primeo fund

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VERTRAULICH
EMISSIONSPROSPEKT
über Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung
des
PRIMEO FUND
(einer Gesellschaft der Cayman Inseln)
mit jeweils einer Anteilsklasse von Vorzugaktien mit Gewinnbeteiligung
an folgenden Subfonds
Primeo Global Fund
Primeo Select Fund
Primeo Executive Fund
DER FONDS UNTERLIEGT NICHT DER LUXEMBURGISCHEN JURISDIKTION UND
AUCH KEINER AUFSICHT IN LUXEMBURG.
Die bisherigen Ergebnisse der Fonds finden Sie auf dem monatlichen
Performanceblatt der jeweiligen Anteilsklasse des Subfonds.
Datum dieses Emissionsprospekts ist Juli 2006
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
EINLEITUNG ............................................................................................................................. iii
ZUSAMMENFASSUNG............................................................................................................. vi
VERZEICHNIS ............................................................................................................................ x
DER FONDS............................................................................................................................... 1
ANLAGEZIEL UND VORGANGSWEISEN ................................................................................ 1
Anlageziel - Primeo Global Fund....................................................................................1
Anlagemethode - Primeo Global Fund ..........................................................................1
Art der Anlagen – Primeo Global Fund..........................................................................2
Anlagemethode - Primeo Select Fund ..........................................................................3
Primeo Select Euro Fund ................................................................................................3
Anlageziel – Primeo Executive Fund .............................................................................4
Anlagemethode - Primeo Executive Fund.....................................................................4
Beschränkungen der Veranlagungen............................................................................5
RISIKOFAKTOREN UND BESONDERE ÜBERLEGUNGEN.................................................... 6
Managed Account ............................................................................................................6
Währung............................................................................................................................6
Performance .....................................................................................................................6
Bewertung der Vermögenswerte des Fonds ................................................................6
Vom Fonds zu zahlende Beratungshonorare ...............................................................7
Eingeschränkte Liquidität ...............................................................................................7
Wechselseitige Haftung zwischen den Serien .............................................................7
Potentielle Interessenskonflikte.....................................................................................7
Profil des typischen Anlegers : ......................................................................................8
VERWALTUNG DES FONDS .................................................................................................... 8
Investmentberater ............................................................................................................8
Investmentberatervertrag................................................................................................8
Vorstand und leitende Angestellte.................................................................................9
DAS ZEICHNUNGSANGEBOT................................................................................................ 12
Erstangebot ....................................................................................................................12
Zeichnung .......................................................................................................................12
Bezahlung der Aktien ....................................................................................................13
Werbemaßnahmen.........................................................................................................14
Gebühren für den Wechsel zwischen den Serien ......................................................14
Weitere Zeichnungsangebote.......................................................................................14
i
FONDSVERWALTER UND DEPOTBANK .............................................................................. 14
Fondsverwalter und Depotbank ...................................................................................14
Verwaltungsvertrag; Depotbankvertrag ......................................................................15
NETTOINVENTARWERT ......................................................................................................... 16
DIE ÜBERSCHREIBUNG VON AKTIEN; EIGNUNGSANFORDERUNGEN........................... 17
RÜCKKAUF VON AKTIEN....................................................................................................... 18
ZWANGSRÜCKKÄUFE............................................................................................................ 19
DIVIDENDENPOLITIK..............................................................................................................20
AUSGABEN.............................................................................................................................. 20
VERWENDUNG DES ERTRAGS............................................................................................. 20
AKTIEN.....................................................................................................................................20
AUFNAHME VON BARGELD .................................................................................................. 21
QUALIFIZIERTE ZEICHNER.................................................................................................... 22
BESTEUERUNG....................................................................................................................... 22
ZIELSETZUNGEN DES FONDS .............................................................................................. 23
GESETZ DER CAYMAN INSELN ÜBER OFFENE INVESTMENTFONDS(MUTUAL
FUNDS LAW) ...............................................................................................................23
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE................ 24
BERICHTE................................................................................................................................ 24
ii
EINLEITUNG
DIE AKTIEN DES FONDS FALLEN NICHT UNTER DIE EINTRAGUNG LAUT US
SECURITIES ACT (WERTPAPIERGESETZ) VON 1933 (NACHSTEHEND "SECURITIES
ACT" GENANNT). DIE AKTIEN DÜRFEN IM RAHMEN DER AKTIENAUSGABE WEDER
DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN (EINSCHLIESSLICH DER
STAATEN UND DES BEZIRKS VON COLUMBIA UND DESSEN TERRITORIUM UND
BESITZUNGEN) ODER AN "US AMERIKANER" ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN
(ALSO STAATSBÜRGER DER VEREINIGTEN STAATEN ODER IN DEN USA ANSÄSSIGE
PERSONEN, FIRMEN, GESELLSCHAFTEN ODER ANDERE ORGANISATIONEN, DIE IN
DEN USA ODER GEMÄSS DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN ODER DEREN
POLITISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN GEGRÜNDET ODER ORGANISIERT SIND,
ODER AN EINEN NACHLASS ODER TRUST, DESSEN EINKOMMEN DER
BUNDESEINKOMMENSSTEUER
DER
VEREINIGTEN
STAATEN
UNTERLIEGT,
UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN QUELLE; ALLERDINGS VORAUSGESETZT, DASS
DIE BEZEICHNUNG "US AMERIKANER" SICH NICHT AUF NIEDERLASSUNGEN ODER
VERTRETUNGEN
EINER
AMERIKANISCHEN
BANK
ODER
VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT BEZIEHT, DIE AUSSERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN ORDENTLICH TÄTIG IST UND DIES NICHT ALLEIN ZUM ZWECKE DER
ANLAGE IN WERTPAPIERE, DIE NICHT UNTER DEN SECURITIES ACT FALLEN).
DER INHALT DIESES EMISSIONSPROSPEKTS ODER VON SCHRIFTVERKEHR IN
ZUSAMMENHANG MIT DIESEM ANGEBOT DARF VON POTENTIELLEN ANLEGERN
NICHT ALS INVESTITIONS-, RECHTS- ODER STEUERBERATUNG AUSGELEGT
WERDEN. JEDER ANLEGER SOLLTE ALLERDINGS SEINE EIGENEN BERATER,
BUCHHALTER UND ANDEREN PROFESSIONELLEN BERATER BEZÜGLICH RECHTS-,
STEUERUND
ANDERER
DIESBEZÜGLICHER
ANGELEGENHEITEN
IM
ZUSAMMENHANG MIT INVESTITIONEN IN DEN FONDS KONSULTIEREN.
DIESER EMISSIONSPROSPEKT, IN DEM DIE EINZELHEITEN DES FONDS AUFGELISTET
WERDEN, WURDE FÜR INVESTOREN ERSTELLT, DIE AN EINER INVESTITION IN
AKTIEN DES FONDS INTERESSIERT SIND UND ZUM ZWECKE DER NOTIERUNG AN
DER IRISCHEN WERTPAPIERBÖRSE. EINE REPRODUKTION ODER VERTEILUNG DES
VOLLSTÄNDIGEN EMISSIONSPROSPEKTS BZW. VON TEILEN DESSELBEN, SOWIE DIE
OFFENLEGUNG DES INHALTS IST OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG
DES BERATERS (DEFINITION NACHSTEHEND) UNTERSAGT (MIT AUSNAHME DER
OFFENLEGUNG GEGENÜBER PROFESSIONELLEN BERATERN DES POTENTIELLEN
INVESTORS, DER DIESEN EMISSIONSPROSPEKT ERHÄLT).
DIE AKTIEN EIGNEN SICH FÜR ANSPRUCHSVOLLE INVESTOREN, DEREN
INVESTITIONSPROGRAMM SICH NICHT ALLEIN AUF DEN FONDS BESCHRÄNKT, UND
DIE SICH DER MIT EINER SOLCHEN VERANLAGUNG INVOLVIERTEN RISIKEN VOLL
BEWUSST UND DIESE ZU TRAGEN BEREIT SIND.
WEDER DIE ZUSTELLUNG DIESES EMISSIONSPROSPEKTS, NOCH DER DEMGEMÄSSE
VERKAUF IMPLIZIERT, DASS DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN NACH DEM
AM DECKBLATT GENANNTEN DATUM KORREKT SIND.
ABGESEHEN VON JENEN PERSONEN, DIE IN DIESEM PROSPEKT GENANNT WERDEN,
WURDE NIEMAND ERMÄCHTIGT, ANDERE INFORMATIONEN ODER ZUSAGEN ÜBER
DEN FONDS AUSZUSPRECHEN. FALLS SOLCHE INFORMATIONEN ODER ZUSAGEN
AUSGESPROCHEN WERDEN, DARF MAN SICH AUF DIESE NICHT VERLASSEN.
iii
EINE EINTRAGUNG BZW. BERECHTIGUNG ZUR EINHOLUNG VON ANGEBOTEN ODER
ZUM VERKAUF VON INVESTMENTFONDSAKTIEN BZW. ANDEREN WERTPAPIEREN
GEMÄSS DER GESETZE EINER HIERFÜR ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT LIEGT
FÜR DIESEN EMISSIONSPROSPEKT UND DIE HIERIN BESCHRIEBENEN AKTIEN NICHT
VOR. DIESER EMISSIONSPROSPEKT VERSTEHT SICH DAHER WEDER ALS ANGEBOT
ZUM VERKAUF VON AKTIEN NOCH ALS EINHOLUNG VON ANGEBOTEN FÜR DIESE IN
EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT, EINE AUSSCHREIBUNG
ODER EIN VERKAUF AN PERSONEN, AN DIE SELBIGES GESETZWIDRIG WÄRE, NICHT
GESTATTET IST.
DIE VORSTANDSMITGLIEDER DES FONDS, DEREN NAMEN IM KAPITEL "VORSTAND
UND LEITENDE ANGESTELLTE" AUFGELISTET WERDEN, ÜBERNEHMEN DIE
VERANTWORTUNG FÜR DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN. DIE HIERIN
ENTHALTENEN INFORMATIONEN ENTSPRECHEN NACH BESTEM WISSEN UND
GLAUBEN DER VORSTANDSMITGLIEDER (DIE VORSORGE GETROFFEN HABEN, UM
SICHERZUSTELLEN, DASS DAS AUCH WIRKLICH DER FALL IST) DEN TATSACHEN; ES
WURDE NICHTS AUSGELASSEN, DAS EINE AUSWIRKUNG AUF DIE BEDEUTUNG
DIESER INFORMATIONEN HABEN KÖNNTE.
DIE BEVÖLKERUNG DER CAYMAN INSELN DARF NICHT ZUR ZEICHNUNG DER AKTIEN
EINGELADEN WERDEN.
WEDER DIE BANK AUSTRIA CREDITANSTALT AG, NOCH DER BERATER ODER EINE
DEREN NIEDERLASSUNGEN ODER MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN
ÜBERNEHMEN EINE GARANTIE HINSICHTLICH DER AKTIEN, NOCH ENTSTEHT FÜR
SIE DARAUS EINE WIE IMMER GEARTETE VERPFLICHTUNG. ZUDEM MACHEN SIE
KEINERLEI ZUSAGEN BEZÜGLICH DER FINANZLAGE SOWIE ZUKÜNFTIGER
AUSSICHTEN DES FONDS UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE DIESBEZÜGLICHE
VERANTWORTUNG AB.
DER VORSTAND GEHT NICHT DAVON AUS, DASS SICH EIN LIQUIDER
SEKUNDÄRMARKT FÜR DEN HANDEL MIT DEN AKTIEN DES FONDS ENTWICKELN
WIRD.
ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DIESES EMISSIONSPROSPEKTS HAT DER FONDS
KEINERLEI
VERPFLICHTUNGEN
AUS
HYPOTHEKEN,
GEBÜHREN,
SCHULDVERSCHREIBUNGEN, DARLEHEN (SEIEN ES AUSSTEHENDE ODER
BEGRÜNDETE
ABER
NOCH
NICHT
AUSGEGEBENE)
ODER
ANDERE
KREDITAUFNAHMEN ODER VERSCHULDUNGEN, EINSCHLIESSLICH ÜBERZOGENER
KONTEN
UND
AKZEPT-VERBINDLICHKEITEN
ODER
AKZEPTKREDITE,
VERPFLICHTUNGEN AUS DEM FINANZLEASING, RATENKAUFVERPFLICHTUNGEN,
GARANTIEN ODER ANDERER WESENTLICHER VERPFLICHTUNGEN ODER
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN.
ES IST ZUR ZEIT NICHT ABSICHT DES VORSTANDS, DIE AKTIEN IN IRLAND ZU
BEWERBEN ODER ZU HANDELN, UND OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG DER
ZENTRALBANK IRLANDS WIRD KEIN SOLCHER HANDEL STATTFINDEN. DER FONDS
HAT IN IRLAND KEINE GESCHÄFTSSTELLE EINGERICHTET.
DER FONDS UNTERLIEGT WEDER DER LUXEMBURGISCHEN JURISDIKTION NOCH
EINER AUFSICHT IN LUXEMBURG.
iv
FÜR INVESTOREN AUS DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH
Der vorliegende Emissionsprospekt wurde dem Führer des Gesellschaftsregisters von England
und Wales nicht vorgelegt. Die Aktien dürfen im Vereinigten Königreich nicht angeboten oder
verkauft werden, außer in Übereinstimmung mit sämtlichen Bestimmungen des Financial
Services Act des Jahres 1986 (Gesetz über Finanzdienstleistungen) und jedweden geltenden
Verfügungen, Bestimmungen und Regeln. Der Kauf von Aktien im Vereinigten Königreich ist
nur zu den in diesem Absatz genannten Bedingungen gestattet.
v
ZUSAMMENFASSUNG
Die nachstehende Zusammenfassung bezieht sich vollständig auf
Informationen, die an anderen Stellen des Emissionsprospekts aufscheinen.
die
genaueren
Der Fonds
Der Primeo Fund ist ein offener Investmentfonds für nicht-US
Investoren, die einen Teil ihrer Vermögenswerte in einen Fonds
investieren möchten, dessen Schwerpunkt auf der Erhaltung von
Kapital durch Streuung der Investitionen liegt. Siehe "Der Fonds".
Die Aktien
Die
hier
angebotenen
Aktien
sind
stimmrechtslose
gewinnbeteiligte rückkaufbare Aktien am Kapital des Fonds und
sind als gewinnbeteiligte Aktien mit all den Rechten gemäß der
Statuten des Fonds ausgestattet. (die „Aktien“)
Anlageziel und
Vorgangsweise
Der Primeo Fund besteht aus den folgenden unterschiedlichen
Subfonds Primeo Global Fund, Primeo Select Fund und Primeo
Executive Fund .
Anlageziel des Fonds (laut nachstehender Definition) ist ein
langfristiger Kapitalzuwachs durch Streuung von Investitionen.
Der Fonds verfolgt dieses Ziel bei den Primeo Global Fund
Aktien hauptsächlich durch Zuteilung von Vermögenswerten
unter einer ausgesuchten Gruppe von Portefeuille-Managern
(laut
nachstehender
Definition),
die
verschiedene
Investitionsstrategien verfolgen und sich auf verschiedene
Märkte konzentrieren. Der Fonds wird hauptsächlich im Rahmen
von Investmentgesellschaften und -unternehmen investieren.
Das Anlageziel von Primeo Select Fund ist die Investition in
liquide US Aktien und Indexoptionen mit dem Ziel eines
langfristigen Kapitalzuwachses. Primeo Fund hat zwei
Aktienklassen : eine lautend auf US Dollars und eine lautend auf
EUR. Das Investment in Euro wird gegen den US Dollar
währungsmäßig abgesichert. Siehe "Anlageziel und
Vorgangsweise".
