Das Magazin für junge Leute POLITIK FÜR UNS Die Arbeit des Hessischen Landtags 19. Wahlperiode www.hessischer-landtag.de POLITIK FÜR UNS INHALT Wir leben in Deutschland in einer Demokratie. Jeder Bürgerin und jedem Bürger eröffnet dies die Freiheit und die Möglichkeit, sich in das politische Geschehen einzubringen und es mitzugestalten. Mit ihrer Wählerstimme bestimmen die Bürgerinnen und Bürger, wie sich das Parlament zusammensetzt, wer die Regierung bildet, und legen zugleich fest, wer die Verantwortung für unser Land übernehmen soll. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zugleich die Möglichkeit, die Arbeit der ­Politiker mitzuverfolgen und sich zu informieren. Es ist wichtig, die Grundzüge der parlamentarischen Abläufe und die unterschiedlichen politischen Meinungen zu kennen, um die Rechte, die man als Bürgerin oder Bürger hat, wahrnehmen zu können. Der Hessische Landtag und seine Abgeordneten vertreten die Interessen der hessischen Bürgerinnen und Bürger. 2 WILLKOMMEN IM LANDTAG! 4 WAS ICH IM LANDTAG SEHE, HÖRE, LERNE 6 WIE WERDE ICH LANDTAGSABGEORDNETE(R)? 8 DIE ABGEORDNETEN IM LANDTAG 10 WARUM MACHEN WIR POLITIK? 4 13 WIE KANN ICH MICH ENGAGIEREN? 6 14 WIE IST DER HESSISCHE LANDTAG ORGANISIERT? Schulrecht beispielsweise ist Ländersache, und unsere Landespolitik bestimmt den rechtlichen Rahmen. Die Abgeordneten des Hessischen Landtags entscheiden unter anderem auch über Änderungen zum Hessischen Schulgesetz. Wie aber wird man Landtagsabgeordneter? Wie funktioniert der Landtag? Wofür ist der Landtag zuständig? Wie entsteht ein Gesetz? Auf alle diese Fragen gibt dieses Magazin verständliche Antworten. 16 WELCHE AUFGABEN HAT DAS PARLAMENT? Viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, wirken in ihrer Folge erst in einigen Jahren und Jahrzehnten. Gerade deswegen sind besonders auch jun­ge Menschen gefragt, sich frühzeitig mit einzubringen, da es um ihre Zukunft geht. 22 WIE KOMMT DER LANDESHAUSHALT ZUSTANDE? Falls Sie dieses Magazin neugierig macht und Sie sich gerne ein eigenes Bild vom Hessischen Landtag und seinen Abgeordneten machen möchten, lade ich Sie ein, Ihren Hessischen Landtag einmal zu besuchen. 26 DAS PETITIONSRECHT: WIE KANN ICH MICH BESCHWEREN? 18 VON DER WAHL ZUR REGIERUNGSBILDUNG § 20 GESETZE UND WIE SIE ENTSTEHEN 24 WIE KONTROLLIERT DER LANDTAG DIE REGIERUNG? 28 WIE ARBEITEN BUND UND LÄNDER ZUSAMMEN? 30 WELCHE ROLLE SPIELT HESSEN IN EUROPA? 32 DIE ARBEIT DER MEDIEN IM LANDTAG Norbert Kartmann Präsident des Hessischen Landtags 26 34 HESSEN GESTERN UND HEUTE 38 KLEINES LEXIKON 40 ADRESSEN UND INSTITUTIONEN 41 RUNDGANG DURCH DEN LANDTAG Mehr zum Landtagspräsidenten www.hessischer-landtag.de/praesident 43IMPRESSUM 20 Politik für uns 1 WILLKOMMEN IM LANDTAG! DER HESSISCHE LANDTAG IST EIN ORT DER BEGEGNUNG. JÄHRLICH ERLEBEN ETWA 50.000 BESUCHER DIE PLENARSITZUNGEN UND DIE HISTORISCHEN RÄUME DES LANDTAGS. SIE INFORMIEREN SICH ÜBER DIE ARBEIT DES PARLAMENTS ODER NEHMEN AN VERANSTALTUNGEN TEIL. ZU BESUCH IM LANDTAG Mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger haben im September 2013 ihre Abgeordneten in den Hessischen Landtag gewählt. Diese sollen in der Landeshauptstadt Wiesbaden ihre Interessen vertreten. Die 2 Politik für uns Abgeordneten arbeiten keineswegs hinter verschlossenen Türen. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann während der Plenarsitzungen von der Besuchergalerie aus die Debatten der Abgeordneten „live“ miterleben. Das lohnt sich besonders, wenn ein Thema auf der Tagesordnung steht, das einen persönlich betrifft. Die Besuchergruppen bekommen während der Plenarwochen grundlegende Informationen über das Landesparlament. Politische Bildung für Schüler und Jugendliche ist dem Landtag ein besonderes Anliegen. Zu diesem Zweck werden verschiedene Seminare, Planspiele und Projekttage angeboten (s. Seite 5). ORT DER BEGEGNUNG Der Landtag ist auch ein Ort der Begegnung. Er öffnet seine Tür für Ausstellungen, Vorträge, Preisverleihungen, Veranstaltungen und parlamentarische Abende. Ebenso empfängt der Landtag immer wieder Besucher und Delegationen aus anderen Staaten, die das parlamentarische System in Deutschland kennenlernen wollen. WIE DER LANDTAG FUNKTIONIERT Ein Besuch im Landtag zeigt, wie parlamentarische Demokratie funktioniert, wie die Abgeordneten und Fraktionen an der Politik mitwirken und wie Gesetze entstehen. Reaktionen wie die von Anja und Klaus aus einer Schule in Kassel sind nicht selten: „Im Landtag haben wir konkret mitbekommen, wie die Abgeordneten unser Leben mitbestimmen. Das betrifft Kitas, Schulen, Beruf, Gesundheit, Schutz vor Betrügereien und vieles mehr.“ Einige Jugendliche denken nach einem Besuch im Landtag auch daran, einmal selbst in den „politischen Betrieb“ einzusteigen. WEITERE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG: Hessischer Landtag, Besucherdienst, Schlossplatz 1–3, 65183 Wiesbaden, Telefon 0611 350294, E-Mail: [email protected] www.hessischer-landtag.de/besucher Politik für uns 3 WAS ICH IM LANDTAG SEHE, HÖRE, LERNE POLITIKERN ÜBER DIE SCHULTER ZU SCHAUEN IST EIN AUFREGENDES ERLEBNIS. JUNGE MENSCHEN KÖNNEN IM LANDTAG IM RAHMEN VON SEMINAREN, PLANSPIELEN UND PROJEKTEN ERSTE POLITISCHE ERFAHRUNGEN SAMMELN. SIE HABEN DARÜBER HINAUS DIE MÖGLICHKEIT, EIN PRAKTIKUM ODER EIN FREIWILLIGES SOZIALES JAHR IM POLITISCHEN LEBEN ZU ABSOLVIEREN. SEMINAR „IM ZENTRUM DER LANDESPOLITIK“ PROJEKTTAG „LANDTAG ERLEBEN“ In den Plenarwochen bietet der Hessische Landtag in Kooperation mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung das dreitägige Seminar „Im Zentrum der Landespolitik“ für Schülerinnen und Schüler ab der neunten Jahrgangsstufe an. Sie erhalten einen Einblick in die parlamentarischen Abläufe, nehmen an Plenarsitzungen teil und führen Gespräche mit dem Landtagspräsidenten, mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, dem Direktor beim Landtag, Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagskanzlei sowie mit Me-dienvertretern. Die Funktionen eines Landesparlaments und das Gesetzgebungsverfahren werden thematisiert. In Arbeitsgruppen erkunden die Schülerinnen und Schüler selbstständig die Arbeit und die Aufgaben der Abgeordneten und der Fraktionen sowie die Beziehung von Medien und Politik. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe acht erkunden an einem Projekttag, wie der Landtag funktioniert. Sie treffen auf Landtagsabgeordnete der Fraktionen, sprechen über deren Arbeit und diskutieren mit ihnen über im Unterricht vorbereitete politische Themen. WEITERE ANGEBOTE INFORMATIONEN UND ANMELDUNG ZUM BILDUNGS­ PROGRAMM www.hessischer-landtag. de/bildungsangebote Der Hessische Landtag bietet weitere Planspiele und Seminare an, so zum Beispiel ein Kurzplanspiel „Der Kinder-Landtag“ für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse, ein Seminar für Frauen oder ein Seminar für Multiplikatoren der Schul-, Jugend- und Erwachsenenbildung. PLANSPIEL „WIR SIND ABGEORDNETE“ DABEISEIN FÜR LÄNGERE ZEIT Für Schüler und Studierende aus dem In- und Ausland bietet der Hessische Landtag mehrwöchige Praktika in der Landtagsverwaltung an. Für junge Leute nach dem Schulabschluss stehen derzeit zwei Stellen für das „Freiwillige Soziale Jahr im Politischen Leben“ (FSJ-P) bereit. Praktikanten und FSJ-P´ler lernen die verschiedenen Arbeitsbereiche der Verwaltung und der Fraktionen kennen und werden mit in die Arbeit eingebunden. Sie lernen vieles über die parlamentarischen Abläufe sowie die Arbeit der Abgeordneten und erfahren, wie Politik funktioniert. Wie es sich anfühlt, hauptberuflich Politiker zu sein, erfahren Schülerinnen und Schüler im Planspiel „Wir sind Abgeordnete“, das mehrere Male im Jahr an sitzungsfreien Tagen im Plenarsaal des Landtags durchgeführt wird. Die Jugendlichen schlüpfen dabei in die Rolle der Abgeordneten und arbeiten in fiktiven Fraktionen der „Konservativen Partei“, der „Arbeitnehmerpartei“, der „Ökologischen Partei“, der „Sozialistischen Partei“ und der „Freiheitspartei“. Sie bringen parlamentarische Ini­ tiativen zu vorgegebenen Themen ein, diskutieren und fassen mit Mehrheit Beschlüsse. www.meinlandtagsblog.de FREIWILLIGES SOZIALES JAHR IM POLITISCHEN LEBEN IM LANDTAG FELIX BLEUEL, 19 JAHRE NATASCHA LANGER, 20 JAHRE „Aufgrund der politischen Aktivität in meiner Heimatregion, dem Rheingau, entstand bei mir schon früh eine große Affinität zur Politik. So kam die Möglichkeit eines FSJ im Hessischen Landtag für mich wie gerufen. Erfahrungen fürs Leben im direkten Umfeld der Politik zu sammeln war genau das, was ich nach meinem Abitur für ein Jahr machen wollte. Dieser Freiwilligendienst hat mir dann viele neue Erfahrungen und Kontakte gebracht. Im FSJ habe ich Dinge gelernt, mit denen man in der Schule nicht in Berührung kommt. Zum Beispiel betreute ich Besuche von Staatsgästen und ermöglichte ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Landtag. Einige Veranstaltungen durfte ich sogar selbst organisieren, koordinieren und durchführen. „Nach dem Abitur war ich noch sehr unsicher bezüglich meiner Berufs- oder Studienwahl, weshalb sich die Zeit im Landtag dazu nutzen ließ, mir Gedanken über meinen weiteren Berufsweg machen zu können. Hinzu kommt natürlich mein politisches Interesse, was in einer solchen Institution von Vorteil ist, da man unmittelbar am politischen Geschehen beteiligt ist. Neben Presse- und Verwaltungsarbeit habe ich Großveranstaltungen wie den Hessischen Friedenspreis mit organisiert und geplant, Publikationen und Broschüren erstellt, Besuchergruppen durch den Landtag geführt, Empfänge miterleben dürfen, Schüler- und Kinderseminare unterstützt oder selbst geleitet und vieles mehr … Zudem lernt man auch Persönlichkeiten kennen, die einem nicht täglich auf der Straße begegnen – beispielsweise auf parlamentarischen Abenden oder in den Plenarwochen. Zurückschauend kann ich sagen, dass sich dieses Jahr für mich mehr als nur gelohnt hat. Es ist perfekt, um sich über seine Wünsche und Träume klarer zu werden, und die richtige Anlaufstelle, um Gespräche mit dem Landtagspräsidenten oder dem Landtagsdirektor über die Studienwahl zu führen.“ 4 Politik für uns Ich habe in dem Jahr einen Großteil meiner Stärken und Schwächen kennengelernt und kann so mit persönlicher Sicherheit in mein zukünftiges Berufsleben starten!“ Politik für uns 5 LANDTAGSWAHLKREISE IN HESSEN WIE WERDE ICH LANDTAGSABGEORDNETER? Verteilung der Direkt­ mandate bei der Landtagswahl 2013 DIE WAHLBERECHTIGTEN BÜRGERINNEN UND BÜRGER ENTSCHEIDEN MIT IHRER STIMME ÜBER DIE MEHRHEITEN IM PARLAMENT UND DAMIT, WER REGIERT UND WER OPPONIERT. CDU SPD DAS WAHLRECHT PARTEIEN UND KANDIDATEN DIE LANDTAGSWAHL In der parlamentarischen Demokratie bestimmen die Wählerinnen und Wähler in freien und geheimen Wahlen über die politische Mehrheit im Parlament. Dadurch finden immer wieder Regierungswechsel statt. Die Kandidaten für die Landtagswahl werden in der Regel von Parteien nominiert. Die Nominierung erfolgt in zwei Schritten: »Zunächst wählen die Delegierten der örtlichen Partei auf Wahlkreiskonferenzen ihre Direktkandidaten. Das passiert in 55 Wahlkreisen. Die Stadt Frankfurt am Main beispielsweise teilt sich in sechs Wahlkreise auf. »Die Delegierten wählen in einem zweiten Schritt auf Landesparteitagen die Kandidaten für die „Landesliste“. Hier steht auf Platz eins die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat der Partei, auf den übrigen Plätzen folgen die weiteren Kandidaten. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils zwei Stimmen zu vergeben: »Mit der Wahlkreisstimme, auch Erststimme genannt, entscheiden die Wähler, welcher Kandidat in jedem der 55 Wahlkreise die Mehrheit bekommt. Diese 55 Frauen und Männer ziehen auf jeden Fall in den Landtag ein. Sie sind „direkt“ gewählt. »Mit der Landesstimme, der Zweitstimme, bestimmen die Wähler, welche Prozentanteile an den abgege­ benen Wählerstimmen die Parteien erzielen und wie viele Sitze demgemäß auf die einzelnen Fraktionen im Landtag entfallen. