexualisierter Gewalt betroffenen Mädchen berichteten 72% von Einschränkungen des Wohlbefindens (23% der Jungen); dies waren 16,6% der Mädchen (0,6% der Jungen) mit Dating- oder Beziehungserfahrung. Im Vergleich zu den Jungen haben sich Mädchen nach sexualisierter Gewalt häufiger geärgert oder waren unglücklich; Jungen fühlten sich dagegen eher geliebt bzw. beschützt oder es machte ihnen nichts aus. Die Angaben zur Häufigkeit sexualisierter Grenzüberschreitungen oder Gewalt ergaben, dass Mädchen mit 11,2% signifikant häufiger von einer höheren Frequenz berichteten als Jungen mit 4,8%. Im Vergleich der einzelnen Grenzüberschreitungen und Gewaltformen bei Mädchen und Jungen zeigt sich, dass Mädchen stärker von sexualisierter Gewalt und häufiger von mehreren Gewaltformen gleichzeitig betroffen sind als Jungen. Ausgeübt wurden Grenzüberschreitungen oder Gewalt zu 56,9% von männlichen Dating- oder Beziehungspartnern. Unter den von physischer oder sexualisierter Gewalt Betroffenen gab weniger als ein Drittel an, dass ihr/e (Dating-)PartnerIn oder sie selbst zum Zeitpunkt der Gewalthandlung Alkohol oder Drogen konsumiert hatten. Gefragt nach den Auswirkungen der Gewalt reagierten 35,6% der Mädchen bei emotional schwierigen Situationen bis hin zu 38,9% bei sexualisierter Gewalt mit einer Beendigung der Beziehung (Jungen: 14,3% bei sexualisierter Gewalt bis hin zu 44,4% bei psychischer Gewalt). Konzentrations- oder Lernschwierigkeiten als Folge gaben 28,6% der Mädchen bei physischer Gewalt bis hin zu 36,8% bei sexualisierter Gewalt an (Jungen: 12,5% bei sexualisierter Gewalt bis hin zu 47,2% bei psychischer Gewalt). Von einer Veränderung der Gewohnheiten wie Ess- und Trinkverhalten berichteten 33,3% der Mädchen nach sexualisierter Gewalt bis hin zu 57,1% bei physischer Gewalt (Jungen: keine derartige Reaktion bei sexualisierter Gewalt, 30,6% bei psychischer Gewalt). Gedanken, dass es besser wäre, sie seien nicht mehr da, gaben 16,7% der Mädchen nach sexualisierter Gewalt bis hin zu 28,9% nach psychischer Gewalt an (Jungen: 11,1% bei psychischer und physischer Gewalt bis hin zu 75% bei sexualisierter Gewalt, wobei sexualisierte Gewalt von den Jungen insgesamt nur sehr selten angegeben wurde). Als weitere Folgen gaben Mädchen in der Freitextangabe am häufigsten an, dass sie sich zurückgezogen oder verschlossen hätten bzw. ihr Vertrauen verloren oder Angst vor Körperlichkeit, Verletzungen und Beziehungen hätten. Im Kontext von emotional schwierigen Situationen nannten zwei Jungen „anderes von mir gedacht“ und „schneller in Abwehrhaltung gehen“ (Jungen nutzten die Freitextangabe weniger als die Mädchen). Erlittene physische Verletzungen nach physischer Gewalt berichteten Mädchen 81 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND und Jungen gleichermaßen selten; allerdings war ein Mädchen so schwer verletzt, dass es stationär in einem Krankenhaus versorgt werden musste. In Bezug auf die Lebensqualität zeigt sich, dass von Teen Dating Violence betroffene Jugendliche im Vergleich zu nicht betroffenen Jugendlichen eine geringere gesundheitsbezogene Lebensqualität haben, was vor allem Jugendliche mit physischen und sexualisierten Gewalterfahrungen betrifft. Hilfe in schwierigen Situationen im Kontext von Dates oder ersten Liebesbeziehungen würde sich die Mehrheit aller befragten Jugendlichen suchen. 92,6% der Mädchen würde sich an FreundInnen wenden (Jungen: 73,6%), 41,1% an die Eltern (Jungen: 29,0%) und 28,6% an die Geschwister (Jungen: 20,3%) (Mehrfachnennungen waren möglich). Im Vergleich würden sich Mädchen eher Hilfe suchen als Jungen und sich auch stärker an unterschiedliche Stellen wenden; Jungen würden sich eher keinem anvertrauen und sich auch seltener hilfesuchend an mehrere Personen oder Stellen wenden. Haben Jugendliche mindestens einmal eine (emotional) schwierige Situation erlebt, würden sie sich eher im Internet informieren als Jugendliche ohne solche Erfahrungen. Haben Jugendliche physische Gewalt erfahren, würden sie sich häufiger an Erwachsene wenden als die von dieser Gewalt Nichtbetroffenen (vgl. Blättner u.a. 2013, S. 1-8). Mädchen erleben neben physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt auch soziale und ökonomische Gewalt in ihren ersten Liebesbeziehungen. Der Aspekt der Kontrolle wurde in der o.g. Studie als Unterform der psychischen Gewalt erfasst. Im Folgenden wird kurz angeführt, wie sich die Gewaltformen der sozialen Gewalt sowie der ökonomischen Gewalt ganz konkret für die Mädchen darstellen können. Soziale Gewalt durch ihre Beziehungspartner erleben Mädchen z.B., wenn diese ihre Mobiltelefone nach Telefonnummern, Nachrichten oder Fotos durchsuchen, Ortungsdienste nutzen, um jederzeit den Aufenthaltsort ihrer Freundin bestimmen zu können, soziale Kontakte unterbinden oder die Beendigung von Freundschaften fordern, den Mädchen verbieten, sich allein oder mit FreundInnen ungezwungen und frei zu bewegen, ihre Freundinnen heimlich beobachten und verfolgen etc. Hierdurch geraten die Mädchen immer mehr in die soziale Isolation und werden zugleich immer abhängiger von ihren Beziehungspartnern, bis ihnen eine Trennung von ihrem „Lebensmittelpunkt“ unmöglich scheint. Zugleich werden sie besonders anfällig für weitere Formen von Gewalt innerhalb der Paarbeziehung (siehe hierzu auch Kapitel 1.1.4.). Ökonomische Gewalt äußert sich für die Mädchen z.B. darin, dass ihre Beziehungspartner stets darüber informiert sein wollen, wieviel oder wofür ihre Freundinnen Geld ausgegeben haben oder darin, dass sie Anspruch darauf erheben, über die Geldverwendung ihrer Freundinnen (mit-)bestimmen zu können, darin, dass sie vertreten, die Mädchen müssten aus ir82 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND gendeinem Grund stets die Kosten für gemeinsame Unternehmungen tragen oder Schulden ihrer Partner bei Dritten begleichen, ihnen sehr teure Geschenke machen etc. Auch das Einfordern des Leihens von Geld und nicht zurückzahlen der Schulden oder gar das Fordern des Verzichts auf geliehenes Geld zählt zu den Formen ökonomischer Gewalt, unter denen Mädchen in Beziehungen leiden können (siehe hierzu auch Kapitel 1.1.5.). Die Ergebnisse der Studie „TeDaVi“ bestätigen die Tradierung und Chronifizierung von Gewalt (vgl. Blättner u.a. 2013, S. 7): Jugendliche mit Dating- oder Beziehungserfahrung, die in der Familie physische Gewalt erlebten oder bezeugten, wurden häufiger Opfer von Teen Dating Violence als diejenigen, die nicht über derartige Erfahrungen verfügten. Auch das Verhalten der Peer-Group hat Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, Teen Dating Violence zu erleben: Verhält sich der Freundeskreis überwiegend aggressiv und gewaltbereit, erleben Jugendliche tendenziell selbst auch eher Gewalt bei ihren Dates oder Liebesbeziehungen. Haben FreundInnen bereits eine/n feste/n FreundIn oder regelmäßige Dates, haben Jugendliche stärker das Gefühl bzw. fühlen sich von ihrem Umfeld stärker unter Druck gesetzt, sich ebenfalls zu verabreden oder eine Beziehung zu führen. Im Vergleich ist dieser Effekt bei Mädchen stärker ausgeprägt als bei Jungen. Jugendliche, die aufgrund eines Druckempfindens regelmäßig Dates oder eine Beziehung haben, erleben tendenziell eher Gewalt bei ihren Dates oder Liebesbeziehungen. Erfahrungen mit Teen Dating Violence sind für Mädchen prägend und können Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden, ihre Interaktionsfähigkeiten und ihre Leistungsfähigkeit haben. Darüber hinaus gefährden sie das Potential, als Erwachsene eine beidseitig respektvolle Beziehung zu führen. Gewalterlebnisse in Kindheit und Jugend sind ein Risikofaktor für Gewalt in der Paarbeziehung als Erwachsene. Dies verdeutlicht den Bedarf an präventiven Maßnahmen, die den Jugendlichen helfen, Grenzen zu setzen und zu erkennen sowie respektvolle Beziehungen aufzubauen, um so die weitere Chronifizierung von Gewalt zu verhindern (vgl. Blättner u.a. 2013, S. 1, 8). 2.5. Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot Ein Präventionsangebot für 13- bis 18jährige Mädchen in christlichen Freikirchen, das zum Schutz vor Gewalt in Paarbeziehungen wirken soll, muss die Spezifika dieser Zielgruppe berücksichtigen. Obwohl die Altersspanne von 13 bis 18 Jahren bereits recht weit gefasst ist und sich insofern hinsichtlich der Spezifika Unterschiede ergeben, wird im Folgenden versucht, verallgemeinerte Schlussfolgerungen für die gesamte Zielgruppe zu ziehen. 83 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Um mit einer Zielgruppe effektiv arbeiten zu können, ist es zunächst einmal wichtig, die physischen, psychischen und spirituellen Entwicklungsstände der Zielgruppe zu berücksichtigen. Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren erleben im physischen Bereich eine ganze Reihe an Veränderungen, mit denen sie zurechtkommen müssen. Sie brauchen einen neuen Zugang zu ihrem Körper, müssen einen angemessenen Umgang mit ihrer Sexualität erlernen sowie sich und ihre Erscheinung als positiv wahrnehmen. Ein Präventionsangebot sollte die physischen Aspekte miteinbeziehen und darauf abzielen, die Mädchen Wertschätzung für ihren Körper, ebenso wie Selbstachtsamkeit und -fürsorge zu lehren (z.B. durch Aufklärung über das „Wunderwerk weiblicher Körper“, Wahrnehmungsübungen, Bewegung, Entspannung, Genuss etc.). Im psychischen Bereich befinden sich die Mädchen der Zielgruppe Piaget zufolge im formaloperationalen Denkstadium, wodurch sie zur Abstraktion fähig sind. Das macht in der Arbeit mit ihnen (Selbst-)Reflexionen und die Übertragung von Erkenntnissen auf bzw. in ihr eigenes Leben möglich, aber auch die Bearbeitung der Gewaltthematik ohne eigene Gewalterfahrungen. Die Mädchen sollen gezielt kritisch hinterfragen und brauchen komplexere Aufgaben, die sie herausfordern. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass sie gerade in der Adoleszenz eine ganze Reihe an wichtigen Entwicklungsaufgaben zu meistern haben, für deren Bewältigung sie auch auf die Hilfe von erwachsenen Bezugspersonen angewiesen sind. Ein Präventionsangebot sollte die Mädchen darum u.a. durch Orientierung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben (wie dem Akzeptieren der eigenen physischen Erscheinung, dem Erwerb einer weiblichen Geschlechtsrolle, dem Aufbau von Bindungen bzw. einer Partnerschaft, Vorbereitung auf Ehe, Familienleben und berufliche Laufbahn, Entwicklung eines Wertesystems/einer Ethik, Erreichen eines sozial verantwortlichen Verhaltens etc.) unterstützen. Ziel muss es darum auch sein, Mädchen in der Entwicklung einer gesunden Identität zu unterstützen, denn ein festes Selbstverständnis sowie eine feste eigene Persönlichkeit sind grundlegende Voraussetzungen, um eine gesunde, auf Dauer angelegte Partnerschaft eingehen zu können. Im Bereich der spirituellen Entwicklung kommt es darauf an, die religiöse Entwicklung der Mädchen u.a. anhand der vier verschiedenen Glaubensstile einordnen und sie damit gezielt erreichen zu können, ohne sie zu über- oder unterfordern. Ziel sollte sein, ihnen den biblischen dreieinigen Gott als ihren persönlichen Erlöser, aber auch als liebevollen Vater, Freund, Vertrauten, Unterstützer etc. und somit als Lebensmittelpunkt und Kraftquelle näher zu bringen. Der (persönliche) Glaube stellt eine große Ressource für sie zur Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen dar, und die Werte und Normen der Bibel geben verlässliche und förderliche Orientierung in ihrer sich stetig wandelnden Welt (so hat die Stärke der Reli- 84 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND gionsbindung z.B. Einfluss auf das Maß der Zurückhaltung in sexuellen Kontakten der Jugendlichen, siehe auch Kapitel 2.3.3., vgl. BZgA 2010, S. 102). Auch die Lebenslagen, das Selbstkonzept und die Wertvorstellungen von Mädchen müssen sich in einem Präventionsangebot wiederfinden. Die hohen Anforderungen, die heute von der Gesellschaft an Mädchen gestellt werden (Stichwort „Alpha-Mädchen“) müssen berücksichtigt werden. Mädchen wachsen mit einem breiten Repertoire an Rollenvariationen auf, die ihnen einerseits mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, andererseits aber auch mehr herausfordern und verwirren. Von „den“ Mädchen zu sprechen ist darum unzulässig, es gilt, die vielfältigen individuellen Selbst- und Lebensentwürfe anzuerkennen und zu fördern. Gerade im Kontext von Kirchengemeinden ist es jedoch auch wichtig zu berücksichtigen, dass Mädchen häufig widersprüchlichen Anforderungen ausgesetzt sind: Die Anforderungen der Welt „draußen“ und die ihrer religiösen Elternhäuser und ihrer Kirchengemeinde stimmen häufig nicht überein - was von der einen Seite versprochen oder verlangt wird, stößt bei der anderen Seite auf Ablehnung (z.B. emanzipatorische Bemühungen). Dies verlangt nach einer angemessenen Unterstützung der Mädchen bei der Entwicklung ihres Selbst im Sinne von gründlichen Reflexionen von Rollenbildern, Klischeevorstellungen, elterlichen Vorbildern etc. vor biblischem Hintergrund, damit sie zu integren Persönlichkeiten reifen und nicht der Versuchung einer „doppelten“ Identität erliegen. Zudem sind ein gesundes Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein wichtige Schutzfaktoren im Hinblick auf Gewalt in Paarbeziehungen, weshalb ihre Stärkung fundamentaler Bestandteil eines Präventionsansatzes sein muss. Dem Selbstkonzept der meisten Mädchen widerstrebt es, anders zu sein, benachteiligt zu sein. Gleichberechtigt und „cool“ sein ist „in“, stigmatisiert zu werden dagegen „out“. Die Opferrolle wird strikt abgelehnt. Dennoch ist es wichtig, Mädchen dafür zu sensibilisieren, dass sie in vielen Bereichen benachteiligt sind, sowohl „draußen“ in der Welt, als auch „drinnen“ in vielen Kirchengemeinden und Familien, und darum ein Scheitern an den diversen (eigenen) Ansprüchen nicht zwangsläufig auf ein individuelles Versagen zurückzuführen ist. Gefühltes Unbehagen, offene und/oder verdeckte (strukturelle) Benachteiligungen oder Gewalt, die in deutlichem Zusammenhang mit der Geschlechtszugehörigkeit stehen, müssen ebenso wie die Sexualisierung und Pornografisierung weiblicher Lebenslagen offen gelegt und bekämpft werden. An dieser Stelle muss mit den Mädchen in angemessener Weise