Das Anlageziel von Primeo Executive Fund ist die Investition in
Investmentpartnerschaften oder –gesellschaften welche in
liquide US Aktien und Indexoptionen oder Geldmarktprodukte
veranlagen. Primeo Executive Fund besitzt zwei Anteilsklassen :
die eine ist auf US Dollar denominiert, die andere auf Euro. Die
Euro Anteilsklasse könnte – falls notwendig – gegen den US
Dollar abgesichert werden. Siehe "Anlageziel und
Vorgangsweise".
Der Fonds kann direkt auf eigene Rechnung handeln oder
Investitionen
durch
eine
100%ige
Tochtergesellschaft
(nachfolgend als „Handelstochter“ bezeichnet) tätigen, deren
Anlageziele und –strategien jenen des Fonds entsprechen. Wird
auf den Fonds Bezug genommen, so beinhaltet dies auch alle
Handelstöchter (bzw. die Beteiligungen des Fonds an diesen),
sofern sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt.
vi
Zeichnungsangebot
Die Aktien betreffend Primeo Global Fund sind zur Zeit in USDollar denominiert; Primeo Select Fund und Primeo Executive
Fund besitzt beide je zwei Anteilsklassen, eine in EURO
denominiert und eine in US-Dollar. Die genannten Aktien dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US
Amerikanern angeboten, verkauft oder zugestellt werden. Der
Fonds behält sich das Recht vor, zusätzliche Aktien und
Aktienkategorien auszugeben. Siehe "Zeichnungsangebot".
Investmentberater
BA Worldwide Fund Management Ltd. (nachstehend "Berater"
genannt), ein Unternehmen nach British Virgin Islands Recht,
fungiert als Investmentberater des Fonds. Der Berater ist für die
Beratung bezüglich der Auswahl und Überprüfung der Manager
und Investmentgesellschaften und der Unternehmen zuständig,
denen die Vermögenswerte zugeteilt werden, sowie für jene
sonstigen Verwaltungsaufgaben, die gemeinsam mit dem Fonds
vereinbart werden. Der Berater fungiert als Berater für die
Primeo Global Fund, Primeo Select Fund, und Primeo Executive
Fund Aktien und hat das Recht, einen oder mehrere Manager zu
bestellen, die ihn bei der Beratung im Zusammenhang mit
Veranlagungen, die in den Fondskategorien getätigt werden
unterstützen.
Die Wahl der Manager hängt von mehreren Kriterien ab, u.a. von
deren Erfahrung und bisheriger Performance. Eine solche
Auswahl von Managern hat das Ziel, das Risiko zu streuen und
die entsprechende Volatilität zu verringern, wodurch das
gefördert werden soll, was der Berater als potentiellen
langfristigen Ertrag bezeichnet. Siehe "Anlageziel und
Vorgangsweise - Anlagemethode."
Zeichnungsstelle
HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A.
Zeichnung
Der Fonds nahm seine Tätigkeit am 1. Jänner 1994 auf. Der
Mindestveranlagungsbetrag in Aktien des Primeo Global Fund ist
US$ 100.000,- in Aktien der US Dollar Anteilsklasse von Primeo
Select und Primeo Executive Fund US$ 50.000,- und in die
jeweilige Euro Anteilsklasse der Euro-Gegenwert von USD
50.000,- jenachdem welcher höher ist.
Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt
beim
Primeo
Global
Fund
1.000,-.
Der
Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt beim
Primeo Fund und Primeo Executive Fund bei der US Dollar
Anteilsklasse USD 1.000,- und bei der jeweilgen Euro
Anteilsklasse EUR 1.000,-. Um Aktien zu erwerben, wird ein
Zeichnungsvertrag unterfertigt und der Zeichnungsstelle
zusammen mit dem Kaufpreis für die Aktien bis zu
Geschäftsschluß am vierundzwanzigsten (24.) Tag eines Monats
übergeben. Falls der vierundzwanzigste (24.) eines Monats kein
Werktag
ist,
muß
der
Zeichnungsvertrag
bei
der
Zeichnungsstelle zusammen mit der Zahlung bis zu
Geschäftsende am unmittelbar vorhergehenden Werktag
eintreffen. Investoren haben kein Recht mehr, vom Kauf
zurückzutreten,
nachdem
die
Zeichnungsstelle
einen
vii
vollständigen
Zeichnungsvertrag
erhalten
"Zeichnungsangebot - Bezahlung der Aktien".
hat.
Siehe
Werktag
Definition siehe Kapitel „Das Zeichnungsangebot, Zeichnung“
Verwalter und
Depotbank
Verwaltungs- und Eintragungsdienste erbringen die Bank of
Bermuda (Cayman) Limited als Verwalter, und die HSBC
Securities Services (Luxembourg) S.A. als Depotbank. Siehe
"Verwalter und Depotbank".
Honorare und
Gebühren
Betreffend Primeo Global Fund bzw Primeo Select Fund Aktien
zahlt der Fonds monatliche Verwaltungs- und
Beratungshonorare in Höhe von 1/12 von 2% (Jahressatz von
2%) des Nettoinventarwertes des Fonds per Monatsende. Der
Fonds hat weiters ein jährliches Leistungshonorar zu zahlen. Die
ersten 10% der Nettoinventarwertsteigerung unterliegen keinem
Leistungshonorar. Der Berater hat Anspruch auf 20% des
jährlichen Nettoinventarwertzuwachses jeder Anteilsklasse, der
10% übersteigt. Für einen Wechsel zwischen der USDAnteilsklasse und der Euro Anteilsklasse des Primeo Select
Fund ist eine Gebühr von 1% des Bruttobetrages zu zahlen.
Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag".
Betreffend Primeo Executive Fund Aktien zahlt der Fonds
monatliche Verwaltungs- und Beratungshonorare in Höhe von
1/12 von 1,50% (Jahressatz von 1,50%) des Nettoinventarwertes
des Fonds per Monatsende. Der Fonds hat weiters ein jährliches
Leistungshonorar in der Höhe von 5% des jährlichen
Nettoinventarwertzuwachses zu zahlen. Für einen Wechsel
zwischen der US Dollar Anteilsklasse und der Euro Anteilsklasse
ist eine Gebühr von 1% Bruttobetrages zu zahlen. - . Siehe
"Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag ".
Der Fonds fordert - außer unter besonderen Umständen - ein
Honorar von 3% des Zeichnungspreises pro Aktie. Siehe
"Zeichnungsangebot - Werbemaßnahmen".
Ausgaben
Der Fonds hat für all jene Ausgaben, die im Zusammenhang mit
seiner Gründung, dem Angebot der Anteile sowie dem laufenden
Geschäft anfallen, aufzukommen. Ohne irgendeinen Anspruch
auf Vollständigkeit zu erheben, gehören dazu auf jeden Fall
Beratungshonorare,
Verwaltungshonorare,
Depotgebühren,
Prüfungskosten,
Rechtsgebühren
und
-kosten,
Unternehmenslizenzgebühren
und
etwaige
Börsennotierungskosten. Die Gründungskosten werden über
einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beginn der Tätigkeit des
Fonds abgeschrieben. Siehe "Ausgaben".
Dividenden
Der Fonds beabsichtigt nicht, Dividenden zu beschließen. Siehe
"Dividendenpolitik".
Rückkauf
Aktionäre sind berechtigt, ihre Aktien zumindest einmal pro
Monat am letzten Werktag eines Monats nach einer
viii
Benachrichtigungsfrist zurück zu verkaufen, und zwar Primeo
Global Fund Aktien am vierundzwanzigsten Tag des Monats vor
dem Rückkaufmonat, Primeo Select Fund und Primeo Executive
Fund Aktien bis zum vierundzwanzigsten Tag des
Rückkaufmonats. Bei einem teilweisen Rückkauf von Primeo
Global Fund Aktien muß zumindest eine Veranlagung in Höhe
von USD 100.000,- verbleiben, bei Primeo Select Fund Aktien
und/oder Primeo Executive Fund Aktien bei der jeweilgen USD
Anteilsklasse USD 50.000,- und bei der jeweilgen Euro
Anteilsklasse zumindest der Euro-Gegenwert von USD 50.000,-.
Siehe "Rückkauf von Aktien".
Berichte
Das Finanzjahr des Fonds endet am 31. Dezember jedes Jahres.
Geprüfte Berichte des Fonds werden innerhalb von 120 Tagen
nach Ende jedes Finanzjahres an die Aktionäre verschickt (oder
so schnell danach wie möglich).
ix
VERZEICHNIS
Eingetragener Geschäftssitz
Primeo Fund
c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd
rd
Whitehall House, 3 Floor
238 North Church Street
P.O. Box 31362 SMB
Gorge Town
Grand Cayman
Cayman Islands
Berater
BA Worldwide Fund Management, Ltd.
c/o HWR Services P.O. Box 71
Road Town
Tortola
B.V.I.
Verwalter & Registerstelle
Bank of Bermuda (Cayman) Limited
British American Tower, 3rd Floor
Dr. Roy's Drive
George Town
Grand Cayman
Cayman Islands
Depotbank
HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A.
40, avenue Monterey
BP 413
L-2014 Luxembourg
Buchprüfer
Ernst & Young
Public Accountants P.O. Box 510
George Town
Grand Cayman
Cayman Islands
B.W.I.
x
Rechtsberater
Maples and Calder
PO Box 309GT
Ugland House
South Church Street
George Town
Grand Cayman
Cayman Islands
(nur für das Recht der Cayman Inseln)
Rechtsanwälte GesmbH Hausmaninger und Kletter
Franz Josefs-Kay 3
A-1010 Wien, Österreich
Zeichnungsstelle
HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A.
40, avenue Monterey
BP 413
L-2014 Luxembourg
xi
DER FONDS
PRIMEO FUND (nachstehend der Fonds genannt) -eine Cayman Islands Offshore
Gesellschaft - ist ein offener Investmentfonds und wurde am 17. November 1993 unter dem
Recht der Cayman Inseln gegründet. Der eingetragene Geschäftssitz des Fonds befindet sich
rd
c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd, Whitehall House, 3 Floor, 238 North Church Street,
P.O. Box 23162 SMB, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, Der Fonds nahm seine
Tätigkeit am 1. Jänner 1994 auf.
ANLAGEZIEL UND VORGANGSWEISEN
Das Ziel des Fonds besteht darin, Anlegern einen langfristigen Kapitalzuwachses zu bieten.
Der Fonds verfügt zur Zeit über folgende getrennte Subfonds : Primeo Global Fund (Primeo
Global Fund), Primeo Select Fund (Primeo Select Fund) und Primeo Executive Fund
(Primeo Executive Fund).
Anlageziel - Primeo Global Fund
Der Primeo Global Fund ist als Dachfonds strukturiert und versucht, das Ziel des langfristigen
Kapitalzuwachs zu erreichen, indem hauptsächlich über andere Investmentmanager veranlagt
wird,
die
Investmentpartnerschaften
oder
-gesellschaften
(nachstehend
Investmentgesellschaften genannt) oder Direktkonten verwalten.
Der Fonds plant, verschiedene Veranlagungsmöglichkeiten und neue Handelsstrategien zu
nutzen und hat daher keinen von vornherein festgelegten Standpunkt hinsichtlich der Art oder
Anzahl von Investmentgesellschaften oder Managern, durch die Gelder veranlagt werden, der
Arten von Papieren, in die investiert werden soll, der geographischen Aufteilung der Anlagen
oder der Art der jeweiligen Anlagestrategie. Statt dessen vertritt der Primeo Global Fund die
Ansicht, daß die breite Streuung und der Versuch, die Volatilität des Portefeuilles sowie das
Marktrisiko so gering wie möglich zu halten, dadurch erleichtert wird, daß
Investmentgesellschaften und Manager an verschiedenen Orten gewählt und mit Geldern des
Primeo Global Fund ausgestattet werden können, die dann mit verschiedenen Strategien in die
globalen Finanzmärkte und verschiedene Instrumente investiert werden.
Um dieses Ziel für Primeo Global Fund Aktionäre zu erreichen, wird der Fonds jene
Investmentgesellschaften und Manager analysieren, bei denen der Schwerpunkt auf
langfristigem Kapitalzuwachs liegt. Der Primeo Global Fund wird dann untersuchen, welche
dieser Investmentgesellschaften oder Manager laut Meinung des Primeo Global Fund die
beste Performance erbringen. Bei der ausgewählten Gruppe wird der Fonds dann deren
Erfahrung untersuchen, wobei beabsichtigt ist, hauptsächlich dort zu veranlagen, wo die
Performance schon längerfristig nachweisbar gut war. Dann wird der Primeo Global Fund die
Investmentgesellschaften und Manager mit Hinblick auf weitere Diversifikationskriterien, wie
die geographische Aufteilung sowie die Art der Wertpapiere und Finanzinstrumente
überprüfen.
Anlagemethode - Primeo Global Fund
Bei der Veranlagung und Verwaltung der Primeo Global Fund Vermögenswerte von Primeo
Global Fund Aktionären wird mit mehreren Managern gearbeitet. Der Primeo Global Fund wird
auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem Berater, und anderen
professionellen
Beratern
(siehe
nachstehende
Definition)
kontinuierlich
Investmentgesellschaften und Manager (nachstehend Manager genannt) wählen, die sich in
Bezug auf Anlagestrategien, Märkte und Finanzinstrumente unterscheiden. Die Auswahl dieser
Investmentgesellschaften oder Manager durch den Berater kann über eine oder mehrere
1
Handelstöchter erfolgen. Der Berater wird bei der Wahl der Investmentgesellschaften und
Manager deren Erfahrung, Performance auf dem Markt, Handelsstrategie und -technik,
Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der Berater wird auch Kontakte der Bank
Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt nutzen und sich mit
Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern bezüglich der
Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern beraten.
Durch den Einsatz mehrerer Investmentgesellschaften und Manager wird der Fonds
versuchen, bei den Aktien das Risiko zu streuen und die Volatilität zu verringern, um dies
besser zu erreichen, was der Berater als Potential für langfristige Erträge erachtet. Während
eine einzelne Investmentgesellschaft oder ein Verwalter vielleicht exzellente Leistungen
erbringen, bleibt in einem solchen Fall dennoch das Risiko bestehen, daß ein einziger Stil bzw.
eine Strategie nicht immer bei allen Marktbedingungen erfolgreich sein muß. Die Streuung der
Gelder unter eine Vielzahl von Investmentgesellschaften und Managern mit verschiedenen
Stilen und Anlagestrategien sollte das vermeiden, wodurch der Primeo Global Fund in der
Lage sein sollte, die langfristigen Zuwächse zu maximieren, während gleichzeitig das Risiko
verringert wird.
Den nach Empfehlung des Beraters vom Primeo Global Fund ausgewählten Managern werden
bestimmte Anteile des Vermögens des Primeo Global Fund zur Veranlagung übergeben. Bei
Managern, die mit Investmentgesellschaften verknüpft sind, wird der Berater die Bedingungen
und Bestimmungen dieser Gesellschaften hinsichtlich deren Eignung im Hinblick auf eine
Übergabe der Gelder des Primeo Global Fund an Manager untersuchen, die Gelder dieser
Unternehmen verwalten. Die Zuteilung der Vermögenswerte des Primeo Global Fund wird sich
wahrscheinlich mit der Zeit ändern, und der Primeo Global Fund ist berechtigt, neue Manager
auszuwählen und einzusetzen, Gelder unter den verschiedenen Managern neu aufzuteilen und
die Geschäftsbeziehung mit dem einen oder anderen Manager zu beenden. Es ist möglich,
daß der Berater selbst - oder durch eine verbundene Gesellschaft - gewisse Vermögenswerte
des Primeo Global Fund verwaltet.
Der Primeo Global Fund hat keine vorgegebenen Mindest- oder Höchstzahlen von Managern,
die vom Primeo Global Fund eingesetzt werden, oder von Investmentgesellschaften, bei denen
er investieren wird.
Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei
denen die Gelder des Fonds veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem
Vorstand Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung
von Geldern unter neuen oder bestehenden Verwaltern oder Investmentgesellschaften
abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und
umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im
Vergleich mit anderen Managern.
Art der Anlagen – Primeo Global Fund
Der Primeo Global Fund hat keine vorher festgelegte Philosophie was die Arten der
Finanzinstrumente anlangt, in die investiert werden soll. Der Fonds geht vielmehr davon aus,
daß durch die Wahl verschiedener Manager zu einer Aufteilung der Veranlagungen für die
Aktien auf verschiedene Investmentgesellschaften die Anlagen der Aktien in
Finanzinstrumente verschiedener Märkte der Welt kommt, wobei von Investmentmöglichkeiten
weltweit profitiert werden soll. Diese Strategie entspricht dem Anlageziel des Primeo Global
Fund, nämlich der Risikoverringerung durch Streuung. Der Primeo Global Fund erwartet, daß
Investmentgesellschaften und Manager in eine Vielzahl verschiedener Finanzinstrumente
investieren, vor allem in Aktien und aktienähnliche Papiere, Rentenwerte und andere
Wertpapiere und Forderungspapiere, in Wertpapiere, für die es keinen aktiven öffentlichen
Markt gibt und andere Finanzinstrumente - wobei es keine Beschränkung auf diese
vorgenannten Instrumente gibt. Obwohl das Hauptaugenmerk des Fonds darauf liegt, keine
Investmentgesellschaften und Manager zu wählen, die hauptsächlich in die Veranlagung in
2
Finanz- und Warenterminkontrakte oder Währungstermingeschäfte involviert sind, ist es
dennoch möglich, daß manche Investmentgesellschaften und Manager in solche Papiere
investieren. Sub-Manager können auch zu anderen Anlagetechniken greifen, wie zum Beispiel
Effektenfinanzierung, Leerverkäufe und Optionen.
Der Fonds verfolgt auch keine festgelegte Philosophie hinsichtlich Beschränkungen bei der
Zuteilung von Geldern an einzelne Manager oder Gruppen von Verwaltern, die in dieselben
oder ähnliche Märkte bzw. Papiere investieren. Der Fonds erklärt, im Hinblick auf die
Veranlagungen für Aktien nicht mehr als 20% der Mittel bei einer Investmentgesellschaft bzw.
einem Manager zu veranlagen, außer in Fällen, wo ein solcher Prozentsatz von einer
Investmentgesellschaft oder einem Manager mit guter Performance überschritten wird. Der
Primeo Global Fund kann von Zeit zu Zeit einen Teil seiner Vermögenswerte Barpositionen
oder Geldmarktpapieren zuteilen.
Anlageziel - Primeo Select Fund
Der Primeo Select Fund ist der Ansicht, daß das Ziel des langfristigen Kapitalzuwachses und
die beabsichtigte Verringerung von Portfeuille-Volatilität und Marktrisiko dadurch unterstützt
wird, daß Primeo Select Fund Gelder unter einer diversifizierten Gruppe liquider Aktien
aufgeteilt werden. Siehe "Anlagemethode - Primeo Select Fund".
Für Primeo Select Fund Aktionäre plant der Fonds, das Ziel des langfristigen
Kapitalzuwachses durch vorrangige Veranlagung in liquide US Anteilspapiere, inkl. jener im
Standard & Poor‘s 500 Index, sowie in Indexoptionen zu erreichen. Diese Veranlagungen
werden zur Zeit von einem Manager in Form eines Managed Account getätigt. Primeo Select
Fund hat eine zusätzliche Anteilsklasse („Klasse B“), die nur für spezielle Investments
bestimmt und sonst generell für Investoren geschlossen ist. Klasse B kann Leverage
verwenden, dessen Ausmaß von den Direktoren, dem Investmentberater und der Depotbank
des Fonds bestimmt ist.
Primeo Select Fund hat eine zusätzliche Anteilsklasse („Klasse B“), die nur für spezielle
Investments bestimmt und sonst generell für Investoren geschlossen ist. Klasse B kann
Leverage verwenden, dessen Ausmaß von den Direktoren, dem Investmentberater und der
Depotbank des Fonds bestimmt ist.
Primeo Select Fund besitzt zwei Anteilsklassen : eine lautet auf US-Dollars und die andere auf
Euro. Der Fonds wird hinsichtlich der Aktien des Primeo Select Fund, die auf EUR lauten die
Investments sofort in US-Dollar umwechseln und in gleicher weise investieren wie die USDollar denominierten Investments in Aktien des Primeo Select Fund. Weiters werden solche
US-Dollar Investments währungsmäßig abgesichert um das Fremdwährungsrisiko zu
minimieren (wenngleich es nicht die Absicht ist, dass die Absicherungsgeschäfte das
Währungsrisiko vollständig ausschalten). Die Absicherungsgeschäfte werden periodisch
zwischen dem Fonds und HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A: oder einer anderen
vom Fonds ausgewählten Partei, geschlossen. Die Kosten des Absicherungsgeschäftes
werden vor allem den Aktien der Euro- Anteilsklasse des Primeo Select Fund verrechnet.
Anlagemethode - Primeo Select Fund
Der Primeo Select Fund wird auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem
Berater, und anderen professionellen Beratern (siehe nachstehende Definition) kontinuierlich
Investmentgesellschaften und Manager auswählen. Der Primeo Select Fund wurde seit seiner
Gründung durch einen Manager in Form eines Direktkontos (Managed Account) geführt, wobei
alle Gelder eines Subfonds in einem Direktkonto geführt werden. Der Berater wird bei der
Wahl der Investmentgesellschaften und Manager deren Erfahrung, Performance auf dem
Markt, Handelsstrategie und -technik, Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der
Berater wird auch Kontakte der Bank Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt
3
nutzen und sich mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern
bezüglich der Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern
beraten.
Gelder des Fonds, die auf Primeo Select Fund Aktien entfallen, werden in einer Vielzahl (ca.
30-50) US Aktien oder in Indexoptionen angelegt. Der Fonds wird sich bei der Verwaltung der
Primeo Select Fund Aktien der Unterstützung des Beraters bedienen (der einen oder mehrere
Manager wählen kann). Bei der Strukturierung des Portefeuilles für Primeo Select Fund
werden Manager oder Investmentgesellschaften versuchen, das Risiko zu minimieren, indem
Veranlagungen in einer Reihe von liquiden Papieren gewählt werden und verschiedene
Faktoren bedacht werden, wie z.B. Emittent, Performance und Hauptgeschäftsbranche oder
Marktvolatilität.
Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei
denen solche Gelder veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem Vorstand
Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung von Geldern
unter neuen oder bestehenden Verwaltern, Investmentgesellschaften oder Hanndelstöchter
abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und
umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im
Vergleich mit anderen Managern. Der Primeo Select Fund kann von Zeit zu Zeit alle oder
einen Teil seiner Vermögenswerte Barpositionen oder Geldmarktpapieren zuteilen.
Primeo Select Euro Fund
Im Mai 2001 gündete der Vorstand einen seperaten Subfonds mit dem Namen Primeo Select
Euro Fund. Nach einer Neustrukturierung des Fonds im November 2005 haben die Investoren
des Primeo Select Euro Fund gegen Rückgabe ihrer Anteile neue Anteile an der Euro
Anteilsklasse des Primeo Select Fund erhalten.
Anlageziel – Primeo Executive Fund
Der Primeo Executive Fund ist als Dachfonds strukturiert und versucht, das Ziel des
langfristigen Kapitalzuwachs zu erreichen, indem hauptsächlich über andere
Investmentmanager veranlagt wird, die Investmentgesellschaften bzw Offshore
Investmentgesellschaften (nachstehend Investmentgesellschaften genannt) verwalten.
Das Anlageziel des Primeo Executive Fund ist es hauptsächlich bei derartigen
Investmentfirmen zu investieren, die Investitionsmöglichkeiten in liquide U.S. Aktien und
Indexoptionen oder Geldmarktprodukte anbieten. Der Primeo Executive Fund besteht aus zwei
Anteilsklassen: die eine lautet auf US Dollar, die andere auf Euro.
Die Euro Investitionen können gegen den US Dollar abgesichert werden
Devisentermingeschäfte), so weit dies nicht bereits in den Subfonds geschehen ist.
(zB.:
Um dieses Ziel für Primeo Executive Fund Aktionäre zu erreichen, wird der Fonds jene
Investmentgesellschaften und Manager analysieren, bei denen der Schwerpunkt auf
langfristigem Kapitalzuwachs in den U.S. Aktien Märkten liegt. Der Primeo Executive Fund wird
dann untersuchen, welche dieser Investmentgesellschaften oder Manager laut Meinung des
Primeo Executive Fund die beste Performance erbringen. Bei der ausgewählten Gruppe wird
der Fonds dann deren Erfahrung untersuchen, wobei beabsichtigt ist, hauptsächlich dort zu
veranlagen, wo die Performance schon längerfristig nachweisbar gut war.
Anlagemethode - Primeo Executive Fund
Bei der Veranlagung und Verwaltung der Primeo Executive Fund Vermögenswerte von Primeo
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Executive Fund Aktionären wird mit einem Dachfondskonzept gearbeitet. Der Primeo
Executive Fund wird auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem Berater,
und anderen professionellen Beratern (siehe nachstehende Beschreibung) kontinuierlich
Investmentgesellschaften und Manager (nachstehend Manager genannt) wählen, die sich für
die Anlageziele des Fonds eignen. Der Berater wird bei der Wahl der Investmentgesellschaften
und Manager deren Erfahrung, Performance auf dem Markt, Handelsstrategie und -technik,
Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der Berater wird auch Kontakte der Bank
Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt nutzen und sich mit
Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern bezüglich der
Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern beraten.
Durch den Einsatz mehrerer Investmentgesellschaften und Manager wird der Fonds
versuchen, bei den Aktien das Risiko zu streuen und die Volatilität zu verringern, um dies
besser zu erreichen, was der Berater als Potential für langfristige Erträge erachtet. Während
eine einzelne Investmentgesellschaft oder ein Verwalter vielleicht exzellente Leistungen
erbringen, bleibt in einem solchen Fall dennoch das Risiko bestehen, daß ein einziger Stil bzw.
eine Strategie nicht immer bei allen Marktbedingungen erfolgreich sein muß.
Den nach Empfehlung des Beraters vom Primeo Executive Fund ausgewählten Managern
werden bestimmte Anteile des Vermögens des Primeo Executive Fund zur Veranlagung
übergeben. Bei Managern, die mit Investmentgesellschaften verknüpft sind, wird der Berater
die Bedingungen und Bestimmungen dieser Gesellschaften hinsichtlich deren Eignung im
Hinblick auf eine Übergabe der Gelder des Primeo Executive Fund an Manager untersuchen,
die Gelder dieser Unternehmen verwalten. Die Zuteilung der Vermögenswerte des Primeo
Executive Fund könnte sich mit der Zeit ändern, und der Primeo Executive Fund ist berechtigt,
neue Manager auszuwählen und einzusetzen, Gelder unter den verschiedenen Managern neu
aufzuteilen und die Geschäftsbeziehung mit dem einen oder anderen Manager zu beenden. Es
ist möglich, daß der Berater selbst - oder durch eine verbundene Gesellschaft - gewisse
Vermögenswerte des Primeo Executive Fund verwaltet.
Der Primeo Executive Fund hat keine vorgegebenen Mindest- oder Höchstzahlen von
Managern, die vom Primeo Executive Fund eingesetzt werden, oder von
Investmentgesellschaften, bei denen er investieren wird noch gibt es ein vorgegebenes
Mindest- oder Höchstvolumen, das in eine Investmentgesellschaft investiert wird. Der Primeo
Executive Fund hat weiters keine vorgegebene Philosophie bezüglich der Aufteilung der
Gelder auf einen einzelnen Manager, oder einer Gruppe von Managern, die in gleichen oder
ähnlichen Märkten oder Finanzinstrumenten investieren. Der Primeo Executive Fund kann
einen Teil seiner Gelder in Geldmarktfonds oder seine Gelder andererseits in Barpositionen
oder Geldmarktpapieren zuteilen.
Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei
denen die Gelder des Fonds veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem
Vorstand Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung
von Geldern unter neuen oder bestehenden Verwaltern oder Investmentgesellschaften
abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und
umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im
Vergleich mit anderen Managern.
Beschränkungen der Veranlagungen
Der Berater kontrolliert das Grundportefeuille von Investmentgesellschaften und Managern, um
sicherzustellen, daß keine Gruppe von Investmentgesellschaften oder Managern mehr als
30% der Gelder des Fonds bei einem einzelnen Emittenten investiert, mit der Ausnahme, daß
eine Investmentgesellschaften oder ein Manager kurzfristig mehr als 30% der Gelder in US
Staatsanleihen (oder andere Staatsanleihen) investiert. Falls der Berater davon Kenntnis
erlangt, daß mehr als 30% der Gelder des Fonds in Aktien eines einzigen Emittenten inkl. einer
Investmentgesellschaft, investiert werden,( mit der Ausnahme von kurzfristigen Investments in
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US Staatsanleihen oder andere Staatsanleihen) wird der Berater alle ihm zur Verfügung
stehenden Maßnahmen ergreifen, um diese Veranlagung unter 30% zu reduzieren. Weiters
überwacht der Berater das Grundportefeuille von Investmentgesellschaften und Managern, um
sicherzustellen, daß der Fonds nicht mehr als 30% seiner Bruttovermögenswerte der Solvenz
eines einzigen Kontrahenten überläßt, mit der Ausnahme der US Regierung. Falls dieser
Grenzwert überschritten wird, nimmt der Berater sofort entsprechende Korrekturen vor um das
Risiko auf unter 30% zu reduzieren. Darüber hinaus übt der Fonds keine rechtliche oder
managementmäßige
Kontrolle
über
die
einzelnen
Veranlagungen
der
Investmentgesellschaften und Manager aus. Eine Investition in Höhe von 50% oder mehr des
Portefeuille des Fonds bedingt die vorherige Zustimmung der Aktionäre. Der Fonds befolgt bei
seiner Verwendung von nachgeordneten Papieren das allgemeine Prinzip der Diversifizierung.
Es kann allerdings keine Zusicherung gemacht werden, daß die Anlageziele des Fonds
erreicht werden können, und die Ergebnisse können im Laufe der Zeit starken Schwankungen
unterworfen sein.
Der Fonds unternimmt keine Veranlagungen, die den direkten Verkauf von Wertpapieren eines
Emittenten involvieren, die nicht Wertpapiere des Fonds sind.
RISIKOFAKTOREN UND BESONDERE ÜBERLEGUNGEN
Managed Account
Dem Fonds ist es erlaubt bestimmte Gelder bei Investmentgesellschaften & Managern zu
investieren, die ein Managed Account verwalten. In solchen Fällen, erhalten der Administrator
und die Depotbank ausschließlich die Kontoauszüge des Managed Account sowie die
Transaction Slips von jeder Wertpapiertransaktion. Jeglicher Verlust, der aus Investitionen in
einem Managed Account entsteht wird von den Aktionären getragen.
Währung
Die Aktien des Fonds verstehen sich in US Dollar und Euro. Der Handel mit diesen Aktien
erfolgt ebenfalls in US Dollar. Eine Ausnahme dazu bilden die Aktien der Euro Anteilsklasse
des Primeo Select Fund und die der Euro Anteilsklasse des Primeo Executive Fund, die auf
Euro lauten. Bei jenen zukünftigen Investoren, die eine andere Währung als US Dollar oder
Euro haben, müssen die möglichen Verluste in Betracht gezogen werden, die sich aus
Währungsschwankungen zwischen dem US Dollar oder Euro und ihrer jeweiligen Währung
ergeben. Darüber hinaus unterliegt die Performance des Fonds Wechselkursänderungen, in
dem Ausmaß als Sicherheiten oder andere Finanzinstrumente in einer anderen Währung als
US Dollar oder Euro ausgegeben werden.