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hessens entscheiden in der Regel alle fünf Jahre über die Zusammensetzung des Hessischen Landtags. »An der Wahl teilnehmen kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort in Hessen hat (aktives Wahlrecht). »Gewählt werden kann, wer am Wahltag mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt (passives Wahlrecht). Auch parteilose Einzelbewerberinnen und -bewerber können für den Landtag kandidieren, sofern sie von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt werden. FÜNF-PROZENT-HÜRDE Mehr Informationen zu den Wahlergebnissen unter www.hessischerlandtag.de/wahlkreise SO FUNKTIONIERT DIE LANDTAGSWAHL Beispiel: Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2013 Eine Wahlkreisstimme Jede Wählerin u a at und jeder Wähler hat zwei Stimmen Wahlkreisbewerber hlk i b b (Direktkandidaten in 55 Wahlkreisen) DER LANDESWAHLLEITER Der Landeswahlleiter ist für den gesetzmäßigen Ablauf des gesamten Wahlvorgangs verantwortlich. Er organisiert die Wahl und verkündet nach der Wahl das amtliche Endergebnis. LISA M., 16 JAHRE WAHLERGEBNIS 2013 Politik für uns INTERNETTIPP Eine Landesstimme Landeslisten Parteien a andeslisten der Parteie e Um im Landtag vertreten zu sein, müssen die Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Diese „Fünf-Prozent-Hürde“, die auch im Deutschen Bundestag gilt, zieht eine Lehre aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik. Damals hatte eine Vielzahl kleiner Parteien die Bildung einer arbeitsfähigen Regierung behindert. „SCHADE, DASS ICH ERST IN ZWEI JAHREN WÄHLEN DARF.“ 6 1, 2 Kassel-Land I, II 3, 4 Kassel-Stadt I, II 5, 6 Waldeck-Frankenberg I, II 7, 8 Schwalm-Eder I, II 9 Eschwege-Witzenhausen 10 Rotenburg 11 Hersfeld 12, 13 Marburg-Biedenkopf I, II 14, 15 Fulda I, II 16, 17 Lahn-Dill I, II 18, 19 Gießen I, II 20 Vogelsberg 21, 22 Limburg-Weilburg I, II 23, 24 Hochtaunus I, II 25, 26 Wetterau I, II 27, 28 Rheingau-Taunus I, II 29–31 Wiesbaden I–III 32, 33 Main-Taunus I, II 34–39 Frankfurt/Main I–VI 40–42 Main-Kinzig I–III 43Offenbach-Stadt 44–46 Offenbach-Land I–III 47, 48 Groß-Gerau I, II 49, 50 Darmstadt-Stadt I, II 51, 52 Darmstadt-Dieburg I, II 53 Odenwald 54, 55 Bergstraße I, II Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis erhält Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nach dem Verhältnis der landesweit gültigen Stimmen nach Abzug der Direktmandate HESSISCHER LANDTAG 110 Abgeordnete CDU: 38,3 Prozent /47 Sitze SPD: 30,7 Prozent /37 Sitze B‘90/DIE GRÜNEN: 11,1 Prozent /14 Sitze DIE LINKE: 5,2 Prozent /6 Sitze FDP: 5,0 Prozent /6 Sitze Politik für uns 7 DIE ABGEORDNETEN IM LANDTAG ABGEORDNETE SIND DIE GEWÄHLTEN MITGLIEDER DES LANDTAGS. SIE VERTRETEN DAS GESAMTE HESSISCHE VOLK – NICHT NUR IHREN WAHLBEZIRK. BEI IHREN ENTSCHEIDUNGEN SIND SIE NICHT AN AUFTRÄGE ODER WEISUNGEN GEBUNDEN, SONDERN NUR IHREM GEWISSEN VERPFLICHTET. DIE AUFGABEN Zu den Aufgaben der Landtagsabgeordneten zählt in erster Linie die Parlamentsarbeit. Die Abgeordneten nehmen an Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen teil. Sie erarbeiten Initiativen und Gesetzesvorlagen, führen Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Interessenverbände und Institutionen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern. DIE WAHLKREISARBEIT Die Abgeordneten des Hessischen Landtags sind Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis. Erfahrungen an der Basis sind oft der Anstoß für politische Entscheidungen im Parlament. Zur Wahlkreisarbeit zählen: »Durchführung von Bürgersprechstunden, »Besuche und Gespräche beispielsweise in Kinder­ gärten, Schulen, Seniorenheimen, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, »Besuche öffentlicher Veranstaltungen (Vereins- und Verbandsfeste, Einweihungen, Ausstellungen, Ehrungen, Sportveranstaltungen etc.), 8 Politik für uns INTERNETTIPP DIE „DIÄTEN“ Die Landtagsabgeordneten bekommen für ihre Arbeit eine finanzielle Entschädigung („Diäten“). Im Grundgesetz heißt es dazu (Art. 48): „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil festgelegt: Die Entschädigungen müssen „der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt zukommenden Ranges gerecht werden“. In Hessen erstattet der Landtagspräsident dem Parlament jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen. Mehr Informationen unter www.hessischer-landtag. de/abgeordnete »Kontakte zu den örtlichen und regionalen Medien sowie »Mitarbeit in Organisationen, zum Beispiel der „Bürgerhilfe“. Für Abgeordnete kleinerer Fraktionen ist die Wählerbetreuung in der Regel nicht auf einen einzigen Wahlkreis beschränkt. Sie sind oftmals in vielen Gebieten Hessens unterwegs, um in Veranstaltungen den Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Viele Abgeordnete sind kommunalpolitisch aktiv in Ortsbeiräten, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistagen. Oft wirken sie auch in Verbänden und Vereinen an führender Stelle mit. DIE PARTEIARBEIT Die meisten Abgeordneten haben außerdem Führungspositionen in ihrer Partei inne. Sie sind Mitglieder in Orts-, Kreis-, Bezirks- oder Landesvorständen ihrer Partei. ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG KONKRET Der Umfang der Abgeordnetenentschädigung wird im Hessischen Abgeordnetengesetz genau gere­gelt. Die Abgeordneten erhalten eine steuerpflichtige monatliche Grundentschädigung von 7.487 Euro. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Landtags zur Ausübung des Mandats eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst: »die Erstattung der Reisekosten, »die Übernahme der Vergütung für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter (bis max. 3.568 Euro monatlich) sowie »eine Kostenpauschale von monatlich 581 Euro (für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto und Telefon). Stand: 1. Juli 2014 Politik für uns 9 WARUM MACHEN WIR POLITIK? DIE ARBEIT DER ABGEORDNETEN IST SEHR VIELFÄLTIG. SIE GREIFEN PROBLEME VON BÜRGERINNEN UND BÜRGERN SOWIE VON INTERESSENGRUPPEN AUF UND SUCHEN NACH LÖSUNGEN. SO SIND SIE GLEICHZEITIG ZUHÖRER, VERMITTLER UND GESTALTER POLITISCHER IDEEN. WIR HABEN ABGEORDNETE GEFRAGT, WIE UND WO SIE ARBEITEN UND WOFÜR SIE SICH BESONDERS EINSETZEN. CHRISTOPH DEGEN Politik war für mich zu meiner Schulzeit nicht unbedingt ein Traumberuf. Dann hat mir mein Zivildienst eine Erfahrung ermöglicht, die mich sehr geprägt hat: An einer Förderschule erlebte ich nicht nur, wie selbstverständlich der Umgang zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sein kann, sondern auch, dass Schule und Unterricht anders funktionieren können, als ich dies bisher kannte. Diese Erfahrungen prägen mich noch heute und treiben mich an. Mein Studium und meine spätere Anstellung als Förderschullehrer halfen mir, meine Vorstellung guten Unterrichts fachlich zu untermauern. In der Kommunalpolitik lernte ich gleichzeitig, dass politisches Engagement auch messbare Erfolge bringen kann. BILDUNGSPOLITISCHER SPRECHER LENA ARNOLDT Bereits in meiner Schulzeit habe ich gemerkt, dass man Dinge verändern kann, wenn man dafür kämpft. Ich habe viel mit meinen Lehrern diskutiert und mich in der Schülervertretung für die Interessen anderer eingesetzt. Die Möglichkeit, Dinge selbst mitzugestalten, finde ich faszinierend und so hat sich mein Engagement in der Jungen Union und der Kommunalpolitik seit meinem 16. Lebensjahr fortgesetzt. Politik wurde zu meinem Hobby und seit Januar 2014 auch zu meinem Beruf. Die Freude, mit anderen Menschen zu diskutieren und gemeinsam etwas zu erreichen, ist immer geblieben und so freue ich mich auf eine spannende Aufgabe als Abgeordnete des Hessischen Landtags. Heute bestimmen feste Termine wie Plenar- und Ausschusssitzungen mein Abgeordnetenleben. Als bildungspolitischer Sprecher bin ich dabei der Wortführer meiner Fraktion für die Schul- und Bildungspolitik. Alle parlamentarischen Sitzungen werden in Fraktions- und Arbeitskreissitzungen der SPD vorbereitet. Dazu müssen wir Abgeordnete viele Vorlagen lesen – das sind meist Anträge, die politisch debattiert werden sollen. Einige verfasse ich auch selbst. Um die Sitzungen herum habe ich vielfältige Termine, die mich mit den unterschiedlichsten Leuten zusammenbringen. Als bildungspolitischer Sprecher treffe ich mich beispielsweise oft mit www.facebook.com/christoph.degen.7 ANGELA DORN JUGENDPOLITISCHE SPRECHERIN Die Arbeit als Landtagsabgeordnete ist sehr vielfältig. Etwa ein Drittel der Arbeitszeit findet in Wiesbaden statt, den Rest der Woche verbringe ich in meinem Wahlkreis. Hier erwarten mich ganz unterschiedliche Aufgaben. Neben regelmäßigen Bürgersprechstunden besuche ich zum Beispiel die Vereine, Bürgermeister, Verbände und Institutionen vor Ort, um mit ihnen gemeinsam zu besprechen, wo es Probleme gibt und wie ich mich für meine Heimat im Hessischen Landtag einsetzen kann. In Wiesbaden findet jeden Dienstag unsere Fraktionssitzung statt. Hier bespreche ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen die abgelaufene Woche und wir koordinieren die anstehenden Aufgaben. In den Ausschusssitzungen werden die fachspezifischen Themen der Plenarsitzungen bearbeitet und diskutiert. Ich bin Mitglied im Haushaltsausschuss, im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, im Sozial- und Integrations­ politischen Ausschuss und im Petitionsausschuss. Als jüngste Abgeordnete im Landtag bin ich von meiner Fraktion zur jugendpolitischen Sprecherin ernannt worden. Hier bin ich Vertreterin der „jungen Generation“ und sehe mich als Bindeglied zwischen jungen Menschen und der Politik. www.facebook.com/Lena.Arnoldt 10 Politik für uns Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft, um einen möglichst guten Einblick in die tägliche Praxis zu bekommen und um aktuelle Fragen zu besprechen. Ich bin deshalb viel in Hessen unterwegs und verbringe entsprechend viel Zeit im Auto oder Zug. Außerdem bin ich Ansprechpartner für die Medien in meinem Bereich. Daher werde ich immer mal wieder vom Fernsehen oder Radio interviewt. Meistens kommen diese Anfragen sehr kurzfristig, was einen geplanten Tag ganz schön durcheinanderwirbeln kann. Aber solche Termine sind wichtig, weil wir so den Menschen die SPD-Positionen näherbringen können. Deshalb schreibe ich auch zu vielen aktuellen Themen Pressemitteilungen. Um den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu verlieren, besuche ich viele Veranstaltungen in meinem Wahlkreis. Vom Inklusionslauf der Lebenshilfe bis zum ersten Spatenstich für eine neue Umgehungsstraße sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt. In meinem Heimatkreis bin ich zudem ehrenamtlicher Kommunalpolitiker, was mir hilft, die Interessen des Main-Kinzig-Kreises im Landtag zu vertreten. Auch in der Partei stehen fernab von Wahlkämpfen viele Termine an, um neue Konzepte zu entwickeln oder Rückhalt für meine Ideen zu gewinnen. www.facebook.com/ angela.dorn.186 Politik machen heißt sich einmischen – seine Meinung sagen, Verantwortung übernehmen. Das geht überall: in der Schule, in der Uni, in der eigenen Stadt, oder eben als Landtagsabgeordnete. Meinen Standpunkt zu vertreten und für die Umwelt zu kämpfen, habe ich schon als Kind von meinen politisch engagierten Eltern gelernt. Dafür, die Welt ein bisschen besser zu machen, brenne ich auch heute noch. Denn jetzt haben wir die Chance, uns allen eine gute Zukunft zu sichern: mit der Energiewende und dem nachhaltigen Wandel unserer Wirtschafts- und Lebensweise. Im Landtag setze ich mich genau dafür ein. Ich erlebe mein Landtagsmandat als große Verantwortung und achte darauf, die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt und der nachkommenden Generationen unter einen Hut zu bringen. PARLAMENTARISCHE GESCHÄFTSFÜHRERIN In meiner Fraktion bin ich Parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) sowie Sprecherin für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Als PGF bin ich die Managerin des Alltags unserer Fraktion. Dazu gehört zum Beispiel, Fraktionssitzungen vorzubereiten, mich um die Angelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern, parlamentarische Initiativen einzureichen und gemeinsam mit den PGFs der anderen Fraktionen und dem Landtagspräsidenten die Plenarsitzungen zu planen. Wöchentlich findet die Koalitionsrunde statt, bei der wir GRÜNE uns mit der CDU über die Arbeit als gemeinsame Regierungskoalition besprechen. In diesen Runden setze ich mich natürlich auch speziell für meine Themen Umwelt, Energie und Klimaschutz ein, aber vor allem bin ich dort Sprecherin meiner ganzen Fraktion und der dort getroffenen Beschlüsse. Die Suche nach der besten Lösung ist die Triebfeder meiner politischen Arbeit. Deshalb informiere ich mich viel, am Schreibtisch und in Gesprächen. Ich treffe mich mit Umweltverbänden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, verschiedenen Initiativen und nicht zuletzt aus der Kommunalpolitik. Aus wissenschaftlich fundiertem Wissen und den verschiedenen Perspektiven kann ich dann schöpfen, um konkrete Vorschläge und Initiativen einzubringen. Politik für uns 11 WARUM MACHEN WIR POLITIK? JANINE WISSLER Schon als Jugendliche war ich der Meinung, dass die Gesellschaft, in der wir leben, zutiefst ungerecht ist: Nehmen wir beispielsweise die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich, den Hunger in der Welt, Kriege, Rassismus oder die Zerstörung der Umwelt. Dagegen wollte ich etwas tun. Deshalb habe ich begonnen, mich politisch zu engagieren. Bevor ich zur LINKEN kam, war ich in außerparlamentarischen Bewegungen aktiv. In der Friedensbewegung, in der Studierendenbewegung gegen Studiengebühren und gegen Rassismus und Nazis. Seit 2008 gehöre ich dem Hessischen Landtag an. Dort setze ich mich vor allem für mehr soziale Gerechtigkeit und eine gute Bildungspolitik ein. FRAKTIONSVORSITZENDE Als Fraktionsvorsitzende vertrete ich DIE LINKE in der Öffentlichkeit, nehme Pressetermine wahr und leite die Fraktionssitzungen. Zudem bin ich Mitglied in den Ausschüssen Wirtschaft und Verkehr sowie Wissenschaft und Kunst. Als Mitglied einer kleinen Fraktion hat man ein großes Aufgabengebiet und muss sich um viele verschiedene Themen kümmern. Neben der Arbeit im Landtag ist es mir wichtig, den Kon­ takt zu sozialen Bewegungen, zu Gewerkschaften und Bürgerinitiativen zu halten, um mich für ihre Anliegen im Landtag einsetzen zu können. Und natürlich wollen auch die Mitglieder der Partei mit den Abgeordneten darüber diskutieren, was wir im Landtag tun und welche lokalen Pro­ bleme wir zum Thema machen. Daher habe ich viele Termine außerhalb des Landtags. Diese Rückkopplung ist mir wichtig, um den Bezug zu den Menschen vor Ort zu behalten. www.facebook.com/JanineWissler FLORIAN RENTSCH Ich wollte schon als Jugendlicher mitgestalten, was um mich herum passiert. Damals vor allem in der Bildungspolitik, die mich als Schüler sehr beschäftigt hat. Ich habe mich immer für eine Politik von Freiheit und Eigenverantwortung eingesetzt, gegen Bevormundung, deshalb auch mein Engagement für die große Idee des Liberalismus. Mir geht es darum, Chancen für die Menschen zu ermöglichen. Und wer mitgestaltet, kann Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Dazu hat man in der Politik mehr als in jedem anderen Beruf die Möglichkeit. FRAKTIONSVORSITZENDER Als Fraktionsvorsitzender vertrete ich meine Fraktion nach außen und verantworte die politischen Schwerpunkte unserer Arbeit. In vielen Gesprächen mit Bürgern und Unternehmen, mit unterschiedlichen Verbänden, aber auch mit Politikern der eigenen sowie anderer Parteien arbeite ich daran, Menschen für die Idee der Freiheit zu begeistern. Dabei treffe ich mich vielfach mit Bürgern vor Ort, um mir bestimmte Projekte anzusehen, Probleme besser zu verstehen und gemeinsam konkrete Lösungen zu erarbeiten. Auch als Fraktionsvorsitzender habe ich natürlich noch einige Fachgebiete, wie die Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik. Außerdem bin ich Mitglied im Hauptausschuss, der unter anderem die Aufgabe hat, in einem Notfall oder wenn der Landtag nicht versammelt ist, die Rechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung zu wahren. 12 Politik für uns www.facebook.com/FlorianRentsch WIE KANN ICH MICH ENGAGIEREN? IN EINER FREIEN, DEMOKRATISCHEN ORDNUNG KANN SICH JEDER NACH SEINEN INTERESSEN GESELLSCHAFTLICH ENGAGIEREN UND SO SEINEN PERSÖNLICHEN BEITRAG FÜR DAS GEMEINWOHL LEISTEN. Bereits als Schüler, Student oder Auszubildender kann man politisch aktiv werden: in der Schülermitverwaltung, bei den Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) oder in den Jugendorganisationen der Parteien und Gewerkschaften. nisationen oder ähnliche Gruppen. Sie wollen in der Regel die Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen auf Fehlentwicklungen und Missstände aufmerksam machen und konkrete Interessen der Bürgerinnen und Bürger in die politische Diskussion einbringen. BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT PARTEIEN Wenn man sich frühzeitig engagiert, bringt das nicht nur der Allgemeinheit etwas, sondern auch der eigenen Persönlichkeit. Man lernt, wie man seine Ideen in das gesellschaftliche Leben einbringt und seine Interessen durchsetzt. Entsprechende Erfahrungen kann man auch in Vereinen sowie in kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen sammeln. Zudem wird ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern im Zeugnis, aber auch bei möglichen Ausbildungsbetrieben positiv berücksichtigt. Demokratie lebt vom Mitmachen vieler. Nur wenn auch junge Leute ihre Meinung einbringen, kann sich die Politik immer wieder erneuern. Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen in den Parteien engagieren und so auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen. Die Parteien »bündeln die Meinungen unterschiedlichster Rich­ tungen und bringen die Interessen der Bevölkerung zur Sprache, »stellen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen der Parlamente in Europa, im Bund, in den Ländern und Gemeinden auf, »versuchen, politische Entscheidungen in den Parlamenten und Regierungen zu beeinflussen, und sind bestrebt, politische Ämter zu besetzen und damit Verantwortung zu übernehmen. INITIATIVEN Das Engagement in Parteien und deren Jugendorganisationen ist ein Weg, sich in das öffentliche Leben einzubringen. Andere Möglichkeiten bieten Bürgerinitiativen, Stadtteilinitiativen, Umwelt- und Menschenrechtsorga- Politik für uns 13 WIE IST DER HESSISCHE LANDTAG ORGANISIERT? IM LANDTAG STEHEN SICH DIE PARTEIEN IM POLITISCHEN WETTBEWERB GEGENÜBER. REGIERUNGS- UND OPPOSITIONSFRAKTIONEN WOLLEN IHRE POLITISCHEN POSITIONEN DURCHSETZEN, MÜSSEN IM LANDTAG ABER AUCH ZUSAMMENARBEITEN UND IN VIELEN FÄLLEN KOMPROMISSE SUCHEN. DAMIT DIES ZIELGE­ RICHTET ABLÄUFT, BEDARF ES EINER VON ALLEN SEITEN ANERKANNTEN STRUKTUR UND BESTIMMTER SPIELREGELN. DER LANDTAG IST DABEI DIE „PLATTFORM“, AUF DER DIE ABGEORDNETEN HANDELN. Die Mitglieder des Präsidiums v.l.n.r.: Rudolph (SPD), Klee (CDU), Dr. Wilken (DIE LINKE), Habermann (SPD), Landtagspräsident Kartmann (CDU), Hammann (GRÜNE), Lortz (CDU), Greilich (FDP), Ravensburg (CDU), Kaufmann (GRÜNE) DAS PLENUM Die Beschlüsse des Landtags werden vom Plenum, der Vollversammlung aller Abgeordneten, gefasst. Es ist das Forum für die politische Debatte, für wichtige politische Aussagen der Fraktionen und der Regierung. Plenarsitzungen finden in der Regel an drei Tagen im Monat von Dienstag bis Donnerstag statt und sind öffentlich. DER PRÄSIDENT Das Amt des Landtagspräsidenten steht gemäß der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags der stärksten Fraktion zu. Der Landtagspräsident ist Hausherr im Hessischen Landtag. Er leitet abwechselnd mit den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten die Plenardebatten und führt die Abstimmungen durch. »Der Präsident vertritt den Landtag nach außen. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtag aus. »Der Präsident wird von dem Direktor beim Landtag als seinem ständigen Vertreter in der Verwaltung (Landtagskanzlei) unterstützt. Dabei geht es um die Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse sowie um die Herstellung guter Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten. »Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidenten zählen auch der Empfang von Staatsgästen, die Eröffnung von Ausstellungen, die Leitung von Veranstaltungen und die Wahrnehmung von Einladungen oder Reden zu öffentlichen Anlässen. DAS PRÄSIDIUM Der Präsident des Hessischen Landtags, die fünf Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und vier weitere Mitglieder der Fraktionen bilden das Präsidium. Es beschließt über die inneren Angelegenheiten des Landtags, insbesondere über die Organisation der Kanzlei und die Einstellung, Beförderung und Entlassung der Beamten des Landtags. DER ÄLTESTENRAT Der Ältestenrat besteht aus 20 erfahrenen Abgeordneten, nämlich den Mitgliedern des Präsidiums und den zehn Schriftführerinnen und Schriftführern. Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte. Er soll zwischen den Fraktionen eine Verständigung über den Arbeitsplan 14 Politik für uns des Landtags, die Tagesordnung und die Abläufe der Plenarsitzungen herbeiführen. DIE FRAKTIONEN Die ins Parlament gewählten Abgeordneten einer Partei schließen sich zu einer Fraktion mit mindestens fünf Abgeordneten zusammen. In dieser Wahlperiode sind das CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP. An der Spitze einer Fraktion steht eine Fraktionsvorsitzende oder ein Fraktionsvorsitzender. Die Hauptauf­ gabe der Fraktionen besteht darin, Entscheidungen, Beschlüsse und Stellungnahmen für die Ausschussarbeit und die Plenardebatten vorzubereiten und festzulegen. Dazu bilden sie Arbeitskreise, in denen die anstehenden Themen im Detail vorbereitet werden. Sie können Gesetz­ entwürfe oder Anträge einbringen, Große Anfragen stellen oder Personalvorschläge für die Besetzung wichtiger Ämter einreichen. Das Fraktionsgesetz regelt die Rechtsstellung und die Finanzen einer Fraktion im Landtag. Die Mitglieder einer Fraktion sind keineswegs immer einer Meinung. Intern wird oft erst einmal gestritten. Dann aber sucht die Fraktion eine gemeinsame poli­ tische Haltung, an die sich jeder Abgeordnete hal­ten soll. Denn die Fraktion will nach außen hin und besonders in den Parlamentssitzungen geschlossen auftreten. So bekommt sie in der Auseinandersetzung mit den anderen Fraktionen politisches Gewicht. Das Ziel der Fraktion, dass alle Mitglieder im Plenum gleich abstimmen, wird oft „Fraktionsdisziplin“ oder „Fraktionszwang“ genannt. Letztlich aber sind die Abgeordneten in ihren Entscheidungen frei. Sie sind „an Weisungen und Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, wie es das Grundgesetz in Artikel 38 festlegt. DIE AUSSCHÜSSE Zu Beginn einer Wahlperiode bildet das Parlament Ausschüsse zu bestimmten Sachgebieten, zum Beispiel Finanzen oder Wirtschaft, entsprechend den Fachministerien der Regierung. Die Größe der Ausschüsse wird festgelegt und die Fraktionen benennen ihre Mitglieder entsprechend dem Stärkeverhältnis im Parlament. In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe, Anträge etc. beraten und Beschlussempfehlungen für die anschließende Entscheidung im Plenum vorbereitet. Politik für uns 15 WELCHE AUFGABEN HAT DAS PARLAMENT? DER LANDTAG ÜBT DIE GESETZGEBENDE GEWALT AUS (LEGISLATIVE). ER HAT VIELE AUFGABEN. DARAN ZEIGT SICH DIE VERANTWORTUNG DER ABGEORDNE­ TEN FÜR DAS FUNKTIONIEREN DES STAATES. 1. WÄHLEN 2. GESETZE VERABSCHIEDEN 4. ÖFFENTLICHKEIT HERSTELLEN Der Landtag wählt die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten, aber auch »die Ministerpräsidentin oder den Minister­ präsidenten, »die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, »die Präsidentin oder den Präsidenten des Landesrechnungshofs, »die Vertreterinnen und Vertreter des Landtags im Richterwahlausschuss sowie »die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Die Verabschiedung von Gesetzen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. Mehr auf Seite 20/21. Die Plenardebatten im Landtag sind das „Schaufenster“ zur Öffentlichkeit. Sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Medien, die politischen Richtungen und unterschiedlichen Standpunkte der im Parlament vertretenen Fraktionen kennenzulernen. 