Gesundheitsinformation: Hepatitis B

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Krankenhaushygiene
Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Gesundheitsinformation: Hepatitis B
Hepatitis B ist eine viral hervorgerufene Infektionserkrankung der Leber. Der Erreger ist das
Hepatitis – B - Virus. Viele Hepatitis – B - Infektionen verlaufen unbemerkt. Die Zeit nach der
Ansteckung bis zum Krankheitsausbruch kann zwischen vier Wochen und sechs Monaten
betragen.
Im Falle einer Erkrankung können folgende Beschwerden auftreten:
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Übelkeit, Erbrechen, Gelbfärbung der Haut und/oder der Augen.
Der Urin kann sich braun, der Stuhl hell verfärben.
Auch Fieber und Abgeschlagenheit, wie bei einer Grippe, treten oft auf.
Die Erkrankung verläuft in etwa 5 – 10 % der Fälle chronisch. Bei Säuglingen und Kleinkindern
geht die Hepatitis B sogar in 80 – 90 % der Fälle in eine chronische Verlaufsform über.
In ca. 1% der Fälle verläuft die akute Erkrankung tödlich.
Übertragungswege
Übertragen wird das Virus hauptsächlich durch erregerhaltiges Blut und Blutprodukte oder durch
Sexualkontakte (Sperma, Vaginalsekret). Zudem ist eine Übertragung von der Mutter auf das
ungeborene Kind möglich. Das Kind kann sich während der Schwangerschaft, unter der Geburt
oder beim Stillen – durch die Muttermilch – mit dem Hepatitis – B - Virus infizieren.
Weitere Infektionsquellen sind medizinische Instrumente, Akupunktur- und Tätowiernadeln, Nadeln
zum Durchstechen der Ohrläppchen und Piercings (etc.). Wenn die Instrumente nicht keimfrei
sind, kann es zu einer Infektion kommen. Gebrauchte Spritzen (häufig in der Drogenszene
verwendet) stellen eine weitere Infektionsquelle dar.
Das Hepatitis B Virus ist außerordentlich ansteckend. Bereits kleinste Mengen reichen aus, um
sich anzustecken.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
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Verwenden Sie bei der Wundversorgung (erste Hilfe, etc.) immer Einmalhandschuhe.
Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein
Kondom.
Schützen Sie sich vor direktem Blutkontakt (oder anderen Körperflüssigkeiten), insbesondere
bei Verletzungen an der eigenen Haut- oder Schleimhaut.
Verwenden Sie für Ihre persönliche Körperpflege eigene Zahnbürsten, Rasierer, Nagelscheren
(etc.).
Achten Sie darauf, dass ausschließlich keimfreie (desinfizierte), medizinische Instrumente
verwendet werden.
Bei beruflich erhöhtem Übertragungsrisiko (z. B. im medizinischen Sektor) sind besondere
Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Sind Sie an Hepatitis B erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen, bzw. zahnärztlichen
Untersuchung Ihre Ärztin / Ihren Arzt darüber.
Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH
Lazarettgasse 16-18, 1090 Wien, Austria
DVR 0122637
Tel. +43 1 40 111 - 0, Fax - 9505
[email protected]
www.goldenes-kreuz.at
IBAN: AT53 2011 1000 0120 1816
BIC: GIBAATWW, Erste Bank
FN 251327z, HG Wien
Krankenhaushygiene
Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Personen, die sich mit Hepatitis B infiziert haben, können schon vor dem eigentlichen
Krankheitsausbruch das Virus weitergeben. Im Falle einer Infektion können ärztliche
Untersuchungen klären, ob der Patient ansteckend bleibt und/oder ob spezielle Behandlungen
sinnvoll sind.
Wie wird die Krankheit behandelt
In der Regel werden die Symptome der Erkrankung behandelt. Leberschädigende Substanzen
(Alkohol, gewisse Medikamente) sollten während der Therapie vermieden werden. Ist eine
chronische Verlaufsform aufgetreten, kann eine medikamentöse Behandlung mit Interferon®
sinnvoll sein.
Ist eine Impfung möglich
Es steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff gegen das Hepatitis – B - Virus zur Verfügung.
Er bietet in der Regel einen Schutz über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren und sollte dann
wiederholt werden.
Wem ist eine Impfung zu empfehlen? *
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Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, sowie andere Personen mit Infektionsrisiko
durch Blutkontakte.
Enge Kontaktpersonen zu an Hepatitis – B - Erkrankten
Besondere Risikogruppen (z. B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte)
Reisende in Regionen mit großer Hepatitis B Häufigkeit bei längerfristigem Aufenthalt oder bei
zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.
*Auszug aus den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch - Institut (STIKO),
Stand Juli 2002
Ist die Erkrankung meldepflichtig
Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung, der Tod an akuter Hepatitis B und der
Labornachweis des Erregers.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen **
Wenn Ihr Allgemeinbefinden es zulässt, können Sie Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen
(dies gilt sowohl für Kinder, als auch für das Personal von Gemeinschaftseinrichtungen).
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten
(Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die
Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden.
Die größtmögliche Sicherheit vor Ansteckung bietet die bereits erwähnte Hepatitis B Impfung. Sie
wird von der Ständigen Impfkommission des Robert – Koch - Institut für Kinder und Jugendliche
empfohlen.
** Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.
Herausgegeben vom Robert-Koch-Institut
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