gerade über das Thema Sexismus gesprochen werden, denn nach wie vor wachsen Mädchen in einem sexistischen Umfeld auf, das von vielen nicht als solches erkannt wird (so werden z.B. Porno-Rap sowie Gewalt gegen Frauen proklamierende Musik oder stark sexistische Filmclips als Teil der Jugendkultur auch von Mädchen konsumiert), das sich aber ungünstig auf ihr Selbstverständnis von Weiblichkeit und auch auf ihr Verhältnis zum Thema Gewalt auswirkt. Gründli85 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND che Reflexionen über die eigenen Werte, Normen, Vorstellungen, Wünsche, Bedürfnisse, Grenzen etc. gerade im Umgang mit dem anderen Geschlecht oder in Bezug auf eine Partnerschaft sind grundlegend für den Erfolg eines Präventionsangebotes. Darüber hinaus müssen die Mädchen dazu ermutigt werden, ihre Standpunkte klar und deutlich zu vertreten, d.h., klar zu kommunizieren und zu vermitteln, sowohl verbal als auch non-verbal, und auch ihre (zukünftigen) Partner dazu zu ermutigen, über deren Standpunkte zu sprechen, um die Gefahr von Unzufriedenheit, Hilflosigkeit und Gewalt in einer Partnerschaft zu reduzieren. Gerade im Hinblick auf eine spätere Ehe zwischen Christen ist der potentielle Risikofaktor für Gewalt zu thematisieren, der von konservativ-hierarchischen Strukturen sowie von unterschiedlichen Einstellungen zum angestrebten Macht- und Geschlechterverhältnis in der Beziehung ausgeht. Mädchen sollten dazu angeleitet werden, ihren persönlichen Standpunkt zum Thema Macht- und Geschlechterverhältnis kritisch zu er- bzw. hinterfragen und für sich zu klären. Bevor sie eine Partnerschaft eingehen, sollten sie wissen, wer sie sind und was sie wollen, also ihre Identität gefunden haben, wozu auch die weiblichen und männlichen Rollenverständnisse zählen. Ein Präventionsangebot sollte die Mädchen dazu ermutigen, mit einem potentiellen zukünftigen Partner offen über das Thema Macht- und Geschlechterverhältnis und den sich daraus ergebenden Konsequenzen zu sprechen, um bereits im Vorfeld mögliches Konfliktpotential ausfindig zu machen. Die Gewalterfahrungen, die viele Mädchen in ihrer Kindheit und Jugend als Opfer und/oder Zeuginnen von Gewalt sowohl in Öffentlichkeit, Kunst und Medien, als auch in den sozialen Nahraumbeziehungen Familie, Peer-Group und erste Liebesbeziehungen machen, können physische (z.B. Verletzungen oder psycho-somatische Erkrankungen), psychische (z.B. Minderwertigkeitsgefühle, Suizidgedanken), spirituelle (z.B. ein negativ geprägtes Gottesbild), soziale (z.B. eine eingeschränkte Interaktionsfähigkeit, Isolation) sowie ökonomische (z.B. materielle Schädigungen) Auswirkungen und eine deutliche Minderung der Lebensqualität zur Folge haben. Aus persönlichen Erfahrungen, aber auch aus denen anderer, lernt der Mensch. So hat u.a. das umgebende System einen großen Einfluss darauf, was das menschliche Gehirn lernt und insofern auch darauf, was Mädchen über Gewalt und den Umgang mit ihr lernen: Wie reagiert das Umfeld auf die miterlebte bzw. bekanntgewordene Gewalt und auf die Schuld des Täters? Missbilligt es die Tat(en) deutlich, zieht angemessene Konsequenzen (z.B. Schulausschluss bei Gewalt gegenüber MitschülerInnen) und setzt sich aktiv für das Opfer ein? Oder weist es dem Opfer eine Teilschuld an der Gewalt zu, entschuldigt, verharmlost oder leugnet sogar das Verhalten des Täters? Wird gar das Opfer (unabsichtlich) bestraft? Wie reagiert das Opfer auf die Gewalt und wie reagiert sein Umfeld auf dessen Reaktion? 86 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Mädchen werden aus den gemachten Erfahrungen gerade vor dem Hintergrund ihres in Kapitel 2.2. beschriebenen Selbstkonzeptes und dem für sie so wichtigen Zugehörigkeitsgefühl ihre Schlüsse ziehen. Wird dem Opfer nicht geholfen, wird es allein gelassen oder muss es mit negativen Konsequenzen rechnen (z.B. mit „Opfer-Blaming“ oder dem Verlust von Ansehen und Freundschaften), so sinkt der Mut, sich bei Gewaltbetroffenheit selbst Hilfe zu holen bzw. die eigene Gewalterfahrung öffentlich zu machen. Im Rahmen der Präventionsarbeit sind darum Sensibilisierung für und Aufklärung über Gewaltformen, -mechanismen und -erfahrungen gefragt, das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten, genauso wie eine klare Entlastung des Opfers von Verantwortung (kein „Opfer-Blaming“, die alleinige Schuld hat immer der Täter!), die deutliche Ermutigung dazu, bei eigenen Gewalterfahrungen trotz evtl. negativer Erfahrungen im System professionelle Hilfe (z.B. durch Beratungsstellen) in Anspruch zu nehmen sowie sich für Opfer einzusetzen und ihnen zu helfen. Gerade im Hinblick auf Gewalt und den Aspekt des Selbstkonzeptes vieler Mädchen, unter keinen Umständen als Opfer gesehen werden zu wollen, muss Ziel eines Präventionsangebotes die Entlarvung von Gewaltmythen und die Entstigmatisierung von Gewalt sein, damit Scham, Schuldgefühlen und Hilflosigkeit auf Seiten der Mädchen vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden kann. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist leider Realität und häufig auch Normalität – jedem Mädchen kann Gewalt widerfahren und vielen passiert das. Zu wissen, wie man sich vor Gewalt schützen kann, wie man im Notfall reagieren kann und wo man adäquate Hilfe findet, gehört darum zur Eigenverantwortlichkeit des Erwachsenwerdens dazu und sollte den Mädchen im Rahmen eines Präventionsangebotes auch als etwas ganz Selbstverständliches vermittelt werden. Da die Wahrscheinlichkeit für Mädchen, bis zum Erreichen des Erwachsenenalters mit keinerlei Gewalt konfrontiert zu werden, eher gering ist, kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Frauen in irgendeiner Art und Weise bereits vorbelastet sind, wenn sie im Erwachsenenleben eine Partnerschaft eingehen und dort Gewalt erfahren. Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend sind jedoch ein deutlicher Prädiktor für das Gewalterleben in einer späteren Paarbeziehung im Erwachsenenleben. Die behutsame Thematisierung gewaltsamer (Kindheits-)Erfahrungen und die Ermutigung, professionelle Hilfe (trauma-)therapeutischer Angebote in Anspruch zu nehmen, um diese zu verarbeiten, ggf. Grenzsetzungen zu lernen und so Gewalterfahrungen in einer (neuen) Beziehung vorzubeugen, sollten darum ebenfalls fester Bestandteil der Präventionsarbeit sein. Darauf zu achten, die Opfer nicht zu pathologisieren, sollte dabei selbstverständlich sein: Nicht jedes Mädchen mit Gewalterfahrungen wird später Opfer von Gewalt in der Ehe/Partnerschaft, und auch Mädchen ohne Gewalterfahrungen können später Opfer von Gewalt durch Partner werden. Zudem kann die 87 KAPITEL 2 - ZUR SITUATION VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN IN DEUTSCHLAND Fähigkeit, auch negative Beziehungserlebnisse als positive Lernerfahrung umzudeuten, dabei helfen, stabile und zufriedenstellende Beziehungen aufzubauen. Zusammengefasst lässt sich über die Anforderungen an ein mädchenspezifisches Präventionsangebot zum Schutz vor Gewalt in Paarbeziehungen sagen: Es muss die Mädchen darin unterstützen, ihre individuelle Persönlichkeit zu entfalten, d.h. Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein zu stärken, Ressourcen sowie eigene Bedürfnisse und Standpunkte zu entdecken, zu fördern und einzufordern und Perspektiven zu entwickeln. Darüber hinaus muss es die Mädchen für potentielle Gefahren sensibilisieren, ihnen Handlungsmöglichkeiten eröffnen und das Thema Gewalt entstigmatisieren. Da Eltern wichtige Ansprechpersonen und Vorbilder für Mädchen sind, ist es wichtig, sie nach Möglichkeit in die Präventionsbemühungen mit einzubeziehen und sie zu befähigen, mit ihren Töchtern auf angemessene Art über diese Themen zu sprechen. 88 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3. Erarbeitung eines Präventionsansatzes vor dem Hintergrund eines holistischen Menschenbildes „Es gibt noch Vieles, was getan werden muss – so lasst uns damit beginnen!“ In diesem Kapitel wird der im Rahmen dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines holistischen Menschenbildes entwickelte Präventionsansatz „Shine!“ vorgestellt, dessen Name sich vom biblischen Auftrag in Mt. 5, 14-16 ableitet. Zunächst werden die Standards und theoretischen Hintergründe für Präventionskonzepte ausgearbeitet und das der Arbeit zugrunde liegende Verständnis vom Menschen und seiner Entwicklung dargelegt, bevor die jeweiligen Schlussfolgerungen für ein holistisches Präventionsangebot gezogen werden. Der entwickelte Präventionsansatz „Shine!“ wird anschließend in Form einer dreigliedrigen Modulübersicht mit insgesamt drei exemplarisch ausgearbeiteten Teilmodulen vorgestellt, gefolgt von einem Ausblick auf ein weiteres mögliches Vorgehen. 3.1. Prävention – Standards und theoretische Hintergründe Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Standards und theoretischen Hintergründen der Präventionsarbeit. Damit legt es einerseits die Basis für das grundlegende Verständnis von präventiven Maßnahmen und sorgt andererseits für Klarheit in Bezug auf die qualitativen Anforderungen an ein solches Angebot. Der Begriff „Prävention“ leitet sich vom lateinischen „praevenire“ = zuvorkommen ab und bezeichnet „alle jene Anstrengungen (…), die darauf gerichtet sind, Notlagen zu prognostizieren und deren Entstehung durch die Entwicklung systematischer und gradueller Strategien zu verhindern“ (Faltermeier 1997, S. 730). Man unterscheidet zwei wesentliche Vorgehensweisen: Zum einen die Identifikation von Risikofaktoren als Ziele für präventive Maßnahmen und zum anderen die Identifikation von möglichst effektiven Präventionspolitiken und Programmen (vgl. Kindler/Schmidt-Ndasi 2011, o.S.; Zoller u.a. 2013, o.S.). Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden drei Stufen der Prävention unterschieden: 1. „Primärprävention“ oder „universelle Prävention“: Hierunter versteht man frühzeitig einsetzendes, langfristig und kontinuierlich angelegtes Erziehungshandeln mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit möglichen Gefährdungen und Risiken in angemessener Weise umzugehen. Dabei geht es um die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Grundlagen für 89 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES eine im ganzheitlichen Sinn gesunde Entwicklung bilden (Erwerb von Kompetenzen, Beziehungs-, Konflikt-, Kritikfähigkeit, psychosoziale Stabilität, Kreativität, Phantasie, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft etc.). Primärprävention zielt auf die Verwirklichung des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft ab (vgl. ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt o.J., 29.06.2014). Ihre Interventionen richten sich hierfür unabhängig vom Risikoniveau an alle Kinder und Jugendlichen (vgl. Kindler/Schmidt-Ndasi 2011, o.S.; Zollner u.a. 2013, o.S.). 2. „Sekundärprävention“ oder „selektive Prävention“: Hierunter versteht man gezieltes erzieherisches Handeln zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung einem erhöhten Gefährdungsrisiko ausgesetzt sind. Zur Überwindung dieser Risiken benötigen sie über primärpräventive Angebote hinaus in der Regel auch auf Gefährdungspotentiale abzielende Einzelfallhilfen, die durch eine psychosoziale Betreuung konstruktive Handlungsalternativen eröffnen bzw. einüben. Die Sekundärprävention richtet sich z.B. an Kinder und Jugendliche aus Familien mit Gewaltstrukturen sowie an Kinder und Jugendliche, die ihren Problemhintergrund mit Gewalthandlungen kompensieren (vgl. ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt o.J., 29.06.2014). Sekundärpräventive Interventionen richten sich somit an Gruppen, die aufgrund von z.B. psychologischen oder sozialen Charakteristika ein spezielles Risiko tragen (vgl. Kindler/ Schmidt-Ndasi 2011, o.S.; Zollner u.a. 2013, o.S.). 3. „Tertiärprävention" oder „indizierte Prävention“: Hierunter versteht man Maßnahmen, die bei den bereits von Gefährdungen geschädigten Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. bei elterlicher Gewalt, sexuellem Missbrauch etc.). Pädagogische, therapeutische und nachsorgende Hilfeleistungen sollen helfen, weiteren Schädigungen vorzubeugen (vgl. ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt o.J., 29.06.2014). Die Tertiärprävention richtet sich mit ihren Interventionen also weniger an Gruppen als vielmehr an Individuen. Sie schließt die Arbeit mit TäterInnen und grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen ein und umfasst auch therapeutische Hilfen (vgl. Kindler/Schmidt-Ndasi 2011, o.S.; Zollner u.a. 2013, o.S.). Dabei lassen sich Präventionsmaßnahmen grundsätzlich in drei Dimensionen einteilen (vgl. Foxcroft 2013, S. 1-5): 1. Kognitiv orientierte Maßnahmen: Hierunter versteht man Maßnahmen, die informieren, sensibilisieren oder Vorurteile herausfordern, wie Kampagnen, Fortbildung von Fachkräften, Elternarbeit etc. 2. Umweltbezogene Maßnahmen: Hierunter versteht man Maßnahmen, die die Gelegenheiten zur Ausübung von Gewalt vereiteln, z.B. die Entwicklung von Schutzkonzepten 3. Entwicklungsbezogene Maßnahmen: Hierunter versteht man Maßnahmen, die z.B. das Schutzverhalten junger Menschen fördern und grenzverletzendes Verhalten verhindern bzw. beenden Für den Erfolg von Präventionsmaßnahmen gibt es keine Garantie. Allerdings gibt es gewisse Kriterien, die für den Erfolg präventiver Maßnahmen in großem Ausmaß mitverantwortlich 90 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES sind. Bond und Hauf (vgl. 2004, S. 199-221) zeigen folgende zehn für den Erfolg einer Präventionsmaßnahme maßgebliche Aspekte auf (Scheithauer u.a. 2008, S. 82f.): 1. „Die Maßnahme basiert auf wissenschaftlich fundierter Theorie und Praxis bezüglich des Inhaltes, der Struktur und der Implementierung. 2. Absicht und Ziel der Maßnahme sind spezifiziert und definiert. 3. Die Maßnahme berücksichtigt multiple Ursachen (Systeme) und Entwicklungswege (Ebenen). 4. Intensität, Dauer und eventuelle Wiederholung/Verstärkung der Maßnahme zum Follow-Up müssen in Abhängigkeit von Anzahl und Schwere der risikoerhöhenden und -mildernden Bedingungen bestimmt werden. 5. Es werden sowohl risikoerhöhende Bedingungen als auch Ressourcen, Stärken, Kompetenzen und protektive Faktoren, d.h. risikomildernde Bedingungen, berücksichtigt. 