BIG informiert Mutter- und Schwangerschaft Mit der BIG können Sie sich auf Ihren Nachwuchs freuen: Wir stehen Ihnen über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft zur Seite. So können Sie sich mit einem guten Gefühl auf Ihr neues Familienmitglied vorbereiten. Geburtsvorbereitungskurs: Wir zahlen Ihnen die Teilnahme an maximal 14 Stunden für einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. BIG-Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt Bei der Geburt trägt die BIG die vertraglichen Kosten für die Entbindung und die Unterbringung in einer Klinik Ihrer Wahl. In der Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für die regelmäßigen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen – in der Regel einmal im Monat – bei Ihrer/m Frauenärztin/Frauenarzt vom Beginn der Schwangerschaft an. Sind verschreibungspflichtige Medikamente notwendig, tragen wir hier die Kosten, sofern diese auf einem Kassenrezept verordnet werden. Bei Verordnungen aufgrund der Schwangerschaft entfällt für Sie auch der gesetzliche Eigenanteil. Für die Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung übernehmen wir die Kosten zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit (abzüglich der gesetzlichen Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro). Schwangere zwischen der 16. und 24. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche profitieren von einem Leistungsplus der BIG: Sie können sich zur Frühgeburtenprävention von ihrem Frauenarzt auf vaginale Infektionen untersuchen lassen. Diese Infektionen bemerken sie selbst häufig nicht, sie sind aber für einen Großteil der Frühgeburten verantwortlich. Versicherte bekommen ein komplettes Untersuchungspaket, mit dem sie zu ihrem behandelnden Gynäkologen gehen können. Dieser macht einen vaginalen Abstrich, der in einem Labor untersucht wird. Liegt eine Infektion vor, wird die Patientin weiter behandelt. Ihr Untersuchungspaket bestellen Sie bequem über 0800.54565456 oder über www.big-direkt.de. Während einer Schwangerschaft und rund um die Geburt ergeben sich viele Fragen, bei denen Ihnen eine Hebamme zur Seite steht. Hierfür übernimmt die BIG die Kosten, selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt. Können Sie während Ihrer Schwangerschaft oder während der Entbindung Ihren Haushalt nicht mehr alleine führen, übernimmt die BIG die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist hier, dass keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Sie unterstützen kann. Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind – U1-U11 + Rotaviren-Impfung: Von der Geburt an bis zum 6. Lebensjahr hat Ihr Kind einen Anspruch auf neun gründliche Untersuchungen zur Früherkennung (U1–U9), an die wir Sie rechtzeitig per Post erinnern. Bei der BIG profitieren Sie von zwei zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen als Leistungsplus für Ihr Kind: die Untersuchungen U7a (im Alter von rund 3 Jahren), U10 (7 bis 8 Jahren) und U11 (9-10 Jahren). Mit unserem interaktiven Vorsorgekalender unter www.big-direkt.de können Sie sofort sehen, welche Vorsorgeuntersuchungen Ihr Kind wann benötigt. Auch die Impfung gegen Rotaviren für Säuglinge ab der siebten Lebenswoche ist im Leistungspaket der BIG enthalten. Rückbildungsgymnastik: In einem Kurs können Sie dazu beitragen, dass Ihre Bauch- und Beckenbodenmuskeln gestärkt werden und Ihr Körper gekräftigt wird. Wir übernehmen daher die Kosten für die Kursteilnahme zur Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme für maximal 10 Stunden in einer Gruppe bis zu 10 Teilnehmern in Höhe der Vertragssätze. Voraussetzung ist, dass der Kurs in den ersten vier Monaten nach der Geburt begonnen und bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. www.big-direkt.de BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Kostenloser 24h-Direktservice 0800.54565456 Fon 0231.5557-0 Fax 0231.5557-199 [email protected] Seite 01 BIG informiert Mutterschaftsgeld Beitragsfrei versichert während der Elternzeit Mutterschaftsgeld erhalten Sie als BIG-Mitglied, wenn Sie z. B. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld beziehen. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab Beginn der Schutzfrist für Beschäftigte in Höhe des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Anteilig übernehmen wir hier einen Höchstbetrag von 13 Euro je Tag. Alles, was darüber hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Selbstständige Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Pflichtversicherte ArbeitnehmerInnen, die während der Elternzeit kein Einkommen haben, sind grundsätzlich von Beitragszahlungen an uns befreit. Freiwillig versicherte höher verdienende ArbeitnehmerInnen sind dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist. Für die Beantragung von Mutterschaftsgeld benötigen Sie eine Bescheinigung vom Gynäkologen, die er Ihnen ca. 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausstellt. Kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind Übrigens: Ihre Krankenversicherung für Sie als pflichtversicherte Arbeitnehmerin führen wir für die Dauer des Bezuges von Mutterschafts- bzw. Elterngeld beitragsfrei. Direkt nach der Geburt ist Ihr Kind kostenfrei über Sie in der Familienversicherung der BIG krankenversichert. Dafür senden Sie uns lediglich einen Antrag auf Familienversicherunginklusive der Kopie der Geburtsurkunde zu. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann die BIG-Versichertenkarte für Ihr Kind. Nach der Geburt bzw. im Anschluss an das Mutterschaftsgeld kann seit dem 1.1.2007 das sogenannte Elterngeld beantragt werden. Dieses richtet sich nach dem bisherigen Nettoverdienst. Aktuelle Infos dazu finden Sie auf www.schwanger-info.de, einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Welche Stelle für Sie zuständig sind, erfahren Sie zum Beispiel im Internet unter: www.9monate.de/Erziehungsgeldstellen.html Wichtig zu wissen: Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht oder privat versichert, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind. www.big-direkt.de BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Kostenloser 24h-Direktservice 0800.54565456 Fon 0231.5557-0 Fax 0231.5557-199 [email protected] Seite 02