Performance
Der Berater glaubt, daß mit seiner Investmenttätigkeit das Risiko durch Streuung und
sorgsame Auswahl der Manager abgeschwächt wird. Es kann allerdings keine Zusicherung
gegeben werden, daß der Fonds dieses Anlageziel erreichen wird. Siehe "Anlageziel und
Vorgangsweise". Die Manager können Investmenttechniken wie z.B. Marginfinanzierung,
Terminverkäufe, Optionen, Forwardgeschäfte und Futuresgeschäfte anwenden. Diese
Verfahren können unter gewissen Umständen die mögliche negative Auswirkung auf den
Fonds eventuell maximieren.
Bewertung der Vermögenswerte des Fonds
Der Vorstand bewertet in seinem Ermessen die Aktiva und Passiva des Fonds in
Übereinstimmung mit dessen Satzung. Wenn der Vorstand bestimmt, daß der Kurswert den
Wert eines Vermögenswertes nicht angemessen widerspiegelt, oder falls kein Liquidationswert
oder eine Marktbewertung durch Dritte für einen solchen Vermögenswert verfügbar sind, ist
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der Vorstand ermächtigt, einen solchen Vermögenswert in seinem Ermessen aufgrund
begründeter Annahmen zu bewerten. Weiters können Vorstand, Berater und Fondsverwalter
sich nur auf jene Bewertungen verlassen, die von den Managern bei denen der Fonds
investiert hat, geliefert werden. (Siehe "Nettovermögenswert").
Vom Fonds zu zahlende Beratungshonorare
Der Berater erhält ein auf den Vermögenswerten des Fonds basierendes Honorar und, mit
Ausnahme von Primeo Executive Fund, ein 20 prozentiges Leistungshonorar, falls der jährliche
Kapitalzuwachs laut Angabe des Fondsverwalters 10% des Nettoinventarwerts der betroffenen
Anteilsklasse eines Subfonds übersteigt. Für den Primeo Executive Fund erhält der Berater 5%
der jährlichen Wertsteigerung des Nettoinventarwerts der betroffenen Anteilsklasse des
Subfonds Primeo Executive Fund. (Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag")
Die Manager von Investmentgesellschaften, bei denen der Fonds investiert, können ebenfalls
Verwaltungshonorare und Leistungsprämien je nach ihrer Leistung bei der jeweiligen
Investmentgesellschaft erhalten, unabhängig davon, ob der Fonds als Ganzes gewinnbringend
arbeitet. Die Zahlung solcher Leistungsprämien kann dazu führen, daß der Berater oder ein
Manager risikofreudigere oder spekulativere Anlagen tätigt als ohne eine solche
Leistungsprämie (Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag").
Eingeschränkte Liquidität
Die Anleger können ihre Aktien generell nur monatlich zurückverkaufen und die Zahlung von
Rückkauferlösen kann beschränkt oder aufgeschoben werden. (Siehe "Rückkauf von Aktien").
Wechselseitige Haftung zwischen den Serien
Der Fonds ist befugt, Anteilsklassen oder -serien auszugeben. Die Vorgangsweise bei der
Aufteilung von Verbindlichkeiten auf die einzelnen Klassen oder Serien (Verbindlichkeiten sind
der jeweiligen Klasse oder Serie zuzuordnen, in deren Zusammenhang sie entstanden sind) ist
in der Satzung festgelegt. Jedoch handelt es sich beim Fonds um eine juristische Einheit, was
bedeutet, dass Anteilsinhaber unter Umständen die Verbindlichkeiten von anderen
Anteilsklassen oder Serien, zu tragen haben, wenn für deren Deckung nicht genügend Mittel in
der betreffenden Klasse oder Serie, einschließlich der Aktien, die anderen Subfonds
zurechenbar sind, vorhanden sind .
Potentielle Interessenskonflikte
Die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder ist derzeit bei der Bank Austria Creditanstalt AG
beschäftigt, die größter Einzelaktionär des Beraters ist, und berechtigt, bei Abstimmungen über
Angelegenheiten betreffend den Berater ihre Stimme abzugeben, inkl. Verlängerung oder
Beendigung des Beratervertrages. Die Bank Austria Creditanstalt AG ist Mehrheitsaktionär
oder alleiniger Aktionär bei gewissen Vermögensverwaltungs- und Brokerage-Firmen. Es ist
daher möglich, daß der Berater eine oder mehrere dieser Firmen zur Investmentberatung
heranzieht. Weiters nutzt Bank Austria Creditanstalt AG die Leistungen von Beratern und
anderen Fachleuten, mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Fonds kann solche
Stellen in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ebenfalls kontaktieren. Sollten sich daraus
tatsächlich Interessenskonflikte ergeben, werden die Vorstandsmitglieder alles unternehmen,
um eine faire Beilegung derselben sicherzustellen.
Eines der Vorstandsmitglieder des Fonds ist Angestellter des Fondsverwalters und der
Fondsdepotbank. Sollten sich daraus tatsächlich Interessenskonflikte ergeben, wird das
Vorstandsmitglied (werden die Vorstandsmitglieder) alles unternehmen, um eine faire
Beilegung derselben sicherzustellen.
Der Fonds ist in keine Prozesse oder Schiedsgerichtsverfahren seit der Gründung involviert
und ist sich keiner Verfahren oder Forderungen bewußt, die gegen ihn anhängig oder
angedroht sind.
7
Profil des typischen Anlegers :
Der Fonds richtet sich an vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren, die bereits
ausreichend Erfahrung auf dem komplexen Gebiet der diversen Hedgefondsstrategien
gesammelt haben und eine hohe Risikobereitschaft aufweisen. Es wird den Investoren mit
Nachdruck empfohlen sich an konzessionierte Vermögensberater, Steuerberater oder sonstige
professionelle Berater Ihrer Wahl zu wenden um alle Risiken und Gefahren der
Investitionsentscheidung zu erfassen.
VERWALTUNG DES FONDS
Investmentberater
Investmentberater des Fonds ist BA Worldwide Fund Management Ltd., eine Firma nach
British Virgin Islands Recht, und eine indirekt 95-prozentige Tochter der Bank Austria
Creditanstalt AG. Die restlichen 5 Prozent werden von der A&B Holding GmbH gehalten. Der
Investmentberater wurde gemäß Beratervertrag vom 15. Dezember 1993 (nachstehend
Beratervertrag genannt) für die Beratung im Zusammenhang mit und Verwaltung der
Veranlagung von Geldern des Fonds ernannt, und zwar vorbehaltlich der Kontrolle des
Vorstands des Fonds. Der Investmentberater, eine Investmentberatungsfirma mit
eingetragenem Geschäftssitz in c/o HWR Services, P.O. Box 71, Road Town, Tortola, British
Virgin Islands, wurde am 29. September 1993 gegründet.
Die Bank Austria Creditanstalt Gruppe, der Gründer des Fonds, ist eine weltweit operierende
Bank nach österreichischem Recht und hat ihren Hauptgeschäftssitz in Wien, Österreich,
sowie per 31. Dezember 2005 1.570 Geschäftsstellen in Österreich und auf der ganzen Welt.
Seit November 2005 ist sie Bestandteil der Unicredit Gruppe.
Die Bank Austria Creditanstalt Gruppe ist mit Hinblick auf die Bilanzsumme die mit Abstand
größte Geschäftsbank Österreichs. Per 31. Dezember 2005 hatte sie auf konsolidierter Basis
Gesamteinlagen (fällig gegenüber Kunden) in Höhe von EUR 86,4 Mrd. (ungefähr US $ 102,5
Mrd.) und eine Bilanzsumme von EUR 158,9 Mrd. (ungefähr US $ 188,5 Mrd.). Die Bank
Austria Creditanstalt Gruppe bietet sämtliche Bankleistungen, inkl. Anlageberatung, für
Privatkunden und institutionelle Anleger. Der Vorstand des Fonds ist der Ansicht, daß diese
Leistungen dem Berater bei seiner Tätigkeit für den Fonds zugute kommen.
Der Berater ist dafür zuständig, dem Vorstand eine generelle Strategie bezüglich Auswahl und
Kontrolle der Manager und Investmentgesellschaften bzw. Aufteilung der Gelder unter diesen
Managern und Investmentgesellschaften zu empfehlen. Weiters entfallen auf ihn jene
Verwaltungsangelegenheiten, die mit dem Fonds vereinbart werden. (Siehe Kapitel "Anlageziel
und Vorgangsweise - Anlagemethode"). Bei der Wahl der Manager und
Investmentgesellschaften und der Überprüfung der Performance plant der Berater sich der
weltweiten Geschäftsbeziehungen der Bank Austria Creditanstalt AG in der Finanzwelt zu
bedienen.
Investmentberatervertrag
Gemäß Beratervertrag erbringt der Berater Investmentberatungsleistungen, trifft
Verwaltungsentscheidungen und überwacht die Wahl und Kontrolle von Managern für den
Fonds sowie die Zuteilung von Geldern, immer in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und
Vorgangsweisen des Fonds und unter Anleitung und Kontrolle des Vorstands des Fonds.
Der Beratervertrag wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen bzw. verlängert, sofern er nicht
dreißig (30) Tage vor Jahresende schriftlich gekündigt, oder auf andere Art gemäß den
Vertragsbestimmungen beendet wird. Die Kündigungsbestimmungen umfassen auch eine
automatische Beendigung im Fall, daß entweder der Fonds oder der Berater aufgelöst werden;
8
oder auf Wunsch des Fonds, falls der Berater den Investmentzielen des Fonds nicht
nachgekommen ist, oder Verfahren unter den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen gegen den
Berater eröffnet werden; oder auf Wunsch des Beraters, falls die Investmentpolitik des Fonds
während der Laufzeit des Beratervertrags geändert wird, und der Berater nicht in der Lage ist,
diesen Änderungen mit seiner Veranlagungsmethode nachzukommen, oder Verfahren unter
den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen gegen den Fonds eröffnet werden.
Betreffend Primeo Global Fund und Primeo Select Fund hat der Berater Anspruch auf ein
Beratungshonorar, das monatlich in Höhe von 1/6 von 1% (Jahressatz von 2%) des
Nettoinventarwerts per Monatsende (Definition unten) jeder Anteilsklasse des betroffenen
Subfonds zahlbar wird. Der Berater hat auch Anspruch auf eine Leistungsprämie ausgehend
von der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse von Primeo Global Fund und
Primeo Fund. Für die ersten 10% des Nettoinventarwertzuwachses jeder Anteilsklasse des
betroffenen Subfonds (aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr – Definition unten) laut Berechnung
des Verwalters entsteht kein Anspruch auf ein Leistungshonorar. Der Berater hat Anspruch auf
20% jenes Betrages, den der Mehrwert über 10% der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder
Anteilsklasse des betroffenen Subfonds entspricht, aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr. Das
Leistungshonorar wird innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluß der Prüfung des Fonds
nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres bezahlt.
Betreffend Primeo Executive Fund hat der Berater Anspruch auf ein Beratungshonorar, das
monatlich in Höhe von 1/12 von 1,5% (Jahressatz von 1,50%) des Nettoinventarwerts jeder
Anteilsklasse des Subfonds per Monatsende (Definition unten) zahlbar wird. Der Berater hat
auch Anspruch auf eine Leistungsprämie ausgehend von der Steigerung des
Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Subfonds. Der Berater hat Anspruch auf 5% jenes
Betrages, der der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Fonds entspricht,
aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr. Das Leistungshonorar wird innerhalb von dreißig Tagen
nach Abschluß der Prüfung des Fonds nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres bezahlt.
Der Beratervertrag sieht vor, daß der Fonds den Berater, seine Aktionäre, Vorstandsmitglieder,
leitenden Angestellten, Tochterunternehmen, Angestellten, Vertreter sowie deren jeweilige
Rechtsvertreter (wobei jede dieser Personen nachstehend schadlosgehaltene Person
genannt wird) gegen jeglichen Verlust bzw. alle Ausgaben entlastet und schadlos hält, die
einer schadlosgehaltenen Person aufgrund dieser Tätigkeit entstehen. Dies bezieht sich ohne
Einschränkung auf Urteile, Schlichtungen, angemessene Anwaltskosten und andere Kosten
und Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Verteidigung eines tatsächlichen oder
angedrohten Verfahrens oder Prozesses entstehen (zusammenfassend Verluste genannt),
wenn diese Verluste sich nicht aus absichtlich rechtswidrigem Handeln, Unredlichkeit oder
Fahrlässigkeit dieser schadlosgehaltenen Person ergeben. Der Fonds kann im Ermessen des
Vorstands jeder schadlosgehaltenen Person Rechtsbeistandskosten und andere Kosten und
Ausgaben in Zusammenhang mit der Verteidigung bei Verfahren oder Prozessen als Folge
eines solchen Verhaltens vorstrecken. Falls dies getan wird, stimmt die schadlosgehaltene
Person zu, dem Fonds diese Honorare, Kosten und Ausgaben in dem Ausmaß
zurückzuerstatten, in dem festgestellt wird, daß die schadlosgehaltene Person keinen
Anspruch auf Schadloshaltung hatte.
Vorstand und leitende Angestellte
Der Fonds wird vom Vorstand geleitet, der für die Verwaltung und Geschäftsführung des
Fonds zuständig ist.
Der Fonds zahlt den einzelnen Vorstandsmitgliedern keine Honorare. Die Vorstandsmitglieder
erhalten allerdings ihre tatsächlichen Ausgaben zurückerstattet, die ihnen durch die Teilnahme
an Vorstandssitzungen entstehen. Der Gründungsvertrag des Fonds sieht generell vor, daß
die Aktionäre das Recht haben, abzustimmen, ob den Vorstandsmitgliedern ein Honorar
gezahlt werden soll, und daß die Vorstandsmitglieder einem Mitglied mit Exekutivfunktion eine
Bezahlung zusprechen können. Es gibt keine Leistungsvereinbarungen zwischen dem Fonds
9
und den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Es wurde kein bestimmtes Alter festgelegt, bei
dessen Erreichung Vorstandsmitglieder zurückzutreten haben.
Ein Vorstandsmitglied darf nicht über Verträge oder Vereinbarungen abstimmen, an denen es
ein materielles Interesse hat, sofern die Art dieses Interesses nicht den anderen
Vorstandsmitgliedern mitgeteilt wird und kein anderes Vorstandsmitglied einen Einwand
dagegen erhebt, daß das betreffende Vorstandsmitglied über einen solchen Vertrag bzw. eine
solche Vereinbarung abstimmt.
Die Vorstandsmitglieder des Fonds halten keine Beteiligungen am Berater, Fondsverwalter,
den Aktien (Definition unten) oder Geschäften mit dem Fonds, die in ihrer Art unüblich oder für
das Geschäft des Fonds von Bedeutung sind - mit Ausnahme jener, die unter "Gewisse
Risikofaktoren - potentielle Interessenskonflikte" beschrieben sind.
Die Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten des Fonds sind nachstehend aufgelistet:
Mag. Alfred Simon ist Präsident des Fonds. Er ist seit 2001 Geschäftsführer der Asset
Management GmbH. Davor war er Abteilungsleiter der Abteilung Wertpapier-Spezialprodukte
der Bank Austria Creditanstalt AG. Von 1993 bis 1999 leitete er die Abteilung „Eigene
Emissionen und Investor Relations“. Davor war er seit 1990 Abteilungsleiter-Stellvertreter für
„Kapitalmarkt Inland, Eigene Emissionen und Investor Relations“. Von 1986 bis 1990 war er als
Gruppenleiter für Wertpapieranalyse tätig. Von 1981 bis 1990 war er Referent für die
Betriebsprüfung und Kreditanalyse der Zentralsparkasse und Kommerzialbank, nunmehr Bank
Austria Creditanstalt, in Wien. Von 1980 bis 1981 arbeitete er in der Darlehensabteilung der
Erste Österreichische Spar-Casse Bank. Weiters ist er seit 1994 Vorstandsdirektor der Bank
Austria Creditanstalt Wohnbaubank AG und von 1989 bis 1993 war er Geschäftsführer der ZKapitalmarkt Finanzierungsberatungs GesmbH. Mag. Simon hat in Wien studiert und ist
österreichischer Staatsbürger.
