politik für uns - Hessischer Landtag

Werbung
Das Magazin für junge Leute
POLITIK FÜR UNS
Die Arbeit des Hessischen Landtags 19. Wahlperiode
www.hessischer-landtag.de
POLITIK FÜR UNS
INHALT
Wir leben in Deutschland in einer Demokratie. Jeder Bürgerin
und jedem Bürger eröffnet dies die Freiheit und die Möglichkeit,
sich in das politische Geschehen einzubringen und es mitzugestalten. Mit ihrer Wählerstimme bestimmen die Bürgerinnen und
Bürger, wie sich das Parlament zusammensetzt, wer die Regierung bildet, und legen zugleich fest, wer die Verantwortung für
unser Land übernehmen soll.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zugleich die Möglichkeit, die
Arbeit der ­Politiker mitzuverfolgen und sich zu informieren. Es ist wichtig, die Grundzüge der parlamentarischen Abläufe und die unterschiedlichen politischen Meinungen zu kennen, um die Rechte, die man als Bürgerin oder Bürger hat, wahrnehmen zu
können. Der Hessische Landtag und seine Abgeordneten vertreten die Interessen der
hessischen Bürgerinnen und Bürger.
2
WILLKOMMEN IM LANDTAG!
4
WAS ICH IM LANDTAG SEHE, HÖRE, LERNE
6
WIE WERDE ICH LANDTAGSABGEORDNETE(R)?
8
DIE ABGEORDNETEN IM LANDTAG
10 WARUM MACHEN WIR POLITIK?
4
13 WIE KANN ICH MICH ENGAGIEREN?
6
14 WIE IST DER HESSISCHE LANDTAG ORGANISIERT?
Schulrecht beispielsweise ist Ländersache, und unsere Landespolitik bestimmt den
rechtlichen Rahmen. Die Abgeordneten des Hessischen Landtags entscheiden unter
anderem auch über Änderungen zum Hessischen Schulgesetz. Wie aber wird man
Landtagsabgeordneter? Wie funktioniert der Landtag? Wofür ist der Landtag zuständig? Wie entsteht ein Gesetz? Auf alle diese Fragen gibt dieses Magazin verständliche
Antworten.
16 WELCHE AUFGABEN HAT DAS PARLAMENT?
Viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, wirken in ihrer Folge erst in einigen Jahren und Jahrzehnten. Gerade deswegen sind besonders auch jun­ge Menschen
gefragt, sich frühzeitig mit einzubringen, da es um ihre Zukunft geht.
22 WIE KOMMT DER LANDESHAUSHALT ZUSTANDE? Falls Sie dieses Magazin neugierig macht und Sie sich gerne ein eigenes Bild vom Hessischen Landtag und seinen Abgeordneten machen möchten, lade ich Sie ein, Ihren
Hessischen Landtag einmal zu besuchen.
26 DAS PETITIONSRECHT: WIE KANN ICH MICH BESCHWEREN?
18 VON DER WAHL ZUR REGIERUNGSBILDUNG
§
20 GESETZE UND WIE SIE ENTSTEHEN
24 WIE KONTROLLIERT DER LANDTAG DIE REGIERUNG?
28 WIE ARBEITEN BUND UND LÄNDER ZUSAMMEN?
30 WELCHE ROLLE SPIELT HESSEN IN EUROPA?
32 DIE ARBEIT DER MEDIEN IM LANDTAG
Norbert Kartmann
Präsident des Hessischen Landtags
26
34 HESSEN GESTERN UND HEUTE
38 KLEINES LEXIKON
40 ADRESSEN UND INSTITUTIONEN
41 RUNDGANG DURCH DEN LANDTAG
Mehr zum Landtagspräsidenten
www.hessischer-landtag.de/praesident
43IMPRESSUM
20
Politik für uns
1
WILLKOMMEN IM LANDTAG!
DER HESSISCHE LANDTAG IST EIN ORT DER BEGEGNUNG. JÄHRLICH ERLEBEN ETWA 50.000 BESUCHER DIE
PLENARSITZUNGEN UND DIE HISTORISCHEN RÄUME DES LANDTAGS. SIE INFORMIEREN SICH ÜBER DIE ARBEIT
DES PARLAMENTS ODER NEHMEN AN VERANSTALTUNGEN TEIL.
ZU BESUCH IM LANDTAG
Mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger haben
im September 2013 ihre Abgeordneten in den Hessischen Landtag gewählt. Diese sollen in der Landeshauptstadt Wiesbaden ihre Interessen vertreten. Die
2
Politik für uns
Abgeordneten arbeiten keineswegs hinter verschlossenen Türen. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann während
der Plenarsitzungen von der Besuchergalerie aus die Debatten der Abgeordneten „live“ miterleben. Das lohnt
sich besonders, wenn ein Thema auf der Tagesordnung
steht, das einen persönlich betrifft. Die Besuchergruppen bekommen während der Plenarwochen grundlegende Informationen über das Landesparlament.
Politische Bildung für Schüler und Jugendliche ist dem
Landtag ein besonderes Anliegen. Zu diesem Zweck
werden verschiedene Seminare, Planspiele und Projekttage angeboten (s. Seite 5).
ORT DER BEGEGNUNG
Der Landtag ist auch ein Ort der Begegnung. Er öffnet
seine Tür für Ausstellungen, Vorträge, Preisverleihungen,
Veranstaltungen und parlamentarische Abende. Ebenso
empfängt der Landtag immer wieder Besucher und Delegationen aus anderen Staaten, die das parlamentarische
System in Deutschland kennenlernen wollen.
WIE DER LANDTAG FUNKTIONIERT
Ein Besuch im Landtag zeigt, wie parlamentarische Demokratie funktioniert, wie die Abgeordneten und Fraktionen an der Politik mitwirken und wie Gesetze entstehen. Reaktionen wie die von Anja und Klaus aus einer
Schule in Kassel sind nicht selten: „Im Landtag haben
wir konkret mitbekommen, wie die Abgeordneten unser Leben mitbestimmen. Das betrifft Kitas, Schulen,
Beruf, Gesundheit, Schutz vor Betrügereien und vieles
mehr.“ Einige Jugendliche denken nach einem Besuch
im Landtag auch daran, einmal selbst in den „politischen Betrieb“ einzusteigen.
WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG:
Hessischer Landtag, Besucherdienst, Schlossplatz 1–3,
65183 Wiesbaden, Telefon 0611 350294,
E-Mail: [email protected]
www.hessischer-landtag.de/besucher
Politik für uns
3
WAS ICH IM LANDTAG
SEHE, HÖRE, LERNE
POLITIKERN ÜBER DIE SCHULTER ZU SCHAUEN IST EIN AUFREGENDES ERLEBNIS.
JUNGE MENSCHEN KÖNNEN IM LANDTAG IM RAHMEN VON SEMINAREN,
PLANSPIELEN UND PROJEKTEN ERSTE POLITISCHE ERFAHRUNGEN SAMMELN.
SIE HABEN DARÜBER HINAUS DIE MÖGLICHKEIT, EIN PRAKTIKUM ODER EIN
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR IM POLITISCHEN LEBEN ZU ABSOLVIEREN.
SEMINAR „IM ZENTRUM DER LANDESPOLITIK“
PROJEKTTAG „LANDTAG ERLEBEN“
In den Plenarwochen bietet der Hessische Landtag in
Kooperation mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung das dreitägige Seminar „Im Zentrum der
Landespolitik“ für Schülerinnen und Schüler ab der
neunten Jahrgangsstufe an. Sie erhalten einen Einblick
in die parlamentarischen Abläufe, nehmen an Plenarsitzungen teil und führen Gespräche mit dem Landtagspräsidenten, mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern,
dem Direktor beim Landtag, Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagskanzlei sowie mit Me-dienvertretern. Die Funktionen eines Landesparlaments und das
Gesetzgebungsverfahren werden thematisiert. In Arbeitsgruppen erkunden die Schülerinnen und Schüler
selbstständig die Arbeit und die Aufgaben der Abgeordneten und der Fraktionen sowie die Beziehung von Medien und Politik.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe acht
erkunden an einem Projekttag, wie der Landtag funktioniert. Sie treffen auf Landtagsabgeordnete der Fraktionen, sprechen über deren Arbeit und diskutieren mit
ihnen über im Unterricht vorbereitete politische Themen.
WEITERE ANGEBOTE
INFORMATIONEN UND
ANMELDUNG
ZUM BILDUNGS­
PROGRAMM
www.hessischer-landtag.
de/bildungsangebote
Der Hessische Landtag bietet weitere Planspiele und
Seminare an, so zum Beispiel ein Kurzplanspiel „Der
Kinder-Landtag“ für Schülerinnen und Schüler ab der
3. Klasse, ein Seminar für Frauen oder ein Seminar für
Multiplikatoren der Schul-, Jugend- und Erwachsenenbildung.
PLANSPIEL „WIR SIND ABGEORDNETE“
DABEISEIN FÜR LÄNGERE ZEIT
Für Schüler und Studierende aus dem In- und Ausland bietet der Hessische Landtag
mehrwöchige Praktika in der Landtagsverwaltung an. Für junge Leute nach dem
Schulabschluss stehen derzeit zwei Stellen für das „Freiwillige Soziale Jahr im Politischen Leben“ (FSJ-P) bereit. Praktikanten und FSJ-P´ler lernen die verschiedenen Arbeitsbereiche der Verwaltung und der Fraktionen kennen und werden mit in die Arbeit eingebunden. Sie lernen vieles über die parlamentarischen Abläufe sowie die
Arbeit der Abgeordneten und erfahren, wie Politik funktioniert.
Wie es sich anfühlt, hauptberuflich Politiker zu sein, erfahren Schülerinnen und Schüler im Planspiel „Wir sind
Abgeordnete“, das mehrere Male im Jahr an sitzungsfreien Tagen im Plenarsaal des Landtags durchgeführt
wird. Die Jugendlichen schlüpfen dabei in die Rolle der
Abgeordneten und arbeiten in fiktiven Fraktionen der
„Konservativen Partei“, der „Arbeitnehmerpartei“, der
„Ökologischen Partei“, der „Sozialistischen Partei“ und
der „Freiheitspartei“. Sie bringen parlamentarische Ini­
tiativen zu vorgegebenen Themen ein, diskutieren und
fassen mit Mehrheit Beschlüsse.
www.meinlandtagsblog.de
FREIWILLIGES SOZIALES JAHR IM POLITISCHEN LEBEN IM LANDTAG
FELIX BLEUEL, 19 JAHRE
NATASCHA LANGER, 20 JAHRE
„Aufgrund der politischen Aktivität in meiner Heimatregion, dem Rheingau,
entstand bei mir schon früh eine große Affinität zur Politik. So kam die
Möglichkeit eines FSJ im Hessischen Landtag für mich wie gerufen. Erfahrungen fürs Leben im direkten Umfeld der Politik zu sammeln war genau das, was
ich nach meinem Abitur für ein Jahr machen wollte. Dieser Freiwilligendienst
hat mir dann viele neue Erfahrungen und Kontakte gebracht. Im FSJ habe ich
Dinge gelernt, mit denen man in der Schule nicht in Berührung kommt. Zum
Beispiel betreute ich Besuche von Staatsgästen und ermöglichte ihnen einen
angenehmen Aufenthalt im Landtag. Einige Veranstaltungen durfte ich sogar
selbst organisieren, koordinieren und durchführen.
„Nach dem Abitur war ich noch sehr unsicher bezüglich meiner Berufs- oder
Studienwahl, weshalb sich die Zeit im Landtag dazu nutzen ließ, mir Gedanken
über meinen weiteren Berufsweg machen zu können. Hinzu kommt natürlich
mein politisches Interesse, was in einer solchen Institution von Vorteil ist, da
man unmittelbar am politischen Geschehen beteiligt ist. Neben Presse- und
Verwaltungsarbeit habe ich Großveranstaltungen wie den Hessischen Friedenspreis mit organisiert und geplant, Publikationen und Broschüren erstellt,
Besuchergruppen durch den Landtag geführt, Empfänge miterleben dürfen,
Schüler- und Kinderseminare unterstützt oder selbst geleitet und vieles mehr …
Zudem lernt man auch Persönlichkeiten kennen, die einem nicht täglich auf der
Straße begegnen – beispielsweise auf parlamentarischen Abenden oder in den
Plenarwochen.
Zurückschauend kann ich sagen, dass sich dieses Jahr für mich mehr als nur
gelohnt hat. Es ist perfekt, um sich über seine Wünsche und Träume klarer zu
werden, und die richtige Anlaufstelle, um Gespräche mit dem Landtagspräsidenten oder dem Landtagsdirektor über die Studienwahl zu führen.“
4
Politik für uns
Ich habe in dem Jahr einen Großteil meiner Stärken und Schwächen kennengelernt und kann so mit persönlicher Sicherheit in mein zukünftiges Berufsleben
starten!“
Politik für uns
5
LANDTAGSWAHLKREISE
IN HESSEN
WIE WERDE ICH
LANDTAGSABGEORDNETER?
Verteilung der Direkt­
mandate bei der
Landtagswahl 2013
DIE WAHLBERECHTIGTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGER ENTSCHEIDEN MIT IHRER STIMME ÜBER DIE
MEHRHEITEN IM PARLAMENT UND DAMIT, WER REGIERT UND WER OPPONIERT.
CDU
SPD
DAS WAHLRECHT
PARTEIEN UND KANDIDATEN
DIE LANDTAGSWAHL
In der parlamentarischen Demokratie bestimmen die
Wählerinnen und Wähler in freien und geheimen Wahlen über die politische Mehrheit im Parlament. Dadurch
finden immer wieder Regierungswechsel statt.
Die Kandidaten für die Landtagswahl werden in der Regel von Parteien nominiert. Die Nominierung erfolgt in
zwei Schritten:
»Zunächst wählen die Delegierten der örtlichen Partei
auf Wahlkreiskonferenzen ihre Direktkandidaten.
Das passiert in 55 Wahlkreisen. Die Stadt Frankfurt am
Main beispielsweise teilt sich in sechs Wahlkreise auf.
»Die Delegierten wählen in einem zweiten Schritt
auf Landesparteitagen die Kandidaten für die
„Landesliste“. Hier steht auf Platz eins die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat der Partei, auf
den übrigen Plätzen folgen die weiteren Kandidaten.
