Geburt mit der Beleghebamme im Kantonsspital Aarau Geburtshilfliche Aspekte 1. Die Hebamme überwacht die Schwangerschaft, möglichst 1 x in jedem Trimester 2. Diese Kontrollen erfolgen entweder abwechselnd oder zusätzlich mit der Ärztin/dem Arzt 3. Dabei erfolgt eine umfassende Beratung zur Gesunderhaltung für die Schwangere und Vorbereitung auf das Mutter werden und Eltern sein (inkl. Ernährung und Pflege des Kindes) 4. Im 3. Trimester besprechen wir zusammen die geburtsvorbereitenden Massnahmen (ev. Crash Kurs) und die Organisation der Betreuung nach der Geburt 5. In der Regel ist eine natürliche Geburt ohne medizinische Eingriffe geplant sofern keine geburtshilflichen Gründe dagegen sprechen 6. Ab Woche 36 sind 14 -tägliche Schwangeren- Kontrollen bei der Hebamme nötig 7. Bei Kontrollen bei Terminüberschreitung ist die Hebamme immer mit einbezogen und die Massnahmen mit ihr abgesprochen. Eine medikamentöse Geburtseinleitung muss mit der Hebamme abgesprochen werden 8. Die Geburt wird von der Hebamme in Zusammenarbeit mit dem Ärzteteam des Kantonsspitals Aarau geleitet 9. Bei ambulanten Geburten steht die Hebamme zu Hause 10 Tage, wenn nötig, rund um die Uhr zur Verfügung 10. Bei der stationären Wochenbettpflege sind die Pflegefachfrauen für die Betreuung und Wünsche der Familien zuständig Organisatorische und administrative Aspekte 1. Die Hebamme organisiert die nötigen Kontrollen im Spital, den Eintritt ins Spital und die Betreuung durch andere Hebammen und Ärztinnen 2. Alle Akten werden von der Hebamme bereit gestellt 3. Bei Ferienabwesenheit, Krankheit, Wunsch der Frau nach medizinischen Interventionen oder Überlastung der Beleghebamme übernimmt eine Hebamme der Geburtenabteilung des KSA die Betreuung 4. Die Kosten für das Angebot einer Beleghebamme richtet sich nach dem Aufwand (siehe „Pikett-Bereitschaftsdienst Entschädigung für Beleghebamme“) 5. Diese Vereinbarung ist verbindlich nach Einzahlung der voraussichtlichen Kosten Antoinette Schefer, Beleghebamme Kantonsspital Aarau August 2014