Hannes Saleta ist Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des
Beraters. Er ist Vorstand der Capital Invest die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria
Creditanstalt Gruppe GmbH und unterstützt seit 1999 den Vorstand der Bank Austria
Creditanstalt AG im Bereich Asset Management und Beteiligungen als. Nach seinem Eintritt im
Jahre 1979 in die damalige Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (heute BA-CA AG) bis in die
Gegenwart ist Saleta in verschiedenen Funktionen mit der Entwicklung von strategischen
Partnern bzw. Integrationsprojekten im Bereich der Beteiligungen tätig. Im Rahmen seines
Dienstverhältnisses erhielt er eine umfassende Bankausbildung (INSEAD) mit Schwerpunkt
Strategisches Management. Er absolvierte seine schulische Ausbildung in Wien. Hannes
Saleta ist österreichischer Staatsbürger.
James E. O’Neill ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 1998 ist er als Managing Director
der Bank Austria Cayman Islands Limited, Grand Cayman, Grand Cayman Islands für das
Management von über 700 Millionen USD und für die Entwicklung neuer Produkte
verantwortlich. Zur gleichen Zeit ist er First Vice President und Controller der Bank Austria
Creditanstalt Filiale, New York, N.Y, wo er bereits verschiedene neue Produkte in das Portfolio
der Bank einbrachte. Von 1975 bis 1989 war er als Vice President der Irving Trust Company
New York, N.Y., an allen wichtigen Käufen und Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt.
1980 schloß er das Studium des Bankwesens und der Internationalen Finanzen an der Pace
University New York, N.Y., mit einem M.B.A. ab. James E. O’Neill ist Amerikanischer
Staatsbürger
Mag. Johannes P. Spalek ist Vorstandsmitglied des Fonds. Seit Januar 1996 ist er
Repräsentant der Bank Austria Creditanstalt AG, nunmehr HVB, in Madrid für Spanien und
Portugal. Zuvor hat er Praktika in folgenden Institutionen absolviert: Österreichische
Handelskomission für Spanien (Madrid, 1995); Österreichische Handelskomission für die USA
10
(New York, 1991); Bundeswirtschaftskammer (Wien, 1989); EDP Abteilung, Steuerberatung
Dr. Nowotny (Wien, 1987). Mag. Spalek ist österreichischer Staatsbürger.
Nigel H. Fielding ist Vorstandsmitglied und seit mehr als 20 Jahren im internationalen
Bankwesen tätig. Am Anfang seiner Karriere war er bei der Lloyds Bank International und der
Continental Bank N.A. in den Bereichen Buchhaltung, Innenrevision und Operations
Management tätig. Danach arbeitete er für die State Street Bank und Trust Company, wo er
für Fondsdienste und weltweite Depotgeschäfte in Hongkong und Boston verantwortlich war.
Im Jahr 1999 übernahm Hr. Fielding seine aktuelle Stelle bei der HSBC Securities Services
(Luxembourg) S.A. (vormals Bank of Bermuda (Luxembourg) S.A.) als Leiter der Primeo
Global Funds Services. Hr. Fielding wurde in Großbritannien geboren und ausgebildet. Herr
Fielding ist britischer Staatsbürger.
Alle Vorstandsmitglieder des Fonds, mit Ausnahme von Hr. Fielding sind Exekutivdirektoren.
Die Adresse der Vorstandsmitglieder lautet c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd, Whitehall
rd
House, 3 Floor, 238 North Church Street, P.O. Box 31362 SMB, George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands.
Der Vorstand des Beraters setzt sich wie folgt zusammen:
James E. O’Neill ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 1998 ist er als Managing Director
der Bank Austria Cayman Islands Limited, Grand Cayman, Grand Cayman Islands für das
Management von über 700 Millionen USD und für die Entwicklung neuer Produkte
verantwortlich. Zur gleichen Zeit ist er First Vice President und Controller der Bank Austria
Creditanstalt Filiale, New York, N.Y. wo er bereits verschiedene neue Produkte in das Portfolio
der Bank einbrachte. Von 1975 bis 1989 war er als Vice President der Irving Trust Company
New York, N.Y., an allen wichtigen Käufen und Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt.
1980 schloß er das Studium des Bankwesens und der Internationalen Finanzen an der Pace
University New York, N.Y., mit einem M.B.A. ab. James E. O’Neill ist Amerikanischer
Staatsbürger
Hannes Saleta ist Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des
Beraters. Er ist Vorstand der Capital Invest die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria
Creditanstalt Gruppe GmbH und unterstützt seit 1999 den Vorstand der Bank Austria
Creditanstalt AG im Bereich Asset Management und Beteiligungen als. Nach seinem Eintritt im
Jahre 1979 in die damalige Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (heute BA-CA AG) bis in die
Gegenwart ist Saleta in verschiedenen Funktionen mit der Entwicklung von strategischen
Partnern bzw. Integrationsprojekten im Bereich der Beteiligungen tätig. Im Rahmen seines
Dienstverhältnisses erhielt er eine umfassende Bankausbildung (INSEAD) mit Schwerpunkt
Strategisches Management. Er absolvierte seine schulische Ausbildung in Wien. Hannes
Saleta ist österreichischer Staatsbürger.
Nicola A. Corsetti ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 2000 ist Corsetti für das Treasury
und Risk Management der BA Cayman Islands Ltd mit Schwerpunkt Hedgefonds
verantwortlich. 1996 – 2000 arbeite er für Deloitte & Touche erst in Michigan als Bilanzprüfer,
1999 wechselte er auf die Cayman Islands, wo er sich bei Deloitte & Touche auf Banken und
Investmentfonds spezialisierte und gleichzeitig in das Management aufstieg. Nicola A. Corsetti
absolvierte die University of Michigan wo er sein Betriebswirtschaftsstudium mit dem „Master of
Accounting“ abschloß. Nicola A. Corsetti ist amerikanischer Staatsbürger.
11
DAS ZEICHNUNGSANGEBOT
Erstangebot
Aktien des Primeo Global Fund und Primeo Select Fund sind zur Zeit in US-Dollar denominiert.
Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund besitzten beide jeweils zwei Anteilsklassen eine denominiert in US-Dollar und eine in Euro.
Primeo Global Fund Aktien wurden am 1. Jänner 1994 zu US $ 10,-- pro Stück zum ersten Mal
ausgegeben. Primeo Select Fund Aktien lauten auf US-Dollar und wurden am 1. März 1996 zu
US $ 10,-- pro Stück zum ersten Mal ausgegeben. Aktien der Euro Anteilsklasse des Primeo
Select Fund werden in Euro, in Höhe des letzten anwendbaren Nettoinventarwertes des
Primeo Select Euro Fund ausgegeben (siehe Anlageziel und Vorgangsweise – Primeo Select
Euro Fund). Primeo Executive Fund Aktien wurden zum ersten Mal am 1. November 2003 zu
US $ 100,-- pro Stück für die US Dollar Anteilsklasse und zu EUR 100,-- pro Stück für die Euro
Anteilsklasse ausgegeben.
Zeichnung
Aktien am Fonds (nachstehend "Aktien" genannt), seien es Primeo Select Fund oder Primeo
Executive Fund Aktien, werden am ersten Werktag jedes Monats zur Zeichnung angeboten,
bzw. zu jenen anderen Terminen, die der Vorstand in seinem Ermessen festsetzen kann
(nachstehend Zeichnungstag genannt). Die Bezeichnung Werktag bezieht sich auf alle Tage
außer Samstag, Sonntag und anderen Tagen, an denen die Banken in New York City,
Luxemburg oder Grand Cayman berechtigt oder durch Regierungsbestimmungen verpflichtet
sind, geschlossen zu halten. Die Bank Austria Creditanstalt AG hat in den Fonds durch den
Kauf ihrer Niederlassung, LB Holding GmbH von 100 Gründeraktien à $ 1,00 investiert, wobei
die Bank Austria Creditanstalt AG selbst einen Ersterwerb von 999.990 Primeo Global Aktien
und einen Ersterwerb von 1.000.000 Primeo Select Aktien getätigt hat. Primeo Global Fund
Aktien werden zur Zeit der Gültigkeit dieses Emissionsprospekts nicht zum Verkauf angeboten.
Der Zeichnungspreis pro Aktie (nachstehend Zeichnungspreis genannt) ist der
Nettoinventarwert pro Aktie berechnet per letztem Werktag jedes Monats (dem
Bewertungstag). Innerhalb von 15 Tagen ab Zeichnungstag trägt die Zeichnungsstelle in den
Büchern des Fonds jene Aktien (inkl. Teile von Aktien) auf den Namen des Käufers ein, die an
den Käufer auszugeben sind, und zwar basierend auf dem Nettoinventarwert am
Bewertungstag.
Die Mindestanfangszeichnung beträgt für Primeo Select Fund US$ 50.000,- und für Anteile der
Euro Anteilsklasse 50.000,- Euro oder der entsprechende Euro Gegenwert von USD 50.000,jenachdem welcher höher ist. Die Mindestanfangszeichnung beträgt für die US Dollar
Anteilsklasse des Primeo Executive Fund US$ 50.000,- für die Euro Anteilsklasse 50.000,Euro oder den entsprechenden Euro Gegenwert von USD 50.000,- jenachdem welcher höher
ist Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt beim Primeo Select Fund
USD 1.000,- und bei Anteilen der Euro Anteilsklasse EUR 1.000,-. Der
Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt bei der US Dollar Anteilsklasse des
Primeo Executive Fund USD 1.000,- und bei der Euro Anteilsklasse EUR 1.000,-.Einer Person,
die Aktien kaufen möchte (nachstehend Zeichner genannt) und vom Vorstand akzeptiert wird,
wird jene Zahl von Aktien verkauft, die zu dem von dieser Person bezahlten Zeichnungspreis
erhältlich sind. Zeichner haben kein Recht, vom Kauf zurückzutreten, nachdem die
Zeichnungsstelle einen voll ausgefüllten Zeichnungsvertrag und die Zahlung des
Zeichnungspreises erhalten hat. Die Aktien werden in eingetragener Buchform ausgegeben.
12
Bezahlung der Aktien
Aktien können gekauft werden, indem der Vordruck des Zeichnungsvertrages, der dem
Emissionsprospekt beiliegt, ausgefüllt und unterzeichnet und daraufhin per Fax an die
Zeichnungsstelle geschickt wird, begleitet von der Zahlung des Zeichnungspreises.
Zeichnungsvertrag und Zahlung müssen bei der Zeichnungsstelle bis zu Geschäftsschluß am
24. Tag (24.) des Monats eintreffen, wobei der Vorstand des Fonds berechtigt ist, auf diese
Klausel des "Erhalts bis zu...." zu verzichten (wobei diese Möglichkeit nur vor dem
Bewertungstag besteht). Falls der 24. eines Monats kein Werktag ist, müssen
Zeichnungsvertrag und Zahlung bis zu Geschäftsschluß am unmittelbar vorhergehenden
Werktag bei der Zeichnungsstelle eintreffen. Zeichnungen werden akzeptiert, wenn der
unterfertigte Zeichnungsvertrag und die Zahlung bei der Zeichnungsstelle wie oben festgelegt
eingehen und vom Vorstand des Fonds im Laufe von fünf Tagen nach dem Handelstag nicht
abgelehnt werden. Die Gelder für den Aktienkauf werden auf ein eigenes Konto des Fonds
eingezahlt bis die Zeichnung angenommen oder abgelehnt wird. ZAHLUNGEN FÜR DEN
KAUF VON AKTIEN DES PRIMEO SELECT FUND UND DIE US DOLLAR ANTEILSKLASSE
DES PRIMEO EXECUTIVE FUND HABEN IN US DOLLAR UND ZAHLUNGEN FÜR DEN
KAUF VON AKTIEN DES PRIMEO SELECT EURO FUND FUND UND DIE EURO
ANTEILSKLASSE DES PRIMEO EXECUTIVE FUND HABEN IN EURO PER SWIFT ODER
TELEGRAFISCHER ÜBERWEISUNG VON SOFORT VERFÜGBAREN GELDERN ZU
ERFOLGEN. ZAHLUNGEN SIND UNTER BEZUGNAHME AUF "PRIMEO FUND" AN DIE
ZEICHNUNGSSTELLE ZAHLBAR. DIE JEWEILIGEN EINZELHEITEN MÜSSEN AUF EINEM
UNTERFERTIGTEN ZEICHNUNGSFORMULAR BESTÄTIGT WERDEN, DAS ENTWEDER
PER FAX ODER PERSÖNLICH ÜBERBRACHT WIRD. Der Fonds kann in seinem Ermessen
Zeichnungen in anderen Währungen akzeptieren, die im Ermessen des Fonds so schnell wie
möglich in US Dollar oder Euro zum geltenden Wechselkurs, der von der Zeichnungsstelle
festgelegt wird, umgerechnet werden. Dieser Betrag in US Dollar oder Euro würde dann für
den Kauf jener Anzahl von Aktien, die dafür erhältlich sind, verwendet werden.
Sämtliche Fragen bezüglich Fristen, Gültigkeit, Form und Eignung von Zeichnungsverträgen
werden von der Zeichnungsstelle festgelegt, deren Bestimmungen dann endgültig und
verbindlich sind. Der Fonds kann in seinem Ermessen Fehler oder Unregelmäßigkeiten
zulassen, oder die Behebung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit innerhalb eines von
ihm festgelegten Zeitraumes gestatten, oder den beabsichtigten Aktienkauf ablehnen.
Zeichnungen gelten erst als angenommen, wenn alle Unregelmäßigkeiten aus der Welt
geschafft oder innerhalb eines Zeitraumes behoben wurden, den die Zeichnungsstelle in ihrem
Ermessen festlegt. Der Fonds ist nicht verpflichtet, Fehler oder Unregelmäßigkeiten in
Zusammenhang mit der Vorlage von Zeichnungsverträgen bekanntzugeben und kann wegen
einer solchen Nichtbenachrichtigung nicht haftbar gemacht werden. Der Fonds ist berechtigt,
Zeichnungen in seinem Ermessen abzulehnen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche in der Gerichtsbarkeit der Zeichnungsstelle
können es erforderlich machen, daß der Aktienzeichner detaillierte Identitätsnachweise
erbringt. Je nach den Umständen eines Zeichnungsantrags kann auf einen solch detaillierten
Nachweis verzichtet werden, wenn (i) der Zeichner die Zahlung von einem Konto aus
veranlaßt, das in seinem Namen bei einem anerkannten Finanzinstitut geführt wird, oder (ii) die
Zeichnung durch einen anerkannten Vermittler erfolgt. Diese Ausnahmen gelten nur, wenn das
Finanzinstitut oder der Vermittler sich in einem Land befinden, von dem Luxemburg anerkennt,
daß dort äquivalente Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche gelten.
Es kann zum Beispiel von einer Person verlangt werden, daß sie eine notariell beglaubigte
Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorlegt, zusammen mit einem Nachweis
über ihre Wohnanschrift, wie zum Beispiel eine Betriebskostenabrechnung, einen Bankauszug
und das Geburtsdatum. Im Falle von Unternehmen kann die Vorlage einer beglaubigten Kopie
der Gründungsurkunde (sowie etwaige Namensänderungen), Satzung (oder ähnliches), sowie
die Angabe von Namen, Beruf, Geburtsdaten, Wohn- und Geschäftsadressen aller
Vorstandsmitglieder erforderlich sein.
