Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wiesbaden, 22. Februar 2016 Nr. 48 Umweltministerin schreibt Hessischen Tierschutzforschungspreis aus Priska Hinz: „Die Landesregierung will Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren ersetzen.“ „Jedes Jahr leiden zahllose Tiere in Laboren, weil an ihnen wissenschaftliche Versuche durchgeführt werden. Längst nicht alle sind wirklich zwingend erforderlich. Alternative Methoden könnten den Versuch an lebenden Tieren oftmals ersetzen, ohne den benötigten Erkenntnisgewinn einzuschränken“, sagte die für den Tierschutz zuständige Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Dort hat sie den Hessischen Tierschutzforschungspreis 2016 ausgeschrieben. Die mit 14.000 Euro dotierte Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen richtungweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen leisten. Dies gilt für die Forschung, Lehre oder bei der Herstellung biomedizinischer Produkte wie beispielsweise Impfstoffen und Antikörpern. Berücksichtigt werden auch Arbeiten, die zu einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere beitragen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2016. „Wir dürfen nicht nachlassen, nach weiteren Ansätzen zur Vermeidung von Tierversuchen oder zur Minderung von Schmerzen und Leiden der Tiere zu suchen und diese Methoden dann auch in die breite Anwendung zu bringen. Die Hessische Landesregierung hat sich auf das Ziel verständigt, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Pressestelle: Mischa Brüssel de Laskay 65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Telefon: 0611 / 815 1020 Telefax: 0611 / 815 1943 E-Mail: [email protected] Internet: www.umweltministerium.hessen.de Daher wollen wir gerade für Hessen, als wichtigem Standort für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, mit der Ausschreibung des Tierschutzforschungspreises auf Landesebene einen besonderen Anreiz setzen“, betonte Hinz. Preiswürdig sind Beiträge, die neue methodische Ansätze liefern, beziehungsweise bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können. Teilnahme- und vorschlagsberechtigt sind Personen oder Personengruppen, die in Hessen wissenschaftlich tätig sind, sowie in Hessen ansässige wissenschaftlich tätige Firmen und Einrichtungen. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, der die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschule und Industrie, Behörden und Tierschutzorganisationen angehören. „Der Hessische Tierschutzforschungspreis ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg hin zu weniger Tierversuchen in Hessen“, betonte Ministerin Hinz. Das Land finanziert seit Sommer 2015 auch zwei Tierschutz-Professuren an den Universitäten in Frankfurt und Gießen. Diese so genannten „3-R“-Professuren widmen sich Forschungsmethoden, die das Leiden von Versuchstieren vermindern, durch alternative Arbeitsweisen ersetzen oder ganz vermeiden. Die Abkürzung „3-R“ steht für die englischen Begriffe Reduction (Reduzierung), Replacement (Ersatz) und Refinement (Verbesserung). Die Landesregierung unterstützt die Professuren in den nächsten fünf Jahren mit rund zwei Millionen Euro. Hintergrund In den vergangenen beiden Jahrzehnten konnten durch die Entwicklung neuer Methoden und Fortschritte insbesondere in der „in vitro“-Technik („in vitro“ = im Reagenzglas, gemeint sind unter anderem Methoden, die mit Zell- oder Gewebe-/Organkulturen arbeiten) bereits eine Reihe früher üblicher Tierversuche ersetzt oder verringert werden. Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene wird an diesem Ziel gearbeitet. Dennoch werden jedes Jahr immer noch Millionen von Tieren in belastenden Versuchen eingesetzt. Nach offiziellen Angaben des BMEL wurden 2.997.152 Wirbeltiere im Jahr 2013 für Tierversuche und andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Im Jahr 2014 sank die Zahl auf 2.798.463 Tiere. Die am häufigsten verwendeten Versuchstiere sind Mäuse, Ratten, Kaninchen als auch Fische. Die Ausschreibungsunterlagen gibt es bei der Hessischen Landestierschutzbeauftragten, Dr. Madeleine Martin, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, E-Mail: [email protected] oder unter www.tierschutz.hessen.de.