3. KONTROLLIEREN Der Landtag kann die Landesregierung mithilfe verschiedener parlamentarischer Instrumente zur Stellungnahme, Rechenschaft und Auskunft zwingen. So kontrolliert der Landtag die Regierung und die Verwaltung. Mehr auf Seite 24/25. Mehr Informationen zu den Fraktionen unter www.hessischer-landtag. de/fraktionen DIE FRAKTIONS­VORSITZENDEN Michael Boddenberg, CDU 16 Politik für uns INTERNETTIPP Thorsten SchäferGümbel, SPD Mathias Wagner, B‘90/DIE GRÜNEN Janine Wissler, DIE LINKE Florian Rentsch, FDP Politik für uns 17 VON DER WAHL ZUR REGIERUNGSBILDUNG INTERNETTIPP Mehr Informationen zur Landesregierung unter www.hessen.de/ regierung/staatskanzleiund-ministerien NACH JEDER LANDTAGSWAHL VERSUCHEN DIE IM LANDTAG VERTRETENEN PARTEIEN, EINE REGIERUNGS­ MEHRHEIT ZU ORGANISIEREN UND, WENN NÖTIG, EINE KOALITION ZU BILDEN. MIT DIESER MEHRHEIT KANN DANN EINE MINISTERPRÄSIDENTIN BZW. EIN MINISTERPRÄSIDENT GEWÄHLT WERDEN. DAS WAHLERGEBNIS Bei der letzten Landtagswahl am 22. September 2013 erhielten die CDU 38,3, die SPD 30,7, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11,1, DIE LINKE 5,2 und die FDP 5,0 Prozent der gültigen Stimmen. Daraus ergaben sich unterschiedliche Koalitionsmöglichkeiten. Nach mehreren Gesprächsrunden zwischen allen Fraktionen schlossen dann CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Koalitionsvertrag und vereinbarten die Wahl von Volker Bouffier zum Minis- terpräsidenten. Diese geheime Wahl mit anschließender Vereidigung durch den Landtagspräsidenten fand in der Konstituierenden Sitzung am 18. Januar 2014 statt. Daraufhin ernannte der Ministerpräsident seine Ministerinnen und Minister und der Landtag sprach der Landesregierung in offener Abstimmung sein Vertrauen aus. Mit der Vereidigung der Minister durch den Ministerpräsidenten im Landtag war die Regierungsbildung abgeschlossen. Landtagspräsident Norbert Kartmann vereidigt im Plenum den kurz zuvor vom Landtag gewählten Ministerpräsidenten Volker Bouffier DER MINISTERPRÄSIDENT Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Dafür ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jede Ministerin und jeder Minister selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag den eigenen Geschäftsbereich. DIE HESSISCHE LANDESREGIERUNG LANDTAG UND LANDESREGIERUNG Tarek Al-Wazir, Stellvertretender Ministerpräsident, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (B‘90/DIE GRÜNEN) Landtag und Regierung sind gesetzlich und räumlich getrennt, aber im politischen Alltag ergeben sich Verknüpfungen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass die Minister in der Regel zugleich Landtagsabgeordnete sind. Sie sind zunächst für die Regierungsarbeit verantwortlich und sitzen in dieser Funktion während der Plenarsitzungen auf der Regierungsbank. In ihrer Funktion als Abgeordnete können sie sich aber auch auf die Abgeordnetenplätze setzen und von dort aus zum Beispiel an den Abstimmungen im Landtag teilnehmen. Das geschieht vor allem dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse knapp sind und es auf jede Stimme ankommt. Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen (CDU) Axel Wintermeyer, Chef der Staatskanzlei (CDU) Lucia Puttrich, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund (CDU) Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport (CDU) Dr. Thomas Schäfer, Hessischer Minister der Finanzen (CDU) Eva Kühne-Hörmann, Hessische Ministerin der Justiz (CDU) Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, Hessischer Kultusminister (CDU) Boris Rhein, Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst (CDU) Die Hessische Landesregierung v. l. n. r.: Dr. Thomas Schäfer, Peter Beuth, Tarek Al-Wazir, Eva Kühne-Hörmann, Axel Wintermeyer, Stefan Grüttner, Volker Bouffier, Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz, Boris Rhein, Lucia Puttrich, Priska Hinz 18 Politik für uns Priska Hinz, Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (B‘90/DIE GRÜNEN) Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration (CDU) Stand: Januar 2014 Politik für uns 19 GESETZE UND WIE SIE ENTSTEHEN IN HESSEN LEBEN ÜBER SECHS MILLIONEN MENSCHEN. WIE IN JEDER GRÖSSEREN GESELLSCHAFT GIBT ES „UNGESCHRIEBENE“ REGELN. ABER ES SIND AUCH VIELE GESETZE NOTWENDIG, DIE DAS MITEINANDER ORDNEN. ZUSTÄNDIGKEIT DER LÄNDER Die Bundesländer und damit auch Hessen erlassen Gesetze auf den Gebieten, für die sie zuständig sind. Dies sind zum Beispiel Gesetze für die Kindergärten, die Schulen und Hochschulen, den Justizvollzug und die Gerichtsorganisation. Aber auch für den öffentlichen Dienst, die Polizei, für Hörfunk und Fernsehen sowie unter anderem für die Ladenöffnungszeiten und den Nichtraucherschutz sind die Bundesländer zuständig. Landesregierung Landtag GESETZGEBENDE GEWALT Der Landtag verkörpert die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt im Bundesland Hessen. Gesetze bestimmen, welche Rechte und Pflichten wir alle haben, sprechen Gebote und Verbote aus und klären das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat. Politisch tätig zu sein, heißt für die Abgeordneten auch, ständig zu überprüfen, ob neue Entwicklungen neue Gesetze oder Gesetzesänderungen nötig machen. Im nächsten Schritt geht es darum, den neuen Gesetzestext zu entwerfen und ihn mit anderen Abgeordneten zu diskutieren. Dann heißt es, eine Mehrheit der Abgeordneten für das neue Gesetz zu organisieren. ENTWÜRFE Der Entwurf für ein neues Gesetz oder für eine Änderung kommt entweder aus der Mitte des Landtags, also von den Fraktionen oder von einer Gruppe, die aus mindestens fünf Abgeordneten bestehen muss. Oder die Regierung selbst bringt den Gesetzentwurf in den Landtag ein. MITSPRACHE Wie ein Landesgesetz entsteht, zeigt die Grafik. Es ist ein langer, gründlicher Prozess. Der Gesetzestext soll vor der Verabschiedung möglichst viele Prüfungen durchlaufen. Daher führen die Abgeordneten und Fraktionen im Vorfeld auch Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Organisationen und Vereinen, die später mit dem Gesetz leben müssen. Während der Gesetzesberatung können auch die Fachausschüsse Anhörungen von Sachverständigen und Interessenvertretungen durchführen. VOLKSBEGEHREN, VOLKSENTSCHEID Auch die Bürger können über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid den Landtag zu gesetzlichen Regelungen veranlassen. Bisher hat allerdings noch kein Volksbegehren die notwendige Zustimmung von 20 Prozent der Wahlberechtigten erreicht. So scheiterte im Jahr 1997 ein Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag an dieser Hürde. 20 Politik für uns DER WEG EINES GESETZES Landtagspräsident 1. Lesung im Plenum Beratung in den Fachausschüssen 2. Lesung im Plenum mögliche 3. Lesung im Plenum Möglicher Einspruch der Landesregierung und weitere Lesung im Plenum Landtagspräsident Ministerpräsident und zuständige Minister Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt BEISPIEL: ÄNDERUNG DES SCHULGESETZES Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten den Gesetzentwurf am 28. Februar 2014 in den Hessischen Landtag ein (Drucksache 19/131). Das Gesetz wurde am 22. Mai 2014 in dritter Lesung beschlossen. Es regelt, dass und unter welchen Bedingungen laufende fünfte, sechste und siebte Jahrgangsstufen vom Abitur nach zwölf Jahren (G 8) zum Abitur nach 13 Jahren (G 9) zurückkehren können. Politik für uns 21 WIE KOMMT DER LANDESHAUSHALT ZUSTANDE? JEDES JAHR DEBATTIEREN DIE ABGEORDNETEN DARÜBER, WIE VIEL GELD DIE REGIERUNG FÜR WELCHE AUFGABEN AUSGEBEN DARF, UND BESCHLIESSEN DIES DANN IN EINEM „HAUSHALTSGESETZ“. DAS ETATRECHT Einnahmen 31,680 Lohn- und Einkommensteuer 7,955 DER ENTWURF Zunächst erstellt die Regierung einen Entwurf für den Haushaltsplan, gegliedert nach den Ministerien. So umfasst der Einzelplan des Kultusministeriums vor allem die Ausgaben für die Schulen, aber zum Beispiel auch für die Erwachsenenbildung. Für diese Aufgaben und für die Versorgungsleistungen für pensionierte Lehrer sind im Haushalt für das Jahr 2014 insgesamt rund 5,1 Milliarden Euro eingestellt. Die Debatte um den Haushalt in der 2. Lesung gehört zu den Höhepunkten des parlamentarischen Lebens. Die Regierung und die Regierungsfraktionen erklären ihre Ziele. Die Opposition übt Kritik und bringt ihre eigenen Vorschläge ein. In der Aussprache über den Haushalt des Ministerpräsidenten findet traditionell die Auseinandersetzung über die grundlegenden Positionen von Opposition und Regierung statt. Das wird auch „Generaldebatte“ genannt. Aufgrund seiner herausgehobenen Bedeutung muss das Haushaltsgesetz abschließend in 3. Lesung behandelt werden. 22 Politik für uns Umsatzsteuer 5,863 Sonstige Steuern 2,521 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 0,873 Körperschaftsteuer 0,767 Gebühren, Geldbußen, Zuweisungen vom Bund und Gemeinden, Kreditaufnahme u. a. 13,701 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE DIE HAUSHALTSDEBATTE Im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich die demokratische Bewegung zuerst in den deutschen Ländern und dann auf nationaler Ebene das Etatrecht der Parlamente Schritt für Schritt erkämpft. Vorher lag dieses Recht bei den Monarchen, also zum Beispiel bei den Königen oder beim Kaiser und deren Regierungen. Daher nennt man das Etatrecht auch heute noch das „Königsrecht“ des Parlaments. HESSISCHER LANDESHAUSHALT 2014 (IN MRD. EURO) Das Etatrecht ist die Grundlage der parlamentarischen Demokratie. Nicht die Regierung, sondern die Abgeordneten als Vertreter des Volkes beschließen über den Haushalt insgesamt und entscheiden auch im Einzelnen, was mit den von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Steuern und anderen Einnahmen finanziert wird. Der Entwurf der Regierung wird zunächst in den Fraktionen, dann in der 1. Lesung im Plenum und anschließend im Haushaltsausschuss diskutiert. Die Fraktionen bringen ihre Änderungsvorschläge direkt ins Plenum ein. Besonders die Regierungsfraktionen haben dabei die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung erheblich mitzubestimmen. DAS KÖNIGSRECHT KONTROLLE Ausgaben 31,680 Der Landtag kontrolliert nach Abschluss des Haushaltsjahres, ob sich die Ministerien an das Haushaltsgesetz gehalten haben. Dazu legt die Regierung dem Landtag eine „Haushaltsrechnung“ vor, die der Landesrechnungshof vorab geprüft hat. Ist diese in Ordnung, beschließt der Landtag die Entlastung der Landesregierung. Zentrale Verwaltung (u. a. Polizei, Rechtsschutz und Finanzverwaltung) 4,491 SCHULDENBREMSE Seit vielen Jahren nehmen Bund und Länder hohe Kredite auf, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Im Jahr 2009 haben sie sich im Grundgesetz mit der sogenannten „Schuldenbremse“ zum Sparen verpflichtet, das heißt, der Bund darf ab dem Jahr 2016 nur noch eingeschränkt, die Länder sollen ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Im Jahr 2011 wurde mit Zustimmung der hessischen Bürgerinnen und Bürger die „Schuldenbremse“ auch in die Verfassung des Landes Hessen aufgenommen. Somit darf das Land Hessen ab dem Jahr 2020 nur noch zum Ausgleich von konjunkturellen Schwankungen, bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen neue Kredite aufnehmen. Finanzwirtschaft 14,933 (u.a. Schuldentilgung und Zinsen 6,547) Bildungswesen (u. a. Allgemeinbildende und berufliche Schulen, Hochschulen) 8,307 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 1,506 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 0,517 Wohnungswesen, Städtebau 0,177 Verkehrs- und Nachrichtenwesen 1,265 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 0,187 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen 0,298 Politik für uns 23 WIE KONTROLLIERT DER LANDTAG DIE REGIERUNG? IN EINER DEMOKRATIE WIRD DIE POLITISCHE MACHT KONTROLLIERT. DAS IST EINE DER AUFGABEN DES PARLAMENTS. DIE REGIERUNGS- UND OPPOSITIONSFRAKTIONEN KONTROLLIEREN DIE REGIERUNG AUF UNTERSCHIEDLICHE WEISE. DIE OPPOSITION Die Oppositionsfraktionen wollen sich den Wählerinnen und Wählern als Alternative anbieten. Dies gilt besonders im Hinblick auf die nächste Wahl, um die Regierung wenn möglich abzulösen. Gleichzeitig sind sie bestrebt, die Regierung und die sie tragenden Mehrheitsfraktionen zu kritisieren und aus ihrer Sicht bessere Vorschläge zu machen. Dadurch können sie die Politik der Regierung beeinflussen. Manchmal schwenkt die Regierung auf die Meinung der Opposition ein. DIE MEHRHEIT Die Mehrheitsfraktionen, die die Regierung tragen und den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der Mitglieder des Landtags gewählt haben, üben in der Regel keine öffentliche Kritik an „ihrer“ Regierung. Sie sind bestrebt, die Erfolge der Regierungspolitik darzustellen und die Entscheidungen der Regierung nach außen zu vertreten. Intern finden aber kritische Auseinandersetzungen über die Tätigkeit der Regierung statt. Auch auf diesem Weg ergibt sich eine wirksame parlamentarische Kontrolle. DIE INSTRUMENTE DER PARLAMENTARISCHEN KONTROLLE FÜR DIE KONTROLLE DER REGIERUNG UND DER VERWALTUNG STEHEN DEN ABGEORDNETEN VERSCHIEDENE MÖGLICHKEITEN ZUR VERFÜGUNG: 1. Anträge sollen die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln oder zu regelmäßigen Berichten auffordern. 