Guter Start ins Glück

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R+V Betriebskrankenkasse
65215 Wiesbaden
0800 255 78 80 (gebührenfrei)
BETRIEBSKRANKENKASSE
[email protected]
www.ruv-bkk.de
Guter Start ins Glück –
Informationen rund um Schwanger- und
Mutterschaft
02030018XX17-05 | Stand: Mai 2017 | Fotos: fotolia.de
ÄRZTLICHE BETREUUNG, HEBAMME & CO
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren
Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft führt in der Regel
die Frauenärztin oder der Frauenarzt durch. Sie können aber auch durch eine
Hebamme erfolgen. Die Untersuchungen umfassen folgende Leistungen:
» Allgemeine Beratung der Schwangeren und die Dokumentation im
Mutterpass
»Blutdruckmessung
» Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes
» Gewichtskontrolle der Schwangeren
»Glucosetoleranztest
» Kontrolle der kindlichen Herztöne und des Standes der Gebärmutter
» Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
Insgesamt sind während der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen
vorgesehen:
» Beginn der 9. bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche,
» Beginn der 19. bis Ende der 22. Schwangerschaftswoche,
» Beginn der 29. bis Ende der 32. Schwangerschaftswoche.
Die Kosten für weitere Ultraschalluntersuchungen sind von der Schwangeren
selbst zu tragen. Sie können nur dann mit der Kasse abgerechnet werden,
wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig sind.
Als Beitrag zu einer sicheren Schwangerschaft unterstützen wir werdende Mütter bei begründeter Indikation mit einem Budget von bis zu 50 Euro je Schwangerschaft für bestimmte, nicht in den Mutterschaftsrichtlinien aufgeführte, Vorsorgeuntersuchungen. Zu diesen privatärztlichen Untersuchungen gehören:
» Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Wir unterstützen eine weitere Ultra schalluntersuchung – wahlweise als Standard- oder als 3D-Untersuchung.
» Toxoplasmose-Test: Eine Infektion mit Toxoplasmose-Erregern kann beim
ungeborenen Kind zu schweren Schäden führen.
» Pränataldiagnostische Untersuchungen zur Feststellung von Chromoso menauffälligkeiten, wie z. B. Triple-Test.
Für die Erstattung benötigen wir die Originalrechnung der durchführen den Ärztin/des durchführenden Arztes, sowie das ausgefüllte Erstattungs formular. Sie finden es auf unserer Homepage www.ruv-bkk.de in der
Rubrik Leistungen unter Prävention/Vorsorge und Schwangerschaftsvorsorge.
BabyCare
BabyCare ist ein Vorsorge- und Begleitprogramm für eine gesunde Schwangerschaft. Werdende Mütter können die Unterlagen kostenlos unter
www.baby-care.de/service/bkk.html oder über unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800 255 78 80 bestellen.
Geburtsvorbereitungskurs
Wir übernehmen die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer
Hebamme in einer Gruppe mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und bis zu 14 Stunden. Ob Sie diesen Kurs als wöchentlichen Kurs oder als Kompaktkurs an einem
Wochenende in Anspruch nehmen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Eine rechtzeitige Anmeldung für den Kurs ist erforderlich.
Wir übernehmen auch die Kosten für die Teilnahme des Partners, wenn
er bei uns krankenversichert ist.
Arznei-, Verband- und Heilmittel
Wir übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten verschreibungspflichtigen
Arznei-, Verband- und Heilmittel ohne Zuzahlung Ihrerseits, sofern diese zur
Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden notwendig sind.
Gesundheits- und Stillberatung für Eltern
Die erfahrene Kinderkrankenschwester Edeltraud Bause gibt ratsuchenden
Eltern unter der Telefonnummer 04181 2126107 wichtige Tipps und Anleitung zum Umgang mit dem neuen Erdenbürger. Ob eine Drei-MonatsKolik dem Baby (und den Eltern) zu schaffen macht oder Stillprobleme
an den Nerven der Mutter zehren, Edeltraud Bause weiß Rat.
Impfungen
Selbstverständlich übernehmen wir für Ihr neugeborenes Kind die Kosten für
Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Hierüber berät Sie Ihre Kinderärztin oder ihr Kinderarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen.
Hallo Baby
Mit Hallo Baby bieten wir Schwangeren die Teilnahme an einem Pro gramm zur Frühgeburten-Prävention an. Weitere Informationen sowie
teilnehmende Ärzte finden Sie unter www.spectrumk.de/produkte/
hallo-baby im Internet.
Hebammenhilfe
Wir übernehmen die Kosten für die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme vor, während und nach der Entbindung in Höhe der Hebammengebührenordnung. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Hebamme in Ihrer Nähe.
Hebammen-Rufbereitschaft
Für eine persönlich betreute Geburt erstatten wir bis zu 250 Euro für
die Rufbereitschaft einer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft.
Entbindung
Wir übernehmen die Kosten für die stationäre Entbindung im Krankenhaus.
In der Regel bieten Kliniken Informationsabende für werdende Eltern an.
Sollten Sie eine Geburt zu Hause oder in einem Geburtshaus in Erwägung
ziehen, informieren wir Sie gerne.
Rückbildungsgymnastik
Wir übernehmen die Kosten für Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme
in einer Gruppe mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und bis zu zehn Stunden in
Höhe der Hebammengebührenordnung.
ORGANISATORISCHES
Familienversicherung für Ihr Kind
Gerne nehmen wir Ihr Kind in die kostenfreie Familienversicherung auf. Als
Bezieherin von Mutterschaftsgeld erhalten Sie von uns automatisch einen entsprechenden Antrag mit der ersten Auszahlung. Natürlich können Sie den sogenannten „Familienfragebogen“ auch jederzeit telefonisch bei uns anfordern oder
online ausfüllen. Sie finden ihn auf unserer Homepage www.ruv-bkk.de in der
Rubrik Leistungen unter Prävention/Vorsorge und Schwangerschaftsvorsorge.
Wer Arbeitslosengeld bezieht erhält Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen
Arbeitslosengeldes. Familienversicherte Frauen, die in einem geringfügigen
Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein
einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro.
Elterngeld, Elternzeit & Co
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Elterngeld und Elternzeit.
Gerne können Sie dort auch Broschüren bestellen oder online die Information einsehen, z. B. unter www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service im
Internet.
Kindergeld
Informationen zum Kindergeld sowie den entsprechenden Antrag erhalten Sie
bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder unter www.arbeitsagentur.de/
familie-kinder im Internet.
BROSCHÜREN
Gerne senden wir Ihnen Broschüren zu, die Sie rund um die Themen Schwangerschaft, Entbindung, Mutterschaft, Elternzeit, Stillen, die erste Zeit zu Dritt,
Kindererziehung und Vermeidung von Unfällen informieren. Fordern Sie die
Broschüren einfach per Mail an [email protected] oder über unser gebührenfreies Kundentelefon 0800 255 78 80 an.
Mutterschaftsgeld
Alle selbst krankenversicherten Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf
Mutterschaftsgeld. Außerdem erhalten diejenigen Frauen Mutterschaftsgeld,
die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder denen wegen der
Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Das sind z. B. Versicherte,
die Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III erhalten, oder
Studentinnen mit einem (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnis. Das
Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro kalendertäglich. Die Differenz zum
bisherigen Gehalt trägt der Arbeitgeber. Es wird für sechs Wochen vor und
acht Wochen nach der Entbindung gezahlt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
für zwölf Wochen nach der Entbindung).
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