Die Wählerinnen und Wähler
haben jeweils zwei Stimmen
zu vergeben:
»Mit der Wahlkreisstimme,
auch Erststimme genannt,
entscheiden die Wähler,
welcher Kandidat in jedem der
55 Wahlkreise die Mehrheit bekommt. Diese 55
Frauen und Männer ziehen auf jeden Fall in den
Landtag ein. Sie sind „direkt“ gewählt.
»Mit der Landesstimme, der Zweitstimme, bestimmen
die Wähler, welche Prozentanteile an den abgege­
benen Wählerstimmen die Parteien erzielen und wie
viele Sitze demgemäß auf die einzelnen Fraktionen
im Landtag entfallen.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hessens
entscheiden in der Regel alle fünf Jahre über die Zusammensetzung des Hessischen Landtags.
»An der Wahl teilnehmen kann, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens
18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten
seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort in
Hessen hat (aktives Wahlrecht).
»Gewählt werden kann, wer am Wahltag mindestens
21 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in
Hessen wohnt (passives Wahlrecht).
Auch parteilose Einzelbewerberinnen und -bewerber
können für den Landtag kandidieren, sofern sie von
mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt werden.
FÜNF-PROZENT-HÜRDE
Mehr Informationen zu
den Wahlergebnissen
unter www.hessischerlandtag.de/wahlkreise
SO FUNKTIONIERT DIE LANDTAGSWAHL
Beispiel: Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2013
Eine
Wahlkreisstimme
Jede Wählerin
u
a
at
und jeder Wähler hat
zwei Stimmen
Wahlkreisbewerber
hlk i b
b
(Direktkandidaten in 55
Wahlkreisen)
DER LANDESWAHLLEITER
Der Landeswahlleiter ist für den gesetzmäßigen Ablauf
des gesamten Wahlvorgangs verantwortlich. Er organisiert die Wahl und verkündet nach der Wahl das amtliche Endergebnis.
LISA M., 16 JAHRE
WAHLERGEBNIS 2013
Politik für uns
INTERNETTIPP
Eine
Landesstimme
Landeslisten
Parteien
a
andeslisten
der Parteie
e
Um im Landtag vertreten zu sein, müssen die Parteien
mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten.
Diese „Fünf-Prozent-Hürde“, die auch im Deutschen
Bundestag gilt, zieht eine Lehre aus dem Scheitern der
ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik.
Damals hatte eine Vielzahl kleiner Parteien die Bildung
einer arbeitsfähigen Regierung behindert.
„SCHADE, DASS ICH
ERST IN ZWEI JAHREN
WÄHLEN DARF.“
6
1, 2
Kassel-Land I, II
3, 4
Kassel-Stadt I, II
5, 6
Waldeck-Frankenberg I, II
7, 8
Schwalm-Eder I, II
9 Eschwege-Witzenhausen
10 Rotenburg
11 Hersfeld
12, 13 Marburg-Biedenkopf I, II
14, 15 Fulda I, II
16, 17 Lahn-Dill I, II
18, 19 Gießen I, II
20 Vogelsberg
21, 22 Limburg-Weilburg I, II
23, 24 Hochtaunus I, II
25, 26 Wetterau I, II
27, 28 Rheingau-Taunus I, II
29–31 Wiesbaden I–III
32, 33 Main-Taunus I, II
34–39 Frankfurt/Main I–VI
40–42 Main-Kinzig I–III
43Offenbach-Stadt
44–46 Offenbach-Land I–III
47, 48 Groß-Gerau I, II
49, 50 Darmstadt-Stadt I, II
51, 52 Darmstadt-Dieburg I, II
53 Odenwald
54, 55 Bergstraße I, II
Gewählt ist, wer die
Mehrheit der Stimmen im
Wahlkreis erhält
Verteilung der Sitze auf die
Landeslisten nach dem
Verhältnis der landesweit
gültigen Stimmen nach Abzug
der Direktmandate
HESSISCHER LANDTAG
110 Abgeordnete
CDU: 38,3 Prozent /47 Sitze
SPD: 30,7 Prozent /37 Sitze
B‘90/DIE GRÜNEN: 11,1 Prozent /14 Sitze
DIE LINKE: 5,2 Prozent /6 Sitze
FDP: 5,0 Prozent /6 Sitze
Politik für uns
7
DIE ABGEORDNETEN IM LANDTAG
ABGEORDNETE SIND DIE GEWÄHLTEN MITGLIEDER DES LANDTAGS. SIE VERTRETEN DAS GESAMTE HESSISCHE VOLK – NICHT NUR
IHREN WAHLBEZIRK. BEI IHREN ENTSCHEIDUNGEN SIND SIE NICHT AN AUFTRÄGE ODER WEISUNGEN GEBUNDEN, SONDERN NUR
IHREM GEWISSEN VERPFLICHTET.
DIE AUFGABEN
Zu den Aufgaben der Landtagsabgeordneten zählt in
erster Linie die Parlamentsarbeit. Die Abgeordneten
nehmen an Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen
teil. Sie erarbeiten Initiativen und Gesetzesvorlagen,
führen Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Interessenverbände und Institutionen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern.
DIE WAHLKREISARBEIT
Die Abgeordneten des Hessischen Landtags sind Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger in ihrem
Wahlkreis. Erfahrungen an der Basis sind oft der Anstoß
für politische Entscheidungen im Parlament. Zur Wahlkreisarbeit zählen:
»Durchführung von Bürgersprechstunden,
»Besuche und Gespräche beispielsweise in Kinder­
gärten, Schulen, Seniorenheimen, Betrieben und
öffentlichen Einrichtungen,
»Besuche öffentlicher Veranstaltungen (Vereins- und
Verbandsfeste, Einweihungen, Ausstellungen,
Ehrungen, Sportveranstaltungen etc.),
8
Politik für uns
INTERNETTIPP
DIE „DIÄTEN“
Die Landtagsabgeordneten bekommen für ihre Arbeit
eine finanzielle Entschädigung („Diäten“). Im Grundgesetz heißt es dazu (Art. 48): „Die Abgeordneten haben
Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit
sichernde Entschädigung.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil festgelegt: Die Entschädigungen müssen „der Bedeutung des Amtes unter
Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt zukommenden
Ranges gerecht werden“.
In Hessen erstattet der Landtagspräsident dem Parlament jährlich einen Bericht über die Angemessenheit
der Entschädigungen.
Mehr Informationen unter
www.hessischer-landtag.
de/abgeordnete
»Kontakte zu den örtlichen und regionalen Medien
sowie
»Mitarbeit in Organisationen, zum Beispiel der
„Bürgerhilfe“.
Für Abgeordnete kleinerer Fraktionen ist die Wählerbetreuung in der Regel nicht auf einen einzigen Wahlkreis
beschränkt. Sie sind oftmals in vielen Gebieten Hessens
unterwegs, um in Veranstaltungen den Bürgerinnen
und Bürgern Rede und Antwort zu stehen.
Viele Abgeordnete sind kommunalpolitisch aktiv in
Ortsbeiräten, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistagen. Oft wirken sie auch
in Verbänden und Vereinen an führender Stelle mit.
DIE PARTEIARBEIT
Die meisten Abgeordneten haben außerdem Führungspositionen in ihrer Partei inne. Sie sind Mitglieder in Orts-,
Kreis-, Bezirks- oder Landesvorständen ihrer Partei.
ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG KONKRET
Der Umfang der Abgeordnetenentschädigung wird im Hessischen Abgeordnetengesetz genau gere­gelt.
Die Abgeordneten erhalten eine steuerpflichtige monatliche Grundentschädigung von 7.487 Euro.
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Landtags zur Ausübung des Mandats eine Amtsausstattung
als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst:
»die Erstattung der Reisekosten,
»die Übernahme der Vergütung für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter (bis max. 3.568 Euro
monatlich) sowie
»eine Kostenpauschale von monatlich 581 Euro (für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto und
Telefon).
Stand: 1. Juli 2014
Politik für uns
9
WARUM MACHEN WIR POLITIK?
DIE ARBEIT DER ABGEORDNETEN IST SEHR VIELFÄLTIG. SIE GREIFEN PROBLEME VON BÜRGERINNEN UND
BÜRGERN SOWIE VON INTERESSENGRUPPEN AUF UND SUCHEN NACH LÖSUNGEN. SO SIND SIE GLEICHZEITIG
ZUHÖRER, VERMITTLER UND GESTALTER POLITISCHER IDEEN. WIR HABEN ABGEORDNETE GEFRAGT, WIE
UND WO SIE ARBEITEN UND WOFÜR SIE SICH BESONDERS EINSETZEN.
CHRISTOPH DEGEN
Politik war für mich zu meiner Schulzeit nicht unbedingt
ein Traumberuf. Dann hat mir mein Zivildienst eine Erfahrung ermöglicht, die mich sehr geprägt hat: An einer
Förderschule erlebte ich nicht nur, wie selbstverständlich
der Umgang zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sein kann, sondern auch, dass Schule und Unterricht anders funktionieren können, als ich dies bisher
kannte. Diese Erfahrungen prägen mich noch heute und
treiben mich an. Mein Studium und meine spätere Anstellung als Förderschullehrer halfen mir, meine Vorstellung guten Unterrichts fachlich zu untermauern. In der
Kommunalpolitik lernte ich gleichzeitig, dass politisches
Engagement auch messbare Erfolge bringen kann.
BILDUNGSPOLITISCHER SPRECHER
LENA ARNOLDT
Bereits in meiner Schulzeit habe ich gemerkt, dass man Dinge verändern kann, wenn
man dafür kämpft. Ich habe viel mit meinen Lehrern diskutiert und mich in der Schülervertretung für die Interessen anderer eingesetzt. Die Möglichkeit, Dinge selbst mitzugestalten, finde ich faszinierend und so hat sich mein Engagement in der Jungen
Union und der Kommunalpolitik seit meinem 16. Lebensjahr fortgesetzt. Politik wurde
zu meinem Hobby und seit Januar 2014 auch zu meinem Beruf. Die Freude, mit anderen Menschen zu diskutieren und gemeinsam etwas zu erreichen, ist immer geblieben
und so freue ich mich auf eine spannende Aufgabe als Abgeordnete des Hessischen
Landtags.
Heute bestimmen feste Termine wie Plenar- und Ausschusssitzungen mein Abgeordnetenleben. Als bildungspolitischer Sprecher bin ich dabei der Wortführer
meiner Fraktion für die Schul- und Bildungspolitik. Alle
parlamentarischen Sitzungen werden in Fraktions- und
Arbeitskreissitzungen der SPD vorbereitet. Dazu müssen
wir Abgeordnete viele Vorlagen lesen – das sind meist
Anträge, die politisch debattiert werden sollen. Einige
verfasse ich auch selbst. Um die Sitzungen herum habe
ich vielfältige Termine, die mich mit den unterschiedlichsten Leuten zusammenbringen. Als bildungspolitischer Sprecher treffe ich mich beispielsweise oft mit
www.facebook.com/christoph.degen.7
ANGELA DORN
JUGENDPOLITISCHE SPRECHERIN
Die Arbeit als Landtagsabgeordnete ist sehr vielfältig. Etwa ein Drittel der Arbeitszeit findet in Wiesbaden statt, den Rest der Woche verbringe ich in
meinem Wahlkreis. Hier erwarten mich ganz unterschiedliche Aufgaben.
Neben regelmäßigen Bürgersprechstunden besuche ich zum Beispiel die
Vereine, Bürgermeister, Verbände und Institutionen vor Ort, um mit ihnen
gemeinsam zu besprechen, wo es Probleme gibt und wie ich mich für
meine Heimat im Hessischen Landtag einsetzen kann. In Wiesbaden findet jeden Dienstag unsere Fraktionssitzung statt. Hier bespreche ich mit
meinen Kolleginnen und Kollegen die abgelaufene Woche und wir koordinieren die anstehenden Aufgaben. In den Ausschusssitzungen werden
die fachspezifischen Themen der Plenarsitzungen bearbeitet und diskutiert. Ich bin Mitglied im Haushaltsausschuss, im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, im Sozial- und Integrations­
politischen Ausschuss und im Petitionsausschuss. Als jüngste
Abgeordnete im Landtag bin ich von meiner Fraktion zur
jugendpolitischen Sprecherin ernannt worden. Hier bin ich
Vertreterin der „jungen Generation“ und sehe mich als
Bindeglied zwischen jungen Menschen und der Politik.
www.facebook.com/Lena.Arnoldt
10 Politik für uns
Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft, um
einen möglichst guten Einblick in die tägliche Praxis zu
bekommen und um aktuelle Fragen zu besprechen. Ich
bin deshalb viel in Hessen unterwegs und verbringe entsprechend viel Zeit im Auto oder Zug. Außerdem bin ich
Ansprechpartner für die Medien in meinem Bereich. Daher werde ich immer mal wieder vom Fernsehen oder
Radio interviewt. Meistens kommen diese Anfragen
sehr kurzfristig, was einen geplanten Tag ganz schön
durcheinanderwirbeln kann. Aber solche Termine sind
wichtig, weil wir so den Menschen die SPD-Positionen näherbringen können. Deshalb schreibe ich auch
zu vielen aktuellen Themen Pressemitteilungen. Um
den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu
verlieren, besuche ich viele Veranstaltungen in meinem
Wahlkreis. Vom Inklusionslauf der Lebenshilfe bis
zum ersten Spatenstich für eine neue Umgehungsstraße sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt. In meinem Heimatkreis bin
ich zudem ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, was mir hilft, die Interessen
des Main-Kinzig-Kreises im Landtag
zu vertreten. Auch in der Partei
stehen fernab von Wahlkämpfen
viele Termine an,
um neue Konzepte
zu entwickeln oder
Rückhalt für meine
Ideen zu gewinnen.
www.facebook.com/
angela.dorn.186
Politik machen heißt sich einmischen – seine Meinung sagen, Verantwortung übernehmen. Das geht überall: in der Schule, in der Uni, in der eigenen Stadt, oder eben
als Landtagsabgeordnete. Meinen Standpunkt zu vertreten und für die Umwelt zu
kämpfen, habe ich schon als Kind von meinen politisch engagierten Eltern gelernt. Dafür, die Welt ein bisschen besser zu machen, brenne ich auch heute noch. Denn jetzt
haben wir die Chance, uns allen eine gute Zukunft zu sichern: mit der Energiewende
und dem nachhaltigen Wandel unserer Wirtschafts- und Lebensweise. Im Landtag
setze ich mich genau dafür ein. Ich erlebe mein Landtagsmandat als große Verantwortung und achte darauf, die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt und
der nachkommenden Generationen unter einen Hut zu bringen.
