Umweltministerin schreibt Hessischen Tierschutzforschungspreis aus

Werbung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wiesbaden, 22. Februar 2016
Nr. 48
Umweltministerin schreibt Hessischen
Tierschutzforschungspreis aus
Priska Hinz: „Die Landesregierung will Tierversuche langfristig durch
alternative Verfahren ersetzen.“
„Jedes Jahr leiden zahllose Tiere in Laboren, weil an ihnen wissenschaftliche Versuche
durchgeführt werden. Längst nicht alle sind wirklich zwingend erforderlich. Alternative
Methoden könnten den Versuch an lebenden Tieren oftmals ersetzen, ohne den
benötigten Erkenntnisgewinn einzuschränken“, sagte die für den Tierschutz zuständige
Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Dort hat sie den Hessischen
Tierschutzforschungspreis 2016 ausgeschrieben. Die mit 14.000 Euro dotierte
Auszeichnung wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die einen
richtungweisenden Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Tierversuchen leisten.
Dies gilt für die Forschung, Lehre oder bei der Herstellung biomedizinischer Produkte wie
beispielsweise Impfstoffen und Antikörpern. Berücksichtigt werden auch Arbeiten, die zu
einer deutlichen Verminderung von Schmerzen oder Leiden der verwendeten Tiere
beitragen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juli 2016.
„Wir dürfen nicht nachlassen, nach weiteren Ansätzen zur Vermeidung von Tierversuchen
oder zur Minderung von Schmerzen und Leiden der Tiere zu suchen und diese Methoden
dann auch in die breite Anwendung zu bringen. Die Hessische Landesregierung hat sich
auf das Ziel verständigt, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle: Mischa Brüssel de Laskay
65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80
Telefon: 0611 / 815 1020
Telefax: 0611 / 815 1943
E-Mail: [email protected]
Internet: www.umweltministerium.hessen.de
Daher wollen wir gerade für Hessen, als wichtigem Standort für Wissenschaft, Forschung
und Entwicklung, mit der Ausschreibung des Tierschutzforschungspreises auf
Landesebene einen besonderen Anreiz setzen“, betonte Hinz.
Preiswürdig sind Beiträge, die neue methodische Ansätze liefern, beziehungsweise
bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite
Anwendung finden können. Teilnahme- und vorschlagsberechtigt sind Personen oder
Personengruppen, die in Hessen wissenschaftlich tätig sind, sowie in Hessen ansässige
wissenschaftlich tätige Firmen und Einrichtungen. Über die Preisvergabe entscheidet eine
Jury, der die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, sowie
Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschule und Industrie, Behörden und
Tierschutzorganisationen angehören.
„Der Hessische Tierschutzforschungspreis ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem
Weg hin zu weniger Tierversuchen in Hessen“, betonte Ministerin Hinz. Das Land
finanziert seit Sommer 2015 auch zwei Tierschutz-Professuren an den Universitäten in
Frankfurt und Gießen. Diese so genannten „3-R“-Professuren widmen sich
Forschungsmethoden, die das Leiden von Versuchstieren vermindern, durch alternative
Arbeitsweisen ersetzen oder ganz vermeiden. Die Abkürzung „3-R“ steht für die
englischen Begriffe Reduction (Reduzierung), Replacement (Ersatz) und Refinement
(Verbesserung). Die Landesregierung unterstützt die Professuren in den nächsten fünf
Jahren mit rund zwei Millionen Euro.
Hintergrund
In den vergangenen beiden Jahrzehnten konnten durch die Entwicklung neuer Methoden
und Fortschritte insbesondere in der „in vitro“-Technik („in vitro“ = im Reagenzglas,
gemeint sind unter anderem Methoden, die mit Zell- oder Gewebe-/Organkulturen
arbeiten) bereits eine Reihe früher üblicher Tierversuche ersetzt oder verringert werden.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene wird
an diesem Ziel gearbeitet. Dennoch werden jedes Jahr immer noch Millionen von Tieren
in belastenden Versuchen eingesetzt. Nach offiziellen Angaben des BMEL wurden
2.997.152 Wirbeltiere im Jahr 2013 für Tierversuche und andere wissenschaftliche
Zwecke eingesetzt. Im Jahr 2014 sank die Zahl auf 2.798.463 Tiere. Die am häufigsten
verwendeten Versuchstiere sind Mäuse, Ratten, Kaninchen als auch Fische.
Die Ausschreibungsunterlagen gibt es bei der Hessischen Landestierschutzbeauftragten,
Dr. Madeleine Martin, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, E-Mail:
[email protected] oder unter www.tierschutz.hessen.de.
Herunterladen