6. Die Maßnahme ist auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet, d.h. maßgeschneidert hinsichtlich der strukturellen und kulturellen Charakteristika und Besonderheiten der Zielgruppe. Auch Variationen innerhalb der Zielpopulation müssen berücksichtigt werden. 7. Bei der Konzipierung des Designs werden eine qualitativ hochwertige Kontrolle und Evaluation der Maßnahme berücksichtigt. 8. Die Maßnahme wird so gestaltet, dass sie im besten Fall in andere Kontexte/ bezüglich anderer Zielgruppen transferierbar und übersetzbar ist (Flexibilität und Anpassungsfähigkeit). 9. Der Bedarf an finanziellen, personalen und zeitlichen Ressourcen wird analysiert und im Voraus bei der Planung berücksichtigt. Politische und soziale Kooperationsmöglichkeiten werden bedacht. 10. Die Programme besitzen eine sozial-politische Sensitivität, d.h. der sozial-politische Kontext, in welchem die Maßnahme umgesetzt werden soll, wird berücksichtigt.“ Zudem zeigen nach Kindler/Schmidt-Ndasi (vgl. 2011, o.S.) Programme, die mehrmals durchgeführt werden, länger dauern, Beteiligungsmöglichkeiten und eine für die Zielgruppe attraktive Aufbereitung der Inhalte bieten sowie die Eltern einbeziehen, die größten positiven Effekte. (Einzel-)Veranstaltungen haben dagegen zwar kurzfristige Effekte, aber oft keinen Effekt im Ein-Jahres-Follow-Up. Die Bedeutung der Präventionsarbeit im Bereich von Gewalt erweist sich als wichtig, denn die Praxis zeigt, dass Personen, die sich gegen gewaltsame Übergriffe zur Wehr setzen, dabei häufig erfolgreich sind. Faktoren, die präventiv zu einem aktiven und wirksamen Selbstschutz beitragen können, sind u.a. das Erkennen und Vermeiden bedrohlicher Situationen sowie das Entwickeln geeigneter Handlungsstrategien. Eine Form der aktiven Gegenwehr ist auch der Einsatz von Selbstverteidigungstechniken. Ziele von Präventionsarbeit 91 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES müssen u.a. sein, das Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zu stärken und die individuellen Handlungskompetenzen zu erweitern, wofür Techniken und Methoden wie zum Beispiel Wahrnehmungsübungen, (Rollen-) Spiele und Gespräche besonders gut geeignet sind (vgl. Stadt Köln u.a. 2008, S. 2). In der Prävention von Gewalt in intimen Teenagerbeziehungen geht es zudem darum, Jugendliche darin zu stärken eigene Grenzen wahrzunehmen und zu benennen, in Beziehungen respektvoll miteinander umzugehen und auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Peer-Group ist für die Thematik zu sensibilisieren und in ihrer Handlungskompetenz zu stärken, denn sie ist für die meisten Betroffenen die erste Anlaufstelle (vgl. Krüsmann 2014, 29.06.2014). 3.2. Verständnis vom Menschen und seiner Entwicklung In diesem Kapitel wird das der Arbeit zugrunde liegende Verständnis vom Menschen und seinen Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten dargelegt, um aus den gewonnen Erkenntnissen im darauf folgenden Kapitel 3.3. Schlussfolgerungen für den holistischen Präventionsansatz ziehen zu können. 3.2.1. Der Mensch als lebendiges und unteilbares Wesen Dieser Arbeit liegt das Verständnis des Menschen als lebendigem und unteilbarem Wesen zugrunde (vgl. Dieterich 2009, S. 16-20). Entgegen dem häufig noch griechisch-humanistisch geprägten Verständnis, nach dem die menschliche Persönlichkeit in die drei Aspekte Geist, Seele und Leib unterschieden wird und die drei Teilaspekte unterschiedlich gewichtet werden (der Leib gilt als minderwertiger Teil des Menschen), wird die menschliche „Seele“ hier als ungeteilte Persönlichkeit gesehen. Grundlage dieser Anthropologie ist Gen. 2,7: „Jahwe, Gott, gestaltete den Menschen aus Staub vom Ackerboden und blies in seine Nase Lebensodem; so wurde der Mensch eine lebendige Seele“. Wolff benutzt für die Beschreibung der ganzheitlichen und bedürftigen menschlichen Seele das hebräische Wort für Seele „nefesh“ und legt dar, dass der Mensch nicht etwas „hat“, was als Seele bezeichnet werden kann, sondern eine Seele „ist“ (vgl. Wolff 1984, S. 26f.). Der Mensch ist ein „lebendiges Wesen“ (neuere Bibelübersetzungen) und stellt eine unteilbare Einheit dar, wodurch die Teilung der Persönlichkeit und die unterschiedliche Bewertung der Einzelaspekte gegenstandslos werden. Dieterich zieht zur Beschreibung des hypothetischen Konstruktes „Persönlichkeit“ diesen holistischen Ansatz einer biblisch orientierten Anthropologie heran und fundiert sein Menschenbild mit aktuellen Erkenntnissen aus der Neurobiologie, die zeigen, dass eine Einteilung in voneinander abgrenzbare Anteile von Geist, Seele und Leib nicht möglich ist. Ab92 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES bildung 1 verdeutlicht dies nochmals grafisch: Die menschliche Persönlichkeit im Sinne von „nefesh“ wird modellhaft durch einen Kreis dargestellt und so symbolisiert, dass die in der griechischen Philosophie voneinander getrennten Aspekte „Geist“, „Seele“ und „Leib“ nach Gen. 2,7 untrennbar miteinander verbunden sind: Abbildung 1: Der Mensch - Ein lebendiges Wesen (vgl. Dieterich 2009, S. 19; Zeichnung: Dienlin, R.) Aus didaktischen Gründen und auch, um sich an die Sprache und die Begrifflichkeiten in Medizin und Sozialwissenschaften anzuschließen, definiert Dieterich die unterschiedlichen Aspekte von nefesh als „Soma“, „Psyche“ und „Pneuma“, die nur in ihrer Zusammenschau den ganzen Menschen als „Seele“ beschreiben. Abbildung 2 zeigt diese Aufteilung der Einzelaspekte der menschlichen Persönlichkeit: Abbildung 2: Der Mensch - (unteilbare) Aspekte seines Wesens (vgl. Dieterich 2009, S. 20; Zeichnung: Dienlin, R.) Zu den Kognitionen, die dem Aspekt „Psyche“ zugeordnet sind, zählen Denken, Gedächtnis, Intelligenz und Lernen durch Einsicht. Zu den angeborenen Emotionen gehören u.a. Freude, Wut, Ärger, Trauer und Ekel (vgl. Dieterich 2009, S. 41). 93 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Während die Aspekte von Psyche und Soma empirisch überprüfbar sind, ist dies bei Aspekten von Pneuma nicht möglich. Dennoch muss im Sinne von Hebräer 11, 1-3 davon ausgegangen werden, dass Gott aus seiner unsichtbaren Wirklichkeit heraus in die sichtbare Wirklichkeit eingreifen kann, auch wenn Menschen diese Transzendenz für unmöglich erachten. Dieterich hat daher zu den drei Welten von Popper („Welt 1“: das Universum physischer Gegenstände, „Welt 2“: psychische Zustände einschließlich Bewusstseinszustände, psychischer Dispositionen und unbewusster Zustände, „Welt 3“: Inhalte des Denkens und Erzeugnisse des menschlichen Geistes) noch eine „Welt 4“ (religiös-spirituelle Dimension, die unsichtbare Wirklichkeit) hinzugefügt (vgl. Dieterich 2011, S. 91f., S. 98). 3.2.2. Der Mensch und seine Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Mit dem Menschenbild einer „lebendigen Seele“ nach Gen. 2,7 wird die Möglichkeit zur Änderung bereits vorgegeben, „denn ‚lebendig‘ zu sein bedeutet immer auch, Veränderungen zu erfahren“ (Dieterich 2009, S. 40). Die derzeitige Entwicklungspsychologie geht für die physische Entwicklung von einem Reifeprozess aus, der weitgehend automatisch einem angeborenen Muster folgt. Dagegen wird bei der kognitiven Entwicklung und dem Zusammenwirken mit den Emotionen schwerpunktmäßig von Lernprozessen ausgegangen. Die spirituelle Entwicklung wird zumeist als Teilaspekt der moralischen Entwicklung gesehen und ist insgesamt nur wenig erforscht. Auch mit der holistischen Anthropologie im Sinne von Gen. 2,7 können sich die drei Aspekte von nefesh in unterschiedlicher Weise ändern. Grundsätzlich ist von drei Möglichkeiten zur Änderung der menschlichen Persönlichkeit auszugehen (vgl. Dieterich 2009, S. 40-42): 1. Vor somatischem Hintergrund ist von Änderungen durch biologische Wachstumsund Reifungsprozesse auszugehen 2. Vor psychischem Hintergrund ist von Änderungen durch Lernprozesse und damit von der Verbindung von Neuronen bzw. der Erhöhung deren Verbindungsstärke auszugehen (vgl. Dieterich 2009, S. 83) 3. Vor pneumatischem Hintergrund ist von Änderungen durch Gottes direktes Einwirken auszugehen Da die drei Teilaspekte Soma, Psyche und Pneuma von nefesh miteinander verwoben und unteilbar sind, sind auch die drei Änderungsmöglichkeiten immer miteinander verwoben und müssen daher auch immer in ihrer Interdependenz betrachtet werden. Reifung, Wachstum, Lern- und Sozialisationsprozesse sowie Spiritualität können als untrennbare Einheit gemein94 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES sam die Änderungen an der ganzheitlichen Persönlichkeit des Menschen nach Gen. 2,7 im Verlauf des Lebens, bis ins hohe Alter hinein, bewirken. Bei Veränderungsprozessen geht es konkret darum, von einem Anfangszustand zu einem Endzustand bzw. einem Ziel zu gelangen. Dieser Änderungsprozess, also der Unterschied zwischen dem Anfangszustand (Z1) und dem Endzustand (Z2), lässt sich mit folgender mathematischer Formel beschreiben: Z = Z2 (Endzustand/Ziel) – Z1 (Anfangszustand/Zustand) Formel 1: Änderungsprozess eines Menschen (vgl. Dieterich 2009, S. 41) Um die Nachhaltigkeit der Bemühungen evaluieren zu können, muss ein Änderungsprozess empirisch nachweisbar sein, z.B. durch Einsatz des von Dieterich entwickelten PST-RTestes (dazu siehe auch das Testhandbuch von Dieterich, Michael (2012): Der Persönlichkeitsstrukturtest PST-R). Aber auch geisteswissenschaftliche Methoden z.B. im Sinne des idiografischen Zuganges eignen sich, um im qualitativen Sinne den Anfangs- und Endzustand zu beschreiben und die Änderung verbal auszudrücken. Auch die Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit kann mit der Anthropologie basierend auf der „lebendigen Seele“ im Sinne von Gen. 2,7 beschrieben werden. Nach Dieterich (vgl. 2009, S. 43-45) sind am Entwicklungsstand eines Menschen sowohl die biologischen Anlagen, als auch die Umwelt mit ihren Lern- und Sozialisationsprozessen sowie die Motivation beteiligt. Auch die Transzendenz, also die unsichtbare Wirklichkeit Gottes, wird mit einbezogen. In seinem holistischen, allgemeinen Entwicklungsmodell greift Dieterich zunächst den aktuellen Stand der Forschung auf und ergänzt diesen anschließend um den Faktor der Spiritualität des Menschen. Der Entwicklungsstand eines Menschen lässt sich nach Dieterich mit folgender Formel beschreiben: Entwicklungsstand (E) ~ Anlage (A) x Umwelt (U) x Motivation (M) Formel 2: Entwicklungsstand eines Menschen (vgl. Dieterich 2009, S. 43) Dabei wird von einem Produkt dieser drei Größen ausgegangen, das der Entwicklung proportional (~) ist. Aus mathematischer Sicht ist demnach keine Entwicklung möglich, wenn eine der drei Größen gleich null ist. Die drei Faktoren wiederum setzen sich wie folgt zusammen: Anlage A: Sie setzt sich zusammen aus der genetischen Prädisposition G (Soma) sowie den biologischen Einflüssen B (Soma; z.B. Ernährung oder Medikamente). Hinzu kommen die bei Oerter und Montada genannten „aleatorischen Entwicklungsmomente“ (vgl. 2008, S. 53), die nicht steuerbar sind, die Entwicklung jedoch stark beeinflussen (z.B. Kriegsereignisse) und die hier mit Sch für Schicksal (Pneu95 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES ma) abgekürzt werden. Weiterhin wird auch der spirituelle Aspekt Sp berücksichtigt (Pneuma; z.B. das Eingreifen Gottes in die menschliche Entwicklung aus der Transzendenz heraus). Für A ergibt sich demnach folgender additiver Zusammenhang: A = G + B + Sch + Sp Umwelt U: Sie ergibt sich aus der Sozialisation So als Lernprozess im Umfeld anderer Menschen in der Gesellschaft (Psyche), der Personalisation Pe als Lernprozess der Ichfindung (Psyche), der Enkulturation En als Lernprozess, der die Kulturgüter aufnimmt (Psyche), der Spiritualisation Sp als Lernprozess im Umgang mit dem Glauben (Pneuma) und den aleatorischen Entwicklungsmomenten/Schicksal Sch (Pneuma). Für U ergibt sich demnach folgender additiver Zusammenhang: U = So + Pe + En+ Sp + Sch Motivation M: Sie ergibt sich aus dem Willen W, den aleatorischen Entwicklungsmomenten/Schicksal Sch und der spirituellen Komponente Sp. Für M ergibt sich demnach folgender additiver Zusammenhang: M = W + Sch + Sp Die einzelnen Elemente, die zur Entwicklung des Menschen zusammenwirken bzw. sich gegenseitig bedingen, können in einer einzigen Formel zusammengefasst folgendermaßen dargestellt werden: Kurz: Entwicklungsstand (E) ~ Anlage (A) x Umwelt (U) x Motivation (M) Ausführlich: E ~ (G + B + Sch + Sp) x (So + Pe + En + Sch + Sp) x (W+ Sch + Sp) Formel 3: Entwicklung des Menschen (vgl. Dieterich 2009, S. 44) Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Salutogenese der menschlichen Persönlichkeit lassen sich nach Dieterich auf die drei Faktoren Medikamente, Lernprozesse und Göttliches Eingreifen reduzieren (vgl. 2012, S. 65f.). Im Bereich von Soma können eine gesunde Ernährung, ausreichend Ruhe, Sport, Medikamente etc. nefesh verändern. Im Bereich von Pneuma können Gebet, Fürbitte, geistliche Lieder etc. etwas zur Veränderung von nefesh beitragen. Im Bereich der Psyche geht es um Lernprozesse, die eine Veränderung von nefesh bewirken. Im Rahmen der Behandlung einer psychischen Erkrankung werden diese Lernprozesse allgemein als Psychotherapie bezeichnet. Wichtig ist auch hier wieder die Berücksichtigung der Interdependenz der drei grundsätzlichen Änderungsaspekte: Somatische, pneumatische und psychische Einflussmöglichkeiten erwirken im ganzheitlichen Sinne zusammen eine Veränderung der menschlichen Persönlichkeit. Im Rahmen dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt im Folgenden auf den Änderungsmöglichkeiten durch Lernprozesse, da die Einflussnahme auf die biologischen sowie die pneumatischen Dimensionen nur begrenzt realisierbar ist. Ein Lernprozess wird definiert, als „eine überdauernde Veränderung im Verhalten bei einer bestimmten Situation, die durch Üben, Konditionieren, Einsicht oder Nachahmung entstanden ist und die nicht durch angeborene Reaktionstendenzen, Reifung oder momentane Zustände (Müdigkeit, Drogen usw.) erklärt werden kann“ (Dieterich 2009, S. 44f.). Biologisch 96 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES betrachtet, werden beim Lernen Neuronen verschaltet bzw. wird beim Lernen deren Verbindungsstärke erhöht. Unabhängig von der jeweiligen Art des Lernens entsteht diese Verschaltung bzw. Erhöhung der Verbindungsstärke biologisch auf dieselbe Weise (vgl. Dieterich 2009, S. 83). Entscheidend ist, dass Neuronen bei einem Lernprozess in genügend großem Umfang verschaltet werden (vgl. Dieterich 2009, S. 74). Wie bereits weiter oben beschrieben, zählen zu dem Aspekt Psyche die Kognitionen, Emotionen und Motivationen. Lernprozesse sind Teilaspekte der Kognition und als solche untrennbar mit den Emotionen und den Motivationen verbunden. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Lernprozess immer dann günstig, d.h. erfolgreich, verläuft, wenn er mit positiven Emotionen und von nachhaltiger Motivation begleitet ist (vgl. Dieterich 2009, S. 71). Vor dem Hintergrund der verschiedenen psychologischen Einteilungen unterschiedlicher Arten des Lernens, wird im Rahmen dieser Arbeit die bei Dieterich verwendete Einteilung, die sich an Asanger und Wenniger anlehnt, gebraucht (vgl. Dieterich 2009, S. 74-118). Demnach lassen sich folgende fünf Lernarten unterscheiden: Kognitives Lernen Reiz-Reaktions-Lernen (klassische Konditionierung) Assoziatives Lernen Imitationslernen Instrumentelles Lernen (operante Konditionierung) Das kognitive Lernen, auch „Lernen durch Einsicht“ genannt, kann so gut wie uneingeschränkt wirken und ist deshalb eine sehr wichtige Art des Lernens. Wie bereits in Kapitel 3.2.1. beschrieben, wirken bei den Kognitionen Denken, Gedächtnis, Intelligenz und Lernen durch Einsicht zusammen, und ermöglichen so einen kognitiven Lernprozess (vgl. Dieterich 2009, S. 100f.). Beim kognitiven Lernen werden die innere Repräsentation der Umwelt in den Mittelpunkt gerückt und bewusste Prozesse betont. Begriffsbildung (logische Suche nach einer Struktur sowie gefühlsmäßige Beziehung hierzu) und Wissenserwerb (Erwerb von Regeln, Unterscheidung in implizites und explizites Wissen) werden zusammengefasst, das „Erfassen von Beziehungen und deren sprachlich-begriffliche Formulierung führen zu einer Organisation und Strukturierung der Erfahrung“ (Dieterich 2012, S. 76). Kognitives Lernen wird definiert als eine „Informationsaufnahme und -verarbeitung, bei der die jeweilige Person aktiv beteiligt ist“ (Dieterich 2009, S. 101) und führt zum Aufbau einer kognitiven Struktur, „deren Differenzierungsgrad zwischen verschiedenen Individuen beträchtlich variiert“ (Dieterich 2012, S. 76). Für die Arbeit an der Persönlichkeit ist es wichtig, kognitive Lernprozesse immer im Zusammenhang mit den Emotionen zu sehen und zu berücksichtigen, dass Gefüh97 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES le und Gedanken zur Kongruenz gebracht werden können (vgl. ebd. 2009, S. 116). Um das kognitive Lernen bei der Arbeit an der Persönlichkeit effektiv einsetzen zu können, ist es zudem elementar, zu wissen, auf welcher Denkebene der Lernprozess einzusetzen hat (vgl. Dieterich 2009, S. 107). Beim Reiz-Reaktions-Lernen, auch „klassische Konditionierung“ genannt, werden zwei Zustände, die bisher nichts miteinander zu tun hatten, zusammengebracht und so konditioniert (z.B. ein erwünschtes Verhalten gleichzeitig mit dem zu ändernden Verhalten oder Gedanken mit Gefühlen). Ein durch klassische Konditionierung erlerntes Verhalten bleibt nicht immer auf Dauer bestehen, sondern kann geschwächt oder ganz gelöscht werden („Extinktion“), auch eine positive Gegenkonditionierung ist möglich. Für die Arbeit an der Persönlichkeit gilt, dass das Verständnis der Zusammenhänge für den Lernerfolg nicht notwendig ist. Die Neuronen verschalten sich im Sinne von Verbindungsstärken auch ohne Verständnis und ermöglichen somit nach dem Konditionierungsprozess ein neues Verhalten, neue Gedanken und/oder Gefühle (vgl. Dieterich 2009, S. 77-81). Beim assoziativen Lernen, auch „Lernen durch Üben“ genannt, kommt es zu einer mechanischen Verknüpfung von Bewusstseinsinhalten, es wird „auswendig gelernt“. Dabei muss das Neue weder einsichtig noch verständlich sein, es muss lediglich lange genug geübt werden. Ohne zu verstehen warum, kann so z.B. eine neue Persönlichkeitsstruktur oder neues Verhalten eingeübt werden, indem sich so verhalten wird, wie es gewünscht wird und dieses Verhalten ohne große Überlegungen immer und immer wieder geübt wird. Hilfreich für die Arbeit an der Persönlichkeit ist es, das Gesamtziel in einzelne Teilziele zu zerlegen, immer wieder zu pausieren und auch nach Rückschlägen immer wieder weiterzumachen (vgl. Dieterich 2009, S. 74-77). Beim Imitationslernen, auch „Lernen am Modell“ genannt, besteht ein Zusammenhang zwischen der Anregung des Verhaltens durch ein Modell und der Ausführung des Verhaltens (vgl. Dieterich 2012, S. 78). Auch ohne es absichtlich zu wollen, lernen Menschen, Verhaltensweisen von Modellen nachzuahmen, oftmals schon durch eine einmalige Darstellung des Modells. Dabei werden die durch das Beobachtungslernen erworbenen Verhaltensweisen auch ohne zwischenzeitliche Praktizierungsmöglichkeiten sehr lange beibehalten. Vor allem das Sozial- und Sprachverhalten wird deutlich durch Beobachtung gelernt. Der Prozess des Imitationslernens (Modeling-Prozess) verläuft dabei in den vier Stufen „Aufmerksamkeit“ (Voraussetzung zum Lernen, jede Ablenkung ist hinderlich), „Festhalten/Retention“ (Speicherung und Erinnerung der Inhalte), „Reproduktion“ (die erinnerten Inhalte werden in reale Verhaltensweisen übersetzt, reproduziert und geübt, entweder real oder mental) und „Motivation“ (eigene Motivation für den Lernprozess, die auch die stellvertretende Verstär- 98 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES kung in Form von Verstärkung oder Bestrafung des Modells beinhaltet). Sowohl Eigenschaften des Modells als auch die Persönlichkeitsstruktur des/der Lernenden haben einen wichtigen Einfluss auf den Lernprozess, v.a. auf die Aufmerksamkeit. So steigern aufseiten der Persönlichkeit des Modells ein hoher sozialer Status, attraktive äußere Attribute sowie die Ähnlichkeit mit dem/der Lernenden das Beobachtungslernen. Auch die Art des Modellverhaltens (feindselige/aggressive Verhaltensweisen werden relativ leicht nachgeahmt) sowie die Konsequenzen des Modellverhaltens (belohntes/gebilligtes Verhalten wird leichter übernommen, Wirkungen von Strafen sind nicht eindeutig) beeinflussen das Beobachtungsverhalten. Aufseiten der Persönlichkeit des/der Lernenden führen ein geringes Selbstwertgefühl und Minderwertigkeitsgefühle, das Gefühl von mangelnder Kompetenz, (Selbst-)Zweifel sowie Einsamkeit und Isolation dazu, dass deutlich intensiver durch Beobachtung gelernt wird. Für die Arbeit an der Persönlichkeit nehmen die Modelle eine wesentliche Rolle beim Lernprozess ein, der/die Lehrende als Person fungiert selbst als Modell. Die Lernperson muss sich einfach in bestimmte soziale Situationen hineinbegeben, in denen das gewünschte Verhalten deutlich vorkommt, ggf. ohne eine vorherige genauere Reflexion. Bereits ein Wechsel der Bezugsgruppe kann zu einer Änderung der Persönlichkeitsstruktur führen. Werden Situationen nicht nur kurz angedacht bzw. besprochen, sondern auch physisch durchgespielt und über längere Zeit hinweg erlebt und ggf. mit Emotionen verbunden, verbleibt mehr Zeit für die Verschaltung der Neuronen (vgl. Dieterich 2009, S. 91-94, 99f.). Beim instrumentellen Lernen, auch „operante Konditionierung“ genannt, entscheiden die Konsequenzen, die auf ein Verhalten folgen, über dessen zukünftiges Auftreten. Der Begriff instrumentelles Verhalten leitet sich von der Tatsache ab, dass das Verhalten R (engl.: „response“) das Instrument oder Mittel ist, das die entsprechende Konsequenz C (engl.: „consequence“) hervorruft. Dabei wird ein stabiles instrumentelles Verhalten in der Regel erst durch häufig wiederkehrende, gleichförmige Konsequenz gelernt. Es werden folgende vier Konsequenzen instrumentellen Verhaltens unterschieden: Die positive Verstärkung C+ (dem Verhalten folgt ein positives Ereignis/Belohnung), die Bestrafung C- (dem Verhalten folgt ein unangenehmes Ereignis/Strafe), die Löschung C+ (dem Verhalten folgt das Verschwinden eines angenehmen Ereignisses) und die negative Verstärkung C- (dem Verhalten folgt das Verschwinden eines unangenehmen Ereignisses). Während die positive und die negative Verstärkung zum Aufbau eines (gewünschten) Verhaltens führen, führen die Bestrafung und die Löschung zum Abbau eines (unerwünschten) Verhaltens. Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen, dass instrumentelles Lernen nur dann stattfindet, wenn der/die Lernende motiviert ist, die spezifischen Konsequenzen herbeizuführen. Für die Arbeit an der Persönlichkeit ist gerade beim instrumentellen Lernen das Wissen um und der gezielte Einsatz von Kontingenz elementar. Kontingenz meint die Regelmäßigkeit, mit der Umweltereig- 99 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES nisse von einer bestimmten Verhaltensweise einer Person abhängen. Die Auftretenswahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens wird durch den Aufbau solcher Beziehungen zwischen Verhalten und Konsequenz erhöht oder vermindert. Für Lernprozesse bedeutet dies, dass „die spezielle Beachtung der Durchführung der Belohnung oder der Strafe (in welcher Reihenfolge, mit welcher Regelmäßigkeit bzw. welchen zeitlichen Pausen usw.) als ebenso wichtig anzusehen ist wie die Konsequenzen selbst“ (Dieterich 2009, S. 88). Zwar ist instrumentelles Lernen motiviert und zielgerichtet, jedoch auch eng an bestimmte Situationen gebunden und darum relativ starr und in neuen Situationen nicht flexibel einsetzbar, was für die Praxis berücksichtigt werden sollte (vgl. Dieterich 2012, S. 73-75). Alle Aspekte des Wesens Mensch und seine Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sind im folgenden holistischen Veränderungsmodell von Dieterich zusammengefasst: Zustand Z1 Abbildung 3: Holistisches Veränderungsmodell des Menschen Ziel Z2 (vgl. Dieterich 2009, S. 117; Zeichnung: Dienlin, R.) Dabei bilden die roten Kästchen „Organismus“ und „Medikamente“ den Aspekt Soma ab, der grüne Kasten „Spiritualität“ den Aspekt Pneuma, der alles umfasst und die blauen Kästchen den Aspekt Psyche, wobei „Gedanken“ für das kognitive Lernen, „Stimuli“ für das ReizReaktions-Lernen, „Übung“ für das assoziative Lernen, „System“ für das Imitationslernen und „Verstärker“ für das instrumentelle Lernen steht. 3.3. Schlussfolgerungen für ein Präventionsangebot In diesem Kapitel werden aus den zuvor gewonnen Erkenntnissen der Kapitel 3.1. und 3.2. Schlussfolgerungen für einen holistischen Präventionsansatz gezogen. Die Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot wurden bereits in Kapitel 2.5. erläutert. Die Erkenntnisse zu den Standards präventiver Angebote aus Kapitel 3.1. zeigen, dass ein Präventionsangebot gewissen Qualitätsstandards gerecht werden muss, um eine erfolgreiche Wirkung zu erzielen (siehe hierzu die zehn Aspekte wirksamer Prävention, Kapitel 3.1.). 100 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Darüber hinaus sollte ein Präventionsangebot mehrmals durchgeführt werden, länger andauern, Beteiligungsmöglichkeiten bieten und für die Zielgruppe attraktiv aufbereitet sein (siehe Kapitel 3.1.), um größtmögliche Erfolge zu erzielen. Die Inhalte eines Präventionsangebotes zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt in einer Paarbeziehung sollten dazu führen, dass Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein gestärkt, eigene Grenzen wahrgenommen und benannt werden und ihre Wahrung eingefordert wird, sowie dazu, dass Respekt gelebt und gefordert wird. Des Weiteren zählt es zu den Aufgaben eines Präventionsangebotes, für die Thematik als solche zu sensibilisieren, das Erkennen und Vermeiden bedrohlicher Situationen sowie das Entwickeln geeigneter Handlungsstrategien zu ermöglichen bzw. zu fördern und auch auf das Erlernen und den Einsatz von Selbstverteidigungstechniken hinzuweisen. Die individuellen Handlungskompetenzen sollen gezielt erweitert und die Teilnehmerinnen zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten ermutigt werden, was mit einer deutlichen Entstigmatisierung der Gewaltthematik einhergeht. Ausgehend von einer holistischen Anthropologie nach Gen. 2,7 sollte auch ein Präventionsangebot holistisch gestaltet, d.h., auf den ganzen Menschen ausgerichtet sein, um möglichst effektiv zu sein. Das bedeutet, dass es alle drei Aspekte der menschlichen Persönlichkeit (Soma, Psyche, Pneuma) berücksichtigen sollte. Anwendungsbeispiele im Rahmen eines Präventionsangebotes im Bereich Soma können Bewegung, Entspannung, Essen etc. sein, im Bereich Psyche thematische Inputs, praktische Übungen, Gespräche etc. und im Bereich Pneuma u.a. Gebete und geistliche Lieder. Der Schwerpunkt eines Präventionskonzeptes liegt dabei in der Regel auf Lernprozessen. Die aus Kapitel 3.2.2. gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass ein Präventionsangebot möglichst alle Lernarten beinhalten und dabei die jeweiligen Lernarten je nach Situation und Eignung variieren sollte, um verschiedene menschliche Persönlichkeiten zu erreichen und gute Lernergebnisse zu ermöglichen. Dabei muss sowohl bei der Erstellung als auch bei der späteren Anwendung des Präventionskonzeptes der biologische (Soma), kognitive und emotionale (Psyche) sowie spirituelle (Pneuma) Entwicklungsstand der Zielgruppe sowie ihre Motivationen, ihre Vorstellungen von sich und anderen sowie ihre Lebenswelt mitberücksichtigt werden (Informationen zu Entwicklungsstand, Lebenslagen, Beziehungskontexten etc. weiblicher Jugendlicher siehe Kapitel 2). Eine weitere wichtige Erkenntnis betrifft die Durchführung des Angebotes. Wie im vorhergehenden Kapitel bei der Lernart Imitationslernen beschrieben, spielt die konzeptdurchführende Person (im Folgenden Leiterin genannt) als Modell eine wichtige Rolle. Ihre individuelle Eignung ist mit dafür ausschlaggebend, wie aufmerksam und gut die von ihr vertretenen Inhalte und Übungen von den Mädchen aufgenommen und umgesetzt, d.h. nachgeahmt und damit gelernt werden. Begünstigende Faktoren aufseiten der Leiterin im Hinblick auf das Lernverhalten der Mädchen sind in Kapitel 3.2.2. aufgeführt. Gerade adoleszente Mädchen 101 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES sind gezielt auf der Suche nach Vorbildern, an denen sie sich orientieren können. Darum ist eine für die Mädchen attraktive Persönlichkeit der Leiterin als Modell und Vorbild (ModelingProzess) elementar für den Erfolg eines Präventionsangebotes. Diese Erkenntnis gilt es nach Möglichkeit im Rahmen der Durchführung eines Präventionskonzeptes zu berücksichtigen. Um das Angebot für die Mädchen und jungen Frauen attraktiv zu gestalten, sollte bei der Durchführung auf ein breites Methodenspektrum geachtet werden. Beispiele aus aktuellen Filmen, dem Musikbereich, der Werbung etc., die in direkter Verbindung zum Lebensalltag der Zielgruppe stehen, sind ebenso wie Methoden aus dem Kreativbereich (z.B. Collagen basteln, Videotraining) sehr gut geeignet, um Inhalte ansprechend und eingängig zu vermitteln. Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten in Form von Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Gruppengesprächen, Übungen, Kurzpräsentationen etc. erhöhen die Attraktivität des Angebotes für die Mädchen und jungen Frauen ebenfalls. Für die praktische Umsetzung der Lernarten gibt es eine ganze Reihe von Anwendungsmöglichkeiten. So ist z.B. das Einüben eines neuen Verhaltens durch Spiele gerade auch für kognitiv einfacher strukturierte Menschen ein sehr effektiver Lernprozess, denn das „so tun als ob“ ist unverfänglich und erleichtert das Einlassen auf den Prozess. Auch der Gedankenstopp und die positive Gegenkonditionierung wie „Ich kann das nicht!“ – „Stopp! - Ich versuche es und lern in jedem Fall etwas dabei!“ oder das Visualisieren von einzelnen Stufen, die zu einem bestimmten Verhalten führen, sind gute Hilfsmethoden. Im Folgenden findet sich eine Übersicht in Form eines Baukastens mit verschiedenen Methoden, die den einzelnen Lernarten und den drei Aspekten der menschlichen Persönlichkeit zugeordnet sind. Die Übersicht soll praktische Anregungen für Anwendungsmöglichkeiten der fünf Lernarten im Rahmen eines Präventionskonzeptes liefern. Dabei sind die aufgeführten Möglichkeiten nur als Beispiele zu verstehen, sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 102 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Tabelle 4: Übersicht der Anwendungsmöglichkeiten der verschiedenen Lernarten unter Berücksichtigung der drei Aspekte des Menschen Lernart Kognitives Lernen Reiz-ReaktionsLernen (Klassisches Konditionieren) Assoziatives Lernen Imitationslernen Instrumentelles Lernen (Operantes Konditionieren) Wissensaneignung über die Psyche (z.B. psychische Folgen von Gewalt); Reflexion von explizitem und implizitem Wissen; Innere Glaubenssätze/Bewertungen/Einstellungen/Gedanken erkennen, stärkende nutzen, schwächende durch stärkende ersetzen, Realitätsüberprüfung, Suche nach Alternativen, Zukunftsvisionen erarbeiten Gedankenstopp mit positiver Gegenkonditionierung Bsp.: Schwächende innere Glaubenssätze stoppen, positive Gegenkondition durch Wiederholung neuer, stärkender Glaubenssätze und Gefühle/ innere Bilder Praktische Übungen (innerhalb und außerhalb des Kurses) Bsp.: Selbstbewusstes Auftreten/Verhalten Beobachtung und Nachahmung von z.B. Sozial- und Sprachverhalten Positive Verstärkung (Belohnung) Bsp.: Bestärkendes Feedback Aspekte des Menschen Psyche (Emotion, Kognition, Motivation) Persönliche (Rollen-)Spiel Vorbilder Erprobung neuen Gruppenübung Verhaltens in kon (Rollen-)Spiel kreten Situationen Gruppengespräch Paradoxe Interventi- Zirkuläres Fragen on Reframing Metaphernarbeit Skulpturarbeit Film Einzelarbeit Gruppenarbeit Film Referat Präsentation Reframing Skalenfragen Visuelle Verdeutlichung möglicher Zusammenhänge Stufenmodell des Verhaltens 103 Entlastung von Strafe Bsp.: Ignorieren von Fehlverhalten/Entzug von Aufmerksamkeit KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Lernart Kognitives Lernen Reiz-ReaktionsLernen (Klassisches Konditionieren) Assoziatives Lernen Imitationslernen Wissensaneignung über Soma (Bsp.: Wunderwerk weiblicher Körper, Bedürfnisse des Organismus, Medikamente, Drogen, Sexualität, physische Folgen von Gewalt etc.) Zusammenbringen bzw. Konditionieren des aktuellen mit dem erwünschten Verhalten Bsp.: Ängste (Prüfungsangst, Angst vor öffentlichem Reden oder Auftreten etc.) werden mit Entspannung (PMR) konditioniert Training (innerhalb und außerhalb des Kurses) Bsp.: Bewegung, Entspannung (PMR), Selbstwahrnehmung von Körpersignalen (Angst, Unwohlsein, Wohlbefinden etc.), Genießen können, (Non-)verbale Kommunikation etc. Beobachtung und Positive Verstärkung Nachahmung von z.B. (Belohnung) Körpersprache Bsp.: Genussvolles Essen, Süßigkeit, Verwöhnprogramm Film etc. Persönliche Vorbilder Entlastung von Strafe Gruppenübung Bsp.: Ignorieren be (Rollen-)Spiel wusst auffälliger Klei Videotraining dung, Tattoos, Makeups etc. Aspekte des Menschen Soma (Hormone, Neurotransmitter, Muskeln, Knochen etc.) Praktische Übung (Rollen-)Spiel Erprobung neuen Verhaltens in konkreten Situationen 104 Instrumentelles Lernen (Operantes Konditionieren) KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Lernart Kognitives Lernen Reiz-ReaktionsLernen (Klassisches Konditionieren) Assoziatives Lernen Imitationslernen Instrumentelles Lernen (Operantes Konditionieren) Wissensaneignung und Reflexion von biblischen Wahrheiten (z.B. Gottesbild, Erlösung, Berufung, Beziehung, Geliebt sein, persönlicher Wert, wunderbar erschaffen, Kampf zwischen Gott und Satan, Beistand durch den Heiligen Geist etc.), Wissensaneignung pneumatischer Folgen von Gewalt etc. Konditionierung von kognitiven Sachverhalten mit guten Gefühlen Bsp.: Gedanken, von Gott geliebt und darum wertvoll zu sein mit etwas konditionieren, das positive Gefühle auslöst (z.B. mit Bild des liebevollen Vaters, in dessen Arme man sich wirft, ein Geruch etc.) Spirituelle, stärkende Handlungen üben Beobachtung und Nachahmung des Vorbildes Jesu Christi (Persönlichkeit, Auftreten, Umgang mit Menschen, Ziele, Motivation etc.) sowie anderer Gläubiger, von denen gelernt werden kann Positive Verstärkung (Belohnung) Bsp.: Wohltuende Bibelworte oder Texte in Musik, PPT etc. Aspekte des Menschen Pneuma (Spiritualität) Gebet Bibellesen Lobpreis Bibelstudium Gemeinsames Gebet Austausch Gruppenübung Persönliche Vorbilder Andacht Film Musik Austausch Einzelarbeit Gruppenarbeit 105 Entlastung von Strafe Bsp.: Ignorieren von bewusst zur Schau gestellter Frömmigkeit KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3.4. Vorstellung des Präventionsansatzes „Shine!“ Basierend auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der vorangegangenen Kapitel wird im Folgenden der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte Präventionsansatz mit dem Titel „Shine!“ vorgestellt. Er richtet sich an alle Mädchen und jungen Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren, unabhängig von eventuell vorhandenen Gewalterfahrungen oder einer eventuellen bestehenden Gewaltbetroffenheit. Damit ist der Ansatz der Primärprävention bzw. der universellen Prävention zuzurechnen. Der Name „Shine!“ leitet sich vom biblischen Auftrag an Jesu NachfolgerInnen in Mt. 5, 1416 ab, der gleichzeitig auch die biblische Grundlage des erarbeiteten Präventionsansatzes bildet: „Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es allen, die im Hause sind. So lasst euer Licht leuchten vor den Leuten, damit sie eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen". Ziel des Präventionsangebotes ist es, Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein der Mädchen zu stärken, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, sie zu ermutigen, sich aktiv in ihr Umfeld und die Gesellschaft einzubringen sowie sie durch Aufklärung, Gefühls-, Gedanken- und Verhaltensveränderungen stark gegen Gewalt v.a. in Paarbeziehungen zu machen, damit sie als gesunde Persönlichkeiten aktiv und erfolgreich ihr eigenes Leben, ihre Kirche und die Gesellschaft (mit-)gestalten können, gemäß ihrem göttlichen Auftrag: „Shine!“ Die Durchführung des Präventionsansatzes im Rahmen der kirchlichen Gemeindearbeit erfolgt in Form einer festen Gruppe für Mädchen und junge Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren. Die Gruppengröße sollte ca. 6-10 Teilnehmerinnen umfassen, damit die Gruppe einerseits nicht zu groß ist, was sich negativ auf die benötigte vertrauliche Atmosphäre sowie die Methodenvielfalt auswirken würde, andererseits aber auch nicht zu klein, damit die Gruppe auch bei Ausfall von Teilnehmerinnen arbeitsfähig bleibt. Das Präventionsangebot ist in drei Module mit je vier Teilmodulen unterteilt. Es erstreckt sich über einen Zeitraum von insgesamt 12 Wochen mit einer wöchentlichen Durchführungsdauer von 2,5 Stunden. Diese verhältnismäßig lange Zeitspanne begünstigt eine feste Gruppenbildung in vertrauensvoller Atmosphäre und ermöglicht die effektive Übung und nachhaltige Verfestigung des Gelernten. Während des Kurses führen die Teilnehmerinnen jeweils ein persönliches „Shine!“-Tagebuch, in das sie Arbeitsblätter einkleben, persönliche Notizen eintragen und in dem sie ihre Hausaufgaben festhalten. Dieses Buch dient den Mädchen über die Kursdauer hinaus als Nachschlage- und Unterstützungswerk. 106 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Nach Durchführung des letzten Teilmoduls werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen. Da sie wichtige Ansprechpersonen und Vorbilder für ihre Kinder sind, ist es wichtig, sie ebenfalls für die Gewaltthematik zu sensibilisieren, auf die Folgen häuslicher/elterlicher Gewalt für die Kinder hinzuweisen und sie zu ermutigen, bei Gewaltproblemen in der Familie Hilfe in Anspruch zu nehmen sowie generell ihren Töchtern als offene Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen. Unter gewissen Umständen kann es auch sinnvoll sein, statt eines Elternabends einen Mütterabend zu veranstalten und ein Angebot für Väter separat anzubieten (z.B. bei Wissen um häusliche Gewalt in der Familie). Nach Abschluss des Kurses hat sich im besten Falle aus der Teilnehmerinnengruppe eine feste Mädchengruppe entwickelt, die sich auch weiterhin als Mädchengruppe treffen, zusammen wachsen und sich gegenseitig begleiten und unterstützen möchte. In diesem Fall wäre es gelungen, über die Gestaltung eines Kursprogrammes hinaus die Mädchenarbeit in der Gemeinde vor Ort zu initiieren und/oder zu stärken. In der Durchführung des Präventionsangebotes werden in jedem Teilmodul alle drei Aspekte des Menschen (Soma, Psyche, Pneuma) berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich Psyche und hier auf den Lernprozessen liegt. Darüber hinaus kommen in jedem Teilmodul mindestens vier der fünf unterschiedlichen Lernarten zur Anwendung. In jedem Teilmodul gibt es Einheiten zum Kognitiven Lernen und zum Instrumentellen Lernen (in Form der positiven Verstärkung, sowohl gruppenbezogen und allgemeiner Natur als auch individuell und kontingent auf die jeweiligen Mädchen abgestimmt) sowie zu einer weiteren Lernart. Das Imitationslernen erfolgt zusätzlich in jedem Teilmodul u.a. am Modell der Leiterin sowie den anderen Kursteilnehmerinnen. In den folgenden Kapiteln wird jeweils eine Übersicht der Module I, II und III des Präventionsansatzes „Shine!“ gegeben, sowie jeweils ein Teilmodul aus jedem der drei Module beispielhaft dargestellt. Die drei Aspekte des Menschen sind in jedem Teilmodul berücksichtigt. Auch hier gilt, dass die dargestellten Teilmodule nur als Beispiele für eine mögliche Gestaltung der jeweiligen Einheit zu verstehen sind. 107 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3.4.1. Modul I „Gott und ich“ Ziel dieses Moduls ist es, den Mädchen das Wesen des biblischen Gottes näher zu bringen sowie ihnen Gottes Sicht auf Mädchen und Frauen als seine wertvollen und geliebten, einzigartigen Geschöpfe aufzuzeigen, die bedingungslos gewollt sind und einen wichtigen Platz in seinem großen Plan einnehmen. In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf der persönlichen Gotteserfahrung: Es geht darum, den Gott der Bibel besser kennen zu lernen, ihn zu fühlen und zu erleben sowie das eigene Selbst und Leben mit ihm in Verbindung zu bringen. Übersicht Teilmodule (TM) TM Titel Thema Inhalt Gottes Liebe Erlösung Beziehung leben 1 Ich bin geliebt Gottes Liebe zu uns 2 Ich bin wertvoll Gott gibt mir meinen Wert Selbstwertgefühl Individueller Wert in Gottes Augen 3 Ich bin gewollt Gott hat mich geschaffen Leben als Geschenk Gottgewollte Individualität Gottes bedingungsloses JA zu jedem seiner Geschöpfe 4 Ich bin ein Teil von Gottes großem Plan Gott möchte mich gebrauchen Gottes Auftrag für jede Individueller Auftrag und Befähigung 108 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Präventionsansatz „Shine!“ – Modul I – TM 1 „Ich bin geliebt“ Einheit Inhalt Methode Material Gebet und interaktive Andacht „Liebe“ „Die Liebe aber ist das Größte…“ (vgl. 1. Korinther 13, 13). „Liebe“ - ein Wort, das alle kennen und das inflationär genutzt wird. Wir lieben eine Person, unser Haustier, unser Lieblingsessen, den Urlaub, das Smartphone etc. Aber was ist denn eigentlich „Liebe“? Ist Liebe wichtig? Warum? Die Mädchen werden aktiv in die Beantwortung der Fragen miteinbezogen, sie sollen sich hierzu äußern. Antworten werden auf Moderationskarten geschrieben und unter die Überschrift „Liebe ist…“ an die Metaplanwand geheftet. Interaktives Referat Bibel, Metaplanwand, Moderationskarten, Eddingstifte Einstieg in das Thema „Was ist Liebe?“ Für Liebe gibt es viele Definitionen. Dass wir alle davon sprechen, heißt nicht, dass wir alle das gleiche damit meinen. Manche Menschen haben sogar solche verqueren Vorstellungen von Liebe, dass sie Menschen schaden, weil sie sie „lieben“. In der Bibel steht „Gott ist Liebe“ (1. Joh. 4, 8 und 16). Damit ist die Definition für Liebe Gott. Wie ist Gott? Wie definiert er Liebe? 1. Korinther 13, 1-8 u. 13 sowie 1. Korinther 14, 1 wird von den Mädchen laut reihum vorgelesen. Gottes Liebe ist manchmal so anders, so viel größer als das, was wir unter Liebe verstehen. Darum hat er uns (und allen geschaffenen Wesen inkl. Satan) auch Freiheit geschenkt, mit all den Konsequenzen, die daraus für uns und andere entstehen. Interaktives Referat Bibel Vertiefung Gott liebt jede von uns – so sehr und einzigartig, dass wir das oftmals gar nicht glauben und begreifen können. In Gottes Herzen gab es einen Platz, der nur für dich bestimmt war, noch bevor er dich erschaffen hat. Niemand außer dir kann diesen Platz füllen. Gott liebt dich über alles und er vermisst dich – denn so, wie es dich nur einmal gibt, so gibt es auch diese Liebe nur einmal – du bist für Gott unersetzlich! Referat ./. 