PARLAMENTARISCHE GESCHÄFTSFÜHRERIN
In meiner Fraktion bin ich Parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) sowie Sprecherin
für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Als PGF bin ich die Managerin des Alltags unserer Fraktion. Dazu gehört zum Beispiel, Fraktionssitzungen vorzubereiten, mich um
die Angelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern, parlamentarische Initiativen einzureichen und gemeinsam mit den PGFs der anderen Fraktionen
und dem Landtagspräsidenten die Plenarsitzungen zu planen. Wöchentlich findet die
Koalitionsrunde statt, bei der wir GRÜNE uns mit der CDU über die Arbeit als gemeinsame Regierungskoalition besprechen. In diesen Runden setze ich mich natürlich
auch speziell für meine Themen Umwelt, Energie und Klimaschutz ein, aber vor allem bin ich dort Sprecherin meiner ganzen Fraktion und der dort getroffenen Beschlüsse. Die Suche nach der besten Lösung ist die Triebfeder meiner politischen
Arbeit. Deshalb informiere ich mich viel, am Schreibtisch und in Gesprächen. Ich
treffe mich mit Umweltverbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, verschiedenen Initiativen und
nicht zuletzt aus der Kommunalpolitik. Aus wissenschaftlich fundiertem Wissen und den verschiedenen Perspektiven kann ich dann schöpfen, um konkrete Vorschläge und Initiativen einzubringen.
Politik für uns
11
WARUM MACHEN WIR POLITIK?
JANINE WISSLER
Schon als Jugendliche war ich der Meinung, dass die Gesellschaft, in der wir leben,
zutiefst ungerecht ist: Nehmen wir beispielsweise die zunehmende Kluft zwischen
Arm und Reich, den Hunger in der Welt, Kriege, Rassismus oder die Zerstörung der
Umwelt. Dagegen wollte ich etwas tun. Deshalb habe ich begonnen, mich politisch
zu engagieren. Bevor ich zur LINKEN kam, war ich in außerparlamentarischen Bewegungen aktiv. In der Friedensbewegung, in der Studierendenbewegung gegen Studiengebühren und gegen Rassismus und Nazis. Seit 2008 gehöre ich dem Hessischen
Landtag an. Dort setze ich mich vor allem für mehr soziale Gerechtigkeit und eine
gute Bildungspolitik ein.
FRAKTIONSVORSITZENDE
Als Fraktionsvorsitzende vertrete ich DIE LINKE in der Öffentlichkeit, nehme Pressetermine wahr und leite die Fraktionssitzungen. Zudem bin ich Mitglied in den Ausschüssen Wirtschaft und Verkehr sowie Wissenschaft und Kunst. Als Mitglied einer kleinen
Fraktion hat man ein großes Aufgabengebiet und muss sich um viele verschiedene
Themen kümmern. Neben der Arbeit im Landtag ist es mir wichtig, den Kon­
takt zu sozialen Bewegungen, zu Gewerkschaften und Bürgerinitiativen zu
halten, um mich für ihre Anliegen im Landtag einsetzen zu können. Und
natürlich wollen auch die Mitglieder der Partei mit den Abgeordneten
darüber diskutieren, was wir im Landtag tun und welche lokalen Pro­
bleme wir zum Thema machen. Daher habe
ich viele Termine außerhalb des Landtags.
Diese Rückkopplung ist mir wichtig, um den
Bezug zu den Menschen vor Ort zu behalten.
www.facebook.com/JanineWissler
FLORIAN RENTSCH
Ich wollte schon als Jugendlicher mitgestalten, was um mich herum passiert. Damals
vor allem in der Bildungspolitik, die mich als Schüler sehr beschäftigt hat. Ich habe
mich immer für eine Politik von Freiheit und Eigenverantwortung eingesetzt, gegen
Bevormundung, deshalb auch mein Engagement für die große Idee des Liberalismus.
Mir geht es darum, Chancen für die Menschen zu ermöglichen. Und wer mitgestaltet,
kann Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Dazu hat man in der Politik mehr als in
jedem anderen Beruf die Möglichkeit.
FRAKTIONSVORSITZENDER
Als Fraktionsvorsitzender vertrete ich meine Fraktion nach außen und verantworte
die politischen Schwerpunkte unserer Arbeit. In vielen Gesprächen mit Bürgern und
Unternehmen, mit unterschiedlichen Verbänden, aber auch mit Politikern der eigenen sowie anderer Parteien arbeite ich daran, Menschen für die Idee der Freiheit zu
begeistern. Dabei treffe ich mich vielfach mit Bürgern vor Ort, um mir bestimmte Projekte anzusehen, Probleme besser zu verstehen und gemeinsam konkrete Lösungen
zu erarbeiten. Auch als Fraktionsvorsitzender habe ich natürlich noch einige Fachgebiete, wie die Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik. Außerdem bin ich Mitglied im Hauptausschuss, der unter anderem
die Aufgabe hat, in einem Notfall oder wenn der Landtag nicht
versammelt ist, die Rechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung zu wahren.
12 Politik für uns
www.facebook.com/FlorianRentsch
WIE KANN ICH MICH ENGAGIEREN?
IN EINER FREIEN, DEMOKRATISCHEN ORDNUNG KANN SICH JEDER NACH SEINEN INTERESSEN GESELLSCHAFTLICH ENGAGIEREN UND
SO SEINEN PERSÖNLICHEN BEITRAG FÜR DAS GEMEINWOHL LEISTEN.
Bereits als Schüler, Student oder Auszubildender kann
man politisch aktiv werden: in der Schülermitverwaltung, bei den Allgemeinen Studierendenausschüssen
(AStA) oder in den Jugendorganisationen der Parteien
und Gewerkschaften.
nisationen oder ähnliche Gruppen. Sie wollen in der Regel die Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen
auf Fehlentwicklungen und Missstände aufmerksam
machen und konkrete Interessen der Bürgerinnen und
Bürger in die politische Diskussion einbringen.
BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT
PARTEIEN
Wenn man sich frühzeitig engagiert, bringt das nicht
nur der Allgemeinheit etwas, sondern auch der eigenen
Persönlichkeit. Man lernt, wie man seine Ideen in das
gesellschaftliche Leben einbringt und seine Interessen
durchsetzt. Entsprechende Erfahrungen kann man auch
in Vereinen sowie in kirchlichen und gemeinnützigen
Organisationen sammeln. Zudem wird ehrenamtliches
Engagement von Schülerinnen und Schülern im Zeugnis,
aber auch bei möglichen Ausbildungsbetrieben positiv
berücksichtigt.
Demokratie lebt vom Mitmachen vieler. Nur wenn auch
junge Leute ihre Meinung einbringen, kann sich die Politik immer wieder erneuern. Deshalb ist es wichtig, dass
sich möglichst viele Menschen in den Parteien engagieren und so auf die politische Willensbildung Einfluss
nehmen. Die Parteien
»bündeln die Meinungen unterschiedlichster Rich­
tungen und bringen die Interessen der Bevölkerung
zur Sprache,
»stellen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen
der Parlamente in Europa, im Bund, in den Ländern
und Gemeinden auf,
»versuchen, politische Entscheidungen in den
Parlamenten und Regierungen zu beeinflussen, und
sind bestrebt, politische Ämter zu besetzen und
damit Verantwortung zu übernehmen.
INITIATIVEN
Das Engagement in Parteien und deren Jugendorganisationen ist ein Weg, sich in das öffentliche Leben einzubringen. Andere Möglichkeiten bieten Bürgerinitiativen,
Stadtteilinitiativen, Umwelt- und Menschenrechtsorga-
Politik für uns
13
WIE IST DER HESSISCHE
LANDTAG ORGANISIERT?
IM LANDTAG STEHEN SICH DIE PARTEIEN IM POLITISCHEN WETTBEWERB GEGENÜBER. REGIERUNGS- UND
OPPOSITIONSFRAKTIONEN WOLLEN IHRE POLITISCHEN POSITIONEN DURCHSETZEN, MÜSSEN IM LANDTAG
ABER AUCH ZUSAMMENARBEITEN UND IN VIELEN FÄLLEN KOMPROMISSE SUCHEN. DAMIT DIES ZIELGE­
RICHTET ABLÄUFT, BEDARF ES EINER VON ALLEN SEITEN ANERKANNTEN STRUKTUR UND BESTIMMTER
SPIELREGELN. DER LANDTAG IST DABEI DIE „PLATTFORM“, AUF DER DIE ABGEORDNETEN HANDELN.
Die Mitglieder des
Präsidiums v.l.n.r.:
Rudolph (SPD), Klee
(CDU), Dr. Wilken (DIE
LINKE), Habermann
(SPD), Landtagspräsident Kartmann (CDU),
Hammann (GRÜNE),
Lortz (CDU), Greilich
(FDP), Ravensburg (CDU),
Kaufmann (GRÜNE)
DAS PLENUM
Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der
Vollversammlung aller Abgeordneten, gefasst. Es ist das
Forum für die politische Debatte, für wichtige politische
Aussagen der Fraktionen und der Regierung. Plenarsitzungen finden in der Regel an drei Tagen im Monat von
Dienstag bis Donnerstag statt und sind öffentlich.
DER PRÄSIDENT
Das Amt des Landtagspräsidenten steht gemäß der
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags der stärksten Fraktion zu. Der Landtagspräsident ist Hausherr im
Hessischen Landtag. Er leitet abwechselnd mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten die Plenardebatten
und führt die Abstimmungen durch.
»Der Präsident vertritt den Landtag nach außen.
Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im
Landtag aus.
»Der Präsident wird von dem Direktor beim Landtag
als seinem ständigen Vertreter in der Verwaltung
(Landtagskanzlei) unterstützt. Dabei geht es um
die Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und
der Ausschüsse sowie um die Herstellung guter
Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten.
»Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidenten zählen
auch der Empfang von Staatsgästen, die Eröffnung
von Ausstellungen, die Leitung von Veranstaltungen
und die Wahrnehmung von Einladungen oder Reden
zu öffentlichen Anlässen.
DAS PRÄSIDIUM
Der Präsident des Hessischen Landtags, die fünf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und vier weitere
Mitglieder der Fraktionen bilden das Präsidium. Es beschließt über die inneren Angelegenheiten des Landtags, insbesondere über die Organisation der Kanzlei
und die Einstellung, Beförderung und Entlassung der
Beamten des Landtags.
DER ÄLTESTENRAT
Der Ältestenrat besteht aus 20 erfahrenen Abgeordneten, nämlich den Mitgliedern des Präsidiums und den
zehn Schriftführerinnen und Schriftführern. Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung
der parlamentarischen Geschäfte. Er soll zwischen den
Fraktionen eine Verständigung über den Arbeitsplan
14 Politik für uns
des Landtags, die Tagesordnung und die Abläufe der
Plenarsitzungen herbeiführen.
DIE FRAKTIONEN
Die ins Parlament gewählten Abgeordneten einer Partei
schließen sich zu einer Fraktion mit mindestens fünf Abgeordneten zusammen. In dieser Wahlperiode sind das
CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und
FDP. An der Spitze einer Fraktion steht eine Fraktionsvorsitzende oder ein Fraktionsvorsitzender. Die Hauptauf­
gabe der Fraktionen besteht darin, Entscheidungen, Beschlüsse und Stellungnahmen für die Ausschussarbeit
und die Plenardebatten vorzubereiten und festzulegen.
Dazu bilden sie Arbeitskreise, in denen die anstehenden
Themen im Detail vorbereitet werden. Sie können Gesetz­
entwürfe oder Anträge einbringen, Große Anfragen stellen oder Personalvorschläge für die Besetzung wichtiger
Ämter einreichen. Das Fraktionsgesetz regelt die Rechtsstellung und die Finanzen einer Fraktion im Landtag.
Die Mitglieder einer Fraktion sind keineswegs immer
einer Meinung. Intern wird oft erst einmal gestritten.
Dann aber sucht die Fraktion eine gemeinsame poli­
tische Haltung, an die sich jeder Abgeordnete hal­ten
soll. Denn die Fraktion will nach außen hin und besonders in den Parlamentssitzungen geschlossen auftreten.
So bekommt sie in der Auseinandersetzung mit den anderen Fraktionen politisches Gewicht.
Das Ziel der Fraktion, dass alle Mitglieder im Plenum
gleich abstimmen, wird oft „Fraktionsdisziplin“ oder
„Fraktionszwang“ genannt. Letztlich aber sind die Abgeordneten in ihren Entscheidungen frei. Sie sind „an
Weisungen und Aufträge nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen“, wie es das Grundgesetz
in Artikel 38 festlegt.
DIE AUSSCHÜSSE
Zu Beginn einer Wahlperiode bildet das Parlament Ausschüsse zu bestimmten Sachgebieten, zum Beispiel Finanzen oder Wirtschaft, entsprechend den Fachministerien der Regierung. Die Größe der Ausschüsse wird
festgelegt und die Fraktionen benennen ihre Mitglieder
entsprechend dem Stärkeverhältnis im Parlament. In
den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe, Anträge etc.
beraten und Beschlussempfehlungen für die anschließende Entscheidung im Plenum vorbereitet.
Politik für uns
15
WELCHE AUFGABEN
HAT DAS PARLAMENT?
DER LANDTAG ÜBT DIE GESETZGEBENDE GEWALT AUS (LEGISLATIVE). ER HAT
VIELE AUFGABEN. DARAN ZEIGT SICH DIE VERANTWORTUNG DER ABGEORDNE­
TEN FÜR DAS FUNKTIONIEREN DES STAATES.
1. WÄHLEN
2. GESETZE VERABSCHIEDEN
4. ÖFFENTLICHKEIT HERSTELLEN
Der Landtag wählt die Landtagspräsidentin oder
den Landtagspräsidenten, aber auch
»die Ministerpräsidentin oder den Minister­
präsidenten,
»die Mitglieder des Staatsgerichtshofs,
»die Präsidentin oder den Präsidenten des
Landesrechnungshofs,
»die Vertreterinnen und Vertreter des Landtags
im Richterwahlausschuss sowie
»die Hessische Datenschutzbeauftragte oder
den Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Die Verabschiedung von Gesetzen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Mehr auf Seite 20/21.