13
Die Zeichnungsstelle behält sich das Recht vor, jene Informationen zu verlangen, die
erforderlich sind, um die Identität eines Zeichners zu überprüfen. Falls ein Zeichner
Informationen, die für die Überprüfung seiner Identität erforderlich sind, zu spät oder gar nicht
vorlegt, können Verwalter oder Unternehmen die Annahme des Zeichnungsvertrages und
sämtlicher Zeichnungsgelder verweigern.
Werbemaßnahmen
Außer unter besonderen Umständen ist für jede Zeichnung ein Honorar von drei (3%) des
Nettoinventarwerts pro Aktie zu zahlen. Diese Provision ist vom Zeichner zusätzlich zum
Zeichnungspreis der Aktien zu bezahlen.
Gebühren für den Wechsel zwischen den Serien
Für einen Wechsel a) zwischen der US Dollar Anteilsklasse des Primeo Select Fund und der
Euro-Anteilsklasse des Primeo Select Fund und b) zwischen der US Dollar Anteilsklasse des
Primeo Executive Fund und der der Euro Anteilsklasse des Primeo Executive Fund wird eine
Gebühr von einem Prozent (1%), berechnet auf der Basis des brutto Verkaufs in der jeweiligen
Fondswährung, verrechnet.
Weitere Zeichnungsangebote
Der Fonds kann in weiteren Emissionen weitere Aktien verschiedener Kategorien laut
Gründungsvertrag zur Zeichnung auflegen. In dem Ausmaß, in dem der Fonds gemäß einem
weiteren Emissionsprospekt weitere Aktien verschiedener Kategorien anbietet, wären die
Gelder des Fonds gesamt für dritte Gläubiger verfügbar, um die Verbindlichkeiten einer
bestimmten Kategorie zu decken.
FONDSVERWALTER UND DEPOTBANK
Fondsverwalter und Depotbank
Der Fonds hat die Bank of Bermuda (Cayman) Limited, P.O. Box 513 G.T., 3rd Fl., British
American Tower, Dr. Roy's Drive, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, B.W.I. als
Verwalter für den Fonds verpflichtet (nachstehend Fondsverwalter genannt); sowie die HSBC
Securities Services (Luxembourg) S.A. 40, avenue Monterey, P.O. Box 413 L-2014
Luxembourg, als Depotbank (nachstehend Depotbank).
Bank of Bermuda Limited, gegründet 1889, ist eine lizensierte Bank gegründet nach dem Bank
of Bermuda Act 1890. Bank of Bermuda Limited erbringt eine weite Palette an internationalen
Bank und Treuhandleistungen durch seinen Hauptsitz auf Bermuda und seine weltweiten
Niederlassungen. Am 18. Februar 2004, wurde Bank of Bermuda Limited eine indirekte 100%
Tochter der HSBC Holding plc, einer Publikumsgesellschaft mit Sitz in England. Per 31.
Dezember 2005 hatte die HSBC Holding plc etwa eine konsolidierte Bilanzsummer von 1502
Mrd US Dollar.
Der Fonds ist nicht unter Luxemburger Recht eingetragen und unterliegt in Luxemburg keiner
dauerhaften Kontrolle durch eine Kontrollbehörde.
Der Verwalter ist weder dem Fonds noch anderen Aktionären des Fonds für jede Unterlassung
im Laufe oder in Verbindung mit der Absetzung des Verwalters von seinen Pflichten, mit
Ausnahme bei Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzliche Unterlassung, verantworlich. Der
Fonds hat zugestimmt den Veralter oder jede Person, die er bestellt hat, gegen alle
enstandenen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schadensfälle, Strafen, Sanktionen,
Urteile, Verfahren, Kosten oder Zahlungen jeglicher Art und Weise (mit Ausname von solchen,
die aus Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung des Verwalters enstanden) und
die durch oder gegen den Verwalter in Ausübung seiner Pflichten und Aufgaben enstanden
14
sind ,schadlos zu halten
Der Vewalter wird keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Investitionsentscheidungen
des Fonds haben. Der Verwalter in Dienstleistungsanbieter des Fonds und ist nicht für die
Erstellung dieses Dokumentes oder für die Aktivitäten des Fonds verantwortlich und übernimmt
daher keine Verantwortung für die Genauigkeit der Informationen in diesem Dokument.
Die Depotbank ist eine 100% Tochter der HSBC Holding plc, einer Publikumsgesellschaft mit
Sitz in England. Die HSBC Gruppe bertreibt weitreichende Kommerz- und
Investmentbankgeschäfte im Raum Asien/Pazifik, Europa, Nord und Süd Amerika, Mittlerer
Osten und Afrika. Die HSBC Gruppe unterhält über 9500 Geschäftsstellen in 76
Ländern/Regionen weltweit. Per 31. Dezember 2005 hatte die HSBC Holding plc etwa eine
konsolidierte Bilanzsummer von 1502 Mrd US Dollar.
Die Depotbank wird für alle Vermögenswerte des Fonds verantwotlich sein, die nicht als
Sicherheit hinterlegt sind. Diese Vermögenswerte werden von der Depotbank auf einem
seperaten Kundendepot geführt und wird separat in den Büchern der Depotbank als Mittel des
Fonds verbucht. Vermögenswerte die nicht Geld darstellen, die seperat geführt werden, sind
für Gläubiger der Depotbank im Falle des Konkurses nicht antastbar. Vermögenswerte, die als
Sicherheit hinterlegt sind brauchen nicht in seperaten Depots geführt werden und können
Gäubigern des Brokers verfügbar gemacht werden.
Die Depotbank ist weder dem Fonds noch anderen Aktionären des Fonds für jede
Unterlassung im Laufe oder in Verbindung mit der Absetzung des Verwalters von seinen
Pflichten, mit Ausnahme bei Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzliche Unterlassung,
verantworlich. Der Fonds hat zugestimmt die Depotbank oder jede Person, die sie bestellt hat,
gegen alle enstandenen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schadensfälle, Strafen,
Sanktionen, Urteile, Verfahren, Kosten oder Zahlungen jeglicher Art und Weise (mit Ausname
von solchen, die aus Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung des Verwalters
enstanden) und die durch oder gegen die Depotbank in Ausübung ihrer Pflichten und
Aufgaben enstanden sind ,schadlos zu halten
Die Depotbank wird keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Investitionsentscheidungen
des Fonds haben. Die Depotbank ist Dienstleistungsanbieter des Fonds und ist nicht für die
Erstellung dieses Dokumentes oder für die Aktivitäten des Fonds verantwortlich und übernimmt
daher keine Verantwortung für die Genauigkeit der Informationen in diesem Dokument.
Die Depotbank kann eine Sub-Depotbank, Vertreter oder Delegierte („Korrespondenten“)
bestellen um die Vermögenswerte des Fonds zu halten. Die Depotbank wir die Verantwortung
für die Taten und Versäumnisse der Mehrheit der Korrespondenten übernehmen, aber wir
nicht verantwortlich sein für etwaige Verluste, die direkt oder indirekt aus den Taten oder
Versäumnissen der Korrespondenten in bestimmtem Emergin Markets, unter der
Voraussetzung, daß die Depotbank angemessenes Fachwissen, Sorgfalt und Achtsamkeit bei
der Auswahl des passenden Korrespondenten angewendet hat. Weiters ist die Depotbank
nicht verantwortlich für Verluste, die sich aus der Insolvenz, Konkurs, Liquidation des
Korrespondenten in einer der Märkte entstanden sind. Die Depotbankist der Gesellschaft
verantwortlich für die Laufzeit des Subdepotbankvertrages und für die Zufriedenstellung ihrer
Ansprüche betreffend die laufende Eignung der Korrespondenten Depotbankleistungen für den
Fonds zu erbringen. Die Depotbank wird ebenfalls ein geeignetes Maß an Kontrolle der
Korrespondenten ausüben und geeignete Befragungen periodisch durchführen um
sicherzustellen, daß die Verpflichtungen der Korrespondenten weiterhin fachgerecht erfüllt
werden. Die gebühren der bestellten Korrespondenten werden vom Fonds getragen.
Verwaltungsvertrag; Depotbankvertrag
Gemäß Verwaltungsvertrag vom 19. Dezember 1996 zwischen dem Verwalter und dem Fonds
(nachstehend Verwaltungsvertrag) genannt, ist der Verwalter unter der allgemeinen Aufsicht
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des Beraters für alle Angelegenheiten zuständig, die mit der täglichen Verwaltung des Fonds
zusammenhängen. Der Verwalter ist zuständig für (i) die Führung von Firmen- und
Finanzbüchern, und die Erstellung von Berichten des Fonds, (ii) die regelmäßige Vorlage von
Berichten über die Finanzlage des Fonds und die Erstellung der Jahresabschlüsse für den
Fonds, (iii) die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Monat, (iv) die Erbringung von
Leistungen in seiner Funktion als mit der Überwachung der Aktienausgabe beauftragte Stelle
und Transferagent, (v) die Behandlung bestimmter nicht vertraulicher
Einzelheiten in
Zusammenhang
mit
Kauf,
Verkauf, Überschreibung oder anderer Geschäfte mit den
Wertpapieren, Schuldtiteln und sonstigem Eigentum des Fonds, das in seinem Besitz ist, (vi)
die Erbringung bestimmter Buchführungs- und Verwaltungsdienste, die in Zusammenhang mit
der Verwaltung des Fonds erforderlich sind. Der Verwalter ist berechtigt, bestimmte Aufgaben
gemäß Verwaltungsvertrag auf eine Tochter zu übertragen. Der Verwalter fungiert als
corporate secretary. Gemäß Depotbankvertrag vom 19. Dezember 1996, stimmte die
Depotbank zu, in Übereinstimmung mit der Satzung des Fonds und den Bedingungen des
genannten Vertrages in dieser Funktion zu agieren (Depotbankvertrag). Da der Berater
Investmentgesellschaften und Manager für die Investition der Gelder des Fonds auswählt,
besteht die Hauptaufgabe der Depotbank darin, die Zeichen des Eigentums an solchen
Investmentgesellschaften oder Managern zu verwalten. Die Gelder des Fonds werden von der
Depotbank auf eigene Konten, lautend auf den Fonds, gelegt, und sind dritten Gläubigern der
Depotbank im Falle der Insolvenz nicht zugänglich. mit der Ausnahme, daß der Fonds Gelder
bei Investmentgesellschaften oder Managern plaziert, die ein Managed Account verwalten. In
solchen Fällen, erhalten der Administrator und die Depotbank ausschließlich die Kontoauszüge
des Managed Account sowie die Transaction Slips von jeder Wertpapiertransaktion. Jeglicher
Verlust, der aus Investitionen in einem Managed Account entsteht wird von den Aktionären
getragen.
Der Verwaltungsvertrag und der Depotbankvertrag können jeweils von jedem Vertragspartner
nach einer sechzigtägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jeder Vertrag sieht vor, daß der
Verwalter und die Depotbank nicht für Handlungen oder Unterlassungen in der Erbringung
ihrer Leistungen gegenüber dem Fonds oder den Aktionären haftbar sind, außer für jene, die
Ergebnis einer absichtlichen Unterlassung oder Fahrlässigkeit sind.
NETTOINVENTARWERT
Der Nettoinventarwert pro Anteilsklasse wird vom Fondsverwalter am letzten Werktag jedes
Monats festgelegt, indem vom Wert des Bruttovermögens dieser Anteilsklasse die
Bruttoverbindlichkeiten abgezogen werden. Der Nettoinventarwert pro Aktie dieser
Anteilsklasse wird festgelegt, indem der Nettoinventarwert dieser Anteilsklasse durch die
Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien dieser Anteilsklasse dividiert, und falls erforderlich auf
das nächste Hundert gerundet wird (wo passend, Nettoinventarwert). Diese Festlegung hat
innerhalb von zehn Werktagen ab Ende des Vormonats bekanntgegeben zu werden. Die
Nettoinventarwertberechnungen haben den Aktionären monatlich zugesandt zu werden.
Soweit machbar, werden Ausgaben, Honorare und andere Verbindlichkeiten in
Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen der Vereinigten
Staaten von Amerika erstellt. Bei der Bestimmung des Wertes jedes Subfonds werden alle
notierten Aktien, für die Börsennotierungen verfügbar sind, unabhängig vom jeweiligen
Kaufpreis mit dem letzten Verkaufspreis am Tag der Bewertung berechnet. - Notierte
Wertpapiere für die es keinen solchen Verkaufspreis gibt, sowie nicht notierte Aktien werden
zu einem Preis, der zwischen den jeweils aktuellen An- und Verkaufspreisen (falls es solche
gibt) liegt, von zwei namhaften Brokern bewertetet. Kurzfristige Anlagen mit einer Laufzeit von
60 Tagen oder weniger werden zum Einstandpreis plus angefallene Zinsen bewertet. Andere
Wertpapiere, für die Börsennotierungen leicht verfügbar sind, werden zum jeweiligen
Marktwert bewertet. Alle sonstigen Wertpapiere und Vermögenswerte werden im guten
Glauben vom Berater bewertet, obwohl die tatsächliche Berechnung auch vom Fondsverwalter
vorgenommen werden kann. - Was Veranlagungen des Fonds in Investmentgesellschaften
betrifft, für die es keine laufenden Nettoinventarwertberechnungen gibt, hat der Verwalter per
Rechnungstag den letzten geschätzten Nettoinventarwert, der von einer solchen
16
Investmentgesellschaft angegeben wurde für die Festlegung des Nettoinventarwerts
heranzuziehen. Vorstand, Berater und Fondsverwalter können sich auf die Bewertungen
verlassen, inkl. geschätzter Nettoinventarwertberechnungen, die ihnen von den
Geschäftsführern jener Investmentgesellschaften vorgelegt werden, bei denen der Fonds
investiert hat. In Fällen, in denen der Preis nicht wie oben festgelegt bestimmt werden kann,
oder in Fällen, in denen der Berater meint, es wäre unpraktisch, Preise wie oben festgelegt zu
bestimmen, wird der Preis mit einem angemessenen Wert in gutem Glauben so festgelegt, wie
der Vorstand dies verlangen kann. Vorstand oder Berater übernehmen in keinem Fall eine wie
auch immer geartete Haftung oder Verantwortung für eine Wertfestlegung bzw. andere
Handlungen oder Unterlassungen, bei denen absichtliches rechtswidriges Handeln,
Unredlichkeit oder Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können.
Betreffend jeder Anteilsklasse, die in Euro denominiert ist wird jedes US-Dollar Investment,
währungsmägig abgesichert. Obwohl sich die Absicherungskosten ändern können, wird zur
Zeit damit gerechnet, daß die Kosten etwa 3% des jeweiligen NAV betragen.
Bei der Berechnung des Nettoinventarwertes und des Nettoinventarwertes pro Aktie kann der
Fondsverwalter sich auf solche automatischen Preisliefernten, die er für geeinet hält, vertrauen
oder, wenn es vom Fonds oder Manager oder Investmentberater angeordnet, wird er die
Informationen benützen, die von bestimmten Preisliefernten, Brokern, Market Makern oder
anderen Finanzintermediären bereit gestellt werden. Unter diesen Umständen, wird der
Fondsverwalter, soweit kein Betrug, Nachlässigkeit oder vorsätzliche Unterlassung des
Fondsverwalters vorliegt, nicht für Verluste, die der Fonds oder die Aktionäre durch Fehler in
der Berechnung des Nettoinventarwertes und des Nettoinventarwertes pro Aktie aufgrund von
Ungenauigkeiten in den Informationen, die von solchen Preisliefernten, Brokern, Market
Makern oder anderen Finanzintermediären bereit gestellt wurden, haftbar gemacht.
Der Fondsverwalter legt nach der Berechnung den Nettoinventarwert pro Aktie jeder notierten
Anteilsklasse der relevanten Wertpapierbörse vor. Der Fonds benachrichtigt außerdem die
relevante Wertpapierbörse über etwaige Verzögerungen bei der Nettoinventarwertfestlegung
von Aktien notierter Anteilsklassen.