109 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Thema Erlösung Textlesung „Geliebte Tochter“ zu Mk. 5, 21-43 (Auferweckung der Toch- Textlesungen; ter des Jaïrus), die Mädchen lesen reihum laut vor. Referat Joh. 3,16 wird von einem Mädchen laut vorgelesen. Weil Gott jede von uns so sehr liebt, hat er alles für uns aufgegeben, um uns zu retten. Wie der Vater in der Geschichte, ließ er sich durch nichts aufhalten, seine Töchter vom Tod zu retten. Der Vater in der Geschichte riskierte alles, was sein Leben ausmachte (Ansehen etc.) – Gott hat nicht nur riskiert, sondern am Kreuz tatsächlich alles für uns gegeben, damit wir erlöst werden und eines Tages bei ihm sein können. So sehr liebt er uns und so sehr wünscht er sich, dass wir seine Liebe erwidern und unseren Platz in seinem Herzen gerne einnehmen wollen und auch ihn in unser Herz aufnehmen. Seis, Jaimée M. (2013): Gottes geliebte Töchter, Geschichte „Geliebte Tochter“ (S. 16f.), Bibel Veranschaulichung Es wird ein großes Papierherz auf die Metaplanwand geheftet, das in so viele Felder unterteilt ist, wie der Kurs Teilnehmerinnen (+ Kursleiterin) hat. Die Kursleiterin trägt ihren Namen in ein Feld ein und erklärt, dass sie Gottes Liebe erwidert und gern ihren Platz in Gottes Herzen füllt – und Gott einen ganz bestimmten Platz in ihrem Herzen füllt, der nur von ihm gefüllt werden kann und sonst leer wäre. Gott wünscht sich, dass alle Menschen ihren Platz in seinem Herzen einnehmen möchten und mit ihm eine Beziehung eingehen. Herz wird hängen gelassen und befindet sich bis zum Ende des „Shine!“-Kurses gut sichtbar bei jeder Einheit im Kursraum; gegen Ende des Kurses wird noch einmal hierauf Bezug genommen und die Mädchen erhalten die Möglichkeit, ihre Namen einzutragen. Referat Metaplanwand, großes Papierherz, Eddingstift Thema Beziehung Die Mädchen schreiben in Partnerarbeit jeweils auf ein eigenes Arbeitsblatt Stichworte unter die Überschrift „Beziehung…“ (Definition, Bedeutung, Merkmale etc.). Dann nennen die Mädchen jeweils reihum etwas von dem, was sie auf ihr Arbeitsblatt geschrieben haben, bis alles Aufgeschriebene genannt wurde. Wichtig: Bestärkendes Feedback für ihre Arbeitsleistung und Kreativität sowie ihren Mut zur öffentlichen Äußerung! Partnerarbeit; Vorstellung der Ergebnisse im Plenum; Positive Verstärkung (bestärkendes Feedback) Arbeitsblätter „Beziehung…“ 110 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Vertiefung Wir Menschen sind Beziehungswesen. Von der Geburt bis zum letzten Referat Atemzug sind wir auf andere Menschen angewiesen, um wirklich glücklich sein zu können. Das ist nicht verwunderlich, denn Gott selbst hat ein tiefes Verlangen nach Beziehungen (er lebt in der Einheit von Vater, Sohn und Heiligem Geist) – und er sehnt sich nach einer Beziehung zu uns. Die Bibel ist eine einzige große Liebesgeschichte zwischen Gott und seinen Leuten. Er sehnt sich nach uns, er sorgt sich um uns und er möchte eine Beziehung zu uns. Er liebt uns und möchte von uns geliebt werden (das erste und größte Gebot lautet „Du sollst lieben Gott, deinen HERRN, von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt“ Mt. 22,37). Aber auch wenn man das gerne möchte, ist das gar nicht immer so einfach. Oftmals ist Gott so fern, ist alles so abstrakt… Bibel Thema Gedanken und Gefühle Manchmal stimmen Gedanken und Gefühle nicht miteinander überein. Z.B. wissen wir mit dem Verstand, dass Gott uns liebt, aber wir fühlen nichts dabei. Fragen an die Mädchen im Plenum: „Wer von euch weiß, dass Gott sie liebt?“ und „Wer von euch fühlt bei diesem Gedanken etwas Schönes?“ Erklärung, dass viele ChristInnen oft verzweifelt sind, weil ihre Beziehung zu Gott nur vom Kopf her lebt. Das muss aber nicht so sein. Einfache Übung: Die Mädchen sollen an etwas denken, was bei ihnen positive Gefühle auslöst (z.B. das Bild eines liebevollen Vaters, in dessen Arme sie sich werfen, das Liegen am Strand etc.). Dieses Bild sollen sie sich bewusst vorstellen, die Situation in Gedanken erleben, genießen und sich dann sagen „Gott liebt mich. Ich bin etwas ganz Besonderes für ihn“. Übung ggf. wiederholen lassen. Wichtig: Lob für das Einlassen auf die Übung und die Fähigkeit, imaginär zu arbeiten! Hausaufgabe: Übung bis zum nächsten Treffen morgens und abends wiederholen und täglich kurze Notiz ins „Shine!“-Tagebuch schreiben, wie es ihnen damit ergeht. Gemeinsames Gespräch; Praktische Übung zum ReizReaktions-Lernen; Positive Verstärkung (Lob); Hausaufgabe Zettel mit Hausaufgabenerklärung für die Teilnehmerinnen Präsentation „Liebesbrief des Vaters“ Musikpräsentation mit Bildern und biblischen Texten, die sich als Liebesbrief Gottes an seine Menschenkinder lesen lassen. PPT PPT „Liebesbrief des Vaters“, Laptop, Beamer, Leinwand, Lautsprecher 111 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Schokoladenliebesgruß An die Mädchen werden als Liebesgruß des Vaters kleine Schokoladenherzen ausgeteilt, die sie sofort verzehren und auch mit nach Hause nehmen dürfen. An den Schokoladenherzen hängen kleine Zettel mit der Notiz: „Vergiss nie, dass ich dich über alles liebe – dein himmlischer Vater“ Gimmick Schokoladenherzen mit befestigten Notizzetteln Abschluss Die Mädchen erhalten die Gelegenheit, im Plenum letzte Fragen sowie Rückmeldungen zu den besprochenen Inhalten zu stellen. Dann dürfen sie ihr Feedback zum Teilmodul geben, indem sie ihre jeweilige Smileykarte in die aufgestellte Box werfen. Gemeinsames Abschlussgebet. Einladung/Hinweis auf nächstes TM und Verabschiedung. Gemeinsames Gespräch; Feedback; Gemeinsames Gebet Für jedes Mädchen 3 Smileykarten: (super), (war ok), (hat mir nicht so gefallen), Box 112 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3.4.2. Modul II „Ich bin ich – von Gott geschaffen“ Ziel dieses Moduls ist es, das Bewusstsein der Mädchen für ihre Einzigartigkeit, ihre individuelle Schönheit, ihre Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihre Intelligenz und Lernfähigkeit sowie ihr Selbstbewusstsein und ihre (Eigen-)Verantwortung zu schärfen. Darüber hinaus werden die Mädchen ermutigt, selbstbewusst zu sein, ihre Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen sowie ihre Verantwortung für sich und ihre Umwelt mit Freude wahrzunehmen. In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf der persönlichen Diagnostik. So wird mit den Mädchen u.a. eine Lebensstil- bzw. Skriptanalyse gemacht, um ihre Lebenssätze herauszufiltern und den Mädchen zu helfen zu verstehen, warum sie so sind, wie sie sind, warum sie tun, was sie tun, wie sie das ändern können und auch, um zu Erkenntnissen über ihre Motivation zu gelangen. Ebenfalls kommt eine Variante eines Gabentestes zum Einsatz. Im Rahmen der Hausaufgaben wird eine Selbst- und Fremdeinschätzung vorgenommen. Mädchen ab 15 Jahren wird zu Sonderkonditionen ein PST-R-Test zum tieferen Verständnis ihrer Persönlichkeit, ihrer Stärken und Lernpotentiale angeboten, der auch die Grundlage für ein evtl. anschließendes individuelles Coaching (z.B. zur Stärkung des Selbstbewusstseins, zur Erhöhung der internalen Kontrollüberzeugung etc.) bietet. In den praktischen Übungen geht es um Selbsterkenntnis und -erfahrung. Übersicht Teilmodule (TM) TM Titel Thema Inhalt 5 Ich bin einzigartig schön Einzigartigkeit und Schönheit Individualität Identität Schönheitsdefinitionen 6 Ich bin begabt Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Potentiale Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten erkennen Potentiale entwickeln 7 Ich bin intelligent und lernfähig Intelligenz und Lernfähigkeit Intelligenzverständnis Lernfreude und -fähigkeit 8 Ich bin stark, selbstbewusst und verantwortlich Starksein, Selbstbewusstsein und Verantwortung Individuelle Stärke Selbstbewusstsein Verantwortungsübernahme für sich und andere 113 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Präventionsansatz „Shine!“ – Modul II – TM 8 „Ich bin stark, selbstbewusst und verantwortlich“ Einheit Inhalt Methode Material Fragen und Hausaufgabe Kurze Besprechung wichtiger, aufgekommener Fragen und der Hausaufgabe des letzten TM Gemeinsames Gespräch ./. Gebet und Andacht „Starke, selbstbewusste und verantwortliche Frauen in der Bibel“ Frage an die Mädchen: „Welche starken, selbstbewussten und verantwortlichen Personen aus der Bibel fallen euch ein? Was haben diese Personen getan?“. Wenn nur Männernamen fallen: „Fallen euch auch Frauen ein?“ Wenn in Predigten, Andachten etc. von Personen aus der Bibel berichtet wird, handelt es sich meistens um Männer und ihre Gottesbeziehung, ihre Persönlichkeiten und Heldentaten. Frauen werden vergleichsweise selten erwähnt und wenn, dann häufig unter geschlechtsstereotypen Gesichtspunkten (z.B. die dienende Marta, die liebende Mutter Jesu etc.). Dabei berichtet die Bibel von einer ganzen Reihe von Frauen, die für die damaligen und oftmals auch heutigen Gegebenheiten „aus der Rolle fielen“ und damit Gott dienten (z.B. AT: Debora, die das Volk Israel als Prophetin und Richterin geistlich und politisch anführte (vgl. Richter 4-5) oder Jael, die selbstständig und entschlossen ohne vorherige Beratung gegen die politischen Absichten ihres Mannes den Führer des kanaanitischen Heeres tötete und so den Sieg Israels sicherstellte, und sich aktiv an der Zukunftsgestaltung und -planung von Familie und Sippe beteiligte (vgl. Richter 4-5), (siehe Richards 2008); NT: Phöbe, Priska, Maria und Marta (siehe Wendel 2007)). Gott hat Stärke, Selbstbewusstsein und Verantwortung(sgefühl) nicht nur den Männern vorbehalten; diese Eigenschaften sind wichtig, damit wir in unserem Umfeld bestmöglich für Gott wirken können. Gott möchte, dass sich diese Eigenschaften bei jedem seiner Geschöpfe weiter entwickeln und unter seiner Führung zum Einsatz kommen. Interaktives Referat Bibel, Wendel, Ulrich (2007): Führende Frauen in der Bibel, Richards, Sue und Larry (2008): Alle Frauen der Bibel 114 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Einstieg in das Thema „Stark, selbstbewusst und verantwortlich“ Die Mädchen teilen sich in Dreiergruppen auf. Jedes Mädchen erhält drei Arbeitsblätter mit den jeweiligen Unterüberschriften „Stark sein…“, „Selbstbewusst sein…“ und „Verantwortlich sein…“. Die Mädchen brainstormen in ihren Gruppen, was sie mit den Begriffen verbinden und halten die Antworten aus der Gruppe jeweils auf ihren eigenen Arbeitsblättern fest. Dann schreiben sie ihre Antworten auf Moderationskarten. Gruppenarbeit; Brainstorming; Vorbereitung der Präsentation Arbeitsblätter „Stark, selbstbewusst und verantwortlich“, Moderationskarten Gruppenpräsentationen Jede Gruppe stellt ihre Ergebnisse im Plenum vor. Dabei präsentiert jedes Mädchen jeweils eins der drei Themen und heftet die entsprechenden Moderationskarten an die Metaplanwand. Wichtig: Jedes Mädchen erhält nach der jeweiligen Gruppenpräsentation ein kurzes, individuelles, stärkendes Feedback von der Leiterin (z.B. klare Aussprache, gute Körperhaltung, richtige Lautstärke, Mut bewiesen, Stärke gezeigt etc.)! Praktische Übung Präsentation zum Imitationslernen; Positive Verstärkung (bestärkendes Feedback) Zwei Metaplanwände, Moderationskarten, Eddingstifte Inhaltliche Aufarbeitung der Ergebnisse und Ergänzungen durch Leitung Nach der letzten Gruppenpräsentation werden die Ergebnisse gemeinGemeinsames Gesam besprochen und die verschiedenen Aspekte der drei Themen durch spräch; die Leitung ergänzt (Visualisierung mit weiteren Moderationskarten). Die Einzelarbeit Mädchen erhalten Zeit, wichtige Aspekte auf ihren Arbeitsblättern zu ergänzen. Moderationskarten, Eddingstift Vertiefung Übung Präsentation Frage an die Mädchen: „Wie ist es euch mit der Präsentation erganGemeinsames Gegen?“ Herausarbeiten, was leicht, was schwer fiel. Thematisierung, dass spräch es für eine Präsentation Stärke, Selbstbewusstsein und Verantwortungsgefühl bedarf und die Mädchen die Aufgabe super gemeistert haben. Frage auch nach Präsentationserfahrungen z.B. in der Schule. Fazit: Vieles kostet v.a. am Anfang große Überwindung, aber das heißt nicht, dass man einer Sache nicht gewachsen ist. Gott lässt uns mit unseren Aufgaben wachsen. Und darum lässt er uns gerne üben – nur so können wir uns weiterentwickeln, denn i.d.R. ist „noch kein Meister/keine Meisterin vom Himmel gefallen“ ./. 115 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Rollenspiel „JaNein“ Die Mädchen gehen in Zweiergruppen zusammen. Die eine steigt auf Rollenspiel zum aseinen Stuhl, die andere bleibt auf dem Boden stehen. Die Mädchen be- soziativen Lernen kommen die Aufgabe, in einem Rollenspiel einen emotionalen Dialog und Imitationslernen mit möglichst vielen Situationen durchzuspielen (Freude, Begeisterung, Wut, Trauer, Überzeugungsversuch etc.). Dabei darf das Mädchen auf dem Stuhl nur das Wort „Ja“, das auf dem Boden nur das Wort „Nein“ verwenden. Nach ca. 2 Minuten wechseln die beiden Mädchen Position und Wort. Ziel der Übung ist es, Emotionen in einem Dialog mithilfe von verbaler und non-verbaler Sprache zum Ausdruck zu bringen, sich in die Situation von Über- und Unterlegenheit zu begeben, zu erfahren, dass Selbstbehauptung nicht unbedingt mit Worten oder einer stärkeren Position zusammenhängt, die situationsabhängigen Bedeutungen von „Ja“ und „Nein“ im Zusammenhang mit (non-)verbaler Sprache zu erkennen etc. Stühle Vertiefung der Übung Reflexion im Plenum, wie es den Mädchen mit der Übung ergangen ist, was sie in den einzelnen Situationen beobachtet und gefühlt haben. Rückmeldung zu Beobachtungen durch die Leitung (Aspekte: Sozialund Sprachverhalten, Körpersprache etc.). Besprechung o.g. Ziele. Wichtig: Lob der Mädchen für ihre Erkenntnisse, ihre Selbstwahrnehmung sowie zielführendes Sozial- und Sprachverhalten und deutliche/ angemessene Körpersprache! Gemeinsames Gespräch; Positive Verstärkung (Lob) ./. Körperübungen zur Bewegung verbunden mit Übung zur Selbstsicherheit und Verantwortungsübernahme Alle Anwesenden stellen sich in einen Kreis. Die Kursleiterin erklärt, dass es in der letzten Übung darum geht, sich noch ein wenig in Selbstbehauptung und Verantwortungsübernehme für sich (den eigenen Körper) und andere (Anleitung, Durchführbarkeit) zu üben und das mit Bewegung zu kombinieren, indem reihum jede Anwesende die Gruppe zu einer Körperübung anleitet. Sie beginnt mit einer Anweisung zu einer Körperübung, z.B. „Wir stellen uns alle für 5 Sekunden auf das rechte Bein“. Nach Durchführung der Übung gibt die Teilnehmerin links der Kursleiterin eine neue Anweisung zu einer Körperübung, bis alle Teilnehmerinnen einmal dran waren. Je nach zeitlicher Kapazität können weitere Runden gestartet werden. Wichtig: Lob der Mädchen für ihre Kreativität und ihren Mut! Praktische Kör./. perübung verbunden mit Übung Selbstsicherheit und Verantwortungsübernahme; Positive Verstärkung (Lob) 116 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Hausaufgabe Bis zum nächsten Treffen sollen die Mädchen sich jeden Tag bewusst in Hausaufgabe eine Situation begeben, in der sie sich stark, selbstbewusst und/oder verantwortlich zeigen. Diese Situation sollen sie jeden Abend kurz in ihrem „Shine!