Die Plenardebatten im Landtag sind das „Schaufenster“
zur Öffentlichkeit. Sie ermöglichen den Bürgerinnen und
Bürgern sowie den Medien, die politischen Richtungen
und unterschiedlichen Standpunkte der im Parlament
vertretenen Fraktionen kennenzulernen.
3. KONTROLLIEREN
Der Landtag kann die Landesregierung mithilfe verschiedener parlamentarischer Instrumente zur Stellungnahme, Rechenschaft und Auskunft zwingen. So kontrolliert
der Landtag die Regierung und die Verwaltung. Mehr
auf Seite 24/25.
Mehr Informationen zu
den Fraktionen unter
www.hessischer-landtag.
de/fraktionen
DIE FRAKTIONS­VORSITZENDEN
Michael
Boddenberg, CDU
16 Politik für uns
INTERNETTIPP
Thorsten SchäferGümbel, SPD
Mathias Wagner,
B‘90/DIE GRÜNEN
Janine Wissler,
DIE LINKE
Florian Rentsch,
FDP
Politik für uns
17
VON DER WAHL ZUR
REGIERUNGSBILDUNG
INTERNETTIPP
Mehr Informationen zur
Landesregierung unter
www.hessen.de/
regierung/staatskanzleiund-ministerien
NACH JEDER LANDTAGSWAHL VERSUCHEN DIE IM LANDTAG VERTRETENEN PARTEIEN, EINE REGIERUNGS­
MEHRHEIT ZU ORGANISIEREN UND, WENN NÖTIG, EINE KOALITION ZU BILDEN. MIT DIESER MEHRHEIT KANN
DANN EINE MINISTERPRÄSIDENTIN BZW. EIN MINISTERPRÄSIDENT GEWÄHLT WERDEN.
DAS WAHLERGEBNIS
Bei der letzten Landtagswahl am 22. September 2013
erhielten die CDU 38,3, die SPD 30,7, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 11,1, DIE LINKE 5,2 und die FDP 5,0 Prozent der
gültigen Stimmen. Daraus ergaben sich unterschiedliche
Koalitionsmöglichkeiten. Nach mehreren Gesprächsrunden zwischen allen Fraktionen schlossen dann CDU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Koalitionsvertrag und
vereinbarten die Wahl von Volker Bouffier zum Minis-
terpräsidenten. Diese geheime Wahl mit anschließender Vereidigung durch den Landtagspräsidenten fand
in der Konstituierenden Sitzung am 18. Januar 2014
statt. Daraufhin ernannte der Ministerpräsident seine
Ministerinnen und Minister und der Landtag sprach der
Landesregierung in offener Abstimmung sein Vertrauen
aus. Mit der Vereidigung der Minister durch den Ministerpräsidenten im Landtag war die Regierungsbildung
abgeschlossen.
Landtagspräsident Norbert Kartmann vereidigt im Plenum den kurz zuvor vom Landtag gewählten
Ministerpräsidenten Volker Bouffier
DER MINISTERPRÄSIDENT
Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Dafür ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jede Ministerin
und jeder Minister selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag den eigenen Geschäftsbereich.
DIE HESSISCHE LANDESREGIERUNG
LANDTAG UND LANDESREGIERUNG
Tarek Al-Wazir, Stellvertretender Ministerpräsident, Hessischer
Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
(B‘90/DIE GRÜNEN)
Landtag und Regierung sind gesetzlich und räumlich
getrennt, aber im politischen Alltag ergeben sich Verknüpfungen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass die
Minister in der Regel zugleich Landtagsabgeordnete
sind. Sie sind zunächst für die Regierungsarbeit verantwortlich und sitzen in dieser Funktion während der Plenarsitzungen auf der Regierungsbank. In ihrer Funktion
als Abgeordnete können sie sich aber auch auf die Abgeordnetenplätze setzen und von dort aus zum Beispiel
an den Abstimmungen im Landtag teilnehmen. Das geschieht vor allem dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse
knapp sind und es auf jede Stimme ankommt.
Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen (CDU)
Axel Wintermeyer, Chef der Staatskanzlei (CDU)
Lucia Puttrich, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund (CDU)
Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport (CDU)
Dr. Thomas Schäfer, Hessischer Minister der Finanzen (CDU)
Eva Kühne-Hörmann, Hessische Ministerin der Justiz (CDU)
Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister (CDU)
Boris Rhein, Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst (CDU)
Die Hessische Landesregierung v. l. n. r.:
Dr. Thomas Schäfer, Peter Beuth, Tarek Al-Wazir,
Eva Kühne-Hörmann, Axel Wintermeyer,
Stefan Grüttner, Volker Bouffier,
Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, Boris Rhein,
Lucia Puttrich, Priska Hinz
18 Politik für uns
Priska Hinz, Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (B‘90/DIE GRÜNEN)
Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration (CDU)
Stand: Januar 2014
Politik für uns
19
GESETZE UND WIE
SIE ENTSTEHEN
IN HESSEN LEBEN ÜBER SECHS MILLIONEN MENSCHEN. WIE IN
JEDER GRÖSSEREN GESELLSCHAFT GIBT ES „UNGESCHRIEBENE“
REGELN. ABER ES SIND AUCH VIELE GESETZE NOTWENDIG, DIE
DAS MITEINANDER ORDNEN.
ZUSTÄNDIGKEIT DER LÄNDER
Die Bundesländer und damit auch Hessen erlassen Gesetze auf den Gebieten, für die sie zuständig sind. Dies
sind zum Beispiel Gesetze für die Kindergärten, die
Schulen und Hochschulen, den Justizvollzug und die Gerichtsorganisation. Aber auch für den öffentlichen
Dienst, die Polizei, für Hörfunk und Fernsehen sowie unter anderem für die Ladenöffnungszeiten und den
Nichtraucherschutz sind die Bundesländer zuständig.
Landesregierung
Landtag
GESETZGEBENDE GEWALT
Der Landtag verkörpert die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt im Bundesland Hessen. Gesetze bestimmen, welche Rechte und Pflichten wir alle haben,
sprechen Gebote und Verbote aus und klären das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Politisch tätig zu
sein, heißt für die Abgeordneten auch, ständig zu überprüfen, ob neue Entwicklungen neue Gesetze oder Gesetzesänderungen nötig machen. Im nächsten Schritt
geht es darum, den neuen Gesetzestext zu entwerfen
und ihn mit anderen Abgeordneten zu diskutieren.
Dann heißt es, eine Mehrheit der Abgeordneten für das
neue Gesetz zu organisieren.
ENTWÜRFE
Der Entwurf für ein neues Gesetz oder für eine Änderung kommt entweder aus der Mitte des Landtags, also
von den Fraktionen oder von einer Gruppe, die aus mindestens fünf Abgeordneten bestehen muss. Oder die
Regierung selbst bringt den Gesetzentwurf in den Landtag ein.
MITSPRACHE
Wie ein Landesgesetz entsteht, zeigt die Grafik. Es ist
ein langer, gründlicher Prozess. Der Gesetzestext soll vor
der Verabschiedung möglichst viele Prüfungen durchlaufen. Daher führen die Abgeordneten und Fraktionen
im Vorfeld auch Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Organisationen und Vereinen, die
später mit dem Gesetz leben müssen. Während der Gesetzesberatung können auch die Fachausschüsse Anhörungen von Sachverständigen und Interessenvertretungen durchführen.
VOLKSBEGEHREN, VOLKSENTSCHEID
Auch die Bürger können über ein Volksbegehren und
einen Volksentscheid den Landtag zu gesetzlichen Regelungen veranlassen. Bisher hat allerdings noch kein
Volksbegehren die notwendige Zustimmung von 20
Prozent der Wahlberechtigten erreicht. So scheiterte im
Jahr 1997 ein Volksbegehren zur Wiedereinführung des
Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag an dieser
Hürde.
20 Politik für uns
DER WEG EINES GESETZES
Landtagspräsident
1. Lesung im Plenum
Beratung in den
Fachausschüssen
2. Lesung im Plenum
mögliche 3. Lesung im Plenum
Möglicher Einspruch der Landesregierung
und weitere Lesung im Plenum
Landtagspräsident
Ministerpräsident und zuständige Minister
Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
BEISPIEL: ÄNDERUNG DES SCHULGESETZES
Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten den
Gesetzentwurf am 28. Februar 2014 in den Hessischen Landtag ein (Drucksache 19/131). Das Gesetz wurde am 22. Mai 2014 in dritter Lesung beschlossen. Es regelt, dass und unter welchen Bedingungen laufende fünfte,
sechste und siebte Jahrgangsstufen vom Abitur nach zwölf Jahren (G 8) zum
Abitur nach 13 Jahren (G 9) zurückkehren können.
Politik für uns
21
WIE KOMMT DER
LANDESHAUSHALT ZUSTANDE?
JEDES JAHR DEBATTIEREN DIE ABGEORDNETEN DARÜBER, WIE VIEL GELD DIE REGIERUNG FÜR WELCHE
AUFGABEN AUSGEBEN DARF, UND BESCHLIESSEN DIES DANN IN EINEM „HAUSHALTSGESETZ“.
DAS ETATRECHT
Einnahmen 31,680
Lohn- und Einkommensteuer 7,955
DER ENTWURF
Zunächst erstellt die Regierung einen Entwurf für den
Haushaltsplan, gegliedert nach den Ministerien. So umfasst der Einzelplan des Kultusministeriums vor allem die
Ausgaben für die Schulen, aber zum Beispiel auch für
die Erwachsenenbildung. Für diese Aufgaben und für
die Versorgungsleistungen für pensionierte Lehrer sind
im Haushalt für das Jahr 2014 insgesamt rund 5,1 Milliarden Euro eingestellt.
Die Debatte um den Haushalt in der 2. Lesung gehört zu
den Höhepunkten des parlamentarischen Lebens. Die
Regierung und die Regierungsfraktionen erklären ihre
Ziele. Die Opposition übt Kritik und bringt ihre eigenen
Vorschläge ein. In der Aussprache über den Haushalt
des Ministerpräsidenten findet traditionell die Auseinandersetzung über die grundlegenden Positionen von
Opposition und Regierung statt. Das wird auch „Generaldebatte“ genannt. Aufgrund seiner herausgehobenen Bedeutung muss das Haushaltsgesetz abschließend
in 3. Lesung behandelt werden.
22 Politik für uns
Umsatzsteuer 5,863
Sonstige Steuern 2,521
Nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag 0,873
Körperschaftsteuer 0,767
Gebühren, Geldbußen, Zuweisungen
vom Bund und Gemeinden, Kreditaufnahme u. a. 13,701
ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE
DIE HAUSHALTSDEBATTE
Im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die demokratische Bewegung zuerst in den deutschen Ländern und dann auf nationaler Ebene das
Etatrecht der Parlamente Schritt für Schritt erkämpft. Vorher lag dieses Recht
bei den Monarchen, also zum Beispiel bei den Königen oder beim Kaiser und
deren Regierungen. Daher nennt man das Etatrecht auch heute noch das
„Königsrecht“ des Parlaments.
HESSISCHER LANDESHAUSHALT 2014 (IN MRD. EURO)
Das Etatrecht ist die Grundlage der parlamentarischen
Demokratie. Nicht die Regierung, sondern die Abgeordneten als Vertreter des Volkes beschließen über den
Haushalt insgesamt und entscheiden auch im Einzelnen,
was mit den von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Steuern und anderen Einnahmen finanziert wird.
Der Entwurf der Regierung wird zunächst in den Fraktionen, dann in der 1. Lesung im Plenum und anschließend im Haushaltsausschuss diskutiert. Die Fraktionen
bringen ihre Änderungsvorschläge direkt ins Plenum
ein. Besonders die Regierungsfraktionen haben dabei
die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung erheblich mitzubestimmen.
DAS KÖNIGSRECHT
KONTROLLE
Ausgaben 31,680
Der Landtag kontrolliert nach Abschluss des Haushaltsjahres, ob sich die Ministerien
an das Haushaltsgesetz gehalten haben. Dazu legt die Regierung dem Landtag eine
„Haushaltsrechnung“ vor, die der Landesrechnungshof vorab geprüft hat. Ist diese in
Ordnung, beschließt der Landtag die Entlastung der Landesregierung.
Zentrale Verwaltung (u. a. Polizei,
Rechtsschutz und Finanzverwaltung) 4,491
SCHULDENBREMSE
Seit vielen Jahren nehmen Bund und Länder hohe Kredite auf, um ihre Ausgaben zu
finanzieren. Im Jahr 2009 haben sie sich im Grundgesetz mit der sogenannten „Schuldenbremse“ zum Sparen verpflichtet, das heißt, der Bund darf ab dem Jahr 2016 nur
noch eingeschränkt, die Länder sollen ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr
machen. Im Jahr 2011 wurde mit Zustimmung der hessischen Bürgerinnen und Bürger
die „Schuldenbremse“ auch in die Verfassung des Landes Hessen aufgenommen. Somit darf das Land Hessen ab dem Jahr 2020 nur noch zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen, bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen
neue Kredite aufnehmen.
Finanzwirtschaft 14,933
(u.a. Schuldentilgung und Zinsen 6,547)
Bildungswesen (u. a. Allgemeinbildende und
berufliche Schulen, Hochschulen) 8,307
Soziale Sicherung, Familie und
Jugend, Arbeitsmarktpolitik 1,506
Gesundheit, Umwelt,
Sport und Erholung 0,517
Wohnungswesen, Städtebau 0,177
Verkehrs- und Nachrichtenwesen 1,265
Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten 0,187
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe und Dienstleistungen 0,298
Politik für uns
23
WIE KONTROLLIERT
DER LANDTAG DIE REGIERUNG?
IN EINER DEMOKRATIE WIRD DIE POLITISCHE MACHT KONTROLLIERT. DAS IST EINE DER AUFGABEN DES
PARLAMENTS. DIE REGIERUNGS- UND OPPOSITIONSFRAKTIONEN KONTROLLIEREN DIE REGIERUNG AUF
UNTERSCHIEDLICHE WEISE.
DIE OPPOSITION
Die Oppositionsfraktionen wollen sich den Wählerinnen und Wählern als Alternative
anbieten. Dies gilt besonders im Hinblick auf die nächste Wahl, um die Regierung
wenn möglich abzulösen.