ÜBERSCHREIBUNG VON AKTIEN; EIGNUNGSANFORDERUNGEN
Gründungsurkunde und Satzung des Fonds legen fest, daß die Aktien ohne zuvorige
schriftliche Zustimmung des Vorstands des Fonds verkauft oder übertragen werden dürfen.
Die Aktien sind frei übertragbar. Sollte ein Mitaktionär sterben, sollten die überlebenden
Aktionäre den alleinigen und vollständigen Anspruch auf diese Aktien haben. Es gibt keinen
unabhängigen Markt für den Kauf oder Verkauf von Aktien, und es wird auch nicht davon
ausgegangen, daß sich ein solcher entwickelt. Zeichner müssen garantieren, daß sie die
Aktien zur Veranlagungszwecken kaufen. Ein Aktionär darf keine Aktien übertragen, wenn
durch die Übertragung dann entweder der Übertragende oder der Übertragungsnehmer
weniger als die vom Fonds gestattete Mindestmenge besitzen. Übertragungsnehmer, die noch
keine Aktionäre im Fonds sind, müssen einen Zeichnungsantrag ausfüllen. Die Aktien dürfen
nur im Besitz von Nicht-US Amerikanern sein bzw. zugunsten von Nicht-US Amerikanern
übertragen werden. Ohne zuvorige schriftliche Zustimmung des Fonds darf keine Übertragung
von Gründeraktien vorgenommen werden.
Jeder Zeichner ist angehalten, seinen eigenen Finanzberater zu konsultieren, um die Eignung
einer Investition in die Aktien festzulegen, und es obliegt den Zeichnern nach jeder Bewertung
zu belegen, daß ihre Veranlagung in den Fonds geeignet und passend ist.
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RÜCKKAUF VON AKTIEN
Aktien können ganz oder teilweise am letzten Werktag jedes Monats oder zu jenen
Zeitpunkten bzw. zu jenen Zahlungsbedingungen zurückgekauft werden, die vom Vorstand in
seinem Ermessen im Namen des Fonds festgelegt werden können (jeder dieser Termine wird
nachstehend als Rückkauftag bezeichnet). Um einen Rückkauf durchzuführen, muß ein
Antrag auf Rückkauf, der beim Verwalter erhältlich ist, bei der Zeichnungsstelle wie folgt
eintreffen: bei Primeo Global Aktien bis zum 24. des Monats vor dem Monat, in dem es zum
Rückkauf von Primeo Global Aktien kommen soll, und bei Primeo Select Aktien bzw. Primeo
Executive Fund Aktien bis zum 24. Tag des Monats, in dem der Rückkauf erfolgen soll, wobei
es dem Vorstand des Fonds offensteht, auf die Forderung des "Erhalts bis zu... " zu
verzichten.(diese Verzicht kann aber nur vor dem Tag an dem der Nettoinventarwert pro Aktie
des Rückkauftag berechnet wird ausgeübt werden) Weiters muß allen anderen Bedingungen
bezüglich der Gültigkeit des Rückverkaufsansuchens entsprochen werden, bzw. das
Erfordernis der Erfüllung vor dem Rückkauftag erlassen worden sein. Bei einem teilweisen
Rückkauf von Primeo Global Fund Aktien muß zumindest eine Veranlagung in Höhe von USD
100.000,- verbleiben, bei Primeo Select Fund Aktien und bei Primeo Executive Fund Aktien
jeweils zumindest USD 50.000,- bei der US Dollar Anteilsklasse und zumindest der EuroGegenwert von USD 50.000,- bei der Euro Anteilsklasse.
Der Vorstand kann die NAV Berechnung und den Rückkauf von Aktien aufschieben: (i) in
Zeiten, in denen Wertpapier- oder Warenbörsen, an denen die Investitionen des Fonds
gehandelt werden, geschlossen sind, wenn es sich nicht um die üblichen Feiertage und
Wochenenden handelt, bzw. in Zeiten, in denen der Handel eingeschränkt oder aufgehoben
ist; (ii) wenn ein Sachverhalt besteht, aufgrund dessen laut Meinung des Vorstands die
Veräußerung der Investitionen durch den Fonds ungünstig sei, oder die anderen Aktionäre des
Unternehmens benachteiligt werden könnten; (iii) in Zeiten, in denen es zu einem
Zusammenbruch der Kommunikationsmittel kommt, die üblicherweise verwendet werden, um
den Preis oder Wert von Anlagen des Fonds, bzw. laufende Preise an Wertpapier- oder
Warenbörsen wie oben erwähnt zu bestimmen; oder (iv) wenn die Übertragung von Geldern in
Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Kauf von Anlagen laut Meinung des
Vorstandes nicht zu normalen Wechselkursen möglich ist. Der Vorstand kann weiters
Rückkäufe in seinem Ermessen beschränken, wenn er dies für erforderlich hält, um zu
verhindern, daß der Fonds als personenbezogene Holdinggesellschaft, als ausländischer
personenbezogener Holdingfonds oder beherrschte ausländische Gesellschaft gemäß US
Recht gilt. Insofern als ein Rückkaufansuchen nicht widerrufen wird, hat der Rückkauf per
erstem Rückkauftag nach der Wiederaufnahme des Rückkaufs durchgeführt zu werden.
Weiters ist der Fonds nicht verpflichtet, an einem Rückkauftag mehr als 25% der zu diesem
Zeitpunkt ausgegebenen Aktien zurückzukaufen, wenn nach dem Ermessen des Vorstands
eine solche Einschränkung erforderlich ist, um die Anlagen des Fonds zu schützen. Wenn der
Fonds an einem Rückkauftag Ansuchen um Rückkauf in einem den oben genannten
Prozentsatz übersteigenden Volumen erhält, kann er die Zahl der zurückzukaufenden Aktien
anteilsmäßig in Reaktion hierauf verringern. Die darüberhinausgehenden für den Rückkauf
angemeldeten Volumina, sind zum nächsten und den darauffolgenden Rückkauftagen
vorzutragen, solange, bis jedem Ansuchen in vollem Umfang entsprochen wurde, wobei
Ansuchen um Rückkauf, die von einem früheren Rückkauftag auf einen späteren verschoben
wurden im Vergleich zu später eingegangenen Ansuchen prioritär zu behandeln sind. Der
Vorstand wird gemäß angemessener wirtschaftlicher Beurteilung die Dauer einer
Aufschiebung einschränken.
Der Preis pro Aktie, zu dem Aktien zurückgekauft werden (nachstehend Rückkaufpreis
genannt) ist der Nettoinventarwert pro Aktie am Rückkauftag (unter Berücksichtigung etwaiger
angefallener Kosten).
Die Direktoren haben beschlossen, daß auf Grund der Liquidität der zurundeliegenden
Vermögenswerte eine 100% Auszahlung der Rückkäufe vom Primeo Select Fund Aktien
normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Rückkauftag und 100% der
Rückkaufe der Primeo Executive Fund Aktien normalerweise innerhalb von 60 Tagen nach
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dem betreffenden Rückkauftag bezahlt werden. - Teile des Rückkaufpreises können solange
zurückgehalten werden, bis der Vorstand der Meinung ist, daß eine faire und angemessene
Bewertung aller Werte des Fonds gemacht werden kann, oder bis die Rückkaufeinnahmen von
Investmentgesellschaften eingehen, bei denen der Fonds investiert hat. - Rückkäufe
unterliegen auch Rücklagen, die im Ermessen des Verwalters für veranschlagte Ausgaben
oder Eventualverbindlichkeiten entstehen. Nach dem Rückkauf seiner Aktien hat der Aktionär
nach Geschäftsschluß am Tag, an dem der Rückkaufpreis berechnet wurde, laut Satzung
keine Aktionärsrechte mehr, mit Ausnahme des Rechts auf Erhalt des Rückkaufpreises.
Der Fonds plant zur Zeit nicht, Investoren beim Rückkauf von Aktien eine Gebühr zu
verrechnen. Im Ermessen des Vorstands kann eine Gebühr von max. 1% beim Rückkauf von
Aktien verrechnet werden, um die damit zusammenhängenden Kosten zu decken.
ZWANGSRÜCKKÄUFE
Der Fonds behält sich das Recht vor, von Aktieninhabern mindestens 10 Tage nach deren
schriftlicher Benachrichtigung den Rückkauf aller oder Teile ihrer Aktien zu verlangen, falls der
Fonds festlegt oder Grund hat, anzunehmen, daß:
(i)
es im Interesse des Fonds ist dies zu tun
(ii)
der Besitz solcher Aktien dazu führt, daß der Fonds die Wertpapier- oder
Warengesetze der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit, bzw. die
Regeln einer selbstregulierenden Organisation, die für Fonds, Berater oder
Fondsverwalter gelten, verletzt, oder dazu, daß die Eintragung von Aktien des Fonds
unter weiteren Bestimmungen verlangt wird;
(iii)
es für das Geschäft bzw. den Ruf des Fonds, des Beraters oder Verwalters
abträglich wäre, wenn der Aktieninhaber weiter im Besitz dieser Aktien wäre, oder der
Fonds oder seine Aktionäre dadurch einem ungebührlichen Risiko oder negativen
steuerlichen oder anderen fiskalen Konsequenzen ausgesetzt würden, einschließlich
aber nicht beschränkt auf negative Folgen laut US Employee Retirement Income
Security Act von 1974, und Zusätze; oder
(iv)
Zusagen und Garantien eines solchen Aktieninhabers in Zusammenhang mit
dem Kauf seiner Aktien nicht wahrheitsgemäß waren bzw. in einem wichtigen Punkt
nicht länger der Wahrheit entsprechen;
Weiters hat der Fonds das Recht, einen Aktienrückkauf zu fordern, wenn der Fonds der
Ansicht ist, daß ein Teil der Gelder des Fonds nicht effektiv investiert werden kann. - Unter
diesen Umständen hat der Fonds die unwiderrufliche Befugnis, im Namen aller Aktionäre zu
handeln, um ihre Aktien anteilsmäßig auf alle Aktionäre des betroffenen Subfonds verteilt
zurückzukaufen.
Im Falle eines Zwangsrückkaufs ist der Rückkaufpreis der Nettoinventarwert pro Aktie zu
Geschäftsschluß des Rückkauftages, abzüglich etwaiger Anpassungen wie oben erläutert.
(Siehe "Rückkauf von Aktien" und "Nettoinventarwert"). Ein solcher Aktionär hat keine Rechte
hinsichtlich der Aktien nach dem Geschäftsschluß jenes Tages, für den der Rückkaufpreis
berechnet wurde, mit Ausnahme des Rechts auf Erhalt des Rückkaufpreises und etwaiger
Zinsen wie im Punkt "Rückkauf von Aktien" festgelegt.
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DIVIDENDENPOLITIK
Der Vorstand erwartet nicht, daß in absehbarer Zukunft Dividenden bezahlt werden. Falls
Dividendenzahlungen nach einem Zeitraum von fünf Jahren ab Dividendenbeschluß noch
immer nicht eingefordert wurden, verfällt der Betrag und fällt dem Fonds zu. Dividenden
werden nur an Inhaber von Aktien und nur aus dem Fondsvermögen der Gesellschaft, das
rechtsmäßig verfügbar ist und folglich auch das Aufgeld inkludiert, bezahlt.
AUSGABEN
Die anfänglichen organisatorischen Ausgaben des Primeo Global Fund wurden innerhalb der
ersten fünf (5) Jahre des Bestehen des Fonds amortisiert. Die organisatorischen Ausgaben
des Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund werden laufend als Aufwand verbucht.
Der Fonds ist für alle üblichen Betriebsausgaben zuständig, inkl. Zahlung von Honoraren an
Berater, Verwalter und Depotbank, Betriebskosten, inkl. Rechts- und Buchführungshonoraren
und -ausgaben, Unternehmenslizenzen, Gebühren für die Börsennotierung sowie
Angebotsausgaben. Die Ausgaben spiegeln die Art des Fonds, das Ausmaß der Beratung
durch mehrere Manager, die Kommunikationskosten sowie andere Kosten in Zusammenhang
mit der Investition in Wertpapiere und andere Papiere auf weltweitem Niveau wieder.
VERWENDUNG DES ERTRAGS
Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien nach der Begleichung der Ausgaben im
Zusammenhang mit der Gründung und dem Angebot der Anteile, werden vom Fonds zur
Veranlagung gemäß den Anlagezielen sowie für laufende Ausgaben des Fonds
herangezogen.
AKTIEN
Das Grundkapital des Fonds setzt sich aus folgenden Teilen zusammen i) USD 80.000.000
aufgeteilt auf 100 Gründeraktien mit einem Nennwert von je US$ 1,00 pro Aktie und
79.999.900 Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung mit je einem Nennwert von US $ 1,00 pro
Aktie, von diesen Aktien sind 40.000.000 für Primeo Select Fund Aktien und 10.000.000 für
Primeo Executive Fund Aktien bestimmt und die restlichen US-Dollar denominierten Aktien
sind für weitere Serien zurückgestellt und ii) EUR 20.000.000 aufgeteilt auf 20.000.000
Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung mit je einem Nennwert von EUR 1,00; 15.000.000 von
diesen Aktien sind für Primeo Select Fund Euro Klasse Aktien bestimmt und 5.000.000 von
diesen Aktien sind für Primeo Executive Fund Euro Klasse Aktien bestimmt.
Für Primeo Global Fund sind derzeit keine Aktien reserviert. Es gibt kein Optionsrecht für das
Aktienkapital, und es wird auch kein Optionsrecht vereinbart
Die gesamten 100 Gründeraktien mit einem Nennwert von je US $ 1,00 wurden vollständig von
der LB Holding GmbH - einem indirekt hundertprozentigen Tochterunternehmen der Bank
Austria Creditanstalt AG - gezeichnet.
(a)
Gründeraktien sind mit je einer Stimme ausgestattet und werden nur an die LB Holding
GmbH ausgegeben. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz (b) unten haben keine
anderen Aktien Stimmrechte. Gründeraktien sind nicht dividendenberechtigt. Bei einer
Liquidation des Fonds haben Gründeraktien nur hinsichtlich des Ertrags des einbezahlten
Nennbetrags Ansprüche.
(b)
Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung, d.h. Primeo Select Fund Aktien oder Primeo
Executive Fund Aktien. Die Primeo Select Fund Aktien, und Primeo Executive Fund Aktien
werden zum jeweiligen Nettoinventarwert pro Aktie verkauft. Die Satzung des Fonds enthält
eine Klausel hinsichtlich der Stimmabgabe von Aktionären bei Fragen über Abänderungen des
20
an die Aktien gebundenen Stimmrechts. Aktien haben bei Hauptversammlungen des Fonds
kein Stimmrecht, außer wenn Rechte von Aktien einer Kategorie verändert werden.
Bei einer Liquidation hat jede Aktie Anspruch auf die überschüssigen Gelder des Fonds nach
Rückzahlung des einbezahlten Kapitals der Aktien und Gründeraktien.
Der Fonds kann die Auszahlung von Dividenden auf Aktien beschließen, aber es wird nicht
davon ausgegangen, daß zur Zeit Dividenden bezahlt werden. Siehe Punkt "Dividenden".
Aktien können nach Wahl des Fonds jederzeit und gegebenenfalls zum jeweiligen
Nettoinventarwert verringert um die jeweiligen Gebühren zurückgekauft werden.
Der Fonds kann jederzeit (i) durch Mehrheitsbeschluß der diesbezüglich stimmberechtigten
Aktionäre (sie sind die Inhaber der Gründeraktien), die persönlich oder - wo gestattet - durch
einen Vertreter anwesend sind und zugunsten eines bestimmten Antrags stimmen, das Kapital
des Fonds erhöhen und (ii) laut Abstimmung gemäß der Satzung des Fonds von zumindest
zwei Dritteln der diesbezüglich stimmberechtigten Aktionäre, die persönlich oder - wo gestattet
- durch einen Vertreter bei einer Hauptversammlung anwesend sind, das Kapital des Fonds
verringern, wenn eine dementsprechende Absicht der Beschlußfassung über die
Kapitalverringerung unter dem betreffenden Recht angekündigt wurde. Eine formale
Kapitalverringerung bedarf der Genehmigung des Grand Court der Cayman Inseln.