“-Tagebuch festhalten und dazu schreiben, wie sie sich in/nach der Situation gefühlt und was sie in/nach der Situation gedacht haben. Zettel mit Hausaufgabenerklärung für die Teilnehmerinnen Abschluss Die Mädchen erhalten die Gelegenheit, im Plenum letzte Fragen sowie Rückmeldungen zu den besprochenen Inhalten zu stellen. Dann dürfen sie ihr Feedback zum Teilmodul geben, indem sie ihre jeweilige Smileykarte in die aufgestellte Box werfen. Gemeinsames Abschlussgebet. Einladung/Hinweis auf nächstes TM und Verabschiedung. Für jedes Mädchen 3 Smileykarten: (super), (war ok), (hat mir nicht so gefallen), Box 117 Gemeinsames Gespräch; Feedback; Gemeinsames Gebet KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3.4.3. Modul III „Die Welt und ich“ Ziel dieses Moduls ist es, die Mädchen für ihre Möglichkeiten der Lebensgestaltung, für Chancen, Herausforderungen und Gefahren sowie den großen universellen Kontext, den Kampf zwischen Gott und Satan und seine Auswirkungen auf uns Menschen, zu sensibilisieren. Die Mädchen reflektieren ihre eigenen Werte und Standpunkte sowie ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihre Zukunftsgestaltung. Sie setzen sich aktiv mit dem Thema Gewalt auseinander und werden ermutigt, im Zusammenhang mit Gewalt präventiv und reaktiv zu handeln sowie ihrem göttlichen Auftrag, Licht in dieser Welt zu sein, zu folgen. Die Schwerpunkte dieses Moduls liegen auf sachlicher Information und praktischen Übungen: So helfen u.a. Präsentationen, Filmausschnitte sowie Flyer und Broschüren von Anlaufstellen für Mädchen bei der kreativen und plastischen Wissensvermittlung. Methoden wie (Rollen-) Spiele, Videotraining, Gruppenübungen, die Erprobung hilfreichen Verhaltens in konkreten Situationen etc. helfen den Mädchen dabei, sich in selbstbewusstem und klarem Auftreten zu üben. Übersicht Teilmodule (TM) TM Titel Thema Inhalt 9 Die Welt steht mir offen Chancen und Herausforderungen der Welt Biblisches Weltbild Menschen und ihre (Paar-) Beziehungen aus biblischer Perspektive Rollenverständnis von Mädchen/ Frauen aus biblischer Sicht, göttliche Prinzipien Rolle und Rechte von Mädchen/ Frauen im Lauf der Geschichte Heutige Möglichkeiten und Herausforderungen für Mädchen/Frauen Individuelle Ziele, Visionen, Träume, Zukunftsvorstellungen Partnerschaftsvorstellungen 10 Ich bin im Fokus Satan versucht, den Menschen zu schaden; Formen der Gewalt und Folgen für die Betroffenen 118 Angriff auf Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein Verhinderung von Bildung und Entwicklung Gewaltverständnis und -erleben, Gewaltmythen u.a. in Öffentlichkeit, Medien und privaten Beziehungen (Familie, Freundschaft, Partnerschaft) Gewaltmechanismen und Folgen der Gewalt KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 11 Nicht mit mir Präventive und reaktive Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Gewalt Konfliktlösung Grenzsetzung Klare Kommunikation (verbal/nonverbal) Selbstsicheres Auftreten Umsichtiges Handeln Rechtzeitiges Erkennen von Gefahr Anlaufstellen und Hilfsangebote 12 Shine! Zusammenfassung aller TM; Göttlicher Auftrag: „Shine!“ Wert, Identität und Individualität jeder Einzelnen Göttlicher Auftrag: „Shine! - Und hilf auch anderen dabei, zu leuchten!“ 119 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Präventionsansatz „Shine!“ – Modul III – TM 10 „Ich bin im Fokus“ Einheit Inhalt Methode Material Fragen und Hausaufgabe Kurze Besprechung wichtiger, aufgekommener Fragen und der Hausaufgabe des letzten TM Gemeinsames Gespräch ./. Gebet und Andacht „Da gibt es jemanden, der nicht dein Bestes will“ Epheser 6,12 und 1. Petrus 5,8. Satan versucht, uns Menschen zu Referat schaden. Vieles von dem, was Mädchen/Frauen an Schlechtem erleben, ist auf sein böses Wirken zurückzuführen und darauf, dass Menschen sich von ihm verführen und gebrauchen lassen. Bibel PPT „Ich bin im Fokus“ Teil I Mädchen/Frauen erleben permanente Angriffe auf ihr Selbstwertgefühl und ihr Selbstbewusstsein. Auch ihre Bildung und persönliche Entwicklung werden durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt. Gewalt ist für viele Mädchen/Frauen eine alltägliche Erfahrung, gerade oftmals in den Bereichen, in denen sie sich sicher und geborgen fühlen sollten (Familie, Partnerschaft, Freundschaften etc.) PPT PPT „Ich bin im Fokus“, Laptop, Beamer, Leinwand Thema Gewaltverständnis und -erleben Die Fragen „Was ist eigentlich Gewalt?“, „Wo erleben Mädchen/Frauen Gewalt?“ und „Was bewirkt Gewalt?“ werden nebeneinander an Metaplanwände gepinnt. Die Mädchen schreiben selbstständig auf Karten auf, was ihnen dazu einfällt und ordnen die Karten den Überschriften zu. Besprechung der Antworten im Plenum. Wichtig: Lob der Mädchen für ihre Analysefähigkeit, Beobachtungsgabe und Wahrnehmung! Brainstorming; Gemeinsames Gespräch; Positive Verstärkung (Lob) Zwei Metaplanwände, Moderationskarten, Eddingstifte PPT „Ich bin im Fokus“ Teil II Gewaltverständnis und -erleben in Öffentlichkeit, Medien und nahen Beziehungen. Vorstellung der verschiedenen Formen von Gewalt in Paarbeziehungen (physische, psychische, sexualisierte, soziale und ökonomische Gewalt). Thematisierung von Gewaltmythen. Mädchen werden aufgefordert, Beispiele für die einzelnen Formen von Gewalt sowie für gängige Gewaltmythen zu finden. PPT; Gemeinsames Gespräch PPT „Ich bin im Fokus“, Laptop, Beamer, Leinwand 120 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Thema Gewaltmechanismen Gruppengespräch zu der Frage: „Was denkt ihr, warum ertragen so viele Mädchen und Frauen die Gewalt in einer Beziehung?“ Besprechung der Aspekte Angst, Scham, Schuld, Hilflosigkeit, Verzweiflung, Selbstwertprobleme, aber auch Liebe und Hoffnung auf Änderung. Gemeinsames Gespräch ./. PPT „Ich bin im Fokus“ Teil III Es gibt verschiedene Gewaltmechanismen und viele (schwerwiegende) Folgen von Gewalt für die von ihr Betroffenen. PPT PPT „Ich bin im Fokus“, Laptop, Beamer, Leinwand Körperübung zur Selbstwahrnehmung Frage an die Mädchen „Wer von euch hat Angst vor Klassenarbeiten, Präsentationen in der Schule oder ähnlichem?“ Mädchen schließen die Augen und stellen sich konkret vor, sie stünden jetzt vor einer Klassenarbeit etc. Fragen zur Selbstwahrnehmung: „Was empfindet ihr?“ und „Wie reagiert euer Körper?“ Besprechung der Antworten im Plenum. Erklärung, dass Körper reagiert, wenn Psyche leidet -> er zeigt an, dass „etwas los ist“, z.B. Stress. Wichtig: Lob der Mädchen für imaginäre Leistung und ihre Selbstwahrnehmung! Praktische Körperübung; Gemeinsames Gespräch; Positive Verstärkung (Lob) Anleitung „Selbstwahrnehmungsübung“ Körperübung zur Entspannung Erklärung, dass Einfluss auch anders herum möglich ist: Entspannt sich der Körper, entspannt sich auch die Psyche. Als Entspannungsübung kleine PMR-Einheit im Sitzen. Frage an die Mädchen im Plenum: „Wie fühlt ihr euch?“ Wichtig: Bestärkung der Mädchen in ihrer Selbstwahrnehmung und Lob für Sensibilität! Wichtigkeit der Selbstwahrnehmung (Bedürfnisse, Gefühle, Körperreaktionen etc.) hervorheben, um darauf reagieren zu können. Hausaufgabe: Bis zum nächsten Treffen jeden Tag eine Selbstwahrnehmung ins „Shine!“-Tagebuch schreiben. Praktische Körperübung; Gemeinsames Gespräch; Positive Verstärkung (Lob); Hausaufgabe Anleitung „PMRÜbung“, Zettel mit Hausaufgabenerklärung für die Teilnehmerinnen Die Mädchen erhalten die Gelegenheit, im Plenum letzte Fragen sowie Rückmeldungen zu den besprochenen Inhalten zu stellen. Dann dürfen sie ihr Feedback zum Teilmodul geben, indem sie ihre jeweilige Smileykarte in die aufgestellte Box werfen. Gemeinsames Abschlussgebet. Einladung/Hinweis auf nächstes TM und Verabschiedung. Gemeinsames Gespräch; Feedback; Gemeinsames Gebet Abschluss 121 PMR = Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson Für jedes Mädchen 3 Smileykarten: (super), (war ok), (hat mir nicht so gefallen), Box KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES 3.4.4. Ausblick In den vorangegangenen Kapiteln wurde eine Übersicht über die Module I, II und III des Präventionsansatzes „Shine!“ gegeben, sowie jeweils ein Teilmodul aus jedem der drei Module beispielhaft dargestellt. In diesem Kapitel soll nun ein mögliches weiteres Vorgehen erörtert werden. Im Rahmen der Frauen- und Mädchenarbeit der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg sollen in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren die Entwicklung, Erprobung und Einführung des Präventionskonzeptes „Shine!“ stattfinden. Bis zur letztendlichen Einführung des Präventionsprogrammes im deutschsprachigen Raum sind jedoch noch einige wichtige Handlungsschritte zu unternehmen. So müssen zunächst anhand der herausgearbeiteten Qualitätskriterien, d.h. unter anderem unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und psychologischen Erkenntnisse, eine ausreichend erarbeitete Handreichung und konkrete Arbeitsmaterialien entwickelt und diese von einem Team aus erfahrenen pädagogischen, psychologischen und theologischen Fachleuten u.a. auf inhaltliche Korrektheit und didaktische Eignung überprüft werden. An diese erste wissenschaftlich-fachliche Evaluierung und der darauf folgenden Modifizierung des Konzeptes und der Materialien schließt sich die erstmalige praktische Umsetzung und Erprobung an. Hierfür müssen Frauen gefunden werden, die sich mit Zielen und Inhalt sowie Methoden des Konzeptes identifizieren können, von ihrer Persönlichkeit, ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ihrer Motivation geeignet und bereit sind, sich als Multiplikatorinnen bzw. als Kursleiterinnen ausbilden zu lassen und an der weiteren Evaluation des Programmes mitzuwirken. Geeignete Frauen aus den Gemeinden, die bereits in der Frauenund Mädchenarbeit aktiv sind, wie z.B. die Frauenbeauftragten, werden in den Modulen der Frauenleiterschaftsseminare, im Rahmen von Veranstaltungen, in persönlichen Gesprächen und mit Informationsmaterialien auf das neue Angebot und ihr Interesse an einer Mitarbeit angesprochen sowie um Empfehlungen für geeignete Frauen als Kursleiterinnen gebeten. Alle interessierten Frauen erhalten schriftlich nähere Informationen zu Konzept und Anforderungen an die Kursleiterinnen. Sind sie weiterhin an einer Mitarbeit interessiert, werden sie regional zu einem Informationstag eingeladen, an dem noch einmal über die Ziele, das Konzept und das weitere Vorgehen informiert und mit jeder Frau ein kurzes persönliches Eignungstestgespräch geführt wird. Hier soll anhand von festgelegten Eignungskriterien (wie persönlichem Auftreten, Motivation für das Engagement etc.) eine erste Vorauswahl der Interessierten erfolgen. 122 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES Die zweite Vorauswahl und zugleich Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zur Kursleiterin, ist das Absolvieren und Besprechen des PST-R-Tests, um Stärken und Entwicklungspotentiale sowie mögliche bisher unerkannte Ausschlusskriterien für die Eignung als Kursleitung in diesem Bereich erkennen zu können. Ziel ist es, mindestens 25 Frauen für die Teilnahme an der Ausbildung zur „Shine!“-Kursleiterin zu gewinnen. In einem ersten Schritt erhalten die an der Ausbildung teilnehmenden Frauen Informationsmaterial zum Konzept sowie zur individuellen Vorbereitung auf die Themen, verbunden mit einzureichenden Fragebögen, die eine persönliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik erfordern. In einem zweiten Schritt nehmen die Frauen an zweimal stattfindenden je einwöchigen Ausbildungswochen teil. Dabei durchlaufen sie sowohl in der Funktion als Teilnehmerinnen als auch in der Funktion als angehende Kursleiterinnen erstmalig alle Module bzw. Teilmodule. Hierbei sollen sie sich einerseits als Teilnehmerinnen mit den Kursinhalten vertraut machen und die Durchführung des Programmes zunächst aus Teilnehmerinnenperspektive erleben, wobei sie als potentielle Kursleiterinnen bereits viel am Modell der Leiterin lernen können; andererseits sollen sie als angehende Kursleiterinnen ihre Selbsterkenntnis steigern und ihre persönliche Motivation für ihren Einsatz in diesem Bereich der Mädchenarbeit reflektieren. Auf der Metaebene werden Handlungsschritte erklärt sowie psychologische/pädagogische Hintergründe und didaktische Themen besprochen. Im Rahmen der Ausbildung wird die persönliche Eignung der Teilnehmerinnen als potentielle Kursleiterinnen ebenso wie ihre persönliche Motivation für dieses Engagement wiederholt überprüft. Neben dem persönlichen Eindruck, den die Teilnehmerinnen durch ihre Mitarbeit und Gespräche hinterlassen und den Ergebnissen des PST-R-Tests, dienen hierfür die Erkenntnisse aus Modul II (Lebensstilanalyse, Gabentest, Selbst- und Fremdeinschätzung). Aus den Erkenntnissen können darüber hinaus Rückschlüsse zu weiteren Aufgabenfeldern wie der gezielten Förderung von Persönlichkeit sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten von motivierten Frauen im Rahmen der kirchlichen Frauenarbeit gezogen werden (Stichwort „Frauen-Förderprogramme“). Die angehenden Kursleiterinnen reflektieren unter Anleitung und nach festgesetzten Kriterien nach jedem Teilmodul schriftlich und mündlich ihre Eindrücke bezüglich Umsetzbarkeit und Akzeptanz des Konzeptes. Ihre Rückmeldungen ermöglichen eine zweite Evaluation und erneute Optimierung von Konzept und Materialien. Danach beginnt die eigentliche Pilotphase, in der die ausgebildeten Frauen das erneut überarbeitete Konzept in einer Mädchengruppe vor Ort praktisch umsetzen. Nach jedem Teilmodul ist ein Feedbackbogen auszufüllen. Die Vernetzung der Kursleiterinnen untereinander, die enge Begleitung durch die Projektleitung sowie regelmäßige Treffen aller Verantwortlichen nach jedem Modul ermöglichen den Austausch, 123 KAPITEL 3 - ERARBEITUNG EINES PRÄVENTIONSANSATZES VOR DEM HINTERGRUND EINES HOLISTISCHEN MENSCHENBILDES die Ermutigung, das gegenseitige Lernen voneinander sowie die fortwährende Überprüfung und Optimierung des Konzepts und dessen Durchführung. Die Erkenntnisse aus der Pilotphase fließen in die dritte Evaluation und Weiterentwicklung von Konzept und Materialien mit ein. Nach dieser erneuten Überarbeitung wird das Präventionsprogramm „Shine!