Gleichzeitig sind sie bestrebt, die Regierung und die sie tragenden Mehrheitsfraktionen zu kritisieren und aus ihrer Sicht bessere Vorschläge zu machen. Dadurch
können sie die Politik der Regierung beeinflussen. Manchmal schwenkt
die Regierung auf die Meinung der Opposition ein.
DIE MEHRHEIT
Die Mehrheitsfraktionen, die die Regierung tragen
und den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtags gewählt haben,
üben in der Regel keine öffentliche Kritik an
„ihrer“ Regierung. Sie sind bestrebt, die Erfolge der Regierungspolitik darzustellen
und die Entscheidungen der Regierung
nach außen zu vertreten. Intern finden
aber kritische Auseinandersetzungen
über die Tätigkeit der Regierung statt.
Auch auf diesem Weg ergibt sich eine
wirksame parlamentarische Kontrolle.
DIE INSTRUMENTE DER
PARLAMENTARISCHEN KONTROLLE
FÜR DIE KONTROLLE DER REGIERUNG UND DER VERWALTUNG STEHEN DEN ABGEORDNETEN
VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN ZUR VERFÜGUNG:
1. Anträge sollen die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln oder zu regelmäßigen
Berichten auffordern.
2. Entschließungsanträge werden in der Plenarsitzung diskutiert. Über sie wird dann direkt
abgestimmt; die Landesregierung wird nicht aufgefordert, tätig zu werden.
3. Berichtsanträge fordern die Landesregierung auf, in Ausschüssen Bericht zu erstatten. Sie
dienen auch dazu, vertrauliche Gegenstände zu behandeln.
4. Große Anfragen befassen sich mit Problemen von besonderer politischer Bedeutung. Die
Landesregierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten über den angesprochenen
Sachverhalt eine schriftliche Antwort zu geben. Es folgt im Plenum eine Debatte.
5. Kleine Anfragen sprechen einzelne politische Fragen von überörtlichem Interesse an. Sie
können von jedem Abgeordneten gestellt werden. Die Landesregierung antwortet schriftlich,
es erfolgt keine Erörterung im Plenum.
6. Mit einem Auskunftsersuchen kann sich jedes Mitglied des Landtags an die Landesregierung wenden, um in einer Angelegenheit von lokalem Interesse eine Auskunft zu bekommen.
Weder die Anfrage noch die Antwort werden als Landtagsdrucksache verteilt.
7. Mündliche Fragen werden zu Beginn der jeweils ersten Sitzung in einer Plenarwoche im
Rahmen einer Fragestunde in knapper Form gestellt und von Mitgliedern der Landesregierung
kurz beantwortet.
8. Aktuelle Stunden befassen sich mit aktuellen landespolitischen Themen. Sie werden
kurzfristig von einer Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung gesetzt und an einem Tag der
Plenarsitzungswoche aufgerufen.
9. Untersuchungsausschüsse werden vom Landtag eingesetzt, wenn ein Fünftel der Abge­
ordneten dies beantragt, um ungeklärte Sachverhalte zu untersuchen. Wie Gerichte in
Strafprozessen können Untersuchungsausschüsse Beweise erheben, Zeuginnen und Zeugen
vernehmen sowie Akten einsehen.
10.Das Misstrauensvotum ist das stärkste Kontrollmittel des Landtags. Stimmt mehr als die
Hälfte der Abgeordneten für den Antrag, dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, so muss dieser zurücktreten. Wenn der Landtag nicht innerhalb von zwölf Tagen einer
neuen Regierung das Vertrauen ausspricht, so ist er aufgelöst. Dann gibt es Neuwahlen.
24 Politik für uns
Politik für uns
25
DAS PETITIONSRECHT:
WIE KANN ICH MICH BESCHWEREN?
INTERNETTIPP
Mehr Informationen zum
Thema Petitionen unter
www.hessischer-landtag.
de/petition
DAS RECHT, SICH MIT EINGABEN (PETITIONEN) DIREKT AN DAS PARLAMENT ZU WENDEN, GEHÖRT ZUM KERN EINER PARLAMENTARI­
SCHEN DEMOKRATIE. IM HESSISCHEN LANDTAG IST ES DIE AUFGABE DES PETITIONSAUSSCHUSSES, DIE EINGABEN ZU BEARBEITEN.
IN DER VERFASSUNG VERANKERT
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags (PTA)
Das Petitionsrecht gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger,
aber auch Gruppen, Bürgerinitiativen oder Vereinen, die
Möglichkeit, sich mit einem Schreiben gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren.
In Artikel 17 des Grundgesetzes ist dies festgelegt, und
in Artikel 16 der Hessischen Verfassung heißt es dazu:
„Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit
anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“
Neben Anträgen oder Beschwerden greift der Pe­
titionsausschuss auch Anregungen, Bitten oder
Ideen auf. So können Bürgerinnen und Bürger
Vorschläge zur politischen Willensbildung, zur
Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen
sogar zur Gesetzgebung unterbreiten, oder auch
dazu beitragen, die Verwaltung beweglicher und
bürgerfreundlicher zu machen.
Das Anliegen der Petition muss sich auf Entscheidungen von Behörden beziehen, die der Aufsicht
des Landes Hessen unterstehen. Das sind zum Beispiel die Gemeinden, die Kreise, die Polizei oder die
Schulen. Nicht behandelt werden Beschwerden über
Gerichtsurteile, da die Gerichte unabhängig entscheiden.
DIE MASSNAHMEN
Der Petitionsausschuss hilft bei berechtigten Eingaben
und Beschwerden: Er kann
»die zuständigen Behörden dazu motivieren,
vorhandene Ermessensspielräume zu nutzen,
»in direkten Verhandlungen mit den zuständigen
Behörden und den Betroffenen gemeinsame
Lösungsvorschläge entwickeln,
»dafür sorgen, dass Verwaltungshandeln einer
erneuten Kontrolle unterworfen oder bürger­
freundlicher wird und
»die Fraktionen im Landtag zu Gesetzesänderungen
anregen.
Das Petitionsrecht eröffnet Chancen, an der Gestaltung
des öffentlichen Lebens mitzuwirken und sich einzumischen, wenn man behördliches Handeln für ungerecht
hält.
DER WEG EINER PETITION
Landtagskanzlei
Eingang der Petition beim Hessischen Landtag
Landtagskanzlei bittet Landesregierung um Stellungnahme
Landtagskanzlei prüft die Stellungnahme
Petitionsausschuss (PTA)
Der PTA berät und beschließt über die Petition (ggf. weitere
Sachaufklärung, evtl. Ortstermin)
Beschlussvorschlag des PTA wird dem Plenum des Landtags
vorgelegt
Plenum
Plenum entscheidet über den Beschluss­vorschlag
Entscheidung wird Petentin oder Petent mitgeteilt
26 Politik für uns
Politik für uns
27
WIE ARBEITEN
BUND UND LÄNDER ZUSAMMEN?
HESSEN BILDET ZUSAMMEN MIT DEN ANDEREN FÜNFZEHN LÄNDERN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.
DIE BUNDESREPUBLIK IST EIN FÖDERAL AUFGEBAUTER BUNDESSTAAT. DIE BUNDESLÄNDER HABEN EIGENE
VERFASSUNGEN, UNABHÄNGIGE GERICHTE, EIN LANDESPARLAMENT UND EINE LANDESREGIERUNG.
DER BUNDESRAT
Die Länder wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Art. 50 Grundgesetz [GG]). Der Bundesrat wird auch „Länderkammer“
oder „zweite Kammer“ genannt. Er kann vom Bundestag beschlossene Gesetze bestätigen, verzögern, verändern oder zum Teil verhindern. Er kann aber auch selbst
Gesetzesvorschläge einbringen. Unter anderem benennt
er auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Jede Landesregierung entsendet – je nach Einwohnerzahl des Landes – mindestens drei und höchstens sechs
28 Politik für uns
Vertreter in den Bundesrat. Insgesamt gehören ihm 69
Mitglieder an. Das Land Hessen mit über sechs Millionen
Einwohnern stellt fünf Mitglieder.
Da die Landesregierungen von unterschiedlichen Parteien bzw. Koalitionen getragen werden, kann es auch
im Bundesrat zu kontroversen Meinungen und Abstimmungen kommen.
DER FÖDERALISMUS
Die Bundesrepublik ist ein föderal aufgebauter Bundesstaat. Föderalismus (lat. foedus für „Bund“, „Bündnis“)
ist ein staatliches Ordnungsprinzip, bei dem die Macht
auf mehrere Handlungsebenen (in Deutschland Bund
WELCHE AUFGABEN HABEN DIE LÄNDER – WELCHE HAT DER BUND?
Die nachfolgende Übersicht führt Beispiele für die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern auf:
Bund
Ausschließliche Gesetzgebung, z. B.
»Auswärtige Angelegenheiten
»Verteidigung, Zivilschutz
»Staatsangehörigkeit, Passwesen
»Währungs- und Geldwesen
»Zölle und Außenhandel
»Bundesbahn und Luftverkehr
»Post- und Fernmeldewesen
Land Hessen
Ausschließliche Gesetzgebung, z. B.
»Kultur
»Polizeiwesen
»Schul- und Bildungswesen
»Gesundheitswesen
»Rundfunk, Fernsehen
» Kommunal­wesen
»Gaststättenrecht, Heimrecht
»Gerichtsorganisation, Justizvollzug
und Länder) verteilt ist. Föderalismus fördert die Mitwirkung und Entwicklung der Länder und bewirkt
politischen Wettbewerb zwischen den Teilstaaten.
Davon profitiert auch der Gesamtstaat. Das dem Föderalismus entgegengesetzte Prinzip nennt man Zentralismus bzw. Einheitsstaat.
ZUSTÄNDIGKEITEN VON LAND UND BUND
Sowohl die Länder als auch der Bund können Gesetze
erlassen. Für bestimmte Aufgaben steht ihnen diese
Kompetenz jeweils ausschließlich zu, für die übrigen
Aufgaben teilen sie sich die Kompetenzen. Konkurrierende Gesetzgebung heißt: Das Land kann Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund noch nicht tätig
Bund und Länder
Konkurrierende Gesetzgebung, z. B.
»Bürgerliches Recht, Strafrecht
»Vereins- und Versammlungsrecht
»Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
»Arbeits- und Wirtschaftsrecht
»Straßenverkehr
»Aufenthaltsrecht für Ausländer
wurde (Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 GG). Abweichungsgesetzgebung heißt: Die Länder können eigene gesetzliche Regelungen erlassen, auch wenn der Bund bereits
gesetzgeberisch tätig war (Art. 72 Abs. 2 und 3 GG).
INTERNETTIPP
AUSSCHLIESSLICHE KOMPETENZ
Das Land verfügt über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf den Gebieten der Kultur, der Polizei, der Schule und Bildung, des Gesundheitswesens,
des Justizvollzugs und der Gerichtsorganisation, des
Rundfunks und Fernsehens sowie des Kommunalwesens.
Mehr Informationen
zum Föderalismus in
Deutschland unter
www.bpb.de
Politik für uns
29
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
WELCHE ROLLE SPIELT
HESSEN IN EUROPA?
Belgien (BE)
Griechenland (GR)
Malta (MT)
Slowenien (SI)
Bulgarien (BG)
Irland (IE)
Niederlande (NL)
Slowakei (SK)
Dänemark (DK)
Italien (IT)
Österreich (AT)
Spanien (ES)
Deutschland (DE)
Kroatien (HR)
Polen (PL)
Tschechien (CZ)
Estland (EE)
Lettland (LV)
Portugal (PT)
Ungarn (HU)
Finnland (FI)
Litauen (LT)
Rumänien (RO)
Großbritannien (GB)
Frankreich (FR)
Luxemburg (LU)
Schweden (SE)
Zypern (CY)
(FI)
Stand: Juni 2014
(SE)
(EE)
EUROPA BETRIFFT UNS ALLE, OHNE DASS WIR UNS DESSEN STETS BEWUSST SIND. VIELE GRUNDSATZ­
ENTSCHEIDUNGEN, DIE UNSEREN ALLTAG NACHHALTIG PRÄGEN, WERDEN HEUTE AUF DER EBENE
DER EUROPÄISCHEN UNION (EU) GETROFFEN. GUT ZWEI DRITTEL ALLER IN DEUTSCHLAND GELTENDEN
GESETZE UND VERORDNUNGEN SIND VON EUROPÄISCHEN VORGABEN BEEINFLUSST ODER WERDEN
DIREKT IN BUNDES- ODER LANDESRECHT UMGESETZT. DESHALB SPIELEN AUCH IN EINEM VEREINTEN
EUROPA DIE LANDTAGE EINE WICHTIGE ROLLE.
(LV)
(DK)
(IE)
(LT)
(GB)
(NL)
(PL)
(BE)
(LU)
(DE)
(CZ)
Hessen ist eng mit Europa verbunden. Mehr als die Hälfte des hessischen Exports geht in die Länder der Europäischen Union. Die Region Rhein-Main mit dem Flughafen Frankfurt ist die zentrale Drehscheibe des
europäischen Verkehrsnetzes. Darüber hinaus unterstreichen der Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) in
Frankfurt am Main und der der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA) in Darmstadt den Stellenwert Hessens in Europa.
DIE AUFGABE DES HESSISCHEN LANDTAGS
Der politische und wirtschaftliche Zusammenschluss innerhalb Europas wird immer intensiver. Daher ist eine
möglichst genaue Aufgabenverteilung zwischen den
politischen Institutionen erforderlich. Was wird in Brüssel entschieden, was in Berlin und was in Wiesbaden?
Der Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009 besagt, dass Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden sollen. Dies bedeutet konkret:
Was in den Gemeinden, den Landkreisen und Bundesländern entschieden werden kann, soll auch dort entschieden werden. Das nennt man Subsidiarität.
Aufgabe des Landtags ist es, die Einhaltung der Subsidiarität zu prüfen. Dies geschieht im Europaausschuss
des Landtags, aber auch – je nach Thema – in allen anderen Fachausschüssen.
KONTAKT- UND INFORMATIONSBÜRO BRÜSSEL
Um frühzeitig über aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union informiert zu sein, die für das Land Hessen wichtig sind, ist der Hessische Landtag auch direkt
vor Ort in Brüssel mit einem Kontakt- und Informationsbüro vertreten. Aufgabe dieses Büros ist die Beobachtung und Verfolgung aller für den Hessischen Landtag
wichtigen Vorhaben und Entwicklungen auf europäischer Ebene. Insbesondere der Europaausschuss erhält
regelmäßige Informationen zu den EU-Vorhaben.
