VERTRAULICH EMISSIONSPROSPEKT über Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung des PRIMEO FUND (einer Gesellschaft der Cayman Inseln) mit jeweils einer Anteilsklasse von Vorzugaktien mit Gewinnbeteiligung an folgenden Subfonds Primeo Global Fund Primeo Select Fund Primeo Executive Fund DER FONDS UNTERLIEGT NICHT DER LUXEMBURGISCHEN JURISDIKTION UND AUCH KEINER AUFSICHT IN LUXEMBURG. Die bisherigen Ergebnisse der Fonds finden Sie auf dem monatlichen Performanceblatt der jeweiligen Anteilsklasse des Subfonds. Datum dieses Emissionsprospekts ist Juli 2006 INHALTSVERZEICHNIS Seite EINLEITUNG ............................................................................................................................. iii ZUSAMMENFASSUNG............................................................................................................. vi VERZEICHNIS ............................................................................................................................ x DER FONDS............................................................................................................................... 1 ANLAGEZIEL UND VORGANGSWEISEN ................................................................................ 1 Anlageziel - Primeo Global Fund....................................................................................1 Anlagemethode - Primeo Global Fund ..........................................................................1 Art der Anlagen – Primeo Global Fund..........................................................................2 Anlagemethode - Primeo Select Fund ..........................................................................3 Primeo Select Euro Fund ................................................................................................3 Anlageziel – Primeo Executive Fund .............................................................................4 Anlagemethode - Primeo Executive Fund.....................................................................4 Beschränkungen der Veranlagungen............................................................................5 RISIKOFAKTOREN UND BESONDERE ÜBERLEGUNGEN.................................................... 6 Managed Account ............................................................................................................6 Währung............................................................................................................................6 Performance .....................................................................................................................6 Bewertung der Vermögenswerte des Fonds ................................................................6 Vom Fonds zu zahlende Beratungshonorare ...............................................................7 Eingeschränkte Liquidität ...............................................................................................7 Wechselseitige Haftung zwischen den Serien .............................................................7 Potentielle Interessenskonflikte.....................................................................................7 Profil des typischen Anlegers : ......................................................................................8 VERWALTUNG DES FONDS .................................................................................................... 8 Investmentberater ............................................................................................................8 Investmentberatervertrag................................................................................................8 Vorstand und leitende Angestellte.................................................................................9 DAS ZEICHNUNGSANGEBOT................................................................................................ 12 Erstangebot ....................................................................................................................12 Zeichnung .......................................................................................................................12 Bezahlung der Aktien ....................................................................................................13 Werbemaßnahmen.........................................................................................................14 Gebühren für den Wechsel zwischen den Serien ......................................................14 Weitere Zeichnungsangebote.......................................................................................14 i FONDSVERWALTER UND DEPOTBANK .............................................................................. 14 Fondsverwalter und Depotbank ...................................................................................14 Verwaltungsvertrag; Depotbankvertrag ......................................................................15 NETTOINVENTARWERT ......................................................................................................... 16 DIE ÜBERSCHREIBUNG VON AKTIEN; EIGNUNGSANFORDERUNGEN........................... 17 RÜCKKAUF VON AKTIEN....................................................................................................... 18 ZWANGSRÜCKKÄUFE............................................................................................................ 19 DIVIDENDENPOLITIK..............................................................................................................20 AUSGABEN.............................................................................................................................. 20 VERWENDUNG DES ERTRAGS............................................................................................. 20 AKTIEN.....................................................................................................................................20 AUFNAHME VON BARGELD .................................................................................................. 21 QUALIFIZIERTE ZEICHNER.................................................................................................... 22 BESTEUERUNG....................................................................................................................... 22 ZIELSETZUNGEN DES FONDS .............................................................................................. 23 GESETZ DER CAYMAN INSELN ÜBER OFFENE INVESTMENTFONDS(MUTUAL FUNDS LAW) ...............................................................................................................23 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE................ 24 BERICHTE................................................................................................................................ 24 ii EINLEITUNG DIE AKTIEN DES FONDS FALLEN NICHT UNTER DIE EINTRAGUNG LAUT US SECURITIES ACT (WERTPAPIERGESETZ) VON 1933 (NACHSTEHEND "SECURITIES ACT" GENANNT). DIE AKTIEN DÜRFEN IM RAHMEN DER AKTIENAUSGABE WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN (EINSCHLIESSLICH DER STAATEN UND DES BEZIRKS VON COLUMBIA UND DESSEN TERRITORIUM UND BESITZUNGEN) ODER AN "US AMERIKANER" ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN (ALSO STAATSBÜRGER DER VEREINIGTEN STAATEN ODER IN DEN USA ANSÄSSIGE PERSONEN, FIRMEN, GESELLSCHAFTEN ODER ANDERE ORGANISATIONEN, DIE IN DEN USA ODER GEMÄSS DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN ODER DEREN POLITISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN GEGRÜNDET ODER ORGANISIERT SIND, ODER AN EINEN NACHLASS ODER TRUST, DESSEN EINKOMMEN DER BUNDESEINKOMMENSSTEUER DER VEREINIGTEN STAATEN UNTERLIEGT, UNABHÄNGIG VON DER JEWEILIGEN QUELLE; ALLERDINGS VORAUSGESETZT, DASS DIE BEZEICHNUNG "US AMERIKANER" SICH NICHT AUF NIEDERLASSUNGEN ODER VERTRETUNGEN EINER AMERIKANISCHEN BANK ODER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT BEZIEHT, DIE AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ORDENTLICH TÄTIG IST UND DIES NICHT ALLEIN ZUM ZWECKE DER ANLAGE IN WERTPAPIERE, DIE NICHT UNTER DEN SECURITIES ACT FALLEN). DER INHALT DIESES EMISSIONSPROSPEKTS ODER VON SCHRIFTVERKEHR IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM ANGEBOT DARF VON POTENTIELLEN ANLEGERN NICHT ALS INVESTITIONS-, RECHTS- ODER STEUERBERATUNG AUSGELEGT WERDEN. JEDER ANLEGER SOLLTE ALLERDINGS SEINE EIGENEN BERATER, BUCHHALTER UND ANDEREN PROFESSIONELLEN BERATER BEZÜGLICH RECHTS-, STEUERUND ANDERER DIESBEZÜGLICHER ANGELEGENHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT INVESTITIONEN IN DEN FONDS KONSULTIEREN. DIESER EMISSIONSPROSPEKT, IN DEM DIE EINZELHEITEN DES FONDS AUFGELISTET WERDEN, WURDE FÜR INVESTOREN ERSTELLT, DIE AN EINER INVESTITION IN AKTIEN DES FONDS INTERESSIERT SIND UND ZUM ZWECKE DER NOTIERUNG AN DER IRISCHEN WERTPAPIERBÖRSE. EINE REPRODUKTION ODER VERTEILUNG DES VOLLSTÄNDIGEN EMISSIONSPROSPEKTS BZW. VON TEILEN DESSELBEN, SOWIE DIE OFFENLEGUNG DES INHALTS IST OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DES BERATERS (DEFINITION NACHSTEHEND) UNTERSAGT (MIT AUSNAHME DER OFFENLEGUNG GEGENÜBER PROFESSIONELLEN BERATERN DES POTENTIELLEN INVESTORS, DER DIESEN EMISSIONSPROSPEKT ERHÄLT). DIE AKTIEN EIGNEN SICH FÜR ANSPRUCHSVOLLE INVESTOREN, DEREN INVESTITIONSPROGRAMM SICH NICHT ALLEIN AUF DEN FONDS BESCHRÄNKT, UND DIE SICH DER MIT EINER SOLCHEN VERANLAGUNG INVOLVIERTEN RISIKEN VOLL BEWUSST UND DIESE ZU TRAGEN BEREIT SIND. WEDER DIE ZUSTELLUNG DIESES EMISSIONSPROSPEKTS, NOCH DER DEMGEMÄSSE VERKAUF IMPLIZIERT, DASS DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN NACH DEM AM DECKBLATT GENANNTEN DATUM KORREKT SIND. ABGESEHEN VON JENEN PERSONEN, DIE IN DIESEM PROSPEKT GENANNT WERDEN, WURDE NIEMAND ERMÄCHTIGT, ANDERE INFORMATIONEN ODER ZUSAGEN ÜBER DEN FONDS AUSZUSPRECHEN. FALLS SOLCHE INFORMATIONEN ODER ZUSAGEN AUSGESPROCHEN WERDEN, DARF MAN SICH AUF DIESE NICHT VERLASSEN. iii EINE EINTRAGUNG BZW. BERECHTIGUNG ZUR EINHOLUNG VON ANGEBOTEN ODER ZUM VERKAUF VON INVESTMENTFONDSAKTIEN BZW. ANDEREN WERTPAPIEREN GEMÄSS DER GESETZE EINER HIERFÜR ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT LIEGT FÜR DIESEN EMISSIONSPROSPEKT UND DIE HIERIN BESCHRIEBENEN AKTIEN NICHT VOR. DIESER EMISSIONSPROSPEKT VERSTEHT SICH DAHER WEDER ALS ANGEBOT ZUM VERKAUF VON AKTIEN NOCH ALS EINHOLUNG VON ANGEBOTEN FÜR DIESE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT, EINE AUSSCHREIBUNG ODER EIN VERKAUF AN PERSONEN, AN DIE SELBIGES GESETZWIDRIG WÄRE, NICHT GESTATTET IST. DIE VORSTANDSMITGLIEDER DES FONDS, DEREN NAMEN IM KAPITEL "VORSTAND UND LEITENDE ANGESTELLTE" AUFGELISTET WERDEN, ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN. DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ENTSPRECHEN NACH BESTEM WISSEN UND GLAUBEN DER VORSTANDSMITGLIEDER (DIE VORSORGE GETROFFEN HABEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DAS AUCH WIRKLICH DER FALL IST) DEN TATSACHEN; ES WURDE NICHTS AUSGELASSEN, DAS EINE AUSWIRKUNG AUF DIE BEDEUTUNG DIESER INFORMATIONEN HABEN KÖNNTE. DIE BEVÖLKERUNG DER CAYMAN INSELN DARF NICHT ZUR ZEICHNUNG DER AKTIEN EINGELADEN WERDEN. WEDER DIE BANK AUSTRIA CREDITANSTALT AG, NOCH DER BERATER ODER EINE DEREN NIEDERLASSUNGEN ODER MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN ÜBERNEHMEN EINE GARANTIE HINSICHTLICH DER AKTIEN, NOCH ENTSTEHT FÜR SIE DARAUS EINE WIE IMMER GEARTETE VERPFLICHTUNG. ZUDEM MACHEN SIE KEINERLEI ZUSAGEN BEZÜGLICH DER FINANZLAGE SOWIE ZUKÜNFTIGER AUSSICHTEN DES FONDS UND LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE DIESBEZÜGLICHE VERANTWORTUNG AB. DER VORSTAND GEHT NICHT DAVON AUS, DASS SICH EIN LIQUIDER SEKUNDÄRMARKT FÜR DEN HANDEL MIT DEN AKTIEN DES FONDS ENTWICKELN WIRD. ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DIESES EMISSIONSPROSPEKTS HAT DER FONDS KEINERLEI VERPFLICHTUNGEN AUS HYPOTHEKEN, GEBÜHREN, SCHULDVERSCHREIBUNGEN, DARLEHEN (SEIEN ES AUSSTEHENDE ODER BEGRÜNDETE ABER NOCH NICHT AUSGEGEBENE) ODER ANDERE KREDITAUFNAHMEN ODER VERSCHULDUNGEN, EINSCHLIESSLICH ÜBERZOGENER KONTEN UND AKZEPT-VERBINDLICHKEITEN ODER AKZEPTKREDITE, VERPFLICHTUNGEN AUS DEM FINANZLEASING, RATENKAUFVERPFLICHTUNGEN, GARANTIEN ODER ANDERER WESENTLICHER VERPFLICHTUNGEN ODER EVENTUALVERBINDLICHKEITEN. ES IST ZUR ZEIT NICHT ABSICHT DES VORSTANDS, DIE AKTIEN IN IRLAND ZU BEWERBEN ODER ZU HANDELN, UND OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG DER ZENTRALBANK IRLANDS WIRD KEIN SOLCHER HANDEL STATTFINDEN. DER FONDS HAT IN IRLAND KEINE GESCHÄFTSSTELLE EINGERICHTET. DER FONDS UNTERLIEGT WEDER DER LUXEMBURGISCHEN JURISDIKTION NOCH EINER AUFSICHT IN LUXEMBURG. iv FÜR INVESTOREN AUS DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH Der vorliegende Emissionsprospekt wurde dem Führer des Gesellschaftsregisters von England und Wales nicht vorgelegt. Die Aktien dürfen im Vereinigten Königreich nicht angeboten oder verkauft werden, außer in Übereinstimmung mit sämtlichen Bestimmungen des Financial Services Act des Jahres 1986 (Gesetz über Finanzdienstleistungen) und jedweden geltenden Verfügungen, Bestimmungen und Regeln. Der Kauf von Aktien im Vereinigten Königreich ist nur zu den in diesem Absatz genannten Bedingungen gestattet. v ZUSAMMENFASSUNG Die nachstehende Zusammenfassung bezieht sich vollständig auf Informationen, die an anderen Stellen des Emissionsprospekts aufscheinen. die genaueren Der Fonds Der Primeo Fund ist ein offener Investmentfonds für nicht-US Investoren, die einen Teil ihrer Vermögenswerte in einen Fonds investieren möchten, dessen Schwerpunkt auf der Erhaltung von Kapital durch Streuung der Investitionen liegt. Siehe "Der Fonds". Die Aktien Die hier angebotenen Aktien sind stimmrechtslose gewinnbeteiligte rückkaufbare Aktien am Kapital des Fonds und sind als gewinnbeteiligte Aktien mit all den Rechten gemäß der Statuten des Fonds ausgestattet. (die „Aktien“) Anlageziel und Vorgangsweise Der Primeo Fund besteht aus den folgenden unterschiedlichen Subfonds Primeo Global Fund, Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund . Anlageziel des Fonds (laut nachstehender Definition) ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch Streuung von Investitionen. Der Fonds verfolgt dieses Ziel bei den Primeo Global Fund Aktien hauptsächlich durch Zuteilung von Vermögenswerten unter einer ausgesuchten Gruppe von Portefeuille-Managern (laut nachstehender Definition), die verschiedene Investitionsstrategien verfolgen und sich auf verschiedene Märkte konzentrieren. Der Fonds wird hauptsächlich im Rahmen von Investmentgesellschaften und -unternehmen investieren. Das Anlageziel von Primeo Select Fund ist die Investition in liquide US Aktien und Indexoptionen mit dem Ziel eines langfristigen Kapitalzuwachses. Primeo Fund hat zwei Aktienklassen : eine lautend auf US Dollars und eine lautend auf EUR. Das Investment in Euro wird gegen den US Dollar währungsmäßig abgesichert. Siehe "Anlageziel und Vorgangsweise". Das Anlageziel von Primeo Executive Fund ist die Investition in Investmentpartnerschaften oder –gesellschaften welche in liquide US Aktien und Indexoptionen oder Geldmarktprodukte veranlagen. Primeo Executive Fund besitzt zwei Anteilsklassen : die eine ist auf US Dollar denominiert, die andere auf Euro. Die Euro Anteilsklasse könnte – falls notwendig – gegen den US Dollar abgesichert werden. Siehe "Anlageziel und Vorgangsweise". Der Fonds kann direkt auf eigene Rechnung handeln oder Investitionen durch eine 100%ige Tochtergesellschaft (nachfolgend als „Handelstochter“ bezeichnet) tätigen, deren Anlageziele und –strategien jenen des Fonds entsprechen. Wird auf den Fonds Bezug genommen, so beinhaltet dies auch alle Handelstöchter (bzw. die Beteiligungen des Fonds an diesen), sofern sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt. vi Zeichnungsangebot Die Aktien betreffend Primeo Global Fund sind zur Zeit in USDollar denominiert; Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund besitzt beide je zwei Anteilsklassen, eine in EURO denominiert und eine in US-Dollar. Die genannten Aktien dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US Amerikanern angeboten, verkauft oder zugestellt werden. Der Fonds behält sich das Recht vor, zusätzliche Aktien und Aktienkategorien auszugeben. Siehe "Zeichnungsangebot". Investmentberater BA Worldwide Fund Management Ltd. (nachstehend "Berater" genannt), ein Unternehmen nach British Virgin Islands Recht, fungiert als Investmentberater des Fonds. Der Berater ist für die Beratung bezüglich der Auswahl und Überprüfung der Manager und Investmentgesellschaften und der Unternehmen zuständig, denen die Vermögenswerte zugeteilt werden, sowie für jene sonstigen Verwaltungsaufgaben, die gemeinsam mit dem Fonds vereinbart werden. Der Berater fungiert als Berater für die Primeo Global Fund, Primeo Select Fund, und Primeo Executive Fund Aktien und hat das Recht, einen oder mehrere Manager zu bestellen, die ihn bei der Beratung im Zusammenhang mit Veranlagungen, die in den Fondskategorien getätigt werden unterstützen. Die Wahl der Manager hängt von mehreren Kriterien ab, u.a. von deren Erfahrung und bisheriger Performance. Eine solche Auswahl von Managern hat das Ziel, das Risiko zu streuen und die entsprechende Volatilität zu verringern, wodurch das gefördert werden soll, was der Berater als potentiellen langfristigen Ertrag bezeichnet. Siehe "Anlageziel und Vorgangsweise - Anlagemethode." Zeichnungsstelle HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. Zeichnung Der Fonds nahm seine Tätigkeit am 1. Jänner 1994 auf. Der Mindestveranlagungsbetrag in Aktien des Primeo Global Fund ist US$ 100.000,- in Aktien der US Dollar Anteilsklasse von Primeo Select und Primeo Executive Fund US$ 50.000,- und in die jeweilige Euro Anteilsklasse der Euro-Gegenwert von USD 50.000,- jenachdem welcher höher ist. Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt beim Primeo Global Fund 1.000,-. Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt beim Primeo Fund und Primeo Executive Fund bei der US Dollar Anteilsklasse USD 1.000,- und bei der jeweilgen Euro Anteilsklasse EUR 1.000,-. Um Aktien zu erwerben, wird ein Zeichnungsvertrag unterfertigt und der Zeichnungsstelle zusammen mit dem Kaufpreis für die Aktien bis zu Geschäftsschluß am vierundzwanzigsten (24.) Tag eines Monats übergeben. Falls der vierundzwanzigste (24.) eines Monats kein Werktag ist, muß der Zeichnungsvertrag bei der Zeichnungsstelle zusammen mit der Zahlung bis zu Geschäftsende am unmittelbar vorhergehenden Werktag eintreffen. Investoren haben kein Recht mehr, vom Kauf zurückzutreten, nachdem die Zeichnungsstelle einen vii vollständigen Zeichnungsvertrag erhalten "Zeichnungsangebot - Bezahlung der Aktien". hat. Siehe Werktag Definition siehe Kapitel „Das Zeichnungsangebot, Zeichnung“ Verwalter und Depotbank Verwaltungs- und Eintragungsdienste erbringen die Bank of Bermuda (Cayman) Limited als Verwalter, und die HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. als Depotbank. Siehe "Verwalter und Depotbank". Honorare und Gebühren Betreffend Primeo Global Fund bzw Primeo Select Fund Aktien zahlt der Fonds monatliche Verwaltungs- und Beratungshonorare in Höhe von 1/12 von 2% (Jahressatz von 2%) des Nettoinventarwertes des Fonds per Monatsende. Der Fonds hat weiters ein jährliches Leistungshonorar zu zahlen. Die ersten 10% der Nettoinventarwertsteigerung unterliegen keinem Leistungshonorar. Der Berater hat Anspruch auf 20% des jährlichen Nettoinventarwertzuwachses jeder Anteilsklasse, der 10% übersteigt. Für einen Wechsel zwischen der USDAnteilsklasse und der Euro Anteilsklasse des Primeo Select Fund ist eine Gebühr von 1% des Bruttobetrages zu zahlen. Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag". Betreffend Primeo Executive Fund Aktien zahlt der Fonds monatliche Verwaltungs- und Beratungshonorare in Höhe von 1/12 von 1,50% (Jahressatz von 1,50%) des Nettoinventarwertes des Fonds per Monatsende. Der Fonds hat weiters ein jährliches Leistungshonorar in der Höhe von 5% des jährlichen Nettoinventarwertzuwachses zu zahlen. Für einen Wechsel zwischen der US Dollar Anteilsklasse und der Euro Anteilsklasse ist eine Gebühr von 1% Bruttobetrages zu zahlen. - . Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag ". Der Fonds fordert - außer unter besonderen Umständen - ein Honorar von 3% des Zeichnungspreises pro Aktie. Siehe "Zeichnungsangebot - Werbemaßnahmen". Ausgaben Der Fonds hat für all jene Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Gründung, dem Angebot der Anteile sowie dem laufenden Geschäft anfallen, aufzukommen. Ohne irgendeinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, gehören dazu auf jeden Fall Beratungshonorare, Verwaltungshonorare, Depotgebühren, Prüfungskosten, Rechtsgebühren und -kosten, Unternehmenslizenzgebühren und etwaige Börsennotierungskosten. Die Gründungskosten werden über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beginn der Tätigkeit des Fonds abgeschrieben. Siehe "Ausgaben". Dividenden Der Fonds beabsichtigt nicht, Dividenden zu beschließen. Siehe "Dividendenpolitik". Rückkauf Aktionäre sind berechtigt, ihre Aktien zumindest einmal pro Monat am letzten Werktag eines Monats nach einer viii Benachrichtigungsfrist zurück zu verkaufen, und zwar Primeo Global Fund Aktien am vierundzwanzigsten Tag des Monats vor dem Rückkaufmonat, Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund Aktien bis zum vierundzwanzigsten Tag des Rückkaufmonats. Bei einem teilweisen Rückkauf von Primeo Global Fund Aktien muß zumindest eine Veranlagung in Höhe von USD 100.000,- verbleiben, bei Primeo Select Fund Aktien und/oder Primeo Executive Fund Aktien bei der jeweilgen USD Anteilsklasse USD 50.000,- und bei der jeweilgen Euro Anteilsklasse zumindest der Euro-Gegenwert von USD 50.000,-. Siehe "Rückkauf von Aktien". Berichte Das Finanzjahr des Fonds endet am 31. Dezember jedes Jahres. Geprüfte Berichte des Fonds werden innerhalb von 120 Tagen nach Ende jedes Finanzjahres an die Aktionäre verschickt (oder so schnell danach wie möglich). ix VERZEICHNIS Eingetragener Geschäftssitz Primeo Fund c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd rd Whitehall House, 3 Floor 238 North Church Street P.O. Box 31362 SMB Gorge Town Grand Cayman Cayman Islands Berater BA Worldwide Fund Management, Ltd. c/o HWR Services P.O. Box 71 Road Town Tortola B.V.I. Verwalter & Registerstelle Bank of Bermuda (Cayman) Limited British American Tower, 3rd Floor Dr. Roy's Drive George Town Grand Cayman Cayman Islands Depotbank HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. 40, avenue Monterey BP 413 L-2014 Luxembourg Buchprüfer Ernst & Young Public Accountants P.O. Box 510 George Town Grand Cayman Cayman Islands B.W.I. x Rechtsberater Maples and Calder PO Box 309GT Ugland House South Church Street George Town Grand Cayman Cayman Islands (nur für das Recht der Cayman Inseln) Rechtsanwälte GesmbH Hausmaninger und Kletter Franz Josefs-Kay 3 A-1010 Wien, Österreich Zeichnungsstelle HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. 40, avenue Monterey BP 413 L-2014 Luxembourg xi DER FONDS PRIMEO FUND (nachstehend der Fonds genannt) -eine Cayman Islands Offshore Gesellschaft - ist ein offener Investmentfonds und wurde am 17. November 1993 unter dem Recht der Cayman Inseln gegründet. Der eingetragene Geschäftssitz des Fonds befindet sich rd c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd, Whitehall House, 3 Floor, 238 North Church Street, P.O. Box 23162 SMB, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, Der Fonds nahm seine Tätigkeit am 1. Jänner 1994 auf. ANLAGEZIEL UND VORGANGSWEISEN Das Ziel des Fonds besteht darin, Anlegern einen langfristigen Kapitalzuwachses zu bieten. Der Fonds verfügt zur Zeit über folgende getrennte Subfonds : Primeo Global Fund (Primeo Global Fund), Primeo Select Fund (Primeo Select Fund) und Primeo Executive Fund (Primeo Executive Fund). Anlageziel - Primeo Global Fund Der Primeo Global Fund ist als Dachfonds strukturiert und versucht, das Ziel des langfristigen Kapitalzuwachs zu erreichen, indem hauptsächlich über andere Investmentmanager veranlagt wird, die Investmentpartnerschaften oder -gesellschaften (nachstehend Investmentgesellschaften genannt) oder Direktkonten verwalten. Der Fonds plant, verschiedene Veranlagungsmöglichkeiten und neue Handelsstrategien zu nutzen und hat daher keinen von vornherein festgelegten Standpunkt hinsichtlich der Art oder Anzahl von Investmentgesellschaften oder Managern, durch die Gelder veranlagt werden, der Arten von Papieren, in die investiert werden soll, der geographischen Aufteilung der Anlagen oder der Art der jeweiligen Anlagestrategie. Statt dessen vertritt der Primeo Global Fund die Ansicht, daß die breite Streuung und der Versuch, die Volatilität des Portefeuilles sowie das Marktrisiko so gering wie möglich zu halten, dadurch erleichtert wird, daß Investmentgesellschaften und Manager an verschiedenen Orten gewählt und mit Geldern des Primeo Global Fund ausgestattet werden können, die dann mit verschiedenen Strategien in die globalen Finanzmärkte und verschiedene Instrumente investiert werden. Um dieses Ziel für Primeo Global Fund Aktionäre zu erreichen, wird der Fonds jene Investmentgesellschaften und Manager analysieren, bei denen der Schwerpunkt auf langfristigem Kapitalzuwachs liegt. Der Primeo Global Fund wird dann untersuchen, welche dieser Investmentgesellschaften oder Manager laut Meinung des Primeo Global Fund die beste Performance erbringen. Bei der ausgewählten Gruppe wird der Fonds dann deren Erfahrung untersuchen, wobei beabsichtigt ist, hauptsächlich dort zu veranlagen, wo die Performance schon längerfristig nachweisbar gut war. Dann wird der Primeo Global Fund die Investmentgesellschaften und Manager mit Hinblick auf weitere Diversifikationskriterien, wie die geographische Aufteilung sowie die Art der Wertpapiere und Finanzinstrumente überprüfen. Anlagemethode - Primeo Global Fund Bei der Veranlagung und Verwaltung der Primeo Global Fund Vermögenswerte von Primeo Global Fund Aktionären wird mit mehreren Managern gearbeitet. Der Primeo Global Fund wird auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem Berater, und anderen professionellen Beratern (siehe nachstehende Definition) kontinuierlich Investmentgesellschaften und Manager (nachstehend Manager genannt) wählen, die sich in Bezug auf Anlagestrategien, Märkte und Finanzinstrumente unterscheiden. Die Auswahl dieser Investmentgesellschaften oder Manager durch den Berater kann über eine oder mehrere 1 Handelstöchter erfolgen. Der Berater wird bei der Wahl der Investmentgesellschaften und Manager deren Erfahrung, Performance auf dem Markt, Handelsstrategie und -technik, Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der Berater wird auch Kontakte der Bank Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt nutzen und sich mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern bezüglich der Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern beraten. Durch den Einsatz mehrerer Investmentgesellschaften und Manager wird der Fonds versuchen, bei den Aktien das Risiko zu streuen und die Volatilität zu verringern, um dies besser zu erreichen, was der Berater als Potential für langfristige Erträge erachtet. Während eine einzelne Investmentgesellschaft oder ein Verwalter vielleicht exzellente Leistungen erbringen, bleibt in einem solchen Fall dennoch das Risiko bestehen, daß ein einziger Stil bzw. eine Strategie nicht immer bei allen Marktbedingungen erfolgreich sein muß. Die Streuung der Gelder unter eine Vielzahl von Investmentgesellschaften und Managern mit verschiedenen Stilen und Anlagestrategien sollte das vermeiden, wodurch der Primeo Global Fund in der Lage sein sollte, die langfristigen Zuwächse zu maximieren, während gleichzeitig das Risiko verringert wird. Den nach Empfehlung des Beraters vom Primeo Global Fund ausgewählten Managern werden bestimmte Anteile des Vermögens des Primeo Global Fund zur Veranlagung übergeben. Bei Managern, die mit Investmentgesellschaften verknüpft sind, wird der Berater die Bedingungen und Bestimmungen dieser Gesellschaften hinsichtlich deren Eignung im Hinblick auf eine Übergabe der Gelder des Primeo Global Fund an Manager untersuchen, die Gelder dieser Unternehmen verwalten. Die Zuteilung der Vermögenswerte des Primeo Global Fund wird sich wahrscheinlich mit der Zeit ändern, und der Primeo Global Fund ist berechtigt, neue Manager auszuwählen und einzusetzen, Gelder unter den verschiedenen Managern neu aufzuteilen und die Geschäftsbeziehung mit dem einen oder anderen Manager zu beenden. Es ist möglich, daß der Berater selbst - oder durch eine verbundene Gesellschaft - gewisse Vermögenswerte des Primeo Global Fund verwaltet. Der Primeo Global Fund hat keine vorgegebenen Mindest- oder Höchstzahlen von Managern, die vom Primeo Global Fund eingesetzt werden, oder von Investmentgesellschaften, bei denen er investieren wird. Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei denen die Gelder des Fonds veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem Vorstand Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung von Geldern unter neuen oder bestehenden Verwaltern oder Investmentgesellschaften abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im Vergleich mit anderen Managern. Art der Anlagen – Primeo Global Fund Der Primeo Global Fund hat keine vorher festgelegte Philosophie was die Arten der Finanzinstrumente anlangt, in die investiert werden soll. Der Fonds geht vielmehr davon aus, daß durch die Wahl verschiedener Manager zu einer Aufteilung der Veranlagungen für die Aktien auf verschiedene Investmentgesellschaften die Anlagen der Aktien in Finanzinstrumente verschiedener Märkte der Welt kommt, wobei von Investmentmöglichkeiten weltweit profitiert werden soll. Diese Strategie entspricht dem Anlageziel des Primeo Global Fund, nämlich der Risikoverringerung durch Streuung. Der Primeo Global Fund erwartet, daß Investmentgesellschaften und Manager in eine Vielzahl verschiedener Finanzinstrumente investieren, vor allem in Aktien und aktienähnliche Papiere, Rentenwerte und andere Wertpapiere und Forderungspapiere, in Wertpapiere, für die es keinen aktiven öffentlichen Markt gibt und andere Finanzinstrumente - wobei es keine Beschränkung auf diese vorgenannten Instrumente gibt. Obwohl das Hauptaugenmerk des Fonds darauf liegt, keine Investmentgesellschaften und Manager zu wählen, die hauptsächlich in die Veranlagung in 2 Finanz- und Warenterminkontrakte oder Währungstermingeschäfte involviert sind, ist es dennoch möglich, daß manche Investmentgesellschaften und Manager in solche Papiere investieren. Sub-Manager können auch zu anderen Anlagetechniken greifen, wie zum Beispiel Effektenfinanzierung, Leerverkäufe und Optionen. Der Fonds verfolgt auch keine festgelegte Philosophie hinsichtlich Beschränkungen bei der Zuteilung von Geldern an einzelne Manager oder Gruppen von Verwaltern, die in dieselben oder ähnliche Märkte bzw. Papiere investieren. Der Fonds erklärt, im Hinblick auf die Veranlagungen für Aktien nicht mehr als 20% der Mittel bei einer Investmentgesellschaft bzw. einem Manager zu veranlagen, außer in Fällen, wo ein solcher Prozentsatz von einer Investmentgesellschaft oder einem Manager mit guter Performance überschritten wird. Der Primeo Global Fund kann von Zeit zu Zeit einen Teil seiner Vermögenswerte Barpositionen oder Geldmarktpapieren zuteilen. Anlageziel - Primeo Select Fund Der Primeo Select Fund ist der Ansicht, daß das Ziel des langfristigen Kapitalzuwachses und die beabsichtigte Verringerung von Portfeuille-Volatilität und Marktrisiko dadurch unterstützt wird, daß Primeo Select Fund Gelder unter einer diversifizierten Gruppe liquider Aktien aufgeteilt werden. Siehe "Anlagemethode - Primeo Select Fund". Für Primeo Select Fund Aktionäre plant der Fonds, das Ziel des langfristigen Kapitalzuwachses durch vorrangige Veranlagung in liquide US Anteilspapiere, inkl. jener im Standard & Poor‘s 500 Index, sowie in Indexoptionen zu erreichen. Diese Veranlagungen werden zur Zeit von einem Manager in Form eines Managed Account getätigt. Primeo Select Fund hat eine zusätzliche Anteilsklasse („Klasse B“), die nur für spezielle Investments bestimmt und sonst generell für Investoren geschlossen ist. Klasse B kann Leverage verwenden, dessen Ausmaß von den Direktoren, dem Investmentberater und der Depotbank des Fonds bestimmt ist. Primeo Select Fund hat eine zusätzliche Anteilsklasse („Klasse B“), die nur für spezielle Investments bestimmt und sonst generell für Investoren geschlossen ist. Klasse B kann Leverage verwenden, dessen Ausmaß von den Direktoren, dem Investmentberater und der Depotbank des Fonds bestimmt ist. Primeo Select Fund besitzt zwei Anteilsklassen : eine lautet auf US-Dollars und die andere auf Euro. Der Fonds wird hinsichtlich der Aktien des Primeo Select Fund, die auf EUR lauten die Investments sofort in US-Dollar umwechseln und in gleicher weise investieren wie die USDollar denominierten Investments in Aktien des Primeo Select Fund. Weiters werden solche US-Dollar Investments währungsmäßig abgesichert um das Fremdwährungsrisiko zu minimieren (wenngleich es nicht die Absicht ist, dass die Absicherungsgeschäfte das Währungsrisiko vollständig ausschalten). Die Absicherungsgeschäfte werden periodisch zwischen dem Fonds und HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A: oder einer anderen vom Fonds ausgewählten Partei, geschlossen. Die Kosten des Absicherungsgeschäftes werden vor allem den Aktien der Euro- Anteilsklasse des Primeo Select Fund verrechnet. Anlagemethode - Primeo Select Fund Der Primeo Select Fund wird auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem Berater, und anderen professionellen Beratern (siehe nachstehende Definition) kontinuierlich Investmentgesellschaften und Manager auswählen. Der Primeo Select Fund wurde seit seiner Gründung durch einen Manager in Form eines Direktkontos (Managed Account) geführt, wobei alle Gelder eines Subfonds in einem Direktkonto geführt werden. Der Berater wird bei der Wahl der Investmentgesellschaften und Manager deren Erfahrung, Performance auf dem Markt, Handelsstrategie und -technik, Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der Berater wird auch Kontakte der Bank Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt 3 nutzen und sich mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern bezüglich der Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern beraten. Gelder des Fonds, die auf Primeo Select Fund Aktien entfallen, werden in einer Vielzahl (ca. 30-50) US Aktien oder in Indexoptionen angelegt. Der Fonds wird sich bei der Verwaltung der Primeo Select Fund Aktien der Unterstützung des Beraters bedienen (der einen oder mehrere Manager wählen kann). Bei der Strukturierung des Portefeuilles für Primeo Select Fund werden Manager oder Investmentgesellschaften versuchen, das Risiko zu minimieren, indem Veranlagungen in einer Reihe von liquiden Papieren gewählt werden und verschiedene Faktoren bedacht werden, wie z.B. Emittent, Performance und Hauptgeschäftsbranche oder Marktvolatilität. Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei denen solche Gelder veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem Vorstand Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung von Geldern unter neuen oder bestehenden Verwaltern, Investmentgesellschaften oder Hanndelstöchter abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im Vergleich mit anderen Managern. Der Primeo Select Fund kann von Zeit zu Zeit alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte Barpositionen oder Geldmarktpapieren zuteilen. Primeo Select Euro Fund Im Mai 2001 gündete der Vorstand einen seperaten Subfonds mit dem Namen Primeo Select Euro Fund. Nach einer Neustrukturierung des Fonds im November 2005 haben die Investoren des Primeo Select Euro Fund gegen Rückgabe ihrer Anteile neue Anteile an der Euro Anteilsklasse des Primeo Select Fund erhalten. Anlageziel – Primeo Executive Fund Der Primeo Executive Fund ist als Dachfonds strukturiert und versucht, das Ziel des langfristigen Kapitalzuwachs zu erreichen, indem hauptsächlich über andere Investmentmanager veranlagt wird, die Investmentgesellschaften bzw Offshore Investmentgesellschaften (nachstehend Investmentgesellschaften genannt) verwalten. Das Anlageziel des Primeo Executive Fund ist es hauptsächlich bei derartigen Investmentfirmen zu investieren, die Investitionsmöglichkeiten in liquide U.S. Aktien und Indexoptionen oder Geldmarktprodukte anbieten. Der Primeo Executive Fund besteht aus zwei Anteilsklassen: die eine lautet auf US Dollar, die andere auf Euro. Die Euro Investitionen können gegen den US Dollar abgesichert werden Devisentermingeschäfte), so weit dies nicht bereits in den Subfonds geschehen ist. (zB.: Um dieses Ziel für Primeo Executive Fund Aktionäre zu erreichen, wird der Fonds jene Investmentgesellschaften und Manager analysieren, bei denen der Schwerpunkt auf langfristigem Kapitalzuwachs in den U.S. Aktien Märkten liegt. Der Primeo Executive Fund wird dann untersuchen, welche dieser Investmentgesellschaften oder Manager laut Meinung des Primeo Executive Fund die beste Performance erbringen. Bei der ausgewählten Gruppe wird der Fonds dann deren Erfahrung untersuchen, wobei beabsichtigt ist, hauptsächlich dort zu veranlagen, wo die Performance schon längerfristig nachweisbar gut war. Anlagemethode - Primeo Executive Fund Bei der Veranlagung und Verwaltung der Primeo Executive Fund Vermögenswerte von Primeo 4 Executive Fund Aktionären wird mit einem Dachfondskonzept gearbeitet. Der Primeo Executive Fund wird auf Empfehlung von BA Worldwide Fund Management Ltd., dem Berater, und anderen professionellen Beratern (siehe nachstehende Beschreibung) kontinuierlich Investmentgesellschaften und Manager (nachstehend Manager genannt) wählen, die sich für die Anlageziele des Fonds eignen. Der Berater wird bei der Wahl der Investmentgesellschaften und Manager deren Erfahrung, Performance auf dem Markt, Handelsstrategie und -technik, Erfahrung und Urteilsvermögen in Betracht ziehen. Der Berater wird auch Kontakte der Bank Austria Creditanstalt AG in der internationalen Finanzwelt nutzen und sich mit Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen professionellen Beratern bezüglich der Überprüfung und Empfehlung von Investmentgesellschaften und Managern beraten. Durch den Einsatz mehrerer Investmentgesellschaften und Manager wird der Fonds versuchen, bei den Aktien das Risiko zu streuen und die Volatilität zu verringern, um dies besser zu erreichen, was der Berater als Potential für langfristige Erträge erachtet. Während eine einzelne Investmentgesellschaft oder ein Verwalter vielleicht exzellente Leistungen erbringen, bleibt in einem solchen Fall dennoch das Risiko bestehen, daß ein einziger Stil bzw. eine Strategie nicht immer bei allen Marktbedingungen erfolgreich sein muß. Den nach Empfehlung des Beraters vom Primeo Executive Fund ausgewählten Managern werden bestimmte Anteile des Vermögens des Primeo Executive Fund zur Veranlagung übergeben. Bei Managern, die mit Investmentgesellschaften verknüpft sind, wird der Berater die Bedingungen und Bestimmungen dieser Gesellschaften hinsichtlich deren Eignung im Hinblick auf eine Übergabe der Gelder des Primeo Executive Fund an Manager untersuchen, die Gelder dieser Unternehmen verwalten. Die Zuteilung der Vermögenswerte des Primeo Executive Fund könnte sich mit der Zeit ändern, und der Primeo Executive Fund ist berechtigt, neue Manager auszuwählen und einzusetzen, Gelder unter den verschiedenen Managern neu aufzuteilen und die Geschäftsbeziehung mit dem einen oder anderen Manager zu beenden. Es ist möglich, daß der Berater selbst - oder durch eine verbundene Gesellschaft - gewisse Vermögenswerte des Primeo Executive Fund verwaltet. Der Primeo Executive Fund hat keine vorgegebenen Mindest- oder Höchstzahlen von Managern, die vom Primeo Executive Fund eingesetzt werden, oder von Investmentgesellschaften, bei denen er investieren wird noch gibt es ein vorgegebenes Mindest- oder Höchstvolumen, das in eine Investmentgesellschaft investiert wird. Der Primeo Executive Fund hat weiters keine vorgegebene Philosophie bezüglich der Aufteilung der Gelder auf einen einzelnen Manager, oder einer Gruppe von Managern, die in gleichen oder ähnlichen Märkten oder Finanzinstrumenten investieren. Der Primeo Executive Fund kann einen Teil seiner Gelder in Geldmarktfonds oder seine Gelder andererseits in Barpositionen oder Geldmarktpapieren zuteilen. Der Berater wird kontinuierlich die Leistung der Manager und Investmentgesellschaften, bei denen die Gelder des Fonds veranlagt werden, direkt oder indirekt beobachten und dem Vorstand Empfehlungen hinsichtlich etwaiger Veränderungen der, oder einer Neuverteilung von Geldern unter neuen oder bestehenden Verwaltern oder Investmentgesellschaften abgeben. Diese Beobachtung erfolgt direkt durch den Berater oder indirekt durch Dritte und umfaßt, je nach Fall, persönliche Besuche und regelmäßige Leistungsüberprüfung im Vergleich mit anderen Managern. Beschränkungen der Veranlagungen Der Berater kontrolliert das Grundportefeuille von Investmentgesellschaften und Managern, um sicherzustellen, daß keine Gruppe von Investmentgesellschaften oder Managern mehr als 30% der Gelder des Fonds bei einem einzelnen Emittenten investiert, mit der Ausnahme, daß eine Investmentgesellschaften oder ein Manager kurzfristig mehr als 30% der Gelder in US Staatsanleihen (oder andere Staatsanleihen) investiert. Falls der Berater davon Kenntnis erlangt, daß mehr als 30% der Gelder des Fonds in Aktien eines einzigen Emittenten inkl. einer Investmentgesellschaft, investiert werden,( mit der Ausnahme von kurzfristigen Investments in 5 US Staatsanleihen oder andere Staatsanleihen) wird der Berater alle ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um diese Veranlagung unter 30% zu reduzieren. Weiters überwacht der Berater das Grundportefeuille von Investmentgesellschaften und Managern, um sicherzustellen, daß der Fonds nicht mehr als 30% seiner Bruttovermögenswerte der Solvenz eines einzigen Kontrahenten überläßt, mit der Ausnahme der US Regierung. Falls dieser Grenzwert überschritten wird, nimmt der Berater sofort entsprechende Korrekturen vor um das Risiko auf unter 30% zu reduzieren. Darüber hinaus übt der Fonds keine rechtliche oder managementmäßige Kontrolle über die einzelnen Veranlagungen der Investmentgesellschaften und Manager aus. Eine Investition in Höhe von 50% oder mehr des Portefeuille des Fonds bedingt die vorherige Zustimmung