2. Entschließungsanträge werden in der Plenarsitzung diskutiert. Über sie wird dann direkt abgestimmt; die Landesregierung wird nicht aufgefordert, tätig zu werden. 3. Berichtsanträge fordern die Landesregierung auf, in Ausschüssen Bericht zu erstatten. Sie dienen auch dazu, vertrauliche Gegenstände zu behandeln. 4. Große Anfragen befassen sich mit Problemen von besonderer politischer Bedeutung. Die Landesregierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten über den angesprochenen Sachverhalt eine schriftliche Antwort zu geben. Es folgt im Plenum eine Debatte. 5. Kleine Anfragen sprechen einzelne politische Fragen von überörtlichem Interesse an. Sie können von jedem Abgeordneten gestellt werden. Die Landesregierung antwortet schriftlich, es erfolgt keine Erörterung im Plenum. 6. Mit einem Auskunftsersuchen kann sich jedes Mitglied des Landtags an die Landesregierung wenden, um in einer Angelegenheit von lokalem Interesse eine Auskunft zu bekommen. Weder die Anfrage noch die Antwort werden als Landtagsdrucksache verteilt. 7. Mündliche Fragen werden zu Beginn der jeweils ersten Sitzung in einer Plenarwoche im Rahmen einer Fragestunde in knapper Form gestellt und von Mitgliedern der Landesregierung kurz beantwortet. 8. Aktuelle Stunden befassen sich mit aktuellen landespolitischen Themen. Sie werden kurzfristig von einer Fraktion beantragt, auf die Tagesordnung gesetzt und an einem Tag der Plenarsitzungswoche aufgerufen. 9. Untersuchungsausschüsse werden vom Landtag eingesetzt, wenn ein Fünftel der Abge­ ordneten dies beantragt, um ungeklärte Sachverhalte zu untersuchen. Wie Gerichte in Strafprozessen können Untersuchungsausschüsse Beweise erheben, Zeuginnen und Zeugen vernehmen sowie Akten einsehen. 10.Das Misstrauensvotum ist das stärkste Kontrollmittel des Landtags. Stimmt mehr als die Hälfte der Abgeordneten für den Antrag, dem Ministerpräsidenten das Vertrauen zu entziehen, so muss dieser zurücktreten. Wenn der Landtag nicht innerhalb von zwölf Tagen einer neuen Regierung das Vertrauen ausspricht, so ist er aufgelöst. Dann gibt es Neuwahlen. 24 Politik für uns Politik für uns 25 DAS PETITIONSRECHT: WIE KANN ICH MICH BESCHWEREN? INTERNETTIPP Mehr Informationen zum Thema Petitionen unter www.hessischer-landtag. de/petition DAS RECHT, SICH MIT EINGABEN (PETITIONEN) DIREKT AN DAS PARLAMENT ZU WENDEN, GEHÖRT ZUM KERN EINER PARLAMENTARI­ SCHEN DEMOKRATIE. IM HESSISCHEN LANDTAG IST ES DIE AUFGABE DES PETITIONSAUSSCHUSSES, DIE EINGABEN ZU BEARBEITEN. IN DER VERFASSUNG VERANKERT Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags (PTA) Das Petitionsrecht gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger, aber auch Gruppen, Bürgerinitiativen oder Vereinen, die Möglichkeit, sich mit einem Schreiben gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. In Artikel 17 des Grundgesetzes ist dies festgelegt, und in Artikel 16 der Hessischen Verfassung heißt es dazu: „Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.“ Neben Anträgen oder Beschwerden greift der Pe­ titionsausschuss auch Anregungen, Bitten oder Ideen auf. So können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung unterbreiten, oder auch dazu beitragen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen. Das Anliegen der Petition muss sich auf Entscheidungen von Behörden beziehen, die der Aufsicht des Landes Hessen unterstehen. Das sind zum Beispiel die Gemeinden, die Kreise, die Polizei oder die Schulen. Nicht behandelt werden Beschwerden über Gerichtsurteile, da die Gerichte unabhängig entscheiden. DIE MASSNAHMEN Der Petitionsausschuss hilft bei berechtigten Eingaben und Beschwerden: Er kann »die zuständigen Behörden dazu motivieren, vorhandene Ermessensspielräume zu nutzen, »in direkten Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und den Betroffenen gemeinsame Lösungsvorschläge entwickeln, »dafür sorgen, dass Verwaltungshandeln einer erneuten Kontrolle unterworfen oder bürger­ freundlicher wird und »die Fraktionen im Landtag zu Gesetzesänderungen anregen. Das Petitionsrecht eröffnet Chancen, an der Gestaltung des öffentlichen Lebens mitzuwirken und sich einzumischen, wenn man behördliches Handeln für ungerecht hält. DER WEG EINER PETITION Landtagskanzlei Eingang der Petition beim Hessischen Landtag Landtagskanzlei bittet Landesregierung um Stellungnahme Landtagskanzlei prüft die Stellungnahme Petitionsausschuss (PTA) Der PTA berät und beschließt über die Petition (ggf. weitere Sachaufklärung, evtl. Ortstermin) Beschlussvorschlag des PTA wird dem Plenum des Landtags vorgelegt Plenum Plenum entscheidet über den Beschluss­vorschlag Entscheidung wird Petentin oder Petent mitgeteilt 26 Politik für uns Politik für uns 27 WIE ARBEITEN BUND UND LÄNDER ZUSAMMEN? HESSEN BILDET ZUSAMMEN MIT DEN ANDEREN FÜNFZEHN LÄNDERN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. DIE BUNDESREPUBLIK IST EIN FÖDERAL AUFGEBAUTER BUNDESSTAAT. DIE BUNDESLÄNDER HABEN EIGENE VERFASSUNGEN, UNABHÄNGIGE GERICHTE, EIN LANDESPARLAMENT UND EINE LANDESREGIERUNG. DER BUNDESRAT Die Länder wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Art. 50 Grundgesetz [GG]). Der Bundesrat wird auch „Länderkammer“ oder „zweite Kammer“ genannt. Er kann vom Bundestag beschlossene Gesetze bestätigen, verzögern, verändern oder zum Teil verhindern. Er kann aber auch selbst Gesetzesvorschläge einbringen. Unter anderem benennt er auch die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Jede Landesregierung entsendet – je nach Einwohnerzahl des Landes – mindestens drei und höchstens sechs 28 Politik für uns Vertreter in den Bundesrat. Insgesamt gehören ihm 69 Mitglieder an. Das Land Hessen mit über sechs Millionen Einwohnern stellt fünf Mitglieder. Da die Landesregierungen von unterschiedlichen Parteien bzw. Koalitionen getragen werden, kann es auch im Bundesrat zu kontroversen Meinungen und Abstimmungen kommen. DER FÖDERALISMUS Die Bundesrepublik ist ein föderal aufgebauter Bundesstaat. Föderalismus (lat. foedus für „Bund“, „Bündnis“) ist ein staatliches Ordnungsprinzip, bei dem die Macht auf mehrere Handlungsebenen (in Deutschland Bund WELCHE AUFGABEN HABEN DIE LÄNDER – WELCHE HAT DER BUND? Die nachfolgende Übersicht führt Beispiele für die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern auf: Bund Ausschließliche Gesetzgebung, z. B. »Auswärtige Angelegenheiten »Verteidigung, Zivilschutz »Staatsangehörigkeit, Passwesen »Währungs- und Geldwesen »Zölle und Außenhandel »Bundesbahn und Luftverkehr »Post- und Fernmeldewesen Land Hessen Ausschließliche Gesetzgebung, z. B. »Kultur »Polizeiwesen »Schul- und Bildungswesen »Gesundheitswesen »Rundfunk, Fernsehen » Kommunal­wesen »Gaststättenrecht, Heimrecht »Gerichtsorganisation, Justizvollzug und Länder) verteilt ist. Föderalismus fördert die Mitwirkung und Entwicklung der Länder und bewirkt politischen Wettbewerb zwischen den Teilstaaten. Davon profitiert auch der Gesamtstaat. Das dem Föderalismus entgegengesetzte Prinzip nennt man Zentralismus bzw. Einheitsstaat. ZUSTÄNDIGKEITEN VON LAND UND BUND Sowohl die Länder als auch der Bund können Gesetze erlassen. Für bestimmte Aufgaben steht ihnen diese Kompetenz jeweils ausschließlich zu, für die übrigen Aufgaben teilen sie sich die Kompetenzen. Konkurrierende Gesetzgebung heißt: Das Land kann Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund noch nicht tätig Bund und Länder Konkurrierende Gesetzgebung, z. B. »Bürgerliches Recht, Strafrecht »Vereins- und Versammlungsrecht »Abfallwirtschaft und Immissionsschutz »Arbeits- und Wirtschaftsrecht »Straßenverkehr »Aufenthaltsrecht für Ausländer wurde (Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 GG). Abweichungsgesetzgebung heißt: Die Länder können eigene gesetzliche Regelungen erlassen, auch wenn der Bund bereits gesetzgeberisch tätig war (Art. 72 Abs. 2 und 3 GG). INTERNETTIPP AUSSCHLIESSLICHE KOMPETENZ Das Land verfügt über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf den Gebieten der Kultur, der Polizei, der Schule und Bildung, des Gesundheitswesens, des Justizvollzugs und der Gerichtsorganisation, des Rundfunks und Fernsehens sowie des Kommunalwesens. Mehr Informationen zum Föderalismus in Deutschland unter www.bpb.de Politik für uns 29 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): WELCHE ROLLE SPIELT HESSEN IN EUROPA? Belgien (BE) Griechenland (GR) Malta (MT) Slowenien (SI) Bulgarien (BG) Irland (IE) Niederlande (NL) Slowakei (SK) Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Spanien (ES) Deutschland (DE) Kroatien (HR) Polen (PL) Tschechien (CZ) Estland (EE) Lettland (LV) Portugal (PT) Ungarn (HU) Finnland (FI) Litauen (LT) Rumänien (RO) Großbritannien (GB) Frankreich (FR) Luxemburg (LU) Schweden (SE) Zypern (CY) (FI) Stand: Juni 2014 (SE) (EE) EUROPA BETRIFFT UNS ALLE, OHNE DASS WIR UNS DESSEN STETS BEWUSST SIND. VIELE GRUNDSATZ­ ENTSCHEIDUNGEN, DIE UNSEREN ALLTAG NACHHALTIG PRÄGEN, WERDEN HEUTE AUF DER EBENE DER EUROPÄISCHEN UNION (EU) GETROFFEN. GUT ZWEI DRITTEL ALLER IN DEUTSCHLAND GELTENDEN GESETZE UND VERORDNUNGEN SIND VON EUROPÄISCHEN VORGABEN BEEINFLUSST ODER WERDEN DIREKT IN BUNDES- ODER LANDESRECHT UMGESETZT. DESHALB SPIELEN AUCH IN EINEM VEREINTEN EUROPA DIE LANDTAGE EINE WICHTIGE ROLLE. (LV) (DK) (IE) (LT) (GB) (NL) (PL) (BE) (LU) (DE) (CZ) Hessen ist eng mit Europa verbunden. Mehr als die Hälfte des hessischen Exports geht in die Länder der Europäischen Union. Die Region Rhein-Main mit dem Flughafen Frankfurt ist die zentrale Drehscheibe des europäischen Verkehrsnetzes. Darüber hinaus unterstreichen der Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main und der der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA) in Darmstadt den Stellenwert Hessens in Europa. DIE AUFGABE DES HESSISCHEN LANDTAGS Der politische und wirtschaftliche Zusammenschluss innerhalb Europas wird immer intensiver. Daher ist eine möglichst genaue Aufgabenverteilung zwischen den politischen Institutionen erforderlich. Was wird in Brüssel entschieden, was in Berlin und was in Wiesbaden? Der Vertrag von Lissabon vom 1. Dezember 2009 besagt, dass Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden sollen. Dies bedeutet konkret: Was in den Gemeinden, den Landkreisen und Bundesländern entschieden werden kann, soll auch dort entschieden werden. Das nennt man Subsidiarität. Aufgabe des Landtags ist es, die Einhaltung der Subsidiarität zu prüfen. Dies geschieht im Europaausschuss des Landtags, aber auch – je nach Thema – in allen anderen Fachausschüssen. KONTAKT- UND INFORMATIONSBÜRO BRÜSSEL Um frühzeitig über aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union informiert zu sein, die für das Land Hessen wichtig sind, ist der Hessische Landtag auch direkt vor Ort in Brüssel mit einem Kontakt- und Informationsbüro vertreten. Aufgabe dieses Büros ist die Beobachtung und Verfolgung aller für den Hessischen Landtag wichtigen Vorhaben und Entwicklungen auf europäischer Ebene. Insbesondere der Europaausschuss erhält regelmäßige Informationen zu den EU-Vorhaben. 30 Politik für uns AUSSCHUSS DER REGIONEN Im Jahr 1994 wurde der Ausschuss der Regionen (AdR) gegründet. Er setzt sich aus Vertretern der regionalen und kommunalen Politik aus ganz Europa zusammen und hat seinen Sitz in Brüssel. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass die Regionen ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und dass ihre Kompetenzen und regionalen Interessen respektiert werden. Für Hessen ist seit 2010 Landtagspräsident Norbert Kartmann als Mitglied benannt. (SK) (FR) (AT) (HU) (SI) (PT) (ES) (IT) PARLAMENTSPARTNERSCHAFTEN UND KONTAKTREGIONEN Parlamentspartnerschaften bieten den Abgeordneten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Parlamentskollegen aus anderen Regionen Europas. Der Hessische Landtag unterhält Kontakte zu den Regionalparlamenten von Südtirol und der Vojvodina, einer autonomen Region in Serbien. Im Jahr 2011 wurde eine gemeinsame Parlamentariergruppe mit dem Seimas, dem nationalen Parlament Litauens, gegründet. PARTNERREGIONEN Partnerschaften dienen dazu, regionalen Interessen auf europäischer Ebene stärkeres Gewicht zu verleihen und die Menschen in den Partnerregionen einander näher zu bringen. Regionalpartnerschaften leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Vernetzung von Regionen und zur Vertiefung der europäischen Integration insgesamt. Darüber hinaus bieten sie die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von gemeinsamen Projekten die Sichtweisen in den Nachbarstaaten kennenlernen. Hessen unterhält in der EU und in Europa Regionalpartnerschaften mit der Aquitaine (Frankreich), der EmiliaRomagna (Italien), der Wielkopolska (Polen), Jaroslawl (Russische Föderation) und der Region Bursa (Türkei). (RO) (HR) (BG) (GR) (CY) (MT) DER EUROPAAUSSCHUSS IM HESSISCHEN LANDTAG Der Europaausschuss berät alle Fragen der politischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Europäischen Union. Er befasst sich, gemeinsam mit den anderen Fachausschüssen, jährlich mit mehr als hundert EU-Vorhaben, die politische, gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf das Land Hessen haben, beispielsweise in den Bereichen Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Verkehr oder Umweltschutz. In Fragen, die die Subsidiarität betreffen, entscheidet der Europaausschuss im Regelfall abschließend, ansonsten bereitet er die Willensbildung des Plenums vor. Dem Ausschuss gehören 18 Mitglieder an. Ständige Teilnehmerin des Ausschusses ist die für Europapolitik zuständige Ministerin der Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärin oder ihr Staatssekretär. Politik für uns 31 DIE ARBEIT DER MEDIEN IM LANDTAG MEDIEN SPIELEN IM POLITIKBETRIEB EINE GROSSE ROLLE. IM HESSISCHEN LANDTAG HABEN SICH DIE VERTRETERINNEN UND VERTRETER DER MEDIEN IN DER LANDESPRESSEKONFERENZ (LPK) ZUSAMMENGESCHLOSSEN. DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER LPK CHRISTOPHER PLASS (HESSISCHER RUNDFUNK) UND CHRISTOPH RISCH (WIESBADENER KURIER) ERLÄUTERN IHRE ARBEIT IM UND UM DEN LANDTAG. DIE LANDESPRESSEKONFERENZ HESSEN (LPK) Christoph Risch (l.) und Christopher Plass (r.) Was sind die Aufgaben der Landespresse­konferenz? Plass: In der Landespressekonferenz (LPK) sind alle Journalistinnen und Journalisten vertreten, die in Hessen regelmäßig über landespolitische Ereignisse berichten. Die LPK hat derzeit etwa 80 Mitglieder. Ihre Auf­ gabe ist es, die Interessen der Presse gegenüber Politik und Verbänden zu vertreten. Da geht es um die Arbeitsbedingungen hier im Landtag, aber auch um das Verhältnis zwischen Politik und Berichterstattern. Risch: Die LPK ist auch an der Organisation von Presseterminen beteiligt. Es muss gewährleistet sein, dass jeder möglichst zeitgleich die offiziellen Informationen bekommt. Daneben versucht jeder Journalist, auch exklusive Informationen zu recherchieren, um Geschichten zu schreiben, die nur sein Medium hat. Veranstaltet die Landespressekonferenz auch eigene Diskussionsforen, z. B. bei Wahlen? Plass: Ja, vor den Landtagswahlen laden wir alle Spitzenpolitiker zu einer umfangreichen Diskussionsrunde ein. Am Tag nach der Wahl ziehen wir mit Vertretern der Parteien eine kritische Bilanz. Die LPK veranstaltet auch regelmäßig sogenannte Hintergrundgespräche: Gäste sind Minister oder Parteienvertreter, aber auch Personen aus dem Umfeld der Landespolitik, zum Beispiel der Präsident des Verfassungsschutzes oder der Vorstandsvorsitzende der Fraport. Diese Gespräche sind oft vertraulich. Was ist der Unterschied zwischen einem Hintergrundgespräch und einer Pressekonferenz? Risch: Hintergrundgespräche sind in der Regel dazu da, 32 Politik für uns Informationen zu vermitteln, die man nicht unbedingt direkt verwertet, das heißt, veröffentlicht. Sie dienen vielmehr dazu, dass die Journalisten komplexe Themen besser verstehen und Informationen einordnen können. Denn man hat nie genug Platz, um alles zu schreiben. Man muss immer das Wichtigste herausfiltern. Wie entsteht eine Sendung oder ein Zeitungsartikel? Plass: Es gibt eigentlich zwei Wege. Entweder man berichtet über eine Pressekonferenz oder eine Landtagsdebatte. Das spielt sich dann auf offener Bühne ab. Radio und Fernsehen machen daraus Beiträge für ihre Sendungen. Die Nachrichtenagenturen, Zeitungen oder OnlineDienste verfassen Berichte oder auch Kommentare für ihre jeweiligen Formate. Häufig schnappt man als Journalist im Landtag aber auch Informationen auf, über die niemand offen spricht, die vielleicht sogar geheim bleiben sollen. Dann recherchieren wir, was dran ist, holen weitere Informationen ein, um daraus eine gute Geschichte schreiben zu können. Da die Wege im Landtag kurz sind, hört man immer dies und das. Sind die landespolitischen Korrespondenten auf bestimmte Themen spezialisiert? Risch: Eigentlich sind wir Allrounder. In der Landespolitik hat man mit den unterschiedlichsten Themen zu tun. Jeder hat aber natürlich auch Themen, die er besonders intensiv bearbeitet und bei denen er sich besonders gut auskennt. Bei mir ist das zum Beispiel der Frankfurter Flughafen. Plass: Wer als landespolitischer Korrespondent arbeitet, braucht eine breite Kenntnis. Manchmal muss man an einem Tag drei bis vier verschiedene Themen bearbeiten. Da ist es gut, wenn man ein solides Grundwissen hat – und gute Kontakte. Die Landespressekonferenz, kurz LPK, ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Journalisten, die aus dem Landtag berichten und die Öffentlichkeit über die hessische Landespolitik informieren. Bei der Landespressekonferenz handelt es sich um eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft. Sie umfasst mehr als 80 Journalistinnen und Journalisten. Davon arbeiten etwa zehn bis zwölf im Hessischen Landtag selbst. Auch der Hessische Rundfunk hat dort ein eigenes Studio. Die anderen Journalistinnen und Journalisten berichten aus ihren Redaktionen über die landespolitischen Ereignisse und besuchen immer wieder Pressekonferenzen im Landtag oder führen in Wiesbaden Gespräche mit Politikern. Vorstellung der Spitzen­kandidaten zur Landtagswahl im September 2013 v.l.n.r.: Tarek Al-Wazir (B‘90/ DIE GRÜNEN), Jörg-Uwe Hahn (FDP), Janine Wissler (DIE LINKE), Petra WettlauferPohl (Sprecherin LPK), Volker Bouffier (CDU), Thorsten SchäferGümbel (SPD) Wie groß ist der Zeitdruck? Plass: Das Nachrichtengeschäft wird immer schneller. Das gilt nicht nur für die Nachrichtenagenturen, Radio oder Fernsehen, die sofort nach einem Ereignis darüber berichten. Auch viele Zeitungsjournalisten müssen heute zusätzlich zu ihren Berichten in der gedruckten Presse die Online-Ausgaben ihrer Zeitungen möglichst umgehend beliefern. Die Politik ist daher gefordert, immer schneller Pressemitteilungen zu verbreiten, damit diese in der Berichterstattung noch berücksichtigt werden. lichen und privaten Radio- und Fernsehsender, die Nachrichtenagenturen und auch freie Journalisten. Kleinere Zeitungen haben meist keinen eigenen Korrespondenten, sie greifen auf das Material der Agenturen zurück. Unterliegen Journalisten, die doch räumlich nah an der Politik arbeiten wie im Hessischen Landtag, der Gefahr der Einflussnahme durch die Politik? Risch: Ich glaube, in diesem Umfeld wissen beide Seiten, dass man keinen Einfluss nehmen darf. Die Politiker wissen das, und auch die Journalisten. Wir sind alle Profis, insofern glaube ich, dass die Gefahr zu großer Nähe gering ist. Plass: Viele Landespolitiker haben die Sorge, dass ihre Arbeit bei den Bürgern draußen immer weniger wahrgenommen wird. Deswegen hoffen sie natürlich, dass möglichst viel von dem, was sich im Umfeld des Landtages abspielt, auch über Medien vermittelt wird. Sie wissen selbstverständlich, dass die Berichterstattung bei der Meinungsbildung eine zentrale Rolle spielt. Sind die Medien die „vierte Gewalt“? Risch: Vierte Gewalt halte ich für übertrieben, wenn man sich die Größenordnung der anderen Gewalten anschaut. Es kann aber schon sein, dass Berichterstattung politische Entscheidungen beeinflusst. Welche Medien sind im Landtag vertreten? Risch: Vertreten sind regionale und überregionale Tageszeitungen und Magazine. Dann die öffentlich-rechtPolitik für uns 33 HESSEN GESTERN UND HEUTE DIE HESSISCHE VERFASSUNG (AUSZÜGE) Den ersten Hauptteil bilden die Grundrechte – „Die Rechte des Menschen“ (Art. 1 bis 63). DAS LAND HESSEN IN SEINEN HEUTIGEN GRENZEN ENTSTAND IM JAHR 1945, KURZ NACH ENDE DES ZWEITEN WELTKRIEGES UND DER NATIONALSOZIALISTISCHEN DIKTATUR. HESSEN IST HEUTE EIN TEILSTAAT DER BUNDES­ REPUBLIK DEUTSCHLAND UND MIT MEHR ALS SECHS MILLIONEN EINWOHNERN DAS FÜNFTGRÖSSTE BUNDESLAND. „Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“ (Art. 1) „Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt.“ (Art. 2, Abs. 1) GRÜNDUNG Wie entstand das heutige Hessen? Im Frühjahr 1945 hatten die alliierten Siegermächte das zerstörte Deutschland besetzt. Die eroberten Gebiete wurden in Besatzungs­ zonen aufgeteilt. Das Gebiet des heutigen Hessen fiel in die amerikanische Besatzungszone. Es bestand im Wesentlichen aus der frü- DEMOKRATISCHE VERFASSUNG Der Musiksaal diente dem Hessischen Landtag vom Dezember 1946 bis 1960 als erster Plenarsaal 34 Politik für uns heren preußischen Provinz Hessen-Nassau und großen Teilen des Volksstaates Hessen. In der vom obersten Befehlshaber der amerikanischen Truppen, General Dwight D. Eisenhower, unterzeichneten Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 hieß das neu geschaffene Land zunächst „Groß-Hessen“. „Die Sozial- und Wirtschaftsordnung beruht auf der Anerkennung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen.“ (Art. 27) Die Amerikaner wollten die „Demokratisierung“ Deutschlands. Im Oktober 1945 ernannte die Militärregierung eine provisorische Landesregierung mit dem parteilosen Heidelberger Professor Karl Geiler als Ministerpräsident. Er bildete eine Allparteienregierung. Im Februar 1946 wurde der „Beratende Landesausschuss“ einberufen, sozusagen ein Vorläufer des Landtags. Er sollte vor dem Erlass wichtiger Gesetze gehört werden. Anfang 1946 fanden bereits in den Kommunen freie Wahlen statt. Im Jahr 1946 war auch dringlich eine neue, demokratische Verfassung zu erarbeiten. Zunächst legte ein aus Politikern und Experten bestehender Vorbereitender Verfassungsausschuss, vom Ministerpräsidenten auf Weisung der Amerikaner einberufen, einen Entwurf für eine Verfassung vor. Jetzt war das Volk am Zuge. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählten am 30. Juni 1946 die Verfassunggebende Versammlung. Die SPD erhielt 44,3 %, die CDU 37,5 %, die KPD 9,7 % und die Liberalen 6 %. Die Sozialdemokraten entschieden sich für eine Große Koalition mit der CDU. Der von dieser Verfassunggebenden Versammlung beschlossene Verfassungstext wurde von der Militärregierung mit kleineren Änderungen genehmigt. In einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1946 stimmten 76,8 Prozent der Wähler für die neue Verfassung. Hessen hatte sich als erstes unter den heute noch bestehenden Bundesländern eine demokratische Verfassung gegeben. „Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohl des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen.“ (Art. 38, Abs. 1) So sah Hessen vor seiner Gründung als Bundesland 1945 aus. Die schraffierten Gebiete fielen Rheinland-Pfalz zu, weil sie nicht in der amerikanischen Besatzungszone lagen, sondern der französischen Besatzungszone zugeteilt wurden. INHALTE DER VERFASSUNG Der zwischen SPD und CDU abgestimmte Verfassungstext wird als „historischer Kompromiss“ zwischen den großen politischen Strömungen der damaligen Zeit bezeichnet. Er betont den Sozialstaatsgedanken und die persönliche Freiheit. Er zieht Lehren aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik, und der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933. Um neuerliche Willkür der Herrschenden zu erschweren, kann die Verfassung nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag und einer Volksabstimmung geändert werden. Solche Änderungen dürfen ferner den demokratischen Grundgedanken nicht antasten. Jedem Bürger werden zudem Rechte eingeräumt, um „gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt“ Widerstand zu leisten. ERSTE LANDTAGSWAHL Am 1. Dezember 1946 fand neben der Abstimmung über die Verfassung auch die erste freie Wahl zum Hessischen Landtag statt. Die Abgeordneten kamen am 19. Dezember 1946 zur ersten Sitzung im Wiesbadener Stadtschloss zusammen. Das neue Hessen hatte sein bis heute gültiges parlamentarisches Fundament gefunden. „Auf das Recht der freien Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinsfreiheit sowie auf das Recht der Verbreitung wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke kann sich nicht berufen, wer den verfassungsmäßigen Zustand angreift oder gefährdet.