30 Politik für uns
AUSSCHUSS DER REGIONEN
Im Jahr 1994 wurde der Ausschuss der Regionen (AdR)
gegründet. Er setzt sich aus Vertretern der regionalen
und kommunalen Politik aus ganz Europa zusammen
und hat seinen Sitz in Brüssel. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass die Regionen ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und dass ihre Kompetenzen und regionalen Interessen respektiert werden. Für
Hessen ist seit 2010 Landtagspräsident Norbert Kartmann als Mitglied benannt.
(SK)
(FR)
(AT)
(HU)
(SI)
(PT)
(ES)
(IT)
PARLAMENTSPARTNERSCHAFTEN
UND KONTAKTREGIONEN
Parlamentspartnerschaften bieten den Abgeordneten
die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Parlamentskollegen aus anderen Regionen Europas. Der Hessische Landtag unterhält Kontakte zu den Regionalparlamenten von Südtirol und der Vojvodina, einer
autonomen Region in Serbien. Im Jahr 2011 wurde eine
gemeinsame Parlamentariergruppe mit dem Seimas,
dem nationalen Parlament Litauens, gegründet.
PARTNERREGIONEN
Partnerschaften dienen dazu, regionalen Interessen auf
europäischer Ebene stärkeres Gewicht zu verleihen und
die Menschen in den Partnerregionen einander näher zu
bringen. Regionalpartnerschaften leisten auch einen
wertvollen Beitrag zur Vernetzung von Regionen und
zur Vertiefung der europäischen Integration insgesamt.
Darüber hinaus bieten sie die Chance, dass Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen von gemeinsamen Projekten die
Sichtweisen in den Nachbarstaaten kennenlernen.
Hessen unterhält in der EU und in Europa Regionalpartnerschaften mit der Aquitaine (Frankreich), der EmiliaRomagna (Italien), der Wielkopolska (Polen), Jaroslawl
(Russische Föderation) und der Region Bursa (Türkei).
(RO)
(HR)
(BG)
(GR)
(CY)
(MT)
DER EUROPAAUSSCHUSS IM HESSISCHEN LANDTAG
Der Europaausschuss berät alle Fragen der politischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Europäischen Union. Er befasst sich, gemeinsam mit den anderen Fachausschüssen, jährlich mit mehr als hundert EU-Vorhaben, die politische, gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf das
Land Hessen haben, beispielsweise in den Bereichen Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Verkehr oder
Umweltschutz. In Fragen, die die Subsidiarität betreffen, entscheidet der Europaausschuss im Regelfall
abschließend, ansonsten bereitet er die Willensbildung des Plenums vor. Dem Ausschuss gehören 18
Mitglieder an. Ständige Teilnehmerin des Ausschusses ist die für Europapolitik zuständige Ministerin der
Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärin oder ihr Staatssekretär.
Politik für uns
31
DIE ARBEIT DER MEDIEN IM LANDTAG
MEDIEN SPIELEN IM POLITIKBETRIEB EINE GROSSE ROLLE. IM HESSISCHEN LANDTAG HABEN SICH DIE VERTRETERINNEN UND VERTRETER
DER MEDIEN IN DER LANDESPRESSEKONFERENZ (LPK) ZUSAMMENGESCHLOSSEN. DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER LPK CHRISTOPHER
PLASS (HESSISCHER RUNDFUNK) UND CHRISTOPH RISCH (WIESBADENER KURIER) ERLÄUTERN IHRE ARBEIT IM UND UM DEN LANDTAG.
DIE LANDESPRESSEKONFERENZ HESSEN (LPK)
Christoph Risch (l.) und
Christopher Plass (r.)
Was sind die Aufgaben der
Landespresse­konferenz?
Plass: In der Landespressekonferenz (LPK) sind alle Journalistinnen und Journalisten vertreten, die in Hessen regelmäßig
über landespolitische Ereignisse
berichten. Die LPK hat derzeit
etwa 80 Mitglieder. Ihre Auf­
gabe ist es, die Interessen der
Presse gegenüber Politik und
Verbänden zu vertreten. Da geht es um die Arbeitsbedingungen hier im Landtag, aber auch um das Verhältnis
zwischen Politik und Berichterstattern.
Risch: Die LPK ist auch an der Organisation von Presseterminen beteiligt. Es muss gewährleistet sein, dass jeder möglichst zeitgleich die offiziellen Informationen
bekommt. Daneben versucht jeder Journalist, auch exklusive Informationen zu recherchieren, um Geschichten
zu schreiben, die nur sein Medium hat.
Veranstaltet die Landespressekonferenz auch
eigene Diskussionsforen, z. B. bei Wahlen?
Plass: Ja, vor den Landtagswahlen laden wir alle Spitzenpolitiker zu einer umfangreichen Diskussionsrunde
ein. Am Tag nach der Wahl ziehen wir mit Vertretern der
Parteien eine kritische Bilanz. Die LPK veranstaltet auch
regelmäßig sogenannte Hintergrundgespräche: Gäste
sind Minister oder Parteienvertreter, aber auch Personen
aus dem Umfeld der Landespolitik, zum Beispiel der Präsident des Verfassungsschutzes oder der Vorstandsvorsitzende der Fraport. Diese Gespräche sind oft vertraulich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hintergrundgespräch und einer Pressekonferenz?
Risch: Hintergrundgespräche sind in der Regel dazu da,
32 Politik für uns
Informationen zu vermitteln, die man nicht unbedingt
direkt verwertet, das heißt, veröffentlicht. Sie dienen
vielmehr dazu, dass die Journalisten komplexe Themen
besser verstehen und Informationen einordnen können.
Denn man hat nie genug Platz, um alles zu schreiben.
Man muss immer das Wichtigste herausfiltern.
Wie entsteht eine Sendung oder ein Zeitungsartikel?
Plass: Es gibt eigentlich zwei Wege. Entweder man berichtet über eine Pressekonferenz oder eine Landtagsdebatte. Das spielt sich dann auf offener Bühne ab. Radio
und Fernsehen machen daraus Beiträge für ihre Sendungen. Die Nachrichtenagenturen, Zeitungen oder OnlineDienste verfassen Berichte oder auch Kommentare für
ihre jeweiligen Formate. Häufig schnappt man als Journalist im Landtag aber auch Informationen auf, über die
niemand offen spricht, die vielleicht sogar geheim bleiben sollen. Dann recherchieren wir, was dran ist, holen
weitere Informationen ein, um daraus eine gute Geschichte schreiben zu können. Da die Wege im Landtag
kurz sind, hört man immer dies und das.
Sind die landespolitischen Korrespondenten auf
bestimmte Themen spezialisiert?
Risch: Eigentlich sind wir Allrounder. In der Landespolitik hat man mit den unterschiedlichsten Themen zu tun.
Jeder hat aber natürlich auch Themen, die er besonders
intensiv bearbeitet und bei denen er sich besonders gut
auskennt. Bei mir ist das zum Beispiel der Frankfurter
Flughafen.
Plass: Wer als landespolitischer Korrespondent arbeitet,
braucht eine breite Kenntnis. Manchmal muss man an
einem Tag drei bis vier verschiedene Themen bearbeiten. Da ist es gut, wenn man ein solides Grundwissen
hat – und gute Kontakte.
Die Landespressekonferenz, kurz LPK, ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Journalisten, die
aus dem Landtag berichten und die Öffentlichkeit über die hessische Landespolitik informieren.
Bei der Landespressekonferenz handelt es sich um eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft. Sie
umfasst mehr als 80 Journalistinnen und Journalisten. Davon arbeiten etwa zehn bis zwölf im
Hessischen Landtag selbst. Auch der Hessische Rundfunk hat dort ein eigenes Studio. Die anderen
Journalistinnen und Journalisten berichten aus ihren Redaktionen über die landespolitischen Ereignisse und besuchen immer wieder Pressekonferenzen im Landtag oder führen in Wiesbaden
Gespräche mit Politikern.
Vorstellung der
Spitzen­kandidaten
zur Landtagswahl im
September 2013
v.l.n.r.: Tarek Al-Wazir
(B‘90/ DIE GRÜNEN),
Jörg-Uwe Hahn (FDP),
Janine Wissler (DIE
LINKE), Petra WettlauferPohl (Sprecherin LPK),
Volker Bouffier (CDU),
Thorsten SchäferGümbel (SPD)
Wie groß ist der Zeitdruck?
Plass: Das Nachrichtengeschäft wird immer schneller.
Das gilt nicht nur für die Nachrichtenagenturen, Radio
oder Fernsehen, die sofort nach einem Ereignis darüber
berichten. Auch viele Zeitungsjournalisten müssen heute
zusätzlich zu ihren Berichten in der gedruckten Presse
die Online-Ausgaben ihrer Zeitungen möglichst umgehend beliefern. Die Politik ist daher gefordert, immer
schneller Pressemitteilungen zu verbreiten, damit diese
in der Berichterstattung noch berücksichtigt werden.
lichen und privaten Radio- und Fernsehsender, die Nachrichtenagenturen und auch freie Journalisten. Kleinere
Zeitungen haben meist keinen eigenen Korrespondenten, sie greifen auf das Material der Agenturen zurück.
Unterliegen Journalisten, die doch räumlich nah
an der Politik arbeiten wie im Hessischen Landtag,
der Gefahr der Einflussnahme durch die Politik?
Risch: Ich glaube, in diesem Umfeld wissen beide Seiten, dass man keinen Einfluss nehmen darf. Die Politiker
wissen das, und auch die Journalisten. Wir sind alle Profis, insofern glaube ich, dass die Gefahr zu großer Nähe
gering ist.
Plass: Viele Landespolitiker haben die Sorge, dass ihre
Arbeit bei den Bürgern draußen immer weniger wahrgenommen wird. Deswegen hoffen sie natürlich, dass
möglichst viel von dem, was sich im Umfeld des Landtages abspielt, auch über Medien vermittelt wird. Sie wissen selbstverständlich, dass die Berichterstattung bei
der Meinungsbildung eine zentrale Rolle spielt.
Sind die Medien die „vierte Gewalt“?
Risch: Vierte Gewalt halte ich für übertrieben, wenn
man sich die Größenordnung der anderen Gewalten anschaut. Es kann aber schon sein, dass Berichterstattung
politische Entscheidungen beeinflusst.
Welche Medien sind im Landtag vertreten?
Risch: Vertreten sind regionale und überregionale Tageszeitungen und Magazine. Dann die öffentlich-rechtPolitik für uns
33
HESSEN GESTERN UND HEUTE
DIE HESSISCHE VERFASSUNG (AUSZÜGE)
Den ersten Hauptteil bilden die Grundrechte –
„Die Rechte des Menschen“ (Art. 1 bis 63).
DAS LAND HESSEN IN SEINEN HEUTIGEN GRENZEN ENTSTAND IM JAHR 1945, KURZ NACH ENDE DES ZWEITEN
WELTKRIEGES UND DER NATIONALSOZIALISTISCHEN DIKTATUR. HESSEN IST HEUTE EIN TEILSTAAT DER BUNDES­
REPUBLIK DEUTSCHLAND UND MIT MEHR ALS SECHS MILLIONEN EINWOHNERN DAS FÜNFTGRÖSSTE BUNDESLAND.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“ (Art. 1)
„Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht
verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht
beeinträchtigt.“ (Art. 2, Abs. 1)
GRÜNDUNG
Wie entstand das heutige Hessen? Im Frühjahr 1945 hatten die alliierten Siegermächte das zerstörte Deutschland
besetzt. Die eroberten Gebiete wurden in Besatzungs­
zonen aufgeteilt.
Das Gebiet des heutigen Hessen fiel in die amerikanische
Besatzungszone. Es bestand im Wesentlichen aus der frü-
DEMOKRATISCHE VERFASSUNG
Der Musiksaal
diente dem
Hessischen Landtag
vom Dezember 1946
bis 1960 als erster
Plenarsaal
34 Politik für uns
heren preußischen Provinz Hessen-Nassau und großen
Teilen des Volksstaates Hessen. In der vom obersten Befehlshaber der amerikanischen Truppen, General Dwight
D. Eisenhower, unterzeichneten Proklamation Nr. 2 vom
19. September 1945 hieß das neu geschaffene Land zunächst „Groß-Hessen“.
„Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der
Würde und der Persönlichkeit des Menschen.“ (Art. 27)
Die Amerikaner wollten die „Demokratisierung“ Deutschlands.
Im Oktober 1945 ernannte die
Militärregierung eine provisorische Landesregierung mit dem
parteilosen Heidelberger Professor
Karl Geiler als Ministerpräsident. Er
bildete eine Allparteienregierung. Im
Februar
1946
wurde der „Beratende Landesausschuss“ einberufen,
sozusagen ein Vorläufer
des Landtags. Er sollte vor
dem Erlass wichtiger Gesetze
gehört werden. Anfang 1946 fanden bereits in den Kommunen freie
Wahlen statt.
Im Jahr 1946 war auch dringlich
eine neue, demokratische Verfassung zu erarbeiten. Zunächst legte
ein aus Politikern und Experten bestehender Vorbereitender Verfassungsausschuss, vom Ministerpräsidenten auf Weisung der Amerikaner
einberufen, einen Entwurf für eine
Verfassung vor. Jetzt war das Volk
am Zuge. Die wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger wählten
am 30. Juni 1946 die Verfassunggebende Versammlung. Die SPD erhielt 44,3 %, die CDU 37,5 %, die
KPD 9,7 % und die Liberalen 6 %.
Die Sozialdemokraten entschieden
sich für eine Große Koalition mit
der CDU. Der von dieser Verfassunggebenden Versammlung beschlossene Verfassungstext wurde von der Militärregierung mit kleineren Änderungen genehmigt. In einer
Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 stimmten 76,8
Prozent der Wähler für die neue Verfassung. Hessen hatte
sich als erstes unter den heute noch bestehenden Bundesländern eine demokratische Verfassung gegeben.
„Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohl des ganzen Volkes
und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen.“ (Art. 38, Abs. 1)
So sah Hessen vor
seiner Gründung als
Bundesland 1945 aus.
Die schraffierten
Gebiete fielen
Rheinland-Pfalz zu,
weil sie nicht in der
amerikanischen
Besatzungszone lagen,
sondern der französischen Besatzungszone
zugeteilt wurden.