“ als Ausbildungskurs im Rahmen der Frauen- und Mädchenarbeit der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten für alle interessierten Frauen, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit, im deutschsprachigen Raum angeboten. Nach Überprüfung der persönlichen Eignung und Motivation für dieses Engagement sowie erfolgreichem Absolvieren der Ausbildung (wie oben dargestellt), erhalten die Frauen die Lizenz zur Durchführung des Programmes und können sämtliche Arbeitsmaterialien zum kostendeckenden Preis über die Abteilung Frauen der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in BadenWürttemberg beziehen. Das Projekt wird auch nach offizieller Einführung weiterhin fachlich begleitet und wissenschaftlich evaluiert. 124 ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassung Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen wird nach wie vor häufig als ein privates Problem Einzelner angesehen, muss jedoch mit den in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnissen als ein gesamtgesellschaftliches Problem verstanden werden: Jede vierte Frau in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal physische und/oder sexualisierte Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt (vgl. BMFSFJ 2012, S. 6). Ziel dieser Arbeit war es, über die Hintergründe zur Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen zu informieren, die Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland zu beleuchten und schließlich einen Ansatz für ein mögliches Präventionsprogramm für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren in christlichen Freikirchen zur Verfügung zu stellen, der behutsam an die Thematik Gewalt in Paarbeziehungen heranführt und dazu anleitet, weibliche Jugendliche in Freikirchen stark gegen Partnergewalt zu machen. Im ersten Kapitel dieser Arbeit wurden die Hintergründe rund um das Thema Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen beleuchtet. Hierfür wurden zunächst die unterschiedlichen Formen von Gewalt und deren Auswirkungen auf die Opfer sowie die Risikofaktoren für Gewalt in Paarbeziehungen und besonders stark gefährdete Personengruppen betrachtet. Im Anschluss wurde die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland dargestellt, gefolgt von einem Überblick existierender Interventions- und Hilfsangebote. Als letztes wurde kurz auf die besondere Situation in christlichen Paarbeziehungen eingegangen. In Bezug auf die Gewaltbetroffenheit von Frauen lässt sich sagen, dass Gewalterleben in der Paarbeziehung für Frauen keine Ausnahmeerscheinung darstellt und ein „jederfraus“-Risiko ist, wobei es gerade in christlichen Paarbeziehungen Faktoren gibt, die Gewalt gegen Frauen begünstigen können. Die negativen Folgen der physischen, psychischen, sexualisierten, sozialen und/oder ökonomischen Gewalt sind für die betreffenden Frauen, aber auch für deren Kinder sowie für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft immens. Kapitel zwei dieser Arbeit beschäftigte sich mit der Situation von Mädchen und jungen Frauen in Deutschland. Hierfür wurde deren physische, psychische und spirituelle Entwicklung erläutert, wurden ihre Lebenslagen, Selbstkonzepte und Wertvorstellungen näher betrachtet, Mädchen und ihre Beziehungskontexte Herkunftsfamilie, Peers und FreundInnen sowie intime Beziehungspartner untersucht und über ihre Gewalterfahrungen in Familie, Peergroup und Partnerschaft berichtet. Am Ende des Kapitels wurden Schlussfolgerungen für ein mädchenspezifisches Präventionsangebot gezogen. 125 ZUSAMMENFASSUNG Es zeigte sich, dass auch Mädchen in großem Umfang als Zeuginnen oder Opfer von Gewalt betroffen sind, sei es in sozialen Nahraumbeziehungen wie Herkunftsfamilie, Peergroup oder Paarbeziehung oder auch im öffentlichen Raum, in Medien, Kunst und Kultur. Die Wahrscheinlichkeit, als Mädchen bis zum Eintritt ins Erwachsenenalter keinerlei Erfahrungen mit Gewalt zu machen, ist eher gering. Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend, v.a. in Zeuginnenschaft oder in selbsterlebter Form in der Herkunftsfamilie, sind ein sehr starker Prädiktor für Gewalterleben in der Partnerschaft im Erwachsenenleben. Prävention ist darum von grundlegender Bedeutung, um dem Risiko, Opfer von Partnergewalt zu werden, entgegenzuwirken sowie zur Inanspruchnahme von professioneller Hilfe im Falle von bereits zurückliegenden, aktuellen oder zukünftigen Gewalterfahrungen zu ermutigen. 13- bis 18jährige Mädchen in christlichen Freikirchen müssen darin unterstützt werden, ihre individuelle Persönlichkeit zu entfalten, d.h. Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein zu stärken, Ressourcen sowie eigene Bedürfnisse, Standpunkte und Perspektiven zu entdecken bzw. zu entwickeln und zu vertreten. Ein Präventionsangebot, das zum Schutz vor Gewalt in Paarbeziehungen wirken soll, muss darum hier ansetzen. Darüber hinaus muss es die Mädchen für potentielle Gefahren sensibilisieren, ihnen Handlungsmöglichkeiten eröffnen und das Thema Gewalt entstigmatisieren. Hierfür ist es wichtig, die Spezifika dieser Zielgruppe zu beachten. Dies umfasst die Berücksichtigung der physischen, psychischen und spirituellen Entwicklungsstände und Herausforderungen der Zielgruppe sowie ihrer Lebenslagen, ihrer Selbstkonzepte und Wertvorstellungen gerade im Hinblick auf die z.T. stark divergierenden Anforderungen und Erwartungen der Welt „draußen“ und der Herkunftsfamilie, dem Gemeindeumfeld und den eigenen (biblisch orientierten) Wertmaßstäben und Normen. Gleichermaßen müssen auch die Besonderheiten in christlichen Paarbeziehungen bzw. der potentielle Risikofaktor für Gewalt, der von konservativ-hierarchischen Strukturen sowie von unterschiedlichen Einstellungen zum angestrebten Macht- und Geschlechterverhältnis in der Beziehung ausgeht, berücksichtigt werden. Da Eltern wichtige Ansprechpersonen und Vorbilder für Mädchen sind, ist es wichtig, sie nach Möglichkeit in die Präventionsbemühungen mit einzubeziehen und sie zu befähigen, mit ihren Töchtern auf angemessene Art über diese Themen zu sprechen. In Kapitel drei dieser Arbeit wurde schließlich der vor dem Hintergrund eines holistischen Menschenbildes erarbeitete Präventionsansatz „Shine!“ vorgestellt, der auf einem biblischen Menschenbild und biblischen Grundsätzen basiert und sich in Bezug auf Prävention sowie den menschlichen Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Der entwickelte Präventionsansatz „Shine!“ wurde in Form einer dreigliedrigen Modulübersicht mit insgesamt drei exemplarisch ausgearbeiteten Teilmodulen dargestellt. 126 ZUSAMMENFASSUNG Grundlegend für den Präventionsansatz ist die holistische Anthropologie nach Gen. 2,7, die zu der Schlussfolgerung führt, dass ein Präventionsangebot holistisch gestaltet, d.h., auf den ganzen Menschen ausgerichtet sein muss, um möglichst effektiv zu sein. Das bedeutet, dass es alle drei Aspekte der menschlichen Persönlichkeit (Soma, Psyche, Pneuma) zu berücksichtigen gilt. Diese Erkenntnis ist die Basis für den vorliegenden holistischen Präventionsansatz, der sowohl Soma und Psyche als auch Pneuma integriert. Der Schwerpunkt des Präventionsansatzes „Shine!“ liegt dabei auf Lernprozessen. Um verschiedene menschliche Persönlichkeiten zu erreichen und gute Lernergebnisse zu ermöglichen, beinhaltet der Präventionsansatz alle fünf Lernarten, die je nach Situation und Eignung variiert werden können und sollen. Der Präventionsansatz „Shine!“ orientiert sich an den Qualitätsstandards erfolgreicher Präventionsarbeit. Um größtmögliche Erfolge zu erzielen, ist der Ansatz auf mehrere (Teil-)Module und einen längeren Zeitraum angelegt, bietet Beteiligungsmöglichkeiten und ist für die Zielgruppe attraktiv aufbereitet. So wird bei der Durchführung auf ein breites Methodenspektrum z.B. auch aus dem Kreativbereich (wie Collagen basteln, Videotraining, (Rollen-)Spiele, Übungen, Visualisierungen) geachtet und Inhalte werden durch Beispiele aus aktuellen Filmen, dem Musikbereich, der Werbung etc. die in direkter Verbindung zum Lebensalltag der Zielgruppe stehen, ansprechend und eingängig vermittelt. Die vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten in Form von Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Gruppengesprächen, Übungen, Kurzpräsentationen etc. erhöhen die Attraktivität des Angebotes für die Mädchen und jungen Frauen ebenfalls. Gegen Ende des dritten Kapitels wurde abschließend ein Ausblick auf das weitere Vorgehen gewagt. Im Rahmen der Frauen- und Mädchenarbeit der Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten in Baden-Württemberg sollen in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren die Entwicklung, Erprobung und Einführung des Präventionskonzeptes „Shine!“ stattfinden. In Form eines Ausbildungskurses soll das Präventionsprogramm für alle interessierten Frauen, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit, im deutschsprachigen Raum angeboten werden. Nach Überprüfung der persönlichen Eignung und Motivation für dieses Engagement sowie erfolgreichem Absolvieren der Ausbildung erhalten die Frauen die Lizenz zur Durchführung des Programmes und können sämtliche Arbeitsmaterialien über die Abteilung Frauen der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg beziehen. Das Projekt wird auch nach offizieller Einführung weiterhin fachlich begleitet und wissenschaftlich evaluiert. 127 NACHWORT Nachwort Der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte Präventionsansatz „Shine!“ kann dazu beitragen, Mädchen und junge Frauen in christlichen Freikirchen durch Aufklärung, Persönlichkeitsstärkung und Erweiterung ihrer Handlungskompetenzen vor dem Risiko zu schützen, Opfer von Gewalt in ihrer Paarbeziehung zu werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Freikirchen bereit sind, sich auf das Thema Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen einzulassen, sie als Realität anzuerkennen und sich aktiv, d.h. sowohl präventiv als auch reaktiv, für den Schutz von Mädchen und Frauen einzusetzen. Mit dieser Haltung würden sich Freikirchen als tatsächlicher sozialer Schutzraum im Sinne der „erweiterten Familie“ erweisen und in ihrer anwaltschaftlichen Funktion, sich gemäß dem Vorbild Jesu Christi und dem biblischen Auftrag für die Schwachen und Wehrlosen einzusetzen, einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt und Unrecht auch in den eigenen Reihen leisten. Das Thema Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen sollte jedoch nicht nur im Kontext eines ganzheitlichen Präventionsangebotes erschlossen, sondern zumindest in Form von Aufklärung über Formen, Prävalenz, Risikofaktoren, Auswirkungen sowie Interventions- und Hilfsangeboten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen auch in ein evtl. vorhandenes Angebot zur Ehevorbereitung integriert werden. Sinnvoll wären hier geschlechtshomogene Angebote, die auf die jeweiligen Spezifika der Geschlechter eingehen können. Auch die Erarbeitung der Thematik Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen mit Jungen und jungen Männern als potentiellen (zukünftigen) Gewalttätern darf nicht außer Acht gelassen werden. Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen ist es darum, ein Präventionsangebot für Jungen und junge Männer zur Verfügung zu stellen, das deren Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärkt, individuelle Handlungskompetenzen (konstruktive Konfliktlösung, angemessene Äußerung von Gefühlen und Bedürfnissen, effektiver Umgang mit Wut, Grenzsetzung und -wahrnehmung, Inanspruchnahme von Hilfsangeboten etc.) fördert, das Thema Gewalt in Paarbeziehungen entstigmatisiert und über deren Hintergründe aufklärt. Zudem muss es für die eigenen Bedürfnisse und die der (zukünftigen) Partnerin sensibilisieren sowie die Aspekte Liebe, Respekt, gegenseitige Unterordnung etc. im biblischen Sinne beleuchten. Im Sinne einer ganzheitlichen Prävention ist zudem ganz allgemein Aufklärungsarbeit in christlichen Freikirchen zu leisten, damit u.a. gängige Mythen und Stereotype bekämpft und Gewalt entstigmatisiert werden kann. Nur so kann auf langfristige Sicht Mädchen und Frauen, die Opfer von Partnergewalt sind oder waren, geholfen werden, im sozialen Schutzraum „Gemeindefamilie“ zu gesunden. 128 QUELLENVERZEICHNIS Quellenverzeichnis Amt für Familie, Frau und Jugend/Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals/Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH (Hrsg.) (o.J.). Formen häuslicher Gewalt. Bozen u.a.: http://www.diagnose-gewalt.eu/haeusliche-gewalt/definitionhaeuslicher-gewalt/formen-haeuslicher-gewalt 02.05.2014 Amt für Familie, Frau und Jugend/Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals/Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH (Hrsg.) (o.J.). Mythen und Stereotype. Bozen u.a.: http://www.diagnose-gewalt.eu/haeusliche-gewalt/definitionhaeuslicher-gewalt/mythen-und-stereotype 04.05.2014 Baier, Dirk/Pfeiffer, Christian/Simonson, Julia/Rabold, Susann (2009). Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. 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