der Aktionäre. Der Fonds befolgt bei seiner Verwendung von nachgeordneten Papieren das allgemeine Prinzip der Diversifizierung. Es kann allerdings keine Zusicherung gemacht werden, daß die Anlageziele des Fonds erreicht werden können, und die Ergebnisse können im Laufe der Zeit starken Schwankungen unterworfen sein. Der Fonds unternimmt keine Veranlagungen, die den direkten Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten involvieren, die nicht Wertpapiere des Fonds sind. RISIKOFAKTOREN UND BESONDERE ÜBERLEGUNGEN Managed Account Dem Fonds ist es erlaubt bestimmte Gelder bei Investmentgesellschaften & Managern zu investieren, die ein Managed Account verwalten. In solchen Fällen, erhalten der Administrator und die Depotbank ausschließlich die Kontoauszüge des Managed Account sowie die Transaction Slips von jeder Wertpapiertransaktion. Jeglicher Verlust, der aus Investitionen in einem Managed Account entsteht wird von den Aktionären getragen. Währung Die Aktien des Fonds verstehen sich in US Dollar und Euro. Der Handel mit diesen Aktien erfolgt ebenfalls in US Dollar. Eine Ausnahme dazu bilden die Aktien der Euro Anteilsklasse des Primeo Select Fund und die der Euro Anteilsklasse des Primeo Executive Fund, die auf Euro lauten. Bei jenen zukünftigen Investoren, die eine andere Währung als US Dollar oder Euro haben, müssen die möglichen Verluste in Betracht gezogen werden, die sich aus Währungsschwankungen zwischen dem US Dollar oder Euro und ihrer jeweiligen Währung ergeben. Darüber hinaus unterliegt die Performance des Fonds Wechselkursänderungen, in dem Ausmaß als Sicherheiten oder andere Finanzinstrumente in einer anderen Währung als US Dollar oder Euro ausgegeben werden. Performance Der Berater glaubt, daß mit seiner Investmenttätigkeit das Risiko durch Streuung und sorgsame Auswahl der Manager abgeschwächt wird. Es kann allerdings keine Zusicherung gegeben werden, daß der Fonds dieses Anlageziel erreichen wird. Siehe "Anlageziel und Vorgangsweise". Die Manager können Investmenttechniken wie z.B. Marginfinanzierung, Terminverkäufe, Optionen, Forwardgeschäfte und Futuresgeschäfte anwenden. Diese Verfahren können unter gewissen Umständen die mögliche negative Auswirkung auf den Fonds eventuell maximieren. Bewertung der Vermögenswerte des Fonds Der Vorstand bewertet in seinem Ermessen die Aktiva und Passiva des Fonds in Übereinstimmung mit dessen Satzung. Wenn der Vorstand bestimmt, daß der Kurswert den Wert eines Vermögenswertes nicht angemessen widerspiegelt, oder falls kein Liquidationswert oder eine Marktbewertung durch Dritte für einen solchen Vermögenswert verfügbar sind, ist 6 der Vorstand ermächtigt, einen solchen Vermögenswert in seinem Ermessen aufgrund begründeter Annahmen zu bewerten. Weiters können Vorstand, Berater und Fondsverwalter sich nur auf jene Bewertungen verlassen, die von den Managern bei denen der Fonds investiert hat, geliefert werden. (Siehe "Nettovermögenswert"). Vom Fonds zu zahlende Beratungshonorare Der Berater erhält ein auf den Vermögenswerten des Fonds basierendes Honorar und, mit Ausnahme von Primeo Executive Fund, ein 20 prozentiges Leistungshonorar, falls der jährliche Kapitalzuwachs laut Angabe des Fondsverwalters 10% des Nettoinventarwerts der betroffenen Anteilsklasse eines Subfonds übersteigt. Für den Primeo Executive Fund erhält der Berater 5% der jährlichen Wertsteigerung des Nettoinventarwerts der betroffenen Anteilsklasse des Subfonds Primeo Executive Fund. (Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag") Die Manager von Investmentgesellschaften, bei denen der Fonds investiert, können ebenfalls Verwaltungshonorare und Leistungsprämien je nach ihrer Leistung bei der jeweiligen Investmentgesellschaft erhalten, unabhängig davon, ob der Fonds als Ganzes gewinnbringend arbeitet. Die Zahlung solcher Leistungsprämien kann dazu führen, daß der Berater oder ein Manager risikofreudigere oder spekulativere Anlagen tätigt als ohne eine solche Leistungsprämie (Siehe "Verwaltung des Fonds - Investmentberatervertrag"). Eingeschränkte Liquidität Die Anleger können ihre Aktien generell nur monatlich zurückverkaufen und die Zahlung von Rückkauferlösen kann beschränkt oder aufgeschoben werden. (Siehe "Rückkauf von Aktien"). Wechselseitige Haftung zwischen den Serien Der Fonds ist befugt, Anteilsklassen oder -serien auszugeben. Die Vorgangsweise bei der Aufteilung von Verbindlichkeiten auf die einzelnen Klassen oder Serien (Verbindlichkeiten sind der jeweiligen Klasse oder Serie zuzuordnen, in deren Zusammenhang sie entstanden sind) ist in der Satzung festgelegt. Jedoch handelt es sich beim Fonds um eine juristische Einheit, was bedeutet, dass Anteilsinhaber unter Umständen die Verbindlichkeiten von anderen Anteilsklassen oder Serien, zu tragen haben, wenn für deren Deckung nicht genügend Mittel in der betreffenden Klasse oder Serie, einschließlich der Aktien, die anderen Subfonds zurechenbar sind, vorhanden sind . Potentielle Interessenskonflikte Die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder ist derzeit bei der Bank Austria Creditanstalt AG beschäftigt, die größter Einzelaktionär des Beraters ist, und berechtigt, bei Abstimmungen über Angelegenheiten betreffend den Berater ihre Stimme abzugeben, inkl. Verlängerung oder Beendigung des Beratervertrages. Die Bank Austria Creditanstalt AG ist Mehrheitsaktionär oder alleiniger Aktionär bei gewissen Vermögensverwaltungs- und Brokerage-Firmen. Es ist daher möglich, daß der Berater eine oder mehrere dieser Firmen zur Investmentberatung heranzieht. Weiters nutzt Bank Austria Creditanstalt AG die Leistungen von Beratern und anderen Fachleuten, mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Fonds kann solche Stellen in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ebenfalls kontaktieren. Sollten sich daraus tatsächlich Interessenskonflikte ergeben, werden die Vorstandsmitglieder alles unternehmen, um eine faire Beilegung derselben sicherzustellen. Eines der Vorstandsmitglieder des Fonds ist Angestellter des Fondsverwalters und der Fondsdepotbank. Sollten sich daraus tatsächlich Interessenskonflikte ergeben, wird das Vorstandsmitglied (werden die Vorstandsmitglieder) alles unternehmen, um eine faire Beilegung derselben sicherzustellen. Der Fonds ist in keine Prozesse oder Schiedsgerichtsverfahren seit der Gründung involviert und ist sich keiner Verfahren oder Forderungen bewußt, die gegen ihn anhängig oder angedroht sind. 7 Profil des typischen Anlegers : Der Fonds richtet sich an vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren, die bereits ausreichend Erfahrung auf dem komplexen Gebiet der diversen Hedgefondsstrategien gesammelt haben und eine hohe Risikobereitschaft aufweisen. Es wird den Investoren mit Nachdruck empfohlen sich an konzessionierte Vermögensberater, Steuerberater oder sonstige professionelle Berater Ihrer Wahl zu wenden um alle Risiken und Gefahren der Investitionsentscheidung zu erfassen. VERWALTUNG DES FONDS Investmentberater Investmentberater des Fonds ist BA Worldwide Fund Management Ltd., eine Firma nach British Virgin Islands Recht, und eine indirekt 95-prozentige Tochter der Bank Austria Creditanstalt AG. Die restlichen 5 Prozent werden von der A&B Holding GmbH gehalten. Der Investmentberater wurde gemäß Beratervertrag vom 15. Dezember 1993 (nachstehend Beratervertrag genannt) für die Beratung im Zusammenhang mit und Verwaltung der Veranlagung von Geldern des Fonds ernannt, und zwar vorbehaltlich der Kontrolle des Vorstands des Fonds. Der Investmentberater, eine Investmentberatungsfirma mit eingetragenem Geschäftssitz in c/o HWR Services, P.O. Box 71, Road Town, Tortola, British Virgin Islands, wurde am 29. September 1993 gegründet. Die Bank Austria Creditanstalt Gruppe, der Gründer des Fonds, ist eine weltweit operierende Bank nach österreichischem Recht und hat ihren Hauptgeschäftssitz in Wien, Österreich, sowie per 31. Dezember 2005 1.570 Geschäftsstellen in Österreich und auf der ganzen Welt. Seit November 2005 ist sie Bestandteil der Unicredit Gruppe. Die Bank Austria Creditanstalt Gruppe ist mit Hinblick auf die Bilanzsumme die mit Abstand größte Geschäftsbank Österreichs. Per 31. Dezember 2005 hatte sie auf konsolidierter Basis Gesamteinlagen (fällig gegenüber Kunden) in Höhe von EUR 86,4 Mrd. (ungefähr US $ 102,5 Mrd.) und eine Bilanzsumme von EUR 158,9 Mrd. (ungefähr US $ 188,5 Mrd.). Die Bank Austria Creditanstalt Gruppe bietet sämtliche Bankleistungen, inkl. Anlageberatung, für Privatkunden und institutionelle Anleger. Der Vorstand des Fonds ist der Ansicht, daß diese Leistungen dem Berater bei seiner Tätigkeit für den Fonds zugute kommen. Der Berater ist dafür zuständig, dem Vorstand eine generelle Strategie bezüglich Auswahl und Kontrolle der Manager und Investmentgesellschaften bzw. Aufteilung der Gelder unter diesen Managern und Investmentgesellschaften zu empfehlen. Weiters entfallen auf ihn jene Verwaltungsangelegenheiten, die mit dem Fonds vereinbart werden. (Siehe Kapitel "Anlageziel und Vorgangsweise - Anlagemethode"). Bei der Wahl der Manager und Investmentgesellschaften und der Überprüfung der Performance plant der Berater sich der weltweiten Geschäftsbeziehungen der Bank Austria Creditanstalt AG in der Finanzwelt zu bedienen. Investmentberatervertrag Gemäß Beratervertrag erbringt der Berater Investmentberatungsleistungen, trifft Verwaltungsentscheidungen und überwacht die Wahl und Kontrolle von Managern für den Fonds sowie die Zuteilung von Geldern, immer in Übereinstimmung mit den Anlagezielen und Vorgangsweisen des Fonds und unter Anleitung und Kontrolle des Vorstands des Fonds. Der Beratervertrag wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen bzw. verlängert, sofern er nicht dreißig (30) Tage vor Jahresende schriftlich gekündigt, oder auf andere Art gemäß den Vertragsbestimmungen beendet wird. Die Kündigungsbestimmungen umfassen auch eine automatische Beendigung im Fall, daß entweder der Fonds oder der Berater aufgelöst werden; 8 oder auf Wunsch des Fonds, falls der Berater den Investmentzielen des Fonds nicht nachgekommen ist, oder Verfahren unter den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen gegen den Berater eröffnet werden; oder auf Wunsch des Beraters, falls die Investmentpolitik des Fonds während der Laufzeit des Beratervertrags geändert wird, und der Berater nicht in der Lage ist, diesen Änderungen mit seiner Veranlagungsmethode nachzukommen, oder Verfahren unter den Konkurs- oder Insolvenzgesetzen gegen den Fonds eröffnet werden. Betreffend Primeo Global Fund und Primeo Select Fund hat der Berater Anspruch auf ein Beratungshonorar, das monatlich in Höhe von 1/6 von 1% (Jahressatz von 2%) des Nettoinventarwerts per Monatsende (Definition unten) jeder Anteilsklasse des betroffenen Subfonds zahlbar wird. Der Berater hat auch Anspruch auf eine Leistungsprämie ausgehend von der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse von Primeo Global Fund und Primeo Fund. Für die ersten 10% des Nettoinventarwertzuwachses jeder Anteilsklasse des betroffenen Subfonds (aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr – Definition unten) laut Berechnung des Verwalters entsteht kein Anspruch auf ein Leistungshonorar. Der Berater hat Anspruch auf 20% jenes Betrages, den der Mehrwert über 10% der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des betroffenen Subfonds entspricht, aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr. Das Leistungshonorar wird innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluß der Prüfung des Fonds nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres bezahlt. Betreffend Primeo Executive Fund hat der Berater Anspruch auf ein Beratungshonorar, das monatlich in Höhe von 1/12 von 1,5% (Jahressatz von 1,50%) des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Subfonds per Monatsende (Definition unten) zahlbar wird. Der Berater hat auch Anspruch auf eine Leistungsprämie ausgehend von der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Subfonds. Der Berater hat Anspruch auf 5% jenes Betrages, der der Steigerung des Nettoinventarwerts jeder Anteilsklasse des Fonds entspricht, aufgerechnet auf ein Geschäftsjahr. Das Leistungshonorar wird innerhalb von dreißig Tagen nach Abschluß der Prüfung des Fonds nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres bezahlt. Der Beratervertrag sieht vor, daß der Fonds den Berater, seine Aktionäre, Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Tochterunternehmen, Angestellten, Vertreter sowie deren jeweilige Rechtsvertreter (wobei jede dieser Personen nachstehend schadlosgehaltene Person genannt wird) gegen jeglichen Verlust bzw. alle Ausgaben entlastet und schadlos hält, die einer schadlosgehaltenen Person aufgrund dieser Tätigkeit entstehen. Dies bezieht sich ohne Einschränkung auf Urteile, Schlichtungen, angemessene Anwaltskosten und andere Kosten und Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Verteidigung eines tatsächlichen oder angedrohten Verfahrens oder Prozesses entstehen (zusammenfassend Verluste genannt), wenn diese Verluste sich nicht aus absichtlich rechtswidrigem Handeln, Unredlichkeit oder Fahrlässigkeit dieser schadlosgehaltenen Person ergeben. Der Fonds kann im Ermessen des Vorstands jeder schadlosgehaltenen Person Rechtsbeistandskosten und andere Kosten und Ausgaben in Zusammenhang mit der Verteidigung bei Verfahren oder Prozessen als Folge eines solchen Verhaltens vorstrecken. Falls dies getan wird, stimmt die schadlosgehaltene Person zu, dem Fonds diese Honorare, Kosten und Ausgaben in dem Ausmaß zurückzuerstatten, in dem festgestellt wird, daß die schadlosgehaltene Person keinen Anspruch auf Schadloshaltung hatte. Vorstand und leitende Angestellte Der Fonds wird vom Vorstand geleitet, der für die Verwaltung und Geschäftsführung des Fonds zuständig ist. Der Fonds zahlt den einzelnen Vorstandsmitgliedern keine Honorare. Die Vorstandsmitglieder erhalten allerdings ihre tatsächlichen Ausgaben zurückerstattet, die ihnen durch die Teilnahme an Vorstandssitzungen entstehen. Der Gründungsvertrag des Fonds sieht generell vor, daß die Aktionäre das Recht haben, abzustimmen, ob den Vorstandsmitgliedern ein Honorar gezahlt werden soll, und daß die