INHALTE DER VERFASSUNG
Der zwischen SPD und CDU abgestimmte Verfassungstext wird als „historischer Kompromiss“ zwischen den
großen politischen Strömungen der damaligen Zeit bezeichnet. Er betont den Sozialstaatsgedanken und die
persönliche Freiheit. Er zieht Lehren aus dem Scheitern
der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik, und der Machtergreifung der Nationalsozialisten
1933. Um neuerliche Willkür der Herrschenden zu erschweren, kann die Verfassung nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag und einer Volksabstimmung
geändert werden. Solche Änderungen dürfen ferner
den demokratischen Grundgedanken nicht antasten.
Jedem Bürger werden zudem Rechte eingeräumt, um
„gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt“ Widerstand zu leisten.
ERSTE LANDTAGSWAHL
Am 1. Dezember 1946 fand neben der Abstimmung
über die Verfassung auch die erste freie Wahl zum Hessischen Landtag statt. Die Abgeordneten kamen am 19.
Dezember 1946 zur ersten Sitzung im Wiesbadener
Stadtschloss zusammen. Das neue Hessen hatte sein bis
heute gültiges parlamentarisches Fundament gefunden.
„Auf das Recht der freien Meinungsäußerung, der Versammlungs- und
Vereinsfreiheit sowie auf das Recht der Verbreitung wissenschaftlicher
oder künstlerischer Werke kann sich nicht berufen, wer den verfassungsmäßigen Zustand angreift oder gefährdet.“ (Art. 17, Abs. 1)
Der zweite Hauptteil formuliert Regelungen des demokratischen
Lebens – „Aufbau des Landes“ (Art. 64 bis 161).
„Hessen ist eine demokratische und parlamentarische Republik.“ (Art. 65)
„Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke.“ (Art. 70)
„Es ist die Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm
zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.“ (Art. 146, Abs. 1)
„Keinerlei Verfassungsänderung darf die demokratischen Grundgedanken
der Verfassung und die republikanisch-parlamentarische Staatsform antasten.“ (Art. 150, Abs. 1)
VERFASSUNGSÄNDERUNGEN
Jede Verfassung muss sich an neue Umstände und gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. In der Hessischen Verfassung ist festgelegt, dass
über jede Änderung vom Volk abgestimmt werden muss. Daher gab es seit
1946 nur wenige Verfassungsänderungen. Beispiele sind die Herabsetzung
des aktiven Wahlrechts auf 18 Jahre im Jahr 1970 oder die neuen Staatsziele „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ 1991 bzw. „Schutz und
Pflege des Sports“ 2002 sowie 2011 die Aufnahme der Schuldenbremse.
Die Verfassung von 1946 wurde bisher nicht durchgehend politisch und
sprachlich überarbeitet. Viele Formulierungen von damals können als veraltet oder als nicht mehr verständlich empfunden werden. Einige der 1946
formulierten Artikel der Hessischen Verfassung sind zudem seit der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 gemäß dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ nicht mehr anwendbar. Das schmälert nicht die großartige Leistung der damaligen
Verfassungsmütter und -väter.
Politik für uns
35
HESSEN GESTERN UND HEUTE
AUFBAU
Wie ging es mit Hessen weiter? Die nächsten 20 Jahre
nach der Verabschiedung der Verfassung und der ersten
Landtagswahl wurden vom wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau beherrscht. Hunger, Wohnungsnot
und Arbeitslosigkeit waren zu lindern, das wirtschaft­
liche Leben und soziale Miteinander mussten in Gang
gebracht sowie 1,3 Millionen Flüchtlinge, Vertriebene
und Aussiedler aus dem Osten aufgenommen und integriert werden. Hessen entwickelte sich nach und nach
zu einer Region des Wohlstandes, Frankfurt zu einem
führenden Finanzplatz Europas.
GROSSE DEBATTEN
Die Stadt am Main wurde ab Ende der Sechzigerjahre auch
zu einem Zentrum der weltweit aufkommenden Studentenbewegung und Bürgerinitiativen. Die Fraktionen im
Landtag begleiteten diese Entwicklung in großen gesellschaftspolitischen Debatten. Es ging insbesondere um
die Nutzung der Atomkraft, den Ausbau des Frankfurter
Flughafens, die innere Sicherheit, die Schul- und Universitätspolitik sowie gesellschaftliche Reformen.
WIEDERVEREINIGUNG
Die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 hat
Hessen politisch und wirtschaftlich weiter vorangebracht. Ost- und Nordhessen lagen jetzt nicht mehr am
„Eisernen Vorhang“, das heißt an der Grenze zwischen
West- und Ostblock mit ihren gegensätzlichen politischen und wirtschaftlichen Systemen, sondern in der
Mitte Deutschlands und Europas. Die Fraktionen im
Hessischen Landtag hatten in den Wendejahren
1989/90 zwar die Ziele der Deutschlandpolitik kontrovers diskutiert, dann aber gemeinsam ein umfangreiches Hilfs- und Aufbauprogramm für Thüringen beschlossen. Die menschlichen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Bindungen Hessens zum Nachbarland
Thüringen entwickelten sich in der Folge zum gegenseitigen Nutzen.
EUROPA
VERTEILUNG DER LANDTAGSMANDATE SEIT 1946
Hessen ist heute Teil der Europäischen Union und der
Euro-Zone. Das brachte wirtschaftliches Wachstum
und vielfachen kulturellen Austausch. In der Mitte Europas spüren die Menschen gleichzeitig besonders
intensiv die Auswirkungen der Globalisierung, des
Zusammenwachsens der Welt. Zeichen dafür sind der
Wandel der Arbeitswelt, die stärkere Einwanderung,
das Anwachsen des Straßen- und Luftverkehrs oder
die sich ändernden Anforderungen an Schulen und
Universitäten: Themen, mit denen sich die Fraktionen
im Landtag immer wieder auseinandersetzen. Auch
der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Energiewende stehen in engem Zusammenhang mit der Globalisierung.
36 Politik für uns
118
110
90
10
14
80
11
8
7
9
7
8
96
7
7
6
8
21
9
11
10
24
32
28
26
10
10
9
8
13
8
12
6
6
17
9
6
14
9
8
6
11
20
42
46
6
8
13
28
12
46
53
53
52
44
47
46
45
50 56
47
SPD
CDU
Wie die Grafik zeigt, war die SPD bis zur Landtagswahl 1970 nach Mandaten die stärkste Fraktion bzw.
Partei im Landtag. Ab 1974 übernahm die CDU weithin diese Rolle (Ausnahme 1983, Gleichstand 1991
und 2008).
Die SPD ging seit der ersten Landtagswahl Koalitionen mit der CDU, dem BHE*, der FDP und mit B‘90/
DIE GRÜNEN ein, die CDU mit der SPD, der FDP und
mit B‘90/DIE GRÜNEN. Beide großen Parteien regierten zeitweise auch alleine.
US-Militärpolizei in
Wiesbaden 1945: Aus
Feinden und Besatzern
wurden in den Augen
der Bevölkerung nach
und nach Befreier und
Freunde
Mandate
Die Trümmer in den zerstörten
Städten, wie hier in Wiesbaden,
mussten mit Loren abgeräumt
werden
FDP
B’90/DIE GRÜNEN
38
47
44
48
51
52
53
49
50
49
51
44
46
44
46
33
42
29
37
DIE LINKE
KPD
NPD
BHE*
46 50
1946
54
58
62
66
70
74
78
82
83
87
91
95
99
03
08
09
13
* Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten
Studenten demonstrieren im Juli 1965
in der Frankfurter Innenstadt gegen
Bildungsnot und für mehr Lehrer
Trabis nach der Grenzöffnung 1989
auf dem Weg nach Westen. Die
Wiedervereinigung ließ nicht lange
auf sich warten
Beim Frankfurter Flughafen versuchen
Befürworter und Gegner des Ausbaus
einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichem Wachstum sowie Umwelt- und
Lärmschutz zu finden
Politik für uns
37
KLEINES LEXIKON
ANHÖRUNG
Sachverständige und Interessenvertreter werden in einer Ausschusssitzung zu Gesetzentwürfen und Sachthemen angehört, die ein Ausschuss aktuell behandelt.
Zu diesen Anhörungen – auch „Hearing“ genannt – sind
Medienvertreter und andere Zuhörer zugelassen.
AUSSCHUSS
Die Ausschüsse des Landtags beraten die Gesetzentwürfe, führen Anhörungen von Sachverständigen und
Interessengruppen durch und bereiten eine Abstimmungsempfehlung für das Plenum vor.
BUNDESRAT
Der Bundesrat, auch als „Länderkammer“ bezeichnet,
gewährleistet die Mitwirkung der 16 Bundesländer an
den zustimmungspflichtigen Gesetzen des Bundes. Er
kann auch selbst Gesetzesvorlagen in den Bundestag
einbringen.
DEMOKRATIE
In der Hessischen Verfassung heißt es: „Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke“ (Art. 70). Das
Grundgesetz sagt dazu: „Alle Staatsgewalt geht vom
Volke aus“ (Art. 20). Das meinen die altgriechischen Begriffe demos („Volk“) und kratia („Macht“). In unserer
repräsentativen Demokratie wählen die Bürger die Abgeordneten (Repräsentanten), die dann in den Parlamenten ihre Aufgaben erfüllen. Nach modernem Verständnis gehören zur Demokratie untrennbar auch
Rechtsstaatlichkeit sowie die Sicherung der Grund- und
Menschenrechte.
38 Politik für uns
EUROPÄISCHE UNION
GEWALTENTEILUNG
LESUNG
In der Europäischen Union (EU) haben sich die derzeit
28 Mitgliedstaaten vertraglich geeinigt, in jeweils festgelegten Politikfeldern entweder gemeinschaftlich zu
handeln, eng zusammenzuarbeiten oder zumindest
die Interessen der anderen Mitglieder zu berücksichtigen. Die Organe dieses Staatenverbundes sind der
Europäische Ministerrat, das Europäische Parlament, die Kommission der EU, der Europäische
Gerichtshof sowie der Europäische Rechnungshof. Die halbjährlichen Konferenzen der Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Europäische Rat, trifft außerhalb dieser Institutionen
die langfristig wichtigen Entscheidungen. Die
tragenden Prinzipien der EU sind die Achtung
der nationalen Identität sowie die der Grundrechte. Der Landtag wirkt durch seinen Sitz
im Ausschuss der Regionen unmittelbar an
europäischen Entscheidungen mit. Unter
anderem dadurch wird das Prinzip der (–>)
Subsidiarität gewährleistet.
Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz festgelegt. Die
Parlamente auf Bundes- und Länderebene sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die Regierungen die
ausführende Gewalt (Exekutive) und die Gerichte die
rechtsprechende Gewalt (Judikative). So wird die politische Macht geteilt, mit dem Ziel, die Freiheit der Bürger
und die wechselseitige Kontrolle der Gewalten zu sichern.
Die Beratungen des Plenums zu einem Gesetzentwurf
heißen Lesungen. Nach der zweiten oder dritten Lesung
wird über den Gesetzentwurf abgestimmt.
EXEKUTIVE
In der (–>) Gewaltenteilung kommt der Exekutive die
ausführende Gewalt zu. Sie liegt in den Händen der
Landesregierung, die die vom Landtag beschlossenen
Gesetze in die Praxis umsetzt.
FÖDERALISMUS
Im Föderalismus besteht der Gesamtstaat aus Teilstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies die
Länder. Die staatlichen Aufgaben sind so aufgeteilt,
dass Bund und Länder jeweils für die Erledigung der ihnen verfassungsgemäß zugeteilten Aufgaben zuständig
sind. Der Föderalismus als staatliches Ordnungsprinzip
ist im Grundgesetz festgelegt.
FRAKTION
Fraktionen sind Vereinigungen eines Teils der gesamten
Abgeordneten. In der Regel schließen sich die Vertreter
einer Partei zu einer Fraktion zusammen. Im Landtag
besteht eine Fraktion aus mindestens fünf Personen. Es
kann aber auch fraktionslose Abgeordnete geben. Die
Rechte fraktionsloser Abgeordneter sind eingeschränkt:
Beispielsweise verlieren sie ihr Stimmrecht im Ausschuss.
Ebenso haben sie keinen Anspruch auf finanzielle
Gleichstellung mit den Fraktionen.
IMMUNITÄT
Die Abgeordneten des Landtags stehen unter einem besonderen Schutz, der politischen Immunität. Gegen Abgeordnete kann kein Untersuchungsverfahren durchgeführt werden. Sie können auch nicht verhaftet werden.
Hiervon sind nur die Fälle ausgenommen, in denen ein
Abgeordneter unmittelbar beim Begehen einer Straftat
oder einen Tag später festgenommen wird. Die Immunität soll dazu beitragen, dass das Parlament funktionsfähig bleibt. Der Landtag kann allerdings die Immunität
eines Abgeordneten auf Antrag der Justiz aufheben.
INDEMNITÄT
Die Indemnität schützt Abgeordnete davor, wegen Äußerungen im Plenum oder in den Ausschüssen oder
wegen ihres Abstimmungsverhaltens dienstlich oder gerichtlich belangt zu werden. Ausnahme sind Beleidigungen. Die Indemnität kann im Gegensatz zur Immunität
nicht vom Landtag aufgehoben werden.
JUDIKATIVE
In der (–>) Gewaltenteilung kommt der Judikative die
Rechtsprechung zu. Sie wird durch die Unabhängigkeit
der Richter gewährleistet.
KOALITION
Eine Koalition ist ein Zusammenschluss von Parteien, mit
dem Ziel eine Mehrheit im Parlament zu bekommen und
gemeinsam zu regieren. Eine Koalition unterstützt das
Regierungsprogramm und tritt in der Regel bei Abstimmungen im Landtag geschlossen auf.
LEGISLATIVE
In der (–>) Gewaltenteilung ist die Legislative für die Gesetzgebung zuständig. Die Gesetzgebung steht den
stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Volksvertretungen zu, in Hessen also dem Hessischen
Landtag.
GESCHÄFTSORDNUNG
LEGISLATURPERIODE
Der Landtag gibt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode
eine Geschäftsordnung. Sie regelt unter anderem die
Abläufe der Sitzungen des Landtags, die Wahlvorgänge, die Bildung und Besetzung von Ausschüssen sowie
die einzelnen Schritte bei der Beratung von Gesetzen
und Anträgen.