Falls der Fonds vorschlägt, Verträge abzuändern, wodurch die Rechte von Aktionären negativ
beeinflußt würden - wie zum Beispiel durch eine Erhöhung der Beratungshonorare - hat der
Fonds 75 Tage vor einer Änderung die Aktionäre darüber schriftlich zu informieren. Dadurch
wird den Aktionären die Möglichkeit geboten, einen Rückkaufantrag zu stellen, bevor eine
diesbezügliche Änderungen in Kraft tritt.
Unbeschadet der früher auf Inhaber bestehender Aktien übertragenen Rechte, können Aktien
des Fonds mit solchen Vorzugs-, Nachzugs- und oder anderen Sonderrechten oder
Einschränkungen ausgegeben werden, die der Vorstand von Zeit zu Zeit festlegt. Die Rechte
der bestehenden Aktionäre können nur mit der schriftlichen Zustimmung jener Mitglieder
abgeändert werden, die Anteile von insgesamt nicht weniger als zwei Drittel der ausgegebenen
Aktien dieser Kategorie und der ausgegebenen Aktien einer anderen Kategorie von Aktien, die
von einer solchen Änderung betroffen sein können, besitzen oder durch die Genehmigung
einer Resolution, die bei einer seperaten Anteilsklassenversammlung der Inhaber der
ausgegebenen Anteile jeder betroffenen Anteilsklasse von einer Zweidrittelmehrheit
beschlossen wird. Die nicht ausgegebenen Aktien des Fonds stehen dem Vorstand zur
Verfügung, der sie in seinem Ermessen in Übereinstimmung mit der Satzung und
Gründungsurkunde des Fonds ausgeben kann.
Es besteht für kein Kapital der Gesellschaft eine Option; und es wurde diesbezüglich weder
bedingt noch unbedingt eine Option vereinbart.
Gründeraktien und Aktien sind nicht mit Bezugsrechten ausgestattet.
Es besteht für kein Aktien- oder Anleihekapital des Fonds eine Option; und es wurde
diesbezüglich weder bedingt noch unbedingt eine Option vereinbart.
AUFNAHME VON BARGELD
Der Fonds verfolgt Geldaufnahme nicht als Investitionspolitik, ist allerdings berechtigt, Geld
aufzunehmen, um Wertpapiere oder Schuldtitel zu kaufen oder Rückkaufanträge zu
finanzieren. Mit Ausnahme des hierin Gesagten, gibt es keine Einschränkungen bezüglich der
Verschuldensmöglichkeit des Fonds, außer jenen, die durch einen Geldgeber oder die jeweils
anzuwendenden Kreditbestimmungen auferlegt werden. Der Fonds kann nur mit der
Depotbank oder einer verbundenen Gesellschaft für einen Nettowert von max. 10% des
Nettoinventarwertes Vereinbarungen über Geldaufnahmen oder Überziehungen eingehen.
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Diese Möglichkeiten unterliegen den Bedingungen der Depotbank oder ihrer Töchter. Der
Fonds darf zudem die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere und Forderungen nicht
verpfänden oder sonst belasten, es sei denn, es handelt sich um die Aufnahme von Bargeld.
QUALIFIZIERTE ZEICHNER
Jeder Zeichner muß zusagen, garantieren und zustimmen, daß keine der Aktien (noch Anteile
daran) auf Rechnung oder zugunsten eines US Staatsbürgers oder einer anderen
"ausgeschlossenen Person" (laut Beschreibung im Emissionsprospekt) gekauft wird oder
direkt oder indirekt in Besitz einer solchen Person ist.
Die Bezeichnung "ausgeschlossene Person" laut Zeichnungsvertrag steht für (a) einen
Staatsbürger oder Einwohner (inkl. Personen, die einzig aus Steuergründen dort wohnhaft
sind) einer "ausgeschlossenen Gerichtsbarkeit" (Definition siehe unten); (b) Unternehmen,
Gesellschaften, Trusts oder andere juristische Personen laut Recht dieser ausgeschlossenen
Gerichtsbarkeit; (c) Organisationen oder Rechtssubjekten, die direkt oder indirekt von einer
Person/mehreren Personen wie in (a) oder (b) genannt verwaltet werden, oder bei denen
Personen laut, die in (a) oder (b) genannt sind, direkt oder indirekt als Mehrheitseigentümer
bekannt sind. Die Bezeichnung ausgeschlossene Gerichtsbarkeit bezieht sich auf die
Vereinigten Staaten von Amerika.
BESTEUERUNG
Der Fonds ist auf den Cayman Inseln eingetragen. Unter dem gegenwärtig auf den Cayman
Inseln
anwendbaren
Steuersystem
werden
auf
Einkommen,
Gewinne
oder
Veräußerungsgewinne des Fonds sowie auf vom Fonds zahlbare Dividenden oder
Rückkaufauszahlungen keine Steuern eingehoben. Der Fonds hat am 21. Dezember 1993
eine Verpflichtungserklärung seitens der Behörden der Cayman Inseln eingeholt, die besagt,
daß für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab dem Datum dieser Verpflichtungserklärung
Einkünften, Gewinnen oder Wertzuwächsen vorsieht, auf den Fonds oder seine Geschäfte
angewandt wird. Ebenso werden keinerlei Steuern auf Erträge, Einkünfte, Gewinne oder
Wertzuwächse, die einer Nachlass- oder Erbanfallsteuer entsprechen, auf (i) die Anteile,
Schuldverschreibungen oder anderen Obligationen des Fonds angewandt oder (ii) durch
vollständige oder teilweise Einbehaltung von Dividendenzahlungen oder sonstigen Gewinnoder Kapitalausschüttungen des Fonds an seine Mitglieder oder die Einbehaltung von Kapital-,
Zins- oder sonstigen Zahlungen aus Schuldverschreibungen oder anderen Obligationen des
Fonds eingehoben
JEDER VORAUSSICHTLICHE AKTIONÄR SOLLTE SICH MIT SEINEM PERSÖNLICHEN
STEUERBERATER IN BEZUG AUF DIE STEUERLICHEN KONSEQUENZEN EINER
INVESTITION IN DEN FONDS BERATEN UND SICH AUF DEN ERHALTENEN RAT
VERLASSENA DIE STEUERLICHEN KONSEQUENZEN KÖNNEN JE NACH DER
SPEZIELLEN SITUATION DES VORAUSSICHTLICHEN AKTIONÄRS VARIIEREN. DIE IM
VORLIEGENDEN DOKUMENT BESCHRIEBENEN STEUERLICHEN UND SONSTIGEN
ASPEKTE STELLEN IN KEINEM FALL EINE DEM VORAUSSICHTLICHEN AKTIONÄR
ERTEILTE EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF RECHTLICHE ODER STEUERLICHE BELANGE
DAR UND SIND IN KEINEM FALL ALS SOLCHE AUSZULEGEN.
Der Fonds geht davon aus, daß die Aktionäre ihren Steuerwohnsitz in vielen verschiedenen
Jurisdiktionen haben werden, und deshalb wurde im gegenwärtigen Prospekt kein Versuch
unternommen, die steuerlichen Konsequenzen für die Anleger zusammenfassend zu
präsentieren. Die voraussichtlichen Anleger sollten ihre eigenen Steuerberater inbezug auf die
möglichen steuerlichen Konsequenzen des Ankaufs, des Haltens, der Übertragung oder des
Rückkaufs von Aktien des Fonds konsultieren.
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ZIELSETZUNGEN DES FONDS
Die Zielsetzungen des Fonds, wie sie in Abschnitt 3 der Gründungsurkunde des Fonds
genannt sind, sind uneingeschränkt, und der Fonds verfügt über die volle Gewalt und
Befugnis, jegliches nicht gesetzlich untersagte Ziel zu verfolgen.
GESETZ DER CAYMAN INSELN ÜBER OFFENE
INVESTMENTFONDS
(MUTUAL FUNDS LAW)
Der Fonds fällt unter die Definition eines „offenen Investmentfonds“ im Sinne der 1993
novellierten Fassung des Gesetzes der Cayman Inseln über offene Investmentfonds (Mutual
Funds Law, nachfolgend als „Gesetz“ bezeichnet) und wird entsprechend den Bestimmungen
dieses Gesetzes geregelt. Der Fonds ist nicht zum Erwerb einer Zulassung verpflichtet, da der
Mindestanteil am Fonds, den ein potenzieller Anleger erwerben kann, über 50.000 US-Dollar
oder den Gegenwert dieser Summe in jeglicher sonstigen Währung hinausgeht. Die Tatsache,
dass der Fonds nach den Bestimmungen des Gesetzes geregelt ist, bedeutet jedoch nicht,
dass die Behörde der Cayman Islands (die „Behörde“) diesen Emissionsprospekt bzw. die
aufgelegten Anteile überprüft oder genehmigt hat. Der Fonds hat der Behörde eine
Zusammenfassung der Emissionsbedingungen für die Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung
sowie detaillierte Angaben zu den in seinem Auftrag tätigen Agenten zu übermitteln. Außerdem
ist der Fonds verpflichtet, den geprüften Jahresabschluss des Fonds und eine Kopie dieses
Emissionsprospekts bei der Behörde einzureichen.
Als gesetzlich geregelter offener Investmentfonds unterliegt der Fonds der Kontrolle durch die
Behörde. Diese kann den Fonds jederzeit dazu instruieren, seine Bücher und Aufzeichnungen
prüfen zu lassen und sie der Behörde innerhalb einer von derselben festgelegten Frist
vorzulegen. Außerdem kann die Behörde den Vorstand dazu auffordern, ihr Informationen
oder Erläuterungen im Hinblick auf den Fonds zukommen zu lassen, die sie zur Ausübung
ihrer gesetzlichen Pflichten für notwendig erachtet.
Der Vorstand hat der Behörde zu üblichen Geschäftszeiten Zugang zu allen in
Zusammenhang mit dem Fonds geführten Aufzeichnungen zu gewähren bzw. der Behörde
diese Aufzeichnungen zu übermitteln. Die Behörde kann solche Aufzeichnungen kopieren oder
Auszüge davon anfertigen. Ein Nichtbefolgen solcher Aufforderungen der Behörde hat
beträchtliche Geldbußen für den Vorstand zur Folge und kann dazu führen, dass die Behörde
bei Gericht einen Antrag auf Auflösung des Fonds einbringt.
Der Behörde ist gesetzlich verboten, Informationen im Hinblick auf die Aktivitäten von offenen
Investmentfonds weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur effektiven Regelung eines offenen
Investmentfonds erforderlich oder ist von Gesetzes wegen oder durch Gerichtsentscheid
vorgeschrieben oder ist in Kooperation mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde gesetzlich
zulässig.
Die Behörde kann gewisse Maßnahmen setzen, wenn sie davon überzeugt ist, dass ein
gesetzlich geregelter offener Investmentfonds nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachzukommen, bzw. davon ausgegangen werden kann, dass dieser
Zustand eintritt, oder seine Geschäfte auf eine Weise führt oder zu führen versucht, die sich
nachteilig auf seine Investoren oder Gläubiger auswirkt, bzw. seine Geschäftstätigkeit freiwillig
aufgibt und dies zum Nachteil seiner Investoren oder Gläubiger gereicht. Die Befugnisse der
Behörde beinhalten unter anderem das Recht, den Ersatz eines Vorstandsmitglieds zu fordern,
eine Person zur Leitung des Fonds im Hinblick auf die ordnungsgemäße Führung seiner
Geschäfte zu bestellen, sowie eine Person mit der Aufsicht über die Geschäfte des Fonds zu
betrauen. Der Behörde stehen weitere Rechtsmittel zur Verfügung, darunter auch die
Möglichkeit, sich bezüglich der Genehmigung weiterer Maßnahmen an ein Gericht zu wenden.
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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON
GELDWÄSCHE
Den geltenden Gesetzen zur Verhinderung von Geldwäsche folgend, muss die Identität aller
potenziellen Anleger sowie die Herkunft ihrer Zahlungsmittel zweifelsfrei festgestellt werden
(sofern nicht im Einzelfall der Vorstand oder der Administrator bestimmen, dass eine
Ausnahme im Sinne der Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche der Cayman Inseln
(novellierte Fassung von 2003, nachfolgend als „Richtlinien“ bezeichnet) vorliegt). Nach
Maßgabe der jeweiligen Umstände kann auf einen detaillierten Identitätsnachweis verzichtet
werden, wenn:
(i)
der Zeichner die Zahlung von einem Konto aus veranlasst, das in seinem Namen bei
einem anerkannten Finanzinstitut geführt wird, oder
(ii)
der Zeichner der Kontrolle einer anerkannten Aufsichtsbehörde unterliegt und seinen Sitz
in einer anerkannten Gerichtshoheit hat bzw. nach dem Recht einer solchen gegründet
oder organisiert ist; oder
(iii)
die Zeichnung durch einen Finanzintermediär erfolgt, der der Kontrolle einer anerkannten
Aufsichtsbehörde unterliegt und seinen Sitz in einer anerkannten Gerichtshoheit hat bzw.
nach dem Recht einer solchen gegründet oder organisiert ist.
Das Kriterium für die Anerkennung von Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden oder
Gerichtshoheiten im Sinne der vorstehend genannten Richtlinien ist ihr Sitz in einem Land,
dessen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche von den Cayman Inseln als
ausreichend anerkannt werden.
Der Fonds behält sich darüber hinaus das Recht vor, genaue Angaben im Hinblick auf die
Herkunft von Zahlungsmitteln zu verlangen. Kommt es im Hinblick auf Legitimationen oder
Nachweise der Herkunft von Zahlungsmitteln zu Verzögerungen oder wird einer Forderung auf
Legitimation nicht nachgekommen, kann der Fonds den Zeichnungsantrag und die damit
verbundenen Geldbeträge zurückweisen. In einem solchen Fall wird der Fonds die
Zeichnungsbeträge (ohne Zinsen und auf Kosten des Zeichners) mittels telegrafischer
Überweisung an das Herkunftskonto retournieren.
Wenn eine auf den Cayman Inseln ansässige Person im Rahmen ihres Geschäfts, ihrer
professionellen Tätigkeit oder ihrer Kapazität als Mitarbeiter davon Kenntnis erlangt oder den
Verdacht hat, dass von Dritten Geldwäsche betrieben wird, so ist diese Person dazu
verpflichtet, dies im Sinne des Gesetzes über unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte der
Cayman Inseln (Proceeds of Criminal Conduct Law, novellierte Fassung von 2001) den
zuständigen Behörden zu melden. Eine solche Meldung gilt nicht als Verstoß gegen gesetzlich
verordnete oder durch sonstige Bestimmungen auferlegte Geheimhaltungsverpflichtungen.
BERICHTE
Das Steuerjahr des Fonds endet am 31. Dezember jedes Jahres (nachstehend als Steuerjahr
bezeichnet). Ein Jahresbericht und geprüfte Bilanzen des Fonds werden den Anlegern und für
jede gelistete Anteilsklasse der relevanten Börse innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen
oder so bald wie möglich nach dem Ende jedes Steuerjahres zugesandt, auf jeden Fall
allerdings innerhalb von sechs Monaten ab Ende des Steuerjahrs. Auf vierteljährlicher Basis
ergeht ein Bericht an die Aktionäre, in dem Auskunft über die Entwicklung des Portefeuilles
während des vorangegangenen Quartals gegeben wird. Ein ungeprüfter halbjährlicher
Interimsbericht wird den Aktionären innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitraum, auf den er sich
bezieht, vorgelegt.
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