BIG informiert Mutter- und Schwangerschaft Mit der BIG können Sie sich auf Ihren Nachwuchs freuen: Wir stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft zur Seite. So können Sie sich mit einem guten Gefühl auf Ihr neues Familienmitglied vorbereiten. BIG-Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt In der Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die regelmäßigen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen – in der Regel einmal im Monat – bei Ihrer/m Frauenärztin/Frauenarzt vom Beginn der Schwangerschaft an. Während der Schwangerschaft gibt es drei BasisUltraschalluntersuchungen. Bei Bedarf können auch weitere Ultraschalluntersuchungen über die Karte abrechnen, z.B. bei einer Risikoschwangerschaft. Die Kosten dieser Ultraschalluntersuchung werden über die Karte abgerechnet. Das passiert bei den Vorsorgeuntersuchungen Bei jedem Besuch: Die Herztöne des Babys und seine Lage werden überwacht, Blutdruck, Gewicht, Urin und der Gebärmutterstand der Mutter werden kontrolliert. Drei Ultraschalluntersuchungen: in der 9. – 12. SSW, 19. – 22. SSW und 29. – 32. SSW Bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung haben Sie die Möglichkeit auch eine „erweiterte BasisUltraschalluntersuchung“ wählen, bei der zusätzlich weitere Körperteile genauer untersucht werden. Schwangerschaftsdiabetes: Blutzuckerbelastungstest in der 24. – 28. SSW (freiwillig) Frühgeburtenprävention Schwangere zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche profitieren von einem Leistungsplus der BIG: Sie können sich zur Frühgeburtenprävention von ihrem Frauenarzt auf vaginale Infektionen untersuchen lassen. Diese Infektionen bemerken sie selbst häufig nicht, sie sind aber für einen Großteil der Frühgeburten verantwortlich. Versicherte bekommen ein komplettes Untersuchungspaket, mit dem sie zu ihrem behandelnden Gynäkologen gehen können. Dieser macht einen vaginalen Abstrich, der in einem Labor untersucht wird. Set einfach bestellen: www.big-direkt.de/fruehgeburtenpraevention Hebamme Während einer Schwangerschaft und rund um die Geburt ergeben sich viele Fragen, bei denen Ihnen eine Hebamme zur Seite steht. Hierfür übernimmt die BIG die Kosten, selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt. Dies gilt auch für die Hebammenrufbereitschaft. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von 250 Euro eingereicht und so funktioniert’s: Haushaltshilfe Können Sie während Ihrer Schwangerschaft oder während der Entbindung Ihren Haushalt nicht mehr alleine führen, übernimmt die BIG die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist hier, dass keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Sie unterstützen kann. Geburtsvorbereitungskurs Wir übernehmen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs von maximal 14 Stunden bei einer Hebamme in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Für die Teilnahme Ihres Partners übernimmt die BIG die Kosten bis zu max. 80 Euro, sofern auch eine Versicherung bei der BIG besteht. Geburt Bei der Geburt trägt die BIG die vertraglichen Kosten für die Entbindung und die Unterbringung in einer Klinik Ihrer Wahl. Für die Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung übernehmen wir die Kosten zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit (abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro). www.big-direkt.de BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Kostenloser 24h-Direktservice 0800.54565456 Fon 0231.5557-0 Fax 0231.5557-199 [email protected] Sie übernehmen die Kosten zunächst selbst und reichen uns die Rechnung der Hebamme im Original ein. Die BIG erstattet Ihnen bis zu 250 Euro des Rechnungsbetrags und überweist die Summe auf das von Ihnen angegebene Konto. Seite 01 BIG informiert Babybonus Neue BIG-Babys erhalten im Rahmen unseres Bonusprogramms 200 €. Voraussetzung ist, dass Sie als Hauptversicherter am Programm teilnehmen, Ihr Baby ab Geburt BIGversichert ist und Sie die ersten 6 U-Untersuchungen (U1U6) nachgewiesen haben. Mehr unter www.bigdirekt.de/bigtionaer Krankengeld versichert sind, erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Für die Beantragung von Mutterschaftsgeld benötigen Sie eine Bescheinigung vom Gynäkologen, die er Ihnen ca. 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausstellt. Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind – U1-U11 + Rotaviren-Impfung Von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr hat Ihr Kind einen Anspruch auf neun gründliche Untersuchungen zur Früherkennung (U1–U9), an die wir Sie rechtzeitig per Post erinnern. Bei der BIG profitieren Sie von zwei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen als Leistungsplus für Ihr Kind: die Untersuchungen U7a (im Alter von rund 3 Jahren), U10 (7 bis 8 Jahren) und U11 (9-10 Jahren). Auch die Impfung gegen Rotaviren für Säuglinge ab der siebten Lebenswoche ist im Leistungspaket der BIG enthalten. Rückbildungsgymnastik In einem Kurs können Sie dazu beitragen, dass Ihre Bauchund Beckenbodenmuskeln gestärkt werden und Ihr Körper gekräftigt wird. Wir übernehmen daher die Kosten für die Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Voraussetzung ist, dass der Kurs in den ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Nach der Geburt bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann Elterngeld beantragt werden. Dieses richtet sich nach dem bisherigen Nettoverdienst. Aktuelle Infos dazu finden Sie auf www.schwanger-info.de, einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Welche Stelle für Sie zuständig sind, erfahren Sie zum Beispiel im Internet unter: www.9monate.de/Erziehungsgeldstellen.html Beitragsfrei versichert während der Elternzeit Pflichtversicherte Arbeitnehmer/innen, die während der Elternzeit kein Einkommen haben, sind grundsätzlich von Beitragszahlungen befreit. Freiwillig versicherte höher verdienende Arbeitnehmer/innen sind dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist. Übrigens: Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin führen wir für die Dauer des Bezuges von Mutterschafts- bzw. Elterngeld beitragsfrei. Kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld erhalten Sie als BIG-Mitglied, wenn Sie z. B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld beziehen. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab Beginn der Schutzfrist für Beschäftigte in Höhe des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernehmen wir hier einen Höchstbetrag von 13 Euro je Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Direkt nach der Geburt ist Ihr Kind kostenfrei über Sie in der Familienversicherung der BIG krankenversichert. Dafür senden Sie uns lediglich einen Antrag auf Familienversicherung inklusive der Kopie der Geburtsurkunde zu. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die BIG-Versichertenkarte für Ihr Kind. Wichtig zu wissen: Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind. www.big-direkt.de BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Kostenloser 24h-Direktservice 0800.54565456 Fon 0231.5557-0 Fax 0231.5557-199 [email protected] Seite 02