R+V Betriebskrankenkasse 65215 Wiesbaden 0800 255 78 80 (gebührenfrei) BETRIEBSKRANKENKASSE [email protected] www.ruv-bkk.de Guter Start ins Glück – Informationen rund um Schwanger- und Mutterschaft 02030018XX17-05 | Stand: Mai 2017 | Fotos: fotolia.de ÄRZTLICHE BETREUUNG, HEBAMME & CO Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft führt in der Regel die Frauenärztin oder der Frauenarzt durch. Sie können aber auch durch eine Hebamme erfolgen. Die Untersuchungen umfassen folgende Leistungen: » Allgemeine Beratung der Schwangeren und die Dokumentation im Mutterpass »Blutdruckmessung » Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes » Gewichtskontrolle der Schwangeren »Glucosetoleranztest » Kontrolle der kindlichen Herztöne und des Standes der Gebärmutter » Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker Insgesamt sind während der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: » Beginn der 9. bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche, » Beginn der 19. bis Ende der 22. Schwangerschaftswoche, » Beginn der 29. bis Ende der 32. Schwangerschaftswoche. Die Kosten für weitere Ultraschalluntersuchungen sind von der Schwangeren selbst zu tragen. Sie können nur dann mit der Kasse abgerechnet werden, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig sind. Als Beitrag zu einer sicheren Schwangerschaft unterstützen wir werdende Mütter bei begründeter Indikation mit einem Budget von bis zu 50 Euro je Schwangerschaft für bestimmte, nicht in den Mutterschaftsrichtlinien aufgeführte, Vorsorgeuntersuchungen. Zu diesen privatärztlichen Untersuchungen gehören: » Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Wir unterstützen eine weitere Ultra schalluntersuchung – wahlweise als Standard- oder als 3D-Untersuchung. » Toxoplasmose-Test: Eine Infektion mit Toxoplasmose-Erregern kann beim ungeborenen Kind zu schweren Schäden führen. » Pränataldiagnostische Untersuchungen zur Feststellung von Chromoso menauffälligkeiten, wie z. B. Triple-Test. Für die Erstattung benötigen wir die Originalrechnung der durchführen den Ärztin/des durchführenden Arztes, sowie das ausgefüllte Erstattungs formular. Sie finden es auf unserer Homepage www.ruv-bkk.de in der Rubrik Leistungen unter Prävention/Vorsorge und Schwangerschaftsvorsorge. BabyCare BabyCare ist ein Vorsorge- und Begleitprogramm für eine gesunde Schwangerschaft. Werdende Mütter können die Unterlagen kostenlos unter www.baby-care.de/service/bkk.html oder über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800 255 78 80 bestellen. Geburtsvorbereitungskurs Wir übernehmen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme in einer Gruppe mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und bis zu 14 Stunden. Ob Sie diesen Kurs als wöchentlichen Kurs oder als Kompaktkurs an einem Wochenende in Anspruch nehmen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Eine rechtzeitige Anmeldung für den Kurs ist erforderlich. Wir übernehmen auch die Kosten für die Teilnahme des Partners, wenn er bei uns krankenversichert ist. Arznei-, Verband- und Heilmittel Wir übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten verschreibungspflichtigen Arznei-, Verband- und Heilmittel ohne Zuzahlung Ihrerseits, sofern diese zur Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden notwendig sind. Gesundheits- und Stillberatung für Eltern Die erfahrene Kinderkrankenschwester Edeltraud Bause gibt ratsuchenden Eltern unter der Telefonnummer 04181 2126107 wichtige Tipps und Anleitung zum Umgang mit dem neuen Erdenbürger. Ob eine Drei-MonatsKolik dem Baby (und den Eltern) zu schaffen macht oder Stillprobleme an den Nerven der Mutter zehren, Edeltraud Bause weiß Rat. Impfungen Selbstverständlich übernehmen wir für Ihr neugeborenes Kind die Kosten für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Hierüber berät Sie Ihre Kinderärztin oder ihr Kinderarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen. Hallo Baby Mit Hallo Baby bieten wir Schwangeren die Teilnahme an einem Pro gramm zur Frühgeburten-Prävention an. Weitere Informationen sowie teilnehmende Ärzte finden Sie unter www.spectrumk.de/produkte/ hallo-baby im Internet. Hebammenhilfe Wir übernehmen die Kosten für die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme vor, während und nach der Entbindung in Höhe der Hebammengebührenordnung. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Hebamme in Ihrer Nähe. Hebammen-Rufbereitschaft Für eine persönlich betreute Geburt erstatten wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft einer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Entbindung Wir übernehmen die Kosten für die stationäre Entbindung im Krankenhaus. In der Regel bieten Kliniken Informationsabende für werdende Eltern an. Sollten Sie eine Geburt zu Hause oder in einem Geburtshaus in Erwägung ziehen, informieren wir Sie gerne. Rückbildungsgymnastik Wir übernehmen die Kosten für Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme in einer Gruppe mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und bis zu zehn Stunden in Höhe der Hebammengebührenordnung. ORGANISATORISCHES Familienversicherung für Ihr Kind Gerne nehmen wir Ihr Kind in die kostenfreie Familienversicherung auf. Als Bezieherin von Mutterschaftsgeld erhalten Sie von uns automatisch einen entsprechenden Antrag mit der ersten Auszahlung. Natürlich können Sie den sogenannten „Familienfragebogen“ auch jederzeit telefonisch bei uns anfordern oder online ausfüllen. Sie finden ihn auf unserer Homepage www.ruv-bkk.de in der Rubrik Leistungen unter Prävention/Vorsorge und Schwangerschaftsvorsorge. Wer Arbeitslosengeld bezieht erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes. Familienversicherte Frauen, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro. Elterngeld, Elternzeit & Co Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Elterngeld und Elternzeit. Gerne können Sie dort auch Broschüren bestellen oder online die Information einsehen, z. B. unter www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service im Internet. Kindergeld Informationen zum Kindergeld sowie den entsprechenden Antrag erhalten Sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder unter www.arbeitsagentur.de/ familie-kinder im Internet. BROSCHÜREN Gerne senden wir Ihnen Broschüren zu, die Sie rund um die Themen Schwangerschaft, Entbindung, Mutterschaft, Elternzeit, Stillen, die erste Zeit zu Dritt, Kindererziehung und Vermeidung von Unfällen informieren. Fordern Sie die Broschüren einfach per Mail an [email protected] oder über unser gebührenfreies Kundentelefon 0800 255 78 80 an. Mutterschaftsgeld Alle selbst krankenversicherten Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Außerdem erhalten diejenigen Frauen Mutterschaftsgeld, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Das sind z. B. Versicherte, die Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten, oder Studentinnen mit einem (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnis. Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro kalendertäglich. Die Differenz zum bisherigen Gehalt trägt der Arbeitgeber. Es wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gezahlt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung).