Als es die ersten Hügel des Kursivgebirges

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BIG informiert
Mutter- und Schwangerschaft
Mit der BIG können Sie sich auf Ihren Nachwuchs freuen: Wir
stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft zur Seite. So können Sie sich mit einem guten Gefühl
auf Ihr neues Familienmitglied vorbereiten.
BIG-Leistungen rund um Schwangerschaft und
Geburt
In der Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die
regelmäßigen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen – in der
Regel einmal im Monat – bei Ihrer/m Frauenärztin/Frauenarzt vom Beginn der Schwangerschaft an. Während der Schwangerschaft gibt es drei BasisUltraschalluntersuchungen. Bei Bedarf können auch weitere
Ultraschalluntersuchungen über die Karte abrechnen, z.B. bei
einer Risikoschwangerschaft. Die Kosten dieser Ultraschalluntersuchung werden über die Karte abgerechnet.
Das passiert bei den Vorsorgeuntersuchungen
 Bei jedem Besuch: Die Herztöne des Babys und seine
Lage werden überwacht, Blutdruck, Gewicht, Urin und
der Gebärmutterstand der Mutter werden kontrolliert.
 Drei Ultraschalluntersuchungen: in der 9. – 12. SSW, 19. –
22. SSW und 29. – 32. SSW
 Bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung haben Sie
die Möglichkeit auch eine „erweiterte BasisUltraschalluntersuchung“ wählen, bei der zusätzlich weitere Körperteile genauer untersucht werden.
 Schwangerschaftsdiabetes: Blutzuckerbelastungstest in
der 24. – 28. SSW (freiwillig)
Frühgeburtenprävention
Schwangere zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur
24.) Schwangerschaftswoche profitieren von einem Leistungsplus der BIG: Sie können sich zur Frühgeburtenprävention von ihrem Frauenarzt auf vaginale Infektionen untersuchen lassen. Diese Infektionen bemerken sie selbst häufig
nicht, sie sind aber für einen Großteil der Frühgeburten verantwortlich. Versicherte bekommen ein komplettes Untersuchungspaket, mit dem sie zu ihrem behandelnden Gynäkologen gehen können. Dieser macht einen vaginalen Abstrich,
der in einem Labor untersucht wird. Set einfach bestellen:
www.big-direkt.de/fruehgeburtenpraevention
Hebamme
Während einer Schwangerschaft und rund um die Geburt
ergeben sich viele Fragen, bei denen Ihnen eine Hebamme
zur Seite steht. Hierfür übernimmt die BIG die Kosten, selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt. Dies gilt
auch für die Hebammenrufbereitschaft. Die Kosten werden
bis zu einer Höhe von 250 Euro eingereicht und so funktioniert’s:

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
Haushaltshilfe
Können Sie während Ihrer Schwangerschaft oder während
der Entbindung Ihren Haushalt nicht mehr alleine führen,
übernimmt die BIG die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist hier, dass keine andere in Ihrem
Haushalt lebende Person Sie unterstützen kann.
Geburtsvorbereitungskurs
Wir übernehmen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs von maximal 14 Stunden bei einer Hebamme in einer
Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Für
die Teilnahme Ihres Partners übernimmt die BIG die Kosten
bis zu max. 80 Euro, sofern auch eine Versicherung bei der
BIG besteht.
Geburt
Bei der Geburt trägt die BIG die vertraglichen Kosten für die
Entbindung und die Unterbringung in einer Klinik Ihrer Wahl.
Für die Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung übernehmen
wir die Kosten zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit (abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung von zehn
Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro).
www.big-direkt.de
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Kostenloser
24h-Direktservice
0800.54565456
Fon 0231.5557-0
Fax 0231.5557-199
[email protected]
Sie übernehmen die Kosten zunächst selbst und
reichen uns die Rechnung der Hebamme im Original ein.
Die BIG erstattet Ihnen bis zu 250 Euro des Rechnungsbetrags und überweist die Summe auf das von Ihnen
angegebene Konto.
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BIG informiert
Babybonus
Neue BIG-Babys erhalten im Rahmen unseres Bonusprogramms 200 €. Voraussetzung ist, dass Sie als Hauptversicherter am Programm teilnehmen, Ihr Baby ab Geburt BIGversichert ist und Sie die ersten 6 U-Untersuchungen (U1U6) nachgewiesen haben. Mehr unter www.bigdirekt.de/bigtionaer
Krankengeld versichert sind, erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Für die Beantragung von Mutterschaftsgeld benötigen Sie
eine Bescheinigung vom Gynäkologen, die er Ihnen ca. 7
Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausstellt.
Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind – U1-U11 +
Rotaviren-Impfung
Von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr hat Ihr Kind einen
Anspruch auf neun gründliche Untersuchungen zur Früherkennung (U1–U9), an die wir Sie rechtzeitig per Post erinnern. Bei der BIG profitieren Sie von zwei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen als Leistungsplus für Ihr Kind: die Untersuchungen U7a (im Alter von rund 3 Jahren), U10 (7 bis 8
Jahren) und U11 (9-10 Jahren).
Auch die Impfung gegen Rotaviren für Säuglinge ab der siebten Lebenswoche ist im Leistungspaket der BIG enthalten.
Rückbildungsgymnastik
In einem Kurs können Sie dazu beitragen, dass Ihre Bauchund Beckenbodenmuskeln gestärkt werden und Ihr Körper
gekräftigt wird. Wir übernehmen daher die Kosten für die
Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden in einer Gruppe bis zu 10
Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Voraussetzung ist,
dass der Kurs in den ersten vier Monaten nach der Geburt
begonnen und bis zum Ende des neunten Monats nach der
Geburt abgeschlossen wird.
Nach der Geburt bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann Elterngeld beantragt werden. Dieses richtet sich
nach dem bisherigen Nettoverdienst. Aktuelle Infos dazu
finden Sie auf www.schwanger-info.de, einer Internetseite
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Welche Stelle für Sie zuständig sind, erfahren Sie zum
Beispiel im Internet unter:
www.9monate.de/Erziehungsgeldstellen.html
Beitragsfrei versichert während der Elternzeit
Pflichtversicherte Arbeitnehmer/innen, die während der
Elternzeit kein Einkommen haben, sind grundsätzlich von
Beitragszahlungen befreit. Freiwillig versicherte höher verdienende Arbeitnehmer/innen sind dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert
ist.
Übrigens: Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin führen wir für die Dauer des Bezuges
von Mutterschafts- bzw. Elterngeld beitragsfrei.
Kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld erhalten Sie als BIG-Mitglied, wenn Sie z.
B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld
beziehen. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab Beginn der
Schutzfrist für Beschäftigte in Höhe des durchschnittlichen
Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernehmen wir hier einen Höchstbetrag von
13 Euro je Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie
von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf
Direkt nach der Geburt ist Ihr Kind kostenfrei über Sie in der
Familienversicherung der BIG krankenversichert. Dafür senden Sie uns lediglich einen Antrag auf Familienversicherung
inklusive der Kopie der Geburtsurkunde zu. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die BIG-Versichertenkarte für Ihr
Kind.
Wichtig zu wissen: Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen
nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem
Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert
werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht
verheiratet sind.
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