Vorstandsmitglieder einem Mitglied mit Exekutivfunktion eine Bezahlung zusprechen können. Es gibt keine Leistungsvereinbarungen zwischen dem Fonds 9 und den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Es wurde kein bestimmtes Alter festgelegt, bei dessen Erreichung Vorstandsmitglieder zurückzutreten haben. Ein Vorstandsmitglied darf nicht über Verträge oder Vereinbarungen abstimmen, an denen es ein materielles Interesse hat, sofern die Art dieses Interesses nicht den anderen Vorstandsmitgliedern mitgeteilt wird und kein anderes Vorstandsmitglied einen Einwand dagegen erhebt, daß das betreffende Vorstandsmitglied über einen solchen Vertrag bzw. eine solche Vereinbarung abstimmt. Die Vorstandsmitglieder des Fonds halten keine Beteiligungen am Berater, Fondsverwalter, den Aktien (Definition unten) oder Geschäften mit dem Fonds, die in ihrer Art unüblich oder für das Geschäft des Fonds von Bedeutung sind - mit Ausnahme jener, die unter "Gewisse Risikofaktoren - potentielle Interessenskonflikte" beschrieben sind. Die Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten des Fonds sind nachstehend aufgelistet: Mag. Alfred Simon ist Präsident des Fonds. Er ist seit 2001 Geschäftsführer der Asset Management GmbH. Davor war er Abteilungsleiter der Abteilung Wertpapier-Spezialprodukte der Bank Austria Creditanstalt AG. Von 1993 bis 1999 leitete er die Abteilung „Eigene Emissionen und Investor Relations“. Davor war er seit 1990 Abteilungsleiter-Stellvertreter für „Kapitalmarkt Inland, Eigene Emissionen und Investor Relations“. Von 1986 bis 1990 war er als Gruppenleiter für Wertpapieranalyse tätig. Von 1981 bis 1990 war er Referent für die Betriebsprüfung und Kreditanalyse der Zentralsparkasse und Kommerzialbank, nunmehr Bank Austria Creditanstalt, in Wien. Von 1980 bis 1981 arbeitete er in der Darlehensabteilung der Erste Österreichische Spar-Casse Bank. Weiters ist er seit 1994 Vorstandsdirektor der Bank Austria Creditanstalt Wohnbaubank AG und von 1989 bis 1993 war er Geschäftsführer der ZKapitalmarkt Finanzierungsberatungs GesmbH. Mag. Simon hat in Wien studiert und ist österreichischer Staatsbürger. Hannes Saleta ist Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Beraters. Er ist Vorstand der Capital Invest die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Gruppe GmbH und unterstützt seit 1999 den Vorstand der Bank Austria Creditanstalt AG im Bereich Asset Management und Beteiligungen als. Nach seinem Eintritt im Jahre 1979 in die damalige Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (heute BA-CA AG) bis in die Gegenwart ist Saleta in verschiedenen Funktionen mit der Entwicklung von strategischen Partnern bzw. Integrationsprojekten im Bereich der Beteiligungen tätig. Im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhielt er eine umfassende Bankausbildung (INSEAD) mit Schwerpunkt Strategisches Management. Er absolvierte seine schulische Ausbildung in Wien. Hannes Saleta ist österreichischer Staatsbürger. James E. O’Neill ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 1998 ist er als Managing Director der Bank Austria Cayman Islands Limited, Grand Cayman, Grand Cayman Islands für das Management von über 700 Millionen USD und für die Entwicklung neuer Produkte verantwortlich. Zur gleichen Zeit ist er First Vice President und Controller der Bank Austria Creditanstalt Filiale, New York, N.Y, wo er bereits verschiedene neue Produkte in das Portfolio der Bank einbrachte. Von 1975 bis 1989 war er als Vice President der Irving Trust Company New York, N.Y., an allen wichtigen Käufen und Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt. 1980 schloß er das Studium des Bankwesens und der Internationalen Finanzen an der Pace University New York, N.Y., mit einem M.B.A. ab. James E. O’Neill ist Amerikanischer Staatsbürger Mag. Johannes P. Spalek ist Vorstandsmitglied des Fonds. Seit Januar 1996 ist er Repräsentant der Bank Austria Creditanstalt AG, nunmehr HVB, in Madrid für Spanien und Portugal. Zuvor hat er Praktika in folgenden Institutionen absolviert: Österreichische Handelskomission für Spanien (Madrid, 1995); Österreichische Handelskomission für die USA 10 (New York, 1991); Bundeswirtschaftskammer (Wien, 1989); EDP Abteilung, Steuerberatung Dr. Nowotny (Wien, 1987). Mag. Spalek ist österreichischer Staatsbürger. Nigel H. Fielding ist Vorstandsmitglied und seit mehr als 20 Jahren im internationalen Bankwesen tätig. Am Anfang seiner Karriere war er bei der Lloyds Bank International und der Continental Bank N.A. in den Bereichen Buchhaltung, Innenrevision und Operations Management tätig. Danach arbeitete er für die State Street Bank und Trust Company, wo er für Fondsdienste und weltweite Depotgeschäfte in Hongkong und Boston verantwortlich war. Im Jahr 1999 übernahm Hr. Fielding seine aktuelle Stelle bei der HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. (vormals Bank of Bermuda (Luxembourg) S.A.) als Leiter der Primeo Global Funds Services. Hr. Fielding wurde in Großbritannien geboren und ausgebildet. Herr Fielding ist britischer Staatsbürger. Alle Vorstandsmitglieder des Fonds, mit Ausnahme von Hr. Fielding sind Exekutivdirektoren. Die Adresse der Vorstandsmitglieder lautet c/o Bank Austria Cayman Islands Ltd, Whitehall rd House, 3 Floor, 238 North Church Street, P.O. Box 31362 SMB, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands. Der Vorstand des Beraters setzt sich wie folgt zusammen: James E. O’Neill ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 1998 ist er als Managing Director der Bank Austria Cayman Islands Limited, Grand Cayman, Grand Cayman Islands für das Management von über 700 Millionen USD und für die Entwicklung neuer Produkte verantwortlich. Zur gleichen Zeit ist er First Vice President und Controller der Bank Austria Creditanstalt Filiale, New York, N.Y. wo er bereits verschiedene neue Produkte in das Portfolio der Bank einbrachte. Von 1975 bis 1989 war er als Vice President der Irving Trust Company New York, N.Y., an allen wichtigen Käufen und Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt. 1980 schloß er das Studium des Bankwesens und der Internationalen Finanzen an der Pace University New York, N.Y., mit einem M.B.A. ab. James E. O’Neill ist Amerikanischer Staatsbürger Hannes Saleta ist Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Beraters. Er ist Vorstand der Capital Invest die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Gruppe GmbH und unterstützt seit 1999 den Vorstand der Bank Austria Creditanstalt AG im Bereich Asset Management und Beteiligungen als. Nach seinem Eintritt im Jahre 1979 in die damalige Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (heute BA-CA AG) bis in die Gegenwart ist Saleta in verschiedenen Funktionen mit der Entwicklung von strategischen Partnern bzw. Integrationsprojekten im Bereich der Beteiligungen tätig. Im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhielt er eine umfassende Bankausbildung (INSEAD) mit Schwerpunkt Strategisches Management. Er absolvierte seine schulische Ausbildung in Wien. Hannes Saleta ist österreichischer Staatsbürger. Nicola A. Corsetti ist Vorstandsmitglied des Beraters. Seit 2000 ist Corsetti für das Treasury und Risk Management der BA Cayman Islands Ltd mit Schwerpunkt Hedgefonds verantwortlich. 1996 – 2000 arbeite er für Deloitte & Touche erst in Michigan als Bilanzprüfer, 1999 wechselte er auf die Cayman Islands, wo er sich bei Deloitte & Touche auf Banken und Investmentfonds spezialisierte und gleichzeitig in das Management aufstieg. Nicola A. Corsetti absolvierte die University of Michigan wo er sein Betriebswirtschaftsstudium mit dem „Master of Accounting“ abschloß. Nicola A. Corsetti ist amerikanischer Staatsbürger. 11 DAS ZEICHNUNGSANGEBOT Erstangebot Aktien des Primeo Global Fund und Primeo Select Fund sind zur Zeit in US-Dollar denominiert. Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund besitzten beide jeweils zwei Anteilsklassen eine denominiert in US-Dollar und eine in Euro. Primeo Global Fund Aktien wurden am 1. Jänner 1994 zu US $ 10,-- pro Stück zum ersten Mal ausgegeben. Primeo Select Fund Aktien lauten auf US-Dollar und wurden am 1. März 1996 zu US $ 10,-- pro Stück zum ersten Mal ausgegeben. Aktien der Euro Anteilsklasse des Primeo Select Fund werden in Euro, in Höhe des letzten anwendbaren Nettoinventarwertes des Primeo Select Euro Fund ausgegeben (siehe Anlageziel und Vorgangsweise – Primeo Select Euro Fund). Primeo Executive Fund Aktien wurden zum ersten Mal am 1. November 2003 zu US $ 100,-- pro Stück für die US Dollar Anteilsklasse und zu EUR 100,-- pro Stück für die Euro Anteilsklasse ausgegeben. Zeichnung Aktien am Fonds (nachstehend "Aktien" genannt), seien es Primeo Select Fund oder Primeo Executive Fund Aktien, werden am ersten Werktag jedes Monats zur Zeichnung angeboten, bzw. zu jenen anderen Terminen, die der Vorstand in seinem Ermessen festsetzen kann (nachstehend Zeichnungstag genannt). Die Bezeichnung Werktag bezieht sich auf alle Tage außer Samstag, Sonntag und anderen Tagen, an denen die Banken in New York City, Luxemburg oder Grand Cayman berechtigt oder durch Regierungsbestimmungen verpflichtet sind, geschlossen zu halten. Die Bank Austria Creditanstalt AG hat in den Fonds durch den Kauf ihrer Niederlassung, LB Holding GmbH von 100 Gründeraktien à $ 1,00 investiert, wobei die Bank Austria Creditanstalt AG selbst einen Ersterwerb von 999.990 Primeo Global Aktien und einen Ersterwerb von 1.000.000 Primeo Select Aktien getätigt hat. Primeo Global Fund Aktien werden zur Zeit der Gültigkeit dieses Emissionsprospekts nicht zum Verkauf angeboten. Der Zeichnungspreis pro Aktie (nachstehend Zeichnungspreis genannt) ist der Nettoinventarwert pro Aktie berechnet per letztem Werktag jedes Monats (dem Bewertungstag). Innerhalb von 15 Tagen ab Zeichnungstag trägt die Zeichnungsstelle in den Büchern des Fonds jene Aktien (inkl. Teile von Aktien) auf den Namen des Käufers ein, die an den Käufer auszugeben sind, und zwar basierend auf dem Nettoinventarwert am Bewertungstag. Die Mindestanfangszeichnung beträgt für Primeo Select Fund US$ 50.000,- und für Anteile der Euro Anteilsklasse 50.000,- Euro oder der entsprechende Euro Gegenwert von USD 50.000,jenachdem welcher höher ist. Die Mindestanfangszeichnung beträgt für die US Dollar Anteilsklasse des Primeo Executive Fund US$ 50.000,- für die Euro Anteilsklasse 50.000,Euro oder den entsprechenden Euro Gegenwert von USD 50.000,- jenachdem welcher höher ist Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt beim Primeo Select Fund USD 1.000,- und bei Anteilen der Euro Anteilsklasse EUR 1.000,-. Der Mindestveranlagungsbetrag bei Folgezeichnungen beträgt bei der US Dollar Anteilsklasse des Primeo Executive Fund USD 1.000,- und bei der Euro Anteilsklasse EUR 1.000,-.Einer Person, die Aktien kaufen möchte (nachstehend Zeichner genannt) und vom Vorstand akzeptiert wird, wird jene Zahl von Aktien verkauft, die zu dem von dieser Person bezahlten Zeichnungspreis erhältlich sind. Zeichner haben kein Recht, vom Kauf zurückzutreten, nachdem die Zeichnungsstelle einen voll ausgefüllten Zeichnungsvertrag und die Zahlung des Zeichnungspreises erhalten hat. Die Aktien werden in eingetragener Buchform ausgegeben. 12 Bezahlung der Aktien Aktien können gekauft werden, indem der Vordruck des Zeichnungsvertrages, der dem Emissionsprospekt beiliegt, ausgefüllt und unterzeichnet und daraufhin per Fax an die Zeichnungsstelle geschickt wird, begleitet von der Zahlung des Zeichnungspreises. Zeichnungsvertrag und Zahlung müssen bei der Zeichnungsstelle bis zu Geschäftsschluß am 24. Tag (24.) des Monats eintreffen, wobei der Vorstand des Fonds berechtigt ist, auf diese Klausel des "Erhalts bis zu...." zu verzichten (wobei diese Möglichkeit nur vor dem Bewertungstag besteht). Falls der 24. eines Monats kein Werktag ist, müssen Zeichnungsvertrag und Zahlung bis zu Geschäftsschluß am unmittelbar vorhergehenden Werktag bei der Zeichnungsstelle eintreffen. Zeichnungen werden akzeptiert, wenn der unterfertigte Zeichnungsvertrag und die Zahlung bei der Zeichnungsstelle wie oben festgelegt eingehen und vom Vorstand des Fonds im Laufe von fünf Tagen nach dem Handelstag nicht abgelehnt werden. Die Gelder für den Aktienkauf werden auf ein eigenes Konto des Fonds eingezahlt bis die Zeichnung angenommen oder abgelehnt wird. ZAHLUNGEN FÜR DEN KAUF VON AKTIEN DES PRIMEO SELECT FUND UND DIE US DOLLAR ANTEILSKLASSE DES PRIMEO EXECUTIVE FUND HABEN IN US DOLLAR UND ZAHLUNGEN FÜR DEN KAUF VON AKTIEN DES PRIMEO SELECT EURO FUND FUND UND DIE EURO ANTEILSKLASSE DES PRIMEO EXECUTIVE FUND HABEN IN EURO PER SWIFT ODER TELEGRAFISCHER ÜBERWEISUNG VON SOFORT VERFÜGBAREN GELDERN ZU ERFOLGEN. ZAHLUNGEN SIND UNTER BEZUGNAHME AUF "PRIMEO FUND" AN DIE ZEICHNUNGSSTELLE ZAHLBAR. DIE JEWEILIGEN EINZELHEITEN MÜSSEN AUF EINEM UNTERFERTIGTEN ZEICHNUNGSFORMULAR BESTÄTIGT WERDEN, DAS ENTWEDER PER FAX ODER PERSÖNLICH ÜBERBRACHT WIRD. Der Fonds kann in seinem Ermessen Zeichnungen in anderen Währungen akzeptieren, die im Ermessen des Fonds so schnell wie möglich in US Dollar oder Euro zum geltenden Wechselkurs, der von der Zeichnungsstelle festgelegt wird, umgerechnet werden. Dieser Betrag in US Dollar oder Euro würde dann für den Kauf jener Anzahl von Aktien, die dafür erhältlich sind, verwendet werden. Sämtliche Fragen bezüglich Fristen, Gültigkeit, Form und Eignung von Zeichnungsverträgen werden von der Zeichnungsstelle festgelegt, deren Bestimmungen dann endgültig und verbindlich sind. Der Fonds kann in seinem Ermessen Fehler oder Unregelmäßigkeiten zulassen, oder die Behebung eines Fehlers oder einer Unregelmäßigkeit innerhalb eines von ihm festgelegten Zeitraumes gestatten, oder den beabsichtigten Aktienkauf ablehnen. Zeichnungen gelten erst als angenommen, wenn alle Unregelmäßigkeiten aus der Welt geschafft oder innerhalb eines Zeitraumes behoben wurden, den die Zeichnungsstelle in ihrem Ermessen festlegt. Der Fonds ist nicht verpflichtet, Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Vorlage von Zeichnungsverträgen bekanntzugeben und kann wegen einer solchen Nichtbenachrichtigung nicht haftbar gemacht werden. Der Fonds ist berechtigt, Zeichnungen in seinem Ermessen abzulehnen. Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche in der Gerichtsbarkeit der Zeichnungsstelle können es erforderlich machen, daß der Aktienzeichner detaillierte Identitätsnachweise erbringt. Je nach den Umständen eines Zeichnungsantrags kann auf einen solch detaillierten Nachweis verzichtet werden, wenn (i) der Zeichner die Zahlung von einem Konto aus veranlaßt, das in seinem Namen bei einem anerkannten Finanzinstitut geführt wird, oder (ii) die Zeichnung durch einen anerkannten Vermittler erfolgt. Diese Ausnahmen gelten nur, wenn das Finanzinstitut oder der Vermittler sich in einem Land befinden, von dem Luxemburg anerkennt, daß dort äquivalente Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche gelten. Es kann zum Beispiel von einer Person verlangt werden, daß sie eine notariell beglaubigte Kopie ihres Reisepasses oder Personalausweises vorlegt, zusammen mit einem Nachweis über ihre Wohnanschrift, wie zum Beispiel eine Betriebskostenabrechnung, einen Bankauszug und das Geburtsdatum. Im Falle von Unternehmen kann die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Gründungsurkunde (sowie etwaige Namensänderungen), Satzung (oder ähnliches), sowie die Angabe von Namen, Beruf, Geburtsdaten, Wohn- und Geschäftsadressen aller Vorstandsmitglieder erforderlich sein. 13 Die Zeichnungsstelle behält sich das Recht vor, jene Informationen zu verlangen, die erforderlich sind, um die Identität eines Zeichners zu überprüfen. Falls ein Zeichner Informationen, die für die Überprüfung seiner Identität erforderlich sind, zu spät oder gar nicht vorlegt, können Verwalter oder Unternehmen die Annahme des Zeichnungsvertrages und sämtlicher Zeichnungsgelder verweigern. Werbemaßnahmen Außer unter besonderen Umständen ist für jede Zeichnung ein Honorar von drei (3%) des Nettoinventarwerts pro Aktie zu zahlen. Diese Provision ist vom Zeichner zusätzlich zum Zeichnungspreis der Aktien zu bezahlen. Gebühren für den Wechsel zwischen den Serien Für einen Wechsel a) zwischen der US Dollar Anteilsklasse des Primeo Select Fund und der Euro-Anteilsklasse des Primeo Select Fund und b) zwischen der US Dollar Anteilsklasse des Primeo Executive Fund und der der Euro Anteilsklasse des Primeo Executive Fund wird eine Gebühr von einem Prozent (1%), berechnet auf der Basis des brutto Verkaufs in der jeweiligen Fondswährung, verrechnet. Weitere Zeichnungsangebote Der Fonds kann in weiteren Emissionen weitere Aktien verschiedener Kategorien laut Gründungsvertrag zur Zeichnung auflegen. In dem Ausmaß, in dem der Fonds gemäß einem weiteren Emissionsprospekt weitere Aktien verschiedener Kategorien anbietet, wären die Gelder des Fonds gesamt für dritte Gläubiger verfügbar, um die Verbindlichkeiten einer bestimmten Kategorie zu decken. FONDSVERWALTER UND DEPOTBANK Fondsverwalter und Depotbank Der Fonds hat die Bank of Bermuda (Cayman) Limited, P.O. Box 513 G.T., 3rd Fl., British American Tower, Dr. Roy's Drive, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, B.W.I. als Verwalter für den Fonds verpflichtet (nachstehend Fondsverwalter genannt); sowie die HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. 40, avenue Monterey, P.O. Box 413 L-2014 Luxembourg, als Depotbank (nachstehend Depotbank). Bank of Bermuda Limited, gegründet 1889, ist eine lizensierte Bank gegründet nach dem Bank of Bermuda Act 1890. Bank of Bermuda Limited erbringt eine weite Palette an internationalen Bank und Treuhandleistungen durch seinen Hauptsitz auf Bermuda und seine weltweiten Niederlassungen. Am 18. Februar 2004, wurde Bank of Bermuda Limited eine indirekte 100% Tochter der HSBC Holding plc, einer Publikumsgesellschaft mit Sitz in England. Per 31. Dezember 2005 hatte die HSBC Holding plc etwa eine konsolidierte Bilanzsummer von 1502 Mrd US Dollar. Der Fonds ist nicht unter Luxemburger Recht eingetragen und unterliegt in Luxemburg keiner dauerhaften Kontrolle durch eine Kontrollbehörde. Der Verwalter ist weder dem Fonds noch anderen Aktionären des Fonds für jede Unterlassung im Laufe oder in Verbindung mit der Absetzung des Verwalters von seinen Pflichten, mit Ausnahme bei Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzliche Unterlassung, verantworlich. Der Fonds hat zugestimmt den Veralter oder jede Person, die er bestellt hat, gegen alle enstandenen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schadensfälle, Strafen, Sanktionen, Urteile, Verfahren, Kosten oder Zahlungen jeglicher Art und Weise (mit Ausname von solchen, die aus Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung des Verwalters enstanden) und die durch oder gegen den Verwalter in Ausübung seiner Pflichten und Aufgaben enstanden 14 sind ,schadlos zu halten Der Vewalter wird keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Investitionsentscheidungen des Fonds haben. Der Verwalter in Dienstleistungsanbieter des Fonds und ist nicht für die Erstellung dieses Dokumentes oder für die Aktivitäten des Fonds verantwortlich und übernimmt daher keine Verantwortung für die Genauigkeit der Informationen in diesem Dokument. Die Depotbank ist eine 100% Tochter der HSBC Holding plc, einer Publikumsgesellschaft mit Sitz in England. Die HSBC Gruppe bertreibt weitreichende Kommerz- und Investmentbankgeschäfte im Raum Asien/Pazifik, Europa, Nord und Süd Amerika, Mittlerer Osten und Afrika. Die HSBC Gruppe unterhält über 9500 Geschäftsstellen in 76 Ländern/Regionen weltweit. Per 31. Dezember 2005 hatte die HSBC Holding plc etwa eine konsolidierte Bilanzsummer von 1502 Mrd US Dollar. Die Depotbank wird für alle Vermögenswerte des Fonds verantwotlich sein, die nicht als Sicherheit hinterlegt sind. Diese Vermögenswerte werden von der Depotbank auf einem seperaten Kundendepot geführt und wird separat in den Büchern der Depotbank als Mittel des Fonds verbucht. Vermögenswerte die nicht Geld darstellen, die seperat geführt werden, sind für Gläubiger der Depotbank im Falle des Konkurses nicht antastbar. Vermögenswerte, die als Sicherheit hinterlegt sind brauchen nicht in seperaten Depots geführt werden und können Gäubigern des Brokers verfügbar gemacht werden. Die Depotbank ist weder dem Fonds noch anderen Aktionären des Fonds für jede Unterlassung im Laufe oder in Verbindung mit der Absetzung des Verwalters von seinen Pflichten, mit Ausnahme bei Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzliche Unterlassung, verantworlich. Der Fonds hat zugestimmt die Depotbank oder jede Person, die sie bestellt hat, gegen alle enstandenen Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schadensfälle, Strafen, Sanktionen, Urteile, Verfahren, Kosten oder Zahlungen jeglicher Art und Weise (mit Ausname von solchen, die aus Betrug, Ungenauigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung des Verwalters enstanden) und die durch oder gegen die Depotbank in Ausübung ihrer Pflichten und Aufgaben enstanden sind ,schadlos zu halten Die Depotbank wird keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Investitionsentscheidungen des Fonds haben. Die Depotbank ist Dienstleistungsanbieter des Fonds und ist nicht für die Erstellung dieses Dokumentes oder für die Aktivitäten des Fonds verantwortlich und übernimmt daher keine Verantwortung für die Genauigkeit der Informationen in diesem Dokument. Die Depotbank kann eine Sub-Depotbank, Vertreter oder Delegierte („Korrespondenten“) bestellen um die Vermögenswerte des Fonds zu halten. Die Depotbank wir die Verantwortung für die Taten und Versäumnisse der Mehrheit der Korrespondenten übernehmen, aber wir nicht verantwortlich sein für etwaige Verluste, die direkt oder indirekt aus den Taten oder Versäumnissen der Korrespondenten in bestimmtem Emergin Markets, unter der Voraussetzung, daß die Depotbank angemessenes Fachwissen, Sorgfalt und Achtsamkeit bei der Auswahl des passenden Korrespondenten angewendet hat. Weiters ist die Depotbank nicht verantwortlich für Verluste, die sich aus der Insolvenz, Konkurs, Liquidation des Korrespondenten in einer der Märkte entstanden sind. Die Depotbankist der Gesellschaft verantwortlich für die Laufzeit des Subdepotbankvertrages und für die Zufriedenstellung ihrer Ansprüche betreffend die laufende Eignung der Korrespondenten Depotbankleistungen für den Fonds zu erbringen. Die Depotbank wird ebenfalls ein geeignetes Maß an Kontrolle der Korrespondenten ausüben und geeignete Befragungen periodisch durchführen um sicherzustellen, daß die Verpflichtungen der Korrespondenten weiterhin fachgerecht erfüllt werden. Die gebühren der bestellten Korrespondenten werden vom Fonds getragen. Verwaltungsvertrag; Depotbankvertrag Gemäß Verwaltungsvertrag vom 19. Dezember 1996 zwischen dem Verwalter und dem Fonds (nachstehend Verwaltungsvertrag) genannt, ist der Verwalter unter der allgemeinen Aufsicht 15 des Beraters für alle Angelegenheiten zuständig, die mit der täglichen Verwaltung des Fonds zusammenhängen. Der Verwalter ist zuständig für (i) die Führung von Firmen- und Finanzbüchern, und die Erstellung von Berichten des Fonds, (ii) die regelmäßige Vorlage von Berichten über die Finanzlage des Fonds und die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Fonds, (iii) die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Monat, (iv) die Erbringung von Leistungen in seiner Funktion als mit der Überwachung der Aktienausgabe beauftragte Stelle und Transferagent, (v) die Behandlung bestimmter nicht vertraulicher Einzelheiten in Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Überschreibung oder anderer Geschäfte mit den Wertpapieren, Schuldtiteln und sonstigem Eigentum des Fonds, das in seinem Besitz ist, (vi) die Erbringung bestimmter Buchführungs- und Verwaltungsdienste, die in Zusammenhang mit der Verwaltung des Fonds erforderlich sind. Der Verwalter ist berechtigt, bestimmte Aufgaben gemäß Verwaltungsvertrag auf eine Tochter zu übertragen. Der Verwalter fungiert als corporate secretary. Gemäß Depotbankvertrag vom 19. Dezember 1996, stimmte die Depotbank zu, in Übereinstimmung mit der Satzung des Fonds und den Bedingungen des genannten Vertrages in dieser Funktion zu agieren (Depotbankvertrag). Da der Berater Investmentgesellschaften und Manager für die Investition der Gelder des Fonds auswählt, besteht die Hauptaufgabe der Depotbank darin, die Zeichen des Eigentums an solchen Investmentgesellschaften oder Managern zu verwalten. Die Gelder des Fonds werden von der Depotbank auf eigene Konten, lautend auf den Fonds, gelegt, und sind dritten Gläubigern der Depotbank im Falle der Insolvenz nicht zugänglich. mit der Ausnahme, daß der Fonds Gelder bei Investmentgesellschaften oder Managern plaziert, die ein Managed Account verwalten. In solchen Fällen, erhalten der Administrator und die Depotbank ausschließlich die Kontoauszüge des Managed Account sowie die Transaction Slips von jeder Wertpapiertransaktion. Jeglicher Verlust, der aus Investitionen in einem Managed Account entsteht wird von den Aktionären getragen. Der Verwaltungsvertrag und der Depotbankvertrag können jeweils von jedem Vertragspartner nach einer sechzigtägigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jeder Vertrag sieht vor, daß der Verwalter und die Depotbank nicht für Handlungen oder Unterlassungen in der Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Fonds oder den Aktionären haftbar sind, außer für jene, die Ergebnis einer absichtlichen Unterlassung oder Fahrlässigkeit sind. NETTOINVENTARWERT Der Nettoinventarwert pro Anteilsklasse wird vom Fondsverwalter am letzten Werktag jedes Monats festgelegt, indem vom Wert des Bruttovermögens dieser Anteilsklasse die Bruttoverbindlichkeiten abgezogen werden. Der Nettoinventarwert pro Aktie dieser Anteilsklasse wird festgelegt, indem der Nettoinventarwert dieser Anteilsklasse durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien dieser Anteilsklasse dividiert, und falls erforderlich auf das nächste Hundert gerundet wird (wo passend, Nettoinventarwert). Diese Festlegung hat innerhalb von zehn Werktagen ab Ende des Vormonats bekanntgegeben zu werden. Die Nettoinventarwertberechnungen haben den Aktionären monatlich zugesandt zu werden. Soweit machbar, werden Ausgaben, Honorare und andere Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten von Amerika erstellt. Bei der Bestimmung des Wertes jedes Subfonds werden alle notierten Aktien, für die Börsennotierungen verfügbar sind, unabhängig vom jeweiligen Kaufpreis mit dem letzten Verkaufspreis am Tag der Bewertung berechnet. - Notierte Wertpapiere für die es keinen solchen Verkaufspreis gibt, sowie nicht notierte Aktien werden zu einem Preis, der zwischen den jeweils aktuellen An- und Verkaufspreisen (falls es solche gibt) liegt, von zwei namhaften Brokern bewertetet. Kurzfristige Anlagen mit einer Laufzeit von 60 Tagen oder weniger werden zum Einstandpreis plus angefallene Zinsen bewertet. Andere Wertpapiere, für die Börsennotierungen leicht verfügbar sind, werden zum jeweiligen Marktwert bewertet. Alle sonstigen Wertpapiere und Vermögenswerte werden im guten Glauben vom Berater bewertet, obwohl die tatsächliche Berechnung auch vom Fondsverwalter vorgenommen werden kann. - Was Veranlagungen des Fonds in Investmentgesellschaften betrifft, für die es keine laufenden Nettoinventarwertberechnungen gibt, hat der Verwalter per Rechnungstag den letzten geschätzten Nettoinventarwert, der von einer solchen 16 Investmentgesellschaft angegeben wurde für die Festlegung des Nettoinventarwerts heranzuziehen. Vorstand, Berater und Fondsverwalter können sich auf die Bewertungen verlassen, inkl. geschätzter Nettoinventarwertberechnungen, die ihnen von den Geschäftsführern jener Investmentgesellschaften vorgelegt werden, bei denen der Fonds investiert hat. In Fällen, in denen der Preis nicht wie oben festgelegt bestimmt werden kann, oder in Fällen, in denen der Berater meint, es wäre unpraktisch, Preise wie oben festgelegt zu bestimmen, wird der Preis mit einem angemessenen Wert in gutem Glauben so festgelegt, wie der Vorstand dies verlangen kann. Vorstand oder Berater übernehmen in keinem Fall eine wie auch immer geartete Haftung oder Verantwortung für eine Wertfestlegung bzw. andere Handlungen oder Unterlassungen, bei denen absichtliches rechtswidriges Handeln, Unredlichkeit oder Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können. Betreffend