Dieser Begriff bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist. Im Fall des Hessischen Landtags sind
dies fünf Jahre. Beschließt der Landtag seine Selbstauf­
lösung, muss die Neuwahl binnen 60 Tagen stattfinden.
Dann ist die Legislaturperiode vorzeitig beendet.
INTERNETTIPP
MANDAT
Die Abgeordneten handeln als Vertreter des ganzen
Volkes und nicht nur eines Wahlkreises, einer Partei
oder einer Bevölkerungsgruppe. Dadurch ergibt sich das
Prinzip des freien Mandats (lat. für „Auftrag“).
OPPOSITION
Weitere politische Begriffe
aus dem Hessischen
Landtag unter
www.hessischer-landtag.
de/glossar
Die Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind,
bilden die Opposition. Deren besondere Aufgabe besteht
darin, der Regierungsarbeit inhaltliche und personelle Alternativen entgegenzusetzen und sie zu kontrollieren.
PARTEIEN
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die auf die
politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der
Vertretung des Volkes auf kommunaler Ebene, im Landtag, im Bundestag sowie im Europäischen Parlament
mitwirken wollen. Nach dem Parteiengesetz muss jede
Partei eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm besitzen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
PLENUM
Die Versammlung aller Mitglieder des Landtags nennt
sich Plenum (lat. für „voll“, „ganz“). Die Plenarsitzungen
finden meist einmal im Monat von Dienstag bis Donnerstag statt. Ausgenommen sind die Ferienzeiten. Für
die Sitzungen wird eine umfangreiche Tagesordnung
erstellt, mit allen Punkten, die beraten werden sollen.
Im Plenum werden Beschlüsse gefasst und Gesetze verabschiedet.
SUBSIDIARITÄT
Die Subsidiarität ist ein wesentliches Element des deutschen Staatssystems und des europäischen Integrationsprozesses. Der Begriff besagt, dass eine höhere politische Ebene (also zum Beispiel die Europäische Union
oder der Bundestag) nur dann handelt, wenn die unteren Ebenen (Länder und Kommunen) dazu nicht in der
Lage sind.
VOLKSBEGEHREN/VOLKSENTSCHEID
Gesetzentwürfe können nicht nur von Abgeordneten,
Fraktionen oder der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden, sondern auch von mindestens drei Prozent der bei der letzten Landtagswahl stimmberechtigten
Bürger (Volksbegehren). Das Verfahren ist geregelt im
Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid vom 16.
Mai 1950. Ein Volksentscheid findet statt, wenn der
Landtag den Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, nicht unverändert zum Gesetz erhebt.
Politik für uns
39
INSTITUTIONEN UND ADRESSEN
CDU-Fraktion
www.cdu-fraktion-hessen.de
SPD-Fraktion
www.spd-fraktion-hessen.de
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
www.gruene-hessen.de
Fraktion DIE LINKE
www.linksfraktion-hessen.de
FDP-Fraktion
www.fdp-fraktion-hessen.de
Der Hessische
Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
www.datenschutz.hessen.de.
LANDESREGIERUNG
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
www.staatskanzlei.hessen.de
Hessisches Ministerium des Innern und
für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
www.innen.hessen.de
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8
65185 Wiesbaden
www.finanzen.hessen.de
40 Politik für uns
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
www.kultusministerium.hessen.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
www.wirtschaft.hessen.de
Hessisches Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
www.umweltministerium.hessen.de
Hessisches Ministerium für Soziales
und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
www.soziales.hessen.de
Landeswahlleiter für Hessen
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
www.wahlen.hessen.de
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65185 Wiesbaden
www.hsl.de
HESSISCHER
STAATSGERICHTSHOF
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Luisenstraße 9–11
65185 Wiesbaden
www.staatsgerichtshof.hessen.de
Kavalierhaus
Das als Wohn- und Geschäftshaus 1826 erbaute Kavalierhaus wurde 1838 in den
Schlosskomplex eingegliedert.
Nach der Zerstörung im
Zweiten Weltkrieg wurde es
in den 1950er-Jahren wieder
aufgebaut und 1974 dem
Landtag angegliedert.
Stadtschloss
Eingang Kavalierhaus
Die Gebäude des Hessischen Landtags sind historisch gewachsen
und bilden heute ein architektonisch vielfältiges Ensemble.
Es lohnt sich, vor einer Führung einmal rund um den Landtag zu gehen
und vom Marktplatz auf das Stadtschloss und von der Grabenstraße auf
das neue Plenargebäude zu schauen.
Der klassische Rundgang beginnt beim Eingang Schloss und führt über das
prächtige Treppenhaus zunächst durch die historischen Räume, die heute
für repräsentative Veranstaltungen genutzt werden. Durch den Musiksaal
gelangen die Besucher in das neue Plenargebäude.
Während der Plenartage beginnt der Besuch am Eingang Grabenstraße.
Nach einer Einführung im Medienraum können die Besucher auf der
Galerie die Plenarsitzung hautnah und live (eine Stunde) verfolgen.
Danach folgt das direkte Gespräch mit den Abgeordneten.
Eingang Schloss
Erbaut 1837 bis 1842 von
den Herzögen von Nassau
(Architekt: Georg Moller,
Darmstadt). 1946 wurde
der klassizistische Bau Sitz
des Hessischen Landtags.
JUGEND UND POLITIK
Historische Räume
Balkonzimmer
inteRnettipp
Roter Salon
Gelber Salon
Hessische Landeszentrale
für politische Bildung
Taunusstraße 4–6
65183 Wiesbaden
www.hlz.hessen.de
Kleiner Saal
K
M
K
Kuppelsaal
M
Musiksaal
Den Hessischen Landtag
kann man auch im
Internet erkunden
www.hessischer-landtag.
de/rundgang
straße
Schlossplatz
Ma rkt
Die Fraktionen
im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden
Hessisches Ministerium für
Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 83–85
65185 Wiesbaden
www.wissenschaft.hessen.de
Wilhelmsbau
Die ehemalige Wilhelms-Heilanstalt (nach ihrem Gründer, dem
preußischen König und späteren
Kaiser Wilhelm I. benannt) wurde
1868 bis 1871 als Militärhospital
errichtet. Seit 1988 Nutzung
durch den Hessischen Landtag.
deR hessische Landtag
asse
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1–3
65183 Wiesbaden
www.hessischer-landtag.de
Hessisches Ministerium der Justiz
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
www.justizministerium.hessen.de
Rundgang duRch den Landtag
Bundeszentrale
für politische Bildung
Adenauerallee 86
53113 Bonn
www.bpb.de
42
Bildungsserver Hessen
Stuttgarter Straße 18–24
60329 Frankfurt am Main
http://dms.bildung.hessen.de
Landesschülervertretung
Hessen
www.lsv-hessen.de
Hessischer Jugendring
www.hessischer-jugendring.de
BUND UND EUROPA
Deutscher Bundestag
www.bundestag.de
mitmischen.de – Dein Portal zum
Bundestag
www.mitmischen.de
Europäische Union
http://europa.eu
Ausschuss der Regionen
http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx
Politik für uns
Plenargebäude
Atriumhaus
Mittelbau
Das ehemalige Verwaltungsgericht,
heute Atriumhaus, wurde
im Zuge des Plenarsaalneubaus
2008 angegliedert und steht heute
ausschließlich dem Landtag
mit Fraktions-, Sitzungs- und
Verwaltungsräumen zur Verfügung.
Im Mittelbau, ehemals Marstallgeviert des Stadtschlosses,
sind jetzt das Landtagsrestaurant sowie Arbeits- und Sitzungsräume untergebracht.
Besuchergalerie
Plenarsaal
Mü hlg
LANDTAG
Gebaeudeqxp_Layout 1 23.07.14 20:13 Seite 1
Plenargebäude
Eingang
Grabenstraße
2005 bis 2008 entstand unter dem
Motto „Demokratie braucht Transparenz“ das von den Architekten
Felix und Sibylle Waechter (Darmstadt) entworfene neue Plenargebäude. In ihm befindet sich der neue
Plenarsaal.
Stadtschloss
Grabenstraße
Treppenhaus
Roter Salon
Gelber Salon
Kuppelsaal
Politik für uns
IMPRESSUM
Herausgeber: Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, Hessischer Landtag, Schloss­
platz 1-3, 65183 Wiesbaden
Redaktion, Gestaltung und Satz: Cicero – Gesellschaft für Werbung und Kommunikation mbH
Fachliche Beratung: Hubert Müller, Susanne Baier (Hessischer Landtag)
Redaktionsschluss: Juni 2014
Druck: ColorDruck Solutions GmbH, Gutenbergstraße 4, 69181 Leimen; DER BLAUE ENGEL, weil aus
100% Altpapier, schützt die Ressourcen.
Fotos: Titel oben und rechts: Hermann Heibel, Mitte: Fotolia/63064224 und Fotolia/34250468; Grußwort:
Hermann Heibel; S. 1 o. l.: Natascha Langer, o. r.: Fotolia/56349347, u. l.: Fotolia/26437528, u. r.: Fotolia/28048570; S. 2-3: Hermann Heibel, S. 4: Natascha Langer; S. 5: Felix Bleuel; S. 6: Fotolia/56349347;
S. 8-9: Hermann Heibel; S.10: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt
worden; S.11 oben: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden, unten:
Grüne Hessen/Julia Imhoff; S.12 oben: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung
gestellt worden, S. 12 unten: privat; S. 13: Fotolia/41589196; S. 14-15: Hermann Heibel; S. 16-17 unten:
Her­mann Heibel; S. 17: Fotos Fraktionsvorsitzende sind von den jeweiligen Fraktionen frei von Rechten
Dritter zur Verfügung gestellt worden; S. 18 Hermann Heibel, S.19: Erhard Blatt; S. 20: Fotolia/28048570;
S. 24: iStock/000039544456; S. 26: Fotolia/26437528, S. 27: Hermann Heibel; S. 28-29 Fotolia/13869645;
S. 31: iStock/000017853081; S. 32-33: Hermann Heibel; S. 34: HHStaW/Sammlung Foto Rudolph; S.36:
Stadtarchiv Wiesbaden, Fotograf unbekannt, S.37, v. l. n. r.: HHStaW/Sammlung Foto Rudolph, picture
alliance/43746101, Bundesbildarchiv/Heiko Specht, Fraport AG; S. 38: Fotolia/6367758; S. 41-42: Her­mann
Heibel; Rückseite: Hermann Heibel
43
ONLINE BESTELLEN
Hier können Sie
„Politik für uns“
online bestellen:
www.hessischer-landtag.
de/politik-fuer-uns
Diese Publikation wird vom Hessischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit
herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandatsträgern oder Wahlbewerbern – insbesondere zum Zwecke der Wahlwerbung – ist grundsätzlich
unzulässig.
Schulen und Bildungseinrichtungen können in begrenz­tem Umfang Exemplare des Heftes kostenlos
anfordern.
Politik für uns
41
Gebaeudeqxp_Layout 1 23.07.14 20:13 Seite 1
RUNDGANG DURCH DEN LANDTAG
Wilhelmsbau
Kavalierhaus
Die ehemalige Wilhelms-Heilanstalt (nach ihrem Gründer, dem
preußischen König und späteren
Kaiser Wilhelm I. benannt) wurde
1868 bis 1871 als Militärhospital
errichtet. Seit 1988 Nutzung
durch den Hessischen Landtag.
Das als Wohn- und Geschäftshaus 1826 erbaute Kavalierhaus wurde 1838 in den
Schlosskomplex eingegliedert.
Nach der Zerstörung im
Zweiten Weltkrieg wurde es
in den 1950er-Jahren wieder
aufgebaut und 1974 dem
Landtag angegliedert.
DER HESSISCHE LANDTAG
Stadtschloss
Eingang Kavalierhaus
Die Gebäude des Hessischen Landtags sind historisch gewachsen
und bilden heute ein architektonisch vielfältiges Ensemble.
Es lohnt sich, vor einer Führung einmal rund um den Landtag zu gehen
und vom Marktplatz auf das Stadtschloss und von der Grabenstraße auf
das neue Plenargebäude zu schauen.
Der klassische Rundgang beginnt beim Eingang Schloss und führt über das
prächtige Treppenhaus zunächst durch die historischen Räume, die heute
für repräsentative Veranstaltungen genutzt werden. Durch den Musiksaal
gelangen die Besucher in das neue Plenargebäude.
Während der Plenartage beginnt der Besuch am Eingang Grabenstraße.
Nach einer Einführung im Medienraum können die Besucher auf der
Galerie die Plenarsitzung hautnah und live (eine Stunde) verfolgen.
Danach folgt das direkte Gespräch mit den Abgeordneten.
Eingang Schloss
Erbaut 1837 bis 1842 von
den Herzögen von Nassau
(Architekt: Georg Moller,
Darmstadt). 1946 wurde
der klassizistische Bau Sitz
des Hessischen Landtags.
Historische Räume
Balkonzimmer
Roter Salon
INTERNETTIPP
Gelber Salon
Kleiner Saal
K
M
K
Kuppelsaal
M
Musiksaal
Den Hessischen Landtag
kann man auch im
Internet erkunden
www.hessischer-landtag.
de/rundgang
Plenargebäude
Atriumhaus
Mittelbau
Das ehemalige Verwaltungsgericht,
heute Atriumhaus, wurde
im Zuge des Plenarsaalneubaus
2008 angegliedert und steht heute
ausschließlich dem Landtag
mit Fraktions-, Sitzungs- und
Verwaltungsräumen zur Verfügung.
Im Mittelbau, ehemals Marstallgeviert des Stadtschlosses,
sind jetzt das Landtagsrestaurant sowie Arbeits- und Sitzungsräume untergebracht.
Besuchergalerie
Plenarsaal
Mü hlg
a sse
tstra
Ma rk
ße
Schlossplatz
Plenargebäude
Eingang
Grabenstraße
2005 bis 2008 entstand unter dem
Motto „Demokratie braucht Transparenz“ das von den Architekten
Felix und Sibylle Waechter (Darmstadt) entworfene neue Plenargebäude. In ihm befindet sich der neue
Plenarsaal.
Stadtschloss
Grabenstraße
Treppenhaus
Roter Salon
Gelber Salon
Kuppelsaal
DER HESSISCHE LANDTAG
IM INTERNET
BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET!
www.hessischer-landtag.de
Herunterladen