“ (Art. 17, Abs. 1) Der zweite Hauptteil formuliert Regelungen des demokratischen Lebens – „Aufbau des Landes“ (Art. 64 bis 161). „Hessen ist eine demokratische und parlamentarische Republik.“ (Art. 65) „Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke.“ (Art. 70) „Es ist die Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.“ (Art. 146, Abs. 1) „Keinerlei Verfassungsänderung darf die demokratischen Grundgedanken der Verfassung und die republikanisch-parlamentarische Staatsform antasten.“ (Art. 150, Abs. 1) VERFASSUNGSÄNDERUNGEN Jede Verfassung muss sich an neue Umstände und gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. In der Hessischen Verfassung ist festgelegt, dass über jede Änderung vom Volk abgestimmt werden muss. Daher gab es seit 1946 nur wenige Verfassungsänderungen. Beispiele sind die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf 18 Jahre im Jahr 1970 oder die neuen Staatsziele „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ 1991 bzw. „Schutz und Pflege des Sports“ 2002 sowie 2011 die Aufnahme der Schuldenbremse. Die Verfassung von 1946 wurde bisher nicht durchgehend politisch und sprachlich überarbeitet. Viele Formulierungen von damals können als veraltet oder als nicht mehr verständlich empfunden werden. Einige der 1946 formulierten Artikel der Hessischen Verfassung sind zudem seit der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 gemäß dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ nicht mehr anwendbar. Das schmälert nicht die großartige Leistung der damaligen Verfassungsmütter und -väter. Politik für uns 35 HESSEN GESTERN UND HEUTE AUFBAU Wie ging es mit Hessen weiter? Die nächsten 20 Jahre nach der Verabschiedung der Verfassung und der ersten Landtagswahl wurden vom wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau beherrscht. Hunger, Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit waren zu lindern, das wirtschaft­ liche Leben und soziale Miteinander mussten in Gang gebracht sowie 1,3 Millionen Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler aus dem Osten aufgenommen und integriert werden. Hessen entwickelte sich nach und nach zu einer Region des Wohlstandes, Frankfurt zu einem führenden Finanzplatz Europas. GROSSE DEBATTEN Die Stadt am Main wurde ab Ende der Sechzigerjahre auch zu einem Zentrum der weltweit aufkommenden Studentenbewegung und Bürgerinitiativen. Die Fraktionen im Landtag begleiteten diese Entwicklung in großen gesellschaftspolitischen Debatten. Es ging insbesondere um die Nutzung der Atomkraft, den Ausbau des Frankfurter Flughafens, die innere Sicherheit, die Schul- und Universitätspolitik sowie gesellschaftliche Reformen. WIEDERVEREINIGUNG Die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 hat Hessen politisch und wirtschaftlich weiter vorangebracht. Ost- und Nordhessen lagen jetzt nicht mehr am „Eisernen Vorhang“, das heißt an der Grenze zwischen West- und Ostblock mit ihren gegensätzlichen politischen und wirtschaftlichen Systemen, sondern in der Mitte Deutschlands und Europas. Die Fraktionen im Hessischen Landtag hatten in den Wendejahren 1989/90 zwar die Ziele der Deutschlandpolitik kontrovers diskutiert, dann aber gemeinsam ein umfangreiches Hilfs- und Aufbauprogramm für Thüringen beschlossen. Die menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bindungen Hessens zum Nachbarland Thüringen entwickelten sich in der Folge zum gegenseitigen Nutzen. EUROPA VERTEILUNG DER LANDTAGSMANDATE SEIT 1946 Hessen ist heute Teil der Europäischen Union und der Euro-Zone. Das brachte wirtschaftliches Wachstum und vielfachen kulturellen Austausch. In der Mitte Europas spüren die Menschen gleichzeitig besonders intensiv die Auswirkungen der Globalisierung, des Zusammenwachsens der Welt. Zeichen dafür sind der Wandel der Arbeitswelt, die stärkere Einwanderung, das Anwachsen des Straßen- und Luftverkehrs oder die sich ändernden Anforderungen an Schulen und Universitäten: Themen, mit denen sich die Fraktionen im Landtag immer wieder auseinandersetzen. Auch der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Energiewende stehen in engem Zusammenhang mit der Globalisierung. 36 Politik für uns 118 110 90 10 14 80 11 8 7 9 7 8 96 7 7 6 8 21 9 11 10 24 32 28 26 10 10 9 8 13 8 12 6 6 17 9 6 14 9 8 6 11 20 42 46 6 8 13 28 12 46 53 53 52 44 47 46 45 50 56 47 SPD CDU Wie die Grafik zeigt, war die SPD bis zur Landtagswahl 1970 nach Mandaten die stärkste Fraktion bzw. Partei im Landtag. Ab 1974 übernahm die CDU weithin diese Rolle (Ausnahme 1983, Gleichstand 1991 und 2008). Die SPD ging seit der ersten Landtagswahl Koalitionen mit der CDU, dem BHE*, der FDP und mit B‘90/ DIE GRÜNEN ein, die CDU mit der SPD, der FDP und mit B‘90/DIE GRÜNEN. Beide großen Parteien regierten zeitweise auch alleine. US-Militärpolizei in Wiesbaden 1945: Aus Feinden und Besatzern wurden in den Augen der Bevölkerung nach und nach Befreier und Freunde Mandate Die Trümmer in den zerstörten Städten, wie hier in Wiesbaden, mussten mit Loren abgeräumt werden FDP B’90/DIE GRÜNEN 38 47 44 48 51 52 53 49 50 49 51 44 46 44 46 33 42 29 37 DIE LINKE KPD NPD BHE* 46 50 1946 54 58 62 66 70 74 78 82 83 87 91 95 99 03 08 09 13 * Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten Studenten demonstrieren im Juli 1965 in der Frankfurter Innenstadt gegen Bildungsnot und für mehr Lehrer Trabis nach der Grenzöffnung 1989 auf dem Weg nach Westen. Die Wiedervereinigung ließ nicht lange auf sich warten Beim Frankfurter Flughafen versuchen Befürworter und Gegner des Ausbaus einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichem Wachstum sowie Umwelt- und Lärmschutz zu finden Politik für uns 37 KLEINES LEXIKON ANHÖRUNG Sachverständige und Interessenvertreter werden in einer Ausschusssitzung zu Gesetzentwürfen und Sachthemen angehört, die ein Ausschuss aktuell behandelt. Zu diesen Anhörungen – auch „Hearing“ genannt – sind Medienvertreter und andere Zuhörer zugelassen. AUSSCHUSS Die Ausschüsse des Landtags beraten die Gesetzentwürfe, führen Anhörungen von Sachverständigen und Interessengruppen durch und bereiten eine Abstimmungsempfehlung für das Plenum vor. BUNDESRAT Der Bundesrat, auch als „Länderkammer“ bezeichnet, gewährleistet die Mitwirkung der 16 Bundesländer an den zustimmungspflichtigen Gesetzen des Bundes. Er kann auch selbst Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen. DEMOKRATIE In der Hessischen Verfassung heißt es: „Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke“ (Art. 70). Das Grundgesetz sagt dazu: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20). Das meinen die altgriechischen Begriffe demos („Volk“) und kratia („Macht“). In unserer repräsentativen Demokratie wählen die Bürger die Abgeordneten (Repräsentanten), die dann in den Parlamenten ihre Aufgaben erfüllen. Nach modernem Verständnis gehören zur Demokratie untrennbar auch Rechtsstaatlichkeit sowie die Sicherung der Grund- und Menschenrechte. 38 Politik für uns EUROPÄISCHE UNION GEWALTENTEILUNG LESUNG In der Europäischen Union (EU) haben sich die derzeit 28 Mitgliedstaaten vertraglich geeinigt, in jeweils festgelegten Politikfeldern entweder gemeinschaftlich zu handeln, eng zusammenzuarbeiten oder zumindest die Interessen der anderen Mitglieder zu berücksichtigen. Die Organe dieses Staatenverbundes sind der Europäische Ministerrat, das Europäische Parlament, die Kommission der EU, der Europäische Gerichtshof sowie der Europäische Rechnungshof. Die halbjährlichen Konferenzen der Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Europäische Rat, trifft außerhalb dieser Institutionen die langfristig wichtigen Entscheidungen. Die tragenden Prinzipien der EU sind die Achtung der nationalen Identität sowie die der Grundrechte. Der Landtag wirkt durch seinen Sitz im Ausschuss der Regionen unmittelbar an europäischen Entscheidungen mit. Unter anderem dadurch wird das Prinzip der (–>) Subsidiarität gewährleistet. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz festgelegt. Die Parlamente auf Bundes- und Länderebene sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die Regierungen die ausführende Gewalt (Exekutive) und die Gerichte die rechtsprechende Gewalt (Judikative). So wird die politische Macht geteilt, mit dem Ziel, die Freiheit der Bürger und die wechselseitige Kontrolle der Gewalten zu sichern. Die Beratungen des Plenums zu einem Gesetzentwurf heißen Lesungen. Nach der zweiten oder dritten Lesung wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. EXEKUTIVE In der (–>) Gewaltenteilung kommt der Exekutive die ausführende Gewalt zu. Sie liegt in den Händen der Landesregierung, die die vom Landtag beschlossenen Gesetze in die Praxis umsetzt. FÖDERALISMUS Im Föderalismus besteht der Gesamtstaat aus Teilstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies die Länder. Die staatlichen Aufgaben sind so aufgeteilt, dass Bund und Länder jeweils für die Erledigung der ihnen verfassungsgemäß zugeteilten Aufgaben zuständig sind. Der Föderalismus als staatliches Ordnungsprinzip ist im Grundgesetz festgelegt. FRAKTION Fraktionen sind Vereinigungen eines Teils der gesamten Abgeordneten. In der Regel schließen sich die Vertreter einer Partei zu einer Fraktion zusammen. Im Landtag besteht eine Fraktion aus mindestens fünf Personen. Es kann aber auch fraktionslose Abgeordnete geben. Die Rechte fraktionsloser Abgeordneter sind eingeschränkt: Beispielsweise verlieren sie ihr Stimmrecht im Ausschuss. Ebenso haben sie keinen Anspruch auf finanzielle Gleichstellung mit den Fraktionen. IMMUNITÄT Die Abgeordneten des Landtags stehen unter einem besonderen Schutz, der politischen Immunität. Gegen Abgeordnete kann kein Untersuchungsverfahren durchgeführt werden. Sie können auch nicht verhaftet werden. Hiervon sind nur die Fälle ausgenommen, in denen ein Abgeordneter unmittelbar beim Begehen einer Straftat oder einen Tag später festgenommen wird. Die Immunität soll dazu beitragen, dass das Parlament funktionsfähig bleibt. Der Landtag kann allerdings die Immunität eines Abgeordneten auf Antrag der Justiz aufheben. INDEMNITÄT Die Indemnität schützt Abgeordnete davor, wegen Äußerungen im Plenum oder in den Ausschüssen oder wegen ihres Abstimmungsverhaltens dienstlich oder gerichtlich belangt zu werden. Ausnahme sind Beleidigungen. Die Indemnität kann im Gegensatz zur Immunität nicht vom Landtag aufgehoben werden. JUDIKATIVE In der (–>) Gewaltenteilung kommt der Judikative die Rechtsprechung zu. Sie wird durch die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. KOALITION Eine Koalition ist ein Zusammenschluss von Parteien, mit dem Ziel eine Mehrheit im Parlament zu bekommen und gemeinsam zu regieren. Eine Koalition unterstützt das Regierungsprogramm und tritt in der Regel bei Abstimmungen im Landtag geschlossen auf. LEGISLATIVE In der (–>) Gewaltenteilung ist die Legislative für die Gesetzgebung zuständig. Die Gesetzgebung steht den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sowie den Volksvertretungen zu, in Hessen also dem Hessischen Landtag. GESCHÄFTSORDNUNG LEGISLATURPERIODE Der Landtag gibt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode eine Geschäftsordnung. Sie regelt unter anderem die Abläufe der Sitzungen des Landtags, die Wahlvorgänge, die Bildung und Besetzung von Ausschüssen sowie die einzelnen Schritte bei der Beratung von Gesetzen und Anträgen. Dieser Begriff bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist. Im Fall des Hessischen Landtags sind dies fünf Jahre. Beschließt der Landtag