jeder Anteilsklasse, die in Euro denominiert ist wird jedes US-Dollar Investment, währungsmägig abgesichert. Obwohl sich die Absicherungskosten ändern können, wird zur Zeit damit gerechnet, daß die Kosten etwa 3% des jeweiligen NAV betragen. Bei der Berechnung des Nettoinventarwertes und des Nettoinventarwertes pro Aktie kann der Fondsverwalter sich auf solche automatischen Preisliefernten, die er für geeinet hält, vertrauen oder, wenn es vom Fonds oder Manager oder Investmentberater angeordnet, wird er die Informationen benützen, die von bestimmten Preisliefernten, Brokern, Market Makern oder anderen Finanzintermediären bereit gestellt werden. Unter diesen Umständen, wird der Fondsverwalter, soweit kein Betrug, Nachlässigkeit oder vorsätzliche Unterlassung des Fondsverwalters vorliegt, nicht für Verluste, die der Fonds oder die Aktionäre durch Fehler in der Berechnung des Nettoinventarwertes und des Nettoinventarwertes pro Aktie aufgrund von Ungenauigkeiten in den Informationen, die von solchen Preisliefernten, Brokern, Market Makern oder anderen Finanzintermediären bereit gestellt wurden, haftbar gemacht. Der Fondsverwalter legt nach der Berechnung den Nettoinventarwert pro Aktie jeder notierten Anteilsklasse der relevanten Wertpapierbörse vor. Der Fonds benachrichtigt außerdem die relevante Wertpapierbörse über etwaige Verzögerungen bei der Nettoinventarwertfestlegung von Aktien notierter Anteilsklassen. ÜBERSCHREIBUNG VON AKTIEN; EIGNUNGSANFORDERUNGEN Gründungsurkunde und Satzung des Fonds legen fest, daß die Aktien ohne zuvorige schriftliche Zustimmung des Vorstands des Fonds verkauft oder übertragen werden dürfen. Die Aktien sind frei übertragbar. Sollte ein Mitaktionär sterben, sollten die überlebenden Aktionäre den alleinigen und vollständigen Anspruch auf diese Aktien haben. Es gibt keinen unabhängigen Markt für den Kauf oder Verkauf von Aktien, und es wird auch nicht davon ausgegangen, daß sich ein solcher entwickelt. Zeichner müssen garantieren, daß sie die Aktien zur Veranlagungszwecken kaufen. Ein Aktionär darf keine Aktien übertragen, wenn durch die Übertragung dann entweder der Übertragende oder der Übertragungsnehmer weniger als die vom Fonds gestattete Mindestmenge besitzen. Übertragungsnehmer, die noch keine Aktionäre im Fonds sind, müssen einen Zeichnungsantrag ausfüllen. Die Aktien dürfen nur im Besitz von Nicht-US Amerikanern sein bzw. zugunsten von Nicht-US Amerikanern übertragen werden. Ohne zuvorige schriftliche Zustimmung des Fonds darf keine Übertragung von Gründeraktien vorgenommen werden. Jeder Zeichner ist angehalten, seinen eigenen Finanzberater zu konsultieren, um die Eignung einer Investition in die Aktien festzulegen, und es obliegt den Zeichnern nach jeder Bewertung zu belegen, daß ihre Veranlagung in den Fonds geeignet und passend ist. 17 RÜCKKAUF VON AKTIEN Aktien können ganz oder teilweise am letzten Werktag jedes Monats oder zu jenen Zeitpunkten bzw. zu jenen Zahlungsbedingungen zurückgekauft werden, die vom Vorstand in seinem Ermessen im Namen des Fonds festgelegt werden können (jeder dieser Termine wird nachstehend als Rückkauftag bezeichnet). Um einen Rückkauf durchzuführen, muß ein Antrag auf Rückkauf, der beim Verwalter erhältlich ist, bei der Zeichnungsstelle wie folgt eintreffen: bei Primeo Global Aktien bis zum 24. des Monats vor dem Monat, in dem es zum Rückkauf von Primeo Global Aktien kommen soll, und bei Primeo Select Aktien bzw. Primeo Executive Fund Aktien bis zum 24. Tag des Monats, in dem der Rückkauf erfolgen soll, wobei es dem Vorstand des Fonds offensteht, auf die Forderung des "Erhalts bis zu... " zu verzichten.(diese Verzicht kann aber nur vor dem Tag an dem der Nettoinventarwert pro Aktie des Rückkauftag berechnet wird ausgeübt werden) Weiters muß allen anderen Bedingungen bezüglich der Gültigkeit des Rückverkaufsansuchens entsprochen werden, bzw. das Erfordernis der Erfüllung vor dem Rückkauftag erlassen worden sein. Bei einem teilweisen Rückkauf von Primeo Global Fund Aktien muß zumindest eine Veranlagung in Höhe von USD 100.000,- verbleiben, bei Primeo Select Fund Aktien und bei Primeo Executive Fund Aktien jeweils zumindest USD 50.000,- bei der US Dollar Anteilsklasse und zumindest der EuroGegenwert von USD 50.000,- bei der Euro Anteilsklasse. Der Vorstand kann die NAV Berechnung und den Rückkauf von Aktien aufschieben: (i) in Zeiten, in denen Wertpapier- oder Warenbörsen, an denen die Investitionen des Fonds gehandelt werden, geschlossen sind, wenn es sich nicht um die üblichen Feiertage und Wochenenden handelt, bzw. in Zeiten, in denen der Handel eingeschränkt oder aufgehoben ist; (ii) wenn ein Sachverhalt besteht, aufgrund dessen laut Meinung des Vorstands die Veräußerung der Investitionen durch den Fonds ungünstig sei, oder die anderen Aktionäre des Unternehmens benachteiligt werden könnten; (iii) in Zeiten, in denen es zu einem Zusammenbruch der Kommunikationsmittel kommt, die üblicherweise verwendet werden, um den Preis oder Wert von Anlagen des Fonds, bzw. laufende Preise an Wertpapier- oder Warenbörsen wie oben erwähnt zu bestimmen; oder (iv) wenn die Übertragung von Geldern in Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Kauf von Anlagen laut Meinung des Vorstandes nicht zu normalen Wechselkursen möglich ist. Der Vorstand kann weiters Rückkäufe in seinem Ermessen beschränken, wenn er dies für erforderlich hält, um zu verhindern, daß der Fonds als personenbezogene Holdinggesellschaft, als ausländischer personenbezogener Holdingfonds oder beherrschte ausländische Gesellschaft gemäß US Recht gilt. Insofern als ein Rückkaufansuchen nicht widerrufen wird, hat der Rückkauf per erstem Rückkauftag nach der Wiederaufnahme des Rückkaufs durchgeführt zu werden. Weiters ist der Fonds nicht verpflichtet, an einem Rückkauftag mehr als 25% der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Aktien zurückzukaufen, wenn nach dem Ermessen des Vorstands eine solche Einschränkung erforderlich ist, um die Anlagen des Fonds zu schützen. Wenn der Fonds an einem Rückkauftag Ansuchen um Rückkauf in einem den oben genannten Prozentsatz übersteigenden Volumen erhält, kann er die Zahl der zurückzukaufenden Aktien anteilsmäßig in Reaktion hierauf verringern. Die darüberhinausgehenden für den Rückkauf angemeldeten Volumina, sind zum nächsten und den darauffolgenden Rückkauftagen vorzutragen, solange, bis jedem Ansuchen in vollem Umfang entsprochen wurde, wobei Ansuchen um Rückkauf, die von einem früheren Rückkauftag auf einen späteren verschoben wurden im Vergleich zu später eingegangenen Ansuchen prioritär zu behandeln sind. Der Vorstand wird gemäß angemessener wirtschaftlicher Beurteilung die Dauer einer Aufschiebung einschränken. Der Preis pro Aktie, zu dem Aktien zurückgekauft werden (nachstehend Rückkaufpreis genannt) ist der Nettoinventarwert pro Aktie am Rückkauftag (unter Berücksichtigung etwaiger angefallener Kosten). Die Direktoren haben beschlossen, daß auf Grund der Liquidität der zurundeliegenden Vermögenswerte eine 100% Auszahlung der Rückkäufe vom Primeo Select Fund Aktien normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Rückkauftag und 100% der Rückkaufe der Primeo Executive Fund Aktien normalerweise innerhalb von 60 Tagen nach 18 dem betreffenden Rückkauftag bezahlt werden. - Teile des Rückkaufpreises können solange zurückgehalten werden, bis der Vorstand der Meinung ist, daß eine faire und angemessene Bewertung aller Werte des Fonds gemacht werden kann, oder bis die Rückkaufeinnahmen von Investmentgesellschaften eingehen, bei denen der Fonds investiert hat. - Rückkäufe unterliegen auch Rücklagen, die im Ermessen des Verwalters für veranschlagte Ausgaben oder Eventualverbindlichkeiten entstehen. Nach dem Rückkauf seiner Aktien hat der Aktionär nach Geschäftsschluß am Tag, an dem der Rückkaufpreis berechnet wurde, laut Satzung keine Aktionärsrechte mehr, mit Ausnahme des Rechts auf Erhalt des Rückkaufpreises. Der Fonds plant zur Zeit nicht, Investoren beim Rückkauf von Aktien eine Gebühr zu verrechnen. Im Ermessen des Vorstands kann eine Gebühr von max. 1% beim Rückkauf von Aktien verrechnet werden, um die damit zusammenhängenden Kosten zu decken. ZWANGSRÜCKKÄUFE Der Fonds behält sich das Recht vor, von Aktieninhabern mindestens 10 Tage nach deren schriftlicher Benachrichtigung den Rückkauf aller oder Teile ihrer Aktien zu verlangen, falls der Fonds festlegt oder Grund hat, anzunehmen, daß: (i) es im Interesse des Fonds ist dies zu tun (ii) der Besitz solcher Aktien dazu führt, daß der Fonds die Wertpapier- oder Warengesetze der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit, bzw. die Regeln einer selbstregulierenden Organisation, die für Fonds, Berater oder Fondsverwalter gelten, verletzt, oder dazu, daß die Eintragung von Aktien des Fonds unter weiteren Bestimmungen verlangt wird; (iii) es für das Geschäft bzw. den Ruf des Fonds, des Beraters oder Verwalters abträglich wäre, wenn der Aktieninhaber weiter im Besitz dieser Aktien wäre, oder der Fonds oder seine Aktionäre dadurch einem ungebührlichen Risiko oder negativen steuerlichen oder anderen fiskalen Konsequenzen ausgesetzt würden, einschließlich aber nicht beschränkt auf negative Folgen laut US Employee Retirement Income Security Act von 1974, und Zusätze; oder (iv) Zusagen und Garantien eines solchen Aktieninhabers in Zusammenhang mit dem Kauf seiner Aktien nicht wahrheitsgemäß waren bzw. in einem wichtigen Punkt nicht länger der Wahrheit entsprechen; Weiters hat der Fonds das Recht, einen Aktienrückkauf zu fordern, wenn der Fonds der Ansicht ist, daß ein Teil der Gelder des Fonds nicht effektiv investiert werden kann. - Unter diesen Umständen hat der Fonds die unwiderrufliche Befugnis, im Namen aller Aktionäre zu handeln, um ihre Aktien anteilsmäßig auf alle Aktionäre des betroffenen Subfonds verteilt zurückzukaufen. Im Falle eines Zwangsrückkaufs ist der Rückkaufpreis der Nettoinventarwert pro Aktie zu Geschäftsschluß des Rückkauftages, abzüglich etwaiger Anpassungen wie oben erläutert. (Siehe "Rückkauf von Aktien" und "Nettoinventarwert"). Ein solcher Aktionär hat keine Rechte hinsichtlich der Aktien nach dem Geschäftsschluß jenes Tages, für den der Rückkaufpreis berechnet wurde, mit Ausnahme des Rechts auf Erhalt des Rückkaufpreises und etwaiger Zinsen wie im Punkt "Rückkauf von Aktien" festgelegt. 19 DIVIDENDENPOLITIK Der Vorstand erwartet nicht, daß in absehbarer Zukunft Dividenden bezahlt werden. Falls Dividendenzahlungen nach einem Zeitraum von fünf Jahren ab Dividendenbeschluß noch immer nicht eingefordert wurden, verfällt der Betrag und fällt dem Fonds zu. Dividenden werden nur an Inhaber von Aktien und nur aus dem Fondsvermögen der Gesellschaft, das rechtsmäßig verfügbar ist und folglich auch das Aufgeld inkludiert, bezahlt. AUSGABEN Die anfänglichen organisatorischen Ausgaben des Primeo Global Fund wurden innerhalb der ersten fünf (5) Jahre des Bestehen des Fonds amortisiert. Die organisatorischen Ausgaben des Primeo Select Fund und Primeo Executive Fund werden laufend als Aufwand verbucht. Der Fonds ist für alle üblichen Betriebsausgaben zuständig, inkl. Zahlung von Honoraren an Berater, Verwalter und Depotbank, Betriebskosten, inkl. Rechts- und Buchführungshonoraren und -ausgaben, Unternehmenslizenzen, Gebühren für die Börsennotierung sowie Angebotsausgaben. Die Ausgaben spiegeln die Art des Fonds, das Ausmaß der Beratung durch mehrere Manager, die Kommunikationskosten sowie andere Kosten in Zusammenhang mit der Investition in Wertpapiere und andere Papiere auf weltweitem Niveau wieder. VERWENDUNG DES ERTRAGS Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien nach der Begleichung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung und dem Angebot der Anteile, werden vom Fonds zur Veranlagung gemäß den Anlagezielen sowie für laufende Ausgaben des Fonds herangezogen. AKTIEN Das Grundkapital des Fonds setzt sich aus folgenden Teilen zusammen i) USD 80.000.000 aufgeteilt auf 100 Gründeraktien mit einem Nennwert von je US$ 1,00 pro Aktie und 79.999.900 Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung mit je einem Nennwert von US $ 1,00 pro Aktie, von diesen Aktien sind 40.000.000 für Primeo Select Fund Aktien und 10.000.000 für Primeo Executive Fund Aktien bestimmt und die restlichen US-Dollar denominierten Aktien sind für weitere Serien zurückgestellt und ii) EUR 20.000.000 aufgeteilt auf 20.000.000 Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung mit je einem Nennwert von EUR 1,00; 15.000.000 von diesen Aktien sind für Primeo Select Fund Euro Klasse Aktien bestimmt und 5.000.000 von diesen Aktien sind für Primeo Executive Fund Euro Klasse Aktien bestimmt. Für Primeo Global Fund sind derzeit keine Aktien reserviert. Es gibt kein Optionsrecht für das Aktienkapital, und es wird auch kein Optionsrecht vereinbart Die gesamten 100 Gründeraktien mit einem Nennwert von je US $ 1,00 wurden vollständig von der LB Holding GmbH - einem indirekt hundertprozentigen Tochterunternehmen der Bank Austria Creditanstalt AG - gezeichnet. (a) Gründeraktien sind mit je einer Stimme ausgestattet und werden nur an die LB Holding GmbH ausgegeben. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz (b) unten haben keine anderen Aktien Stimmrechte. Gründeraktien sind nicht dividendenberechtigt. Bei einer Liquidation des Fonds haben Gründeraktien nur hinsichtlich des Ertrags des einbezahlten Nennbetrags Ansprüche. (b) Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung, d.h. Primeo Select Fund Aktien oder Primeo Executive Fund Aktien. Die Primeo Select Fund Aktien, und Primeo Executive Fund Aktien werden zum jeweiligen Nettoinventarwert pro Aktie verkauft. Die Satzung des Fonds enthält eine Klausel hinsichtlich der Stimmabgabe von Aktionären bei Fragen über Abänderungen des 20 an die Aktien gebundenen Stimmrechts. Aktien haben bei Hauptversammlungen des Fonds kein Stimmrecht, außer wenn Rechte von Aktien einer Kategorie verändert werden. Bei einer Liquidation hat jede Aktie Anspruch auf die überschüssigen Gelder des Fonds nach Rückzahlung des einbezahlten Kapitals der Aktien und Gründeraktien. Der Fonds kann die Auszahlung von Dividenden auf Aktien beschließen, aber es wird nicht davon ausgegangen, daß zur Zeit Dividenden bezahlt werden. Siehe Punkt "Dividenden". Aktien können nach Wahl des Fonds jederzeit und gegebenenfalls zum jeweiligen Nettoinventarwert verringert um die jeweiligen Gebühren zurückgekauft werden. Der Fonds kann jederzeit (i) durch Mehrheitsbeschluß der diesbezüglich stimmberechtigten Aktionäre (sie sind die Inhaber der Gründeraktien), die persönlich oder - wo gestattet - durch einen Vertreter anwesend sind und zugunsten eines bestimmten Antrags stimmen, das Kapital des Fonds erhöhen und (ii) laut Abstimmung gemäß der Satzung des Fonds von zumindest zwei Dritteln der diesbezüglich stimmberechtigten Aktionäre, die persönlich oder - wo gestattet - durch einen Vertreter bei einer Hauptversammlung anwesend sind, das Kapital des Fonds verringern, wenn eine dementsprechende Absicht der Beschlußfassung über die Kapitalverringerung unter dem betreffenden Recht angekündigt wurde. Eine formale Kapitalverringerung bedarf der Genehmigung des Grand Court der Cayman Inseln. Falls der Fonds vorschlägt, Verträge abzuändern, wodurch die Rechte von Aktionären negativ beeinflußt würden - wie zum Beispiel durch eine Erhöhung der Beratungshonorare - hat der Fonds 75 Tage vor einer Änderung die Aktionäre darüber schriftlich zu informieren. Dadurch wird den Aktionären die Möglichkeit geboten, einen Rückkaufantrag zu stellen, bevor eine diesbezügliche Änderungen in Kraft tritt. Unbeschadet der früher auf Inhaber bestehender Aktien übertragenen Rechte, können Aktien des Fonds mit solchen Vorzugs-, Nachzugs- und oder anderen Sonderrechten oder Einschränkungen ausgegeben werden, die der Vorstand von Zeit zu Zeit festlegt. Die Rechte der bestehenden Aktionäre können nur mit der schriftlichen Zustimmung jener Mitglieder abgeändert werden, die Anteile von insgesamt nicht weniger als zwei Drittel der ausgegebenen Aktien dieser Kategorie und der ausgegebenen Aktien einer anderen Kategorie von Aktien, die von einer solchen Änderung betroffen sein können, besitzen oder durch die Genehmigung einer Resolution, die bei einer seperaten Anteilsklassenversammlung der Inhaber der ausgegebenen Anteile jeder betroffenen Anteilsklasse von einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wird. Die nicht ausgegebenen Aktien des Fonds stehen dem Vorstand zur Verfügung, der sie in seinem Ermessen in Übereinstimmung mit der Satzung und Gründungsurkunde des Fonds ausgeben kann. Es besteht für kein Kapital der Gesellschaft eine Option; und es wurde diesbezüglich weder bedingt noch unbedingt eine Option vereinbart. Gründeraktien und Aktien sind nicht mit Bezugsrechten ausgestattet. Es besteht für kein Aktien- oder Anleihekapital des Fonds eine Option; und es wurde diesbezüglich weder bedingt noch unbedingt eine Option vereinbart. AUFNAHME VON BARGELD Der Fonds verfolgt Geldaufnahme nicht als Investitionspolitik, ist allerdings berechtigt, Geld aufzunehmen, um Wertpapiere oder Schuldtitel zu kaufen oder Rückkaufanträge zu finanzieren. Mit Ausnahme des hierin Gesagten, gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Verschuldensmöglichkeit des Fonds, außer jenen, die durch einen Geldgeber oder die jeweils anzuwendenden Kreditbestimmungen auferlegt werden. Der Fonds kann nur mit der Depotbank oder einer verbundenen Gesellschaft für einen Nettowert von max. 10% des Nettoinventarwertes Vereinbarungen über Geldaufnahmen oder Überziehungen eingehen. 21 Diese Möglichkeiten unterliegen den Bedingungen der Depotbank oder ihrer Töchter. Der Fonds darf zudem die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere und Forderungen nicht verpfänden oder sonst belasten, es sei denn, es handelt sich um die Aufnahme von Bargeld. QUALIFIZIERTE ZEICHNER Jeder Zeichner muß zusagen, garantieren und zustimmen, daß keine der Aktien (noch Anteile daran) auf Rechnung oder zugunsten eines US Staatsbürgers oder einer anderen "ausgeschlossenen Person" (laut Beschreibung im Emissionsprospekt) gekauft wird oder direkt oder indirekt in Besitz einer solchen Person ist. Die Bezeichnung "ausgeschlossene Person" laut Zeichnungsvertrag steht für (a) einen Staatsbürger oder Einwohner (inkl. Personen, die einzig aus Steuergründen dort wohnhaft sind) einer "ausgeschlossenen Gerichtsbarkeit" (Definition siehe unten); (b) Unternehmen, Gesellschaften, Trusts oder andere juristische Personen laut Recht dieser ausgeschlossenen Gerichtsbarkeit; (c) Organisationen oder Rechtssubjekten, die direkt oder indirekt von einer Person/mehreren Personen wie in (a) oder (b) genannt verwaltet werden, oder bei denen Personen laut, die in (a) oder (b) genannt sind, direkt oder indirekt als Mehrheitseigentümer bekannt sind. Die Bezeichnung ausgeschlossene Gerichtsbarkeit bezieht sich auf die Vereinigten Staaten von Amerika. BESTEUERUNG Der Fonds ist auf den Cayman Inseln eingetragen. Unter dem gegenwärtig auf den Cayman Inseln anwendbaren Steuersystem werden auf Einkommen, Gewinne oder Veräußerungsgewinne des Fonds sowie auf vom Fonds zahlbare Dividenden oder Rückkaufauszahlungen keine Steuern eingehoben. Der Fonds hat am 21. Dezember 1993 eine Verpflichtungserklärung seitens der Behörden der Cayman Inseln eingeholt, die besagt, daß für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab dem Datum dieser Verpflichtungserklärung Einkünften, Gewinnen oder Wertzuwächsen vorsieht, auf den Fonds oder seine Geschäfte angewandt wird. Ebenso werden keinerlei Steuern auf Erträge, Einkünfte, Gewinne oder Wertzuwächse, die einer Nachlass- oder Erbanfallsteuer entsprechen, auf (i) die Anteile, Schuldverschreibungen oder anderen Obligationen des Fonds angewandt oder (ii) durch vollständige oder teilweise Einbehaltung von Dividendenzahlungen oder sonstigen Gewinnoder Kapitalausschüttungen des Fonds an seine Mitglieder oder die Einbehaltung von Kapital-, Zins- oder sonstigen Zahlungen aus Schuldverschreibungen oder anderen Obligationen des Fonds eingehoben JEDER VORAUSSICHTLICHE AKTIONÄR SOLLTE SICH MIT SEINEM PERSÖNLICHEN STEUERBERATER IN BEZUG AUF DIE STEUERLICHEN KONSEQUENZEN EINER INVESTITION IN DEN FONDS BERATEN UND SICH AUF DEN ERHALTENEN RAT VERLASSENA DIE STEUERLICHEN KONSEQUENZEN KÖNNEN JE NACH DER SPEZIELLEN SITUATION DES VORAUSSICHTLICHEN AKTIONÄRS VARIIEREN. DIE IM VORLIEGENDEN DOKUMENT BESCHRIEBENEN STEUERLICHEN UND SONSTIGEN ASPEKTE STELLEN IN KEINEM FALL EINE DEM VORAUSSICHTLICHEN AKTIONÄR ERTEILTE EMPFEHLUNG IN BEZUG AUF RECHTLICHE ODER STEUERLICHE BELANGE DAR UND SIND IN KEINEM FALL ALS SOLCHE AUSZULEGEN. Der Fonds geht davon aus, daß die Aktionäre ihren Steuerwohnsitz in vielen verschiedenen Jurisdiktionen haben werden, und deshalb wurde im gegenwärtigen Prospekt kein Versuch unternommen, die steuerlichen Konsequenzen für die Anleger zusammenfassend zu präsentieren. Die voraussichtlichen Anleger sollten ihre eigenen Steuerberater inbezug auf die möglichen steuerlichen Konsequenzen des Ankaufs, des Haltens, der Übertragung oder des Rückkaufs von Aktien des Fonds konsultieren. 22 ZIELSETZUNGEN DES FONDS Die Zielsetzungen des Fonds, wie sie in Abschnitt 3 der Gründungsurkunde des Fonds genannt sind, sind uneingeschränkt, und der Fonds verfügt über die volle Gewalt und Befugnis, jegliches nicht gesetzlich untersagte Ziel zu verfolgen. GESETZ DER CAYMAN INSELN ÜBER OFFENE INVESTMENTFONDS (MUTUAL FUNDS LAW) Der Fonds fällt unter die Definition eines „offenen Investmentfonds“ im Sinne der 1993 novellierten Fassung des Gesetzes der Cayman Inseln über offene Investmentfonds (Mutual Funds Law, nachfolgend als „Gesetz“ bezeichnet) und wird entsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt. Der Fonds ist nicht zum Erwerb einer Zulassung verpflichtet, da der Mindestanteil am Fonds, den ein potenzieller Anleger erwerben kann, über 50.000 US-Dollar oder den Gegenwert dieser Summe in jeglicher sonstigen Währung hinausgeht. Die Tatsache, dass der Fonds nach den Bestimmungen des Gesetzes geregelt ist, bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde der Cayman Islands (die „Behörde“) diesen Emissionsprospekt bzw. die aufgelegten Anteile überprüft oder genehmigt hat. Der Fonds hat der Behörde eine Zusammenfassung der Emissionsbedingungen für die Vorzugsaktien mit Gewinnbeteiligung sowie detaillierte Angaben zu den in seinem Auftrag tätigen Agenten zu übermitteln. Außerdem ist der Fonds verpflichtet, den geprüften Jahresabschluss des Fonds und eine Kopie dieses Emissionsprospekts bei der Behörde einzureichen. Als gesetzlich geregelter offener Investmentfonds unterliegt der Fonds der Kontrolle durch die Behörde. Diese kann den Fonds jederzeit dazu instruieren, seine Bücher und Aufzeichnungen prüfen zu lassen und sie der Behörde innerhalb einer von derselben festgelegten Frist vorzulegen. Außerdem kann die Behörde den Vorstand dazu auffordern, ihr Informationen oder Erläuterungen im Hinblick auf den Fonds zukommen zu lassen, die sie zur Ausübung ihrer gesetzlichen Pflichten für notwendig erachtet. Der Vorstand hat der Behörde zu üblichen Geschäftszeiten Zugang zu allen in Zusammenhang mit dem Fonds geführten Aufzeichnungen zu gewähren bzw. der Behörde diese Aufzeichnungen zu übermitteln. Die Behörde kann solche Aufzeichnungen kopieren oder Auszüge davon anfertigen. Ein Nichtbefolgen solcher Aufforderungen der Behörde hat beträchtliche Geldbußen für den Vorstand zur Folge und kann dazu führen, dass die Behörde bei Gericht einen Antrag auf Auflösung des Fonds einbringt. Der Behörde ist gesetzlich verboten, Informationen im Hinblick auf die Aktivitäten von offenen Investmentfonds weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur effektiven Regelung eines offenen Investmentfonds erforderlich oder ist von Gesetzes wegen oder durch Gerichtsentscheid vorgeschrieben oder ist in Kooperation mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde gesetzlich zulässig. Die Behörde kann gewisse Maßnahmen setzen, wenn sie davon überzeugt ist, dass ein gesetzlich geregelter offener Investmentfonds nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, bzw. davon ausgegangen werden kann, dass dieser Zustand eintritt, oder seine Geschäfte auf eine Weise führt oder zu führen versucht, die sich nachteilig auf seine Investoren oder Gläubiger auswirkt, bzw. seine Geschäftstätigkeit freiwillig aufgibt und dies zum Nachteil seiner Investoren oder Gläubiger gereicht. Die Befugnisse der Behörde beinhalten unter anderem das Recht, den Ersatz eines Vorstandsmitglieds zu fordern, eine Person zur Leitung des Fonds im Hinblick auf die ordnungsgemäße Führung seiner Geschäfte zu bestellen, sowie eine Person mit der Aufsicht über die Geschäfte des Fonds zu betrauen. Der Behörde stehen weitere Rechtsmittel zur Verfügung, darunter auch die Möglichkeit, sich bezüglich der Genehmigung weiterer Maßnahmen an ein Gericht zu wenden. 23 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON GELDWÄSCHE Den geltenden Gesetzen zur Verhinderung von Geldwäsche folgend, muss die Identität aller potenziellen Anleger sowie die Herkunft ihrer Zahlungsmittel zweifelsfrei festgestellt werden (sofern nicht im Einzelfall der Vorstand oder der Administrator bestimmen, dass eine Ausnahme im Sinne der Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche der Cayman Inseln (novellierte Fassung von 2003, nachfolgend als „Richtlinien“ bezeichnet) vorliegt). Nach Maßgabe der jeweiligen Umstände kann auf einen detaillierten Identitätsnachweis verzichtet werden, wenn: (i) der Zeichner die Zahlung von einem Konto aus veranlasst, das in seinem Namen bei einem anerkannten Finanzinstitut geführt wird, oder (ii) der Zeichner der Kontrolle einer anerkannten Aufsichtsbehörde unterliegt und seinen Sitz in einer anerkannten Gerichtshoheit hat bzw. nach dem Recht einer solchen gegründet oder organisiert ist; oder (iii) die Zeichnung durch einen Finanzintermediär erfolgt, der der Kontrolle einer anerkannten Aufsichtsbehörde unterliegt und seinen Sitz in einer anerkannten Gerichtshoheit hat bzw. nach dem Recht einer solchen gegründet oder organisiert ist. Das Kriterium für die Anerkennung von Finanzinstituten, Aufsichtsbehörden oder Gerichtshoheiten im Sinne der vorstehend genannten Richtlinien ist ihr Sitz in einem Land, dessen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche von den Cayman Inseln als ausreichend anerkannt werden. Der Fonds behält sich darüber hinaus das Recht vor, genaue Angaben im Hinblick auf die Herkunft von Zahlungsmitteln zu verlangen. Kommt es im Hinblick auf Legitimationen oder Nachweise der Herkunft von Zahlungsmitteln zu Verzögerungen oder wird einer Forderung auf Legitimation nicht nachgekommen, kann der Fonds den Zeichnungsantrag und die damit verbundenen Geldbeträge zurückweisen. In einem solchen Fall wird der Fonds die Zeichnungsbeträge (ohne Zinsen und auf Kosten des Zeichners) mittels telegrafischer Überweisung an das Herkunftskonto retournieren. Wenn eine auf den Cayman Inseln ansässige Person im Rahmen ihres Geschäfts, ihrer professionellen Tätigkeit oder ihrer Kapazität als Mitarbeiter davon Kenntnis erlangt oder den Verdacht hat, dass von Dritten Geldwäsche betrieben wird, so ist diese Person dazu verpflichtet, dies im Sinne des Gesetzes über unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte der Cayman Inseln (Proceeds of Criminal Conduct Law, novellierte Fassung von 2001) den zuständigen Behörden zu melden. Eine solche Meldung gilt nicht als Verstoß gegen gesetzlich verordnete oder durch sonstige Bestimmungen auferlegte Geheimhaltungsverpflichtungen. BERICHTE Das Steuerjahr des Fonds endet am 31. Dezember jedes Jahres (nachstehend als Steuerjahr bezeichnet). Ein Jahresbericht und geprüfte Bilanzen des Fonds werden den Anlegern und für jede gelistete Anteilsklasse der relevanten Börse innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen oder so bald wie möglich nach dem Ende jedes Steuerjahres zugesandt, auf jeden Fall allerdings innerhalb von sechs Monaten ab Ende des Steuerjahrs. Auf vierteljährlicher Basis ergeht ein Bericht an die Aktionäre, in dem Auskunft über die Entwicklung des Portefeuilles während des vorangegangenen Quartals gegeben wird. Ein ungeprüfter halbjährlicher Interimsbericht wird den Aktionären innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitraum, auf den er sich bezieht, vorgelegt. 24