seine Selbstauf­ lösung, muss die Neuwahl binnen 60 Tagen stattfinden. Dann ist die Legislaturperiode vorzeitig beendet. INTERNETTIPP MANDAT Die Abgeordneten handeln als Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur eines Wahlkreises, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe. Dadurch ergibt sich das Prinzip des freien Mandats (lat. für „Auftrag“). OPPOSITION Weitere politische Begriffe aus dem Hessischen Landtag unter www.hessischer-landtag. de/glossar Die Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, bilden die Opposition. Deren besondere Aufgabe besteht darin, der Regierungsarbeit inhaltliche und personelle Alternativen entgegenzusetzen und sie zu kontrollieren. PARTEIEN Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes auf kommunaler Ebene, im Landtag, im Bundestag sowie im Europäischen Parlament mitwirken wollen. Nach dem Parteiengesetz muss jede Partei eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm besitzen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. PLENUM Die Versammlung aller Mitglieder des Landtags nennt sich Plenum (lat. für „voll“, „ganz“). Die Plenarsitzungen finden meist einmal im Monat von Dienstag bis Donnerstag statt. Ausgenommen sind die Ferienzeiten. Für die Sitzungen wird eine umfangreiche Tagesordnung erstellt, mit allen Punkten, die beraten werden sollen. Im Plenum werden Beschlüsse gefasst und Gesetze verabschiedet. SUBSIDIARITÄT Die Subsidiarität ist ein wesentliches Element des deutschen Staatssystems und des europäischen Integrationsprozesses. Der Begriff besagt, dass eine höhere politische Ebene (also zum Beispiel die Europäische Union oder der Bundestag) nur dann handelt, wenn die unteren Ebenen (Länder und Kommunen) dazu nicht in der Lage sind. VOLKSBEGEHREN/VOLKSENTSCHEID Gesetzentwürfe können nicht nur von Abgeordneten, Fraktionen oder der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden, sondern auch von mindestens drei Prozent der bei der letzten Landtagswahl stimmberechtigten Bürger (Volksbegehren). Das Verfahren ist geregelt im Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid vom 16. Mai 1950. Ein Volksentscheid findet statt, wenn der Landtag den Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, nicht unverändert zum Gesetz erhebt. Politik für uns 39 INSTITUTIONEN UND ADRESSEN CDU-Fraktion www.cdu-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion www.spd-fraktion-hessen.de Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN www.gruene-hessen.de Fraktion DIE LINKE www.linksfraktion-hessen.de FDP-Fraktion www.fdp-fraktion-hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden www.datenschutz.hessen.de. LANDESREGIERUNG Hessische Staatskanzlei Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden www.staatskanzlei.hessen.de Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden www.innen.hessen.de Hessisches Ministerium der Finanzen Friedrich-Ebert-Allee 8 65185 Wiesbaden www.finanzen.hessen.de 40 Politik für uns Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden www.kultusministerium.hessen.de Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden www.wirtschaft.hessen.de Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden www.umweltministerium.hessen.de Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden www.soziales.hessen.de Landeswahlleiter für Hessen Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden www.wahlen.hessen.de Hessisches Statistisches Landesamt Rheinstraße 35/37 65185 Wiesbaden www.hsl.de HESSISCHER STAATSGERICHTSHOF Staatsgerichtshof des Landes Hessen Luisenstraße 9–11 65185 Wiesbaden www.staatsgerichtshof.hessen.de Kavalierhaus Das als Wohn- und Geschäftshaus 1826 erbaute Kavalierhaus wurde 1838 in den Schlosskomplex eingegliedert. Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde es in den 1950er-Jahren wieder aufgebaut und 1974 dem Landtag angegliedert. Stadtschloss Eingang Kavalierhaus Die Gebäude des Hessischen Landtags sind historisch gewachsen und bilden heute ein architektonisch vielfältiges Ensemble. Es lohnt sich, vor einer Führung einmal rund um den Landtag zu gehen und vom Marktplatz auf das Stadtschloss und von der Grabenstraße auf das neue Plenargebäude zu schauen. Der klassische Rundgang beginnt beim Eingang Schloss und führt über das prächtige Treppenhaus zunächst durch die historischen Räume, die heute für repräsentative Veranstaltungen genutzt werden. Durch den Musiksaal gelangen die Besucher in das neue Plenargebäude. Während der Plenartage beginnt der Besuch am Eingang Grabenstraße. Nach einer Einführung im Medienraum können die Besucher auf der Galerie die Plenarsitzung hautnah und live (eine Stunde) verfolgen. Danach folgt das direkte Gespräch mit den Abgeordneten. Eingang Schloss Erbaut 1837 bis 1842 von den Herzögen von Nassau (Architekt: Georg Moller, Darmstadt). 1946 wurde der klassizistische Bau Sitz des Hessischen Landtags. JUGEND UND POLITIK Historische Räume Balkonzimmer inteRnettipp Roter Salon Gelber Salon Hessische Landeszentrale für politische Bildung Taunusstraße 4–6 65183 Wiesbaden www.hlz.hessen.de Kleiner Saal K M K Kuppelsaal M Musiksaal Den Hessischen Landtag kann man auch im Internet erkunden www.hessischer-landtag. de/rundgang straße Schlossplatz Ma rkt Die Fraktionen im Hessischen Landtag Schlossplatz 1–3 65183 Wiesbaden Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 83–85 65185 Wiesbaden www.wissenschaft.hessen.de Wilhelmsbau Die ehemalige Wilhelms-Heilanstalt (nach ihrem Gründer, dem preußischen König und späteren Kaiser Wilhelm I. benannt) wurde 1868 bis 1871 als Militärhospital errichtet. Seit 1988 Nutzung durch den Hessischen Landtag. deR hessische Landtag asse Hessischer Landtag Schlossplatz 1–3 65183 Wiesbaden www.hessischer-landtag.de Hessisches Ministerium der Justiz Luisenstraße 13 65185 Wiesbaden www.justizministerium.hessen.de Rundgang duRch den Landtag Bundeszentrale für politische Bildung Adenauerallee 86 53113 Bonn www.bpb.de 42 Bildungsserver Hessen Stuttgarter Straße 18–24 60329 Frankfurt am Main http://dms.bildung.hessen.de Landesschülervertretung Hessen www.lsv-hessen.de Hessischer Jugendring www.hessischer-jugendring.de BUND UND EUROPA Deutscher Bundestag www.bundestag.de mitmischen.de – Dein Portal zum Bundestag www.mitmischen.de Europäische Union http://europa.eu Ausschuss der Regionen http://cor.europa.eu/de/Pages/home.aspx Politik für uns Plenargebäude Atriumhaus Mittelbau Das ehemalige Verwaltungsgericht, heute Atriumhaus, wurde im Zuge des Plenarsaalneubaus 2008 angegliedert und steht heute ausschließlich dem Landtag mit Fraktions-, Sitzungs- und Verwaltungsräumen zur Verfügung. Im Mittelbau, ehemals Marstallgeviert des Stadtschlosses, sind jetzt das Landtagsrestaurant sowie Arbeits- und Sitzungsräume untergebracht. Besuchergalerie Plenarsaal Mü hlg LANDTAG Gebaeudeqxp_Layout 1 23.07.14 20:13 Seite 1 Plenargebäude Eingang Grabenstraße 2005 bis 2008 entstand unter dem Motto „Demokratie braucht Transparenz“ das von den Architekten Felix und Sibylle Waechter (Darmstadt) entworfene neue Plenargebäude. In ihm befindet sich der neue Plenarsaal. Stadtschloss Grabenstraße Treppenhaus Roter Salon Gelber Salon Kuppelsaal Politik für uns IMPRESSUM Herausgeber: Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, Hessischer Landtag, Schloss­ platz 1-3, 65183 Wiesbaden Redaktion, Gestaltung und Satz: Cicero – Gesellschaft für Werbung und Kommunikation mbH Fachliche Beratung: Hubert Müller, Susanne Baier (Hessischer Landtag) Redaktionsschluss: Juni 2014 Druck: ColorDruck Solutions GmbH, Gutenbergstraße 4, 69181 Leimen; DER BLAUE ENGEL, weil aus 100% Altpapier, schützt die Ressourcen. Fotos: Titel oben und rechts: Hermann Heibel, Mitte: Fotolia/63064224 und Fotolia/34250468; Grußwort: Hermann Heibel; S. 1 o. l.: Natascha Langer, o. r.: Fotolia/56349347, u. l.: Fotolia/26437528, u. r.: Fotolia/28048570; S. 2-3: Hermann Heibel, S. 4: Natascha Langer; S. 5: Felix Bleuel; S. 6: Fotolia/56349347; S. 8-9: Hermann Heibel; S.10: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden; S.11 oben: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden, unten: Grüne Hessen/Julia Imhoff; S.12 oben: Foto ist von der Fraktion frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden, S. 12 unten: privat; S. 13: Fotolia/41589196; S. 14-15: Hermann Heibel; S. 16-17 unten: Her­mann Heibel; S. 17: Fotos Fraktionsvorsitzende sind von den jeweiligen Fraktionen frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt worden; S. 18 Hermann Heibel, S.19: Erhard Blatt; S. 20: Fotolia/28048570; S. 24: iStock/000039544456; S. 26: Fotolia/26437528, S. 27: Hermann Heibel; S. 28-29 Fotolia/13869645; S. 31: iStock/000017853081; S. 32-33: Hermann Heibel; S. 34: HHStaW/Sammlung Foto Rudolph; S.36: Stadtarchiv Wiesbaden, Fotograf unbekannt, S.37, v. l. n. r.: HHStaW/Sammlung Foto Rudolph, picture alliance/43746101, Bundesbildarchiv/Heiko Specht, Fraport AG; S. 38: Fotolia/6367758; S. 41-42: Her­mann Heibel; Rückseite: Hermann Heibel 43 ONLINE BESTELLEN Hier können Sie „Politik für uns“ online bestellen: www.hessischer-landtag. de/politik-fuer-uns Diese Publikation wird vom Hessischen Landtag im Rahmen der parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Eine Verwendung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit von Parteien, Fraktionen, Mandatsträgern oder Wahlbewerbern – insbesondere zum Zwecke der Wahlwerbung – ist grundsätzlich unzulässig. Schulen und Bildungseinrichtungen können in begrenz­tem Umfang Exemplare des Heftes kostenlos anfordern. Politik für uns 41 Gebaeudeqxp_Layout 1 23.07.14 20:13 Seite 1 RUNDGANG DURCH DEN LANDTAG Wilhelmsbau Kavalierhaus Die ehemalige Wilhelms-Heilanstalt (nach ihrem Gründer, dem preußischen König und späteren Kaiser Wilhelm I. benannt) wurde 1868 bis 1871 als Militärhospital errichtet. Seit 1988 Nutzung durch den Hessischen Landtag. Das als Wohn- und Geschäftshaus 1826 erbaute Kavalierhaus wurde 1838 in den Schlosskomplex eingegliedert. Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde es in den 1950er-Jahren wieder aufgebaut und 1974 dem Landtag angegliedert. DER HESSISCHE LANDTAG Stadtschloss Eingang Kavalierhaus Die Gebäude des Hessischen Landtags sind historisch gewachsen und bilden heute ein architektonisch vielfältiges Ensemble. Es lohnt sich, vor einer Führung einmal rund um den Landtag zu gehen und vom Marktplatz auf das Stadtschloss und von der Grabenstraße auf das neue Plenargebäude zu schauen. Der klassische Rundgang beginnt beim Eingang Schloss und führt über das prächtige Treppenhaus zunächst durch die historischen Räume, die heute für repräsentative Veranstaltungen genutzt werden. Durch den Musiksaal gelangen die Besucher in das neue Plenargebäude. Während der Plenartage beginnt der Besuch am Eingang Grabenstraße. Nach einer Einführung im Medienraum können die Besucher auf der Galerie die Plenarsitzung hautnah und live (eine Stunde) verfolgen. Danach folgt das direkte Gespräch mit den Abgeordneten. Eingang Schloss Erbaut 1837 bis 1842 von den Herzögen von Nassau (Architekt: Georg Moller, Darmstadt). 1946 wurde der klassizistische Bau Sitz des Hessischen Landtags. Historische Räume Balkonzimmer Roter Salon INTERNETTIPP Gelber Salon Kleiner Saal K M K Kuppelsaal M Musiksaal Den Hessischen Landtag kann man auch im Internet erkunden www.hessischer-landtag. de/rundgang Plenargebäude Atriumhaus Mittelbau Das ehemalige Verwaltungsgericht, heute Atriumhaus, wurde im Zuge des Plenarsaalneubaus 2008 angegliedert und steht heute ausschließlich dem Landtag mit Fraktions-, Sitzungs- und Verwaltungsräumen zur Verfügung. Im Mittelbau, ehemals Marstallgeviert des Stadtschlosses, sind jetzt das Landtagsrestaurant sowie Arbeits- und Sitzungsräume untergebracht. Besuchergalerie Plenarsaal Mü hlg a sse tstra Ma rk ße Schlossplatz Plenargebäude Eingang Grabenstraße 2005 bis 2008 entstand unter dem Motto „Demokratie braucht Transparenz“ das von den Architekten Felix und Sibylle Waechter (Darmstadt) entworfene neue Plenargebäude. In ihm befindet sich der neue Plenarsaal. Stadtschloss Grabenstraße Treppenhaus Roter Salon Gelber Salon Kuppelsaal DER HESSISCHE LANDTAG IM INTERNET BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET! www.hessischer-landtag.de